V/0158/2014
Bebauungsplan Nr. 310, 1. Änderung - Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
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V-0158-2014-Anlage-1-Stellungnahmen
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0158/2014 Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 310 im Bereich Goldstraße / Enkingweg Stellungnahmen zur Offenlegung Zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung vom 30.12.2013 bis zum 30.01.2014 wurden folgende Stellungnahmen abgegeben: 1. Der LWL – Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen nimmt in seiner Stellungnahme zur geplanten Neubaumaßnahme Bezug auf den rückwärtigen Gebäudebestand Goldstraße 67-73 und 75-81, der im Verzeichnis der Denkmäler der Stadt Münster als Erhaltenswerte Bausubstanz eingetragen ist und im Bebauungsplan Nr. 310 „Enkingweg (Goldstraße / Kolpingstraße / Vinzenzweg / Niedersachsenring)“ innerhalb des „Gebiet[s] erhaltenswerter Gebäude“ liegt. Es wird angeregt, dass sich Dachform und –neigung der geplanten Neubauten entweder am historischen Bestand orientieren oder sich deutlich davon absetzen sollen, um die Idee einer stringenten städtebaulichen Weiterentwicklung auf Grundlage vorhandener erhaltenswerter Strukturen nicht zu verunklären. Stellungnahme der Verwaltung In der Begründung zur vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung heißt es unter 6.3 Gestaltung: „[…] Der Bebauungsplan setzt neben der Höhenbegrenzung nur die Dachform als Satteldach fest. Die Firsthöhe der neuen Gebäude ist deutlich geringer als diejenige des Gebäudebestands und ordnet sich deshalb unter. Die gewählte Dachform entspringt nicht aus einer lokal einheitlichen Ausprägung, lehnt sich aber an die verbreitetste Erscheinungsform an und variiert die angrenzenden abgewalmten Satteldächer der Baukörper Goldsraße 67-81 nur geringfügig. […]“ Eine an den Bestandsgebäuden orientierte steilere Dachneigung würde zu einer Anhebung der Firsthöhen der Neubauten führen, die bewusst den Firsthöhen der erhaltenswerten Bestandsgebäude untergeordnet sein sollen. Eine andere Dachform, wie z. B. Flachdach, würde zu einem starken gestalterischen Bruch zur weiteren Umgebungsbebauung führen, die bewusst als Bezug herangezogen wird. Die gewählte Dachgestaltung ist zudem während des gesamten umfangreichen vorgeschalteten Abstimmungsprozesses zustimmend beurteilt worden. Beschlussvorschlag: Der Anregung, die Dachform und –neigung der geplanten Neubauten entweder am historischen Bestand zu orientieren oder sich deutlich davon abzusetzen, wird nicht gefolgt Die Dachgestaltung der Neubauten wird nicht verändert (Beschlussvorschlag 1.1.1). Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 1 von 3 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 310 im Bereich Goldstraße / Enkingweg 2. Die münsterNETZ GmbH regt an, den geplanten neuen Standort der Ortsnetzstation auf dem Gelände des Vorhabenträgers grundbuchlich zu sichern sowie die Zuwegung hierzu mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten des Versorgers zu belegen. Stellungnahme der Verwaltung Im Bebauungsplanentwurf ist der vorgesehene neue Standort der Ortsnetzstation durch ein entsprechendes Symbol gekennzeichnet. Für den nördlichen Erschießungsweg und damit auch für die Zuwegung zur geplanten Ortsnetzstation ist im Bebauungsplanentwurf bereits das geforderte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten u. a. der Versorgungsträger festgesetzt. Eine grundbuchliche Eintragung ist notariell als Vereinbarung zwischen dem Versorgungsträger und dem Grundstückseigentümer abzuschließen und ist nicht Gegenstand des Bebauungsplans. Der Vorhabenträger (Wohnungsverein) wird über den Inhalt der Anregung informiert. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 3. Die Deutsche Telekom Technik GmbH weist im Auftrag der Telekom Deutschland GmbH darauf hin, dass im Bereich der geplanten Wohnhäuser Telekommunikationslinien zur Versorgung der Gebäude Goldstraße 67-73 und 75-81 liegen, die nicht zu überbauen und deshalb in die Flächen der Erschließungswege zu verlegen sind. Es sei eine planungsrechtliche Absicherung durch Festsetzung von Leitungsrechten zugunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn sowie eine grundbuchliche Eintragung zu treffen. Stellungnahme der Verwaltung Für die beiden Zuwegungen zur rückwärtigen Bestandsbebauung sind im Bebauungsplanentwurf Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zugunsten u. a. der Versorgungsträger festgesetzt. Somit sind sämtliche Belange der Erschließungsträger ausreichend berücksichtigt – auch die Versorgung mit Telekommunikationsinfrastruktur – und zwar für jedweden Anbieter und Versorger und nicht nur zugunsten der Telekom Deutschland GmbH. Weitergehende Regelungen (Eintragung von Rechten in das Grundbuch) sind privatrechtlich erforderlich und zwischen Grundstücksinhaber und der Deutschen Telekom zu vereinbaren. Der Vorhabenträger (Wohnungsverein) wird über den Inhalt der Anregung informiert. Beschlussvorschlag: Der Anregung, im Bereich der Zuwegungen zu den Gebäuden Goldstraße 67-73 und 75- 81 Leitungsrechte zugunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, festzusetzen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.2). Weitergehende Regelungen zu Eintragungen von Rechten in das Grundbuch sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Ein Beschluss hierzu erübrigt sich. Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 2 von 3 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 310 im Bereich Goldstraße / Enkingweg Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 3 von 3 4. Es wird angeregt, bei der Neugestaltung des privaten Spielplatzes (auf der Fläche der Tiefgaragenerweiterung) Bänke frei einsehbar aufzustellen und nicht mit Büschen einzufassen, so dass Jugendliche keine Orte vorfinden, an denen sie sich in abgeschirmter Lage bis spät in die Nacht treffen und die Nachbarschaft stören können. Stellungnahme der Verwaltung Die Frage der Ausgestaltung und Möblierung des Spielplatzes ist nicht Gegenstand des Bebauungsplans. Der Vorhabenträger (Wohnungsverein) wird über den Inhalt der Anregung zur weiteren Berücksichtigung bei der Gestaltung des Spielplatzes informiert. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.
