V/0388/2020
Überarbeitung der Gebäudeleitlinien: Nachhaltigkeit und Klimaneutralität 2030 für
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0388_2020_Anlage 4_Bauteilanforderungen-Hochbau
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Stadt Münster Amt für Immobilienmanagement Technische Bauteilanforderungen – Hochbau Anlage 4 zur Gebäudeleitlinie 2020 Stand: April 2020 Anlage 4 Seite 1 von 7 Anlage 4 zur Gebäudeleitlinie 2020 Technische Bauteilanforderungen – Hochbau Inhalt ............................................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert. 1. Einführung ..................................... ................................................... .................................. 2 2. Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz ..... ................................................... ...... 2 2.1. Anforderungen Neubau ......................... ................................................... ...................... 2 2.2. Umfassende energetische Sanierung von Bestands gebäude ..................................... 2 2.3. Instandhaltung, Modernisierung und Sanierung v on Einzelbauteilen ........................ 2 3. Bauteilanforderungen ........................... ................................................... .......................... 3 3.1. Dächer ....................................... ................................................... ................................... 3 3.2. Wände ........................................ ................................................... ................................... 3 3.3. Fenster- und Fenstertüren .................... ................................................... ...................... 3 3.4. Sonnenschutz ................................. ................................................... ............................. 4 3.5. Eingangstüren ................................ ................................................... .............................. 5 3.6. Fußboden ..................................... ................................................... ................................ 5 3.7. Treppenräume ................................. ................................................... ............................. 5 3.8. Akustikdecken ................................ ................................................... ............................. 5 3.9. Außenanlagen ................................. ................................................... ............................. 5 4. Anpassung der Bauteilanforderungen.............. ................................................... ............. 6 Seite 2 von 7 1. Einführung Die im folgenden beschriebenen Anforderungen an Eigenschaften und Konstruktionsprinzipien von Bauteile dient zur Konkretisierung der in der Gebäudeleitlinie definierten Standards der Stadt Münster. 2. Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz 2.1. Anforderungen Neubau Bauteil EnEV 2016 W/m²K Münster W/m²K entspricht ca. Dämmdicke Außenwand < 0,28 < 0,15 ca. 20 cm (WLG 032) Dach < 0,28 < 0,15 ca. 22 cm (WLG 032) Decken, Wände, Boden (gegen unbeh. Räume) < 0,28 < 0,15 ca. 20 cm (WLG 030) Bodenplatte < 0,28 < 0,25 Ca. 12 cm (WLG 030) Fenster Uw < 1,5 < 1,10 Verglasung < 0,80 2.2. Umfassende energetische Sanierung von Bestands gebäude Im Falle umfangreicher Gebäudesanierungen mit minde stens 3 Bauteilen (z.B. Dach, Fassade, Fenster) ist eine Energiebilanz mit dem PHPP-Progra mm (Passivhaus-Projektierungs-Paket) zu erstellen. Der Jahresheizwärmebedarf soll mit 50 kWh/m² BGF da s Niveau der geltenden Norm für Bestandsgebäude deutlich unterschreiten. Eine Ausnahme bilden Gebäude, die unter Denkmalschu tz stehen. Bei diesen ist, unter Berücksichtigung der Vorgaben der Denkmalbehörde, e in möglichst geringer Jahresheizwärmebedarf anzustreben. 2.3. Instandhaltung, Modernisierung und Sanierung v on Einzelbauteilen Bei Instandhaltungen, Modernisierungen und Sanierungen sollen folgende Mindestwerte für die Wärmedurchgangskoeffizienten der Bauteile eingehalten werden. Bauteil EnEV 2014/16 W/(m²K) Münster W/m²K entspricht ca. Dämmdicke Außenwand 0,24 < 0,20 ca. 18 cm (WLG 035) Dach 0,20 < 0,18 ca. 20 cm (WLG 035) oberste Decke, 0,20 < 0,18 ca. 20 cm (WLG 035) Kellerdecke v. unten 0,30 < 0,24 ca. 12 cm (WLG 030) Kellerd. v. oben bzw. Sohle 0,30 < 0,30 ca. 10 cm (WLG 030) Außentür 1,6 < 1,30 Dachflächenfenster Uw Lichtkuppeln 1,40 < 1,10 < 1,40 Fenster 1,30 < 1,30 Verglasung < 0,80 Seite 3 von 7 Eine Ausnahme bilden Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Bei diesen kann bei Einzelbauteilen im Einzelfall abgewichen werden (z.B. bei Einsatz einer Innendämmung). 3. Bauteilanforderungen 3.1. Dächer Alle Dachflächen müssen für eine solare Nutzung (z.B. Photovoltaikanlage) ausgelegt werden, dazu gehört eine druckfeste Dämmung, einen sichereren Zugang zum Dach und Absturzsicherungen. Wenn möglich sind Absturzsicherungen in Form eines Geländers auszubilden. , Grundsätzlich sind innenliegende Dachentwässerungen zu vermeiden. Die Fallleitung, wenn möglich, frei zugänglich an der Fassade herabzuführen. Dachformen, die das Regenwasser nach Innen leiten (z.B. Schmetterlingsdächer) sind nach Möglichkeit zu vermeiden. RWA-Anlagen und Lichtkuppeln sollen durchtrittssicher ausgeführt werden. Um die solare Nutzung des Daches nicht einzuschränken und der sommerlichen Überhitzung entgegenzuwirken, sind diese möglichst zu minimieren. 3.2. Wände Außen- und Innenwände sollen in Gebäuden mit hohem Publikumsverkehr, z.B.Schulen und Kindergärten bis zu einer Höhe von ca. 2.0 m eine unempfindliche und kostengünstig zu reinigende Oberfläche haben. Ein Gipswandputz ist zu weich und deshalb nicht zu verwenden. Sollte ein Wärmedämmverbundsystem zur Anwendung kommen, muss dieser im Sockelbereich (bis 2.0m) eines Gebäudes durch eine andere stoßfeste Oberfläche oder einen entsprechenden Untergrund ersetzt werden. Zusätzlich muss das System eine nachweisliche Recyclingfähigkeit aufweisen. WDVS-System basierend auf einer EPS-Dämmung sind aufgrund der Entsorgungs- und Brandschutzproblematik ausgeschlossen. 3.3. Fenster- und Fenstertüren Fenster sollen eine natürliche Belichtung und Belüftung ohne Überhitzung gewährleisten. Dazu haben sich folgende Fensterflächenanteile bewährt: Nordseiten: 20–30% Ost-Westseiten: 30–40% Südseiten: 40–60% Diese Werte beruhen auch auf der Tatsache, dass verglaste Brüstungsbereiche für die Funktion der Belichtung eines Raumes nicht beitragen. Übergroße Fensterformate sind zu vermeiden. Die Formate von Öffnungsflügeln sind zu beschränken, um dauerhaften Funktion des Fensters zu gewährleisten. Da standardmäßig eine Dreifachverglasung zum Einsatz kommt haben sich Öffnungsflügel aufgrund ihres Gewichtes mit folgenden maximalenAbmessungen bewährt: • max. Höhe: 2,00 m • max. Breite 1,50 m • insgesamt: eine max. Fensterfläche von 2,00 m². Liegende Formate für Öffnungsflügel haben sich nicht bewährt und sind zu vermeiden. Müssen größere Formate zur Anwendung kommen, wie z.B. für Fenstertüren, die auch als Notaus- gangstüren dienen, soll das Fenster nur einen Drehflügel ohne Kippfunktion erhalten. Seite 4 von 7 Zugelassenes Profilmaterial: Alu-Holzfenster, Alufenster, Holzfenster Holzfenster sind aufgrund des hohen Pflegeaufwandes und der notwendigen Anforderungen an den Holzschutz sorgfältig zu planen. Für die Anwendung reiner Holzfenster sind weitere Planungsgrundsätze (z.B. Wetterschutz durch große Dachüberstände) zu beachten. Ausgeschlossen sind ausgeschäumte Aluminiumprofile und Kunststoff-(PVC) Fenster. Für Gebäude, die einer wohnungsähnlichen Nutzung dienen, können im begründeten Einzelfall Kunststoff-Fenstersysteme zur Anwendung kommen. Eine sinnvolle kostengünstige Reinigung der Fensterflächen ist bei der Planung zu berücksichtigen. Für Sanierung und Renovierung von Bestandsgebäuden gilt, auch bei Austausch von Fenstern ist eine zukünftige energetische Fassadensanierung mit zu berücksichtigen. Es müssen verbreiterte Rahmenprofile eingebaut werden, die eine zukünftige Dämmung der Fensterlaibung ermöglichen. Fenster als Lüftungselement Die Lüftungsanforderung gemäß der Arbeitsstättenrichtlinie werden unterschieden zwischen einer kontinuierlichen und einer Stoßlüftung. Für die Stoßlüftung ist nach der ASR 3.6 bei einer einseitigen Lüftung pro 10 m2 Grundfläche eine Öffnungsfläche von 1.05 m2 zur Sicherung des Mindestluftwechsels nachzuweisen. Zum Beispiel ist für einen 60 m² großen Raum ein freier Lüftungsquerschnitt von 6,30 m² (1.05m² / 10 m²) notwendig. Dieser Wert sollte auch nachgewiesen werden. Hierzu sind jedoch auch die Anforderungen der Unfallversicherung zu berücksichtigen, dass Fensterflügel nicht in den Verkehrsbereich hineinragen dürfen. Somit ergeben sich folgende Planungsansätze: wenn möglich die Fenster in Richtung einer Wand aufschlagen zu lassen. Sie stehen dann nicht in den Verkehrsbereich. Tiefe Fensterbänke ermöglichen das komplette Öffnen von schmalen Fensterbändern. Alle anderen Fenster müssen in Schulen und Kindergärten zwingend einen Öffnungsbegrenzer haben. Kraftbetriebene Fenster mit Schließkanten im Handbereich (Bis 2,30 m Höhe) sind zu vermeiden. 3.4. Sonnenschutz Ein Sonnenschutz muss für alle Aufenthaltsräumen vorgesehen werden. Lediglich an reinen Nord- fassaden ist dieser ggf. nicht notwendig. Seite 5 von 7 Ein feststehender Sonnenschutz auf Südseiten ist zu empfehlen, auf West- und Ostseite haben sich als Standard, Außenraffstoreanlagen bewährt. Fallarmmarkisen sind sehr wartungsanfällig und deshalb zu vermeiden. 3.5. Eingangstüren Aufgrund der mechanischen Belastung an diese Türen dürfen diese nur eine Zweifachverglasung bekommen. Aus diesem Grund sollen Haupteingangstüren mit einem unbeheizten Windfang witterungsgeschützt werden. Dieser muss eine funktionierende Schleuse darstellen. Das heißt, dass beim Durchgang von Einzelpersonen jeweils eine der beiden Türen geschlossen sein muss. Türen mit Motorantrieb müssen mit einem Fingerklemmschutz ausgestattet werden. Sind diese Türen nach außen öffnende Notausgangtüren, muss die Tür einen Regenschutz bekommen. Alle hochfrequentierten Türen müssen Türdrücker mit einem Edelstahlkern erhalten. Doppelflüglige Türanlagen sind sehr störanfällig, insofern hat sich bewährt möglichst einfache Drehtüren einzubauen. 3.6. Fußboden In allen Eingangsbereichen müssen Sauberlaufzonen mit einer Länge von mind. 1,80 m (drei Schritte) eingebaut werden. In Kindergärten und Grundschulen werden zusätzlich vor der Tür mind. 1,80 m lange Trittroste empfohlen, wenn sich dort der Zugang zu einem Sandkasten befindet. Werden Parkettböden eingebaut müssen diese versiegelt werden. Offenporige z.B. gewachste Parkettböden sind nur für die Anwendung im Wohnungsbau zugelassen. In den Technik-, Werk- und Naturwissenschaftlichen Räumen von Schulen muss ein Fußboden mit einer hohen Widerstandsfähigkeit gegen Säure, Hitze, Abrieb und Druck haben. Hier hat sich ein Synthesekautschukbelag mit mind. 3,5 mm Stärke bewährt (z.B. Norament 926 grano od.glw.). 3.7. Treppenräume Bei der Planung von Treppen in Gebäuden ist ein wirksamer Unterlaufschutz zu Berücksichtigen. In notwendigen Treppenräumen sollte der unterste Lauf einer Treppe, wenn diese beispielsweise in einen Kellerbereich führt, geschlossen werden, um diese Platzresource durch einen allgemeinen Abstellraum nutzen zu können und gleichzeitig zu verhinderen, dass dieser Bereich zum Abstellen von nicht zulässigen Brandlasten genutzt wird. 3.8. Akustikdecken Abgehängte Akustikdecken müssen reversibel sein, d.h. die Öffnung der Decke muss von jedem Handwerker ausgeführt werden können, ohne dass anschließend Maler und Trockenbauer die Öffnung wieder schließen muss. Kommen Revisionsöffnungen zum Einsatz müssen diese in ausreichender Anzahl und Größe vorgesehen werden. Die Angabe über die Position der Revisionsöffnung ist dann zwischen den Plantungsbeteiligten abzustimmen. festzulegen. Für das Material der Akustikdecke hat sich bei Klassenräumen ein Schallabsorptionsgrad von > αw=0,7 bewährt, um alleine über die Deckenfläche eine ausreichende Wirkung für die Raumakustik nachweisen zu können. 3.9. Außenanlagen Für die Planung von Bäumen in Außenanlagen sollen folgende Grundsätze beachtet werden. Ausreichend große Baumscheiben, ein Wurzelschutz in Richtung der zu der befestigten Fläche, ausreichender Abstand zu den Gebäuden und die Abstimmung der Grundleitungsplanung mit der Pflanzplanung. Seite 6 von 7 Damit kann verhindert werden, dass Bäume im Einzelfall der Auslöser für Schäden am Gebäude und in den Außenanlagen werden. 4. Anpassung der Bauteilanforderungen Innerhalb der Prozessqualität wird verstärkt darauf geachtet, dass positive wie auch negative Erfahrungen von Projektbeteiligten in zukünftige Planungsprozesse integriert werden. Ebenso sollen verstärkt Erkenntnisse aus dem Gebäudebetrieb bei künftigen Planungsprozessen berücksichtigt werden. Als Ergebnis dieses Prozesses passt das Amt für Immobilienmanagement diese Bauteilanforderungen kontinuierlich an.
0388_2020_Anlage 2_Checkliste Nachhaltiges Bauen
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Anlage 2
Anlage zur Vorlage V/ /20
„Checkliste nachhaltiges Bauen“
Energetische Standards
1. Art des Bauvorhabens
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 Jahre
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 Jahre
grundlegende Gebäudesanierung
2. Wärmeschutz
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläch e (BGF) gem.
Rechenverfahren des Passivhausinstituts Darmstatt in der aktuellen Fassung
Anforderung: kWh /( m 2)
Berechnet: kWh /( m 2)
Erläuterung:
Einhaltung der geforderten U-Werte der wärmeübertragenden Bauteile gem. Anlage 4
der Gebäudeleitlinie werden eingehalten:
Ja:
Nein:
Erläuterung:
Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7)
n50 =< 1,0 –n n50 =< 0,6 –n
3. Null-Emissions-Haus
Das Null-Emissions-Haus wird wie folgt eingehalten:
Vorhandene Emissionen Referenzgebäude: kg CO
2
Berechnete Emissionen: kg CO 2
Erläuterung:
4. Wärmeerzeugung
mit
GUD-Fernwärme KWK-Nahwärme Gas Öl Geothermie
alternative Verfahren Anschluss an bestehende Anlage
5. aktive Solarenergienutzung
zur
Warmwassererzeugung
Beheizung
Stromerzeugung
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Anlage 2
6. sommerlicher Wärmeschutz
feststehender Sonnenschutz
Lamellen oder Rollläden
Erläuterung:
Anforderung: 450 Übertemperaturgradstunden
Berechnet: Übertemperaturgradstunden
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierte Baus toffe
PVC Nein:
Ja:
Tropenholz Nein: Ja:
Begründung für Einsatz:
2. Zielwerte für Schadstoffarmes Bauen
Zielwert TVOC < 1000 μg/m³ (Standard)
Zielwert TVOC < 500 μg/m³ (Kindergärten und Schule n)
Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³
Einhaltung dieser Zielwerte soll erreicht werden d urch
Verwendung ggf. zertifizierter Materialien (z.B. B lauer Engel)
Verwendung von Naturbaustoffen
Überprüfung der Luftschadstoffe mittels Raumluftme ssungen.
3. Sonstiges: (z.B. Regenwassernutzung)
aufgestellt:
geprüft:
Amt für Immobilienmanagement
Beschlussvorlage
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V/0388/2020 V/0388/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Überarbeitung der Gebäudeleitlinien: Nachhaltigkeit und Klimaneutralität 2030 für städtische Gebäude Beratungsfolge 16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 17.06.2020 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä- chenmanagement Vorberatung 24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 24.06.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die beigefügten überarbeiteten Gebäudeleitlinien der Stadt Münster – Stand 14.05.2020 – werden für die Bereitstellung städtischer Gebäudeflächen zugrunde gelegt (Anlage 7 der Vorlage V/0388/2020). 2. Die Anlagen 1 bis 5 der Gebäudeleitlinien werden zur Kenntnis genommen. 3. Der Rat beschließt, den Energieverbrauch der städtischen G ebäude bis zum Jahr 2030 um mi n- destens 50 % sowie die CO2-Emisionen um mindestens 70 % zu reduzieren. Für die Umsetzung legt die Verwaltung für Bestandsgebäude bis zum Jahr 2022 ein Sanierungskonzept vor, das n e- ben der Darstellung der Maßnahmen auch die erforderlichen Investitionskosten für 2022 ff. enthält. 4. Der Antrag der FDP -Fraktion an den Rat A -R/0018/2018 „Baukosten verringern – Städtische Vor- gaben künftig nicht mehr über geltende (Umwelt -)Vorgaben hinaus“ (Anlage 6) ist in die Ausarbe i- tung der Vorlage eingeflossen und mit der Beschlussfassung somit formal erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Einführung der Gebäudeleitlinien unmittelbar ke i- ne Kosten entstehen. Amt für Immobilienmanagement 15.05.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Karner Telefon: 492-2379 Karner@stadt-muenster.de - 2 - V/0388/2020 Begründung: Zu 1: Der Rat der Stadt Münster hat gem. V/0770/2019/2 „Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 für Münster“ beschlossen, dass die Stadt Münster in den Bereichen, in denen sie unmittelbare Gesta l- tungsmöglichkeiten hat, Klimaneutralität bis 2030 anstrebt. Zudem hat der Rat am 22.05.2019 den Klimanotstand mit dem Beschluss ausgerufen, „dass die Eindämmung des anthropogenen Klim a- wandels in der städtischen Politik eine hohe Priorität besitzt und bei allen Entscheidungen grundsät z- lich zu beachten ist“. Die Stadt Münster muss mit ihre m Immobilienportfolio ebenfalls dazu beitragen, die anspruchsvollen Klimaschutzziele zu erreichen und den Klimawandel zu begrenzen. Die Gebäu- deleitlinien bilden hierzu einen zentralen Baustein. Die im Jahr 2012 beschlossenen und 2014 fortgeschriebenen Gebäudeleitlinien sind umfassend überarbeitet worden, um da s Ziel der Klimaneutralität 2030 für städtische Gebäude annähernd zu erreichen. Ziel ist die Definition und Vorgabe verbindlicher Qualitätskriterien sowohl für Neubau - als auch für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Zudem sind Nachhaltigkeitskriterien aufge nommen worden, die in den kommenden Jahren weiter konkretisiert werden sollen. Die neuen Gebäudeleitlinien definieren verbindliche Kriterien und richten sich an alle am Bauprozess städtischer Gebäude Beteiligten - insbesondere an Architekten, Ingenieure und weitere Planer, die für die Stadt Münster tätig sind - sowie auch an Mitarbeiter der Verwaltung, die planungsrelevante Au f- gaben wahrnehmen. Folgende Bausteine, die den Grundstein zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2030 legen, sind in den neuen Gebäudeleilinien enthalten: Neubau städtischer Gebäude Das Null-Emissions-Haus soll als Weiterentwicklung des bisherigen Wärmeschutzstandards von 20 kWh/m² BGF z. B. durch Nutzung regenerativer Energien zu einem klimaneutralen Ge- bäude entwickelt werden. Bereits in der frühen Planungsphase ist es zielführend, im Rahmen des Architektenwettbewerbs diese anspruchsvolle Zielvorgabe zum energieeffizienten Bauen mittels eines Energiekonzeptes zu berücksichtigen. Allgemeine Planungsgrundsätze Neben der Erstellung eines Null-Emissions-Hauses sind bei Neubauten und baulichen Erwei- terungen nachfolgend aufgeführte Kriterien besonders zu berücksichtigen: Sommerlicher Wärmeschutz, Optimierung transparenter Flächen, Kompaktheit des Gebäudes. Integrale Planung in Wettbewerbs- und sonstigen Verfahren Bei der Durchführung von Planungsleistungen und Wettbewerben ist die Implementierung der Gebäudeleitlinien als Grundlage zu berücksichtigen. Zur Sicherstellung einer bestmöglichen Konzeptionierung werden Fachpreisrichter und Sachverständige berufen, die durch ihre vor- handene Expertise bzw. Erfahrung einen positiven Beitrag zur Umsetzung der Nachhaltigkeits- und besonders der Klimaschutzziele leisten. Erstellung energetischer Kurzgutachten für den Bestand Bei baulichen Ergänzungen ist die vorhandene architektonische Gebäudesubstanz hinsichtlich Gestaltung, Materialien, Gebäudeausrichtung und Gebäudegeometrie angemessen zu be- rücksichtigen. Die Planungen sind anhand der in den Gebäudeleitlinien genannten Kriterien abzuwägen. Für den Gebäudebestand, der nicht Teil der baulichen Ergänzung ist, wird paral- lel zur Planung der baulichen Ergänzung ein energetisches Kurzgutachten erstellt, aus dem sich ggf. zusätzliche begleitende oder zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführende Maß- nahmen ergeben können. Energetische Sanierung von Bestandsgebäuden Um die anspruchsvollen Klimaschutzziele zu erreichen, kommt insbesondere der energeti- schen Sanierung von Bestandsgebäuden eine besondere Rolle zu. Im Falle umfangreicher - 3 - V/0388/2020 Gebäudesanierungen mit mindestens 3 Bauteilen (z.B. Dach, Fassade, Fenster) ist eine Energiebilanz mit dem PHPP-Programm (Passivhaus-Projektierungs-Paket) zu erstellen. Der Jahresheizwärmebedarf soll mit 50 kWh/m² BGF das Niveau der geltenden Norm für Be- standsgebäude deutlich unterschreiten. Eine Ausnahme bilden Gebäude, die unter Denkmal- schutz stehen. Bei diesen ist, unter Berücksichtigung der Vorgaben der Denkmalbehörde, ein möglichst geringer Jahresheizwärmebedarf anzustreben. Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes Um den Klimawandel und die ansteigenden Temperaturen in den letzten Sommern zu berück- sichtigen, ist für Neubauten und bauliche Erweiterungen eine Unterschreitung der gem. Norm festgelegten 500 Übertemperaturgradstunden um 10 % auf einen Wert von 450 anzustreben. Bei Umsetzung von umfangreichen Sanierungsmaßnahmen im Bestand ist die 10-prozentige Unterschreitung ebenfalls anzustreben. Die Berechnung erfolgt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude gem. DIN 4108-2 - „Mindestanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz“. Nachhaltigkeit von Baustoffen und Bauteilen Ziel des nachhaltigen Bauens ist die Betrachtung des gesamten Lebenszyklus eines Gebäu- des inklusive des Rückbaus. Insofern sind auch die Schadstoffbelastungen, die von Materia- lien für die Umwelt ausgehen können, während der Errichtung eines Gebäudes nach heutigem Wissenstand zu bewerten. Einzubauende Materialien und Stoffe dürfen die Gesundheit der Nutzer/-innen nicht beeinträchtigen sowie die Umwelt nicht belasten. Es wird vorgeschlagen, die in den Gebäude leitlinien definierten Standards konkret für Hochbauma ß- nahmen, die ab den Haushaltsjahren 2021 ff. zu finanzieren sind, anzuwenden. Für Maßnahmen, für die bereits Grundsatz-, Errichtungs- oder Baubeschlüsse im Einzelfall vorliegen, sollen die bisherigen Regelungen (Gebäudeleitlinie 2014) Grundlage sein, da mit diesen Beschlüssen bereits wesentliche Rahmenbedingungen hinsichtlich Raumprogramm, Planung und Finanzierung getroffen wurden. Die Einführung und Anwendung der Gebäudeleitlinien führt nicht unmittelb ar zu zusätzlichen Kosten. Zusätzliche Kosten werden jedoch projektbezogen im Einzelfall entstehen. Um diese Kosten mö g- lichst gering zu halten, sollen die Kriterien der Gebäudeleitlinien für Maßnahmen, die ab dem Hau s- haltsjahr 2021 neu entwickelt und für d ie bisher noch keine Grundsatz - oder Errichtungsbeschlüsse vorliegen, angewendet werden. Die in den Gebäudeleitlinien formulierten Standards können so b e- reits frühzeitig in die Projektentwicklung integriert werden. Hierdurch können zusätzlich entstehende Kosten durch entsprechende planerische Berücksichtigung weitestgehend minimiert werden. Zu 2: Die neuen Gebäudeleitlinien weisen aufgrund der in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen eine neue Struktur auf. So wurden für die einzelnen Bereiche (s. Anla gen 2 bis 6) technische Sta n- dards definiert, die regelmäßig und teilweise auch kurzfristig an neue Normen und Richtlinien sowie an den Stand der Technik angepasst werden müssen. Um die Aktualität dieser Standards zu gewähr- leisten, sollte die Bearbeitung der Anlagen innerhalb der Verwaltung auch ohne politische Beschlus s- fassung ermöglicht werden. Für den Bereich „Reinigung“ (Punkt 6 der Gebäudeleitlinien) sind technische Anlagen in der Erarbe i- tung. Diese werden nach Erstellung der Politik zur Kenntnis vorgelegt. Zu 3: Der Beschluss, dass die Stadt Münster in den Bereichen, in denen sie unmittelbare Gesta l- tungsmöglichkeiten hat, Klimaneutralität bis 2030 anstrebt (V/0770/2019/2), erfordert grundsätzliche Überlegungen zur Definition. Geht man von der ursprün glichen Definition der Klimaneutralität gem. Masterplan 100 % Klimaschutz aus, so muss zur Erreichung des Ziels eine Minimierung der Trei b- hausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um mindestens 95 % gegenüber dem Jahr 1990 und eine Senkung des Endenergieverbrauchs um 50 % erreicht werden. - 4 - V/0388/2020 Die Reduktion der CO 2-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 95 % ist für die Stadt dann umsetzbar, wenn dies durch die entsprechenden Anstrengungen auf Bundes - und Landesebene unterstützt wird. Der bundesweite Ausbau von erneuerbaren Energien spielt hierbei eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund wird bis zum Jahr 2030 eine 70 -prozentige Reduzierung der CO 2-Emissionen für städtische Gebäude angestrebt, bei der der derzeit geplante bundesweite Ausbau von erneuerbaren Energien berücksichtigt worden ist. Sollten Bund, Land und europäische Union in nächster Zeit Maßnahmen ergreifen, die zu einer deutlichen Verbesserung des Emissionsfaktors führen, so ist das Ziel der Stadt Münster entsprechend anzupassen und der Politik erneut zum Beschluss vorzulegen. Die Senkung des Energieverbrauchs um 50 % bis zum Jahr 2030 wird sowohl die Politik als auch die Verwaltung vor eine große Herausforderung stellen. In Diagramm 1 ist dargestellt, dass der Energi e- verbrauch gegenüber 1995 bis zum Jah r 2019 um 5 % reduziert werden konnte. Hauptursache für diese geringe Einsparung ist der durch Neubauten verursachte Flächenzuwachs von knapp 10 % gegenüber 1995 (detaillierte Werte s. V/0668/2018 „Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in stä d- tischen Gebäuden – Energie- und Klimabericht 2017“). Zudem wurden Einsparungen, die im Wärmesektor z. B. durch die Umstellung von Niedertemperatur - auf Brennwerttechnik, die Erneuerung und Optimierung der Regelungstechnik sowie energetische Sanierungen einzelner Gebäude erzielt werden konnten, durch eine Steigerung der Stromverbräuche wieder kompensiert. Ursache für die Steigerung ist z. B. die Erweiterung der Nutzungszeiten, die e r- höhte technische Ausstattung sowie die Einführung der Ganztagsbetreuung. Neben der Erweiter ung der Nutzungszeiten hat die Ausstattung mit z. B. Kombidämpfern oder Tiefkühltruhen zu einer mass i- ven Steigerung der Stromverbräuche geführt. Bei der Reduzierung der CO 2-Emissionen konnten bereits im Jahr 2019 30 % erzielt werden. Dies ist hauptsächlich auf die Reduzierung des Emissionsfaktors für Strom zurückzuführen (von 815 g/kWh im Jahr 1995 auf 532 g/kWh im Jahr 2019). Diagramm 1 Um das Ziel der 50 -prozentigen Einsparung von Endenergie und der 70 -prozentigen CO 2- Reduzierung bis 2030 zu erreichen, müssen neben dem flächendeckenden Ausbau von Photovoltaik und der Umrüstung auf LED auch umfangreiche energetische Sanierungen durchgeführt werden. Die Verwaltung wird hierzu bis zum Jahr 2022 ein detailliertes Konzept v orlegen, das aufzeigt, welche - 5 - V/0388/2020 konkreten Maßnahmen zur Erreichung des Ziels umgesetzt werden müssen und welche Investitionen und Personalansätze hierfür benötigt werden. Für die Jahre 2020 ff. hat der Rat am 11.12.2019 mit Zustimmung zum Handlungsprogramm Klima- schutz 2030 (V/0770/2019/2) bereits zusätzlich zu den ursprünglich im Haushalt veranschlagten Posi- tionen in den Jahren 2020 – 2023 Finanzmittel im Umfang von 3,5 Mio. € pro Jahr für die energet i- sche Sanierung städtischer Gebäude zur Verfügung gestellt . In den nächsten Jahren werden hiermit die umfassende, energetische Sanierung der Grundschule Berg Fidel, die energetische Fassadens a- nierung der Turnhalle des Paulinum sowie die Innensanierung der Erich -Kästner- / Pötterhoekschule umgesetzt. Hiermit wird ein erster Grundstein für die Umsetzung der Klimaneutralität bis 2030 gelegt auf dem das bis zum Jahr 2022 zu entwickelnde Umsetzungskonzept für den Gesamtbestand aufg e- baut wird. I.V. gez. Peck Stadtrat Anlagen Anlage 1: Bilanzieller Nachweis des Null-Emissions-Hauses Anlage 2: Checkliste „Nachhaltiges Bauen“ Anlage 3: Checkliste „Barrierefreiheit“ Anlage 4: Technische Bauteilanforderungen - Hochbau Anlage 5: Planungsstandards TGA Anlage 6: Antrag der FDP-Fraktion an den Rat A-R/0018/2018 „Baukosten verringern – Städtische Vorgaben künftig nicht mehr über geltende (Umwelt-)Vorgaben hinaus“ Anlage 7: Gebäudeleitlinien
0388_2020_Anlage 7_GLL Stand 14.05.2020
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Amt für Immobilienmanagement Gebäudeleitlinien 2020 Klimaschutz und Nachhaltigkeit Münsters Weg zur Klimaneutralität Seite 1 Gebäudeleitlinien 2020 Stand: 14.05.2020 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort .............................................................................................. ................................... 2 2. Grundsätze einer nachhaltigen Gebäudewirtschaft ...................................................... ........ 3 3. Hochbau .............................................................................................. ................................. 7 3.1 Allgemeine Planungsgrundsätze Neubau und bauliche Erweiterungen .............................. 7 3.1.1 Anforderungen Neubau und bauliche Erweiterungen ................................................... 8 3.1.2 Integrale Planung in Wettbewerbs- und sonstigen Planungsverfahren ........................ 9 3.1.3 Null-Emissions-Haus ............................................................................ ..................... 10 3.2. Baulicher Wärmeschutz ........................................................................... ....................... 11 3.3 Energetische Sanierung von Bestandsgebäuden ...................................................... ....... 11 3.4 Sommerlicher Wärmeschutz ......................................................................... ................... 12 4. Nachhaltigkeit von Baustoffen und Bauteilen .......................................................... ............ 13 4.1 Anforderungen an Baustoffe ....................................................................... ..................... 13 4.2 Anforderungen an Bauteile......................................................................... ...................... 13 4.3 Raumakustik ...................................................................................... .............................. 13 4.4 Zertifizierungen ................................................................................. ................................. 6 5. Technische Gebäudeausrüstung ......................................................................... ............... 14 5.1 Erneuerbare Energien und Gründächer .............................................................. ............. 14 5.2 Wärmeversorgung .................................................................................. ......................... 14 5.3 Warmwasserversorgung ............................................................................. ..................... 14 5.4 Lüftung .......................................................................................... ................................... 15 5.5 Kühlung von Räumen und Gebäuden .................................................................. ............ 15 5.6 Elektroversorgung ................................................................................ ............................ 15 5.7 Beleuchtung ...................................................................................... ............................... 15 5.8 Energieeffizienz in Küchen ....................................................................... ........................ 16 5.9 Regelungstechnik und Gebäudeautomation ........................................................... .......... 16 6. Reinigung ............................................................................................ ............................... 16 7. Geltungsbereich ...................................................................................... ........................... 17 Anlagen .............................................................................................. ....................................... 17 Bildnachweise: Titelbild Thomas Wrede ( www.thomas-wrede.de) S. 2 Stadt Münster Seite 2 1. Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, die Auswirkungen des Klimawandels sind auch in Müns ter immer deutlicher spürbar. In den letzten Jahren ist Münster mehrfach von Extremwetterereignissen betroffen gewe sen. Ein wesentlicher Faktor für die Treibhausgasemissio nen ist neben dem Verkehr und dem Energieverbrauch der Immo bili- enbereich. Gebäude tragen mit 33 Prozent zum Anstie g der CO 2-Emissionen bei und machen somit eine Reduzierung i n diesem Sektor besonders erforderlich. Die Gebäudele itlinien der Stadt Münster, die sowohl für den Neubau als au ch für die Sanierung von Bestandsgebäuden gelten, werden mit d ieser Überarbeitung an das Ziel der Klimaneutralität 2030 angepasst. Die Vorgabe verbindlicher Qualitätskriterien sowohl für Neubau- als auch für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen dienen als Richtschnur für alle am Bauprozess städtischer Gebä ude Betei- ligten sowie vor allem zur Entwicklung eines an Kli maschutz und Nachhaltigkeit orientierten Gebäudebestandes. Das Null-Emissions-Haus soll durch die Weiterentwic klung des bisherigen Wärmedämmstandards von 20 kWh/m² BGF z. B. durch Nutzung regenerativer Energien als klimaneutrales Gebäude ent- wickelt werden. Innovative Lösungen, die über die V orgaben des Null-Emissions-Hauses hinaus- gehen, werden ausdrücklich begrüßt. Durch die Vorga ben der Gebäudeleitlinien wird eine Quali- tätssicherung vollzogen und der Rahmen für die Wahl der nachhaltigsten Lösungen gesteckt. Und auch im Gebäudebestand müssen, um die Klimaneutralität bis 2030 für städtische Gebäude anzu- streben, die energetischen Anforderungen an die Umsetzung für die städtischen Gebäude deutlich verschärft werden. Neben der Instandhaltung und der Bewirtschaftung ob liegt dem Amt für Immobilienmanagement auch der Neu- und Erweiterungsbau von Gebäuden. Ein en wichtigen Schwerpunkt bildet das Schulbauprogramm. In den nächsten Jahren werden erhebliche Investitionen im Schulbau getätigt. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, ist es zielfü hrend und notwendig, sowohl im Wettbewerbs- als auch im Planungsverfahren neben der Umsetzung d es Null-Emissions-Haus weitere Nachhal- tigkeitsziele zu verankern. Das Amt für Immobilienmanagement ist Ansprechpartne r für alle städtischen bebauten wie unbebauten Grundstücke. Zu den Aufgaben des Amtes g ehören neben dem An- und Verkauf, der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden, die Gebäudebewirtschaf- tung und die Koordinierung von Neu- und Erweiterung sbaumaßnahmen, ebenso die Anpas- sung bzw. der Umbau nicht mehr benötigter Flächen, die Verwertung, und soweit das Gebäu- de im städtischen Bestand bleibt, die Instandhaltun gs- und Sanierungsmaßnahmen zum dau- erhaften Erhalt der städtischen Gebäude. Die Gebäud eleitlinien definieren für alle diese An- forderungen verbindliche Kriterien und richten sich insbesondere an Architektinnen und Archi- tekten, Ingenieurinnen und Ingenieure und weitere P laner/-innen, die für die Stadt Münster tätig sind und nicht zuletzt an die Nutzerinnen und Nutzer. Stadtrat Matthias Peck Dezernent für Wohnungsversorgung, Immobilien und Na chhaltigkeit Seite 3 2. Grundsätze einer nachhaltigen Gebäudewirtschaft Mit der Bereitstellung von Schulen, Kindergärten, S porthallen und anderen Gebäuden kommt die Stadt Münster ihrer gesellschaftlichen Verantwortun g zur Daseinsvorsorge für die Münsteranerin- nen und Münsteraner nach. Gleichzeitig sind diese Gebäude große Energieverbraucher und belas- ten z. B. durch CO 2-Emissionen unsere Umwelt. In Deutschland sind ca. 35 % der Gesamtener- gieverbräuche und ein Drittel aller CO2-Emissionen dem Immobiliensektor zuzuschreiben. Zukünftige Generationen sind auf unser verantwortun gsvolles Handeln im Umgang mit Ressour- cen angewiesen. Die Gebäude, die wir heute umweltge recht und möglichst CO 2-neutral planen und bauen werden die nächsten Generationen weniger belasten. Im Jahr 2019 hatte die Weltbe- völkerung nach Berechnungen des „Global Footprint N etwork“ bereits am 29. Juli die gesamten natürlichen Ressourcen verbraucht, die der Planet E rde innerhalb eines Jahres erzeugen oder regenerieren kann. Gemessen am deutschen Verbrauch würden wir drei Erden benötigen, um die Bedarfe zu befriedigen. Hinzu kommt, dass Immobilie n keine kurzlebigen Verbrauchsgüter sind, sie sind vielmehr mit einer jahrzehntelangen Entsch eidungstragweite versehen. Als kommuna- ler Immobiliendienstleister einer wachsenden Stadt in NRW hat Münster somit eine deutliche Vorbildfunktion. Die Stadt Münster baut und betreibt Gebäude heute f ür die Menschen von morgen! Damit eine Generationengerechtigkeit hergestellt we rden kann, sind tiefgreifende Veränderungen notwendig. Zukünftige Prozesse bei Planung, Bau, Sa nierung und Gebäudebetrieb müssen die Maxime auf Ressourceneffizienz legen. Der Fokus ist dabei die Gesamtbetrachtung des Lebens- zyklus eines Gebäudes, das heißt eine Betrachtung v on der Produktion der Baustoffe über den Bau bis hin zum Rückbau und zur Entsorgung. Hierzu zählen Bauteile wie Wände, Dächer und Bodenbeläge ebenso wie technische Einbauteile und Verbrauchsstoffe. Bereits bei der Planung ist die Materialwahl bezügl ich der verbrauchten Energie im Herstellungs- prozess, während des Betriebes und im Rückbau zu betrachten und perspektivisch zu bewerten. Abbildung 1: Lebenszyklus eines Gebäudes Für Architektinnen und Architekten sowie Ingenieuri nnen und Ingenieure erweitert sich damit die Komplexität der Gebäudeplanung. Zukünftig wird sich der Planungsprozess integraler, digitaler und ressourceneffizienter darstellen müssen. Neben dem Recycling von Bau- bzw. Rohstoffen wird die Entwicklung neuer Fertigungstechnologien das Ba uen mehr verändern als aktuell vorstellbar Seite 4 ist. Technik und Wissenschaft ermöglichen bereits h eute Konstruktionen, die vor wenigen Jahren noch als unmöglich galten. Diese anspruchsvollen Herausforderungen will das Am t für Immobilienmanagement innovativ und kreativ annehmen. Das Ziel besteht darin, hochwerti ge Detaillösungen zu erarbeiten, um dem An- spruch der ganzheitlichen Lebenszyklusbetrachtung gerecht zu werden und eine Generationenge- rechtigkeit herzustellen. Es wird ein ausgewogenes Verhältnis der verschieden en Qualitäten, die die Grundsäulen der Nachhaltigkeit darstellen, angestrebt. Sollte es da bei zu Zielkonflikten kommen, müssen diese transparent dargestellt werden und die nachhaltigst e Lösung umgesetzt werden. Dabei gelten folgende Schwerpunkte, die in Anlehnung an die Grundsäulen der BNB-Zertifizierung zugeordnet wurden: Abbildung 2: Grundsäulen der Nachhaltigkeit in Anlehnung an BNB Ökologische Qualität Klimaschutz Der Rat der Stadt Münster hat gem. V/0770/2019/2 „H andlungsprogramm Klimaschutz 2030 für Münster“ beschlossen, dass die Stadt Münst er in den Bereichen, in denen sie unmittelbare Gestaltungsmöglichkeiten hat, Klimaneu tralität bis 2030 anstrebt. Zudem hat der Rat am 22.05.2019 den Klimanotstand mit dem Beschluss, „dass die Eindäm- mung des anthropogenen Klimawandels in der städtisc hen Politik eine hohe Priorität besitzt und bei allen Entscheidungen grundsätzlich zu beachten ist“, ausgerufen. Die Stadt Münster muss mit ihren eigenen Gebäuden ebenf alls dazu beitragen, die an- spruchsvollen Klimaschutzziele zu erreichen und den Klimawandel zu begrenzen. Ei- nen wichtigen Baustein bilden hierzu die Gebäudelei tlinien. Außenanlagen Um der ökologischen Qualität gerecht zu werden, wir d die Gestaltung der Außenanlagen den Kriterien Erhalt von Bestandsbäumen, dauerhafter Schutz der Bäume, Verwendung re- Seite 5 gionaler Materialien, geringe Versiegelung, Anpassung an klimatische Veränderungen, Na- turraumerhaltung und Artenschutz unterstellt. Um di e konkrete Fachplanung kümmert sich das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit. Ökologische Baustoffe Im Neubau oder bei der Sanierung von Gebäuden und G ebäudeteilen verwendet die Stadt Münster Baustoffe und Materialen, die besonders dar auf ausgerichtet sind, die Gesundheit der Menschen, insbesondere der Nutzerinnen und Nutz er der jeweiligen Gebäude und die Umwelt zu schützen. Gefahrenstoffe oder schwer zu r ecycelnde Materialien sind zu ver- meiden und nur in Ausnahmefällen zugelassen. Ökonomische Qualität Lebenszyklus-Gedanke und Bestandsoptimierung Grundsatz ist die Minimierung der gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus von Gebäuden. Investitionsentscheidungen werden demnach nicht nur nach Herstellungs- kosten (DIN 276) getroffen, sondern auch nach den N utzungskosten (DIN 18960) und der Entsorgung. Eine kontinuierliche Verbesserung der Wirtschaftlic hkeit der Flächen und Volumen der einzelnen Gebäude bezogen auf die von den nutzenden Ämtern und Einrichtungen be- nötigten Flächenbedarfe ist anzustreben. Derzeit werden rund 500 städtische Standorte mit ru nd 1.000 Gebäuden auf mehr als einer Million Quadratmeter verantwortet und bewirts chaftet. Im Gebäudebestand be- steht somit erhebliches Potential, da der Gebäudebe trieb ein Vielfaches der Lebens- zykluskosten ausmacht. Soziokulturelle und funktionale Qualität Bedarfsgerechtigkeit Die Immobiliennutzenden sollen ihren Aufgaben in ih rem Gebäude möglichst optimal nachgehen können. Dabei stellt die Ressource Immobi lie einen Unterstützungsprozess dar, der durch das Amt für Immobilienmanagement ber eitgestellt werden soll. Durch in- telligente bauliche Lösungen soll die Flächeneffizi enz maximiert werden. Hierzu muss der spätere Betrieb verstanden und frühestmöglich i n die Planung integriert werden. Das geht am Besten in direkter und enger Abstimmung mit den Nutzerinnen und Nut- zern. Architektur Es wird eine überzeugende architektonische Gestaltu ng und städtebauliche Qualität der Gebäude als Beitrag zur Lebens- und Umweltgesta ltung angestrebt. Die baukultu- relle Vielfalt wird gefördert. Hierzu dient insbeso ndere die Durchführung von Architek- tenwettbewerben. Die Interessen der Nutzenden und Bürgerinnen und Bü rger werden durch die frühe, in- tegrierte Planung zur Barrierefreiheit optimal berü cksichtigt. Mobilität Ein wesentliches Handlungsfeld auf dem Weg zur Stad t der Zukunft ist das Thema Mobilität. Den Rahmen bildet der Ansatz des Mobilit ätsmanagements. Die wesentli- chen Bereiche, die zu baulichen Auswirkungen führen , sind Fahrradverkehr, ÖPNV, E- Mobilität und Fußgänger/-innen. Die Immobilien-Nutz enden sollen optimale bauliche Begebenheiten vorfinden, die die nachhaltige Mobili tät stärken. Ebenso muss die Fuß- wegeverbindung zwischen ÖPNV und Immobilie möglichs t optimal und selbsterklärend angelegt werden. Die strategische Ausrichtung der S tadt Münster im Bereich Mobilität sowie konkretisierende Konzepte und Beschlüsse der betreffenden Ämter (z.B. Stell- platzsatzung) sind zu berücksichtigen. Technische Qualität Seite 6 Instandhaltungs- und Reinigungsfreundlichkeit Einen erheblichen Anteil der Betriebskosten ist den Instandhaltungs- und auch Reini- gungskosten zuzuschreiben. Da das Amt für Immobilie nmanagement ebenso plant und baut, wie auch betreibt, wird bereits bei der Konze ption und Planung der Gebäude auf eine Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit geachtet. Technische Ausführung Die Qualität der technischen Ausführung von Konstru ktion und Anlagentechnik wirkt sich auf alle klassischen Bereiche des nachhaltigen Baue ns gleichermaßen aus. Insbesondere werden auch der Schallschutz sowie der Wärme- und Tauwasserschutz berücksichtigt. Digitalisierung Die Anforderungen an eine digitale Welt sind neben den Anforderungen an eine klimage- rechte Bauweise eine der größten Herausforderungen. Damit in den städtischen Gebäuden die Nutzenden ihren jeweiligen Ansprüchen nach digitalem Lernen, Arbeiten und Leben ge- recht werden können, werden alle Neubauten mit ents prechender Infrastruktur ausgestat- tet. Bei den Bestandsgebäuden wird bei Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten der jeweilig geltende technische Standard umgesetzt. Prozessqualität Modellbasierte Planung Die Arbeitsmethode Building Information Modeling, k urz BIM, beschäftigt alle Akteure in der Bauwirtschaft. Grundsätzlich verfolgt die BI M-Methode das Ziel, alle notwendi- gen Informationen eines Gebäudes in einem digitalen Modellzwilling abzubilden. Erste Pilotprojekte für Neubau und Bestand sind bereits e ingeleitet. Das Amt für Immobili- enmanagement fordert und fördert derartige Entwickl ungen und arbeitet konstruktiv an der kontinuierlichen Implementierung von digitalen Arbeitsmethoden im Bauprozess. Integrale Planung Mit der Integralen Planung wird das Ziel verfolgt, das energetische Gebäudeverhalten, die Reduktion des Ressourcenverbrauchs (Fläche, Ene rgie, Wasser, Material), sehr gutes Innenraumklima und eine verbesserte Funktiona lität bei vergleichbaren Bau- und Betriebskosten zu einer erhöhten Nutzungsqualität z u führen. Dabei geht es darum, die spätere Nutzung als Auslös er für die Gebäudeerstellung zu erkennen und in die Entscheidungsfindung mit einzub eziehen. Die integrale Planung wird auch lebenszyklusgerechte Planung genannt. Hierzu sollten Fachplaner möglichst frühzeitig und umfassend am Planungsprozess be- teiligt werden. Durch ein Betreiberkonzept und ener getische Ziele wird das Planungs- team zusammengestellt und die Planung beeinflusst. Kontinuierliche Verbesserungsprozesse Innerhalb der Prozessqualität wird verstärkt darauf geachtet, dass positive wie auch negative Erfahrungen von Projektbeteiligten in zukü nftige Planungsprozesse integriert werden. Ebenso sollen verstärkt Erkenntnisse aus de m Gebäudebetrieb bei künftigen Planungsprozessen berücksichtigt werden. Das Amt für Immobilienmanagement versteht sich dabe i als ständig lernende Organi- sation und erwartet diese Kultur auch von externen Planern und Auftragnehmern. 