V/0192/2026/1
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2026
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Korrigierte_Anlage_3_Fortschreibung_Einzelhandels-und-Zentrenkonzept_2026
491288 Zeichen
Stadtplanungsamt
Fortschreibung des Einzelhandels und Zentren-
konzeptes für die Stadt Münster
Anlage 3 zur Vorlage 0192/2026-1 (Korrigierte Fassung)
Vorwort
##Textbaustein Stadt Münster##
Inhaltsverzeichnis
KAPITEL SEITE
1 Einführung 6
2 Rechtliche Rahmenvorgaben 8
2.1 Rechtliche Einordnung von Einzelhandelskonzepten 8
2.2 Europäische Ebene 9
2.3 Landes- und Regionalplanung 9
2.4 Planungsrechtliche Einordnung und Festlegungskriterien von zentralen
Versorgungsbereichen 12
3 Methodik 16
4 Markt- und Standortanalyse 20
4.1 Siedlungsräumliche Rahmenbedingungen 20
4.2 Gesamtstädtische Nachfrageanalyse 21
4.3 Gesamtstädtische Angebotsanalyse 25
4.4 Zentrenfunktionen jenseits des stationären Einzelhandels 30
4.5 Online-Befragung 33
5 Leitlinien für die künftige Einzelhandelsentwicklung 34
5.1 Übergeordnete räumliche Entwicklungsziele für die Stadt Münster 34
5.2 Entwicklungsperspektive 35
6 Zentrenkonzept 42
6.1 Zentren- und Standortstruktur 42
6.2 Zentraler Versorgungsbereich City/Innenstadt (A) 46
6.3 Zentrale Versorgungsbereiche: Stadtbereichszentren (B) 50
6.4 Zentrale Versorgungsbereiche: Stadtteilzentren (C1) 68
6.5 Zentrale Versorgungsbereiche: Nahversorgungszentren (C2) 102
7 Nahversorgungskonzept 118
7.1 Nahversorgungslagen in Münster (D) 118
7.2 Gesamtstädtische Betrachtung der Nahversorgungsstruktur in Münster 126
7.3 Nahversorgungsstrukturen in den Außenstadtteilen (Fokus: Nahrungs- und Genussmittel) 132
7.4 Handlungsprioritäten zur Nahversorgung in Münster 15 4
7.5 Standortgerechte Dimensionierung von Lebensmittelmärkten 155
8 Sonderstandortkonzept 158
8.1 Sonderstandorte in Münster (E) 159
8.2 Empfehlungen für die Sonderstandorte 166
9 Zentren- und Standortmodell (Zielperspektive) 168
10 Sortimentsliste 172
11 Steuerungsleitsätze 176
12 Ausblick 180
13 Anhang I
14 Verzeichnisse XXXIX
6
1 Einführung
Bereits seit dem Jahr 2004 erfolgt die aktive Steue rung des Einzelhandels in Münster auf Grundlage des kommunalen
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. Die durch den Rat der Stadt Münster beschlossene konzeptionelle G rundlage zur
Einzelhandelssteuerung wird derzeit durch die Forts chreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes a us dem Jahr 2018
gebildet. Kernziele des Einzelhandels- und Zentrenk onzepts sind die Sicherung und Stärkung der oberzen tralen Versorgungs-
funktion der Stadt, die städtebaulich-funktionale Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche, die Bereitstellung einer möglichst
wohnortnahen und zukunftsfähigen Nahversorgung sowie eine gezielte städtebaulich und versorgungsstruktu rell verträgliche
Steuerung von Einzelhandelsstandorten außerhalb der Zentren- und Nahversorgungsstruktur. Das Einzelhand els- und Zentren-
konzept hat sich in der Anwendung vielfach bewährt und greift auf allen Ebenen – von der Investorenber atung über die Bauleit-
planung bis hin zu Baugenehmigungsverfahren. In diesem Kontext ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Einzelhandels- und
Zentrenkonzept der Stadt Münster originär um ein se ktorales Konzept zur Steuerung des Einzelhandels ha ndelt und demnach
u. a. städtebauliche Gestaltungsaspekte sowie verke hrliche, klima- und umweltbezogene Aspekte im Sinne eines integrierten
Stadtentwicklungskonzepts nicht Gegenstand der vorliegenden Konzeptionierung sind.
Eine dauerhaft rechtssichere Grundlage kann das Ein zelhandels- und Zentrenkonzept aus fachlicher Sicht aber nur bei einer
regelmäßigen Fortschreibung, in welcher die Bewertungsgrundlagen (u. a. Einwohner, Einzelhandelsbestand, Kaufkraft) sowie die
Empfehlungen zur Einzelhandelssteuerung der aktuellen und künftig absehbaren Situation entsprechen, gewährleisten. In diesem
Kontext gilt es insbesondere zu betonen, dass Münst er seit Jahren eine gemessen an der Einwohnerzahl s tark wachsende Stadt
ist, worauf im Sinne einer Deckung der hohen Nachfrage nach Wohnraum mit umfassenden Wohnbauentwicklungen reagiert wird
(z. B. im Bereich der ehemaligen Kasernen in Gremme ndorf und Gievenbeck, in Hiltrup-Ost, in Handorf un d im neuen urbanen
Stadtquartier an der Steinfurter Straße). Vor diese m Hintergrund ist es ein wesentliches Ziel der Stad t Münster, eine auf die
aktuellen und künftigen Bedarfe ausgerichtete Verso rgungsstruktur im Stadtgebiet zur Verfügung zu stel len. Dabei spielt insbe-
sondere die Bereitstellung einer zukunftsfähigen Nah versorgungsstruktur eine entscheidende Rolle in der Einzelhandelsplanung
und -steuerung. Um die Nahversorgung für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner in den neuen Wohnbaugebieten sicher-
zustellen sowie darüber hinaus nach wie vor bestehe nde Defizite auszugleichen und somit insgesamt eine möglichst flächende-
ckende Nahversorgungsstruktur in der Gesamtstadt zu gewährleisten, bedarf es u. a. einer fortlaufenden Überprüfung des beste-
henden Zentren- und Standortsystems (inkl. einer Pr üfung zur Erweiterung und Neuausweisung von entsprec hend städtebaulich
und versorgungsstrukturell sinnvollen Einzelhandelsstandorten). Vor diesem Hintergrund soll das Einzelhandels- und Zentrenkon-
zept für die Stadt Münster aus dem Jahr 2018 nunmehr erneut fortgeschrieben werden.
Darüber hinaus soll das bestehende Einzelhandelskon zept an die gegenwärtigen Herausforderungen aufgrun d der welt-weiten,
multiplen Krisen (u. a. Nachwirkungen der Corona-Pan demie sowie Effekte des Ukraine-Kriegs und der Ener giekrise), aus denen
sich gänzlich neue angebots- und nachfrageseitige D ynamiken ergeben haben, angepasst werden. So ist au f der Angebotsseite
insbesondere ein verringertes Expansionsgeschehen in vielen Branchen des Einzelhandels zu beobachten, das v. a. mit steigenden
Energiekosten und Bauzinsen sowie der allgemeinen K onsumzurückhaltung in Deutschland begründbar ist. H inzu kommen nach
7
wie vor teilweise Unsicherheiten durch gestörte Lie ferketten und Lieferengpässe. Auf der Nachfrageseit e sind ebenfalls dämp-
fende Faktoren zu konstatieren, die sich insbesonde re durch steigende Verbraucherpreise und inflations bedingt sinkende Real-
löhne sowie die krisenbedingt allgemeine Konsumzurückhaltung bemerkbar machen.
Die beschriebenen krisenhaften Entwicklungen wirken dabei auch auf bereits länger andauernde Trends: So gewinnt insbesondere
die Verschiebung zum Online-Handel weiter an Dynamik (wenngleich 2022 ein temporärer Umsatzrückgang zu beobachten war).
Ebenso gewinnen die Anforderungen an Einzelhandelsstandorte sowie die Anpassung von Betriebstypen an neue Markterforder-
nisse weiter an Bedeutung (z. B. Umstrukturierungsb edarfe bei SB-Warenhäusern und Einkaufszentren). Au ch wenn insgesamt
das Expansionsgeschehen in der deutschen Einzelhand elslandschaft in eine Konsolidierungsphase übergegangen ist, so gibt es in
einzelnen Marktsegmenten (z. B. Nahrungs- und Genuss mittel, Baumarktsortiment, Sonderpostenmärkte) durc haus noch
steigende Flächenbedarfe – derzeit allerdings einge schränkt aufgrund der oben aufgeführten angebots- u nd nachfrageseitigen
Rahmenbedingungen. Größere gesellschaftliche Transf ormationsprozesse (z. B. demografischer Wandel, Ind ividualisierung)
setzen sich hingegen ungebremst fort und äußern sic h sowohl auf der Nachfrageseite in Form eines veränd erten Konsumverhal-
tens als auch auf der Angebotsseite im Rahmen von Betriebsaufgaben aufgrund fehlender Nachfolger. Diese sind nicht nur durch
fehlende Nachfolgeregelungen zu begründen, sondern auch durch eine mangelnde Ausrichtung eben dieser Betriebe auf die stark
polarisierten Kundengruppen und deren unterschiedli che Ansprüche sowohl an hochwertige und erlebnisorie ntierte Angebote
als auch an discountorientierte Produkte.
Den größtenteils gesellschaftspolitischen und betri ebswirtschaftlich bedingten Entwicklungen stehen la ndesplanerische und
städtebauliche Zielvorstellungen auf Basis gesetzli cher Grundlagen verschiedener räumlicher Ebenen und politischer Beschlüsse
gegenüber, die mit den Vorstellungen der Einzelhandelsunternehmen sowie der Investoren in Einklang zu bringen sind. In diesem
Kontext gilt es flankierend, die aktuellen (rechtlichen) Rahmenbedingungen (u. a. Einzelhandelserlass NRW 2021, EuGH-Urteil zur
Dienstleistungsrichtlinie) zu würdigen, um somit we iterhin eine rechtssichere Grundlage für die Baulei tplanung und Genehmi-
gungsverfahren bei der Bewertung von Einzelhandelsvorhaben zur Verfügung zu stellen.
Mit dem vorliegenden Konzept beabsichtigt die Stadt Münster die Weiterentwicklung der gesamtstädtischen Zentren- und Stand-
ortstruktur weiterhin auf eine tragfähige, städteba ulich-funktional ausgewogene sowie rechtssichere Ge samtkonzeption zu
gründen. Hierdurch soll die Leitfunktion des Einzelhandels für die städtebaulichen Zentren stabilisiert bzw. ausgebaut und dadurch
die Vitalität und Attraktivität der Versorgungsstan dorte gesichert werden. Die Stärkung und Weiterentw icklung von lebendigen,
multifunktionalen und attraktiven Zentren gehören d amit ebenso zu den Zukunftsaufgaben von Münster. In diesem Zusammen-
hang erfolgt – ergänzend zum Einzelhandels- und Zen trenkonzept 2018 – eine besondere Betrachtung von H andwerk und Gast-
ronomie in den Zentren sowie eine Analyse der Münst eraner Wochenmärkte (allerdings stellt die Konzeptf ortschreibung wie
bereits zuvor erwähnt nach wie vor im Wesentlichen ein sektorales Steuerungskonzept für den Einzelhandel dar).
Um weiterhin eine ausgewogene Einzelhandelsstruktur in Münster zu sichern und dauerhaft zu stärken, st ellt das vorliegende
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Empfehlungen und Umsetzungsinstrumente primär für die kommunale Baug enehmigungs-
praxis und die örtliche Bauleitplanung sowie Grundl agen für die Beratung von Projektentwicklern, Inves toren und Immobilienei-
gentümern zur Verfügung.
Aufgrund der Tragweite der Empfehlungen und Konzept bausteine für die künftige Stadtentwicklung wurden alle wichtigen
Zwischenschritte und erarbeiteten Empfehlungen eng zwischen dem erstellenden Gutachterbüro Stadt + Han del und der
Verwaltung abgestimmt und zusätzlich in zwei Fachar beitskreisen erörtert. Darüber hinaus wurden die Bü rgerinnen und Bürger
im Rahmen einer Online-Befragung sowie einem Informations- und Diskussionsabend und der begleitenden Veröffentlichung des
Konzept-Entwurfs im Internet zur Mitwirkung eingeladen. Auf diese Weise wurde im Erarbeitungsprozess sichergestellt, dass alle
relevanten Aspekte in die Bearbeitung einfließen und auch die besonderen örtlichen Gegebenheiten in Münster Berücksichtigung
finden.
8
2 Rechtliche Rahmenvorgaben
Die räumlich-funktionale Steuerung der Einzelhandels struktur obliegt der Hoheit der Kommune. Das Recht sowie Inhalt und
Umfang dieser Steuerungsmöglichkeiten werden durch Gesetze, Gerichtsurteile sowie ergänzende Planwerke wie dem Landes-
entwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) vorgegeben.
Nach einführenden Hinweisen zur rechtlichen Einordnu ng von Einzelhandelskonzepten werden nachfolgend di e relevanten lan-
des- und regionalplanerischen Vorgaben skizziert. Weitere rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. zu Nahversorgungslagen und zur
Sortimentsliste) finden sich in den einzelnen Teilk apiteln in inhaltlicher Zuordnung zu den jeweiligen Themenbereichen. Darüber
hinaus wird auch die aktuelle Rechtsprechung der Europäischen Ebene beachtet.
2.1 RECHTLICHE EINORDNUNG VON EINZELHANDELSKONZEPTEN
Kommunen sind durch das Bau- und Planungsrecht mit Befugnissen ausgestattet, die Standortwahl von Hand elsbetrieben im
Sinne gesamtstädtisch gewinnbringender Grundsätze z u steuern, ohne jedoch Konkurrenzschutz oder Marktp rotektionismus zu
betreiben. Durch die kommunale Bauleitplanung kann die öffentliche Hand aktiv Einfluss darauf nehmen, den für die Bürgerschaft
sowie Besuchende interessanten Nutzungsmix der Innenstadt, in Stadtteil- oder Nahversorgungszentren und an Nahversorgungs-
und Sonderstandorten dauerhaft zu stabilisieren und auszubauen.
Jede Steuerung von Bauvorhaben mittels Bauleitplanung bedarf einer aus dem Bauplanungsrecht abgeleiteten, sorgfältig erarbei-
teten Begründung. Da die Steuerung im Einzelfall auch eine Untersagung oder eine Einschränkung von Vorhaben bedeuten kann,
werden an die Begründung dieses hoheitlichen Handel ns bestimmte rechtsstaatliche Anforderungen gestell t. Im Zentrum der
kommunalen Steuerungsbemühungen müssen stets raumor dnerische oder städtebauliche – also bodenrechtlich e – Aspekte
stehen, zu denen insbesondere der Schutz zentraler Versorgungsbereiche (ZVB) gehört.
Rechtliche Grundlagen für das vorliegende Einzelhan dels- und Zentrenkonzept sind das Baugesetzbuch (Ba uGB) und die Baunut-
zungsverordnung (BauNVO) sowie die dazu ergangene Rechtsprechung1. Der Bundesgesetzgeber hat mit den Novellen des BauGB
den Stellenwert kommunaler Einzelhandelsentwicklung skonzepte im Rahmen der Bauleitplanung gestärkt. Nac hdem sie bereits
als besonderer Abwägungsbelang in § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB verankert waren, stellen sie auch in § 9 Abs. 2a BauGB (einfache
Innenbereichs-Bebauungspläne zur Erhaltung oder Ent wicklung zentraler Versorgungsbereiche) eine wesent liche Abwägungs-
grundlage dar. Die Bedeutung von kommunalen Einzelh andelskonzepten für die Rechtfertigung der Planung hat das Bundesver-
waltungsgericht (BVerwG) deutlich hervorgehoben.2
Darüber hinaus gewährleistet das Einzelhandels- und Zentrenkonzept eine Konformität zu den Zielen und Grundsätzen der
Landes- und Regionalplanung.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept soll als poli tisch beschlossener Fachbeitrag eine grundlegende u nd strategische Arbeits-
basis für die Bauleitplanung und den Stadtentwicklu ngsprozess der nächsten Jahre bilden. Wesentliche V oraussetzungen für die
gewinnbringende Nutzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sind u. a. der politische Beschluss im Sinne eines städtebau-
lichen Entwicklungskonzeptes nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB durch den Rat der Stadt Münster, damit es in der bauleitplanerischen
Abwägung zu berücksichtigen ist.
1 Vgl. zahlreiche Urteile zum Themenkomplex der Ein zelhandelssteuerung im Rahmen der Bauleitplanung, u . a. OVG NRW Urteil vom 19.06.2008 – AZ: 7 A
1392/07, bestätigt durch das BVerwG Urteil vom 17.12.2009 – AZ: 4 C 2.08; OVG NRW Urteil vom 15.02.2012 – AZ: 10 D 32/11.NE).
2 Vgl. BVerwG Urteile vom 27.03.2013 – AZ: 4 CN 6/1 1, 4 CN 7/11, 4 C 13/11.
9
2.2 EUROPÄISCHE EBENE
Auf europäischer Ebene hat ein EuGH-Urteil aus 2018 (EuGH, Urteil vom 30.1.2018 – C-360/15, C -31/16, zur RL 2006/123, sog.
Dienstleistungsrichtlinie) in der deutschen Einzelh andelsteuerung viel Beachtung gefunden. Hieraus geh t hervor, dass eine nicht
verhältnismäßige (zur Erfüllung des verfolgten Zieles), nicht erforderliche (zwingender Grund des Allgemeininteresses) und diskri-
minierende (mengenmäßige oder territoriale Beschrän kung) Einschränkung der Entwicklungsmöglichkeiten v on Einzelhandel
durch Bauleitplanung gegen Unionsrecht verstößt.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die EU -Kommission nach aktuellem Kenntnisstand Untersuchu ngen im Rahmen
von Vertragsverletzungsverfahren gegen Einzelhandel sregelungen in den Landesentwicklungsplänen mehrere r Bundesländer
(u. a. Niedersachsen, Baden-Württemberg und NRW) durc hführt. Dabei geht es unter anderem auch um die Fra ge, ob die Euro-
parechtskonformität der LEP-Regelungen noch dadurch gewährleistet wird, dass Zielabweichungsverfahren die "Schärfe" der LEP
-Regelungen im Bedarfsfall abmildern können. Die EU -Kommission ist davon nicht überzeugt und bezweifel t insbesondere den
praktischen Nutzen der in den landesplanerischen Reg elungen enthaltenen Zielabweichungsverfahren. Der A usgang dieser Ver-
fahren und deren Auswirkungen auf die LEP-Praxis in Deutschland ist offen.
2.3 LANDES- UND REGIONALPLANUNG
Eine wichtige Grundlage der kommunalen Einzelhandelssteuerung bilden, trotz der kommunalen Planungshoheit, die landes- und
regionalplanerischen Vorgaben. Die kommunale Baulei tplanung hat deren bindende Ziele und abwägbare Grundsätze entspre-
chend der lokalen Gegebenheiten zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Im Folgenden sind die für die Ent wicklung des Einzel-
handels in Münster wesentlichen Vorgaben aus der Landes- und Regionalplanung beschrieben.
Landesplanerische Vorgaben (LEP NRW)
In der aktuell geltenden Fassung des Landesentwickl ungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) (Stand: 03.07. 2024) finden sich
folgende Ziele [Z] und Grundsätze [G] zur Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsvorhaben , die im Folgenden zusammenfassend
dargestellt werden und die bei der Fortschreibung d es Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Beachtung bzw . Berücksichtigung
finden:
[6.5-1 Z] Standorte des großflächigen Einzelhandels i n allgemeinen Siedlungsbereichen: „Kerngebiete und Sonderge-
biete für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunu tzungsverordnung dürfen nur in regionalplanerisch f estgelegten
Allgemeinen Siedlungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden.“
[6.5-2 Z] Standorte des großflächigen Einzelhandels mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur in zentralen Versor-
gungsbereichen: „Dabei dürfen Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungs-
verordnung mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur in bestehenden zentralen Versorgungsbereichen sowie in neu
geplanten zentralen Versorgungsbereichen in städteb aulich integrierten Lagen, die aufgrund ihrer räumli chen Zuord-
nung sowie verkehrsmäßigen Anbindung für die Versorgung der Bevölkerung zentrale Funktionen des kurz-, mittel- oder
langfristigen Bedarfs erfüllen sollen, dargestellt und festgesetzt werden.
Zentrenrelevant sind die Sortimente gemäß Anlage 1 und weitere von der jeweiligen Gemeinde als zentren relevant
festgelegte Sortimente (ortstypische Sortimentsliste).
Ausnahmsweise dürfen Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit n ahver-
sorgungsrelevanten Kernsortimenten auch außerhalb z entraler Versorgungsbereiche dargestellt und festge setzt wer-
den, wenn nachweislich eine Lage in den zentralen V ersorgungsbereichen aus städtebaulichen oder siedlu ngsstruktu-
rellen Gründen, insbesondere der Erhaltung gewachsener baulicher Strukturen oder der Rücksichtnahme auf ein histo-
risch wertvolles Ortsbild, nicht möglich ist und die Bauleitplanung der Gewährleistung einer wohnortnahen Versorgung
mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten dient und zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht we sentlich
beeinträchtigt werden.“
[6.5-3 Z] Beeinträchtigungsverbot: „Durch die Darstellung und Festsetzung von Kerngebie ten und Sondergebieten für
Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit zentrenrelevanten Sortimenten dürfen zentrale Ver-
sorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.“
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[6.5.4 G] Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche: „Bei der Darstellung und Festsetzung von Sonderge-
bieten für Vorhaben im Sinne des § 11 Abs. 3 Baunut zungsverordnung mit nicht zentrenrelevanten Kernsor timenten
soll der zu erwartende Gesamtumsatz der durch die j eweilige Festsetzung ermöglichten Einzelhandelsnutz ungen die
Kaufkraft der Einwohner der jeweiligen Gemeinde für die geplanten Sortimentsgruppen nicht überschreiten.“
[6.5-5 Z] Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Standort, relativer Anteil zentrenrelevanter Randsortimente: „Son-
dergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevanten K ernsorti-
menten dürfen nur dann auch außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden, wenn
der Umfang der zentrenrelevanten Sortimente maximal 10 % der Verkaufsfläche beträgt und es sich bei di esen Sorti-
menten um Randsortimente handelt.“
[6.5-6 G] Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Ver kaufsfläche zentrenrelevanter Randsortimente: „Der Umfang
der zentrenrelevanten Randsortimente eines Sondergebietes für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsver-
ordnung mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten soll außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen 2.500 m²
Verkaufsfläche nicht überschreiten.“
[6.5-7 Z] Überplanung von vorhandenen Standorten mit großflächigem Einzelhandel: „Abweichend von den Festle-
gungen 1 bis 6 dürfen vorhandene Standorte von Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung außer-
halb von zentralen Versorgungsbereichen als Sonderg ebiete gemäß § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung da rgestellt
und festgesetzt werden. Dabei sind die Sortimente und deren Verkaufsflächen in der Regel auf die Verkaufsflächen, die
baurechtlichen Bestandsschutz genießen, zu begrenzen. Wird durch diese Begrenzung die zulässige Nutzung innerhalb
einer Frist von sieben Jahren ab Zulässigkeit aufgehoben oder geändert, sind die Sortimente und deren Verkaufsflächen
auf die zulässigen Verkaufsflächenobergrenzen zu begrenzen. Ein Ersatz zentrenrelevanter durch nicht zentrenrelevante
Sortimente ist möglich.
Ausnahmsweise kommen auch geringfügige Erweiterungen in Betracht, wenn dadurch keine wesentliche Beeinträchti-
gung zentraler Versorgungsbereiche von Gemeinden erfolgt.“
[6.5-8 Z] Einzelhandelsagglomerationen: „Die Gemeinden haben dem Entstehen neuer sowie der V erfestigung und
Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen außerhalb Allgemeiner Siedlungsbereiche entgegenzuwirken.
Darüber hinaus haben sie dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsag-
glomerationen mit zentrenrelevanten Sortimenten auß erhalb zentraler Versorgungsbereiche entgegenzuwirk en. Sie
haben sicherzustellen, dass eine wesentliche Beeint rächtigung zentraler Versorgungsbereiche von Gemein den durch
Einzelhandelsagglomerationen vermieden wird.“
[6.5-9 G] Regionale Einzelhandelskonzepte: „Regionale Einzelhandelskonzepte sind bei der Aufste llung und Änderung
von Regionalplänen in die Abwägung einzustellen.“
[6.5-10 Z] Vorhabenbezogene Bebauungspläne für Vorhab en im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung:
„Vorhabenbezogene Bebauungspläne für Vorhaben im Sin ne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung sind, so weit
von § 12 Absatz 3a Satz 1 Baugesetzbuch kein Gebrau ch gemacht wird, nur zulässig, wenn sie den Anforde rungen der
Festlegungen 6.5-1, 6.5-7 und 6.5-8 entsprechen; im Falle von zentrenrelevanten Kernsortimenten haben sie zudem
den Festlegungen 6.5-2 und 6.5-3, im Falle von nich t zentrenrelevanten Kernsortimenten den Festlegunge n 6.5-3, 6.5-
4, 6.5-5 und 6.5-6 zu entsprechen. […]“
Auf Grundlage des Beschlusses vom 14. März 2025 bef indet sich der LEP NRW aktuell in der 3. Änderung, b egleitet durch ein
derzeit laufendes Beteiligungsverfahren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Überarbeitung der landesplanerischen Vorga-
ben zur Einzelhandelssteuerung. Diese reagiert unmi ttelbar auf das sogenannte Dortmund-Urteil des OVG NRW (Urteil vom 29.
Juni 2021 – 10 D 121/17.NE), in dem wesentliche Teile der bisherigen Festlegungen zur Steuerung großflächigen Einzelhandels für
unwirksam erklärt wurden. Die geänderten Festlegung en im LEP zielen daher auf eine rechtssichere Neuaus richtung der landes-
planerischen Einzelhandelssteuerung ab, insbesonder e durch die präzisere Definition zentraler Versorgu ngsbereiche und eine
klarere Abgrenzung der raumbedeutsamen Auswirkungen großflächiger Einzelhandelsbetriebe.
11
Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt“ und Einzelhandelserlass NRW 2021
Die Landesregierung in NRW hat die Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-West falen.“ auf den Weg gebracht, in
deren Rahmen sie u.a. die Flexibilisierung des Plan ungsrechts für den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) anstrebt. Dadurch soll den
„Kundenanforderungen an einen barrierefreien und mo dernen Lebensmitteleinzelhandel genüge“ getan werden. Zudem soll „zur
Verbesserung der Nahversorgung [die] Ansiedlungen von Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen in städtebaulich integrierten La-
gen auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche“ weiter gefördert werden.3
Auch der Einzelhandelserlass NRW 2021 beinhaltet eine Flexibilisierung bei der raumordnerischen Prüfung von Einzelhandelsvor-
haben außerhalb eines festgelegten ZVB. Nach Ziffer 5.8 des Einzelhandelserlasses (siehe S. 85) muss eine Vorlage des Bauantrags
bzw. der Bauvoranfrage für ein Einzelhandelsvorhabe n außerhalb eines festgelegten ZVB bei der zuständig en Raumordnungsbe-
hörde erst ab einer zur Genehmigung gestellten Verk aufsfläche von über 1.200 m² erfolgen. Durch diese Handlungsanweisung
soll den Kommunen mehr Eigenverantwortung bei der Zulassung von Einzelhandelsbetrieben bis zu dieser Größenordnung über-
lassen werden. Zu berücksichtigen ist in diesem Kon text jedoch insbesondere, ob es sich bei mehreren E inzelhandelsbetrieben
um eine Funktionseinheit bzw. Agglomeration handelt (vgl. hierzu EH-Erlass NRW 2021).
Darüber hinaus enthält der Einzelhandelserlass „Hinweise, Empfehlungen und Weisungen [zur] landese inheitlichen Planung und
bauordnungsrechtlichen Beurteilung von großflächige n Einzelhandelsbetrieben. Sie gehen vom geltenden R echt aus und berück-
sichtigen die einschlägige Rechtsprechung. Sie sind ausschließlich auf städtebauliche und raumordnerische Ziele, insbesondere auf
die Sicherung einer ausreichenden und ausgewogenen Versorgung mit Gütern aller Bedarfsstufen i. S. d. Daseinsvorsorge, ausge-
richtet. Sie verfolgen nicht das Ziel, auf den Wett bewerb der unterschiedlichen Unternehmen und Betrie bsformen des Handels
Einfluss zu nehmen.
Der Erlass dient somit insbesondere auch einer Stärkung der kommunalen Planungshoheit, die durch die Hinweise und Empfehlun-
gen unterstützt werden soll. Denn es ist vor allem Aufgabe der Kommunen, die Einzelhandelsentwicklung vor Ort zu steuern, um
sowohl die Zentren zu stärken als auch die Nahversorgung zu sichern“ (EH-Erlass NRW 2021, S. 7).
Die Hinweise, Empfehlungen und Weisungen des Einzelhandelserlass Nordrhein-Westfalen 2021 wurden bei der Erstellung dieses
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, insbesondere im Nahversorgungskonzept, berücksichtigt.
Regionalplanerische Vorgaben
Im derzeit gültigen Regionalplan Münsterland der Be zirksregierung Münster (in der Fassung der Bekanntm achung vom
17.04.2025) sind die im Folgenden zusammenfassend dargestellten Ziele zur Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsvorhaben for-
muliert:
Z III.3-1 Beachtung der ASB-Zweckbindungen; Nachnutzung
(1) „Die festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereiche mit zweckgebundenen Nutzungen für
o Ferieneinrichtungen, Sport- und Freizeitanlagen (ASB-Z-E),
o Einrichtungen des Bildungswesens (ASB-Z-B),
o Einrichtungen des Gesundheitswesens (ASB-Z-G),
o Standorte für großflächigen Einzelhandel (ASB-Z-EH),
o Militärische Nutzungen (ASB-Z-M),
o Technologieparks (ASB-Z-TP) und
o sonstige Zweckbindungen (ASB-Z)
sind den jeweils genannten Zweckbindungen vorbehalt en. Weitere Nutzungen sind nur untergeordnet und in einem
engen funktionalen Zusammenhang mit der Zweckbindung zulässig. Ihr Umfeld ist von konkurrierenden Nutzungen, die
ihre Funktion und ihre Weiterentwicklung beeinträchtigen könnten, freizuhalten.“
(2) „Nach Aufgabe der zweckgebundenen Nutzungen sind diese Bereiche wieder der ursprünglichen Nutzung zuzufüh-
ren und / oder der Umgebungsnutzung anzupassen.“
3 Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein- Westfalen.“ der Landesregierung, vertreten durch di e Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleich -
stellung des Landes NRW, den Minister für Wirtschaf t, Innovation, Digitalisierung und Energie des Land es NRW und den Minister der Finanzen des Landes
NRW).
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Z III.3-9 ASB-Z-EH – Standorte des großflächigen Einzelhandels
(1) „Die im Regionalplan festgelegten ASB-Z-EH dienen de r Aufnahme von großflächigen Einzelhandelsbetrieben im
Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten an bestehenden Einzelhandelsstandorten.“
(2) „Ausnahmsweise darf die gemeindliche Bauleitplanung in diesen Bereichen die Voraussetzungen für die Ansiedlung
von Einzelhandelsbetrieben unterhalb der Großflächigkeitsschwelle schaffen, wenn es sich dabei um Vorhaben mit nicht
zentrenrelevantem Kernsortiment handelt und der Umf ang des zentrenrelevanten Randsortiments deutlich u nterge-
ordnet ist. Die Ansiedlung von Betrieben mit produz ierenden und tertiären Nutzungen darf in untergeordn etem Maß
zugelassen werden.“
2.4 PLANUNGSRECHTLICHE EINORDNUNG UND FESTLEGUNGSKRITERIEN VON
ZENTRALEN VERSORGUNGSBEREICHEN
Die Innenstädte und Ortszentren sowie die Stadtteil - oder Nebenzentren und Grund- oder Nahversorgungszen tren sind als Aus-
prägung zentraler Versorgungsbereiche städtebaurech tliches Schutzgut im Sinne des BauGB und der BauNVO. An ihre Bestim-
mung bzw. Abgrenzung werden rechtlich hohe Anforderungen gestellt, die sich aus bundesrechtlichen Normen und vor allem aus
der aktuellen Rechtsprechung ergeben. Zentrale Vers orgungsbereiche bilden die essentielle Grundlage zu r Konkretisierung der
bauleitplanerischen Umsetzung der empfohlenen Einzelhandelsentwicklung.
Entwicklungen in Planungsrecht und Rechtsprechung
Der Begriff des zentralen Versorgungsbereiches ist Bestandteil der planungsrechtlichen Normen (§ 11 Abs . 3 BauNVO) und be-
schreibt diejenigen Bereiche, die aus städtebaulich en Gründen vor mehr als unwesentlichen Auswirkungen bzw. vor Funktions-
störungen geschützt werden sollen. Durch das Europa rechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) wurde der Begr iff im Jahr 2004 in
den bundesrechtlichen Leitsätzen zur Bauleitplanung (§ 2 Abs. 2 BauGB) sowie den planungsrechtlichen V orgaben für den unbe-
planten Innenbereich ergänzend verankert (§ 34 Abs. 3 BauGB). Durch die Novellierung des BauGB zum 01.0 1.2007 wurde die
„Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbere iche“ schließlich auch zum besonders zu berücksichti genden Belang der
Bauleitplanung erhoben (§ 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB). Das Sicherungs- und Entwicklungsziel für zentrale Versorgungsbereiche berech-
tigt nunmehr zur Aufstellung einfacher Bebauungspläne nach § 9 Abs. 2a BauGB. Darüber hinaus sieht § 5 Abs. 2 BauGB vor, dass
im Flächennutzungsplan die Ausstattung des Stadtgeb iets mit zentralen Versorgungsbereichen dargestellt werden kann, um Ein-
zelhandelsentwicklungskonzepten als informelles Pla nungsinstrument stärkeres rechtliches Gewicht zu ve rleihen. Schließlich ist
die hervorgehobene Bedeutung zentraler Versorgungsbereiche auch als Grundsatz der Raumordnung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 3 ROG)
eine Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwick lung. Nach dieser Vorschrift sind die räumlichen Vor aussetzungen für die
Erhaltung der Innenstädte und örtlichen Zentren als zentrale Versorgungsbereiche zu schaffen.
Festlegungskriterien für zentrale Versorgungsbereiche
In der planerischen Praxis der Zentrendefinition er gibt sich, je nach Größe und Struktur einer Kommune , ein hierarchisch abge-
stuftes kommunales System aus einem Innenstadtzentrum, aus Neben- oder Stadtteilzentren sowie Grund- bzw. Nahversorgungs-
zentren. Zusammen mit den übrigen Einzelhandelsstan dorten im Stadtgebiet bilden die zentralen Versorgu ngsbereiche das
gesamtstädtische Standortsystem.
Die einzelnen Zentrentypen unterscheiden sich hinsichtlich der Tiefe und der Breite der Versorgungsfunktion:
4
Innenstadt-/Ortszentren verfügen über einen großen Einzugsbereich (i. d. R . gesamtes Stadtgebiet, ggf. weiteres Um-
land) und bieten regelmäßig ein breites Spektrum an Waren und Dienstleistungen des kurz-, mittel- und langfristigen
Bedarfsbereiches an.
Neben-/Stadtteilzentren verfügen über einen mittleren Einzugsbereich (i. d . R. beschränkt auf bestimmte Stadtteile
größerer Städte) und bieten regelmäßig ein größeres Spektrum an Waren und Dienstleistungen des kurz- u nd mittel-
fristigen (ggf. auch langfristigen) Bedarfsbereiches an.
4 Vgl. Kuschnerus/Bischopink/Wirth 2018, S. 101.
13
Grund-/Nahversorgungszentren verfügen über einen kleinen Einzugsbereich (i. d. R. beschränkt auf bestimmte Quar-
tiere größerer Städte bzw. Zentren kleinerer Orte) und bieten ein begrenztes Spektrum an Waren und Dienstleistungen
des kurzfristigen (ggf. auch Teilbereiche des mittel- und langfristigen) Bedarfsbereiches an.
Der Bundesgesetzgeber erläutert zu zentralen Versorgungsbereichen, dass sich ihre Festlegung
aus planerischen Festsetzungen in Bauleitplänen und Festlegungen in Raumordnungsplänen,
aus sonstigen städtebaulichen oder raumordnerischen Konzepten (also insbesondere Einzelhandelsentwickl ungskon-
zepten),
oder aus nachvollziehbar eindeutigen tatsächlichen Verhältnissen ergeben kann.5
Nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts si nd zentrale Versorgungsbereiche i. S. d. § 34 Abs. 3 BauGB räumlich ab-
grenzbare Bereiche einer Stadt, denen aufgrund vorh andener Einzelhandelsnutzungen – häufig ergänzt dur ch diverse Dienstleis-
tungs- und Gastronomiebetriebe – eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt.6
Bei der Beurteilung, ob ein Versorgungsbereich eine n zentralen Versorgungsbereich i. S. d. § 34 Abs. 3 BauGB bildet, bedarf es
einer wertenden Gesamtbetrachtung der städtebaulich relevanten Gegebenheiten. Entscheidend für die Abgrenzung eines zent-
ralen Versorgungsbereichs ist, dass der Bereich ein e für die Versorgung der Bevölkerung in einem besti mmten Einzugsbereich
zentrale Funktion hat und die Gesamtheit der dort vorhandenen baulichen Anlagen aufgrund ihrer Zuordnung innerhalb des räum-
lichen Bereichs und aufgrund ihrer verkehrsmäßigen Erschließung und verkehrlichen Anbindung in der Lage sind, den Zweck eines
zentralen Versorgungsbereichs – sei es auch nur die Sicherstellung der Grund- oder Nahversorgung – zu erfüllen.7
Die Funktionszuweisung eines zentralen Versorgungsb ereichs setzt demnach eine integrierte Lage voraus. Ein isolierter Standort
mit einzelnen Einzelhandelsbetrieben bildet keinen zentralen Versorgungsbereich, auch wenn dieser über einen weiteren Ein-
zugsbereich verfügt und eine beachtliche Versorgungsfunktion erfüllt.8
EIN ZENTRALER VERSORGUNGSBEREICH IST EIN
räumlich abgrenzbarer Bereich,
der nach Lage, Art und Zweckbestimmung eine zentrale Funktion für einen bestimmten Einzugsbereich übernimmt,
eine integrierte Lage aufweist und durch vorhandene Einzelhandelsnutzung – häufig ergänzt durch Dienstleistungs- und
Gastronomieangebote – geprägt ist.
Grundsätzlich geht es dem Bundesgesetzgeber zufolge bei dem Schutz und der Entwicklung zentraler Verso rgungsbereiche im
Kern darum, die Innenentwicklung und die Urbanität der Städte zu stärken und damit angesichts des demo grafischen Wandels
und der geringeren Mobilität älterer Menschen auch die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung zu sichern.9
In der Planungspraxis ist die Beurteilung, ob bestim mte Lagen noch als zentrale Versorgungsbereiche mit der Funktion eines
Grund- oder Nahversorgungszentrums einzustufen sind zuweilen überaus anspruchsvoll. Regelmäßig ergeben sich Streitfälle bei
zwar städtebaulich integrierten Bereichen mit einer historischen Zentrenfunktion, die aber nur über eine eingeschränkte Versor-
gungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hina us verfügen. Standortbereiche, die nicht über eine ausreichende Größe
und ein Spektrum von Waren und Dienstleistungen sow ie keinen marktgängigen Lebensmittelmarkt verfügen, können gemäß
aktueller Rechtsprechung keine zentrale Versorgungs funktion in größeren Städten übernehmen und sind so mit bei fehlender
Entwicklungsperspektive (z. B. in Form konkreter Potenzialflächen) nicht als zentraler Versorgungsbereich einzustufen.10
Sind die Definition und hierarchische Struktur von zentralen Versorgungsbereichen durch die erläuterte Rechtsprechung hinrei-
chend gegeben, fehlen allgemein gültige Kriterien f ür eine räumliche Abgrenzung. Insbesondere für die Abgrenzung zentraler
Versorgungsbereiche im Rahmen von Einzelhandelsentwicklungskonzepten sind diese unabdingbar, um eine transparente Vorge-
hensweise zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang ist der konkrete Bezugsraum für die vom Gesetzgeber vorgesehene
5 Vgl. Bundestag 2004: Begründung zum Europarechtsa npassungsgesetz Bau 2004. Bundestagsdrucksache 15/2250, S. 54.
6 Vgl. BVerwG Urteil 11. Oktober 2007 – AZ: 4 C 7.0 7.
7 Vgl. BVerwG Beschluss vom 20. November 2006 – AZ: 4 B 50.06.
8 Vgl. BVerwG Urteil 11. Oktober 2007 – AZ: 4 C 7.0 7.
9 Vgl. Gesetzentwurf zur BauGB-Novelle 2007. Bundes tagsdrucksache 16/2496, S. 10.
10 Vgl. OVG NRW Urteil 15. Februar 2012 – AZ: 10 A 1 770/09.
14
Schutzfunktion zu berücksichtigen. Wird im Rahmen d es § 34 Abs. 3 BauGB auf die faktischen (tatsächlic hen) Gegebenheiten
abgestellt, ist hiervon abweichend bei der Abgrenzu ng von zentralen Versorgungsbereichen im Rahmen ein es Einzelhandelsent-
wicklungskonzepts auch der Erhalt und die Entwicklung (i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 4 und 11 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB, § 9 Abs. 2a sowie
§ 11 Abs. 3 BauNVO) solcher zu betrachten.
Abbildung 1 veranschaulicht ergänzend, inwiefern di e Festlegung zentraler Versorgungsbereiche über die vereinfachte
Beschreibung der Bestandsstruktur hinausgeht.
Abbildung 1: Methodik der Ableitung von zentralen V ersorgungsbereichen
Quelle: Darstellung Stadt + Handel.
Im Rahmen der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche werden daher – ausgehend von der Leitfunktion des Einzelhandels
unter Berücksichtigung einer gewissen erforderliche n Nutzungsmischung und -dichte – folgende Kriterien zur Festlegung für
zentrale Versorgungsbereiche zugrunde gelegt:
15
FESTLEGUNGSKRITERIEN FÜR ZENTRALE VERSORGUNGSBEREICHE
Aspekte des Einzelhandels
Warenspektrum, Branchenvielfalt, räumliche Dichte und Anordnung des Einzelhandelsbesatzes (im Bestand und in der
Entwicklungsperspektive),
aktuelle und/oder zukünftig vorgesehene Versorgungsfunktion des Zentrums (räumlich und funktional).
Sonstige Aspekte
Art und Dichte ergänzender öffentlicher wie privater Einrichtungen im Bestand und in der Entwicklungsperspektive (wie
etwa Dienstleistungen und Verwaltung, Gastronomie, Bildung und Kultur etc.),
städtebauliche Gestaltung und Dichte, stadthistorische Aspekte sowie Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums,
integrierte Lage innerhalb des Siedlungsgebiets,
verkehrliche Einbindung in das öffentliche Personennahverkehrsnetz, verkehrliche Erreichbarkeit für sonstige Verkehrs-
träger, bedeutende Verkehrsanlagen wie etwa Busbahnhöfe und Stellplatzanlagen,
ggf. Einbeziehung potenzieller und städtebaulich ve rtretbarer Entwicklungsareale auch in Abhängigkeit von der
empfohlenen Funktionszuweisung, in direkter angrenzender Lage zum bestehenden ZVB.
Zur Darstellung der Gesamtattraktivität des zentral en Versorgungsbereiches werden ggf. auch Leerstände von Ladenlokalen und
erkennbare städtebauliche Missstände im Zentrum erf asst – sie verdichten qualitativ wie auch quantitat iv die städtebaulich-
funktionale Bewertungsgrundlage.11
Eine sinnvolle Begrenzung in ihrer Ausdehnung erfahren zentrale Versorgungsbereiche stets dadurch, dass Flächen, die nicht mehr
im unmittelbaren, fußläufig erlebbaren städtebaulic h-funktionalen Zusammenhang mit den zentralen Bereic hen eines Zentrums
stehen (z. B. durch eine deutliche Änderung der Nutz ungsstruktur und einem Abbruch der Lauf- bzw. Hande lslage aufgrund von
Wohnbebauung) und deren mögliche Entwicklung nicht mehr zur Stärkung des zentralen Versorgungsbereiche s als Ganzem bei-
tragen würden, nicht in die zentralen Versorgungsbereiche einbezogen werden sollten. Aus diesem Grunde werden auch städte-
bauliche Barrieren näher untersucht, die eine Begrenzung eines zentralen Versorgungsbereichs begründen können.12
Grundsätzlich sollte die Abgrenzung eines zentralen Versorgungsbereichs parzellenscharf vorgenommen we rden, um der
Anforderung späterer Bauleitplanverfahren an eine hinreichende Bestimmtheit und Bestimmbarkeit gerecht zu werden. Von einer
parzellenscharfen Abgrenzung sollte in begründeten Einzelfällen abgewichen werden, etwa wenn
kartografische Parzellenstrukturen nicht (mehr) mit realen Grundstücksnutzungen übereinstimmen (insofern ist neben
der Parzellenstruktur auch die Baulichkeit vor Ort zugrunde zu legen),
in einem Bereich homogener Grundstückszuschnitte bestimmte einzelne Grundstücke den Rahmen sprengen, also etwa
gegenüber der Mehrzahl der anderen besonders tief g eschnitten sind, und daher nur in Teilen zum zentra len Versor-
gungsbereich hinzugefügt werden sollten oder
wenn potentielle, empfohlene Entwicklungsflächen nur angeschnitten werden.
11 Das Bundesverwaltungsgericht hat die Auffassung d es OVG NRW bestätigt, wonach die Verträglichkeitsbewertung zu Vorhaben in Bezug auf zentrale Versor-
gungsbereiche im Einzelfall auch die konkrete städtebauliche Situation des betroffenen Versorgungsbereichs einbeziehen sollte, etwa wenn ein zentraler Ver-
sorgungsbereich durch Leerstände besonders empfindlich gegenüber zusätzlichen Kaufkraftabflüssen ist (vgl. BVerwG, Urteil 11. Oktober 2007 – AZ: 4 C 7.07).
12 Als städtebauliche Barrieren wirken etwa Bahnanla gen, Gewässer, stark befahrene Hauptverkehrsstraßen, Hangkanten, Höhenversätze, nicht zugängliche Are-
ale wie etwa größere Gewerbebetriebe oder Industrieanlagen usw.
16
3 Methodik
Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts erfolgte in drei wesentlichen Erarbeitungsphasen: Der Analysephase,
der Phase der Leitlinien und der Konzeptionsphase. In die einzelnen Erarbeitungsschritte sind analytis che und bewertende
Leistungsbausteine eingebunden, die wiederum auf mehrere primärstatistische, empirische Erhebungen zurückgreifen.
Zur Erfassung und Bewertung der Angebots- und Nachfr agesituation sowie der städtebaulichen Standortmerk male wurden im
Rahmen des vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenk onzepts folgende Leistungsbausteine zugrunde gelegt und aufeinander
abgestimmt:
Abbildung 2: Erarbeitungsschritte des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts für die Stadt Münster
Quelle: Darstellung Stadt + Handel.
Bestandserhebung
Zwischen August und Oktober 2024 wurde eine flächen deckende Bestandserhebung der Einzelhandelsbetriebe in der Stadt
Münster durchgeführt. Die Einzelhandelserfassung erfolgte mittels einer Stichtagserhebung, wobei sämtliche zum Erhebungszeit-
punkt vorgefundenen Einzelhandelsbetriebe erfasst wurden.
Bei der von Stadt + Handel durchgeführten Erhebung wurden neben dem Namen und der Adresse der Betriebe u. a. zwei weitere
zentrale Messgrößen erfasst. Zum einen wurden die G esamtverkaufsflächen der einzelnen Anbieter aufgeno mmen. Die aktuelle
Rechtsprechung zur Verkaufsflächendefinition des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2016 (u. a. BVerwG 4 C 1.16) fand
dabei konsequente Anwendung. Zum anderen fand eine differenzierte Aufschlüsselung der Verkaufsflächen nach Warensorti-
menten statt, um die tatsächlichen Angebotsverhältn isse sowohl der Kern- als auch Nebensortimente reali tätsnah abbilden zu
können.
Zusätzlich wurden im Rahmen der Bestandserhebung die Verkaufsflächen nach innen- und außenliegender Ver kaufsfläche diffe-
renziert. In Anlehnung an die bundesverwaltungsgeri chtliche Rechtsprechung zur Definition der Verkaufs fläche und der baupla-
nungsrechtlichen Implikation der Verkaufsflächengrö ße im Genehmigungsverfahren (z. B. verankert in der Großflächigkeits-
schwelle) wurde die Außenverkaufsfläche vollumfänglich erfasst.
Mit einbezogen bei der Analyse der Einzelhandelsstrukturen werden zudem konkret absehbare Entwicklungen (Prognosehorizont
bis Ende 2032)
13. Hierzu erfolgte eine enge Abstimmung mit der Stad tverwaltung sowie der Wirtschaftsförderung der Stad t
Münster.
13 Vor allem geplante/bereits genehmigte/in Bau befi ndliche größere Einzelhandelsvorhaben oder größere Betriebe, bei denen eine zeitnahe Betriebsaufgabe
bereits bekannt ist.
17
Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung für die ab satzwirtschaftlichen und städtebaulichen Untersuchu ngen sind neben dem
Ladeneinzelhandel auch Betriebe des Lebensmittelhan dwerks (z. B. Fleischer, Bäcker), Tankstellenshops, Kioske und Hofläden
erfasst worden. Darüber hinaus sind Ladenleerstände14 – soweit eine vorherige Einzelhandels- oder ladenähnliche Dienstleistungs-
nutzung erkennbar war – als wichtiger Indikator der Einzelhandelsstruktur in zentralen Bereichen erfasst worden.
Außerdem wurden die zentrenergänzenden Funktionen (ZEF) innerhalb der Zentren erhoben, da Art und Dichte e rgänzender
öffentlicher wie privater Einrichtungen wesentliche Bestandteile von zentralen Versorgungsbereichen sind.
Zu den zentrenergänzenden Funktionen zählen u. a.:
(einzelhandelsnahe) Dienstleistungen (z. B. Banken, Postdienstleistungen, Versicherungen)
medizinische Einrichtungen
soziale/kirchliche Einrichtungen
Freizeit- und Kultureinrichtungen
öffentliche Einrichtungen
Gastronomie (inkl. gesonderter Betrachtung)
Handwerk (inkl. gesonderter Betrachtung)
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund einer unterschiedlichen Erhebungsmethodik (EHZK Münster
2018: Bereitstellung der Daten seitens der Stadt Mü nster, dabei inkl. Obergeschossnutzungen; EHZK Müns ter 2026: Bestandser-
fassung durch Stadt + Handel ausschließlich in Erdg eschosslagen) auf die Darstellung einer Entwicklung im zeitlichen Verlauf
verzichtet wird, insbesondere um einer Missinterpretation entgegenzuwirken.
Aufgrund der gesonderten Betrachtung der Handwerksbetriebe wurden zwei Arten des Handwerks unterschieden:
Lebensmittelhandwerk/Ladenhandwerk: Der Betrieb ist vorrangig auf den Verkauf an den Endverbraucher au sgelegt,
handwerkliche Tätigkeiten werden im Hintergrund mit gewisser Bedeutung erledigt (z. B. Bäckerei, Fleischerei, Fahrrad-
laden mit angeschlossener Werkstatt). Analog zum EHZK Münster 2018 erfolgt die Kartendarstellung als Einzelhandels-
betrieb.
„Klassisches“ Handwerk (als nicht vorrangig auf den Verkauf ausgelegtes Handwerk): Die handwerkliche Tätigkeit steht
eindeutig im Vordergrund (z. B. Schuster, Friseur), diese Nutzungen heben sich zudem von weiteren Diens tleistungen
(wie z. B. Versicherungen, Banken) ab.
Online-Befragung
Im Rahmen der Konzeptfortschreibung wurde eine Onli ne-Befragung zur Bewertung der Innenstadt und weite ren zentralen Ver-
sorgungsbereiche sowie zur Einschätzung der Nahversorgungssituation in den Stadtteilen von Münster durchgeführt. Die Online-
Befragung fand dabei vom 03. bis 16. Februar 2025 ü ber die Beteiligungsplattform „Beteiligung NRW“ statt. Die Bewerbung
erfolgte vorrangig über verschiedene digitale Kanäle der Stadt Münster (u. a. Social Media) sowie eine Pressemitteilung. Insgesamt
nahmen 2.078 Personen an der Online-Befragung teil.
Neben dem allgemeinen Einkaufsverhalten wurde nach B esuchsgründen sowie vermissten Artikeln und Angebot en in der
Münsteraner Innenstadt sowie (optional) in weiteren zentralen Versorgungsbereichen (Stadtbereichszentr en, Stadtteilzentren,
Nahversorgungszentren) gefragt. Zudem konnte die Att raktivität des jeweiligen Einzelhandelsstandortes b eurteilt werden. Der
zweite Teil setzte den Fokus auf die Bewertung nahv ersorgungsrelevanter Aspekte in den Stadtteilen sow ie Defizite in der Nah-
versorgung. In diesem Kontext hatten die Teilnehmen den überdies die Möglichkeit, konkrete Maßnahmen bz w. Vorschläge zur
Optimierung der stadtteilspezifischen Nahversorgung zu benennen.
14 Bezüglich der Leerstände ist zu beachten, dass da s vorliegende Konzept nur die Situation der Stichtagserhebung widerspiegelt und im Einzelhandelsbereich, so
auch bei den Leerständen, stetige Veränderungen – zum Teil auch wieder Neubelegungen – erfolgen und der Kennwert daher hier nicht zu hoch zu gewichten
ist, da die Erhebung keine strukturelle Leerstandse rhebung ersetzt. Darüber hinaus ist zu beachten, da ss diese Zahl auch längerfristige Leerstände umfass t.
Anhand längerfristiger Leerstände ist nicht pauschal auf die Situation im ZVB zu schließen, da die Gründe für die Leerstände vielfältig sein können – Eigentümer,
Miethöhen, Qualität der Ladenflächen.
18
Die Ergebnisse der Online-Befragung finden insbeson dere bei den Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Zentren sowie der
stadtteilspezifischen Nahversorgung Berücksichtigung. Die vollumfängliche Auswertung kann auf der Websi te der Stadt Münster
eingesehen werden: https://www.stadt-muenster.de/stadtplanung/fortschreibung-des-einzelhandels-und-zentrenkonzepts.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Zuge der Konzepterstellung erfolgte im Oktober 2 025 eine Öffentlichkeitsveranstaltung in der Aula d es Annette Gymnasiums
(Grüne Gasse 38). Das Ziel der Veranstaltung bestand darin, die breite Öffentlichkeit und interessierte Fachakteure über die zent-
ralen Inhalte des Konzepts zu informieren sowie Anregungen und Beiträge einzusammeln und zu diskutieren. Begleitend fand die
Veröffentlichung des Konzept-Entwurfs im Internet statt, mit der Möglichkeit, Anregungen und Stellungnahmen dazu abzugeben.
Die gesammelten Stellungnahmen sind fachgutachterli ch ausgewertet worden und (in unterschiedlichem Maß e) in das Endkon-
zept eingeflossen.
Städtebaulich-funktionale Analyse
Für zentrale Versorgungsbereiche und die Sonderstan dorte erfolgte eine städtebaulich-funktionale Analy se. Ein wesentlicher
Aspekt ist, angesichts der hohen Bedeutung für die bauleitplanerische Steuerung, die räumliche Abgrenz ung von zentralen Ver-
sorgungsbereichen. Eine entsprechend städtebaulich- funktional abgeleitete Abgrenzung bildet die Basis zukünftiger sortiments-
spezifischer und räumlicher Steuerung von Einzelhandelsvorhaben in der Bauleitplanung.
Weitere Konzepte
Zur Einordnung der Vorgehensweise und zur weiteren Vertiefung spezifischer stadtentwicklungspolitischer Zielsetzungen wird an
dieser Stelle auf bestehende gesamtstädtische Konzepte der Stadt Münster verwiesen. Hierzu zählen insbesondere das Integrierte
Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Münster Innenstadt 15, die verschiedene Stadtteilentwicklungskonzepte 16, das Integrierte
Flächenkonzept Münster (IFM)17 sowie das Baulandprogramm 2024-203218.
15 Weitere Informationen zum INSEK Münster Innenstad t finden Sie unter: https://www.stadt-muenster.de/muenstersmittemachen/startseite.
16 Weitere Informationen zu den verschiedene Stadtte ilentwicklungskonzepte finden Sie unter: https://www.stadt-muenster.de/stadtplanung/stadtteile.
17 Weitere Informationen zum IFM finden Sie unter: h ttps://www.stadt-muenster.de/stadtplanung/planen/integriertes-flaechenkonzept.
18 Weitere Informationen zu konkreten Baulandentwick lungen das Baulandprogramm 2024-2032 finden Sie unt er: https://www.stadt-muenster.de/stadtpla-
nung/baulandentwicklung/baulandprogramm.
19
20
4 Markt- und Standortanalyse
Die Markt- und Standortanalyse ist von hoher Releva nz für die weiteren konzeptionellen Empfehlungen un d besteht einerseits
aus der Untersuchung und Bewertung der im Rahmen di eses Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wichtigen Angebots- und
Nachfragedaten, andererseits aus einer flankierenden Analyse städtebaulich-funktionaler Merkmale der bedeutenden Einzelhan-
delsstandorte in Münster. Einführend werden zunächst die wesentlichen Standortrahmenbedingungen der Stadt Münster darge-
stellt.
4.1 SIEDLUNGSRÄUMLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Im Folgenden werden die relevanten siedlungsräumlichen Faktoren für die Analyse und Bewertung der Einzelhandels- und Stand-
ortstruktur vorgestellt. Eine Darstellung weiterer relevanter angebots- und nachfrageseitiger Parameter folgt in den Kapiteln 4.2
und 4.3.
Einordnung in den regionalen Kontext
Das Oberzentrum Münster ist eine kreisfreie Stadt i m Norden des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und Sit z der Bezirksregie-
rung Münster. Das Umland von Münster ist durch mehr ere Mittelzentren (u. a. Greven, Warendorf, Dülmen, Ahlen, Coesfeld)
sowie durch einige Grundzentren geprägt. Die nächstgelegenen Oberzentren sind Osnabrück (in rd. 58 km Entfernung) und Dort-
mund (in rd. 70 km Entfernung).
Abbildung 3: Übersichtskarte mit zentralörtlicher F unktion
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL.
Siedlungsstruktur und Bevölkerung
Die Stadt Münster setzt sich aus neun Stadtbezirken /Teilbereichen19 zusammen, in denen insgesamt 321.421 Einwohner leb en.
Damit ist die Einwohnerzahl im Vergleich zum EHZK M ünster 2018 um rd. 5,3 % gestiegen. Die neun Stadtb ezirke/Teilbereiche
gliedern sich wiederum in insgesamt 45 Stadtteile. Die Stadtbezirke/Teilbereiche Münster-West und Inne nstadtring stellen die
19 Bei der Verwendung der Bezeichnung „aus neun Stad tbezirken/Teilbereichen“ handelt es sich um von Stadt + Handel gewählte bzw. bestimmte Bereiche, wobei
der Stadtbezirk Mitte in vier Teilbereiche untergliedert wurde, die anderen fünf Stadtbezirke jedoch unverändert bleiben.
21
bevölkerungsreichsten Siedlungsräume in Münster dar, wo mit rd. 63.806 bzw. rd. 55.412 Einwohnern rd. 20 % bzw. rd. 17 % der
Gesamtbevölkerung wohnen (Stand: 31.12.2023).20
Stadtbezirk/Teilbereich Bevölkerung
(Stand: 31.12.2023) Anteil der Bevölkerung
Altstadt 9.011 3 %
Innenstadtring 55.412 17 %
Mitte-Süd 30.711 10 %
Mitte-Nordost 36.086 11 %
Münster-West 63.806 20 %
Münster-Nord 31.031 10 %
Münster-Ost 23.706 7 %
Münster-Südost 32.917 10 %
Münster-Hiltrup 38.741 12 %
Gesamt 321.421 100 %
Tabelle 1: Bevölkerung nach Stadtbezirken/Teilberei chen
Quelle: Darstellung Stadt + Handel nach Stadt Münster (Stand: 31.12.2023).
Gemäß eigener Bevölkerungsprognose der Stadt Münster wird die Einwohnerzahl im Stadtgebiet bis zum Jahr 2032 um rd. 3,3 %
zunehmen.
Verkehrsinfrastruktur
Die Stadt Münster ist über die Bundesautobahnen A1 und A43 an das überregionale Straßenverkehrsnetz an geschlossen und
somit verkehrlich sehr gut zu erreichen. Über die B undesstraßen B 51, B 54 und B 219 besteht darüber h inaus eine gute Verbin-
dung zu den umliegenden Kommunen, gleichzeitig wird durch die genannten Bundesstraßen das Stadtgebiet von Münster er-
schlossen. Zusätzlich gewährleisten mehrere Hauptverkehrsstraßen (u. a. Kanalstraße, Schifffahrter Dam m, Warendorfer Straße,
Wolbecker Straße, Albersloher Weg) direkte Verbindungen zwischen den Siedlungsschwerpunkten.
Das Stadtgebiet ist zudem über den im Osten des zentralen Versorgungsbereiches City/Innenstadt gelegenen Hauptbahnhof sowie
die weiteren im Stadtgebiet vorhandenen Haltepunkte Münster-Albachten, Münster-Roxel, Münster-Mecklenb eck, Münster-
Amelsbüren, Münster-Hiltrup, Münster-Zentrum Nord, M ünster-Sprakel und Münster-Häger an das Streckennet z der Deutschen
Bahn angeschlossen. Es besteht eine leistungsfähige Verbindung insbesondere in Richtung Osnabrück/Brem en, Bielefeld,
Paderborn sowie in die Großstädte der Metropole Ruhr. Ein zusätzliches Angebot stellt das Busliniennetz der Stadtwerke Münster
sowie des Regionalverkehrs Münsterland dar.
Insgesamt verfügt Münster über eine gute Erreichbarkeit sowohl innerhalb des Stadtgebiets als auch in das Umland, wodurch sich
starke räumliche und funktionale Verflechtungen ergeben.
4.2 GESAMTSTÄDTISCHE NACHFRAGEANALYSE
Neben den siedlungsräumlichen Rahmenbedingungen sind bei einer Markt- und Standortanalyse auch die Merkmale der örtlichen
Nachfrageseite von hoher Bedeutung. Zur Abbildung der Nachfragesituation wird auf sekundärstatistische Rahmendaten der sta-
tistischen Ämter des Bundes und der Länder, der Bun desagentur für Arbeit sowie der IFH Retail Consulta nts GmbH zurückgegrif-
fen.
