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V/0158/2014

Bebauungsplan Nr. 310, 1. Änderung - Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

Vorlagen 14.02.2014

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V-0158-2014-Anlage-1-Stellungnahmen

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Ansehen

V-0158-2014-Anlage-2-Begruendung

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Ansehen

V-0158-2014-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

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Ansehen

V-0158-2014-Anlage-4-Planverkleinerung

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0158-2014-Anlage-1-Stellungnahmen

6218 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 1  
zur Vorlage Nr. V/0158/2014  
  
Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 310 im Bereich 
Goldstraße / Enkingweg 
Stellungnahmen zur Offenlegung  
Zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung 
vom 30.12.2013 bis zum 30.01.2014 wurden folgende Stellungnahmen abgegeben:  
1.  Der LWL – Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen nimmt in seiner 
Stellungnahme zur geplanten Neubaumaßnahme Bezug auf den rückwärtigen 
Gebäudebestand Goldstraße 67-73 und 75-81, der im Verzeichnis der Denkmäler der 
Stadt Münster als Erhaltenswerte Bausubstanz eingetragen ist und im Bebauungsplan Nr. 
310 „Enkingweg (Goldstraße / Kolpingstraße / Vinzenzweg / Niedersachsenring)“ 
innerhalb des „Gebiet[s] erhaltenswerter Gebäude“ liegt.  
Es wird angeregt, dass sich Dachform und –neigung der geplanten Neubauten entweder 
am historischen Bestand orientieren oder sich deutlich davon absetzen sollen, um die 
Idee einer stringenten städtebaulichen Weiterentwicklung auf Grundlage vorhandener 
erhaltenswerter Strukturen nicht zu verunklären.  
Stellungnahme der Verwaltung  
In der Begründung zur vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung heißt es unter 
6.3 Gestaltung:  
„[…] Der Bebauungsplan setzt neben der Höhenbegrenzung nur die Dachform als 
Satteldach fest. Die Firsthöhe der neuen Gebäude ist deutlich geringer als diejenige des 
Gebäudebestands und ordnet sich deshalb unter.  
Die gewählte Dachform entspringt nicht aus einer lokal einheitlichen Ausprägung, lehnt 
sich aber an die verbreitetste Erscheinungsform an und variiert die angrenzenden 
abgewalmten Satteldächer der Baukörper Goldsraße 67-81 nur geringfügig. […]“  
Eine an den Bestandsgebäuden orientierte steilere Dachneigung würde zu einer 
Anhebung der Firsthöhen der Neubauten führen, die bewusst den Firsthöhen der 
erhaltenswerten Bestandsgebäude untergeordnet sein sollen. Eine andere Dachform, wie 
z. B. Flachdach, würde zu einem starken gestalterischen Bruch zur weiteren 
Umgebungsbebauung führen, die bewusst als Bezug herangezogen wird. Die gewählte 
Dachgestaltung ist zudem während des gesamten umfangreichen vorgeschalteten 
Abstimmungsprozesses zustimmend beurteilt worden.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, die Dachform und –neigung der geplanten Neubauten entweder am 
historischen Bestand zu orientieren oder sich deutlich davon abzusetzen, wird nicht 
gefolgt Die Dachgestaltung der Neubauten wird nicht verändert 
(Beschlussvorschlag 1.1.1).  
 
Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 1 von 3

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 310  
im Bereich Goldstraße / Enkingweg  
  
2.  Die münsterNETZ GmbH regt an, den geplanten neuen Standort der Ortsnetzstation auf 
dem Gelände des Vorhabenträgers grundbuchlich zu sichern sowie die Zuwegung hierzu 
mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten des Versorgers zu belegen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Im Bebauungsplanentwurf ist der vorgesehene neue Standort der Ortsnetzstation durch 
ein entsprechendes Symbol gekennzeichnet.  
Für den nördlichen Erschießungsweg und damit auch für die Zuwegung zur geplanten 
Ortsnetzstation ist im Bebauungsplanentwurf bereits das geforderte Geh-, Fahr- und 
Leitungsrecht zugunsten u. a. der Versorgungsträger festgesetzt.  
Eine grundbuchliche Eintragung ist notariell als Vereinbarung zwischen dem 
Versorgungsträger und dem Grundstückseigentümer abzuschließen und ist nicht 
Gegenstand des Bebauungsplans.  
Der Vorhabenträger (Wohnungsverein) wird über den Inhalt der Anregung informiert.  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
3.  Die Deutsche Telekom Technik GmbH weist im Auftrag der Telekom Deutschland GmbH 
darauf hin, dass im Bereich der geplanten Wohnhäuser Telekommunikationslinien zur 
Versorgung der Gebäude Goldstraße 67-73 und 75-81 liegen, die nicht zu überbauen und 
deshalb in die Flächen der Erschließungswege zu verlegen sind. Es sei eine 
planungsrechtliche Absicherung durch Festsetzung von Leitungsrechten zugunsten der 
Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn sowie eine grundbuchliche Eintragung zu treffen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Für die beiden Zuwegungen zur rückwärtigen Bestandsbebauung sind im 
Bebauungsplanentwurf Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zugunsten u. a. der 
Versorgungsträger festgesetzt.  
Somit sind sämtliche Belange der Erschließungsträger ausreichend berücksichtigt – auch 
die Versorgung mit Telekommunikationsinfrastruktur – und zwar für jedweden Anbieter 
und Versorger und nicht nur zugunsten der Telekom Deutschland GmbH.  
Weitergehende Regelungen (Eintragung von Rechten in das Grundbuch) sind 
privatrechtlich erforderlich und zwischen Grundstücksinhaber und der Deutschen Telekom 
zu vereinbaren.  
Der Vorhabenträger (Wohnungsverein) wird über den Inhalt der Anregung informiert.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, im Bereich der Zuwegungen zu den Gebäuden Goldstraße 67-73 und 75-
81 Leitungsrechte zugunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, festzusetzen, 
wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.2).  
Weitergehende Regelungen zu Eintragungen von Rechten in das Grundbuch sind nicht 
Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Ein Beschluss hierzu erübrigt sich.  
 
Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 2 von 3

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 310  
im Bereich Goldstraße / Enkingweg  
  
Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 3 von 3  
4.  Es wird angeregt, bei der Neugestaltung des privaten Spielplatzes (auf der Fläche der 
Tiefgaragenerweiterung) Bänke frei einsehbar aufzustellen und nicht mit Büschen 
einzufassen, so dass Jugendliche keine Orte vorfinden, an denen sie sich in 
abgeschirmter Lage bis spät in die Nacht treffen und die Nachbarschaft stören können.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Frage der Ausgestaltung und Möblierung des Spielplatzes ist nicht Gegenstand des 
Bebauungsplans.  
Der Vorhabenträger (Wohnungsverein) wird über den Inhalt der Anregung zur weiteren 
Berücksichtigung bei der Gestaltung des Spielplatzes informiert.  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.

V-0158-2014-Anlage-2-Begruendung

49607 Zeichen

Stadt Münster – 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 310:  
Goldstraße / Enkingweg 
 
Begründung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Planungsbüro Hahm 
Mindener Straße 205 
49084 Osnabrück 
Telefon (0541) 1819‐0 
Telefax  (0541) 1819‐111 
E‐Mail: osnabrueck@pbh.org 
Internet: www.pbh.org 
 
Ri/Sc‐12192011‐15 / 13.11.2013

Inhalt: 
 
1.   Planungsanlass / Planungserfordernis / Verfahren ........................................................................... 3  
2.     Räumlicher Geltungsbereich ........................................................................................................... 4  
3.   Darstellungen des Regionalplanes sowie des Flächennutzungsplanes.............................................. 4 
4.   Situation des Planbereiches und der näheren Umgebung ................................................................ 5  
5.   Planungsziele .................................................................................................................................. 6 
6.   Städtebauliches Planungskonzept................................................................................................... 7  
6.1   Art der Bebauung................................................................................................................ 8  
6.2   Maß der Bebauung / Bauweise ............................................................................................ 8  
6.3   Gestaltung .......................................................................................................................... 9  
7.   Erschließung ............................................................................................................................... .. 10 
7.1   Verkehrserschließung ....................................................................................................... 10  
7.2   Ver‐ und Entsorgung ..........................................................................................................11  
8.   Auswirkungen der Planung / Umweltverträglichkeit ...................................................................... 12  
8.1   Geologie / Boden............................................................................................................... 12  
8.2   Gewässer / Wasser ............................................................................................................ 12  
8.3   Klima / Lufthygiene ............................................................................................................13  
8.4   Arten / Lebensgemeinschaften...........................................................................................13  
8.5   Orts‐ / Landschaftsbild ...................................................................................................... 14  
8.6   Mensch / Gesundheit......................................................................................................... 14  
8.7   Kultur / Sachgüter ............................................................................................................. 16  
8.8   Wechselwirkungen............................................................................................................ 16  
8.9   Nichtdurchführung der Planung ........................................................................................ 16  
8.10   Vermeidungs‐ / Verminderungsmaßnahmen .................................................................17  
8.11   Eingriffs‐ / Ausgleichsregelung.......................................................................................17  
9.   Grünflächen / Begrünung .............................................................................................................. 18  
10.   Denkmalschutz ............................................................................................................................. 19  
11.   Planverwirklichung / Bodenordnung.............................................................................................. 19  
12.   Flächenbilanz ............................................................................................................................... .1 9 
13.   Kosten ............................................................................................................................... ........... 19 
14.   Zusammenfassung / Gesamtabwägung......................................................................................... 20  
 