2.1 Zertifizierungen Aufgrund der mit einer Zertifizierung verbundenen h öheren Kosten und aufwändigeren planungs- und baubegleitenden Verfahren wird für ausgewählte Bauvorhaben mit öffentlicher Nutzung eine Zertifizierung nach den Kriterien des „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)“ des Bundes- bauministeriums durchgeführt. Über die Durchführung eines Zertifizierungsverfahrens wird im Rahmen des Grundsatz- bzw. des Errichtungsbeschlusses entschieden. Seite 7 3. Hochbau Bauliche Veränderungen an Gebäuden tragen dazu bei, die Instandhaltungs- und Betriebs- kosten von Gebäuden zu reduzieren und den Nutzenden bessere Bedingungen zu bieten. Die Gebäudestrukturen, insbesondere die Kompaktheit der Gebäude, das Erschließungssystem, die Gebäudehülle, die technische Gebäudeausstattung bis hin zur Verwendung von Materia- lien sowie die Außenanlagen sollen deshalb im Verän derungsprozess ständig optimiert wer- den. Um Gebäude oder Gebäudeteile „zukunftsfähig“ zu mac hen, soll eine autarke, flexible und multifunktionale Nutzung von Räumen, Raumgruppen, G ebäudeteilen oder Gebäuden ermög- licht werden. Ziel ist es, Einheiten zu bilden, die im Sinne einer Mehrfachnutzung betrieben und perspektivisch, ggf. für unterschiedliche Nutzu ngsanforderungen zur Verfügung gestellt werden können. In den Gebäuden ist durch bauliche wie technische M aßnahmen eine gute Innenraumlufthygi- ene sicher zu stellen. Räume und Gebäude sollen auß erhalb der Heizperiode natürlich be- und entlüftet werden. Dies wird unterstützt durch d ie Auswahl nachhaltiger und gesundheitlich unbedenklicher Baustoffe. Gebäude sind, wann immer möglich, natürlich zu belichten. Einer sommerlichen Überhitzung der Gebäude ist durch ents prechende bauliche Maßnahmen vor- zubeugen. Eine mechanische Kühlung ist nur vorzuseh en, wenn der sommerliche Wärme- schutz nicht durch bauliche Maßnahmen sichergestell t werden kann. Den Kriterien der Gebäudeausrichtung und der Gebäud egeometrie, dem Verhältnis von trans- parenten und geschlossenen Fassadenflächen sowie na chfolgend dem Verhältnis von zu öff- nenden und festen transparenten Flächen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Kon- struktive Maßnahmen sind technisch unterstützten Ma ßnahmen im Falle der wirtschaftlichen Gleichwertigkeit zur Vermeidung von betrieblichen F olgekosten vorzuziehen. Neu zu erstel- lende bzw. zu sanierende Dächer werden, wenn techni sch möglich, mit einer Photovoltaikan- lagen vorgesehen. Bei baulichen Ergänzungen ist die vorhandene archit ektonische Gebäudesubstanz hinsichtlich Gestaltung, Materialien, Gebäudeausrichtung und Geb äudegeometrie angemessen zu be- rücksichtigen. Die Planungen sind anhand der in den Gebäudeleitlinien genannten Kriterien abzuwägen. Für den Gebäudebestand, der nicht Teil d er baulichen Ergänzung ist, wird paral- lel zur Planung der baulichen Ergänzung ein energet isches Kurzgutachten erstellt, aus dem sich ggf. zusätzliche begleitende oder zu einem spä teren Zeitpunkt durchzuführende Maß- nahmen ergeben können. Um die Ziele der Gebäudeleitlinien, die Raum- und F unktionsanforderungen der Nutzer/-innen sowie die stadtgestalterischen, architektonischen K riterien optimal zu entwickeln, werden in der Regel bei Neubauten und größeren baulichen Ergä nzungen im Zuge von durchzuführen- den UVgO bzw. VgV-Verfahren Architektenwettbewerbe oder vergleichbare planerische Opti- mierungsverfahren durchgeführt. 3.1 Allgemeine Planungsgrundsätze Neubau und bauliche Erweiterungen Folgende Planungsgrundsätze sind bei Neubauten und baulichen Erweiterungen vornehmlich zu berücksichtigen: Umsetzung des Null-Emissions-Haus Das Null-Emissions-Haus im Neubau stellt einen zent ralen Baustein zur Erreichung der städ- tischen Klimaschutzziele dar. Ein energetisches Kon zept ist bereits im frühen Planungsstadi- um zu berücksichtigen bzw. bei Wettbewerben bereits dem Wettbewerbsbeitrag beizufügen. Seite 8 Neben dem bilanziellen, rechnerischen Nachweis sind auch innovative Ansätze und Konzepte positiv zu berücksichtigen und zu bewerten. Kompaktheit des Gebäudes Die Gebäudehüllfläche ist unter Berücksichtigung des Raumprogramms sinnvoll zu minimieren. Die Geschossigkeit beeinflusst das A/V-Verhältnis maßgeblich. Da das A/V-Verhältnis mit steigen- der Anzahl der Vollgeschosse günstiger wird, ist un ter Berücksichtigung der Funktionalität eine hohe Vollgeschossigkeit anzustreben. Optimierung transparenter Flächen Das Verhältnis von verglasten (transparenten) und o paken Fassadenflächen soll unter den Ge- sichtspunkten geeigneter Blickbeziehungen, guter Ta geslichtnutzung, natürlicher Belüftung, Wär- meschutz, Kosten für Sonnenschutzmaßnahmen und Absturzsicherungen sowie Reinigungskosten je nach Orientierung optimiert werden. Im Vordergru nd stehen die Vermeidung der Überhitzung und die Reduktion des Energieverbrauchs. Sommerlicher Wärmeschutz Eine ökologische, nachhaltige Planung für den somme rlichen Wärmeschutz soll umgesetzt wer- den, um ein behagliches Raumklima unter Vermeidung von mechanischer Kühlung zu schaffen (z.B. Vorsehen ausreichender Speichermassen, Optimi erung des Verhältnisses transparenter zu opaker Flächen, außenliegender Sonnenschutz oder fe ststehende Verschattungselemente, Mög- lichkeiten der Nachtauskühlung). 3.1.1 Anforderungen Neubau und bauliche Erweiterungen Neben der Instandhaltung und der Bewirtschaftung ob liegt dem Amt für Immobilienmanage- ment auch der Neu- und Erweiterungsbau von Gebäuden . In den nächsten Jahren werden erhebliche Investitionen in den Bau neuer Schulen g etätigt. Um die Klimaschutzziele zu errei- chen, ist es zielführend und notwendig, sowohl im W ettbewerbs- als auch im Planungsverfah- ren Nachhaltigkeitsziele zu verankern sowie diese G ebäude als Null-Emissions-Häuser zu errichten. Die Entwicklung von Architekturkonzepten , die den Kriterien des nachhaltigen Bau- ens entsprechen, beginnt bereits mit der Grundlagen ermittlung. Die Abbildung 3 verdeutlicht, dass die Lebenszyklus kosten maßgeblich in Konzeptionierung, Pla- nung und Erstellung beeinflusst werden können. Die Investitionskosten in diesen Leistungsphasen sind zwar höher als bei konventioneller Planung, am ortisieren sich aber bereits nach kurzer Nut- zungszeit. Bilanziert werden bei der Lebenszykluskostenanalyse: Baukosten Nutzungskosten (Betriebskosten, Reinigung, Pflege und Instandhaltung) Kosten für Rückbau und Entsorgung Ziel der Stadt Münster ist es, wirtschaftliche und ökologisch optimierte Gebäude bereitzustellen. Eine Analyse der Lebenszykluskosten wird aber nur i m Rahmen einer BNB-Zertifizierung (siehe Punkt 2.1) durchgeführt. Seite 9 Abbildung 3: Lebenszykluskosten [Quelle: LFNB2011 vom bmvbs, vgl. Jones Lang LaSalle (2008b)] 3.1.2 Integrale Planung in Wettbewerbs- und sonstigen Planungsverfahren Nachhaltige Gebäude sind Ergebnis einer tiefgreifen den und optimierten Planung bzw. Simu- lation. Die integrale Abstimmung, also die fach- un d disziplinübergreifende Kommunikation der Planungsbeteiligten, ist dabei maßgeblich. Die Qualität der heutigen Planung ist der ent- scheidende Faktor für den Gebäudebestand in den näc hsten 30 bis 50 Jahren und darüber hinaus. Gleichzeitig wird der Energieverbrauch opti miert und die resultierende Umweltbelas- tung reduziert. Der Komfort, die Akzeptanz und die Wirtschaftlichkeit des Gebäudes (gem. BNB) werden verbessert. Bei der Durchführung von Planungsleistungen und Wet tbewerben ist die Implementierung der Gebäudeleitlinien eine Grundlage der Aufgabe. Zur S icherstellung einer bestmöglichen Kon- zeptionierung werden Fachpreisrichter/-innen und Sa chverständige berufen, die durch ihre vorhandene Expertise bzw. Erfahrung einen positiven Beitrag zur Umsetzung der Nachhaltig- keitsziele leisten. Weitere Informationen werden zu künftig in einer Anlage bereitgestellt. Beurteilungskriterien Gestaltung (ggf. differenziert: städtebauliche Ein bindung, Außenraumqualität, Gebäu- dequalität) Funktionalität (ggf. differenziert: Erschließung, Zugänglichkeit, Barrierefreiheit, kom- munikationsfördernde Flächen und Räume) Leistungs- und Programmerfüllung Komfort und Gesundheit (ggf. differenziert: Sicher heit, Tageslicht, Raumklima) Wirtschaftlichkeit (ggf. differenziert: Flächeneff izienz, Nutzungsflexibilität, Lebenszyk- luskosten) Seite 10 Ressourcen und Energie (ggf. differenziert: Fläche nversiegelung, Baustoffe, Energie- bedarf, Energiebedarfsdeckung) allgemeine Anforderungen, z. B.: Baurecht, Denkmal schutz etc. Alle zugelassenen Arbeiten werden vom Preisgericht nach den o. g. Gesichtspunkten beur- teilt. Das Preisgericht behält sich vor, die angege benen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen. 3.1.3 Null-Emissions-Haus Das Null-Emissions-Haus ist die Weiterentwicklung d es bisherigen Wärmedämmstandards von 20 kWh/m² BGF und wird verpflichtend für alle N eubauten sowie baulichen Erweiterungen ab einer Größe von 500 m² BGF eingeführt. Durch die Nutzung regenerativer Energie n sollen Gebäude zu klimaneutralen Gebäuden entwickelt werde n. Ein energetisches Konzept ist bereits im frühen Pla nungsstadium zu berücksichtigen bzw. bei Wettbewerben bereits dem Wettbewerbsbeitrag beizufü gen. Neben dem bilanziellen, rechne- rischen Nachweis sind auch innovative Ansätze, die im späteren Betrieb die tatsächlichen Emissionen minimieren, positiv zu berücksichtigen u nd zu bewerten. Der detaillierte Nachweis ist mit dem Baubeschluss der Politik vorzulegen (An lage 1). Sollte die Umsetzung des Null- Emissions-Hauses bei einzelnen baulichen Erweiterun gen oder Anbauten auf Grund von vor- gegebenen Rahmenbedingungen (z. B. Verschattung dur ch umliegende Gebäude, Bestands- bäume, Gestaltungssatzungen oder Bebauungspläne) ni cht möglich sein, so ist das Konzept im Hinblick auf Energieverbrauch und CO 2-Emissionen bestmöglich zu optimieren. Nachfolgend exemplarisch aufgeführt sind einige Var ianten, wie die Umsetzung des Nullemis- sions-Hauses erfolgen kann: Abbildung 4: Exemplarische Varianten zur Umsetzung des Nullemissions-Hauses Seite 11 Sonderfälle: Für Container, Lager- und Werkstattgebäude sowie fü r temporär genutzte Gebäude mit einer Nut- zungsdauer von weniger als zehn Jahren sind nur die Anforderungen für den Neubau an die je- weils gültige Norm einzuhalten. Gleiches gilt für A nmietungen, bei denen die Dauer der Anmietun- gen weniger als zehn Jahre beträgt. 3.2. Baulicher Wärmeschutz Um die Energiekosten zu optimieren und den CO 2-Ausstoß zu reduzieren, kommt dem bauli- chen Wärmeschutz eine besondere Bedeutung zu. Für N eubauten und größere bauliche Er- weiterungen müssen folgende, über die bestehenden g esetzlichen Regelungen hinausgehen- de Vorgaben eingehalten werden. Neubauten und bauliche Erweiterungen bis zu einer Größe von 500 m² BGF: Der zukünftige Jahresheizwärmebedarf beträgt <= 30 kWh/m² (BGF). Neubauten und bauliche Erweiterungen ab einer Größe von 500 m² BGF Für Neubauten und bauliche Erweiterungen ab einer Grenze von 500 m² BGF beträgt der einzu- haltende Grenzwert <= 20 kWh/m² (BGF). In beiden vorstehenden Fällen ist der Nachweis nach dem Rechenverfahren des Passivhausinsti- tuts Darmstadt durchzuführen. Nachstehend sind weitere bei Neubauten und baulichen Erweiterungen ab einer Größe von 500 m² BGF einzuhaltende Grenzwerte aufgeführt: Wärmebrücken <= 0,03 W/(m²K) Nachgewiesene Luftwechselrate n50 < 1,0 h-1 Bei Neubauten und baulichen Erweiterungen ab einer Grenze von 500 m² wurden Mindestwerte für die Wärmedurchgangskoeffizienten der Bauteile festg elegt (siehe dazu Anlage 4 Bauteilanforde- rungen – Hochbau). 3.3 Energetische Sanierung von Bestandsgebäuden Um die anspruchsvollen Klimaschutzziele zu erreiche n, kommt der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden eine besondere Rolle zu. Der überw iegende Teil der städtischen Gebäude wurde vor Einführung der 1. Wärmeschutzverordnung A nfang der 80-er Jahre errichtet. Diese Ge- bäude weisen in der Regel - entsprechend des Baualters – hohe Wärmeverbräuche auf. Der spezi- fische Kennwert liegt bei einem Großteil der Gebäud e bei deutlich mehr als 100 kWh/m²a und müsste, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 nur annähernd erreichen zu können, auf rund 50 kWh/m²a reduziert werden. Im Falle einer umfassenden Gebäudeerweiterung wird für den Gebäudebestand, der nicht Teil der baulichen Ergänzung ist, parallel zur Planung der b aulichen Ergänzung ein energetisches Kurz- gutachten erstellt, in dem auch Aussagen zum sommerlichen Wärmeschutz enthalten sind. Seite 12 Umfassende Gebäudesanierungen Im Falle umfangreicher Gebäudesanierungen mit minde stens drei Bauteilen (z.B. Dach, Fassade, Fenster) ist eine Energiebilanz mit dem PHPP-Progra mm (Passivhaus-Projektierungs-Paket) zu erstellen. Der Jahresheizwärmebedarf soll mit 50 kWh/m² BGF da s Niveau der geltenden Norm für Be- standsgebäude deutlich unterschreiten. Eine Ausnahme bilden Gebäude, die unter Denkmalschu tz stehen. Bei diesen ist, unter Berück- sichtigung der Vorgaben der Denkmalbehörde, ein mög lichst geringer Jahresheizwärmebedarf anzustreben. Instandhaltung, Modernisierung und Sanierung von Einzelbauteilen: Bei Instandhaltungen, Modernisierungen und Sanierun gen wurden Mindestwerte für die Wärme- durchgangskoeffizienten der Bauteile festgelegt (si ehe dazu Anlage 4 Bauteilanforderungen – Hochbau). Eine Ausnahme bilden Gebäude, die unter D enkmalschutz stehen. Bei diesen kann bei Einzelbauteilen im Einzelfall abgewichen werden (z.B. bei Einsatz einer Innendämmung). 3.4 Sommerlicher Wärmeschutz Für Neubauten sowie bauliche Ergänzungen ist im Pla nungsprozess die spätere Umsetzung des sommerlichen Wärmeschutzes wichtiger Bestandteil. Ziel soll die Schaffung eines behaglichen Raumklimas unter Vermeidung von mechanischer Kühlun g sein (z. B. Vorsehen ausreichender Speichermassen, Optimierung des Verhältnisses trans parenter zu opaker Flächen, außenliegen- der Sonnenschutz oder feststehende Verschattungsele mente, Möglichkeiten der Nachtausküh- lung). Der Nachweis ist gem. DIN 4108-2 („Mindestan forderungen an den sommerlichen Wärme- schutz“) zu bringen. Um den Klimawandel und die ans teigenden Temperaturen in den letzten Sommern zu berücksichtigen, ist eine Unterschreitun g der gem. Norm festgelegten 500 Übertem- peraturgradstunden um 10% auf einen Wert von 450 anzustreben. Im Falle einer umfassenden Gebäudeerweiterung wird für den Gebäudebestand, der nicht Teil der baulichen Ergänzung ist, parallel zur Planung d er baulichen Ergänzung ein energetisches Kurzgutachten erstellt, in dem Aussagen zum sommerl ichen Wärmeschutz enthalten sind. Hieraus können sich ggf. zusätzliche begleitende od er zu einem späteren Zeitpunkt durchzu- führende Maßnahmen im Hinblick auf den sommerlichen Wärmeschutz ergeben (z. B. Aus- tausch der Verglasung oder Verbesserung des Sonnens chutzes). Bei Umsetzung der Maß- nahmen ist der Nachweis ebenfalls gem. DIN 4108-2 ( „Mindestanforderungen an den som- merlichen Wärmeschutz“) zu erstellen. Wie auch beim Neubau ist eine Unterschreitung der gem. Norm festgelegten 500 Übertemperaturgradstunde n um 10 % auf einen Wert von 450 anzustreben. Seite 13 4. Nachhaltigkeit von Baustoffen und Bauteilen 4.1 Anforderungen an Baustoffe Ziel des nachhaltigen Bauens ist die Betrachtung de s gesamten Lebenszyklus eines Gebäu- des inklusives des Rückbaus. Insofern sind auch die Schadstoffbelastungen, die von Materia- lien für die Umwelt ausgehen können, während der Er richtung eines Gebäudes nach heutigem Wissenstand zu bewerten. Einzubauende Materialien u nd Stoffe dürfen die Gesundheit der Nut- zerinnen und Nutzer nicht beeinträchtigen sowie die Umwelt nicht belasten. Dazu stellt die Stadt Münster folgende Grundsätze a uf: Nicht zu trennende Verbundstoffe und schwer recyce lbare Stoffe (z.B. EPS-Dämmung) werden vermieden. Zur Unterstützung des Recycling-Kreislaufes sollen soweit möglich ausdrücklich wie- derverwertete Materialien, wie z. B. der Einsatz vo n RC-Schotter oder RC-Beton ein- gesetzt werden. Folgende Materialien werden für Gebäude der Stadt M ünster ausgeschlossen: - PVC-haltige Produkte - Tropenholz – es dürfen nur FSC- oder PEFC-zertifi zierte Hölzer eingebaut werden. - Für Gebäude, die einer wohnungsähnlichen Nutzung dienen, können im begründeten Einzelfall Kunststoff-Fenstersysteme zur Anwendung kommen. Generell sollen Bauteile nicht so geplant und gebau t werden, dass eine Instandhaltung dieser Bauteile einen hohen wirtschaftlichen Aufwan d verursacht. (z. B. großformatige Fensterscheiben, die nur mit einem Kran eingebaut w erden können, da der Transport durch den Treppenraum nicht möglich ist.) Zielwerte für Luftschadstoffe: Als Zielwert für die Summe der flüchtigen organischen Verbindungen wird ein TVOC-Wert < 1000 μg/m³ für Neubauten und umfangreiche Umbaubauten angestrebt. Bei Schulen und Kindergärten gilt der Zielwert < 500 μg/m³. Der Formaldehydzielwert beträgt < 60 μg/m³. Die Werte gelten vor Bezug des Gebäudes. 4.2 Anforderungen an Bauteile Zusätzliche detaillierte Anforderungen an die Baute ile von Gebäuden werden im Anhang (An- lage 4 - Technische Bauteilanforderungen Hochbau) b eschrieben. Diese sind für den Neubau zu berücksichtigen und gelten als Leitanforderungen an die energetische Sanierung von Be- standsgebäuden. Nachhaltig sind Bauteile nur dann, wenn sie auch da uerhaft funktionieren und zirkuläre Nach- nutzungen erfahren können. Die in der Anlage beschr iebenen Konstruktionsprinzipien sollen dazu beitragen. 4.3 Raumakustik Bei allen Gebäuden sind für eine gute Nutzungsquali tät die bau- und raumakustischen Regeln zu beachten, insbesondere die DIN 18041 „Hörsamkeit in kleinen und mittelgroßen Räumen“ und die VDI 2569 „Schallschutz und akustische Gestaltung im Büro“ sind dabei heranzuziehen. Für Schu- Seite 14 len und Kindestageseinrichtungen ist die vom Fraunh ofer-Institut BIP herausgegebene Richtlinie „Akustik in Lebensräumen für Erziehung und Bildung“ Orientierungsmaßstab. 5. Technische Gebäudeausrüstung 5.1 Erneuerbare Energien und Gründächer Alle Gebäude, die von der Stadt Münster neu erricht et werden, sind mit einer Photovoltaikan- lage auszustatten. Voraussetzung ist, dass die wirt schaftliche Betrachtung zu einem positiven Betriebsergebnis führt und dass die Gebäude von der Stadt Münster errichtet werden. Auch bei langfristig angemieteten Objekten (Anmietung lä nger als zehn Jahre), die durch einen In- vestor errichtet werden, ist ebenfalls unter Berück sichtigung der Wirtschaftlichkeit eine PV- Anlage zu installieren. Sollte der Investor diese e rrichten, so übernimmt die Stadt die Anlage zu einem vereinbarten Preis und betreibt diese. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgt auf Basi s der Planungsdaten nach einem einheitli- chen Verfahren durch das Amt für Immobilienmanageme nt. Als Grundlage für die Wirtschaft- lichkeitsprüfung wird der Lastgang eines vergleichb aren Objektes angesetzt. Soweit technisch möglich und wirtschaftlich sinnvol l wird zusätzlich ein Batteriespeicher vor- gesehen. Eine regelmäßige Überprüfung der Wirtschaf tlichkeit findet ebenfalls durch das Amt für Immobilienmanagement statt. Ein Gründach, das zusätzlich zur PV-Anlage errichte t wird, hat neben der CO 2-Speicherung auch weitere positive Aspekte wie z. B. die Regenwa sserrückhaltung. Im Errichtungsbe- schluss wird daher bereits auf die mögliche Kombina tion einer PV-Anlage mit einem Grün- dach hingewiesen. Im Baubeschluss erfolgt dann die Dimensionierung der PV-Anlage und die Überprüfung, ob die zusätzliche Errichtung eines Gr ündachs zielführend ist. Für jedes Ge- bäude wird eine entsprechende individuelle Optimier ung zwischen Gründach und/oder PV- Anlage durchgeführt. 