20 Berücksichtigung der zu Beginn der Konzeptfortsch reibung durch die Stadt Münster bereitgestellten (s tadtteilspezifischen) Einwohnerdaten (Stand:
31.12.2023). Gemäß nunmehr vorliegenden Einwohnerstatistiken (Stand: 31.12.2024) hat sich die Bevölkerungszahl in Münster leicht erhöht (322.715 Einwoh-
ner). Diese Entwicklung hat jedoch keinen Einfluss auf die konzeptionellen Aussagen und Empfehlungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes.
22
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft
Die Stadt Münster verfügt über eine einzelhandelsre levante Kaufkraft21 in Höhe von rd. 2.440,1 Mio. Euro. Dies entspricht einer
einzelhandelsrelevanten Kaufkraft von rd. 7.600 Eur o je Einwohner, wobei der größte Anteil der Kaufkra ft mit rd. 3.100 Euro je
Einwohner nach wie vor auf die Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel (inkl. Backwaren/Fleischwaren und Getränke) entfällt
(siehe nachstehende Tabelle).
Warengruppe Kaufkraft
in Mio. Euro
Kaufkraft je
Einwohner
in Euro
Nahrungs- und Genussmittel 990,9 3.088
Drogerie/Parfümerie/Kosmetik 136,0 424
zoologischer Bedarf 22,3 70
PBS, Zeitungen/Zeitschriften, Bücher/Basteln 74,1 2 31
Kurzfristiger Bedarfsbereich 1.223,3 3.812
Bekleidung 191,1 596
Schuhe/Lederwaren 48,7 152
Pflanzen/Gartenbedarf 76,8 239
Baumarktsortiment i. e. S. 169,1 527
GPK/Hausrat/Einrichtungszubehör 49,1 153
Spielwaren/Hobby/Musikinstrumente 42,7 133
Sportartikel/Fahrräder/Camping 86,8 270
Mittelfristiger Bedarfsbereich 664,3 2.070
Medizinische und orthopädische Artikel/Optik/Apotheken 84,9 264
Dekostoffe/Gardinen/HBT/Kurzwaren/Sicht- und Sonnenschutz/Tep-
piche 33,4 104
Bettwaren, Matratzen 15,8 49
Möbel 131,8 411
Elektro/Leuchten/Haushaltsgeräte 79,2 247
Neue Medien/Unterhaltungselektronik 157,2 490
Uhren/Schmuck 27,5 86
Sonstiges 22,8 71
Langfristiger Bedarfsbereich 552,5 1.722
Gesamt 2.440,1 7.604
Tabelle 2: Einzelhandelsrelevante Kaufkraft nach Wa rengruppen in Münster
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kaufkraft: IFH Retail Consultants GmbH 2024; PBS = Papier, Bürobed arf, Schreibwaren; GPK = Glas, Porzellan, Keramik; HBT =
Haus-, Bett-, Tischwäsche; Sonstiges = u. a. Kfz-Zubehör; Kaufkraft auf 0,1 Mio. Euro gerundet; Differenzen in den Summen rundungsbedingt möglich.
21 Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft beschreibt d ie Höhe des verfügbaren Einkommens der Einwohner einer Kommune, welches im Einzelhandel ausgegeben
wird.
23
Die einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer 22 beträgt in Münster rd. 100 und liegt damit auf dem Niveau des Bundesdurch-
schnittes (=100). Dabei zeigen sich innerhalb von M ünster leichte Abweichungen in Bezug auf das Kaufkr aftniveau. In den Nach-
barkommunen zeigt sich ein differenziertes Bild im Kontext der einzelhandelsrelevanten Kaufkraftniveau s, wobei überwiegend
ein (leicht) überdurchschnittliches Kaufkraftniveau festzustellen ist.
Abbildung 4: Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftnivea u in Münster und Umgebung
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kaufkraft: IFH Retail Consultants GmbH 2024; Kartengrundlage: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Digital D ata
Services GmbH (DDS) 2014.
Besondere Nachfrageeffekte – Wohnbaumaßnahmen und Tourismus
Bis zum Jahr 2032 sind gemäß Baulandprogramm der Stadt Münster signifikante Wohnbauentwicklungsmaßnahmen avisiert. Ins-
gesamt sind im Stadtgebiet Baugebiete für rd. 12.850 neue Wohneinheiten geplant, dabei insbesondere in folgenden Stadtteilen:
Gievenbeck: ca. 4.400 neue Wohneinheiten
Gremmendorf: ca. 2.200 neue Wohneinheiten
Münster-Mitte: ca. 1.200 neue Wohneinheiten
Hiltrup: ca. 900 neue Wohneinheiten
Angelmodde: ca. 700 neue Wohneinheiten
Wie bereits beschrieben, ergeben sich im Kontext di eser Siedlungsflächen- und Einwohnerentwicklung Han dlungsbedarfe zur
Weiterentwicklung der derzeit bestehenden Zentren- und Standortstruktur i. S. e. Etablierung einer auf die künftigen Bedarfe
ausgerichteten Versorgungsstruktur in Münster (siehe Kapitel 6 und 7).
22 Die Kaufkraftkennziffer / das Kaufkraftniveau bes chreibt die Höhe des verfügbaren Einkommens der Einwohner einer Kommune, welches im Einzelhandel aus-
gegeben wird, im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (= 100).
24
Abbildung 5: Wohnbauentwicklungsmaßnahmen entsprech end des Baulandprogramms 2024 – 2032
Quelle: Darstellung Stadt Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032 (Stand: 09/2024).
25
Von großer Bedeutung ist in Münster der Faktor Tour ismus. So verzeichnete die Stadt Münster im Jahr 20 23 rd. 1,93 Mio. Über-
nachtungen sowie rd. 747.000 Tagestouristen (siehe Abbildung 6).
Abbildung 6: Anzahl der Übernachtungen sowie der Ta gestouristen
Quelle: Darstellung und eigene Berechnung Stadt + Handel; Daten: Landesdatenbank NRW.
Der Tourismus ist somit ein wichtiger kommunaler Wi rtschaftsfaktor in Münster, von dem neben dem Gasts tätten- und Beher-
bergungssektor sowie dem Dienstleistungssektor vor allem auch der Einzelhandel profitiert. Dabei ist a nzunehmen, dass sich die
positiven Nachfrageeffekte in hohem Maß auf die kurz - und mittelfristigen Bedarfsgüter (z. B. Nahrungs- und Genussmittel, Dro-
geriewaren, Bekleidung) sowie auf transportfähige Waren beziehen.
4.3 GESAMTSTÄDTISCHE ANGEBOTSANALYSE
Im Stadtgebiet von Münster wurden im Rahmen der akt uellen Einzelhandelsbestandserhebung (08-10/2024) i nsgesamt 1.613
Einzelhandelsbetriebe erfasst, welche über eine Ges amtverkaufsfläche von rd. 590.700 m² verfügen. Die Anzahl der erfassten
Betriebe ist gegenüber der letzten Erhebung im Rahmen des EHZK Münster 2018 (Datenstand: 09-10/2015) um rd. 17,5 % zurück-
gegangen. Zudem wurden bei der aktuellen Bestandser hebung rd. 53.800 m² Verkaufsfläche weniger erfasst , was einem Anteil
von rd. 8,3 % entspricht (siehe nachfolgende Tabell e). In dieser Entwicklung spiegeln sich die aktuell en und bundesweit erkenn-
baren Trends in der Zentren- und Einzelhandelslands chaft wider, dabei insbesondere der Rückgang kleint eiliger (oft inhaberge-
führter) Fachgeschäfte. So ist in Münster im Nachgan g zur Bestandserhebung 2015 ein deutlicher Rückgang von 317 Betrieben
mit einer Verkaufsfläche bis max. 400 m² festzustel len. Besonders betroffen zeigen sich in diesem Zusa mmenhang die online-
affinen Warengruppen Bekleidung, Schuhe/Lederwaren, Neue Medien/Unterhaltungselektronik und Spielwaren. Mit einer Ver-
kaufsflächenausstattung von rd. 1,84 m² VKF/EW lieg t die Stadt Münster weiterhin deutlich über dem Bun desdurchschnitt
(rd. 1,51 m² VKF/EW23). Diese überdurchschnittliche Verkaufsflächenausstattung deutet auf die wichtige Versorgungsfunktion der
23 Quelle: Berechnung Stadt + Handel auf Basis Stati stisches Bundesamt, Handelsverband Deutschland (HDE).
26
Stadt als Oberzentrum in einem überwiegend ländlich geprägten Raum hin. Im zeitlichen Verlauf zeigt si ch jedoch eine negative
Entwicklung der Verkaufsflächenausstattung je Einwo hner, was auf die dargestellte Verkaufsflächenabnah me bei gleichzeitig
steigender Einwohnerzahl zurückgeht. Diese Entwicklung folgt damit den seit dem Jahr 2009 festzustellenden Trend.
Strukturdaten Erhebung 2015 Erhebung 2024 Entwicklun g
Einwohner
(Hauptwohnsitz) 305.235 321.421 rd. 5,3 %
Anzahl der Betriebe 1.955 1.613 rd. -17,5 %
Gesamtverkaufsfläche in m² 644.500 590.700 rd. -8,3 %
Verkaufsflächenausstattung in
m² je Einwohner 2,11 1,84 -0,27
Tabelle 3: Einzelhandelsbestand in Münster – Releva nte Kennwerte im Vergleich
Quelle: Darstellung und Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024, inkl. konkret absehbarer Verkaufsflächenentwicklungen; EHZK Münster 2018; Einwohner: Stadt
Münster (Stand: 31.12.2023); Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; Angaben ohne Leerstände.
Bezogen auf die sortimentsspezifische Verkaufsflächenausstattung zeigt sich, dass nach wie vor deutliche Angebotsschwerpunkte
in den Bereichen Nahrungs- und Genussmittel und Bekl eidung festzustellen sind. Während dabei im Lebensm ittelsegment die
Verkaufsfläche leicht zugenommen hat, ist die gesam tstädtische Verkaufsfläche in der Bekleidungsbranch e deutlich rückläufig
(Rückgang von rd. 26.400 m² VKF). Ebenfalls auffällig ist die negative Verkaufsflächenentwicklung im Bereich Möbel, die zum einen
aus mehreren Marktabgängen seit 2015 resultiert (u. a. Preis-Rebell, Seats and Sofas und Sensa Möbelhaus). Zum anderen ist der
sortimentsspezifische Verkaufsflächenrückgang aus der Nachnutzung des Möbelhauses Finke durch den Anbie ter Möbel Höffner
und der damit einhergehenden Verschiebung der Sortiments- und Angebotsstruktur zu begründen.
Abbildung 7: Sortimentsspezifische Verkaufsflächena usstattung (inkl. Entwicklung seit 2015)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024, inkl. konkret a bsehbarer Verkaufsflächenentwicklungen gemäß Stadt
Münster, ohne Leerstände; PBS = Papier, Bürobedarf, Schreibwaren; GPK = Glas, Porzellan, Keramik; HBT = Haus-, Bett-, Tischwäsche; Sonstiges = u. a. Kfz-Zubehör.
27
Bei einer Differenzierung nach Lagen wird deutlich, dass rd. 67 % der Einzelhandelsbetriebe und rd. 54 % der gesamtstädtischen
Verkaufsflächen in zentralen Versorgungsbereichen vorzufinden sind (siehe nachfolgende Tabelle).
innerhalb ZVB außerhalb ZVB
Anzahl der Einzelhandelsbetriebe 2024 (ge-
samt: 1.613) 1.084 529
Anzahl der Einzelhandelsbetriebe 2015 (ge-
samt: 1.955) 1.269 686
Anteil gesamtstädtisch 2024 rd. 67 % rd. 33 %
Anteil gesamtstädtisch 2015 rd. 65 % rd. 35 %
Verkaufsfläche in m² 2024
(gesamt: 590.700 m²) 317.400 273.300
Verkaufsfläche in m² 2015
(gesamt: 644.500 m²) 332.600 311.800
Anteil gesamtstädtisch 2024 rd. 54 % rd. 46 %
Anteil gesamtstädtisch 2015 rd. 52 % rd. 48 %
Tabelle 4: Einzelhandelsbestand nach Lagebereichen
Quelle: Darstellung und Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024, inkl. konkret absehbarer Verkaufsflächenen twicklungen gemäß Stadt Münster; EHZK
Münster 2018; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; Standort-Abgrenzung gemäß EHZK Münster 2018.
Demnach sind rd. 33 % der Betriebe und rd. 46 % der Gesamtverkaufsfläche außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche veror-
tet, wobei sich diesbezüglich ein hoher Anteil in s tädtebaulicher integrierter Lage befindet. Insbeson dere im Bereich Nahrungs-
und Genussmittel befindet sich das Angebot, welches außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche liegt, überwiegend an sied-
lungsstrukturell integrierten Standorten und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung.
Insgesamt ist die siedlungsräumliche Integration de s Einzelhandelsbestands weiterhin als positiv zu be werten. Nach wie vor
kommt den zentralen Versorgungsbereichen in Münster eine hohe und im Vergleich zum Jahr 2015 sogar leic ht gestiegene
Bedeutung zu, was wiederum für die Wirksamkeit des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts spricht.
Umsatz und Zentralität
Die Ermittlung der aktuellen kommunalen Umsätze 24 im Einzelhandel basiert auf allgemeinen und für di e Stadt Münster spezifi-
zierten angebots- und nachfrageseitigen Eingangsparametern.
Als Ausgangsbasis der Umsatzschätzung dienen Stadt + Handel vorliegende durchschnittliche Flächenproduktivitäten
der Vertriebsformen sowie spezifische Kennwerte einzelner Anbieter . Das umfangreiche Datenportfolio von Stadt +
Handel wird laufend entsprechend der Werte aus der Fachliteratur (u. a. EHI Handel aktuell, Hahn Retai l Real Estate
Report, IFH/BBE Struktur- und Marktdaten) aktualisiert.
Durch die Vor-Ort-Begehungen im Rahmen der Bestands erhebung konnte neben der Erfassung der Verkaufsflä chen je
Sortimentsgruppe zudem die konkrete Situation vor Ort berücksichtigt werden. So fließen in Einzelfällen zum einen die
Qualität der jeweiligen mikroräumlichen Standortrahmenbedingungen und zum anderen die mit Blick auf das mögliche
Umsatzpotenzial relevante Qualität der jeweiligen s iedlungsstrukturellen Lage in die Umsatzberechnung der Betriebe
mit ein.
Die über die zuvor dargestellten Arbeitsschritte er mittelten sortimentsspezifischen Umsätze werden abs chließend mit
nachfrageseitigen Rahmenbedingungen (siehe dazu Kapitel 4.2) plausibilisiert. Dazu zäh len insbesondere die einzel-
handelsrelevante Kaufkraft.
24 Umsätze nachfolgend angegeben als Brutto-Jahresum satz.
28
Im Rahmen einer Recherche wurden die relevanten Wettbewerbsstrukturen im engeren und weiteren Umfeld identi-
fiziert und hinsichtlich ihrer Wechselwirkung mit den Angeboten in Münster und dem Nahbereich beurteilt. Dabei sind
die Nahversorgungsstrukturen im engeren Umfeld sowie die großflächigen Einzelhandelsstandorte und Innenstädte der
Nachbarkommunen im weiteren Umfeld von besonderer Bedeutung.
Insgesamt lässt sich hieraus ein gesamtstädtischer Einzelhandelsumsatz von rd. 2.722,1 Mio. Euro brutt o je Jahr ermitteln. Ge-
messen an der vorhandenen einzelhandelsrelevanten Kaufkraft ergibt sich somit eine Einzelhandelszentralität25 von rd. 112 %.
Strukturdaten EHZK Münster 2018 EHZK Münster 2026 E ntwicklung
Kaufkraft
in Mio. Euro 1.840,9 2.440,1 rd. 32,5 %
Umsatz
in Mio. Euro 2.348,8 2.722,1 rd. 15,9 %
Zentralität 128 % 112 % - 16 Pp
Tabelle 5: Umsatz und Zentralität in Münster – Rele vante Kennwerte im Vergleich
Quelle: Darstellung und Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Altdaten: EHZK Münster 2018; Umsatz/Kaufkraft auf 0,1 Mio. Euro gerundet.
Im Nachgang des EHZK Münster 2018 hat die einzelhand elsrelevante Kaufkraft deutlich um rd. 32,5 % zugenommen. Zugleich ist
auch der Umsatz des Einzelhandels in bedeutender We ise gestiegen (+ rd. 15,9 %). Allerdings fällt die Entwicklung des Umsatzes
geringer aus als jene der Kaufkraft. Dies ergibt sich v. a. aus der verstärkten Bindung der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft durch
den Online-Handel. Im Ergebnis führt dies zu einer verringerten Gesamtzentralität. Insgesamt ist der f estzustellende Rückgang
der Zentralität somit nicht per se als kritisch zu beurteilen.
Im kurzfristigen Bedarfsbereich wird insgesamt eine Zentralität von rd. 102 % erre icht. Dabei zeigen sich im Sortimentsbereich
Drogerie/Parfümerie/Kosmetik deutliche Kaufkraftzuf lüsse. Die Zentralitätswerte in den weiteren nahver sorgungsrelevanten
Sortimenten deuten auf geringfügige Kaufkraftabflüsse hin. In diesem Zusammenhang gilt es jedoch zu würdigen, dass es sich bei
der Warengruppe PBS26, Zeitungen/Zeitschriften, Bücher um eine online-affine Warengruppe handelt. Darüber hinaus ist auch im
Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel eine im zeitlichen Verlauf zunehmende Bedeutung des Online- Handels (jedoch
insgesamt auf deutlich geringeren Gesamtniveau) festzustellen.
Mit der Einordnung als Oberzentrum kommt der Stadt Münster über die Versorgungsfunktion im qualifizier ten Grundbedarf
ebenso die Versorgungsfunktion im gehobenen Bedarf zu. Dabei zeigt sich, dass die Zentralitäten im Bereich der mittel- und lang-
fristigen Bedarfsgüter je nach Warengruppe sehr dif ferenziert ausfallen. Signifikante Kaufkraftzuflüss e werden v. a. in den
Warengruppen Bekleidung (rd. 201 %), Sportartikel/F ahrräder/Camping (rd. 183 %), medizinische und orth opädische Artikel/
Optik/Apotheken (rd. 160 %), Schuhe/Lederwaren (rd. 139 %), GPK/Hausrat/Einrichtungszubehör (rd. 139 %), Uhren/Schmuck (rd.
134 %) und Bettwaren/Matratzen (rd. 125 %) erzielt.
Dagegen sind in den Warengruppen Elektro/Leuchten/Haushaltsgeräte (rd. 88 %) und Neue Medien/ Unterhaltungselektronik (rd.
76 %) Kaufkraftabflüsse festzustellen. Diese sind j edoch insbesondere angesichts der hohen sortimentss pezifischen Bedeutung
des Online-Handels nicht per se als kritisch zu bew erten. Weitere Kaufkraftabflüsse bestehen angesichts der jeweils unterdurch-
schnittlichen Zentralitäten in den Sortimentsgruppen Pflanzen/Gartenbedarf (rd. 79 %), Baumarktsortiment i. e .S. (rd. 87 %) sowie
Möbel (rd. 88 %).
25 Die Einzelhandelszentralität (im Folgenden: Zentr alität) ermittelt sich anhand der Relation aus dem Einzelhandelsumsatz einer Kommune oder sonstigen
Gebietseinheit zur vor Ort vorhandenen einzelhandelsrelevanten Kaufkraft (Umsatz-Kaufkraft-Relation). Bei einem Wert von über 100 % sind im Saldo Kauf-
kraftzuflüsse, bei einem Wert unter 100 % dagegen im Saldo Kaufkraftabflüsse (dazu gehören auch Abflüsse aufgrund des Online-Handels) anzunehmen.
26 PBS = Papier, Bürobedarf, Schreibwaren.
29
Warengruppe Verkaufsfläche
in m²
Umsatz
in Mio. Euro
Kaufkraft
in Mio. Euro
Zentralität
in %
Nahrungs- und Genussmittel 125.900 981,0 990,9 99
Drogerie/Parfümerie/Kosmetik 26.600 171,4 136,0 126
zoologischer Bedarf 8.500 21,7 22,3 97
PBS, Zeitungen/Zeitschriften, Bücher/Basteln 14.500 69,6 74,1 94
Kurzfristiger Bedarfsbereich 175.500 1.243,6 1.223,3 102
Bekleidung 94.600 384,2 191,1 201
Schuhe/Lederwaren 17.500 67,7 48,7 139
Pflanzen/Gartenbedarf 34.100 60,7 76,8 79
Baumarktsortiment i. e. S. 64.600 147,1 169,1 87
GPK/Hausrat/Einrichtungszubehör 31.600 68,3 49,1 13 9
Spielwaren/Hobby/Musikinstrumente 11.900 44,0 42,7 103
Sportartikel/Fahrräder/Camping 34.800 158,8 86,8 18 3
Mittelfristiger Bedarfsbereich 289.100 930,7 664,3 140
Medizinische und orthopädische Artikel/
Optik, Apotheken 11.200 135,8 84,9 160
Dekostoffe/Gardinen/HBT/Kurzwaren/Sicht- und
Sonnenschutz/Teppiche 10.000 25,4 33,4 76
Bettwaren, Matratzen 10.100 19,7 15,8 125
Möbel 54.700 113,4 131,8 86
Elektro/Leuchten/Haushaltsgeräte 15.400 69,7 79,2 88
Neue Medien/Unterhaltungselektronik 12.200 119,4 157 ,2 76
Uhren/Schmuck 3.400 36,8 27,5 134
Sonstiges 9.200 27,6 22,8 121
Langfristiger Bedarfsbereich 126.200 547,8 552,5 99
Gesamt 590.700 2.722,1 2.440,1 112
Tabelle 6: Angebots- und Nachfragedaten sowie Zentr alitätswerte in Münster
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Verkaufsfläche: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kaufkraft: IFH Retail Consultants GmbH 2024; PBS =
Papier, Bürobedarf, Schreibwaren; GPK = Glas, Porzellan, Keramik; HBT = Haus-, Bett-, Tischwäsche; Sonstiges = u. a. Kfz-Zubehör; Verkaufsfläche auf 100 m² gerun-
det; Umsatz/Kaufkraft auf 0,1 Mio. Euro gerundet; Differenzen in den Summen rundungsbedingt möglich.
30
Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht die Entwicklung der sortimentsspezifischen Zentralität im Vergleich zum EHZK Münster
2018. Dabei ist ein Rückgang der Zentralitäten vorn ehmlich in den online-affinen Segmenten festzustell en (insbesondere Beklei-
dung, Schuhe/Lederwaren, Sportartikel, Elektro/Leuc hten/ Haushaltsgeräten, Neue Medien/Unterhaltungsele ktronik, Uhren/
Schmuck, PBS, Zeitungen/Zeitschriften, Bücher). Der signifikante Rückgang der Zentralität im Bereich B ekleidung geht dabei mit
der deutlich negativen Verkaufsflächenentwicklung einher (s. o.). Gleiches gilt für die Warengruppe Möbel.
Abbildung 8: Sortimentsspezifische Einzelhandelszen tralität von Münster (inkl. Entwicklung seit 2015)
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; PBS = Papier, Bürobedarf, Schreibwaren; GPK = Glas, Porzellan, Keramik; HBT = Haus-, Bett-, Tischwäsch e;
Sonstiges = u. a. Kfz-Zubehör.
Mit Blick auf die betrachteten warengruppenspezifis chen Zentralitäten und unter Berücksichtigung der o berzentralen Versor-
gungsfunktion Münsters bleibt festzuhalten, dass sich gewisse Potenziale zur Optimierung der städtischen Versorgungsstrukturen
identifizieren lassen (siehe Kapitel 5.2).
4.4 ZENTRENFUNKTIONEN JENSEITS DES STATIONÄREN EINZELHANDELS
Wie bereits in der Einleitung beschrieben, handelt es sich bei der vorliegenden Konzeptfortschreibung im Wesentlichen um ein
sektorales Steuerungskonzept für den stationären Ein zelhandel. Gleichzeitig gehört die Stärkung und Wei terentwicklung von
lebendigen, multifunktionalen und attraktiven Zentr en ebenso zu den Zukunftsaufgaben der Stadt Münster . In diesem Zusam-
menhang erfolgt eine besondere analytische Betrachtung des Handwerks und der Gastronomie in den Zentren sowie eine Analyse
der Münsteraner Wochenmärkte.
Bevor in den nachfolgenden Kapiteln die einzelnen z entralen Versorgungsbereiche im Detail dargestellt werden, erfolgt –
ergänzend zu den nachfolgenden Analysen im Rahmen d er Zentrensteckbriefe (siehe Kapitel 6.2 und 1.1) s owie der Wochen-
marktsteckbriefe (siehe Anhang) – im Vorfeld ein Exkurs zur Bedeutung und Funktion der Gastronomie, des Handwerks sowie der
Wochenmärkte für die Münsteraner Zentren. Durch die gesonderte Betrachtung der vorgenannten Zentrenfun ktionen jenseits
des stationären Einzelhandels kann das Einzelhandel s- und Zentrenkonzept erste Erkenntnisse u. a. für ggf. denkbare weitere
Fachkonzepte im Sinne einer aktiven Weiterentwicklu ng der Zentren über den Einzelhandel hinaus bieten, um sich zukünftig
stärker zu positionieren (z. B. Wochenmarktkonzept, Gastronomiekonzept).
Bedeutung und Funktion der Gastronomie für die Zentren(entwicklung)
Im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Münster wurden alle Gastronomiebetriebe
in den zentralen Versorgungsbereichen erhoben und in den kartografischen Abbildungen der Zentren gesondert dargestellt.
31
Die Gastronomie gilt im Zuge aktueller, tendenziell negativer Einzelhandels- und Zentrentrends als Hoffnungsträger für florierende
Innenstädte und Zentren von Morgen. Insbesondere di e Kopplungsmöglichkeiten und Synergieeffekte haben sich in den letzten
Jahren zunehmend verstärkt. So stellt die Gastronom ie nach dem Einkaufen den zweitwichtigsten Grund ei nes Innenstadt-/
Zentrenbesuchs dar. Gleichzeitig werden über 60 % der Einkäufe mit einem Gastronomiebesuch verbunden27.
Auch in der Stadt Münster übernimmt die Gastronomie für die Attraktivität und Funktionsfähigkeit der Zentren eine bedeutende
Rolle und trägt – jeweils auf einem unterschiedlichen Niveau – wesentlich zur Multifunktionalität der unterschiedlichen zentralen
Versorgungsbereiche bei. Insbesondere die Innenstad t von Münster zeigt mit ihrem umfassenden und viels eitigen Angebot die
Bedeutung der Gastronomie deutlich auf. Entsprechend zeigt sich aus dem Ergebnis der Online-Befragung, dass die Gastronomie
noch vor dem Einzelhandel den häufigsten Besuchsgrund für die Münsteraner Innenstadt darstellt. In den kleineren Zentren findet
sich ein gegenüber der City/Innenstadt naturgemäß d eutlich eingeschränktes, wenngleich nicht selten at traktives Gastronomie-
angebot (siehe im Detail nachfolgende Zentrensteckbriefe). Somit übernimmt die Gastronomie auch in den Stadtbereichszentren,
Stadtteilzentren und Nahversorgungszentren eine wich tige – allerdings dem Einzelhandel (deutlich) unter geordnete – Funktion
als Frequenzbringer.
Insgesamt zeigt sich, dass die Gastronomie als wich tige Zentrenfunktion jenseits des Einzelhandels zu sichern und gezielt weiter-
zuentwickeln ist. Dies gilt im Wesentlichen für die Innenstadt von Münster als städtebaulich und funkt ional höchst bedeutsames
Zentrum, nachrangig aber auch für die weiteren Zentren entsprechend ihrer Versorgungsfunktion. Dies verdeutlicht ebenfalls die
Online-Befragung, aus welcher sich die Zielstellung zur Sicherung und Etablierung von (weiteren) Gastronomiebetrieben in einem
Großteil der zentralen Versorgungsbereiche ableiten lässt.
Dabei gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass trotz steigender Umsatzzahlen und expandierender Konzept e das Entwicklungs-
potenzial stark standortabhängig ist. In diesem Zus ammenhang ist ebenfalls darauf hinzuweisen, dass St adtverwaltungen
bundesweit regelmäßig mit Ansiedlungsfragestellunge n auch außerhalb der Zentren konfrontiert werden. V orgenannte Ansied-
lungsanfragen stellen die städtischen und politischen Entscheider fortlaufend vor die Herausforderung, gastronomische Vorhaben
im städtischen Gefüge einzuordnen. Um Fehlentwicklu ngen im Stadtgebiet entgegenzuwirken, liefert die Rechtsprechung (wenn
auch im Vergleich zum Einzelhandel deutlich eingesc hränkte) rechtliche Steuerungsmöglichkeiten. Paralle l zum Einzelhandels-
konzept hat ein steuerndes Gastronomiekonzept den rechtlichen Charakter eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts im Sinne
des §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und müsste bei der Aufste llung von Bauleitplänen bspw. im Rahmen von textlic hen Festsetzungen
berücksichtigt werden.
Bedeutung und Funktion des Handwerks für die Zentren(entwicklung)
Das Handwerk wurde im Rahmen der Konzeptfortschreibung ebenfalls gesondert betrachtet und in den Zentrenkarten dargestellt.
Dabei zeigt sich, dass neben der Gastronomie auch d as Handwerk insbesondere in Zeiten des beschleunigt en Strukturwandels
und den damit einhergehenden Herausforderungen in d er Einzelhandels- und Zentrenentwicklung als wichti ger Baustein für die
Multifunktionalität und Nutzungsmischung der Münster aner Zentren fungiert und als belebender Faktor wir kt. Analog zur Gast-
ronomie ist insbesondere die Innenstadt von Münster von einer Vielzahl von Handwerksbetrieben geprägt. Gleichzeitig sind aber
auch in der Mehrheit der kleineren Zentren (bis hin auf die Ebene der Nahversorgungszentren) eine gewis se Anzahl an Hand-
werksbetrieben verortet, die dort einen wichtigen Beitrag zur standortspezifischen Angebotsvielfalt leisten.
Darüber hinaus spielt das Handwerk auch im Sinne ei ner nachhaltigen Stadtentwicklung eine zentrale Rol le. Insbesondere der
Einzelhandel fragt vor dem Hintergrund des Online-Handels und der weltweit multiplen Krisen (u. a. Nachwirkungen der Corona-
Pandemie sowie Effekte des Ukraine-Kriegs und der Energiekrise) weniger Flächen nach. Aus der Perspektive des Handwerks kann
ein zurückgehender Handelsbesatz neue Chancen zur W iederansiedlung in den Zentren bieten, wonach das H andwerk – neben
weiteren Zentrenfunktionen jenseits des Einzelhande ls – bei der Bespielung von Zentren ein Baustein ei ner neuen funktionellen
Vielfalt sein kann.
Vor diesem Hintergrund ist im Zusammenhang mit dem konzeptionellen Ziel zur Sicherung und Stärkung der Multifunktionalität
in den Zentren auch stets das Handwerk mitzudenken und zu berücksichtigen, um insgesamt der Herausforderung bzw. dem Ziel
zur Stärkung und Weiterentwicklung von attraktiven und lebendigen Zentren gerecht werden zu können.
27 vgl. CIMA Beratung + Management GmbH: cima.monito r 2024
32
Bedeutung und Funktion der Wochenmärkte für die Zentren(entwicklung)
In Münster werden derzeit in der City/Innenstadt, i n einigen Stadtbereichs- und Stadtteilzentren sowie an weiteren Standorten
außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche insgesa mt 13 Wochenmärkte abgehalten. Im Rahmen der Konzep tfortschreibung
wurden Vor-Ort-Analysen der bestehenden Märkte hins ichtlich der Angebotsqualität und -breite, städtebaulicher Aspekte sowie
der funktionalen Einbindung in Form eines „Wochenmarkt-Checks“ durchgeführt.
Die übergeordneten handelsrelevanten Trends schaffen für die Wochenmärkte in Münster grundsätzlich gute Rahmenbedingun-
gen. Der gesellschaftliche Wertewandel und die dami t verbundene Nachfrage nach Regionalität, Nachhaltigk eit und Bio-Qualität
beeinflussen das Warenangebot und die Bedeutung der Wochenmärkte in Münster zunehmend. Daher werden vo r allem regio-
nale Produkte aus der Heimat seitens der Münsterane r Kunden zunehmend bevorzugt. Auch weitere Parameter wie artgerechte
Tierhaltung, Bio-Produkte oder Fair trade gewinnen für Kunden der Münsteraner Wochenmärkte deutlich an Bedeutung. Die ver-
stärkt nachgefragte Nachhaltigkeit und Regionalität von Produkten wird auf den Wochenmärkten in Münster – wie kaum bei einer
anderen Vertriebsform – glaubwürdig und authentisch bedient. Daher kommt – neben dem Wochenmarkt auf d em Domplatz –
insbesondere dem ökologischen Bauernmarkt am Dom so wie dem umfangreichen Verkauf von Frischeprodukten auf den weite-
ren Wochenmärkten in Münster eine besondere Bedeutung zu.
Die Herausforderungen, denen sich die Münsteraner M arktbeschicker konfrontiert sehen, gestalten sich j edoch seit einigen Jah-
ren vielfältig. Zentral dabei ist die starke Konkur renz durch die Lebensmittelmärkte, die heutzutage e ine grundlegende Versor-
gungsfunktion einnehmen. Auf wachsenden Verkaufsflä chen greifen diese immer öfter den Trend der Nachhal tigkeit und Regio-
nalität (z. B. durch regionale (Eigen-)Marken) auf, um den Kundenwünschen nachzukommen und ein vermein tlich markthallen-
ähnliches Angebot an Frischeprodukten zu offerieren . In diesem Zusammenhang können v. a. Lebensmitteld iscounter ihre
Produkte zu niedrigeren Preisen anbieten und verschärfen für die Marktbeschicker somit den Wettbewerb.
Insgesamt stellen die Wochenmärkte in Münster eine wichtige Ergänzung des stationären Einzelhandels da r und sind daher, ins-
besondere vor dem Hintergrund der beschriebenen Her ausforderungen, langfristig zu sichern und zu stärk en. Vor allem in den
kleineren Zentren (u. a. Stadtteilzentrum Roxel, Stadtteilzentrum Nienberge) wirken die Wochenmärkte als bedeutende Frequenz-
bringer. Zudem gewinnen die Münsteraner Wochenmärkt e neben der Versorgungsfunktion auch an Bedeutung a ls dritter Ort
bzw. als sozialer Treffpunkt (vor dem Hintergrund d es demografischen Wandels insbesondere für ältere Z ielgruppen). Die
dezidierte Analyse der Wochenmärkte wurde steckbrie fartig aufbereitet und ist im Anhang einzusehen. Di e folgende Abbildung
verdeutlicht die räumliche Verteilung der Wochenmärkte im Stadtgebiet von Münster.
Abbildung 9: Übersicht zur räumlichen Verortung der Wochenmärkte im Stadtgebiet
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL.
33
4.5 ONLINE-BEFRAGUNG
Im Rahmen der Konzeptfortschreibung wurde eine Onli ne-Befragung zur Bewertung der Innenstadt und weite ren zentralen
Versorgungsbereichen sowie zur Einschätzung der Nahv ersorgungssituation in den Stadtteilen von Münster durchgeführt.
Insgesamt nahmen 2.078 Personen an der zweiwöchigen Befragung im Februar 2025 teil.
Die Ergebnisse verdeutlichen, dass insbesondere nah versorgungsrelevante Angebote (u. a. Lebensmittel, Drogeriewaren) zu
einem Großteil von den Befragten fortlaufend inner halb des Münsteraner Stadtgebiets eingekauft werden . Dies verdeutlicht
nochmals die Bedeutung und bestärkt die Versorgungsfunktion der Innenstadt sowie der weiteren Zentren.
In Bezug auf die Bewertung der einzelnen Zentren st eht überwiegend das Einkaufen als Besuchsgrund im V ordergrund. Hinsicht-
lich der fehlenden Angebote/Artikel wird seitens de r Befragten verstärkt der Ausbau eines vielfältigen Gastronomieangebots
sowie die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes nachgefragt.
Diese Aspekte wurden – soweit möglich – im Rahmen d er vorliegenden Konzeptfortschreibung berücksichtig t. Insbesondere in
Bezug auf ein standortspezifisch fehlendes Angebot im Drogeriewarensegment ist allerdings bereits an dieser Stelle darauf hinzu-
weisen, dass die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes von vielen Faktoren abhängig ist. Dazu zählen neben einer entsprechend
notwendigen Flächenverfügbarkeit für eine Fachmarkt ansiedlung insbesondere angebotsseitige und nachfra geseitige Aspekte
(u. a. Mantelbevölkerung und Kaufkraftpotenzial im Einzugsgebiet, Wettbewerbsumfeld) sowie betreiberse itige Interessen. Im
Zusammenspiel dieser Aspekte stellt eine – seitens der Befragten wünschenswerte – Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes nicht
an jedem Standort eine realistische Entwicklungsoption dar. Grundsätzlich ist darauf zu verweisen, dass Drogeriefachmärkte – im
Vergleich zu Lebensmittelmärkten – ein deutlich wei tmaschigeres Angebotsnetz aufweisen. Demnach ist ei ne flächendeckende
fußläufige Versorgung im Drogeriewarenfachmarktsegm ent nicht üblich. So werden auch perspektivisch in Münster fußläufig
unterversorgte Siedlungsbereiche (bezogen auf Droge riefachmärkte) weiterhin über umliegende Standortbe reiche mitversorgt
(woraus sich insbesondere u. a. für die Stadtbereic hszentren und Stadtteilzentren größere Versorgungsb ereiche ergeben, siehe
Zentrenkonzept).
Im Zuge der Zentrensteckbriefe finden die Bewertung en der Innenstadt und weiteren Zentren (Besuchsgrun d, fehlende Ange-
bote/Artikel und Einordnung ausgewählter Aspekte) n achfolgend Berücksichtigung. Auch bei den Empfehlun gen zur Weiterent-
wicklung der Zentren sowie der stadtteilspezifischen Nahversorgung werden die Ergebnisse entsprechend berücksichtigt. Die voll-
umfängliche Auswertung kann auf der Website der Stadt Münster eingesehen werden: https://www.stadt-muenster.de/stadtpla-
nung/fortschreibung-des-einzelhandels-und-zentrenkonzepts.
34
5 Leitlinien für die künftige
Einzelhandelsentwicklung
Bevor aufbauend auf die Markt- und Standortanalyse konkrete Instrumente zur konzeptionellen Steuerung der Einzelhandelsent-
wicklung vorgestellt werden können, sind zunächst die übergeordneten räumlichen Entwicklungsziele und eine Entwicklungsper-
spektive für die Stadt Münster zu erarbeiten.
5.1 ÜBERGEORDNETE RÄUMLICHE ENTWICKLUNGSZIELE FÜR DIE STADT MÜNSTER
Die im Rahmen des EHZK Münster 2018 hergeleiteten u nd begründeten übergeordneten räumlichen Entwicklun gszielstellungen
haben sich bewährt, werden im Rahmen dieser Konzeptfortschreibung jedoch inhaltlich konkretisiert bzw. erweitert (hierbei deut-
lichere Differenzierung zwischen Zielen für den ZVB City/Innenstadt und den weiteren hierarchisch nach geordneten zentralen
Versorgungsbereichen).
Als optimal ausgewogene und den Entwicklungszielen der Stadt Münster bestmöglich entsprechende Zielper spektive sollen wei-
terhin nach Teilräumen differenzierte, übergeordnet e Entwicklungszielstellungen verbunden mit einer kl aren Prioritätensetzung
angestrebt werden. Die nachfolgende Abbildung veran schaulicht zusammenfassend die übergeordneten räuml ichen Entwick-
lungszielstellungen für die Stadt Münster:
Abbildung 10: Übergeordnete räumliche Entwicklungsz ielstellungen für die Stadt Münster
Quelle: Darstellung Stadt + Handel.
Zwischen diesen jeweils unterschiedlichen Zielen wi rd nachfolgend ein präzise abgestimmtes Umsetzungsi nstrumentarium fort-
geschrieben, sodass die Verfolgung des einen Zieles weiterhin nicht die Umsetzung eines anderen Zieles gefährdet.
35
5.2 ENTWICKLUNGSPERSPEKTIVE
Die folgende Ableitung der Entwicklungsperspektive dient der Einordnung und Bewertung zukünftiger Einz elhandelsentwicklun-
gen. Es werden angebots- und nachfrageseitige Rahme nbedingungen zusammengeführt und auf ihre zukünftig e perspektivische
Entwicklung hin untersucht.
Vorbemerkung zur ermittelten Entwicklungsperspektive
Die nachfolgend vorgestellte Entwicklungsperspektiv e ist im kommunalen Abwägungsprozess unter Berücksi chtigung folgender
Gesichtspunkte zu interpretieren:
Die Betrachtung dient der Ermittlung möglicher Entwicklungsperspektiven auf Basis zukünftiger angebots- und nach-
frageseitiger Entwicklungen. Die Betrachtung stellt somit keine „Grenze der Entwicklung“ dar. Sie dient vielmehr als
Leitplanke für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung und deckt Handlungsbedarfe auf.
Insbesondere im Zusammenhang mit dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Sache Visser/Appinge-
dam28 sollen die hier aufgezeigten Entwicklungsperspektiv en keinen abschließenden Begründungszusammenhang für
die Beurteilung von Einzelhandelsentwicklungen liefern, sondern eine erste Einschätzung bezüglich der Auswirkungsin-
tensität neuer Entwicklungen bieten. Diese sind zwingend hinsichtlich ihrer jew eiligen städtebaulichen Wirkungen im
Einzelfall zu untersuchen.
Geringe oder fehlende Entwicklungsperspektiven stellen somit keinesfalls ein „Entwicklungsverbot“ dar, sondern sind
im Rahmen einer späteren standortbezogenen und städtebaulichen Gesamtabwägung zu berücksichtigen. Insbeson-
dere Entwicklungen in den zentralen Versorgungsbere ichen sind unter Beachtung landesplanerischer und s tädtebauli-
cher Ziele und Grundsätze sowie der Zielstellungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zu befürworten. Werden
über diese Entwicklungsperspektiven hinaus Verkaufs flächen geschaffen, so sind zunächst grundsätzlich erhöhte
Umsatzumverteilungen zu erwarten. Die Standortfrage ist in diesem Fall entscheidend . Eine städtebauliche Beurtei-
lung erfolgt einzelfallbezogen. Dies impliziert, dass die hier beschriebenen Entwicklungsperspektiven im engen Kontext
mit den übergeordneten Entwicklungszielstellungen u nd dem Zentren- und Standortkonzept zu sehen sind. Erst im
Kontext des räumlich gefassten Entwicklungsleitbilds können die absatzwirtschaftlichen Entwicklungsperspektiven zur
Verfolgung stadtentwicklungspolitischer Ziele eingesetzt werden.
Für spezialisierte oder neuartige Anbieter sind darüber hinaus Entwicklungsspielräume auch oberhalb der hier dargestellten Ent-
wicklungsperspektive in den jeweiligen Warengruppen grundsätzlich denkbar, da sie in der aktuellen For m der Potenzialanalyse
noch keine Berücksichtigung finden können. Ebenso können Betriebsverlagerungen innerhalb der Stadt Münster gesondert beur-
teilt werden, weil sie sich gegenüber dem Neuansiedlu ngspotenzial größtenteils neutral verhalten, solang e mit der Verlagerung
keine Betriebserweiterung verbunden ist oder am Alt standort mit einer entsprechenden einzelhandelsrele vanten Nachnutzung
zu rechnen ist.
Methodik und Berechnung
Grundsätzlich ist anzumerken, dass für eine zuverlä ssige Prognose der zukünftigen Entwicklungsperspekt iven die vergangenen,
gegenwärtigen und prognostizierten angebots- und na chfrageseitigen Rahmenbedingungen sowie die versorg ungsstrukturellen
Zielgrößen einbezogen werden. Aufbauend auf der geg enwärtigen Situation von Angebot und Nachfrage in Mü nster werden der
Berechnung die nachfolgenden Parameter zugrunde gelegt.
28 vgl. Appingedam-Urteil (EuGH 2018/44 zur Auslegun g der Dienstleistungsrichtlinie – EuGH 2006/123)
36
Abbildung 11: Methodik zur Ermittlung der Entwicklu ngsperspektive
Quelle: Darstellung Stadt + Handel.
Neben der Entwicklung angebots- und nachfrageseitiger Rahmenbedingungen ist der Versorgungsauftrag einer Kommune bei der
Quantifizierung absatzwirtschaftlicher Entwicklungs spielräume von Bedeutung. Der anzustrebende Versorg ungsgrad einer Kom-
mune korrespondiert mit ihrer seitens der Landes- und Regionalplanung angestrebten zentralörtlichen Aufgabenzuweisung. Dies
ist in der Rechtsprechung und Literatur grundsätzli ch anerkannt. So sollen Oberzentren, wie die Stadt Münster, über die Grund-
versorgung hinaus breit gefächerte Einzelhandelsang ebote auch für ihr zugeordnetes Einzugsgebiet wahrn ehmen. Dieser plane-
risch und rechtlich zugebilligte Versorgungsauftrag wird mit den stadtentwicklungspolitischen Zielstel lungen der Kommune
abgeglichen und bei der Herleitung von Handlungsbedarfen berücksichtigt.
Die Entwicklungsperspektive wird (mit Verweis auf das Baulandprogramm Münster 2024 -2032) für das Prognosejahr 2032 ermit-
telt, um realistische Eingangsparameter zu verwenden und die Möglichkeit von Scheingenauigkeiten zu minimieren. Im Folgenden
werden die wesentlichen Eingangsgrößen für den relevanten Zeitraum dargestellt.
Rahmenbedingung Impuls Entwicklungsperspektive für di e Stadt Münster bis 2032
Einwohnerentwicklung
positive Einwohnerentwicklung (+3,3 %)
bei zunehmend höherem Anteil älterer Menschen
Entwicklung der einzelhandels-
relevanten Kaufkraft
moderate Steigerung mit Zunahme des Online-Anteils und sortiments-bezo-
genen Unterschieden (z. B. periodischer Bedarfsbereich)
Entwicklung der Verkaufsflächenan-
sprüche der Anbieter
leichte Impulse bei Filialisten im kurzfristigen Bedarfsbereich,
branchenübergreifend keine nennenswerten Impulse
Entwicklung der
Flächenproduktivität
nennenswerte positive Entwicklung nur in ausgewählten Sortiments-
bereichen (konjunkturbedingte Abschwächung erwartet)
Entwicklung des
Online-Handels
konstant steigender Online-Anteil mit deutlichen sortiments-
spezifischen Unterschieden
Weltweite multiple Krisen
absehbar sich fortsetzende weltweite Krisen beeinträchtigen das
Konsumklima und Lieferketten (aktuell u. a. Energiekrise, Wirtschaftskrise,
Ukraine-Krieg und Nachwirkungen Covid-19-Pandemie)
Versorgungsstrukturelle und
stadtentwicklungspolitische
Impulse
sortimentsspezifische Entwicklungsperspektiven im Rahmen des
oberzentralen Versorgungsauftrages der Stadt Münster
Tabelle 7: Relevante Rahmenbedingungen für die absa tzwirtschaftlichen Entwicklungsperspektiven von Münster
Quelle: Darstellung Stadt + Handel.
37
Eine besondere Herausforderung für den stationären Einzelhandel stellt der Online-Handel dar, dessen Bedeutung in Deutschland
im Verlauf der letzten Jahre stetig angewachsen ist . Im Jahr 2021 erreichte der Einzelhandelsumsatz im Online-Segment mit
rd. 86,7 Mrd. Euro (rd. 14,7 % des gesamten Einzelh andelsumsatzes) seinen Höchststand. Nach einem Umsat zrückgang im Jahr
2022, der insbesondere mit der krisenbedingten allg emeinen Konsumzurückhaltung, steigenden Produktions - und Lieferkosten
sowie einem gewissen „Nachholeffekt“ des stationären H andels nach den Lockdowns zu begründen ist, kann ab dem Jahr 2023
wieder ein Wachstum des Online-Segments festgestell t werden. Das Niveau des Jahres 2021 wird allerdings gemäß aktueller
Prognosen (noch) nicht erreicht (siehe folgende Abbildung).
Abbildung 12: Entwicklung des B2C-E-Commerce-Anteil s am Einzelhandelsumsatz
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Statistisches Bundesamt, Handelsverband Deutschland (HDE); *Prognose.
Der Anteil ist sortimentsspezifisch allerdings deut lich unterschiedlich ausgeprägt. Insbesondere in de n Warengruppen
Papier/Büro/Schreibwaren, Zeitungen/Zeitschriften, Bücher, Bekleidung, Schuhe/Lederwaren, Elektro/Leuchten/Haushaltsgeräte
sowie Neue Medien/Unterhaltungselektronik ist der An teil des Online-Handels am Gesamtumsatz im Einzelha ndel hoch und
nimmt stetig zu. Damit sind vor allem zentrenreleva nte Sortimente und im besonderen Maße innerstädtisc he Leitsortimente
betroffen. Auf Grundlage von Daten des Handelsverba ndes Deutschland und des Instituts für Handelsforsc hung ist im Jahr 2023
von branchenspezifischen Online-Marktanteilen von rd. 34 bis 42 % in Segmenten wie z. B. Fashion & Accessoires, Unterhaltungs-
elektronik und Freizeit & Hobby auszugehen. Im Bere ich der kurzfristigen Bedarfsgüter ist ein noch dynamischeres Wachstum zu
erwarten, allerdings von einem deutlich niedrigeren Ausgangsniveau aus. Es ist davon auszugehen, dass die im Zuge der welt-
weiten Krisen zu beobachtende Konsumzurückhaltung in der Tendenz sowohl den stationären als auch den digitalen Einzelhandel
trifft. An der Entwicklungsdynamik in den einzelnen Warengruppen wird sich somit mittelfristig nichts ändern. Die folgende
Abbildung zeigt eine Prognose für die sortimentsspe zifischen Umsatzanteile des Online-Handels differen ziert nach Warengrup-
pen.
428,3432,2423,1417,2426,3430,2432,7427,6432,3
418,9427,2
437,9445,4450,9458,0
478,2
493,2
514,4
527,8
545,7
579,5588,4
630,8
649,1
671,8
4,4 6,4 8,4 10,4 12,6 15,6 20,2 24,4 28,0 32,0 35,6 39,9 44,2 48,9 53,3 59,2
72,8
86,7 84,5 85,4 88,3
0,3 0,4 0,5 0,7
1,0
1,5
1,9
2,4
2,9
3,7
4,7
5,6
6,3
7,1
7,8
8,3
9,0
9,5
10,1
10,8
12,6
14,7
13,4
13,2
13,1
0,0
2,0
4,0
6,0
8,0
10,0
12,0
14,0
16,0
18,0
20,0
0
100
200
300
400
500
600
700
800
Anteil B2C-E-Commerce am Einzelhandelsumsatz
in %
Nettoumsatz in Mrd. Euro
Nettoumsatz Einzelhandel Nettoumsatz B2C-E-Commerce Anteil B2C-E-Commerce in %
38
Abbildung 13: Prognostizierte Entwicklung des Onlin e-Handels bis 2030 differenziert nach Sortimenten
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; auf Grundlage von Daten: Statistisches Bundesamt, Handelsverband Deutschland (HDE).
Für die Stadt Münster werden sich in der mittleren Frist voraussichtlich nur geringe onlinebedingte, s trukturprägende Verände-
rungen im Bereich des periodischen Bedarfs ergeben. Im mittel- bis langfristigen Bedarfsbereich entfaltet die Digitalisierung aller-
dings eine bereits jetzt erkennbare Wirkung. Neben e inem erhöhten (und für kleinere, inhabergeführte Fa chgeschäfte oftmals
nicht wirtschaftlichen) Wettbewerb gegenüber Online -Vertriebsformen kann die Digitalisierung jedoch au ch gewisse Chancen
bieten (u. a. Erhöhung der Sichtbarkeit/Erreichbark eit, Realisierung von Liebhaber- und Spezialhandels geschäften mit sehr be-
grenzten Zielgruppen, Multi- und Cross-Channel-Mark eting-strategien). Jedoch hat auch der Online-Hande l die Service- und Er-
lebnisorientierung der Verbraucher erkannt und vers ucht in den letzten „stationären Tugenden“ Beratung, Service und Erlebnis
mittels telefonischer Stilberatung (z. B. Outfitter y), Same-Hour-Delivery (z. B. Amazon Prime Now) und stationären Showrooms
insbesondere in Großstädten (z. B. Zalando) zu punkten.
Neben der Bedeutung des Online-Handels wirken sich voraussichtlich langfristig insbesondere die derzeit weltweit multiplen Kri-
sen auf angebots- und nachfrageseitige Aspekte aus. Während angebotsseitig ein verringertes Expansions geschehen in vielen
Bereichen des Einzelhandels zu beobachten ist, das insbesondere auf steigende Energiekosten und Bauzinsen sowie auf die allge-
meinen Konsumzurückhaltung in Deutschland zurückzuführen ist, ist nachfrageseitig v. a. aufgrund steigender Verbraucherpreise
und inflationsbedingt sinkender Reallöhne ein zurückhaltendes Konsumverhalten zu beobachten. Absehbar werden die oben ge-
nannten Aspekte (u. a. Energiekrise, Wirtschaftskri se, Ukraine-Krieg und Covid-19-Pandemie) das Konsum klima innerhalb des
Prognosezeitraums deutlich negativ beeinflussen.
Warengruppenspezifische Entwicklungsperspektive für Münster
Unter Berücksichtigung der zuvor dargestellten ange bots- und nachfrageseitigen Rahmenbedingungen sowie der versorgungs-
strukturellen und stadtentwicklungspolitischen Impu lse ergeben sich für die Stadt Münster bis 2032 war engruppenspezifische
Entwicklungsperspektiven, die nachfolgend in qualitativer Form dargestellt werden. Auf eine quantitative Darstellung in Form von
konkreten Verkaufsflächenzahlen – wie noch im EHZK Münster 2018 – wird an dieser Stelle bewusst verzic htet, da diese fälschli-
cherweise in der Praxis häufig als Handlungsschwell en verstanden werden 29. Zudem ist in diesem Kontext auf das vorgenannte
EuGH-Urteil zur Dienstleistungsrichtlinie (siehe Kapitel 2.2) zu verweisen.
29 Etwaige Verkaufsflächenentwicklungen sind im Einz elfall vorhabenbezogen zu prüfen.
39
Warengruppe Handlungs-
bedarf Erläuterung
Nahrungs- und
Genussmittel
Angesichts der leicht unterdurchschnittlichen Ausstattungswerte sollte die beste-
hende Versorgungsfunktion langfristig gesichert werden; somit Verfestigung und
zukunftsfähige Aufstellung der Nahversorgungsstruktu ren unter Berücksichti-
gung der signifikanten Wohnbauentwicklungsmaßnahmen
Darüber hinaus Prüfung der Möglichkeit zur bedarfsg erechten Verbesserung der
räumlichen, quantitativen und qualitativen Nahversor gung in bislang bzw.
perspektivisch unterversorgten Siedlungsbereichen ( u. a. in den Stadtteilen
Rumphorst, Sentrup und Handorf)
Drogerie, Parfümerie
& Kosmetik
Zukunftsfähigkeit der Versorgungsfunktion im Droger iewarenfachmarkt-Seg-
ment unter Beachtung der perspektivisch steigenden Bedarfe langfristig sichern
Sicherung und Weiterentwicklung (hierbei zentrale V ersorgungsbereiche als
räumliche Fokusbereiche) der Vielzahl an lokalen Fa chgeschäften (hier:
Parfümerie, Kosmetikläden)
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
Erhalt der strukturprägenden Buchhandlungen im ZVB City/Innenstadt als
wichtige innerstädtische Ankerbetriebe
Sicherung der weiteren Fachgeschäfte (u. a. Buchläd en, Schreibwarengeschäfte,
Blumenläden)
Mögliche quantitative Angebotsarrondierungen um kle inteilige Fachgeschäfte
bzw. Fachmarktstrukturen im Bereich PBS, Zeitungen/ Zeitschriften, Bücher
(dabei räumlicher Fokus auf die zentralen Versorgungsbereiche)
Langfristige Sicherung der Fachmarktstrukturen im Segment zoologischer Bedarf,
darüber hinaus bestehen mögliche Entwicklungspotenz iale zur gezielten Ange-
botsarrondierung um kleinere (spezialisierter) Angebotsformen oder zur Erweite-
rung im Bestand
Fashion &
Accessoires
Im Zusammenhang mit der starken Konkurrenz durch de n Online-Handel sowie
den Folgen der weltweiten multiplen Krisen Fokus un d dem damit einhergehen-
den geringen Expansionsgeschehen Fokus auf Sicherun g der bestehenden Ver-
sorgungsfunktion
Heimwerken &
Garten
Angesichts der unterdurchschnittlichen Zentralität sowie der Bedeutung Müns-
ters als Oberzentrum Sicherung sowie gezielte Weite rentwicklung der Versor-
gungsfunktion im Sortiment Pflanzen/Gartenbedarf sowie im Baumarktsegment
Freizeit & Hobby
Unter besonderer Beachtung der Konkurrenz durch den Online-Handel Erhalt der
(spezialisierten) Fachgeschäfte und Fachmärkte in d en Bereichen Spielwaren/
Hobby/Musikinstrumente sowie Sport- und Campingartikel
Im Kontext der besonderen Rolle Münsters als Fahrradstadt sowie dem Trend zur
Mobilitätswende langfristige Sicherung der guten Ausstattungswerte im Fahrrad-
Segment
Gesundheit &
Wellness
Sicherung des lokalen Angebots (Apotheken, Optiker, Hörgeräteakustiker, Sani-
tätshäuser) insbesondere auch vor dem Hintergrund d es demografischen
Wandels
Wohnen & Einrichten
In der Warengruppen GPK/Hausrat/Einrichtungszubehör sowie Bettwaren/
Matratzen insbesondere Sicherung der bestehenden Ve rsorgungsangebote im
Haupt- und Randsortiment
Angesichts der unterdurchschnittlichen Zentralität sowie der Bedeutung
Münsters als Oberzentrum Weiterentwicklung des Ange botes im Bereich Möbel
(Entwicklungspotenzial entspricht aktuell gängigen Betriebstypologien für klassi-
sche Möbelanbieter)
In der Warengruppe Dekostoffe/Gardinen/HBT/Kurzware n/Sicht- und Sonnen-
schutz/Teppiche sind über die bestehende Versorgung sfunktion hinaus
Entwicklungsperspektiven zum Ausbau des Angebotes vorhanden, die für Neuan-
siedlungen oder zur Erweiterung im Bestand genutzt werden können
40
Warengruppe Handlungs-
bedarf Erläuterung
(Unterhaltungs-) Elekt-
ronik & Haushaltsge-
räte
Sicherung der lokalen Angebotsstrukturen (u. a. Ele ktronik-Fachmärkte sowie
weitere Fachgeschäfte)
Unter Berücksichtigung der aktuellen Ausstattungswe rte darüber hinaus
Möglichkeiten zur quantitativen Angebotsergänzung in Form von weiteren Fach-
märkten bzw. Fachgeschäften gegeben
Uhren & Schmuck Erhalt der lokalen Fachgeschäfte (Uhren- und Schmuckgeschäfte, Gold-schmiede)
Tabelle 8: Warengruppenspezifische Entwicklungspers pektiven für die Stadt Münster bis 2032
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Verkaufsfläche: Erhebung Stadt + Handel 01-04/2023; PBS = Papier, Büro, Schreibwaren; GPK = Glas, Porzellan,
Keramik; HBT = Haus-, Bett-, Tischwäsche; = geringer Handlungsbedarf; = mittlerer Handlungsbedarf; = hoher Handlungsbedarf.
Neben der Sicherung und bedarfs- bzw. funktionsgerechten Stärkung der bestehenden Versorgungsfunktion sollten die Ent-
wicklungsperspektiven insbesondere zur Angebotsergänzung von bislang fehlenden bzw. unterr epräsentierten Sortimenten
genutzt werden.
Die Ermittlung der warengruppenspezifischen Entwick lungsperspektiven verdeutlicht Entwicklungsspielräu me in verschiedenen
Warengruppen. Für die Stadt Münster bedeuten diese, dass
die landes- bzw. regionalplanerisch zugewiesene Ver sorgungsfunktion von Münster in einigen Warengruppe n durch
neue Angebote und Verkaufsflächen erweitert und verbessert werden kann;
in den Warengruppen ohne nennenswerte Entwicklungsp erspektive neue Angebote und Verkaufsflächen mit hö herer
Wahrscheinlichkeit durch stärkere Umsatzumverteilungen im Bestand zu realisieren sind (dies trifft bei neuartigen oder
speziellen Anbietern allerdings nur bedingt zu);
bei einer deutlichen Überschreitung der ermittelten Handlungsbedarfe sowie bei Realisierung von Einzel handelsvor-
haben an nicht konzeptkonformen Standorten ein stad tentwicklungspolitisch nicht zielführender Wettbewe rb mit ggf.
städtebaulich negativen Folgen und eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten für die zentralen Versorgungsbereiche
einerseits und die flächendeckende Nahversorgungsstruktur andererseits resultiert;
bei Warengruppen mit einer begrenzten Entwicklungsp erspektive der Standortfrage im stadtentwicklungspo litischen
Steuerungsgeschehen ein besonderes Gewicht beigemessen werden sollte.
Darüber hinaus legen Handelsunternehmen generell fü r ihre Markteintrittsstrategien bzw. Standortplanun gen ergänzende, hier
nicht berücksichtigte Marktfaktoren zugrunde. Diese können durchaus zu unternehmerischen Ansiedlungspl anungen führen, die
von den hier ermittelten Entwicklungsperspektiven ggf. abweichen und städtebaulich nicht zwangsläufig verträglich sind. Auf der
anderen Seite muss ebenfalls berücksichtigt werden, dass rechnerische Entwicklungsperspektiven in den einzelnen Warengrup-
pen nicht gleichzeitig immer den betriebswirtschaftlichen Kalkül eines Handelsunternehmens entsprechen; zudem kann die Wahr-
scheinlichkeit einer Ansiedlung eines entsprechenden Betriebes insbesondere aufgrund der Bedeutung des Online-Handels sowie
der (noch nicht vollumfänglich absehbaren) Auswirkungen der derzeit weltweit multiplen Krisen eingeschränkt werden.
Wie vorausgehend beschrieben können und sollen die vorgestellten Perspektiven keine „Grenze der Entwickl ung“ darstellen,
sondern vielmehr als Orientierungswert verstanden werden. Auch Vorhaben, welche die Entwicklungsperspektive überschreiten,
können zur Verbesserung des gesamtstädtischen Einze lhandelsangebots beitragen, wenn sie mit den Zielen und Leitsätzen der
zukünftigen Einzelhandelsentwicklung in Münster kor respondieren und sie an stadtentwicklungspolitisch gewünschten Standor-
ten angesiedelt werden.
