V/0167/2024
Aufnahme neuer Mitgliedsorganisationen in die Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK)
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Beschlussvorlage
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V/0167/2024 V/0167/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Aufnahme neuer Mitgliedsorganisationen in die Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) Beratungsfolge 22.05.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar- beitsförderung Vorberatung 19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung 19.06.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat beschließt die Aufnahme folgender neuer Mitglieder in die Kommunale Gesundheitskonfe- renz Münster (KGK): 1. Die Pflegekammer NRW 2. Die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Münster (PSAG) II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Aufgrund § 24 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein- Westfalen (ÖGDG NRW) bestellt der Rat der Stadt Münster die Mitgliedsorganisationen der KGK. zu 1. Die im Dezember 2022 neu gegrün dete Pflegekammer NRW ist Mitglied in der Landesgesundheits- konferenz NRW und sehr daran interessiert auch auf kommunaler Ebene an der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung mitzuarbeiten. Die KGK ihrerseits ist auch an einer Mitarbeit der Pflege- kammer interessiert und möchte die Pflegekammer als neues Mitglied aufnehmen. Gesundheits- und Veterinäramt 06.03.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Dr. Schulze Kalthoff Telefon: 492-5300 SchulzeKalthoff@stadt- muenster.de - 2 - V/0167/2024 zu 2. 2019 hat sich die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Münster (PSAG) aus dem Arbeitskreis Psychi- atrie gebildet, die sich für eine gute Qualität und bedarfsgerechte Quantität von Versorgungsangebo- ten für psychisch kranke und suchtkranke Menschen in Münster einsetzt. Die psychische Gesundheit muss im Sinne der ganzheitlichen Sichtweise von Gesundheit immer mitgedacht werden. Deshalb tauschen sich KGK und PSAG regelmäßig aus und vermeiden dadurch den Aufbau von Parallelstruk- turen. Seither wurde der Sprecher der PSAG in den letzten Jahren für einen Austausch in die Sitzun- gen der KGK eingeladen. Eine offizielle Aufnahme der PSAG als Mitglied in der KGK würde diese Zusammenarbeit absichern. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0167/2024 Kurzüberblick Die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Münster (PSAG) und die Pflegekammer NRW sollen als neue Mitglieder in die Kommunale Gesundheitskonferenz aufgenommen werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Finanzierung Produktgruppe: 0701 Gesundheitsdienste Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein keine finanziellen Auswirkungen Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Aufgrund von § 24 des Gesetzes für den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW bestellt der Rat die Mitgliedsorganisationen der Kommunalen Gesundheitskonferenz. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Entscheidung trägt zu einer Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung bei.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0167/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.02.2024
- Erstellt
- 29.02.2024 11:42