 
 
 
Anhang: 
 
Ausschnitt aus Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 310 Enkingweg (Goldstraße / Kolpingstraße /  
Vinzenzweg / Niedersachsenring) 
 
 
 
 
 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  2

1.   Planungsanlass / Planungserfordernis / Verfahren 
 
Der Wohnungsverein Münster von 1893 eG beabsichtigt innerhalb des Wohnstandortes zwischen Enking‐
weg und Goldstraße eine bauliche Nachverdichtung des bislang großzügig gestalteten Raumes. Zwischen 
der zeilenförmigen Wohnbebauung (Haus Nr. 67 – 81) und der Goldstraße sollen weitere Wohnnutzungen 
ermöglicht  werden.  Für  diese  zusätzliche  Wohnnutzung  ist  es  auch  vorgesehen,  die  Stellplatzkapazität 
durch Erweiterung einer vorhandenen Tiefgarage zu erhöhen. Da auf Basis des rechtsgültigen Bebauungs‐
planes  Nr.  310  Enkingweg  (Goldstraße/Kolpingstraße/Vinzenzweg/ 
Niedersachsenring) diese Bauvorhaben nicht zulässig sind, soll mit der Änderung eines Teilbereiches dafür 
eine planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden. 
 
Dies  erfolgt  durch  die  Aufstellung  eines  eng  auf  das  Vorhaben  begrenzten  Vorhabenbezogenen  Bebau‐
ungsplanes gemäß § 12 BauGB. 
 
Es handelt sich bei der Planung um die Ergänzung einer zum Straßenrand orientierten Wohnbebauung als 
bauliche Nachverdichtung  und damit um einen typischen Fall eines Bebauungsplans der Innenentwicklung 
im Sinne des § 13a BauGB. 
 
Der  Bebauungsplan  setzt  eine  zulässige  Grundfläche  im  Sinne  des  §  19  (2)  BauNVO  von  weniger  als 
20.000 m² fest. Es gelten daher die Vorschriften des § 13a BauGB für die Fälle des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 
BauGB. Durch den Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur 
Durchführung  einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG oder nach Landesrecht unterliegen. 
Anhaltspunkte für eine maßgebliche Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genann‐
ten  Schutzgüter  bestehen  nicht.  Insofern  liegt  kein  Grund  vor,  von  der  Anwendung  der  Verfahrensvor‐
schrift des § 13a BauGB Abstand zu nehmen. Der Bebauungsplan wird daher als Bebauungsplan der Innen‐
entwicklung unter Anwendung der Vorschriften des § 13a BauGB aufgestellt. 
  
Mit der Rechtskraft dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Innenentwicklung verliert der überla‐
gerte  Teil  des  Bebauungsplans  Nr.  310  „Enkingweg  (Goldstraße  /  Kolpingstraße  /  Vinzenzweg  /  Nieder‐
sachsenring), der am 20.02.1987 in Kraft getreten ist, seine Wirkung. 
 
 
 
 
 
 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  3

2.    Räumlicher Geltungsbereich 
 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich in der Gemarkung Münster, 
Flur 113. Das Plangebiet wird ausschließlich durch Teile der Flurstücke Nr. 329, 330, 335 und 336 gebildet. 
 
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Planzeichnung geometrisch eindeutig fest‐
gesetzt. Als Kartengrundlage dient die Liegenschaftskarte des Vermessungs‐ und Katasteramtes der Stadt 
Münster vom 07.01.2013.  
 
 
3.   Darstellungen des Regionalplanes sowie des Flächennutzungs‐
planes 
 
Der bislang gültige Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Münster im „Teilab‐
schnitt Münsterland“ stellt das Plangebiet als „Wohnsiedlungsbereich“ dar. Die derzeitige Fassung des in 
Neuaufstellung befindlichen Regionalplanes sieht eine Darstellung als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ vor. 
Das geplante Vorhaben steht nicht im Widerspruch zu diesen Darstellungen. 
 
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster  ist  der Geltungsbereich des Bebauungspla‐
nes als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Somit sind die beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplanes 
aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 
 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  4

4.   Situation des Planbereiches und der näheren Umgebung 
 
Der Plangeltungsbereich liegt im Stadtbezirk Mitte, Stadt Münster, Stadtteil Schlachthof, d. h. im nordöst‐
lichen Innenstadtbereich zwischen Promenade und Niedersachsenring. Er befindet sich westlich der Gold‐
straße, im Nahbereich der Einmündung in den Niedersachsenring. 
 
Das Umfeld wird überwiegend durch zwei‐ bis dreigeschossige Wohnbebauung geprägt. 
 
Zum  Niedersachsenring  hin  bildet  eine  langgestreckte  dreigeschossige  Bauzeile  einen  räumlichen  Ab‐
schluss.  Diese  weist  im  Bereich  des  Gebäudes  Niedersachsenring  77  /  79  (nördlich  Goldstraße  81)  einen 
ebenerdigen Durchgang zwischen dem rückwärtigen Innenbereich und der Hauptverkehrsstraße auf. Süd‐
lich dieser langgestreckten Bauzeile und rechtwinklig zu dieser befinden sich, abgesetzt von der Goldstra‐
ße, zwei kürzere zweigeschossige Bauzeilen mit jeweils vier zusammenhängenden Baukörpern. Diese sind 
ebenso  leicht  zueinander  versetzt  wie  die  weiteren  nach  Süden  folgenden  Gebäudegruppen,  sodass  ein 
nahezu gleicher Abstand der jeweiligen Gebäude zur Goldstraße vorliegt.    
 
Das zweigeschossige Gebäude Goldstraße 67‐ 73 mit insgesamt 8 Wohnungen, jeweils einem gesonderten 
Hauseingang  für  2  Wohnungen,  von  der  Ostseite  erschlossen,   soll   in  nächster  Zeit  grundlegend  saniert 
werden. Beabsichtigt ist darüber hinaus der Ausbau des Dachgeschosses mit 4 neuen Wohnungen. 
Das Bauvorhaben erfolgt planungsrechtlich auf Basis des rechtskräftigen Bebauungsplans  Nr. 310. 
 
Das Gebäude Goldstraße 75 – 81 wurde in den vergangenen Jahren saniert, das Dachgeschoss ist teilweise 
zu Wohnzwecken ausgebaut.  
 
Westlich  der  beschriebenen  Baustruktur  bis  zur  westlich  gelegenen,  geschlossenen  Bauzeile  entlang  des 
Enkingweges erstrecken sich größere Garten‐/Freiraumflächen. Innerhalb dieser Freiraumflächen befindet 
sich  zwischen  den  Gebäuden  Goldstraße  75‐81  und  Enkingweg  46  ein  Kinderspielplatz  
(für Kinder unter 14 Jahren) des Wohnungsvereins Münster e.G.   
 
Anwohnerseitig  wurden  Hinweise  auf  einen  hohen  Grundwasserstand  sowie  einen  früheren  Verlauf  des 
Enkingbaches im rückwärtigen Gartenbereich der Altgebäude gegeben. Dem Vorhabenträger ist ein Vor‐
kommen von Torflinsen bekannt.  
 
Während  westlich  der  Gebäude  Goldstraße  67‐81  die  Freiräume  überwiegend  intensiv  als  Mietergärten 
genutzt werden, ist zwischen diesen Wohngebäuden und der Goldstraße eine eher sporadische Nutzung 
und eine weniger intensive Pflege zu erkennen. 
 
Im Gegensatz zur geschlossenen Bauflucht entlang des Niedersachsenringes, die über eine durchgängige 
Tiefgarage (Zufahrt Goldstraße / Ausfahrt Enkingweg) verfügt, weisen die Wohnhäuser Goldstraße 67‐81 
(ungerade Hausnummern) keine eigenen Stellplätze auf. 
 
Bei der Goldstraße handelt es sich um eine Fahrradstraße, die beidseitig, jeweils halb auf den Bürgersteig 
aufgesattelt mit Kfz beparkt wird. Ausgenommen sind der Bereich der Zufahrt zur Tiefgarage (absolutes 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  5

Halteverbot), die südlich daran anschließende Taxenbucht, der anschließende, durch Bordsteinabsenkung  
gekennzeichnete Zugang des Weges zum Bestandsbau Goldstraße 67 – 73 sowie auf der   westlichen Stra‐
ßenseite,  im Bereich der Sparkasse, der  durch Sperrpfähle abgegrenzte Bürgersteigbereich. 
 
