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V/0349/2008/2

Auswertung des Modellprojektes "Bildung eines Jugendrates in der Stadt Münster"

Vorlagen 17.06.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2008, TOP 21

Beschlussvorlage

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Ansehen

1. Ergänzungsvorlage V/0349/2008/1

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Ansehen

Hauptvorlage V/0349/2008 mit Anlagen

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Ansehen

Beschlussvorlage

4942 Zeichen

V/0349/2008/2 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Auswertung des Modellprojektes "Bildung eines Jugendrates in der Stadt Münster" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
18.06.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
I. In der Stadt Münster werden nach Ablauf des zweijährigen Modellprojektes „Bildung eines 
Jugendrates in der Stadt Münster“ dauerhaft ein Jugendrat sowie ein Jugendforum pro 
Stadtbezirk gebildet. Vor Ende jeder Wahlperiode findet eine ausführliche Berichter-
stattung durch den Jugendrat im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
statt. Auf Wunsch wird entsprechend in den Bezirksvertretungen durch die jeweili-
gen Jugendforen berichtet. 
 
I. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die am 02.08.2006 vom Rat beschlossene Satzung 
für den Jugendrat der Stadt Münster und die Jugendforen sowie die Satzung für die Wahl 
der Jugendforen der Stadt Münster in folgenden Punkten geändert wird:  
- Ausweitung der Altersspanne, wählbar 12 bis einschließlich 17 Jahre  
- Ausscheiden mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt   
- Angleichung aktives/passives Wahlrecht 
- Vereinfachung der Wahl bewerbung 
 
II. Die  anliegenden Satzungen (siehe Anlage 1 und 2) zur Änderung der „Satzung für den 
Jugendrat der Stadt Münster und die Jugendforen“ und der „Satzung für die Wahl der Ju-
gendforen der Stadt  Münster (Wahlordnung Jugendforen)“ werden  beschlossen. 
 
IV. Die Verwaltung wird beauftragt, die Wahl der Jugendforen im vierten Quartal 2008 auf der 
Grundlage der geänderten Satzung für die Wahl der Jugendforen durchzuführen.  
 
V. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zur Möglichkeit der Online-Bewerbung für die Wahl 
der Jugendforen eine Datenbank eingerichtet wird. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0349/2008/2 
Auskunft erteilt: 
Frau Herdes 
Ruf: 
492 58 08 
E-Mail: 
Herdes@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.06.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0349/2008/2 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Nach dem Beschluss des Rates vom 05.04.2006 stehen seit 2006 ff. jährlich 5.000 Euro für die 
Arbeit (Projekte und Maßnahmen) des Jugendrates der Stadt Münster zur Verfügung.  
Durch den im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien formulierten Prüfauftrag 
wird die Verwaltung zusätzlich für die laufenden Aufwendungen des Jugendrates bzw. der 
Jugendforen jährlich 2.500 Euro aus dem vorhandenem Budget bereitstellen, so dass der 
Jugendrat und die Jugendforen die vom Rat der Stadt Münster jährlich zur Verfügung ge-
stellten 5.000 Euro ausschließlich für Projekte und Maßnahmen einsetzen können. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass 
 
- darüber hinaus für die Durchführung der Wahl dem Amt für Bürgerangelegenheiten alle zwei 
Jahre Kosten in Höhe von 5.000 Euro für Sachkosten (inkl. Portokosten) entstehen, 
- für die Wahl der Jugendforen die Programmierung einer neuen Datenbank zur Online-
Bewerbung notwendig ist, wofür einmalige Kosten in Höhe von 2.500 Euro anfallen, 
- die Verwaltung für die laufende Arbeit und Aufwendungen (Bürokommunikation, Öffent-
lichkeitsarbeit) der Jugendforen und des Jugendrates budgetneutral zusätzliche Mittel 
in Höhe von jährlich 2.500 Euro bereitstellen wird. 
 
Für die Organisation und Durchführung der Wahl werden die ämterübergreifenden Personalkosten 
budgetneutral zur Verfügung gestellt.  
 
Für die laufende Arbeit der Jugendforen und des Jugendrates und für die pädagogische Begleitung 
werden im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die Personalkosten, Sachkosten, Fortbil-
dungskosten und Raumressourcen budgetneutral zur Verfügung gestellt. 
Zudem wird die Verwaltung für die Übertragung von Restmitteln des Jugendrates eine Lö-
sung anbieten. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Für den Jugendrat der Stadt Münster hat der Rat ab 2006 ff. jährlich 5.000 Euro bereitgestellt.  
Darüber hinaus
 sind folgende Aufwendungen notwendig, die aus dem Budget der Produktgruppe 
0602 bestritten werden: 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0602  Kinder- und Ju-
gendarbeit 
   
Teilergebnisplan 
(Zeile) 
16 Sonstige ordent-
liche Aufwen-
dungen 
Wahl  
2008, 2010, 
2012, 2014 ff. 
5.000 €  
 16 s.o 2008 ff. 2.500 € Für Bürokom-
munikation und 
Öffentlichkeits-
arbeit 
 16 s.o. einmalig in 
2008 
2.500 € 
 
Für die Daten-
bankpro-
grammierung 
Insgesamt: 10.000 €

- 3 - 
V/0349/2008/2 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Änderungen in dieser Vorlage auf der Basis des Beschlusses des Ausschusses für Kinder, 
Jugendliche und Familien (V/0349/2008/1) dienen der  Klarstellung, um Missverständnisse im Zu-
sammenhang mit dem künftigen Budget des Jugendrates zu vermeiden. Insbesondere werden die 
projektbezogenen Mittel vom Büro- und Kommunikationsbudget unterschieden. 
 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete

1. Ergänzungsvorlage V/0349/2008/1

4665 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0349/2008/1  
Öffentliche Beschlussvorlage 
 
 
Auskunft erteilt: 
Frau Herdes 
Ruf: 
492 58 08 
E-Mail: 
 Herdes@stadt-muenster.de   Datum: 
 05.06.2008  
 
Betrifft 
 
Auswertung des Modellprojektes "Bildung eines Jugendrates in der Stadt Münster" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
18.06.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
 
I. In der Stadt Münster werden nach Ablauf des zweijährigen Modellprojektes „Bildung eines 
Jugendrates in der Stadt Münster“ dauerhaft ein Jugendrat sowie ein Jugendforum pro 
Stadtbezirk gebildet. Vor Ende jeder Wahlperiode findet eine ausführliche Berichter-
stattung durch den Jugendrat im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
statt. Auf Wunsch wird entsprechend in den Bezirksvertretungen durch die jeweili-
gen Jugendforen berichtet. 
 
I. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die am 02.08.2006 vom Rat beschlossene Satzung 
für den Jugendrat der Stadt Münster und die Jugendforen sowie die Satzung für die Wahl 
der Jugendforen der Stadt Münster in folgenden Punkten geändert wird:  
- Ausweitung der Altersspanne, wählbar 12 bis einschließlich 17 Jahre  
- Ausscheiden mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt   
- Angleichung aktives/passives Wahlrecht 
- Vereinfachung der Wahl bewerbung 
 
II. Die  anliegenden Satzungen (siehe Anlage 1 und 2) zur Änderung der „Satzung für den 
Jugendrat der Stadt Münster und die Jugendforen“ und der „Satzung für die Wahl der Ju-
gendforen der Stadt  Münster (Wahlordnung Jugendforen)“ werden  beschlossen. 
 
IV. Die Verwaltung wird beauftragt, die Wahl der Jugendforen im vierten Quartal 2008 auf der 
Grundlage der geänderten Satzung für die Wahl der Jugendforen durchzuführen.  
 
V. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zur Möglichkeit der Online-Bewerbung für die Wahl 
der Jugendforen eine Datenbank eingerichtet wird. 
 
V/0349/2008/1

- 2 - 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Nach dem Beschluss des Rates vom 05.04.2006 stehen seit 2006 ff. jährlich 5.000 Euro für die 
Arbeit (Projekte und Maßnahmen) des Jugendrates der Stadt Münster zur Verfügung.  
Durch den im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien formulierten Prüfauftrag, 
stellt die Verwaltung zusätzlich für die laufenden Aufwendungen des Jugendrates bzw. der 
Jugendforen jährlich 2.500 Euro zur Verfügung, so dass diese jährlich über insgesamt 7.500 
Euro verfügen können. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass 
 
- darüber hinaus für die Durchführung der Wahl dem Amt für Bürgerangelegenheiten alle zwei 
Jahre Kosten in Höhe von 5.000 Euro für Sachkosten (inkl. Portokosten) entstehen, 
- für die Wahl der Jugendforen die Programmierung einer neuen Datenbank zur Online-
Bewerbung notwendig ist, wofür einmalige Kosten in Höhe von 2.500 Euro anfallen, 
- die Verwaltung für die laufende Arbeit und Aufwendungen (Bürokommunikation, Öffent-
lichkeitsarbeit) der Jugendforen und des Jugendrates budgetneutral zusätzliche Mittel 
in Höhe von jährlich 2.500 Euro zur Verfügung stellt. 
 
Für die Organisation und Durchführung der Wahl werden die ämterübergreifenden Personalkosten 
budgetneutral zur Verfügung gestellt.  
 
Für die laufende Arbeit der Jugendforen und des Jugendrates und für die pädagogische Begleitung 
werden im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die Personalkosten, Sachkosten, Fortbil-
dungskosten und Raumressourcen budgetneutral zur Verfügung gestellt. 
Zudem wird die Verwaltung für die Übertragung von Restmitteln des Jugendrates eine Lö-
sung anbieten. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Für den Jugendrat der Stadt Münster hat der Rat ab 2006 ff. jährlich 5.000 Euro bereitgestellt.  
Darüber hinaus sind folgende Aufwendungen notwendi g, die aus dem Budget der Produktgruppe 
0602 bestritten werden: 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0602  Kinder- und Ju-
gendarbeit 
   
Teilergebnisplan 
(Zeile) 
16 Sonstige ordent-
liche Aufwen-
dungen 
Wahl  
2008, 2010, 
2012, 2014 ff. 
5.000 €  
 16 s.o 2008 ff. 2.500 € Für Bürokom-
muni-kation 
und Öffentlich-
keits-arbeit 
 16 s.o. einmalig in 
2008 
2.500 € 
 
Für die Daten-
bankpro-
grammierung 
Insgesamt: 10.000 €  
 
 
 
V/0349/2008/1

- 3 - 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien hat in seiner Sitzung am 04.06.2008 den Be-
schlussvorschlag der Vorlage ergänzt (Ergänzungen fett) und empfiehlt den Rat entsprechend zu 
beschließen. 
 
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
 
 
 
  
V/0349/2008/1

Hauptvorlage V/0349/2008 mit Anlagen

64789 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0349/2008  
Öffentliche Beschlussvorlage 
 
 
Auskunft erteilt: 
Frau Herdes 
Frau Bülter 
Ruf: 
492 58 08  
492 58 07  
E-Mail: 
Herdes@stadt-muenster.de 
 
 
 BuelterB@stadt-muenster.de  
Datum: 
Betrifft 
 
Auswertung des Modellprojektes "Bildung eines Jugendrates in der Stadt Münster" 
 
15.05.2008 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.05.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
29.05.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
03.06.2008 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
04.06.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
05.06.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
05.06.2008 Sportausschuss Vorberatung 
10.06.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
10.06.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
12.06.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
18.06.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
I. In der Stadt Münster werden nach Ablauf des zweijährigen Modellprojektes „Bildung eines 
Jugendrates in der Stadt Münster“ dauerhaft ein Jugendrat sowie ein Jugendforum pro 
Stadtbezirk gebildet. 
 
II. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die am 02.08.2006 vom Rat beschlossene Satzung 
für den Jugendrat der Stadt Münster und die Jugendforen sowie die Satzung für die Wahl 
der Jugendforen der Stadt Münster in folgenden Punkten geändert wird:  
- Ausweitung der Altersspanne, wählbar 12 bis einschließlich 17 Jahre  
- Ausscheiden mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt   
- Angleichung aktives/passives Wahlrecht 
- Vereinfachung der Wahlwerbung 
 
III. Die  anliegenden Satzungen (siehe Anlage 1 und 2) zur Änderung der „Satzung für den 
Jugendrat der Stadt Münster und die Jugendforen“ und der „Satzung für die Wahl der Ju-
gendforen der Stadt  Münster (Wahlordnung Jugendforen)“ werden  beschlossen. 
 
V/0349/2008

- 2 - 
IV. Die Verwaltung wird beauftragt, die Wahl der Jugendforen im vierten Quartal 2008 auf der 
Grundlage der geänderten Satzung für die Wahl der Jugendforen durchzuführen.  
 
V. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zur Möglichkeit der Online-Bewerbung für die Wahl 
der Jugendforen eine Datenbank eingerichtet wird. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Nach dem Beschluss des Rates vom 05.04.2006 stehen seit 2006 ff. jährlich 5.000 Euro für die 
Arbeit (Projekte und Maßnahmen) des Jugendrates der Stadt Münster zur Verfügung. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass 
 
- darüber hinaus für die Durchführung der Wahl dem Amt für Bürgerangelegenheiten alle zwei 
Jahre Kosten in Höhe von 5.000 Euro für Sachkosten (inkl. Portokosten) entstehen, 
- für die Wahl der Jugendforen die Programmierung einer neuen Datenbank zur Online-
Bewerbung notwendig ist, wofür einmalige Kosten in Höhe von 2.500 Euro anfallen. 
 
