V/0329/2022
Urbanes Grün als Ressource für Mensch und Umwelt (A-R/0034/2021)
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Anlage A
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Anlage A zur V/0329/2022 Kurzüberblick Die Vorlage greift Ratsantrag A-R/0034/2021 auf und bestätigt die Bedeutung von Urbanem Grün und Wasser im öffentlichem Raum als zentrale Elemente in Städtebau und Stadtgestaltung im Sinne von Klimaschutz und -anpassung und lebenswerter Stadträume. Die Relevanz der sog. blau-grünen Infrastrukturen soll in allen Maßnahmen der Platz- und Straßenraumgestaltung sowie teilräumlichen Entwicklungsprozessen besondere Beachtung finden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Folgende Ziele des Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketing-Konzeptes ISM werden berührt: Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität Finanzierung Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Mit der sog. Klimanovelle wurde im Baugesetzbuch, § 1 (5) in den sog. Grundsätzen der Bauleitplanung verankert, „den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern“. § 1a (5) konkretisiert: „Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden“. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage berührt das Querschnittsthema Klimaschutz, auch wenn der Aspekt der Klimaanpassung hier im Vordergrund steht (s. Begründung).
Beschlussvorlage
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V/0329/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Urbanes Grün als Ressource für Mensch und Umwelt - blaue und grüne Infrastrukturen für eine klimaresiliente und lebenswerte Stadt. Grundsatzbeschluss (Antrag der CDU-Fraktion Nr.: A-R/0034/2021) Beratungsfolge 18.10.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 20.10.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 26.10.2022 Hauptausschuss Vorberatung 26.10.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster bekräftigt die Bedeutung von Urbanem Grün und Wasser im öffent- lichen Raum als zentrale Elemente in Städtebau und Stadtgestaltung im Sinne von Klima- schutz und -anpassung und lebenswerter Stadträume. 2. Der Rat beschließt, dass blau-grüne Infrastrukturen bei laufenden und noch zu beschließen- den Neu- und Umplanungen von Plätzen und Straßenräumen sowie im Innenstadtentwick- lungsprozess, Stadtteil- und Quartiersentwicklungsprozessen und in Baugebietsplanungen be- sonderes Gewicht erhalten sollen. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die vorgreifende Entwicklung eines flächendeckenden Kon- zeptes zur Aufwertung von urban geprägten Plätzen im Bestand in der gesamten Stadt ange- sichts zu erwartender Umsetzungszeiträume nicht zielführend erscheint. Eine besondere Be- rücksichtigung soll anstatt dessen in zukünftigen konkreten Maßnahmen der Neu- und Umpla- nung von Plätzen und innerstädtischen Straßenräumen sowie in teilräumlichen Entwicklungs- prozessen erfolgen. 4. Der Rat begrüßt, dass blaue und grüne Infrastrukturen bei den derzeit in Bau und in der Pla- nung befindlichen neuen, urban geprägten Stadtquartieren eine zentrale Bedeutung haben und den Quartierscharakter wesentlich prägen sollen. Stadtplanungsamt 09.05.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Gottw ald-Kobras Telefon: 492-6137 Gottw ald-Kobras@stadt- muenster.de - 2 - 5. Der Rat begrüßt das bestehende Förderinstrument zur Dachflächenbegrünung bei Wohnge- bäuden und die Förderung freiwilligen Engagements für das Stadtgrün unter dem Motto „Münster bekennt Farbe“ durch Baum- und Baumscheibenpatenschaften sowie die Aktion „Münster schenkt aus!“ Die Stadt Münster unterstützt zudem Initiativen bei der Entwicklung von Urbanen Gemeinschaftsgärten. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die aktuellen Städtebauförderrichtlinien in Nordrhein-West- falen für Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raumes wie für alle Gesamtmaßnah- men als verpflichtende Fördervoraussetzung „Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur An- passung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der natürlichen Infrastruktur (beispielsweise Stadtgrün)“ beinhalten. 7. Der Ratsantrag der CDU-Fraktion Nr.: A-R/0034/2021 wurde bereits teilweise aufgegriffen im Rahmen des Innenstadtentwicklungsprozesses „Stadt.Raum.Leben – Münsters Mitte machen“ (V/0723/2021). Mit dieser Vorlage ist der Antrag erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Mit der Beschlussfassung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die unter den Be- schlusspunkten 3.-7. angeführten Maßnahmen und Vorhaben wurden bzw. werden gesondert zur Entscheidung vorgelegt. Begründung: Der Antrag an den Rat A -R/0034/2021 der Fraktion der CDU schlägt vor, die Verwaltung möge ein „Konzept zur ökologischen Aufwertung von urbanen Plätzen in allen Stadtteilen“ entwickeln mit den Zielen einer „Verbesserung des Stadtklimas, Erhöhung der Lebens- und Aufenthaltsqualität in der ge- samten Stadt sowie Förderung des nachbarschaftlichen Miteinanders“. In der Begründung wird auch auf Straßenräume und Brachflächen als Potenzialräume verwiesen. „Private Eigentümer“ seien zu be- teiligen und ein Kosten- und Zeitplan vorzulegen. Zu 1.: Neue Ansätze im Städtebau Die Herausforderungen des Klimawandels, neue Ansätze des Städtebaus und der Stadtgestaltung, aber auch ein verändertes Nutzungsverhalten der öffentlichen Räume in Mittel - und Nordeuropa ver- ändern aktuell den Blick auf die Stadt. Urbane Dichte in kompakten, gut organisierten städtischen Struk- turen gilt als ein zentrales Mittel, den ökologische n Fußabdruck der Einzelnen und die Klimabilanz lo - kaler Gemeinschaften nachhaltig zu gestalten und damit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dies trifft sich zunehmend mit dem Verantwortungsgefühl und Wunsch Vieler, klimafreund - lich und nachhaltig zu leben und dabei die Möglichkeiten einer Großstadt aktiv wahrzunehmen. Gleichzeitig zeigt sich die Vulnerabilität von Städten gegenüber den Folgen des Klimawandels, die auch in den gemäßigten klimatischen Zonen in Form von Extremwetterereig nissen deutlicher und häufiger spürbar werden. Sofern nicht eine besondere topographische Lage vorliegt, bedeutet das in erster Linie außergewöhnliche Temperatur- und Niederschlagsereignisse (wie Starkregen), dabei konkret auch län- gere Hitze- und Trockenheitsperioden. Die Flächenversiegelung in dichtbesiedelten Räumen, die Wärmespeicherung der Baukörper und eine verminderte Durchlüftung führen zur Ausbildung von urbanen Hitzeinseln. Relativ geringe Anteile an Grünstrukturen und unversiegelten Flächen, gerade in historisch gewachsenen Stadtbereichen, bedeu- - 3 - ten auch eine relativ geringe Rückhaltung und Verdunstung von Niederschlagswasser an der Oberflä- che, die temperaturmindernd wirken könnte. Zugleich können Starkregenereignisse mit raschem Ober- flächenabfluss zur Überlastung von Kanalisation und Fließgewässern und Überflutungen führen. Bedeutung von Urbanem Grün und Wasser im öffentlichen Raum Dies ist einer der Gründe, warum sich in Architektur und Städtebau ein Paradigmenwechsel abzeichnet: Urbane Räume m üssen nicht mehr die strenge Betonung einer „Steinernen Stadt“ bedeuten, die den Gegensatz zu naturgeprägten ländlichen Räumen herausstellt. Vielmehr entwickeln sich neue Perspek- tiven einer urbanen Natur mit Räumen für Urban Gardening, Pocket Parks und Tin y Forests sowie Grünstrukturen auch an und in Gebäuden. Das Leitbild der „Schwammstadt“ bzw. der