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V/0308/2013/1

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für den Löschzug Kinderhaus der Freiwilligen Feuerwehr, Kristiansandstraße

Vorlagen 05.07.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.07.2013, TOP 15

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4084 Zeichen

V/0308/2013/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für den Löschzug Kinderhaus der Freiwilligen Feuerwehr, 
Kristiansandstraße 
Zustimmung zur Planung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.07.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
10.07.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag 
I. Sachentscheidung 
 
1. Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Münster - Kinderhaus wird nach den Plänen des 
Amts für Immobilienmanagement vom April 2013 in Bezug auf die Gerätewartwohnung in 
zwei Varianten vorgestellt: 
 
1.1 Neubau des Feuerwehrgerätehauses Münster -Kinderhaus als zweigeschossiges Ge-
bäude mit Gerätewartwohnung (Anlage 1 – 3) 
1.2 Neubau des Feuerwehrgerätehauses Münster-Kinderhaus als eingeschossiges Gebäu-
de ohne Gerätewartwohnung (Anlage 4 - 6)  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundlage der vorgelegten Variante  
1.1 der Vorplanung fortzuführen und den Baubeschluss herbeizuführen. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
a) zu prüfen, ob weitere Einspareffekte durch Eigenleistung der Freiwilligen Feuer-   
            wehr bei den Bodenarbeiten erfolgen können. 
 
b) Für den Fall weiterer geplanter Kostenreduzierungen bei der Ausführung 
            aufgrund der abgestimmten Planung diese im AUB und in der BV - Nord im Rahmen   
des Baubeschlusses vorzutragen und abstimmen zu lassen. 
             
       3.  Die Kostenschätzungen nach DIN 276 von März 2013 (Anlage 7) werden für die Variante  
            1.1 mit Gerätewartwohnung mit Investitionskosten in Höhe von 1.754.570,00 € und die  
            Variante 1.2 ohne Gerätewartwohnung mit Investitionskosten in Höhe von 1.527.370,00 € 
            zur Kenntnis genommen.         
 
II. Kosten/Folgekosten . 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0308/2013/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Koppenborg 
Ruf: 
492-2419 
E-Mail: 
Koppenb@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.07.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0308/2013/1 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Entscheidung für die Variante 1.1 (mit Gerätewar t-
wohnung) Investitionskosten von insgesamt 1.754.570,00 € bzw. mit der Entscheidung für die V a-
riante 1.2 (ohne Gerätewartwohnung) Investitionskosten von insgesamt 1.527.370,00 € für den 
Bau und die Einrichtung des Feuerwehrgerätehauses gemäß der Kostenschätzungen nach DIN 
276 vom März 2013 entstehen (Anlage 7).  
Die Folgekosten werden zum Baubeschluss dargestellt. 
 
III. Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahme stehen im Haushaltsplan 2013 in der Produktgruppe 
„0209 Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung“ bei der Investitionsmaßnahme „4330 
Neubau FGH Kinderhaus“ 1.200.000 Euro bereit. Der darüber hinaus benötigte Finanzierungsa n-
teil wird aus dem gesamten Investitionsbudget des Jahres 2013 der zuvor genannten Produk t-
gruppe getragen. Diese Mittelumschichtung innerhalb des Budgets ist gemäß § 9 der Haushalt s-
satzung zulässig. 
 
Die Verwaltung wird bei der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes 2014 und der mittelfristigen 
Investitionsplanung bis 2017 diese Finanzierungsvariante in angemessener Form berücksichtigen.  
 
 
 
Begründung zur Ergänzungsvorlage V/0308/2013/1. Erg. 
 
2. In der Anhörung und der Vorberatung haben sich alle Ausschüsse für die Variante 1.1 
(Feuerwehrgerätehaus mit Gerätewartwohnung) ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund 
wird die Variante 1.1 für die weitere Bearbeitung vorgeschlagen. 
 
2a. Die Möglichkeit weiterer Einspareffekte durch Eigenleistung der Freiwilligen Feuerwehr 
bei den Bodenarbeiten wird geprüft. Das Ergebnis wird mit dem Planungs - und Baub e-
schluss der Freianlagen durch das Amt für Grünflächen Umwelt und Naturschutz vorgelegt. 
 
2b. Dieser Beschlusspunkt greift das im Begründungstext dieser Vorlage bereits enthaltene  
Ziel, weitere Kostenreduzierungen zu prüfen, auf. Die Ergebnisse werden mit dem Baub e-
schluss der Bezirksvertretung Münster - Nord und dem Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen zur Abstimmung vorgelegt. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (2)

10.07.2013 Hauptausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.07.2013 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kristiansandstraße
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0308/2013/1
Typ
Vorlagen
Datum
05.07.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37