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V/0123/2011

Ordnungsbehördliche Verordnungen über das Offenhalten der Verkaufsstellen im

Vorlagen 01.03.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.04.2011, TOP 11

Beschlussvorlage

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Ansehen

Vorlage Nr. 0123-2011 Anlage 1

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Ansehen

Vorlage Nr. 0123-2011, Anlage3

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Ansehen

Vorlage Nr. 0123-2011 Anlage 2

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Ansehen

Vorlage Nr. 0123-2011, Anlage4

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Ansehen

Beschlussvorlage

6764 Zeichen

V/0123/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ordnungsbehördliche Verordnungen über das Offenhalten der Verkaufsstellen im 
Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel und im Stadtbezirk Münster-Mitte, Bereich 
Hammer Straße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
22.03.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
29.03.2011 Werksausschuss Münster Marketing Vorberatung 
30.03.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
06.04.2011 Rat Entscheidung
06.04.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügten ordnungsbehördlichen Verordnungen werden be-
schlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Dem Ordnungsamt liegen für den Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel und dem 
Stadtbezirk Münster-Mitte, Bereich Hammer Straße, folgende Anträge auf Freigabe von Verkaufs-
zeiten an Sonntagen vor: 
 
• Antrag des Einzelhandelsverbandes Westfalen-Münsterland e.V. in Zusammenhang mit der 
ISI, Initiative starke Innenstadt, vom 14.02.2011 auf Freigabe der Verkaufszeiten von 13.00 
bis 18.00 Uhr am 02.10.2011, 06.11.2011 und 04.12.2011 für den Stadtbezirk Münster-
Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, siehe Anlage 3, 
 
• Antrag der AKTIONS- UND WERBEGEMEINSCHAFT Hammer Straße e. V. vom 
08.02.2011, eingegangen am 15.02.2011 und ergänzende Mail vom 21.02.2011 auf Frei-
Vorlagen-Nr.: 
V/0123/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Schulz 
Ruf: 
492 32 65 
E-Mail: 
SchulzElke@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.02.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0123/2011 
gabe der Verkaufszeiten von 13.00 bis 18.00 Uhr für den bereits durch ordnungsbehördli-
che Verordnung vom 23.05.2002 genehmigten Sonntag 07.08.2011 und für die Sonntage 
02.10.2011 und 04.12.2011 für den Stadtbezirk Münster-Mitte, Bereich Hammer Straße , 
siehe Anlage 4. 
 
Der Einzelhandelsverband beantragt für Sonntag, den 02.10.2011, die Freigabe der Verkaufszei-
ten, mit der Begründung, dass am Folgetag, d. h. am 03.10.2011 die große Sportveranstaltung 
„Sparkassen Münsterland Giro“ stattfindet. Diese Veranstaltung wird bereits an dem gesamten 
verlängerten Wochenende, 01. – 03.10.2011, Gäste nach Münster ziehen. Der weitere vom Ein-
zelhandelsverband beantragte Sonntag, 06.11.2011, hat traditionellen Charakter, da an dem Sonn-
tag um Allerheiligen herum früher in vielen Städten der sogenannte Mantelsonntag stattfand. An 
diesem Sonntag zu Beginn der kalten Jahreszeit gingen die Menschen in die Stadt, um einen Man-
tel bzw. warme Kleidung für den Winter einzukaufen. Noch heute gibt es in vielen Städten den tra-
ditionellen Mantelsonntag. Dieser soll in Münster ebenfalls wieder aufleben. Der dritte, vom Einzel-
handelsverband beantragte verkaufsoffene Sonntag fällt in die Vorweihnachtszeit. Hier finden die 
über die Grenzen Münsters hinaus bekannten Weihnachtsmärkte statt.  
 