Ansatz einer „wassersensiblen Stadtentwicklung“ im Zusammenspiel mit grünen Strukturen sind etabliert, im Rah - men derer ökologisch und sozial hochwertige, mög lichst multifunktionale Freiräume in neuen Quartie- ren geplant werden. In Anerkennung der „Dienstleistungen“ von Vegetations - und Wasserflächen für Stadtökologie und Gesundheit wird heute auch von grünen und blauen Infrastrukturen gesprochen. Hinzu kommen innovative Formen urbanen Bauens mit natürlichen Materialien, wie sie beispielsweise die Holz-Hybrid-Konstruktion des Gebäudes H7 am Münsterschen Hafen zeigt. Allgemein wird einer stärkeren Perspektive auf die Lebensqualität in den Städten gefolgt, wie sie der dänische Planer Jan Gehl mit seinem Diktum „Städte für Menschen“ angeregt hat. Dabei zielt er stark auf die Nutzbarkeit und Wahrnehmung öffentlicher Räume ab. Und tatsächlich scheint die Inanspruchnahme von Freiräu- men, Straßen und Plätzen auch auße rhalb des Sommers intensiver und selbstverständlicher zu wer- den, nicht erst seit der Corona-Pandemie. Damit steigen auch die Ansprüche der Menschen an Aufent- haltsqualität und Nutzbarkeit, die mit der Integration von Naturerleben und gesunden kleinklimatischen Bedingungen zusammenhängen. Abbildung: Positive Auswirkungen Grüner Infrastruktur (nach EU -Kommission) Quelle: Interreg Central Europe Proj ect MaGICLandscapes (Hrsg.) 2020: Handbuch Grüne Infrastruktur – Kon- zeptioneller und theoretischer Hintergrund, Begriffe und Definitionen . Dresden - 4 - Chancen in Straßen- und Platzräumen Straßen und Plätzen kann bei der Stärkung grüner und blauer Strukturen eine wichtige Rolle zukom - men, da sie sich in aller Regel in öffentlichem Eigentum befinden. Diese Frage ist im Einzelfall allerdings in weiteren Zusammenhängen zu sehen: Die Bevölkerungszunahme der Stadt Münster hat zusätzliche Mobilitätsanforderungen mit i.d.R. erhöhten Flächenbedarfen zur Folge. Dabei ist derzeit an vielen Stel- len im Zuge von Umgestaltungen eine Neuaufteilung der Straßenräume zur Stärkung einer nachhalti - gen Mobilität vorgesehen, auch sollten zukünftig Themen wie die Nutz ung als Notwasserwege für ext- reme Starkniederschläge Berücksichtigung finden. Hier werden bereits deutliche Flächenkonkurrenzen sichtbar. Weniger offensichtlich sind die im Bestand vorhandenen unterirdischen Infrastrukturen wie Lei- tungstrassen und Stadtentwässerung, die in aller Regel die Möglichkeiten zur Pflanzung von Stra - ßenbäumen oder teilweisen Flächenentsiegelung stark begrenzen. Bei der Planung von Verkehrsanla- gen in neuen Erschließungsgebieten sind blau -grüne Infrastrukturen Bestandteil der integralen Pla- nungsprozesse. Heute wird dabei in Rich tung multifunktionaler Nutzbarkeit gedacht: Hier sind mögliche Synergien zwi- schen den verschiedenen Nutzungen abzuschätzen, beispielsweise die Verbindung der Regenwass - ersammlung und -ableitung mit Stadtgrün, um das gefasste Wasser nicht abzuleiten, sonder n einer gezielten Nutzung wie der Bewässerung und einer gesteigerten Verdunstung zuzuführen (z.B. in Form von Baumrigolen o.ä. Lösungen). Diese Ansätze einer wassersensiblen Stadtentwicklung wurden mit dem Handlungskonzept zur Klimaanpassung auf den Weg ge bracht (s. V/ 0799/2019, Anlage 1, Maß- nahmen S2 a-d), s. auch Abwasserbeseitigungskonzept 2021, insb. Kap. 5.2). Immer bedarf es einer in- tensiven Einzelfallbetrachtung, um die jeweiligen Optionen, Flächenpotenziale und -bedarfe einzu- schätzen. Abbildung: (Empfohlenes) Verfahren nach netWORKS 4 für kommunale Planungsprozesse Quelle: Trapp/Winker (Hrsg.) 2020: Blau-grün-graue Infrastrukturen vernetzt planen und umsetzen . Ein Beitrag zur Klimaanpassung in Kommunen. Forschungsprojekt netWORKS 4 . Berlin - 5 - In ähnlicher Weise betrifft