Aufbauend auf der gesamtstädtischen Markt- und Stan dortanalyse und abgeleitet aus den Leitlinien für d ie künftige Einzelhan-
delsentwicklung sowie den Entwicklungsperspektiven werden im Folgenden das Zentren-, Nahversorgungs- und Sonderstandort-
konzept, die Sortimentsliste sowie die bei Standort anfragen anzuwendenden Steuerungsleitsätze für die Stadt Münster fortge-
schrieben.
41
42
6 Zentrenkonzept
Wesentlicher Bestandteil des folgenden Zentrenkonze ptes ist die räumliche und funktionale Festlegung d er künftigen zentralen
Versorgungsbereiche. Die Gliederung und Struktur dieser Zentren werden nachfolgend detailliert vorgestellt.
6.1 ZENTREN- UND STANDORTSTRUKTUR
Im vom Stadtrat beschlossenen EHZK Münster 2018 waren mit der City/Innenstadt, den acht Stadtbereichszentren, den 14 Stadt-
teilzentren sowie den acht Nahversorgungszentren insgesamt 31 zentrale Versorgungsbereiche ausgewiesen.
Im Rahmen der vorliegenden Konzeptfortschreibung wurde in einem ersten Schritt überprüft, inwieweit die gemäß EHZK Münster
2018 definierten zentralen Versorgungsbereiche unte r Berücksichtigung der in Kapitel 2.4 detailliert d argestellten Festlegungs-
kriterien nach wie vor als zentrale Versorgungsbere iche empfohlen werden können. Als Ergebnis dieser Ü berprüfung kann fest-
gehalten werden, dass mit Ausnahme des gemäß EHZK M ünster 2018 definierten Nahversorgungszentrums Sprakel die beste-
henden Zentren auch weiterhin die Kriterien der Rec htsprechung an einen zentralen Versorgungsbereich e rfüllen und demnach
künftig auch als solche empfohlen werden, wobei zum Teil eine (geringfügige) Anpassung der räumlichen Fassung erfolgt (siehe
Kapitel 6.2 bis 6.5).
Bezogen auf das vorgenannte
Nahversorgungszentrum Sprakel ist folgendes festzuhalten:
Nach wie vor Standortbereich mit geringem Einzelhand elsbesatz (prägend ist weiterhin ein nicht großfläc higer EDEKA-
Markt).
Die im EHZK Münster 2018 genannte Option zur Realis ierung von weiteren Einzelhandelsnutzungen im Bereic h
Böckmannplatz ist durch die nunmehr erfolgte Entwicklung eines Seniorenzentrums nicht mehr gegeben.
Der Standortbereich übernimmt eine wichtige Nahversorgungsfunktion für den dezentralen Stadtteil Sprakel (rd. 3.650
Einwohner).
Gleichzeitig ist dem Standort keine über den unmitt elbaren Nahbereich hinausgehende Versorgungsfunktion zuzu-
schreiben (das maßgebliche Versorgungsgebiet liegt innerhalb einer fußläufigen 1.000m-Distanz).
Somit künftig Einordnung des Standortes als Nahversorg ungslage (und somit weiterhin als konzeptioneller Posi tivbereich für
die Nahversorgung)
Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Siedlungsflächen- und Einwohnerentwicklung in Münster und damit einhergehenden Plan-
vorhaben zur Etablierung einer nachfragegerechten ( Nah-)Versorgungsstruktur erfolgte in einem zweiten S chritt ergänzend eine
Überprüfung zur möglichen Neuausweisung von zentralen Versorgungsbereichen im Stadtgebiet:
Einordnung Standortbereich künftiges Stadtquartier MMQ1 – Austermannstraße
Geplante Realisierung eines neuen urbanen Stadtquar tiers für bis zu 6.500 Menschen u. a. mit rd. 3.000 Wohnungen
(darunter 1.000 Apartments für Studierende und Ausz ubildende), zahlreichen neuen Arbeitsplätzen sowie sozialer Inf-
rastruktur
Geplante Neuansiedlung von strukturprägenden Nahverso rgern (Lebensmittelmärkte, Drogeriefachmarkt), die um
weiteren kleinteiligen Einzelhandel ergänzt werden sollen (fachgutachterliche Empfehlung zur Konzipier ung eines
Quartierszentrums mit Einzelhandelsbausteinen im Modelquartier 1 liegt bereits vor; vgl. Stadt + Handel 03/2023)
Die Einzelhandelsstrukturen sollen gemäß Planung du rch verschiedene handelsferne Zentrennutzungen arro ndiert
werden
Perspektivisch wichtige und über den unmittelbaren Nahbereich hinausgehende Versorgungsfunktion insbesondere für
das geplante Stadtquartier sowie die Einwohner im Standortumfeld (u. a. angrenzende Studierendenwohnanlagen und
das Wohnquartier am Gemenweg)
43
Der Standortbereich erfüllt unter Berücksichtigung der konkret avisierten Entwicklungen die Kriterien an ein en zentralen
Versorgungsbereich. Demnach wird der Standortbereich ko nzeptionell künftig als zentraler Versorgungsbereich m it der
Funktionszuordnung eines Stadtteilzentrums ausgewies en. In diesem Zusammenhang wird die gemäß EHZK Münster 2018
ausgewiesene Nahversorgungslage Austermannstraße (D_28) aufgelöst bzw. nunmehr als Teilbereich des Stadtteilze ntrums
definiert.
Die räumliche (vor dem Hintergrund der aktuellen Pl anungsphase noch nicht exakt zu definierenden) Abgr enzung sowie die
standortspezifischen Entwicklungsziele für den zentralen Versorgungsbereich sind Kapitel 6.4 zu entnehmen.
Einordnung Nahversorgungslage Hiltrup-Ost – Osttor (D_12)
Realisierung eines neuen Baugebiets nördlich der Straße Osttor (rd. 1.000 neue Wohneinheiten)
In diesem Zusammenhang städtebauliche Zielstellung zur Entwicklung eines neuen zentralen Versorgungsbe reiches
(u. a.: Vollsortimenter mit rd. 2.000 m² VKF), um perspektivisch eine angemessene Nahversorgung für den wachsenden
Stadtteil sicherzustellen (vgl. STEK Münster Hiltrup-Ost 10/2022)
Im Rahmen einer konkreten Bauleitplanung sind Verkaufsflächenentwicklungen unter Berücksichtigung der städtebau-
lichen und landesplanerischen Verträglichkeit im Einzelfall dezidiert zu prüfen
Fachgutachterliche Empfehlung für die Konzipierung eines neuen zentralen Versorgungsbereiches in Hiltr up-Ost liegt
bereits vor (Stadt + Handel 03/2021)
Bauleitplanverfahren bereits eingeleitet
Der neu geplante zentrale Versorgungsbereich schmie gt sich unmittelbar an die bestehende Nahversorgungs lage
Hiltrup-Ost – Osttor (D_12) an
Demnach konzeptionelle Zusammenführung der Nahversorgun gslage und des in Entwicklung stehenden Standortbereich s als
zentraler Versorgungsbereich mit der Funktionszuordnung eines Stadtteilzentrums.
Die räumliche Abgrenzung sowie die standortspezifis chen Entwicklungsziele für den zentralen Versorgung sbereich sind Kapitel
6.4 zu entnehmen.
Im Rahmen der vorliegenden Konzeptfortschreibung we rden für die Stadt Münster mit der
City/Innenstadt, den acht Stadtbe-
reichszentren, den 16 Stadtteilzentren sowie den sieben Nahversorgungszentren nunmehr insgesamt 32 zentrale Versorgungs-
bereiche ausgewiesen (siehe nachfolgende Darstellungen)
Standortkategorien (ZVB) EHZK 2018 EHZK 2026
ZVB City/Innenstadt (A_1) 1 1
Stadtbereichszentren (B) 8 8
Stadtteilzentren (C1) 14 16
Nahversorgungszentren (C2) 8 7
ZVB gesamt 31 32
Tabelle 9: Fortschreibung Zentrenkonzept gemäß Ziel perspektive (inkl. Vergleich zum EHZK Münster 2018)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel.
44
Abbildung 14: Zentrenstruktur (inkl. räumlicher Abg renzung) für die Stadt Münster (Zielperspektive)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL.
45
A City/Innenstadt
A_1 City/Innenstadt
B Stadtbereichszentren
B_1 Kinderhaus – Idenbrockplatz
B_2 Grevener Straße – Germania/Yorkcenter
B_3 Schifffahrter Damm
B_4 Hansaring
B_5 Friedrich-Ebert-Straße
B_6 Hiltrup-Mitte
B_7 Mecklenbeck – südlich Weseler Straße
B_8 Gievenbeck – Roxeler Straße
C1 Stadtteilzentren
C1_1 Coerde
C1_2 Handorf
C1_3 Warendorfer Straße
C1_4 Wolbecker Straße (westlich)
C1_5 Hammer Straße
C1_6 Mauritz-Ost – Wolbecker Straße
C1_7 Gremmendorf – Albersloher Weg/Yorkkaserne
C1_8 Wolbeck-Mitte
C1_9 Hiltrup-West
C1_10 Mecklenbeck-Mitte
C1_11 Albachten
C1_12 Roxel
C1_13 Gievenbeck-Mitte
C1_14 Nienberge
C1_15 Austermannstraße (MMQ1)
C1_16 Hiltrup-Ost – Osttor
C2 Nahversorgungszentren
C2_2 Zentrum Nord
C2_3 Mauritz-Ost – Mondstraße
C2_4 Wolbeck – Münsterstraße
C2_5 Berg-Fidel
C2_6 Amelsbüren
C2_7 Aaseestadt
C2_8 Gievenbeck – Heekweg
Tabelle 10: Fortschreibung der Zentrenstruktur in M ünster (Zielperspektive)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel.
A
B
C2
C1
46
6.2 ZENTRALER VERSORGUNGSBEREICH CITY/INNENSTADT (A)
Der ZVB City/Innenstadt ist hinsichtlich der Ausdehnung der größte zusammenhängende, siedlungsräumlich integrierte Geschäfts-
bereich im Stadtgebiet und bildet den städtebaulich -funktionalen Kern des Oberzentrums Münster mit ein er gesamtstädtischen
sowie darüber hinaus regionalen Versorgungsfunktion . Als höchst bedeutsamster zentraler Versorgungsber eich der Stadt Müns-
ter soll die City/Innenstadt (wie bisher) auch weit erhin Angebotsschwerpunkt für sämtliche Bedarfsgüte r verschiedener Qualität
sein. Neben der hohen Dichte an Einzelhandelsnutzung en unterstreicht die Vielzahl an zentrenergänzenden Nutzungen aus den
Bereichen Gastronomie und Dienstleistungen, klassis ches Handwerk sowie Tourismus, Freizeit und Kultur die Komplexität und
Multifunktionalität der City/Innenstadt. Als vitaler und vielfältiger Mittelpunkt der Stadt soll der zentrale Versorgungsbereich so-
mit nicht nur Motor für die Versorgungsfunktion sei n, sondern auch die gesamtökonomische, soziale und kulturelle Entwicklung
der Stadt Münster fördern.
EHZK 2026 Versorgungs-
funktion
Angebotsstruktur/
Fristigkeiten Typ
A City/Innenstadt Gesamtstädtische sowie
darüber hinaus regionale
Versorgungsfunktion im
Rahmen der Bedeutung der
Stadt Münster als Ober-
zentrum
Alle Bedarfsstufen
Groß- und kleinflächige
Einzelhandelsbetriebe
Ergänzt um eine Vielzahl
an unterschiedlichen
zentrenergänzenden
Funktionen
Historisch gewachsenes
Zentrum im Kern der Stadt
Münster
Tabelle 11: City/Innenstadt - Versorgungsfunktion, Angebotsstruktur und Typus
Quelle: Darstellung Stadt + Handel.
In der folgenden Abbildung wird die räumliche Lage des ZVB City/Innenstadt im Stadtgebiet von Münster dargestellt.
Abbildung 15: Räumliche Lage des ZVB City/Innenstad t (Zielperspektive)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL.
A
47
Abbildung 16: Schrägluftbild Altstadt, Stubengasse und Prinzipalmarkt
Quelle: Schrägluftbild Altstadt: Presseamt Münster/Bernhard Fischer; Fotos Stubengasse und Prinzipalmarkt: Presseamt Münster/Tilman Roßmöller.
A
48
ZVB CITY/INNENSTADT (A_1)
Funktionszuweisung Gesamtstädtische und regionale Versorgungsfunktion
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 546 33 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 160.300 27 %
Zentrenergänzende
Funktionen
462 -
davon Gastronomie: 40 %
davon „klassisches“
Handwerk**: 14 %
Anzahl der
Leerstände**** 27 3 %
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 619 -12 %
Gesamtverkaufsfläche
in m² 179.400 -11 %
Magnetbetriebe (Auswahl)
u. a. GALERIA, C&A, Petzhold, Media Markt, SportScheck, Primark
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation
5 %
10 %
72 %
13 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
A
49
ZVB CITY/INNENSTADT (A_1)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Im Wesentlichen Fortschreibung der bestehenden räum lichen Fassung gemäß EHZK Münster 2018; im Südosten und Westen wird der ZVB im Bereich
Berliner Platz und Wolbecker Straße um die sich anschmiegenden Zentrennutzungen geringfügig erweitert
Einzelhandelsbesatz
Einzelhandelsbesatz setzt sich aus einer Mischung von kleinflächigen (oft inhabergeführten) Fachgeschäften sowie großflächigen Filialisten bzw. Magnet-
betrieben zusammen (dabei überwiegend mittel- bis h ochpreisiges Segment); der Angebotsschwerpunkt lieg t weiterhin vorrangig im mittelfristigen
Bedarfsbereich (dabei insbesondere im Segment Bekle idung); neben dem stationären Einzelhandel fungiere n der Wochenmarkt und der ökologische
Bauernmarkt auf dem Domplatz als zusätzliche wichti ge (temporäre) Ankerpunkte und Frequenzbringer für das Zentrum (dies wird auch anhand der
überwiegend positiven Bewertung des Wochenmarktes im Rahmen der Online-Befragung deutlich)
Zentrenergänzende Funktionen
Das Einzelhandelsangebot wird durch ein vielfältiges und ausgewogenes Angebot an zentrenergänzenden Funktionen arrondiert; die Zentrenfunktionen
jenseits des Einzelhandels werden neben (handelsnah en) Dienstleistungsangeboten dabei insbesondere dur ch eine Vielzahl an Gas tronomiebetrieben
geprägt, deren Struktur sich vornehmlich aus mittel - bis höherpreisigen Angeboten in Form von Cafés, G aststätten und Restaurants zusammensetzt;
die herausragende funktionale Bedeutung der Gastronomie wird durch die Online-Befragung unterstrichen, wonach diese den Hauptbesuchsgrund für
die City/Innenstadt darstellt; darüber hinaus befinden sich insbesondere in den Nebenlagen der City/Innenstadt eine Vielzahl von Handwerksbetrieben,
die einen wichtigen Beitrag zur standortspezifischen Angebotsvielfalt und zur Multifunktionalität des Zentrums beitragen
Städtebauliche Struktur
Gewachsenes Zentrum mit hoher städtebaulicher und funktionaler Dichte sowie ausgeprägter Vitalität und Urbanität; innerhalb des Zentrums bilden die
Einzelhandelsbetriebe sowie die ergänzenden Zentren funktionen nach wie vor eine deutlich ausgeprägte H auptlage entlang der Fußgängerzonen im
Bereich der Ludgeristraße, des Prinzipalmarktes sowie der Salzstraße (bis zur Einmündung Klosterstraße), attraktive städtebauliche Gestaltung insbeson-
dere begünstigt durch die zum Teil bestehenden historischen Bauwerke; in vielen Bereichen hohe Aufenthalts- und Verweilqualitäten durch anspruchs-
volle Gestaltung des öffentlichen Raumes sowie der bestehenden Platzsituationen
Potenzialflächen
Die weitestgehend geschlossenen Strukturen im ZVB b ieten derzeit keine signifikanten räumlichen Entwic klungspotenziale für strukturprägende bzw.
großflächige Einzelhandelsansiedlungen. Räumliche Entwicklungspotenziale ergeben sich daher gegenwärtig im Wesentlichen durch die wenigen
bestehenden kleinflächigen Leerstände sowie durch Umstrukturierungen im Bestand
Gesamtbewertung
Entwicklungsziele30
Sicherung und Stärkung der Angebots- und Branchenvi elfalt im kurz-, mittel- und langfristigen Bedarf u nter Berücksichtigung der oberzentralen
Versorgungsfunktion Münsters sowie der Bedeutung für den Tourismus
Gezielte qualitative sowie nach Möglichkeit quantitative Weiterentwicklung des Einzelhandelsangebotes
Sicherung der Magnetbetriebe sowie nach Möglichkeit Ansiedlung weiterer Frequenzbringer
Erhalt und Weiterentwicklung der Vielfalt an Fachgeschäften und Spezialangeboten
Der ZVB soll auch weiterhin als primärer Ansiedlungsraum insb. für zentrenrelevante Sortimente im Stadtgebiet gelten
Den ZVB City/Innenstadt auch bei Vorhaben mit nicht zentrenrelevanten Einzelhandel (insb. bei kleinteilig strukturierten Einzelhandelsvorhaben)
berücksichtigen
Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Sicherung und Weiterentwicklung handel sferner Zentrennutzungen in den
Bereichen Gastronomie, Dienstleistungen, klassisches Handwerk, Freizeit, Kultur und Tourismus, ergänzt durch innerstädtisches Wohnen
Sicherung der wichtigen Versorgungsfunktion der Wochenmärkte
Aktivierung von Leerständen:
o ggf. Wiederbelebung durch Zwischennutzungen als Option, um Trading-Down-Tendenzen entgegenzuwirken
o als Nachnutzungsoption ebenfalls Zentrennutzungen jenseits des Einzelhandels mitdenken
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmitt elhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klass isches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. La den-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
30 Ergänzend zu den Entwicklungszielen wird auf das IN SEK Münster Innenstadt und die darin formulierten Z iele verwiesen. Weitere
Informationen finden Sie unter: https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_uploa d/stadt-muenster/80_muenster-mitte/pdf/Druckfas-
sung_150dpi_INSEK_Innenstadt_25.01.23.pdf.
A
50
6.3 ZENTRALE VERSORGUNGSBEREICHE: STADTBEREICHSZENTREN (B)
Nach dem ZVB City/Innenstadt stellen die Stadtbereic hszentren weiterhin die zweite Stufe innerhalb der Zentrenhierarchie der
Stadt Münster dar. Im Vergleich zur City/Innenstadt verfügen die Stadtbereichszentren über eine deutlich geringere Ausstrahlung
sowie einen deutlich geringeren Verkaufsflächenbesa tz. Die Stadtbereichszentren sollen durch das Einze lhandelsangebot wie
bisher vorrangig der teilräumlichen Versorgung für bestimmte Stadtbereiche dienen, die über den jeweili gen Stadtteil bzw. das
jeweilige Umfeld hinausgeht.
EHZK 2026 Versorgungs-
funktion
Angebotsstruktur/
Fristigkeiten Typ
B Stadtbereichszentrum Teilräumliche Versorgungs-
funktion für
bestimmte Stadtbereiche,
die über den jeweiligen
Stadtteil bzw. das jeweilige
Umfeld hinausgeht
Alle Bedarfsstufen
Groß- und kleinflächige
Einzelhandelsbetriebe
Ergänzt um zentren-
ergänzende Funktionen
Heterogene Standort-
struktur:
Gewachsene zentrale
Versorgungslagen in den
großen Stadtteilen
Im Rahmen der Stadtent-
wicklung gezielt planerisch
entwickelte kompakte
Versorgungszentren
Tabelle 12: Stadtbereichszentren - Versorgungsfunkt ion, Angebotsstruktur und Typus
Quelle: Darstellung Stadt + Handel.
In der folgenden Abbildung werden die räumliche Verteilung der acht ausgewiesenen Stadtbereichszentren gemäß beschriebener
Zielperspektive auf gesamtstädtischer Ebene dargestellt.
Abbildung 17: Übersicht und räumliche Verteilung de r Stadtbereichszentren (Zielperspektive)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL.
B
51
B Stadtbereichszentren
B_1 Kinderhaus – Idenbrockplatz
B_2 Grevener Straße – Germania/Yorkcenter
B_3 Schifffahrter Damm
B_4 Hansaring
B_5 Friedrich-Ebert-Straße
B_6 Hiltrup-Mitte
B_7 Mecklenbeck – südlich Weseler Straße
B_8 Gievenbeck – Roxeler Straße
B
52
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM KINDERHAUS – IDENBROCKPLATZ (B_1)
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtbereich,
die über den Stadtteil hinausgeht
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 21 1 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 7.100 1 %
Zentrenergänzende
Funktionen
21 -
davon Gastronomie: 19 %
davon „klassisches“
Handwerk**: 10 %
Anzahl der
Leerstände**** - -
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 23 -10 %
Gesamtverkaufsfläche
in m² 6.900 +3 %
Magnetbetriebe
REWE, Aldi Nord, Lidl, dm
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation
50 %
16 %
24 %
11 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
B
53
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM KINDERHAUS – IDENBROCKPLATZ (B_1)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Einkürzung der räumlichen Fassung um Bereiche mit v orrangiger Wohnnutzung; darüber hinaus Fortschreibu ng der räumlichen Fassung gemäß EHZK
2018
Einzelhandelsbesatz
Als wesentliche Magnetbetriebe fungieren die Lebens mittelbetriebe, die einen ausgewogenen Angebotsmix aus dem vollsortimentierten und
discouterorientierten Lebensmittelsegment bereitstellen, sowie der Drogeriefachmarkt; Ergänzung des Ei nzelhandelsbesatzes durch ein überwiegend
discountorientiertes Angebot im mittelfristigen Bedarfsbereich (u.a. Woolworth, KiK); der Wochenmarkt stellt ergänzend zum stationären Einzelhandels-
angebot temporär eine zusätzliche Angebotsform innerhalb des Zentrums dar
Zentrenergänzende Funktionen
Umfassendes Angebot an zentrenergänzenden Funktionen; gesundheitsnahe Dienstleistungen (insb. Arztpraxen) sowie soziale und kirchliche Einrichtun-
gen prägen das zentrenergänzende Angebot; Bürgerhaus am Idenbrockplatz fungiert als soziale und kultur elle Anlaufstelle; weiterhin tragen Gastrono-
miebetriebe zur Angebotsvielfalt im Zentrum bei, wo bei angesichts der vorrangig imbissorientierten Ang ebote Optimierungspotenziale bestehen (dies
kommt ebenfalls im Rahmen der Online-Befragung zum Ausdruck); das Handwerk ist im Zentrum durch zwei n iedrigschwellige Anbieter (Friseursalon/
Kosmetikstudio) vertreten
Städtebauliche Struktur
Belebtes Zentrum in zentraler Lage des Stadtteils ( vorrangig Mehrfamilienhausbebauung); Marktplatz und Kirche prägen das städtebauliche
Erscheinungsbild des Zentrums; angesichts des hohen Versiegelungsgrades sowie mangelnder Sitzmöglichke iten insgesamt eingeschränkte
Aufenthalts- bzw. Verweilqualitäten im öffentlichen Raum des Zentrums (jedoch öffentliche Grünflächen und kleinere Parks in fußläufiger Distanz
erreichbar)
Strukturprägende Potenzialflächen
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung
Entwicklungsziele
Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich gemäß der Versorgungsfunktion
des ZVB (dabei ohne negative Auswirkungen insbesondere auf den übergeordneten ZVB City/Innenstadt)
Langfristige Sicherung der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Grundbedarf
Über das stationäre Einzelhandelsangebot hinaus Sicherung und Stärkung des Wochenmarktes
Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmitt elhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klass isches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. La den-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
B
54
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM GREVENER STRASSE – GERMANIA/YORKCENTER (B_2)
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtbereich,
die über den Stadtteil hinausgeht
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 35 2 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 18.300 3 %
Zentrenergänzende
Funktionen
31 -
davon Gastronomie: 29 %
davon „klassisches“
Handwerk**: 10 %
Anzahl der
Leerstände**** - -
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 37 -5 %
Gesamtverkaufsfläche
in m² 18.400 -1 %
Magnetbetriebe
Decathlon, RS-Möbel, Yellow Möbel, REWE/REWE-Kaufpark, Aldi Nord, Lidl, dm, Golf House Münster
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation
29 %
6 %
40 %
25 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
B
55
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM GREVENER STRASSE – GERMANIA/YORKCENTER (B_2)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK Münster 2018
Einzelhandelsbesatz
Einzelhandelsbesatz ist durch Sortimente der kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfsstufe geprägt; dabei Angebotsmix aus großflächigem und kleinteilig
strukturiertem Einzelhandelsbesatz; nennenswertes N ahversorgungsangebot durch mehrere strukturprägende Lebensmittelanbieter und einen
Drogeriefachmarkt; im mittelfristigen Bedarfsbereich sind insb. Angebote aus der Warengruppe Sportartikel/Fahrräder/Camping prägend, was vornehm-
lich auf das Vorhandensein des Decathlon-Marktes zurückzuführen ist; zwei Möbelhäuser prägen den langfristigen Bedarfsbereich; insgesamt gute und
vielseitige Einzelhandelsstruktur innerhalb des Zentrums, die auch im Rahmen der Online-Befragung überwiegend als positiv bewertet wurde
Zentrenergänzende Funktionen
Diverse zentrenergänzende Funktionen ergänzen das Einzelhandelsangebot; sowohl medizinische Angebote als auch einzelhandelsnahe Dienstleistungen
vorhanden; Factory Hotel als Besonderheit am German ia-Campus; Angebote wie Restaurants und Imbisse prä gen die gastronomische Vielfalt; Hand-
werksbetriebe sind nur vereinzelt und dabei überwiegend in Form von Friseursalons vorzufinden
Städtebauliche Struktur
Das Zentrum wird weiterhin durch eine bipolare Struktur mit dem Germania-Campus im Norden und dem Yorkcenter im Süden bestimmt; Trennung der
Standorte durch den York-Ring und die Hauptfeuerwehrwache; Germania-Campus als einheitlich geplantes, modernes Zentrum mit hoher Aufenthalts-
qualität durch attraktive Plätze und Sitzmöglichkei ten; umliegendes Neubaugebiet mit Grünflächen trägt weiter zur Attraktivierung des Zentrums bei;
Yorkcenter mit hohem Versiegelungsgrad und geringerer Aufenthaltsqualität, wonach Optimierungspotenziale erkennbar sind (diese Einschätzung ent-
spricht im Wesentlichen auch den Ergebnissen der Online-Befragung hinsichtlich der Bewertung der Stadtraumgestaltung im Zentrum)
Strukturprägende Potenzialflächen
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung
Entwicklungsziele
Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich gemäß der Versorgungsfunktion
des ZVB (dabei ohne negative Auswirkungen insbesondere auf den übergeordneten ZVB City/Innenstadt)
Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmitt elhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klass isches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. La den-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
B
56
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM SCHIFFFAHRTER DAMM (B_3)
Funktionszuweisung
Versorgungsfunktion für den Stadtbereich, die über den Stadtteil hinausgeht; intensive
Wechselwirkung im Sinne einer Arbeitsteilung mit de m Stadtteilzentrum Warendorfer
Straße
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 15 1 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 6.500 1 %
Zentrenergänzende
Funktionen
22 -
davon Gastronomie: 18 %
davon „klassisches“
Handwerk**: 23 %
Anzahl der
Leerstände**** - -
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 20 -25 %
Gesamtverkaufsfläche
in m² 7.100 -9 %
Magnetbetriebe
REWE, Netto Marken-Discount, Rossmann
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation
47 %
23 %
27 %
3 %
Nahrungs- und
Genussmittelsonstiger
kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereichlangfristiger
Bedarfsbereich
B
57
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM SCHIFFFAHRTER DAMM (B_3)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Nur geringe Prägung durch Zentrennutzungen im westlichen Bereich entlang der Ostmarkstraße (im Wesentlichen Wohnnutzung), somit entsprechende
Reduzierung um die Bereiche mit deutlich abnehmender Nutzungsdichte jenseits des Wohnens; vor dem Hintergrund der empfohlenen Einkürzung des
angrenzenden Stadtteilzentrums Warendorfer Straße (C1_3): Einbeziehung des durch Zentrennutzungen geprägten Bereiches südlich der Warendorfer
Straße (Querungsmöglichkeit durch Fuß- und Radfahrerampel unmittelbar gegeben); darüber hinaus Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK
Münster 2018
Einzelhandelsbesatz
Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich; dabei besteht durch den bestehenden Lebensmittelvollsortimenter, Lebensmitteldiscounter und
Drogeriefachmarkt ein attraktiver Betriebstypenmix im Bereich der Nahversorgung; darüber hinaus wird d ie Angebotsstruktur durch kleinteilige,
spezialisierte Einzelhandelsangebote bzw. Fachgesch äfte insbesondere aus dem kurz- und mittelfristigen Bedarfsbereich ergänzt; nur geringfügiges
Angebot mit langfristig nachgefragten Bedarfsgütern; ein Wochenmarkt ist aktuell nicht im Zentrum verortet, wird aber gemäß den Teilnehmenden der
Online-Befragung nachgefragt
Zentrenergänzende Funktionen
Umfassendes Angebot an zentrenergänzenden Funktionen, welches überwiegend durch handelsnahe bzw. perso nennahe Dienstleistungen geprägt ist;
darüber hinaus nennenswerter Anteil an (spezialisie rten) Handwerksbetrieben (u. a. Malerbetrieb, Schlü ssel-/Montagedienst) und Gastronomie-
betrieben (Imbisse und weitere kleinteilige, gastro nomische Betriebe zum Teil mit Außenbestuhlung), di e ergänzend zum Funktionsmix im Zentrum
beitragen
Städtebauliche Struktur
Vorrangig funktional ausgerichtetes Zentrum; angesichts des Durchgangsverkehrs, des hohen Versiegelungsgrades sowie der Gestaltung des öffentlichen
Raumes insgesamt deutlich eingeschränkte Aufenthalts- bzw. Verweilqualitäten innerhalb des Zentrums (diese Einordnung spiegelt sich ebenfalls in der
Bewertung der Stadtraumgestaltung im Rahmen der Online-Befragung wider)
Strukturprägende Potenzialflächen
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung
Entwicklungsziele
Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich gemäß der Versorgungsfunktion
des ZVB (dabei ohne negative Auswirkungen insbesondere auf den übergeordneten ZVB City/Innenstadt)
Langfristige Sicherung der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Grundbedarf
Ggf. Prüfung der Möglichkeit zur Etablierung eines Wochenmarktes im ZVB (entsprechend den Ergebnissen der Online-Befragung)
Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmitt elhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klass isches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. La den-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
B
58
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM HANSARING (B_4)
Funktionszuweisung
Versorgungsfunktion für den Stadtbereich, die über den Stadtteil hinausgeht; intensive
Wechselbeziehungen mit dem Stadtteilzentrum Wolbeck er Straße westlich und der
Nahversorgungslage Wolbecker Straße östlich (Stadtb ereichszentrum Hansaring als sog.
„Kopfstandort“)
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 9 1 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 6.700 1 %
Zentrenergänzende
Funktionen
9 -
davon Gastronomie: 78 %
davon „klassisches“
Handwerk**: -
Anzahl der
Leerstände**** - -
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 6 +50 %
Gesamtverkaufsfläche
in m² 1.800 +276 %
Magnetbetriebe
Edeka, REWE, Aldi Nord, Penny, dm
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation
76 %
18 %
4 %
3 %
Nahrungs- und
Genussmittelsonstiger
kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereichlangfristiger
Bedarfsbereich
B
59
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM HANSARING (B_4)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Einkürzung der räumlichen Fassung um Bereiche mit v orrangiger Wohnnutzung; darüber hinaus Fortschreibu ng der räumlichen Fassung gemäß EHZK
Münster 2018
Einzelhandelsbesatz
Im Kontext der im Nachgang des EHZK Münster 2018 erfolgten Realisierung des Hafenmarktes deutlicher Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bedarfs-
bereich (dabei insbesondere im Sortimentsbereich Na hrungs- und Genussmittel); ausgewogenes Angebot an vollsortimentierten und discount-
orientierten Lebensmittelmärkten, welche um einen modernen Drogeriefachmarkt ergänzt werden; somit insgesamt guter Betriebstypenmix im Bereich
der Nahversorgung; die strukturprägenden Anbieter w erden durch einige wenige kleinteilige Einzelhandel snutzungen vorrangig aus dem Bereich der
Grundversorgung arrondiert
Zentrenergänzende Funktionen
Das insgesamt geringfügige Angebot an zentrenergänz enden Funktionen wird insbesondere durch imbissorie ntierte Gastronomiebetriebe geprägt;
personennahe Dienstleistungsangebote sind nur sehr eingeschränkt vorzufinden; Handwerksbetriebe sind im Zentrum nicht vorhanden
Städtebauliche Struktur
Modern entwickelter „Hafenmarkt“, welcher maßgeblic h zur Verbesserung der städtebaulichen Struktur und Steigerung der Aufenthaltsqualität im
Zentrum beiträgt; das direkt angrenzende Hafen- und Kanalareal bietet zudem eine hohe standortnahe Auf enthaltsqualität; unmittelbar östlich des
Zentrums ist das urbane Quartier "Stadthafen Nord" geplant
Strukturprägende Potenzialflächen
Nach der erfolgten Realisierung des Hafenmarktes ke ine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarkt ansiedlungen (inkl. standardisierter Lebens-
mittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung
Entwicklungsziele
Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich gemäß der Versorgungsfunktion
des ZVB (dabei ohne negative Auswirkungen insbesondere auf den übergeordneten ZVB City/Innenstadt)
Langfristige Sicherung der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Grundbedarf
Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmitt elhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klass isches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. La den-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
B
60
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM FRIEDRICH-EBERT-STRASSE (B_5)
Funktionszuweisung
Versorgungsfunktion für den Stadtbereich, die über den Stadtteil hinausgeht; intensive
Wechselwirkung im Sinne einer Arbeitsteilung mit de m Stadtteilzentrum Hammer Straße
(Stadtbereichszentrum Friedrich-Ebert-Straße als sog. „Kopfstandort“)
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 16 1 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 7.200 1 %
Zentrenergänzende
Funktionen
26 -
davon Gastronomie: 12 %
davon „klassisches“
Handwerk**: 12 %
Anzahl der
Leerstände**** - -
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 22 -38 %
Gesamtverkaufsfläche
in m² 18.600 -20 %
Magnetbetriebe
E-Center, Aldi Nord, dm, Takko, SCHUH OKAY
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation
46 %
15 %
28 %
11 %
Nahrungs- und
Genussmittelsonstiger
kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereichlangfristiger
Bedarfsbereich
B
61
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM FRIEDRICH-EBERT-STRASSE (B_5)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Einkürzung der räumlichen Fassung um Bereiche mit v orrangiger Wohnnutzung; darüber hinaus Fortschreibu ng der räumlichen Fassung gemäß EHZK
2018
Einzelhandelsbesatz
Aus räumlicher Sicht deutlicher Angebotsschwerpunkt im südlichen Bereich des Zentrums; dabei vorrangig Angebotsmix aus Nahversorgungsangeboten
und discountorientierten Fachmärkten insb. aus den Warengruppen Bekleidung und Schuhe/Lederwaren; guter Branchenmix im Bereich der Nahversor-
gung durch das Vorhandensein eines Lebensmittelvollsortimenters, eines Lebensmitteldiscounters und eines Drogeriefachmarktes; der nördliche Bereich
ist ausschließlich durch deutlich kleinteilige Einzelhandelsstrukturen insb. aus dem mittelfristigen Bedarfsbereich geprägt
Zentrenergänzende Funktionen
Einzelhandelsstruktur wird um ein umfassendes Angebot an zentrenergänzenden Funktionen erweitert, dabei insbesondere in Form von Dienstleistungs-
betrieben (u. a. aus dem Gesundheitssektor); darüber hinaus gewisse Angebotsarrondierung durch Gastronomie- sowie Handwerksbetriebe
Städtebauliche Struktur
Zentrum mit heterogener Bebauungsstruktur; im Süden funktional geprägte Fachmarktagglomeration, im Norden überwiegend kleinteilige gewachsene
Strukturen entlang der Friedrich-Ebert-Straße (Zent rennutzungen vorrangig als Funktionsunterlagerung v on Wohnhäusern); insgesamt deutlich einge-
schränkte Aufenthalts- und Verweilqualitäten durch erhebliche Kfz-Verkehre auf der Friedrich-Ebert-Straße
Strukturprägende Potenzialflächen
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung
Entwicklungsziele
Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich gemäß der Versorgungsfunktion
des ZVB (dabei ohne negative Auswirkungen insbesondere auf den übergeordneten ZVB City/Innenstadt)
Langfristige Sicherung der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Grundbedarf
Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmitt elhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klass isches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. La den-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
B
62
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM HILTRUP-MITTE (B_6)
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtbereich,
die über den Stadtteil hinausgeht
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 81 5 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 18.000 3 %
Zentrenergänzende
Funktionen
87 -
davon Gastronomie: 23 %
davon „klassisches“
Handwerk**: 25 %
Anzahl der
Leerstände**** 4 2 %
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 84 -4 %
Gesamtverkaufsfläche
in m² 14.600 +23 %
Magnetbetriebe
u. a. Edeka, Lidl, Aldi Nord, K+K, Woolworth, dm
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation
34 %
11 %
38 %
17 %
Nahrungs- und
Genussmittelsonstiger
kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereichlangfristiger
Bedarfsbereich
B
63
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM HILTRUP-MITTE (B_6)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Kleinräumige Anpassung des ZVB im nordwestlichen Ra ndbereich, dabei Ausweitung der räumlichen Fassung um den im Nachgang des EHZK Münster
2018 verlagerten LIDL-Standort bei gleichzeitiger Einkürzung um die mittlerweile reinen Wohnnutzungen am LIDL-Altstandort; darüber hinaus Reduzie-
rung des ZVB im Kreuzungsbereich Marktallee/Westfal enstraße sowie Rücknahme entlang der Marktallee in Bezug auf die hinteren, der Marktallee
abgewandten Grundstücksteile; im Weiteren Fortschre ibung der bestehenden räumlichen Fassung gemäß EHZK Münster 2018; in diesem Kontext ist
festzuhalten, dass nach wie vor keine Ausweitung de s ZVB in Richtung Süden um die dort bestehende Nahv ersorgungslage Hiltrup-Mitte – Westfalen-
straße (D_13) erfolgt; dies begründet sich mit den bestehenden Strukturen im Zwischenbereich entlang der Westfalenstraße (sehr grobkörnige Struktur
im östlichen Bereich der Westfalenstraße (u. a. Sta dthalle, Hallenbad), im westlichen Bereich der West falenstraße keine Zentrennutzungen, sondern
ausschließlich Wohnnutzungen); damit unterscheidet sich dieser Lagebereich deutlich von dem nördlichen Ausläufer in Richtung LIDL-Markt, der durch
eine Vielzahl an kleinteiligen Zentrennutzungen (Ei nzelhandel, Dienstleistungen, Handwerk, Gastronomie ) geprägt ist, die untereinander einen
städtebaulich-funktionalen Zusammenhang aufweisen; damit entspricht eine Ausweitung des ZVB in Richtun g Süden nicht der städtebaulichen
Zielsetzung der Stadt Münster
Einzelhandelsbesatz
Überwiegend kleinteilig strukturierte Einzelhandelsbetriebe, die durch strukturprägende Fachmarktstrukturen aus dem kurz- und mittelfristigen Bedarfs-
bereich ergänzt werden; durch die Erweiterung bzw. Neuaufstellung der Lebensmittelmärkte EDEKA, ALDI Nord und LIDL wurde die lebensmittelbezogene
Versorgungsfunktion des ZVB weiter gestärkt; das Lebensmittelangebot wird durch einen Drogeriefachmarkt ergänzt, wonach im ZVB ein guter nahver-
sorgungsrelevanter Betriebstypenmix gegeben ist; di e strukturprägenden Nahversorger werden durch eine Vielzahl von deutlich kleinteiligen Einzel-
handelsstrukturen aus dem kurz-, mittel- und langfr istigen Bedarfsbereichen ergänzt; neben dem station ären Einzelhandelsangebot übernimmt der
Hiltruper Wochenmarkt eine bedeutende Versorgungsfunktion
Zentrenergänzende Funktionen
Vielfältiges Angebot an zentrenergänzenden Funktion en, welches – entsprechend der Online-Befragung – z u den wichtigsten Besuchsgründen des
Zentrums zählt; dabei nennenswertes Angebot an gast ronomischen Betrieben (u. a. (Eis-)Cafés, Restauran ts und Imbisse) sowie Handwerksbetrieben
(dabei vornehmlich niedrigschwellige Angebote wie Friseursalons und Kosmetikstudios)
Städtebauliche Struktur
Gewachsenes Zentrum mit hoher funktionaler und städ tebaulicher Dichte entlang der Marktallee; angesichts des Durchgangsverkehrs, des hohen Ver-
siegelungsgrades sowie der Gestaltung des öffentlic hen Raumes insgesamt eingeschränkte Aufenthaltsqual itäten innerhalb des ZVB; eine wesentliche
Ausnahme bildet der Bereich um die Kirche, wo neben Grünflächen, kleinteiligen Spielgeräten und Sitzgelegenheiten eine gewisse Verweilqualität besteht
Strukturprägende Potenzialflächen
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung
Entwicklungsziele
Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich gemäß der Versorgungsfunktion
des ZVB (dabei ohne negative Auswirkungen insbesondere auf den übergeordneten ZVB City/Innenstadt)
Langfristige Sicherung der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Grundbedarf
Über das stationäre Einzelhandelsangebot hinaus Sicherung und Stärkung des Wochenmarktes
Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf
100 m² gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Leb ensmittelhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw.
Ladenhandwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
B
64
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM MECKLENBECK – SÜDLICH WESELER STRASSE (B_7)
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtbereich,
die über den Stadtteil hinausgeht
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 6 <1 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 7.300 1 %
Zentrenergänzende
Funktionen
2 -
davon Gastronomie: 50 %
davon „klassisches“
Handwerk**: -
Anzahl der
Leerstände**** 1 11 %
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 5 +15 %
Gesamtverkaufsfläche
in m² 6.200 +20 %
Magnetbetriebe
Aldi Nord, JYSK, Swiss Sense, Ley's Markenmode Megastore
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation
10 %
1 %
65 %
24 %
Nahrungs- und
Genussmittelsonstiger
kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereichlangfristiger
Bedarfsbereich
B
65
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM MECKLENBECK – SÜDLICH WESELER STRASSE (B_7)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK 2018
Einzelhandelsbesatz
Angebotsschwerpunkt im mittelfristigen Bedarfsbereich (dabei insb. Bekleidung); zudem nennenswertes Angebot im langfristigen Bedarfsbereich (hierbei
v. a. im Möbelsegment); das nahversorgungsrelevante Angebot wird derzeit im Wesentlichen durch einen L ebensmitteldiscounter bereitgestellt, ein
Lebensmittelvollsortimenter sowie ein Drogeriefachmarkt sind im ZVB nicht vorhanden; bezogen auf das S egment Nahrungs- und Genussmittel sowie
das Drogeriewarensegment ist allerdings relativierend zu berücksichtigen, dass die Versorgung des Stad tteils Mecklenbeck derzeit durch das Stadtteil-
zentrum Mecklenbeck-Mitte gewährleistet wird; angesichts der Standortanforderungen von klassischen Drogeriefachmärkten sowie der siedlungsräum-
lichen und wettbewerblichen Gegebenheiten erscheint die Ansiedlung eines weiteren Drogeriefachmarktes im Stadtbereichszentrum Mecklenbeck –
südlich Weseler Straße (B_7) bzw. im Stadtteil Meck lenbeck wenig realistisch und ist kein Entwicklungs ziel; demnach bestehen gewisse Optimierungs-
potenziale allenfalls in der Flexibilisierung der planungsrechtlichen Grundlagen (Sortimentsfestlegung).
Zentrenergänzende Funktionen
Insgesamt deutlich eingeschränktes Angebot an zentrenergänzenden Funktionen jenseits des Einzelhandels; dabei ist allerdings positiv hervorzuheben,
dass im Rahmen der Bestandserhebung 2015 keinerlei zentrenergänzende Funktionen am Standort verortet waren; dennoch ist der Funktionsmix nach
wie vor als eingeschränkt und somit als verbesserungswürdig einzuordnen
Städtebauliche Struktur
Zusammenhängend geplantes monofunktionales Zentrum ohne besondere Aufenthalts- und Verweilqualitäten; im Wesentlichen autokundenorientierter
Standort mit Hauptausrichtung zu den rückwärtig gelegenen Parkplatzflächen
Strukturprägende Potenzialflächen
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung
Entwicklungsziele
Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB
(dabei ohne negative Auswirkungen insbesondere auf den übergeordneten ZVB City/Innenstadt)
Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmitt elhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klass isches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. La den-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
B
66
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM GIEVENBECK – ROXELER STRASSE (B_8)
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtbereich,
die über den Stadtteil hinausgeht
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 11 1 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 15.400 3 %
Zentrenergänzende
Funktionen
5 -
davon Gastronomie: 60 %
davon „klassisches“
Handwerk**: 20 %
Anzahl der
Leerstände**** - -
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 13 -15 %
Gesamtverkaufsfläche
in m² 15.400 -
Magnetbetriebe
Marktkauf, Hellweg, dm
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation
26 %
6 %
55 %
12 %
Nahrungs- und
Genussmittelsonstiger
kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereichlangfristiger
Bedarfsbereich
B
67
ZVB STADTBEREICHSZENTRUM GIEVENBECK – ROXELER STRASSE (B_8)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK 2018
Einzelhandelsbesatz
Funktionaler Versorgungsbereich, der insbesondere durch ein SB-Warenhaus sowie einen Baufachmarkt geprägt ist; entsprechend besteht ein Angebots-
schwerpunkt im kurz- und mittelfristigen Bedarfsbereich; das Nahversorgungsangebot wird zudem durch einen Drogeriefachmarkt ergänzt
Zentrenergänzende Funktionen
Insgesamt eingeschränktes Angebot an zentrenergänze nden Funktionen mit räumlicher Konzentration auf da s SB-Warenhaus Marktkauf (als
Konzessionäre); im Wesentlichen bestehen im Zentrum imbissorientierte Gastronomieangebote; die handwerklichen Betriebe beschränken sich auf einen
Friseursalon sowie einen Schuhreparatur- und Schlüsseldienst
Städtebauliche Struktur31
Zusammenhängend geplantes Zentrum ohne besondere städtebauliche Qualitäten sowie Aufenthalts- und Verweilqualitäten
Strukturprägende Potenzialflächen
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung
Entwicklungsziele
Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB
(dabei ohne negative Auswirkungen insbesondere auf den übergeordneten ZVB City/Innenstadt)
Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmitt elhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klass isches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. La den-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
31 In der Rahmenplanung zur Ortsmitte Gievenbeck ist eine städtebauliche Umgestaltung vorgesehen; einzelhandelsrelevante Aspekte werden darin jedoch nicht
behandelt; das Gutachten enthält keine Aussagen zur Einzelhandelsentwicklung. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.stadt-muenster.de/ses-
sionnet/sessionnetbi/getfile.php?id=450614&type=do.
B
68
6.4 ZENTRALE VERSORGUNGSBEREICHE: STADTTEILZENTREN (C1)
Die Stadtteilzentren stellen die dritte Stufe inner halb der Zentrenhierarchie der Stadt Münster dar. S ie dienen im Wesentlichen
der Versorgung des Stadtteils und der umliegenden S iedlungsbereiche. Entsprechend sollen die Stadtteil zentren wie bisher vor-
rangig Angebote des kurzfristigen Bedarfs darbieten , ergänzt um funktionsgerechte Angebote aus dem mit tel- und langfristigen
Bedarfsbereich.
EHZK 2026 Versorgungs-
funktion
Angebotsstruktur/
Fristigkeiten Typ
C1 Stadtteilzentrum Versorgung des Stadtteils
und der umliegenden
Siedlungsbereiche
Angebote vorrangig im
kurzfristigen Bedarfsbereich,
ergänzt um Angebote aus
dem mittel- und lang-
fristigen Bedarfsbereich
Klein- und großflächige
Einzelhandelsbetriebe
Einzelhandel wird um
verschiedene zentren-
ergänzende Funktionen
arrondiert
Überwiegend in den
zentralen Kernlagen der
Stadtteile
Überwiegend gewachsene
Stadtteilmitten
Zudem z.T. auch im
Rahmen der Stadtentwick-
lung planerisch
entwickelte bzw. zu
entwickelnde kompakte
Versorgungszentren
Tabelle 13: Stadtteilzentren - Versorgungsfunktion, Angebotsstruktur und Typus
Quelle: Darstellung Stadt + Handel.
Im Rahmen der vorliegenden Konzeptfortschreibung werden nunmehr 16 Stadtteilzentren ausgewiesen, deren räumliche Vertei-
lung in der folgenden Abbildung auf gesamtstädtischer Ebene dargestellt wird.
Abbildung 18: Übersicht und räumliche Verteilung de r Stadtteilzentren (Zielperspektive)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL.
C1
69
C1 Stadtteilzentren
C1_1 Coerde
C1_2 Handorf
C1_3 Warendorfer Straße
C1_4 Wolbecker Straße (westlich)
C1_5 Hammer Straße
C1_6 Mauritz-Ost – Wolbecker Straße
C1_7 Gremmendorf – Albersloher Weg/Yorkkaserne
C1_8 Wolbeck-Mitte
C1_9 Hiltrup-West
C1_10 Mecklenbeck-Mitte
C1_11 Albachten
C1_12 Roxel
C1_13 Gievenbeck-Mitte
C1_14 Nienberge
C1_15 Austermannstraße (MMQ1)
C1_16 Hiltrup-Ost – Osttor
C1
70
ZVB STADTTEILZENTRUM COERDE (C1_1)
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil
und die umliegenden Siedlungsbereiche
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 11 1 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 4.500 1 %
Zentrenergänzende
Funktionen
12 -
davon Gastronomie: 25 %
davon „klassisches“
Handwerk**: -
Anzahl der
Leerstände**** - -
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 15 -27 %
Gesamtverkaufsfläche
in m² 3.080 45 %
Magnetbetriebe
Edeka, Aldi Nord, Rossmann
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation
67 %
22 %
7 %
5 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C1
71
ZVB STADTTEILZENTRUM COERDE (C1_1)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Einkürzung der räumlichen Fassung um den Grundschulstandort; darüber hinaus Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK 2018
Einzelhandelsbesatz
Deutlicher Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bed arfsbereich, dabei insbesondere im Segment Lebensmi ttel sowie nachgeordnet im Bereich
Drogeriewaren; durch einen Lebensmittelvollsortimenter, einen Lebensmitteldiscounter und einen Drogeriefachmarkt besteht im Zentrum insgesamt ein
vollumfängliches Angebot im Bereich der Nahversorgu ng; die strukturprägenden Nahversorgungsbetriebe we rden durch kleinteilige Einzelhandels-
strukturen aus dem kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfsbereich geringfügig ergänzt
Zentrenergänzende Funktionen
Der Einzelhandelsbesatz wird durch einige zentrenergänzende Funktionen rund um den Hamannplatz arrondiert; neben der Sparkassenfiliale, Stadtteil-
bücherei, Andreas-Kirche mit dazugehörigem Pfarrhaus und Jugendzentrum sind im Zentrum vereinzelt eben falls Gastronomiebetriebe mit Innen- und
Außenbestuhlung vorhanden; Handwerksbetriebe sind im Stadtteilzentrum derzeit nicht angesiedelt; als neue Mitte befindet sich aktuell das multifunk-
tionale Stadtteilhaus Coerde im Bau
Städtebauliche Struktur
Funktional geprägtes, kompaktes und gut integriertes Zentrum rund um den zentralen Hamannplatz nördlich der stark befahrenen Königsberger Straße;
das Zentrum ist durch einen umfangreichen Erneuerungsprozess geprägt, demnach auffällige Unterschiede zwischen zum Teil renovierungsbedürftigen
Gebäuden und modernen, attraktiven Neubauten; große r Parkplatz mit einer angemessenen Anzahl neuer Fah rradstellplätze; der zentral gelegene
Hamannplatz wird im Zuge der umfassenden Erneuerung des Stadtteilzentrums neugestaltet
Strukturprägende Potenzialflächen
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung
Entwicklungsziele
Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB
Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit kurzfristige m Bedarf, ergänzt um bedarfsgerechte Angebote aus d em mittel- und langfristigen Bedarfs-
bereich
Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Grundbedarf dauerhaft sichern und ggf. fortentwickeln
(dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung)
Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmitt elhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klass isches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. La den-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
C1
72
ZVB STADTTEILZENTRUM HANDORF (C1_2)
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil
und die umliegenden Siedlungsbereiche
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 12 1 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 2.300 <1 %
Zentrenergänzende
Funktionen
24 -
davon Gastronomie: 8 %
davon „klassisches“
Handwerk**: 13 %
Anzahl der
Leerstände**** 1 3 %
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 15 -20 %
Gesamtverkaufsfläche
in m² 2.600 -11 %
Magnetbetriebe
Edeka
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation
62 %15 %
10 %
14 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C1
73
ZVB STADTTEILZENTRUM HANDORF (C1_2)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Gegenüber der räumlichen Fassung gemäß EHZK Münster 2018 wird das Zentrum um den Bekleidungsladen im Bereich Ludwig-Wolker-Straße geringfügig
erweitert; im südlichen Bereich entlang der Handorfer Straße erfolgt eine Einkürzung des Zentrums, da keinerlei Prägung durch den Einzelhandel sowie
eine geringe Dichte an zentrenergänzenden Funktionen vorliegt; zudem erfolgt eine weitere Einkürzung im östlichen Bereich durch die Herausnahme des
Grundschulstandortes
Einzelhandelsbesatz
Angebotsschwerpunkt im Bereich Nahrungs- und Genussmittel durch den bestehenden strukturprägenden Lebensmittelsupermarkt, der als wesentlicher
Magnetbetrieb im Zentrum fungiert; im Lebensmittelsegment ist durch das Fehlen eines Lebensmitteldiscounters derzeit ein eingeschränkter Betriebs-
typenmix festzustellen; in diesem Kontext gilt es j edoch zu berücksichtigen, dass am Nahversorgungssta ndort Handorf-Dorbaum – Dorbaumstraße ein
Lebensmitteldiscounter angesiedelt ist; darüber hin aus bestehen konkrete Planungen zur Etablierung ein es Lebensmitteldiscounters im Zuge der
umfangreichen Wohnbauentwicklung Handorf – Nördlich Kötterstraße; ein Drogeriemarkt ist im Zentrum (sowie auch im gesamten Stadtteil) aktuell nicht
vorhanden, woraus sich – insbesondere auch unter Berücksichtigung der signifikanten Wohnbauentwicklungsmaßnahmen – ein gewisser Handlungsbe-
darf zur Verbesserung der stadtteilspezifischen Versorgung im Drogeriewarensegment ableiten lässt (gleichzeitig ist jedoch festzuhalten, dass angesichts
flächenseitiger Restriktionen die Entwicklungsmögli chkeiten für strukturprägende Neuansiedlungen unter Berücksichtigung der geplanten Ansiedlung
eines Lebensmitteldiscounters absehbar nicht gegeben sind); der im Norden des ZVB verortete Lebensmittelmarkt wird durch deutlich kleinteiligen Ein-
zelhandelsbesatz (Fachgeschäfte) entlang der Handor fer Straße ergänzt; dabei sind Angebote in allen Fr istigkeitsstufen vorhanden; darüber hinaus
arrondiert der Wochenmarkt die stationäre Angebotsstruktur des Zentrums
Zentrenergänzende Funktionen
Räumliche Verteilung der zentrenergänzenden Funktionen über das gesamte Zentrum; hohe Nutzungsdichte e ntlang der Handorfer Straße; Angebots-
strukturen überwiegend in den Bereichen handelsnaher bzw. personennaher Dienstleistungen; der Funktionsmix des ZVB wird durch vereinzelte gastro-
nomische Betriebe sowie Handwerksbetriebe gestärkt
Städtebauliche Struktur
Gewachsenes Zentrum mit hoher Nutzungsdichte entlan g der Handorfer Straße; attraktiver Mix aus Neubaut en bzw. sanierten Immobilien und Altbau
im stimmigen Klinkerstil; abseits der stark befahrenen Handorfer Straße besteht mit dem Hugo-Pottebaum-Platz eine kleinere Platzsituation, die jedoch
überwiegend als Parkraum genutzt wird und zudem einmal die Woche den Wochenmarkt beherbergt
Strukturprägende Potenzialflächen
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung
Entwicklungsziele
Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB
Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit kurzfristige m Bedarf, ergänzt um bedarfsgerechte Angebote aus d em mittel- und langfristigen Bedarfs-
bereich
Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Lebensmittelsegment dauerhaft sichern und ggf. fortent-
wickeln (dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung)
Mit Bezug auf die aktuelle Versorgungslücke im Drog eriewarenbereich sollte der ZVB – trotz der derzeit igen Flächenrestriktionen – in künftigen
Überlegungen bzw. Abwägungsprozessen zur Möglichkeit einer gezielten Angebotsergänzung im Drogeriewarensegment mitgedacht werden
Über das stationäre Einzelhandelsangebot hinaus Sicherung und Stärkung des Wochenmarktes
Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmitt elhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klass isches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. La den-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
C1
74
ZVB STADTTEILZENTRUM WARENDORFER STRASSE (C1_3)
Funktionszuweisung
Versorgungsfunktion für den Stadtteil und die umlie genden Siedlungsbereiche; intensive
Wechselwirkung im Sinne einer Aufgabenteilung mit d em Stadtbereichszentrum
Schifffahrter Damm
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 39 2 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 5.300 1 %
Zentrenergänzende
Funktionen
57 -
davon Gastronomie: 21 %
davon „klassisches“
Handwerk**: 32 %
Anzahl der
Leerstände**** 3 3 %
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 61 -30 %
Gesamtverkaufsfläche
in m² 6.720 -20 %
Magnetbetriebe
REWE, SuperBioMarkt
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation
51 %
5 %
19 %
26 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C1
75
ZVB STADTTEILZENTRUM WARENDORFER STRASSE (C1_3)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Gegenüber der räumlichen Fassung gemäß EHZK Münster 2018 wird das Zentrum im östlichen Lagebereich auf grund des nunmehr erkennbaren
Funktionsverlustes eingekürzt, in diesem Kontext wird die Bündelung von Zentrennutzungen im östlichen Randbereich künftig dem Stadtbereichszentrum
Schifffahrter Damm zugeordnet; Rücknahme des ZVB en tlang der Warendorfer Straße in Bezug auf die abgew andten Grundstücksteile; geringfügige
Erweiterung des ZVB um das Gebäude des LWL (Warendorfer Straße 26-28) sowie im Bereich zwischen Rudolfstraße und Oststraße (u. a. Gastronomie,
Bürogebäude, Gesundheitsakademie); darüber hinaus Fortschreibung der bestehenden räumlichen Fassung gemäß EHZK Münster 2018
Einzelhandelsbesatz
Angebotsschwerpunkt im Bereich Nahrungs- und Genussmittel durch zwei strukturprägende Lebensmittelmärkte, die in zentraler Lage des Zentrums als
wichtige Ankerbetriebe fungieren; eingeschränkter Betriebstypenmix im Bereich Nahversorgung durch das Fehlen eines Lebensmitteldiscounters sowie
eines Drogeriemarktes; in diesem Kontext ist allerd ings auf die Aufgabenteilung mit dem naheliegenden Stadtbereichs zentrum Schifffahrter Damm zu
verweisen, wo sowohl ein Drogeriefachmarkt als auch ein Lebensmitteldiscounter verortet sind; gleichzeitig sind angesichts flächenseitiger Restriktionen
die Entwicklungsmöglichkeiten für strukturprägende Neuansiedlungen im Stadtteilzentrum Warendorfer Str aße derzeit nicht gegeben; die beiden
strukturprägenden Lebensmittelanbieter werden durch eine Vielzahl von deutlich kleinteiligen Einzelhandelsstrukturen aus den kurz-, mittel- und lang-
fristigen Bedarfsbereichen entlang der Warendorfer Straße ergänzt
Zentrenergänzende Funktionen
Sehr umfangreiches und vielfältiges Angebot zentrenergänzender Funktionen; große Vielfalt an gastronomischen Angeboten wie Restaurants, Imbissen
und (Eis-)Cafés, z. T. mit Außenbestuhlung in allen Preissegmenten; handwerkliche Tätigkeiten beziehen sich insbesondere auf Friseur- und Kosmetiksa-
lons; zusätzlich auch einige Kunst- & Kulturangebote vorhanden; die meisten Gebäude weisen einen Nutzungsmix aus Einzelhandelsbetrieben in Erdge-
schosslage und Wohnnutzung in den Obergeschossen auf
Städtebauliche Struktur
Gewachsenes Zentrum entlang der Warendorfer Straße mit hoher städtebaulicher und funktionaler Dichte; attraktiver Mix aus Alt- und Neubauten mit
vielen gut erhaltenen gründerzeitlichen Fassaden; h ohes Verkehrsaufkommen entlang der Warendorfer Stra ße mit den entsprechenden Emissionen;
mehrere dominante Gebäude im Zentrum vorhanden, insbesondere das Finanzgericht Münster, die Landesbank NRW und das LWL-Verwaltungsgebäude;
mit Linnenbrinks Garten eine öffentliche Grünfläche mit ansprechender Aufenthaltsqualität und ausreichend Sitz-/Verweilmöglichkeiten
Strukturprägende Potenzialflächen
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung
Entwicklungsziele
Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB
Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit kurzfristige m Bedarf, ergänzt um bedarfsgerechte Angebote aus d em mittel- und langfristigen Bedarfs-
bereich
Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Lebensmittelsegment dauerhaft sichern und ggf. forten-
wickeln (dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung)
Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmitt elhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klass isches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. La den-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
C1
76
ZVB STADTTEILZENTRUM WOLBECKER STRASSE (WESTLICH) (C1_4)
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil und die umlie genden Siedlungsbereiche; intensive
Wechselwirkung im Sinne einer Aufgabenteilung mit dem Stadtbereichszentrum Hansaring
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 37 2 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 6.200 1 %
Zentrenergänzende
Funktionen
88 -
davon Gastronomie: 43 %
davon „klassisches“
Handwerk**: 10 %
Anzahl der
Leerstände**** 6 5 %
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 44 -16 %
Gesamtverkaufsfläche
in m² 5.020 -24 %
Magnetbetriebe
REWE, Netto Marken-Discount, dm, Müller
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation
52 %
21 %
16 %
11 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C1
77
ZVB STADTTEILZENTRUM WOLBECKER STRASSE (WESTLICH) (C1_4)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK Münster 2018
Einzelhandelsbesatz
Deutlicher Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bed arfsbereich, dabei insbesondere im Segment Lebensmi ttel sowie nachgeordnet im Bereich
Drogeriewaren; durch einen Lebensmittelvollsortimen ter, einen Lebensmitteldiscounter und zwei Drogerie fachmärkte besteht im Zentrum insgesamt
ein vollumfängliches Angebot im Bereich der Nahvers orgung; die strukturprägenden Nahversorgungsbetriebe werden durch eine Vielzahl kleinteiliger
Einzelhandelsstrukturen aus dem kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfsbereich ergänzt
Zentrenergänzende Funktionen
Sehr umfangreiches und vielfältiges Angebot zentrenergänzender Funktionen; Gastronomieangebot: Vielzahl an kleinteiligen Restaurants und Cafés im
standardisierten Preissegment; handwerkliche Tätigk eiten beziehen sich insbesondere auf Friseur- und K osmetiksalons; darüber hinaus vielfältige,
vorwiegend personenbezogene Dienstleistungsangebote
Städtebauliche Struktur
Gewachsenes Zentrum entlang der Wolbecker Straße mit hoher städtebaulicher Dichte und einheitlicher Bebauungsstruktur; vom Münsteraner Haupt-
bahnhof entlang der Wolbecker Straße stadtauswärts gelegen; Emissionen aufgrund des hohen Verkehrsaufk ommens; darüber hinaus hohes Fahrrad-
verkehrsaufkommen; aufgrund der Struktur und des Ze ntrengefüges keine Platzsituation vorhanden, daher eingeschränkte Aufenthalts- und Verweil-
qualität, wobei durch die angrenzende, neugestaltete Grünfläche des Bremer Platzes Aufenthaltsqualitäten in diesem Umfeld bestehen
Strukturprägende Potenzialflächen
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung
Entwicklungsziele
Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB
Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit kurzfristige m Bedarf, ergänzt um bedarfsgerechte Angebote aus d em mittel- und langfristigen Bedarfs-
bereich
Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Grundbedarf dauerhaft sichern und ggf. fortentwickeln
(dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung)
Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmitt elhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klass isches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. La den-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
C1
78
ZVB STADTTEILZENTRUM HAMMER STRASSE (C1_5)
Funktionszuweisung
Versorgungsfunktion für den Stadtteil und die umlie genden Siedlungsbereiche; (intensive)
Wechselwirkung im Sinne einer Aufgabenteilung mit d em Stadtbereichszentrum Friedrich-
Ebert-Straße
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 76 5 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 8.600 1 %
Zentrenergänzende
Funktionen
91 -
davon Gastronomie: 37 %
davon „klassisches“
Handwerk**: 25 %
Anzahl der
Leerstände**** 2 1 %
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 91 -17 %
Gesamtverkaufsfläche
in m² 9.090 -5 %
Magnetbetriebe
REWE, Edeka, dm, Denns Biomarkt, SuperBioMarkt
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation
33 %
11 %
29 %
27 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C1
79
ZVB STADTTEILZENTRUM HAMMER STRASSE (C1_5)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK Münster 2018
Einzelhandelsbesatz
Im Zentrum besteht eine ausgewogene Angebotsstruktu r mit Gütern aus allen Bedarfsbereichen; als wesent liche Frequenzbringer agieren die beiden
Lebensmittelvollsortimenter, zwei Biomärkte und der Drogeriefachmarkt; trotz des Fehlens eines Lebensmitteldiscounters besteht im Zentrum somit ein
guter Angebotsmix im Bereich der Grundversorgung; b ezogen auf den fehlenden Lebensmitteldiscounter ist relativierend zu berücksichtigen, dass im
unmittelbaren Standortumfeld entsprechende Anbieter angesiedelt sind (u. a. Stadtbereichszentrum Friedrich-Ebert-Straße, mit dem im Sinne einer Auf-
gabenteilung eine Wechselbeziehung besteht; Nahvers orgungslage Hammer Straße/Friedrich-Ebert-Straße), woraus sich für den ZVB kein dringender
Handlungsbedarf in diesem Kontext ableiten lässt (zumal angesichts der flächenseitigen Restriktionen derzeit ohnehin keine realistischen Entwicklungsop-
tionen zur Neuansiedlung eines marktgängigen Lebensmitteldiscounters bestehen); die strukturprägenden Nahversorgungsbetriebe werden durch eine
Vielzahl kleinteiliger Einzelhandelsstrukturen aus dem kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfsbereich ergänzt; darüber hinaus besteht temporär eine
Angebotsergänzung durch den zweimal wöchentlich stattfindenden Wochenmarkt
Zentrenergänzende Funktionen
Einzelhandelsstruktur wird durch eine Vielzahl an zentrenergänzenden Funktionen erweitert; gastronomisches Angebot setzt sich insbesondere aus klein-
teiligen Restaurants, Imbissen und Cafés mit Außengastronomiebereichen zusammen; mehrere Post- und Bankfilialen vorhanden; im Norden ergänzt das
Jobcenter und in der Zentrumsmitte die St. Josefs-Kirche inklusive religiös-sozialen Einrichtungen die Funktionsstruktur (Ausbau der Kultur- und Freizeit-
angebote wird seitens der Befragten verstärkt nachgefragt); das klassische Handwerk setzt sich im Zentrum vorwiegend aus Schneidereien und Friseur-
salons zusammen
Städtebauliche Struktur
Gewachsenes Stadtteilzentrum, welches sich vom Ludgeriplatz ausgehend über die Hammer Straße erstreckt; neben einer hohen Nutzungsdichte weist
die Hammer Straße eine beidseitig hohe städtebauliche Dichte auf; stark frequentiertes und belebtes Stadtteilzentrum mit entsprechendem motorisier-
tem und nichtmotorisiertem Verkehrsaufkommen; alleeartige Anreihung von Bäumen entlang der Hammer Straße; St. Josefs-Kirche sticht als städtebau-
liche Dominante hervor und prägt den überwiegend versiegelten Kirchplatz (eingeschränkte Aufenthaltsqualität)
Strukturprägende Potenzialflächen
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung
Entwicklungsziele
Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB
Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit kurzfristige m Bedarf, ergänzt um bedarfsgerechte Angebote aus d em mittel- und langfristigen Bedarfs-
bereich
Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Grundbedarf dauerhaft sichern und ggf. fortentwickeln
(dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung)
Über das stationäre Einzelhandelsangebot hinaus Sicherung und Stärkung des Wochenmarktes
Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmitt elhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klass isches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. La den-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
C1
80
ZVB STADTTEILZENTRUM MAURITZ-OST – WOLBECKER STRASSE (C1_6)
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil
und die umliegenden Siedlungsbereiche
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 9 1 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 3.100 1 %
Zentrenergänzende
Funktionen
10 -
davon Gastronomie: 10 %
davon „klassisches“
Handwerk**: -
Anzahl der
Leerstände**** 1 6 %
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 12 -25 %
Gesamtverkaufsfläche
in m² 3.390 -9 %
Magnetbetriebe
Edeka, Netto Marken-Discount
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation
81 %
10 %
6 %
3 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger
kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C1
81
ZVB STADTTEILZENTRUM MAURITZ-OST – WOLBECKER STRASSE (C1_6)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK Münster 2018
Einzelhandelsbesatz
Deutlicher Angebotsschwerpunkt im Bereich Nahrungs- und Genussmittel durch die beiden bestehenden stru kturprägenden Lebensmittelmärkte; auf-
grund des Vorhandenseins eines Lebensmittelvollsort imenters (inkl. separaten Getränkemarkt) und eines Lebensmitteldiscounters besteht ein guter
lebensmittelbezogener Betriebstypenmix im Zentrum; ein Drogeriefachmarkt ist im ZVB (sowie im gesamten Stadtteil) aktuell nicht vorhanden, woraus
sich ein gewisser Handlungsbedarf zur Verbesserung der stadtteilspezifischen Versorgung im Drogeriewarensegment ableiten lässt (gleichzeitig ist jedoch
festzuhalten, dass angesichts flächenseitiger Restriktionen die Entwicklungsmöglichkeiten für strukturprägende Neuansiedlungen derzeit nicht gegeben
sind); die strukturprägenden Nahversorgungsbetriebe werden durch kleinteilige Einzelhandelsstrukturen aus dem kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfs-
bereich geringfügig ergänzt
Zentrenergänzende Funktionen
Arrondierendes Angebot an zentrenergänzenden Funktionen (insb. im östlichen Teil des Zentrums); Gastro nomie- und Handwerksbetriebe nur gering-
fügig vorzufinden, gleichzeitig werden gastronomische Angebote (u. a. Kneipen, Restaurants) durch die Teilnehmenden der Online-Befragung nachgefragt
Städtebauliche Struktur
Zentrum mit heterogener städtebaulicher Dichte; Mischung aus gewachsenem und funktional geprägtem Zent rum; städtebauliche Qualität wird durch
Neubauten gesteigert; insgesamt eingeschränkte Aufenthalts- und Verweilqualität; hohe Attraktivität für den MIV durch gute Anbindung und großzügiges
Parkplatzangebot; Margareten-Kirche im Osten sowie Fernmeldeturm im Süden des Zentrums bilden städtebauliche Dominanten
Strukturprägende Potenzialflächen
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung
Entwicklungsziele
Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB
Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit kurzfristige m Bedarf, ergänzt um bedarfsgerechte Angebote aus d em mittel- und langfristigen Bedarfs-
bereich
Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Lebensmittelsegment dauerhaft sichern und ggf. fortent-
wickeln (dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung)
Mit Bezug auf die aktuelle Versorgungslücke im Drog eriewarenbereich sollte der ZVB – trotz der derzeit igen Flächenrestriktionen – in künftigen
Überlegungen bzw. Abwägungsprozessen zur Möglichkeit einer gezielten Angebotsergänzung im Drogeriewarensegment mitgedacht werden
Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmitt elhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klass isches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. La den-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
C1
82
ZVB STADTTEILZENTRUM GREMMENDORF – ALBERSLOHER WEG/YORKKASERNE (C1_7)
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil
und die umliegenden Siedlungsbereiche/das York-Quartier
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 10 1 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 1.400 <1 %
Zentrenergänzende
Funktionen
18 -
davon Gastronomie: 22 %
davon „klassisches“
Handwerk**: 11 %
Anzahl der Anzahl der
Leerstände**** 1 3 %
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 13 -15 %
Gesamtverkaufsfläche
in m² 1.150 -22 %
Magnetbetriebe
Rossmann, Tedi
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation
27 %
41 %
19 %
14 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger
kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C1
83
ZVB STADTTEILZENTRUM GREMMENDORF – ALBERSLOHER WEG/YORKKASERNE (C1_7)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Geringfügige Einkürzung der räumlichen Fassung um B ereiche mit vorrangiger Wohnnutzung; darüber hinaus Fortschreibung der räumlichen Fassung
gemäß EHZK 2018
Einzelhandelsbesatz
Aktuell wird der Einzelhandelsbesatz insbesondere durch einen Drogeriefachmarkt sowie den Non-Food-Discounter Tedi geprägt, die um deutlich klein-
teiligen Einzelhandelsbesatz arrondiert werden, demnach best eht derzeit insbesondere im Bereich der Nahversorgu ng (= wesentliche Versorgungs-
funktion des ZVB) ein deutlich eingeschränktes Angebot aufgrund des Fehlens strukturprägender Lebensmittelanbieter; in diesem Kontext ist allerdings
auf die umfangreiche Quartiersentwicklung (York-Quartier) zu verweisen, in deren Zuge die Nahversorgungssituation im Zentrum perspektivisch deutlich
optimiert wird
Zentrenergänzende Funktionen
Zentrenergänzende Funktionen sind im angemessenen M aße vorhanden; gastronomisches Angebot wird durch i mbissorientierte Betriebe geprägt;
zusätzlich eine Sparkassenfiliale, weitere Dienstleistungsbetriebe aus den Bereichen Bildung und dem Gesundheitssektor sowie ein West Lotto-Laden mit
Postfiliale; handwerkliche Tätigkeiten sind vorrangig durch Friseursalons vertreten
Städtebauliche Struktur
Vom MIV dominierte Lage des Zentrums entlang des Albersloher Weges; großzügiges Parkplatzangebot, zusammen mit der parallel zum Albersloher Weg
verlaufenden Erschließungsstraße führt dies zu viel ruhendem und fahrendem Verkehr; ansprechende Misch bebauung aus Geschäfts- und Wohn-
gebäuden; trotz der Außengastronomie und verstreuten Dekorationen wenig Aufenthalts- und Verweilqualitäten (mit der geplanten Umgestaltung der
Gremmendorfer Ortsmitte ist neuer Stadtraum mit meh r Aufenthaltsqualität geplant)32; steht im funktionalen Zusammenhang zum immer noch in der
Entwicklung befindlichen York-Quartier auf der westlichen Seite des Albersloher Weges mit 1.800 Wohneinheiten, Nahversorgung, gewerblichen Flächen,
Gastronomie, Grundschule, Kitas und Bürgerhaus sowie Naherholungsmöglichkeiten
Strukturprägende Potenzialflächen
Über die konkrete Entwicklungsfläche des York-Quart iers hinaus keine weiteren Potenzialflächen für strukturprägend e Fachmarktansiedlungen (inkl.
standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung (inkl. perspektivische Entwicklung des York-Quartiers)
Entwicklungsziele
Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB
Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit kurzfristige m Bedarf, ergänzt um bedarfsgerechte Angebote aus d em mittel- und langfristigen Bedarfs-
bereich
Funktionsgerechte Etablierung einer strukturprägend en Versorgung im Lebensmittelsegment (konkret gepla nt im Rahmen der Entwicklung des
York-Quartiers)
Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmitt elhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klass isches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. La den-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
32 Weitere Informationen zur Umgestaltung des Gremme ndorfer Zentrums finden Sie unter: https://www.stad t-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/get-
file.php?id=552320&type=do.
C1
84
ZVB STADTTEILZENTRUM WOLBECK-MITTE (C1_8)
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil
und die umliegenden Siedlungsbereiche
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 20 1 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 4.800 1 %
Zentrenergänzende
Funktionen
23 -
davon Gastronomie: 22 %
davon „klassisches“
Handwerk**: 17 %
Anzahl der
Leerstände**** - -
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 29 -31 %
Gesamtverkaufsfläche
in m² 5.400 -11 %
Magnetbetriebe
Edeka, Lidl, Rossmann
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation
54 %
22 %
7 %
18 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C1
85
ZVB STADTTEILZENTRUM WOLBECK-MITTE (C1_8)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Einkürzung der räumlichen Fassung um Bereiche mit v orrangiger Wohnnutzung; darüber hinaus Fortschreibu ng der räumlichen Fassung gemäß EHZK
2018; in Abgrenzung zum Stadtbereichszentrum Hiltrup-Mitte und der Nahversorgungslage Hiltrup-Mitte – Westfalenstraße weist das Zentrum Wolbeck-
Mitte eine kleinteilige städtebauliche Verbindung mit zahlreichen zentrenergänzenden Funktionen im Übergangsbereich auf, daher wird das Zentrum als
zusammenhängender ZVB und nicht als zweigeteiltes Zentrum ausgewiesen
Einzelhandelsbesatz
Deutlicher Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bed arfsbereich, dabei insbesondere im Segment Lebensmi ttel sowie nachgeordnet im Bereich
Drogeriewaren; durch einen Lebensmittelvollsortimenter, einen Lebensmitteldiscounter und einen Drogeriefachmarkt besteht im Zentrum insgesamt ein
vollumfängliches Angebot im Bereich der Nahversorgu ng; die strukturprägenden Nahversorgungsbetriebe we rden durch kleinteilige Einzelhandels-
strukturen aus dem kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfsbereich ergänzt; darüber hinaus (temporäre) Angebotsarrondierung durch den Wochenmarkt
Zentrenergänzende Funktionen
Vielfältiges Angebot an zentrenergänzenden Funktion en; Ärztehaus am zentralen Kreisverkehr; ansprechen der Mix aus Dienstleistungen und
medizinischen Einrichtungen; vielfältiges, gastronomisches Angebot, welches sich aus Restaurants, Imbi ssen sowie einer Gaststätte und einem Eiscafé
zusammensetzt; geringfügiges Angebot an Handwerksbetrieben (u. a. in Form von Kosmetikstudios) im Zentrum vorhanden
Städtebauliche Struktur
Im Süden funktional geprägter Fachmarktstandort, de r in Richtung Norden von gewachsenen Strukturen abg elöst wird; insbesondere im nördlichen
Kernbereich hohe städtebauliche Dichte und überwiegend attraktives Stadtbild durch historische Gebäude; insgesamt jedoch eingeschränktes Angebot
an Sitz- und Verweilmöglichkeiten; im Bereich des Kreisverkehrs und der Durchgangsstraße „Am Steintor“ zudem hohes Verkehrsaufkommen
Strukturprägende Potenzialflächen
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung
Entwicklungsziele
Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB
Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit kurzfristige m Bedarf, ergänzt um bedarfsgerechte Angebote aus d em mittel- und langfristigen Bedarfs-
bereich
Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Grundbedarf dauerhaft sichern und ggf. fortentwickeln
(dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung)
Über das stationäre Einzelhandelsangebot hinaus Sicherung und Stärkung des Wochenmarktes
Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmitt elhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klass isches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. La den-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
C1
86
ZVB STADTTEILZENTRUM HILTRUP-WEST (C1_9)
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil
und die umliegenden Siedlungsbereiche
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 12 1 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 5.200 1 %
Zentrenergänzende
Funktionen
10 -
davon Gastronomie: 20 %
davon „klassisches“
Handwerk**: 10 %
Anzahl der
Leerstände**** - -
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 18 -33 %
Gesamtverkaufsfläche
in m² 5.600 -6 %
Magnetbetriebe
E-Center, Netto Marken-Discount, Rossmann, Tedi, SCHUH OKAY
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation
53 %
19 %
12 %
15 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C1
87
ZVB STADTTEILZENTRUM HILTRUP-WEST (C1_9)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK 2018
Einzelhandelsbesatz
Deutlicher Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bed arfsbereich, dabei insbesondere im Segment Lebensmi ttel sowie nach-geordnet im Bereich
Drogeriewaren; durch einen Lebensmittelvollsortimenter, einen Lebensmitteldiscounter und einen Drogeriefachmarkt besteht im Zentrum insgesamt ein
vollumfängliches Angebot im Bereich der Nahversorgu ng; die strukturprägenden Nahversorgungsbetriebe we rden durch einen Schuh-Fachmarkt, den
Non-Food-Discounter Tedi sowie weiterhin um vereinz elte kleinteilige Einzelhandelsstrukturen aus dem k urz-, mittel- und langfristigen Bedarfsbereich
arrondiert
Zentrenergänzende Funktionen
Angemessenes Angebot zentrenergänzender Funktionen; vorrangig Angebote des Gesundheitssektors vorhande n; imbissorientiertes Gastronomie-
angebot sowie ergänzendes Angebot der Bäckereien mit entsprechendem Café-Bereich (weitere Gastronomieangebote werden seitens Teilnehmenden
der Online-Befragung nachgefragt); im Obergeschoss über Tedi-Filiale großes Fitnessstudio; handwerklic he Tätigkeiten beschränken sich auf einen
Friseursalon
Städtebauliche Struktur
Im Zuge der Stadtteilerweiterung Hiltrup-West einheitlich geplantes, modernes Zentrum in verkehrsgünstiger Lage mit hoher Anzahl an Pkw-Stellplätzen;
umgeben von weitläufigen Siedlungsbereichen mit angemessener Begrünung; im Süden funktionales Geschäftszentrum
Strukturprägende Potenzialflächen
keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung
Entwicklungsziele
Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB
Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit kurzfristige m Bedarf, ergänzt um bedarfsgerechte Angebote aus d em mittel- und langfristigen Bedarfs-
bereich
Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Grundbedarf dauerhaft sichern und ggf. fortentwickeln
(dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung)
Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmitt elhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klass isches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. La den-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
C1
88
ZVB STADTTEILZENTRUM MECKLENBECK-MITTE (C1_10)
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil
und die umliegenden Siedlungsbereiche
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 12 1 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 3.200 1 %
Zentrenergänzende
Funktionen
15 -
davon Gastronomie: 13 %
davon „klassisches“
Handwerk**: 20 %
Anzahl der
Leerstände**** - -
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 12 -
Gesamtverkaufsfläche
in m² 3.300 -3 %
Magnetbetriebe
Edeka, Lidl, Rossmann
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation
57 %27 %
10 %
5 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger
kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C1
89
ZVB STADTTEILZENTRUM MECKLENBECK-MITTE (C1_10)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Im Rahmen der vorliegenden Konzeptfortschreibung er folgt lediglich die Herausnahme der reinen Wohnnutz ungen im nördlichen und östlichen Lage-
bereich; weiter orientiert sich die Abgrenzung des Zentrums im Wesentlichen an der bestehenden räumlichen Fassung gemäß EHZK Münster 2018
Einzelhandelsbesatz
Deutlicher Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bed arfsbereich, dabei insbesondere im Segment Lebensmi ttel sowie nachgeordnet im Bereich
Drogeriewaren; durch einen Lebensmittelvollsortimenter, einen Lebensmitteldiscounter und einen Drogeriefachmarkt besteht im Zentrum insgesamt ein
vollumfängliches Angebot im Bereich der Nahversorgung; die strukturprägenden Nahversorgungsbetriebe werden um vereinzelte kleinteilige Einzelhan-
delsstrukturen aus dem kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfsbereich arrondiert
Zentrenergänzende Funktionen
Quantitativ und qualitativ ansprechendes Angebot zentrenergänzender Funktionen; vergleichsweise geringes, gastronomisches Angebot (in Form eines
Eiscafés und einer Pizzeria) vorhanden; handwerklic he Tätigkeiten konzentrieren sich auf Friseursalons ; zusätzlich prägt das Lebensmittelhandwerk in
Form einer auffällig gestalteten Fleischerei mit Catering und modernem 24/7-Verkauf per Automaten das Zentrum
Städtebauliche Struktur
Überwiegend funktional geprägtes Zentrum mit zwei E inzelhandelsagglomerationen im Norden und Süden; in zentraler Lage des Zentrums wirkt die
St. Anna Kirche stadtbildprägend; der Bereich rund um die St. Anna-Kirche bietet kleinere Grünflächen und Sitzgelegenheiten; insgesamt ist die Aufent-
haltsqualität innerhalb des Zentrums aufgrund des überwiegend funktionalen Charakters als eingeschränkt zu bewerten
Strukturprägende Potenzialflächen
Im Süden des ZVB weiterhin Berücksichtigung der stä dtischen Entwicklungsfläche mit Festsetzung eines M ischgebietes (vgl. B-Plan 386, 4. Änderung);
darüber hinaus keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung
Entwicklungsziele
Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB
Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit kurzfristige m Bedarf, ergänzt um bedarfsgerechte Angebote aus d em mittel- und langfristigen Bedarfs-
bereich
Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Grundbedarf dauerhaft sichern und ggf. fortentwickeln
(dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung)
Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmitt elhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klass isches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. La den-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
C1
90
ZVB STADTTEILZENTRUM ALBACHTEN (C1_11)
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil
und die umliegenden Siedlungsbereiche
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 11 1 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 2.
800 <1 %
Zentrenergänzende
Funktionen
17 -
davon Gastronomie: 22 %
davon „klassisches“
Handwerk**: 18 %
Anzahl der
Leerstände**** 1 3 %
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 11 -
Gesamtverkaufsfläche
in m² 2.800 -
Magnetbetriebe
Edeka, Netto Marken-Discount
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation
72 %
19 %
4 %
5 % Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C1
91
ZVB STADTTEILZENTRUM ALBACHTEN (C1_11)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK 2018
Einzelhandelsbesatz
Deutlicher Angebotsschwerpunkt im Bereich Nahrungs- und Genussmittel durch die beiden bestehenden stru kturprägenden Lebensmittelmärkte; auf-
grund des Vorhandenseins eines Lebensmittelvollsortimenters und eines Lebensmitteldiscounters besteht im Segment Lebensmittel ein ausgewogener
Betriebstypenmix; die Bereitstellung des Angebots i m Bereich Drogeriewaren erfolgt derzeit eingeschrän kt im Wesentlichen über die Randsortimente
der bestehenden Lebensmittelmärkte; ein Drogeriefachmarkt ist im ZVB (sowie im gesamten Stadtteil Albachten) aktuell nicht vorhanden, woraus sich –
insbesondere auch unter Berücksichtigung der geplan ten Wohngebietsentwicklungen und der damit einherge henden Bevölkerungszunahme – ein
gewisser Handlungsbedarf zur Verbesserung der stadtteilspezifischen Versorgung im Drogeriewarensegment ableiten lässt (gleichzeitig ist jedoch festzu-
halten, dass angesichts flächenseitiger Restriktionen die Entwicklungsmöglichkeiten für strukturprägende Neuansiedlungen derzeit nicht gegeben sind);
die strukturprägenden Nahversorgungsbetriebe werden durch kleinteilige Einzelhandelsstrukturen aus dem kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfs-
bereich geringfügig ergänzt
Zentrenergänzende Funktionen
Umfängliches Angebot an zentrenergänzenden Funktionen vorhanden (u. a. kirchliche Einrichtung, medizinische Einrichtungen, Dienstleistungsbetriebe
und ein Beherbergungsbetrieb); ebenfalls lockerer Nutzungsbesatz entlang der Dülmener Straße; Gastronomien setzen sich vorwiegend aus imbissorien-
tierten Angeboten zusammen; handwerkliche Tätigkeit en konzentrieren sich auf die vorhandenen Friseursa lons; zusätzlich nimmt das Zentrum eine
bedeutende Rolle als Wohnstandort ein (für 30 % der Befragten gilt das Wohnen als Hauptbesuchsgrund des Zentrums)
Städtebauliche Struktur
Gewachsenes Zentrum mit geringer städtebaulicher Dichte; architektonisch einheitliche Bebauung mit ans prechendem Mix aus gut erhaltenen älteren
Gebäuden und Neubauten bzw. sanierten Immobilien; hinter dem Kirchgelände St. Ludgerus ist eine weitläufige Grünfläche (Friedhof) mit hoher Aufent-
haltsqualität und Sitzgelegenheiten
Strukturprägende Potenzialflächen
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung
Entwicklungsziele
Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB
Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit kurzfristige m Bedarf, ergänzt um bedarfsgerechte Angebote aus d em mittel- und langfristigen Bedarfs-
bereich
Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Lebensmittelsegment dauerhaft sichern und ggf. fortent-
wickeln (dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung)
Mit Bezug auf die aktuelle Versorgungslücke im Drog eriewarenbereich sollte der ZVB – trotz der derzeit igen Flächenrestriktionen – in künftigen
Überlegungen bzw. Abwägungsprozessen zur Möglichkeit einer gezielten Angebotsergänzung im Drogeriewarensegment mitgedacht werden
Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmitt elhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klass isches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. La den-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
C1
92
ZVB STADTTEILZENTRUM ROXEL (C1_12)
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil
und die umliegenden Siedlungsbereiche
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 15 1 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 2.600 <1 %
Zentrenergänzende
Funktionen
37 -
davon Gastronomie: 14 %
davon „klassisches“
Handwerk**: 10 %
Anzahl der
Leerstände**** - -
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 23 -35 %
Gesamtverkaufsfläche
in m² 3.200 -19 %
Magnetbetriebe
K+K, Netto Marken-Discount
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation
61 %
11 %
8 %
20 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C1
93
ZVB STADTTEILZENTRUM ROXEL (C1_12)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Im Rahmen der Konzeptfortschreibung erfolgt im nörd lichen Bereich eine Reduzierung der räumlichen Fass ung des Zentrums aufgrund der deutlich
überwiegenden Wohnnutzung. Darüber hinaus wird die bestehende räumliche Fassung gemäß EHZK Münster 2018 fortgeschrieben
Einzelhandelsbesatz
Deutlicher Angebotsschwerpunkt im Bereich Nahrungs- und Genussmittel durch die beiden bestehenden stru kturprägenden Lebensmittelmärkte; auf-
grund des Vorhandenseins eines Lebensmittelvollsortimenters und eines Lebensmitteldiscounters besteht im Segment Lebensmittel ein ausgewogener
Betriebstypenmix; die Bereitstellung des Angebots i m Bereich Drogeriewaren erfolgt derzeit eingeschrän kt im Wesentlichen über die Randsortimente
der bestehenden Lebensmittelmärkte; ein Drogeriefac hmarkt ist im ZVB (sowie im gesamten Stadtteil Roxe l) aktuell nicht vorhanden, woraus sich ein
gewisser Handlungsbedarf zur Verbesserung der stadtteilspezifischen Versorgung im Drogeriewarensegment ableiten lässt (gleichzeitig ist jedoch festzu-
halten, dass angesichts flächenseitiger Restriktionen die Entwicklungsmöglichkeiten für strukturprägende Neuansiedlungen derzeit nicht gegeben sind);
über die strukturprägenden Nahversorgungsbetriebe hinaus Angebotsergänzung durch den deutlich kleinteiligen Einzelhandel aus dem kurz-, mittel- und
langfristigen Bedarfsbereich (u. a. Apotheke, zwei Fahrradfachgeschäfte sowie Fachgeschäfte für Uhren/Schmuck); der einmal wöchentlich stattfindende
Markt im Zentrum trägt zusätzlich zur Versorgung des Stadtteils bei
Zentrenergänzende Funktionen
Insbesondere rund um den Pantaleonplatz besteht ein dichtes Netz an verschiedenen zentrenergänzenden Funktionen, mit einem Fokus auf öffentliche
Einrichtungen und Verwaltungsgebäuden; das gastrono mische Angebot setzt sich aus Restaurants, Imbissen und einem Eiscafé zusammen (sowohl im
niedrigpreisigen als auch standardisierten Segment); ein Nähsalon sowie Schuhreparatur- und Schlüsselbetrieb fungieren neben Friseursalons als Hand-
werksbetriebe im ZVB
Städtebauliche Struktur
Gewachsenes Zentrum mit überwiegend hoher städtebaulicher Dichte; insbesondere am Pantaleonplatz hohe Aufenthaltsqualität; im Norden wird der
historische Ortskerncharakter abgelegt und die Bebauung funktionaler; als stark befahrene ortsverbindende Straßen begrenzen die Annette-v.-Droste-
Hülshoff-Straße und die Havixbecker Straße das Zentrum
Strukturprägende Potenzialflächen
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung
Entwicklungsziele
Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB
Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit kurzfristige m Bedarf, ergänzt um bedarfsgerechte Angebote aus d em mittel- und langfristigen Bedarfs-
bereich
Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Lebensmittelsegment dauerhaft sichern und ggf. fortent-
wickeln (dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung)
Mit Bezug auf die aktuelle Versorgungslücke im Drog eriewarenbereich sollte der ZVB – trotz der derzeit igen Flächenrestriktionen – in künftigen
Überlegungen bzw. Abwägungsprozessen zur Möglichkei t einer gezielten Angebotsergänzung im Drogerieware nsegment mitgedacht werden
(dabei bedarfsgerechte Weiterentwicklung ohne städt ebaulich negative Auswirkungen auf ZVB (sowohl in M ünster als auch in den direkt
angrenzenden Umlandkommunen) sowie die wohnortnahe Versorgung und nur sofern landesplanerisch konform)
Über das stationäre Einzelhandelsangebot hinaus Sicherung und Stärkung des Wochenmarktes
Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmitt elhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klass isches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. La den-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
C1
94
ZVB STADTTEILZENTRUM GIEVENBECK-MITTE (C1_13)
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil
und die umliegenden Siedlungsbereiche
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 14 1 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 3.400 1 %
Zentrenergänzende
Funktionen
26 -
davon Gastronomie: 27 %
davon „klassisches“
Handwerk**: 12 %
Anzahl der
Leerstände**** - -
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 20 -30 %
Gesamtverkaufsfläche
in m² 3.000 +15 %
Magnetbetriebe
REWE, Lidl, SuperBioMarkt
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation
72 %
14 %
8 %
7 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C1
95
ZVB STADTTEILZENTRUM GIEVENBECK-MITTE (C1_13)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Im Rahmen der Konzeptfortschreibung erfolgt eine Ei nkürzung im östlichen Bereich durch Herausnahme der Michaelschule sowie im westlichen und
südlichen Bereich aufgrund der vorwiegenden Wohnnut zungen. Darüber hinaus wird die bestehende räumlich e Fassung gemäß EHZK Münster 2018
fortgeschrieben
Einzelhandelsbesatz
Deutlicher Angebotsschwerpunkt im Bereich Nahrungs- und Genussmittel durch die drei bestehenden strukturprägenden Lebensmittelmärkte; aufgrund
des Vorhandenseins eines Lebensmittelvollsortimenters, eines Lebensmitteldiscounters sowie eines Bioma rktes besteht im Segment Lebensmittel ein
sehr guter Betriebstypenmix; die Bereitstellung des Angebots im Bereich Drogeriewaren erfolgt derzeit eingeschränkt im Wesentlichen über die Rand-
sortimente der bestehenden Lebensmittelmärkte; ein Drogeriefachmarkt ist im ZVB aktuell nicht vorhanden; dabei ist jedoch relativierend zu berücksich-
tigen, dass im Stadtbereichszentrum Gievenbeck – Roxeler Straße (mit einer Versorgungsfunktion für den Stadtbereich, die über den Stadtteil hinausgeht)
ein Drogeriefachmarkt angesiedelt ist; zudem wird s ich im Stadtteil Gievenbeck die Versorgung im Droge riefachmarktsegment im Zuge geplanten
Quartiersentwicklung an der Steinfurter Straße (MMQ1) und dem dort vorgesehen neuen Stadtteilzentrum perspektivisch deutlich verbessern; demnach
ist für das Stadtteilzentrum Gievenbeck-Mitte kein dringender Handlungsbedarf zur Etablierung eines Drogeriefachmarktes gegeben; die strukturprägen-
den Nahversorgungsbetriebe werden durch kleinteilig e Einzelhandelsstrukturen aus dem kurz-, mittel- un d langfristigen Bedarfsbereich geringfügig
ergänzt; darüber hinaus übernimmt der Wochenmarkt eine wichtige (temporäre) Versorgungsfunktion
Zentrenergänzende Funktionen
Quantitativ und qualitativ ansprechendes Angebot an zentrenergänzenden Funktionen, insbesondere an gas tronomischen Betrieben auf dem
Rüschhausweg; ergänzend sind diverse Dienstleistung en (u.a. Reisebüro) und Handwerksbetriebe (u.a. Fri seure, Kosmetikstudio) im nordwestlichen
sowie im östlichen Bereich des Zentrums vorhanden; die zentral gelegene Kirche St. Michael inklusive der dazugehörigen sozialen Einrichtungen runden
das Angebot an zentrenergänzenden Funktionen ab
Städtebauliche Struktur
Kompaktes Zentrum rund um den zentralen Kreuzungsbereich in Gievenbeck-Mitte; dadurch sowohl sehr dichte Bebauung am Rüschhausweg sowie eher
lockere Bebauung am Arnheimweg; Kirche St. Michael als städtebauliche Dominante; wenig Begrünung und i nsgesamt eingeschränkte Aufenthalts-
qualität ohne attraktive Verweilmöglichkeiten; funk tional geprägtes Stadtbild; die Separation der drei Magnetbetriebe wird durch stark befahrene
Straßen mit entsprechender Trennwirkung verstärkt; klare Dominanz des MIV im Verkehrsraum; die Gievenbecker Ortsmitte soll in den nächsten Jahren
umgestaltet werden 33
Strukturprägende Potenzialflächen
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung
Entwicklungsziele
Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB
Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit kurzfristige m Bedarf, ergänzt um bedarfsgerechte Angebote aus d em mittel- und langfristigen Bedarfs-
bereich
Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Lebensmittelsegment dauerhaft sichern und ggf. fortent-
wickeln (dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung)
Über das stationäre Einzelhandelsangebot hinaus Sicherung und Stärkung des Wochenmarktes
Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmitt elhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klass isches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. La den-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
33 Weitere Informationen zur Umgestaltung der Ortsmi tte Gievenbeck finden Sie unter: https://www.stadt- muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/get-
file.php?id=450614&type=do.
C1
96
ZVB STADTTEILZENTRUM NIENBERGE (C1_14)
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil
und die umliegenden Siedlungsbereiche
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 15 1 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 2.400 <1 %
Zentrenergänzende
Funktionen
13 -
davon Gastronomie: 31 %
davon „klassisches“
Handwerk**: 15 %
Anzahl der
Leerstände**** 1 3 %
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 16 -6 %
Gesamtverkaufsfläche
in m² 2.600 -6 %
Magnetbetriebe
K+K
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation
45 %
11 %
32 %
12 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger
kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C1
97
ZVB STADTTEILZENTRUM NIENBERGE (C1_14)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK 2018
Einzelhandelsbesatz
Angebotsschwerpunkt im kurz- und mittelfristigen Be darfsbereich; als wesentlicher Magnetbetrieb im Zen trum fungiert der bestehende struktur-
prägende Lebensmittelvollsortimenter; im Lebensmittelsegment ist durch das Fehlen eines Lebensmitteldiscounters derzeit ein eingeschränkter Betriebs-
typenmix festzustellen (gilt insgesamt für den Stadtteil Nienberge); in diesem Kontext gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass derzeit konkrete Planungen
zur Etablierung eines Lebensmitteldiscounters im Zentrum bestehen; ein Drogeriemarkt ist im Zentrum (sowie auch im gesamten Stadtteil) aktuell nicht
vorhanden, woraus sich ein gewisser Handlungsbedarf zur Verbesserung der stadtteilspezifischen Versorgung im Drogeriewarensegment ableiten lässt
(gleichzeitig ist jedoch festzuhalten, dass angesichts flächenseitiger Restriktionen die Entwicklungsmöglichkeiten für strukturprägende Neuansiedlungen
unter Berücksichtigung der geplanten Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters absehbar nicht gegeben sind); der im ZVB verortete Lebensmittelmarkt
wird durch deutlich kleinteiligen Einzelhandelsbesa tz aus allen Fristigkeitsstufen ergänzt; darüber hi naus arrondiert der Wochenmarkt die stationäre
Angebotsstruktur des Zentrums
Zentrenergänzende Funktionen
Arrondierendes Angebot an zentrenergänzenden Funktionen entlang der Sebastianstraße (insb. Dienstleistungsbetriebe und medizinische Einrichtung);
Restaurants bestimmen das gastronomische Angebot un d Friseursalons sind als Handwerksbetriebe im Zentr um vorhanden; Kirchplatz wird durch ein
Restaurant, die städtische Bücherei sowie ein Pfarrbüro bespielt
Städtebauliche Struktur
Gewachsenes Zentrum im Ortskern von Nienberge mit hoher städtebaulicher Dichte; Kirchplatz ist der einzige Platz mit Verweil- und Sitzgelegenheiten;
der vergleichsweise weitläufige, nordöstliche Berei ch des Zentrums wird durch die stark befahrene Alte nberger Straße abgetrennt; auf der Sebastian-
straße trotz des engen Straßenquerschnitts hohes Verkehrsaufkommen inkl. Lärm und Abgasbelastung
Strukturprägende Potenzialflächen
Für die gemäß EHZK Münster 2018 ausgewiesene Entwic klungsfläche besteht derzeit eine konkrete Planung zur Realisierung eines mehrgeschossigen
Wohn- und Nahversorgungsprojektes; darüber hinaus sind keine weiteren Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standar-
disierter Lebensmittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung
Entwicklungsziele
Weiterhin Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB
Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit kurzfristige m Bedarf, ergänzt um bedarfsgerechte Angebote aus d em mittel- und langfristigen Bedarfs-
bereich
Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Lebensmittelsegment dauerhaft sichern und ggf. fortent-
wickeln (dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung)
Mit Bezug auf die aktuelle Versorgungslücke im Drog eriewarenbereich sollte der ZVB – trotz der derzeit igen Flächenrestriktionen – in künftigen
Überlegungen bzw. Abwägungsprozessen zur Möglichkei t einer gezielten Angebotsergänzung im Drogerieware nsegment mitgedacht werden
(dabei bedarfsgerechte Weiterentwicklung ohne städt ebaulich negative Auswirkungen auf ZVB (sowohl in M ünster als auch in den direkt
angrenzenden Umlandkommunen) sowie die wohnortnahe Versorgung und nur sofern landesplanerisch konform)
Über das stationäre Einzelhandelsangebot hinaus Sicherung und Stärkung des Wochenmarktes
Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmitt elhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klass isches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. La den-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
C1
98
ZVB STADTTEILZENTRUM AUSTERMANNSTRASSE (MMQ1) (C1_15)
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil (insb. Quartiersentwicklung)
und die umliegenden Siedlungsbereiche
Magnetbetriebe (geplant)
Lebensmittelvollsortimenter, Lebensmitteldiscounter, Drogeriemarkt
C1
99
ZVB STADTTEILZENTRUM AUSTERMANNSTRASSE (MMQ1) (C1_15)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Neue räumliche Fassung im Rahmen der Fortschreibung des EHZK 2026. Der Standort grenzt unmittelbar an die nördliche Seite der Austermannstraße
(gegenüber der Einmündung des Johann-Krane-Weg) an und stellt einen integrierten zentralen Entwicklung sbaustein des geplanten neuen urbanen
Stadtquartiers an der Steinfurter Straße (MMQ1) dar.
Einzelhandelsbesatz34
Geplantes neues Stadtteilzentrum bestehend aus den folgenden Einzelhandels-Funktionsbausteinen:
Lebensmittelvollsortimenter (ca. 3.200 m² VKF)
Lebensmitteldiscounter (ca. 1.000 m² VKF)
Drogeriemarkt (ca. 700 m² VKF)
Kleinflächiger Handel (ca. 800 m² VKF)
Es ergibt sich eine Summe von ca. 5.700 m² geplanter Einzelhandelsverkaufsfläche
Zentrenergänzende Funktionen35
Die Einzelhandelsangebote sollen durch diverse Dien stleistungsangebote mit hoher Frequenz (z. B. Frise ur, Kosmetikstudio, Fahrschule, Paketshops,
Waschsalon, Fahrradwerkstatt) und gastronomischen Nutzungen mit Fokus auf Versorgungsgastronomie (Rest aurants, Imbisse, Cafés) ergänzt werden
(s. dazu Ausführungen im Gutachten des Büros Stadt+Handel 05/2023).
Städtebauliche Struktur36
Städtebauliche Hinweise zum Quartierszentrum:
Ausbildung von äußeren Raumkanten (insb. entlang der Austermannstraße und des Science-Boulevards)
Städtebauliche Fassung des Quartiersplatzes und ges chickte Anordnung kleinteiliger Nutzungen gastronom ischer und sozialkultureller Natur zur
Schaffung von Aufenthaltsqualität, Förderung der Nutzungsmischung und sozialen Kontrolle auch nach Schließungszeiten des Einzelhandels
Herstellen von Fuß- und Radwegebeziehungen zwischen der Studierendenwohnanlage Rudolf-Harbig-Weg 55-61, dem Quartierszentrum, der neu
zu verortenden Bushaltestelle und dem Science Boulevard
Vermeidung von Rückseitenbildungen; Anlieferung der gewerblichen Einheiten so planen, dass sich diese unauffällig und funktionell durchführbar
in das Gebiet einfügt, unter Berücksichtigung von entstehenden Lärmemissionen gegenüber angrenzender (neu entstehender) Wohnbebauung
Für die Erdgeschosse der Einzelhandelskomponenten sollen Geschosshöhen von ca. 6 m vorgesehen werden
Eine teilweise Überbauung der Handelsflächen ist vorgesehen und im Sinne einer vertikalen urbanen Nutzungsmischung zu belegen
Ergänzung der Einzelhandels-Funktionsbausteine durch die Verortung eines Service-Hubs (Nutzung z.B. für click & collect)
Strukturprägende Potenzialflächen
Für die gemäß EHZK Münster 2018 ausgewiesene Entwic klungsfläche besteht derzeit eine konkrete Planung zur Realisierung eines mehrgeschossiges
Wohn- und Nahversorgungsprojektes; darüber hinaus s ind keine weiteren Potenzialflächen für strukturprä gende Fachmarktansiedlungen (inkl.
standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung
noch in
Planung
Entwicklungsziele37
Entwicklung eines vielfältigen Quartierszentrums u. a. mit folgendem Profil:
Versorgungsfunktion auch der Nachbarschaften der Wissensquartiere und der benachbarten Wohnquartiere (heute nahezu unversorgt)
Durchgängig urban und gemischt genutzt
Marktplatz als Motiv und Anspruch
Gemeinwohlorientierte Räume und Flächen, Quartiersz entrum als Begegnungsraum und Quartierstreff (sozio kulturelle und künstlerische
Infrastruktur)
Die Entwicklung des Einzelhandelsstandorts ist Teil der Gesamtentwicklung des geplanten MMQ1. Die darg elegte Dimensionierung begründet sich
insbesondere in der avisierten (vollständigen) Entw icklung des gesamten Stadtquartiers mit ca. 6.500 k ünftig dort wohnenden Menschen sowie einer
Vielzahl an neuen unterschiedlichen Arbeitsplätzen (ca. 4.700).
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; Foto: Stadt Münster; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Ladenhand-
werk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich
34 gemäß Wettbewerbsauslobung für das urbane Stadtqua rtier an der Steinfurter Straße - Auszug -
35 ebd.
36 ebd.
37 ebd.
C1
100
ZVB STADTTEILZENTRUM HILTRUP-OST – OSTTOR (C1_16)
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Stadtteil
und die umliegenden Siedlungsbereiche
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 8 <1 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 1.100 <1 %
Zentrenergänzende
Funktionen
9 -
davon Gastronomie: 11 %
davon „klassisches“
Handwerk**: 11 %
Anzahl der
Leerstände**** - -
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 10 -20 %
Gesamtverkaufsfläche
in m² 1.000 +6 %
Magnetbetriebe
Netto Marken-Discount
47 %
20 %
25 %
8 %
Nahrungs- und
Genussmittelsonstiger
kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereichlangfristiger
Bedarfsbereich
C1
101
ZVB STADTTEILZENTRUM HILTRUP-OST – OSTTOR (C1_16)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Im Rahmen der vorliegenden Konzeptfortschreibung erfolgt die konzeptionelle Zusammenführung der Nahversorgungslage (D_12) mit dem in Entwick-
lung stehenden Standortbereich als zentraler Versorgungsbereich mit der Funktionszuordnung eines Stadtteilzentrums
Einzelhandelsbesatz
Angebotsschwerpunkt im Bereich Nahrungs- und Genuss mittel durch den bestehenden Netto Marken-Discount, der aktuell als wesentlicher
Magnetbetrieb des Zentrums fungiert; ergänzend ausschließlich kleinteiliger Einzelhandelsbesatz, der insbesondere dem mittelfristigen Bedarfsbereich
zuzuordnen ist; städtebauliche Zielstellung zur Entwicklung neuer Nahversorgungsstrukturen im östlichen Bereich (u. a.: Vollsortimenter mit rd. 2.000 m²
VKF), um perspektivisch eine angemessene Nahversorgung für den wachsenden Stadtteil sicherzustellen (vgl. STEK Münster Hiltrup-Ost 10/2022)
Zentrenergänzende Funktionen
Arrondierendes Angebot an zentrenergänzenden Funktionen; geringes Angebot an Gastronomie- und Handwerksbetrieben
Städtebauliche Struktur
Funktional geprägtes Zentrum mit kleinteiliger Beba uungsstruktur; Trennwirkung aufgrund des Verkehrsau fkommens am Osttor; perspektivische
Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur aufgrund des geplanten Baugebiets (inkl. Neuansiedlung Lebensmittelmarkt)
Strukturprägende Potenzialflächen
Über das geplante Baugebiet mit entsprechender Neuansiedlung u. a. des avisierten Lebensmittelvollsortimenters hinaus keine weiteren Potenzialflächen
für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung (inkl. Quartiersentwicklung)
Entwicklungsziele
Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB
Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit kurzfristige m Bedarf, ergänzt um bedarfsgerechte Angebote aus d em mittel- und langfristigen Bedarfs-
bereich
Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägend en Versorgungsfunktion des ZVB im Lebensmittelsegme nt dauerhaft sichern und im Sinne
der angestrebten Quartiersentwicklung im Osten des ZVB fortentwickeln (dabei ohne städtebaulich negati ve Auswirkungen auf ZVB und die
wohnortnahe Versorgung)
Prüfung der Möglichkeit zur Ansiedlung eines Drogeriemarktes in bedarfsgerechter Größenordnung
Im Sinne einer möglichst hohen Multifunktionalität des Zentrums Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionsmischung aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und Handwerk, ergänzt durch Wohnen
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; * inkl. Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäcke rei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Ladenhandwerk); *** anteilig
bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
C1
102
6.5 ZENTRALE VERSORGUNGSBEREICHE: NAHVERSORGUNGSZENTREN (C2)
Die Nahversorgungszentren stellen die vierte Ebene d er Standorthierarchie der zentralen Versorgungsbere iche in Münster dar.
Entsprechend sind diese Zentren durch ein geringere s Angebot an Einzelhandelsbetrieben und zentrenergä nzenden Funktionen
geprägt. Den Nahversorgungszentren kommt jedoch eine wichtige Bedeutung zur Gewährleistung der über den Nahbereich hin-
ausgehenden Versorgung der umliegenden Wohnbevölkerung zu.
EHZK 2026 Versorgungs-
funktion
Angebotsstruktur/
Fristigkeiten Typ
C2 Nahversorgungs-
zentrum
Versorgung für die
umliegenden Siedlungs-
bereiche
Groß- und kleinteilige
Angebote im kurzfristigen
Bedarfsbereich
ergänzt um kleinteilige
Angebote aus dem mittel-
und langfristigen Bedarfs-
bereich
i. d. R. Angebotsergänzung
um einige wenige
zentrenergänzende
Funktionen
Gewachsene sowie
planerisch entwickelte
Versorgungszentren sowohl
in kleineren Stadtteilen als
auch im innenstadtnahen
Siedlungsbereichen
Tabelle 14: Nahversorgungszentren - Versorgungsfunk tion, Angebotsstruktur und Typus
Quelle: Darstellung Stadt + Handel.
Wie in Kapitel 6.1 dargestellt werden für die Stadt Münster künftig sieben Nahversorgungszentren empfohlen. Für den Standort-
bereich Sprakel (ehemaliges Nahversorgungszentrum C2_1) erfolgt künftig die Ausweisung als Nahversorgungslage (siehe Kapitel
7.1).
Abbildung 19: Übersicht und räumliche Verteilung de r Nahversorgungszentren (Zielperspektive)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL.
C2
103
C2 Nahversorgungszentren
C2_1 Sprakel (erhält mit Fortschreibung des EHZK Münster 2026 den Status Nahversorgungslage (D_30))
C2_2 Zentrum Nord
C2_3 Mauritz-Ost – Mondstraße
C2_4 Wolbeck – Münsterstraße
C2_5 Berg-Fidel
C2_6 Amelsbüren
C2_7 Aaseestadt
C2_8 Gievenbeck – Heekweg
C2
104
ZVB NAHVERSORGUNGSZENTRUM ZENTRUM NORD (C2_2)
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für den Büro- und Dienstleistungsstandort Zentrum Nord
sowie die umliegenden Siedlungsbereiche
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 6 <1 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 4.300 1 %
Zentrenergänzende
Funktionen
5 -
davon Gastronomie: 60 %
davon „klassisches“
Handwerk**: -
Anzahl der
Leerstände**** - -
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 7 -14 %
Gesamtverkaufsfläche
in m² 4.300 -1 %
Magnetbetriebe
Aldi Nord, Rossmann, Bürofachmarkt Buschmann
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation
28 %
34 %
24 %
14 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger
kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C2
105
ZVB NAHVERSORGUNGSZENTRUM ZENTRUM NORD (C2_2)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK 2018
Einzelhandelsbesatz
Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen sowie nachgeordnet im mittelfristigen Bedarfsbereich, ergänzt um Angebote der langfristigen Bedarfsstufe; der
Lebensmitteldiscounter und der im Nachgang des EHZK Münster 2018 angesiedelte Drogeriefachmarkt, der die Versorgungsfunktion nochmals gestärkt
hat, fungieren als strukturprägende Nahversorgungsangebote und wichtige Ankerbetriebe des Zentrums; darüber hinaus ist insbesondere ein Bürofach-
markt prägend für die Angebotsstruktur des Zentrums
Zentrenergänzende Funktionen
Vereinzelt ergänzen Zentrennutzungen außerhalb des Einzelhandels die Funktionsstruktur; unter anderem ein Fitnessstudio, eine Volksbankfiliale sowie
vorwiegend imbissorientierte Gastronomiebetriebe mit kleinen Außengastronomieflächen
Städtebauliche Struktur
Modernes Einkaufszentrum im Büro- und Dienstleistungsstandort Zentrum Nord; die Umgebung ist dementsprechend funktional geprägt; hohe städte-
bauliche Dichte; großzügiges Park- und Fahrradstellplatzangebot; eingebettet in Verwaltungsgebäude der Bezirksregierung Münster und der Hochschule
für Polizei und Verwaltung
Strukturprägende Potenzialflächen
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung
Entwicklungsziele
Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB
Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Hauptsortiment
Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Grundbedarf dauerhaft sichern und ggf. fortentwickeln
(dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung)
Ergänzung um zentrenrelevanten Einzelhandel nur pun ktuell (i. d. R. deutlich kleinflächig) zur Arrondi erung des zentren- und nahversorgungs-
relevanten Einzelhandels und ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf die ZVB
Sicherung sowie – sofern möglich – quantitative und qualitative Weiterentwicklung von Zentrennutzungen jenseits des Einzelhandels
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmitt elhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klass isches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. La den-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
C2
106
ZVB NAHVERSORGUNGSZENTRUM MAURITZ-OST – MONDSTRASSE (C2_3)
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für die umliegenden Siedlungsbereiche
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 4 <1 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 900 <1 %
Zentrenergänzende
Funktionen
6 -
davon Gastronomie: 17 %
davon „klassisches“
Handwerk**: 17 %
Anzahl der
Leerstände**** - -
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 4 -
Gesamtverkaufsfläche
in m² 900 -1 %
Magnetbetriebe
Edeka
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation
83 %
12 %
2 %
3 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C2
107
ZVB NAHVERSORGUNGSZENTRUM MAURITZ-OST – MONDSTRASSE (C2_3)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK 2018
Einzelhandelsbesatz
Eindeutiger Angebotsschwerpunkt im Bereich Nahrungs- und Genussmittel; der Lebensmittelsupermarkt, der geringfügig um kleinteilige Angebotsstruk-
turen ergänzt wird, agiert als wesentlicher Magnetb etrieb innerhalb des Zentrums; durch das Fehlen ein es Lebensmitteldiscounters sowie eines
Drogeriemarktes besteht im ZVB ein auf die Nahverso rgung bezogener eingeschränkter Betriebstypenmix (i n diesem Zusammenhang gilt es jedoch zu
würdigen, dass angesichts flächenseitiger Restrikti onen die Entwicklungsmöglichkeiten für strukturpräg ende Neuansiedlungen derzeit nicht gegeben
sind); die Versorgung in diesen Marktsegmenten wird aktuell wie auch perspektivisch insbesondere über die umliegenden Versorgungsstrukturen
gewährleistet
Zentrenergänzende Funktionen
Arrondierendes Angebot zentrenergänzender Funktione n; Cafébereiche der Bäckereien sowie ein imbissorientierter Gastronomie betrieb stellen das
gastronomische Angebot dar; handwerkliche Tätigkeit en beschränken sich auf das Lebensmittelhandwerk de r ansässigen Bäckereien; Erweiterung des
Dienstleistungsangebot wird seitens der Teilnehmenden der Online-Befragung nachgefragt (u. a. Bank, Postfiliale)
Städtebauliche Struktur
Kompaktes Zentrum an der Kreuzung Pleistermühlenweg/Mondstraße mit einheitlicher Bebauung; stark eingeschränkte Aufenthalts- und Verweilqualität
aufgrund des hohen Versiegelungsgrads
Strukturprägende Potenzialflächen
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung
Entwicklungsziele
Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB
Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Hauptsortiment
Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Lebensmittelsegment dauerhaft sichern und ggf. fortent-
wickeln (dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung)
Ergänzung um zentrenrelevanten Einzelhandel nur pun ktuell (i. d. R. deutlich kleinflächig) zur Arrondi erung des zentren- und nahversorgungs-
relevanten Einzelhandels und ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf die ZVB
Sicherung sowie – sofern möglich – quantitative und qualitative Weiterentwicklung von Zentrennutzungen jenseits des Einzelhandels
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmitt elhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klass isches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. La den-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
C2
108
ZVB NAHVERSORGUNGSZENTRUM WOLBECK – MÜNSTERSTRASSE (C2_4)
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für die umliegenden Siedlungsbereiche
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 9 1 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 4.400 1 %
Zentrenergänzende
Funktionen
8 -
davon Gastronomie: 13 %
davon „klassisches“
Handwerk**: 13 %
Anzahl der
Leerstände**** - -
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 13 -31 %
Gesamtverkaufsfläche
in m² 3.200 +37 %
Magnetbetriebe
K+K, Aldi Nord
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation
59 %
10 %
28 %
3 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C2
109
ZVB NAHVERSORGUNGSZENTRUM WOLBECK – MÜNSTERSTRASSE (C2_4)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK 2018
Einzelhandelsbesatz
Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen (dabei insbeso ndere Nahrungs- und Genussmittel) sowie nachgeordne t im mittelfristigen Bedarfsbereich; auf-
grund des Vorhandenseins eines Lebensmittelvollsortimenters und eines -discounters besteht im Segment Lebensmittel ein guter Betriebstypenmix; die
Bereitstellung des Angebots im Bereich Drogeriewaren erfolgt derzeit eingeschränkt im Wesentlichen über die Randsortimente der bestehenden Lebens-
mittelmärkte; ein Drogeriefachmarkt ist im ZVB aktu ell nicht vorhanden; dabei ist jedoch relativierend zu berücksichtigen, dass im Stadtteilzentrum
Wolbeck-Mitte (mit einer Versorgungsfunktion für de n Stadtteil und der umliegenden Siedlungsbereiche) ein Drogerie fachmarkt angesiedelt ist;
demnach ist für das Nahversorgungszentrum Wolbeck – Münsterstraße kein dringender Handlungsbedarf zur Etablierung eines Drogeriefachmarktes
gegeben (zumal angesichts der flächenseitigen Restriktionen derzeit ohnehin keine realistischen Entwicklungsoptionen zur Neuansiedlung von struktur-
prägenden Fachmärkten bestehen); die beiden struktu rprägenden Lebensmittelmärkte werden durch kleintei lige Einzelhandelsstrukturen aus dem
kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfsbereich geringfügig ergänzt
Zentrenergänzende Funktionen
Arrondierendes Angebot zentrenergänzender Funktione n vorhanden (starke räumliche Verteilung im Zentrum ); stark eingeschränktes Angebot an
Gastronomie- und Handwerksbetrieben
Städtebauliche Struktur
Kompaktes, nördlich des Stadtteilzentrums Wolbeck-M itte gelegenes Zentrum; eingeschränkte Aufenthalts- und Verweilqualität insbesondere auch
durch die stark befahrene Durchgangsstraße
Strukturprägende Potenzialflächen
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung
Entwicklungsziele
Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB
Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Hauptsortiment
Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Lebensmittelsegment dauerhaft sichern und ggf. fortent-
wickeln (dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung)
Ergänzung um zentrenrelevanten Einzelhandel nur pun ktuell (i. d. R. deutlich kleinflächig) zur Arrondi erung des zentren- und nahversorgungs-
relevanten Einzelhandels und ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf die ZVB
Sicherung sowie – sofern möglich – quantitative und qualitative Weiterentwicklung von Zentrennutzungen jenseits des Einzelhandels
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmitt elhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klass isches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. La den-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
C2
110
ZVB NAHVERSORGUNGSZENTRUM BERG-FIDEL (C2_5)
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für die umliegenden Siedlungsbereiche
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 4 <1 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 900 <1 %
Zentrenergänzende
Funktionen
7 -
davon Gastronomie: 14 %
davon „klassisches“
Handwerk**: 14 %
Anzahl der
Leerstände**** - -
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 4 -
Gesamtverkaufsfläche
in m² 900 +6 %
Magnetbetriebe
nah & frisch
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation
70 %
10 %
11 %
9 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C2
111
ZVB NAHVERSORGUNGSZENTRUM BERG-FIDEL (C2_5)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK 2018
Einzelhandelsbesatz
Eindeutiger Angebotsschwerpunkt im Bereich Nahrungs- und Genussmittel; ein Lebensmittelsupermarkt, der geringfügig um kleinteilige Angebotsstruk-
turen ergänzt wird, agiert als wesentlicher Magnetb etrieb innerhalb des Zentrums; durch das Fehlen ein es Lebensmitteldiscounters sowie eines
Drogeriemarktes besteht im ZVB ein auf die Nahverso rgung bezogener eingeschränkter Betriebstypenmix (i n diesem Zusammenhang gilt es jedoch zu
würdigen, dass angesichts flächenseitiger Restrikti onen die Entwicklungsmöglichkeiten für strukturpräg ende Neuansiedlungen derzeit nicht gegeben
sind); die Versorgung in diesen Marktsegmenten wird aktuell wie auch perspektivisch insbesondere über die umliegenden Versorgungsstrukturen
gewährleistet
Zentrenergänzende Funktionen
In hochgeschossige Wohnbebauung integrierte Ladenze ile; zentrenergänzendes Angebot wird vorrangig durc h soziale Einrichtungen geprägt; ein
Gastronomiebetrieb, ein Friseursalon als handwerkliche Tätigkeit sowie kleinteilige Dienstleistungsbetriebe runden das vergleichsweise eingeschränkte
Angebot ab (dies entspricht ebenfalls der tendenziell negativen Bewertung seitens der Befragten)
Städtebauliche Struktur
Planmäßig angelegtes kleines Zentrum mit zentral ve rorteten Lebensmittelmarkt, umgeben von mehrgeschos siger Wohnbebauung mit integrierter
Ladenzeile; durch dichte Bebauung eingerahmt und für den MIV nur über enge, wenig befahrene Straße err eichbar; die fußläufig erreichbaren Aufent-
haltsbereiche sind hochgradig versiegelt und damit einhergehend von eingeschränkter Aufenthaltsqualität; insgesamt ungepflegtes Erscheinungsbild des
Zentrums
Strukturprägende Potenzialflächen
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung
Entwicklungsziele
Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB
Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Hauptsortiment
Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Lebensmittelsegment dauerhaft sichern und ggf. fortent-
wickeln (dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung)
Ergänzung um zentrenrelevanten Einzelhandel nur pun ktuell (i. d. R. deutlich kleinflächig) zur Arrondi erung des zentren- und nahversorgungs-
relevanten Einzelhandels und ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf die ZVB
Sicherung sowie – sofern möglich – quantitative und qualitative Weiterentwicklung von Zentrennutzungen jenseits des Einzelhandels
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmitt elhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klass isches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. La den-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
C2
112
ZVB NAHVERSORGUNGSZENTRUM AMELSBÜREN (C2_6)
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für die umliegenden Siedlungsbereiche
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 9 1 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 1.100 <1 %
Zentrenergänzende
Funktionen
29 -
davon Gastronomie: 10 %
davon „klassisches“
Handwerk**: 17 %
Anzahl der
Leerstände**** - -
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 9 -
Gesamtverkaufsfläche
in m² 1.600 -30 %
Magnetbetriebe
Netto
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation
55 %
15 %
19 %
11 %
Nahrungs- und
Genussmittelsonstiger
kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereichlangfristiger
Bedarfsbereich
C2
113
ZVB NAHVERSORGUNGSZENTRUM AMELSBÜREN (C2_6)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Im Rahmen der Konzeptfortschreibung erfolgt eine geringfügige Anpassung der räumlichen Fassung: im Norden Einkürzung um die vom Zentrum abge-
wandte Dienstleistung, die öffentliche Parkplatzflä che „Lailly-en-Val-Platz“ und die Wohnnutzungen; im zentralen Bereich Reduzierung um die zum
Zentrum rückwärtig gelegenen Wohnnutzungen im Bereich Alte Furt sowie im Süden geringfügige Erweiterung um die beiden Zentrennutzungen jenseits
des Einzelhandels
Einzelhandelsbesatz
Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bedarfsbereich (dabei insbesondere Nahrungs- und Genussmittel); a ls wesentlicher Magnetbetrieb fungiert der
Lebensmitteldiscounter im Süden des Zentrums; im Le bensmittelsegment ist durch das Fehlen eines Lebens mittelvollsortimenters derzeit ein einge-
schränkter Betriebstypenmix festzustellen; in diesem Kontext gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass am Nahversorgungsstandort Amelsbüren – Davert-
straße ein entsprechender Anbieter angesiedelt ist; ein Drogeriemarkt ist im Zentrum (sowie auch im gesamten Stadtteil) aktuell nicht vorhanden, woraus
sich – insbesondere auch unter Berücksichtigung der signifikanten Einwohnerzuwächse – ein gewisser Handlungsbedarf zur Verbesserung der stadtteil-
spezifischen Versorgung im Drogeriewarensegment ableiten lässt (gleichzeitig ist jedoch festzuhalten, dass angesichts flächenseitiger Restriktionen die
Entwicklungsmöglichkeiten für strukturprägende Neuansiedlungen aktuell nicht gegeben sind); der strukturprägende Lebensmitteldiscounter wird durch
kleinteilige Einzelhandelsstrukturen aus dem kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfsbereich geringfügig arrondiert
Zentrenergänzende Funktionen
Quantitativ und qualitativ ansprechendes Angebot an zentrenergänzenden Funktionen mit einer Tanzschule im historischen Davertshof, einem Jugend-
zentrum und verschiedenen Arztpraxen; Restaurants, Imbisse und ein Café prägen das gastronomische Angebot; Malerwerkstatt und Änderungsschnei-
derei stechen als Handwerksbetriebe hervor; zusätzlich spielt das Wohnen seitens der Befragten eine wesentliche Rolle im Zentrum
Städtebauliche Struktur
Gewachsenes kleines Zentrum mit Dorf- und historisc hem Ortskerncharakter; geringe städtebauliche Dicht e; am Kreuzungsbereich Davertstraße/
Ottmarsbocholter Straße sorgt ein schattiger Platz mit mehreren Bänken und Statuen für eine hohe Aufenthaltsqualität
Strukturprägende Potenzialflächen
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung
Entwicklungsziele
Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB
Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Hauptsortiment
Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Lebensmittelsegment dauerhaft sichern und ggf. fortent-
wickeln (dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung)
Mit Bezug auf die aktuelle Versorgungslücke im Drog eriewarenbereich sollte der ZVB – trotz der derzeit igen Flächenrestriktionen – in künftigen
Überlegungen bzw. Abwägungsprozessen zur Möglichkeit einer gezielten Angebotsergänzung im Drogeriewarensegment mitgedacht werden
Ergänzung um zentrenrelevanten Einzelhandel nur pun ktuell (i. d. R. deutlich kleinflächig) zur Arrondi erung des zentren- und nahversorgungs-
relevanten Einzelhandels und ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf die ZVB
Sicherung sowie – sofern möglich – quantitative und qualitative Weiterentwicklung von Zentrennutzungen jenseits des Einzelhandels
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmitt elhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klass isches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. La den-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
C2
114
ZVB NAHVERSORGUNGSZENTRUM AASEESTADT (C2_7)
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für die umliegenden Siedlungsbereiche
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 5 <1 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 1.400 <1 %
Zentrenergänzende
Funktionen
7 -
davon Gastronomie: -
davon „klassisches“
Handwerk**: 29 %
Anzahl der
Leerstände**** - -
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 5 -
Gesamtverkaufsfläche
in m² 900 +49 %
Magnetbetriebe
Edeka
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation
76 %
14 %
7 %
4 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C2
115
ZVB NAHVERSORGUNGSZENTRUM AASEESTADT (C2_7)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK Münster 2018
Einzelhandelsbesatz
Eindeutiger Angebotsschwerpunkt im Bereich Nahrungs- und Genussmittel; der Lebensmittelsupermarkt, der geringfügig um kleinteilige Angebotsstruk-
turen ergänzt wird, agiert als wesentlicher Magnetb etrieb innerhalb des Zentrums; durch das Fehlen ein es Lebensmitteldiscounters sowie eines
Drogeriemarktes besteht im ZVB ein auf die Nahverso rgung bezogener eingeschränkter Betriebstypenmix (i n diesem Zusammenhang gilt es jedoch zu
würdigen, dass angesichts flächenseitiger Restrikti onen die Entwicklungsmöglichkeiten für strukturpräg ende Neuansiedlungen derzeit nicht gegeben
sind); die Versorgung in diesen Marktsegmenten wird aktuell wie auch perspektivisch insbesondere über die umliegenden Versorgungsstrukturen
gewährleistet
Zentrenergänzende Funktionen
Insbesondere soziale und öffentliche Einrichtungen (Stadtteilbücherei und Kindertagesstätte) prägen da s Angebot zentrenergänzender Funktionen;
Malerbetrieb sticht als handwerkliche Tätigkeit her vor; Teilnehmende der Online-Befragung äußern Wunsc h nach einem vielfältigen Gastronomie-
angebot (u. a. Restaurants, Cafés)
Städtebauliche Struktur
Funktional geprägtes Zentrum, welches mittlerweile teilweise durch Neubauten modernisiert wurde; attra ktive, kleine Grünfläche in Hoflage leitet
Fußverkehr zum Magnetbetrieb; Trennwirkung zur Straße durch markanten, in die Jahre gekommenen Wohnblock
Strukturprägende Potenzialflächen
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung
Entwicklungsziele
Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB
Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Hauptsortiment
Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Lebensmittelsegment dauerhaft sichern und ggf. fortent-
wickeln (dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung)
Ergänzung um zentrenrelevanten Einzelhandel nur pun ktuell (i. d. R. deutlich kleinflächig) zur Arrondi erung des zentren- und nahversorgungs-
relevanten Einzelhandels und ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf die ZVB
Sicherung sowie – sofern möglich – quantitative und qualitative Weiterentwicklung von Zentrennutzungen jenseits des Einzelhandels
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmitt elhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klass isches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. La den-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
C2
116
ZVB NAHVERSORGUNGSZENTRUM GIEVENBECK – HEEKWEG (C2_8)
Funktionszuweisung Versorgungsfunktion für die umliegenden Siedlungsbereiche
Verkaufsfläche nach Bedarfsstufen Angebotsstruktu r absolut anteilig
Einzelhandels-
betriebe*** 6 <1 %
Gesamtverkaufsfläche
in m²*** 1.600 <1 %
Zentrenergänzende
Funktionen
10 -
davon Gastronomie: 40 %
davon „klassisches“
Handwerk**: 10 %
Anzahl der
Leerstände**** - -
Vergleichsdaten EHZK 2018 EHZK 2026
Einzelhandelsbetriebe 8 -25 %
Gesamtverkaufsfläche
in m² 1.700 -6 %
Magnetbetriebe
REWE
Exemplarische städtebaulich-funktionale Situation
87 %
9 %
1 %
3 %
Nahrungs- und
Genussmittel
sonstiger kurzfristiger
Bedarfsbereich
mittelfristiger
Bedarfsbereich
langfristiger
Bedarfsbereich
C2
117
ZVB NAHVERSORGUNGSZENTRUM GIEVENBECK – HEEKWEG (C2_8)
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK 2018
Einzelhandelsbesatz
Deutlicher Angebotsschwerpunkt im Bereich Nahrungs- und Genussmittel durch den bestehenden strukturprä genden Lebensmittelvollsortimenter;
durch das Fehlen eines Lebensmitteldiscounters sowi e eines Drogeriemarktes besteht im ZVB ein auf die Nahversorgung bezogener eingeschränkter
Betriebstypenmix; dabei ist jedoch relativierend zu berücksichtigen, dass im Stadtbereichszentrum Gievenbeck – Roxeler Straße (mit einer Versorgungs-
funktion für den Stadtbereich, die über den Stadtte il hinausgeht) u. a. ein Drogeriefachmarkt sowie im Stadtteilzentrum Gievenbeck-Mitte (mit einer
Versorgungsfunktion für den Stadtteil und die umlie genden Siedlungsbereiche) u. a. ein Lebensmitteldis counter angesiedelt sind; zudem wird sich im
Stadtteil Gievenbeck im Zuge der geplanten Quartiersentwicklung an der Steinfurter Straße (MMQ1) und d em dort vorgesehenen Stadtteilzentrum die
Nahversorgungsausstattung perspektivisch deutlich v erbessern; demnach ist für das Nahversorgungszentru m Gievenbeck-Heekweg kein dringender
Handlungsbedarf zur Etablierung eines Lebensmitteld iscounters und eines Drogeriefachmarktes gegeben (z umal angesichts der flächenseitigen
Restriktionen ohnehin keine realistischen Entwicklungsoptionen für strukturprägende Neuansiedlungen bestehen); der strukturprägende Lebensmittel-
markt wird durch kleinteilige Einzelhandelsstrukturen aus dem kurz- und langfristigen Bedarfsbereich geringfügig arrondiert
Zentrenergänzende Funktionen
Zentrum wird überwiegend von mehreren imbissorienti erten Gastronomiebetrieben geprägt; weitere Dienstl eistungsbetriebe sowie ein Handwerks-
betrieb in Form eines Friseursalons ergänzen das Angebot an zentrenergänzenden Funktionen
Städtebauliche Struktur
Geplantes Zentrum im Kreuzungsbereich Rüschhausweg/ Dieckmannstraße; hohe Bebauungsdichte im kleinräumi gen Zentrum; insgesamt geringe
städtebauliche Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität mit hoher Versiegelung und wenig Begrünung; großzü giges Parkplatzangebot; autokunden-
orientierte Lage
Strukturprägende Potenzialflächen
Keine Potenzialflächen für strukturprägende Fachmarktansiedlungen (inkl. standardisierter Lebensmittelmarkt) erkennbar
Gesamtbewertung
Entwicklungsziele
Sicherung und funktionsgerechte Stärkung des Einzelhandels gemäß der Versorgungsfunktion des ZVB
Angebotsfokus auf den Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Hauptsortiment
Zukunftsfähigkeit der wichtigen und standortprägenden Versorgungsfunktion des ZVB im Lebensmittelsegment dauerhaft sichern und ggf. fortent-
wickeln (dabei ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Versorgung)
Ergänzung um zentrenrelevanten Einzelhandel nur pun ktuell (i. d. R. deutlich kleinflächig) zur Arrondi erung des zentren- und nahversorgungs-
relevanten Einzelhandels und ohne städtebaulich negative Auswirkungen auf die ZVB
Sicherung sowie – sofern möglich – quantitative und qualitative Weiterentwicklung von Zentrennutzungen jenseits des Einzelhandels
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengr undlage: Stadt Münster; Verkaufsfläche auf 100 m²
gerundet; Fotos: Stadt + Handel; * inkl. Lebensmitt elhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klass isches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. La den-
handwerk); *** anteilig bezogen auf Gesamtstadt; **** anteilig bezogen auf Standortbereich.