Der Antrag der AKTIONS- UND WERBEGEMEINSCHAFT Hammer Straße e. V. bezieht sich als 
erstes auf den bereits durch ordnungsbehördliche Verordnung vom 23.05.2002 (Dauerverordnung) 
genehmigten Sonntag, 07.08.2011. An diesem Wochenende findet die alljährliche Veranstaltung 
„Hammer Straßenfest“ statt. Die beiden anderen beantragten verkaufsoffenen Sonntage beziehen 
sich auf den 02.10.2011 und 04.12.2011 und sind somit identisch mit den beantragten Terminen 
für den Innenstadtbereich Altstadt/Bahnhofsviertel. In einer ergänzenden Mail vom 21.02.2011 
bittet der Vorstand der AKTIONS- UND WERBEGEMEINSCHAFT Hammer Straße e. V., die ord-
nungsbehördliche Verordnung dahingehend zu erweitern, dass sämtliche Betriebe der Hammer 
Straße, die in dem „Einzelhandelskonzept Münste r - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ als 
„Typ B: Stadtbereichszentrum“ liegen, an den beantragten Sonntagsöffnungen am 02.10.2011 und 
04.12.2011 teilhaben können. Auf die Möglichkeit, auch die Betriebe der Friedrich-Ebert-Straße, 
welche in dem genehmigungsfähigen „Typ B: Stadtbereichszentrum“ liegen, mit in die Sonntags-
öffnung einzubeziehen, hat der Vorstand verzichtet.  
 
Gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) können an jährlich höchstens vier Sonn- oder 
Feiertagen Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Ausgenommen von der 
Freigabe der Verkaufszeiten sind u. a. drei Adventssonntage, d.h. es darf ein Adventssonntag frei-
gegeben werden.  
 
Für den Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, ist für das Kalenderjahr 2011 bisher 
kein verkaufsoffener Sonntag genehmigt worden. Es ist somit ausreichender Spielraum vorhan-
den, die beantragten drei Sonntage freizugeben.  
 
Für den Stadtbezirk Münster-Mitte ist für das Kalenderjahr 2011 bereits ein verkaufsoffener Sonn-
tag anlässlich der Veranstaltung „Hammer Straßenfest“ für den Termin 07.08.2011 genehmigt 
worden. Es ist deshalb erst ein Sonntag verbraucht, so dass das zulässige Kontingent nicht aus-
geschöpft ist. Es ist somit ausreichender Spielraum vorhanden, die Verkaufszeiten an den beiden 
beantragten Sonntagen freizugeben.  
 
Die beantragten Verkaufszeiten liegen auch sämtlich außerhalb der Hauptgottesdienstzeit und 
überschreiten den Zeitraum von fünf Stunden nicht. Ebenso ist nur ein Adventssonntag betroffen. 
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Freigabe der Verkaufszeiten an den beantragten Sonn-
tagen werden erfüllt. 
 
Die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem 
Ladenschlussgesetz (Ratsbeschluss vom 21.09.2005, V/0691/2005 und Ratsbeschluss vom 
12.03.2008, V/0027/2008) aufgeführten Eckpunkte werden eingehalten. Hiernach sind die rechtli-
chen Rahmenbedingungen erfüllt. In den zu beschließenden ordnungsbehördlichen Verordnungen 
werden die Sonntagsöffnungen ausschließlich nur für die Betriebe genehmigt, die in den Bereichen

- 3 - 
V/0123/2011 
liegen, welche nach dem „Einzelhandelskonzept Müns ter - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ 
als „Typ A: City/Innenstadt“ und als „Typ B: Stadtbereichszentrum“ ausgewiesen sind. Die Antrags-
frist, 15.02. eines jeden Jahres und drei Monate vor der ersten Veranstaltung, wird eingehalten. 
 
Die Voraussetzungen zum Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnungen zur beantragten Frei-
gabe der Verkaufszeiten an den Sonntagen 02.10.2011, 06.11.2011 und 04.12.2011 liegen vor, so 
dass dem Rat empfohlen wird, die als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügten Verordnungen zu be-
schließen. 
 
Die Sozialpartner sind entsprechend dem in der Berichtsvorlage V/0055/2007 dargestellten Verfah-
ren über den vorliegenden Antrag informiert worden.  
 