das auch Stadtplätze, auch wenn die Flächen für den fließenden Verkehr hier geringere Anteile einnehmen. Besonderes Augenmerk ist schon aus sozialen und städtebaulichen Gründen auf eine vielfältige Nutzbarkeit der Plätze im Jahreslauf zu legen, d.h. es sind geeignete Flä- chen für Außengastronomie, Kinderspiel, Märkte, Feste etc. vorzuhalten. Zielführend sind darüber hin- aus angesichts des Klimawandels auch Risikobetrachtungen im Zusammenhang mit meteorologischen Faktoren. So sollten auch Plätze und grundsätzlich öffentliche Flächen mit geringem Schadenspoten- zial im Sinne einer gezielten Überflutungsvorsorge als Notwasserwege vorgesehen und entsprechend gestaltet werden, um Bereiche mit höheren Risikofaktoren bestmöglich zu schützen. Dies ist im Einzelnen in Beteiligungsformaten mit Einwohnerinnen und Einwohnern und weiteren Akt - euren wie lokalen Unternehmen und Vereinen herauszuarbeiten. Die Umgestaltung von Plätzen im Bestand kann sich im Übrigen nur begrenzt auf Veränderungen der P latzrandbebauung erstrecken, z.B. in Form von Dach - und Fassadenbegrünungen, da die Gebäude sich normalerweise im privaten Streubesitz befinden. Auch dies muss ggf. Gegenstand intensiven Austauschs und von Kooperationen sein. Zu 2.: Berücksichtigung in laufenden und kommenden Maßnahmen Die Stadt Münster unternimmt weiterhin große Anstrengungen, Straßen - und auch Platzräume quali- tätvoll umzugestalten. Dabei gewinnt die Frage nach der Aufenthaltsqualität und der Bedeutung für die angrenzenden Quartiere und Nachbarschaften an Gewicht. Hier bieten sich sehr gute Chancen, die Stärkung von grün-blauen Strukturen integral mitzudenken, zumal der Bedarf auch nach der sichtbaren Integration von Wasser in jüngerer Zeit deutlich artikuliert wurde (s. auch A-R/0061/2019 Wasser im Urbanen Raum). Dies soll bei der Ausschreibung von Wettbewerben oder externen Beauftragung von Entwurfsplanungen entsprechend berücksichtigt werden. Teilräumliche Entwicklungsprozesse wie die Innenstadtprozesse unter dem Leitthema „Münsters Mitte machen“ und die Prozesse zur Erstellung von Stadtteilentwicklungskonzepten bieten die Möglichkeit, in einem breiteren Kontext zentrale Plätze und Straßenzüge sowie Gewässerläufe (in der Innenstadt konkret und aktuell die Münstersche Aa) und die Gestaltung der Ortsmitten zu thematisieren. Hier bie- ten sich ebenfalls gute Ansatzpunkte. Folgende größere Vorhaben sind in Prüfung, Vorbereitung oder Durchführung (Auswahl): Altstadt: - „Apostelgarten“ (Neubrückenstraße) - Domplatz / Pferdegasse - „Hörster Parkplatz“ (s. V/0723/2021) - sowie Marienplatz (s. V/0080/2019) - Lauf der Münsterschen Aa Innere Stadt: - Bremer Platz - Corrensstraße / Domagkstraße (Science Boulevard) - Hansaplatz - Kanonierplatz / Grevener Straße - Ludgeriplatz – Vorplatz Stadthaus 2 Stadtteile: - Angelmodde: Clemens-August-Platz - Nienberge-Häger: Bahnhofsumfeld - Hiltrup-Ost: geplanter Quartiersplatz am Osttor / Platzraum Nahversorgungslage Am Roggen- kamp / weitere geplante Platzräume und Grünschneisen nördlich Osttor - 6 - Die angeführten Projekte wurden bzw. werden dabei gesondert zur Entscheidung vorgelegt. Hinzuweisen ist auch auf die deutlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Neubauquartiere. Die adäquate Berücksichtigung von Aspekten der Klimaanpassung in Baulandentwicklung und Bauleit- planung ist Gegenstand von Vorlage V/0323/2022 zur klimagerechten Stadtentwicklung. Zu 3.: Hindernisse einer vorgreifenden flächendeckenden Planung Eine mittel- bis langfristige „Vorratsplanung“ für die Gesamtstadt bzw. ihre verdichteten Bereiche hin- sichtlich einer Entsiegelung und klimaresilienten Umgestaltung wird nicht als sinnvoll erachtet. Hier ist mit einem hohen personellen und technischen Aufwand zu rechnen, dem nicht ein entsprechend zu erwartender Ertrag gegenübersteht. Wie angedeutet, sind die Entsiegelungspotenziale von bestehen- den Straßen- und Platzräumen schwer zu analysieren und zu bewerten, da in der Regel komplexe unterirdische Infrastrukturen vorliegen. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um Räume in den gewach- senen Siedlungskernen handelt, wo unkartierte historische Strukturen zu erwarten sind. Hier kann teils erst bei Baubeginn endgültig Aufschluss über Lage und Ausmaß erhalten werden. Die modernen Infrastrukturen unterliegen einer hohen Dynamik, da lauf end Erneuerungsarbeiten und Erweiterungen bei verschiedenen Netzträgern in Planung gehen und vorgenommen werden. Ein flä- chendeckendes Karten- oder Planwerk zu ökologischen Umgestaltungs- bzw. Entsiegelungspotenzia- len würde schnell veralten bzw. einen deutlichen Fortschreibungsaufwand mit sich bringen, zumal an- gesichts des fachlichen Fortschritts und unter Berücksichtigung der Planungs - und Umsetzungszeit- räume. Bei einer überschlägigen Betrachtung werden auch keine hinreichend genauen Aussagen er- wartet, inso fern werden vertiefte Einzelfallbetrachtungen im Rahmen konkret geplanter Maßnahmen und Prozesse, wie in der Begründung zu 2. genannt, empfohlen. Zu 4. Quartiersentwicklungen – gute Beispiele und modellhafte Ansätze Größere Quartiersentwicklungen bieten die Möglichkeit, in zusammenhängenden Bereichen, aber auch netzartig integriert blaue und grüne Infrastrukturen zu entwickeln. Dies zeigen die Planungen für Müns- ters große Konversionsflächen der ehemaligen Kasernengelände in Gievenbeck und Gremmendorf, die schon vor einigen Jahren erfolgten und bis heute als vorbildlich gelten können. Gerade im Oxford - Quartier wurde konzeptionell besonderer Wert auf das Thema Regenwasser und Verdunstung, also eine tatsächlich „wassersensible Entwicklung“ sowie eine gute Durchlüftung im Anschluss an den be- nachbarten Grünzug „Grüner Finger“ gelegt (s. https://oxfordquartier.de/nachhaltigkeit). Dabei sind im Rahmen eines breiten Beteiligungsverfahrens auch Ideen und Wünsche der Einwohnerinnen und Ein- wohner eingeflossen. Im Kontext der Konversionsvorhaben sind beispielhaft folgende größere Vorhaben zu nennen: - Quartiersplatz Oxford (Simonsplatz) - Neue Mitte Gremmendorf (Neugestaltung Albersloher Weg mit Yorkshireplatz) Aktuell starten die Beteiligungsverfahren für die „Münster Modell Quartiere“ unter dem Leitthema „ ur- ban, grün, vernetzt “. Der Rat der Stadt Münster und die zuständigen Bezirksvertretungen haben für diese Quartiersentwicklungen mit ihren Beschlüssen Gütekriterien festgelegt, die unter anderem „Öf- fentliche & gemeinschaftliche Grünräume“ sowie ein „Sensibles Wassermanagement“ vorsehen. Dies wird in die weitere Entwicklung und Planung einfließen und kann in der Öffentlichkeitsbeteiligung weiter mit Leben gefüllt werden. Hier entstehen Möglichkeitsräume, den behutsamen Umgang mit bislang - 7 - vorhandenen Landschaftselementen (s. auch V/0639/2021 – Erstellung eines Freiraumentwicklungs- konzeptes und V/0038/2022 zum Baumschutz) und Konzepte einer klimagerechten Freiraumentwick- lung in neuen Quartieren modellhaft zusammenzubringen und weiter zu entwickeln. Abbildungen: Wassersensible Stadtentwicklung im Oxford -Quartier: Retentions - und Sickermulde ent- lang des zentralen Boulevards a) während trockener Phase und b) während Starkregen. Quelle: Stadt Münster. Gestaltungsleitlinien Oxford-Quartier Münster Zu 5.: Forderung und Förderung privaten Engagements Die im Sinne der städtischen Klimaresilienz wünschenswerte private Dach - und Fassadenbegrünung bzw. die auch temporäre Begrünung von privaten Brach- und Restflächen sind für die Steuerung durch die