5.2 Wärmeversorgung Die Wärmeversorgung ist unter Berücksichtigung von energie- und CO 2-sparenden Konzepten zu planen und zu realisieren. Dazu gehören z. B. Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlag en einschl. Fernwärme) regenerative Energien 5.3 Warmwasserversorgung Je nach Nutzungsanforderung kommen folgende Systeme in Frage: Durchfluss-Trinkwassererwärmer, Speicher-Trinkwassererwärmer sowie die Kombinationen von beiden. Anlagen für Bereiche mit größeren Zapfmengen sollen mit einer zentralen Warmwasserberei- tung ausgeführt werden (Dusch- und Waschräume, Kant inenbereiche). Bereiche mit kleinen Zapfmengen, die selten genutzt werden, sollen dezen tral mit Durchlauferhitzern versorgt wer- den, sofern sie nicht räumlich an zentrale Netze an geschlossen werden können. Seite 15 In sämtlichen Gebäuden der Stadt Münster ist erwärm tes Trinkwasser für Waschgelegenhei- ten grundsätzlich nicht vorzusehen (Ausnahme Behind erten-Waschtisch). Dies gilt auch für in Trägerschaft betriebene Gebäude der Stadt Münster. Waschräume in Kindergärten und Schulen, an denen au ch Zahnpflege durchgeführt wird, er- halten Warmwasser mit einer Temperaturbegrenzung au f 43°C (Verbrühungsschutz). 5.4 Lüftung Ziel ist die Sicherstellung einer guten Raumluftqua lität. Für alle Gebäudetypen wird ein Lüf- tungskonzept erstellt. Der Zielwert für die CO 2-Konzentration beträgt 1.000 ppm, der max. Wert beträgt 1.500 ppm. Die Einhaltung der Grenzwer te gilt gleichermaßen für mechanische und natürliche Lüftung. Kriterien für den Einsatz von raumlufttechnischen A nlagen/mechanischer Lüftung: - Gebäude und Räume, die als Versammlungsstätte und /oder Versammlungsräume im Sinne der Landesbauordnung erstellt werden oder sind: - Versammlungsräume mit mehr als 200 m² Grundfläche (VStättVO) - Räume mit hohen anfallenden Wasserdampfmengen wie Hallenbäder, Duschräume etc. - Räume mit hohen inneren Wärmelasten, z. B. Server räume 5.5 Kühlung von Räumen und Gebäuden Ist zur Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes t rotz aller baulichen Maßnahmen eine Raum-/Gebäudekühlung zur Einhaltung der thermischen Behaglichkeit oder aus technischen Gründen (z. B. Serverräume in Rechenzentren) erford erlich, ist diese unter wirtschaftlichen, energie- und CO 2-sparenden Maßgaben zu planen. Für die Auslegung de r Kühlung ist die Zulufttemperatur auf max. 4 – 6 ° C unter der mittl eren monatlichen Außentemperatur zu be- grenzen. Für ortsfeste Kälteanlagen sowie gewerblic he Kühl- und Gefriergeräte sind Kältemit- tel, die weder halogenisiert noch teilhalogenisiert sind mit einem GWP (Global Warming Po- tential) <150 vorzusehen. Zulässig ist die Verwendu ng von natürlichen Kältemitteln der Si- cherheitsgruppe A1. 5.6 Elektroversorgung Eine Einspeisung aus dem Mittelspannungsnetz ist üb er einen Wirtschaftlichkeitsvergleich zu begründen. (Eckpunkte: Jährliche Gesamtkosten also insbesondere Arbeitspreis, Leistungs- preis, Anlagekosten, Betriebskosten, Nutzungsdauer, Vollbenutzungszeiten). 5.7 Beleuchtung Die Beleuchtungsstärken werden auf Grundlage der EN 12464 festgelegt. Es sind grundsätz- lich Standardleuchten einzusetzen. Sonder- und Einb auleuchten können in begründeten Fäl- len gebäude- und gestaltungsabhängig vorgesehen wer den. Die Auswahl der Beleuchtung und Beleuchtungssteuerung orientiert sich maßgeblic h an den Kriterien der Energieeffizienz. Seite 16 5.8 Energieeffizienz in Küchen Die erforderlichen großküchentechnischen Ausstattun gen sind in einer, nach Anzahl der Ver- pflegungsteilnehmer/-innen gestaffelten Aufstellung , tabellarisch in den technischen Stan- dards zusammengefasst. Diese Werte sind die Basis f ür die Fachplanung Großküchentechnik. Es ist von einem schichtweisen Wechsel der Verpfleg ungsteilnehmer/-innen bei der Dimensi- onierung von Großküche und Mensa auszugehen. Energieeffizienz in Küchen und Mensen In den Küchen und Mensen der Stadt Münster ist das Zubereiten von Lebensmitteln und das Reinigen von Küchenmaterial und Geschirr ein energe tisch intensiver Prozess. Für den Be- trieb der Küchen werden die verschiedensten Geräte und Anlagen eingesetzt. Auf Grund des hohen Produktlebenszyklus liegen die Betriebskosten ein Vielfaches über dem Anschaffungs- preis. Bei Neuanschaffungen ist ein Augenmerk auf d en Energieverbrauch zu legen und be- sonders energieeffiziente Geräte auszuwählen. Für d ie Auswahl der Großküchengeräte ist die Einstufung der Energieeffizienz auf Grundlage der D IN 18873 1-7 zu berücksichtigen. Die spezifischen Kennwerte für den Energieverbrauch im Leerlauf und den Mindest-Koch- Wirkungsgrad werden als Vorgaben in den technischen Standards festgelegt und fortge- schrieben. Grundsätzlich ist der Energieträger Erdg as als Alternative zu elektrischer Energie zu prüfen. 5.9 Regelungstechnik und Gebäudeautomation Es ist grundsätzlich vorzusehen, alle Anlagen der G ebäudeautomation auf die vorhandenen städtischen Intranet-Server aufzuschalten. Die Anzahl der Heizkreise wird durch die Heizungspl anung vorgegeben. Einzelraumregelun- gen sind nur im Einzelfall bei nachweislicher Wirts chaftlichkeit vorzusehen. Die Lüftungsregelung erfolgt bedarfsorientiert über Zeitkataloge, Präsenz-, Hygrostate, Feuchte-, Luftqualitätsfühler oder Tasteranforderun g mit Zeitglied und automatischer Rück- setzung in den Normalbetrieb. 6. Reinigung Die Gebäudereinigung ist ein wesentlicher Kostenfak tor im Lebenszyklus eines Gebäudes. Etwa 40 - 50 % der Bewirtschaftungskosten von öffentlich en Gebäuden und Einrichtungen entstehen durch die Gebäudereinigung. Dazu gehören Unterhalts -, Grund-, Sonder-, Fenster- und Rahmen- reinigung. Rationelle Reinigungsmethoden, der Einsatz von mode rnen Reinigungsmaschinen und -geräten, sonstige Maßnahmen zur Erhöhung der Reinigungsleist ungen und zur Steigerung der Effizienz sind nur dann erfolgreich, wenn bei der Planung und beim Bau öffentlicher Gebäude und Einrich- tungen reinigungsrelevante Faktoren und Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Bereits bei der Planung ist es wichtig, künftige Reinigungskosten zu berücksichtigen, um Folgekos- ten zu reduzieren. Kann bei gleicher Reinigungsqual ität auch nur eine Reinigungsstunde pro Tag in einem Objekt eingespart werden, bedeutet das ein e nicht unerhebliche Einsparung, wenn man die gesamte Lebensdauer eines Gebäudes betrachtet. Daher ist insbesondere bei der Errichtung als auch bei der Erweiterung und Instandhaltung darauf zu achten, dass verschiedenste Aspekte der Gebäudereinigung Beachtung finden: Seite 17 Bereits bei der Gestaltung der Außenanlagen kann ei ne effiziente Reinigung unterstützt werden. Die Planung von ausreichend dimensionierten Sauberl aufzonen bereits im Außenbereich und kur- ze Wege zu den Abfallentsorgungsplätzen sind nur zwei Aspekte, die hier genannt werden sollen. Die Gestaltung des Gebäudes hat eine erhebliche Aus wirkung auf die Gebäudereinigung und de- ren Kosten. Gestaltung und Zugänglichkeit von Einga ngsbereichen und Fluren, Anzahl und Zu- gänglichkeit der Putzmittelräume oder Stellplätze f ür Reinigungsautomaten - all diese Aspekte er- leichtern oder erschweren eine effiziente Reinigung des Gebäudes und führen zu einer Einsparung oder aber zu einer Steigerung der laufenden Kosten eines Gebäudes. Auch die Art der Bodenbeläge als auch die verwendet en Materialien für Wände, Fenster haben Einfluss auf eine effiziente Reinigung. Eine große Innenglasfläche ist beispielsweise wesentlich reinigungsintensiver als eine Wand aus Sichtmauerwe rk. Gleiches gilt für das Mobiliar: Pflege- leichte Oberflächen, leicht verräumbare Möbel sowie geschlossene Schrank- und Regalsysteme erleichtern die Reinigung stark. Die Planung ist zu Beginn der Planung mit der städt ischen Gebäudereinigung im Amt für Immobili- enmanagement abzustimmen. Für den Bereich „Reinigung“ sind technische Anlagen in der Erarbeitung. 7. Geltungsbereich Diese Vorgaben werden für alle eigenen, langfristig angemieteten oder in anderen vertragli- chen Konstellationen langfristig vom Amt für Immobi lienmanagement zur Verfügung gestellten Gebäude angewendet. Sie ergänzen bestehende gesetzliche Regelungen, Nor men und Richtlinien und sind Grundla- ge sowohl für die Architekten- und Ingenieurtätigke iten als auch für die sonstigen Aufgaben des Amtes für Immobilienmanagements. Für Gebäude, die einer ausschließlichen wohnungsähn lichen Nutzung dienen, kommt das Null-Emissions-Haus nicht zur Anwendung. Für Gebäude, die für eine Nutzungsdauer von bis zu zehn Jahren angemietet werden, gelten nur die Teile der Richtlinien, die die Aufenthaltsq ualitäten der Nutzenden beeinflussen und bestimmen. Dieses gilt auch für die langfristige An mietung von Gebäudeteilen und Teilflächen in Gebäuden. Bei erwiesener Unwirtschaftlichkeit kann unter Abwä gung der Investitions- und Folgekosten im Ausnahmefall von den Handlungsempfehlungen abgewichen werden. Anlagen Anlage 1: Bilanzieller Nachweis des Null-Emissions -Hauses Anlage 2: Checkliste „Nachhaltiges Bauen“ Anlage 3: Checkliste „Barrierefreiheit“ Anlage 4: Technische Bauteilanforderungen - Hochba u Anlage 5: Planungsstandards TGA
0388_2020_Anlage 3_Checkliste Barrierefreiheit
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FB23-04_04-55_Barrierefreiheit-Checkliste.dot// 05.11.18// Änd. 02 Seite 1 von 1 Anlage zur Vorlage V/ /20 „Barrierefreiheit / Design für alle“ Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie Erschließung/Ausstattung: Behindertenstellplätze ja, Anzahl: nein, Erläuterung: Gebäudezugang ebenerdig schwellenfrei Rampe Automatiktür Bewegungsfläche vor der Tür Sonstiges: Maße: Erreichbarkeit der Geschosse alle Etagen barrierefrei erreichbar Etagen teilweise barrierefrei erreichbar Erläuterung: Aufzüge Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040) Insbesondere: Sprachausgabe der Etagen Spiegel an der Wand gegenüber der Tür Notrufsystem auch für Menschen mit Hörbehinderung nutzbar nein, Erläuterung: Toilettenanlagen nach Geschlecht getrennte barrierefreie Toilette in jeder Sanitäranlage separate geschlechtsneutrale barrierefreie Toilette in jeder Sanitäranlage Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer Sanitäranlage Liege / Wandklappliege vorhanden nein, Erläuterung: Orientieren - Informieren - Leiten – Warnen Taktil erfassbares und kontrastreich gestal- tetes Leitsystem für blinde und sehbehin- derte Menschen vom Eingang zu wichtigen Bereichen im Gebäude Beschriftung von Türschildern in ausrei- chend großer Schrift sowie taktil erfassbar in Profilschrift und Braille Orientierungstafeln in großer Schrift und in gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 32975) kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge Notrufsystem / Alarmsystem für hörbehin- derte Menschen nein, Erläuterung: Technik für schwerhörige Menschen Induktionsschleife (vgl. DIN 18040), Raumbezeichnu ng: Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041), Erläute rung: Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details:
0388_2020_Anlage 1_Bilanzieller Nachweis
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Anlage 1: Nachweis des Null-Emissions-Haus Referenzgebäude: CO2-Emissionen Energiebedarf [kWh/m²a] Fläche [m²] Emissionsfaktor [kg/kWh] Emissionen [kg] Wärme 0,250 0 Strom 0,520 0 Vorhandenene Emissionen 0 Variante 1: CO2-Emissionen Energiebedarf [kWh/m²a] Fläche [m²] Emissionsfaktor [kg/kWh] Emissionen [kg] Wärme 0 0,250 0 Strom 0 0,520 0 Vorhandenene Emissionen 0 Einsparung Leistung Emissionsfaktor [kg/kWh] PV-Anlage 950 0,520 0 Gründach 0,502 0 Vorhandenene Emissionen 0
0388_2020_Anlage 6_FDP-Antrag
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Antrag an den Rat Nr. : A-R/0018/2018 FDP-Ratsfraktion Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de www.fraktion.fdp -ms.de Münster, 05.03.2018 Antrag Baukosten verringern – Städtische verbindliche Vorgaben künftig nicht mehr über geltende (Umwelt-)Vorgaben hinaus Der Rat möge beschließen: 1. Die Stadt Münster schreibt zukünftig u.a. für di e Errichtung und Bewirtschaftung eigener Immobilien und als Auflage beim Verkauf stä dtischer Grundstücke und Immobilien nur noch die Umwelt- und Baustandards vo r, die sich an geltendem höherrangigem Recht orientieren, insbesondere an denjenigen Vorgaben, die sich aus einschlägigen EU-Verordnungen und aus bundes- und l andesrechtlichen Gesetzen und Verordnungen ergeben. 2. Alle bisherigen und hierüber hinausgehenden „Mün ster-Standards“, entfallen in diesem Zusammenhang. 3. Abweichungen sind im Einzelfall zu begründen und gesondert zu beschließen. Begründung: Die so genannten „Münster-Standards“ verkennen die Realitäten: Wie der Spiegel im Oktober 2017 schrieb, hat sich das Bauen in Deutsch land so stark verteuert wie seit neun Jahren nicht mehr. „Der Neubau konventionell gefert igter Wohngebäude kostete im August 3,1 Prozent mehr als im Vorjahresmonat“. Das sei der höchste Anstieg der Preise seit August 2008 laut Statistischem Bundesamt. Die bei Ausschreibungen einzuhaltenden EU-Verordnun gen, sowie bundes- und landesrechtliche Vorgaben führen zu einer jährliche n Verteuerung der Baukosten. Kommunal auferlegte Standards, die über die gesetzl ichen Ziele noch weiter hinausgehen bewirken eine noch stärkere Verteuerung, ohne dem i n der Regel auf Dauer angelegte finanzielle oder energetische Einsparungen entgegen setzen zu können. Die geltenden höherrangigen Vorschriften sind deshalb grundsätzli ch auch für Münster ausreichend und bedeuten keine Nachteile. Wenn sich Abweichungen von gesetzlichen Standards – etwa bei Raumgrößen oder Dämm-Vorgaben - als notwendig erweisen sollten, kan n man anhand entsprechender Informationen im Einzelfall abweichend beschließen. gez. Carola Möllemann-Appelhoff Jürgen Reuter Hans Varnhagen Jörg Berens FDP-Fraktion im Rat
0388_2020_Anlage 5_Technische Standards TGA
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14.11.2019 1 von 49 Abteilung 23.5 Technische Gebäudeausrüstung Stand : September 2019 Version 2.0 14.11.2019 2 von 49 Inhalt 1.0.0Allgemeine technische Standards ............................................................................. 71.1.0Allgemein: ................................................................................................................. 71.2.0Umweltschutz ............................................................................................................ 71.3.0Wartung .................................................................................................................... 71.4.0Brandschutz .............................................................................................................. 71.5.0Dokumentation .......................................................................................................... 81.6.0Sachverständigen-/Sachkundigen Abnahme ............................................................. 91.7.0Prüfung von Planungsunterlagen zur Sachverständigenprüfung ............................... 92.0.0Elektrotechnik ......................................................................................................... 102.1.0Netzversorgung ....................................................................................................... 102.1.1Hochspannungsanlagen.......................................................................................... 102.1.2Niederspannungsanlagen ....................................................................................... 102.2.0Photovoltaik ............................................................................................................ 112.3.0Kabel- und Leitungstrassen ..................................................................................... 112.4.0Baustrom und Baubeleuchtung ............................................................................... 112.5.0 Installationsgeräte ................................................................................................... 122.6.0Potentialausgleich ................................................................................................... 122.5.1Hauptpotentialausgleich (HPA) ............................................................................... 122.5.2Potentialausgleichschienen (PA) ............................................................................. 122.6.0Beleuchtung ............................................................................................................ 122.6.1Allgemein ................................................................................................................ 122.6.2 Leuchtmittel ............................................................................................................. 122.6.3 Leuchten ................................................................................................................. 132.6.4Regelung von Beleuchtungsanlagen ....................................................................... 132.6.5Außenleuchten ........................................................................................................ 132.7.0Verkabelung Regelungstechnik ............................................................................... 132.8.0Meldungen .............................................................................................................. 132.9.0Schnittstellen zum Hochbau .................................................................................... 142.9.1 Leistungsgrenze Türen/Fenster, Fassaden und Dacheinbauten zum Elektrounternehmer ................................................................................................ 14 14.11.2019 3 von 49 2.9.2 Leistungsgrenze AN Fenster/ Fassade zu AN Elektrotechnik: ................................. 142.10.0Dokumentation Elektrotechnik ................................................................................. 143.0.0Nachrichtentechnik .................................................................................................. 153.1.0Nachrichtentechnik Schnittstellen ............................................................................ 153.2.0 IT-Netzwerk (passiv) ............................................................................................... 153.2.1 IT-Netzwerk ............................................................................................................. 153.2.2 IT-Verkabelung ....................................................................................................... 153.2.3 LWL-Strecken ......................................................................................................... 153.2.4 IT-Verteilerschränke ................................................................................................ 153.2.5Arbeitsplatzausstattung ........................................................................................... 163.2.6Verlegeanforderungen ............................................................................................ 163.2.7Anschluss an Hauptanschlusspunkt ........................................................................ 163.3.0Elektroakustische Anlage (ELA) / Alarmierungsanlage ............................................ 163.3.1ELA / Durchsageanlage .......................................................................................... 163.3.2Alarmierungsanlage ENS/SAA ................................................................................ 173.4.0Brandmeldeanlage (BMA) / Rauchwarnmelder (RWM) ........................................... 173.4.1Brandmeldeanlagen ................................................................................................ 173.4.2Rauchwarnmelder ................................................................................................... 173.5.0Zutrittsregelung ....................................................................................................... 173.6.0Türsprechstelle / Klingelanlage ............................................................................... 173.7.0 Installation für Video-Projektoren und LED-Bildschirme .......................................... 183.8.0WLAN ..................................................................................................................... 183.9.0Hörschleifen ............................................................................................................ 183.10.0Dokumentation Nachrichtentechnik ......................................................................... 184.0.0Blitzschutz ............................................................................................................... 194.1.0Blitzschutz ............................................................................................................... 194.1.1 Innerer Blitzschutz ................................................................................................... 194.1.2Äußerer Blitzschutz ................................................................................................. 194.2.0Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) .............................................................. 194.3.0Dokumentation Blitzschutz ...................................................................................... 195.0.0Heizungstechnik ...................................................................................................... 20 14.11.2019 4 von 49 5.1.0Wärmebedarf / Heizlast ........................................................................................... 205.2.0Wärmeerzeuger ...................................................................................................... 205.2.1Allgemein ................................................................................................................ 205.2.2Anmietungen und Provisorien ................................................................................. 