V-0158-2014-Anlage-2-Begruendung
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Stadt Münster – Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 310: Goldstraße / Enkingweg Begründung Planungsbüro Hahm Mindener Straße 205 49084 Osnabrück Telefon (0541) 1819‐0 Telefax (0541) 1819‐111 E‐Mail: osnabrueck@pbh.org Internet: www.pbh.org Ri/Sc‐12192011‐15 / 13.11.2013 Inhalt: 1. Planungsanlass / Planungserfordernis / Verfahren ........................................................................... 3 2. Räumlicher Geltungsbereich ........................................................................................................... 4 3. Darstellungen des Regionalplanes sowie des Flächennutzungsplanes.............................................. 4 4. Situation des Planbereiches und der näheren Umgebung ................................................................ 5 5. Planungsziele .................................................................................................................................. 6 6. Städtebauliches Planungskonzept................................................................................................... 7 6.1 Art der Bebauung................................................................................................................ 8 6.2 Maß der Bebauung / Bauweise ............................................................................................ 8 6.3 Gestaltung .......................................................................................................................... 9 7. Erschließung ............................................................................................................................... .. 10 7.1 Verkehrserschließung ....................................................................................................... 10 7.2 Ver‐ und Entsorgung ..........................................................................................................11 8. Auswirkungen der Planung / Umweltverträglichkeit ...................................................................... 12 8.1 Geologie / Boden............................................................................................................... 12 8.2 Gewässer / Wasser ............................................................................................................ 12 8.3 Klima / Lufthygiene ............................................................................................................13 8.4 Arten / Lebensgemeinschaften...........................................................................................13 8.5 Orts‐ / Landschaftsbild ...................................................................................................... 14 8.6 Mensch / Gesundheit......................................................................................................... 14 8.7 Kultur / Sachgüter ............................................................................................................. 16 8.8 Wechselwirkungen............................................................................................................ 16 8.9 Nichtdurchführung der Planung ........................................................................................ 16 8.10 Vermeidungs‐ / Verminderungsmaßnahmen .................................................................17 8.11 Eingriffs‐ / Ausgleichsregelung.......................................................................................17 9. Grünflächen / Begrünung .............................................................................................................. 18 10. Denkmalschutz ............................................................................................................................. 19 11. Planverwirklichung / Bodenordnung.............................................................................................. 19 12. Flächenbilanz ............................................................................................................................... .1 9 13. Kosten ............................................................................................................................... ........... 19 14. Zusammenfassung / Gesamtabwägung......................................................................................... 20 Anhang: Ausschnitt aus Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 310 Enkingweg (Goldstraße / Kolpingstraße / Vinzenzweg / Niedersachsenring) Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg 2 1. Planungsanlass / Planungserfordernis / Verfahren Der Wohnungsverein Münster von 1893 eG beabsichtigt innerhalb des Wohnstandortes zwischen Enking‐ weg und Goldstraße eine bauliche Nachverdichtung des bislang großzügig gestalteten Raumes. Zwischen der zeilenförmigen Wohnbebauung (Haus Nr. 67 – 81) und der Goldstraße sollen weitere Wohnnutzungen ermöglicht werden. Für diese zusätzliche Wohnnutzung ist es auch vorgesehen, die Stellplatzkapazität durch Erweiterung einer vorhandenen Tiefgarage zu erhöhen. Da auf Basis des rechtsgültigen Bebauungs‐ planes Nr. 310 Enkingweg (Goldstraße/Kolpingstraße/Vinzenzweg/ Niedersachsenring) diese Bauvorhaben nicht zulässig sind, soll mit der Änderung eines Teilbereiches dafür eine planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden. Dies erfolgt durch die Aufstellung eines eng auf das Vorhaben begrenzten Vorhabenbezogenen Bebau‐ ungsplanes gemäß § 12 BauGB. Es handelt sich bei der Planung um die Ergänzung einer zum Straßenrand orientierten Wohnbebauung als bauliche Nachverdichtung und damit um einen typischen Fall eines Bebauungsplans der Innenentwicklung im Sinne des § 13a BauGB. Der Bebauungsplan setzt eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 (2) BauNVO von weniger als 20.000 m² fest. Es gelten daher die Vorschriften des § 13a BauGB für die Fälle des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB. Durch den Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG oder nach Landesrecht unterliegen. Anhaltspunkte für eine maßgebliche Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genann‐ ten Schutzgüter bestehen nicht. Insofern liegt kein Grund vor, von der Anwendung der Verfahrensvor‐ schrift des § 13a BauGB Abstand zu nehmen. Der Bebauungsplan wird daher als Bebauungsplan der Innen‐ entwicklung unter Anwendung der Vorschriften des § 13a BauGB aufgestellt. Mit der Rechtskraft dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Innenentwicklung verliert der überla‐ gerte Teil des Bebauungsplans Nr. 310 „Enkingweg (Goldstraße / Kolpingstraße / Vinzenzweg / Nieder‐ sachsenring), der am 20.02.1987 in Kraft getreten ist, seine Wirkung. Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg 3 2. Räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich in der Gemarkung Münster, Flur 113. Das Plangebiet wird ausschließlich durch Teile der Flurstücke Nr. 329, 330, 335 und 336 gebildet. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Planzeichnung geometrisch eindeutig fest‐ gesetzt. Als Kartengrundlage dient die Liegenschaftskarte des Vermessungs‐ und Katasteramtes der Stadt Münster vom 07.01.2013. 