Stadt Münster in der Regel nur sehr eingeschränkt zugänglich, allenfalls im Neubaubereich für die Bebauungsplanung (s. hierzu auch V/0323/2022 Klimagerechte Bauleitplanung). Neben der Vorbildwir- kung durch eigene, öffentliche Bauten und Flächen empfehlen sich i.d.R. finanzielle Anreizinstrumente, die durch die kommunikative und symbolische Unterstützung privaten Engagements sowie Einbezug und Information der Fachbranchen gestützt werden. Im Rahmen des Förderprogramms "Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster" unterstützt die Stadt Münster das Aufbringen von Dachbegrünungen sowohl bei bestehenden al s auch bei neu zu errichtenden Wohn- und Wohnnebengebäuden mit deutlichen finanziellen Anreizen. Interessierte Ge- bäudeeigentümerinnen und -eigentümer werden in den Energie- und Umweltberatungsangeboten auf diese Möglichkeit hingewiesen. Eine rasche Einschätzung der prinzipiellen Eignung ist mittels des städ- tischen Gründachkatasters möglich ( https://www.gruendachkataster-muenster.de/). Eine Ausweitung der finanziellen Anreizsysteme auf Fassadenbegrünung, Innenhofbegrünung und auf Maßnahmen bei Nichtwohngebäuden, z.B. Büro- und Gewerbebauten, wird angestrebt (s. V/0101/2022 Handlungskon- zept Klimaanpassung 2030 der Stadt Münster – Sachstandsbericht 2020/2021, Anlage 3, Maßnahme H 9). Weitere Förderanreize, die informativ und kommunikativ unterstützt werden, sind in der Planung. Neue Bebauungspläne setzen gemäß Grundsatzbeschluss zu Vorlage V/0531/2020 vom 10. Februar 2021 die (extensive) Begrünung von Flachdächern bzw. flachgeneigten Dächern (< 15 Grad) fest. Wei- terhin erarbeitet die Verwaltung derzeit ein Konzept, um der weiteren Verringerung der begrünten Flä- chen in Wohn- und Gewerbegebieten entgegen zu wirken (V/0531/2020 Beschlusspunkt 4.) Münster hat inzwischen eine lange Tradition der Förderung freiwilligen Engagements für das öffentliche Grün ‚vor der eigenen Haustür‘ unter dem Leitthema „Münster bekennt Farbe“ – die Kampagne ist in- zwischen im 16. Jahr und wurde 2007 im Rahmen des europäischen Wettbewerbs "Entente Florale" ausgezeichnet. Hierzu gehören mehr und mehr verschiedene Teilmaßnahmen wie das Bewässern von Straßenbäumen durch Bürgerinnen und Bürger („Münster schenkt aus!“), die Patenschaft für Bäume und Baumscheiben sowie Gewässer. Der Fokus verschiebt sich zunehmend von der reinen Stadtbild- pflege in Richtung von Klimaanpassung und Aspekten von Gesundhei t, Lebensqualität und Zusam- menleben in der Stadt. Einen deutlichen Akzent setzt das Programm zur Förderung und Unterstützung für „Urbane Gemeinschaftsgärten in Münster“ (s. https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_up load/stadt-muenster/67_klima/pdf/broschuere-urbane-gaerten_.pdf). - 8 - Zu 6.: Neue Ansätze der Städtebauförderung Von 2017-2019 existierte im Rahmen der Städtebauförderung beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eine eigene Programmkulisse zur Förderung grüner und blauer Infrastrukturen, das Bund-Länder-Programm „Zukunft Stadtgrün“. Dieses Programm musst e mit einschlägigen Maßnah- men, die überwiegend dem entsprechenden Zweck dienten, gezielt „angesteuert“ werden. Seit 2020 ist dieser Ansatz in die verbliebenen 3 „Förderschienen“ Lebendige Zentren Sozialer Zusammenhalt Wachstum und nachhaltige Erneuerung als unabdingbare Fördervoraussetzung integriert. So hieß es im Programmaufruf 2022 des Landes NRW unter der Überschrift „Pflicht: Maßnahmen zum Klimaschutz“: Voraussetzung für die Förderung sind im Rahmen der Gesamtmaßnahme Maßnahmen des Klimaschutzes bzw . zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der natürlichen Infrastruktur (beispielsweise Stadtgrün). In der Praxis macht die Stadt Münster die Erfah- rung, dass