V/0474/2014
Bebauungsplan Nr. 409, Vorhabenbezogene 2. Änderung - Beschluss zur Änderung
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V-0474-2014-Anlage-1-Plangebiet
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0474/2014 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für ST ADT M TÜNS ER Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 409 Technologiepark Steinfurter Straße / Wohnprojekt "L eoland" im Bereich der ehemaligen Eissporthalle Plangebiet - Maßstab 1:2500
V-0474-2014-Anlage-2-Lageplan
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0474/2014 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für ST ADT M TÜNS ER Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 409 Technologiepark Steinfurter Straße / Wohnprojekt "L eoland" im Bereich der ehemaligen Eissporthalle Schematisierter Lageplan - Maßstab 1:1000
V-0474-2014-Anlage-3-Modellfoto
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0474/2014 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für ST ADT M TÜNS ER Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 409 Technologiepark Steinfurter Straße / Wohnprojekt "L eoland" im Bereich der ehemaligen Eissporthalle Modellfoto - Blick in Richtung Süden
Beschlussvorlage
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V/0474/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Vorhabenbezogene 2. Änderung dese Bebauungsplans Nr. 409: Technologiepark Steinfurter Straße / Wohnprojekt "Leoland" im Bereich der ehemaligen Eissporthalle Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 21.08.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 27.08.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.09.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 409: Technologiepark Steinfurter Straße ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) in Verbindung mit §§ 12 und 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich der ehemaligen Eissporthalle zur Nachverdichtung und Innenentwicklung (Wohnprojekt „Leoland“) zu ändern. Innerhalb des Änderungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 66, Flurstücke 241, 271. II. Finanzielle Auswirkungen: Alle entstehenden Kosten sind vorhabenbedingt. Die Finanzierung der vorhabenbedingten Kosten und Folgekosten wird vom Investor, der Leoland GmbH & Co. KG, getragen. Einzelheiten werden bis zum Satzungsbeschluss in einem Durchführungsvertrag geregelt. Der Stadt Münster entstehen somit keine Kosten. Begründung: Der Investor beabsichtigt, auf dem Gelände der ehemalig en Eissporthalle das Wohnprojekt „Leoland“ zu verwirklichen. Mit Datum vom 09.07.2014 wurde von ihm hierzu ein aktualisierter Antrag auf vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans Nr. 409 eingereicht. Das Projekt gliedert sich demnach in mehrere 5- bzw. 6 - geschossige Wohngebäude (siehe Anlagen 2 und 3) , die insgesamt eine Fläche für 5 59 Wohneinheiten schaffen sollen . Diese Wohneinheiten teilen sich wie folgt auf: Vorlagen-Nr.: V/0474/2014 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Husmann Ruf: 492 61 40 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 04.08.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0474/2014 308 frei finanzierte, förderfähige Einheiten 55 % Leoland 1, 2, 6a, 6b (s. Anlage 2) 206 effektiv mit NRW-Mitteln geförderte Einheiten 37 % Leoland 3, 4, 5 45 Einheiten im Boardinghouse 8 % Leoland 5 Das Projekt entspricht somit den Zielsetzungen der Ratsbeschlüsse zur Sozialgerechten Bodennutzung in Münster, wonach bei privaten Baulande ntwicklungen im Innenbereich ein Anteil von 30 % der Nettowohnfläche als geförderter Mietwohnraum und 30 % als förderfähiger Wohnraum errichtet werden soll. Die Zielgruppe der zukünftigen Bewohner rekrutiert aus der Nachbarschaft: Studierende, Lehrende und Mitarbeiter der Hochschuleinrichtungen und umliegenden Unternehmen. Neben 1 - 2-Zimmer Appartements sind auch Wohngemeinschaften mit bis zu 8 Wohneinheiten plus Gemeinschaftsraum vorgesehen. Im Sinne der Nachhaltigkeit werden die Grundrisse der Wohnungen für eventuelle spätere Umnutzungen variabel sein. Der ruhende Verkehr soll in Tiefgaragen untergebracht werden. Das ansässige Schnell-Restaurant wird weiter berücksichtigt und integriert, ergänzend werden Flächen für die alltäglichen Bedürfnisse wie z. B. Kiosk, Waschsalon, Restauration etc. geschaffen. Das Projekt wurde bereits in den parlamentarischen Gremien vorgestellt und intensiv erörtert, so zuletzt im Beirat für Stadtgestaltung am 06.05.2014 und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) am 13.05.2014. In dieser Sitzung hat der ASSVW die Verwaltung beauftragt, das für das Projekt notwendige Bebauungsplanänderungsverfahren entsprechend einzuleiten. Auf der Basis des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 409 wäre die geplante Bebauung nicht zulässig. Die Bebauungsplanänderung erfolgt vorhabenbezogen gemäß § 12 BauGB. Hierzu wird zwischen der Stadt Münster und dem Investor ein Durchführungsvertrag geschlossen. Die Planung entspricht den stadtstrukturellen Ziele n der Nachverdichtung und Innenentwicklung. Die vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung wird daher im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Im Flächennutzungsplan (FNP) ist der Bereich der vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Sport“ dargestellt. Daher wird nach Inkrafttreten der vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB erfolgen. Der Entwurf der vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung wird zurzeit erarbeitet, sodass als nächster Schritt des Bebauungsplanverfahrens die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit (Bürgeranhörung) noch im zweiten Halbjahr 2014 stattfinden kann. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Plangebiet 2. Schematisierter Lageplan 3. Modellfoto
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Steinfurter Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0474/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.07.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37