I. V. 
 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
Anlagen

Vorlage Nr. 0123-2011 Anlage 1

1201 Zeichen

Anlage 1 
 
Anlage zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0123/2011   
 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten  der Verkaufsstellen im Stadtbezirk 
Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, für das Kalenderjahr 2011 
 
Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- 
setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6) in Verbindung  mit §§ 25 ff. des Ge- 
setzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehör den (OBG) in der Fassung der Bekannt- 
machung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. 
NW. S. 765), wird von der Stadt Münster als örtlich e Ordnungsbehörde für die Stadt Münster fol- 
gende Verordnung erlassen: 
 
§ 1 
 
Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, die in dem im 
„Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ ausgewiesenen 
Standortbereich „Typ A: City/Innenstadt“ liegen, dürfen an den Sonntagen 02.10.2011, 
06.11.2011 und 04.12.2011 in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein. 
 
 
. 
 
§ 2 
 
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt Münster 
in Kraft.

Vorlage Nr. 0123-2011, Anlage3

16957 Zeichen

Anlage 3 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat W/D123/ 2011

Initiative starke Innenstadt 1

ISI Alter Steinweg 6-7_ 48143 Münster

EHV WM

Einzelhandelsverband WM - Weseler Str. 316 c : 48163 Münster Einzelhandelsverband
Westfalen-Münsterland e.V.

Stadt Münster Geschäftsstelle Münster
Ordnungsamt/Frau Schulz Weseler Str. 316 c
48127 Münster 48163 Münster

Tel: (02 51) 4 14 16-0
Fax: (02 51) 4 14 16 - 212
Mail:  k.eksen@ehv-wm.de
Internet: www.ehv-wm .de

Der Oberbürgermeister
Ordnungsamt

15. Feb, 201

St.-Nr.: 317/5960/0275

Sparkasse Münsterland Ost
(BLZ 400 501 50) Kto.-Nr. 50 195

Geschäftsstelle Dortmund
Prinz-Friedrich-Karl-Str. 26
44135 Dortmund

Münster, 14.02.2011/ek

Vorab per Fax: 0251 — 492-77494

Verkaufsoffener Sonntag gemäß $ 6 Abs. 1 und 4 LÖG NRW
Hier: Antrag für

1. Sonntag, den 04.12. 2011,

2. Sonntag, den 06.11. 2011, und

3. Sonntag, den 02.10. 2011.

Gebiet: Altstadt und Gebiet der ISG Bahnhofsviertel

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Schulz,

nach dem Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2006
dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von 5
Stunden geöffnet sein ($ 6 Abs.1 LÖG NRW). Bei der Festlegung der maximal 5 Stunden Ver-
kaufsöffnung sind die Zeiten des Hauptgottesdienstes zu berücksichtigen; drei Adventssonn-
tage, der 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und die stillen Feiertage im
Sinne des Feiertagsgesetzes NW dürfen nicht freigegeben werden ($ 6 Abs. 4 LÖG NRW).

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben haben sich die Kaufleute in Münsters In-
nenstadt und die Mitglieder der Initiative starke Innenstadt (ISI) dahingehend verständigt, für
das Jahr 2011 statt der erlaubten 4 verkaufsoffenen Sonntage lediglich für drei Sonntage die
Zulassung einer Verkaufsöffnung für die Dauer von 5 Stunden zu beantragen. Mit der Be-
schränkung auf die drei verkaufsoffenen Sonntage, wie sie hiermit beantragt werden, möchten
die Kaufleute die besonders hohe Bedeutung des Adventssonntages hervorheben, zu dessen
Gunsten sie auf einen Antrag für einen vierten verkaufsoffenen Sonntag verzichten würden.

In Abstimmung mit den Mitgliedern des „Runden Tisches der Innenstadtkaufleute“ und
der „ISI - Initiative starke Innenstadt“ beantragen wir, für die Verkaufsstellen im Stadt-
bezirk Münster-Mitte, Altstadt/ Bahnhofsviertel, die in dem im „Einzelhandelskonzept

Münster- Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ ausgewiesenen Standortbereich Typ
A: City/Geschäftszentrum

1. einen verkaufsoffenen Sonntag für Sonntag, den 04.12.2011, 13.00 — 18.00 Uhr,
2. einen verkaufsoffenen Sonntag für Sonntag, den 06.11.2011, 13.00 — 18.00 Uhr,
3. einen verkaufsoffenen Sonntag für Sonntag, den 02.10.2011, 13.00 — 18.00 Uhr,

zu genehmigen.