3. Darstellungen des Regionalplanes sowie des Flächennutzungs‐ planes Der bislang gültige Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Münster im „Teilab‐ schnitt Münsterland“ stellt das Plangebiet als „Wohnsiedlungsbereich“ dar. Die derzeitige Fassung des in Neuaufstellung befindlichen Regionalplanes sieht eine Darstellung als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ vor. Das geplante Vorhaben steht nicht im Widerspruch zu diesen Darstellungen. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster ist der Geltungsbereich des Bebauungspla‐ nes als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Somit sind die beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg 4 4. Situation des Planbereiches und der näheren Umgebung Der Plangeltungsbereich liegt im Stadtbezirk Mitte, Stadt Münster, Stadtteil Schlachthof, d. h. im nordöst‐ lichen Innenstadtbereich zwischen Promenade und Niedersachsenring. Er befindet sich westlich der Gold‐ straße, im Nahbereich der Einmündung in den Niedersachsenring. Das Umfeld wird überwiegend durch zwei‐ bis dreigeschossige Wohnbebauung geprägt. Zum Niedersachsenring hin bildet eine langgestreckte dreigeschossige Bauzeile einen räumlichen Ab‐ schluss. Diese weist im Bereich des Gebäudes Niedersachsenring 77 / 79 (nördlich Goldstraße 81) einen ebenerdigen Durchgang zwischen dem rückwärtigen Innenbereich und der Hauptverkehrsstraße auf. Süd‐ lich dieser langgestreckten Bauzeile und rechtwinklig zu dieser befinden sich, abgesetzt von der Goldstra‐ ße, zwei kürzere zweigeschossige Bauzeilen mit jeweils vier zusammenhängenden Baukörpern. Diese sind ebenso leicht zueinander versetzt wie die weiteren nach Süden folgenden Gebäudegruppen, sodass ein nahezu gleicher Abstand der jeweiligen Gebäude zur Goldstraße vorliegt. Das zweigeschossige Gebäude Goldstraße 67‐ 73 mit insgesamt 8 Wohnungen, jeweils einem gesonderten Hauseingang für 2 Wohnungen, von der Ostseite erschlossen, soll in nächster Zeit grundlegend saniert werden. Beabsichtigt ist darüber hinaus der Ausbau des Dachgeschosses mit 4 neuen Wohnungen. Das Bauvorhaben erfolgt planungsrechtlich auf Basis des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 310. Das Gebäude Goldstraße 75 – 81 wurde in den vergangenen Jahren saniert, das Dachgeschoss ist teilweise zu Wohnzwecken ausgebaut. Westlich der beschriebenen Baustruktur bis zur westlich gelegenen, geschlossenen Bauzeile entlang des Enkingweges erstrecken sich größere Garten‐/Freiraumflächen. Innerhalb dieser Freiraumflächen befindet sich zwischen den Gebäuden Goldstraße 75‐81 und Enkingweg 46 ein Kinderspielplatz (für Kinder unter 14 Jahren) des Wohnungsvereins Münster e.G. Anwohnerseitig wurden Hinweise auf einen hohen Grundwasserstand sowie einen früheren Verlauf des Enkingbaches im rückwärtigen Gartenbereich der Altgebäude gegeben. Dem Vorhabenträger ist ein Vor‐ kommen von Torflinsen bekannt. Während westlich der Gebäude Goldstraße 67‐81 die Freiräume überwiegend intensiv als Mietergärten genutzt werden, ist zwischen diesen Wohngebäuden und der Goldstraße eine eher sporadische Nutzung und eine weniger intensive Pflege zu erkennen. Im Gegensatz zur geschlossenen Bauflucht entlang des Niedersachsenringes, die über eine durchgängige Tiefgarage (Zufahrt Goldstraße / Ausfahrt Enkingweg) verfügt, weisen die Wohnhäuser Goldstraße 67‐81 (ungerade Hausnummern) keine eigenen Stellplätze auf. Bei der Goldstraße handelt es sich um eine Fahrradstraße, die beidseitig, jeweils halb auf den Bürgersteig aufgesattelt mit Kfz beparkt wird. Ausgenommen sind der Bereich der Zufahrt zur Tiefgarage (absolutes Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg 5 Halteverbot), die südlich daran anschließende Taxenbucht, der anschließende, durch Bordsteinabsenkung gekennzeichnete Zugang des Weges zum Bestandsbau Goldstraße 67 – 73 sowie auf der westlichen Stra‐ ßenseite, im Bereich der Sparkasse, der durch Sperrpfähle abgegrenzte Bürgersteigbereich. Östlich der Goldstraße befinden sich größere Einfamilienhausgebäude sowie im Einmündungsbereich zu Piusallee und Niedersachsenring eine Sparkassenfiliale. Im weiteren Kreuzungsbereich befinden sich Ein‐ richtungen der Nahversorgung (Lebensmittel, Bäcker, Apotheke). 5. Planungsziele Mit der Änderung des Planungsrechtes sollen primär die nachfolgend aufgelisteten Ziele verfolgt werden. Eine weitergehende inhaltliche Erläuterung erfolgt unter Punkt 6. Städtebauliches Planungskonzept. ‐ Schaffung eines zusätzlichen stadtkernnahen Wohnungsangebotes ‐ Errichtung barrierefreier Mietwohnungen im günstigen Preissegment ‐ Bauliche Ergänzung einer bestehenden Siedlungsstruktur mit gestalterischem Bezug auf das „Gebiet erhaltenswerter Gebäude“ ‐ Vernetzung der Alt‐ und Neubereiche ‐ Erhaltung qualitativ hochwertiger, wohnraumorientierter Grünbereiche ‐ Nutzung vorhandener Infrastruktureinrichtungen Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg 6 6. Städtebauliches Planungskonzept Der „Wohnungsverein Münster von 1893 eG“ möchte seinen Wohnungsbestand neben laufenden Moderni‐ sierungsmaßnahmen im Bestand auch behutsam und nach aktuellen Anforderungen erweitern. Gemäß Vereinssatzung des Vorhabenträgers soll es sich um preisgünstigen Wohnraum für die genossenschaftlich organisierten Mitglieder handeln. Im Bereich der Goldstraße befinden sich Grundstücksteile eines Wohn‐ standortes, die nur eine relativ geringe bauliche Nutzung aufweisen und ein Flächenpotenzial für zusätzli‐ che Wohngebäude bieten. Das Wohnquartier ist innerhalb des Straßengevierts durch eine blockrandähnli‐ che Baustruktur mit einem stark durchgrünten und weitgehend als Gärten genutzten Innenbereich ge‐ prägt. Insbesondere der Abstand der Baukörper Nr. 67‐81 zur Goldstraße ermöglicht jedoch eine städte‐ bauliche Nachverdichtung, unter Erhalt der Freiraumqualität des Innenbereiches sowie der Aufenthalts‐ qualitäten für die Bewohner. Die auf ihrer Ostseite durch größere Einzel‐ und Doppelhäuser geprägte Goldstraße soll nun durch ebenfalls lockere Baustrukturen auf der Westseite eine direktere bauliche Fas‐ sung erfahren. Durch einen angemessenen Abstand der neuen Baukörper zum Rand der öffentlichen Ver‐ kehrsfläche bleibt ein für Innenstadtverhältnisse offener Straßenraum weiterhin gewahrt. Es ist vorgesehen, barrierefreie Mietwohnungen in den Erdgeschossen zu schaffen. Diese können zur Wohnraumversorgung von Senioren genutzt werden, die derzeit als Genossenschaftsmitglieder im Be‐ stand nicht (mehr) altersgerecht wohnen. Durch die mit dem Neubau verbundenen Optionen zum Woh‐ nungswechsel lassen sich zugleich bedarfsgerechte Folgenutzungen im Bestand zugunsten von Familien unterstützen, die auf preiswertes Wohnen besonders angewiesen sind. Die Bereitstellung von preiswertem Wohnraum für die Mitglieder des Wohnungsvereins ist Satzungszweck der Genossenschaft. Neuvermietungen erfolgen grundsätzlich zur Normmiete, die unterhalb der Miet‐ spiegelmiete liegt. Mit dem zugrunde liegenden Planungskonzept bieten sich angemessene Alternativen, um aktuellen Versorgungsengpässen hinsichtlich barrierefreier Wohnqualitäten sowie familiengerechter Wohnungen unter gegebenen