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Bürgerantrag: Verlegung der Bushaltestelle Rheinaue (Linien 610/611) im Bereich des Hauptzugangs Rheinaue, Fahrtrichtung Innenstadt

Stellungnahme der Verwaltung 200223-1 ST vom 04.03.2020

Stand: Am 06.05.2020 in der Bezirksvertretung Bad Godesberg zur Kenntnis genommen.

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    Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200223-1 ST Der Oberbürgermeister —— Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verlegung der Bushaltestelle Rheinaue (Linien 610/611) im Bereich des Hauptzugangs Rheinaue, Fahrtrichtung Innenstadt Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.03.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Bushaltestelle Rheinaue Hauptzugang der Linien 610 und 611 in Fahrtrichtung Innenstadt ist bereits barrierefrei ausgebaut worden. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf der Ludwig-Erhard-Allee wurden die Haltestellen auf dieser Straße in Form einer Busbucht eingerichtet. Die Einrichtung einer barrierefreien Haltestelle inklusive Busbucht vor der Ampel ist, ohne bauliche Maßnahme und damit verbundenen Kosten, nicht möglich. Daher kann eine Verlegung der Haltestelle nicht empfohlen werden. An der Lichtsignalanlage (LSA) Ludwig-Erhardt-Allee / Heinemannstraße kann auf der nördlichen Seite der Kreuzung kein Fußgängerüberweg eingerichtet werden, da aus der Heinemannstraße zweistreifig links abgebogen wird. Fußgängerführungen über zweistreifige Linksabbieger sind nicht zulässig. Ein Verzicht auf die zweistreifige Führung ist aus Leistungsfähigkeitsgründen abzulehnen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellerin wird entsprechend der Ausführungen der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n Keine Seite 1 von 1

Beratungsverlauf

  1. 18.03.2020 abgesagt

    Bezirksvertretung Bad Godesberg

    Entscheidung.
  2. 06.05.2020 zuletzt

    Bezirksvertretung Bad Godesberg

    TOP 6.11.1, Entscheidung. Ergebnis: zur Kenntnis genommen

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