Begründung:

Münsters Kaufleute leisten einen wesentlichen Beitrag zur Attraktivität der Innenstadt Müns-
ters, die von vielen Bewohnern Münsters und insbesondere auch vielen Touristen sehr ge-
schätzt wird. Viele Städte und Gemeinden nutzen die Möglichkeiten des LÖG NRW ganz
selbstverständlich aus und machen dabei gute Erfahrungen. Münster kann es sich weder als
Stadt noch als Einkaufsstandort leisten, diese Option, die das Land bei der Gesetzgebung
ausdrücklich berücksichtigt hat, nicht zu nutzen. Der Zuspruch an gut platzierten verkaufsoffe-
nen Sonntagen der Vergangenheit hat bewiesen, dass Besucher und Kunden in Münsters In-
nenstadt strömen. Auffällig an diesen Tagen ist, dass die Bewerbung durch die Kaufleute auch
Besucher aus größerer Entfernung nach Münster ziehen. Offensichtlich wirkt an attraktiven
verkaufsoffenen Sonntagen in verstärktem Maße ein Ausflugs- und Eventcharakter gegenüber
dem reinen Versorgungs- und Einkaufsbedürfnis.

Die Kaufleute des Prinzipalmarkts haben in einer Erhebung herausgefunden, dass mehr als 50
% ihrer Kunden aus dem weiteren Umland kommen, wobei allein 14 % eine Fahrstrecke von 1
% Autostunden auf sich nehmen, um in Münster einzukaufen. Derartigen Kunden käme ein
verkaufsoffener Sonntag in besonderem Maße gelegen. Die Stadt Münster profitiert ebenfalls
davon, da die Kaufmannschaft mit ihrem guten Ruf und dem hervorragenden Angebot sowie
der entsprechenden Werbebegleitung weit ins Land strahlt. Da in diesem Falle auch die Gast-
ronomie und andere Dienstleister (z.B Parkhäuser) von den zusätzlichen Besuchern profitie-
ren, wäre ein großer Nutzen für die gesamte Innenstadt sowie das Image Münsters gewähr-
leistet.

Münster und der Einzelhandel sind in besonderem Maße miteinander verbunden. Besucher
Münsters schätzen das besondere Ambiente des Prinzipalmarktes, die historischen Stätten,
aber auch das Flair einer Einkaufsstadt, die nicht beliebig ist. Der Mix aus inhabergeführtem
Facheinzelhandel, bekannten Filialunternehmen und Warenhäusern ist in dieser Qualität nicht
in vielen Städten zu finden. Nicht nur mit ihrer Präsentation über Warensortimente und —
auslagen stellen sich die Kaufleute besonders dar, sondern auch mit gepflegten Häusern und
einer wertigen Umfeldgestaltung.

Münster hat in den vergangenen Jahren durch die Bebauung der Stubengasse und die Erstel-
lung des Hanse-Carree in hohem Maße Verkaufsflächen hinzugewonnen. Dazu werden zu-
künftig noch die Flächen des Projektes am ehemaligen Standort der Deutschen Bank (Alter
Fischmarkt) kommen. Alle — sowohl die etablierten Geschäfte in der „Guten Stube“ wie auch
neu hinzugekommene Unternehmen - brauchen hohe Umsätze, um den in Münster erzielten
besonderen Standard aufrecht erhalten zu können. Dieses macht die Nutzung von Events, wie
sie verkaufsoffene Sonntage darstellen können, unverzichtbar.

Im Vorfeld der Beantragung der verkaufsoffenen Sonntage haben mehrere Gespräche mit Ver-
tretern der evangelischen und der katholischen Kirche, von Betriebsräten und der Gewerk-
schaft ver.di stattgefunden. Die darin ausgetauschten Positionen sind in Protokollen niederge-
legt, die vorsorglich noch einmal beigefügt werden. In einer Gesprächsrunde vom 11.01.2011
waren Politiker aller Parteien eingeladen, ihre eventuellen Bedenken und Fragen im unmittel-
baren Gespräch mit den Kaufleuten, Kirchenvertretern, Betriebsratsvertretern, Stadt Münster,
ISI und Einzelhandelsverband Westfalen- Münsterland zu äußern und zu diskutieren. Diese

Gelegenheit ist von Ratsmitgliedern von Bündnis 90/DIE GRÜNEN/GAL, der CDU, der FDP,
der ÖDP, der PIRATEN sowie der SPD zum gemeinsamen Austausch genutzt worden. Auch
insoweit ist das Protokoll beigefügt.

