V/0123/2011
Ordnungsbehördliche Verordnungen über das Offenhalten der Verkaufsstellen im
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Beschlussvorlage
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V/0123/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Ordnungsbehördliche Verordnungen über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel und im Stadtbezirk Münster-Mitte, Bereich Hammer Straße Beratungsfolge 15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 22.03.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 29.03.2011 Werksausschuss Münster Marketing Vorberatung 30.03.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 06.04.2011 Rat Entscheidung 06.04.2011 Hauptausschuss Vorberatung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügten ordnungsbehördlichen Verordnungen werden be- schlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Dem Ordnungsamt liegen für den Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel und dem Stadtbezirk Münster-Mitte, Bereich Hammer Straße, folgende Anträge auf Freigabe von Verkaufs- zeiten an Sonntagen vor: • Antrag des Einzelhandelsverbandes Westfalen-Münsterland e.V. in Zusammenhang mit der ISI, Initiative starke Innenstadt, vom 14.02.2011 auf Freigabe der Verkaufszeiten von 13.00 bis 18.00 Uhr am 02.10.2011, 06.11.2011 und 04.12.2011 für den Stadtbezirk Münster- Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, siehe Anlage 3, • Antrag der AKTIONS- UND WERBEGEMEINSCHAFT Hammer Straße e. V. vom 08.02.2011, eingegangen am 15.02.2011 und ergänzende Mail vom 21.02.2011 auf Frei- Vorlagen-Nr.: V/0123/2011 Auskunft erteilt: Frau Schulz Ruf: 492 32 65 E-Mail: SchulzElke@stadt-muenster.de Datum: 23.02.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0123/2011 gabe der Verkaufszeiten von 13.00 bis 18.00 Uhr für den bereits durch ordnungsbehördli- che Verordnung vom 23.05.2002 genehmigten Sonntag 07.08.2011 und für die Sonntage 02.10.2011 und 04.12.2011 für den Stadtbezirk Münster-Mitte, Bereich Hammer Straße , siehe Anlage 4. Der Einzelhandelsverband beantragt für Sonntag, den 02.10.2011, die Freigabe der Verkaufszei- ten, mit der Begründung, dass am Folgetag, d. h. am 03.10.2011 die große Sportveranstaltung „Sparkassen Münsterland Giro“ stattfindet. Diese Veranstaltung wird bereits an dem gesamten verlängerten Wochenende, 01. – 03.10.2011, Gäste nach Münster ziehen. Der weitere vom Ein- zelhandelsverband beantragte Sonntag, 06.11.2011, hat traditionellen Charakter, da an dem Sonn- tag um Allerheiligen herum früher in vielen Städten der sogenannte Mantelsonntag stattfand. An diesem Sonntag zu Beginn der kalten Jahreszeit gingen die Menschen in die Stadt, um einen Man- tel bzw. warme Kleidung für den Winter einzukaufen. Noch heute gibt es in vielen Städten den tra- ditionellen Mantelsonntag. Dieser soll in Münster ebenfalls wieder aufleben. Der dritte, vom Einzel- handelsverband beantragte verkaufsoffene Sonntag fällt in die Vorweihnachtszeit. Hier finden die über die Grenzen Münsters hinaus bekannten Weihnachtsmärkte statt. Der Antrag der AKTIONS- UND WERBEGEMEINSCHAFT Hammer Straße e. V. bezieht sich als erstes auf den bereits durch ordnungsbehördliche Verordnung vom 23.05.2002 (Dauerverordnung) genehmigten Sonntag, 07.08.2011. An diesem Wochenende findet die alljährliche Veranstaltung „Hammer Straßenfest“ statt. Die beiden anderen beantragten verkaufsoffenen Sonntage beziehen sich auf den 02.10.2011 und 04.12.2011 und sind somit identisch mit den beantragten Terminen für den Innenstadtbereich Altstadt/Bahnhofsviertel. In einer ergänzenden Mail vom 21.02.2011 bittet der Vorstand der AKTIONS- UND WERBEGEMEINSCHAFT Hammer Straße e. V., die ord- nungsbehördliche Verordnung dahingehend zu erweitern, dass sämtliche Betriebe der Hammer Straße, die in dem „Einzelhandelskonzept Münste r - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ als „Typ B: Stadtbereichszentrum“ liegen, an den beantragten Sonntagsöffnungen am 02.10.2011 und 04.12.2011 teilhaben können. Auf die Möglichkeit, auch die Betriebe der Friedrich-Ebert-Straße, welche in dem genehmigungsfähigen „Typ B: Stadtbereichszentrum“ liegen, mit in die Sonntags- öffnung einzubeziehen, hat der Vorstand verzichtet. Gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) können an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Ausgenommen von der Freigabe der Verkaufszeiten sind u. a. drei Adventssonntage, d.h. es darf ein Adventssonntag frei- gegeben werden. Für den Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, ist für das Kalenderjahr 2011 bisher kein verkaufsoffener Sonntag genehmigt worden. Es ist somit ausreichender Spielraum vorhan- den, die beantragten drei Sonntage freizugeben. Für den Stadtbezirk Münster-Mitte ist für das Kalenderjahr 2011 bereits ein verkaufsoffener Sonn- tag anlässlich der Veranstaltung „Hammer Straßenfest“ für den Termin 07.08.2011 genehmigt worden. Es ist deshalb erst ein Sonntag verbraucht, so dass das zulässige Kontingent nicht aus- geschöpft ist. Es ist somit ausreichender Spielraum vorhanden, die Verkaufszeiten an den beiden beantragten Sonntagen freizugeben. Die beantragten Verkaufszeiten liegen auch sämtlich außerhalb der Hauptgottesdienstzeit und überschreiten den Zeitraum von fünf Stunden nicht. Ebenso ist nur ein Adventssonntag betroffen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Freigabe der Verkaufszeiten an den beantragten Sonn- tagen werden erfüllt. Die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem Ladenschlussgesetz (Ratsbeschluss vom 21.09.2005, V/0691/2005 und Ratsbeschluss vom 12.03.2008, V/0027/2008) aufgeführten Eckpunkte werden eingehalten. Hiernach sind die rechtli- chen Rahmenbedingungen erfüllt. In den zu beschließenden ordnungsbehördlichen Verordnungen werden die Sonntagsöffnungen ausschließlich nur für die Betriebe genehmigt, die in den Bereichen - 3 - V/0123/2011 liegen, welche nach dem „Einzelhandelskonzept Müns ter - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ als „Typ A: City/Innenstadt“ und als „Typ B: Stadtbereichszentrum“ ausgewiesen sind. Die Antrags- frist, 15.02. eines jeden Jahres und drei Monate vor der ersten Veranstaltung, wird eingehalten. Die Voraussetzungen zum Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnungen zur beantragten Frei- gabe der Verkaufszeiten an den Sonntagen 02.10.2011, 06.11.2011 und 04.12.2011 liegen vor, so dass dem Rat empfohlen wird, die als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügten Verordnungen zu be- schließen. Die Sozialpartner sind entsprechend dem in der Berichtsvorlage V/0055/2007 dargestellten Verfah- ren über den vorliegenden Antrag informiert worden. I. V. gez. Dr. Heinrichs Stadtrat Anlagen
Vorlage Nr. 0123-2011 Anlage 1
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Anlage 1 Anlage zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0123/2011 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, für das Kalenderjahr 2011 Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6) in Verbindung mit §§ 25 ff. des Ge- setzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehör den (OBG) in der Fassung der Bekannt- machung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. NW. S. 765), wird von der Stadt Münster als örtlich e Ordnungsbehörde für die Stadt Münster fol- gende Verordnung erlassen: § 1 Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, die in dem im „Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ ausgewiesenen Standortbereich „Typ A: City/Innenstadt“ liegen, dürfen an den Sonntagen 02.10.2011, 06.11.2011 und 04.12.2011 in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein. . § 2 Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft.