dies im Rahmen von Antragstellungen konkret eingefordert wird und setzt die neuen Vorga- ben integral in ihren Planungen bzw. Anträgen um. Für größere Maßnahmen der Platz - und Straßenraumgestaltung werden in der Regel Städtebauför- dermittel beantragt, so dass dieser Ansatz heute in der Konzeption Berücksichtigung findet (s. auc h https://www.stadt-muenster.de/stadtplanung/planen/stadterneuerung/staedtebaufoerderung). Zu 7.: Zugrundeliegender Ratsantrag A-R/0034/2021 Urbanes Grün als Ressource für Mensch und Um- welt –Stadtklima verbessern, Grünoasen schaffen der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Der Ratsantrag widmet sich der Frage nach Potenzialen der ökologischen Aufwertung insbesondere durch Flächenentsiegelung und Begrünung in urbanen Platzbereichen und in anderen ver dichteten städtischen Räumen in Münster und schildert die zu erwartenden positiven klimatischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen. Auch private Initiative sei einzubinden und zu fördern. Die Vorlage V/0723/2021 „Stärkung der Innenstadt: Beteiligung am BMI -Fördermittelaufruf ‚Zukunfts- fähige Innenstädte und Zentren‘" bezieht sich in Beschlusspunkt 4., 1. Spiegelstrich bereits auf den genannten Antrag und wurde am 10. November 2021 vom Rat der Stadt Münster beschlossen. Gegen- stand war die Beantragung von Fördermitteln des Bundes im Programm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" für die entsprechende Umgestaltung von 3 Platzräumen in der Altstadt (s. auch Begrün- dung zu 2. oben). Diese Vorlage bestätigt die Relevanz der im Ratsantrag thematisierten Möglichkeiten und ihrer positi- ven Effekte. Sie werden im Grundsatz aufgegriffen, damit ist der Antrag erledigt. I.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: - Anlage A - Anlage 1: Ratsantrag A-R/0034/2021 „Urbanes Grün als Ressource für Mensch und Umwelt – Stadtklima verbessern, Grünoasen schaffen“ der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0034/2021 RATSANTRAG Münster, 03.05.2021 Urbanes Grün als Ressource für Mensch und Umwelt –Stadtklima verbessern, Grünoasen schaffen Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Verwaltung entwickelt ein Konzept zur ökologischen Aufwertung von urbanen Plätzen in allen Stadtteilen. 2. Ziel ist die Verbesserung des Stadtklimas, Erhöhung der Lebens- und Aufenthaltsqualität in der gesamten Stadt sowie Förderung des nachbarschaftlichen Miteinanders. Dafür werden städtische Plätze umgestaltet und durch Grünpflanzung, Begrünung von Fassaden und Dächern, Schaffung von attraktiven Aufenthaltsräumen, Einbindung an Wasserquellen und Brunnen und Einrichtung von „Urban Gardening“ ökologisch aufgewertet. 3. Private Eigentümer sollen eingeladen werden, sich am Konzept zu beteiligen. 4. Ein Umsetzungs- und Kostenplan ist aufzustellen. Passende Förderprogramme des Bundes oder des Landes (z.B. Förderaufruf „grüne Infrastruktur“) sind dabei zu prüfen. Begründung: Die Bedeutung einer „grünen Architektur“ nimmt zu. Sie steigert die Wohnqualität, fördert Freizeit, Sport und Erholung und kann damit den sozialen Zusammenhalt und die gesellschaftliche Teilhabe stärken. Sogar Brachen und Baulücken tragen auf ihre Weise zu urbaner Wildnis bei. Mit „Urban Gardening“, Gemeinschaftsgärten, bepflanzten Baumscheiben und Aktionstagen zur Parkpflege können sich die Anwohnerinnen und Anwohner aktiv in die Gestaltung und Pflege ihrer Umgebung einbringen. Stadtgrün reguliert die Temperatur, reinigt die Luft und wirkt sich damit positiv auf das Stadtklima und die Gesundheit aus. Grünflächen dämpfen Lärm, sind Lebensraum für Tiere und Pflanzen und tragen so zum Artenschutz und zum Erhalt der Biodiversität bei, sind Reserveflächen für Hochwasser- beziehungsweise