Soweit Kritik an verkaufsoffenen Sonntagen geäußert wird, ist diese in besonderem Maß auf
den verkaufsoffenen Adventssonntag gerichtet. Das hier immer wieder zu hörende Argument,
die Besinnlichkeit des Advents solle nicht durch einen Verkaufssonntag gestört werden, ist
nicht nachvollziehbar. Verkäufe finden in Münster an allen Adventssonntagen statt. Es handelt
sich um Verkäufe an Tankstellen und im Bahnhof, in der Gastronomie und diversen Freizeit-
einrichtungen. In besonderem Maße sei hier jedoch hervorgehoben, dass auf den Weih-
nachtsmärkten selbstverständlich auch an den Sonntagen in erheblichem Maße verkauft wird.
Außerdem finden in Münster regelmäßig auch an Adventssonntagen sog. Trödelmärkte mit
erheblichem Kundenzustrom statt. So fanden ausweislich einer Auskunft des Ordnungsamtes
der Stadt Münster in 2010 in der Adventszeit Trödelmärkte am 05.12.2010, am 12.12.2010,
am 19.12.2010 und am 2. Weihnachtstag, dem 26.12.2010, statt. Für 2011 sind bereits Trö-
delmärkte terminiert für den 04.12. (HIT-Markt), den 11.12. (Praktiker-Markt), den 18.12. (Ratio
Gievenbeck) und den 2. Weihnachtstag, den 26.12.2011 (Media- Markt).

Es ist allein unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten nicht nachzuvollziehen, warum Händler,
die nur vorübergehend in Münster Handel treiben, die sich für die Stadt in keinster Weise ver-
antwortlich fühlen, ihre Geschäfte auch und besonders im Advent machen dürfen, während
man diese Möglichkeit den Händlern, die sich ganzjährig für die Präsentation der Stadt enga-
gieren und dabei auch viel Geld investieren, diese Möglichkeit verwehren möchte.

Auch das Thema Arbeitnehmerschutz wird immer wieder als Argument gegen verkaufsoffene
Sonntage herangezogen. In den Gesprächen, die diesem Antrag vorausgegangen und in den
beigefügten Protokollen dokumentiert sind, ist deutlich geworden, dass Unternehmen keinen
Zwang anwenden müssen, um Personal für die verkaufsoffenen Sonntage zu gewinnen. Das
würde schon unter dem Gesichtpunkt wenig Sinn machen, dass gezwungene Mitarbeiter nicht
motiviert und somit auch nicht verkaufsfördernd sind. Gerade an guten verkaufsoffenen Sonn-
tagen empfinden auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Verkauf die besonders ent-
spannte Stimmung der Kunden als positiv und arbeiten mit Freude und großer Motivation. An-
dererseits stellen wir immer wieder fest, dass das Verkaufspersonal an verkaufsoffenen Sonn-
tagen hoch motiviert und mit Freude an der Arbeit ist. Die entspannte Einkaufsatmosphäre, die
der Kunde empfindet, spiegelt sich oft in guter Laune und entsprechender Kaufstimmung wi-
der, so dass für alle Beteiligten eine Win- win- Situation entsteht. Diese Arbeitszeit wird durch
Freizeit ausgeglichen oder mit z.T. hohen Zuschlägen vergütet.

Aspekte des Arbeitnehmerschutzes sind ganz bewusst bei der Gesetzgebung berücksichtigt
worden. Hierbei haben sowohl Gewerkschaften als auch Kirchen mitgewirkt. Die Vertreter der
Kirchen haben auch in den geführten Gesprächen immer wieder hervorgehoben, dass sie das
LÖG NRW respektieren. Wenn man berücksichtigt, dass in Kurorten sogar an bis zu 40 Sonn-
tagen jährlich jeweils bis zu 8 Stunden verkauft werden darf, dass in Bäckereien und Kondito-
reien und an Tankstellen jeden Sonntag mindestens mehrere Stunden verkauft werden darf,
ist es nicht nachzuvollziehen, warum es dem Mitarbeiter im Innenstadtgeschäft Münsters nicht
zugemutet werden kann, an maximal 4 Sonntagen im Jahr für die Dauer von 5 Stunden zu ar-
beiten.