Vorlage Nr. 0123-2011, Anlage3
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Anlage 3 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat W/D123/ 2011 Initiative starke Innenstadt 1 ISI Alter Steinweg 6-7_ 48143 Münster EHV WM Einzelhandelsverband WM - Weseler Str. 316 c : 48163 Münster Einzelhandelsverband Westfalen-Münsterland e.V. Stadt Münster Geschäftsstelle Münster Ordnungsamt/Frau Schulz Weseler Str. 316 c 48127 Münster 48163 Münster Tel: (02 51) 4 14 16-0 Fax: (02 51) 4 14 16 - 212 Mail: k.eksen@ehv-wm.de Internet: www.ehv-wm .de Der Oberbürgermeister Ordnungsamt 15. Feb, 201 St.-Nr.: 317/5960/0275 Sparkasse Münsterland Ost (BLZ 400 501 50) Kto.-Nr. 50 195 Geschäftsstelle Dortmund Prinz-Friedrich-Karl-Str. 26 44135 Dortmund Münster, 14.02.2011/ek Vorab per Fax: 0251 — 492-77494 Verkaufsoffener Sonntag gemäß $ 6 Abs. 1 und 4 LÖG NRW Hier: Antrag für 1. Sonntag, den 04.12. 2011, 2. Sonntag, den 06.11. 2011, und 3. Sonntag, den 02.10. 2011. Gebiet: Altstadt und Gebiet der ISG Bahnhofsviertel Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Schulz, nach dem Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2006 dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von 5 Stunden geöffnet sein ($ 6 Abs.1 LÖG NRW). Bei der Festlegung der maximal 5 Stunden Ver- kaufsöffnung sind die Zeiten des Hauptgottesdienstes zu berücksichtigen; drei Adventssonn- tage, der 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW dürfen nicht freigegeben werden ($ 6 Abs. 4 LÖG NRW). Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben haben sich die Kaufleute in Münsters In- nenstadt und die Mitglieder der Initiative starke Innenstadt (ISI) dahingehend verständigt, für das Jahr 2011 statt der erlaubten 4 verkaufsoffenen Sonntage lediglich für drei Sonntage die Zulassung einer Verkaufsöffnung für die Dauer von 5 Stunden zu beantragen. Mit der Be- schränkung auf die drei verkaufsoffenen Sonntage, wie sie hiermit beantragt werden, möchten die Kaufleute die besonders hohe Bedeutung des Adventssonntages hervorheben, zu dessen Gunsten sie auf einen Antrag für einen vierten verkaufsoffenen Sonntag verzichten würden. In Abstimmung mit den Mitgliedern des „Runden Tisches der Innenstadtkaufleute“ und der „ISI - Initiative starke Innenstadt“ beantragen wir, für die Verkaufsstellen im Stadt- bezirk Münster-Mitte, Altstadt/ Bahnhofsviertel, die in dem im „Einzelhandelskonzept Münster- Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ ausgewiesenen Standortbereich Typ A: City/Geschäftszentrum 1. einen verkaufsoffenen Sonntag für Sonntag, den 04.12.2011, 13.00 — 18.00 Uhr, 2. einen verkaufsoffenen Sonntag für Sonntag, den 06.11.2011, 13.00 — 18.00 Uhr, 3. einen verkaufsoffenen Sonntag für Sonntag, den 02.10.2011, 13.00 — 18.00 Uhr, zu genehmigen. Begründung: Münsters Kaufleute leisten einen wesentlichen Beitrag zur Attraktivität der Innenstadt Müns- ters, die von vielen Bewohnern Münsters und insbesondere auch vielen Touristen sehr ge- schätzt wird. Viele Städte und Gemeinden nutzen die Möglichkeiten des LÖG NRW ganz selbstverständlich aus und machen dabei gute Erfahrungen. Münster kann es sich weder als Stadt noch als Einkaufsstandort leisten, diese Option, die das Land bei der Gesetzgebung ausdrücklich berücksichtigt hat, nicht zu nutzen. Der Zuspruch an gut platzierten verkaufsoffe- nen Sonntagen der Vergangenheit hat bewiesen, dass Besucher und Kunden in Münsters In- nenstadt strömen. Auffällig an diesen Tagen ist, dass die Bewerbung durch die Kaufleute