V/0325/2021
Bebauungsplan Nr. 626 - Beschluss zur Aufstellung
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Anlage A
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Anlage A zur V/0325/2021 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für den Standort des Gasometers am Boelckeweg im südöstlichen Eckbereich zwischen Albersloher Weg und Bun- destraße B 51. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Bürostandort im ehemali- gen Gasometer. Der mit dieser Vorlage verbundene Aufstellungsbeschluss steht am Anfang des Bebauungsplanver- fahrens. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie schließ- lich der Beschluss des Bebauungsplans als Satzung. Finanzierung Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos- ten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Eine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen besteht zu diesem frühen Zeit- punkt des Planverfahrens nicht. Sie wird sich möglicherweise im weiteren Verlauf der Konkretisie- rung der Planung ergeben.
Beschlussvorlage
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V/0325/2021 V/0325/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bebauungsplan Nr. 626: Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 [Gasometer] Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 08.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 17.06.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung 23.06.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Standort des Gasometers am Boelckeweg im südöstlichen Eckbereich zwischen Albersloher Weg und Bundestraße B 51 ist gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebau- ungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der bau- lichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebau- ungsplan Nr. 626). Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 153, Flurstücke 308, 310, 313. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos- ten. Begründung: Der Gasometer, südlich der Bundesstraße B 51 (Umgehungsstraße) am Albersloher Weg gelegen, ist als Landmarke aufgrund seiner Höhe von 52 m weithin sichtbar und markiert als identitätsstiftendes Bauwerk den südlichen Rand des Münsteraner Hafenbereichs. Stadtplanungsamt 26.05.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Fiegen / Herr Husmann Telefon: 492-6121 / 492-6194 Fiegen@stadt-muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0325/2021 Das Bauwerk wurde 1954 errichtet und diente der Speicherung von Erdgas, bis es 2005 außer Be- trieb genommen wurde. Die Konstruktion erlaubte die Lagerung von bis zu 75.000 m³ Gas zur Ver- sorgung des Stadtgebiets. Das Gebäude ist als technisches Baudenkmal in di e Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadtwerke Münster, die im Hinblick auf die originären Nutzungszwecke keinen Bedarf an einer weiteren Nutzung haben. Die Stadtwerke verfolgen somit das Ziel, das Grundstück unter Beibehaltung der prägenden Bausubstanz einer neuen Nutzung zuzu- führen. Da keine konzerninternen Nutzungsansprüche vorliegen, ist geplant, das Grundstück zu veräußern. Die grundsätzliche Entwicklungsoption der Schaffung neuer gewerblicher ( Büro-) Flächen ist aus städtebaulicher Sicht zu empfehlen; hat das Gelände doch das Potenzial, durch eine hochwertige Wiedernutzbarmachung eine neue prägende Landmarke für die Konversion im gesamten Hafenbe- reich darzustellen. Um diese Nachfolgenutzung zu ermöglichen, ist parallel zum Vermarktungsverfahren die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen erforderlich, dabei ist eine Vielzahl von einzelnen Frage- stellungen einer zukünftigen Entwicklung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu untersuchen: Es ist das Ziel, für das Grundstück sowohl nutzungsstrukturell als auch städtebaulich / architektonisch einen hochwertigen Nutzungsvorschlag zu erhalten, der der exponierten stadträumlichen Lage ge- recht wird. Dazu ist eine Konzeptvergabe ein bewährter Weg, eine Mischung aus Qualitäts- und Wirt- schaftlichkeitskriterien im Rahmen einer Investorenauswahl berücksichtigen zu können, wie dies z. B. die Stadt Münster bei unterschiedlichen Vergaben oder die KonvOY derzeit für die Kasernenkonver- sionsprojekte betreiben. Vor diesem Vergabeverfahren soll durch die Eigentümerin eine umfängliche Machbarkeitsuntersu- chung durchgeführt werden, die die Basis der später für das Verfahren notwendigen Erkenntnisse sein soll. Unter anderen bedarf es z. B. konkreter Untersuchu ngen hinsichtlich der notwendigen Sa- nierung des Stahlgerüstes, des Umgangs mit den Altlasten im Boden und des architektonischen Um- gangs mit der hohen Schallbelastung durch die angrenzenden Straßen. Da alle diese Faktoren wert- beeinflussend für das Grundstüc k sind und die spätere Nutzbarkeit unmittelbar beeinflussen, sollen sie zu diesem frühzeitigen Zeitpunkt ermittelt werden, um eine qualifizierte Kalkulationsgrundlage für potentielle Investoren zu bieten. Das Stadtplanungsamt wird die Stadtwerke Münster b ereits in dieser Phase inhaltlich unterstützen, um zum einen das Vergabeverfahren zu einem guten Ergebnis zu führen, zum anderen aber auch um sicherzustellen, dass die angestellten Überlegungen unmittelbar in einem späteren Planverfahren verwendet werden können und hier keine neuen oder ergänzenden Betrachtungen mehr erforderlich werden. Das Grundstück liegt derzeit im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 349 „Boelckeweg /Westf. Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“, der hier in Sicherung de r ehemaligen Nut- zung eine Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Gas“ festsetzt. Eine gewerbli- che Nutzung ist in diesem planungsrechtlichen Rahmen nicht möglich, sodass eine Änderung des Planungsrechts erforderlich ist. Im Randbereich liegt der Geltungsbereich im Bereich des Bebau- ungsplans Nr. 142 Teilabschnitt I „Albersloher Weg (von Dortmund -Ems-Kanal bis Drolshagenweg)“, der hier eine Verkehrsfläche für den Ausbau des Albersloher Wegs planungsrechtlich sichert. Durch den bereits erfolgten Ausbau in diesem Bereich ist diese Fläche nicht in Anspruch genommen wor- den, sodass nach derzeitigem Kenntnisstand eine Überplanung sinnvoll erscheint. Diese soll in Form der Neuaufstellung eines überlagernden Bebauungsplans erfolgen. Sobald als Ergebnis aus dem oben beschriebenen Vermarktungsprozess ein Nutzer bzw. eine Nutzerin und ein architektonisches Konzept feststehen, ist vorgesehen, das Planverfahren als vorhabenbezogenen Bebauungsplan weiterzuführen, um konkrete Regelungen insbesondere im Hinblic k auf die Immissi- onssituation und weitere projektbezogene Erfordernisse sicherstellen und mittels des Durchführungs- vertrags auch eine zeitnahe Umsetzung des Projekts abzusichern. - 3 - V/0325/2021 Das Plangebiet ist ca. 1,3 ha groß. Planungsziel ist die Wiedernutzbarmachung der Fläche mit einem nunmehr gewerblichen Nutzungszweck im Sinne eines Bürostandorts. Aus städtebaulicher und aus denkmalrechtlicher Sicht ist eine zusätzliche Neubebauung auf dem Grundstück nicht vorstellbar, sodass sich die neu entstehende Nutzung led iglich innerhalb der beiden Kubaturen des Gasometers selbst und des dazugehörigen Pumpenhauses entwickeln kann. Somit wird maximal eine Grundfläche von etwa 2.600 m² versiegelt. Eine Wohnnutzung scheidet nach den Erkenntnissen aus der vorlie- genden Schalluntersuchung aufgrund der hohen Vorbelastung aus. Die Verwaltung hat in einer ersten groben Machbarkeitsstudie unterstellt, dass in dem bisherigen So- ckelbereich die notwendigen Stellplätze untergebracht werden könnten. In der darüber liegenden Ge- rüstebene könnten dann unter Berücksichtigung eines nicht bebauten Innenkreises max. 18.000 m² Geschossfläche realisiert werden. Eine erste verkehrsgutachterliche Untersuchung hat in Abstim- mung mit dem Amt für Mobilität und Tiefbau ergeben, dass diese Maximalfläche a uch über die heute bestehende Anbindung an den Boelckeweg und von dort an den Albersloher Weg erschlossen wer- den kann. Ein Umbau des Albersloher Wegs mit dem Ziel der Herstellung eines vollständigen Kno- tenpunkts erscheint aufgrund der unmittelbar benachbar ten Kreuzungen nicht darstellbar, sodass die Erschließung vom Albersloher Weg „rechts rein – rechts raus“ erfolgen muss und eventuelle abwei- chende Fahrtrichtungen durch Wenden im Bereich des Kreisels Egbert -Snoek-Straße bzw. an der Kreuzung Nieberdingstraße/Theodor-Scheiwe-Straße erreicht werden können. Aufgrund dieser Determinanten ist es vorstellbar, das Verfahren als Bebauungsplan der Innenent- wicklung im Sinne des § 13a BauGB durchzuführen. Es ist nicht vorgesehen, dass durch den Bebau- ungsplan die Zulassung UVP -pflichtiger Vorhaben begründet wird, Natu ra2000-Gebiete sind nicht betroffen und es liegen keine Erkenntnisse zu Störfallbetrieben im Einwirkungsbereich vor, sodass die Ausschlussgründe für ein beschleunigtes Verfahren allesamt nicht zur Anwendungen kommen müs- sen. Da sich der spätere Bebauungsp lanentwurf konkret auf die geplante Architektur als Ergebnis des Vergabeverfahrens beziehen soll, wird die Verwaltung zunächst nur frühzeitige Bearbeitungsschritte im Bauleitplanverfahren wie die frühzeitige Beteiligung der Behörden vornehmen. Die frühzeit ige In- formation der Öffentlichkeit soll gleichzeitig der Vorstellung des ausgewählten Konzepts dienen und somit ebenfalls erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens durchgeführt werden. Im Flächennutzungsplan (FNP) wird der Standort des Gasometers derzeit – aufgrund des gröberen Detaillierungsgrades des FNP – nicht flächenhaft als Versorgungsanlage dargestellt, sondern ledig- lich mit einem punktuellen Planzeichen für „Gas“ innerhalb einer einen weiteren Bereich umfassenden Grünfläche gekennzeichnet. Der FNP kann nach Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 626 gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 626 ist in der Anlage 1 dargestellt. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Geltungsbereich
V-0325-2021-Anlage-1-Geltungsbereich
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0325/2021 GeltungsbereichMaßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 626:Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51Pfad: K:\61_3\61_34\01-Bplan\1_im-Verfahren\626_Gasometer\626_Plangebiet.dwg
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Boelckeweg
- Albersloher Weg
- Lindberghweg
- Drolshagenweg
- Umgehungsstraße
- Egbert-Snoek-Straße
- Nieberdingstraße
- Theodor-Scheiwe-Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0325/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.04.2021
- Erstellt
- 20.04.2021 12:06