Östlich der Goldstraße befinden sich größere Einfamilienhausgebäude sowie im Einmündungsbereich zu 
Piusallee und Niedersachsenring eine Sparkassenfiliale. Im weiteren Kreuzungsbereich befinden sich Ein‐
richtungen der Nahversorgung (Lebensmittel, Bäcker, Apotheke). 
 
 
5.   Planungsziele 
 
Mit der Änderung des Planungsrechtes sollen primär die nachfolgend aufgelisteten Ziele verfolgt werden. 
Eine weitergehende inhaltliche Erläuterung erfolgt unter Punkt 6. Städtebauliches Planungskonzept. 
 
‐ Schaffung eines zusätzlichen stadtkernnahen Wohnungsangebotes 
 
‐ Errichtung barrierefreier Mietwohnungen im günstigen Preissegment 
 
‐ Bauliche  Ergänzung  einer  bestehenden  Siedlungsstruktur  mit  gestalterischem  Bezug  auf  das 
„Gebiet erhaltenswerter Gebäude“ 
 
‐ Vernetzung der Alt‐ und Neubereiche 
 
‐ Erhaltung qualitativ hochwertiger, wohnraumorientierter Grünbereiche 
 
‐ Nutzung vorhandener Infrastruktureinrichtungen 
 
 
 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  6

6.   Städtebauliches Planungskonzept 
 
Der „Wohnungsverein Münster von 1893 eG“ möchte seinen Wohnungsbestand neben laufenden Moderni‐
sierungsmaßnahmen  im  Bestand  auch  behutsam  und  nach  aktuellen  Anforderungen  erweitern.  Gemäß 
Vereinssatzung des Vorhabenträgers soll es sich um preisgünstigen Wohnraum für die genossenschaftlich 
organisierten Mitglieder handeln. Im Bereich der Goldstraße befinden sich Grundstücksteile  eines Wohn‐
standortes, die nur eine relativ geringe bauliche Nutzung aufweisen und ein Flächenpotenzial für zusätzli‐
che Wohngebäude bieten. Das Wohnquartier ist innerhalb des Straßengevierts durch eine blockrandähnli‐
che  Baustruktur  mit  einem  stark  durchgrünten  und  weitgehend  als  Gärten  genutzten  Innenbereich  ge‐
prägt. Insbesondere  der Abstand der Baukörper Nr. 67‐81 zur Goldstraße ermöglicht jedoch eine städte‐
bauliche  Nachverdichtung,  unter  Erhalt  der  Freiraumqualität  des  Innenbereiches  sowie  der  Aufenthalts‐
qualitäten  für   die  Bewohner.  Die  auf  ihrer  Ostseite  durch  größere  Einzel‐  und  Doppelhäuser  geprägte 
Goldstraße soll nun durch ebenfalls lockere Baustrukturen auf der Westseite eine direktere bauliche Fas‐
sung erfahren. Durch einen angemessenen Abstand der neuen Baukörper zum Rand der öffentlichen Ver‐
kehrsfläche bleibt ein für Innenstadtverhältnisse offener Straßenraum weiterhin gewahrt. 
 
Es  ist  vorgesehen,  barrierefreie  Mietwohnungen  in  den  Erdgeschossen  zu  schaffen.   Diese  können  zur 
Wohnraumversorgung  von  Senioren  genutzt  werden,  die  derzeit  als  Genossenschaftsmitglieder  im  Be‐
stand nicht (mehr) altersgerecht  wohnen. Durch die mit dem Neubau verbundenen Optionen  zum  Woh‐
nungswechsel  lassen  sich  zugleich  bedarfsgerechte  Folgenutzungen  im  Bestand  zugunsten  von  Familien 
unterstützen, die auf preiswertes Wohnen besonders angewiesen sind. 
 
Die Bereitstellung von preiswertem Wohnraum für die Mitglieder des Wohnungsvereins ist Satzungszweck 
der  Genossenschaft.  Neuvermietungen  erfolgen  grundsätzlich  zur  Normmiete,  die  unterhalb  der  Miet‐
spiegelmiete liegt. Mit dem zugrunde liegenden Planungskonzept bieten sich angemessene Alternativen, 
um  aktuellen  Versorgungsengpässen  hinsichtlich  barrierefreier  Wohnqualitäten  sowie  familiengerechter 
Wohnungen unter gegebenen städtebaulichen Rahmenbedingungen an diesem Standort zu begegnen und 
preiswertes Wohnen durch Kompensation im Bestand zu gewährleisten. 
 
Die  zugeordneten  Stellplätze  sollen  in  einer,  in  den  Blockinnenbereich  hineinragenden  Erweiterung  der 
nördlich bereits vorhandenen Tiefgarage einschließlich  der vorhandenen Zu‐/Ausfahrten angeboten wer‐
den.  Der  im  Blockinnenbereich  liegende  Zugang  zur  Tiefgarage  soll  durch  einen  Fahrstuhl  barrierefrei 
gestaltet werden.  
 
In einem Quartiersgespräch am 27.09.2012 im Thomas‐Morus‐Pfarrheim wurden unterschiedliche Bebau‐
ungsmöglichkeiten aufgezeigt und erörtert: 
• zwei  auseinander  gerückte  Gebäude  (als  Doppelhäuser)  parallel  zum  Wohngebäudebestand  (und  in 
Variation: enger zueinander geschoben) 
• zwei parallel zur Goldstraße angeordnete Baukörper (als Doppelhäuser) 
• drei kleinere, rechtwinklig zum Wohngebäudebestand orientierte Gebäude als Einzelhäuser 
 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  7

Als städtebaulich und gestalterisch vorteilhafteste Lösung an dieser Stelle des Stadtgebiets soll die Versi‐
on mit drei Einzelhäusern planungsrechtlich ermöglicht werden. Sie erlaubt Durchblick auf den erhaltens‐
werten Altbaubestand und vermittelt eine aufgelockerte Situation im erweiterten Straßenbereich bei einer 
gleichzeitig nachvollziehbaren Raumfassung. 
 
 
6.1   Art der Bebauung 
 
Im bislang gültigen Bebauungsplan besteht eine großflächige Festsetzung als „Reines Wohngebiet“ (WR) 
gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO). Seitens des Vorhabenträgers ist vorgesehen, einen dauerhaf‐
ten Bestand an günstigen (d.h.  am Mietspiegel orientierten) Mietwohnungen zu schaffen und sich damit 
an dem Bestand zu orientieren. 
 
Es ist vorgesehen, in den Erdgeschossen jeweils zwei barrierefreie Wohnungen und in den Obergeschossen 
(OG/DG) familiengerechte Maisonette‐Wohnungen zu errichten. Insgesamt entstehen 12 Wohnungen. 
 
Auf eine Festsetzung  einer Baugebietsart gemäß BauNVO  wird verzichtet, da das Vorhaben  nur die Her‐
stellung von Mietwohnungen vorsieht; andere Nutzungen sind nicht vorgesehen.  Entsprechend setzt der 
Bebauungsplan  mit  Planeintrag  jeweils  pro  Gebäude  „Wohngebäude/Mietwohnung/4  Wohneinheiten“  
fest. 
 
Im  Hinblick  auf  das  Heranrücken  der  geplanten  Nutzungen  an  die  Verkehrsflächen  (insbesondere  Kreu‐
zungsbereich  Niedersachsenring/Piusallee)  sowie  an  gewerbliche  Nutzungen  (z.B.  Sparkasse  
Piusallee  Nr.  123)  und  nachfolgend  auf  die  Beurteilung  des  erforderlichen  Schallschutzes  entspricht  die 
Bebauung einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) gemäß BauNVO 
 
Der  Freiflächenplan  sieht  als  Nebenanlagen  die  Unterbringung  von  Fahrradständern  vor.  Aus  gestalteri‐
schen Gründen sind Nebenanlagen nach § 14 BauNVO gemäß § 23 (5) BauNVO außerhalb der überbauba‐
ren Grundstücksflächen nur  in der Art und an den im Freiflächenplan bezeichneten Standorten zulässig. 
 
 
6.2   Maß der Bebauung / Bauweise 
 
Das  Maß  der  baulichen  Nutzung  soll  insgesamt  keine  höhere  Verdichtung  der  baulichen  Nutzungen  er‐
möglichen als dies im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 310 zulässig  ist. Bislang sind eine Grundflächen‐
zahl (GRZ) 0,3 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) mit 0,6 vorgegeben. Innerhalb des Änderungsbereiches 
werden keine Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung festgesetzt. Gleichwohl 
ergibt sich für die durch Baugrenzen kleinteilig festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen ebenfalls 
eine  zulässige  Grundflächennutzung  von  ca.  30  %  der  Gesamtfläche.  Mit  einer  zwingend  festgesetzten 
Zweigeschossigkeit wird auch die maximale Fläche  der Vollgeschosse auf etwa 60 % begrenzt. 
 