auch Besucher aus größerer Entfernung nach Münster ziehen. Offensichtlich wirkt an attraktiven verkaufsoffenen Sonntagen in verstärktem Maße ein Ausflugs- und Eventcharakter gegenüber dem reinen Versorgungs- und Einkaufsbedürfnis. Die Kaufleute des Prinzipalmarkts haben in einer Erhebung herausgefunden, dass mehr als 50 % ihrer Kunden aus dem weiteren Umland kommen, wobei allein 14 % eine Fahrstrecke von 1 % Autostunden auf sich nehmen, um in Münster einzukaufen. Derartigen Kunden käme ein verkaufsoffener Sonntag in besonderem Maße gelegen. Die Stadt Münster profitiert ebenfalls davon, da die Kaufmannschaft mit ihrem guten Ruf und dem hervorragenden Angebot sowie der entsprechenden Werbebegleitung weit ins Land strahlt. Da in diesem Falle auch die Gast- ronomie und andere Dienstleister (z.B Parkhäuser) von den zusätzlichen Besuchern profitie- ren, wäre ein großer Nutzen für die gesamte Innenstadt sowie das Image Münsters gewähr- leistet. Münster und der Einzelhandel sind in besonderem Maße miteinander verbunden. Besucher Münsters schätzen das besondere Ambiente des Prinzipalmarktes, die historischen Stätten, aber auch das Flair einer Einkaufsstadt, die nicht beliebig ist. Der Mix aus inhabergeführtem Facheinzelhandel, bekannten Filialunternehmen und Warenhäusern ist in dieser Qualität nicht in vielen Städten zu finden. Nicht nur mit ihrer Präsentation über Warensortimente und — auslagen stellen sich die Kaufleute besonders dar, sondern auch mit gepflegten Häusern und einer wertigen Umfeldgestaltung. Münster hat in den vergangenen Jahren durch die Bebauung der Stubengasse und die Erstel- lung des Hanse-Carree in hohem Maße Verkaufsflächen hinzugewonnen. Dazu werden zu- künftig noch die Flächen des Projektes am ehemaligen Standort der Deutschen Bank (Alter Fischmarkt) kommen. Alle — sowohl die etablierten Geschäfte in der „Guten Stube“ wie auch neu hinzugekommene Unternehmen - brauchen hohe Umsätze, um den in Münster erzielten besonderen Standard aufrecht erhalten zu können. Dieses macht die Nutzung von Events, wie sie verkaufsoffene Sonntage darstellen können, unverzichtbar. Im Vorfeld der Beantragung der verkaufsoffenen Sonntage haben mehrere Gespräche mit Ver- tretern der evangelischen und der katholischen Kirche, von Betriebsräten und der Gewerk- schaft ver.di stattgefunden. Die darin ausgetauschten Positionen sind in Protokollen niederge- legt, die vorsorglich noch einmal beigefügt werden. In einer Gesprächsrunde vom 11.01.2011 waren Politiker aller Parteien eingeladen, ihre eventuellen Bedenken und Fragen im unmittel- baren Gespräch mit den Kaufleuten, Kirchenvertretern, Betriebsratsvertretern, Stadt Münster, ISI und Einzelhandelsverband Westfalen- Münsterland zu äußern und zu diskutieren. Diese Gelegenheit ist von Ratsmitgliedern von Bündnis 90/DIE GRÜNEN/GAL, der CDU, der FDP, der ÖDP, der PIRATEN sowie der SPD zum gemeinsamen Austausch genutzt worden. Auch insoweit ist das Protokoll beigefügt. Soweit Kritik an verkaufsoffenen Sonntagen geäußert wird, ist diese in besonderem Maß auf den verkaufsoffenen Adventssonntag gerichtet. Das hier immer wieder zu hörende Argument, die Besinnlichkeit des Advents solle nicht durch einen Verkaufssonntag gestört werden, ist nicht nachvollziehbar. Verkäufe finden in Münster an allen Adventssonntagen statt. Es handelt sich um Verkäufe an Tankstellen und im Bahnhof, in der Gastronomie und diversen Freizeit- einrichtungen. In besonderem Maße sei hier jedoch hervorgehoben, dass auf den Weih- nachtsmärkten