Unter Berücksichtigung der intensiven Diskussionen versichern die Unterzeichner, an die an
einem verkaufsoffenen Adventssonntag teilnehmenden Unternehmen zu appellieren, an die-
sem Tag nur Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einzusetzen, die sich freiwillig dazu bereit erklä-
ren und diesen hierfür die Vergütung nach dem Manteltarifvertrag für den Einzelhandel NRW
zu gewähren. Gerne greifen wir den Vorschlag der Politik auf, für den Adventssonntag eine
Testphase von drei Jahren zu bestimmen.

In Zusammenhang mit den bewährten 5 Weihnachtsmärkten wird die Innenstadt durch den
verkaufsoffenen Sonntag am 04.12.2011 an Attraktivität in besonderem Maße gewinnen. Er-
fahrungsgemäß erfreuen sich die Weihnachtsmärkte einer großen Beliebtheit und führen dazu,
dass Münster in der Weihnachtszeit zu einem ganz besonderen touristischen Anziehungs-
punkt wird. Dieses beweisen jedes Jahr allein die vielen Bustouristen, die es nach Münster
zieht. Auch wirbt Münster —- ausgehend von der Werbung 2010 — mit der besonderen Ein-
kaufsatmosphäre im Advent, den dezent beleuchteten Kaufmannshäusern, dem „in goldenem
Glanze erstrahlenden“ Prinzipalmarkt und außergewöhnlichen Einkaufserlebnissen:

„Die Adventszeit ist in Münster alle Jahre wieder ein ganz besonderes Erlebnis. Denn wenn
der Prinzipalmarkt, die „Gute Stube“ der Stadt, in goldenem Glanz erstrahlt, Kaufmannshäu-
ser, Kirchen und Museen dezent beleuchtet werden und sich die ganze Innenstadt festlich ge-
schmückt zeigt, öffnen auch die fünf Weihnachtsmärkte ihre Pforten für die Besucher. Sie
laden ihre Besucher zum Bummeln und Genießen ein - und bieten außergewöhnliche Ein-
kaufserlebnisse, die sie weit über die Grenzen Münsters hinaus beliebt und bekannt gemacht
haben....“

(http://www.muenster.de/stadt/weihnachtsmarkt/index.htmi)

Die zu Recht viel beachtete besondere Atmosphäre in der vorweihnachtlichen Münsteraner
Innenstadt wird maßgeblich von den Gewerbetreibenden der Innenstadt finanziert. Zugunsten
einer hochwertigen Präsentation wird auf reißerische Werbeeffekte verzichtet. Die Dekoration
wird heute noch nach den Gestaltungsideen Theo Breiders vorgenommen, dem sich Handel,
Gastronomie und sonstige Dienstleister unterordnen. Ohne das intensive Engagement der
Münsteraner Kaufmannschaft würde die Stadt Münster nicht diesen hohen Stellenwert bei
Münsteranern und vielen auswärtigen Besuchern genießen.

Die Weihnachtsmärkte sind sonntags von 11 — 20 Uhr geöffnet. Für Touristen ist gerade der
Sonntag ein besonders attraktiver Tag, da hier Familien die Möglichkeit haben, die Stadt ge-
meinsam zu besuchen, was an Wochentagen wegen vieler anderer Interessen und Verpflich-
tungen oftmals nicht gelingt. Die Öffnung der Geschäfte wird auch in positivem Sinne zu einer
Entzerrung der Touristenströme auf den Weihnachtsmärkten sorgen. Die Kehrseite der be-
sonderen Attraktivität Münsters in diesem Zusammenhang ist die teilweise geäußerte Kritik,
dass es auf den Weihnachtsmärkten an Wochenenden übervoll sei. Diese Situation würde
durch die Öffnung der stationären Einzelhandelsgeschäfte positiv beeinflusst.