C2
118
7 Nahversorgungskonzept
Das fortgeschriebene Nahversorgungskonzept hat im Si nne einer möglichst flächendeckenden Nahversorgung i m Münsteraner
Stadtgebiet weiterhin das Ziel, an städtebaulich si nnvollen Standorten unterhalb der Ebene der zentrale n Versorgungsbereiche
konzeptionelle Positivstandorte für die Nahversorgun g zu definieren. Darüber hinaus soll durch das Nahve rsorgungskonzept ins-
besondere gewährleitet werden, dass keine Neuansiedl ungen von Nahversorgungsbetrieben an konzeptionell u nd städtebaulich
nicht wünschenswerten Standorten (insbesondere Nahve rsorger in siedlungsstrukturell nicht integrierten Lagen) erfolgen. Vor
diesem Hintergrund werden im folgenden Kapitel Empfehlungen zur Nahversorgung in Münster ausgesprochen.
7.1 NAHVERSORGUNGSLAGEN IN MÜNSTER (D)
Bei den sogenannten Nahversorgungslagen handelt es sich i. d. R. um solitäre Lebensmittelmärkte (sowie mit zum Teil ergänzen-
den kleinteiligen Einzelhandelsbetrieben und zentre nergänzenden Funktionen) in städtebaulich integrier ter Lage, die eine struk-
turell wichtige Nahversorgungsfunktion erfüllen. Gle ichzeitig erfüllen die Nahversorgungslagen jedoch ni cht vollumfänglich die
rechtlichen Anforderungen an zentrale Versorgungsbereiche (siehe Kapitel 2.4).
EHZK 2026 Versorgungs-
funktion
Angebotsstruktur/
Fristigkeiten Typ
D Nahversorgungslage Ergänzende Grund-
versorgungsfunktion zur
Sicherung einer möglichst
flächendeckenden fuß-
läufigen Nahversorgung
Künftige Ansiedlungen
bzw. -erweiterungen von
(dann) großflächigen
Betrieben erfordern eine
positive Einzelfallprüfung
Groß- und kleinflächige
Angebote primär im kurz-
fristigen Bedarfsbereich;
häufig jedoch keine vollum-
fängliche Nahversorgung
Keine bzw. kaum zentren-
ergänzende Funktionen
Geschäftslagen der Grund-
versorgung in städtebaulich
integrierter Lage mit z. T.
sehr unterschiedlich ausge-
prägten Bestandsstrukturen
Solitärstandorte der Nah-
versorgung in städtebaulich
integrierter Lage, welche
die Anforderungen an einen
zentralen Versorgungsbe-
reich nicht (vollumfänglich)
erfüllen
Tabelle 15: Nahversorgungslagen – Versorgungsfunkti on, Angebotsstruktur und Typus
Quelle: Darstellung Stadt + Handel.
Im vom Stadtrat beschlossenen EHZK Münster 2018 war en 29 Nahversorgungslagen ausgewiesen. Das fortgeschriebene
Einzelhandels- und Zentrenkonzept stellt in Münster ebenso insgesamt 29 Nahversorgungslagen dar. Neben der Abstufung des
ehem. Nahversorgungszentrums Sprakel (ehem. C2_1) zu r Nahversorgungslage D_30 und der Ausweisung von zwe i neuen
Nahversorgungslagen (D_31 Handorf – Kötterstraße/Hob beltstraße, D_32 Sentrup – Coesfelder Kreuz) hat de r Standortbereich
Handorf – Ludwig-Wolker-Straße (D_8) mit der Fortsc hreibung des Konzepts seinen Status als Nahversorgun gslage verloren. Die
gemäß EHZK Münster 2018 als Nahversorgungslagen ausg ewiesenen Standorte Hiltrup-Ost – Osttor (D_12) und Austermann-
straße (D_28) erhalten mit der Fortschreibung und u . a. aufgrund der avisierten städtebaulichen Entwic klung den Status eines
Stadtteilzentrums (C1_16 bzw. C1_15). Eine Übersich t über die einzelnen Nahversorgungslagen sowie ihre räumliche Verteilung
im Münsteraner Stadtgebiet ist den folgenden Darste llungen zu entnehmen. Ebenso erfolgt eine detaillie rtere Betrachtung
einzelner Standorte.
D
119
Abbildung 20: Räumliche Verteilung der Nahversorgun gslagen (Zielperspektive)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL.
120
Nahversorgungslagen (D)
D_1 Kinderhaus – Sprickmannplatz
D_2 Kinderhaus –Westhoffstraße
D_3 Coerde – Kiesekampweg
D_4 Fresnostraße
D_5 Hoher Heckenweg
D_6 Handorf-Dorbaum – Dorbaumstraße
D_7 Metzer Straße/Elsässer Straße
D_8 Handorf – Ludwig-Wolker-Straße NVL 2016 (entfällt mit Fortschreibung des EHZK Münster 2026)
D_9 Angelmodde – Albersloher Weg
D_10 Angelmodde – Am Schütthook
D_11 Hiltrup-Ost – Am Roggenkamp
D_12 Hiltrup-Ost – Osttor (erhält mit Fortschreibung des EHZK Münster 2026 den Status Stadtteilzentrum (C1_16))
D_13 Hiltrup-Mitte – Westfalenstraße
D_14 Amelsbüren – Davertstraße
D_15 Sentrup – Schmeddingstraße/Waldeyerstraße
D_16 Gievenbeck – Dieckmannstraße
D_17 Nienberge – Waltruper Weg
D_18 Steinfurter Straße
D_19 Nordstraße/Hoyastraße
D_20 Gartenstraße
D_21 Piusallee
D_22 Bohlweg
D_23 Wolbecker Straße (östlich)
D_24 Friedrich-Ebert-Straße
D_25 Weseler Straße/Geiststraße
D_26 Weseler Straße/Dondersring
D_27 Hammer Straße/Friedrich-Ebert-Straße
D_28 Austermannstraße (erhält mit Fortschreibung des EHZK Münster 2026 den Status Stadtteilzentrum (C_15))
D_29 Sentrup – Von-Esmarch-Straße
D_30 Sprakel
D_31 Handorf – Kötterstraße/Hobbeltstraße
D_32 Sentrup – Coesfelder Kreuz
Tabelle 16: Übersicht der Nahversorgungslagen in Mü nster (Zielperspektive)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel.
D
121
Städtebauliche und versorgungsstrukturelle Zielstel lung der Stadt Münster ist es nach wie vor, die Nahv ersorgungslagen in ihrer
derzeitigen Funktion zu sichern und bedarfsgerecht im Sinne einer zukunftsfähigen Nahversorgungsstruktur weiterzuentwickeln,
um möglichst flächendeckend eine wohnortnahe Grundv ersorgung in Münster (die nicht allein durch die ze ntralen Versorgungs-
bereiche gewährleistet werden kann) dauerhaft zu sichern.
Für die in diesem Konzept definierten Nahversorgungs lagen (und künftige Standorte, die den definierten Kriterien genügen)
werden folgende Entwicklungsziele empfohlen:
Entwicklungsempfehlungen und -ziele für Nahversorgungslagen
Nahversorgungsfunktion sichern sowie im Sinne der Zu kunftsfähigkeit ggf. bedarfs- bzw. funktionsgerecht weiterent-
wickeln
Verkaufsflächenentwicklungen ohne negative Auswirku ngen auf die zentralen Versorgungsbereiche und die wohnort-
nahe Versorgung sowie unter Berücksichtigung konzep tioneller und landesplanerischer Vorgaben (mögliche Verkaufs-
flächenerweiterungen sind vorhabenbezogen zu prüfen)
Keine Erhöhung der sonstigen Standortattraktivität zulasten der zentralen Versorgungsbereiche
Restriktiver Umgang mit (weiteren) Handelsansiedlun gen im zentrenrelevanten Sortimentsbereich (insbeso ndere kein
Ausbau der Standortbereiche durch größere Fachmärkt e, im Einzelfall Nachweis der städtebaulichen und la ndes-
planerischen Verträglichkeit)
Restriktiver Umgang auch bei weiteren Ansiedlungen jenseits des Einzelhandels (auch dafür sollen in er ster Linie die
zentralen Versorgungsbereiche im Sinne einer möglic hst hohen Funktionsvielfalt den vorrangigen Ansiedl ungsraum
darstellen)
Zugleich gelten für Nahversorgungslagen in Münster f olgende konzeptionelle Kriterien (auch, um künftige Standorte hinsichtlich
Ihrer Eignung als Nahversorgungslage zu überprüfen):
Konzeptionelle Kriterien für Nahversorgungslagen
Der Standort muss städtebaulich integriert sein: Der Standort muss im direkten räumlich-funktionalen Zusammenhang
zu Gebieten mit Wohnbebauung stehen bzw. soll ideal erweise größtenteils von Wohnbebauung umgeben sein. Eine
gute siedlungsstrukturelle Integration liegt vor, w enn der Vorhabenstandort von drei Seiten oder mehr von Wohnbe-
bauung umgeben ist. Darüber hinaus soll eine fußläu fige Anbindung an die zugeordneten Wohnsiedlungsber eiche
vorliegen (z. B. Fußwege, Querungshilfen über stark befahrene Straßen, keine städtebaulichen oder natu rräumlichen
Barrieren). Eine nur teilweise bzw. bedingte siedlungsstrukturelle Integration eines Standortes ist z. B. bei umgebender
Wohnbebauung an nur zwei Seiten und einer Lage an s tark befahrener Straße ohne Querungshilfe gegeben. Ein
siedlungsstrukturell nicht integrierter Standort (z . B. Gewerbegebietslagen oder bei gänzlich fehlende r umgebender
Wohnbebauung) stellt ein Ausschlusskriterium dar. Bei einer bauleitplanerisch gesicherten städtebaulichen Integration
gilt dieses Kriterium ebenfalls als erfüllt.
Der Standort soll in das Netz des ÖPNV eingebunden sei n: Der Standort soll in fußläufiger Entfernung zu ein em
Haltepunkt des ÖPNV liegen. Der Standort soll idealerweise innerhalb eines 300 m-Radius zu einem regelmäßig frequen-
tierten Haltepunkt liegen. Mindestens soll sich der Standort innerhalb eines 700 m-Radius zu einem reg elmäßig
frequentierten Haltepunkt befinden. Von einer regel mäßigen Anbindung kann bei einer mind. einstündigen Taktung
über einen Zeitraum von sechs Stunden ausgegangen werden.
Der Standort soll nicht zu stark in die Versorgungsf unktion zentraler Versorgungsbereiche eingreifen: Zentrale Ver-
sorgungsbereiche sind die primären Standortbereiche zur Sicherung der Nahversorgung. Nahversorgungslagen sichern
nachgeordnet die wohnortnahe Versorgung von Siedlungsbereichen, die (auch perspektivisch) nicht ausreichend durch
zentrale Versorgungsbereiche versorgt werden. Bei einem engen räumlichen Zusammenhang von Nahversorgungslagen
zu zentralen Versorgungsbereichen (= deutliche Überschneidung der situativen Nahbereiche) bedarf es eines besonde-
ren städtebaulichen bzw. versorgungsstrukturellen B egründungszusammenhangs, damit dieses Kriterium als erfüllt
anzusehen ist (u. a. aufgrund fehlender Flächenpotenziale keine Fortentwicklungsmöglichkeiten der Nahversorgung im
vorhabenrelevanten ZVB bei gleichzeitig defizitärer Nahversorgungssituation im Versorgungsraum).
D
122
Der Standort muss wesentlich zur Sicherung bzw. Opti mierung der (räumlichen, quantitativen oder qualitativ en)
Nahversorgungssituation beitragen:
o Sicherung/Optimierung der räumlichen Nahversorgung: Der Standort soll maßgeblich zur fußläufigen/ woh nort-
nahen Nahversorgungssituation bzw. zur Behebung einer räumlichen Nahversorgungslücke beitragen.
o Sicherung/Optimierung der quantitativen Nahversorgung: Der Standort liefert einen Beitrag zur Verkaufsfl ächen-
ausstattung bzw. Zentralität im Stadtteil. Eine Opt imierung der quantitativen Nahversorgungssituation k ann sich
durch eine unterdurchschnittliche Verkaufsflächenausstattung bzw. Zentralität begründen.
o Sicherung/Optimierung der qualitativen Nahversorgung: Der Standort leistet einen Beitrag zur Verbesseru ng des
Betriebstypenmixes im Stadtteil bzw. trägt zum Erha lt attraktiver und vielfältiger Nahversorgungsstrukt uren bei.
So kann z. B. die Ansiedlung eines modernen Lebensm ittelvollsortimenters bei einem fehlenden voll-
sortimentierten oder nicht mehr marktgängigen Angeb ot zur Optimierung der qualitativen Nahversorgung
beitragen.
Sofern im Nahbereich eine ausreichende Mantelbevölkerung vorhanden ist, kann z. B. ein Lebensmittelvollsortimenter im Stand-
ortverbund mit einem Lebensmitteldiscounter aufgrun d der möglichen Komplettierung bzw. Verbesserung de s Betriebstypen-
mixes die Nahversorgungssituation in einem Stadtteil verbessern, obwohl er keinen wesentlichen Beitrag zur Optimierung der
(rein) räumlichen Nahversorgung liefert. Ebenso kann die Verlagerung eines Lebensmittelmarktes aus eine r städtebaulich nicht
integrierten Lage in eine städtebaulich integrierte Lage bei gleichzeitiger (leichter) Verkaufsflächen erweiterung trotz einge-
schränkter absatzwirtschaftlicher Entwicklungspoten ziale im betrachteten Stadtteil einen positiven Bei trag zur Nahversorgungs-
struktur liefern.38
Bzgl. der Definition der Nahversorgungslagen im Rahm en der Konzeptfortschreibung 2026 sind folgende Sta ndorte detaillierter
diskutiert und überprüft worden.
38 Die absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Au swirkungen sowie die landesplanerische Konformität einer räumlichen Verlagerung und Verkaufsflächen-
erweiterung und sind i. d. R. im Rahmen einer einzelfallbezogenen Verträglichkeitsanalyse zu prüfen.
D
123
Mit Bezug auf die bereits im EHZK Münster 2018 definierten Nahversorgungslagen ist Folgendes festzuhalten:
Einordnung Nahversorgungslage Coerde – Kiesekampweg (D_3)
Gemäß EHZK Münster 2018 Ausweisung der Nahversorgung slage zur Realisierung eines Lebensmitteldiscounter s
mit einer Verkaufsfläche von rd. 800 m² bis 1.000 m²
Aktuell Umsetzung der im EHZK Münster 2018 avisierten Planung
Der Standortbereich wird somit weiterhin als Nahversorgungslage ausgewiesen (dabei mit geringfügiger Anpassung der räum-
lichen Fassung).
Einordnung Nahversorgungslage Hoher Heckenweg (D_5)
Bislang keine Umsetzung der im EHZK Münster 2018 ge nannten Planung (Realisierung eines Lebensmittelmar ktes mit
rd. 1.000 m² Verkaufsfläche)
Nach wie vor räumliches, quantitatives und qualitativ es Nahversorgungsdefizit im Norden von Rumphorst (siehe nach-
folgende Ausführungen)
Deutlich kleinflächiger Netto Marken-Discount unmit telbar südlich der Nahversorgungslage mit nur einges chränkter
Nahversorgungsfunktion und ohne flächenseitige Entwicklungsoptionen im Bestand
Am städtebaulichen/versorgungsstrukturellen Planung sziel zur Etablierung einer modernen Nahversorgung am Stand-
ort wird aufgrund der zentralen Lage im Siedlungsge biet sowie dem Fehlen von städtebaulich integrierte n Alternativ-
flächen für strukturprägende Neuansiedlungen seitens der Stadt Münster festgehalten
Demnach weiterhin Ausweisung als Nahversorgungslage, um städtebauliche Zielstellung auch konzeptionell zu un termauern.
Dabei künftig Einbezug des unmittelbar südlich angrenzenden Lebensmittelmarktes (derzeit Netto-City).
Einordnung Nahversorgungslage Handorf – Ludwig-Wolker-Straße (D_8)
Mittlerweile Schließung des ehemals bestehenden EDEKA-Marktes
Nunmehr reine Wohnnutzung, somit einzelhandelsreleva nte Nachnutzung (insbesondere klassischer Lebensmitt el-
markt) absehbar nicht mehr gegeben
Somit keine konzeptionelle Fortschreibung des Standortes als Nahversorgungslage.
Einordnung Nahversorgungslage Angelmodde – Albersloher Weg (D_9)
Im Nachgang des EHZK Münster 2018 Schließung des ehe mals bestehenden REWE-Marktes (Kaufpark) am Albersl oher
Weg
Mittlerweile Abriss Altstandort REWE und erfolgte k leinräumige Verlagerung (inkl. Neubau) Aldi Nord-Mark t mit
1.054 m² VKF (im Nachgang der Bestandserhebung durch Stadt + Handel in 08-10/2024)
Nachnutzung des ehem. Aldi Nord-Marktes am Alberslohe r Weg durch einen Biofachmarkt bei gleichbleibender
Gesamtverkaufsfläche.
Somit weiterhin Ausweisung als Nahversorgungslage (inkl. Altstandort ALDI Nord, hier Nachnutzung durch Biofachmarkt).
D
124
Aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen ist mit der Konzeptfortschreibung 2026 auch der Standort Sprakel, der gemäß EHZK
Münster 2018 als Nahversorgungszentrum definiert war, überprüft worden:
Einordnung ehem. Nahversorgungszentrum Sprakel (ehem. C2_1)
Nach wie vor Standortbereich mit geringem Einzelhand elsbesatz (prägend ist weiterhin ein nicht großfläc higer EDEKA-
Markt)
Die im EHZK Münster 2018 genannte Option zur Realis ierung von weiteren Einzelhandelsnutzungen im Bereic h
Böckmannplatz ist durch die nunmehr erfolgte Entwicklung eines Seniorenzentrums nicht mehr gegeben
Standortbereich übernimmt eine wichtige Nahversorgungsfunktion für den dezentralen Stadtteil Sprakel (rd. 3.650 Ein-
wohner)
Gleichzeitig ist dem Standort keine über den unmitt elbaren Nahbereich hinausgehende Versorgungsfunktion zuzu-
schreiben (das maßgebliche Versorgungsgebiet liegt innerhalb einer fußläufigen 1.000 m-Distanz)
Somit künftige Ausweisung als Nahversorgungslage Sprakel (D_30).
Im Zuge der Konzeptfortschreibung wurden vor dem Hi ntergrund aktueller Bauleitplanungen bzw. konkreter Wohnbauentwick-
lungsmaßnahmen über die bereits gemäß EHZK Münster 2018 ausgewiesenen Nahversorgungslagen hinaus weiter e Standorte
auf ihre Eignung als Nahversorgungslage hin überprüf t. Die Prüfung bzw. Ausweisung von ergänzenden Nahve rsorgungslagen im
Stadtgebiet von Münster erfolgt anhand der zuvor aufgeführten konzeptionellen Kriterien.
Einordnung Planung Handorf – Kötterstraße/Hobbeltstraße
Vor dem Hintergrund der umfassenden Wohnbauentwickl ungen in Handorf ist es städtebauliche Zielstellung , eine
angemessene und bedarfsgerechte Nahversorgung bereitzustellen
Konkreter Vorhabenstandort für eine entsprechende Nahversorgungsentwicklung im Westen des Baugebietes „Handorf
– Nördlich Kötterstraße“
o Verträglichkeitsgutachten liegt bereits vor (vgl. Stadt + Handel 07/2025); demnach Nachweis der Verträglichkeit für
einen Lebensmitteldiscounter mit max. 1.000 m² GVKF
In diesem Kontext Prüfung des Vorhabenstandortes Kötterstraße/Hobbeltstraße als künftige Nahversorgungslage
Abbildung 21: Prüfung zur Ausweisung der Nahversorg ungslage Handorf – Kötterstraße/Hobbeltstraße
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL.
In der Zusammenführung der Prüfkriterien wird der Sta ndortbereich künftig konzeptionell als Nahversorgungs lage Handorf –
Kötterstraße/Hobbeltstraße (D_31) empfohlen.
D
125
Einordnung Planung UKM-Servicezentrum am Coesfelder Kreuz
Im Zuge der Errichtung des UKM-Servicezentrums geplante Entwicklung von spezialisierten Nahversorgungsangeboten
(vgl. B-Plan Nr. 147, 3. Änd.)
o Biomarkt, City-Supermarkt, Bäckerei inkl. Café (dabei je für sich deutlich unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit)
Herstellung eines spezialisierten Lebensmittelangeb otes (u. a. kein klassischer/standardisierter Leben smittelmarkt mit
zugeordneten Stellplätzen), welches in erster Linie auf die Tagesbevölkerung bzw. Beschäftigte und Studierende ausge-
richtet ist
Zudem bedeutender Baustein für die Funktionsfähigkeit des geplanten Science-Boulevards
Abbildung 22: Prüfung zur Ausweisung als Nahversorg ungslage Sentrup – Coesfelder Kreuz
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL.
In der Zusammenführung der Prüfkriterien wird der Stan dortbereich künftig konzeptionell als Nahversorgungsl age Sentrup –
Coesfelder Kreuz (D_32) empfohlen.
Ergänzend ist anzumerken, dass im Sinne einer möglichst hohen Flexibilisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes gemäß
der aufgeführten Kriterien perspektivisch auch weit ere (in der aktuellen Bestandssituation noch nicht bestehende) Vorhaben-
standorte auf die Eignung als Nahversorgungslage überprüft werden können.
Die mit Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts ausgewiesenen Nahversorgungslagen sind im Anhang des Einzel-
handels- und Zentrenkonzeptes jeweils einzeln kartografisch dargestellt.
D
126
7.2 GESAMTSTÄDTISCHE BETRACHTUNG DER NAHVERSORGUNGSSTRUKTUR IN
MÜNSTER
Aufgrund der hohen Bedeutung der Nahversorgungsangeb ote für das tägliche Versorgungsverhalten der Bürge rschaft wird die
Nahversorgungsstruktur der Stadt Münster im Folgenden vertiefend analysiert. Im Blickpunkt steht hierbei, ob und inwieweit die
Nahversorgung quantitativ, qualitativ und räumlich g ewährleistet wird. Analog zum EHZK Münster 2018 wir d in diesem Zusam-
menhang die künftige Einwohnerentwicklung in Folge der geplanten Wohnsiedlungsflächenentwicklung (gem. Baulandprogramm
der Stadt Münster 2024 - 2032) berücksichtigt. Ergänzend dazu fließen auch die durch die Online-Befragung abgeleiteten Erkennt-
nisse zur aktuellen Nahversorgungssituation in Münster ein. Auf Grundlage der Analyse werden Empfehlungen zur Sicherung und
Weiterentwicklung der quantitativen, qualitativen und räumlichen Nahversorgung gegeben.
Quantitative und qualitative Nahversorgungssituation in Münster
Die Stadt Münster weist insgesamt eine Verkaufsfläche von rd. 125.900 m² in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel bzw.
von rd. 26.600 m² in der Warengruppe Drogerie/Parfü merie/Kosmetik39 auf, was einer Verkaufsflächenausstattung von
rd. 0,39 m² je Einwohner (Nahrungs- und Genussmittel ) bzw. rd. 0,08 m² je Einwohner (Drogeriewaren) ent spricht. Mit diesem
quantitativen Ausstattungsniveau liegt die Stadt Mü nster im Bereich der Nahrungs- und Genussmittel leic ht unter dem Bundes-
durchschnitt von rd. 0,42 m² je Einwohner40.
Die Zentralität von rd. 99 % im Bereich Nahrungs- und Genussmittel verdeutlicht, dass die lokale Kaufkraft nahezu vollumfänglich
im Stadtgebiet gebunden werden kann. Bezogen auf di e qualitative Nahversorgung im Segment Lebensmittel ist festzustellen,
dass in der Stadt Münster nach wie vor die qualitat iv höherwertig ausgestatteten Supermärkte und Verbr auchermärkte/
SB-Warenhäuser gegenüber den Lebensmitteldiscounter n ein höheres Marktgewicht erreichen. Demzufolge is t der Betriebs-
typenmix im Bereich Nahrungs- und Genussmittel in qu alitativer Hinsicht weiterhin als positiv zu bewert en. Einschränkend ist
hinzuzufügen, dass sich gegenwärtig nicht alle Lebensmittelmärkte im Stadtgebiet vollumfänglich marktgängig präsentieren.
Im Bereich Drogeriewaren sind mit einer Zentralität von 126 % deutliche Kaufkraftzuflüsse zu verzeichn en. Hierbei ist zu berück-
sichtigen, dass die Stadt Münster als wirtschaftlic hes Zentrum in der Region fungiert und in diesem Ko ntext in der Rolle als
bedeutender Arbeitsort von einem deutlich positiven Pendlersaldo (+ 61.170 im Jahr 2024; Daten: Bundes agentur für Arbeit,
Stichtag: 30.06) profitiert. Damit einher geht ein positiver Impuls auf die einzelhandelsrelevante Nachfrage im Stadtgebiet insbe-
sondere im kurzfristigen Bedarf (erhöhte Tagbevölke rung, Versorgungseinkauf auf dem Arbeitsweg). Darüb er hinaus gilt es den
Tourismus als wichtiger kommunaler Wirtschaftsfakto r in Münster zu würdigen (s. Kapitel 4.2), von dem vor allem auch der Ein-
zelhandel profitiert. Dabei ist anzunehmen, dass sich die positiven Nachfrageeffekte durch den Tourismus in hohem Maß auf die
kurz- und mittelfristigen Bedarfsgüter (z. B. Nahrun gs- und Genussmittel, Drogeriewaren, Bekleidung) so wie auf transportfähige
Waren beziehen. In der Zusammenführung ist festzuha lten, dass sich aus dem positiven Pendlersaldo und der Bedeutung der
Stadt Münster als Tourismusstandort über das gesamt städtische Nachfragepotenzial hinaus positive Kaufkr aftströme ergeben,
wodurch die überdurchschnittliche Zentralität in der nahversorgungsrelevanten Warengruppe Drogerie/ Parfümerie/Kosmetik zu
relativieren ist. Die Versorgung im Sortimentsberei ch Drogeriewaren wird insbesondere durch die 22 im Stadtgebiet verorteten
Drogeriefachmärkte gewährleistet. Demnach haben sic h im Nachgang der Erhebung 2015 sechs weitere Droger iefachmärkte in
Münster angesiedelt, verbunden mit einem signifikan ten Anstieg der sortimentsspezifischen Verkaufsfläc he. Damit liegt die
Verkaufsflächenausstattung im Bereich Drogeriewaren nunmehr auf dem Niveau des bundesweiten Durchschnitts41 . Bezogen auf
die Drogeriefachmärkte ist positiv herauszustellen, dass sich sämtliche Anbieter innerhalb von zentral en Versorgungsbereichen
befinden. Darüber hinaus ergänzen die strukturprägenden Lebensmittelmärkte (eingeschränkt) über das jeweilige Randsortiment
das städtische Angebot im Drogeriewarensegment. Zud em bestehen 30 weitere Einzelhandelsbetriebe mit ei nem entsprechen-
den Hauptsortiment in Münster (u. a. Parfümerien/Ko smetikläden), die das sortimentsspezifische Angebot e in qualitativer Hin-
sicht sinnvoll abrunden.
39 Die Warengruppe wird in diesem Kapitel aufgrund d er Lesbarkeit im Folgenden mit Drogeriewaren abgekürzt.
40 Quelle: Berechnung Stadt + Handel auf Basis EHI 2 025; Verkaufsflächen strukturprägender Anbieter (VKF > 300 m²); inkl. Non-Food-Flächen.
41 Quelle: Berechnung Stadt + Handel auf Basis fortl aufender Einzelhandelsbestandserhebungen.
127
Die beiden nachfolgenden Tabellen fassen die relevanten Strukturdaten im Lebensmittelsegment sowie im Bereich Drogeriewaren
zusammen (inkl. Vergleich zum EHZK Münster 2018) un d schließen mit einer Bewertung der quantitativen u nd qualitativen Nah-
versorgungssituation in Form einer Ampel ab.
Nahrungs- und Genussmittel Erhebung 2015 Erhebung 202 4
Sortimentsspezifische
Verkaufsfläche in m² 116.200 125.900
Verkaufsflächenausstattung
in m² je Einwohner rd. 0,38 rd. 0,39
Sortimentsspezifische Zentralität 95 % 99 %
Verkaufsflächenanteile
innerhalb ZVB: rd. 58 % innerhalb ZVB: rd. 63 %
außerhalb ZVB: rd. 42 % au ßerhalb ZVB: rd. 37 %
Betriebstypenmix
(strukturprägend)
5 x Verbrauchermarkt/SB-Warenhaus
(> 2.500 m²)
51 x Lebensmittelsupermarkt
38 x Lebensmitteldiscounter
7 x Bio-Supermarkt
11 x stand-alone Getränkemarkt (> 300 m²)
5 x Verbrauchermarkt/SB-Warenhaus
(> 2.500 m²)
48 x Lebensmittelsupermarkt
40 x Lebensmitteldiscounter
8 x Bio-Supermarkt
5 5 x stand-alone Getränkemarkt (> 300 m²)
Quantitative
Nahversorgungssituation
Qualitative
Nahversorgungssituation
Tabelle 17: Quantitative und qualitative Nahversorg ungssituation im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel (inkl. Entwicklung seit 2015)
Quelle: Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Sta dt + Handel 08-10/2024, EHZK Münster 2018; Verkaufs fläche auf 100 m² gerundet; ZVB = zentraler Versor-
gungsbereich.
Drogeriewaren Erhebung 2015 Erhebung 2024
Sortimentsspezifische
Verkaufsfläche in m² 20.400 26.600
Verkaufsflächenausstattung
in m² je Einwohner rd. 0,07 rd. 0,08
Sortimentsspezifische Zentralität 111 % 126 %
Verkaufsflächenanteile
innerhalb ZVB: rd. 83 % innerhalb ZVB: rd. 81 %
außerhalb ZVB: rd. 17 % au ßerhalb ZVB: rd. 19 %
Betriebstypenmix 16 x Drogeriefachmarkt
34 x sonstige Drogeriewarenanbieter
22 x Drogeriefachmarkt
30 x sonstige Drogeriewarenanbieter
Quantitative
Nahversorgungssituation
Qualitative
Nahversorgungssituation
Tabelle 18: Quantitative und qualitative Nahversorg ungssituation im Bereich Drogeriewaren (inkl. Entwicklung seit 2015)
Quelle: Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Sta dt + Handel 08-10/2024, EHZK Münster 2018; Verkaufs fläche auf 100 m² gerundet; ZVB = zentraler Versor-
gungsbereich.
128
Insgesamt ist die Nahversorgungssituation in Münster s omit als positiv zu bewerten. Künftiges Ziel sollte es demnach insbe-
sondere sein, diese Versorgungsfunktion zu sichern sowie – auch im Kontext der konkreten Siedlungsflächen entwicklungen –
zielgerichtet weiterzuentwickeln und punktuell zu stärken.
Räumliche Nahversorgungssituation in Münster
In der räumlichen Analyse der Nahversorgungsangebote werden im Folgenden die Lebensmittelmärkte ab 400 m² VKF dargestellt
(analog zum EHZK Münster 2018), da ab dieser Betrie bsgröße i. d. R. ein ausreichendes Warensortiment – insbesondere in der
Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel – handelsseit ig bereitgestellt werden kann. Dabei wird zwischen den Betriebstypen
Lebensmittelvollsortimenter und Lebensmitteldiscounter unterschieden. Weiterhin werden die Drogeriefachmärkte dargestellt.
Um die Versorgungsqualität und die räumliche Erreichbarkeit der Angebote zu verdeutlichen, wird entgegen der D arstellung
gemäß EHZK Münster 2018 (hier: 700 m-Radien) für d ie Lebensmittelmärkte eine Gehzeit von rd. 10 min a ls Qualitätskriterium
der fußläufigen, wohnortnahen Versorgung angenommen (entspricht 700 – 1.000 m Entfernung, die im Einzelhandelserlass NRW
2021 für die fußläufige Versorgung angenommen werde n). Um möglichen topografischen Gegebenheiten und d er individuellen
Mobilität Rechnung zu tragen, wird dieser Nahbereich nicht nur für rd. 10 Gehminuten, sondern auch für rd. 8 und rd. 12
Gehminuten dargestellt (siehe folgende Abbildung). Damit soll ferner verdeutlicht werden, dass die Nahversorgungsfunktion von
Lebensmittelmärkten nicht schlagartig hinter einer „roten Linie“ endet, sondern die Qualität der fußläu figen Nahversorgung mit
zunehmender Entfernung zum nächsten Lebensmittelmar kt sukzessive abnimmt. In Siedlungsgebieten deutlic h jenseits der
dargestellten Nahbereiche ist somit die räumliche Nahversorgungssituation als nicht optimal zu bezeichnen.
Im Zusammenhang mit den Drogeriefachmärkten wird aufgrund ihrer über den Nahbereich hinausgehenden Versorgungsfunktion
(= weitmaschigeres Angebotsnetz im Vergleich zu den strukturprägenden Lebensmittelmärkten) auf die Darstellung von Gehzeit-
isochronen verzichtet.
Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick übe r das Grundgerüst der derzeitigen räumlichen Nahvers orgungsstruktur in
Münster. Die Abbildung verdeutlicht, dass nach wie vor eine nahezu flächendeckende räumliche Nahversorg ung durch die
strukturprägenden Lebensmittelmärkte gewährleistet wird. Allerdings ist einschränkend festzustellen, d ass sich sowohl im
Kernsiedlungsbereich (insbesondere im Stadtteil Rum phorst) als auch in den Außenstadtteilen (u. a. Sen trup, Gremmendorf,
Gelmer, Angelmodde, Nienberge-Häger) Wohnsiedlungsbe reiche mit einer defizitären fußläufigen Nahversorgu ng identifizieren
lassen. Diese Einordnung deckt sich ebenfalls mit d en Ergebnissen der Online-Befragung. Demzufolge bes tehen in Münster
gewisse Potenziale zur stadtteilbezogenen Optimierung der räumlichen Nahversorgung. In diesem Kontext ist zu berücksichtigen,
dass es nach wie vor konzeptionelle und städtebauli che Zielstellung ist, die Nahversorgungssituation ge zielt zu verbessern (u. a.
weiterhin Ausweisung von Nahversorgungslagen in Rump horst und Sentrup). Gleichzeitig ist anzumerken, da ss insbesondere in
den einwohnerschwachen Stadtteilen wie Nienberge-Häg er oder Angelmodde-Dorf die Ansiedlung eines standa rdisierten
Lebensmittelmarktes aufgrund der geringen Kaufkraftpotenziale auch zukünftig nicht realistisch ist und demnach die Versorgung
auch weiterhin über Angebote in den umliegenden Stadtteilen erfolgt.
129
Abbildung 23: Räumliche Nahversorgungssituation in Münster (fußläufig)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Betriebe/Verkaufsfläche: Bestandserhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter
ODbL.
130
Darüber hinaus ist – wie bereits im EHZK Münster 20 18 erfolgt – auf die besondere Bedeutung des Verkeh rsmittels Fahrrad für
den Versorgungseinkauf in Münster hinzuweisen. Um d ie räumliche Erreichbarkeit der Nahversorgungsangebo te unter Berück-
sichtigung des Verkehrsmittels Fahrrad zu verdeutli chen, werden die Nahbereiche der relevanten Lebensmit telmärkte mit einer
Isochrone von 2.000 m 42 um die Angebotsstandorte herum gekennzeichnet. Som it sind die zuvor getroffenen Aussagen zu den
Defiziten in der räumlichen Nahversorgung zu relativ ieren, da sich die jeweiligen Nahbereiche der Lebens mittelmärkte bei
Nutzung des Fahrrades entsprechend erhöhen (siehe nachfolgende Abbildung).
Abbildung 24: Räumliche Nahversorgungssituation in Münster (unter Berücksichtigung des Versorgungseinkaufs mit dem Rad)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Betriebe/Verkaufsfläche: Bestandserhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter
ODbL.
42 Vgl. Einzelhandelserlass NRW 2021, wonach unter B erücksichtigung einer „normalen“ Fahrradgeschwindigkeit eine Entfernung zum Nahversorgungsstandort
von etwa 2 bis 2,5 km herangezogen werden kann.
131
Verkaufsflächenausstattung im Bereich Nahrungs- und Genussmittel in den Stadtbezirken/Teilbereichen43
Die quantitative Verkaufsflächenausstattung je Einw ohner in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel in den einzelnen
Stadtbezirken/Teilbereichen Münsters stellt sich auch im Nachgang des EHZK Münster 2018 sehr unterschiedlich dar (siehe nach-
folgende Abbildung).
Tabelle 19: Verkaufsfläche Nahrungs- und Genussmitt el je Einwohner in den Stadtbezirken/Teilbereichen (in m²)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024, EHZK Münster 2018.
Im Stadtbezirk/Teilbereich Altstadt (rd. 0,85 m² VK F/EW) liegt die Verkaufsflächenausstattung je Einwo hner weiterhin deutlich
über dem Münsteraner Durchschnittswert sowie dem bu ndesdeutschen Durchschnitt. Auch in den Stadtbezirk en/Teilbereichen
Münster-Hiltrup (rd. 0,48 m² VKF/EW) und Mitte-Süd (rd. 0,47 m² VKF/EW) liegt die Verkaufsflächenausst attung nach wie vor
über dem gesamtstädtischen und bundesdeutschen Durchschnitt. Im Stadtbezirk/Teilbereich Münster-Südost ist im Vergleich zum
Datenstand aus dem Jahr 2015 eine Reduzierung der V erkaufsflächenausstattung auf rd. rd. 0,41 m² VKF/E W) zu verzeichnen,
wobei der Wert hier immer noch auf dem Niveau des Bundesdurchschnitts liegt. Die Verkaufsflächenausstattung in den Stadtbe-
zirken/Teilbereichen Mitte-Nordost (rd. 0,39 m² VKF/ EW), Innenstadtring (rd. 0,38 m² VKF/EW), Münster-No rd (rd. 0,33 m²
VKF/EW), Mitte-West (rd. 0,31 m² VKF/EW) und Münste r-Ost (rd. 0,30 m² VKF/EW) fällt dagegen weiterhin (leicht) unterbundes-
durchschnittlich aus. Dabei zeigt sich in den Stadt bezirken/Teilbereichen Innenstadtring, Mitte-Nordost und Münster-Nord im
zeitlichen Verlauf allerdings eine positive Entwick lung, die aus der zwischenzeitlichen Umsetzung ents prechender Nahversor-
gungsvorhaben resultiert.
43 Bei der Verwendung der Bezeichnung „aus neun Stad tbezirken/Teilbereichen“ handelt es sich um von Sta dt + Handel gewählte bzw. bestimmte
Bereiche, wobei der Stadtbezirk Mitte in vier Teilbereiche untergliedert wurde, die anderen fünf Stadtbezirke jedoch unverändert bleiben.
132
7.3 NAHVERSORGUNGSSTRUKTUREN IN DEN AUßENSTADTTEILEN (FOKUS: NAHRUNGS-
UND GENUSSMITTEL)
Im Folgenden werden die Ausstattungskennziffern in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel sowie die räumliche Nahver-
sorgungsstruktur für die Außenstadtteile Münsters (anhand der statistischen Nummern) überblicksartig dargestellt. Dabei werden
vor dem Hintergrund einer gezielten und nachfragegerechten Weiterentwicklung der Nahversorgung in den Außenstadtteilen die
Ergebnisse der kleinräumigen Bevölkerungsprognose bis 2032, die geplanten Wohnbauentwicklungsmaßnahmen gemäß Bauland-
programm 2024 – 2032 sowie die in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben in Münster in der Darstellung berücksichtigt.
Die daraus abgeleiteten Bewertungen auf Stadtteileb ene sind als strategische Einschätzungen der jeweili gen Perspektiven in der
Nahversorgung zu verstehen.
133
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Gievenbeck (Stadtbezirk West)
Im Stadtteil Gievenbeck wird aktuell als auch persp ektivisch (unter Berücksichtigung der geplanten Woh nbauentwicklungsmaß-
nahmen am Standort der ehemaligen Oxford-Kaserne) e ine nahezu flächendeckende fußläufige Nahversorgung bereitgestellt.
Auch die qualitative Nahversorgung ist angesichts der bestehenden strukturprägenden Lebensmittelanbieter als positiv zu bewer-
ten. Diese wird sich aufgrund der geplanten Neuansie dlungen (Lebensmittelvollsortimenter, Lebensmitteld iscounter, Drogerie-
fachmarkt) im Zuge der geplanten Quartiersentwicklu ng an der Steinfurter Straße (MMQ1) nochmals deutli ch verbessern. Dies
gilt ebenso für die quantitative Verkaufsflächenausstattung im Bereich Nahrungs- und Genussmittel, wonach im Stadtteil über die
konkret geplanten Entwicklungen hinaus keine wesent lichen Handlungsbedarfe zum Ausbau der Nahversorgung sstrukturen
bestehen.
Einwohner im Stadtteil
(Stand: 12/2023) 21.701 Einwohner im Stadtteil
(Perspektive 2032) 26.134
Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel rd. 8.600 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel (perspektivisch)* rd. 13.500 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner rd. 0,40 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner
(perspektivisch)*
rd. 0,51 m²
Betriebstypenmix im Stadtteil
2x Lebensmittelvollsortimenter
2x Lebensmitteldiscounter
1x stand-alone Getränkemarkt (> 300 m²)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024.
134
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Sentrup (Stadtbezirk West)
Im Stadtteil Sentrup befinden sich auch im Nachgang des EHZK Münster 2018 keine strukturprägenden Leben smittelanbieter.
Somit bestehen sowohl in der räumlichen als auch in der quantitativen und qualitativen Nahversorgung w eiterhin erhebliche
Handlungsbedarfe im Stadtteil. Diesem stadtteilspez ifischen Entwicklungsbedarf wird neben der Ausweisu ng der bereits beste-
henden Nahversorgungslage Sentrup – Von-Esmarch-Stra ße auch durch das bereits abgeschlossene Bauleitpla nverfahren sowie
der damit einhergehenden Festlegung der neuen Nahversorgungslage Sentrup – Coesfelder Kreuz gezielt Rechnung getragen. Der
Norden von Sentrup wird darüber hinaus durch das gep lante neue Stadtteilzentrum im Zusammenhang mit der Entwicklung des
neuen urbanen Quartiers an der Steinfurter Straße profitieren und räumlich mitversorgt werden.
Einwohner im Stadtteil
(Stand: 12/2023) 8.369 Einwohner im Stadtteil
(Perspektive 2032) 8.093
Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel rd. 200 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel (perspektivisch)*
rd. 1.600 m²
(rd. 2.600 m²)**
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner rd. 0,03 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner
(perspektivisch)*
rd. 0,19 m²
(rd. 0,31 m²)**
Betriebstypenmix im Stadtteil
Derzeit keine strukturprägenden Nahversorger vorhanden
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berüc ksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nah versorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024;
**inkl. der städtebaulich nach wie vor angestrebten Nahversorgungsentwicklung an der Nahversorgungslag e Sentrup – Von Esmarch-Straße (ehem. Wartburg-
schule).
135
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Mecklenbeck (Stadtbezirk West)
Im Stadtteil Mecklenbeck ist der Großteil der Wohns iedlungsgebiete fußläufig nahversorgt. Nur im westl ichen Randbereich sind
Siedlungsbereiche auszumachen, in denen eine fußläufige Nahversorgung aktuell nicht gegeben ist. Es ist davon auszugehen, dass
die fußläufig unterversorgten Siedlungsbereiche insbesondere durch die bestehenden Nahversorgungsstrukturen im Stadtteil mit-
versorgt werden. Der Betriebstypenmix im Stadtteil ist nach wie vor als ausgewogen zu bewerten. Die qu antitative Verkaufs-
flächenausstattung im Bereich Nahrungs- und Genussmittel liegt aufgrund der deutlich positiven Einwohnerentwicklung im Nach-
gang des EHZK Münster 2018 unter dem bundesdeutsche n Durchschnitt. In diesem Zusammenhang besteht ein gewisser Hand-
lungsbedarf zur Bereitstellung einer auf die aktuellen und künftigen Bedarfe ausgerichtete Nahversorgungsstruktur.
Einwohner im Stadtteil
(Stand: 12/2023) 10.797 Einwohner im Stadtteil
(Perspektive 2032) 10.643
Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel rd. 3.500 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel (perspektivisch)* rd. 3.500 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner rd. 0,32 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner
(perspektivisch)*
rd. 0,33 m²
Betriebstypenmix im Stadtteil
2x Lebensmittelvollsortimenter
2x Lebensmitteldiscounter
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024.
136
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Albachten (Stadtbezirk West)
Analog zu den Analysen gemäß EHZK Münster 2018 wird in Albachten aufgrund einer Versorgungslücke im Sü den des Stadtteils
auch gegenwärtig keine flächendeckende fußläufige Na hversorgung bereitgestellt. Zudem besteht im Stadtt eil aktuell als auch
zukünftig (insbesondere unter Berücksichtigung der geplanten Wohnbauentwicklungsmaßnahme 44) eine deutlich unterdurch-
schnittliche quantitative Verkaufsflächenausstattung im Bereich Nahrungs- und Genussmittel. Der Betriebstypenmix ist durch das
Vorhandensein eines Lebensmittelvollsortimenters un d eines Lebensmitteldiscounters im Stadtteilzentrum Albachten nach wie
vor als positiv einzuordnen. Demnach besteht ein Handlungsbedarf weiterhin im Kontext der defizitären quantitativen und räum-
lichen Nahversorgung im Stadtteil. Dabei soll an der Zielstellung festgehalten werden, vor dem Hintergrund der geplanten Wohn-
gebietsentwicklungen und der damit einhergehenden B evölkerungszunahme nach Möglichkeit einen zusätzlic hen strukturprä-
genden Lebensmittelmarkt an einem versorgungsstrukturell sinnvollen Standort im Süden des Stadtteils zu etablieren, sofern sich
dieser städtebaulich und raumordnerisch verträglich darstellt. Darüber hinaus gilt es, die bestehende Versorgungsfunktion des
ZVB langfristig zu sichern und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.
Einwohner im Stadtteil
(Stand: 12/2023) 6.568 Einwohner im Stadtteil
(Perspektive 2032) 8.159
Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel rd. 2.000 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel (perspektivisch)* rd. 2.000 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner rd. 0,30 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner
(perspektivisch)*
rd. 0,25 m²
Betriebstypenmix im Stadtteil
1x Lebensmittelvollsortimenter
1x Lebensmitteldiscounter
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024.
44 Weitere Informationen zur Zukunftswerkstatt Albac hten und die daraus folgenden Entwicklungen finden Sie unter: https://www.stadt-muenster.de/session-
net/sessionnetbi/getfile.php?id=454703&type=do.
137
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Roxel (Stadtbezirk West)
Im Stadtteil Roxel besteht sowohl aktuell als auch künftig eine angemessene räumliche und qualitative Nahversorgung. Die
quantitative Nahversorgung ist gegenwärtig als nur l eicht unterdurchschnittlich einzuordnen. Dabei gilt es jedoch relativierend
den außerhalb der Wohnsiedlungsstrukturen des Stadt teils gelegenen, fußläufig nur sehr eingeschränkt e rreichbaren Lebens-
mittelvollsortimenter im Gewerbegebiet Nottulner Lan dweg zu würdigen. Umso mehr ist nach wie vor eine S icherung und
Stärkung der strukturprägenden Lebensmittelbetriebe im zentralen Versorgungsbereich anzustreben.
Einwohner im Stadtteil
(Stand: 12/2023) 9.392 Einwohner im Stadtteil
(Perspektive 2032) 8.853
Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel rd. 3.800 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel (perspektivisch)* rd. 3.800 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner rd. 0,40 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner
(perspektivisch)*
rd. 0,43 m²
Betriebstypenmix im Stadtteil
2x Lebensmittelvollsortimenter
1x Lebensmitteldiscounter
1x stand-alone Getränkemarkt (> 300 m²)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024.
138
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Nienberge (Stadtbezirk West)
Im Stadtteil Nienberge 45 wird durch die angesiedelten strukturprägenden Leb ensmittelvollsortimenter eine gute räumliche
Nahversorgung gewährleistet – ausgenommen der Ortste il Nienberge-Häger, der über keine Lebensmittelmärkt e verfügt. Die
quantitative Verkaufsflächenausstattung im Bereich Nahrungs- und Genussmittel stellt sich gegenwärtig n och als deutlich unter-
durchschnittlich dar. Ebenso ist der Betriebstypenmi x aufgrund des Fehlens eines Lebensmitteldiscounter s derzeit als einge-
schränkt zu bewerten. Diesbezüglich ist jedoch auf ein derzeit konkret geplantes Nahversorgungsvorhaben (Neuansiedlung eines
Lebensmitteldiscounters im ZVB Stadtteilzentrum Nien berge) sowie ein in Überlegung befindliches Nahverso rgungsvorhaben
(avisierte Erweiterung des Edeka-Marktes an der bestehenden Nahversorgungslage) zu verweisen, wodurch die quantitative und
qualitative Nahversorgungssituation im Stadtteil deu tlich optimiert wird. Im Sinne einer bedarfsgerecht en Nahversorgungsent-
wicklung ohne negative Auswirkungen auf ZVB und die integrierte Nahversorgung sind die avisierten Planvorhaben dezidiert hin-
sichtlich der städtebaulichen und landesplanerischen Verträglichkeit zu überprüfen.
Einwohner im Stadtteil
(Stand: 12/2023) 6.979 Einwohner im Stadtteil
(Perspektive 2032) 7.834
Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel rd. 1.600 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel (perspektivisch)* rd. 3.400 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner rd. 0,23 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner
(perspektivisch)*
rd. 0,43 m²
Betriebstypenmix im Stadtteil
2x Lebensmittelvollsortimenter
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024.
45 Weitere Informationen zur Stadtteilentwicklung Ni enberge finden Sie unter: https://www.stadt-muenste r.de/sessionnet/sessionnetbi/
vo0050.php?__kvonr=2004046410.
139
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Coerde (Stadtbezirk Nord)
Im Stadtteil Coerde 46 besteht unter Berücksichtigung der Neuansiedlung ei nes Lebensmitteldiscounters an der Nahversorgungs-
lage Coerde – Kiesekampweg (bereits in der Bestands situation berücksichtigt) eine nahezu flächendecken de fußläufige Nahver-
sorgung. Der Betriebstypenmix stellt sich aufgrund des Vorhandenseins zweier Lebensmitteldiscounter sowie eines Lebensmittel-
supermarktes als ausgewogen dar und ist demnach ana log zum EHZK Münster 2018 als positiv zu bewerten. Die quantitative
Verkaufsflächenausstattung im Bereich Nahrungs- und Genussmittel wird sich durch die zuvor genannte Nahversorgungsentwick-
lung bereits kurzfristig verbessern. Handlungsbedar fe ergeben sich sodann im Wesentlichen in einer lan gfristigen Sicherung der
stadtteilspezifischen Nahversorgungssituation.
Einwohner im Stadtteil
(Stand: 12/2023) 11.101 Einwohner im Stadtteil
(Perspektive 2032) 11.631
Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel rd. 4.000 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel (perspektivisch)* rd. 5.000 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner rd. 0,36 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner
(perspektivisch)*
rd. 0,43 m²
Betriebstypenmix im Stadtteil
1x Lebensmittelvollsortimenter
2x Lebensmitteldiscounter
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024.
