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V/0474/2014

Bebauungsplan Nr. 409, Vorhabenbezogene 2. Änderung - Beschluss zur Änderung

Vorlagen 17.07.2014

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V-0474-2014-Anlage-1-Plangebiet

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V-0474-2014-Anlage-2-Lageplan

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Beschlussvorlage

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V-0474-2014-Anlage-1-Plangebiet

297 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0474/2014 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
ST ADT M TÜNS ER Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 409 
Technologiepark Steinfurter Straße / Wohnprojekt "L eoland" im Bereich der ehemaligen Eissporthalle 
Plangebiet - Maßstab 1:2500

V-0474-2014-Anlage-2-Lageplan

311 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0474/2014 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
ST ADT M TÜNS ER Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 409 
Technologiepark Steinfurter Straße / Wohnprojekt "L eoland" im Bereich der ehemaligen Eissporthalle 
Schematisierter Lageplan - Maßstab 1:1000

V-0474-2014-Anlage-3-Modellfoto

306 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage Nr. V/0474/2014 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
ST ADT M TÜNS ER Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 409 
Technologiepark Steinfurter Straße / Wohnprojekt "L eoland" im Bereich der ehemaligen Eissporthalle 
Modellfoto - Blick in Richtung Süden

Beschlussvorlage

4911 Zeichen

V/0474/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogene 2. Änderung dese Bebauungsplans Nr. 409: Technologiepark Steinfurter 
Straße / Wohnprojekt "Leoland" im Bereich der ehemaligen Eissporthalle 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.08.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
27.08.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
10.09.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Bebauungsplan Nr. 409: Technologiepark Steinfurter Straße ist gemäß §§  2 (1) und 1  (8) in 
Verbindung mit §§  12 und 13  a Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich der ehemaligen 
Eissporthalle zur Nachverdichtung und Innenentwicklung (Wohnprojekt „Leoland“) zu ändern.  
Innerhalb des Änderungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Münster, Flur 66, Flurstücke 241, 271.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Alle entstehenden Kosten sind vorhabenbedingt. Die Finanzierung der vorhabenbedingten 
Kosten und Folgekosten wird vom Investor, der Leoland GmbH & Co. KG, getragen. Einzelheiten 
werden bis zum Satzungsbeschluss in einem Durchführungsvertrag geregelt. Der Stadt Münster 
entstehen somit keine Kosten.  
 
 
Begründung: 
 
Der Investor beabsichtigt, auf dem Gelände der ehemalig en Eissporthalle das Wohnprojekt 
„Leoland“ zu verwirklichen. Mit Datum vom 09.07.2014 wurde von ihm hierzu ein aktualisierter 
Antrag auf vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans Nr. 409 eingereicht.  
 
Das Projekt gliedert sich demnach in mehrere 5- bzw. 6 - geschossige Wohngebäude (siehe 
Anlagen 2 und 3) , die insgesamt eine Fläche für 5 59 Wohneinheiten schaffen sollen . Diese 
Wohneinheiten teilen sich wie folgt auf:  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0474/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 40 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.08.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0474/2014 
 
308 frei finanzierte, förderfähige Einheiten 55 % Leoland 1, 2, 6a, 6b (s. Anlage 2) 
206 effektiv mit NRW-Mitteln geförderte Einheiten 37 % Leoland 3, 4, 5  
45 Einheiten im Boardinghouse 8 % Leoland 5 
 
Das Projekt entspricht somit den Zielsetzungen der Ratsbeschlüsse zur Sozialgerechten 
Bodennutzung in Münster, wonach bei privaten Baulande ntwicklungen im Innenbereich ein Anteil 
von 30  % der Nettowohnfläche als geförderter Mietwohnraum und 30  % als förderfähiger 
Wohnraum errichtet werden soll.  
 
Die Zielgruppe der zukünftigen Bewohner rekrutiert aus der Nachbarschaft: Studierende, Lehrende 
und Mitarbeiter der Hochschuleinrichtungen und umliegenden Unternehmen.  
 
Neben 1 - 2-Zimmer Appartements sind auch Wohngemeinschaften mit bis zu 8 Wohneinheiten 
plus Gemeinschaftsraum vorgesehen.  Im Sinne der Nachhaltigkeit werden die Grundrisse der 
Wohnungen für eventuelle spätere Umnutzungen variabel sein. 
 
Der ruhende Verkehr soll in Tiefgaragen untergebracht werden. Das ansässige Schnell-Restaurant 
wird weiter berücksichtigt und integriert, ergänzend werden Flächen für die alltäglichen 
Bedürfnisse wie z. B. Kiosk, Waschsalon, Restauration etc. geschaffen.  
 
Das Projekt wurde bereits in den parlamentarischen Gremien vorgestellt und intensiv erörtert, so 
zuletzt im Beirat für Stadtgestaltung am 06.05.2014 und im Ausschuss für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) am 13.05.2014. In dieser Sitzung hat der ASSVW 
die Verwaltung beauftragt, das für das Projekt notwendige Bebauungsplanänderungsverfahren 
entsprechend einzuleiten. Auf der Basis des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 409 wäre  die 
geplante Bebauung nicht zulässig.  
 
Die Bebauungsplanänderung erfolgt vorhabenbezogen gemäß §  12 BauGB. Hierzu wird zwischen 
der Stadt Münster und dem Investor ein Durchführungsvertrag geschlossen.  
 
Die Planung entspricht den stadtstrukturellen Ziele n der Nachverdichtung und Innenentwicklung. 
Die vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung wird daher im beschleunigten Verfahren gemäß 
§ 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.  
 
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist der  Bereich der vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung 
als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Sport“ dargestellt. Daher wird nach Inkrafttreten 
der vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung die Anpassung des Flächennutzungsplans im 
Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB erfolgen.  
 
Der Entwurf der vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung wird zurzeit erarbeitet, sodass als 
nächster Schritt des Bebauungsplanverfahrens die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit 
(Bürgeranhörung) noch im zweiten Halbjahr 2014 stattfinden kann.  
 
i. V.  
 
gez. 
Schultheiß  
Stadtdirektor  
 
Anlagen:  
1. Plangebiet  
2. Schematisierter Lageplan  
3. Modellfoto

Beratungsverlauf (4)

21.08.2014 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.08.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 31.2.1.1 Vorberatung
Zur Sitzung
10.09.2014 Rat
TOP 37.2.1.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Steinfurter Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0474/2014
Typ
Vorlagen
Datum
17.07.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37