Starkregenereignisse, leisten einen Beitrag zur Grundwasserneubildung und zum Bodenschutz. Ein nicht zu vernachlässigender Faktor in Städten ist die anthropogene Wärmeerzeugung. Die negativen Faktoren des Stadtklimas (höhere Temperaturen, Luftunreinheit, Schadstoffbelastung) tragen zum bioklimatologischen Belastungscharakter des Stadtklimas bei. Besonders problematisch ist für viele Städte eine starke Überhitzung im Sommer: Stein- und Betonflächen heizen sich auf, die Temperaturen vor allem im Stadtzentrum können mehrere Grad über denen im Umland liegen. Kombiniert mit Feinstaub- und Ozonbelastung entsteht ein gefährlicher Mix. Untersuchungen (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW) haben gezeigt, dass sich erst ab einer Grünfläche von 2,5 ha wesentliche Kühlungseffekte messen lassen. Aber auch kleinere Grünflächen sollen - stadträumlich sinnvoll angeordnet - angestrebt werden. So lässt sich zumindest eine Reduzierung des Wärmeinseleffekts erreichen. Platzmangel behindert häufig die Schaffung von innerstädtischen Grünflächen, deshalb sollten auch unkonventionelle Möglichkeiten, wie beispielsweise das Begrünen von Straßenseiten mit Begleitgrün umgesetzt werden, damit möglichst viele Vegetationsflächen geschaffen werden können. Ihre ökologischen Effekte sind zwar geringer als die von Bäumen und Sträuchern, dennoch fördern sie zeitverzögerten Niederschlagsabfluss, Verdunstung und Abkühlung. Die richtige Auswahl der Materialen kann darüber entscheiden, ob und wie sehr sich ein Platz aufwärmt. Versiegelte Flächen sollen dort, wo möglich, entsiegelt und wasserdurchlässig befestigt werden. Durch den Einsatz von "Stadtmöbeln" können verschiedene Funktionen im öffentlichen Raum - teilweise gleichzeitig – erfüllt werden: Sie können dem Verweilen, der Erholung oder zum Spielen dienen, können als Abtrennung fungieren oder eine Schutzfunktion haben, Ordnung erzeugen ebenso wie Werbeträger sein. Wünschenswert sind Schattenbereiche, freistehende Spielgeräte und eine freie Fläche als Spiel- und Begegnungszone. Bei der Raumteilung ist auf Angsträume zu achten. Je nach Umfeld ist abzustimmen, wie viel Fläche für die unterschiedlichen Nutzungen gestaltet wird. Auch gastronomische Angebote sollen als besondere Plätze zum Verweilen berücksichtigt werden. Ein zentraler Aspekt der Plätze soll ihre Multifunktionalität, den Bedürfnissen unterschiedlicher Nutzergruppen angepasst sein. Ein Beispiel für eine solche Multifunktionalität ist das Weiner Projekt „einfach-mehrfach“. Das Projekt will bestehende Konflikte durch neue Angebote reduzieren und Gemeinschaftssinn und Teilhabe fördern. Es spart der Stadt und damit den SteuerzahlerInnen Kosten und schont Ressourcen, indem Flächen effizient genutzt werden. Pflanzkonzepte müssen ökologisch standortangepasst sein, aber auch funktional begründet sein. Zu berücksichtigen sind u.a. die Struktur, Gestaltung, ökologische Funktionen und Stadtverträglichkeit der Bepflanzung. Bei der Bepflanzung ist auf die geringe Pflegeintensität und die daran geknüpften Folgekosten zu achten. Der vorliegende Antrag knüpft an den bereits im September 2019 eingereichten Antrag „Wasser im urbanen Raum – Lebenselixier für Mensch und Natur“ an und entwickelt die dort formulierten Ziele weiter. gez. Stefan Weber und Fraktion
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (14)
- Neubrückenstraße
- Pferdegasse
- Corrensstraße
- Domagkstraße
- Grevener Straße
- Marienplatz
- Bremer Platz
- Hansaplatz
- Ludgeriplatz
- Clemens-August-Platz
- Simonsplatz
- Albersloher Weg
- Domplatz
- Osttor 6
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Details
- Aktenzeichen
- V/0329/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.05.2022
- Erstellt
- 09.05.2022 23:52