städtebaulichen Rahmenbedingungen an diesem Standort zu begegnen und preiswertes Wohnen durch Kompensation im Bestand zu gewährleisten. Die zugeordneten Stellplätze sollen in einer, in den Blockinnenbereich hineinragenden Erweiterung der nördlich bereits vorhandenen Tiefgarage einschließlich der vorhandenen Zu‐/Ausfahrten angeboten wer‐ den. Der im Blockinnenbereich liegende Zugang zur Tiefgarage soll durch einen Fahrstuhl barrierefrei gestaltet werden. In einem Quartiersgespräch am 27.09.2012 im Thomas‐Morus‐Pfarrheim wurden unterschiedliche Bebau‐ ungsmöglichkeiten aufgezeigt und erörtert: • zwei auseinander gerückte Gebäude (als Doppelhäuser) parallel zum Wohngebäudebestand (und in Variation: enger zueinander geschoben) • zwei parallel zur Goldstraße angeordnete Baukörper (als Doppelhäuser) • drei kleinere, rechtwinklig zum Wohngebäudebestand orientierte Gebäude als Einzelhäuser Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg 7 Als städtebaulich und gestalterisch vorteilhafteste Lösung an dieser Stelle des Stadtgebiets soll die Versi‐ on mit drei Einzelhäusern planungsrechtlich ermöglicht werden. Sie erlaubt Durchblick auf den erhaltens‐ werten Altbaubestand und vermittelt eine aufgelockerte Situation im erweiterten Straßenbereich bei einer gleichzeitig nachvollziehbaren Raumfassung. 6.1 Art der Bebauung Im bislang gültigen Bebauungsplan besteht eine großflächige Festsetzung als „Reines Wohngebiet“ (WR) gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO). Seitens des Vorhabenträgers ist vorgesehen, einen dauerhaf‐ ten Bestand an günstigen (d.h. am Mietspiegel orientierten) Mietwohnungen zu schaffen und sich damit an dem Bestand zu orientieren. Es ist vorgesehen, in den Erdgeschossen jeweils zwei barrierefreie Wohnungen und in den Obergeschossen (OG/DG) familiengerechte Maisonette‐Wohnungen zu errichten. Insgesamt entstehen 12 Wohnungen. Auf eine Festsetzung einer Baugebietsart gemäß BauNVO wird verzichtet, da das Vorhaben nur die Her‐ stellung von Mietwohnungen vorsieht; andere Nutzungen sind nicht vorgesehen. Entsprechend setzt der Bebauungsplan mit Planeintrag jeweils pro Gebäude „Wohngebäude/Mietwohnung/4 Wohneinheiten“ fest. Im Hinblick auf das Heranrücken der geplanten Nutzungen an die Verkehrsflächen (insbesondere Kreu‐ zungsbereich Niedersachsenring/Piusallee) sowie an gewerbliche Nutzungen (z.B. Sparkasse Piusallee Nr. 123) und nachfolgend auf die Beurteilung des erforderlichen Schallschutzes entspricht die Bebauung einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) gemäß BauNVO Der Freiflächenplan sieht als Nebenanlagen die Unterbringung von Fahrradständern vor. Aus gestalteri‐ schen Gründen sind Nebenanlagen nach § 14 BauNVO gemäß § 23 (5) BauNVO außerhalb der überbauba‐ ren Grundstücksflächen nur in der Art und an den im Freiflächenplan bezeichneten Standorten zulässig. 6.2 Maß der Bebauung / Bauweise Das Maß der baulichen Nutzung soll insgesamt keine höhere Verdichtung der baulichen Nutzungen er‐ möglichen als dies im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 310 zulässig ist. Bislang sind eine Grundflächen‐ zahl (GRZ) 0,3 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) mit 0,6 vorgegeben. Innerhalb des Änderungsbereiches werden keine Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung festgesetzt. Gleichwohl ergibt sich für die durch Baugrenzen kleinteilig festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen ebenfalls eine zulässige Grundflächennutzung von ca. 30 % der Gesamtfläche. Mit einer zwingend festgesetzten Zweigeschossigkeit wird auch die maximale Fläche der Vollgeschosse auf etwa 60 % begrenzt. Zusätzlich wird die maximale Baukörperhöhe durch eine Traufhöhen‐ und eine Firsthöhenbegrenzung bestimmt. Diese orientieren sich an der umgebenden Bebauung. Die maximale Firsthöhe bleibt unterhalb der Höhe der Gebäude Goldstraße Nr. 67 – 73. Die Höhen werden in Metern über NHN angegeben. Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg 8 Die Festsetzung einer bestimmten Bauweise wird nicht vorgesehen, da diese auch angesichts der engen Baugrenzenfestlegungen entbehrlich ist. Die durch Baugrenzen markierten überbaubaren Grundstücksflächen bilden die geplanten drei Baukörper mit geringen Spielräumen vorhabenbezogen ab. 6.3 Gestaltung Die Gestaltung der baulichen Anlagen ergibt sich im Wesentlichen aus den Ansichten auf dem Vorhaben‐ und Erschließungsplan. Es handelt sich um klare Bauformen ohne nennenswerte Vor‐/Rücksprünge oder Dachüberstände. Der Bebauungsplan setzt neben der Höhenbegrenzung nur die Dachform als Satteldach fest. Die Firsthöhe der neuen Gebäude ist deutlich geringer als diejenige des Gebäudebestandes und ord‐ net sich deshalb unter. Die gewählte Dachform entspringt nicht aus einer lokal einheitlichen Ausprägung, lehnt sich aber an die verbreitetste Erscheinungsform an und variiert die angrenzenden abgewalmten Satteldächer der Baukör‐ per Goldstraße Nr. 67‐81 nur geringfügig. Die Fassaden werden mit Verblendmauerwerk in Anlehnung an den Bestand der Häuser 67 – 73 versehen. Materialart und Farbgebung sind im Freiflächenplan benannt, welcher in die Planzeichnung integriert ist. Die Gestaltung der Außenbereiche wird ebenfalls in diesem Freiflächenplan festgelegt. Daraus sind die neu zu pflanzenden Bäume ablesbar sowie die Lage heckenartiger Abgrenzungselemente. Die vorhandene Spielfläche soll oberhalb der erweiterten Tiefgarage, welche, außer in den Bereichen technisch erforderlicher Aufbauten eine Erdüberdeckung von mindestens 0,5 m erfährt, neu angelegt werden. Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg 9 7. Erschließung 7.1 Verkehrserschließung Die verkehrliche Erschließung der Plangebietsfläche erfolgt über die unmittelbar angrenzende Goldstraße und den Enkingweg, die mit dem Niedersachsenring als Hauptverkehrsstraße kurzwegig verknüpft sind. Kraftfahrzeug‐Stellplätze für die neuen Bewohner sollen durch eine Vergrößerung der nördlich benachbar‐ ten Tiefgarage geschaffen werden. Es handelt sich dabei um eine Pkw‐Abstellanlage, die sich im Wesentlichen unter den Gebäuden entlang des Niedersachsenringes erstreckt und den Mietern des Wohnungsvereins (Enkingweg Nr. 46, Niedersach‐ senring Nr. 77 – 85 und Goldstraße 85) dient. Die Zufahrt erfolgt über eine Rampe von der Goldstraße aus – die Ausfahrt führt zum Enkingweg. In ihrem mittleren Bereich soll diese Tiefgarage in südlicher Richtung um 19 Stellplätze erweitert werden. Es handelt sich um die bauordnungsrechtlich für die drei neuen Wohngebäude zwingend erforderlichen 12 Stellplätze sowie darüber hinaus für zusätzlich bestehende Stellplatzwünsche der Mieter des Vorhabens und in geringem Umfang (vier Kfz‐Einstellplätze) für neue Wohneinheiten der beabsichtigten Kernsanierung (Goldstraße 67‐73). Das System der Befahrung bleibt unverändert. Die Tiefgaragenerweiterung erhält einen eigenen barrierefreien Zugang in ihrem südlichsten Bereich, sodass sie für die Bewohner der neuen Wohngebäude über eine Wegeverbindung zwischen den Gebäuden Goldstraße Nr. 73 und 75 erreichbar ist. Die Erreichbarkeit der Tiefgarage sowie auch der vorhandenen Wohngebäude soll durch die Festsetzung eines privaten Fußweges von der Goldstraße