Zusätzlich  wird  die  maximale  Baukörperhöhe  durch  eine  Traufhöhen‐  und  eine  Firsthöhenbegrenzung 
bestimmt. Diese orientieren sich an der umgebenden Bebauung. Die maximale Firsthöhe bleibt unterhalb 
der Höhe der Gebäude Goldstraße Nr. 67 – 73. Die Höhen werden in Metern über NHN angegeben.  
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  8

Die Festsetzung einer bestimmten Bauweise wird nicht  vorgesehen,  da diese  auch angesichts der engen 
Baugrenzenfestlegungen entbehrlich ist. 
 
Die durch Baugrenzen markierten überbaubaren Grundstücksflächen bilden die geplanten drei Baukörper 
mit geringen Spielräumen vorhabenbezogen ab. 
 
 
6.3   Gestaltung 
 
Die Gestaltung der baulichen Anlagen ergibt sich im Wesentlichen aus den Ansichten auf dem Vorhaben‐ 
und  Erschließungsplan.  Es  handelt  sich  um  klare  Bauformen  ohne  nennenswerte  Vor‐/Rücksprünge  oder 
Dachüberstände. Der Bebauungsplan setzt neben der Höhenbegrenzung nur die Dachform als Satteldach 
fest.  Die Firsthöhe der neuen Gebäude ist deutlich geringer als diejenige des Gebäudebestandes und ord‐
net sich deshalb unter. 
 
Die gewählte  Dachform entspringt  nicht  aus einer lokal einheitlichen Ausprägung, lehnt  sich aber an die 
verbreitetste Erscheinungsform an und variiert die angrenzenden abgewalmten Satteldächer der Baukör‐
per Goldstraße Nr. 67‐81 nur geringfügig. 
 
Die Fassaden werden mit Verblendmauerwerk in Anlehnung an den Bestand der Häuser 67 – 73 versehen. 
Materialart und Farbgebung sind im Freiflächenplan benannt, welcher in die Planzeichnung integriert ist. 
 
Die Gestaltung der Außenbereiche wird ebenfalls in diesem Freiflächenplan festgelegt. Daraus sind die neu 
zu pflanzenden Bäume ablesbar sowie die Lage heckenartiger Abgrenzungselemente.  
 
Die  vorhandene  Spielfläche  soll  oberhalb  der  erweiterten  Tiefgarage,  welche,  außer  in  den  Bereichen 
technisch  erforderlicher  Aufbauten  eine  Erdüberdeckung  von  mindestens  0,5  m  erfährt,  neu  angelegt 
werden. 
 
 
 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  9

7.   Erschließung 
 
7.1   Verkehrserschließung 
 
Die verkehrliche Erschließung der Plangebietsfläche erfolgt über die unmittelbar angrenzende Goldstraße 
und den Enkingweg, die mit dem Niedersachsenring als Hauptverkehrsstraße kurzwegig verknüpft sind. 
 
Kraftfahrzeug‐Stellplätze für die neuen Bewohner sollen durch eine Vergrößerung der nördlich benachbar‐
ten Tiefgarage geschaffen werden. 
 
Es handelt sich dabei um eine Pkw‐Abstellanlage, die sich im Wesentlichen unter den Gebäuden entlang 
des Niedersachsenringes erstreckt und den Mietern des Wohnungsvereins (Enkingweg Nr. 46, Niedersach‐
senring Nr. 77 – 85 und Goldstraße 85) dient. Die Zufahrt erfolgt über eine Rampe von der Goldstraße aus – 
die Ausfahrt führt zum Enkingweg. In ihrem mittleren Bereich soll diese Tiefgarage in südlicher Richtung 
um  19  Stellplätze  erweitert  werden.  Es  handelt  sich  um  die  bauordnungsrechtlich  für  die  drei  neuen 
Wohngebäude  zwingend  erforderlichen  12  Stellplätze  sowie  darüber  hinaus  für  zusätzlich  bestehende 
Stellplatzwünsche  der  Mieter  des  Vorhabens  und  in  geringem  Umfang  (vier  Kfz‐Einstellplätze)  für  neue 
Wohneinheiten  der  beabsichtigten  Kernsanierung  (Goldstraße  67‐73).  Das  System  der  Befahrung  bleibt 
unverändert. Die Tiefgaragenerweiterung erhält einen eigenen barrierefreien Zugang in ihrem südlichsten 
Bereich, sodass sie für die Bewohner der neuen Wohngebäude über eine Wegeverbindung zwischen den 
Gebäuden Goldstraße Nr. 73 und 75 erreichbar ist. 
 
Die Erreichbarkeit der Tiefgarage sowie auch der vorhandenen Wohngebäude soll durch die Festsetzung 
eines privaten Fußweges von der Goldstraße aus gewährleistet werden. 
 
Nördlich und südlich des mittigen Fußweges werden die Erschließungszuwegungen zu den Wohngebäu‐
den  derart  hergestellt,  dass  sie  auch  zur  Erreichbarkeit  für  die  Bewohner  der  Gebäude  Goldstraße  67‐81 
geeignet  sind.  Gleichzeitig  werden  sie  mit  einem  Geh‐,  Fahr‐  und  Leitungsrecht  zugunsten  der  Versor‐
gungsträger belegt; einerseits um  über den nördlichen Weg  für  den Versorgungsträger die Erreichbarkeit 
des verlegten Trafostandortes zu sichern, andererseits um für die Bestandsgebäude Goldstraße 67 – 73 – 
trotz des derzeit einen
 Eigentümers – die Erreichbarkeit mit leitungsgebundenen Versorgungseinrichtun‐
gen sicherzustellen. 
 
In Abstimmung mit der Feuerwehr ist  derzeit eine Befahrbarkeit dieser Wege  zu Rettungszwecken nicht 
erforderlich. Dennoch soll im Hinblick auf ggf. aus Umbaumaßnahmen an den Gebäuden Goldstraße 67‐73 
bzw. 75 ‐ 81 resultierenden Anforderungen eine Feuerwehrbefahrung möglich sein können. In diesem Fall 
würde beim südlichen Weg für die Freihaltung der Schleppkurve der Feuerwehrfahrzeuge im öffentlichen 
Straßenraum ein Abschnitt von  ca. 13 m zum Parken entfallen. 
 
Die  durch  die  Tiefgarage  sowie  deren  Erweiterung  berührten  Flurstücke  unterliegen  einer  Vereinigungs‐
baulast, sodass der Stellplatznachweis für das Bauvorhaben dauerhaft gesichert ist. 
  
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  10

Fahrradabstellplätze werden in Zuordnung zu den neuen Wohngebäuden angelegt. Deren Lage ergibt sich 
aus dem Freiflächenplan. Pro 30 m² Wohnfläche ist ein Abstellplatz vorgesehen, davon entfallen 20 % auf 
Fahrradabstellplätze für Besucher. 
 
Im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche  Goldstraße erforderliche projektbedingte Maßnahmen werden 
im Rahmen des Durchführungsvertrages geregelt. 
 
 
7.2   Ver‐ und Entsorgung 
 
Die Versorgung des Plangebietes (Gas, Wasser, Elektrizität) wird durch die zuständigen Versorgungsträger 
sichergestellt.  Die  anfallenden  Abwässer  (Schmutzwasser)  werden  über  die  vorhandene  Kanalisation  in 
den  benachbarten  öffentlichen  Verkehrsflächen  abgeleitet  und  der  Kläranlage  zugeführt.  Die  Nieder‐
schlagswässer werden im vorhandenen Trennsystem abgeleitet.  
 
Die ggf. erforderliche Löschwasserversorgung kann über das vorhandene Wasserleitungsnetz erfolgen.  
 
Die Ver‐ und Entsorgungsleitungen  für  die Gebäude Goldstraße 67 – 73 und  75 – 81  sind bei Bedarf im 
Zuge der Neubebauung in das Netz zu integrieren. 
 
Im nordöstlichen Bereich des Flurstückes Nr. 336 befindet sich eine Transformatorenstation der Stadtwer‐
ke. Diese soll kleinräumig (im Anschluss an die Zufahrtsrampe der Tiefgarage) zu Lasten des Vorhabenträ‐
gers verlegt werden. 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  11

8.   Auswirkungen der Planung / Umweltverträglichkeit 
 
8.1   Geologie / Boden 
 
Ein Bodengutachten liegt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht vor. 
 
Es handelt sich gemäß Umweltkataster der Stadt Münster um Böden mit mittlerer Speicher‐ und Puffer‐
funktion. Dieser Bereich ist nicht den schutzwürdigen Böden zugeordnet. 
 
Die rechtlich zulässige Versiegelung ergibt sich aus den Festsetzungen des bislang gültigen Bebauungspla‐
nes mit einer  GRZ  von 0,3 und einer sich daraus ergebenden Gesamtversiegelungsmöglichkeit von 45  % 
der Geltungsbereichsfläche. 
 