 
Für die Organisation und Durchführung der Wahl werden die ämterübergreifenden Personalkosten 
budgetneutral zur Verfügung gestellt.  
 
Für die laufende Arbeit der Jugendforen und des Jugendrates und für die pädagogische Begleitung 
werden im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die Personalkosten, Sachkosten, Fortbil-
dungskosten und Raumressourcen budgetneutral zur Verfügung gestellt. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Für den Jugendrat der Stadt Münster hat der Rat ab 2006 ff. jährlich 5.000 Euro bereitgestellt.  
Darüber hinaus sind folgende Aufwendungen notwendi g, die aus dem Budget der Produktgruppe 
0602 bestritten werden: 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0602  Kinder- und Ju-
gendarbeit 
   
Teilergebnisplan 
(Zeile) 
16 Sonstige ordent-
liche Aufwen-
dungen 
Wahl  
2008, 2010, 
2012, 2014 ff. 
5.000 €  
 16 Programmierung 
einer Datenbank 
zur Online- Be-
werbung 
einmalig in 
2008 
2.500 € 
 
Für die Daten-
bankpro-
grammierung 
Insgesamt: 7.500 €  
 
 
 
 
 
 
 
 
V/0349/2008

- 3 - 
 
 
 
Begründung: 
Ziffer I und II:   
 
 
1. Ausgangslage 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 27. September 2006 beschlossen, im Rahmen einer Modell- 
phase von zwei Jahren, einen Jugendrat in der Stadt Münster und in jedem Stadtbezirk ein  
Jugendforum zur Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Willensbildungs- 
prozessen zu bilden.  
 
Mit der Beschlussvorlage „Bildung eines Jugendrates in der Stadt Münster“ (V/0378/2006) hat 
der Rat die Verwaltung wie folgt beauftragt:  
- In der Stadt Münster wird ein Jugendrat gebildet. In jedem Stadtbezirk der Stadt Münster wird 
dazu ein Jugendforum gebildet; das nach dem in den anliegenden Satzungen dargestellten 
Verfahren besetzt wird und Delegierte in den Jugendrat der Stadt Münster entsendet.  
- Die ersten Wahlen werden im vierten Quartal 2006 durchgeführt.  
- Das Wahlverfahren wird nach Ablauf der zweijährigen Modellphase überprüft. 
- Der Jugendrat der Stadt Münster und die Jugendforen werden zunächst im Rahmen eines   
zweijährigen Modellprojektes eingerichtet.  
- Die Verwaltung legt vor Ablauf der Modellphase im 2./3. Quartal 2008 dem Rat einen  Erfah-
rungsbericht als Grundlage für die Entscheidung über die dauerhafte Einrichtung eines Ju-
gendrates in der Stadt Münster vor. 
 
 
2. Umsetzung  
 
2.1 Wahl der Jugendforen 2007 
 
2.1.1 Vorbereitung der Wahl 
Wahlberechtigt waren alle Kinder und Jugendlichen die 12 Jahre aber noch nicht 16 Jahre alt wa-
ren. Am Stichtag waren das insgesamt 9.709 Wahlberechtigte; davon 4.756 (49%) Mädchen und 
4.953 (51%) Jungen. 
Im Schulunterricht, in den Jugendeinrichtungen, über Pressearbeit und über persönliche Anschrei-
ben per Info- und Kandidatenbrief wurden die Kinder und Jugendlichen über die bevorstehende 
Wahl der Jugendforen am 24. Januar 2007 informiert und vorbereitet. Dazu stellte das Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien allen weiterführenden Schulen Unterrichtsmaterialien zur Verfü-
gung. Insgesamt erklärten sich 145 Jugendliche aus dem gesamten Stadtgebiet als Kandidaten für 
die Wahl der Jugendforen bereit. Die Bekanntmachung erfolgte öffentlich durch Aushänge in den 
weiterführenden Schulen, den Bezirksverwaltungen und Kinder- und Jugendeinrichtungen. Zusätz-
lich fanden in den Stadtbezirken Veranstaltungen statt, in denen den Kandidatinnen und Kandida-
ten die Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ideen vorzustellen. 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat für die Durchführung der Wahl Mitarbeiter/innen 
als Wahlvorstände an den Schulen einsetzt.  Darüber hinaus haben sich Mitarbeiter/innen der frei-
en Träger der Jugendhilfe und des Amtes für Schule und Weiterbildung als Wahlhelfer/innen ge-
meldet. Das Amt für Bürgerangelegenheiten hat alle Wahlvorstände geschult. 
 
 
2.1.2 Durchführung Wahl 
Am 24. Januar 2007  konnten die wahlberechtigten Jugendlichen mit Einsatz des digitalen Wähler-
verzeichnisses unabhängig von ihrer Wohnadresse an ihrer jeweiligen Schule am Vormittag wäh-
len. Am Nachmittag bestand die Möglichkeit in den Bezirksverwaltungen und im Bürgerbüro zu 
wählen. Diese Möglichkeit haben nur einige wenige Jugendliche genutzt. Die Premiere des digita-
V/0349/2008

- 4 - 
len Wählerverzeichnisses funktionierte am Wahltag tadellos und fand großen Anklang bei den 
Wahlvorständen. 
Eine gemeinsame technische Servicestelle vom Amt für Bürgerangelegenheiten und der Citeq 
sorgte für den reibungslosen Ablauf in den Wahllokalen an den Schulen. 
 
Ergebnisse 
Gewählt haben insgesamt 6.453 Kinder/Jugendliche; damit lag die Wahlbeteiligung für die 
erste Wahl der Jugendforen in Münster bei 66,5 %.  
Die Wahlbeteiligung in den einzelnen Bezirken stellte sich insgesamt wie folgt dar: 
 
Bezirk Wahlberechtigte Wähler/-innen Wahlbeteiligung in % 
Mitte 2.540 1.763 69,4%
Nord 1.325  843 63.6%
Ost 865 637 73,6%
Südost 1.290 671 52,0%
Hiltrup 1.607 1.182 73,6%
West 2.082 1.357 65,2%
Gesamt 9.709 6.453 66,5%
 
 
Insgesamt wurden stadtweit 64 Kandidaten als Mitglieder für die Jugendforen gewählt. Bis auf den 
Bezirk Südost, in dem sich neun Kandidaten zur Wahl stellten, konnten in allen weiteren Bezirken 
jeweils 11 gewählte Mitglieder in die Jugendforen entsendet  werden.  
Von den gewählten Mitgliedern in den Jugendforen waren 29 (45,3%) Mädchen und 35 (54,7%) 
Jungen. Der Altersschwerpunkt lag deutlich bei den 14-jährigen (32,8%), gefolgt von den 15-
jährigen mit 29,5%. 
 