selbstverständlich auch an den Sonntagen in erheblichem Maße verkauft wird. Außerdem finden in Münster regelmäßig auch an Adventssonntagen sog. Trödelmärkte mit erheblichem Kundenzustrom statt. So fanden ausweislich einer Auskunft des Ordnungsamtes der Stadt Münster in 2010 in der Adventszeit Trödelmärkte am 05.12.2010, am 12.12.2010, am 19.12.2010 und am 2. Weihnachtstag, dem 26.12.2010, statt. Für 2011 sind bereits Trö- delmärkte terminiert für den 04.12. (HIT-Markt), den 11.12. (Praktiker-Markt), den 18.12. (Ratio Gievenbeck) und den 2. Weihnachtstag, den 26.12.2011 (Media- Markt). Es ist allein unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten nicht nachzuvollziehen, warum Händler, die nur vorübergehend in Münster Handel treiben, die sich für die Stadt in keinster Weise ver- antwortlich fühlen, ihre Geschäfte auch und besonders im Advent machen dürfen, während man diese Möglichkeit den Händlern, die sich ganzjährig für die Präsentation der Stadt enga- gieren und dabei auch viel Geld investieren, diese Möglichkeit verwehren möchte. Auch das Thema Arbeitnehmerschutz wird immer wieder als Argument gegen verkaufsoffene Sonntage herangezogen. In den Gesprächen, die diesem Antrag vorausgegangen und in den beigefügten Protokollen dokumentiert sind, ist deutlich geworden, dass Unternehmen keinen Zwang anwenden müssen, um Personal für die verkaufsoffenen Sonntage zu gewinnen. Das würde schon unter dem Gesichtpunkt wenig Sinn machen, dass gezwungene Mitarbeiter nicht motiviert und somit auch nicht verkaufsfördernd sind. Gerade an guten verkaufsoffenen Sonn- tagen empfinden auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Verkauf die besonders ent- spannte Stimmung der Kunden als positiv und arbeiten mit Freude und großer Motivation. An- dererseits stellen wir immer wieder fest, dass das Verkaufspersonal an verkaufsoffenen Sonn- tagen hoch motiviert und mit Freude an der Arbeit ist. Die entspannte Einkaufsatmosphäre, die der Kunde empfindet, spiegelt sich oft in guter Laune und entsprechender Kaufstimmung wi- der, so dass für alle Beteiligten eine Win- win- Situation entsteht. Diese Arbeitszeit wird durch Freizeit ausgeglichen oder mit z.T. hohen Zuschlägen vergütet. Aspekte des Arbeitnehmerschutzes sind ganz bewusst bei der Gesetzgebung berücksichtigt worden. Hierbei haben sowohl Gewerkschaften als auch Kirchen mitgewirkt. Die Vertreter der Kirchen haben auch in den geführten Gesprächen immer wieder hervorgehoben, dass sie das LÖG NRW respektieren. Wenn man berücksichtigt, dass in Kurorten sogar an bis zu 40 Sonn- tagen jährlich jeweils bis zu 8 Stunden verkauft werden darf, dass in Bäckereien und Kondito- reien und an Tankstellen jeden Sonntag mindestens mehrere Stunden verkauft werden darf, ist es nicht nachzuvollziehen, warum es dem Mitarbeiter im Innenstadtgeschäft Münsters nicht zugemutet werden kann, an maximal 4 Sonntagen im Jahr für die Dauer von 5 Stunden zu ar- beiten. Unter Berücksichtigung der intensiven Diskussionen versichern die Unterzeichner, an die an einem verkaufsoffenen Adventssonntag teilnehmenden Unternehmen zu appellieren, an die- sem Tag nur Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einzusetzen, die sich freiwillig dazu bereit erklä- ren und diesen hierfür die Vergütung nach dem Manteltarifvertrag für den Einzelhandel NRW zu gewähren. Gerne greifen wir den Vorschlag der Politik auf, für den Adventssonntag eine Testphase von drei Jahren zu bestimmen. In Zusammenhang mit den bewährten 5 Weihnachtsmärkten