205.2.3Fernwärme .............................................................................................................. 205.2.4Warmwasserbereitung ............................................................................................ 205.2.5Wärmeverteilung ..................................................................................................... 215.2.6Auslegungstemperaturen ........................................................................................ 215.3.0Heizkreisregelung ................................................................................................... 215.4.0Verteilnetze ............................................................................................................. 225.5.0Heizkörperventile .................................................................................................... 225.6.0Heizflächen ............................................................................................................. 225.7.0Temperatur-Vorgaben für Gebäude der Stadt Münster ........................................... 235.8.0Dokumentation Heizungstechnik ............................................................................. 246.0.0Sanitärtechnik ......................................................................................................... 256.1.0Entwässerung ......................................................................................................... 256.1.1Entwässerungsantrag und Überflutungsnachweis ................................................... 256.1.2Grundleitungen ....................................................................................................... 256.1.3Notentwässerung von Dächern ............................................................................... 256.1.4Dachentwässerung ................................................................................................. 256.1.5Bodenabläufe in Gebäuden ..................................................................................... 256.2.0Wasserversorgungsleitungen .................................................................................. 266.2.1Werkstoffe ............................................................................................................... 266.2.2Trinkwasserhygiene ................................................................................................ 266.2.3Verlegesystem ........................................................................................................ 266.2.4Außenzapfstellen .................................................................................................... 266.2.5Versorgungsdruck ................................................................................................... 266.2.6Dichtigkeitsprüfung .................................................................................................. 266.3.0Warmwasserversorgung ......................................................................................... 276.3.1Warmwassersystem ................................................................................................ 276.3.2Entnahmestellen und Temperaturen ....................................................................... 27 14.11.2019 5 von 49 6.4.0Einrichtungsgegenstände ........................................................................................ 276.4.1Allgemeines ............................................................................................................ 276.4.2Ausstattung ............................................................................................................. 276.4.3Hygieneeinrichtung ................................................................................................. 286.4.4Raumausstattung .................................................................................................... 296.4.5Montagehöhen ........................................................................................................ 306.5.0Dokumentation Sanitärtechnik................................................................................. 307.0.0 Lüftungstechnik ....................................................................................................... 317.1.0Kriterien für den Einsatz von raumlufttechnischen Anlagen/mechanischer Lüftung . 317.2.0Volumenstromberechnung ...................................................................................... 317.3.0Gerätekomponenten - Geräteaufbau ....................................................................... 327.4.0 Luftführung .............................................................................................................. 327.5.0Sonstiges ................................................................................................................ 337.6.0Schnittstellen ........................................................................................................... 347.7.0Dokumentation Lüftungstechnik .............................................................................. 358.0.0Regelungstechnik und Gebäudeautomation ............................................................ 368.1.0Allgemeines ............................................................................................................ 368.2.0Notbedienebene (NBE): .......................................................................................... 368.3.0Heizungsregelung ................................................................................................... 368.4.0Warmwasserbereitung ............................................................................................ 378.5.0 Lüftung .................................................................................................................... 378.6.0Beleuchtung ............................................................................................................ 388.7.0Störmeldungen ........................................................................................................ 388.8.0Prüfung von technischen Anlagen - Regelungstechnik / Schaltschränke ................. 388.9.0 Leitungsführung, Planung, Auflegen der Kontakte. .................................................. 388.9.1Planung der für die Regelungstechnik benötigten Kabel und Leitungen .................. 388.9.2 Leitungsführung ...................................................................................................... 388.9.3Auflegen der Kabel auf die Kontakte ....................................................................... 398.10.0Dokumentation Regelungstechnik und Gebäudeautomation ................................... 399.0.0 Isolierarbeiten ......................................................................................................... 409.1.0Materialien .............................................................................................................. 40 14.11.2019 6 von 49 9.2.0Beauftragung .......................................................................................................... 40Anlagen: ................................................................................................................................... 41Anlage 1 - Festlegung: Ausstattung Hygieneelementen ............................................................ 41Anlage 2 Anforderung Hygieneausstattung ............................................................................ 43Anlage 3 - Vorgabe zu produktspezifischer Ausschreibung Gebäudeautomation...................... 45Anlage 4 - Vorgaben zur Energiedatenerfassung und Datenfernauslesung der Stadt Münster . 47Änderungshistorie: .................................................................................................................... 49 14.11.2019 7 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 1.0.0 Allgemeine technische Standards 1.1.0 Allgemein: Diese Standards sind als Richtschnur für externe und interne Planungen zu sehen. Ziel ist es, die Erstellungs-, Energie- und Betriebskosten der Objekte unter Berücksichtigung der Anforderungen der Nutzer möglichst gering zu halten. [TGA, Hochbau] Schnittstellendefinitionen sind den eckigen Klammern zu entnehmen. [TGA, Hochbau] Für die Erfassung und Verarbeitung von Energiedaten sind die Anlage 4 - Vorgaben zur Energiedatenerfassung und Datenfernauslesung der Stadt Münster zu beachten Diese Vorgaben sollen grundsätzlich angewendet werden. Im Einzelfall kann nach Rücksprache mit dem Amt für Immobilienmanagement ( AIM ) Abteilung Technische Gebäudeausrüstung auch eine abweichende Lösung gewählt werden. Sämtliche Produkte sind gemäß VOB Fabrikats neutral auszuschreiben. 1.2.0 Umweltschutz Als aktiven Beitrag zum Umweltschutz müssen bei städtischen Bauvorhaben soweit wie möglich umweltfreundliche Produkte verwendet werden. [TGA, Hochbau] Folgende Produkte sind gemäß Ratsbeschluss nicht einzusetzen: a) Tropenholz Die Verwendung tropischer Hölzer sowie der Einbau solcher Baustoffe sind generell unzulässig, auch als Hilfsstoff in kleinsten Mengen. b) PVC Anstelle PVC-haltiger Produkte sind grundsätzlich geeignete, gleichwertige, PVC-freie Produkte zu verwenden. Stehen keine derartigen Produkte zur Verfügung, sind PVC-Recyclingprodukte zu verwenden. c) Kabel, Leitungen, Verlege Systeme und Installationsmaterial Es sind halogenfreie Produkte einzusetzen. 1.3.0 Wartung Die technische Wartung der jeweils ausgeschriebenen Anlage ist für den Zeitraum von 4 Jahren als Pauschale je Jahr mit auszuschreiben, damit eine Gewährleistungszeit gemäß VOB von 4 Jahren nach der förmlichen Abnahme besteht. [TGA, Hochbau] Die ausgeschriebenen Positionen sind als GP mit in der Wertung zu berücksichtigen, werden jedoch über einen separaten Auftrag beauftragt und sind nicht Bestandteil des Hauptauftrages. 1.4.0 Brandschutz Brandabschottungen sind zur Ausführungsplanung Gewerke übergreifend zu planen und zu dokumentieren. Die Bezeichnung enthält das Gewerk, die Lage, Größe und Typ der geplanten 14.11.2019 8 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 Brandabschottung. Die Dokumentation soll sowohl in Grundrissen als auch in Listen erfolgen. [TGA, Hochbau] 1.5.0 Dokumentation Bestands- und Revisionsunterlagen müssen dem endgültigen Ausführungsstand der Baumaßnahme entsprechen. [TGA, Hochbau] Die Bezeichnung von Räumen, Raumnummern, Geräten, technischen Anlagen und Anlagenteilen müssen in allen Plänen und Beschreibungen aller Gewerke gleichlautend sein und mit den örtlich verwendeten Bezeichnungen übereinstimmen. In allen Zeichnungen sind einheitliche Sinnbilder und Klartextbenennungen nach DIN, VDI, DVGB, VDE und der Fernmeldeordnung zu verwenden. Die Dokumentation muss in zweifacher Ausfertigung in Papierform vorliegen und einmal komplett in digitaler Form als PDF Dateien auf USB-Datenträger. Alle Pläne müssen zusätzlich als DXF- oder DWG- Datei im Format AUTO-CAD 2010 oder nachfolgend beigefügt werden! Der Datenaustausch beziehungsweise die Lesbarkeit/Kompatibilität der Daten muss vor der Übergabe geprüft werden. Die CAD Standards des Auftraggebers in der jeweils aktuellen Form müssen eingehalten werden. Die vollständige gewerkespezifische Objektdokumentation ist mindestens 2 Wochen vor dem Abnahmeverlangen dem AG 1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form zur Prüfung vorzulegen. [TGA, Hochbau] Für alle Gewerke gilt: - Revision der Grundrisszeichnungen, Pläne, Schemata, usw. (letzter Stand) - Zusammenstellung der technischen Bedienungs-, Material- und Wartungsunterlagen mit Intervallen und den technischen Datenblättern der installierten Komponenten in deutscher Sprache - Fachunternehmer-Bescheinigungen aller beteiligter Firmen für das Bauordnungsamt gemäß Anforderung der BauO NRW aktueller Stand - Bericht der Sachverständigenabnahme und Mängelfreimeldung - Herstellererklärungen, Zulassungsbescheide, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) und allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) - Einweisungsprotokolle - Daten- und Fristen der Gewährleistung Die Gewerke spezifischen Dokumentationen sind jeweils unter den Einzelgewerken beschrieben. Nach geprüfter Freigabe sind die Vorgenannten Unterlagen und Protokolle 2-fach in Papierform im Standordner sowie 1-fach auf USB Datenträger im DWG-und PDF-Format. Das DXF-Format ist auch möglich. Die DWG-/DXF-Dateien als AutoCAD 2010 unterstützende Version. Die Beschriftung der Aktenrücken hat nach Vorgabe "Aktenrücken schmal" und "Aktenrücken breit" der städtischen Vorlagen zu erfolgen. Diese Vorlagen werden nach Abstimmung in der aktuellen Version separat zur Verfügung gestellt. 14.11.2019 9 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 1.6.0 Sachverständigen-/Sachkundigen Abnahme Die erforderlichen Abnahmen (z.B. nach PrüfVO NRW und Baugenehmigung) für Erstinbetriebnahmen/Erweiterungen/Umbauten werden durch die Stadt Münster beauftragt. Die Abnahmen sind vom Fachplaner zeitlich nach Baufortschritt und mit den Fachfirmen zu koordinieren. Die Erstinbetriebnahmeprüfung der Gewerkeschaltschränke erfolgt durch den Sachverständigen der gesamten elektrischen Anlage. [TGA, Hochbau] Zusätzlich ist vom Fachplaner eine gemeinsame VOB-Abnahme mit AIM und einem Vertreter der ausführenden Firma zu koordinieren und zu protokollieren. Notwendige Fachunternehmererklärungen hat der Fachplaner ebenfalls 2 Wochen vor Abnahmetermin von den ausführenden Fachfirmen einzufordern. 1.7.0 Prüfung von Planungsunterlagen zur Sachverständigenprüfung Planungen der Technischen Gebäudeausrüstung deren Anlagen o.ä. eine Sachverständigenprüfung nach sich ziehen sind im Vorfeld mit den zuständigen Prüf-Sachverständigen abzustimmen. 14.11.2019 10 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 2.0.0 Elektrotechnik 2.1.0 Netzversorgung Für die Planung und Ausführung sind die TAB der Stadtwerke Münster https://www.muenster-netz.de/versorgungsnetze/strom-netz/ sowie die Anlage 4 - Vorgaben zur Energiedatenerfassung und Datenfernauslesung der Stadt Münster zu beachten 2.1.1 Hochspannungsanlagen Für die Entscheidung, aus welcher Spannungsebene das EVU einspeisen soll, sind folgende Kriterien maßgebend [TGA]: - Leistungsbedarf (Netzsituation) - Stromlieferungstarif (Ht/Nt-Tarif) Die Entscheidung, die Einspeisung aus dem HS-Netz vorzunehmen, ist über einen Wirtschaftlichkeitsvergleich zu begründen. (Eckpunkte: Jährliche Gesamtkosten also insbesondere Arbeitspreis, Leistungspreis, Anlagekosten, Betriebskosten, Nutzungsdauer). Anlagentyp und Aufbau: Eine gasisolierte Mittelspannungsschaltanlage ist der luftisolierten Anlage vorzuziehen. Für die Schaltanlagen sind nur Serienprodukte zu wählen und zwar in Feldbau- oder Modulbauweise. 2.1.2 Niederspannungsanlagen Die Niederspannungsverkabelung ist grundsätzlich in Form eines TN-S-Netzes zu realisieren. NS-Schalteinrichtungen: Leistungsschalter sind in folgenden Anwendungsgebieten einzusetzen; - Transformatorenschalter - Generatorschalter - Kuppelschalter (Sammelschienen) - Schalter zur Trennung von AV- und SV-Netzen - Abgänge mit Strömen > 400 A In allen anderen Fällen sind Sicherungslasttrenner zu verwenden. Für die Schaltanlagen sind nur Serienprodukte zu wählen und zwar in Feldbauweise oder Modulbauweise. Die Hauptverteiler müssen durch das EVU zugelassen sein. Je Verteiler ist eine 30%ige Platzreserve Blindplätze vorzusehen. Jeder Etagenverteiler ist mittels Hauptschalter als Lasttrennschalter bzw. Sicherungslasttrenner abschaltbar auszuführen. Jeder Verteiler ist komplett vorverdrahtet auf Reihenklemmen zum Anschluss der Abgänge auszuführen. 14.11.2019 11 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 Die Verteiler sind dauerhaft zu beschriften. Die Verteilerbezeichnungen sowie die Abgänge in der HV sind mittels Schildern zu kennzeichnen. Eine Legende (laminiert) mit eindeutiger und übersichtlicher Stromkreisbezeichung einschließlich Geräte- und Ortsbezeichnung ist in der Tür dauerhaft zu befestigen. Beleuchtungs- und Steckdosenstromkreise sind zu trennen und über Leitungsschutzschalter abzusichern. Grundsätzlich sind RCD Schutzorgane (30mA) für alle Stromkreise einzusetzen. Als Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung sind in Schlafräumen von Kita´s, Arbeitssteckdosen in Teeküchen sowie Anschlüsse für Trockner und Waschmaschinen grundsätzlich mit AFFD´s (Brandschutzschalter) auszustatten. Darüber hinausgehende Anforderungen, beispielsweise bei Gebäuden in Holzbauweise, in Ex-Schutzbereichen oder Gebäuden mit unersetzlichen Gütern sind projektbezogen zu definieren. 2.2.0 Photovoltaik Alle Neubauobjekte erhalten eine Photovoltaikanlage. Die Anlagen sollen wirtschaftlich betrieben werden. Ist eine Wirtschaftlichkeit zum Zeitpunkt der Planung nicht darstellbar, ist eine Vorrüstung (Statik, Leitungsführung und Unterbau) vorzusehen. Wenn technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll, werden zusätzliche Batteriespeicher eingesetzt. Es sind dachdurchdringungsfreie Montagesysteme zu wählen. 2.3.0 Kabel- und Leitungstrassen Die vertikalen und horizontalen Trassen sind so festzulegen, dass eine problemlose Nachinstallation mittels Kabelführungssysteme ohne Zerstörung der übrigen Bausubstanz möglich ist. [TGA, Hochbau] Die Installationstrassen sind im Regelfall außerhalb der Rettungswege vorzusehen. Die Leitungsführung ist vandalismussicher, jedoch mindestens schlagzäh, auszuführen. Die Kabel- und Leitungsverlegung darf nicht lose auf abgehängten Decken erfolgen. Es sind geeignete, fachgerechte Abhängungen zu verwenden. 2.4.0 Baustrom und Baubeleuchtung Mit dem Hochbauplaner ist abzustimmen, durch wen der Baustrom und die Baubeleuchtung erbracht werden soll. [Hochbau] In Abhängigkeit vom Bauumfang bieten sich folgende Möglichkeiten: a) Rohbau b) Elektrounternehmer mit Gesamtauftrag Elektro c) Elektrounternehmer mit Einzelauftrag In der Ausschreibung sind Montage, Vorhaltung mit Reparatur und Prüfung/Wartung, Umbau sowie Demontage der Baustromverteiler und der Baubeleuchtung zu berücksichtigen. Der Baustromverteiler und die Baubeleuchtung sind bis zur Baufertigstellung bereit zu stellen. 14.11.2019 12 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 2.5.0 Installationsgeräte Installationsgeräte müssen grundsätzlich mit Geräteschrauben befestigt werden. In allgemein zugänglichen Räumen, z.B. in Obdachlosenheimen, Schulen, Sporthallen etc., sind sie vandalismussicher, jedoch mindestens schlagzäh, auszuführen. In Grundschulen, Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen sind den Kindern zugängliche Steckdosen in Kinderschutzausführung zu installieren. Fußbodensteckdosen sind im Regelfall nicht zu verwenden. Bei flexibler Vorhaltung von Steckdosen, und wenn eine spätere Installation (z.B. DV-Leitungen) absehbar ist, sind Fensterbank-Installationskanäle zu installieren. Pro Arbeitsplatz ist mindestens eine weiße Zweifach-Schutzkontaktsteckdose sowie eine separat abgesicherte (Leitungsschutzschalter und RCD) rote Zweifach-Schutzkontaktsteckdose zu installieren. Die Steckdosen sind mit den Verteilungs- und Stromkreisnummern unverlierbar zu beschriften 2.6.0 Potentialausgleich 2.5.1 Hauptpotentialausgleich (HPA) In unmittelbarer Nähe der NSHV bzw. der GHVs wird eine HPA-Schiene installiert. 2.5.2 Potentialausgleichschienen (PA) In jedem Grundversorgungsstützpunkt für Heizung, Sanitär, Druckluft, Sauerstoff, Klima / Lüftung, Sprinkler, Feuerlöschanlagen, Fernmeldeanlagen wird eine weitere örtliche PA-Schiene installiert. Von der HPA-Schiene ausgehend sind alle Schienen sternförmig anzuschließen. Alle Rohrsysteme, die den Versorgungsstützpunkt als Gewerk verlassen, werden in den PA einbezogen. Der PA der verschiedenen Gewerke muss einzeln auf die örtliche PA-Schiene geführt werden. 2.6.0 Beleuchtung 2.6.1 Allgemein Die Beleuchtungsstärken werden auf Grundlage der EN 12464 festgelegt. Nutzräume wie Büros, Unterrichtsräume, Gruppenräume sind mit einer Leistung von max. 1,3W/ m²/ 100Lux zu planen. [Gebäudeautomation, Hochbau] 2.6.2 Leuchtmittel Es sind LED-Leuchten einzusetzen. 14.11.2019 13 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 2.6.3 Leuchten Es sind zunächst grundsätzlich Standardleuchten einzusetzen. Sonderleuchten sind nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung mit dem AIM vorzusehen. Es sind Leuchten mit hoher Effizienz (>=100 lm/W) einzusetzen. Vor der Abnahme sind alle Räume und Verkehrswege zu messen und die ermittelte mittlere Beleuchtungsstärke zu dokumentieren. 2.6.4 Regelung von Beleuchtungsanlagen Zur Anpassung der Beleuchtung an unterschiedliche Nutzungsverhältnisse der Räume und unter Berücksichtigung des Tageslichtanfalles ist die Beleuchtungsanlage dimmbar über DALI-Schnittstelle mittels Tageslichtsensor und Präsenzmelder regelbar auszuführen. Präsenzmelder sind im Halbautomatikbetrieb zu programmieren. In Klassenräumen ist ein zweiter Taster Eingang am Präsenzmelder zum Schalten der Tafelbeleuchtung vorzusehen. Bussysteme zur Steuerung der Beleuchtungsanlagen sind nur in begründeten Einzelfällen zugelassen. Nebenräume sind vorzugsweise mit Automatik(Akustik)-schaltern (ca. 2m Höhe neben / über der Zugangstür, mit Schrauben gesichert) auszustatten. 2.6.5 Außenleuchten Bei Außenbeleuchtungen ist auf die Aufstellung von Poller Leuchten und die Verwendung von Glaskuppeln zu verzichten. Es sollten möglichst Kuppeln aus UV-beständigem und schlagzähem Kunststoff eingesetzt. Es sind LED-Leuchten zu verwenden. 