Die gesamten Mitglieder der Jugendforen verteilten sich nach Schulform wie folgt: 
 
Schulform Anzahl der Mitglieder Mitglieder in % Verteilung Schüler/-innen 
nach Schulform in 
Münster insgesamt in % 
Gymnasium 40 62,5% 44,4%
Realschule 11 17,2% 25,2%
Hauptschule 11 17,2% 16,3%
Gesamtschule 2 3,1% 6,0%
Gesamt 64 100% 91,9%
 
 
Die Auszählung und Bekanntmachung der Stimmen wurde am gleichen Abend im Stadtweinhaus 
im Festsaal  vorgenommen. 
 
 
2.1.3 Auswertung Wahl 
Zur gemeinsamen Auswertung der Wahl der Jugendforen hat das Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien das Amt für Bürgerangelegenheiten, das Amt des Rates und des Oberbürgermeisters, 
das Amt für Schule und Weiterbildung und die Citeq eingeladen. 
 
Resümee: 
- für eine gute Vorbereitung und Einbindung des Themas „Wahl der Jugendforen“ in den Schul-
unterricht müssen die Schulen frühzeitiger über den Wahltermin informiert und mit Materialien 
ausgestattet werden, 
- die Möglichkeit der Wahl am Nachmittag in den Bezirksverwaltungsstellen und im Bürgerbüro 
wurde nicht genutzt; zukünftig soll am Nachmittag nur noch das Bürgerbüro Mitte zur Verfü-
gung stehen, 
V/0349/2008

- 5 - 
- laut „Satzung für den Jugendrat der Stadt Münster und die Jugendforen“ dürfen Kinder und 
Jugendliche wählen (aktives Wahlrecht) die 12 Jahre aber noch nicht 16 Jahre alt sind, Kinder 
und Jugendliche im Alter von 12 bis einschließlich 16 Jahre konnten gewählt werden (passives 
Wahlrecht). Zu dieser Regelung entstand bei den Kindern und Jugendlichen im Vorfeld der 
Wahl und am Tag der Wahl erhebliche Irritation. Es wird empfohlen beide Rechte demselben 
Personenkreis zu gewähren, 
- die Bearbeitung der eingegangenen Kandidatenbriefe und die Erstellung der Stimmzettel und 
öffentlichen Bekanntmachungen mit Foto waren für das Amt für Bürgerangelegenheiten sehr 
zeit- und kostenaufwendig. Es wird empfohlen, zusätzlich zu der schriftlichen Bewerbung, die 
Datenaufnahme online über das Internet zu ermöglichen,  
- bei den eingereichten Bewerbungen zur Wahl 2007 fehlte bei vielen Bewerbern und Bewerbe-
rinnen die erforderliche Anzahl von fünf Unterstützungsunterschriften. Sie wurden vom Amt für 
Bürgerangelegenheiten telefonisch und/oder schriftlich aufgefordert diese nachzureichen.  Der 
damit verbundene Bearbeitungsaufwand für das Amt war sehr hoch; zukünftig sollen die Un-
terstützungsunterschriften entfallen. 
 
Insgesamt wurde die erste Wahl der Jugendforen in Münster von allen Beteiligten als gelungen 
und erfolgreich eingeschätzt. Im NRW-Vergleich, es gibt in 61 Städten und Gemeinden Kinder- 
und Jugendgremien (Stand 02/2008), ist insbesondere die professionelle Durchführung der Wahl 
und der Einsatz des digitalen Wählerverzeichnisses hervorzuheben. Allen wahlberechtigten Kin-
dern und Jugendlichen wurde aufgrund des digitalen Zugangs die Möglichkeiten gegeben an je-
dem Ort zu wählen; es gab keine gedruckten Wählerverzeichnisse oder die Orientierung an Schul-
listen. Insgesamt war hierdurch der Arbeitsaufwand für die weiterführenden Schulen erheblich 
geringer und die Wahlbeteiligung wesentlich höher als es zurzeit in anderen Städten der Fall ist.  
 
 
2.2 Auswertung der Modellphase Jugendforen und Jugendrat (vergleiche Anlage 3) 
Zur Auswertung der Modellphase wurden alle Mitglieder der Jugendforen und die ausgetretenen 
Mitglieder per Fragebogen angeschrieben um detaillierte Erkenntnisse über die Erfahrungen zu 
erhalten. Die Ergebnisse der 42 Rückmeldungen (62,6%) sind in den folgenden Punkten integriert.  
 
 
2.2.1 Schulung zum Start 
Zu Beginn fand in Kooperation mit dem Amt des Rates und des Oberbürgermeisters ein  
dreistündiges Orientierungsseminar für alle Mitglieder der Jugendforen statt. Fragestellungen wa-
ren: Wer trifft bei der Stadt die erforderlichen Entscheidungen? Was sind die Aufgaben einer Stadt 
und welche Möglichkeiten der Einflussnahme haben die Einwohner/innen und Bürger/innen? Den 
Jugendlichen wurde in verständlicher Weise die Zusammensetzung des Rates und der Ausschüs-
se, den Aufbau der Stadtverwaltung, die Rechte der Bürger/innen und Einwohner/innen erläutert.  
Im Fragebogen an die Mitglieder der Jugendforen gaben 61,5 % der befragten Kinder und Jugend-
lichen an, dass sie das Orientierungsseminar zu Beginn des Jahres 2007 hilfreich fanden. 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien möchte aufgrund der Rückmeldungen der Kinder 
und Jugendlichen zukünftig diesen Informationsteil inhaltlich ergänzen: gegenseitiges Kennenler-
nen, Erwartungen austauschen, Ideen für die zukünftige Arbeit sammeln, zukünftige Aufgaben und 
Rollen definieren. Geeignet ist dazu ein Wochenende mit allen Mitgliedern und der pädagogischen 
Begleitung. 
 