wird die Innenstadt durch den verkaufsoffenen Sonntag am 04.12.2011 an Attraktivität in besonderem Maße gewinnen. Er- fahrungsgemäß erfreuen sich die Weihnachtsmärkte einer großen Beliebtheit und führen dazu, dass Münster in der Weihnachtszeit zu einem ganz besonderen touristischen Anziehungs- punkt wird. Dieses beweisen jedes Jahr allein die vielen Bustouristen, die es nach Münster zieht. Auch wirbt Münster —- ausgehend von der Werbung 2010 — mit der besonderen Ein- kaufsatmosphäre im Advent, den dezent beleuchteten Kaufmannshäusern, dem „in goldenem Glanze erstrahlenden“ Prinzipalmarkt und außergewöhnlichen Einkaufserlebnissen: „Die Adventszeit ist in Münster alle Jahre wieder ein ganz besonderes Erlebnis. Denn wenn der Prinzipalmarkt, die „Gute Stube“ der Stadt, in goldenem Glanz erstrahlt, Kaufmannshäu- ser, Kirchen und Museen dezent beleuchtet werden und sich die ganze Innenstadt festlich ge- schmückt zeigt, öffnen auch die fünf Weihnachtsmärkte ihre Pforten für die Besucher. Sie laden ihre Besucher zum Bummeln und Genießen ein - und bieten außergewöhnliche Ein- kaufserlebnisse, die sie weit über die Grenzen Münsters hinaus beliebt und bekannt gemacht haben....“ (http://www.muenster.de/stadt/weihnachtsmarkt/index.htmi) Die zu Recht viel beachtete besondere Atmosphäre in der vorweihnachtlichen Münsteraner Innenstadt wird maßgeblich von den Gewerbetreibenden der Innenstadt finanziert. Zugunsten einer hochwertigen Präsentation wird auf reißerische Werbeeffekte verzichtet. Die Dekoration wird heute noch nach den Gestaltungsideen Theo Breiders vorgenommen, dem sich Handel, Gastronomie und sonstige Dienstleister unterordnen. Ohne das intensive Engagement der Münsteraner Kaufmannschaft würde die Stadt Münster nicht diesen hohen Stellenwert bei Münsteranern und vielen auswärtigen Besuchern genießen. Die Weihnachtsmärkte sind sonntags von 11 — 20 Uhr geöffnet. Für Touristen ist gerade der Sonntag ein besonders attraktiver Tag, da hier Familien die Möglichkeit haben, die Stadt ge- meinsam zu besuchen, was an Wochentagen wegen vieler anderer Interessen und Verpflich- tungen oftmals nicht gelingt. Die Öffnung der Geschäfte wird auch in positivem Sinne zu einer Entzerrung der Touristenströme auf den Weihnachtsmärkten sorgen. Die Kehrseite der be- sonderen Attraktivität Münsters in diesem Zusammenhang ist die teilweise geäußerte Kritik, dass es auf den Weihnachtsmärkten an Wochenenden übervoll sei. Diese Situation würde durch die Öffnung der stationären Einzelhandelsgeschäfte positiv beeinflusst. Der Einzelhandel als drittgrößter Wirtschaftsbereich in Deutschland stellt auch in Münster eine maßgebliche Arbeitgebergruppe dar. Arbeitsplatzsicherung ist für diese Arbeitgeber ein we- sentliches Ziel ihrer Tätigkeit. So gesehen bildet aus unserer Sicht ein solides wirtschaftliches Fundament der Unternehmen den besten Arbeitnehmerschutz. Hierzu leisten profitable Son- deröffnungen einen wesentlichen Beitrag. Die Kaufleute in Münsters Innenstadt legen nachweislich sehr großen Wert darauf, die vor- weihnachtliche Dekoration der Geschäfte und auch der Häuser geschmackvoll und dezent zu gestalten, um die besondere Stimmung der Vorweihnachtszeit wertig zu unterstützen. Sie tra- gen damit maßgeblich dazu bei, dass viele Menschen trotz Alltagshektik und -stress die viel beschworene Besinnlichkeit der Weihnachtszeit überhaupt empfinden. Zu Weihnachten Ange- hörigen, Freunden und Bekannten mit Geschenken eine Freude zu machen, entspricht einer langen christlichen Tradition