Der Einzelhandel als drittgrößter Wirtschaftsbereich in Deutschland stellt auch in Münster eine
maßgebliche Arbeitgebergruppe dar. Arbeitsplatzsicherung ist für diese Arbeitgeber ein we-
sentliches Ziel ihrer Tätigkeit. So gesehen bildet aus unserer Sicht ein solides wirtschaftliches
Fundament der Unternehmen den besten Arbeitnehmerschutz. Hierzu leisten profitable Son-
deröffnungen einen wesentlichen Beitrag.

Die Kaufleute in Münsters Innenstadt legen nachweislich sehr großen Wert darauf, die vor-
weihnachtliche Dekoration der Geschäfte und auch der Häuser geschmackvoll und dezent zu
gestalten, um die besondere Stimmung der Vorweihnachtszeit wertig zu unterstützen. Sie tra-
gen damit maßgeblich dazu bei, dass viele Menschen trotz Alltagshektik und -stress die viel
beschworene Besinnlichkeit der Weihnachtszeit überhaupt empfinden. Zu Weihnachten Ange-
hörigen, Freunden und Bekannten mit Geschenken eine Freude zu machen, entspricht einer
langen christlichen Tradition und ist nicht aus der Marketingstrategie neuzeitlicher Handelsun-
ternehmen hervorgegangen. Wann im Verlaufe des Jahres machen sich so viele Menschen
Gedanken über das, womit sie anderen Menschen eine Freude machen können? Die beson-
dere Spendenbereitschaft in der Weihnachtszeit macht dabei deutlich, dass keineswegs nur
der Kommerz bedient wird. Die Besinnlichkeit dieser Zeit wird somit durch die Kaufleute mehr
gefördert denn behindert.

Der 02.10.2011 ist der Tag, an dem Münster sich auf das besondere Radsportereignis des
Jahres einstimmt, den Sparkassen Münsterland Giro, der traditionell am Tag der Deutschen

Einheit stattfindet. Hier ist zu erwarten, dass bereits das gesamte Wochenende viele Besucher
von auswärts nach Münster anreisen werden, um am 03.102.011 das Radsportereignis mitzu-
erleben. Mit einem verkaufsoffenen Sonntag würde sich die Stadt hier als besonders touristen-
freundlich präsentieren.

Der 06.11.2011 hat insoweit traditionellen Charakter, als an dem Sonntag um Allerheiligen
herum früher in vielen Städten der sog. Mantelsonntag stattfand, indem an diesem Sonntag zu
Beginn der kalten Jahreszeit die Menschen in die Stadt gingen und einen Mantel bzw. warme
Kleidung für den Winter einkauften. Noch heute gibt es in vielen Städten den traditionellen
„Mantelsonntag‘.

Seit 2005 gibt es in Münster Leitlinien, die die Genehmigungspraxis für die verkaufsoffenen
Sonntage regeln und vom Rat beschlossen wurden. Darin ist anerkannt, dass sich auch die
Stadt die Stärkung der oberzentralen Funktion Münsters zum Ziel macht. Verkaufsoffene
Sonntage sind in dem Zusammenhang als Veranstaltungen genannt, die auch der Bevölke-
rung zur Förderung der Identifikation mit den gewachsenen Zentren dienen und Impulse für
den lokalen Handel geben können. Diese Leitlinien sind 2008 dem LÖG angepasst worden. Es
wurde ausdrücklich die besondere oberzentrale Funktion Münsters hervorgehoben. Diese
Funktion gilt es jedoch auch zu pflegen, um sie zu erhalten. Auch in Städten, die mit Münster
im Wettbewerb um die Gunst des Kunden stehen, ist der Einzelhandel aktiv. Neue Einkaufs-
zentren wie Limbecker Platz in Essen, ein erweitertes CentrO in Oberhausen und das ECE-
Center auf dem Dortmunder Thier- Gelände, das 2011 auf einer Fläche von mehr als 30.000
m? eröffnen wird, seien nur als kleine Auswahl genannt. Münster kann es sich nicht leisten,
Kunden an diese Mitbewerber zu verlieren, ohne dabei auch als Stadt insgesamt zu verlieren.

Wir bitten um antragsgemäße Entscheidung.