Durch  die  Neufestsetzungen  im  Bebauungsplan  wird  keine  erhöhte  Versiegelung  der  Flächen  planungs‐
rechtlich vorbereitet.  Die neuen überbaubaren bzw. unterbaubaren Grundstücksflächen sind mit den bis‐
herigen,  durch  GRZ  fixierten,  Flächen  vergleichbar.  In  Bereichen  der  Versiegelung  gehen  die  natürlichen 
Funktionen des Bodens verloren. Die belebte Bodenschicht kann zwar i. d. R. vor Ort oder an anderer Stel‐
le wieder eingebaut werden; doch bedeutet auch der Bodenauftrag eine Veränderung des bisherigen Bo‐
denprofils und tendenziell eine Wertminderung der anstehenden Böden. Bei der Baumaßnahme wird ein 
Großteil des Grundstückes mit seinem Oberboden in Anspruch genommen. Es handelt sich dabei hinsicht‐
lich  des  Umfangs/der  Intensität  der  Bodeninanspruchnahme  um  einen  Eingriff,  der  bereits  rechtlich  für 
eine Versiegelung vorbereitet war. 
 
Altlasten bzw. Bodenbelastungsverdachtsflächen im Sinne des Gemeinsamen Runderlasses des Ministeri‐
ums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Land‐
wirtschaft  und  Verbraucherschutz  „Berücksichtigung  von  Flächen  mit  Bodenbelastungen,  insbesondere 
Altlasten,  bei  der  Bauleitplanung  und  im  Baugenehmigungsverfahren“  (MBl.  NRW  2005  S.  582)  vom 
14.03.2005 innerhalb des Plangebietes sind nicht bekannt und aufgrund  der bisherigen Nutzung nicht  zu 
erwarten. 
 
 
8.2   Gewässer / Wasser 
 
Ca. 460 m westlich des Plangeltungsbereiches verläuft in nördliche Richtung die Münstersche Aa, die in die 
Ems als Gewässer 2. Ordnung mündet. Weitere offene Gewässer sind in der Nähe des Geltungsbereiches 
nicht vorhanden. 
 
In  diesem  Bereich  stehen  gemäß  Umweltkataster  der  Stadt  Münster  Geschiebelehm/‐mergel  an.  Die 
Grundwasserneubildungsrate liegt bei 200 – 300 mm pro Jahr. 
 
Durch die bisherige Nutzung der Flächen ist eine Anreicherung des Grundwassers nur punktuell (z.B. We‐
ge) eingeschränkt; Beeinträchtigungen der Grundwasserqualität sind nicht bekannt.  
 
Wasserschutzgebietsausweisungen bestehen im nahen Umfeld nicht.  
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  12

Das  Niederschlagswasser  kann  aufgrund  der  auch  zukünftig  erforderlichen  Versiegelung  und  der  be‐
schränkten Durchlässigkeit des Bodens weiterhin nur eingeschränkt auf der Fläche selbst versickern. Eine 
erhebliche Reduzierung des großflächigen Grundwasserdargebotes ist jedoch weiterhin nicht zu erwarten. 
Zur Entwässerung ist eine Einleitung in den benachbarten Regenwasserkanal vorgesehen. Das Schmutz‐
wasser wird getrennt entsorgt. 
 
 
8.3   Klima / Lufthygiene 
 
Aufgrund der teilweise bereits versiegelten bzw. rechtlich versiegelbaren Flächen sowie der benachbarten 
Nutzungen ist innerhalb des Geltungsbereiches von einem stadttypischen Kleinklima auszugehen. Es han‐
delt sich trotz seiner Gartenflächen und Einzelbäume aus gesamtstädtischer Sicht weder um einen klein‐
klimatischen Ausgleichsraum noch um einen Belüftungskorridor oder ein Kaltluftentstehungsgebiet. 
 
Durch  die  planungsrechtliche  Neufestsetzung  der  Flächen  wird  sich  keine  nennenswerte  Änderung  des 
lokalen Kleinklimas ergeben. Durch den weiterhin zulässigen Umfang der Versiegelung ergibt sich bei den 
bebauten Flächen eine deutlich ausgeprägte Temperaturamplitude. Zudem wird dort die Luftfeuchtigkeit 
voraussichtlich  relativ  gering  sein.  Durch  bauliche  Anlagen  ist  angesichts  des  dicht  bebauten  Umfeldes  
keine  weitergehende  Beeinflussung  der  Windströmungen  und  –geschwindigkeiten  anzunehmen.  Klima‐
tisch wird tendenziell auch zukünftig wohl ein trocken/warmer Standort vorhanden sein.  
 
Die geplanten baulichen Standards zur Errichtung der neuen Wohngebäude, insbesondere eine effiziente 
Fassadengestaltung, tragen jedoch zum Klimaschutz bei. 
 
 
 
8.4   Arten / Lebensgemeinschaften 
 
Der  Geltungsbereich  befindet  sich  nicht  in  einem  Landschaftsplangebiet.  Auch  Biotopverbundflächen 
liegen nicht vor. 
 
Die unversiegelten Flächen des Geltungsbereiches stellen sich als unterschiedlich intensiv gepflegte  Gar‐
tenflächen mit einem gemischten Bestand an Gehölzen und Zierpflanzen dar.  
 
Das Vorhandensein planungsrelevanter Arten ist nicht bekannt. Hinweise oder Strukturen, die ein derarti‐
ges  Vorkommen  wahrscheinlich  machten,  liegen  an  dieser  zentralen  Stelle  des  Stadtgebietes  nicht  vor. 
Anhaltspunkte, die eine intensivere artenschutzrechtliche Prüfung erforderten, sind nicht gegeben. 
 
Der Artenbesatz im Bereich des Plangebietes wird sich durch die beabsichtigte Planung vsl. nicht wesent‐
lich ändern. Die neue Flächennutzung entspricht in Art und Maß des möglichen Umfangs im Wesentlichen 
den  bislang  im  Umfeld  zulässigen  Nutzungen,  sodass  einzelne  Arten/Lebensgemeinschaften  i.d.R.  nicht 
weitergehend berührt sind. Artenschutzrechtliche Betroffenheiten sind nicht erkennbar. 
 
Durch die intensive Nutzung der Gartenflächen sowie den teilweise unmittelbar angrenzenden Verkehrs‐
raum ergibt sich eine starke anthropogene Prägung des Lebensraums. Über ein Vorkommen planungsre‐
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  13

levanter  Arten  liegen  keinerlei  Kenntnisse  vor.  Aufgrund  der  Lage  im  intensiv  genutzten  Siedlungsraum 
sind diese Arten voraussichtlich auch nicht zu erwarten.  
 
Maßnahmen an bestehenden Gebäuden finden nicht statt, da sich der Geltungsbereich auf Bereiche ohne 
hochbauliche  Anlagen  beschränkt.  Der  Großbaumbestand  soll  weitgehend  erhalten  werden.  Bei  einer 
erforderlichen Beseitigung von derartigen Einzelgehölzen soll eine Absuche nach Baumhöhlen erfolgen. 
 
Eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände nach Bundesnaturschutzgesetz ist entbehrlich. 
 
 
8.5   Orts‐ / Landschaftsbild 
 
Das Ortsbild ist im Geltungsbereich durch seine Garten‐/Vorgartenflächen im nahen Umfeld der Wohnge‐
bäude geprägt. Von der Goldstraße ist ein unmittelbarer Einblick auf die Vorgartenfläche gegeben. 
 
Eine großräumige Sichtverbindung besteht nicht. 
 
Auswirkungen auf das Ortsbild sind insofern zu erwarten, dass durch die neuen Gebäude der Straßenraum 
der Goldstraße enger gefasst wird. Eine unverträgliche Dichte wird dadurch nicht bewirkt, da zwischen den 
neuen  Baukörpern  weiterhin  Durchblicke  zum  bisherigen  Gebäudebestand  möglich  sind.  Die  im  Bebau‐
ungsplan 310 „Enkingweg“ als erhaltenswert festgesetzte Gebäude bleiben in ihrer optischen Wirksamkeit 
erkennbar. 
 
 
8.6   Mensch / Gesundheit 
 
Der Plangeltungsbereich befindet sich benachbart zur Goldstraße und im erweiterten Einwirkungsbereich 
des  Niedersachsenringes.  Insbesondere  aus  der  Nutzung  der  Hauptverkehrsstraße  resultieren  Immissio‐
nen,  die  auf  die  Nachbarschaft  einwirken.  Die  riegelartige  Bebauung  entlang  des  Niedersachsenringes 
schirmt den Plangeltungsbereich jedoch wirksam vor Luftschadstoff‐ und Schallimmissionen ab. Relevante 
weitere Immissionen liegen nicht vor.  
 
Besondere Freizeit‐ und Erholungsfunktionen sind an dieser Stelle nicht gegeben. Der Innenblockbereich 
dient jedoch den Anwohnern als wohnungsnaher, ruhiger Aufenthaltsbereich. 
 