aus gewährleistet werden. Nördlich und südlich des mittigen Fußweges werden die Erschließungszuwegungen zu den Wohngebäu‐ den derart hergestellt, dass sie auch zur Erreichbarkeit für die Bewohner der Gebäude Goldstraße 67‐81 geeignet sind. Gleichzeitig werden sie mit einem Geh‐, Fahr‐ und Leitungsrecht zugunsten der Versor‐ gungsträger belegt; einerseits um über den nördlichen Weg für den Versorgungsträger die Erreichbarkeit des verlegten Trafostandortes zu sichern, andererseits um für die Bestandsgebäude Goldstraße 67 – 73 – trotz des derzeit einen Eigentümers – die Erreichbarkeit mit leitungsgebundenen Versorgungseinrichtun‐ gen sicherzustellen. In Abstimmung mit der Feuerwehr ist derzeit eine Befahrbarkeit dieser Wege zu Rettungszwecken nicht erforderlich. Dennoch soll im Hinblick auf ggf. aus Umbaumaßnahmen an den Gebäuden Goldstraße 67‐73 bzw. 75 ‐ 81 resultierenden Anforderungen eine Feuerwehrbefahrung möglich sein können. In diesem Fall würde beim südlichen Weg für die Freihaltung der Schleppkurve der Feuerwehrfahrzeuge im öffentlichen Straßenraum ein Abschnitt von ca. 13 m zum Parken entfallen. Die durch die Tiefgarage sowie deren Erweiterung berührten Flurstücke unterliegen einer Vereinigungs‐ baulast, sodass der Stellplatznachweis für das Bauvorhaben dauerhaft gesichert ist. Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg 10 Fahrradabstellplätze werden in Zuordnung zu den neuen Wohngebäuden angelegt. Deren Lage ergibt sich aus dem Freiflächenplan. Pro 30 m² Wohnfläche ist ein Abstellplatz vorgesehen, davon entfallen 20 % auf Fahrradabstellplätze für Besucher. Im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche Goldstraße erforderliche projektbedingte Maßnahmen werden im Rahmen des Durchführungsvertrages geregelt. 7.2 Ver‐ und Entsorgung Die Versorgung des Plangebietes (Gas, Wasser, Elektrizität) wird durch die zuständigen Versorgungsträger sichergestellt. Die anfallenden Abwässer (Schmutzwasser) werden über die vorhandene Kanalisation in den benachbarten öffentlichen Verkehrsflächen abgeleitet und der Kläranlage zugeführt. Die Nieder‐ schlagswässer werden im vorhandenen Trennsystem abgeleitet. Die ggf. erforderliche Löschwasserversorgung kann über das vorhandene Wasserleitungsnetz erfolgen. Die Ver‐ und Entsorgungsleitungen für die Gebäude Goldstraße 67 – 73 und 75 – 81 sind bei Bedarf im Zuge der Neubebauung in das Netz zu integrieren. Im nordöstlichen Bereich des Flurstückes Nr. 336 befindet sich eine Transformatorenstation der Stadtwer‐ ke. Diese soll kleinräumig (im Anschluss an die Zufahrtsrampe der Tiefgarage) zu Lasten des Vorhabenträ‐ gers verlegt werden. Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg 11 8. Auswirkungen der Planung / Umweltverträglichkeit 8.1 Geologie / Boden Ein Bodengutachten liegt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht vor. Es handelt sich gemäß Umweltkataster der Stadt Münster um Böden mit mittlerer Speicher‐ und Puffer‐ funktion. Dieser Bereich ist nicht den schutzwürdigen Böden zugeordnet. Die rechtlich zulässige Versiegelung ergibt sich aus den Festsetzungen des bislang gültigen Bebauungspla‐ nes mit einer GRZ von 0,3 und einer sich daraus ergebenden Gesamtversiegelungsmöglichkeit von 45 % der Geltungsbereichsfläche. Durch die Neufestsetzungen im Bebauungsplan wird keine erhöhte Versiegelung der Flächen planungs‐ rechtlich vorbereitet. Die neuen überbaubaren bzw. unterbaubaren Grundstücksflächen sind mit den bis‐ herigen, durch GRZ fixierten, Flächen vergleichbar. In Bereichen der Versiegelung gehen die natürlichen Funktionen des Bodens verloren. Die belebte Bodenschicht kann zwar i. d. R. vor Ort oder an anderer Stel‐ le wieder eingebaut werden; doch bedeutet auch der Bodenauftrag eine Veränderung des bisherigen Bo‐ denprofils und tendenziell eine Wertminderung der anstehenden Böden. Bei der Baumaßnahme wird ein Großteil des Grundstückes mit seinem Oberboden in Anspruch genommen. Es handelt sich dabei hinsicht‐ lich des Umfangs/der Intensität der Bodeninanspruchnahme um einen Eingriff, der bereits rechtlich für eine Versiegelung vorbereitet war. Altlasten bzw. Bodenbelastungsverdachtsflächen im Sinne des Gemeinsamen Runderlasses des Ministeri‐ ums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Land‐ wirtschaft und Verbraucherschutz „Berücksichtigung von Flächen mit Bodenbelastungen, insbesondere Altlasten, bei der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren“ (MBl. NRW 2005 S. 582) vom 14.03.2005 innerhalb des Plangebietes sind nicht bekannt und aufgrund der bisherigen Nutzung nicht zu erwarten. 8.2 Gewässer / Wasser Ca. 460 m westlich des Plangeltungsbereiches verläuft in nördliche Richtung die Münstersche Aa, die in die Ems als Gewässer 2. Ordnung mündet. Weitere offene Gewässer sind in der Nähe des Geltungsbereiches nicht vorhanden. In diesem Bereich stehen gemäß Umweltkataster der Stadt Münster Geschiebelehm/‐mergel an. Die Grundwasserneubildungsrate liegt bei 200 – 300 mm pro Jahr. Durch die bisherige Nutzung der Flächen ist eine Anreicherung des Grundwassers nur punktuell (z.B. We‐ ge) eingeschränkt; Beeinträchtigungen der Grundwasserqualität sind nicht bekannt. Wasserschutzgebietsausweisungen bestehen im nahen Umfeld nicht. Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg 12 Das Niederschlagswasser kann aufgrund der auch zukünftig erforderlichen Versiegelung und der be‐ schränkten Durchlässigkeit des Bodens weiterhin nur eingeschränkt auf der Fläche selbst versickern. Eine erhebliche Reduzierung des großflächigen Grundwasserdargebotes ist jedoch weiterhin nicht zu erwarten. Zur Entwässerung ist eine Einleitung in den benachbarten Regenwasserkanal vorgesehen. Das Schmutz‐ wasser wird getrennt entsorgt. 8.3 Klima / Lufthygiene Aufgrund der teilweise bereits versiegelten bzw. rechtlich versiegelbaren Flächen sowie der benachbarten Nutzungen ist innerhalb des Geltungsbereiches von einem stadttypischen Kleinklima auszugehen. Es han‐ delt sich trotz seiner Gartenflächen und Einzelbäume aus gesamtstädtischer Sicht weder um einen klein‐ klimatischen Ausgleichsraum noch um einen Belüftungskorridor oder ein Kaltluftentstehungsgebiet. Durch die planungsrechtliche Neufestsetzung der Flächen wird sich keine nennenswerte Änderung des lokalen Kleinklimas ergeben. Durch den weiterhin zulässigen Umfang der Versiegelung ergibt sich bei den bebauten Flächen eine deutlich ausgeprägte Temperaturamplitude. Zudem wird dort die Luftfeuchtigkeit voraussichtlich relativ gering sein. Durch bauliche Anlagen ist angesichts des dicht bebauten Umfeldes keine weitergehende Beeinflussung der Windströmungen und –geschwindigkeiten anzunehmen. Klima‐ tisch wird tendenziell auch zukünftig wohl ein trocken/warmer Standort vorhanden sein. Die geplanten baulichen Standards zur Errichtung der neuen Wohngebäude, insbesondere eine effiziente Fassadengestaltung, tragen jedoch zum Klimaschutz bei. 8.4 Arten / Lebensgemeinschaften Der Geltungsbereich befindet sich nicht in einem Landschaftsplangebiet. Auch Biotopverbundflächen liegen nicht vor. Die unversiegelten Flächen des Geltungsbereiches stellen sich als unterschiedlich intensiv gepflegte Gar‐ tenflächen mit einem gemischten Bestand