2.7.0 Verkabelung Regelungstechnik Die Verkabelung der Gebäudeautomation/Regelungstechnik außerhalb der Technikzentralen soll durch den AN Elektrotechnik erfolgen. [Elektrotechnik, Gebäudeautomation] Entsprechende Massen sind im Leistungsverzeichnis Elektrotechnik aufzunehmen. Wichtig ist eine rechtzeitige Übergabe einer Kabelliste des Planers Regelungstechnik an den Planer Starkstrom. Die erforderlichen Installationssysteme und der benötigte Platzbedarf sind vom Elektroplaner einzukalkulieren. Die Kabelpläne/ -listen sind nach Auftragsvergabe durch den AN Regelungs-technik zu konkretisieren und mit Start- und Zielbezeichnung an den AN Starkstrom zu übergeben. Der Anschluss der Feldgeräte sowie die Inbetriebnahme erfolgt durch das Gewerk Regelungstechnik. Die Stromversorgung der Regelungs-Schaltschränke erfolgt durch den AN Starkstrom 2.8.0 Meldungen Meldungen (Störmeldungen) sind zentral zu erfassen. Wenn eine GLT vorgesehen ist, sind die Meldungen potentialfrei an die GLT zu übergeben. [Elektrotechnik, Gebäudeautomation] 14.11.2019 14 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 2.9.0 Schnittstellen zum Hochbau 2.9.1 Leistungsgrenze Türen/Fenster, Fassaden und Dacheinbauten zum Elektrounternehmer 230V-Anschluss, Leitungsverlegung (nicht Anschluss) für Taster, Melder usw. nach Plänen AN Tür / Fenster / Fassade durch den Elektrounternehmer. Die Leitungsverlegung innerhalb von Fassade, Türen und Fenstern erfolgt durch den AN Tür / Sonnenschutz s. u.). Diese klare Trennung ist aus Gewährleistungsgründen notwendig. Die Inbetriebnahme erfolgt durch den AN Tür/ Fenster/ Fassade, ggf. unter Mithilfe des AN Elektrotechnik. [Elektrotechnik, Hochbau] Weiter soll auf den Einsatz von Kleinspannungs-Steuerungen oder -Antrieben (12V, 24V oder 48V) mit externem Netzteil verzichtet werden. Alle zur Funktion notwendigen elektrischen Bauteile (Steuerungen, Motoren, etc.) sind vom AN Tür / Fenster / Fassade / Dacheinbauten zu liefern. Die Sonnenschutzsteuerung soll vom AN Elektrotechnik geliefert und installiert werden. 2.9.2 Leistungsgrenze AN Fenster/ Fassade zu AN Elektrotechnik: Eine Kupplung zum Anschluss der Motoren ist außerhalb der Fassade vorzusehen. Die Durchdringung der Fassade für die Motorleitungen ist bereits während der Planung genauestens mit dem Hochbauplaner abzustimmen und unbedingt durch den AN Fenster / Fassade auszuführen. Die Schnittstellen sind mit dem Hochbauplaner / Architekt abzustimmen. 2.10.0 Dokumentation Elektrotechnik Ergänzend zum Umfang der Dokumentationsunterlagen unter Punkt 1.5.0.Dokumentation sind folgende fachspezifische Unterlagen den Dokumentations- Revisionsunterlagen beizufügen: - Revision der Ausführungspläne in Form von beigestellten CAD-Grundrisszeichnungen mit Eintragung der Stromkreisnummern. - Übersichtspläne der elektrischen Energieversorgung mit Einspeisungen, Sicherheitseinrichtungen, Transformatoren, Verteilungen und Schutzeinrichtungen jeweils mit Bezeichnungen und Nenndaten. - Technische Leistungsangaben - Erstellen von Elektro-Verteilerplänen als allpolige Stromlaufpläne nach Stromwegen aufgelöst mit Aufbauplänen. Bezeichnung sämtlicher Leitungen, Klemmen und Geräte sowie ergänzende Beschreibungen des Wirkablaufs - Protokoll der Abnahme und Prüfung auf die Wirksamkeit der geforderten Schutzmaßnahmen - Messprotokolle des Isolationswiderstandes, der Schleifenimpedanz, der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen und des Erdwiderstandes - KNX-Programmierung auf Datenträger 14.11.2019 15 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 3.0.0 Nachrichtentechnik 3.1.0 Nachrichtentechnik Schnittstellen Für bestimmte Bereiche der Informationstechnik innerhalb der Stadt Münster ist der Eigenbetrieb citeq zuständig - und zwar für: - Eigenes Erdkabelnetz für Telefon und EDV im Innenstadt- und teilweise im Außenbereich - Telefonanlagen und Endgeräte - Aktive EDV-Netzwerkkomponenten einschl. Serverschränke - EDV-Endgeräte - Softwareinstallationen und Service Die Schnittstellen zur citeq werden über das Amt für Immobilienmanagement (Abteilung TGA) geklärt. Bei der Planung nachrichtentechnischer Anlagen ist zwingend das QS-Standard-Handbuch der citeq nach aktuell gültigem Stand der Beauftragung zur Planung zu beachten. [TGA, citeq] 3.2.0 IT-Netzwerk (passiv) 3.2.1 IT-Netzwerk Neuinstallationen und Erweiterungen von IT-Netzwerken erfolgen standardmäßig gemäß QS-Standard-Handbuch der citeq nach aktuell gültigem Stand. [TGA, citeq] 3.2.2 IT-Verkabelung Neuinstallationen und Erweiterungen erfolgen standardmäßig gemäß QS-Standard-Handbuch der citeq nach aktuell gültigem Stand. 3.2.3 LWL-Strecken LWL-Strecken sind standardmäßig gemäß QS-Standard-Handbuch der citeq nach aktuell gültigem Stand zu planen und auszuführen. 3.2.4 IT-Verteilerschränke Verteilerschränke und nach Absprache auch Serverschränke sind gem. QS-Standard Handbuch auszuführen. Ausführung als stabile Stahlblechkonstruktion (Belastbarkeit min. 300 kg) mit perforierter Stahlblechtür vorne und hinten, abnehmbaren Seitenverkleidungen, abschließbarem 14.11.2019 16 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 Drehriegelverschluss sowie thermostatisch geschaltetem Ventilator im Schrankdach mit vorgerüstetem Abluftstutzen. Die Aufteilung der Verteilerschränke ist wie folgt auszuführen: Von oben beginnend mit den LWL-Verteilerfeldern sind im Wechsel mit den Verteilerfeldern und den aktiven Komponenten jeweils eine Leitungsführungsplatte (1 HE) zu installieren. In den Verteilerschränken integriert sind jeweils zwei 19-Zoll-Befestigungsebenen vorne und hinten, zwei stabile Einbauböden, 6-fach 19-Zoll-Steckdosenleiste mit Überspannungs-Feinschutz (optische und akustische Defektanzeige), PA-Set sowie 6 Rangierösen vorne rechts und links. Eine genaue Abstimmung über die Schrankgrößen und -ausführungen ist unbedingt mit dem AIM, der citeq und dem Nutzer erforderlich. [TGA, citeq, Nutzer] 3.2.5 Arbeitsplatzausstattung Die Arbeitsplatzausstattung ist standardmäßig gemäß QS-Standard-Handbuch der citeq nach aktuell gültigem Stand zu planen und auszuführen. 3.2.6 Verlegeanforderungen Um den erforderlichen Biegeradius einzuhalten, erfolgt die Installation der Anschlussdosen in der Regel in Stahlblech-Brüstungskanälen (Farbe: reinweiß) mit symmetrischer 80mm Spuröffnung. Standard-Abmessungen: ca. 130x80 mm. UP-Installationen sind gemäß QS-Standard-Handbuch der citeq nach aktuell gültigem Stand zu planen und auszuführen. 3.2.7 Anschluss an Hauptanschlusspunkt Der EDV-Hauptverteiler- oder Serverschrank ist bei Anbindung über einen Provider über eine 20DA-Telefonleitung mit dem Hausübergabepunkt der Telekom (APL) zu verbinden. Am APL ist diese Leitung mit einem TK-Kleinverteiler abzuschließen und im Hauptverteiler auf einem 19-Zoll-Kat.3-Verteilerfeld (25 Ports) mit jeweils 2DA aufzulegen. Unterverteiler sind gemäß QS-Standard-Handbuch der citeq nach aktuell gültigem Stand zu planen und anzubinden. 3.3.0 Elektroakustische Anlage (ELA) / Alarmierungsanlage 3.3.1 ELA / Durchsageanlage Schulen erhalten eine elektroakustische Anlage. Als Standard für ELA sind in den Schulen zwei Sprechstellen einzuplanen (z.B. Sekretariat / Hausmeister) mit jeweils 2 abgedeckten Alarmtasten (z. B. Brand- und Amokalarm). [TGA, Prüf-Sachverständiger] Die Anlagen sind mit elektronischem Sprachspeicher und ggf. mit Mutteruhr auszustatten 14.11.2019 17 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 3.3.2 Alarmierungsanlage ENS/SAA Anforderungen an eine Alarmierungsanlage sind mit dem Brandschutzsachverständigen, Prüfsachverständigen und dem AIM abzustimmen. Die Anlagen sind mit elektronischem Sprachspeicher und ggf. mit Mutteruhr auszustatten. 3.4.0 Brandmeldeanlage (BMA) / Rauchwarnmelder (RWM) 3.4.1 Brandmeldeanlagen Baurechtlich geforderte Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 mit und ohne Feuerwehr-Aufschaltung: [TGA, Prüf-Sachverständiger, Feuerwehr Münster] - Hier sind Ringbusanlagen gem. DIN VDE 0833 / EN54 mit VDS-Zertifizierung der Einzelkomponenten einzusetzen - Es sind die Anschlussbedingungen der Feuerwehr Münster zu beachten https://www.stadt-muenster.de/feuerwehr/download.html - Durch den Einsatz von Mehrkriterien-Brandmeldern mit optischem, Wärmedifferenzial- und Wärmemaximal-Messverfahren kann auf die Zweimelderabhängigkeit verzichtet werden. 3.4.2 Rauchwarnmelder Rauchwarnmelder (RWM) nach DIN 14676 und DIN 14604: Wenn lediglich Einzelmelder (Rauchwarnmelder) mit Batterie- oder 230V-Netzpufferung gefordert sind, soll ein zentraler Ausschalter für den Signalton eingesetzt werden. Die verwendeten Komponenten müssen eine VDS-Zulassung und das Q-Qualitätszeichen besitzen. Bei Neuinstallationen sollte die Vernetzung der einzelnen Melder leitungs-gebunden erfolgen, bei Nachrüstungen können Funk-Komponenten eingesetzt werden. 3.5.0 Zutrittsregelung Verwaltungsgebäude sowie Einrichtungen mit unterschiedlichen Nutzergruppen wie Sporthallen sind mit dem bei der Stadt Münster eingesetzten Zutrittssystem Intras- Control von der Fa. Winkhaus auszustatten. Der Umfang ist mit dem AIM und den Nutzern abzustimmen. Außenhautsicherungen haben grundsätzlich mit Besitz und Wissen (Transponder und PIN) zu erfolgen. 3.6.0 Türsprechstelle / Klingelanlage Türsprechstellen sollen standardmäßig als IP- oder analoges Selbstwähltelefon geplant und ausgeführt werden. Voraussetzung ist ein vorhandenes oder geplantes Telefon- oder EDVNetz. Über programmierbare Taster sind Telefone direkt anwählbar. Fernöffnung muss möglich sein. 14.11.2019 18 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 3.7.0 Installation für Video-Projektoren und LED-Bildschirme Aktuell in Überarbeitung Planung und Ausführung nach Abstimmung mit dem Amt für Immobilienmanagement. [TGA, Amt für Schule und Weiterbildung] 3.8.0 WLAN Die WLAN-Technologie wird in der Regel als Ergänzung zur LAN-Infrastruktur eingesetzt. Es wird ein flächendeckender Ausbau mit WLAN-Access-Points angestrebt. Die Ausführung ist gemäß QS-Standard-Handbuch der citeq nach aktuell gültigem Stand zu planen und auszuführen. [TGA, citeq] 3.9.0 Hörschleifen Sporthallen, Aulen, Mensen etc. erhalten Hörschleifen wenn sie als Veranstaltungsraum genutzt werden und eine Beschallungsanlage erhalten. Es sind Ein- oder Mehrsegmentschleifensystem mit Phasenschieber zu einzuplanen. 3.10.0 Dokumentation Nachrichtentechnik Ergänzend zum Umfang der Dokumentationsunterlagen unter Punkt 1.5.0.Dokumentation sind folgende fachspezifische Unterlagen den Dokumentations- Revisionsunterlagen beizufügen: - Revision der Ausführungspläne in Form von beigestellten CAD-Grundriss-zeichnungen mit Eintragung der EDV-Anschlussbezeichnungen mit Schrank-, Verteilerfeld- und Port-Nummer sowie Melder Nummern der BMA-Komponenten und Lautsprechernummern. - Anlagen-Übersichtsschemata (Strangschemata) / Blockschaltbilder der NT-Anlagen, wie z.B. TK- / EDV- / ELA / BMA, als CAD-Zeichnungen mit eingetragenen Verteilern und Enddosen / Lautsprechern / Brandmeldern, etc., einschl. Beschriftungen. - Aufbau- und Ansichtspläne der Schränke der NT-Anlagen, wie z.B. TK- / EDV- / ELA / BMA, als CAD-Zeichnungen. - Konzept- und Funktionsbeschreibungen der NT-Anlagen. - Messprotokolle der NT-Anlagen, wie z.B. über Prüfung/Messung der EDV-Leitungen und der Sprachverständlichkeit (STIPA) bei ELA. - Protokolle über die Funktionstests und Inbetriebnahme der NT-Anlagen. - Protokolle über die Einweisung des Nutzers in die NT-Anlagen. 14.11.2019 19 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 4.0.0 Blitzschutz 4.1.0 Blitzschutz 4.1.1 Innerer Blitzschutz Einbau von Überspannungsschutzorganen in Elektroverteilern. "SPD Typ 3" in den Netzwerkschränken. [TGA-Elektrotechnik] Alle in das Gebäude eingeführten Leitungen sind gegen Überspannungen zu schützen. Dies betrifft auch den Eintritt in eine neue Blitzschutzzone innerhalb von Gebäuden. 4.1.2 Äußerer Blitzschutz Blitzschutzanlagen sind vorzusehen und inklusive Ringerder- und Funktionspotentialausgleichsleiter durch eine Fachfirma zu erstellen. Die Ableitungen sollten bis 3m Höhe als Flachstahl direkt auf der Wand verlegt werden, um dem Vandalismus entgegenzuwirken. 4.2.0 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) Zur Vermeidung elektromagnetischer Beeinflussung sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik in der Planung und Ausführung zu beachten. [TGA-Elektrotechnik und Nachrichtentechnik] 4.3.0 Dokumentation Blitzschutz Ergänzend zum Umfang der Dokumentationsunterlagen unter Punkt 1.5.0.Dokumentation sind folgende fachspezifische Unterlagen den Dokumentations- Revisionsunterlagen beizufügen: Blitzschutz-Prüfbuch mit Blitzschutz-Fundament- und Gebäudeplänen, inkl. Eintragungen von Verlauf, Art und Querschnitt der Erdungsleitungen sowie Lage der Anschlussstellen, Trennstellen und Erdungspunkten, Messprotokolle und Prüfergebnisse sowie Fotodokumentation. 14.11.2019 20 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 5.0.0 Heizungstechnik 5.1.0 Wärmebedarf / Heizlast Berechnungsgrundlage zum Heizwärmebedarf / Heizlast sind dem Wärmeschutznachweiß zu entnehmen. [TGA, Hochbau, Energiemanagement] Für den Heizwärmebedarf ist eine Schnellaufheizung für die Heizflächendimensionierung für das Gebäude bzw. einzelne Bereiche zu berücksichtigen. 5.2.0 Wärmeerzeuger 5.2.1 Allgemein Die Wärmeversorgung ist, soweit möglich unter Berücksichtigung wirtschaftlich sinnvollen und Energie sparenden Konzepten zu planen und zu realisieren. Die Heizung wird mit Heizungsfüllwasser gemäß VDI 2035 und Berücksichtigung der Herstellerangaben befüllt und nachgespeist einschl. Systemtrenner. Dazu gehören z.B. [Stadtwerke Münster, Münster Netz GmbH] - Wärme aus KWK-Anlagen (einschl. Fernwärme) - regenerative Energien - Gas- / Öl-Wärmeerzeuger (Liefergrenze ist der Wärmemengenzähler der Stadtwerke Münster) 5.2.2 Anmietungen und Provisorien bei vermieteten Objekten und provisorischen Gebäuden (Container) ist der Wärmeerzeuger mit zu planen 5.2.3 Fernwärme Bei Nutzung vorhandener Fernwärme ist eine Systemtrennung zwischen Primär und Sekundärversorgung herzustellen 5.2.4 Warmwasserbereitung Bei einer zentralen Warmwasserbereitung für das Objekt ist ein separater Anschluss an die Primärversorgung der Fernwärme herzustellen. [TGA-Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Gebäudeautomation] Die WWB ist Objektspezifisch zu planen, hierzu sind folgende Systeme Beispielhaft genannt: - Speicherladesystem - Durchflusssystem (Frischwasserstationen) - Kombination von Speicherlade- und Durchflusssystem 14.11.2019 21 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 5.2.5 Wärmeverteilung Eine Minimierung der Wärmeverteilungsverluste und Wasserumlaufmengen durch geringe und gleitend angepasste Versorgungstemperaturen im System sind zu berücksichtigen. Eine Schnellaufheizung ist entsprechend zu berücksichtigen. 5.2.6 Auslegungstemperaturen Die Auslegung der Heizflächen ist mit möglichst hohen Temperaturspreizungen (>= 30 K) zu ermitteln Hier gilt für Fernwärmeanschlüsse: Wärme-verbraucher stat. Heizfläche Decken-strahlplatten / WWB Heizregister RLT Fussboden-heizung stat. Heizfl. in Kitas Vorlauf-temperatur 80 °C 80 °C 80 °C 45 °C 60°C Rücklauf-temperatur 40 °C 50 °C 50 °C 35 °C 30°C Für Wärmeerzeuger vor Ort: Wärme-verbraucher stat. Heizfläche Decken-strahlplatten / WWB Heizregister RLT Fussboden-heizung stat. Heizfl. in Kitas Vorlauf-temperatur 75 °C 75 °C 75 °C 45 °C 60°C Rücklauf-temperatur 45 °C 50 °C 50 °C 35 °C 30°C 5.3.0 Heizkreisregelung Für die Wärmeverteilung sind sinnvolle, mit dem Bauherrn abgestimmte, Objektspezifische Heizkreise zu berücksichtigen. [TGA-Elektrotechnik, Gebäudeautomation] Für die WWB ist ein separater, unabhängiger Heizkreis zu berücksichtigen (siehe 5.2.4). [TGA-Elektrotechnik, Sanitärtechnik, Gebäudeautomation] Sämtliche Regelventile, Ventilantriebe, Hülsen für Temperatur-Fühler etc. sind vom Heizungsplaner zu berücksichtigen und auszuschreiben. Das Regelungstechnische Planungskonzept ist vor Ausschreibung mit dem Bauherrn abzustimmen und durch diesen freizugeben. [TGA-Elektrotechnik, Gebäudeautomation] Der elektrische Anschluss aller Feldgeräte (Ventilantriebe, Pumpen, Fühler etc.) sind dem Elektrofachplaner vor Ausschreibung anzugeben und abzustimmen, der elektr. Anschluss der Feldgeräte erfolgt durch das Gewerk Gebäudeautomation. [TGA-Elektrotechnik, Gebäudeautomation] 14.11.2019 22 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 5.4.0 Verteilnetze Die Verteilleitungen ist möglichst auf Putz oder unter der Decke bzw. innerhalb der Zwischendecken als obere Verteilung in den jeweiligen Etagen zu planen, Rohrleitungsverteilung auf der Rohdecke (im Estrich) sind nur in besonderen Fällen nach vorheriger Absprache mit dem Bauherrn zulässig. Wärmeverteilnetze sind nach hydraulisch optimierter Berechnung zu planen und auszuführen, die Einstellwerte der Ventile sind in der Ausführungsplanung anzugeben. Ein hydraulischer Abgleich / Voreinstellung der Ventile der Heizverteilung ist nach Ausführung durchzuführen und zu protokollieren. 5.5.0 Heizkörperventile Für die Heizkörper sind feineinstellbare Heizkörperventile mit Thermostatkopf oder ggfs. motorischen Ventilkopf auszuführen. Ausführung motorischer Ventilköpfe (stetig regelnd) nur in Verbindung mit Fensterkontakten zur Abschaltung ohne Temperaturhaltung bei geöffneten Fenstern (Frostschutz). [TGA-Elektrotechnik, Gebäudeautomation] 5.6.0 Heizflächen Die Planung der Heizflächen hat unter Berücksichtigung folgender Grundsätze zu erfolgen: - GUV Zulassung in Schulen - Heizflächengröße optimiert an den Wärmebedarf orientiert - Nachhaltigkeit in der Bauunterhaltung, Sonderbauformen sowie Exklusivität der Hersteller sind nicht zulässig - Ausführung der Bauform sinnvoll in Bezug auf Reinigung und Wartung - hydraulischer Einfluss der Heizfläche auf das Gesamtsystem Grundsätzlich sollen alle zu beheizenden Räume nicht mit einer Fußbodenheizung, sondern mit statischen Heizflächen ausgerüstet werden. [TGA, Hochbau] In Sporthallen soll grundsätzlich die Beheizung der Halle mit einer Deckenstrahlheizung erfolgen. Nur in Ausnahmefällen z.B. aus statischen Gründen kann eine Fußbodenheizung zum Einsatz kommen. Bei Planung und Ausführung einer FBH sind die unterschiedlichen Instandhaltungszyklen Sporthallenboden und FBH zu berücksichtigen. [TGA, Hochbau, Tragwerksplanung] 14.11.2019 23 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 5.7.0 Temperatur-Vorgaben für Gebäude der Stadt Münster Auslegungstemperatur für Münster: T_Auß = -12 °C Gebäude-art Bereich Auslegungs-temperatur Betriebs-temperatur in °C in °C Verwaltungs-gebäude Bürogebäude 20 20 Treppenhäuser 20 12 Flure, Toiletten, Nebenräume 20 15 Sitzungssäle 20 20 Schulen Unterrichtsräume, Nebenräume 20 20 Turnhallen 20 17 Umkleide-, Wasch- und Duschräume 22 22 Gymnastikräume 20 17 medizinische Untersuchungsräume 24 24 Werkräume 20 18 Schulen Lehrküchen 20 18 Lehrschwimmbecken über Wassertemperatur jedoch höchstens 20 30 Aulen 20 20 Auslegungstemperatur für Münster: T_Auß = -12 °C Gebäude-art Bereich Auslegungs-temperatur Betriebs-temperatur in °C in °C Jugendheime, Jugendtages-stätte Aufenthaltsräume 20 20 Schlafräume 20 18 Kindergärten / Kindertagesstätten Gruppenräume 22 20 Schlafräume 20 20 Fluren, Treppenhäuser 20 20 Toilettenräume 20 20 Wasch- und Duschräume 24 24 Sportstätten, Sporthallen Hallen 20 17 heilpädag. Turnen 20 bis 20 Umkleideräume 22 22 Dusch- und 22 22 14.11.2019 24 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 Waschräume Gymnastikräume 20 17 Flure und Treppenhäuser 20 12 Nebenräume (z. B. Geräteräume) 20 10 Theater/ Stadthallen Zuschauerraum 20 20 Künstlergarderobe 22 22 Foyer 20 18 Probenräume 20 20 Werkstätten, Garagen, Lagerräume Werkstätten - bei überwiegender schwerer körperlicher Arbeit 15 12 - bei überwiegend nicht stehender Tätigkeit 18 17 - bei überwiegend sitzender Tätigkeit 20 20 Büchermagazine 20 15 Fahrzeughallen, Garagen 15 5 Material- und Gerätelagerräume 15 5 5.8.0 Dokumentation Heizungstechnik Ergänzend zum Umfang der Dokumentationsunterlagen unter Punkt 1.5.0.Dokumentation sind folgende fachspezifische Unterlagen den Dokumentations- Revisionsunterlagen beizufügen: - Prüfungen und Messprotokolle der Druckprüfung, hydraulischer Abgleich des Systems - Strangschemata mit Kennzeichnung der ausgeführten Anlagenteile und Dokumentation der mit dem AG abzustimmenden Anlagendaten - Berechnungsdaten der Auslegung von Rohrleitungen, Heizflächen, Wärmeerzeugern, Regelkomponenten etc. - Protokollierung der Einstellungsdaten für Regelungskomponenten, Heizwasserpumpen, etc. - Anlagenschemata einlaminiert zur Montage vor Ort nach Abstimmung mit dem AG 14.11.2019 25 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 6.0.0 Sanitärtechnik 6.1.0 Entwässerung 6.1.1 Entwässerungsantrag und Überflutungsnachweis Der Entwässerungsantrag einschl. Überflutungsnachweis nach Vorgabe des Amtes für Mobilität und Tiefbau ist 3-facher Ausfertigung anzufertigen und einzureichen. [TGA, Amt für Mobilität und Tiefbau] Die Planung für alle Entwässerungsanlagen ist durch den TGA-Planer zu erstellen. Die Entwässerung außerhalb des Gebäudes erfolgt in Abstimmung mit dem Freianlagenplaner. Für die Berechnung der Niederschlagswassermengen sind die Werte nach aktuell gültiger Normung (DIN 1986:100) und die Niederschlagswerte aus dem aktuell gültigem KOSTRA-DWD Katalog für die Stadt Münster anzusetzen. [TGA, Amt für Mobilität und Tiefbau, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Freianlagenplanung] 6.1.2 Grundleitungen Die bauliche Ausführung der Grundleitungen einschl. der Dichtigkeitsprüfung nach Vorgabe der Stadt Münster, erfolgt durch das Gewerk Hochbau. [TGA, Hochbau] 6.1.3 Notentwässerung von Dächern Die Planung der Notentwässerung für Dächer erfolgt durch den Architekten. Für die Berechnung der Niederschlagswassermengen der Notentwässerung sind die Werte nach aktuell gültiger Normung (DIN 1986:100) und die Niederschlagswerte aus dem aktuell gültigem KOSTRA-DWD Katalog für die Stadt Münster anzusetzen. 6.1.4 Dachentwässerung Für die Sanitärausschreibung ist im LV, als Schnittstelle zur Dachentwässerung, der Anschluss des vom Dachdecker ausgeführten Dachablauf vorzusehen (außer bei Systembedingten Einläufen zur Druckrohrentwässerung). [TGA, Hochbau] Beheizungseinrichtungen für Dachentwässerungen sind grundsätzlich nicht vorzusehen. Ausnahmen sind zu begründen. 