und ist nicht aus der Marketingstrategie neuzeitlicher Handelsun- ternehmen hervorgegangen. Wann im Verlaufe des Jahres machen sich so viele Menschen Gedanken über das, womit sie anderen Menschen eine Freude machen können? Die beson- dere Spendenbereitschaft in der Weihnachtszeit macht dabei deutlich, dass keineswegs nur der Kommerz bedient wird. Die Besinnlichkeit dieser Zeit wird somit durch die Kaufleute mehr gefördert denn behindert. Der 02.10.2011 ist der Tag, an dem Münster sich auf das besondere Radsportereignis des Jahres einstimmt, den Sparkassen Münsterland Giro, der traditionell am Tag der Deutschen Einheit stattfindet. Hier ist zu erwarten, dass bereits das gesamte Wochenende viele Besucher von auswärts nach Münster anreisen werden, um am 03.102.011 das Radsportereignis mitzu- erleben. Mit einem verkaufsoffenen Sonntag würde sich die Stadt hier als besonders touristen- freundlich präsentieren. Der 06.11.2011 hat insoweit traditionellen Charakter, als an dem Sonntag um Allerheiligen herum früher in vielen Städten der sog. Mantelsonntag stattfand, indem an diesem Sonntag zu Beginn der kalten Jahreszeit die Menschen in die Stadt gingen und einen Mantel bzw. warme Kleidung für den Winter einkauften. Noch heute gibt es in vielen Städten den traditionellen „Mantelsonntag‘. Seit 2005 gibt es in Münster Leitlinien, die die Genehmigungspraxis für die verkaufsoffenen Sonntage regeln und vom Rat beschlossen wurden. Darin ist anerkannt, dass sich auch die Stadt die Stärkung der oberzentralen Funktion Münsters zum Ziel macht. Verkaufsoffene Sonntage sind in dem Zusammenhang als Veranstaltungen genannt, die auch der Bevölke- rung zur Förderung der Identifikation mit den gewachsenen Zentren dienen und Impulse für den lokalen Handel geben können. Diese Leitlinien sind 2008 dem LÖG angepasst worden. Es wurde ausdrücklich die besondere oberzentrale Funktion Münsters hervorgehoben. Diese Funktion gilt es jedoch auch zu pflegen, um sie zu erhalten. Auch in Städten, die mit Münster im Wettbewerb um die Gunst des Kunden stehen, ist der Einzelhandel aktiv. Neue Einkaufs- zentren wie Limbecker Platz in Essen, ein erweitertes CentrO in Oberhausen und das ECE- Center auf dem Dortmunder Thier- Gelände, das 2011 auf einer Fläche von mehr als 30.000 m? eröffnen wird, seien nur als kleine Auswahl genannt. Münster kann es sich nicht leisten, Kunden an diese Mitbewerber zu verlieren, ohne dabei auch als Stadt insgesamt zu verlieren. Wir bitten um antragsgemäße Entscheidung. Sollte vorab noch Gesprächsbedarf zu einzelnen Fragen bestehen, bieten wir uns ausdrücklich weiterhin ais Gesprächpartner an. Eine Kopie dieses Antrages geht parallel an * Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe « Herrn Stadtdirektor Hartwig Schultheiß ® Herrm Stadtrat Dr. Wolf Heinrichs Mit freundlichen Grüßen Ass. jur. Karin Eksen Matthias Lückertz Einzelhandelsverband Initiative Starke Innenstadt Geschäftsführerin Sprecher
Vorlage Nr. 0123-2011 Anlage 2
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Anlage 2
Anlage zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0123/2011
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk
Münster-Mitte, Bereich Hammer Straße, für das Kalenderjahr 2011
Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge-
setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6) in Verbindung mit §§ 25 ff. des Ge-
setzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehör den (OBG) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV.