 
2.2.2 Themen/Projekte der Jugendforen und des Jugendrates 
Die Jugendforen haben sich im März 2007 konstituiert. Im Zeitraum von März 2007 bis März 2008 
hat jedes Jugendforum mindestens 11 Sitzungen durchgeführt, d.h. in der Regel tagte jedes Ju-
gendforum einmal im Monat. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer lag bei durchschnittlich 
sieben Personen (64%). Nach Einschätzung der Kinder und Jugendlichen nehmen Sie ihre Aufga-
ben - Ausschusssitzungen, Forumssitzungen -  zuverl ässig war (95,2% im Jugendforum, 100% im 
Jugendrat) 
Die Jugendforen haben jeweils ein bis zwei Mitglieder in die Bezirksvertretungen entsandt.  
V/0349/2008

- 6 - 
Eine regelmäßige Teilnahme der Jugendlichen an den BV-Sitzungen war gegeben oder es erfolgte 
eine ordnungsgemäße Abmeldung bei der Bezirksverwa ltung. Aufgrund des örtlichen, bezirklichen 
Bezugs gibt es viele Themen die die Jugendlichen persönlich betreffen und interessieren. Es be-
steht in jedem Bezirk zwischen den Mitgliedern der Jugendforen und den Politikern Kontakt. Die 
Akzeptanz der Jugendlichen ist vorhanden. Diese Einschätzung teilen sowohl die Bezirksverwal-
tungsleitungen als auch die Mitglieder der Jugendforen. 
 
Es wurden in dem genannten Zeitraum u.a folgende konkrete Maßnahmen umgesetzt: 
 
 
Jugendforum Projekte, Veranstaltungen, Gremienarbeit  
 
Mitte Infostand auf dem Kreuzviertelfest: Bekanntmachung und Sammlung von 
Ideen der Jugendlichen durch Fragebogenaktion, Anregung zur Absicherung 
eines Schulweges (Radfahrweg) auf der Warendorfer Straße – die Verbes-
serung der Verkehrssituation ist erfolgt  
West Infostand auf der Gievenbecker Sommersause mit Fragebogenaktion, die 
Mitwirkung an dem Ideenwettbewerb „LBS-Kinderbarometer“ und Umset-
zung der Projektideen „Ein Tag durch Gievenbeck“ und Kasernenbesichti-
gung, Teilnahme an der Spielplatzsanierung Besselweg in Gievenbeck, 
Gründung einer AG zur Sauberkeit auf Spielplätzen im Westen, Schülerum-
frage zu kinder- und jugendrelevanten Themen im Westen und Auswertung 
der Ergebnisse  
Nord Anregung auf Änderung der Abfahrtszeit der Linie 16 vom Schulzentrum 
Kinderhaus nach Sprakel; Anregung an die Bezirksvertretung zur Umgestal-
tung des Pavillons am Moorhock (die Bezirksvertretung hat dafür 2.000 Euro 
bewilligt - im Frühjahr 2008 wird der Pavillon hergerichtet), die Durchführung 
eines Fotowettbewerbs für den Familienkalender 2008 in Kinderhaus (die 
Bezirksvertretung bewilligte dafür 300 Euro), Anregung einer öffentlichen 
Fläche für Sprayer  
Ost Mitgestaltung der geplanten Jugendeinrichtung im Baugebiet „Drei Eichen“ 
in Handorf, Gründung einer AG zur Spielplatzsanierung im Osten, Einladung 
der Politikerinnen und Politiker der Bezirksvertretung Ost in die Jugendfo-
rumssitzung  
Südost Anregung an die Bezirksvertretung zur Installation einer Kinderwippe an der 
Ecke Gremmendorfer Weg/ Albersloher Weg (wurde aus 
Sicherheitsgründen abgelehnt), Teilnahme an der Ideenbörse zu Spielplatz-
sanierungen, Anregung und Planung eines Beachvolley-ballplatzes am  
Sportplatz Hohes Ufer in Gremmendorf (wird im Sommer 2008 fertiggestellt, 
die Bezirksvertretung stellt dafür finanzielle Mittel zur Verfügung), Anregung 
an die Bezirksvertretung zur Planung einer Skateranlage in Wolbeck (wird in 
die Planungen für das Neubaugebiet Wolbeck- Nord aufgenommen). 
Hiltrup Begutachtung der Sanierungspläne des Freibades Hiltrup, Planungen zur 
Eröffnung des Freibads in Hiltrup, Präsentation der Ergebnisse einer Ju-
gendbefragung in Hiltrup, Spielplatztest, Bekanntmachung bei den Politikern 
 
 
Die Tätigkeit in den Jugendforen wurde von mehr als der Hälfte der befragten Jugendlichen 
(56,3% der Jungen und 54,5% der Mädchen) als interessant angegeben. Projekte oder Anregun-
gen die dabei zeitnah aufgegriffen bzw. umgesetzt wurden, waren hierbei besonders motivierend. 
Erschwert wurde das gemeinsame Interesse und die Entscheidung für ein Thema im Jugendforum 
durch die Größe der Stadtbezirke und die weit auseinander liegenden Stadtteile. Der Sozialraum-
bezug ist für die Kinder und Jugendlichen sehr wichtig. 
 
 
 
V/0349/2008

- 7 - 
Der Jugendrat bediente übergreifende Themen und Projekte: 
 
Jugendrat  Projekte, Veranstaltungen , Gremienarbeit   
 
 
Akquise von kostenlosen Bustickets für alle Mitglieder der Jugendforen, 
Entwicklung der gesamten Öffentlichkeitsarbeit wie Logo, Briefpapier, Inter-
netauftritt, Flyer etc., Besetzung der Jury beim Malwettbewerb des Aktions-
bündnisses „Kinderrechte in Münster“, Präsentation mit einem Infostand am 
Sommerfest in der Alten Dechanei, Beteiligung an der Zielfindungskonferenz 
des Bundesprogramms „Jugend für Vielfalt“,  Mitentwicklung einer Ge-
schäftsordnung für die Jugendforen und des Jugendrates, Teilnahme am 
Treffen der Kinder- und Jugendgremien NRW, Besuch des Düsseldorfer 
Landtages, Mitwirkung bei der Zukunftswerkstatt mit der Seniorenvertretung, 
Diskussionsrunde mit Schweizer Jugendlichen zum Thema: „Alle Macht dem 
Volke?“, Organisation und Durchführung einer Vollversammlung mit allen 
Mitgliedern zum Jahresabschluss, Mitentwicklung des Fragebogens zur Be-
wertung des Modellprojektes Jugendrat und Jugendforen in Münster 
 
Der Jugendrat Münster hat sich im Juni 2007 kons tituiert. Im Zeitraum von Juni 2007 bis März 
2008 hat der Jugendrat 10 Sitzungen abgehalten. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer 
lag bei durchschnittlich 11 Personen (73%). 
Es wurden jeweils zwei Mitglieder in den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, in den 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung und in den Sportausschuss entsandt. 
 