an Gehölzen und Zierpflanzen dar. Das Vorhandensein planungsrelevanter Arten ist nicht bekannt. Hinweise oder Strukturen, die ein derarti‐ ges Vorkommen wahrscheinlich machten, liegen an dieser zentralen Stelle des Stadtgebietes nicht vor. Anhaltspunkte, die eine intensivere artenschutzrechtliche Prüfung erforderten, sind nicht gegeben. Der Artenbesatz im Bereich des Plangebietes wird sich durch die beabsichtigte Planung vsl. nicht wesent‐ lich ändern. Die neue Flächennutzung entspricht in Art und Maß des möglichen Umfangs im Wesentlichen den bislang im Umfeld zulässigen Nutzungen, sodass einzelne Arten/Lebensgemeinschaften i.d.R. nicht weitergehend berührt sind. Artenschutzrechtliche Betroffenheiten sind nicht erkennbar. Durch die intensive Nutzung der Gartenflächen sowie den teilweise unmittelbar angrenzenden Verkehrs‐ raum ergibt sich eine starke anthropogene Prägung des Lebensraums. Über ein Vorkommen planungsre‐ Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg 13 levanter Arten liegen keinerlei Kenntnisse vor. Aufgrund der Lage im intensiv genutzten Siedlungsraum sind diese Arten voraussichtlich auch nicht zu erwarten. Maßnahmen an bestehenden Gebäuden finden nicht statt, da sich der Geltungsbereich auf Bereiche ohne hochbauliche Anlagen beschränkt. Der Großbaumbestand soll weitgehend erhalten werden. Bei einer erforderlichen Beseitigung von derartigen Einzelgehölzen soll eine Absuche nach Baumhöhlen erfolgen. Eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände nach Bundesnaturschutzgesetz ist entbehrlich. 8.5 Orts‐ / Landschaftsbild Das Ortsbild ist im Geltungsbereich durch seine Garten‐/Vorgartenflächen im nahen Umfeld der Wohnge‐ bäude geprägt. Von der Goldstraße ist ein unmittelbarer Einblick auf die Vorgartenfläche gegeben. Eine großräumige Sichtverbindung besteht nicht. Auswirkungen auf das Ortsbild sind insofern zu erwarten, dass durch die neuen Gebäude der Straßenraum der Goldstraße enger gefasst wird. Eine unverträgliche Dichte wird dadurch nicht bewirkt, da zwischen den neuen Baukörpern weiterhin Durchblicke zum bisherigen Gebäudebestand möglich sind. Die im Bebau‐ ungsplan 310 „Enkingweg“ als erhaltenswert festgesetzte Gebäude bleiben in ihrer optischen Wirksamkeit erkennbar. 8.6 Mensch / Gesundheit Der Plangeltungsbereich befindet sich benachbart zur Goldstraße und im erweiterten Einwirkungsbereich des Niedersachsenringes. Insbesondere aus der Nutzung der Hauptverkehrsstraße resultieren Immissio‐ nen, die auf die Nachbarschaft einwirken. Die riegelartige Bebauung entlang des Niedersachsenringes schirmt den Plangeltungsbereich jedoch wirksam vor Luftschadstoff‐ und Schallimmissionen ab. Relevante weitere Immissionen liegen nicht vor. Besondere Freizeit‐ und Erholungsfunktionen sind an dieser Stelle nicht gegeben. Der Innenblockbereich dient jedoch den Anwohnern als wohnungsnaher, ruhiger Aufenthaltsbereich. Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden oder gar die Gesundheit im Umfeld vorhandener Nut‐ zungen sind durch die beabsichtigte Nutzung grundsätzlich nicht zu erwarten, da durch die Neufestset‐ zung der Nutzung keine deutlich andersartigen oder intensivere Auswirkungen auf Nachbarbereiche vor‐ liegen werden. Erhebliche Erhöhungen der Verkehrsmengen auf den benachbarten öffentlichen Verkehrsflächen werden durch die Nutzungsänderung gegenüber der bisherigen Situation voraussichtlich nicht eintreten. Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg 14 Die randlich vorhandenen Verkehrstrassen erzeugen Geräuschpegel, die bereichsweise zu erheblichen Belastungen schutzbedürftiger Nutzungen im Plangeltungsbereich führen. Deshalb sind passive Schutz‐ maßnahmen für die Aufenthaltsräume im nördlichen überbaubaren Grundstücksbereich erforderlich. Diese ergeben sich jedoch bereits durch die Berücksichtigung der Anforderungen der Wärmeschutzver‐ ordnung. Eine abgeschirmte Anordnung der Außenbereiche ist angesichts der Baukörperstellung möglich. Innerhalb des Geltungsbereiches sind keine Gefährdungen durch potenzielle Bodenbelastungen erkenn‐ bar. Der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 310 setzt für die unmittelbar zum Niedersachsenring orientierten Gebäudefassaden passive Schutzmaßnahmen (Fenster der Schallschutzklasse 2 – in einem kleine Teil Klasse 3 – VDI‐Richtlinie 2719) fest. Die weitestgehend geschlossene Bauflucht parallel des Niedersachsenringes bewirkt eine umfassende Abschirmfunktion für südlich anschließende Bereiche. Zudem ergeben sich über die Abstände zwischen überbaubarer Grundstücksfläche der neuen Wohnbebauung und dem Rand der stark frequentierten Ver‐ kehrsfläche des Niedersachsenringes weitere Schallreduzierungen. Aus den Lärmkarten Münster 2007 (Straßenverkehrslärm ermittelt nach RLS 90 – in 4 m Höhe) ergibt sich bei 25.600 Kfz/Tag und einem Lkw‐Anteil von 2,94 % und 50 km/h Höchstgeschwindigkeit am Niedersach‐ senring, dass an der nördlichen Fassade des in unmittelbar zur Tiefgarageneinfahrt liegenden geplanten Wohngebäudes Lärmpegel aufgrund der Verkehrsbelastung von ca. 58 dB(A) am Tag und an der östlichen Fassade etwa 57 dB(A) zu erwarten sind. Damit liegen die Schallbelastungen über den Orientierungswer‐ ten der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) für Allgemeine Wohngebiet (WA) mit 55 dB(A) tags. Nachts liegen vergleichbare Überschreitungen vor; wobei ein Wert von 50 dB(A) nicht überschritten wird. Von daher sind an der Nord‐ und Ostfassade des Baukörpers im nördlichen Bereich passive Schallschutz‐ maßnahmen (Fenster‐ und sonstige Außenbauteile) min. der Schallschutzklasse 2 gem. VDI‐Richtlinie 2719) erforderlich. Diese Schutzmaßnahmen werden bei einer konventionellen Bauweise und unter Be‐ rücksichtigung der geltenden Wärmeschutzverordnung automatisch erreicht. Deshalb sind allgemeine Festsetzungen zum Schallschutz entbehrlich. Aus Vorsorgeerwägungen sollen jedoch Schutzmaßnahmen zur teilweise direkt angrenzenden Tiefgara‐ genzufahrt vorgesehen werden. Bei der nächtlichen Befahrung der Tiefgarage können kurzzeitig auftre‐ tende erhebliche Immissionswirkungen im Nahbereich nicht ausgeschlossen werden. So sind bei zur Tief‐ garageneinfahrt orientierten Fenstern von Schlafräumen zur Gewährleistung einer ausreichenden Luft‐ wechselrate bei geschlossenen Fenstern während der Nachtzeit schallgedämpfte Lüfter einzubauen. Von dieser Regelung kann abgesehen werden, wenn der Schlafraum alternativ über ein weiteres Fenster belüf‐ tet werden kann, welches sich nicht in der Nordfassade befindet. Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg 15 Die Goldstraße weist die Funktion einer Anliegerstraße auf. Zusätzlich ist sie als Fahrradstraße beschildert. Sie trägt damit nicht spürbar zu Schallerhöhungen bei. Die Tiefgaragenzufahrt verfügt über eine seitliche (und damit abschirmende) Einfassung und steht ausschließlich den Anwohnern zur Verfügung. Eine durch das Vorhaben bewirkte zusätzliche Tiefgaragenfrequentierung führt nicht zu spürbaren Ver‐ kehrsmengenerhöhungen. Von einer erheblichen Beeinträchtigung durch verkehrliche Schallimmissionen wird deshalb zumindest tagsüber nicht ausgegangen. Für die Nachtzeit wurde die beschriebene Vorsor‐ gemaßnahme festgesetzt. Auch das Maß von zu erwartenden Luftschadstoffen wird im Hinblick auf die relativ geringe Tiefgaragengröße mit getrennter Zu‐ und Ausfahrt nicht als erheblich erachtet. 