V/0963/2016/1
Beitritt der Stadt Münster zur d-NRW AöR
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Beschlussvorlage
3644 Zeichen
V/0963/2016/1 DER OBERBÜRGERMEISTER citeq Betrifft Beitritt der Stadt Münster zur d-NRW AöR Änderung der Rechtsform von Public Konsortium d-NRW GbR zu d-NRW AöR Ergänzung: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung D/0012/2016 Beratungsfolge 07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 14.12.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Dringlichkeitsentscheidung über den Austritt aus dem Public Konsortium d -NRW GbR zum 30.11.2016 wird nach § 60 GO NW genehmigt. 2. Die Stadt Münster tritt der d-NRW AöR zum 01.01.2017 bei. Als stimmberechtigter Vertreter der Stadt Münster wird der Betriebsleiter der citeq, Herr Schönfelder, benannt. II. Finanzielle Auswirkungen: 1. Das seinerzeit einmalig geleistete Beitrittsentgelt in Höhe von 8.511,00 € wird vom Public Konsortium d-NRW GbR an die citeq erstattet. 2. Das einmalige Beitrittsentgelt in Höhe von 1.000, - Euro wird aus citeq -Mitteln finanziert. Die Mittel werden im Wirtschaftsplan der citeq bereitgestellt. Jährliche Gebühren fallen nicht an. Begründung: Auf Basis der Vorlage V/0081/2012 beschloss der Rat der Stadt Münster in öffentlicher Si tzung am 08.02.2012 einstimmig den Beitritt der Stadt Münster zum Public Konsor tium d-NRW, welches das kommunal-staatliche und interkommunale E -Government seit Jahren erfolgreich fördert. Der F okus liegt auf Projekten, die aufgrund von Schnittstellen eine einheitliche, gemeinschaftliche Umse tzung durch Land und Kommunen erfordern, z. B. einfache Melderegisterauskunft für Behö rden (eMaB), Vorlagen-Nr.: V/0963/2016/1 Auskunft erteilt: Herr Schoenfelder Ruf: 492-1800 E-Mail: Schoenfelder@citeq.de Datum: 02.12.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0963/2016/1 Verwaltungssuchmaschine NRW, Vergabemarktplatz NRW oder Förderanträge nach Kinderbildung s- gesetz (KiBiz.web). Die Stadt Münster nutzt diese IT-Dienste. Der Landtag NRW hat in seiner Sitzung am 06.10.2016 die Errichtung der d-NRW Anstalt öffentlichen Rechts als Gesamtrechtsnachfolger des Public Konsortiums d -NRW beschlossen. Die d-NRW AöR wird ihre Arbeit am 01.01.2017 aufnehmen. Die Umwandlung von einer privatrechtlich organisierten GbR in eine AöR i st für die Zusammenarbeit der Kommunen von besonderer Bedeutung. Die mit schlanken Strukturen versehene Anstalt reduziert die Steuerungs - und Abstimmungsaufwände bei gleichzeitiger Erhaltung der Einflus smöglichkeiten der Träger. Die AöR wird als Rechtsnachfolger die bestehenden Dienste weiterhin zur Verfügung stellen. Darüber hinaus können die Kommunen unter anderem zukünftig weitere Angebote der AöR im Ra hmen von ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragungen nutzen. In einem Schreiben der Arbeitsgemeinsc haft der kommunalen Spitzenverbände NRW (Städtetag, Landkreistag und der Städte - und Gemeindebund NRW) vom 07.07.2016 an alle Oberbürgermei s- ter/innen, Landrätinnen und Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wird bereits auf die Errichtung dieser Anstalt hingewiesen und ein Beitritt empfohlen. (Anlage 1) Erforderlich für den Beitritt zur AöR sind ein formeller Austritt aus der bisherigen Gesellschaft und ein durch Ratsbeschluss zu bestätigender Beitritt in die neue d-NRW AöR unter Benennung eines offiziel- len Vertreters der Stadt Münster. Beiliegende Dringlichkeitsentscheidung macht die Änderung der Vorlage V/0963/2016 notwen- dig. Die Begründung ist der Dringlichkeitsentscheidung D/0012/2016 zu entnehmen. i. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Dringlichkeitsentscheidung D/0012/2016
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0963/2016/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.11.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37