 
2.2.3  Motivation der Jugendlichen  
Als wichtige Gründe beim Jugendforum mitzumachen wurden u.a. genannt: 
- Politik zu erleben und aktiv daran mitzuwirken 
- die Möglichkeit Münster für die Jugend zu verbessern 
- Interessen durchbringen und sich engagieren 
 
Im Jugendrat mitzumachen hatte u.a. folgende Gründe: 
- als Vertretung für mein Forum im Jugendrat mitzumischen 
- sich für die Jugendlichen aus ganz Münster einzusetzen 
- Münster als lebenswerteste Stadt noch kinder- und jugendfreundlicher zu gestalten und sich für 
die Wünsche derer, die sonst nicht zu Wort kommen, einzusetzen 
 
Die Motivation zur Mitarbeit im Jugendforum wu rde von insgesamt 87,5 % der befragten Kinder 
und Jugendlichen als sehr gut bis befriedigend bezeichnet. 
 
Als Gründe für die Einschätzung wurden u.a. genannt: 
- Man kann etwas erreichen, macht Spaß 
- Meine Motivation ist sehr gut, nur das Durchbringen von Sachen war schwer 
- 90% der Mitglieder sind noch motiviert und immer anwesend 
 
Als hemmend für die Motivation wurden folgende Punkte genannt: 
- In meinem Forum war es leider der Fall, dass des Öfteren nicht alle Mitglieder da  
waren, das war etwas demotivierend 
- Man hat auch für die Schule oder für anderes viel zu tun, so leidet die Motivation 
- Grund ist das oftmals schwerfällige Vorankommen. Nicht alles kann direkt in die Tat umgesetzt 
werden 
 
 
 
 
V/0349/2008

- 8 - 
Auch die Verwaltung hat in der pädagogischen Begleitung festgestellt, dass es für die Kinder und 
Jugendlichen demotivierend war, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder in den Sitzungen fehlten 
und sie aus diesem Grund nicht beschlussfähig waren.    
Wesentliche Voraussetzungen für die Motivation der Kinder und Jugendlichen sind: dass die Mit-
glieder in den Jugendforen und im Jugendrat erreichbare Ziele haben müssen, Aufgaben, die sie 
herausfordern, aber nicht überfordern und Ergebnisse sichtbar werden. 
 
Im Zeitraum von März 2007 bis März 2008 sind insgesamt fünf Austritte zu verzeichnen (Jugendfo-
rum Nord 3 Austritte, Jugendforum West 1 Austritt, Jugendforum Ost 1 Austritt). Es sind vier Jun-
gen und ein Mädchen. Als Gründe für das Austreten wird fehlende Zeit und die Konzentration auf 
die Schulausbildung genannt. Alle ausgetretenen Jugendlichen besuchen die Hauptschule. 
Alle Foren sind bis auf das Jugendforum Nord vollständig besetzt (in Nord ist ein Sitz unbesetzt), 
da die Nachrücker der ausgetretenen Jugendlichen angeschrieben werden und alle als neue Mit-
glieder an den Sitzungen teilnehmen. 
 
Auch im Jugendrat hat es personelle Veränderungen gegeben, ein Wechsel aus dem Jugendforum 
Hiltrup und einen Rücktritt  aus dem Jugendforum Ost. Der Jugendrat hat zurzeit 14 Mitglieder.  
Die Motivation zur Mitarbeit im Jugendrat wurde zu 100% der befragten Jugendratsmitglieder als 
sehr gut bis befriedigend bezeichnet. 
 
Als Gründe für die Motivation wurden u.a. genannt: 
- es macht Spaß 
- Abwechslung zum Alltag, interessant 
 
Unzufriedenheit wurde z.B. erklärt mit zu hohen Anforderungen von den Politikern, Jugendorgani-
sationen, Presse etc. 
 
Der monatliche Zeitaufwand für die Tätigkeit im Jugendforum beträgt bei mehr als der Hälfte der 
Mitglieder zwischen 3 und 6 Stunden (50% der Jungen, 52% der Mädchen). Die Kinder und Ju-
gendlichen empfinden ihren genannten Zeitaufwand als genau richtig (87,5% der Jungen, 68% der 
Mädchen).  
Mehr als die Hälfte, 53,9% der Jugendlichen, stimmten mit „Ja“ bei der Frage nach der Wieder-
wahl. Für 46,1 % der Jugendlichen kommt eine Wiederwahl überwiegend aus zeitlichen Gründen 
nicht in Frage. 
 
 
2.2.4 Einflussnahme in die Politik 
Zwei Drittel der befragten Mitglieder (75% der Jungen und 77,3% der Mädchen) fühlen sich von 
den Politikern ernst genommen und unterstützt. Die Aussage „im Jugendforum kann ich politisch 
etwas durchsetzen“ finden jedoch nur ein Drittel der befragten Kinder und Jugendlichen zutreffend.  
Auch die Möglichkeit der politischen Einflussna hme in die Bezirksvertretung wird eher „mittelmä-
ßig“ eingeschätzt (62,5 % der Jungen und 54,5% der Mädchen). Zwei der sechs Jugendforen, 
Südost und Nord, haben bisher (Stand 09.04.08) die Möglichkeit der politischen Einflussnahme 
durch Anregungen nach § 24 Gemeindeordnung genutzt. 
Seit dem 12.06.2007 nehmen zwei Mitglieder des Jugendrates als beratende Mitglieder an den 
Sitzungen des  Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien teil. An den Sitzungen des Aus-
schusses für Schule und Weiterbildung nehmen zwei Jugendliche seit dem 04.09.2007 und an den 
Sitzungen des Sportausschusses seit dem 28.08.2007 teil.  
Die Möglichkeit der politischen Einflussnahme wird im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien, im Vergleich zu dem Sportausschuss u nd dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, 
am größten (75%) eingeschätzt, so die Umfrageergebnisse. 
Für den Sportausschuss schätzen 50% der Jugendratsmitglieder ihre politische Einflussnahme als 
mittelmäßig ein, der Ausschuss für Schule und Weiterbildung wird von 66,7% der Mitglieder mit-
telmäßig in der Möglichkeit der politischen Einflussnahme eingeschätzt.  
Insgesamt zeigt sich, dass von dem Antragsrecht im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien noch kein Gebrauch gemacht wurde. Rederecht wurde in einer Sitzung in Anspruch genom-
V/0349/2008

- 9 - 
men; sicherlich ein Terrain was den Kindern und Jugendlichen noch Erfahrung und Lernprozesse 
abverlangt. 
 
