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V/0583/2021

Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes und des Brandschutzbedarfsplanes sowie Erstellung von Katastrophenschutzplänen für die Stadt Münster

Vorlagen 03.08.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.11.2021, TOP 14.1

Anlage A

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Anlage A

3098 Zeichen

Anlage A zur V/0583/2021 
Kurzüberblick 
Beschluss über die Fortschreibung der drei pflichtigen Bedarfspläne (Brandschutzbedarfsplan, 
Rettungsdienstbedarfsplan und Katastrophenschutzpläne) 
 
Die aktuellen Bedarfspläne sind alle 5 Jahre spätestens fortzuschreiben. Die Katastrophen-
schutzpläne sind in Teilen erstellt. Neue Landesvorgaben zur Katastrophenschutzplanung sind im 
Aufbau 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist die Bedarfspläne nach den allgemeinen und objektivierbaren Risiken im Stadtgebiet Müns-
ter aber auch unter Beachtung der Stadtentwicklung und Flächennutzungsplanung für die Risiken 
der Zukunft auszulegen und die Inhalte zu erarbeiten. 
 
Externe Rechts- und Gutachterberatungen sind vorgesehen zur Zielerreichung, um die Vorgaben 
nach Weisung des Landes NRW aber auch den Stand der Technik, den Stand von Normung 
und Sicherheits- und Hygienevorschriften einzuhalten und in die Umsetzung bringen zu kön-
nen 
 
Zielerreichung:  
1. Eine einsatztaktische und strategische zukunftsweisende Gefahrenabwehr weiterhin si-
cher stellen zu können.  
2. Anforderungen zur Sicherstellung eines leistungsfähigen kommunalen Gefahrenabwehr-
systems erkennen und fixieren. 
3. Fahrzeug- und Geräteausstattungskonzepte für die nächsten 5 Jahre vorbereiten. 
4. Neubau- und Sanierungsmaßnahmen für die nächsten 5 Jahre vorbereite. 
Es ist mit einem finanziellen Aufwand für die Erstellung der Bedarfspläne in Höhe von 
60.000,00 Euro bis 100.000 Euro für den Brandschutzbedarfsplan ist zu rechnen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe:  PG 0209 und 0210 Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung 
sowie Rettungsdienst 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
1. Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung gem. Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleis-
tung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) 
2. Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung gem. Rettungsdienstgesetz (RettG NRW) 
3. Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der 
Sicherheit und des Gesundheitsschutzes (ArbSchG)

4. Allgemeine Sicherheits- und Hygieneregeln 
5. Normative Regewerke: DIN 14092 und DGUV-I 205-008, Stand der Technik 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben dienen die Bedarfspläne der Festlegung des Schutz-
niveaus für die Stadt Münster.  
 
Das Schutzniveau wird durch die Festlegung von Qualitätskriterien durch Beschluss des Rates 
fstgelegt. 
 
Zur Sicherstellung der grundsätzlichen Schutzziele und Qualitätskriterien in der Gefahrenabwehr 
ist die Feuerwehr Münster entsprechend aufzustellen.

Beschlussvorlage

7081 Zeichen

V/0583/2021
V/0583/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes und des Brandschutzbedarfsplanes sowie
Erstellung von Katastrophenschutzplänen für die Stadt Münster
Beratungsfolge
21.09.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
23.09.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung
29.09.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
I.1 Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass auf Grund gesetzlicher Anforderungen
und Fristen die bestehenden Bedarfspläne für die kommunalen Aufgabenbereiche Feuerwehr,
Rettungsdienst und Katastrophenschutz fortzuschreiben sind.
I.2 Die Verwaltung wird beauftragt, den Rettungsdienstbedarfsplan nach Rettungsgesetz NRW bis
zum Ablauf des Jahres 2021 sowie den Brandschutzbedarfsplan nach Brandschutz-,
Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz NRW bis zum Ablauf des Jahres 2022
fortzuschreiben und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Darauf aufbauend sind ab 2023
Katastrophenschutzpläne aufzustellen und / oder fortzuschreiben.
I.3 Eine Risikoanalyse vor Fortentwicklung des Sicherheitsniveaus soll auf Basis der mittelfristig
angelegten Flächennutzungs- und Stadtentwicklungsplanung erfolgen. Die jeweiligen
Planungen sind auf Basis gesetzlicher Vorgaben und Richtlinien zur Aufgabenerfüllung zu
Feuerwehr
13.09.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Wingler-Scholz
T elefon:492-8000
Wingler-ScholzG@stadt-
muenster.de

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V/0583/2021
Grunde zu bewerten. sowie einheitliche Qualitätskriterien (Schutzziele) und
Gefahrenabwehrstandards aufzustellen.
I.4. Federführend für die Fortschreibung bzw. Aufstellung der Pläne ist die Feuerwehr als
zuständiges Fachamt der Stadt Münster. Zur Objektivierung von Rechtsvorschriften sind
externe T eilgutachtenggfls. zu beauftragen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
II.1 Die durch die Sachentscheidung initiierten Planungen werden verwaltungsintern durch die
hierfür vorgesehenen Organisationseinheiten erstellt und sind durch die verabschiedeten
Haushaltsbudgets der Produktgruppen 0209 -Brandschutz und feuerwehrtechnische
Hilfeleistung- und 0210 -Rettungsdienst- gedeckt.
II.2 Finanzielle Auswirkungen, welche durch die jeweiligen Planungen selbst entstehen, werden im
Rahmen der Entscheidungsvorlagen des Brandschutzbedarfsplanes, des
Rettungsdienstbedarfsplanes und der Katastrophenschutzpläne vorgelegt. Kosten für
T eilgutachtenzur Objektivierbarkeit sind ggfls. erforderlich.
Begründung:
Die Sicherstellung der Gefahrenabwehr in den Bereichen Brandschutz, Hilfeleistung, Rettungsdienst
und Bevölkerungsschutz sowie Katastrophenschutz zählen zu den hoheitlichen Aufgaben, die von
den kreisfreien Städten, Kreisen und Gemeinden in NRW als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach
Weisung wahrzunehmen sind.
Durch die Erstellung und regelmäßige Fortschreibung von Bedarfsplänen legt der Rat der Stadt
Münster durch Beschluss fest, wie diese Aufgaben durch Aufstellung, Ausstattung und den Betrieb
eines den örtlichen Verhältnissen angemessenen und leistungsfähigen Gefahrenabwehrsystems
angemessen erfüllt werden sollen.