6.1.5 Bodenabläufe in Gebäuden In Toilettenräumen sind nur dann Bodenabläufe einzuplanen, wenn diese Räume allgemein zugänglich oder für einen größeren Personenkreis bestimmt sind. In Schulen sind hier die Außen-WC-Anlagen gemeint. Zur Vermeidung von Geruchsproblemen sollen nach Möglichkeit ein Waschbecken oder ähnliche Objekte über den Bodeneinlauf entwässert werden. 14.11.2019 26 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 Bodenabläufe in Küchenbereichen sind mit dem zuständigen Fachplaner und dem Gesundheitsamt abzustimmen. 6.2.0 Wasserversorgungsleitungen 6.2.1 Werkstoffe Rohrleitungswerkstoff nach Möglichkeit Kupfer, bei Mischinstallation auch Edelstahl oder Mehrschichtverbundsysteme 6.2.2 Trinkwasserhygiene Einzelzuleitungen zu selten genutzten Entnahmestellen sind zu vermeiden oder die Durchspülung durch Schleifen der Rohrleitung oder Armaturen mit automatischer Spülfunktion sicherzustellen. Bei Neuplanung von Projekten ist eine Durchnummerierung der Entnahmestellen in Fließrichtung sowohl in den Ausführungsplänen als auch als dauerhafte Kennzeichnung vor Ort mit Hilfe von Resopalschildern vorzusehen. [TGA, Gesundheits- und Veterinäramt] 6.2.3 Verlegesystem Die Verlegung der Rohrleitungen soll vorzugsweise im Deckenbereich oder innerhalb von Vorwandinstallationen erfolgen. Nur in Ausnahmefällen unter Betrachtung von wirtschaftlichen oder baulichen Zwängen ist eine Rohrführung im Estrich zulässig. [TGA, Hochbau] 6.2.4 Außenzapfstellen Außenzapfstellen sind falls erforderlich in einem Bereich von WC-Räumen so anzuordnen, dass es auch bei Nichtbenutzung zu keiner Stagnation kommen kann. [TGA, Nutzer] 6.2.5 Versorgungsdruck Aufgrund des geringen Versorgungsdruckes innerhalb des Versorgungsbereiches der Stadtwerke Münster, kann in den häufigsten Anwendungsfällen auf einen Druckminderer verzichtet werden. Eine Abstimmung der Druckverhältnisse ist mit dem örtlichen Versorger zu treffen. [TGA, Stadtwerke Münster, Münster Netz GmbH] 6.2.6 Dichtigkeitsprüfung Die Dichtigkeitsprüfung hat entsprechend des ZVSHK-Merkblattes "Dichtheitsprüfungen von Trinkwasser-Installation" mit Druckluft, Inertgas durchzuführen (Druckprüfung mit Wasser wird nicht akzeptiert) 14.11.2019 27 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 6.3.0 Warmwasserversorgung 6.3.1 Warmwassersystem Je nach Nutzungsanforderung kommen folgende Systeme in Frage: - Durchfluss-Trinkwassererwärmer, - Speicher-Trinkwassererwärmer, sowie die - Kombinationen von beiden Anlagen für Bereiche mit größeren Zapfmengen sollen mit einer zentralen Warmwasserbereitung ausgeführt werden (Dusch- und Waschräume, Kantinenbereiche) Bereiche mit kleinen Zapfmengen, die selten genutzt werden sollen dezentral mit Durchlauferhitzern versorgt werden, sofern sie nicht räumlich an zentrale Netze angeschlossen werden können. [TGA-Elektrotechnik] 6.3.2 Entnahmestellen und Temperaturen An der Entnahmestelle ist die Warmwassertemperatur auf max. 40 °C zu begrenzen (Ausnahme Küchenbereich hier 55 °C) In Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie in gleichartig genutzten Teilen anderer Gebäude ist erwärmtes Trinkwasser für Waschgelegenheiten grundsätzlich nicht vorzusehen (Ausnahme Behinderten-Waschtisch). Waschräume in Kindergärten und Schulen, an denen auch Zahnpflege durchgeführt wird erhalten Warmwasser mit max. 43°C an Entnahmestellen für Kinder nicht überschreiten (gem. § 15 Heiße Oberflächen und Flüssigkeiten - Regel Kindertageseinrichtungen) GUV-SR S2) 6.4.0 Einrichtungsgegenstände 6.4.1 Allgemeines Es sind nur handelsübliche und marktgängige Produkte auszuwählen, wichtig ist hier die Verfügbarkeit für die Ersatzbeschaffung über einen örtlichen Großhändler 6.4.2 Ausstattung Ausgussbecken sind in Stahlblech emaillierter Ausführung vorzusehen ohne Warmwasser Urinale sind spülrandlos und mit berührungslosen vandalismussicheren Spüleinrichtungen auszustatten. Je nach Anwendungsfall können auch wasserlose Urinale vorgesehen werden. [Nutzer, Reinigungsmanagement] 14.11.2019 28 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 Bei Anordnung von mehreren Urinalen werden keine Schamwände vorgesehen. Duscharmaturen in Turnhallen und Schwimmbädern sind mit möglichst kurzen Anbindeleitungen an die Duscharmatur mit integriertem Thermostaten, Magnetventil und Duschkopf zu führen. Auslösung des Duschvorgangs über Piezotaster. WC-Anlagen sind als wandhängende spülrandlose Tiefspülklosetts auszuführen. Zur Spülung sind Spülkästen mit Wasser-Spar-Taste vorzusehen. Auf den Einsatz von Druckspülern sollte verzichtet werden. Der Behinderten Waschtisch wird mit Unterputzgeruchverschluss, mit WW Anschluss (ggfls. über ein Kleinstdurchlauferhitzer) sowie einen nicht verstellbaren Spiegel in WT-Breite, bis zur Oberkante Waschtisch führend ausgestattet. Das Beh. WC wird in langer Ausladung 70 cm, mit Stützgriffen (klappbar, klapp-drehbar) ausgeführt Waschtischarmaturen am Handwaschbecken im WC-Vorraum erhalten Selbstschluss-Standventile oder falls aus Hygieneanforderungen notwendig elektronische Armaturen mit programmierbarer Hygienespülung. Eine 230 V Versorgung ist einem Batterie-/Akkubetrieb vorzuziehen. 6.4.3 Hygieneeinrichtung Spiegel sind im öffentlichen Bereich in VSG Glas auszuführen und mit verdeckter Montagehalterung zu befestigen. Spiegel für den Beh. Waschtisch werden als Rechteckspiegel 60 x 100 cm hochkant ausgeführt (Montage über OK Waschtisch). WC-Papierrollenhalter Ausführung in Kunststoff mit Diebstahlschutz ggfs. zusätzlich Ersatzpapierrollenhalter. Für Schulen Dreifachspender in vandalismussicherer Ausführung (gemäß Anlage 1 - Festlegung: Ausstattung Hygieneelementen) Folgende Hygieneeinrichtungen werden durch den zentralen Reinigungsdienst zur bauseitigen Montage zur Verfügung gestellt (gemäß Anlage 2 Anforderung Hygieneausstattung): [TGA, Reinigungsmanagement] - Kunststoff- Hygienebeutelspender für Papier-Hygienetüten im Damen WCAbfalleimer für die Hygienebeutel - WC-Bürstengarnituren - Seifenspender, zentrales System der Stadt Münster (gemäß Anlage 1 - Festlegung: Ausstattung Hygieneelementen) Für die Händetrocknung sind vorzugsweise Papier-Handtuchspender (gemäß Anlage 1 - Festlegung: Ausstattung Hygieneelementen) oder im Einzelfall elektrische Händetrockner vorzusehen. [TGA-Elektrotechnik, Nutzer] Bei Ausführung mit Papiertüchern werden in diesem Bereich entsprechende wandhängende Draht-Papierkörbe vorgesehen. 14.11.2019 29 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 WC-Sitz als stabile Ausführung mit Metall-Scharnieren Automatische Spüleinrichtungen müssen so angeordnet werden, dass ein Durchlaufen derselben erkannt werden kann. 6.4.4 Raumausstattung Sportanlage : 4 bis 6 x Duschen, 1 x Waschbecken Warm- und Kaltwasser als Selbstschlussventil oder falls aus Hygieneanforderungen notwendig elektronische Armatur mit programmierbarer Hygienespülung Eine 230 V Versorgung ist einem Batterie-/Akkubetrieb vorzuziehen., Spiegel nur im Umkleideraum und nicht im Duschraum. [Sportamt] Bedarfszahlen für Schulen: [Amt für Schule und Weiterbildung] Schüler WC-Anlagen Mädchen Jungen Anzahl WC Handwasch-becken Anzahl WC Urinal Handwasch-becken Bis 25 1 1 Bis 25 1 1 1 Bis 50 2 1 Bis 50 1 2 1 Bis 75 3 2 Bis 100 4 2 Bis 100 2 3 2 Bis 150 5 3 Bis 150 3 4 3 Bis 200 6 3 Bis 225 4 5 3 Bis 275 7 3 Bis 350 5 6 4 Bis 375 8 4 Bis 500 9 4 Bis 500 6 7 4 Lehrer WC-Anlagen Frauen Männer Anzahl WC Handwasch-becken Anzahl WC Urinal Handwasch-becken Bis 5 1 1 Bis 10 1 1 Bis 10 1 1 1 Bis 20 2 1 Bis 25 2 2 1 Bis 35 3 1 Bis 50 4 1 Bis 50 3 3 2 Bis 65 5 1 Bis 75 4 4 2 14.11.2019 30 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 Bis 80 6 2 Bis 100 7 2 Bis 100 5 5 2 Bis 120 8 2 Bis 130 6 6 3 6.4.5 Montagehöhen Objekt Erwachsene Kinder 0 3 Jahre Kinder 3 - 6 Jahre Kinder 7-11 Jahre Kinder 11 - 15 Jahre Einzelwaschtisch 85 cm 45 bis 50 cm 55 bis 65 cm 65 bis 75 cm 75 bis 85 cm WC 42 cm 25 bis 30 cm 35 cm 40 cm 42 cm Urinal Becken 65 cm 50 cm 57 cm Klassenzimmer-becken 85 cm Werkraumbecken 85 cm 65 bis 75 cm 75 bis 85 cm Waschbecken für Rollstuhlfahrer 80 cm WC für Rollstuhlfahrer 46 cm 6.5.0 Dokumentation Sanitärtechnik Ergänzend zum Umfang der Dokumentationsunterlagen unter Punkt 1.5.0.Dokumentation sind folgende fachspezifische Unterlagen den Dokumentations- Revisionsunterlagen beizufügen: - Anlagenbeschreibung inkl. Abwasser- u. Wassertechnische Berechnung der Anschlusswerte - Prüfungen und Messprotokolle der Druckprüfungen, hydraulischer Abgleich des Systems, Spülprotokolle, etc. - Hygienenachweise der TW-Anlagen (Wasserproben), Eingangsuntersuchung TW - Strangschemata mit Kennzeichnung der ausgeführten Anlagenteile und Dokumentation der mit dem AG abzustimmenden Anlagendaten - Berechnungsdaten der Auslegung von Rohrleitungen, Heizflächen, Wärmeerzeugern, Regelkomponenten etc. - Protokollierung der Einstellungsdaten für Regelungskomponenten, Heizwasserpumpen, etc. - Anlagenschemata einlaminiert zur Montage vor Ort nach Abstimmung mit dem AG 14.11.2019 31 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 7.0.0 Lüftungstechnik 7.1.0 Kriterien für den Einsatz von raumlufttechnischen Anlagen/mechanischer Lüftung Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen können oder Versammlungsräume mit mehr als 200 m² Grundfläche sind nach Sonderbauverordnung zu planen und in Abstimmung auszuführen. Räume mit hohen anfallenden Wasserdampfmengen wie Hallenbäder, Duschräume etc. Räume mit hohen inneren Wärmelasten z. B. Serverräume Räume mit hoher Schadstoffkonzentration wenn keine natürliche Lüftung z. B. nach ASR 5 ausreicht oder möglich ist Küchen mit einer elektrischen Gesamtanschlussleistung von mehr als 25 kW erhalten eine Zu- und Abluftanlage Innenliegende Putzmittelräume in denen brennbare Gase oder Flüssigkeiten gelagert werden und/oder mit erhöhter Feuchtigkeitsentwicklung zu rechnen ist, und der Schimmelbildung vorgebeugt werden soll 7.2.0 Volumenstromberechnung Versammlungsstätten 20 m³/h/Pers. Außenluft Für Schwimmhallen in Hallenbäder ist eine Berechnung der Außenluftrate nach Beckenwasserverdunstung durchzuführen Für Duschräume in Hallenbädern ist ein Abluftvolumenstrom von 200 m³/h pro Dusche anzusetzen. Andere Duschräume sind mit 100 m³/h pro Dusche zu bemessen. Für Räume mit hohen inneren Wärmelasten ist zunächst eine Kühllast- und anschließend eine Luftmengenberechnung durchzuführen Separate Berechnung der Außenluft- bzw. Abluftrate für Räume mit hoher Schadstoffkonzentration wie z. B. Fahrzeughallen, Chemieräume, Batterieanlagen, Putzmittelräume etc. nach den dafür gültigen Normen und Richtlinien Für Küchen sind die erforderlichen Zu- und Abluftvolumenströme nach DIN 18869 und VDI 2052 in der jeweils aktuellen Fassung zu berechnen und mit dem AG abzustimmen. 14.11.2019 32 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 7.3.0 Gerätekomponenten - Geräteaufbau Allgemein sind bei der Auswahl der Lüftungsgeräte die Kriterien der RLT-Richtlinie 01 (aktuelle Fassung) einzuhalten Es ist ferner darauf zu achten, dass sämtliche Gerätekomponenten nach hygienischem Standard (VDI 6022) zugänglich für Wartungs- und Reinigungsarbeiten sind. Dieses gilt insbesondere für Heiz- und Kühlregister. RLT-Anlagen mit Zu- und Abluft sollen generell mit Wärmerückgewinnung ausgestattet werden. Dort, wo nur sensible Energie zurück gewonnen werden soll, kommen in der Regel Kondensations-Rotationswärmetauscher zum Einsatz. In Ausnahmefällen wie z. B. in einem Museum, wenn die Rückgewinnung sensibler und auch latenter Energie gewünscht ist, werden Sorptions-Rotationswärmetauscher eingebaut. In Hallenbädern kommen Wärmerohre und Kreuzstrom-Wärmetauscher zum Einsatz. Um eine passive Kühlung von Gebäuden und Räumen im Bedarfsfall zu ermöglichen, ist bei Planung einer RLT-Anlage die freie Nachtauskühlung unter Berücksichtigung und Abstimmung mit dem AG festzulegender Parameter vorzusehen. Raumlufttechnische Anlagen werden in der Regel nicht zur Raumbeheizung herangezogen. Die Zuluft wird annähernd isotherm eingeblasen und die Beheizung der Räume übernimmt generell die statische Heizung. Dort wo das über die WRG zurückgewonnene Wärmepotential ausreicht die Zuluft auf die geforderte Einblastemperatur aufzuheizen, kann auf den Einbau eines Nachheizregisters verzichtet werden. Im Winterfall kann hierzu bei konstantem Abluft- der Zuluftvolumenstrom stetig reduziert werden. Dieses gilt z. B. für Sporthallen. Planung und Einbau einer maschinellen Kühlung ist nur nach Rücksprache mit AIM zu berücksichtigen, aufgrund der Empfehlung des Energiebeirats aus dem Jahr 1996, ist auf die mechanische Kühlung in Gebäuden der Stadt Münster zu verzichten. Eine freie Nachtauskühlung durch eine geplante Raumlüftung ist unter Berücksichtigung festzulegender Parameter In raumlufttechnischen Anlagen, in denen der ausgelegte Zuluftvolumenstrom größer ist als der über die Außenluftrate errechnete Mindest-Außenluftvolumenstrom, ist ein möglicher Umluftbetrieb mit entsprechender Mindest-Außenluftrate vorzusehen. 7.4.0 Luftführung Bei der Planung und Auslegung der Zu- und Abluftführung in den lufttechnisch zu versorgenden Räumen ist auf eine ausreichende Durchspülung des Raumes ohne Zugerscheinungen zu achten. Ausgewählte Zuluftauslässe sollten eine ausreichende Induktionswirkung besitzen. Die Abluft ist relativ zentral über ein knapp gehaltenes Abluftkanalnetz abzusaugen. Weiterhin sind die Zuluftauslässe sowie der Ablufteinlass möglichst so anzuordnen, dass sich im Raum eine Luftwalze bildet. Der Nachweis einer funktionierenden Raumdurchspülung ist z. B. durch einen Rauchversuch nachzuweisen. Die Anordnung von Zuluftgittern im Bereich Fußboden/Fensterfassade in Schwimmhallen erfüllt z. B. diese Forderung nicht sondern dient lediglich dem Trocknen der Glasflächen! 14.11.2019 33 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 Es ist sicherzustellen, dass die Luftauslässe mit den jeweils ausgelegten Volumenströmen beaufschlagt werden. Hierzu ist die Möglichkeit eines Luftmengenabgleichs zu schaffen und durchzuführen. Dort wo möglich, ist eine Mehrfachnutzung der aufbereiteten Zuluft anzustreben. Hierzu wird beispielsweise in Sporthallen Zuluft über Weitwurfdüsen in die Sporthalle eingeblasen, die Abluft der Sporthalle als Zuluft durch Überströmgitter in die Umkleiden und von dort durch weitere Überströmgitter in die Duschen geleitet. In den Duschen wird die Abluft abgesaugt und zwecks Wärmerückgewinnung zum RLT-Gerät zurückgeführt. Hierbei ist darauf zu achten, dass ausreichende freie Querschnitte gerade von Umkleide- zu Duschbereichen eingeplant werden. Aufgrund der Anzahl der Duschen je Einzelsporthalle ergeben sich für Einzel-, Doppel- und Dreifachsporthallen die Gesamtvolumenströme von 2.000 / 4.000 / 6.000 m³/h. In Abstimmung mit dem Architekten ist in WC-Bereichen auf ein komplexes Abluftkanalnetz mit Ablufteinlässen zu verzichten und eine Abluftabsaugung über umlaufende Schattenfugen zu bevorzugen. Bei der Planung und Auslegung des Luftkanalnetzes sind die Vorgaben des Brandschutzkonzeptes zu berücksichtigen. Wenn möglich sind Luftkanäle in F90-Qualität dem Einbau von Brandschutzklappen vorzuziehen. Wenn Brandschutzklappen eingebaut werden, sind diese mit Meldekontakten zu versehen und auf die GLT aufzuschalten. Innenliegende Lüftungsleitungen, die durch Kaltbereiche führen, müssen mit alukaschierten Mineralwolle bzw. Glaswolle oder mit Schaummaterialien wärmegedämmt werden. Ziel ist es Wärmeverluste zu vermeiden und die Bildung von Kondenswasser zu verhindern. Innenliegende Außen- und Fortluftleitungen erhalten eine diffusionsdichte Ummantelung gegen Durchfeuchtung aus aufgeklebten Schaumstoffplatten oder Hartschaumplatten. [TGA, techn. Dämmung] Außenliegende Zu- und Abluftkanäle werden mit mindestens 70mm starker Dämmung mit WLG 040 wärmegedämmt und erhalten zusätzlich eine Aluminium -Blechummantelung oder eine Ummantelung aus verzinktem Blech. [TGA, techn. Dämmung] Die verschiedenen Stände der Ausführungsplanung sind in jedem Fall rechtzeitig dem AIM vorzulegen. Luftkanäle sind in Dichtheitsklasse C und Druckklasse 2, bei Küchenabluft in Dichtheitsklasse D auszuführen. 7.5.0 Sonstiges Raumlufttechnische Anlagen sind nach Fertigstellung und vor Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen nach TPrüfVO und VDI 6022 zu prüfen. Zusätzlich ist vom Fachplaner eine gemeinsame Abnahme mit AIM und einem Vertreter der ausführenden Firma zu koordinieren und zu protokollieren. Die Sachverständigenprüfung nach PrüfVO der technischen Anlagen ist innerhalb der einzelnen Gewerke zu organisieren und wird von der Stadt Münster separat beauftragt. Dies 14.11.2019 34 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 beinhaltet auch die elektrische Prüfung von Regel- / Schaltschränken die für die Gewerke geplant und ausgeführt werden. Es ist entsprechend Landesbauordnung BauO NRW für genehmigungsbedürftige Vorhaben im Vorfeld ein Lüftungsgesuch bei der Bauherrenschafft zu stellen und eine Genehmigung einzuholen. Handelt es sich bei der Errichtung der raumlufttechnischen Anlage oder der mechanischen Lüftung um eine bestehende Anlage ohne gravierende Änderungen, so ist lediglich ein Änderungsvermerk bei der Bauherrenschafft einzureichen. In die Ausschreibung ist eine "Einmalige Nachregulierung und Funktionsmessung der RLT- Anlagen und Strömungskomponenten innerhalb des Lüftungsnetz unter Vollastbedingungen", nach Beginn der Nutzung des Gebäudes in einem Zeitraum von ca. 6 Monaten nach Inbetriebnahme in Abstimmung mit dem Auftraggeber aufzunehmen. 7.6.0 Schnittstellen Dem Regelungstechniker ist ein Lüftungsschema mit eingetragenen Positionen der vorgesehenen Feldgeräte, z. B. Temperatur- und Feuchtefühler, Rauchmelder, Luftqualitätsfühler, Frequenzumformer, etc. zu übergeben. Des Weiteren ist ein Pflichtenheft für das DDC-ZLT-Regelsystem zu erstellen. Hierin muss möglichst exakt die Regelstrategie bezüglich Temperaturregelung, Steuerung und Meldungen beschrieben werden. [TGA, Gebäudeautomation] Werden RLT-Geräte mit integrierter Regelung vorgesehen, ist diese mit einem eventuell bereits am Standort vorhandenen Regelfabrikat über Busverbindungen zu vernetzen. Die hierfür erforderlichen Schnittstellen sind zu berücksichtigen. Ist an den jeweiligen Standorten noch keine Regelung vorhanden, ist die Regelung direkt auf das ZLT im Stadthaus 3 aufzuschalten. Im AIM sind die Regelfabrikate "Deos", "Kieback & Peter" sowie "TROX-HGI" für eine Aufschaltung über den Internet Explorer vorhanden. [TGA, Gebäudeautomation] Heizungs- und Sanitäranschlüsse an raumlufttechnischen Geräten sowie die Lieferung von Heizungs-Regelventilen sind mit den Fremdgewerken abzustimmen. [TGA-Heizungstechnik, Sanitärtechnik] Der AN Elektro liefert den Hauptstromanschluss für das RLT-Gerät in Abstimmung mit dem Lüftungsbauer sowie dem Regelungstechniker. [TGA, Elektrotechnik] Der Regelungstechniker bzw. der Schaltschrankbauer liefert eine Kabelliste und der Elektriker verlegt die entsprechenden elektrischen Leitungen vom Schaltschrank zu den jeweiligen Feldgeräten. Das Auflegen der elektrischen Leitungen im Schaltschrank sowie der Anschluss der Feldgeräte wird durch den Regelungstechniker bzw. den Schaltschrankbauer durchgeführt. Die Beschriftung der Feldgeräte erfolgt durch den Lüftungsbauer nach Vorgabe des Regelungstechnikers bzw. Schaltschrankbauers. [TGA-Elektrotechnik, Gebäudeautomation] Die gesamte Ausführungsplanung ist mit dem Architekten, dem Nutzer sowie AIM abzustimmen. Mit den übrigen haustechnischen Gewerken sind insbesondere die Leitungsverläufe zu koordinieren. [TGA, Hochbau, Nutzer] 14.11.2019 35 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 7.7.0 Dokumentation Lüftungstechnik Ergänzend zum Umfang der Dokumentationsunterlagen unter Punkt 1.5.0.Dokumentation sind folgende fachspezifische Unterlagen den Dokumentations- Revisionsunterlagen beizufügen: - Lüftungsgesuch einschl Anlagenbeschreibung - Sachverständigen Prüfung gemäß TechnPrüfVO und Mängelfrei Meldung - Zusammenstellung der Kanalnetzberechnung (strangweise und Gesamtnetz) - Geräteauslegung (Ventilator, Kühler, Erhitzer etc.) - Prüfungen und Messprotokolle der Druckprüfungen, hydraulischer Abgleich des Systems, Schallschutznachweise etc - Protokollierung aller Betriebszustände der Ventilatoren (Frequenz, Differenzdruck, Drehzahl, Luftmengen) - Messtechnischer Nachweis aller Luftmengen einschl. Bilanzierung. - Hygienenachweise der RLT-Anlagen, Hygieneuntersuchung - Strangschemata mit Kennzeichnung der ausgeführten Anlagenteile und Dokumentation der mit dem AG abzustimmenden Anlagendaten - Berechnungsdaten der Auslegung von Rohrleitungen, Heizflächen, Wärmeerzeugern, Regelkomponenten etc. - Protokollierung der Einstellungsdaten für Regelungskomponenten, Heizwasserpumpen, etc. - Anlagenschemata einlaminiert zur Montage vor Ort nach Abstimmung mit dem AG 14.11.2019 36 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 8.0.0 Regelungstechnik und Gebäudeautomation 8.1.0 Allgemeines Es ist grundsätzlich vorgesehen, Anlagen der Gebäudeautomation auf die im Stadthaus 3 vorhandenen WEB Server Deos Open-WEB, Kieback+Peter Neutrino-GLT oder Trox-HGI Schneider Struxureware Building Operation Work-Station Webserver aufzuschalten. Die Aufschaltung ist bei den entsprechenden Firmen zu beauftragen oder mit diesen im Vorfeld bezüglich technischer Umsetzung und der Gewährleistung abzustimmen. Ausnahmen sind mit dem AIM abzustimmen. [siehe Anlage 3 - Vorgabe zu produktspezifischer Ausschreibung Gebäudeautomation]. Alle Leistungsabgänge sind mit RCD 30mA Typ A, B, B+ oder F zu schützen. Dies gilt auch für Schaltschranksteckdosen. Regler ohne Hilfsenergie sind zu vermeiden. Die Ausschreibung soll firmenneutral, offen und ohne einschränkende Vorgaben (wie z.B. Bussystem LON, etc.) erfolgen. 