 
2.2.5 Zusammenarbeit in den Jugendforen / im Jugendrat 
Im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist eine halbe pädagogische Stelle mit der Aufgabe 
der Gesamtkoordination der Jugendforen und des Jugendrates betraut. Darüber hinaus werden die 
Mitglieder der Jugendforen von den Jugendreferentinnen und Jugendreferenten der Fachstelle 
Jugendförderung/Jugendsozialarbeit regelmäßig in ihren Sitzungen pädagogisch begleitet. Die 
pädagogische Begleitung ist wichtig und notwendig, um  einen Informationstransfer zwischen Drit-
ten, Verwaltung und Jugendforen sicher zu stellen; Themen anzuregen, bei Projektplanung zu in-
formieren und beratend zur Seite zu stehen. 
Es wurde innerhalb des Amtes ein „Handlungs-ABC“ zur pädagogischen Begleitung und zur Defini-
tion von Standards entwickelt, wie Partizipation mit dem Anspruch der Mitwirkung, Mitbestimmung 
und Selbstbestimmung in Münster umgesetzt werden kann. Die Jugendforen fühlen sich zu 92,3% 
vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien unterstützt, der Jugendrat zu 100%. 
Die gute Zusammenarbeit, die Konzentration in den Sitzungen, die Regelmäßigkeit der Sitzungen 
und das Gefühl von Gemeinschaft und Zusammenhalt in den Jugendforen  werden von den Ju-
gendlichen deutlich bestätigt (77,5% bis 95,1%); im Jugendrat zu 100%.  
 
 
2.2.6 Wahlzeitraum 
Nach der Satzung für den Jugendrat  der Stadt Münster und die Jugendforen werden die Kinder 
und Jugendlichen für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Dieser Zeitraum für die Tätigkeit im Ju-
gendforum wurde von 60% der befragten Kinder und Jugendlichen als genau richtig eingeschätzt; 
fast 40% empfanden diesen zu kurz mit der Begründung, dass größere Projekte Zeit brauchen; 
nach Kennenlern- und Einarbeitungsphase bleibt nicht genügend Zeit für Planungen.  
Dieses gilt sicherlich insbesondere für das Modellprojekt: Nach dem auf den 24. Januar 2007 ver-
legten Wahltermin fanden die konstituierenden Sitzungen der Jugendforen im März 2007 statt. 
Basierend auf der Annahme, dass die nächste Wahl im November 2008 durchgeführt wird, steht 
den Kindern und Jugendlichen für ihre Aktivitäten, ohne Ferienzeiten, ein Zeitraum von 16 Mona-
ten zu.  
 
 
2.2.7 Alter 
Wählbar waren alle Kinder und Jugendliche, die am Wahltag 12 Jahre waren und ihr 17. Lebens-
jahr noch nicht vollendet hatten. 20% der befragten Kinder und Jugendlichen sprechen sich für 
diese Altersspanne aus. Insgesamt 67,5% wünschen sich eine Altersspanne bis einschließlich 17 
oder 18 Jahren.  
Das Interesse an kommunalpolitischen, jugendrelevanten Themen und die damit verbundene An-
forderung komplexere Zusammenhänge zu verstehen, zu diskutieren  und abschließend selbstsi-
cher zu vertreten (z.B. Redebeiträge in den Ausschüssen und in den Bezirksvertretungen) wird bei 
der Altersstufe ab 14 Jahre sehr deutlich. 
 
 
2.2.8 Finanzielle Ausstattung 
Nach dem Beschluss des Rates vom 05.04.2006 stehen seit 2006 ff. jährlich 5.000 Euro für die 
Arbeit des Jugendrates, Projekte und Maßnahmen, der Stadt Münster zur Verfügung. Der erste 
Jugendrat in Münster hat u.a. um arbeitsfähig zu sein, zunächst eine Grundaustattung wie  Laptop, 
Beamer und öffentlichkeitswirksame Materialien (Logoentwicklung, Flyer, Briefbögen, Präsentati-
onswand etc) angeschafft.  
 
Finanzielle Mittel für Stadtteilprojekte wurden von zwei Bezirksvertretungen auf Anregung der Ju-
gendforen bereitgestellt:  
- die Bezirksvertretung Südost stellte für den ge planten Beachvolleyballplatz in Gremmendorf 
Gelder bereit, 
V/0349/2008

- 10 - 
- die Bezirksvertretung Nord unterstützte die Neugestaltung eines Pavillons in Kinderhaus mit 
2.000 Euro und einen Fotowettbewerb zum Familienkalender für Kinderhaus mit 300 Euro. 
 
Der Jugendrat wurde nach seiner Einschätzung zur Höhe des vorhandenen Budget gefragt. Zwei 
Drittel (66,7%) der Mitglieder fanden das Budget ausreichend, ein Drittel (33,3%) der befragten 
Mitglieder antworteten mit „Nein“ und nannten folgende Vorschläge: 7.500 Euro, 7.900 Euro, 
10.000 Euro.  
 
 
 
Ziffer III: 
Änderung der Satzung  
 
Die Satzungsänderungen ergeben sich aus dem Resümee zur Auswertung der Wahl (siehe Ziffer 
2.1.3) und sind dort begründet. 
 
 
 
Ziffer IV: 
Wahl 2008 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird in Kooperation mit dem Amt für Bürgerangele-
genheiten die Wahl der Jugendforen im vierten Quartal 2008 auf der Grundlage der geänderten 
Satzung für die Wahl der Jugendforen durchführen. Nach den Bestimmungen der Wahlordnung 
soll die Wahl in der Regel bis spätestens 3 Monate nach Schuljahresbeginn durchgeführt werden. 
In Abstimmung mit dem Amt für Bürgerangelegenheiten, dem  Amt für Schule und Weiterbildung 
und den Schulformsprechern sind als mögliche Wahltermine der 18., 19. oder 20. November 2008 
vorgesehen.  
Zusätzlich zu der Möglichkeit der schriftlichen Bewerbung über einen Kandidatenbrief wird die 
Möglichkeit der Online-Bewerbung für die Wahl der Jugendforen 2008 angeboten. Dadurch redu-
ziert sich der Aufwand der Bearbeitung, die Erstellung der Stimmzettel und die öffentliche Be-
kanntmachung mit Foto. 
 