46 Weitere Information zum integrierten Stadtteilentwi cklungskonzept Coerde finden Sie unter: https://www .stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/get-
file.php?id=462078&type=do.
140
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Kinderhaus-Ost/West (Stadtbezirk Nord)
In den Stadtteilen Kinderhaus-Ost und Kinderhaus-We st wird eine nahezu flächendeckende fußläufige Nahve rsorgung bereitge-
stellt. Der Betriebstypenmix im Stadtteil ist nach wie vor als angemessen zu bewerten. Die quantitativ e Verkaufsflächenaus-
stattung im Bereich Nahrungs- und Genussmittel ist dagegen sowohl gegenwärtig als auch perspektivisch als unterdurchschnittlich
einzuordnen. Angesichts dessen gilt es auch künftig, die bestehenden Lebensmittelmärkte – dabei insbesondere in den zentralen
Versorgungsbereichen – zu sichern und gemäß ihrer Versorgungsfunktion bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.
Einwohner im Stadtteil
(Stand: 12/2023) 16.277 Einwohner im Stadtteil
(Perspektive 2032) 15.671
Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel rd. 5.400 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel (perspektivisch)* rd. 5.400 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner rd. 0,33 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner
(perspektivisch)*
rd. 0,34 m²
Betriebstypenmix im Stadtteil
4x Lebensmittelvollsortimenter
2x Lebensmitteldiscounter
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024.
141
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Sprakel (Stadtbezirk Nord)
Im Stadtteil Sprakel besteht durch den Lebensmittel vollsortimenter EDEKA eine flächendeckende fußläufi ge Nahversorgung.
Allerdings sind im Stadtteil auch im Nachgang des EH ZK Münster 2018 Defizite in der quantitativen und q ualitativen Nah-
versorgung auszumachen, auch da der EDEKA-Markt nic ht mehr vollumfänglich marktgängig aufgestellt ist. Demnach erscheint
auch vor dem Hintergrund des signifikanten Einwohne rzuwachses eine gezielte und bedarfsgerechte Weiter entwicklung der
Nahversorgung weiterhin empfehlenswert. Zur konzepti onellen Möglichkeit einer Optimierung der Nahversorg ung wird mit der
Nahversorgungslage Sprakel (zuvor Nahversorgungszentr um; siehe Kapitel 6.1) weiterhin ein Positivstandor t für den Lebensmit-
teleinzelhandel ausgewiesen, den es funktionsgerecht weiterzuentwickeln gilt.
Einwohner im Stadtteil
(Stand: 12/2023) 3.653 Einwohner im Stadtteil
(Perspektive 2032) 4.000
Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel rd. 700 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel (perspektivisch)* rd. 1.200 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner rd. 0,19 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner
(perspektivisch)*
rd. 0,30 m²
Betriebstypenmix im Stadtteil
1x Lebensmittelvollsortimenter
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024.
142
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Mauritz-Ost (Stadtbezirk Ost)
Im Stadtteil Mauritz-Ost besteht weiterhin eine ang emessene räumliche Nahversorgung. Der Betriebstypenm ix stellt sich ange-
sichts der bestehenden strukturprägenden Lebensmitt elmärkte nach wie vor als ausgewogen dar. Die quant itative Verkaufs-
flächenausstattung im Bereich Nahrungs- und Genussmi ttel ist aktuell als unterdurchschnittlich einzuord nen. Im Rahmen eines
beabsichtigten Nahversorgungsvorhabens (Neubau inkl. Erweiterung des Edeka-Marktes am Pleistermühlenweg) besteht jedoch
die Möglichkeit zur Verbesserung der quantitativen Nahversorgung im Stadtteil. Darüber hinaus ist Ziels tellung, die bestehende
Versorgungsfunktion im Stadtteil langfristig zu sic hern und – sofern flächenseitig möglich sowie städt ebaulich und landesplane-
risch verträglich – fortzuentwickeln.
Einwohner im Stadtteil
(Stand: 12/2023) 11.530 Einwohner im Stadtteil
(Perspektive 2032) 11.632
Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel rd. 3.300 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel (perspektivisch)* rd. 3.700 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner rd. 0,29 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner
(perspektivisch)*
rd. 0,32 m²
Betriebstypenmix im Stadtteil
2x Lebensmittelvollsortimenter
1x Lebensmitteldiscounter
1x stand-alone Getränkemarkt (> 300 m²)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024.
143
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Gelmer-Dyckburg (Stadtbezirk Ost)
Im Stadtteil Gelmer-Dyckburg sind mit Ausnahme eines Getränkemarktes, der allerdings fernab der eigentlichen Siedlungslage im
Gewerbegebiet An der Kleimannbrücke verortet ist, nach wie vor keine strukturprägenden Lebensmittelmärkte angesiedelt. Einen
gewissen Beitrag für die örtliche Nahversorgung leis tet daher weiterhin eingeschränkt der kleinteilig s trukturierte Frischemarkt
Gelmer, der sich mit seinem Sortiment auf die Grundbedarfe der lokalen Bevölkerung eingestellt hat. Aufgrund der vorhandenen
Siedlungsstruktur (Kernort von Gelmer mit rd. 1.500 Einwohnern sowie weitere, vom Kernort abgesetzte S iedlungsbereiche/
Bauernschaften) erscheint die Ansiedlung eines stan dardisierten Lebensmittelmarktes in marktgängiger G rößenordnung auch
zukünftig kaum realistisch. Gleichzeitig ist zu betonen, dass eine entsprechende Nahversorgungsentwicklung nicht dem vorliegen-
den Konzept entgegensteht, sofern das Planvorhaben an einen städtebaulich sinnvollen Standort verortet sowie standortgerecht
dimensioniert ist sowie landesplanerische Vorgaben dem nicht entgegenstehen (im Einzelfall zu prüfen).
Einwohner im Stadtteil
(Stand: 12/2023) 4.025 Einwohner im Stadtteil
(Perspektive 2032) 3.770
Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel rd. 1.200 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel (perspektivisch)* rd. 1.200 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner rd. 0,30 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner
(perspektivisch)*
rd. 0,32 m²
Betriebstypenmix im Stadtteil
1x stand-alone Getränkemarkt (> 300 m²)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024.
144
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Handorf (Stadtbezirk Ost)
Im Stadtteil Handorf47 zeigt sich insbesondere bezogen auf die aktuell deutlich unterdurchschnittliche Verkaufsflächenausstattung
(rd. 0,32 m² VKF NuG/EW), die im Zuge der umfangreic hen stadtteilspezifischen Wohnbauentwicklungsmaßnah men nochmals
intensiviert wird (perspektivisch rd. 0,27 m² VKF Nu G/EW bezogen auf die aktuellen Einzelhandels-Bestan dssituation), ein
Handlungsbedarf zur Optimierung der Nahversorgungsau sstattung. Vor diesem Hintergrund ist es städtebaul iche/versorgungs-
strukturelle Zielstellung der Stadt Münster, eine a uf die künftigen Bedarfe ausgerichtete Nahversorgun g im Stadtteil Handorf
bereitzustellen. Diesbezüglich sollen die derzeit b estehenden Nahversorgungsstrukturen (EDEKA-Markt im ZVB Stadtteilzentrum
Handorf sowie LIDL-Markt an der Nahversorgungslage H andorf-Dorbaum – Dorbaumstraße) durch einen struktu rprägenden
Lebensmitteldiscounter bedarfs- bzw. funktionsgerec ht ergänzt werden (Zielgröße rd. 1.000 m² VKF gemäß aktuell vorliegenden
Verträglichkeitsgutachten). Dieses städtebauliche/versorgungsstrukturelle Ziel wird mit der Neuausweisung der Nahversorgungs-
lage Handorf – Kötterstraße/Hobbeltstraße konzeptionell unterstrichen.
Einwohner im Stadtteil
(Stand: 12/2023) 8.151 Einwohner im Stadtteil
(Perspektive 2032) 8.818
Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel rd. 2.600 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel (perspektivisch)* rd. 3.600 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner rd. 0,32 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner
(perspektivisch)*
rd. 0,41 m²
Betriebstypenmix im Stadtteil
1x Lebensmittelvollsortimenter
1x Lebensmitteldiscounter
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024.
47 Weitere Informationen zum Stadtteilentwicklungsko nzept Handorf finden Sie unter: https://www.stadt-m uenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muens-
ter/61_stadtplanung/pdf/Stadtteile/handorf_bericht_2022-02-19.pdf.
145
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Gremmendorf-Ost/West (Stadtbezirk Südost)
Im Stadtteil Gremmendorf (Ost und West) ist nach wi e vor keine flächendeckende Nahversorgung gegeben. D emnach lässt sich
im nordöstlichen Siedlungsbereich, der mehr als 2.000 Menschen umfasst, weiterhin ein Defizit in der fußläufigen Nahversorgung
identifizieren. Die quantitative Verkaufsflächenaus stattung im Bereich Nahrungs- und Genussmittel ist a ls deutlich überdurch-
schnittlich einzustufen. Allerdings ist diese Angebotssituation maßgeblich auf das Vorhandensein des SB-Warenhauses Marktkauf
mit einem umfassenden Lebensmittelangebot zurückzuf ühren, welches sich aufgrund der Lage im Gewerbegeb iet Loddenheide
jedoch nahezu ausschließlich an die autoorientierte Kundschaft richtet. Mit der avisierten Realisierung mehrerer Nahversorgungs-
vorhaben (geplante Entwicklung des neuen Stadtteilz entrums Gremmendorf innerhalb des neuen York-Quarti ers, zudem Nach-
nutzung des ALDI Nord-Marktes am Albersloher Weg dur ch einen Biofachmarkt) wird sich die Nahversorgungss ituation in Bezug
auf das städtebaulich integrierte Angebot im Stadtteil perspektivisch deutlich verbessern. Angesichts dieser Entwicklungsperspek-
tive erscheint die Ansiedlung eines zusätzlichen Lebensmittelmarktes im Nordosten des Stadtteils zur Schließung der dort vorhan-
denen räumlichen Versorgungslücke weniger drängend. Es ist anzunehmen, dass der fußläufig unterversorg te Siedlungsbereich
vorrangig durch die (perspektivisch) bestehenden Lebensmittelmärkte im Stadtteil mitversorgt wird.
Einwohner im Stadtteil
(Stand: 12/2023) 13.375 Einwohner im Stadtteil
(Perspektive 2032) 17.141
Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel rd. 6.600 m²* Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel (perspektivisch)** rd. 11.200 m²*
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner rd. 0,49 m²*
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner
(perspektivisch)**
rd. 0,65 m²*
Betriebstypenmix im Stadtteil
1x Lebensmittelvollsortimenter
zudem Nachnutzung des ehem. ALDI Nord-Standortes am Albersloher Weg durch einen Biofachmarkt*
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * Nachnutzung des ehem. ALDI Nord-Standortes am Albersloher Weg (nunmehr Verlagerung auf den ehemaligen Standort
des REWE-Marktes (Kaufpark) im Stadtteil Angelmodde ) durch einen Biofachmarkt bei gleichbleibender Ges amtverkaufsfläche; die Verlagerung des ALDI-Nord-
Marktes ist aufgrund des zeitlichen Versatzes zur B estandserhebung Stadt + Handel 08-10/2024 kartografisch nicht berücksichtigt; ** unter Berücksichtigung der
konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024.
146
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Angelmodde (Stadtbezirk Südost)
Für den Stadtteil Angelmodde48 ist analog zum EHZK Münster 2018 weiterhin ein Defizit bezüglich der fußläufigen Nahversorgung
festzustellen (hierbei: Angelmodde-Dorf). Die fußlä ufige Nahversorgung wird derzeit insbesondere durch den Lebensmittelvoll-
sortimenter K+K am Standort Am Schütthook und den L ebensmitteldiscounter ALDI Nord am Albersloher Weg g ewährleistet.
Angesichts ihrer Lage ist den beiden Lebensmittelmärkten – bezogen auf den Stadtteil Angelmodde – im Wesentlichen ein Beitrag
für die fußläufige Nahversorgung in Angelmodde-West und Angelmodde-Waldsiedlung zuzuschreiben (der ALDI Nord-Markt über-
nimmt aufgrund der Lage im Grenzbereich zudem eine Nahversorgungsfunktion für den Stadtteil Gremmendorf -Ost/West).
Darüber hinaus wird auch die geplante Wohngebietsentwicklung im südlichen Bereich von Angelmodde-Waldsiedlung nicht voll-
ständig im fußläufig erreichbaren Versorgungsbereic h eines strukturprägenden Lebensmittelmarktes liege n. Daraus lässt sich
jedoch kein unmittelbarer Handlungsbedarf ableiten, da anzunehmen ist, dass das in Bau befindliche Woh nbaugebiet vorrangig
durch den nördlich gelegenen Lebensmittelsupermarkt fußläufig mitversorgt wird.
Neben der differenten Ausgangslage in Bezug auf die räumliche Nahversorgung bestehen im Stadtteil zudem sowohl aktuell als
auch künftig deutliche Defizite hinsichtlich der qu antitativen und qualitativen Nahversorgung. In dies em Kontext ist zunächst
darauf hinzuweisen, dass sich mit der nunmehr erfol gten kleinräumigen Verlagerung des ALDI-Nord-Marktes (inkl. Neubau und
Verkaufsflächenerweiterung) auf den ehemals bestehe nden Standort des REWE-Marktes (Kaufpark) am Albers loher Weg die
quantitative und qualitative Nahversorgungsausstattung bezogen auf den Stadtteil als leicht verbessert darstellt (Hinweis: im Zuge
der Verlagerung ist der ALDI Nord-Markt räumlich be trachtet nunmehr dem Stadtteil Angelmodde zuzuordne n (zuvor: Stadtteil
Gremmendorf-Ost/West), wodurch die stadtteilspezifische Verkaufsflächenausstattung je Einwohner im Sortimentsbereich Nah-
rungs- und Genussmittel von 0,10 m² auf rd. 0,20 m² ansteigt). Dennoch erscheint auch vor dem Hintergr und des Einwohnerzu-
wachses eine gezielte und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Nahversorgung weiterhin empfehlenswert. Dabei stellt insbe-
sondere die Ansiedlung eines marktgängigen Lebensmi ttelmarktes in Angelmodde-Dorf angesichts der einge schränkten Mantel-
bevölkerung (rd. 1.800 Einwohner), der Standortanforderungen des standardisierten Lebensmitteleinzelhandels (v. a. Einwohner-
potenzial im Einzugsgebiet) und der Wettbewerbsstrukturen (insbesondere in Wolbeck-Mitte) allerdings eine besondere Heraus-
forderung dar.
In diesem Zusammenhang wurde dezidiert das Szenario einer Verlagerung des im Einmündungsbereich Lodden weg/Osttor
empfohlenen Stadtteilzentrums Hiltrup-Ost – Osttor (s. Kapitel 6.4) nach Osten in das neue Baugebiet n ördlich der Straße Osttor
(zwischen Am Herzkamp und Pfarrer-Ensink-Weg) geprü ft. Dabei ist mit Bezug auf die Nahversorgung in Ang elmodde festzuhal-
ten, dass ein derart nach Osten verlagertes Stadtte ilzentrum nur für sehr untergeordnete Teile der Bev ölkerung im Ortsteil
Angelmodde-Waldsiedlung (inkl. des neuen Baugebiets südlich der Hiltruper Straße) fußläufig zu erreich en wäre. Der unter-
versorgte Ortsteil Angelmodde-Dorf kann davon aufgrund der großen Entfernung nicht profitieren. Damit würde für den Stadtteil
Angelmodde insgesamt keine signifikante Verbesserun g der räumlichen Nahversorgungssituation durch eine Verlagerung des
Stadtteilzentrums Hiltrup-Ost – Osttor in das neue Baugebiet nördlich der Straße Osttor eintreten. Gleichzeitig würde die geprüfte
Verlagerung des Stadtteilzentrums zu einer Wettbewe rbsverschärfung für den K+K-Markt in Angelmodde füh ren. In der
Zusammenführung wird empfohlen, an der Etablierung des Stadtteilzentrums im zentralen Bereich des Stad tteils Hiltrup-Ost
(zwischen Netto Marken-Discount bis hin zum Einmündu ngsbereich Loddenweg/Osttor entlang der Straße Ostt or) festzuhalten,
auch da die zentrale Lage eine gute Erreichbarkeit für die umliegenden Wohnsiedlungsbereiche ermöglich t (der Prüfstandort im
östlichen Bereich des Stadtteils weist eine deutlich geringere Mantelbevölkerung (Differenz rd. 2.200 EW) im direkten Umfeld auf)
und der bestehende Einzelhandelsbesatz im Bereich b isherigen Nahversorgungslage an der Straße Osttor in den zentralen
Versorgungsbereich integriert werden kann.
Auch die Ansiedlung eines marktgängigen Lebensmitte lmarktes im Kreuzungsbereich von Albersloher Weg, O sttor und Hiltruper
Straße wird im Konzeptentwurf nicht aufgegriffen, da ein solcher Markt voraussichtlich die Ausweisung des neu geplanten Stadt-
teilzentrums in Hiltrup-Ost und die bestehende Nahve rsorgungslage Am Schütthook beeinträchtigen würde u nd im Übrigen als
nicht-integrierter Standort derzeit nicht umsetzung sfähig wäre. Zudem würde sich ein solcher Marktstan dort auch nicht positiv
auf die fußläufige Nahversorgung von Angelmodde-Dorf auswirken können.
48 Weitere Informationen zum Stadtteilentwicklungsko nzept Angelmodde finden Sie unter: https://www.stad t-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-mu-
enster/61_stadtplanung/pdf/Stadtteile/angelmodde_stadtteilentwicklungskonzept_abschlussbericht.pdf.
147
Einwohner im Stadtteil
(Stand: 12/2023) 8.818 Einwohner im Stadtteil
(Perspektive 2032) 10.152
Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel rd. 1.800 m²* Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel (perspektivisch)** rd. 1.800 m²*
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner rd. 0,20 m²*
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner
(perspektivisch)**
rd. 0,18 m²*
Betriebstypenmix im Stadtteil
1x Lebensmittelvollsortimenter
1x Lebensmitteldiscounter*
1x stand-alone Getränkemarkt (> 300 m²)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * inkl. der i m Nachgang der Bestandserhebung erfolgten Verlagerung des ALDI-Nord-Marktes am Albersloher Weg auf
den ehemals bestehenden Standort des REWE-Marktes (Kaufpark), damit einhergehend ist der ALDI Nord-Markt räumlich betrachtet nunmehr dem Stadtteil Angel-
modde zuzuordnen (zuvor: Stadtteil Gremmendorf-Ost/West); die Verlagerung des ALDI-Nord-Marktes ist aufgrund des zeitlichen Versatzes zur Bestandserhebung
Stadt + Handel 08-10/2024 kartografisch nicht berücksichtigt; ** unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt
Münster 2024.
148
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Wolbeck (Stadtbezirk Südost)
Im Stadtteil Wolbeck wird weiterhin eine überwiegend flächendeckende fußläufige Nahversorgung bereitgestellt. Die quantitative
Verkaufsflächenausstattung im Bereich Nahrungs- und Genussmittel präsentiert sich gegenwärtig wie auch perspektivisch als
überdurchschnittlich. Auch der Betriebstypenmix kann analog zum EHZK Münster 2018 als ausgewogen bewer tet werden. Somit
ergeben sich über die langfristige Sicherung der be stehenden Nahversorgungsstrukturen hinaus keine weit eren wesentlichen
Handlungsbedarfe.
Einwohner im Stadtteil
(Stand: 12/2023) 10.724 Einwohner im Stadtteil
(Perspektive 2032) 11.105
Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel rd. 5.800 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel (perspektivisch)* rd. 5.800 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner rd. 0,54 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner
(perspektivisch)*
rd. 0,52 m²
Betriebstypenmix im Stadtteil
2x Lebensmittelvollsortimenter
2x Lebensmitteldiscounter
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berüc ksichtigung der in Planung befindlichen Nahversorgu ngsvorhaben (Angabe als überschlägige Gesamtver-
kaufsfläche).
149
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Berg Fidel (Stadtbezirk Hiltrup)
Im Stadtteil Berg Fidel 49 wird die fußläufige Nahversorgung weiterhin vorrang ig durch den im Zentrum gelegenen Lebensmittel-
markt (nah & frisch) sichergestellt. Dagegen leiste n die Lebensmitteldiscounter im Nordenosten des Stad tteils aufgrund ihrer
städtebaulich bedingt integrierten Lage nur einen eingeschränkten Beitrag zur fußläufigen Nahversorgung und richten ihr Angebot
vielmehr an Autokunden. Auch der strukturprägende G etränkemarkt im Bereich der Hammer Straße liegt an einem autokun-
denorientierten Standort. Demzufolge sind die Angab en zur quantitativen Nahversorgung in Berg Fidel ent sprechend den Aus-
sagen im EHZK Münster 2018 zu relativieren, wonach ein Großteil der Verkaufsflächen auch gegenwärtig n icht unmittelbar der
fußläufigen Nahversorgung dient. Daher sind in erste r Linie die Versorgungsfunktionen der siedlungsräuml ich gut integrierten
Standorte langfristig zu sichern und – wenn flächen seitig möglich – zu stärken. Gleichzeitig sind Entw icklungen, welche den
zentralen Versorgungsbereiche bzw. die integrierte Nahversorgung im Stadtteil wesentlich negativ beeinträchtigen, zu vermeiden.
Darüber hinaus ist – entsprechend den Zielen des EHZK Münster 2018 – eine Verlagerung der nicht bzw. nur bedingt integrierten
strukturprägenden Lebensmittelanbieter in städtebau lich integrierte Lagebereiche anzustreben, sofern s ich geeignete Flächen-
potenziale ergeben sollten.
Einwohner im Stadtteil
(Stand: 12/2023) 5.863 Einwohner im Stadtteil
(Perspektive 2032) 5.805
Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel rd. 4.200 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel (perspektivisch)* rd. 4.200 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner rd. 0,72 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner
(perspektivisch)*
rd. 0,72 m²
Betriebstypenmix im Stadtteil
1x Lebensmittelvollsortimenter
2x Lebensmitteldiscounter
1x stand-alone Getränkemarkt (> 300 m²)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024.
49 Weitere Informationen zum Entwicklungskonzept Ber g Fidel (noch in Bearbeitung) finden Sie unter: htt ps://www.stadt-muenster.de/stadtplanung/stadt-
teile/stadtteilentwicklungskonzept-berg-fidel.
150
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Hiltrup-Ost (Stadtbezirk Hiltrup)
Im Stadtteil Hiltrup-Ost 50 wird analog zum EHZK Münster 2018 eine nahezu fläc hendeckende Nahversorgung durch die zwei
bestehenden Lebensmittelmitteldiscounter bereitgestellt. Der Betriebstypenmix ist aufgrund des Fehlens eines Lebensmittelvoll-
sortimenters aktuell nicht als ausgewogen zu bewert en. Diesem derzeit bestehenden Defizit wird allerdi ngs durch die geplante
Neuansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters im neuen, geplanten Stadtteilzentrum Hiltup-Ost – Ostt or perspektivisch
entgegengewirkt. Hinsichtlich der quantitativen Ver kaufsflächenausstattung im Bereich Nahrungs- und Gen ussmittel zeigt sich,
dass der Stadtteil Hiltrup-Ost sowohl aktuell als a uch vor dem Hintergrund der signifikanten Wohnbauen twicklungen perspekti-
visch über eine deutlich unterdurchschnittliche quantitative Ausstattung verfügt. Vor diesem Hintergrund gilt es, die quantitative
und qualitative Nahversorgung im Stadtteil Hiltrup-Ost weiter bedarfsgerecht zu optimieren.
Einwohner im Stadtteil
(Stand: 12/2023) 6.126 Einwohner im Stadtteil
(Perspektive 2032) 7.852
Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel rd. 1.300 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel (perspektivisch)*
rd. 2.300 m²
(rd. 4.900 m²)**
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner rd. 0,21 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner
(perspektivisch)*
rd. 0,29 m²
(rd. 0,62 m²)**
Betriebstypenmix im Stadtteil
2x Lebensmittelvollsortimenter
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024; **
Angabe einer Spannweite hinsichtlich der geplanten Verkaufsfläche, daher Berechnung der niedrigsten und höchsten Verkaufsflächenausstattung.
50 Weitere Informationen zum Stadtteilentwicklungsko nzept Hiltrup-Ost finden Sie unter: https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muens-
ter/61_stadtplanung/pdf/Stadtteile/stek_hiltrup-ost.pdf.
151
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Hiltrup-Mitte (Stadtbezirk Hiltrup)
Im Stadtteil Hiltrup-Mitte besteht nach wie vor eine als positiv zu bewertende räumliche, quantitative und qualitative Nahversor-
gung. In diesem Kontext ist festzuhalten, dass sich die Lebensmittelmärkte EDEKA, ALDI Nord und LIDL im ZVB Stadtbereichszent-
rum Hiltrup-Mitte im Nachgang der Erstellung des EHZK Münster 2018 erweitert bzw. neu aufgestellt haben und somit die lebens-
mittelbezogene Nahversorgung im Stadtteil weiter ges tärkt wurde. Demnach gilt es vorrangig, das Nahverso rgungsangebot
langfristig im Bestand zu sichern. Etwaige Verkaufs flächenentwicklungen über den derzeitigen Stand hin aus sind angesichts der
überdurchschnittlichen Verkaufsflächenausstattung d ezidiert auf die absatzwirtschaftliche und städteba uliche sowie landes-
planerische Konformität hin zu überprüfen.
Einwohner im Stadtteil
(Stand: 12/2023) 10.370 Einwohner im Stadtteil
(Perspektive 2032) 9.992
Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel rd. 8.100 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel (perspektivisch)* rd. 8.100 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner rd. 0,78 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner
(perspektivisch)*
rd. 0,81 m²
Betriebstypenmix im Stadtteil
3x Lebensmittelvollsortimenter
4x Lebensmitteldiscounter
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024.
152
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Hiltrup-West (Stadtbezirk Hiltrup)
Im Stadtteil Hiltrup-West wird durch die Lebensmittelmärkte im zentralen Versorgungsbereich eine nahezu flächendeckende fuß-
läufige Nahversorgung bereitgestellt. Die qualitativ e Nahversorgung (Betriebstypenmix) ist durch das Vor handensein eines Voll-
sortimenters und eines Lebensmitteldiscounters eben falls als positiv zu bewerten. Die Ausstattungskenn ziffern weisen hingegen
sowohl aktuell als auch perspektivisch auf eine unt erdurchschnittliche quantitative Verkaufsflächenausstattung im Bereich Nah-
rungs- und Genussmittel hin. Im Ergebnis gilt es pr imär weiterhin, die bestehenden Lebensmittelmärkte im zentralen Versor-
gungsbereich im Sinne der Zentrenstärkung zu sichern und gemäß ihrer Versorgungsfunktion weiterzuentwickeln. Erst nachrangig
dazu ist eine Nahversorgungsentwicklung zur Bereitstellung einer bedarfsgerechten Nahversorgung außerhalb der stadtteilspezi-
fischen Zentrenstruktur an einem städtebaulich sinnvollen Alternativstandort anzustreben (nur sofern ohne städtebauliche nega-
tive Auswirkungen und landesplanerisch konform).
Einwohner im Stadtteil
(Stand: 12/2023) 9.541 Einwohner im Stadtteil
(Perspektive 2032) 8.905
Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel rd. 3.100 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel (perspektivisch)* rd. 3.100 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner rd. 0,33 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner
(perspektivisch)*
rd. 0,34 m²
Betriebstypenmix im Stadtteil
1x Lebensmittelvollsortimenter
1x Lebensmitteldiscounter
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berücksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nahversorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024.
153
Nahversorgungsstruktur im Außenstadtteil Amelsbüren (Stadtbezirk Hiltrup)
Im Stadtteil Amelsbüren 51 wird durch die bestehenden Lebensmittelmärkte weit erhin eine überwiegend flächendeckende
Nahversorgung bereitgestellt. Durch die erfolgte Ans iedlung eines Lebensmitteldiscounters (als Nachfolge nutzung eines
ehemaligen Lebensmittelvollsortimenters) ist der Be triebstypenmix im Vergleich zum EHZK Münster 2018 n unmehr als
ausgewogen zu bewerten. Die quantitative Verkaufsfl ächenausstattung im Bereich Nahrungs- und Genussmitt el stellt sich aller-
dings auch aktuell als deutlich unterdurchschnittli ch dar. In diesem Kontext ergeben sich gewisse Hand lungsbedarfe zur
Optimierung der stadtteilspezifischen Nahversorgungs situation. Dabei gilt es primär, das bestehende Nahv ersorgungszentrum
Amelsbüren langfristig zu sichern und gemäß seiner Versorgungsfunktion weiterzuentwickeln (sofern unter Berücksichtigung der
gegenwärtigen Flächenrestriktionen möglich). Etwaig e Entwicklungsbestrebungen außerhalb des ZVB sind a llenfalls sekundär
zulässig, sofern das Vorhaben standortgerecht dimen sioniert ist, negative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Grund-
versorgung vermieden werden sowie landesplanerische Vorgaben dem nicht entgegenstehen.
Einwohner im Stadtteil
(Stand: 12/2023) 6.841 Einwohner im Stadtteil
(Perspektive 2032) 7.628
Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel rd. 1.800 m² Verkaufsfläche Nahrungs- und
Genussmittel (perspektivisch)* rd. 1.800 m²**
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner rd. 0,26 m²
Verkaufsflächenausstattung Nahrungs-
und Genussmittel pro Einwohner
(perspektivisch)*
rd. 0,24 m²**
Betriebstypenmix im Stadtteil
1x Lebensmittelvollsortimenter
1x Lebensmitteldiscounter
1x stand-alone Getränkemarkt (> 300 m²)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Isochronen: ESRI, here.com (Geschwindigkeit: 5 km/h); Einwohner: Stadt
Münster (Stand: 12/2023); Einwohnerprognose: Kleinräumige Bevölkerungsprognose bis 2032; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL; Stadt
Münster: Baulandprogramm 2024 – 2032; * unter Berüc ksichtigung der konkret in Planung befindlichen Nah versorgungsvorhaben gemäß Stadt Münster 2024;
** geplante Wiedernutzung des ehem. K+K-Marktes durch Neuansiedlung des Netto-Marktes bei gleichbleibender Gesamtverkaufsfläche.
51 Weitere Informationen zur Zukunftswerkstatt Amels büren finden Sie unter: https://www.stadt-muenster. de/sessionnet/sessionnetbi/get-
file.php?id=423303&type=do.
154
7.4 HANDLUNGSPRIORITÄTEN ZUR NAHVERSORGUNG IN MÜNSTER
In Münster bestehen unter Berücksichtigung der sign ifikanten Siedlungs- und Einwohnerentwicklung, des demographischen
Wandels und der wachsenden Konsumansprüche gewisse Handlungsbedarfe zur langfristigen Sicherung und zi elgerichteten
Weiterentwicklung der Nahversorgungssituation. Da mit zunehmendem Überschreiten absatzwirtschaftlicher E ntwicklungs-
perspektiven gesamtstädtische oder kleinräumige Ums atzumverteilungen städtebaulich relevante Größenord nungen erreichen,
die wiederum mit Betriebsschließungen und Trading-Down-Effekten einhergehen können, sollten die zukünftigen Ansiedlungsbe-
mühungen der Stadt Münster weiterhin einer nach Handlungsprioritäten abgestuften Strategie bestehen:
1) Fokus der Nahversorgung auf die zentralen Versorgungsbereiche
Sicherung und Weiterentwicklung der jeweiligen Versorgungsfunktion der zentralen Versorgungsbereiche
Vermeidung von Funktionsverlusten, die durch Verkau fsflächenentwicklungen außerhalb der zentralen Vers orgungs-
bereiche resultieren könnten
Verbesserung der Standortrahmenbedingungen vor allem bei aktuell nicht vollumfänglich marktgerechten Betrieben
2) Nahversorgung an Nahversorgungslagen sowie an sonstigen städtebaulich integrierten Standorten sichern sowie im
Sinne der Zukunftsfähigkeit ggf. bedarfs- bzw. funktionsgerecht fortentwickeln
Sicherung der standortspezifischen Versorgungsfunkt ion und damit ggf. verbundene bedarfs- bzw. funktio nsgerechte
Verkaufsflächenanpassung (Fokus: Lebensmittelsegmen t); für diese Empfehlungen gilt zugleich das Nahvers orgungs-
prüfschema (siehe Kapitel 7.5)
Neue Nahversorgungslagen müssen die konzeptionellen Kriterien erfüllen
Nahversorgungsvorhaben in den sonstigen städtebaulic h integrierten Lagen konzeptionell nur möglich, sof ern diese
eine versorgungsstrukturell sinnvolle sowie städteb aulich und absatzwirtschaftlich verträgliche Ergänz ung zu den be-
stehenden Nahversorgungsstrukturen in den zentralen Versorgungsbereichen und den Nahversorgungslagen darstellen
(im Einzelfall zu prüfen)
Keine weitere Erhöhung der Standortattraktivität, s ofern diese wesentliche negative Beeinträchtigungen der ZVB zur
Folge hat
In den kleineren Stadtteilen ohne ausreichende Mantelbevölkerung für marktgerechte Nahversorgungsangebote soll es
konzeptionell nach wie vor möglich sein, eine stadt teilspezifisch angepasste Nahversorgung über alterna tive Anbieter
(z. B. Kleinflächenkonzepte, Hofläden) bereitzustellen
Verkaufsflächenentwicklungen ohne negative Auswirkungen auf die ZVB sowie die wohnortnahe Grundversorgung und
sofern landesplanerisch und konzeptionell konform (mögliche Verkaufsflächenerweiterungen sind vorhabenbezogen zu
prüfen)
3) Keine Neuansiedlungen an den Sonderstandorten und in siedlungsstrukturell nicht integrierten Lagen sowie
restriktiver Umgang mit Bestandserweiterungen
An den Sonderstandorten und in siedlungsstrukturell nicht integrierten Lagen Sicherung der bestehenden Versorgungs-
funktion; darüber hinaus keine Neuansiedlungen von Na hversorgungsbetrieben (Ausnahme: Tankstellenshops, Kioske
oder Hofläden).
Im Rahmen des Bestandsschutzes können ausnahmsweise geringfügige VKF-Erweiterungen genehmigt werden, w enn
diese für eine funktionsgerechte Weiternutzung des Bestandbetriebes im Sinne der Erhaltung und zeitgem äßen
Nutzung des Betriebes unbedingt notwendig sind und w enn hierdurch keine wesentliche Beeinträchtigung ze ntraler
Versorgungsbereiche und der wohnortnahen Grundverso rgung erfolgt sowie die Vorhabenplanung landesplane risch
konform ist. Analog zum EHZK Münster 2018 kann unte r einer geringfügigen Verkaufsflächenerweiterung i. d. R. eine
Erhöhung der Verkaufsfläche um bis zu 10 % verstanden werden. Eine ausdifferenzierte Begrenzung ist im begründeten
Einzelfall unter Abwägung stadtentwicklungspolitisc her, auswirkungsbezogener, landesplanerischer, rech tlicher und
betreiberseitiger Aspekte nach Einzelfallprüfung mö glich. Eine mehrfache „geringfügige“ Erweiterung inne rhalb eines
kurzen Betrachtungszeitraums soll nicht möglich sein.
155
Für diese Empfehlungen gelten die Steuerungsleitsät ze (siehe Kapitel 11), die ein ausgewogenes Regular ium zum Schutz und zur
Entwicklung sowohl der zentralen Versorgungsbereiche als auch der wohnortnahen Versorgung in der Fläche beinhalten. Zudem
wird empfohlen, die vorstehenden Handlungsprioritäten durch entsprechende bauleitplanerische Festsetzungen umzusetzen.
7.5 STANDORTGERECHTE DIMENSIONIERUNG VON LEBENSMITTELMÄRKTEN
Aufgrund der hohen Bedeutung von größeren Einzelhan delsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten Sortimen ten als Kunden-
magnet und für die Besucherfrequenz in den zentrale n Versorgungsbereichen, sollen Einzelhandelsvorhabe n mit einem
nahversorgungsrelevanten Hauptsortiment vorrangig in den zentralen Versorgungsbereichen se lbst gesichert und weiterent-
wickelt werden.
Nachgeordnet soll das integrierte Nahversorgungsangeb ot außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche (ins besondere an
Nahversorgungslagen) gesichert und bedarfsgerecht we iterentwickelt werden. Für diese Vorhaben
außerhalb der zentralen
Versorgungsbereiche ist im Rahmen künftiger Konformitätsprüfungen zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept das folgende
Prüfschema anzuwenden (siehe nachfolgende Abbildung).
Das Prüfschema dient der Ersteinschätzung von lebensmittelbezogenen Nahversorgungsvorhaben (Ansiedlungen und
Erweiterungen) mit einem nahversorgungsrelevanten Hauptsortiment gemäß Sortimentsliste, das vorrangig auf die wohnortnahe
Versorgung ausgerichtet ist und somit einen wesentli chen Teil des zu erwartenden Umsatzes aus dem situa tiven Nahbereich
abschöpft (somit Fokussierung auf die Ersteinordnun g von klassischen Lebensmittelvollsortimentern und Lebensmittel-
discountern).
Abbildung 25: Prüfschema der Konzeptkongruenz bei d er Ansiedlung oder Erweiterung von Betrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Hauptsor-
timent
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Hinweis: Eine k onzeptionelle Empfehlung ersetzt keine einzelfallbe zogene Verträglichkeitsanalyse; * vgl. Einzelhandel serlass
NRW 2021.
Das Nahversorgungsprüfschema resultiert in einer Ampel. Eine „grüne Ampel“ zeigt eine positive Bewertung an, eine „rote Ampel“
hingegen eine negative Bewertung. Eine uneindeutige Bewertung wird durch eine „gelbe Ampel“ dargestellt, welche eine
bedingte Eignung darstellt. Die Bewertungskriterien werden im Folgenden näher erläutert. Eine konzeptionelle Empfehlung
ersetzt keine einzelfallbezogene Verträglichkeitsanalyse.
Prüfroutine 1: Nahversorgungsrelevantes Vorhaben (Fokus: klassischer Lebensmitteleinzelhandel)
Nahversorgungsvorhaben sind i. d. R. nur Ansiedlunge n und Erweiterungen von Einzelhandelsbetrieben (nur klassischer Lebens-
mitteleinzelhandel), deren Verkaufsfläche mindestens zu 90 % aus nahversorgungsrelevanten Sortimenten (gleichzeitig zentren-
relevant) besteht.
Ist das zu prüfende Nahversorgungsvorhaben ein nahve rsorgungsrelevantes Vorhaben, so kann mit Prüfrouti ne 2 fortgefahren
werden. Ist das zu prüfende Nahversorgungsvorhaben n icht nahversorgungsrelevant, erfolgt eine Prüfung a ls zentrenrelevantes
156
oder nicht zentren- und nicht nahversorgungsrelevan tes52 Vorhaben unter Berücksichtigung der weiteren Zielv orgaben des
vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (Zentren- und Standortkonzept, Steuerungsleitsätze).
Prüfroutine 2: Standorttyp
Für die Prüfroutine 2 erfolgt eine Bewertung des St andorttyps, wobei nach Nahversorgungslagen und städt ebaulich integrierten
Lagen unterschieden wird. Für die im Rahmen des Konzeptes bereits überprüften Standorte kann mit der Einstufung nach Kapitel
7.1 fortgefahren werden. Diese sollte jedoch bei we sentlichen Veränderungen der Standortrahmenbedingun gen im Umfeld des
Planvorhabens nochmals überprüft werden. Darüber hi naus ist es auch ohne Konzeptfortschreibung möglich , neue Nahversor-
gungslagen auszuweisen. Hierzu sind die genannten Kriterien für Nahversorgungslagen zu prüfen.
Eine städtebauliche Integration liegt vor, wenn der Vorhabenstandort im direkten räumlich-funktionalen Zusammenhang zu
Gebieten mit Wohnbebauung steht bzw. idealerweise g rößtenteils von Wohnbebauung umgeben ist. Darüber h inaus soll eine
fußläufige Anbindung an die zugeordneten Wohnsiedlu ngsbereiche vorliegen (z. B. Fußwege, Querungshilfe n über stark
befahrene Straßen, keine städtebaulichen oder natur räumlichen Barrieren). Bei einer bauleitplanerisch gesicherten städtebau-
lichen Integration gilt diese Prüfroutine ebenfalls als erfüllt.
Gegenüber einer städtebaulich integrierten Lage müs sen für die Bewertung als Nahversorgungslage zusätzl ich die weiteren
Kriterien für die Ausweisung einer Nahversorgungslag e (siehe Kapitel 7.1) erfüllt sein. Gleichzeitig gi lt es an dieser Stelle explizit
darauf hinzuweisen, dass Nahversorgungsvorhaben an den sonstigen städtebaulich integrierten Lagen konzeptionell nur möglich
sind, sofern diese eine versorgungsstrukturell sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden Nahversorgungsstrukturen in den zentra-
len Versorgungsbereichen und an den Nahversorgungsla gen darstellen (siehe Kapitel 7.4 und 11). Diesen S achverhalt gilt es im
Einzelfall zu bewerten. So kann z. B. ein enger räu mlicher Zusammenhang zu einem Nahversorger bzw. eine m Nahversorgungs-
vorhaben in einem zentralen Versorgungsbereich oder an einer Nahversorgungslage aus versorgungsstruktur eller und somit
konzeptioneller Sicht ein Ausschlusskriterium für ein Nahversorgungsvorhaben an einer sonstigen städtebaulich integrierten Lage
darstellen.
Ein städtebaulich nicht integrierter Standort (z. B . Gewerbegebietslagen oder bei gänzlich fehlender u mgebender Wohnbe-
bauung) stellt ein Ausschlusskriterium dar.
Im Falle eines Nahversorgungsvorhaben an einer Nahver sorgungslage oder an einer sonstigen integrierten L age kann mit
Prüfroutine 3 fortgefahren werden.
Prüfroutine 3: Standortgerechte Dimensionierung
Ein wesentlicher Teil des zu erwartenden Vorhabenum satzes soll aus dem situativen Nahbereich abgeschöpf t werden können.
Die Höhe der konzeptionell angemessenen Kaufkraftabschöpfung ergibt sich aus dem Standorttyp.
Bei Nahversorgungslagen sind aus fachgutachterlicher Sicht aufgrund der besonderen Versorgungsbedeutung Kauf-
kraftabschöpfungsquoten im situativen wohnortnahen Bereich von rd. 35 bis 50 % und im erweiterten wohn ortnahen
Bereich von rd. 25 % anzunehmen.
Bei einem sonstigen städtebaulich integrierten Stan dort kann in der Regel von einer Kaufkraftabschöpfu ng von rd. 35
bis 50 % im situativen wohnortnahen Bereich ausgegangen werden.
Spannweite der Kaufkraftabschöpfung: Die jeweilige Abschöpfung der sortimentsspezifischen Kaufkraft im situativen Nahbereich
soll abhängig von verschiedenen Rahmenbedingungen im Einzelfall abgeleitet werden. Relevante Rahmenbedingungen sind hier-
bei u. a. die Angebotsqualität in Relation zur Nachf ragesituation, die Optimierung der Standortrahmenbe dingungen eines
Bestandsbetriebes, räumlich unterversorgte Bereiche sowie siedlungsstrukturelle und wettbewerbliche Gegebenheiten.
Abgrenzung des situativen Nahbereichs: Der situative Nahbereich ist im Einzelfall unter Be rücksichtigung der siedlungsräum-
lichen, wettbewerblichen und topografischen Gegeben heiten abzuleiten und soll sich an einer fußläufige n Entfernung von
rd. 1.000 m orientieren. Nahegelegene Wettbewerber u nd zentrale Versorgungsbereiche können jedoch zu ei ner Reduzierung
des situativen Nahbereiches führen. Darüber hinaus k önnen fehlende Nahversorgungsangebote und qualitativ hochwertige
52 Nachfolgend abgekürzt als nicht zentrenrelevantes Sortimente.
157
Fußwegeverbindungen auch eine Ausweitung des situat iven Nahbereiches begründen. Grundsätzlich soll sic h der situative Nah-
bereich an siedlungsräumlichen Zusammenhängen sowie städtebaulichen und naturräumlichen Barrieren orie ntieren. Ein deut-
lich über den wohnortnahen Bereich (rd. 1.000 m fußläufige Entfernung) hinausgehender Nahbereich kann in begründeten Aus-
nahmefällen möglich sein, um z. B. bislang und auch zukünftig dauerhaft unterversorgte Siedlungslagen (z. B. aufgrund zu geringer
Mantelbevölkerung) einzuschließen, die im Einzugsbe reich des Vorhabenbetriebs liegen. Solche erweiterten wohnortnahen
Bereiche umfassen i. d. R. bis zu 10 min Fahrzeit mit dem F ahrrad oder annähernd 2,0 km bis 2,5 km Radfahrdist anz (vgl. Einzel-
handelserlass NRW 2021). Für die erweiterten wohnort nahen Bereiche ist von einer deutlich niedrigeren K aufkraftabschöpfung
(i. d. R. bis zu 25 %) auszugehen. Der für den Vorh abenbetrieb im Rahmen dieser Prüfroutine zugrunde g elegte situative Nahbe-
reich dient auch als Bemessungsgrundlage für den Schutz zentraler Versorgungsbereiche.
Abschließende Gesamtbewertung
Bei einer für den Standorttyp angemessenen Kaufkraftabschöpfung („grüne Ampel“) ist das Vorhaben als grundsätzlich konform
zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept zu bewerten. Diese Vorprüfung ersetzt keine einzelfallbezogene Auswirkungsanalyse. Es
wird zusätzlich empfohlen, die Auswirkungen des Vorhabens im Rahmen einer einzelfallbezogenen Auswirkungsanalyse zu ermit-
teln, in die das Ergebnis des Prüfschemas mit einfließt.
Eine geringfügige Überschreitung um bis zu 5 %-Punkte wird im Rahmen des Nahversorgun gsprüfschemas zwar nicht mehr als
angemessene, jedoch lediglich als „leicht höhere“ Abs chöpfungsquote gewertet und erfährt demnach eine en tsprechende
Abwertung („gelbe Ampel“). Dabei ist insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden Dynamik im Einzelhandel (u. a. Stand-
ortverlagerungen, Betriebserweiterungen, Veränderun gen der Betriebstypen) die empfohlene Kaufkraftabsc höpfung somit als
Richtwert – und nicht als fixer Wert – zu verstehen . Eine Ansiedlung/Erweiterung sollte in diesem Fall jedoch mit situations-
abhängigen Empfehlungen (z. B. Verbesserung der fußläufigen Erreichbarkeit, leichte Reduzierung der Verkaufsfläche) verknüpft
werden. Die genauen Auswirkungen des Planvorhabens sind zudem im Rahmen einer einzelfallbezogenen Verträglichkeitsanalyse
zu ermitteln, in die das Ergebnis des Prüfschemas mit einfließt.
Eine noch höhere Abschöpfungsquote stellt i. d. R. ein Ausschlusskriterium dar („rote Ampel“). Eine Konf ormität zum Einzelhan-
dels- und Zentrenkonzept liegt damit voraussichtlic h nicht vor und es wird empfohlen, eine Anpassung d er Verkaufsflächen-
dimensionierung vorzunehmen oder die Eignung eines alternativen Standortes zu prüfen.
Grundsätzlich sind die absatzwirtschaftlichen Auswi rkungen eines Vorhabens auf Basis einer validen und nachvollziehbaren
Methodik zu ermitteln und darzustellen. Dabei sind für die Berechnung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen des Vorhabens
auch realistisch zu erwartende maximale Flächenproduktivitäten zu verwenden.
Neben der Ermittlung potenzieller absatzwirtschaftli cher Auswirkungen (Umsatzumverteilungen) ist in die sem Fall v. a. eine
städtebaulich begründete Analyse und eine städtebauliche Einordnung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen auf den Bestand
und die Entwicklungsziele für die (untersuchungsrel evanten) zentralen Versorgungsbereiche sowie auf di e Nahversorgungs-
strukturen zu erbringen. Dabei sind auch mögliche S trukturverschiebungen in den zentralen Versorgungsb ereichen von Bedeu-
tung.
158
8 Sonderstandortkonzept
Neben den zentralen Versorgungsbereichen bestehen in Münster weitere strukturprägende Einzelhandelsaggl omerationen mit
einem deutlichen Standortgewicht, die bereits im EH ZK Münster 2018 als Sonderstandorte definiert wurde n. Im Sinne der
gesamtstädtischen Standortbalance und der übergeord neten Entwicklungszielstellung zur Einzelhandelsent wicklung in Münster
sind weiterhin mehrere Zielstellungen mit der Weiterentwicklung der Sonderstandorte verbunden. So sind Sonderstandorte nach
wie vor grundsätzlich als Ansiedlungsbereiche für d en großflächigen Einzelhandel mit nicht zentrenrele vantem und nicht
nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment zu verstehen. Sie dienen der Angebotsergänzung der zentralen Versorgungsbereiche,
indem sie Einzelhandelsbetriebe aufnehmen,
die einen überdurchschnittlichen Flächenverbrauch aufweisen,
die in den zentralen Versorgungsbereichen räumlich betrachtet nur bedingt bzw. gar nicht anzusiedeln wären,
die Sortimente führen, die den zentralen Versorgungsbereich wie auch die flächendeckende Nahversorgungsstruktur in
ihrer Entwicklung nicht negativ beeinträchtigen.
Die gezielte Ausweisung von Sonderstandorten und die nähere planerische Befassung mit ihnen trägt begünstigend dazu bei, dass
Angebotsflächen für geeignete Vorhaben kurzfristig zur Verfügung gestellt werden können, weil die realen Flächen dazu
frühzeitig vorbereitet werden und die örtliche Baul eitplanung diesbezügliche Angebote bereits im Vorfe ld gestalten
kann,
ihre Leistungsfähigkeit gezielt optimiert werden kann, z. B. in erschließungstechnischen Fragestellungen,
sie durch Aufgabenteilung, Spezialisierung, Größe s owie die Bündelungswirkung auch in der überörtliche n Nachfrage
als Einkaufsstandort für bestimmte Sortimente deutlich wahrgenommen werden,
benachbarte Nutzungsarten durch eine räumlich klare Fassung der jeweiligen Sonderstandorte vor einem sc hleichend
unter Druck geratenen Bodenpreisgefüge, der von der Einzelhandelsfunktion ausgehen könnte, geschützt werden. Die-
ses wird insbesondere den auf günstige Grundstücke und Entwicklungsspielräume angewiesenen sonstigen G ewerbe-
oder Handwerksbetrieben zugutekommen,
Gewerbe- und Industriegebiete für entsprechende Betriebe freigehalten und Freiräume gesichert werden können.
E
159
8.1 SONDERSTANDORTE IN MÜNSTER (E)
Für Münster werden mit den Sonderstandorten Schifff ahrter Damm/An der Kleimannbrücke, Steinfurter Stra ße/BAB 1,
Loddenheide, Hammer Straße/Trauttmansdorffstraße, W eseler Straße und Robert-Bosch-Straße weiterhin ins gesamt sechs
Sonderstandorte fortgeschrieben (siehe Abbildung 26).
Abbildung 26: Sonderstandorte in Münster (Zielperspektive)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL.
E Sonderstandorte
E_1 Steinfurter Straße/BAB 1
E_2 Schifffahrter Damm/An der Kleimannbrücke
E_3 Loddenheide
E_4 Robert-Bosch-Straße
E_5 Hammer Straße/Trauttmansdorffstraße
E_6 Weseler Straße
Eine gesamtstädtische Konzentration auf diese berei ts ausgebildeten und leistungsfähigen Sonderstandor te ist aus städtebau-
licher Sicht weiterhin sinnvoll, um Angebote aus Ku ndensicht attraktiv räumlich zu bündeln und einer D ispersion des Einzel-
handelsstandortgefüges, auch im Interesse der Stand ortsicherung für Handwerks-, produzierende und weit erverarbeitende
Gewerbebetriebe, entgegenzuwirken. Darüber hinaus s chafft die Standortbündelung auch für das überörtli che Nachfrage-
potenzial im oberzentralen Einzugsgebiet interessantere Standorte und kann somit zur Sicherung und zum Ausbau der Kaufkraft-
zuflüsse aus dem Umland beitragen.
Nachfolgend werden die Angebotsstruktur sowie räumliche Ausprägung der empfohlenen Sonderstandorte dargestellt.
E
160
SONDERSTANDORT STEINFURTER STRAßE/BAB 1 (E_1)
Gesamtverkaufsfläche (in m²) 21.500 Magnetbetriebe:
Möbelhaus Höffner
Anzahl Einzelhandelsbetriebe 5
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Gegenüber dem EHZK Münster 2018 im südlichen Bereich Einkürzung der räumlichen Fassung Einkürzung um den ehemaligen Anbieter
Möbel Discount (nunmehr Tovar Elektrotechnik und so mit keine Prägung durch den Einzelhandel); im Nordw esten Erweiterung des
Sonderstandortes um die Betreiber Dobermann GmbH Ba ustoffhandel und Büroeinrichtungen Steffers; im Nor dosten Einkürzung der
räumlichen Fassung aufgrund perspektivischer (hande lsferner) Entwicklungen; darüber hinaus Fortschreib ung der räumlichen Fassung
gemäß EHZK Münster 2018
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengrundlage Stadt M ünster; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl.
Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei).
E
161
SONDERSTANDORT SCHIFFFAHRTER DAMM/AN DER KLEIMANNBRÜCKE (E_2)
Gesamtverkaufsfläche (in m²) 26.000 Magnetbetriebe:
Hornbach, REDDY Küchen & Elektrowelt, Lucky Bike, J ysk,
Meyers Gartenmöbel, Hammer, Tedox Anzahl Einzelhandelsbetriebe 20
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Im Sinne einer perspektivischen Fortentwicklung mit dem nicht zentrenrelevanten Einzelhandel erfolgt d ie Erweiterung des Sonder-
standortes um die östlich angrenzende Fläche (gemäß FNP derzeit als GE dargestellt); darüber hinaus Fo rtschreibung der räumlichen
Fassung gemäß EHZK Münster 2018
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengrundlage Stadt M ünster; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl.
Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei).
E
162
SONDERSTANDORT LODDENHEIDE (E_3)
Gesamtverkaufsfläche (in m²) 28.000 Magnetbetriebe:
Gartencenter Blumen Risse, Marktkauf
Anzahl Einzelhandelsbetriebe 10
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Rücknahme um die Fläche des Hellweg-Baumarktes angesichts der avisierten Standortaufgabe sowie der anschließenden Nachnutzung
durch einen Großhandelsbetrieb; zudem Reduzierung um die Entwicklungsfläche zum Neubau des Polizeipräs idiums Münster; darüber
hinaus Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK Münster 2018
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengrundlage Stadt M ünster; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl.
Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei).
E
163
SONDERSTANDORT ROBERT-BOSCH-STRAßE (E_4)
Gesamtverkaufsfläche (in m²) 10.000 Magnetbetriebe:
Lucky Bike, Jeggle – das Bett, Media Markt, Kölle Zoo, Lidl
Anzahl Einzelhandelsbetriebe 7
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK Münster 2018
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengrundlage Stadt M ünster; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl.
Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei).
E
164
SONDERSTANDORT HAMMER STRAßE/TRAUTTMANSDORFFSTRAßE (E_5)
Gesamtverkaufsfläche (in m²) 16.100 Magnetbetriebe:
toom-Baumarkt, BabyOne, Fahrrad XXL Hürter, novum,
trinkgut, Fliesen-Centrum Linnenbecker
Anzahl Einzelhandelsbetriebe 10
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK Münster 2018
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengrundlage Stadt M ünster; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl.
Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei); ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk ohne Bäckerei, Fleischerei bzw. Ladenhandwerk).
E
165
SONDERSTANDORT WESELER STRAßE (E_6)
Gesamtverkaufsfläche (in m²) 8.000 Magnetbetriebe:
Poco Einrichtungshaus
Anzahl Einzelhandelsbetriebe 7
Räumlicher Abgrenzungsvorschlag (Zielperspektive)
Fortschreibung der räumlichen Fassung gemäß EHZK Münster 2018
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; Kartengrundlage Stadt M ünster; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl.
Lebensmittelhandwerk (u. a. Bäckerei, Fleischerei).
E
166
8.2 EMPFEHLUNGEN FÜR DIE SONDERSTANDORTE
Im Sinne einer funktionsgerechten Arbeitsteilung so llte an den Sonderstandorten insbesondere eine mit den zentralen Versor-
gungsbereichen abgestimmte Entwicklung erfolgen. De mnach sollen die Sonderstandorte analog zum EHZK Mü nster 2018 als
Positivräume für den (großflächigen) Einzelhandel mi t nicht zentrenrelevantem und nicht zentren- und na hversorgungsrelevan-
tem Hauptsortiment dienen. Da Einzelhandel mit nich t zentrenrelevantem und nicht zentren- und nahverso rgungsrelevantem
Sortiment jedoch auch zur Angebotsattraktivierung in den Zentren beitragen kann, sollte bei entsprechenden Ansiedlungsbestre-
bungen (insbesondere bei kleinteiligen Vorhaben) st ets geprüft werden, inwieweit eine Entwicklung alte rnativ nicht auch in den
zentralen Versorgungsbereichen (hierbei vorrangig i n der City/Innenstadt und den Stadtbereichszentren) möglich ist. Darüber
hinaus ist eine Ansiedlung eines (großflächigen) Ei nzelhandelsbetriebs mit nicht zentrenrelevantem ode r nicht zentren- und
nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment grundsätzlich auch an anderen Standorten im gesamten Stadtgebiet möglich, sofern
städtebauliche bzw. versorgungsstrukturelle Gründe dafür (z. B. Nachnutzungsoption, Ersatz zentrenrelevanter und/oder nahver-
sorgungsrelevanter Sortimente durch nicht zentrenre levante Sortimente) und landes-planerische Vorgaben nicht dagegen
sprechen.
Um mehr als unerhebliche negative städtebauliche Au swirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche und die integrierte
Nahversorgung auszuschließen, sind Neuansiedlungen vo n Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevantem sowi e zentren- und
nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment an den Sond erstandorten auch künftig auszuschließen. Gleichzei tig sollte nach wie
vor ein restriktiver Umgang mit zentrenrelevanten s owie zentren- und nahversorgungsrelevanten Randsort imenten erfolgen.
Entsprechende Empfehlungen sind dem Steuerungsleitsatz III (vgl. Kapitel 11) zu entnehmen. Im zentrenrelevanten sowie zentren-
und nahversorgungsrelevanten Sortimentsbereich soll te demnach der Fokus auf einer langfristigen Sicher ung der bereits beste-
henden Versorgungsfunktion gelegt werden. Um jedoch auch weiterhin der Dynamik im Einzelhandel gezielt Rechnung zu tragen,
soll bestehenden Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevantem sowie zentren- und nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment
im Rahmen des Bestandsschutzes konzeptionell eine geringfügige Verkaufsflächenausweitung (i. d. R. rd. 10 %) ermöglicht werden
(analog zu den bereits bestehenden Empfehlungen gemäß EHZK Münster 2018). Eine ausdifferenzierte Begrenzung ist im begrün-
deten Einzelfall unter Abwägung stadtentwicklungspolitischer, auswirkungsbezogener, landesplanerischer, rechtlicher und betrei-
berseitiger Aspekte nach Einzelfallprüfung vorzuneh men. Eine mehrfache „geringfügige“ Erweiterung innerh alb eines kurzen
Betrachtungszeitraums soll nicht möglich sein.
Etwaige Ansiedlungs- und Erweiterungsbestrebungen a n den Sonderstandorten über den aktuellen Bestand h inaus sind im
jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der städtebaulichen und landesplanerischen Verträglichkeit dezidiert zu überprüfen.
E
167
168
9 Zentren- und Standortmodell
(Zielperspektive)
Zusammenfassend werden in Münster gemäß vorliegende r Konzeptfortschreibung mit der City/Innenstadt, den acht Stadtbe-
reichszentren, den 16 Stadtteilzentren sowie den sieben Nahversorgungszentren nunmehr insgesamt 32 zentrale Versorgungs-
bereiche ausgewiesen. In Ergänzung dazu werden mit den Standortbereichen Schifffahrter Damm/An der Kleimannbrücke, Stein-
furter Straße/BAB 1, Loddenheide, Hammer Straße/Tra uttmansdorffstraße, Weseler Straße und Robert-Bosch -Straße nach wie
vor sechs Sonderstandorte definiert. In den nachfolgenden Abbildungen werden die räumliche Verteilung und die Abgrenzungen
der zentralen Versorgungsbereiche sowie der Sonders tandorte gemäß beschriebener Zielperspektive auf ge samtstädtischer
Ebene zusammenfassend dargestellt.
Abbildung 27: Zentren- und Standortstruktur für die Stadt Münster (Zielperspektive)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL.
169
Abbildung 28: Zentren- und Standortstruktur (inkl. räumlicher Abgrenzung) für die Stadt Münster (Zielperspektive)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL.
170
Neben den zentralen Versorgungsbereichen und Sonderstandorten werden in Münster die in Kapitel 7.1 dargestellten Nahversor-
gungslagen festgelegt (siehe nachfolgende Abbildung ). Ergänzend ist aufzuführen, dass außerhalb der au sgewiesenen zentralen
Versorgungsbereiche, Sonderstandorte und Nahversorgu ngslagen weitere wichtige Versorgungsstandorte (in Einzellage) im
Stadtgebiet von Münster angesiedelt sind, denen ebe nfalls eine wichtige spezifische (über-)örtliche Ve rsorgungsfunktion zu-
kommt.
In der Zusammenführung des Zentren-, Nahversorgungs- und Sonderstandortkonzeptes ergibt sich die nachfo lgende
schematische Darstellung der Zentren- und Standortstruktur für die Stadt Münster. Dabei ist festzuhalten, dass sich das Zentren-
und Standortmodell inkl. Hierarchisierung gemäß EHZ K Münster 2018 in der langjährigen Praxis bewährt h at und entsprechend
fortgeschrieben wird.
Abbildung 29: Zentren- und Standortmodell für die S tadt Münster (Zielperspektive)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; * gleichzeitig auch nicht zentren- und nahversorgungsrelevant.
171
Abbildung 30: Nahversorgungslagen (inkl. räumlicher Abgrenzung) für die Stadt Münster (Zielperspektive)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL.
172
10 Sortimentsliste
Zur Feinsteuerung von Einzelhandelsvorhaben ist die Definition der in Münster als zentrenrelevant sowi e als nahversorgungs-
relevant zu bewertenden Sortimente in Form einer So rtimentsliste erforderlich. Erst mit Vorliegen eine r solchen Sortimentsliste
kann in der Bauleitplanung oder im Baugenehmigungsv erfahren im Zusammenspiel mit den Steuerungsleitsät zen des Einzel-
handels- und Zentrenkonzepts festgestellt werden, o b ein geplantes Vorhaben oder eine Standortplanung den Zielen und
Empfehlungen dieses Konzepts entspricht.