Sollte vorab noch Gesprächsbedarf zu einzelnen Fragen bestehen, bieten wir uns ausdrücklich
weiterhin ais Gesprächpartner an.

Eine Kopie dieses Antrages geht parallel an
* Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe
« Herrn Stadtdirektor Hartwig Schultheiß
® Herrm Stadtrat Dr. Wolf Heinrichs

Mit freundlichen Grüßen

Ass. jur. Karin Eksen Matthias Lückertz

Einzelhandelsverband Initiative Starke Innenstadt
Geschäftsführerin Sprecher

Vorlage Nr. 0123-2011 Anlage 2

1254 Zeichen

Anlage 2 
 
                                             Anlage zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0123/2011 
 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten  der Verkaufsstellen im Stadtbezirk 
Münster-Mitte, Bereich Hammer Straße, für das Kalenderjahr 2011 
 
Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- 
setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6) in Verbindung  mit §§ 25 ff. des Ge- 
setzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehör den (OBG) in der Fassung der Bekannt- 
machung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. 
NW. S. 765), wird von der Stadt Münster als örtlich e Ordnungsbehörde für die Stadt Münster fol- 
gende Verordnung erlassen: 
 
§ 1 
 
Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, B ereich Hammer Straße, die in dem im 
„Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räum lichen Entwicklung“ ausgewiesenen 
Standortbereich „Typ B: Stadtbereichszentrum“ liege n, dürfen an den Sonntagen 
02.10.2011 und 04.12.2011 in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein. 
 
 
                 
  
 
 
§ 2 
 
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt Münster 
in Kraft.

Vorlage Nr. 0123-2011, Anlage4

1676 Zeichen

Anlage 4 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat W/0123/ 2011

5, Feb, 201

Aktions- und Werbegemeinschaft Hammer Straße
c/o Lotto Fritzen | Hammer Str. 8 | 48153 Münster
Stadt Münster hammerstrasse@muenster.de

www.hammer-strasse-muenster.de

Ordnungsamt
Frau Elke Schulz
Klemensstr. 10
48143 Münster
Münster, 08.02.2011

Antrag auf Genehmigung verkaufsoffener Sonntage

Sehr geehrte Frau Schulz,
hiermit möchten wir form- und fristgerecht laut 8 6 LÖG NRW folgende verkaufsoffene
Sonntage beantragen:

07. August 2011 (Dauerverordnung wg. Hammer Straßenfest)
02. Oktober 2011
04. Dezember 2011

Alle Sonntage stehen in Verbindung mit einem wichtigen Ereignis. An diesen Tagen
möchten wir allen Besuchern die Chance geben, die Zeit in Münster bestmöglich nutzen zu
können. Am 07.08. z. B. feiern wir wieder unser größtes Straßenfest Nordrhein-Westfalens.

Am Folgetag des 02.10. findet der Sparkassen Münsterland Giro statt, der sicher schon
viele Gäste am Wochenende nach Münster ziehen wird und diese weit über die Giro-
Strecke hinaus begeistern kann.

Der 04.12. fällt in die Vorweihnachtszeit, die Besucher von weit her auch nach Münster mit
seinen Weihnachtsmärkten und seinem einzigartigen Angebot führen wird. Die Besucher
nehmen alljährlich nicht nur das Parkangebot auf der Hammer Straße wahr, sondern sollen
schon hier in einer weihnachtlichen Atmosphäre mit vielen Aktionen und kleinen
Attraktionen empfangen werden.

Ich bitte Sie um Vorlage unseres Antrages beim Rat der Stadt Münster und den Rat
um wohlwollende Beschlussfassung am 16.02.2011.

VielenDank und

freundliche Grüße“

/ / BE

Constanze Fritzen

- für die Kaufmannschaft der Hammer Straße -

{

Beratungsverlauf (6)

15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.03.2011 Werksausschuss Münster Marketing
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
30.03.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
06.04.2011 Hauptausschuss
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
06.04.2011 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Hammer Straße 8
  • Weseler Straße 316c
  • Alter Steinweg 6
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Alter Fischmarkt
  • Klemensstraße 10
  • Prinzipalmarkt
  • Stubengasse

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0123/2011
Typ
Vorlagen
Datum
01.03.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37