 
 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
 
Anlagen: 
 
- Satzung zur Änderung der S a t z u n g für den Jugendrat der Stadt Münster und die 
Jugendforen 
- Satzung zur Änderung der S a t z u n g für die Wahl der Jugendforen der Stadt Müns-
ter (Wahlordnung Jugendforen) 
- Auswertung des Fragebogens an die Mitglieder der Jugendforen und des Jugendrates  
 
 
 
  
V/0349/2008

Satzung zur Änderung der S a t z u n g 
 
für den Jugendrat 
der Stadt Münster und die Jugendforen 
 
 
 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung 
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NW, S. 666 ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 
09.10.2007 (GV.NW, 2007, S. 379 ff) hat der Rat der  Stadt Münster am ______ folgende Satzung 
zur Änderung der Satzung für den Jugendrat der Stadt Münster und die Jugendforen beschlossen: 
 
 
 
Artikel I 
 
§ 11  Wahlrecht/Wählbarkeit erhält folgende Fassung: 
 
 (1) Wahlberechtigt sind alle Kinder und Jugendlich en des jeweiligen Stadtbezirks, die am    
                 Wahltag 12 Jahre aber noch nicht 18 Jahre alt sind. 
 
 (2) Wählbar sind alle Wahlberechtigten. 
 
 
Artikel II 
 
§ 13  Wahl des Jugendrates, Absatz 3 erhält folgende Fassung: 
 
(3) Ein Mitglied scheidet aus dem Jugendrat der Sta dt Münster aus, 
a. wenn das Mitglied seine Mitgliedschaft niederleg t, 
b. wenn seine Mitgliedschaft im Jugendforum des Sta dtbezirks beendet ist, 
c. wenn es vom entsendenden Jugendforum abberufen w ird. Dazu bedarf es eines 
Beschlusses mit einer Mehrheit von zwei Dritteln de r Mitglieder des Jugendfo- 
rums. 
 
 
 
 
Inkrafttreten 
 
 
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Satzung zur Änderung der S a t z u n g 
für die Wahl der Jugendforen der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendforen) 
 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung 
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NW, S. 666 ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 
09.10.2007 (GV.NW, 2007, S. 379 ff) hat der Rat der  Stadt Münster am ______ folgende Satzung 
zur Änderung der Satzung für den Jugendrat der Stadt Münster und die Jugendforen beschlossen: 
 
Artikel I: 
 
§ 5  Wahlberechtigung erhält folgende Fassung: 
 
(1) Wahlberechtigt sind alle Kinder und Jugendliche n des jeweiligen Stadtbezirks, die am 
Wahltag 12 aber noch nicht 18 Jahre alt sind und zu m Zeitpunkt der Zulassung der Wahl- 
vorschläge (§ 4 Abs. 3) in Münster ihre Hauptwohnung oder alleinige Wohnung haben. 
  
  
Artikel II: 
 
§ 6  Wählbarkeit, Absatz 1 erhält folgende Fassung: 
 
(1) Wählbar sind alle Wahlberechtigten. 
 
 
Artikel III: 
 
§ 7 Wahlhandlung, Absatz 1  erhält folgende Fassung: 
 
 (1) Der Tag der Wahl wird vom Wahlleiter festgeleg t. 
 
  
Artikel IV: 
 
§ 8  Wahlvorschläge, Zulassung und Bekanntmachung, die Absätze 1, 3, 5  
          erhalten folgende Fassung: 
 
(1) Als Wahlbewerber kann jede/r, der/die die Voraussetzung des § 6 erfüllt, auftreten, sofern 
er/sie seine/ihre Zustimmung schriftlich erteilt ha t und die schriftliche Einverständniserklä- 
rung eines gesetzlichen Vertreters nachweisen kann.  
 
(3) Der/die Kandidat/in muss einen Kandidatenbrief nach einem von der Wahlleitung über- 
lassen Vordruck erstellen. Der Vordruck kann a) onl ine über das Internet unter www. jugend- 
rat-muenster.de ausgefüllt und ausgedruckt werden u nd b) handschriftlich in der Papiervor- 
lage ausgefüllt werden.         
 
(5) Ein Wahlvorschlag ist ungültig,  
a. wenn er verspätet eingegangen ist, 
b. wenn er auf einem anderen als dem von der Wahlle itung überlassenen Vordruck – 
Kandidatenbrief - eingereicht wird, 
c. wenn die Zustimmung des Erziehungsberechtigten d es Wahlbewerbers fehlt, 
d. wenn der/die Bewerber/in nicht wählbar ist.

Artikel V: 
 
§ 12 Ausscheiden  erhält folgende Fassung 
 
Ein Mitglied scheidet aus dem Jugendforum aus, wenn 
a. es seine Mitgliedschaft niederlegt, 
b. es seine Hauptwohnung oder alleinige Wohnung in Münster aufgegeben hat. 
 
 
 
 
 
 
 
Inkrafttreten 
 
 
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.















>>  Mitmachen  >>  Mitbestimmen  >>  Mitgestalten 
 
 










Befragung der Mitglieder der Jugendforen 
und des Jugendrates Münster zum Modellprojekt: 
„Bildung eines Jugendrates in der Stadt Münster“ 
 
(März 2008) 
 











in Kooperation mit: 

 

 
 

 
 
 
 
Auswertung

 






































Kontakt für weitere Fragen bzw. Auswertungen: 
Institut für Allgemeine Erziehungswissenschaft der Universität Münster 
Projekt "Forschen mit GrafStat" 
Georgskommende 33, 48143 Münster 
 
Prof. Dr. Wolfgang Sander   Andrea Meschede 
Tel.: 02 51-83-2 42 19  Tel.: 02 51-83-2 42 70 
sander@uni-muenster.de   meschede@uni-muenster.de   


Ansprechpartnerin für den Jugendrat: 
Britta Bülter 
Tel.  02 51 / 4 92 - 58 07 
Fax: 02 51 / 4 92 - 77 30 
E-Mail: 
jugendrat@stadt-muenster.de  
Internet: www.jugendrat-muenster.de 
 
 
Münster, März 2008 


 


  
 
 
 
 Seite 
 
Auswertung:  
Schulung 4 
Motivation 5 
Zusammenarbeit 15  
Zufriedenheit 18  
Themen/Projekte 30  
Einflussnahme in der Politik 32  
Wahlzeitraum 35  
Alter 36  
Geld 37  
Fragebogen  38  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
zur Grundgesamtheit (N) der Befragung: 
 
42 Fragebögen wurden eingegeben (= mit 2/3 der Befr agten ein guter Rücklauf bei 
schriftlichen Befragungen), davon kamen 13 von Mitg liedern des Jugendrates. (Allerdings 
haben die Jugendrats-Mitglieder nicht immer alle Fr agen beantwortet, auch wurde insgesamt 
die Seite 2 manchmal vergessen.) 












 


	











 








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Beratungsverlauf (2)

18.06.2008 Hauptausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2008 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Warendorfer Straße
  • Albersloher Weg
  • Gremmendorfer Weg
  • Georgskommende 33
  • Besselweg
  • Kinderhaus
  • Drei Eichen

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0349/2008/2
Typ
Vorlagen
Datum
17.06.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37