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V/0583/2021
Die wesentlichen dazugehörigen Landes-Gesetze1 sind das Brandschutz-, Hilfeleistungs- und
Katastrophenschutzgesetz (BHKG NRW) und das Rettungsgesetz (RettG NRW). Die Handreichung2
des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW und des Deutschen Städtetages zur
Brandschutzbedarfsplanung und dessen Anlage aus dem Jahre 2016 konkretisiert, dass neben der
Betrachtung der aktuellen Situation in der kreisfreien Stadt Münster in der Analyse auch die
absehbare weitere Entwicklung des Stadtgebietes zu berücksichtigen sind, z.B. Leitbilder zur
Stadtentwicklung und Flächennutzungsplanung.
Wechselwirkungen bestehen insbesondere mit der Bauleitplanung, in der Ausweisung neuer Gebiete
und den konkreten Festsetzungen im Bebauungsplan. Gleiches gilt für die Infrastruktur, insbesondere
die Löschwasserversorgung oder die Verkehrsplanung.
Für die kreisfreie Stadt Münster sind die in diesen Gesetzen verankerten Anforderungen für
Gemeinden und Kreise zu erfüllen.
Aufgrund der durch die genannten Rechtsnormen vorgegebenen Fristsetzungen, von jeweils fünf
Jahren, sind mit Ablauf des Jahres 2020 der Brandschutzbedarfsplan (Stand: 14.11.2015,
V/0948/2015) und der Rettungsdienstbedarfsplan (Stand: 27.09.2016, V/1003/2016) fortzuschreiben.
Als neue Aufgabe wurde durch das BHKG die Aufstellung und anschließende Umsetzung von
Katastrophenschutzplänen eingeführt. Katastrophenschutzpläne sind Zusammenstellungen der für
unspezifische Großeinsatzlagen vorgesehenen organisatorischen Maßnahmen sowie der personellen
und materiellen Ressourcen. Aufbauend auf den Inhalten des Brandschutz- und
Rettungsdienstbedarfsplanes sollen durch diese Planungen ergänzende Regelungen zum Schutz der
Bevölkerung gegen Katastrophen (z. B. durch Unwetterereignisse, mittel- und langfristige Ausfälle von
Infrastruktur wie Strom, Gas, Wasser, großflächige Schadstoffaustritt, etc.) geschaffen werden. Die
Bezirksregierung hat zur Förderung und Umsetzung der EU-Katastrophenschutzverfahrens ein
Dezernat Katastrophenschutz eingerichtet, was die Bedeutung hervorhebt. Das Verfahren hilft auch
dabei, die Aktivitäten der nationalen Behörden im Bereich der Katastrophenprävention und -vorsorge
zu koordinieren, und trägt zum Austausch bewährter Verfahren bei. Dies erleichtert die kontinuierliche
Entwicklung höherer gemeinsamer Standards, die es ermöglichen, unterschiedliche Ansätze besser
zu verstehen und im Katastrophenfalluntereinander austauschbar zu arbeiten.
In organisatorischer Hinsicht erfolgt die Fortschreibung bzw. Aufstellung der Bedarfspläne, neben
einer verwaltungsweiten Beteiligung verschiedener Ämter, auch in unmittelbarer Abstimmung mit den
an der Gefahrenabwehr beteiligten Organisationen und Gremien (insbesondere der örtlichen
1 §§ 3 und 4 BHKG NRW und § 12 RettG NRW
2 2 Brandschutzbedarfsplanung: http://www.staedtetag-nrw.de/imperia/md/content/stnrw/internet/ 2_fachinformationen/ anlagen_
handreichung_brandschutzbedarfsplanung.pdf
2Rettungsdienstbedarfsplanung:http://www.staedtetag-nrw.de/imperia/md/content/stnrw/internet/2_fachinformationen/2018/
handreichung _rettungsdienstbedarfsplan_2018.pdf

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V/0583/2021
Werkfeuerwehren, der vier Hilfsorganisationen, Bundeseinrichtung des THW, DLRG,
Personalvertretung der Berufsfeuerwehr und Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr).
Die frühzeitige Einbindung zur Fortentwicklung der Bedarfspläne der Aufsichtsbehörde der
Bezirksregierung und der Kostenträger für Aufgaben des Rettungsdienstes ist anzustreben, um
entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nach Fertigstellung der Bedarfspläne die Zustimmung der
Kostenträger im Rettungsdienst sowie der Bezirksregierung als zuständige Fachaufsicht zu erhalten.
Abschließend werden die Pläne zur politischen Beratung und Beschussfassung dem Rat der Stadt
Münster vorgelegt.
I. V.
Gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat

Beratungsverlauf (6)

21.09.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 9 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.09.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 11.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Hauptausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
27.10.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.11.2021 Rat
TOP 14.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0583/2021
Typ
Vorlagen
Datum
03.08.2021
Erstellt
03.08.2021 09:42