Auswirkungen  auf das menschliche Wohlbefinden oder gar die Gesundheit im Umfeld vorhandener Nut‐
zungen  sind  durch  die  beabsichtigte  Nutzung  grundsätzlich  nicht  zu  erwarten,  da  durch  die  Neufestset‐
zung der Nutzung keine deutlich andersartigen oder intensivere Auswirkungen auf Nachbarbereiche vor‐
liegen werden. 
 
Erhebliche Erhöhungen der Verkehrsmengen auf den benachbarten öffentlichen Verkehrsflächen werden 
durch die Nutzungsänderung gegenüber der bisherigen Situation voraussichtlich nicht eintreten.  
 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  14

Die  randlich  vorhandenen  Verkehrstrassen  erzeugen  Geräuschpegel,  die  bereichsweise  zu  erheblichen 
Belastungen  schutzbedürftiger  Nutzungen  im  Plangeltungsbereich  führen.  Deshalb  sind  passive  Schutz‐
maßnahmen  für  die  Aufenthaltsräume  im  nördlichen  überbaubaren  Grundstücksbereich  erforderlich. 
Diese  ergeben  sich  jedoch  bereits  durch  die  Berücksichtigung  der  Anforderungen  der  Wärmeschutzver‐
ordnung. 
 
Eine abgeschirmte Anordnung der Außenbereiche ist angesichts der Baukörperstellung möglich. 
 
Innerhalb  des  Geltungsbereiches  sind  keine  Gefährdungen  durch  potenzielle  Bodenbelastungen  erkenn‐
bar. 
 
Der  rechtsgültige  Bebauungsplan  Nr.  310  setzt  für  die  unmittelbar  zum  Niedersachsenring  orientierten 
Gebäudefassaden  passive  Schutzmaßnahmen  (Fenster  der  Schallschutzklasse  2  –  in  einem  kleine  Teil 
Klasse 3 – VDI‐Richtlinie 2719) fest. 
 
Die  weitestgehend  geschlossene  Bauflucht  parallel  des  Niedersachsenringes  bewirkt  eine  umfassende 
Abschirmfunktion  für  südlich  anschließende  Bereiche.  Zudem  ergeben  sich  über  die  Abstände  zwischen 
überbaubarer Grundstücksfläche  der neuen Wohnbebauung und dem Rand der stark frequentierten Ver‐
kehrsfläche des Niedersachsenringes weitere Schallreduzierungen.  
 
Aus den Lärmkarten Münster 2007 (Straßenverkehrslärm ermittelt nach RLS 90 – in 4 m Höhe) ergibt sich 
bei 25.600 Kfz/Tag und einem Lkw‐Anteil von 2,94 % und 50 km/h Höchstgeschwindigkeit am Niedersach‐
senring,  dass  an  der  nördlichen  Fassade  des  in  unmittelbar  zur  Tiefgarageneinfahrt  liegenden  geplanten 
Wohngebäudes Lärmpegel aufgrund der Verkehrsbelastung von ca. 58 dB(A) am Tag und an der östlichen 
Fassade etwa 57 dB(A) zu erwarten sind. Damit liegen die Schallbelastungen über den Orientierungswer‐
ten der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) für Allgemeine Wohngebiet (WA) mit 55 dB(A) tags. Nachts 
liegen vergleichbare Überschreitungen vor; wobei ein Wert von 50 dB(A) nicht überschritten wird. 
 
Von daher sind an der Nord‐ und Ostfassade des Baukörpers im nördlichen Bereich passive Schallschutz‐
maßnahmen  (Fenster‐  und  sonstige  Außenbauteile)  min.  der  Schallschutzklasse  2  gem.  VDI‐Richtlinie 
2719)  erforderlich.  Diese  Schutzmaßnahmen  werden  bei  einer  konventionellen  Bauweise  und  unter  Be‐
rücksichtigung  der  geltenden  Wärmeschutzverordnung  automatisch  erreicht.  Deshalb  sind  allgemeine 
Festsetzungen zum Schallschutz entbehrlich.  
 
Aus  Vorsorgeerwägungen  sollen  jedoch  Schutzmaßnahmen  zur  teilweise  direkt  angrenzenden  Tiefgara‐
genzufahrt  vorgesehen  werden.  Bei  der  nächtlichen  Befahrung  der  Tiefgarage  können  kurzzeitig  auftre‐
tende erhebliche Immissionswirkungen im Nahbereich nicht ausgeschlossen werden. So sind bei zur Tief‐
garageneinfahrt  orientierten  Fenstern  von  Schlafräumen  zur  Gewährleistung  einer  ausreichenden  Luft‐
wechselrate bei geschlossenen Fenstern während der Nachtzeit schallgedämpfte Lüfter einzubauen. Von 
dieser Regelung kann abgesehen werden, wenn der Schlafraum alternativ über ein weiteres Fenster belüf‐
tet werden kann, welches sich nicht in der Nordfassade befindet. 
 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  15

Die Goldstraße weist die Funktion einer Anliegerstraße auf. Zusätzlich ist sie als Fahrradstraße beschildert. 
Sie trägt damit nicht spürbar zu Schallerhöhungen bei. Die Tiefgaragenzufahrt verfügt über eine seitliche 
(und damit abschirmende) Einfassung und steht ausschließlich den Anwohnern zur Verfügung. 
 
Eine  durch  das  Vorhaben  bewirkte  zusätzliche  Tiefgaragenfrequentierung  führt  nicht  zu  spürbaren  Ver‐
kehrsmengenerhöhungen. Von einer erheblichen Beeinträchtigung durch verkehrliche Schallimmissionen 
wird  deshalb  zumindest  tagsüber  nicht  ausgegangen.  Für  die  Nachtzeit  wurde  die  beschriebene  Vorsor‐
gemaßnahme  festgesetzt.  Auch  das  Maß  von  zu  erwartenden  Luftschadstoffen  wird  im  Hinblick  auf  die 
relativ geringe Tiefgaragengröße mit getrennter Zu‐ und Ausfahrt nicht als erheblich erachtet. 
 
 
8.7   Kultur / Sachgüter 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches sind weder Bau‐ und Bodendenkmäler noch Naturdenkmäler vorhanden. 
Blickbeziehungen zu Denkmälern werden durch den Bestand nicht eingeschränkt. 
 
Zu  den  erhaltenswerten  Gebäuden  Goldstraße  Nr.  67  –  81  bestehen,  abhängig  vom  Belaubungszustand 
davor befindlicher Grün‐Strukturen, Durchblickmöglichkeiten zwischen den neuen Baukörpern. 
 
Sachgüter mit umweltrelevanter Bedeutung sind im Geltungsbereich ebenfalls nicht vorhanden. 
 
Kulturelle  Funktionen  bzw.  ökologisch  relevante  Sachgüter  sind  im  Zusammenhang  mit  dem  Vorhaben 
nicht beeinträchtigt.  
 
 
8.8   Wechselwirkungen 
 
Die  rechtlich  zulässige  bauliche  Nutzung  kann  vor  allem  den  Boden  und  die  Niederschlags‐
wasserversickerung  sowie  die  Arten  und  Lebensgemeinschaften  des  Planungsraumes  beeinflussen.  Wei‐
tergehende besondere Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Umweltmedien sind jedoch nicht 
erkennbar. 
 
Insbesondere  durch  die  weiterhin  zulässige  Flächenversiegelung  werden  die  natürlichen  Funktionen  des 
Bodens sowie der kleinräumig lokale Wasserhaushalt und die Grundwasseranreicherung sowie das poten‐
zielle Artenvorkommen und das Kleinklima auch zukünftig beeinflusst. Insofern wirken die einzelnen Um‐
weltmedien untereinander unverändert. Zusätzliche Belastungen sind durch das Zusammenwirken jedoch 
nicht zu erwarten. 
 
 
 
8.9   Nichtdurchführung der Planung 
 
Die sogenannte 0‐Variante (d. h. Planungs‐/Realisierungsverzicht) würde im Geltungsbereich weiterhin die 
bislang  rechtlich  zulässigen  Eingriffe  ermöglichen.  Die  ökologische  Situation  wäre  damit  gegenüber  der 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  16

durch diesen Bebauungsplan  geänderten Planungssituation  unter Umweltaspekten nur in geringem Um‐
fang verändert. Bei einem Planungsverzicht müsste der Bedarf nach Wohnraum der vorgesehenen Art an 
anderer Stelle gedeckt werden und könnte dort zu Eingriffen in Natur und Landschaft führen. 
 
 
8.10   Vermeidungs‐ / Verminderungsmaßnahmen 
 
Durch  die  intensive  Nutzung  eines  in  Teilen  bereits  bebauten  Standortes  wird  grundsätzlich  ein  neuer 
Eingriff in bislang unbelastete Flächen vermieden. 
 
