4137/2023
Mindeststandards zur Betreuung Geflüchteter – Fortführung der Maßnahmen bis 31.12.2024 nach Beschluss durch den Rat der Stadt Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/16/162/4 Vorlagen-Nummer 05.01.2024 4137/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 16.01.2024 Gesundheitsausschuss 16.01.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.01.2024 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 02.02.2024 Mindeststandards zur Betreuung Geflüchteter – Fortführung der Maßnahmen bis 31.12.2024 nach Beschluss durch den Rat der Stadt Köln Zusammenfassung in einfacher Sprache In Köln gelten für die Betreuung von geflüchteten Menschen Regeln zur Unterbrin- gung und gesundheitlichen Versorgung. Diese Regeln wurden vom Rat im Jahr 2017 beschlossen und im Dezember 2023 per Ratsbeschluss bis Ende 2024 ver- längert. Die Maßnahmen sehen einen verbesserten Personalschlüssel für größere Einrichtungen vor, stärken das Ehrenamt und sichern die medizinische Grundver- sorgung. Sie haben einen Umfang von ca. 2,4 Millionen Euro. Die Verwaltung informiert nun die Ausschüsse über den Beschluss des Rates vom 7. Dezember 2023. Mitteilung Die unten aufgeführten Maßnahmen und die damit verbundenen Trägerstellen und weiteren Zuschüsse waren laut vorherigem Ratsbeschluss bis 31.12.2023 befristet. Wegen des hohen Abstimmungsbedarfes zwischen mehreren beteiligten Ämtern konnten die vorberatenden Ausschüsse nicht mehr erreicht werden. Damit die be- schriebenen und unerlässlichen Maßnahmen nahtlos weitergeführt werden können, bedurfte es einer Entscheidung in der Ratssitzung am 7. Dezember 2023. Die Verwaltung informiert daher nun den Integrationsrat, den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, den Gesundheitsausschuss sowie den Runden Tisch für Flüchtlingsfragen über den am 7. Dezember 2023 erfolgten Ratsbeschluss. Der Rat hat in seiner Sitzung am 07.12.2023 folgenden Beschluss gefasst: 2 Der Rat beschließt ab 01.01.2024 die bis 31.12.2024 befristete Fortführung der Mindeststandard-Maßnahmen zur Betreuung Geflüchteter in folgendem Umfang: 1. „Verbesserter Betreuungsschlüssel 1:60“ bezüglich der Stellen für Fachkräfte der Sozialarbeit bei den betreuenden sozialen Trägern für bestimmte Einrichtun- gen (Leichtbauhallen und Standorte mit Kojenunterbringung und Gemein- schaftsverpflegung, soweit diese belegt sind). Aufgrund der derzeitigen hohen Belegung der Einrichtungen ergibt sich ein jähr- licher Mehraufw and von 360.000 €. 2. Stärkung des Ehrenamtes: 2.1. Finanzierung von Stellen zur Koordination des Ehrenamtes in Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf auf Grund der Lage, Größe oder Ausstattung, sow eit diese belegt sind. Nach derzeitigem Stand ergibt dies ab dem Jahr 2024 einen Bedarf von bis zu 3,5 Stellen für Fachkräfte der So- zialen Arbeit, vergütet nach S 12 TVöD SuE, mit einem jährlichen finanziel- len Aufw and von 280.000 €. 2.2. Beibehaltung der mit Ratsbeschluss vom 11.07.2017 im Stellenplan 2018 unbefristet eingerichteten 9 x 0,5 Stellen in A10/EG 9c in den Bürgerämtern in Höhe von 407.133 € zuzüglich jährlicher Tarifkostensteigerungen. 2.3. Finanzierung von 13 x 0,5 Stellen für die Stärkung der standortübergreifen- den Betreuung und Steuerung der ehrenamtlich Tätigen mit jährlichen Auf- w endungen in Höhe von 538.281 € zuzüglich jährlicher Tarifkostensteige- rungen. 2.4. Ausbau und Pflege des digitalen Informationsportals „Wiku“ mit jährlichen Aufw endungen in Höhe von 12.200 € zuzüglich etw aiger Mindestlohnerhö- hungen für den aus der Fördersumme anteilig geförderten Minijob. 2.5. Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die administrative Unterstützung von schw erpunktmäßig in der Geflüchtetenarbeit tätigen Vereinen und Initia- tiven im Umfang von bis zu 10 Wochenstunden in Abhängigkeit der Größe der Initiativen mit jährlichen Aufw endungen von 70.000 € im Haushaltsjahr 2024. 3. Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten in verschiedenen Unterbrin- gungsressourcen für Geflüchtete: 3.1. Finanzierung von Stellen, angebunden bei den jew eiligen Trägern, zur Sicher- stellung der medizinischen Grundversorgung in großen Einrichtungen (Notauf- nahmen/-unterkünften). Nach derzeitigem Stand liegt der Bedarf bei 6 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger*innen , P 7 TVöD-P, sow ie 1 Stelle Heb- amme, EG 10 / P 10 TVöD-P mit jährlichen Aufw endungen in Höhe von ca. 421.000 € zuzüglich jährlicher Tarifkostensteigerungen. 3 3.2. Beibehaltung der im Stellenplan 2022 unbefristet eingerichteten 3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, P7 TVöD-P, und 1,0 Stelle Heb- amme, Bew ertung E10 / P10 TVöD mit jährlichen Aufw endungen in Höhe von 273.666 € zuzüglich jährlicher Tarifkostensteigerungen. Die zur Finanzierung benötigten Aufw andsermächtigungen der für die unter 1., 2.1, 2.3-2.5 und 3.1 dargestellten Maßnahmen stehen im HJ 2024 zur Verfügung: - im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungsw esen in der Produktgruppe 1004, Bereitstellung und Bew irtschaftung von Wohnraum, in der Teilplan- zeile 13, Aufw endungen für Sach- und Dienstleistungen, für die unter Punkt 1 und 2.1 dargestellten Maßnahmen. - im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produkt- gruppe 0504 Freiw illige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15, Transferaufw endungen, für die unter den Punkten 2.3-2.5 dargestellten Maßnahmen. Die Verw altung w ird ermächtigt, bedarfsgerecht Verschiebun- gen zw ischen den einzelnen Positionen vorzunehmen. - im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungsw esen in der Produktgruppe 1004 Bereitstellung und Bew irtschaftung von Wohnraum in der Teilplanzeile 13, Aufw endungen für Sach- und Dienstleistungen, für die unter Punkt 3.1 dargestellte Maßnahme. Siehe auch Vorlage 2893/2023. Gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4137/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 05.01.2024
- Erstellt
- 19.12.2023 14:53