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V/0325/2021

Bebauungsplan Nr. 626 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 20.04.2021

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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V-0325-2021-Anlage-1-Geltungsbereich

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Anlage A

1305 Zeichen

Anlage A zur V/0325/2021 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für den Standort des 
Gasometers am Boelckeweg im südöstlichen Eckbereich zwischen Albersloher Weg und Bun-
destraße B 51.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Bürostandort im ehemali-
gen Gasometer.  
 
Der mit dieser Vorlage verbundene Aufstellungsbeschluss steht am Anfang des Bebauungsplanver-
fahrens. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie schließ-
lich der Beschluss des Bebauungsplans als Satzung.  
 
Finanzierung 
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos-
ten.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Eine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen besteht zu diesem frühen Zeit-
punkt des Planverfahrens nicht. Sie wird sich möglicherweise im weiteren Verlauf der Konkretisie-
rung der Planung ergeben.

Beschlussvorlage

9308 Zeichen

V/0325/2021 
V/0325/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 626: Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
[Gasometer] 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   17.06.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   23.06.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Für den Standort des Gasometers am Boelckeweg im südöstlichen Eckbereich zwischen Albersloher 
Weg und Bundestraße B 51 ist gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebau-
ungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der bau-
lichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebau-
ungsplan Nr. 626).  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Münster, Flur 153, Flurstücke 308, 310, 313. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos-
ten.  
 
 
Begründung: 
 
Der Gasometer, südlich der Bundesstraße B 51 (Umgehungsstraße) am Albersloher Weg gelegen, ist 
als Landmarke aufgrund seiner Höhe von 52  m weithin sichtbar und markiert als identitätsstiftendes 
Bauwerk den südlichen Rand des Münsteraner Hafenbereichs.  
Stadtplanungsamt 
 
26.05.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Fiegen / Herr Husmann 
Telefon: 492-6121 /  
492-6194 
Fiegen@stadt-muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0325/2021 
Das Bauwerk wurde 1954 errichtet und diente der Speicherung von Erdgas, bis es 2005 außer Be-
trieb genommen wurde. Die Konstruktion erlaubte die Lagerung von bis zu 75.000  m³ Gas zur Ver-
sorgung des Stadtgebiets. Das Gebäude ist als technisches Baudenkmal in di e Denkmalliste der 
Stadt Münster eingetragen.  
Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadtwerke Münster, die im Hinblick auf die originären 
Nutzungszwecke keinen Bedarf an einer weiteren Nutzung haben. Die Stadtwerke verfolgen somit 
das Ziel, das Grundstück unter Beibehaltung der prägenden Bausubstanz einer neuen Nutzung zuzu-
führen.  
 
Da keine konzerninternen Nutzungsansprüche vorliegen, ist geplant, das Grundstück zu veräußern. 
Die grundsätzliche Entwicklungsoption der Schaffung neuer gewerblicher ( Büro-) Flächen ist aus 
städtebaulicher Sicht zu empfehlen; hat das Gelände doch das Potenzial, durch eine hochwertige 
Wiedernutzbarmachung eine neue prägende Landmarke für die Konversion im gesamten Hafenbe-
reich darzustellen. 
 
Um diese Nachfolgenutzung zu ermöglichen, ist parallel zum Vermarktungsverfahren die Schaffung 
der planungsrechtlichen Voraussetzungen erforderlich, dabei ist eine Vielzahl von einzelnen Frage-
stellungen einer zukünftigen Entwicklung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu untersuchen:  
 
Es ist das Ziel, für das Grundstück sowohl nutzungsstrukturell als auch städtebaulich / architektonisch 
einen hochwertigen Nutzungsvorschlag zu erhalten, der der exponierten stadträumlichen Lage ge-
recht wird. Dazu ist eine Konzeptvergabe ein bewährter Weg, eine Mischung aus Qualitäts- und Wirt-
schaftlichkeitskriterien im Rahmen einer Investorenauswahl berücksichtigen zu können, wie dies z. B. 
die Stadt Münster bei unterschiedlichen Vergaben oder die KonvOY derzeit für die Kasernenkonver-
sionsprojekte betreiben. 
 