Im Hinblick auf das Ziel, eine für Wohnbebauung bereits planungsrechtlich vorbereitete Fläche einer inten‐
siven  baulichen  Nutzung  im  Sinne  einer  Innenentwicklung  zuzuführen,  bedeuteten  weitergehende  Ver‐
meidungsmaßnahmen  i.d.R.   eine  Reduzierung  der  Intensität  der  Flächenausnutzung.  Da  jedoch  eine 
intensive Nutzung an dieser Stelle des Stadtgebietes gewünscht ist, werden keine Möglichkeiten für nen‐
nenswerte weitere Vermeidungs‐ oder Verminderungsmaßnahmen gesehen. Die verbleibenden Eingriffe 
sind erforderlich, um die städtebaulich gewünschte Entwicklung zu ermöglichen. 
 
 
8.11   Eingriffs‐ / Ausgleichsregelung 
 
Im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a (2) Nr. 4 BauGB) gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung 
des  Bebauungsplans  zu  erwarten  sind,  als  im  Sinne  des  §  1a  (3)  Satz  5  BauGB  vor  der  planerischen  Ent‐
scheidung erfolgt oder zulässig. 
 
Eine spezifische Kompensationsberechnung ist in diesem Planverfahren deshalb entbehrlich. 
 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  17

9.   Grünflächen / Begrünung 
 
Das  Umfeld  des  Plangeltungsbereiches  ist  im  Wesentlichen  durch  Wohnnutzungen  mit  unterschiedlich 
großen  Vorgarten‐  und  Gartenflächen  geprägt.  Westlich  dieses  Bereiches  und  noch  innerhalb  des  Gel‐
tungsbereiches  des  Bebauungsplans  Nr.  310  gelegen,  befindet  sich  eine  öffentliche  Grünfläche  mit  der 
Zweckbestimmung „Spielplatz“. 
 
Der „Blockkernbereich“ zwischen den Gebäudezeilen entlang Enkingweg und Goldstraße ist durch unter‐
schiedlich  gestaltete  Gartennutzungen  geprägt.  Dieser  ist  in  seinem  nördlichen  Teil  durch  Fußwege  er‐
schlossen.  Diese  Wegeverbindungen  ermöglichen  auch  eine  Nutzung  des  privaten  Kinderspielplatzes  für 
die Mitglieder des Wohnungsvereins. 
 
Der von zwei Fußwegen durchzogene Freiraumbereich zwischen den Gebäuden Goldstraße Nr. 67 – 81 und 
der  Goldstraße  weist  einen  weniger  intensiven  Unterhaltungscharakter  auf  und  ist  geprägt  durch  einen 
Wechsel offener Flächen mit Einzelgehölzen (unterschiedlichster Art) und Sträuchern / Strauchgruppen. 
  
Mit der Neugestaltung wird zusätzlich zu den bisherigen Wegeanbindungen der Bestandsgebäude an die 
Goldstraße  ein  weiterer,  mittig  gelegener  Fußweg  hergestellt.  Er  dient  der  Erschließung  des  mittleren 
Neubaus und führt in westlicher Richtung direkt zum neuen Tiefgaragenzugang. Durch die wohnbauliche 
zusätzliche  Flächeninanspruchnahme  entfällt  ein  größerer  Teil  der  bisherigen  nur  extensiv  genutzten 
„Vorgartenfläche“. Größere hochstämmige Einzelbäume können teilweise erhalten und in die neuen Mie‐
tergärten integriert werden. 
 
Die  Tiefgaragenerweiterung  erhält  eine  Bodenüberdeckung  und  soll  bepflanzt  werden.  Der  in  diesem 
Bereich befindliche Teil des Spielplatzes wird nach der Tiefbaumaßnahme gleichartig wieder hergestellt. 
 
 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  18

10.   Denkmalschutz 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich weder Baudenkmäler noch sonstige 
Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) bzw. Objekte, die im Verzeichnis des zu 
schützenden Kulturgutes der Stadt Münster enthalten sind.  
 
Laut  Begründung  zum  Bebauungsplan  310  –  Ursprungsplan  –  sind  die  Gebäude  des  Änderungsbereiches 
im Verzeichnis der Denkmäler der Stadt Münster als erhaltenswerte Bauten eingestuft. Sie sind als Gebiet 
erhaltenswerter Gebäude festgesetzt. Der Status dieser Gebäude wird durch die Planänderung im bislang 
unbebauten Nachbarbereich nicht geändert. 
 
Blickbeziehungen und Fernwirkungen von und zu Baudenkmälern werden nicht beeinträchtigt. 
 
Bei Bodeneingriffen können in Siedlungsbereichen Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d. 
h. Mauerwerk, Einzelfunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaf‐
fenheit)  entdeckt  werden.  Die  Entdeckung  von  Bodendenkmälern  ist  der  Unteren  Denkmalbehörde  der 
Stadt Münster und der LWL‐Archäologie für Westfalen – Außenstelle Münster – unverzüglich anzuzeigen. 
 
 
11.   Planverwirklichung / Bodenordnung 
 
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers, sodass die 
Anwendung bodenordnerischer Instrumente nicht erforderlich ist. 
 
 
12.   Flächenbilanz 
 
Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca. 2.230 m² auf. Davon entfällt auf den zentralen Fußweg eine 
Fläche von ca. 140 m², die Tiefgaragenfläche beträgt ca. 540 m². 
 
 
13.   Kosten 
 
Alle entstehenden Kosten sind maßnahmenbedingt. Die Finanzierung der maßnahmenbedingten Kosten 
und Folgekosten  wird vom Investor, dem Wohnungsverein  Münster von 1893 eG, getragen. Einzelheiten 
der Durchführung werden bis zum Satzungsbeschluss in einem Durchführungsvertrag geregelt. 
 
 Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  19

14. Zusammenfassung / Gesamtabwägung
Die  Planung  ve
rfolgt  das  wichtige  Ziel,  im  bestehenden  Siedlungszusammenhang  neuen  Wohnraum  im 
günstigen Preissegment für Einzel‐ und Mehrpersonenhaushalte zu schaffen. 
Unter
  Berücksichtigung  dieses  Ziels  sind  die  in  den  verschiedenen  Beteiligungsverfahren  vorgebrachten 
Bedenken,  Anregungen  und  Hinweise  unter  Abwägung  öffentlicher  und  privater  Belange  in  die  Planung 
eingeflossen. 
Der  aufgelockerte  städtebauliche  Ch
arakter  an  der  Goldstraße  wird  mit  der  Neubebauung  aufgegriffen 
und vorteilhaft ergänzt. Die rückwärtig gelegenen, erhaltenswerten Gebäude sind weiterhin sichtbar und 
in das Konzept integriert. 
Im Verfahre
n entfällt die Erforderlichkeit der Kompensation der planungsbedingten Eingriffe in Natur und 
Landschaft;  Maßnahmen  zur  Vermeidung  und  Minderung  von  Eingriffen  wurden  im  Rahmen  des  Pla‐
nungsprozesses gleichwohl geprüft und abwägend berücksichtigt. 
Das bisherige
 bewohnerfreundliche gärtnerisch begrünte Freiflächenangebot wird durch die Nachverdich‐
tung  maßvoll  in  Anspruch  genommen;  die  bisher  festgesetzte  Grundflächenzahl  von  0,3  entspricht  der 
Flächenausnutzung  durch  die  Neubebauung,  deren  zulässige  Neuversiegelung  sich  eng  auf  das  geplante 
Vorhaben beschränkt. Der private Stellplatznachweis in einer Erweiterung der bestehenden Tiefgarage im 
Blockinnenbereich  erhält  das  durchgrünte  Bild  entlang  der  Goldstraße.  Der  an  Stelle  der  Tiefgaragener‐
weiterung befindliche private Kinderspielplatz einschließlich Begrünung kann auf einer Erdschicht auf der 
Tiefgarage nachträglich wieder hergestellt werden.   
Die  Neuversie
gelung  durch  Wege  und  Zufahrten  ist  minimal,  überwiegend  werden  bestehende  Wege 
sowie die bestehenden Tiefgaragenzufahrten in Anspruch genommen. 
Die  Prüfung
  der  Artenschutzbelange  erbrachte  keine  Hinweise  auf  planungsrelevante  Arten,  sodass  eine 
weitergehende Prüfung nicht erforderlich wird.  
Besondere  Maßnahmen  zum  Schut
z  gegen  Lärmimmissionen  sind  nicht  erforderlich,  allerdings  ist  zum 
vorsorglichen  Schutz  gegen  Lärmspitzen  an  der  Tiefgaragenzufahrt  eine  entsprechende  Festsetzung  ge‐
troffen worden. Luftschadstoffe bewegen sich im vertretbaren Rahmen. 
Die  Auswirkungen  auf  die  Umwelt  sind  im  Fazit  überschaubar.  Wesent
liche  Beeinträchtigungen  der 
Schutzgüter  sind  auf  Basis  der  Festsetzungen  des  Bebauungsplans  nicht  festzustellen  und  auch  künftig 
nicht zu erwarten. Der Bebauungsplan unterstützt ergänzend das stadtstrukturelle Oberziel der Innenent‐
wicklung  vor  Außenentwicklung.  Durch  die  Festsetzungen  im  Bebauungsplan  wird  die  Zielrichtung  der 
Planung einer langfristigen Sicherung von preisgünstigen Wohnungsangeboten für verschiedene Zielgrup‐
pen unterstützt und gesichert. 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  20

Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  21 
Bezogen  auf  eventuelle  besondere  Auswirkungen  der  Planung  auf  die  unterschiedlichen  Bedürfnisse  der 
Bevölkerung – insbesondere auf die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die Belange der 
Familien,  der  jungen,  alten  und  behinderten  Menschen,  Migranten  sowie  die  unterschiedlichen  Auswir‐
kungen auf Frauen und Männer – wurden aus der Beteiligung der zuständigen Ämter, Behörden und sons‐
tigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit keine (weitergehenden) Anhaltpunkte ersichtlich, 
die  auf  eine  Nicht‐Berücksichtigung  der  Belange  dieser  verschiedenen  Bevölkerungsgruppen  schließen 
lassen. 
Die  Verwirklichung  des  Bebauungsplans  wirkt  sich  auf  die  persönlichen  Le
bensumstände  der  im  Umfeld 
des Plangebiets  lebenden Menschen unwesentlich und in vertretbarer Weise aus; nachteilige Auswirkun‐
gen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sind nicht ersichtlich.  
  Aufgestellt: 
  Osn
abrück, 13.11.2013 
Ri/
Sc‐12192011‐15 
Planungsbüro Hahm GmbH

Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  22 
  
A N H A N G

Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg  23 
 
 
 
 
Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 310:  
Enkingweg (Goldstraße / Kolpingstraße / Vinzenzweg / Niedersachsenring)

V-0158-2014-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

2060 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 3  
zur Vorlage Nr. V/0158/2014  
  
Textliche Festsetzungen  
zur vorhabenbezogenen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 310:  
Goldstraße / Enkingweg  
Textliche Festsetzungen  
1. Die Tiefgarage ist außer im Bereich technisch erforderlicher Aufbauten (z. B. 
Lüftungsschächte, Aufzugsüberfahrt, überdachter Zugangsbereich) vollflächig mit 
mindestens 0,5 m Boden zu überdecken bzw. als Spielplatzfläche mit gleicher 
Überdeckungshöhe zu gestalten. (§ 86 (1) Nr. 4 BauO NRW)  
2. In der nördlichen Fassade von Gebäuden in der nördlichsten überbaubaren 
Grundstücksfläche sind Fenster von Schlafräumen mit schallgedämmten Lüftern 
auszustatten. Ausnahmsweise kann davon abgesehen werden, wenn der Schlafraum 
alternativ über ein weiteres Fenster verfügt, das sich nicht in der zur Tiefgarageneinfahrt 
orientierten Fassade befindet. (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB)  
3. Nebenlagen gemäß § 14 BauNVO sind außer an den im Freiflächenplan dargestellten 
Standorten unzulässig.  
4. Freiflächenplan und Ansichten sind als Vorhaben- und Erschließungsplan verbindlicher 
Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans.  
Hinweise, Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen  
1. Unter Anwendung des § 12 (3 a) i. V. m. § 9 (2) BauGB gilt, dass im Rahmen der in der 
Planzeichnung auf Grundlage der BauNVO festgesetzten Nutzung nur die Vorhaben 
zulässig sind, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag 
gemäß den Darstellungen des Vorhaben- und Erschließungsplans verpflichtet.  
2. Die der jeweiligen Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, 
Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster im Kundenzentrum "Planen-
Bauen-Umwelt" / Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33 eingesehen 
werden.  
3. Es besteht ein Verdacht auf feuchten, moorigen Baugrund. Deshalb wird dem 
Vorhabenträger empfohlen, vor Durchführung von Baumaßnahmen die örtliche Situation 
des Bodens gutachterlich prüfen zu lassen.  
Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 1

V-0158-2014-Anlage-4-Planverkleinerung

195 Zeichen

Stadtplanung
                             Verkehrsplanung
           Amt für            Stadtentwicklung
Planverkleinerung
Anlage 4
zur Vorlage Nr. V/0158/2014
Bebauungsplan Nr. 310 - 1. Änderung

Beschlussvorlage

4078 Zeichen

V/0158/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 310 im Bereich Goldstraße / 
Enkingweg 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Satzungsbeschluss 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
27.03.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 
02.04.2014 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der vo rhabenbezogenen 1. Änderung 
des Bebauungsplans Nr.  310 im Bereich Goldstraße  / Enkingweg wird wie folgt Beschluss 
gefasst:  
 
1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und 
untereinander wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entw urf der 
vorhabenbezogenen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 310 nicht gefolgt:  
 
1.1.1 Der Anregung, die Dachform und –neigung der geplanten Neubauten entweder 
am historischen Bestand zu orientieren oder sich deutlich davon abzusetzen. Die 
Dachgestaltung der Neubauten wird nicht verändert (Anlage 1, Punkt 1).  
 
1.1.2 Der Anregung, im Bereich der Zuwegungen zu den Gebäuden Goldstraße 67 -73 
und 75 -81 Leitungsrechte zugunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz 
Bonn, festzusetzen (Anlage 1, Punkt 3).  
 
2. Der Entwurf der vor habenbezogenen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.  310 im Bereich 
Goldstraße / Enkingweg wird aufgrund der §§  2 und 10 i.  V. m. §§  12 und 13  a 
Baugesetzbuch (BauGB) und §§  7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein -Westfalen 
(GO NRW) als Satzung beschlossen.  
 
Die Begründung zur vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung wird ebenfalls 
beschlossen.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0158/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 20 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.02.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0158/2014 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die vorstehenden 
Beschlussvorschläge keine Kosten und keine Folgekosten entstehen.  
 
 
Begründung: 
 
1. Der Beschluss zur Aufstellung der vorhabenbezogenen 1.  Änderung des Beba uungsplans 
Nr. 310 wurde zur Nachverdichtung und Innenentwicklung im Rat der Stadt Münster am 
11.12.2013 gefasst (Vorlage Nr.  V/0836/2013). Die öffentliche Auslegu ng fand vom 
30.12.2013 bis zum 30.01.2014 statt.  
 
Zur Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen vorgetragen, über 
die entsprechend den Beschlussvorschlägen 1.1.1 und 1.1.2 Beschluss gefasst werden soll.  
 
2. Da der Entwurf der vorha benbezogenen Bebauungsplanänderung aufgrund der oben 
stehenden Beschlussvorschläge nicht geändert werden soll, kann der Satzungsbeschluss 
erfolgen (Beschlussvorschlag Nr. 2).  
 
3. Im Zusammenhang mit der durch die vorliegende Bebauungsplanänderung geplanten 
Neubebauung sollen die Bestandsgebäude Goldstraße 67-73 saniert werden.  
 
Mit dem Vorhabenträger (Wohnungsverein von 1893 eG Münster) werden vertraglich 
folgende Verpflichtungen vereinbart:  
 
 Realisierungsverpflichtung bis 3 Jahre nach Satzungsbeschluss.  
 
 Verpflichtung zur Abstimmung der Gestaltung der Gebäude und des Freiraums mit der 
Stadt Münster.  
 
 Freiwillige Verpflichtung des Vorhabenträgers (Wohnungsverein von 1893 eG Münster) 
zur Bereitstellung kompensatorischer Wohnungsangebote für die im Zuge der 
geplanten Kernsanierung des Altbaus Goldstraße 67 -73 aus baulich  / gestalterischen 
und wirtschaftlichen Gründen nicht realisierbare Herstellung von „Wohngebäuden, die 
mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus gefördert werden können“  (vergleiche 
Textliche Fest setzung Nr.  1 des Bebauungsplan Nr. 310  „Enkingweg (Goldstraße / 
Kolpingstraße / Vinzenzweg / Niedersachsenring) “ (Kompensationsreg elung) an die 
Stadt Münster.  
 
 
i. V.  
 
gez.  
Schultheiß  
Stadtdirektor  
 
Anlagen: 
1. Stellungnahmen  
2. Begründung  
3. Textliche Festsetzungen  
4. Planverkleinerung

Beratungsverlauf (4)

25.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.10 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.03.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.04.2014 Hauptausschuss
TOP 63.1.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.04.2014 Rat
TOP 61.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Bebauungsplan Nr. 310, 1. Änderung (amtlicher Umring) amtlich
  • Kolpingstraße
  • Mindener Straße 205
  • Piusallee
  • Enkingweg 46
  • Vinzenzweg
  • Albersloher Weg 33
  • Promenade

Bebauungsplan Nr. 310, 1. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Enkingweg (Goldstraße / Kolpingstraße / Vinzenzweg / Niedersachsenring) im Bereich Goldstraße / Enkingweg

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0158/2014
Typ
Vorlagen
Datum
14.02.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37