Methodische Herleitung
Bei der Herleitung der Sortimentsliste ist zum eine n die bestehende Einzelhandelsstruktur in Münster v on Bedeutung, insbeson-
dere hinsichtlich der Verkaufsflächenanteile der So rtimente und der Sortimentsschwerpunkte nach städte baulichen Lagen.
Zudem ist es erforderlich, die künftigen Entwicklun gsoptionen von Branchen und Standorten im Zusammenhang mit der Zielper-
spektive des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zu beachten, um die Sortimente bezüglich ihrer Zentre nrelevanz festzulegen.
Es können hierbei auch solche Sortimente als zentre nrelevant begründet werden, die noch nicht oder nur in geringem Maße in
einem zentralen Versorgungsbereich vorhanden sind, deren Ansiedlung aufgrund ihrer strategischen Bedeutung künftig dort aber
wünschenswert ist53. Bei der Bewertung der künftigen Zielperspektive ist allerdings zu beachten, dass die anzustrebende Entwick-
lung realistisch erreichbar sein sollte.
Bei der Herleitung der Sortimentsliste ist weiter r elevant, dass Sortimente nicht nur für sich allein genommen bewertet werden,
sondern dass sich ihre Zentren- oder Nahversorgungsr elevanz teilweise zusätzlich aus der Kopplung mit a nderen Sortimenten
begründet.
BEURTEILUNGSKRITERIEN FÜR DIE ZENTRENRELEVANZ VON SORTIMENTEN
Zentrenrelevant sind in der Regel Sortimente, die
einen zentralen Versorgungsbereich städtebaulich-funktional im Bestand strukturell prägen,
eine hohe Kundenfrequenz in einem zentralen Versorgungsbereich bewirken,
einen geringen Flächenanspruch haben und sich in einen Zentrumsbereich räumlich integrieren lassen,
für einen attraktiven Branchenmix und damit die Attraktivität eines Zentrums notwendig sind,
von der Kundschaft überwiegend auch ohne Pkw transportiert werden können und
in einem Zentrum kaum oder noch gar nicht angesiede lt sind, dort aber aufgrund der städtebaulichen Zie lperspektive
künftig stärker vertreten sein sollen.
Nahversorgungsrelevant sind in der Regel Sortimente, die
die Merkmale der Zentrenrelevanz erfüllen und zugleich der kurzfristigen bzw. täglichen Bedarfsdeckung dienen,
auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche in städtebaulich integrierten Lagen angesiedelt sind und
dort zu einer flächendeckenden wohnortnahen Grundversorgung für die Wohnbevölkerung beitragen.
Nicht zentrenrelevant sind in der Regel Sortimente, die
zentrale Lagen nicht prägen,
aufgrund der Größe oder Beschaffenheit der Ware auc h in städtebaulich nicht integrierten Lagen angebot en werden
bzw. sich meist nicht für die Ansiedlung in städtebaulich integrierten Lagen eignen und
oftmals autokundenorientiert ausgerichtet sind und vielfach ein Auto zum Transport benötigen.
Berücksichtigt wurden bei der Erstellung der Sortime ntsliste zudem die Vorgaben des LEP NRW 2019 (Liste zentrenrelevanter
Sortimente) sowie aktuelle Rechtsprechung (bspw. Urteil des VG Aachen 3 K 896/10 vom 20.03.2021 zum Thema Bekleidung).
53 vgl. hierzu den Beschluss 4 BN 33.04 des BVerwG v om 10.11.2004 sowie z. B. die Rechtsprechung des VG H Baden-Württemberg, Urteil 3 S 1259/05 vom
30.01.2006.
173
Als Grundlage für die Bewertung der Sortimente nach Zentrenrelevanz findet die bestehende Sortimentsli ste aus dem EHZK
Münster 2018 Anwendung.
Münsteraner Sortimentsliste
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Bewertungsa spekte ergibt sich die folgende Liste zentrenreleva nter bzw. nah-
versorgungsrelevanter Sortimente in Münster (sog. „Münsteraner Sortimentsliste 2026“).
Die Aufführung der nicht zentrenrelevanten sowie ni cht zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortiment e soll zur Ver-
deutlichung beitragen, welche Sortimente vor dem Hi ntergrund der Zielstellungen des vorliegenden Konze ptes als nicht kritisch
gesehen werden und ist somit erläuternd, jedoch nicht abschließend.
zentrenrelevante
Sortimente
nahversorgungsrelevante
Sortimente*
nicht zentrenrelevante
Sortimente**
Antiquitäten
Augenoptik
Bekleidung (inkl. Kürschnerwaren)
Bettwaren (ohne Matratzen)
Bücher
Elektrokleingeräte
Fahrräder und Zubehör
Glas/Porzellan/Keramik
Haus- und Heimtextilien
Haushaltswaren (Hausrat)
Jagdbedarf/Waffen
Kurzwaren/Schneidereibedarf/Hand-ar-
beiten sowie Meterware für
Bekleidung und Wäsche (inkl. Wolle)
Leuchten/Lampen
Medizinische und orthopädische
Geräte (inkl. Hörgeräte)
Musikinstrumente und Musikalien
Neue Medien/Unterhaltungs-
elektronik (inkl. Bild-/Tonträger)
Papier/Büroartikel/Schreibwaren sowie
Künstler- und Bastelbedarf
Parfümerieartikel und Kosmetika
Pharmazeutische Artikel (Apotheke)
Schuhe, Lederwaren (ohne Sportschuhe
Spielwaren
Sportartikel (inkl. Sportbekleidung und -
schuhe, ohne Campingartikel, Reitsport-
artikel, Sportgroßgeräte sowie Boote und
Zubehör)
Uhren/Schmuck
Wohneinrichtungsbedarf (ohne
Möbel), Bilder/Poster/Bilderrahmen/
Kunstgegenstände
Drogeriewaren (inkl. Wasch- und
Putzmittel)
Nahrungs- und Genussmittel
(inkl. Getränke, Tabakwaren und
Reformwaren)
(Schnitt-)Blumen
Heim- und Kleintierfutter/Tierpflege-arti-
kel für Kleintiere
Zeitungen/Zeitschriften
Angelgeräte und -zubehör
Autos, Autoteile, -zubehör und
-reifen
Baumarktsortiment i. e. S.
Boote und Zubehör
Campingartikel (ohne Camping-
möbel)
Elektrogroßgeräte
Gartenartikel (ohne Gartenmöbel)
Kinderwagen
Motorräder und Motorrad-Zubehör
(ohne Motorradbekleidung und
-schuhe)
Matratzen
Möbel (inkl. Garten- und Camping-
möbel)
Pflanzen/Pflanzartikel
Reitsportartikel (ohne Reitbekleidung
und -schuhe)
Sportgroßgeräte
Teppiche (Einzelware)
Zoologischer Bedarf und lebendige Tiere
(ohne Heim- und Kleintier-
futter/Tierpflegeartikel für Kleintiere)
Tabelle 20: Sortimentsliste für die Stadt Münster ( Kurzfassung)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; * gleichzeitig auch zentrenrelevant; ** gleichzeitig auch nicht na hversorgungsrelevant, erläuternd, aber nicht abschl ießend;
Langfassung im Anhang.
174
Gegenüber der Sortimentsliste des EHZK Münster 2018 ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:
Einordnung des Sortiments Pharmazeutische Artikel (Apotheke) als zentrenrelevant (vgl. Vorgaben des LEP NRW) (zu-
vor: zentren- und nahversorgungsrelevant)
Auflösung des Sortiments Drogerie-/Parfümerieartikel/Kosmetische Artikel und Zuordnung des Sortiments Parfümerie-
artikel und Kosmetika als zentrenrelevant sowie Drogeriewaren als zentren- und nahversorgungsrelevant
Mit Angelgeräte und -zubehör wird ein bisher nicht einzeln berücksichtigtes Sort iment gesondert aufgeführt, um den
Differenzierungsgrad der Sortimentsliste innerhalb dieses Bereiches in Anbetracht der betrieblichen Realitäten sinnvoll
zu erweitern (Ausweisung als nicht zentrenrelevantes und nicht zentren- und nahversorgungsrelevantes Sortiment)
Auflösung des Sortiments Erotikartikel (zuvor: nicht zentrenrelevant) und Zuordnung zu den jeweiligen Sortimenten
(u. a. Bekleidung, Unterhaltungselektronik; somit: zentrenrelevant)
Zuordnung des Sortiments Baby-/Kinderartikel zum Sortiment Bekleidung (nach wie vor: zentrenrelevant)
Zuordnung des Sortiments Sauna-/Schwimmbadanlagen z um Sortiment Baumarktsortiment (nach wie vor: nicht
zentrenrelevant sowie nicht zentren- und nahversorgungsrelevant)
Zuordnung des Sortiments Tiermöbel zum Sortiment zoologischer Bedarf und lebendige Tiere (ohne Heim- und Klein-
tierfutter/Tierpflegeartikel für Kleintiere) (nach wie vor: nicht zentrenrelevant sowie nicht ze ntren- und nahversor-
gungsrelevant)
Zusammenlegung der Sortimente Computer und Zubehör, Fotogeräte und -artikel, Telefone/-zubehör sowie U nter-
haltungselektronik und Tonträger unter dem Sortimen t Neue Medien/Unterhaltungselektronik (inkl. Bild- und Ton-
träger) (nach wie vor: zentrenrelevant)
Zusammenlegung der Sortimente Gartenmöbel, Möbel, B üromöbel und Küchen unter dem Sortiment Möbel (inkl.
Garten- und Campingmöbel) (nach wie vor: nicht zentrenrelevant sowie nicht zentren- und nahversorgungsrelevant)
Übernahme in die Bauleitplanung
Für die kommunale Feinsteuerung empfiehlt es sich, die Sortimente in die textlichen Festsetzungen der entsprechenden Bauleit-
pläne zu übernehmen sowie in der Begründung zusätzl ich dieses Einzelhandels- und Zentrenkonzept als Gr undlage der
Sortimentsliste zu benennen. Zur Gewährleistung ein er hinreichenden Bestimmtheit und Bestimmbarkeit de r Sortimente erfolgt
im Anhang (Langfassung) eine Zuordnung der Kurzbeze ichnungen der Sortimente zu den Nummern des Warengru ppenverzeich-
nisses sowie dessen Sortimentsbezeichnungen.
175
176
11 Steuerungsleitsätze
Die Steuerungsleitsätze konkretisieren die übergeor dneten Entwicklungsziele zur künftigen Einzelhandels entwicklung für alle
Arten des Einzelhandels und für alle Standortkatego rien in Münster und ermöglichen somit eine Steuerun g der städtebaulich
bestmöglichen Einzelhandelsentwicklung in der Zukunft.
Einordnung der Steuerungsleitsätze
In den vorstehenden Kapiteln erfolgte eine Darstell ung von übergeordneten räumlichen Entwicklungsziels tellungen, waren-
gruppenspezifischen Entwicklungsperspektiven, der k ünftigen Zentren- und Standortdefinition sowie eine r Spezifizierung der
zentrenrelevanten sowie zentren- und nahversorgungs relevanten Sortimente. Für die konkrete Beurteilung von Vorhaben oder
die Ausgestaltung von Bebauungsplänen fehlt jedoch eine Verknüpfung dieser Konzeptbausteine zu einem B ewertungs-
instrument. Dieses Instrument wird durch die nachfolgenden Steuerungsleitsätze zur Verfügung gestellt.
Die Steuerungsleitsätze stellen ein Regelwerk dar, das transparente, nachvollziehbare Zulässigkeitsent scheidungen und bauleit-
planerische Abwägungen vorbereitet. Sie gewährleisten zudem die notwendige Flexibilität hinsichtlich künftig ggf. erforderlicher
Einzelfallentscheidungen. Sie dienen dazu, die Stan dortstruktur des Einzelhandels in Münster insbesond ere zugunsten einer
gesamtstädtischen Entwicklung zu sichern und weiter auszugestalten.
Durch die klare Regel-Ausnahme-Struktur mit für all e Beteiligten transparenten Standortbewertungen tra gen diese Steuerungs-
leitsätze im Zusammenspiel mit der Sortimentsliste zu einer im hohen Maße rechtssicheren Ausgestaltung von Zulässigkeitsent-
scheidungen und Bauleitplänen bei. Sie garantieren somit Planungs- und Investitionssicherheit sowohl für bestehende Einzelhan-
delsbetriebe als auch für ansiedlungsinteressierte Betreiber.
Die Steuerungsleitsätze sind für Neubau- wie auch Er weiterungsvorhaben des Einzelhandels konzipiert. Au f bestehende Einzel-
handelsbetriebe, die nicht verändert werden, sind s ie nicht anzuwenden. Der übliche genehmigungsrechtli che Bestandsschutz
wird somit gewährleistet.
Leitsatz I: Einzelhandel mit zentrenrelevantem Hauptso rtiment soll auf die zentralen Versorgungsbereiche kon zentriert
werden
Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem Hauptsortiment sollen unter Berücksichtigung der oberzentralen Versor-
gungsfunktion primär und ohne Verkaufsflächenbegren zung54 auf den ZVB City/Innenstadt konzentriert werden, um
eine weitere Attraktivierung, Spezialisierung und Q ualifizierung des Zentrums als stadtentwicklungspol itisch höchst
bedeutsamen Einzelhandelsstandort zu begünstigen. D ie aufgezeigten Entwicklungsperspektiven dienen im ZVB City/
Innenstadt nur als Leitlinie (und nicht als Entwicklungsgrenze), deren Überschreiten im Einzelfall zur Attraktivierung des
Einzelhandelsangebots beitragen kann.
In den Stadtbereichszentren (B) und Stadtteilzentren (C1) sind Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem Ha upt-
sortiment im Rahmen ihrer jeweiligen Versorgungsfunktion ebenfalls möglich (i. d. R. groß- und kleinflächig).
In den hierarchisch nachgeordneten Nahversorgungszentren (C2) nachgeordnet im Rahmen der Versorgungsfunktion
nur punktuell zur Ergänzung des nahversorgungsrelevanten Einzelhandelsangebotes (i. d. R. deutlich kleinflächig).
In den sonstigen integrierten Lagen können Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem Hauptsortiment ausnahms-
weise im begrenzten Maße zulässig sein (bspw. Fachgeschäfte als Funktionsunterlagerung von Wohnhäusern, insbeson-
dere keine Etablierung von Fachmarktstrukturen), so fern sich keine negativen Auswirkungen auf die ZVB in Münster
und in Nachbarkommunen ergeben sowie die landesplanerischen Vorgaben erfüllt werden.
In städtebaulich nicht integrierten Lagen und an den Sonderstandorten Fokus auf Sicherung der bestehenden Versor-
gungsfunktion. Somit sind Ansiedlungen neuer Einzelh andelsbetriebe mit zentrenrelevantem Hauptsortiment im
Rahmen planungsrechtlicher Möglichkeiten auszuschli eßen sowie Erweiterungen mit zentren-relevantem Hau pt-
sortiment restriktiv zu handhaben. Bestehenden Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevantem Hauptsortiment soll im
Rahmen des Bestandsschutzes konzeptionell eine geri ngfügige Verkaufsflächenausweitung (i. d. R. um rd. 10 %)
54 Sofern landesplanerische und städtebauliche Gründ e (Schutz von zentralen Versorgungsbereichen in Nachbarkommunen) nicht entgegenstehen.
177
ermöglicht werden. Eine ausdifferenzierte Begrenzun g ist im begründeten Einzelfall unter Abwägung stad tentwick-
lungspolitischer, auswirkungsbezogener, landesplane rischer, rechtlicher und betreiberseitiger Aspekte nach Einzelfall-
prüfung vorzunehmen. Eine mehrfache „geringfügige“ Er weiterung innerhalb eines kurzen Betrachtungszeitra ums soll
nicht möglich sein. Etwaige Marktanpassungen sind i m jeweiligen Einzelfall hinsichtlich ihrer städteba ulichen und
landesplanerischen Verträglichkeit zu überprüfen.
Die Begrenzung der Ansiedlung bzw. des Ausbaus von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevantem Haupts ortiment in den
weiteren zentralen Versorgungsbereichen begründet sich aus dem Schutz der City/Innenstadt vor einem zu deutlichen Standort-
gewicht in den hierarchisch nachgeordneten zentrale n Versorgungsbereichen. Es bleibt jedoch gleichzeit ig ein der jeweiligen
Bedeutung der zentralen Versorgungsbereiche angemes sener Entwicklungsrahmen für diese erhalten. Im Rah men der Bauleit-
planung ist im Einzelfall der Nachweis zu erbringen, dass das geplante Vorhaben vorrangig der Versorgungsfunktion des jeweiligen
zentralen Versorgungsbereichs dient und keine negat iven Auswirkungen auf weitere zentrale Versorgungsb ereiche in Münster
oder die Nachbarkommunen resultieren und die landesplanerischen Ziele gewahrt bleiben.
Zusätzlich zu den genannten Regelungen können Einze lhandelsbetriebe mit einem zentrenrelevantem Haupts ortiment auch in
den sonstigen städtebaulich integrierten Lagen ausnahmsweise, in stark begrenztem Maße und deutli ch untergeordnet zulässig
sein, wenn keine städtebaulich negativen Auswirkung en auf die zentralen Versorgungsbereiche zu erwarte n sind. Diese sind
i. d. R. dann nicht anzunehmen, wenn Einzelhandelsb etriebe mit zentrenrelevantem Haupt-sortiment deutli ch kleinteilige Läden
zur Versorgung des „engeren Gebietes“ darstellen.
Leitsatz II: Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment soll primär auf die zentralen Versorgungs-
bereiche und sekundär auf die Nahversorgungslagen konzentriert werden
Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgun gsrelevantem Hauptsortiment sollen unter Berücksich tigung der
Hierarchiestufe und der jeweiligen Versorgungsfunkt ion (siehe Handlungsmatrix) zukünftig primär auf di e zentralen
Versorgungsbereiche fokussiert werden.
Zur Sicherung bzw. Optimierung der räumlichen Nahver sorgung sekundär auch an Nahversorgungslagen (oder Stand-
orten, die den definierten Kriterien genügen) mögli ch, sofern das Vorhaben standortgerecht dimensionie rt ist (s. Nah-
versorgungsprüfschema), negative Auswirkungen auf Z VB und die wohnortnahe Grundversorgung vermieden we rden
sowie landesplanerische Vorgaben dem nicht entgegenstehen.
In den sonstigen städtebaulich integrierten Lagen (direkter räumlich-funktionaler Zusammenhang zu Woh ngebieten)
kann Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsre levanten Hauptsortiment ausnahmsweise als versorgun gsstruk-
turell sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden Nahver sorgungsstrukturen möglich sein, sofern das Vorhabe n in
bedarfsgerechter Weise der Versorgung des „engeren G ebietes“ (i. S. wohnortnaher Bereich) dient, standor tgerecht
dimensioniert ist (s. Nahversorgungsprüfschema), neg ative Auswirkungen auf ZVB und die wohnortnahe Grun dver-
sorgung vermieden werden und die Konformität zu den landesplanerischen Vorgaben gewahrt wird.
In städtebaulich nicht integrierten Lagen und an den Sond erstandorten keine Neuansiedlungen von Einzelhandelsbe-
trieben mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment (als Ausnahme möglich: Tankstellenshops, Kioske,
Hofläden) sowie restriktiver Umgang mit Verkaufsflä chenerweiterungen (nur ausnahmsweise geringfügige V erkaufs-
flächenerweiterungen im Sinne des Bestandsschutzes; siehe Kapitel 7.4).
Eine Differenzierung der Zulässigkeit von unterschiedlicher Ansiedlungstypen nach Standortkategorie soll gemäß Hand-
lungsmatrix für Einzelhandel mit zentren- und nahvers orgungsrelevantem Hauptsortiment (siehe nachfolgende
Tabelle) erfolgen (Hinweis: Die Aussagen zur Konzep t-Konformität ersetzen keine einzelfallbezogene Ver träglichkeits-
analyse)
178
Übliche
Ansiedlungstypen
ZVB
City/
Innenstadt
ZVB
Stadtbe-
reichszen-
tren
ZVB
Stadtteil-
zentren
ZVB
Nahver-
sorgungs-
zentren
Nahver-
sorgungs-
lagen*
integrierte
Lage*
nicht
integrierte
Lage
SB-Warenhaus ab
i. d. R. 5.000 m² VKF
**
Verbrauchermarkt ab
i. d. R. 2.500 m² VKF
() **
Lebensmittelmarkt bis
i. d. R. 2.500 m² VKF () ** **
Lebensmittelmarkt bis
i. d. R. 1.800 m² VKF () **
Lebensmittelmarkt bis
i. d. R. 800 m² VKF **
Nachbarschafts-/
Convenienceladen
bis i. d. R. 400 m² VKF
**
Drogeriefachmarkt ()
Tabelle 21: Handlungsmatrix für Einzelhandelsvorhab en mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Haupts ortiment (Fokus: Lebensmittel- und Drogerie-
märkte)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; = i. d. R. konzeptkonform; ( ) = i. d. R. Einzelfallbetrachtung und besonderer B egründungszusammenhang erforderlich;
= i. d. R. nicht konzeptkonform; * Prüfung gemäß N ahversorgungsprüfschema; ** nur ausnahmsweise geringfügige Verkaufsflächenerweiterungen im Sinne des
Bestandsschutzes
Sonderbetrachtung Drogeriefachmärkte
Die Zielsetzung für die planerische Steuerung von D rogeriefachmärkten in Münster soll weiterhin den na chfolgenden Entwick-
lungsleitsätzen entsprechen:
Steuerung der Ansiedlung von Drogeriefachmärkten auf die zentralen Versorgungsbereiche
In den Nahversorgungslagen sowie an städtebaulich in tegrierten Lagen sollen i. d. R. die Lebensmittelmä rkte die Ver-
sorgung im Bereich Drogeriewaren übernehmen.
Leitsatz III: Einzelhandel mit nicht zentrenrelevantem sowie nicht zentren- und nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment soll
primär auf die ausgewiesenen Sonderstandorte (= Positi vräume für den Einzelhandel mit nicht zentrenrelevan tem Haupt-
sortiment) konzentriert werden. Darüber hinaus ist ei ne Ansiedlung bzw. Erweiterung grundsätzlich im gesam ten Stadtgebiet
möglich (Ausnahme: GE-/GI-Gebiete ohne Einzelhandelsv orprägung), sofern städtebauliche Gründe dafür und raum ordneri-
sche Ziele nicht dagegensprechen.
Aus städtebaulichen Gründen ist eine Angebotsfokussierung ratsam, um Angebote aus Kundensicht attraktiv räum lich
zu bündeln und eine Dispersion des Einzelhandelssta ndortgefüges, auch im Interesse der Standortsicheru ng für Hand-
werksbetriebe sowie Betriebe des produzierenden und weiterverarbeitenden Gewerbes, entgegenzuwirken. Neben den
Sonderstandorten sollte somit grundsätzlich auch die Möglichkeit zur Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit nicht
zentrenrelevantem sowie nicht zentren- und nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment in den zentralen Versorgungs-
bereichen (mit Fokus auf den ZVB City/Innenstadt und die Stadtbereichszentren) geprüft bzw. mitgedacht werden (v. a.
bei nicht großflächigen Planvorhaben), um eine weit ere Attraktivierung, Spezialisierung und Qualifizie rung der ZVB zu
begünstigen.
Entsprechend der Vorgaben des LEP NRW ist bei Vorhab en im Sinne § 11 Abs. 3 BauGB mit nicht zentrenrele vantem
sowie nicht zentren- und nahversorgungsrelevanten H auptsortiment außerhalb eines ZVB die Verkaufsfläch e der
zentrenrelevanten Randsortimente auf max. 10 % der Gesamtverkaufsfläche zu begrenzen (vgl. Ziel 6.5-5 LEP NRW).
Eine weitere Begrenzung bzw. eine ausdifferenzierte Herleitung für die einzelnen zentrenrelevanten sowie zentren- und
179
nahversorgungsrelevanten Randsortimente soll unter Berücksichtigung möglicher absatzwirtschaftlicher, städtebau-
licher und versorgungsstruktureller Auswirkungen so wie unter Berücksichtigung der landesplanerischen V orgaben
getroffen werden.
Leitsatz IV: Ausnahmsweise zulässig sind Verkaufsstätten von landwirtschaftlichen Betrieben, Handwerksbetrieben sowie
produzierenden und weiterverarbeitenden Betrieben (Handwerkerprivileg).
Zulässig sind derartige Betriebe, wenn die Verkaufsfläche
dem Hauptbetrieb räumlich zugeordnet ist,
in betrieblichem Zusammenhang errichtet ist,
dem Hauptbetrieb flächenmäßig und umsatzmäßig (i. d . R. deutlich unter 50 % des Betriebsumsatzes) deutlich unter-
geordnet ist sowie eine sortimentsbezogene Zuordnung zum Hauptbetrieb besteht und
die Grenze der Großflächigkeit im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO nicht überschreitet. Eine Begrenzung der Gesamtver-
kaufsfläche sowie der zentrenrelevanten und zentren- un d nahversorgungsrelevanten (Rand-)Sortimente sollte im
konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung möglicher absatzwirtschaftlicher und städtebaulicher Auswi rkungen sowie
der landesplanerischen Vorgaben getroffen werden (im Einzelfall zu prüfen).
Ebenso sind nur Verkaufsstellen zulässig, welche im überwiegenden Maß selbst hergestellte Waren veräußern oder die
Waren (im Falle eines Handwerksbetriebs) als branchenübliches Zubehör betrachtet werden können bzw. im Zusammenhang mit
der erbrachten Produktion bzw. Weiterverarbeitung stehen.
In jedem Fall ist eine solche Verkaufsstelle im Rah men eines Genehmigungsverfahrens als „Fabrik- oder W erksverkauf“ bzw. als
„Handwerksbetrieb mit Zubehör“ zu beantragen.
Entsprechende Ausnahmeregelungen für den ‚Annexhand el‘ auf Grundlage des § 31 Abs. 1 BauGB sind entspr echend sorgfältig
im Hinblick auf die Anforderungen an die Bestimmtheit auszuarbeiten (vgl. OVG NRW 10 A 1343/12; OVG NRW 2 D 13/14.NE).
Für landwirtschaftliche Betriebe im Außenbereich ergeben sich die Bestimmungen über die Regelungsinhalte des § 35 BauGB bzw.
201 BauGB.
Durch diese standardisierten Leitsätze werden vorha benbezogene und bauleitplanerische Zulässigkeitsfra gen in der Stadt
Münster künftig effizient zu beantworten sein, womit nicht zuletzt auch eine Verfahrensbeschleunigung erreicht werden kann.
180
12 Ausblick
Mit der vorliegenden Konzeptfortschreibung, dessen Erarbeitung durch die Verwaltung und den parallel e inberufenen Fach-
arbeitskreis begleitet und konstruktiv unterstützt wurde, verfügt die Stadt Münster nunmehr über eine aktualisierte Ausgangs-
basis zum Erhalt sowie zur Fortentwicklung der aktuellen Einzelhandelsstruktur bzw. der vorhandenen und perspektivischen Ver-
sorgungsstandorte. Dabei wurden auf Basis einer Mar kt- und Standortanalyse künftige Entwicklungsperspe ktiven und Leitlinien
erörtert sowie standortspezifische Entwicklungsempf ehlungen formuliert, die in ihrem Zusammenwirken au f das Ziel einer
sinnvollen, abgestimmten und gewinnbringenden Forte ntwicklung des gesamtstädtischen Einzelhandels einz ahlen. Die über-
arbeiteten Steuerungsleitsätze in Verbindung mit de r fortgeschriebenen Sortimentsliste überführen das Zentren- und Standort-
modell in ein stringentes und nachvollziehbares Reg elsystem zur bauleitplanerischen und genehmigungsre chtlichen Steuerung
der Standorte und künftiger Planvorhaben im Stadtgebiet von Münster.
Durch den Beschluss des Einzelhandels- und Zentrenk onzeptes durch das zuständige kommunalpolitische Gr emium werden die
Empfehlungen für die Verwaltung zu einer zu berücksichtigenden sonstigen städtebaulichen Planung, die also mit hohem Gewicht
in die Abwägung einzustellen ist (gem. § 1 Abs. 6 Nr . 11 und § 9 Abs. 2a Satz 2 BauGB). Zugleich entfal ten die in diesem
Einzelhandels- und Zentrenkonzept enthaltenen Instr umente hierdurch ihre größtmögliche Wirkung für die Rechtssicherheit der
Bauleitplanung und der Genehmigungspraxis. Ebenso trägt der Beschluss dazu bei, die Effizienz der Verwaltungsarbeit bei Stand-
ortbeurteilungen zu gewährleisten (siehe folgende Abbildung).
Abbildung 31: Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept als Basis für eine aktive Stadtentwicklungspolitik
Quelle: Darstellung Stadt + Handel.
Der Sinn und Zweck, das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept durch das politische Gremium der Stadt Münster als
städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) beschließen zu lassen, wird weiterhin dur ch folgende Aspekte
unterstrichen:
Das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept b ildet die Basis für eine aktive (nicht reaktive), frühzeitige und
zielgerichtete Handels- und Standortentwicklung . Es dient der Sicherung und Weiterentwicklung bestehender/ge-
wünschter Einkaufslagen (insbesondere dem ZVB City/Innenstadt als schützen swerte städtebauliche, wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Mitte der Stadt) und vermeidet Fehlentwicklungen.
Im Rahmen des vorliegenden Konzeptes werden zentrale Versorgungsbereiche empfohlen. Ein zentraler Versorgungs-
bereich ist städtebauliches Schutzgut (§5 Abs. 2 Nr. 2d BauGB). Von Einzelhandelsvorhaben sollen keine mehr als uner-
heblichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbere iche ausgehen (§ 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO, § 34 Abs. 3 BauGB).
Dies betrifft insbesondere auch Vorhaben außerhalb des Stadtgebietes (siehe Abwehr gemäß § 2 Abs. 2 Ba uGB). In
181
diesem Zusammenhang dient das Einzelhandelskonzept somit auch als aktuelle Grundlage, wenn die Stadt Münster im
Kontext eines Planvorhaben außerhalb des Stadtgebie tes negative Auswirkungen auf ihre zentralen Versor gungs-
bereiche befürchtet.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept enthält eine ortsspezifische Sortimentsliste, die insbesondere zur räumlichen
Steuerung zentrenrelevanter und zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente dient. Darüber hinaus ermöglicht
die ortsspezifische Sortimentsliste es der Stadt Mü nster, das Schutzniveau auf die örtlichen zentralen Versorgungs-
bereiche zuzuschneiden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass beim Fehlen einer örtlichen Sortimentsliste auf die landes-
planerische Sortimentsliste zurückgegriffen wird, die sich nicht an den örtlichen Gegebenheiten orientiert.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept dient als wic htige konzeptionelle Grundlage zur Einordnung/Bewer tung von
künftigen großflächigen Einzelhandelsvorhaben gemäß § 11 Abs. 3 BauGB in die landesplanerischen Zielvorgaben (LEP
NRW).
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit seinen kl aren Ansiedlungs- und Steuerungsregelungen schafft Planungs-
sicherheit u. a. für Kommune und Investoren.
Obschon das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenk onzept zunächst ein primär stadtplanerisches und sektorales Instrumenta-
rium zur räumlichen Steuerung von Einzelhandel darstellt, kann es auch in anderen Zusammenhängen (Teil-)Beiträge zur Fortent-
wicklung der Handelsstandorte leisten, so zum Beisp iel im Rahmen der Wirtschaftsförderung oder des Sta dt(-teil)managements.
Es unterstützt die Umsetzung des INSEK Münster-Innen stadt mit Fachaussagen zum Einzelhandel. Das Konzep t bietet zudem
Anknüpfungspunkte für neue große wie auch kleinere Entwicklungsvorhaben, für Detailkonzepte zu einzeln en Standorten und
Fragestellungen sowie für prozessbegleitende Maßnah men bzw. die Einbindung der Händlerschaft und der I mmobilieneigen-
tümer in die Maßnahmen zur Standortstärkung. Insbesondere kann das Einzelhandels- und Zentrenkonzept durch die analytische
Betrachtung der Gastronomie, des Handwerks sowie de r Wochenmärkte erste Erkenntnisse für eine aktive W eiterentwicklung
der Zentren über den Einzelhandel hinaus bieten, um sich zukünftig stärker zu positionieren. Im Hinbli ck auf die Nutzung der
Potenziale des Handwerks laufen bereits Gespräche m it der Handwerkskammer Münster und der Kreishandwer kerschaft
Münster, die Ergebnisse im Maßnahmenprogramm Handwerk umsetzungsorientiert zu bündeln.
Aufgrund der hohen Dynamik im Einzelhandel und vor dem Hintergrund der Entwicklungen des Online-Handel s sowie der (noch
nicht vollumfänglich absehbaren) Auswirkungen der w eltweiten, multiplen Krisen ist mittelfristig auch weiterhin ein Bedarf zur
Fortschreibung der einzelhandelsbezogenen Grundlagenermittlung und Zielerarbeitung für ein zu aktualisierendes Einzelhandels-
und Zentrenkonzept zu erkennen. Insbesondere die konzeptionellen Bausteine des Konzepts bedürfen einer Erfolgskontrolle und
ggf. einer laufenden Fortschreibung. Ob ein solcher Bedarf erkennbar ist, sollte erfahrungsgemäß alle fünf Jahre bewertet werden.
Zudem sollte auch bei erheblichen Veränderungen der gesetzlichen Grundlagen zur Steuerung der Einzelha ndelsentwicklung
geprüft werden, inwieweit eine Fortschreibung des Konzeptes erfolgen sollte.
I
13 Anhang
Anhang 1: Wochenmarkt-Steckbriefe
WOCHENMARKT AM DOM I
Räumliche Analyse
Stadtteil Dom Domplatz
Marktstände nach Verkaufsangebot Wochenmarktstrukt ur
Anzahl der Stände (Stand 08/2024) 135
Marktgebietsgröße in m² rd. 15.570 m²
Organisationsform Kommune
Markttage und Öffnungszeiten
Mittwoch und Samstag von 7.00 bis 14.30 Uhr
44%
23%
21%
1% 11%
Frischeprodukte
sonstige Nahrungs- und
Genussmittel
Produkte ohne Nahrungs-
und Genussmittel
Dienstleistung
Gastronomie
II
WOCHENMARKT AM DOM II
Qualitatives Warenangebot
umfassendes, sehr vielfältiges Angebot von regionalen Frischeprodukten über Convenience bis hin zu Spezialitäten, z. B. regionale Ziegenprodukte oder
niederländische Lakritze; Warenpräsentation vor allem bei den gastronomischen Marktständen durch große Beschilderung und Bewerbung klar erkenn-
bar und ansprechend; alle Preissegmente vertreten
Quantitatives Warenangebot
Großmarkt mit 135 Marktständen; Markt leistet einen wesentlichen Beitrag zur Nahversorgung im Stadtteil (und überörtlich); Schwerpunkt liegt insbe-
sondere auf Frischeprodukten; ebenfalls große Auswahl an Blumen und Pflanzen; weitere Non-Food Stände in Form von Verkaufsständen für Textilien,
Schmuck und Lederwaren vorhanden
Städtebauliche und infrastrukturelle Ausstattung
Marktstandort im Stadtkern von Münster auf zentralem großflächigem Domplatz; Parkmöglichkeiten durch Parkhäuser in fußläufiger Entfernung gege-
ben; Vielzahl an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder um den Domplatz verteilt; hoch getaktete Buslinie an Bushaltestelle direkt am Marktplatz sowie
weitere Bushaltestellen in fußläufiger Nähe gewährl eisten eine gute ÖPNV-Anbindung; vereinzelte Pavill ons bieten Überdachung; ausreichend
Anschlüsse für Strom und Wasser; Ausweisung der öffentlichen Toiletten bietet Optimierungspotenzial
Dienstleistung und Gastronomie
großes und vielfältiges Gastronomieangebot, konzent riert auf ausgewählte Bereiche des Marktplatzes; Ve rzehr- und Sitzmöglichkeiten durch
eigenes Mobiliar der Marktstände, aber auch durch b ereits vorhandene Bänke und Tische auf dem Domplatz gegeben; samstags zusätzliches Dienst-
leistungsangebot in Form des „Taschenwagens“ (Verwahr- und Lieferoption der Markteinkäufe) vorhanden
Organisation
feste Markttage (mittwochs und samstags) und Marktz eiten (7.00 – 14.30 Uhr) sowie die Lage des Markts erreichen eine Vielzahl unterschiedlicher
Kundengruppen; Internetpräsenz durch eigene Website sowie Facebook- und Instagram-Kanäle breit gefäche rt; Austragung von Großevents am Dom-
platz teilweise in Konflikt mit Markttagen; Optimie rungspotenzial hinsichtlich eines Corporate Designs möglich (z. B. Wort-/Bild-Marke, einheitliche
Einkaufstüten)
Kopplungsaffinität des Marktes
prominente Lage am Domplatz in der City/Innenstadt von Münster; Gebäude der Universität, Museen, Dom, Bezirksregierungsgebäude und die Nähe zu
den vielen Einzelhandelsgeschäften in der Münsteraner Altstadt führen als Knotenpunkt von Bildung, Arbeit, Kultur und Freizeit zu einer hohen Frequen-
tierung des Marktes; weitere Gastronomieangebote und Dienstleistungen befinden sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe; Lage als historischer Mittelpunkt
Münsters inkl. Haltepunkt von Touristen-Bussen vers tärken die Bedeutung des Domplatzes und somit der M arktes als touristisches Ziel; Marktstände
teilweise mit eigenen Spielangeboten für Kinder
Erscheinungsbild des Marktes
großflächiger Marktplatz mit verschiedenen Bereichen, welche in Teilen offen oder durch Baumbepflanzung gestaltet sind; Pavillons und Sitzgelegenhei-
ten erhöhen die Aufenthaltsqualität; hochwertige Architektur mit Mischung aus modernen und historischen Gebäuden um den Platz; tendenziell offene
und durchlässige Marktanordnung mit vereinzelten Lücken zwischen den Marktständen; Domplatz selbst als Fußgängerzone dreiseitig umschlossen von
verkehrsberuhigten Straßen; neben Münsteraner Dom weitere sehenswerte Gebäude am Platz gelegen, z. B. das LWL-Museum für Kunst und Kultur und
das bischöfliche Generalvikariat; Optimierungspotenzial hinsichtlich der Positionierung von Müllcontainern am Rand der Marktfläche ohne Abgrenzung
zum Marktgeschehen
Fazit
zentraler Großmarkt in Münster mit einem quantitativ und qualitativ sehr ansprechenden Angebot
hohe Besucherfrequenz durch mehrere Frequenzbringer, darüber hinaus diverse Kundengruppen von Studierenden über junge Familien, Erwerbs-
tätige und Senioren bis hin zu Touristen
hohe Aufenthaltsqualität durch attraktive städtebauliche Kulisse und Verweilmöglichkeiten der Gastronomie
geringfügige Optimierungspotenziale ergeben sich hi nsichtlich der Ausweisung der öffentlichen Toilette n, dem Aufbau eines Corporate Designs
sowie des Standortes der Müllcontainer
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Stadt Münster (Stand: 08/2024); Kartengrundlage: Stadt Münster/OpenStreetMap-Mitwirkende; Fotos:
Stadt + Handel.
III
ÖKOLOGISCHER BAUERNMARKT AM DOM I
Räumliche Analyse
Stadtteil Dom Domplatz
Marktstände nach Verkaufsangebot Wochenmarktstrukt ur
Anzahl der Stände (Stand 08/2024) 15
Marktgebietsgröße in m² rd. 2.800 m²
Organisationsform Privat
Markttage und Öffnungszeiten
Freitag
von 12.00 bis 18.00 Uhr (April – Oktober)
von 12.00 bis 17.00 Uhr (November – März)
47%
27%
13%
7%
7% Frischeprodukte
sonstige Nahrungs- und
Genussmittel
Produkte ohne Nahrungs-
und Genussmittel
Dienstleistung
Gastronomie
IV
ÖKOLOGISCHER BAUERNMARKT AM DOM II
Qualitatives Warenangebot
qualitativ sehr umfangreiches Angebot durch frische und hochwertige Produkte, insbesondere im Obst- und Gemüsesortiment; darüber hinaus regionale,
biologische und teils selbsterzeugte Produkte; große Auswahl an exklusiven Produkten, z.B. Tierfelle im Randsortiment oder südamerikanischer Kaffee;
ansprechende und eindeutige Warenpräsentation durch viele Aufsteller vor den Marktständen; hohe Warenqualität und spezialisiertes Sortiment führen
zu einem überwiegend höheren Preissegment
Quantitatives Warenangebot
Wochenmarkt mittlerer Größe, der einen besonderen B eitrag zur Nahversorgung in der City/Innenstadt lei stet (auch außerhalb des Einkaufs
wichtige Bedeutung als (touristischer) Treffpunkt); erweitertes Warenangebot in Form von großer Auswahl an Feinkost, Gewürzen, Honig und regionalen
Produkten gegeben; Non-Food Stände in Form von Blumen und Pflanzen ebenfalls vorhanden
Städtebauliche und infrastrukturelle Ausstattung
Marktstandort im Stadtkern von Münster auf zentralem großflächigem Domplatz; Parkmöglichkeiten durch Parkhäuser in fußläufiger Entfernung gege-
ben; Vielzahl an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder um den Domplatz verteilt; hoch getaktete Buslinie an Bushaltestelle direkt am Marktplatz sowie
weitere Bushaltestellen in fußläufiger Nähe gewährleisten eine gute ÖPNV-Anbindung; ausreichend Anschlüsse für Strom und Wasser; Ausweisung der
öffentlichen Toiletten bietet Optimierungspotenzial
Dienstleistung und Gastronomie
Gastronomieangebot im Bereich Kaffee und süßen Backwaren durch zwei Stände stark vertreten; zudem ein qualitativ hochwertiger Imbiss mit Angebot
an Bio-Produkten vorhanden; attraktive eigene Sitz- und Verzehrmöglichkeiten der jeweiligen Marktständ e; Schleiferei-Stand als besonderes
Dienstleistungsangebot
Organisation
privat organisierter Bauernmarkt durch Ökologischer Bauernmarkt Münster e. V.; Markt findet jeden Freitagnachmittag statt; hoch attraktive Lage sowie
Marktzeiten erreichen alle Kundengruppen; spezifisc hes, qualitativ hochwertiges Angebot mit Fokus auf ökologische sowie regionale/lokale Produkte
entspricht aktuellen Einzelhandels- und Zentrentren ds; verfügt über eigene Webseite; klares Profil ein es ökologisch nachhaltigen und regionalen
Marktes
Kopplungsaffinität des Marktes
prominente Lage am Domplatz in der City/Innenstadt von Münster; Gebäude der Universität, Museen, Dom, Bezirksregierungsgebäude und die Nähe zu
den vielen Einzelhandelsgeschäften in der Münsteraner Altstadt führen als Knotenpunkt von Bildung, Arbeit, Kultur und Freizeit zu einer hohen Frequen-
tierung des Marktes; weitere Gastronomieangebote und Dienstleistungen befinden sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe; Lage als historischer Mittelpunkt
Münsters inkl. Haltepunkt von Touristen-Bussen verstärken die Bedeutung des Domplatzes und somit des Marktes als touristisches Ziel
Erscheinungsbild des Marktes
Marktbereich einseitig durch Baumbepflanzung abgesc hirmt, auf der anderen Seite zum großflächigen Domp latz geöffnet; hochwertige
Architektur mit Mischung aus modernen und historischen Gebäuden um den Platz; tendenziell offene und durchlässige Marktanordnung mit vereinzelten
Lücken zwischen den Marktständen; Domplatz selbst a ls Fußgängerzone dreiseitig umschlossen von verkehr sberuhigten Straßen; neben Münsteraner
Dom weitere sehenswerte Gebäude am Platz gelegen, z. B. das LWL-Museum für Kunst und Kultur und das bischöfliche Generalvikariat; darüber hinaus
Sitzmobiliar zum Verweilen am Domplatz vorhanden
Fazit
ökologischer Markt mittlerer Größe mit qualitativ hochwertigem und spezifischem Warenangebot; Ergänzung des Angebots um Stände außerhalb
des Einzelhandels (insb. Imbissstand und Schleiferei stellen eine Besonderheit im Vergleich zu anderen Wochenmärkten dar)
sehr hohe Standortqualität mit zahlreichen Kopplungsmöglichkeiten lockt viele Kunden an (auch aufgrund attraktiver Marktzeiten)
Aufenthaltsqualität vor allem durch ansprechende Gestaltung der Marktstände inkl. der Sitz- und Verzehrmöglichkeiten sehr ansprechend
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Stadt Münster (Stand: 08/2024); Kartengrundlage: Stadt Münster/OpenStreetMap-Mitwirkende; Fotos:
Stadt + Handel.
V
WOCHENMARKT ANGELMODDE-WEST I
Räumliche Analyse
Stadtteil Angelmodde Clemens-August-Platz
Marktstände nach Verkaufsangebot Wochenmarktstrukt ur
Anzahl der Stände (Stand 08/2024) 4
Marktgebietsgröße in m² rd. 1.360 m²
Organisationsform Privat
Markttage und Öffnungszeiten
Donnerstag von 8.00 bis 13.00 Uhr
40%
40%
20%
Frischeprodukte
sonstige Nahrungs- und
Genussmittel
Produkte ohne Nahrungs-
und Genussmittel
Dienstleistung
Gastronomie
VI
WOCHENMARKT ANGELMODDE-WEST II
Qualitatives Warenangebot
Angebot an regionalen und frischen Produkten des mittleren Preissegments; sehr geringe Warenvielfalt; z.T. provisorisch wirkende Warenpräsentation
sowie z.T. keine Beschilderung der Waren und daher geringe Angebotsübersicht
Quantitatives Warenangebot
Kleinstmarkt bestehend aus vier Marktständen und einem Informationsstand; erhebliche Angebotsdefizite (insb. Sortimente Käse- und Molkereiprodukte
sowie Fischspezialitäten) vorhanden
Städtebauliche und infrastrukturelle Ausstattung
Wochenmarkt auf verkehrsfreiem Platz verortet; Sitz möglichkeiten gegeben; viel ansprechendes Grün und ruhige Lage bieten Aufenthaltsqualität;
eingeschränkte Parkmöglichkeiten in umliegenden Straßen; Bushaltestelle an nächster Erschließungsstraße gewährleistet, allerdings wird die Haltestelle
nur von einer Buslinie angefahren; keine direkt ang renzenden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder; ausreichende Anzahl an Anschlüssen für Strom und
Wasser
Dienstleistung und Gastronomie
Dienstleistungsangebot über ein Informationsmobil d er Stadtwerke Münster gewährleistet; kein Gastronom ieangebot vorhanden, zudem auch keine
Verzehr- und Probiermöglichkeiten gegeben
Organisation
privat organisierter Wochenmarkt (Firma Obstgarten); feste Marktzeiten und fester Markttag (donnerstags); Marktzeiten am Vormittag für erwerbstätige
Kundschaft nur eingeschränkt attraktiv, Hauptzielgr uppe Ortsansässige und Senioren; Wochenmarkt verfüg t über keine eigene Homepage, jedoch auf
der Homepage der Stadt Münster aufgeführt; keine klare Bewerbung oder Information zu Wochenmarkt ersichtlich
Kopplungsaffinität des Marktes
eingeschränkte Frequentierung des Clemens-August-Platzes; Dienstleistungen in Form eines Ärztehauses direkt am Platz, darüber hinaus grenzen einige
soziale Einrichtungen (Kindertagesstätte, Altenzentrum) an den Marktplatz; Altenheim und Arztpraxen mit hohem Synergieeffekt für den Wochenmarkt
als Anlaufpunkt (überwiegend für Senioren, die ein hohes Nachfragepotenzial erzeugen); keine unmittelb are Kopplung mit Einzelhandels- und/oder
Gastronomienutzungen
Erscheinungsbild des Marktes
offener, grüner und vorwiegend ruhiger Platz als Qu artierstreffpunkt; ordentliches Stadtbild, insgesam t städtebaulich hohe Standortqualität;
Clemens-August-Platz bietet Raum für weitere Marktstände; gegenwärtiger Marktaufbau aus vier Ständen nimmt nur einen kleinen Teil des Platzes ein;
Barrierefreiheit am Marktplatz gegeben sowie Sauberkeit gewährleistet
Fazit
Eingeschränkte Zukunftsfähigkeit des Marktstandorte s in Angelmodde aufgrund des quantitativen und qual itativen Optimierungspotenzials,
welche durch eine mögliche Abwanderung des Marktstandes mit Fleisch- und Wurstwaren vergrößert wird
Bedarf hinsichtlich eines Angebotsausbaus ist vor a llem aufgrund direkt angebundener Kundengruppen (u. a. Kopplung von Seniorenheim und
medizinischer Versorgung) stark vorhanden
Ausbaufähigkeit des Imbiss-/gastronomischen Angebots als Ergänzung
Standort grundsätzlich attraktiv durch ansprechende Platzgestaltung und Kopplungsaffinitäten
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Stadt Münster (Stand: 08/2024); Kartengrundlage: Stadt Münster/OpenStreetMap-Mitwirkende; Fotos:
Stadt + Handel.
VII
WOCHENMARKT GEISTSTRASSE I
Räumliche Analyse
Stadtteil Schützenhof Geiststraße/Sentmaringer Weg
Marktstände nach Verkaufsangebot Wochenmarktstruktu r
Anzahl der Stände (Stand 08/2024) 17
Marktgebietsgröße in m² (samstags) rd. 1.990 m²
Organisationsform Kommune
Markttage und Öffnungszeiten
Mittwoch und Samstag
von 7.00 bis 12.30 Uhr (April – Oktober)
von 8.00 bis 12.30 Uhr (November – März)
65%
29%
6% Frischeprodukte
sonstige Nahrungs- und
Genussmittel
Produkte ohne Nahrungs-
und Genussmittel
Dienstleistung
Gastronomie
VIII
WOCHENMARKT GEISTSTRASSE II
Qualitatives Warenangebot
Angebot von frischen und hochwertigen sowie z.T. se lbst erzeugten Produkten; hohe Warenvielfalt durch eine Mischung aus frischen, regionalen und
verarbeiteten Produkten; deutliche Warenpräsentation durch Beschilderung auch teilweise als Aufsteller vor den Marktständen
Quantitatives Warenangebot
Wochenmarkt mittlerer Größe mit insgesamt 17 Marktständen, Basisversorgung umfassend gedeckt; teilweise verkaufen mehrere Marktstände dasselbe
Sortiment; umfassendes Feinkostangebot an mehreren Ständen; ein Non-Food-Stand in Form von Blumen vorhanden
Städtebauliche und infrastrukturelle Ausstattung
infrastrukturell sehr gut angeschlossene, zentrale Lage; Bushaltestelle in direkter Nähe; Abstellmögli chkeiten für Fahrräder am Marktplatz vorhanden;
Zugänge des Markts ebenso wie der asphaltierte Bode nbelag der eigentlichen Parkplatznutzung barrierefr ei; ausreichend Anschlüsse für Strom und
Wasser
Dienstleistung und Gastronomie
Verzehrmöglichkeiten in Form von Stehtischen vorhan den, allerdings von geringer Aufenthaltsqualität; k eine ergänzenden Dienstleistungs-
angebote
Organisation
zwei feste Markttage (Mittwoch und Samstag) mit weitestgehend gleichen Marktzeiten am Vormittag; Marktzeiten unter der Woche nicht attraktiv für
Berufstätige, hier vorrangig Ortsansässige und Senioren angesprochen; keine eigene Homepage, jedoch auf der Homepage der Stadt Münster aufgeführt;
keine weiteren ersichtlichen Informationen zum Wochenmarkt
Kopplungsaffinität des Marktes
Frequenzbringer in Form eines Biomarktes sowie Einz elhandels- und Dienstleistungsnutzungen (u. a. Vers icherungen, Fitnessstudio) unmittelbar am
Marktplatz vorzufinden; insbesondere entlang des Stadtteilzentrums Hammer Straße hohe Anzahl an weiteren Einzelhandels-, Gastronomie und Dienst-
leistungsangeboten in mittelbarer Nähe; Lage im Stadtteilzentrum Hammer Straße
Erscheinungsbild des Marktes
Hauptnutzung des Marktplatzes als Parkplatz an Mark tzeiten deutlich erkennbar durch prägendes Bild des ruhenden Verkehrs; offene Gestaltung auf-
grund des großzügigen Verkehrsraums in unmittelbarer Nähe des Marktplatzes; großzügige Anordnung der Marktstände; überwiegend hochgeschossige,
nicht einheitlich gestaltete Architektur in Umgebung des Markts führen zu keinem klaren städtebaulichen Gesamtbild; keine Sitzgelegenheiten; insgesamt
geringe Aufenthaltsqualität
Fazit
Wochenmarkt mittlerer Größe mit hochwertiger Angebotsqualität und -vielfalt
stark ausgeprägte Verkehrsanbindung und dichtes urb anes Umfeld mit vielen Kopplungsmöglichkeiten aufgr und der Lage im Stadtteil-zentrum
Hammer Straße
geringe Aufenthaltsqualität aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und fehlender Verweilmöglichkeiten
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Stadt Münster (Stand: 08/2024); Kartengrundlage: Stadt Münster/OpenStreetMap-Mitwirkende; Fotos:
Stadt + Handel.
IX
WOCHENMARKT GIEVENBECK I
Räumliche Analyse
Stadtteil Gievenbeck Rüschhausweg/Ortsmitte
Marktstände nach Verkaufsangebot Wochenmarktstruktu r
Anzahl der Stände (Stand 08/2024) 17
Marktgebietsgröße in m² rd. 1.780 m²
Organisationsform Privat
Markttage und Öffnungszeiten
Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
47%
35%
6%
6%
6%
Frischeprodukte
sonstige Nahrungs- und
Genussmittel
Produkte ohne Nahrungs-
und Genussmittel
Dienstleistung
Gastronomie
X
WOCHENMARKT GIEVENBECK II
Qualitatives Warenangebot
Angebot an frischen und qualitativ hochwertigen Pro dukten gegeben; hohe Vielfalt an Waren durch region ale, biologische und z.T. selbst erzeugte
Produkte (z.B. Obst & Gemüse-Marktstand mit ausschl ießlichem Bio-Sortiment) sowie Spezialitäten; anspr echende Warenpräsentation, einige Stände
mit besonders attraktivem Aufbau und Beschilderung; insgesamt sehr transparente Beschilderung sowie viele Werbeaufsteller
Quantitatives Warenangebot
Wochenmarkt mittlerer Größe, der die Grundversorgun g im Stadtteil umfänglich ergänzt; für Fleisch & Wu rst sowie Obst & Gemüse-Produkte jeweils
zwei Marktstände vorhanden; im erweiterten Sortiment Angebot von Blumen & Pflanzen, regionalen Produkt en, Honig, Feinkost und Gewürzen (Stand
für Produkte aus Olivenerzeugnissen); insgesamt sehr gute Mischung aus vielfältigem, hoch qualitativem und frischem Angebot
Städtebauliche und infrastrukturelle Ausstattung
Marktstandort auf zu Marktzeiten für den MIV gesper rtem Rüschhausweg des Stadtteils; mäßige Anzahl an Parkplätzen für MIV in unmittelbarer Nähe
vorhanden, dafür hohe Anzahl an Fahrradstellplätzen; häufig befahrene Bushaltestelle (drei Linien jeweils im 20-Minuten-Takt) an angrenzender Haupt-
verkehrsstraße (Von-Esmarch-Straße) direkt erreichb ar; in Teilen eingeschränkte Barrierefreiheit, da M arktstände teilweise auf höher gelegenem
Bürgersteig durch Bordstein von Marktstraße getrennt sind; ausreichend Anschlüsse für Strom und Wasser
Dienstleistung und Gastronomie
Dienstleistungsangebot durch Marktstand für Klingenschleiferei geringfügig vorhanden; keine eigenen Verzehrmöglichkeiten durch Marktstände bereit-
gestellt
Organisation
privat organisierter Wochenmarkt (Werbegemeinschaft Gievenbeck); fester Markttag (Donnerstag) und Marktzeiten am Nachmittag; verfügt über keine
eigene Homepage, jedoch auf der Homepage der Stadt Münster aufgeführt; Informationen zum Wochenmarkt n icht unmittelbar ersichtlich, dafür für
andere am Standort stattfindende Veranstaltungen (z. B. durch Banner); insgesamt Charakter eines hochwertigen Stadtteilmarktes
Kopplungsaffinität des Marktes
hoch attraktive und frequentierte Lage am Rüschhaus weg im Stadtteilzentrum Gievenbeck-Mitte; Vielzahl an Nutzungen und Frequenzbringern, u. a.
Schulen, Kirche, Restaurants, Cafés und Restobars m it Außengastronomie; Hähnchenstand als Imbissmöglic hkeit übernimmt am Markteingang zur
Von-Esmarch-Straße wichtige Kopplungseffekte; des weiteren Dienstleistungen sowie Vollsortimenter in direkter Umgebung; den Marktzeiten und den
Kopplungseffekten der diversen, angrenzenden Nutzungen zuzuschreibende hohe Passantenfrequenz; neben Ortsansässigen werden auch Berufstätige
und Laufkundschaft als Zielgruppe angesprochen
Erscheinungsbild des Marktes
Erscheinungsbild angrenzender Gebäudestrukturen in Teilen eingeschränkt, niedrige Geschossigkeiten ver mitteln offenen Eindruck; Marktanordnung
entlang Straße führt zu guter Übersicht und Begehba rkeit des Marktes, den Marktbereich abschließende S tände in leichtem Rondell angeordnet;
insgesamt ansprechende Erscheinung der Stände durch moderne und ordentliche Gestaltung
Fazit
sehr attraktiver Wochenmarkt mittlerer Größe, der sich insbesondere durch die hochwertigen Marktstände und das qualitative Angebot auszeich-
net
das quantitative Angebot ist ebenfalls breit aufgestellt, mögliches Ausbaupotenzial im markteigenen Gastronomiebereich, wenngleich umliegende
Gastronomiebetriebe den Bedarf grundsätzlich decken können
hohe Standortqualität durch belebte Lage und ideale Kopplungsaffinität aufgrund der Lage im Stadtteilzentrum
Optimierungspotenzial hinsichtlich der Aufenthaltsqualität aufgrund von mäßig attraktivem städtebaulichem Stadtbild sowie Fehlen von Verweil-
möglichkeiten
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Stadt Münster (Stand: 08/2024); Kartengrundlage: Stadt Münster/OpenStreetMap-Mitwirkende; Fotos:
Stadt + Handel.
XI
WOCHENMARKT GREMMENDORF I
Räumliche Analyse
Stadtteil Gremmendorf Pängelantonweg
Marktstände nach Verkaufsangebot Wochenmarktstruktu r
Anzahl der Stände (Stand 08/2024) 4
Marktgebietsgröße in m² rd. 290 m²
Organisationsform Kommune
Markttage und Öffnungszeiten
Freitag von 13.30 bis 18.30 Uhr
100%
Frischeprodukte
sonstige Nahrungs- und
Genussmittel
Produkte ohne Nahrungs-
und Genussmittel
Dienstleistung
Gastronomie
XII
WOCHENMARKT GREMMENDORF II
Qualitatives Warenangebot
sowohl regionale, selbst erzeugte Produkte (hier: a us eigenem Hofladen) als auch frische, hochwertige Waren; Warenpräsentation durch teilweise an-
sprechende Beschilderung transparent
Quantitatives Warenangebot
Kleinstmarkt mit ausschließlich vier Ständen; Brot- und Backwaren in geringem Maße angeboten, da diese Warengruppe zusammen mit Obst- und
Gemüsewaren lediglich von einem Marktstand verkauft werden; Feinkostsortiment durch erweitertes Angebot für frische Brotaufstriche gegeben; keine
Non-Food-Stände vorhanden
Städtebauliche und infrastrukturelle Ausstattung
Marktstandort auf Parkplatz entlang ruhiger Wohnlage; hohes Aufkommen an Durchgangsverkehr von Fahrrädern, Konfliktpotenzial durch Aufeinander-
treffen von Radfahrenden und Marktbesucherinnen und -besuchern; Parkplätze angrenzend Marktbereich vorhanden, Bushaltestellen vorhanden, jedoch
nicht in direkter Nähe; ausreichend Anschlüsse für Strom und Wasser
Dienstleistung und Gastronomie
kein Dienstleistungs- und Gastronomieangebot vorhanden; Verzehr- und Probiermöglichkeiten nicht gegeben
Organisation
Freitag als fester Markttag; Marktzeiten bis in den späten Nachmittag beziehungsweise Abend machen den Besuch auch für Erwerbstätige besser möglich;
verfügt über keine eigene Homepage, jedoch auf der Homepage der Stadt Münster aufgeführt; keine Aussch ilderung oder sonstige Bewerbung des
Marktes; temporär für den Wochenmarkt abgesperrter Bereich des Parkplatzes
Kopplungsaffinität des Marktes
Lage in locker besiedeltem Wohngebiet; keine frequenzbringenden Dienstleistungs- oder Einzelhandelsnutzungen in direkter Umgebung, ebenso keine
Gastronomieangebote; nächstgelegene Gastronomie- un d Nahversorgungsangebote an der Hauptverkehrsstraße Albersloher Weg durch Gleise von
Marktstandort baulich und verkehrlich getrennt
Erscheinungsbild des Marktes
Marktstände nebeneinander entlang des Pängelantonwe gs aufgereiht; hochwertige Einfamilienhäuser mit gr oßzügigen Gärten erzeugen einen
nachbarschaftlich, eher privat anmutenden Charakter ; Marktstände fügen sich dahingehend nicht sonderli ch in die Umgebung ein; Sitz- oder Verweil-
möglichkeiten nicht vorhanden; Marktbereich sauber gehalten, v. a. Marktstand des Hofladens mit anspre chendem Auftreten; allgemein ordentliche
Erscheinung
Fazit
Kleinstmarkt mit hochwertigem, jedoch geringem Warenangebot
Optimierungspotenzial hinsichtlich des Ausbaus von Dienstleistungs- und Gastronomieangeboten
adäquates Erscheinungsbild des Markts, Standortqualität allerdings durch periphere Lage und fehlende K opplungsaffinitäten sowie Aufenthalts-
möglichkeiten stark eingeschränkt
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Stadt Münster (Stand: 08/2024); Kartengrundlage: Stadt Münster/OpenStreetMap-Mitwirkende; Fotos:
Stadt + Handel.