Vor diesem Vergabeverfahren soll durch die Eigentümerin eine umfängliche Machbarkeitsuntersu-
chung durchgeführt werden, die die Basis der später für das Verfahren notwendigen Erkenntnisse 
sein soll. Unter anderen bedarf es z.  B. konkreter Untersuchu ngen hinsichtlich der notwendigen Sa-
nierung des Stahlgerüstes, des Umgangs mit den Altlasten im Boden und des architektonischen Um-
gangs mit der hohen Schallbelastung durch die angrenzenden Straßen. Da alle diese Faktoren wert-
beeinflussend für das Grundstüc k sind und die spätere Nutzbarkeit unmittelbar beeinflussen, sollen 
sie zu diesem frühzeitigen Zeitpunkt ermittelt werden, um eine qualifizierte Kalkulationsgrundlage für 
potentielle Investoren zu bieten.  
Das Stadtplanungsamt wird die Stadtwerke Münster b ereits in dieser Phase inhaltlich unterstützen, 
um zum einen das Vergabeverfahren zu einem guten Ergebnis zu führen, zum anderen aber auch um 
sicherzustellen, dass die angestellten Überlegungen unmittelbar in einem späteren Planverfahren 
verwendet werden können und hier keine neuen oder ergänzenden Betrachtungen mehr erforderlich 
werden.  
 
Das Grundstück liegt derzeit im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.  349 „Boelckeweg /Westf. 
Landeseisenbahn / Umgehungsstraße  / Lindberghweg“, der hier in Sicherung de r ehemaligen Nut-
zung eine Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Gas“ festsetzt. Eine gewerbli-
che Nutzung ist in diesem planungsrechtlichen Rahmen nicht möglich, sodass eine Änderung des 
Planungsrechts erforderlich ist. Im Randbereich liegt  der Geltungsbereich im Bereich des Bebau-
ungsplans Nr. 142 Teilabschnitt I „Albersloher Weg (von Dortmund -Ems-Kanal bis Drolshagenweg)“, 
der hier eine Verkehrsfläche für den Ausbau des Albersloher Wegs planungsrechtlich sichert. Durch 
den bereits erfolgten  Ausbau in diesem Bereich ist diese Fläche nicht in Anspruch genommen wor-
den, sodass nach derzeitigem Kenntnisstand eine Überplanung sinnvoll erscheint.  
Diese soll in Form der Neuaufstellung eines überlagernden Bebauungsplans erfolgen. Sobald als 
Ergebnis aus dem oben beschriebenen Vermarktungsprozess ein Nutzer bzw. eine Nutzerin und ein 
architektonisches Konzept feststehen, ist vorgesehen, das Planverfahren als vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan weiterzuführen, um konkrete Regelungen insbesondere im Hinblic k auf die Immissi-
onssituation und weitere projektbezogene Erfordernisse sicherstellen und mittels des Durchführungs-
vertrags auch eine zeitnahe Umsetzung des Projekts abzusichern.