NW. S. 765), wird von der Stadt Münster als örtlich e Ordnungsbehörde für die Stadt Münster fol-
gende Verordnung erlassen:
§ 1
Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, B ereich Hammer Straße, die in dem im
„Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räum lichen Entwicklung“ ausgewiesenen
Standortbereich „Typ B: Stadtbereichszentrum“ liege n, dürfen an den Sonntagen
02.10.2011 und 04.12.2011 in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 2
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt Münster
in Kraft.
Vorlage Nr. 0123-2011, Anlage4
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Anlage 4 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat W/0123/ 2011
5, Feb, 201
Aktions- und Werbegemeinschaft Hammer Straße
c/o Lotto Fritzen | Hammer Str. 8 | 48153 Münster
Stadt Münster hammerstrasse@muenster.de
www.hammer-strasse-muenster.de
Ordnungsamt
Frau Elke Schulz
Klemensstr. 10
48143 Münster
Münster, 08.02.2011
Antrag auf Genehmigung verkaufsoffener Sonntage
Sehr geehrte Frau Schulz,
hiermit möchten wir form- und fristgerecht laut 8 6 LÖG NRW folgende verkaufsoffene
Sonntage beantragen:
07. August 2011 (Dauerverordnung wg. Hammer Straßenfest)
02. Oktober 2011
04. Dezember 2011
Alle Sonntage stehen in Verbindung mit einem wichtigen Ereignis. An diesen Tagen
möchten wir allen Besuchern die Chance geben, die Zeit in Münster bestmöglich nutzen zu
können. Am 07.08. z. B. feiern wir wieder unser größtes Straßenfest Nordrhein-Westfalens.
Am Folgetag des 02.10. findet der Sparkassen Münsterland Giro statt, der sicher schon
viele Gäste am Wochenende nach Münster ziehen wird und diese weit über die Giro-
Strecke hinaus begeistern kann.
Der 04.12. fällt in die Vorweihnachtszeit, die Besucher von weit her auch nach Münster mit
seinen Weihnachtsmärkten und seinem einzigartigen Angebot führen wird. Die Besucher
nehmen alljährlich nicht nur das Parkangebot auf der Hammer Straße wahr, sondern sollen
schon hier in einer weihnachtlichen Atmosphäre mit vielen Aktionen und kleinen
Attraktionen empfangen werden.
Ich bitte Sie um Vorlage unseres Antrages beim Rat der Stadt Münster und den Rat
um wohlwollende Beschlussfassung am 16.02.2011.
VielenDank und
freundliche Grüße“
/ / BE
Constanze Fritzen
- für die Kaufmannschaft der Hammer Straße -
{
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Hammer Straße 8
- Weseler Straße 316c
- Alter Steinweg 6
- Friedrich-Ebert-Straße
- Alter Fischmarkt
- Klemensstraße 10
- Prinzipalmarkt
- Stubengasse
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0123/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.03.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37