XIII
WOCHENMARKT HANDORF I
Räumliche Analyse
Stadtteil Handorf Hugo-Pottebaum-Platz
Marktstände nach Verkaufsangebot Wochenmarktstruktu r
Anzahl der Stände (Stand 08/2024) 6
Marktgebietsgröße in m² rd. 1.170 m²
Organisationsform Kommune
Markttage und Öffnungszeiten
Dienstag von 13.30 bis 18.00 Uhr
83%
17%
Frischeprodukte
sonstige Nahrungs- und
Genussmittel
Produkte ohne Nahrungs-
und Genussmittel
Dienstleistung
Gastronomie
XIV
WOCHENMARKT HANDORF II
Qualitatives Warenangebot
Angebot an qualitativ hochwertigen Produkten mit Fo kus auf Frischeprodukte; hohe Warenvielfalt durch u nterschiedliche Angebote; ansprechende
Warenpräsentation; überwiegend transparente Bewerbung der Waren durch Beschilderung
Quantitatives Warenangebot
Kleinstmarkt, der grundsätzlich die Grundversorgung erfüllt; Angebotslücke bezüglich der Sortimente Blumen und Pflanzen vorhanden; keine Non-Food-
Stände vorhanden
Städtebauliche und infrastrukturelle Ausstattung
Marktstandort in verkehrsberuhigtem Bereich; Parkpl ätze in direkter und Bushaltestelle in mittelbarer Nähe; Abstellmöglichkeiten für Fahrräder am
Marktplatz; ausreichend Anschlüsse für Strom und Wasser; übersichtliche Marktanordnung, im Wesentlichen in der Mitte des Marktplatzes konzentriert;
Trennung des Marktbereichs durch Absperrung an dafür notwendigen Stellen
Dienstleistung und Gastronomie
kein Dienstleistungs- und Gastronomieangebot vorhanden; Verzehr- und Probiermöglichkeiten nicht gegeben
Organisation
fester Markttag (Dienstag) und Marktzeiten; durch s päte Marktzeiten auch Besuch für Berufstätige mögli ch, Hauptzielgruppe aufgrund der Lage und
Aufenthaltsqualität jedoch vorrangig Ortsansässige und Senioren; verfügt über keine eigene Homepage, j edoch auf der Homepage der Stadt Münster
aufgeführt; Informationen zum Wochenmarkt nicht unmittelbar Blick ersichtlich
Kopplungsaffinität des Marktes
attraktive Lage am Hugo-Pottebaum-Platz; hohe Anzah l an Dienstleistungen, insbesondere medizinische Ei nrichtungen in direkter Umgebung;
Gastronomie- und Einzelhandelsnutzungen grenzen an Marktplatz; Katholische Kirche mit Messe während de r Marktzeiten als zusätzlicher Frequenz-
bringer; Lage im Stadtteilzentrum Handorf
Erscheinungsbild des Marktes
öffentlicher Platz; kompakte und geschlossene Gestaltung durch umgebende Bebauung; ordentliches Stadtbild und hohe Standortqualität durch einheit-
liche und überwiegend hochwertige Architektur; Schatten spendende Bäume mit Sitzgelegenheiten und Ruhezonen
Fazit
attraktiver, kleiner Wochenmarkt auf dem Hugo-Pottebaum-Platz in Handorf mit qualitativ hochwertigem Warenangebot; Optimierungspotenziale
hinsichtlich der quantitativen Ausstattung des Marktes
in ruhiger und begrünter Nebenlage, hohe Aufenthaltsqualität durch attraktive städtebauliche Einbettung;
hinreichende Kopplungsmöglichkeiten aufgrund der Lage im Stadtteilzentrum Handorf
Dienstleistung oder Imbiss-/gastronomisches Angebot als Ergänzung ausbaufähig
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Stadt Münster (Stand: 08/2024); Kartengrundlage: Stadt Münster/OpenStreetMap-Mitwirkende; Fotos:
Stadt + Handel.
XV
WOCHENMARKT HILTRUP I
Räumliche Analyse
Bezirk Hiltrup, Stadtteil Hiltrup Parkplatz Moränen straße
Marktstände nach Verkaufsangebot Wochenmarktstrukt ur
Anzahl der Stände (Stand 08/2024) 24
Marktgebietsgröße in m² rd. 2.347 m²
Organisationsform Kommune
Markttage und Öffnungszeiten
Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr
63%
29%
4%
4%
Frischeprodukte
sonstige Nahrungs- und
Genussmittel
Produkte ohne Nahrungs-
und Genussmittel
Dienstleistung
Gastronomie
XVI
WOCHENMARKT HILTRUP II
Qualitatives Warenangebot
breites Angebot an frischen und qualitativ hochwert igen, teils saisonalen Produkten gegeben; größtente ils Waren aus dem mittleren Preissegment;
Exklusivität gegenüber filialisiertem Einzelhandel durch diverse Feinkost und selbsterzeugte Waren (z. B. verschiedene Sorten von selbst erzeugtem
Honig); ansprechende Warenpräsentation; überwiegend transparente Bewerbung der Waren durch Beschilderung und Werbeaufsteller
Quantitatives Warenangebot
vergleichsweise größerer Wochenmarkt im Stadtgebiet Münster; ausgewogene Mischung aus regionalen Produkten und Großmarktwaren; überwiegen-
des Angebot an Nahrung- und Genussmitteln; hohe Warenvielfalt durch unterschiedliche Angebote der Marktstände
Städtebauliche und infrastrukturelle Ausstattung
Wochenmarkt auf Parkplatz in abgeschirmter Lage nah e der Hauptverkehrsstraße verortet; beinahe vollstä ndig von rückwärtiger Wohnbebauung um-
fasst; durch drei Zugänge (zwei Zufahrtsstraßen und ein geteilter Rad-/Fußweg), die alle barrierefrei sind, erreichbar; gute Erreichbarkeit zu Fuß, per Rad
oder ÖPNV (mehrere Bushaltestellen in räumlicher Nähe); allerdings unübersichtliche Parkplatzsituation; ausreichend Anschlüsse für Strom und Wasser;
Überdachung durch Vordächer der Stände gegeben; öff entliche Toiletten vorhanden, jedoch abgeschlossen; fehlende Absperrungen zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit
Dienstleistung und Gastronomie
kein Dienstleistungsangebot, ansprechendes Gastrono mieangebot: Verzehrmöglichkeiten und Sitzplatzangeb ot sind gegeben (in Teilen stellen die
Betreiber Sitz- und Spielmöglichkeiten explizit für Kinder zur Verfügung); zwei kleine Informationsstände
Organisation
fester Markttag und Marktzeit am Freitagvormittag; verfügt über keine eigene Website, jedoch auf der W ebsite der Stadt Münster aufgeführt;
Marketingstrategien in Form eines Corporate Designs und/oder regelmäßigen Events nicht vorhanden; Werb ung für den Markt in Form von
Informationsplakaten an verschiedenen Stellen auf und um den Marktplatz
Kopplungsaffinität des Marktes
ruhige Lage nahe der Hauptverkehrs- und Einkaufsstr aße mit zahlreichen Einzelhandels- und Gastronomiea ngeboten sowie Dienstleistungen;
Synergieeffekte mit Angeboten in räumlicher Nähe bestehen indirekt; Lage im Stadtbereichszentrum Hiltrup-Mitte
Erscheinungsbild des Marktes
offener, vielseitig zugänglicher Platz mit hoher Durchgangsfrequenz; städtebauliche Attraktivität durch rückwärtige Architektur der umliegenden Bebau-
ung inkl. Garageneinfahrten in Teilen eingeschränkt; Barrierefreiheit am Marktstandort gegeben; Sauberkeit grundlegend gewährleistet; meist qualitativ
hochwertige Stände; Spielgeräte fungieren nebenbei als bunte Dekoration; fehlende Abgrenzung zu anliegenden Glas- und Müllcontainern mindert die
Aufenthaltsqualität; teilweise große Abstände zwischen den Ständen, welche gleichzeitig die Übersichtlichkeit fördern
Fazit
in weiten Teilen attraktiver Wochenmarkt, der sich durch eine gute Angebotsquantität und -qualität auszeichnet
in ruhiger Nebenlage mit guter Anbindung zum Stadtbereichszentrum Hiltrup-Mitte
indirekte Kopplungsaffinität mit Einzelhandels- und Gastronomieangeboten mittelbar an der Hauptstraße
in Teilen eingeschränkte, städtebauliche Attraktivität des Standorts sowie negative Teilaspekte des Erscheinungsbildes (u. a. Müllcontainer)
Potenziale hinsichtlich der Bewerbung des Wochenmarkts
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Stadt Münster (Stand: 08/2024); Kartengrundlage: Stadt Münster/OpenStreetMap-Mitwirkende; Fotos:
Stadt + Handel.
XVII
WOCHENMARKT HUBERTIPLATZ I
Räumliche Analyse
Stadtteil Herz-Jesu Hubertiplatz
Marktstände nach Verkaufsangebot Wochenmarktstruktu r
Anzahl der Stände (Stand 08/2024) 2
Marktgebietsgröße in m² rd. 330 m²
Organisationsform Kommune
Markttage und Öffnungszeiten
Mittwoch und Samstag
von 7.00 bis 12.30 Uhr (April – Oktober)
von 8.00 bis 12.30 Uhr (November – März)
100%
Frischeprodukte
sonstige Nahrungs- und
Genussmittel
Produkte ohne Nahrungs-
und Genussmittel
Dienstleistung
Gastronomie
XVIII
WOCHENMARKT HUBERTIPLATZ II
Qualitatives Warenangebot
ausschließliches Frischangebot, jedoch mit teils ma ngelhafter Beschilderung und wenig übersichtlicher Warenpräsentation; Angebot größtenteils aus
niedrigem bis mittlerem Preissegment
Quantitatives Warenangebot
Kleinstmarkt bestehend aus zwei Ständen; keine Non-Food-Stände vorhanden
Städtebauliche und infrastrukturelle Ausstattung
Parkmöglichkeiten am Straßenrand der umliegenden St raßen gegeben; keine Stellplätze für Fahrräder, ÖPN V-Anbindung nicht unmittelbar an Markt-
bereich angrenzend, darüber hinaus Car-Sharing-Angebot gegenüber des Marktes; Strom- und Wasseranschluss vorhanden
Dienstleistung und Gastronomie
kein Dienstleistungs- und Gastronomieangebot vorhanden; Verzehr- und Probiermöglichkeiten nicht gegeben
Organisation
fester Markttag (Mittwoch) und Marktzeiten, die sai sonal leicht angepasst werden (November bis März sp äterer Beginn des Markts); Zielgruppe durch
geringe Angebotsbreite und Marktzeiten am Vormittag überwiegend Anwohnende und Stammkundschaft; verfügt über keine eigene Homepage, jedoch
auf der Homepage der Stadt Münster aufgeführt; ansonsten keine Informationen oder Werbung für den Markt
Kopplungsaffinität des Marktes
familienfreundliche Lage am Hubertiplatz durch direkte Kopplung an Grünfläche und Spielplatz, der als wichtiger Frequenzbringer fungiert; darüber hin-
aus mittelbare Nähe zum Münsteraner Hafen; weitere Kopplungsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe nicht gegeben
Erscheinungsbild des Marktes
Markt auf Gehbereich an der westlichen Seite des Hubertiplatzes gelegen, rückseitig angrenzend an grünen Spiel- und Sportflächen; ansprechende Block-
randbebauung; hohes Maß an ruhendem Verkehr im Straßenraum beeinflusst Bild des Markts; Lagerung der Waren teilweise einsehbar im Lieferwagen
der Marktbeschicker
Fazit
stark eingeschränkte Zukunftsfähigkeit des Marktes aufgrund des geringen qualitativen und quantitativen Angebots
stark eingeschränkte Ansprache vielfältiger Kundengruppen
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Stadt Münster (Stand: 08/2024); Kartengrundlage: Stadt Münster/OpenStreetMap-Mitwirkende; Fotos:
Stadt + Handel.
XIX
WOCHENMARKT KINDERHAUS I
Räumliche Analyse
Stadtteil Kinderhaus-Ost Idenbrockplatz
Marktstände nach Verkaufsangebot Wochenmarktstruktu r
Anzahl der Stände (Stand 08/2024) 18
Marktgebietsgröße in m² rd. 1.450 m²
Organisationsform Kommune
Markttage und Öffnungszeiten
Donnerstag von 7.30 bis 12.30 Uhr
61%
33%
6%
Frischeprodukte
sonstige Nahrungs- und
Genussmittel
Produkte ohne Nahrungs-
und Genussmittel
Dienstleistung
Gastronomie
XX
WOCHENMARKT KINDERHAUS II
Qualitatives Warenangebot
Angebot an frischen und qualitativ hochwertigen Pro dukten; ausgewogene Angebotsvielfalt unterschiedlic her Waren und Produkte; ansprechende
Warenpräsentation; überwiegend transparente Bewerbung der Waren durch Beschilderung; Optimierungspoten ziale hinsichtlich einer ansprechenden
Lagerung der Waren
Quantitatives Warenangebot
Wochenmarkt mittlerer Größe, welcher umfänglich zur Nahversorgung des Stadtteils beiträgt; Auswahl an regionalen Produkten und Feinkostangebot
überwiegt, teilweise auch Convenience- und Bio-/Selbsterzeugerprodukte
Städtebauliche und infrastrukturelle Ausstattung
attraktive, zentrale Lage am Idenbrockplatz, der als sozialer Treffpunkt und Ausrichtungsort regelmäßiger Events fungiert; mehrere kostenlose Parkplätze
sowie Bushaltestelle mit hoher Taktung in der Nähe; Abstellmöglichkeiten für Fahrräder am Marktplatz v orhanden; ausreichend Anschlüsse für Strom
und Wasser
Dienstleistung und Gastronomie
keine Dienstleistungsangebote; umfassendes Gastronomieangebot durch zusätzliche Verzehr- und Probiermöglichkeiten an mehreren Ständen
Organisation
fester Markttag (Donnerstag) und Marktzeiten; augenscheinlich hohe Passantenfrequenz; verfügt über keine eigene Homepage, jedoch auf der Home-
page der Stadt Münster aufgeführt; Informationen zum Wochenmarkt unmittelbar ersichtlich
Kopplungsaffinität des Marktes
Marktstandort im Stadtbereichszentrum Kinderhaus – Idenbrockplatz mit mehreren großen Lebensmittel- und Bekleidungsfilialisten als Magnetbetriebe;
in direkter Umgebung religiöser Einrichtungen, Bürgerhaus mit Hallenschwimmbad sowie einer Zweigstelle der Stadtbücherei gelegen; zudem mehrere
Gastronomiebetriebe (u. a. Bäcker, Eiscafé) mit Außenbestuhlung, z.T. in Synergie zur Außengastronomie des Fisch-Marktstandes am Marktplatz
Erscheinungsbild des Marktes
öffentlicher zentraler Platz; kompakte und geschlos sene Gestaltung durch angrenzende Bebauung, eingebe ttet in weitläufige Fußgängerzone; ordent-
liches Stadtbild und hohe Standortqualität
Fazit
bedeutender Wochenmarkt in attraktiver Lage im Stadtteil Kinderhaus-Ost mit insbesondere qualitativ sowie quantitativ ansprechendem Waren-
angebot
gute Erreichbarkeit des Marktplatzes für alle Verkehrsteilnehmer
viele Kopplungsmöglichkeiten am Idenbrockplatz, ins besondere aufgrund des Bürgerhauses und der Kirche; darüber hinaus integrierte Lage im
Stadtbereichszentrum
attraktive Verzehr- und Probiermöglichkeiten in Symbiose mit umliegender Gastronomie, welches von Kunden gut angenommen wird
kleinere Optimierungspotenziale ergeben sich hinsic htlich der Lagerung der Waren sowie des Ausbaus auß erhalb des Verkaufs von Frische-
produkten (z. B. Non-Food-Stände)
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Stadt Münster (Stand: 08/2024); Kartengrundlage: Stadt Münster/OpenStreetMap-Mitwirkende; Fotos:
Stadt + Handel.
XXI
WOCHENMARKT NIENBERGE I
Räumliche Analyse
Stadtteil Nienberge Nienberger Kirchplatz
Marktstände nach Verkaufsangebot Wochenmarktstruktu r
Anzahl der Stände (Stand 08/2024) 6
Marktgebietsgröße in m² rd. 390 m²
Organisationsform Privat
Markttage und Öffnungszeiten
Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr
83%
17%
Frischeprodukte
sonstige Nahrungs- und
Genussmittel
Produkte ohne Nahrungs-
und Genussmittel
Dienstleistung
Gastronomie
XXII
WOCHENMARKT NIENBERGE II
Qualitatives Warenangebot
überschaubares Angebot an frischen Produkten gegebe n, Warenvielfalt durch unterschiedliche Angebote de r Stände vorhanden; überwiegend
standardisiertes Angebot mit regionalen Waren, geringfügig auch Spezialitäten und Convenience-Food (Salate, frisch gepresster Fruchtsaft); durchgängig
transparente und in Teilen ansprechende Beschilderung der Waren; niedriges bis mittleres Preissegment
Quantitatives Warenangebot
kleiner Wochenmarkt mit sechs Marktständen; Angebot an Brot- und Backwaren nicht gegeben, Angebotslück e wird jedoch durch die naheliegenden
Landbäckerei geschlossen; trotzdem vielfältiges Warenangebot inklusive Non-Food-Stand mit Blumen und Pflanzen sowie Deko-Artikeln
Städtebauliche und infrastrukturelle Ausstattung
Marktstandort im Stadtteilzentrum Nienberge auf Parkplatzfläche nahe der Kirche St. Sebastian; direkte, dennoch baulich abgeschirmte Nähe zur Haupt-
verkehrsstraße; kostenlose Parkplätze sowie Fahrradstellplätze in der Nähe; die nächste Bushaltestelle ist wenige Gehminuten entfernt und wird regel-
mäßig angefahren; ausreichend Anschlüsse für Strom und Wasser etwas entfernter an der Kirche/am Pfarrbüro vorhanden; Markt-bereich durch schmale
Zugänge erreichbar; Sitzgelegenheiten und Grünflächen in pflegebedürftigem Zustand vorhanden
Dienstleistung und Gastronomie
kein Dienstleistungs- und Gastronomieangebot vorhanden; Verzehr- und Probiermöglichkeiten nicht gegeben
Organisation
Organisation durch die Kirchengemeinde St. Sebastian; fester Markttag (Freitag) und Marktzeiten (Vormi ttag); Hauptzielgruppe sind Ortsansässige und
Senioren; verfügt über keine eigene Homepage, jedoc h auf der Homepage der Stadt Münster und der Gemein de St. Sebastian aufgeführt; Kirchenge-
meinde veranstaltet regelmäßige Events (z. B. Marktcafé) auf dem Marktplatz; Informationen zum Wochenmarkt nicht unmittelbar ersichtlich; verschach-
telte Standanordnung, die teilweise zur Unübersichtlichkeit, teilweise auch zur Kompaktheit und Belebtheit des Marktes beiträgt
Kopplungsaffinität des Marktes
umgeben von einem breiten Angebot an Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen sowie religiösen Einrichtungen, Bankfilialen und der Bücherei;
Synergien mit angrenzendem Restaurant aufgrund unterschiedlicher Öffnungszeiten eingeschränkt
Erscheinungsbild des Marktes
öffentlicher Platz, insbesondere geprägt durch dire kte Beziehung zur Kirche; grundsätzlich ordentliche s Stadtbild und angemessene Standortqualität;
Sauberkeit in Teilen ausbaufähig; Lagerung neben un d hinter den Ständen nicht ansehnlich; variierende Qualitäten der Markstände (hinsichtlich des
Erscheinungsbilds, der Warenpräsentation etc.)
Fazit
kleiner Wochenmarkt auf dem Kirchplatz in Nienberge mit qualitativ gutem Warenangebot; Optimierungspotenziale hinsichtlich der quantitativen
Ausstattung (z. B. fehlendes Backwarensortiment) möglich
hohe Aufenthaltsqualität aufgrund von städtebaulich ansehnlicher Umgebung und vielen Kopplungspotenzialen;
Dienstleistung und Imbiss-/gastronomisches Angebot als Ergänzung ausbaufähig
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Stadt Münster (Stand: 08/2024); Kartengrundlage: Stadt Münster/OpenStreetMap-Mitwirkende; Fotos:
Stadt + Handel.
XXIII
WOCHENMARKT ROXEL I
Räumliche Analyse
Stadtteil Roxel Pantaleonplatz
Marktstände nach Verkaufsangebot Wochenmarktstruktu r
Anzahl der Stände (Stand 06/2021) 15
Marktgebietsgröße in m² rd. 1.520 m²
Organisationsform Kommune
Markttage und Öffnungszeiten
Freitag von 13.30 bis 17.30 Uhr
53%
33%
7%
7%
Frischeprodukte
sonstige Nahrungs- und
Genussmittel
Produkte ohne Nahrungs-
und Genussmittel
Dienstleistung
Gastronomie
XXIV
WOCHENMARKT ROXEL II
Qualitatives Warenangebot
attraktives Angebot an frischen und qualitativ hoch wertigen Produkten; hohe Warenvielfalt durch unters chiedliche Angebote der Stände sowie
verschiedene Spezialitäten vorhanden (z. B. Gewürze, holländisches Lakritz, Meeresfrüchte); z. T. exklusive, nicht im herkömmlichen stationären Lebens-
mitteleinzelhandel erhältliche Waren; ansprechende Warenpräsentation; teilweise expliziter Hinweis auf regionale und saisonale Ware (z. B. Erdbeeren,
Spargel)
Quantitatives Warenangebot
mittelgroßer Wochenmarkt, welcher eine wichtige Bed eutung für die Nahversorgung im Stadtteilzentrum Ro xel übernimmt; Angebotsschwerpunkt im
Bereich der Frischeprodukte; ergänzende Angebote außerhalb von Nahrungs- und Genussmittel runden das Angebot ab
Städtebauliche und infrastrukturelle Ausstattung
Marktstandort auf zentralem örtlichen Platz in einer Fußgängerzone an der Ortskirche; nahgelegene Parkplätz hinter der angrenzenden Bebauung sowie
an der nächstliegenden Straße vorhanden; schlechte ÖPNV-Anbindung aufgrund von lediglich stündlich ang efahrener Bushaltestelle in der Nähe;
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im Bereich umlie gender Nutzungen (u. a. Bibliothek); ausreichend An schlüsse für Strom und Wasser vorhanden;
weitestgehend Schatten und Regenschutz durch Baumbepflanzung und Vordächer der Marktstände; im Rondell angeordnete Stände mit breiten Durch-
gängen
Dienstleistung und Gastronomie
Gastronomieangebot im Randsortiment des Fisch- und Meeresfrüchtestandes, mit Stehtischen zum Verzehr direkt am Marktstand
Organisation
Markt findet wöchentlich Freitagnachmittags statt; durch die Marktzeiten ist der Besuch für Berufstätige möglich; verfügt über keine eigene Homepage,
jedoch auf der Homepage der Stadt Münster aufgeführt; Informationen zum Wochenmarkt nicht unmittelbar ersichtlich
Kopplungsaffinität des Marktes
zentrale, attraktive Lage im Stadtteilzentrum ermög licht Kopplungsmöglichkeiten mit mehreren Frequenzb ringern (u. a. Kirche, Bezirksverwaltung,
Schule); umliegend breites Angebot insbesondere an Einzelhandel (z. B. Netto) sowie Dienstleistungen und Gastronomie
Erscheinungsbild des Marktes
kompakter und baulich abgeschlossener Markt, der sich gut in den städtebaulichen Kontext einfügt; umliegende Bebauung im regional typischen Stil in
Zusammenspiel mit Bäumen und sonstiger Begrünung; variierende Standqualität mit einigen neu- und hochwertigen Ständen; Sauberkeit und ordnungs-
gemäße Lagerung der Verkaufswaren gegeben, Pflanzen- und Schützendekorationen auf dem Marktplatz als weitere attraktive städtebauliche Elemente;
hohe Aufenthaltsqualität durch Begrünung und städtebauliche Qualitäten des Platzes
Fazit
Wochenmarkt mittlerer Größe in Roxel mit qualitativ und quantitativ gutem Warenangebot
in sehr ansprechender, zentraler Lage mit ausreichend Parkplätzen, jedoch leicht eingeschränkter Anbindung an den ÖPNV
hohe Aufenthaltsqualität am Marktstandort durch städtebauliche Qualitäten
Kopplungsmöglichkeiten durch vielfältige umliegende Nutzungen im Stadtteilzentrum vorhanden
aufgrund der Marktzeiten am Nachmittag bietet der Wochenmarkt ein attraktives Angebot auch für Berufstätige
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Stadt Münster (Stand: 08/2024); Kartengrundlage: Stadt Münster/OpenStreetMap-Mitwirkende; Fotos:
Stadt + Handel.
XXV
WOCHENMARKT WOLBECK I
Räumliche Analyse
Stadtteil Wolbeck Hiltruper Straße
Marktstände nach Verkaufsangebot Wochenmarktstruktu r
Anzahl der Stände (Stand 08/2024) 5
Marktgebietsgröße in m² rd. 500 m²
Organisationsform Kommune
Markttage und Öffnungszeiten
Mittwoch von 13.30 bis 18.00 Uhr
80%
20%
Frischeprodukte
sonstige Nahrungs- und
Genussmittel
Produkte ohne Nahrungs-
und Genussmittel
Dienstleistung
Gastronomie
XXVI
WOCHENMARKT WOLBECK II
Qualitatives Warenangebot
eingeschränktes Angebot an überwiegend frischen War en; hauptsächlich standardisiertes Angebot; ansprec hende Warenpräsentation; meist transpa-
rente Bewerbung der Waren durch Beschilderung; mittleres Preissegment
Quantitatives Warenangebot
Kleinstmarkt mit ausschließlich fünf Marktständen; Angebotslücke hinsichtlich markttypischer Sortimente wie Käse- und Molkereiprodukte sowie Blumen
und Pflanzen; im Rahmen eigener Vor-Ort-Analysen auch ein Informationsstand der Polizei als Non-Food-Stand vorhanden
Städtebauliche und infrastrukturelle Ausstattung
Marktstandort auf Parkplatz in unmittelbarer Nähe zur Hauptverkehrsstraße; Bushaltestelle und Fahrradstellplätze in direkter Nähe gelegen, Parkmög-
lichkeiten in den umliegenden Seitenstraßen vorhanden; ausreichend Sitzgelegenheiten auf dem Platz; Anschlüsse für Strom und Wasser vorhanden
Dienstleistung und Gastronomie
keine Dienstleistungs- und Gastronomieangebote vorhanden; Verzehr- und Probiermöglichkeiten nicht gegeben
Organisation
fester Markttag am Mittwoch; aufgrund später Marktzeiten ist auch der Besuch für Berufstätige möglich, Hauptzielgruppen sind dennoch Ortsansässige
und Senioren; verfügt über keine eigene Homepage, j edoch auf der Homepage der Stadt Münster aufgeführt ; Informationen zum Wochenmarkt nicht
unmittelbar ersichtlich
Kopplungsaffinität des Marktes
gute Erreichbarkeit des Marktstandortes; Ärztehaus in unmittelbarer Nähe zum Platz sowie eine Eisdiele, eine Volksbank und ein Imbiss; ggf. Synergien
mit Außengastronomie des Eiscafés zu Marktzeiten mö glich, jedoch nur geringe räumliche Orientierung hi n zum Marktgeschehen; Lage im Stadtteil-
zentrum Wolbeck-Mitte
Erscheinungsbild des Marktes
öffentlicher, versiegelter Platz, Begrünung ledigli ch entlang der Straßenführung gegeben; offene, nur von zwei Seiten bebaute Lage; Dimensionierung
des Platzes wird als zu groß wahrgenommen im Vergle ich zur geringen Anzahl der Marktstände, daher groß e Lücken hinsichtlich der Standanordnung;
ordentliches Stadtbild mit einheitlicher Bebauung führen zu insgesamt mittlerer Standortqualität; ansprechendes Erscheinungsbild der Stände; ein auf-
fälliger Leerstand gegenüber dem Marktplatz wirkt sich negativ auf die Standortqualität aus
Fazit
Kleinstmarkt an stark befahrener Hiltruper Straße mit qualitativ gutem Warenangebot, jedoch großen Angebotslücken (daher nur geringer Beitrag
des Marktes zur Nahversorgung im Stadtteilzentrum Wolbeck-Mitte)
Nähe zur Hauptverkehrsstraße wirkt sich positiv auf die Erreichbarkeit, jedoch negativ auf die Aufenthaltsqualität des Wochenmarktes aus
eingeschränkte Kopplungsmöglichkeiten
durch die späteren Marktzeiten steht das Angebot auch Berufstätigen zur Verfügung
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Stadt Münster (Stand: 08/2024); Kartengrundlage: Stadt Münster/OpenStreetMap-Mitwirkende; Fotos:
Stadt + Handel.
XXVII
Anhang 2: Nahversorgungslagen in Münster
Abbildung 32: Nahversorgungslage Kinderhaus – Sprickmannplatz (D_1)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage : Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl .
Bäckerei, Fleischerei.
Abbildung 33: Nahversorgungslage Kinderhaus – Westhoffstraße (D_2)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage : Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl .
Bäckerei, Fleischerei.
Abbildung 34: Nahversorgungslage Coerde – Kiesekampweg (D_3)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage : Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl .
Bäckerei, Fleischerei.
XXVIII
Abbildung 35: Nahversorgungslage Fresnostrasse (D_4)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage : Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl .
Bäckerei, Fleischerei.
Abbildung 36: Nahversorgungslage Hoher Heckenweg (D_5)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage : Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl .
Bäckerei, Fleischerei.
Abbildung 37: Nahversorgungslage Handorf-Dorbaum – Dorbaumstraße (D_6)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage : Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl .
Bäckerei, Fleischerei.
XXIX
Abbildung 38: Nahversorgungslage Metzer Straße/ Elsässer Straße (D_7)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage : Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl .
Bäckerei, Fleischerei.
Abbildung 39: Nahversorgungslage Angelmodde – Albersloher Weg (D_9)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08-10/2024; die nunmehr erfolgte Verlagerung des ALDI-Nord-
Marktes auf den ehemals bestehenden Standort des RE WE-Marktes (Kaufpark) ist aufgrund des zeitlichen V ersatzes zur Bestandserhebung kartografisch nicht
berücksichtigt; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; *inkl. Bäckerei, Fleischerei.
Abbildung 40: Nahversorgungslage Angelmodde – Am Schütthook (D_10)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage : Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl .
Bäckerei, Fleischerei.
XXX
Abbildung 41: Nahversorgungslage Hiltrup Ost – Am Roggenkamp (D_11)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage : Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl .
Bäckerei, Fleischerei.
Abbildung 42: Nahversorgungslage Hiltrup-Mitte – Westfalenstraße (D_13)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage : Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl .
Bäckerei, Fleischerei.
Abbildung 43: Nahversorgungslage Amelsbüren - Daverstraße (D_14)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage : Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl .
Bäckerei, Fleischerei.
XXXI
Abbildung 44: Nahversorgungslage Sentrup – Schmeddingstraße/Waldeyerstraße (D_15)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage : Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl .
Bäckerei, Fleischerei.
Abbildung 45: Nahversorgungslage Gievenbeck – Dieckmannstraße (D_16)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage : Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl .
Bäckerei, Fleischerei.
Abbildung 46: Nahversorgungslage Nienberge – Waltruper Weg (D_17)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage : Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl .
Bäckerei, Fleischerei.
XXXII
Abbildung 47: Nahversorgungslage Steinfurter Straße (D_18)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage : Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl .
Bäckerei, Fleischerei.
Abbildung 48: Nahversorgungslage Nordstraße/Hoyastraße (D_19)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage : Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl .
Bäckerei, Fleischerei; der mittlere sowie nördliche Bereich der Nordstraße wurde aufgrund der faktisch dort verorteten, in der Karte jedoch nicht dargest ellten
zentrenergänzenden Funktionen mit in die räumliche Fassung der Nahversorgungslage aufgenommen, da diese durch die zentrenergänzenden Funktionen in ihrer
Versorgungsfunktion ergänzt und abgerundet wird.
Abbildung 49: Nahversorgungslage Gartenstraße (D_20)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage : Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl .
Bäckerei, Fleischerei.
XXXIII
Abbildung 50: Nahversorgungslage Piusallee (D_21)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage : Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl .
Bäckerei, Fleischerei.
Abbildung 51: Nahversorgungslage Bohlweg (D_22)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage : Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl .
Bäckerei, Fleischerei.
Abbildung 52: Nahversorgungslage Wolbecker Straße (östlich) (D_23)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage : Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl .
Bäckerei, Fleischerei; ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Ladenhandwerk); der nördlich an die Wolbecker Straße angrenzende Bereich
wurde aufgrund der faktisch dort verorteten, in der Karte jedoch nicht dargestellten zentrenergänzenden Funktionen mit in die Abgrenzung der Nahversorgungslage
aufgenommen, da diese durch die zentrenergänzenden Funktionen in ihrer Versorgungsfunktion ergänzt und abgerundet wird.
XXXIV
Abbildung 53: Nahversorgungslage Friederich-Ebert-Straße (D_24)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage : Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl .
Bäckerei, Fleischerei.
Abbildung 54: Nahversorgungslage Weseler Straße/Geiststraße (D_25)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage : Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl .
Bäckerei, Fleischerei.
Abbildung 55: Nahversorgungslage Weseler Straße/Dondersring (D_26)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage : Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl .
Bäckerei, Fleischerei.
XXXV
Abbildung 56: Nahversorgungslage Hammer Straße/Friederich-Ebert-Straße (D_27)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage : Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl .
Bäckerei, Fleischerei.
Abbildung 57: Nahversorgungslage Sentrup - Von-Esmarch-Straße (D_29)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage : Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl .
Bäckerei, Fleischerei.
Abbildung 58: Nahversorgungslage Sprakel (D_30)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage : Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl .
Bäckerei, Fleischerei; ** “klassisches“ Handwerk (ohne Lebensmittelhandwerk bzw. Ladenhandwerk).
XXXVI
Abbildung 59: Nahversorgungslage Handorf – Kötterstraße/ Hobbeltstraße (D_31)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage : Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl .
Bäckerei, Fleischerei.
Abbildung 60: Nahversorgungslage Sentrup – Coesfelder Kreuz (D_32)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage : Stadt Münster; Daten: Erhebung Stadt + Handel 08- 10/2024; Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; * inkl .
Bäckerei, Fleischerei.
XXXVII
Anhang 3: Sortimentsliste für die Stadt Münster (Lan gfassung)
Kurzbezeichnung Sortiment Nr. WZ
2008* Bezeichnung nach WZ 2008*
zentrenrelevante Sortimente
Antiquitäten 47.79.1 Einzelhandel mit Antiquitäten und antiken Teppichen
Augenoptik 47.78.1 Augenoptiker
Bekleidung (inkl. Kürschnerwaren) 47.71 Einzelhande l mit Bekleidung
Bettwaren (ohne Matratzen) aus 47.51 Einzelhandel m it Textilien (daraus NUR: Einzelhandel mit Steppdecken u. a. Bettdecken, Kopfkissen u. a. Bett-
waren)
Bücher 47.61
47.79.2
Einzelhandel mit Büchern
Antiquariate
Elektrokleingeräte aus 47.54 Einzelhandel mit elekt rischen Haushaltsgeräten (daraus NUR: Einzelhandel mit Elektrokleingeräten
einschließlich Näh- und Strickmaschinen)
Fahrräder und Zubehör 47.64.1 Einzelhandel mit Fahr rädern, Fahrradteilen und -zubehör
Glas/Porzellan/Keramik 47.59.2 Einzelhandel mit ker amischen Erzeugnissen und Glaswaren
Haus- und Heimtextilien aus 47.51
aus 47.53
Einzelhandel mit Textilien (daraus NUR: Einzelhande l mit Haus- und Tischwäsche, z. B. Hand-, Bade- und
Geschirrtücher, Tischdecken, Stoffservietten, Bettw äsche sowie mit Dekorations- und Möbelstoffen,
dekorativen Decken und Kissen, Stuhl- und Sesselauf lagen o. ä.)
Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und Tapeten (daraus NUR: Einzelhandel mit Vor-
hängen, Gardinen und Dekostoffen)
Haushaltswaren (Hausrat) aus 47.59.9
Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen anderweitig nicht genannt (daraus NUR: Einzelhandel mit Hausrat
aus Holz, Metall und Kunststoff, z. B. Besteck und Tafelgeräte, Koch- und Bratgeschirr, nicht elektrische Haus-
haltsgeräte sowie mit Haushaltsartikeln und Einrich tungsgegenständen anderweitig nicht genannt)
Jagdbedarf/Waffen aus 47.78.9 Sonstiger Einzelhande l anderweitig nicht genannt (daraus NUR: Einzelhand el mit Jagdgeräten sowie Waffen
und Munition)
Kurzwaren/Schneidereibedarf/Hand-
arbeiten sowie Meterware für
Bekleidung und Wäsche (inkl. Wolle)
aus 47.51 Einzelhandel mit Textilien (daraus NUR: E inzelhandel mit Kurzwaren, z. B. Nähnadeln, handels fertig aufge-
machte Näh-, Stopf- und Handarbeitsgarn, Knöpfe, Re ißverschlüsse sowie Einzelhandel mit Ausgangs-
material für Handarbeiten zur Herstellung von Teppi chen und Stickereien)
Leuchten/Lampen aus 47.59.9 Einzelhandel mit Hausha ltsgegenständen anderweitig nicht genannt (daraus N UR: Einzelhandel mit Lampen
und Leuchten)
Medizinische und orthopädische
Geräte (inkl. Hörgeräte)
47.74 Einzelhandel mit medizinischen und orthopädis chen Artikeln
Musikinstrumente und Musikalien 47.59.3 Einzelhand el mit Musikinstrumenten und Musikalien
Neue Medien/Unterhaltungselektronik (inkl.
Bild-/Tonträger)
47.41
47.42
47.43
47.63
47.78.2
Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, periphe ren Geräten und Software
Einzelhandel mit Telekommunikationsgeräten
Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektroni k
Einzelhandel mit bespielten Ton- und Bildträgern
Einzelhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen
Papier-/Büroartikel/Schreibwaren sowie
Künstler- und Bastelbedarf
47.62.2
Einzelhandel mit Schreib- und Papierwaren, Schul- u nd Büroartikeln (daraus NICHT: Einzelhandel mit
Postern)
Parfümerieartikel und Kosmetika aus 47.75 Einzelhan del mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegem itteln (daraus NUR: Einzelhandel mit
Parfümerieartikeln und kosmetischen Erzeugnissen)
Pharmazeutische Artikel (Apotheken) 47.73 Apotheken
Schuhe, Lederwaren (ohne Sportschuhe) 47.72.1
47.72.2
Einzelhandel mit Schuhen (daraus NICHT: Einzelhande l mit Sportschuhen)
Einzelhandel mit Lederwaren und Reisegepäck
Spielwaren 47.65 Einzelhandel mit Spielwaren
Sportartikel (inkl. Sportbekleidung und
-schuhe, ohne Campingartikel, Reitsport-arti-
kel, Sportgroßgeräte sowie Boote und Zube-
hör)
aus 47.64.2
aus 47.72.1
Einzelhandel mit Sport- und Campingartikeln (ohne C ampingmöbel) (daraus NICHT: Einzelhandel mit
Campingartikeln, Reitsportartikeln, Sportgroßgeräte n sowie Boote und Zubehör)
Einzelhandel mit Schuhen (daraus NUR: Einzelhandel mit Sportschuhen)
Uhren, Schmuck 47.77 Einzelhandel mit Uhren und Sch muck
Wohneinrichtungsbedarf (ohne Möbel), Bil-
der/Poster/Bilderrahmen/Kunstgegenstände
aus 47.78.3
aus 47.59.9
aus 47.62.2
Einzelhandel mit Kunstgegenständen, Bildern, kunstg ewerblichen Erzeugnissen, Brief-marken, Münzen und
Geschenkartikeln (daraus NICHT: Möbel)
Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen anderweitig nicht genannt (daraus NUR: Einzelhandel mit Holz-,
Kork-, Korb- und Flechtwaren)
Einzelhandel mit Schreib- und Papierwaren, Schul- u nd Büroartikeln (daraus NUR: Einzelhandel mit
Postern)
XXXVIII
zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente
(Schnitt-)Blumen aus 47.76.1 Einzelhandel mit Blume n, Pflanzen, Sämereien und Düngemitteln (daraus NUR : Einzelhandel mit
Blumen)
Drogeriewaren (inkl. Wasch- und Putz-
mittel)
aus 47.75
aus 47.78.9
Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körp erpflegemitteln (daraus NICHT: Einzelhandel mit
Parfümerieartikeln und kosmetischen Erzeugnissen)
Sonstiger Einzelhandel anderweitig nicht genannt (d araus NUR: Wasch- und Putzmittel)
Heim- und Kleintierfutter/Tierpflege-
artikel für Kleintiere
aus 47.76.2 Einzelhandel mit zoologischem Bedarf un d lebenden Tieren (daraus NUR: Einzelhandel mit
Heim- und Klein-
tierfutter/Tierpflegeartikel für Kleintiere)
Nahrungs- und Genussmittel (inkl.
Getränke, Tabakwaren und Reform-
waren)
aus 47.2 Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitte ln und Tabakwaren (in Verkaufsräumen)
Zeitungen/Zeitschriften 47.62.1 Einzelhandel mit Ze itschriften und Zeitungen
nicht zentrenrelevante und nicht zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente**
Angelgeräte und -zubehör aus 47.78.9
Sonstiger Einzelhandel anderweitig nicht genannt (d araus NUR: Einzelhandel mit Angelgeräten und
-zubehör)
Autos, Autoteile, -zubehör und -reifen aus 45.32 Ei nzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
Baumarktsortiment i. e. S.*** aus 47.52.1
47.52.3
aus 47.53
aus 47.59.9
aus 47.78.9
Einzelhandel mit Metall- und Kunststoffwaren anderw eitig nicht genannt (daraus NICHT: Einzelhandel mit
Gartengeräten/-bedarf aus Holz und Kunststoff, Meta llkurzwaren und Kleineisenwaren für den Garten,
Rasenmähern, Spielgeräten für den Garten sowie Werk zeugen für den Garten)
Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf
Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelä gen und Tapeten (daraus NUR: Einzelhandel mit
Tapeten)
Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen anderweitig nicht genannt (daraus NUR: Einzelhandel mit Sicher-
heitssystemen wie Verriegelungseinrichtungen und Tr esore)
Sonstiger Einzelhandel anderweitig nicht genannt (d araus NUR: Einzelhandel mit Kohle und Holz)
Boote und Zubehör aus 47.64.2 Einzelhandel mit Spo rt- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel) (daraus NUR: Einzelhandel mit Booten
und Zubehör)
Campingartikel (ohne Campingmöbel) aus 47.64.2 Einz elhandel mit Sportartikel und Campingartikeln (ohne Campingmöbel) (daraus NUR: Einzelhandel mit
Campingartikeln)
Elektrogroßgeräte aus 47.54 Einzelhandel mit elektr ischen Haushaltsgeräten (daraus NUR: Einzelhandel m it Elektrogroßgeräten wie
Wasch-, Bügel- und Geschirrspülmaschinen, Kühl- und Gefrierschränken und -truhen)
Gartenartikel (ohne Gartenmöbel) aus 47.59.9
aus 47.52.1
Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen anderweitig nicht genannt (daraus NUR: Koch- und Bratgeschirr für
den Garten, Bedarfsartikel für den Garten)
Einzelhandel mit Metall- und Kunststoffwaren anderw eitig nicht genannt (daraus NUR: Einzelhandel mit
Gartengeräten/-bedarf aus Holz und Kunststoff, Meta llkurzwaren und Kleineisenwaren für den Garten,
Rasenmähern, Spielgeräten für den Garten sowie Werk zeugen für den Garten)
Kinderwagen aus 47.59.9 Einzelhandel mit Haushaltsg egenständen anderweitig nicht genannt (daraus NUR: Einzelhandel mit Kinder-
wagen)
Motorräder und Motorrad-Zubehör (ohne
Motoradbekleidung und -schuhe)
aus 45.40 Einzelhandel mit Krafträdern, Kraftradtei len und -zubehör (daraus NUR: Einzelhandel mit Kraf trädern ein-
schließlich Kleinkrafträdern sowie Kraftradteilen u nd -zubehör)
Matratzen aus 47.51
Einzelhandel mit Textilien (daraus NUR: Einzelhande l mit Matratzen)
Möbel (inkl. Garten- und Campingmöbel) 47.59.1
aus 47.59.9
Einzelhandel mit Wohnmöbeln
Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen anderweitig nicht genannt (draus NUR: Einzelhandel mit Garten-
und Campingmöbeln)
Pflanzen/Pflanzenartikel aus 47.76.1 Einzelhandel m it Blumen, Pflanzen, Sämereien und Düngemitteln (da raus NICHT: Einzelhandel mit Blumen)
Reitsportartikel (ohne Reitbekleidung
und -schuhe)
aus 47.64.2 Einzelhandel mit Sport- und Campingart ikeln (ohne Campingmöbel) (daraus NUR: Einzelhandel mit Reitsport-
artikeln ohne Reitbekleidung und -schuhe)
Sportgroßgeräte aus 47.64.2 Einzelhandel mit Sport - und Campingartikeln (ohne Campingmöbel) (daraus N UR: Einzelhandel mit Sport-
großgeräten)
Teppiche (Einzelware) aus 47.53 Einzelhandel mit Vo rhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und Tapeten (da raus NUR: Einzelhandel mit
Teppichen, Brücken und Läufern)
Zoologischer Bedarf und lebendige Tiere
(ohne Heim- und Kleintierfutter/Tier-
pflegeartikel für Kleintiere)
47.76.2 Einzelhandel mit zoologischem Bedarf und le benden Tieren (daraus NICHT: Einzelhandel mit Heim- und Klein-
tierfutter/Tierpflegeartikel für Kleintiere)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; * WZ 2008 = Kla ssifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008; ** Die Aufführung der n icht
zentrenrelevanten und nicht zentren- und nahversorg ungsrelevanten Sortimente soll zur Verdeutlichung b eitragen, welche Sortimente vor dem
Hintergrund der Zielstellungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Münster als nicht kritisch gesehen werden und ist somit erläuternd, jedoch nicht
abschließend; *** umfasst: Baustoffe, Bauelemente, Eisenwaren/Werkzeuge, Sanitär- und Installationsbedarf, Farben/Lacke/Tapeten, Elektro-installationsmaterial,
Bodenbeläge/Parket/Fliesen.
XXXIX
14 Verzeichnisse
Abkürzungsverzeichnis
AZ Aktenzeichen
BauGB Baugesetzbuch
BauNVO Baunutzungsverordnung
BVerwG Bundesverwaltungsgericht
EH Einzelhandel
EHZK Einzelhandels- und Zentrenkonzept
EuGH Europäischer Gerichtshof
EW Einwohner
GIB Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen
GPK Glas, Porzellan, Keramik
GVKF Gesamtverkaufsfläche
LEP Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
MIV motorisierter Individualverkehr
niL städtebaulich nicht integrierte Lage
NuG Nahrungs- und Genussmittel
NRW Nordrhein-Westfalen
ÖPNV öffentlicher Personennahverkehr
OVG Oberverwaltungsgericht
PBS Papier, Bürobedarf, Schreibwaren
siL städtebaulich integrierte Lage
VG Verwaltungsgericht
VKF Verkaufsfläche
ZEF zentrenergänzende Funktion
ZVB zentraler Versorgungsbereich
XL
Abbildungsverzeichnis
ABBILDUNG SEITE
Abbildung 1: Methodik der Ableitung von zentralen Versorgungsbereichen ............................................................................ 14
Abbildung 2: Erarbeitungsschritte des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts für die Stadt Münster ......................................... 16
Abbildung 3: Übersichtskarte mit zentralörtlicher F unktion ...................................................................................................... 20
Abbildung 4: Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftnivea u in Münster und Umgebung ................................................................. 23
Abbildung 5: Wohnbauentwicklungsmaßnahmen entsprech end des Baulandprogramms 2024 – 2032 .................................. 24
Abbildung 6: Anzahl der Übernachtungen sowie der Ta gestouristen ........................................................................................ 25
Abbildung 7: Sortimentsspezifische Verkaufsflächena usstattung (inkl. Entwicklung seit 2015) ............................................... 26
Abbildung 8: Sortimentsspezifische Einzelhandelszen tralität von Münster (inkl. Entwicklung seit 2015) ................................ 30
Abbildung 9: Übersicht zur räumlichen Verortung der Wochenmärkte im Stadtgebiet ............................................................ 32
Abbildung 10: Übergeordnete räumliche Entwicklungsz ielstellungen für die Stadt Münster ..................................................... 34
Abbildung 11: Methodik zur Ermittlung der Entwicklu ngsperspektive ........................................................................................ 36
Abbildung 12: Entwicklung des B2C-E-Commerce-Anteil s am Einzelhandelsumsatz ................................................................... 37
Abbildung 13: Prognostizierte Entwicklung des Onlin e-Handels bis 2030 differenziert nach Sortimenten................................. 38
Abbildung 14: Zentrenstruktur (inkl. räumlicher Abg renzung) für die Stadt Münster (Zielperspektive) ..................................... 44
Abbildung 15: Räumliche Lage des ZVB City/Innenstad t (Zielperspektive) .................................................................................. 46
Abbildung 16: Schrägluftbild Altstadt, Stubengasse und Prinzipalmarkt ..................................................................................... 47
Abbildung 17: Übersicht und räumliche Verteilung de r Stadtbereichszentren (Zielperspektive) ................................................ 50
Abbildung 18: Übersicht und räumliche Verteilung de r Stadtteilzentren (Zielperspektive) ........................................................ 68
Abbildung 19: Übersicht und räumliche Verteilung de r Nahversorgungszentren (Zielperspektive) .......................................... 102
Abbildung 20: Räumliche Verteilung der Nahversorgung slagen (Zielperspektive) .................................................................... 119
Abbildung 21: Prüfung zur Ausweisung der Nahversorgu ngslage Handorf – Kötterstraße/Hobbeltstraße ............................... 124
Abbildung 22: Prüfung zur Ausweisung als Nahversorgu ngslage Sentrup – Coesfelder Kreuz .................................................. 125
Abbildung 23: Räumliche Nahversorgungssituation in M ünster (fußläufig) .............................................................................. 129
Abbildung 24: Räumliche Nahversorgungssituation in M ünster (unter Berücksichtigung des Versorgungseinkaufs mit
dem Rad) ............................................................................................................................................................. 130
Abbildung 25: Prüfschema der Konzeptkongruenz bei d er Ansiedlung oder Erweiterung von Betrieben mit zentren- und
nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment ...................................................................................................... 155
Abbildung 26: Sonderstandorte in Münster (Zielpers pektive) ................................................................................................... 159
Abbildung 27: Zentren- und Standortstruktur für die Stadt Münster (Zielperspektive) ............................................................ 168
Abbildung 28: Zentren- und Standortstruktur (inkl. räumlicher Abgrenzung) für die Stadt Münster (Zielperspektive) ............ 169
Abbildung 29: Zentren- und Standortmodell für die S tadt Münster (Zielperspektive) .............................................................. 170
Abbildung 30: Nahversorgungslagen (inkl. räumlicher Abgrenzung) für die Stadt Münster (Zielperspektive) .......................... 171
Abbildung 31: Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept als Basis für eine aktive Stadtentwicklungspolitik .............................. 180
Abbildung 32: Nahversorgungslage Kinderhaus – Spric kmannplatz (D_1) .............................................................................. XXVII
Abbildung 33: Nahversorgungslage Kinderhaus – Westh offstraße (D_2) ................................................................................ XXVII
Abbildung 34: Nahversorgungslage Coerde – Kiesekamp weg (D_3)........................................................................................ XXVII
Abbildung 35: Nahversorgungslage Fresnostrasse (D_4 ) ........................................................................................................ XXVIII
XLI
Abbildung 36: Nahversorgungslage Hoher Heckenweg (D _5) ................................................................................................ XXVIII
Abbildung 37: Nahversorgungslage Handorf-Dorbaum – Dorbaumstraße (D_6) ................................................................... XXVIII
Abbildung 38: Nahversorgungslage Metzer Straße/ Els ässer Straße (D_7) .............................................................................. XXIX
Abbildung 39: Nahversorgungslage Angelmodde – Alber sloher Weg (D_9) ............................................................................. XXIX
Abbildung 40: Nahversorgungslage Angelmodde – Am Sc hütthook (D_10) ............................................................................. XXIX
Abbildung 41: Nahversorgungslage Hiltrup Ost – Am R oggenkamp (D_11) .............................................................................. XXX
Abbildung 42: Nahversorgungslage Hiltrup-Mitte – We stfalenstraße (D_13) ........................................................................... XXX
Abbildung 43: Nahversorgungslage Amelsbüren - Daver straße (D_14) ..................................................................................... XXX
Abbildung 44: Nahversorgungslage Sentrup – Schmeddi ngstraße/Waldeyerstraße (D_15) .................................................... XXXI
Abbildung 45: Nahversorgungslage Gievenbeck – Dieck mannstraße (D_16) ........................................................................... XXXI
Abbildung 46: Nahversorgungslage Nienberge – Waltrup er Weg (D_17) ................................................................................. XXXI
Abbildung 47: Nahversorgungslage Steinfurter Straße (D_18) ................................................................................................ XXXII
Abbildung 48: Nahversorgungslage Nordstraße/Hoyastra ße (D_19) ....................................................................................... XXXII
Abbildung 49: Nahversorgungslage Gartenstraße (D_20 ) ........................................................................................................ XXXII
Abbildung 50: Nahversorgungslage Piusallee (D_21) . ............................................................................................................. XXXIII
Abbildung 51: Nahversorgungslage Bohlweg (D_22) ... ........................................................................................................... XXXIII
Abbildung 52: Nahversorgungslage Wolbecker Straße ( östlich) (D_23) ................................................................................. XXXIII
Abbildung 53: Nahversorgungslage Friederich-Ebert-S traße (D_24) ...................................................................................... XXXIV
Abbildung 54: Nahversorgungslage Weseler Straße/Geis tstraße (D_25) ............................................................................... XXXIV
Abbildung 55: Nahversorgungslage Weseler Straße/Don dersring (D_26) .............................................................................. XXXIV
Abbildung 56: Nahversorgungslage Hammer Straße/Frie derich-Ebert-Straße (D_27) ............................................................ XXXV
Abbildung 57: Nahversorgungslage Sentrup - Von-Esma rch-Straße (D_29) ............................................................................ XXXV
Abbildung 58: Nahversorgungslage Sprakel (D_30) ... .............................................................................................................. XXXV
Abbildung 59: Nahversorgungslage Handorf – Kötterst raße/ Hobbeltstraße (D_31) ............................................................. XXXVI
Abbildung 60: Nahversorgungslage Sentrup – Coesfeld er Kreuz (D_32) ................................................................................ XXXVI
XLII
Tabellenverzeichnis
TABELLE SEITE
Tabelle 1: Bevölkerung nach Stadtbezirken/Teilberei chen ................................................................................................... 21
Tabelle 2: Einzelhandelsrelevante Kaufkraft nach Wa rengruppen in Münster ..................................................................... 22
Tabelle 3: Einzelhandelsbestand in Münster – Releva nte Kennwerte im Vergleich .............................................................. 26
Tabelle 4: Einzelhandelsbestand nach Lagebereichen .......................................................................................................... 27
Tabelle 5: Umsatz und Zentralität in Münster – Rele vante Kennwerte im Vergleich ............................................................ 28
Tabelle 6: Angebots- und Nachfragedaten sowie Zentra litätswerte in Münster .................................................................. 29
Tabelle 7: Relevante Rahmenbedingungen für die absa tzwirtschaftlichen Entwicklungsperspektiven von Münster .......... 36
Tabelle 8: Warengruppenspezifische Entwicklungspers pektiven für die Stadt Münster bis 2032 ........................................ 40
Tabelle 9: Fortschreibung Zentrenkonzept gemäß Ziel perspektive (inkl. Vergleich zum EHZK Münster 2018) .................... 43
Tabelle 10: Fortschreibung der Zentrenstruktur in M ünster (Zielperspektive) ....................................................................... 45
Tabelle 11: City/Innenstadt - Versorgungsfunktion, Angebotsstruktur und Typus ................................................................. 46
Tabelle 12: Stadtbereichszentren - Versorgungsfunkt ion, Angebotsstruktur und Typus ........................................................ 50
Tabelle 13: Stadtteilzentren - Versorgungsfunktion, Angebotsstruktur und Typus ................................................................ 68
Tabelle 14: Nahversorgungszentren - Versorgungsfunkt ion, Angebotsstruktur und Typus .................................................. 102
Tabelle 15: Nahversorgungslagen – Versorgungsfunktio n, Angebotsstruktur und Typus ..................................................... 118
Tabelle 16: Übersicht der Nahversorgungslagen in Mün ster (Zielperspektive) .................................................................... 120
Tabelle 17: Quantitative und qualitative Nahversorgu ngssituation im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel
(inkl. Entwicklung seit 2015) ............................................................................................................................... 127
Tabelle 18: Quantitative und qualitative Nahversorgu ngssituation im Bereich Drogeriewaren (inkl. Entwicklung seit
2015) ................................................................................................................................................................... 127
Tabelle 19: Verkaufsfläche Nahrungs- und Genussmitte l je Einwohner in den Stadtbezirken/Teilbereichen (in m²) .......... 131
Tabelle 20: Sortimentsliste für die Stadt Münster ( Kurzfassung) .......................................................................................... 173
Tabelle 21: Handlungsmatrix für Einzelhandelsvorha ben mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment
(Fokus: Lebensmittel- und Drogeriemärkte) ....................................................................................................... 178
XLIII
Literatur- und Quellenverzeichnis
LITERATUR
Einzelhandelserlass NRW 2021: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-West-
falen: Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten in Nordrhein-Westfalen.
Handelsverband Deutschland (HDE) / IFH Retail Consultants GmbH (Hrsg.) (2024): Online-Monitor 2024. Berlin.
IFH Retail Consultants GmbH (Hrsg.) (2024): Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 2024. Köln.
Kuschnerus, Ulrich / Bischopink, Olaf / Wirth, Alexander (2018): Der standortgerechte Einzelhandel. 2. Auflage. Bonn.
LEP NRW 2024: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen: Landesent-
wicklungsplan Nordrhein-Westfalen
Stadt Münster 2018: Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Münster
Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (2008): Klassifikation der Wirtschaftszweige. Ausgabe 2008. Wiesbaden.
DATENBANKEN
EHI Retail Institute (Hrsg.): handelsdaten.de
Handelsverband Deutschland (Hrsg.): einzelhandel.de
IT.NRW (Hrsg.): https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online
Statistische Ämter der Länder und des Bundes (Hrsg.): regionalstatistik.de
Statistische Ämter der Länder (Hrsg.): pendleratlas.statistikportal.de
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): destatis.de
Neue Wege. Klare Pläne.
Impressum
AUFTRAGNEHMER
Stadt + Handel Beckmann und
Föhrer Stadtplaner GmbH
info@stadt-handel.de
www.stadt-handel.de
Amtsgericht Dortmund
Handelsregisternummer
PR 3496
Hauptsitz Dortmund
Standort Dortmund
Hörder Hafenstraße 11
44263 Dortmund
Fon +49 231 86 26 890
Fax +49 231 86 26 891
Standort Hamburg
Tibarg 21
22459 Hamburg
Fon +49 40 53 30 96 46
Fax +49 40 53 30 96 47
Standort Karlsruhe
Beiertheimer Allee 22
76137 Karlsruhe
Fon +49 721 14 51 22 62
Fax +49 721 14 51 22 63
Standort Leipzig
Markt 9
04109 Leipzig
Fon +49 341 92 72 39 42
Fax +49 341 92 72 39 43
AUFTRAGGEBER
Stadt Münster
Stadtplanungsamt
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Ansprechperson:
Philipp Kuhlenkötter
Johannes Schwegmann
TITELBILD
Foto: Presseamt Münster/Tilman Roßmöller
ENDBERICHT
VERFASSER
Dipl.-Ing. Marc Föhrer
Andreas Q. Schuder, Geogr. M.A.
Björn Wickenfeld, M. Sc.
Dortmund, 25.03.2026
Ergänzungsvorlage Beschluss
3639 Zeichen
V/0192/2026/1 V/0192/2026/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2026 Beratungsfolge 28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 23.06.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali- sierung Vorberatung 30.06.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 01.07.2026 Hauptausschuss Vorberatung 01.07.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkon- zepts 2026 unter Beachtung der aktuellen Ziele der Stadtentwicklung und der rechtlichen Rah- menbedingungen sowie unter Berücksichtigung der Anregungen und Stellungnahmen aus der Be- teiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (vgl. Anlage 1) abgeschlossen wurde. Die Konzeptfortschreibung und die begleitende Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgten durch das externe Sachverständigenbüro Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadt- planer GmbH. 2. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts 2026 (korrigierte Anlage 3) als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als Grundlage der städtischen Einzelhandelssteuerung. 3. Der Beschlusspunkt 3 des Ratsantrags der CDU-Ratsfraktion (Nr. A -R/0043/2024) vom 03.09.2024, die Anfragen der CDU -Fraktion der BV Ost vom 09.06.2025 (AFO/0011/2025) und vom 18.06.2025 zur Vorlage V/0237/2025 (AFO/0012/2025) sowie der Änderungsbeschluss der BV Hiltrup vom 12.06.2025 zur Vorlage V/0237/2025 wurden inhaltlich im Rahmen der Konzep- terarbeitung geprüft und in Teilen aufgenommen und sind hiermit erledigt. Stadtplanungsamt 29.04.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kuhlenkötter Telefon: 492-6117 Kuhlenkoetter@stadt - muenster.de - 2 - V/0192/2026/1 II. Finanzielle Auswirkungen: Mit Beschluss dieser Vorlage entstehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Kosten. Begründung: Auf Seite 144 der Anlage 3 (Bericht zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkon- zepts) der Ursprungsvorlage liegt ein redaktioneller Übertragungsfehler seitens des beauftrag- ten Gutachterbüros vor. Die statistischen Daten zur Nahversorgungsstruktur im Außenstadt- teil Handorf (Tabelle unterhalb der graphischen Darstellung) sind fälschlicherweise von Seite 140 übernommen worden. Die im Fließtext auf Seite 144 enthaltenen statistischen Werte hin- gegen sind korrekt und bedürfen keiner Korrektur. Zur Einordnung: Die in Kapitel 7.3 dargelegten Übersichten zur Nahversorgungssituation der verschiedenen Außenstadtteile sind für die bauplanungsrechtliche Steuerungswirkung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (u.a. Festlegung der Zentralen Versorgungsbereiche, De- finition einer Sortimentsliste, Definition von Leitlinien und Steuerungsleitsätzen) grundsätzlich nicht von Relevanz. Vielmehr handelt es sich bei diesen Übersichten um ergänzende Analysen und Informationen, welche die räumliche Nahversorgungssituation (u.a. fußläufige Erreichbar- keit) in den verschiedenen Außenstadtteilen im Status Quo sowie perspektivisch darstellen. Die fehlerhafte Seite 144 des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts wurde vom beauftragten Gutachterbüro korrigiert. Die korrigierte Anlage 3 zur Vorlage V0192/2026 ist dieser Ergän- zungsvorlage beigefügt. In Vertretung gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Korrigierte Anlage 3: Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2026
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0192/2026/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.05.2026
- Erstellt
- 29.04.2026 16:50