8.2.0 Notbedienebene (NBE): Für die einzelnen Aktoren (Pumpen, Klappen, Ventilatoren, Steuer- & Regelventile, Kesselwärmeanforderung, FU´s, Regelsignale, etc.) ist eine Notbedienung innerhalb des Schaltschrankes vorzusehen. Diese mechanische Notbedienebene ist als autarkes Koppelrelais und/oder als autarker Analogwertschalter für Hutschienenmontage auszuführen. Die Notbedienebene muss auch noch nach Ausfall der Steuerspannung der DDC-Baugruppen die Not-Funktion der Aktoren garantieren. Die Rückmeldung der Notbedienebene ist in den Ausschreibungstexten als "Handmeldung" gekennzeichnet zu berücksichtigen. Für jede einzelne Anlagen ist eine Handmeldung (Hand HK1, Hand HK2, Hand Kessel1 usw.) vorzusehen. Diese Notbedienung ist mit einer Legende im Schaltschrank textlich zu beschriften. 8.3.0 Heizungsregelung Jede Heizkreisregelung ist als witterungsgeführte Vorlauftemperaturregelung (über einen zentralen Außentemperaturfühler) mit Optimierung und Korrektur über den Raum-/Zonentemperturfühler auszuführen. Die bedarfsabhängige Anforderung erfolgt durch ein übergeordnetes Zeitschaltprogramm (Wochen, Ferien-, Feiertagsprogramme). [TGA-Heizungstechnik] Optimierung: Die Heizungsanlage ist über eine adaptive Heizkurve mit Aufheizoptimierung und Abschaltoptimierung zu fahren. Bereiche gleicher Nutzung und Ausrichtung sind dabei zu einem Heizkreis zusammen zu fassen. Die Anzahl der Heizkreise wird durch die Heizungsplanung vorgegeben. Je Regelkreis sind ein bis zwei Raumfühler in abzustimmenden Referenzräumen vorzusehen. Die Raumtemperaturfühler sind an der den Fenstern gegenüber liegenden Innenwand in ca. 14.11.2019 37 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 2m Höhe zu platzieren Die Heizkörper in diesem Referenzraum erhalten keine Thermostatventilköpfe. Einzelraumregelungen sind nur im Einzelfall bei nachweislicher Wirtschaftlichkeit vorzusehen. Die Sollwertermittlung zur Temperaturregelung des Wärmeerzeugers erfolgt aus der Maximalwertbildung der nachgeschalteten Heizkreisen und Sonderverbrauchern mit der Möglichkeit einer Sollwertüberhöhung. Der Temperatursollwert für den Wärmeerzeuger soll nach Möglichkeit über eine 0-10V Schnittstelle übermittelt werden. [TGA-Heizungstechnik] Die max. Vorlauftemperatur im System ist mit 5 K Übertemperatur des höchsten Verbrauchers anzusetzen. Aufheizbetrieb: Die Heizungsanlage ist über eine adaptive Heizkurve mit Aufheizoptimierung und Abschaltoptimierung zu fahren. Im Rücklauf des Heizkreises sind ebenfalls Temperaturfühler mit Tauchhülsen zu montieren. [Heizungstechnik] Pumpen sind nach Möglichkeit in 230V als Hocheffizienzpumpen (Ausführung bauseits durch den AN Heizungstechnik) auszuführen. [Heizungstechnik] 8.4.0 Warmwasserbereitung Zirkulationssysteme sind Temperatur-, und Zeitgesteuert entsprechend aktuellen DVGW Regelwerken zum Zeitpunkt der Planung zu regeln. [TGA-Heizungstechnik, Sanitärtechnik] 8.5.0 Lüftung Die Regelung erfolgt bedarfsorientiert über Zeitkataloge, Präsenz-, Hygrostate, Feuchte-, Luftqualitätsfühler oder Tasteranforderung mit Zeitglied und automatischer Rücksetzung in den Normalbetrieb. Tribühnenbetrieb soll über Schlüsselschalter erfolgen. Das Konzept zur Regelung wird mit Regelstrategien schriftlich erstellt und mit dem Auftraggeber abgestimmt. [TGA-Raumlufttechnik, AN-Raumlufttechnik] Anfahrschaltung Die Stillstandregelung und der stetiger, wasserseitiger Frostschutz des Erhitzer Register über Rücklauftemperaturfühler des Erhitzers und Aussenluftemperatur auszuführen. Ausführung der Winteranfahrschaltung mit voller WRG-Leistung und langsamen Ventilatorstart. [TGA-Heizungstechnik] Turnhallen Lüftung Die Anforderung der Lüftung Turnhalle/ Nebenräume erfolgt a) in höchster Stufe durch 1.) Feuchteüberwachung jedes Duschraums 2.) Schaltprogramm 3.) Tribünenbetrieb b) im Normalbetrieb über den Präsenzmelder (HLK-Kontakt) der Sporthalle und Schaltprogramm. [TGA-Elektrotechnik] 14.11.2019 38 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 8.6.0 Beleuchtung Eine Einbindung der Beleuchtungssteuerung in die Gebäudeautomation erfolgt in der Regel nicht. [TGA-Elektrotechnik] 8.7.0 Störmeldungen Externe Meldungen und Störungen der technischen Anlagen, z.B. Hebeanlagen, Aufzüge, Beleuchtungs- & Sonnenschutzanlagen etc. sollen als potentialfreie Kontakte auf die Gebäudeautomation aufgelegt werden. [TGA, Hochbau, AN-Fenster/Fassade] 8.8.0 Prüfung von technischen Anlagen - Regelungstechnik / Schaltschränke Die Sachverständigenprüfung nach PrüfVO der technischen Anlagen ist innerhalb der einzelnen Gewerke zu organisieren und wird von der Stadt Münster separat beauftragt. Dies beinhaltet auch die elektrische Prüfung von Regel- / Schaltschränken die für die Gewerke geplant und ausgeführt werden. Für die Unterstützung der Sachverständigenprüfung ist durch AN GA die Bereitstellung von qualifiziertem Personal bei Prüfung vorzusehen. Diese Leistung ist separat zu planen und in den Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. 8.9.0 Leitungsführung, Planung, Auflegen der Kontakte. 8.9.1 Planung der für die Regelungstechnik benötigten Kabel und Leitungen Der Fachplaner für die Regelungstechnik erstellt Kabellisten mit Angaben des Kabeltyps, Startpunkt (z.B. Schaltschrank Heizung) und Endpunkt (Feldgerät) mit präzisen Raumangaben und eindeutiger Feldgerätebezeichnung und stellt diese dem Elektriker über den Fachplaner Elektrotechnik zur Verfügung. Zur Ausschreibung Elektrotechnik liefert der Fachplaner Regelungstechnik Massenangaben und Kabeltypen für die Regelungstechnik. 8.9.2 Leitungsführung Die Elektroinstallation für die Kabel- und Leitungsanlagen der Regelungstechnik erfolgt durch das Gewerk Elektrotechnik. Die Kabel werden vor den Feldgeräten zur Schlaufe gebunden und in den Schaltschrank, das Lüftungsgerät etc. eingeführt aber nicht aufgelegt. Die Kabel sind zur eindeutigen Zuweisung gem. den Bezeichnungen der Kabelliste zu beschriften. Ausnahme: Bei Einzelmaßnahmen der Bauunterhaltung, Sanierung und Erneuerung der regeltechnischen Schaltanlagen erfolgt die Elektroinstallation innerhalb der Technikzentralen durch AN Regelungstechnik. 14.11.2019 39 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 8.9.3 Auflegen der Kabel auf die Kontakte Der Anschluss der Kabel im Schaltschrank, an den Feldgeräten und auch an bauseitigen Objekten wie Pumpen, Mischventilen, Beleuchtungscontroller etc., sowie die Montage der Sensoren erfolgt durch AN Regelungstechnik. 8.10.0 Dokumentation Regelungstechnik und Gebäudeautomation Komplette Erstellung und Lieferung der Revisionsunterlagen MSR nach DIN 40719 in kopierfähiger Form (DIN A3 bzw. DIN A 4 ) in 1-facher Ausfertigung in beschrifteten Heftordnern mit stabilen Registern und auf den Datenträger USB-Stick in deutscher Sprache. Lieferung einer Bedienungsanleitung, Regelschemata Erstellung der Anlagendokumentation Gerätedatenblätter und der Programmdokumentation Inbetriebnahme und Einregulierungsprotokolle Gerätebeschreibungen und Stückliste der Feldgeräte + Schaltschrank, GLT- Datenpunktliste Parameterliste (Regel-, Steuerparameter, Sollwertliste ) Anlagenschemata mit Datenpunktkurzadresse Abnahme und Prüfung auf die Wirksamkeit der geforderten Schutzmaßnahmen und des darüber zu erstellenden Prüfprotokolls in 2-facher Ausfertigung. Es muss schriftlich bestätigen werden, dass die errichtete Anlage den Anforderungen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) entspricht. Zudem muss die errichtete Anlage nach den in der Norm DIN EN 60204-1 (V DE 0113-1) Teil 18 geforderten Punkten überprüft werden. Die durchgeführten Messungen sind in einem Prüfprotokoll festzuhalten und dem Auftraggeber schriftlich bereitzustellen. Der Prüfbericht muss mindestens enthalten: Allgemeine Angaben ( Name, Anschrift und Standortnummer des Standortes, Name und Anschrift des Auftragnehmers, Bezeichnung der Anlage, Maschine, Details des Anlagenumfanges, ID- Nummer der Anlage, Verwendete Messung und Prüfgeräte Aufzeichnungen über die Besichtigung, der Erprobung und der Messungen/Bewertung der Prüfung Prüfstelle, Prüfer, Prüfdatum, Unterschrift, Einweisung des technischen Bedienungspersonals, Lieferung der kompletten Software mit Programmcode, allen Konfigurationen und Quellcode auf den Datenträger USB Stick Revision der Ausführungs- und Verteilerpläne in 1 facher Ausfertigung, auch 1 x auf USB-Datenträger im DWG- und PDF-Format Die Dokumentationsunterlagen müssen eine vollständige Wiedergabe der gesamten Anlage in leicht erkennbarer Form enthalten. Sie sind als technische Unterlagen für den Betreiber der Anlage bestimmt. Sie sind als Bestandsunterlagen zu kennzeichnen und nach Rücksprache mit dem AG nach einem einheitlichen System zu beziffern und zu beschriften. Wird während der Verjährungsfrist eine Mängelbeseitigung erforderlich, so sind die Dokumentationsunterlagen entsprechend zu korrigieren. 14.11.2019 40 von 49 TGA Standards Stadt Ms Version 2.0 - 09/2019 9.0.0 Isolierarbeiten 9.1.0 Materialien Die Isolierstärken für technische Anlagen sind mindestens in Stärke der gültigen Gesetze und Verordnungen (z.B. ENEV, HeiAnlV etc.) vorzunehmen. Auf eine Ummantelung mit PVC Folie ist generell zu verzichten. Alternativ werden Alukaschierte Isolierungen bis ca. zwei Meter Höhe an z.B. Anschlüssen von Heizregistern in Lüftungsanlagen mit verzinktem Blech gegen mechanische Beschädigungen ausgeführt. Die Isolierarbeiten können auch in Alu Grobkorn ausgeführt werden, ohne weitern Schutz durch einen Blechmantel. Für die Leitungsverlegung im Boden oder unter Putz sowie die Isolierung von Frischluftkanälen sollten geschlossenzellige Kautschukisolierungen ggfls. mit Gewebeschutzfolien verwendet werden. 9.2.0 Beauftragung Leitungsverlegung im Fußboden oder in Wänden können die Isolierarbeiten direkt beim Installateur ausgeschrieben werden, damit dieser die Isolierschläuche vor Montage über die Rohrleitungen schieben kann. 14.11.2019 41 von 49 Anlagen: Anlage 1 - Festlegung: Ausstattung Hygieneelementen Festlegung: Ausstattung von Schulen, Kindertagesstätten (städt. Betreiber) und Sportanlagen der Stadt Münster mit Hygieneelementen Gemäß den technischen Standards der Stadt Münster ist festgelegt das nachfolgende Hygieneausstattungen durch den zentralen Reinigungsdienst der Stadt Münster zur bauseitigen Montage zur Verfügung gestellt werden. Zentrale Hygieneausstattung: - Hygienebeutelspender und Abfalleimer für Papier-Hygienetüten - WC-Bürstengarnituren Darüber hinaus werden die nachfolgenden Hygieneelemente ebenfalls durch die Projektleitungen und die Fachstelle Reinigung der Stadt Münster zur bauseitigen Montage gestellt: - Seifenspender Typ: AM 800 CC weiß - Papierhandtuchspender Typ: Jofel Handtuchspender weiß Kunststoff - Draht-Papierkörbe für Papierhandtücher In Kindertagesstätten sowie Sonderbereichen (Küchen, OGTS, etc.) sind in Abstimmung mit Nutzer und Projektleitung abschließbare Hygienespender für Handdesinfektionsmittel als Wandspender des Typs: AK 500ml, Edelstahl, langer Hebel inkl. Verschlussblende AK 500ml mit Schloss vorzusehen. Diese Spender werden ebenfalls zentral beschafft und bauseits zur Montage gestellt. Durch die festgelegte zentrale Beschaffung der o.g. Elemente des Amtes für Immobilienmanagement, wird sowohl im Sinne der Kosten als auch des Austausches im Betrieb eine einheitliche Ausstattung gewährleistet. Die Beschaffung und Montage im Zuge eines Austausches im Betrieb, erfolgt durch den Hausmeister (Schulen) oder die Störungsstelle (KiTa´s und Sportanlagen) der Stadt Münster im Bestellsystem für Reinigungsartikel und - mittel für die Gebäudereinigung bei der Stadt Münster. Durch die Zentralisierung ist eine einheitliche Ausstattung über alle Standorte der genannten Bereiche gewährleistet. 14.11.2019 42 von 49 Eine einheitliche Ausstattung stellt darüber hinaus sicher, dass die notwendigen Verbrauchsmaterialien (Handtuchpapier, Hygienebeutel, Flüssigseife, Reinigungsartikel und Reinigungshilfsmittel), zentral und gesamteinheitlich für alle Gebäude der Stadt Münster ausgeschrieben und beschafft werden können. Somit können aufgrund der benötigten Menge günstigere Ausschreibungsergebnisse erzielt werden als bei einer gesonderten Ausschreibung je Standort. Des Weiteren ist bei einheitlicher Ausstattung eine leichte und einheitliche Bedienung, Befüllung mit Verbrauchmaterial und Austausch bei Defekten durch städtische Mitarbeiter gewährleistet. Diese Festlegung unterstützt insgesamt den Kosteneinspar- und Nachhaltigkeitsanspruch der Stadt Münster durch die günstigen Einkaufskonditionen des Amtes für Immobilienmanagement in dem Bereich. Die Leistung der Montage der Hygieneausstattung ist in den Ausschreibungen der Fachdisziplinen zu berücksichtigen. Weitere Hygieneausstattung: Des Weiteren ist für die WC Ausstattung ein Toilettenpapierspender, in Ausführung in Kunststoff mit Diebstahlschutz, vorzusehen. Für Schulen kann nach Abstimmung ein Dreifachspender Typ Paperstream (z.B. unter https://mmachern.de/wc-papierspender/ ) in Weiß oder Edelstahl ausgeführt werden. Die weitere Hygieneausstattung ist gemäß VOB in den Leistungsverzeichnissen durch den AN zu liefern und zu montieren. gez. Amt für Immobilienmanagement Abteilung Technische Gebäudeausrüstung 14.11.2019 43 von 49 Anlage 2 Anforderung Hygieneausstattung 14.11.2019 44 von 49 14.11.2019 45 von 49 Anlage 3 - Vorgabe zu produktspezifischer Ausschreibung Gebäudeautomation Vorgabe an produktspezifischer Ausführung und Aufschaltung auf die zentrale Gebäudeleittechnik des Amtes für Immobilienmanagement im Stadthaus 3 Bei der Stadt Münster wurden in den letzten 20 Jahren aufgrund unten genannter Gründe Leistung der Gebäudeautomation und Gebäudeleittechnik auf die drei aufgeführten Hersteller begrenzt und in ca. 250 Anlagen stadtweit eingebaut, von denen mittlerweile ca. 150 Liegenschaften auf die zentrale Gebäudeleittechnik im Stadthaus 3 aufgeschaltet und fernbedienbar sind. Für die ausgeschriebene Leistung der Gebäudeautomation in der Liegenschaft werden die nachfolgenden Hersteller durch den AG zugelassen: 1. DEOS DDC Automationsstation OPEN DEOS Aktiengesellschaft, Birkenallee 76, 48432 Rheine 2. Kieback & Peter Automationsstation DDC 4000, DDC 420 Kieback &Peter GmbH & Co. KG, Tempelhofer Weg 50, 12347 Berlin 3. Schneider Electric SmartStruxure Automation Server Schneider Electric Buildings Germany GmbH, Esserner Straße 5, 46047 Oberhausen Die Gebäudeautomationsanlage ist über eine stadtinterne Netzwerkverbindung (Fremdgerätenetzwerk) in Zusammenarbeit mit den städtischen IT-Dienstleister citeq auf einen der bestehenden WEB-Server aufzuschalten. Die Aufschaltung ist bei den entsprechenden Firmen zu beauftragen oder mit diesen im Vorfeld bezüglich technischer Umsetzung und der Gewährleistung abzustimmen. Für die ausgeschrieben Leistung der Gebäudeleittechnik in der Liegenschaft werden die nachfolgenden Herstellerserver durch den AG zugelassen: 1. Server DEOS: (Fa. DEOS, Rheine, Herr Döllmann,Tel:05971/9113310) DEOS Open-WEB Version 7 2. Server Kieback & Peter: (Fa. K+P, Münster, Herr Hoffmann, Tel: 02501/9606-0) Kieback + Peter Neutrino GLT 3. Server HGI: (Fa. TROX-HGI, Hörstel, Herr Sasse, Tel: 05459 / 8017-0) Schneider Struxureware Building Operation Work-Station Die Leistungsbeschreibung wird auf die o.g. Hersteller aus folgenden Gründen beschränkt: - In dem Gebäudebestand der Stadt Münster sind die o.g. Hersteller in 250 Anlagen bereits vorhanden und sowohl der technische Betrieb, die Bedienung der Automatisierungstechnik, die Instandsetzung der Anlage und die Optimierung der Software kann durch städtisches Personal des Amtes für Immobilienmanagement erfolgen. 14.11.2019 46 von 49 - Die Beschränkung gewährleistet eine zweckmäßig Wartung und Instandsetzung von nur drei zentralen Gebäudeleittechnik-WEB-Server zu vertretbaren, wirtschaftlichen Kosten für die PC-Systeme, Lizenzgebühr und Softwareupdates und der weiteren Infrastruktur wie IT-Anbindung an das städtische Fremdgerätenetzwerk und VPN-Router Anbindung für die Fernwartung. - Für den jederzeit und in vollem Umfang gewährleisteten Betrieb ist der Schulungsaufwand für die Gebäudeautomation den Anforderungen in überschaubarem und ausreichendem Rahmen gewährleistet. Das städtische Personal im Amt für Immobilienmanagement ist in dem erforderlichen Maß auf die vorhandenen Hersteller geschult, das städtische Personal am Standort ist mit den Hersteller-GA vertraut und muss daher nur in geringen Umfang nachgeschult werden. - Eine Begrenzung der zugelassenen Systeme auf die o.g. Hersteller reduziert trotz Vergleichbarkeit die Schnittstellenrisiken zwischen der Gebäudeautomation zu insbesondere dem Gewerk IT (städtische Netzwerkanbindung an das technische Rathaus), sowie zu den Gewerken Heizung, Lüftung und Elektrotechnik der Stadt Münster. 14.11.2019 47 von 49 Anlage 4 - Vorgaben zur Energiedatenerfassung und Datenfernauslesung der Stadt Münster Vorgaben zur Datenfernauslesung der Stadt Münster Die Stadt Münster setzt als Datenfernauslesungssystem von Energiezählern (Strom, Wasser, Wärmemenge, Gas) in den städtischen Gebäuden ein System zur Erfassung stündlicher Energiebezugswerte sowie automatisch übermittelter Zählerstände ein. Dieses System erfasst Energien in Kindergärten, Schulen und Verwaltungsgebäuden und wird in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Münster und der smartOPTIMO GmbH & Co. KG erstellt und über eine Schnittstelle der Stadtwerke Münster zur Verfügung gestellt. Für die notwendigen Zähler sind in den bestehenden Gebäuden und Neubauten entsprechende Verkabelungen erforderlich, deren Anforderungen nachfolgend aufgeführt sind. Von den Wasser-, Wärmemengen- und Gaszählern der Stadtwerke / Münster Netz GmbH sind jeweils pro Zähler eine IH(St)H 2*2*0,8 mm Fernmeldeleitung direkt (nicht als Ringleitung) zum Stromzähler der Stadtwerke zu verlegen. Für diese Leitungen sind in unmittelbarer Nähe (Abstand maximal 50 cm) der Zähler Abzweigdosen vorzusehen in denen die entsprechenden Verkabelungen enden. Neben jedem Wärmemengenzähler der Stadtwerke ist im Abstand von max. 1 m eine 230V CEE Wandsteckdose zu montieren. Für die Fernauslesung sind zwei zusätzliche Stromzählerplätze mit Dreipunktbefestigung im Zählerschrank vorzusehen. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen separaten Schrank neben dem Zählerschrank, für die Hardware der Stadtwerke vorzuhalten. Die von Wasser-, Wärmemengen- und Gaszählern kommenden Fernmeldeleitungen sind bis in den Zählerschrank vorzusehen und dort auf Hutschienenklemmen mit Beschriftung aufzulegen. Das gleiche gilt für den Stromzähler, sofern die Datenfernauslesung nicht im Zählerschrank, sondern in einem separaten Schrank untergebracht wird. Sofern in dem Raum, in dem die Datenfernauslesung installiert wird, kein GSM Empfang vorliegt, ist der Empfang über eine GSA Antenne mit entsprechender Zuleitung sicherzustellen. Diese Verkabelung gilt im Regelfall nur für die Stadtwerke- / Münster Netz GmbH - Zähler und nicht für interne Zwischenzähler. Bei der Errichtung von Neubauten ist zur Planung und Umsetzung der Datenerfassung eine Abstimmung mit der Abteilung 23.31 Energiemanagement zu treffen, da im Einzelfall eventuell auch Unterzähler verschiedener Energien zu planen, umzusetzen und in das System einschl. Aufschaltung einzubinden sind. Diese Anforderungen und Abstimmung erfolgen unter Beteiligung des AIM Abteilung 23.31 Energiemanagement. 14.11.2019 48 von 49 Grundschema der Datenfernauslesung: Stromzähler Stadtwerke 2*2*0,8 mm Wasserzähler Stadtwerke Erfordernis im Zählerschrank für die Datenfern- Datenleitungsende in Abzweigdose auslesung, bzw. alternativ zusätzlicher Schrank (z.B.Hensel) mit: max. 0,5 m vom Zähler - zwei zusätzliche Zählerplätze mit 3 Punkt - 2*2*0,8 mm Wärmemengenzähler Stadtwerke Befestigung und Hutschiene für Datenlogger Datenleitungsende in Abzweigdose und GSM Modem max. 0,5 m vom Zähler - 230 V Versorgung auf Hutschienenklemmen + 230 V CEE Wandsteckdose auflegen max. 1 m vom Zähler - Fernmeldeleitungen beschriften und auf Hut- schienenklemmen auflegen 2*2*0,8 mm Gaszähler Stadtwerke - je nach Empfang muss evtl. eine Leitung für Datenleitungsende in Abzweigdose eine abgesetzte GSM - Antenne nachgerüstet max. 0,5 m vom Zähler werden 2*2*0,8 mm eventuell zusätzliche Zähler nach Abstimmung mit AIM 23.31 14.11.2019 49 von 49 Änderungshistorie: 14.11.2019 2.1.2 Niederspannungsanlagen - Austausch: - - Einfügen: -Schutzbereich 2.2.0 Photovoltaik - - Streichung: - Einfügen: Vorrüstun
Anlage A
2055 Zeichen
Anlage A zur V/0388/2020 Kurzüberblick Der Rat der Stadt Münster hat gem. V/0770/2019/2 „Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 für Münster“ beschlossen, dass die Stadt Münster in den Bereichen, in denen sie unmittelbare Ge- staltungsmöglichkeiten hat, Klimaneutralität bis 2030 anstrebt. Die Stadt Münster muss mit ihrem Immobilienportfolio ebenfalls dazu beitragen, die anspruchsvollen Klimaschutzziele zu erreichen Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Umsetzung werden die folgenden Ziele aus den Leitorientierungen des ISM-Prozesses verfolgt: Wir werden einer der führenden Bildungs -, Wissenschafts -, Forschungs - und Entwicklung s- standorte in Europa Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein - Westfalen Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens - und Erlebnisqualität weiterentw i- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität Das Teilziel lautet: Verstärkung der Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz. Zielerreichung: Umsetzung der städtischen Klimaschutzziele für städtische Gebäude Finanzierung Produktgruppe: 0111 Bezeichnung der PG: Immobilienmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja x Nein Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gem. V/0770/2019/2 „Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 für Münster“ hat sich die Stadt in den Bereichen, in denen sie unmittelbare Gestaltungsmöglichkeiten hat, verpflichtet, Klimaneutralität bis 2030 anzustreben. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die städtischen Klimaschutzziele werden weiter umgesetzt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Geringhoffstraße 48
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0388/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37