- 3 - 
V/0325/2021 
Das Plangebiet ist ca. 1,3 ha groß. Planungsziel ist die Wiedernutzbarmachung der Fläche mit einem 
nunmehr gewerblichen Nutzungszweck im Sinne eines Bürostandorts. Aus städtebaulicher und aus 
denkmalrechtlicher Sicht ist eine zusätzliche Neubebauung auf dem Grundstück nicht vorstellbar, 
sodass sich die neu entstehende Nutzung led iglich innerhalb der beiden Kubaturen des Gasometers 
selbst und des dazugehörigen Pumpenhauses entwickeln kann. Somit wird maximal eine Grundfläche 
von etwa 2.600  m² versiegelt. Eine Wohnnutzung scheidet nach den Erkenntnissen aus der vorlie-
genden Schalluntersuchung aufgrund der hohen Vorbelastung aus.  
Die Verwaltung hat in einer ersten groben Machbarkeitsstudie unterstellt, dass in dem bisherigen So-
ckelbereich die notwendigen Stellplätze untergebracht werden könnten. In der darüber liegenden Ge-
rüstebene könnten dann unter Berücksichtigung eines nicht bebauten Innenkreises max. 18.000  m² 
Geschossfläche realisiert werden. Eine erste verkehrsgutachterliche Untersuchung hat in Abstim-
mung mit dem Amt für Mobilität und Tiefbau ergeben, dass diese Maximalfläche a uch über die heute 
bestehende Anbindung an den Boelckeweg und von dort an den Albersloher Weg erschlossen wer-
den kann. Ein Umbau des Albersloher Wegs mit dem Ziel der Herstellung eines vollständigen Kno-
tenpunkts erscheint aufgrund der unmittelbar benachbar ten Kreuzungen nicht darstellbar, sodass die 
Erschließung vom Albersloher Weg „rechts rein – rechts raus“ erfolgen muss und eventuelle abwei-
chende Fahrtrichtungen durch Wenden im Bereich des Kreisels Egbert -Snoek-Straße bzw. an der 
Kreuzung Nieberdingstraße/Theodor-Scheiwe-Straße erreicht werden können.  
 
Aufgrund dieser Determinanten ist es vorstellbar, das Verfahren als Bebauungsplan der Innenent-
wicklung im Sinne des § 13a BauGB durchzuführen. Es ist nicht vorgesehen, dass durch den Bebau-
ungsplan die Zulassung UVP -pflichtiger Vorhaben begründet wird, Natu ra2000-Gebiete sind nicht 
betroffen und es liegen keine Erkenntnisse zu Störfallbetrieben im Einwirkungsbereich vor, sodass die 
Ausschlussgründe für ein beschleunigtes Verfahren allesamt nicht zur Anwendungen kommen müs-
sen.  
 
Da sich der spätere Bebauungsp lanentwurf konkret auf die geplante Architektur als Ergebnis des 
Vergabeverfahrens beziehen soll, wird die Verwaltung zunächst nur frühzeitige Bearbeitungsschritte 
im Bauleitplanverfahren wie die frühzeitige Beteiligung der Behörden vornehmen. Die frühzeit ige In-
formation der Öffentlichkeit soll gleichzeitig der Vorstellung des ausgewählten Konzepts dienen und 
somit ebenfalls erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens durchgeführt werden.  
 
Im Flächennutzungsplan (FNP) wird der Standort des Gasometers derzeit  – aufgrund des gröberen 
Detaillierungsgrades des FNP  – nicht flächenhaft als Versorgungsanlage dargestellt, sondern ledig-
lich mit einem punktuellen Planzeichen für „Gas“ innerhalb einer einen weiteren Bereich umfassenden 
Grünfläche gekennzeichnet. Der FNP  kann nach Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr.  626 gemäß 
§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden.  
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 626 ist in der Anlage 1 dargestellt.  
 
 
In Vertretung 
 
gez.  
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen: 
 
Anlage A  
Anlage 1: Geltungsbereich

V-0325-2021-Anlage-1-Geltungsbereich

212 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0325/2021
GeltungsbereichMaßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 626:Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51Pfad: K:\61_3\61_34\01-Bplan\1_im-Verfahren\626_Gasometer\626_Plangebiet.dwg

Beratungsverlauf (4)

08.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.02.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2022 Hauptausschuss
TOP 25.2.1.1 Vorberatung
Zur Sitzung
09.02.2022 Rat
TOP 31.2.1.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (8)

  • Boelckeweg
  • Albersloher Weg
  • Lindberghweg
  • Drolshagenweg
  • Umgehungsstraße
  • Egbert-Snoek-Straße
  • Nieberdingstraße
  • Theodor-Scheiwe-Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0325/2021
Typ
Vorlagen
Datum
20.04.2021
Erstellt
20.04.2021 12:06