8.7 Kultur / Sachgüter Innerhalb des Geltungsbereiches sind weder Bau‐ und Bodendenkmäler noch Naturdenkmäler vorhanden. Blickbeziehungen zu Denkmälern werden durch den Bestand nicht eingeschränkt. Zu den erhaltenswerten Gebäuden Goldstraße Nr. 67 – 81 bestehen, abhängig vom Belaubungszustand davor befindlicher Grün‐Strukturen, Durchblickmöglichkeiten zwischen den neuen Baukörpern. Sachgüter mit umweltrelevanter Bedeutung sind im Geltungsbereich ebenfalls nicht vorhanden. Kulturelle Funktionen bzw. ökologisch relevante Sachgüter sind im Zusammenhang mit dem Vorhaben nicht beeinträchtigt. 8.8 Wechselwirkungen Die rechtlich zulässige bauliche Nutzung kann vor allem den Boden und die Niederschlags‐ wasserversickerung sowie die Arten und Lebensgemeinschaften des Planungsraumes beeinflussen. Wei‐ tergehende besondere Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Umweltmedien sind jedoch nicht erkennbar. Insbesondere durch die weiterhin zulässige Flächenversiegelung werden die natürlichen Funktionen des Bodens sowie der kleinräumig lokale Wasserhaushalt und die Grundwasseranreicherung sowie das poten‐ zielle Artenvorkommen und das Kleinklima auch zukünftig beeinflusst. Insofern wirken die einzelnen Um‐ weltmedien untereinander unverändert. Zusätzliche Belastungen sind durch das Zusammenwirken jedoch nicht zu erwarten. 8.9 Nichtdurchführung der Planung Die sogenannte 0‐Variante (d. h. Planungs‐/Realisierungsverzicht) würde im Geltungsbereich weiterhin die bislang rechtlich zulässigen Eingriffe ermöglichen. Die ökologische Situation wäre damit gegenüber der Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg 16 durch diesen Bebauungsplan geänderten Planungssituation unter Umweltaspekten nur in geringem Um‐ fang verändert. Bei einem Planungsverzicht müsste der Bedarf nach Wohnraum der vorgesehenen Art an anderer Stelle gedeckt werden und könnte dort zu Eingriffen in Natur und Landschaft führen. 8.10 Vermeidungs‐ / Verminderungsmaßnahmen Durch die intensive Nutzung eines in Teilen bereits bebauten Standortes wird grundsätzlich ein neuer Eingriff in bislang unbelastete Flächen vermieden. Im Hinblick auf das Ziel, eine für Wohnbebauung bereits planungsrechtlich vorbereitete Fläche einer inten‐ siven baulichen Nutzung im Sinne einer Innenentwicklung zuzuführen, bedeuteten weitergehende Ver‐ meidungsmaßnahmen i.d.R. eine Reduzierung der Intensität der Flächenausnutzung. Da jedoch eine intensive Nutzung an dieser Stelle des Stadtgebietes gewünscht ist, werden keine Möglichkeiten für nen‐ nenswerte weitere Vermeidungs‐ oder Verminderungsmaßnahmen gesehen. Die verbleibenden Eingriffe sind erforderlich, um die städtebaulich gewünschte Entwicklung zu ermöglichen. 8.11 Eingriffs‐ / Ausgleichsregelung Im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a (2) Nr. 4 BauGB) gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) Satz 5 BauGB vor der planerischen Ent‐ scheidung erfolgt oder zulässig. Eine spezifische Kompensationsberechnung ist in diesem Planverfahren deshalb entbehrlich. Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg 17 9. Grünflächen / Begrünung Das Umfeld des Plangeltungsbereiches ist im Wesentlichen durch Wohnnutzungen mit unterschiedlich großen Vorgarten‐ und Gartenflächen geprägt. Westlich dieses Bereiches und noch innerhalb des Gel‐ tungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 310 gelegen, befindet sich eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“. Der „Blockkernbereich“ zwischen den Gebäudezeilen entlang Enkingweg und Goldstraße ist durch unter‐ schiedlich gestaltete Gartennutzungen geprägt. Dieser ist in seinem nördlichen Teil durch Fußwege er‐ schlossen. Diese Wegeverbindungen ermöglichen auch eine Nutzung des privaten Kinderspielplatzes für die Mitglieder des Wohnungsvereins. Der von zwei Fußwegen durchzogene Freiraumbereich zwischen den Gebäuden Goldstraße Nr. 67 – 81 und der Goldstraße weist einen weniger intensiven Unterhaltungscharakter auf und ist geprägt durch einen Wechsel offener Flächen mit Einzelgehölzen (unterschiedlichster Art) und Sträuchern / Strauchgruppen. Mit der Neugestaltung wird zusätzlich zu den bisherigen Wegeanbindungen der Bestandsgebäude an die Goldstraße ein weiterer, mittig gelegener Fußweg hergestellt. Er dient der Erschließung des mittleren Neubaus und führt in westlicher Richtung direkt zum neuen Tiefgaragenzugang. Durch die wohnbauliche zusätzliche Flächeninanspruchnahme entfällt ein größerer Teil der bisherigen nur extensiv genutzten „Vorgartenfläche“. Größere hochstämmige Einzelbäume können teilweise erhalten und in die neuen Mie‐ tergärten integriert werden. Die Tiefgaragenerweiterung erhält eine Bodenüberdeckung und soll bepflanzt werden. Der in diesem Bereich befindliche Teil des Spielplatzes wird nach der Tiefbaumaßnahme gleichartig wieder hergestellt. Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg 18 10. Denkmalschutz Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich weder Baudenkmäler noch sonstige Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) bzw. Objekte, die im Verzeichnis des zu schützenden Kulturgutes der Stadt Münster enthalten sind. Laut Begründung zum Bebauungsplan 310 – Ursprungsplan – sind die Gebäude des Änderungsbereiches im Verzeichnis der Denkmäler der Stadt Münster als erhaltenswerte Bauten eingestuft. Sie sind als Gebiet erhaltenswerter Gebäude festgesetzt. Der Status dieser Gebäude wird durch die Planänderung im bislang unbebauten Nachbarbereich nicht geändert. Blickbeziehungen und Fernwirkungen von und zu Baudenkmälern werden nicht beeinträchtigt. Bei Bodeneingriffen können in Siedlungsbereichen Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. Mauerwerk, Einzelfunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaf‐ fenheit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Münster und der LWL‐Archäologie für Westfalen – Außenstelle Münster – unverzüglich anzuzeigen. 11. Planverwirklichung / Bodenordnung Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers, sodass die Anwendung bodenordnerischer Instrumente nicht erforderlich ist. 12. Flächenbilanz Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca. 2.230 m² auf. Davon entfällt auf den zentralen Fußweg eine Fläche von ca. 140 m², die Tiefgaragenfläche beträgt ca. 540 m². 13. Kosten Alle entstehenden Kosten sind maßnahmenbedingt. Die Finanzierung der maßnahmenbedingten Kosten und Folgekosten wird vom Investor, dem Wohnungsverein Münster von 1893 eG, getragen. Einzelheiten der Durchführung werden bis zum Satzungsbeschluss in einem Durchführungsvertrag geregelt. Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg 19 14. Zusammenfassung / Gesamtabwägung Die Planung ve rfolgt das wichtige Ziel, im bestehenden Siedlungszusammenhang neuen Wohnraum im günstigen Preissegment für Einzel‐ und Mehrpersonenhaushalte zu schaffen. Unter Berücksichtigung dieses Ziels sind die in den verschiedenen Beteiligungsverfahren vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise unter Abwägung öffentlicher und privater Belange in die Planung eingeflossen. Der aufgelockerte städtebauliche Ch arakter an der Goldstraße wird mit der Neubebauung aufgegriffen und vorteilhaft ergänzt. Die rückwärtig gelegenen, erhaltenswerten Gebäude sind weiterhin sichtbar und in das Konzept integriert. Im Verfahre n entfällt die Erforderlichkeit der Kompensation der planungsbedingten Eingriffe in Natur und Landschaft; Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen wurden im Rahmen des Pla‐ nungsprozesses gleichwohl geprüft und abwägend berücksichtigt. Das bisherige bewohnerfreundliche gärtnerisch begrünte Freiflächenangebot wird durch die Nachverdich‐ tung maßvoll in Anspruch genommen; die bisher festgesetzte Grundflächenzahl von 0,3 entspricht der Flächenausnutzung durch die Neubebauung, deren zulässige Neuversiegelung sich eng auf das geplante Vorhaben beschränkt. Der private Stellplatznachweis in einer Erweiterung der bestehenden Tiefgarage im Blockinnenbereich erhält das durchgrünte Bild entlang der Goldstraße. Der an Stelle der Tiefgaragener‐ weiterung befindliche private Kinderspielplatz einschließlich Begrünung kann auf einer Erdschicht auf der Tiefgarage nachträglich wieder hergestellt werden. Die Neuversie gelung durch Wege und Zufahrten ist minimal, überwiegend werden bestehende Wege sowie die bestehenden Tiefgaragenzufahrten in Anspruch genommen. Die Prüfung der Artenschutzbelange erbrachte keine Hinweise auf planungsrelevante Arten, sodass eine weitergehende Prüfung nicht erforderlich wird. Besondere Maßnahmen zum Schut z gegen Lärmimmissionen sind nicht erforderlich, allerdings ist zum vorsorglichen Schutz gegen Lärmspitzen an der Tiefgaragenzufahrt eine entsprechende Festsetzung ge‐ troffen worden. Luftschadstoffe bewegen sich im vertretbaren Rahmen. Die Auswirkungen auf die Umwelt sind im Fazit überschaubar. Wesent liche Beeinträchtigungen der Schutzgüter sind auf Basis der Festsetzungen des Bebauungsplans nicht festzustellen und auch künftig nicht zu erwarten. Der Bebauungsplan unterstützt ergänzend das stadtstrukturelle Oberziel der Innenent‐ wicklung vor Außenentwicklung. Durch die Festsetzungen im Bebauungsplan wird die Zielrichtung der Planung einer langfristigen Sicherung von preisgünstigen Wohnungsangeboten für verschiedene Zielgrup‐ pen unterstützt und gesichert. Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg 20 Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg 21 Bezogen auf eventuelle besondere Auswirkungen der Planung auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bevölkerung – insbesondere auf die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die Belange der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, Migranten sowie die unterschiedlichen Auswir‐ kungen auf Frauen und Männer – wurden aus der Beteiligung der zuständigen Ämter, Behörden und sons‐ tigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit keine (weitergehenden) Anhaltpunkte ersichtlich, die auf eine Nicht‐Berücksichtigung der Belange dieser verschiedenen Bevölkerungsgruppen schließen lassen. Die Verwirklichung des Bebauungsplans wirkt sich auf die persönlichen Le bensumstände der im Umfeld des Plangebiets lebenden Menschen unwesentlich und in vertretbarer Weise aus; nachteilige Auswirkun‐ gen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sind nicht ersichtlich. Aufgestellt: Osn abrück, 13.11.2013 Ri/ Sc‐12192011‐15 Planungsbüro Hahm GmbH Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg 22 A N H A N G Vorhabenbezogene 1. Änderung des B‐Plans Nr. 310 Goldstraße/Enkingweg 23 Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 310: Enkingweg (Goldstraße / Kolpingstraße / Vinzenzweg / Niedersachsenring)
V-0158-2014-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0158/2014 Textliche Festsetzungen zur vorhabenbezogenen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 310: Goldstraße / Enkingweg Textliche Festsetzungen 1. Die Tiefgarage ist außer im Bereich technisch erforderlicher Aufbauten (z. B. Lüftungsschächte, Aufzugsüberfahrt, überdachter Zugangsbereich) vollflächig mit mindestens 0,5 m Boden zu überdecken bzw. als Spielplatzfläche mit gleicher Überdeckungshöhe zu gestalten. (§ 86 (1) Nr. 4 BauO NRW) 2. In der nördlichen Fassade von Gebäuden in der nördlichsten überbaubaren Grundstücksfläche sind Fenster von Schlafräumen mit schallgedämmten Lüftern auszustatten. Ausnahmsweise kann davon abgesehen werden, wenn der Schlafraum alternativ über ein weiteres Fenster verfügt, das sich nicht in der zur Tiefgarageneinfahrt orientierten Fassade befindet. (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB) 3. Nebenlagen gemäß § 14 BauNVO sind außer an den im Freiflächenplan dargestellten Standorten unzulässig. 4. Freiflächenplan und Ansichten sind als Vorhaben- und Erschließungsplan verbindlicher Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Hinweise, Kennzeichnungen, Nachrichtliche Übernahmen 1. Unter Anwendung des § 12 (3 a) i. V. m. § 9 (2) BauGB gilt, dass im Rahmen der in der Planzeichnung auf Grundlage der BauNVO festgesetzten Nutzung nur die Vorhaben zulässig sind, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag gemäß den Darstellungen des Vorhaben- und Erschließungsplans verpflichtet. 2. Die der jeweiligen Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster im Kundenzentrum "Planen- Bauen-Umwelt" / Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33 eingesehen werden. 3. Es besteht ein Verdacht auf feuchten, moorigen Baugrund. Deshalb wird dem Vorhabenträger empfohlen, vor Durchführung von Baumaßnahmen die örtliche Situation des Bodens gutachterlich prüfen zu lassen. Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 1
V-0158-2014-Anlage-4-Planverkleinerung
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Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
Planverkleinerung
Anlage 4
zur Vorlage Nr. V/0158/2014
Bebauungsplan Nr. 310 - 1. Änderung
Beschlussvorlage
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V/0158/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 310 im Bereich Goldstraße / Enkingweg 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 25.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 27.03.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 02.04.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der vo rhabenbezogenen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 310 im Bereich Goldstraße / Enkingweg wird wie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entw urf der vorhabenbezogenen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 310 nicht gefolgt: 1.1.1 Der Anregung, die Dachform und –neigung der geplanten Neubauten entweder am historischen Bestand zu orientieren oder sich deutlich davon abzusetzen. Die Dachgestaltung der Neubauten wird nicht verändert (Anlage 1, Punkt 1). 1.1.2 Der Anregung, im Bereich der Zuwegungen zu den Gebäuden Goldstraße 67 -73 und 75 -81 Leitungsrechte zugunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, festzusetzen (Anlage 1, Punkt 3). 2. Der Entwurf der vor habenbezogenen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 310 im Bereich Goldstraße / Enkingweg wird aufgrund der §§ 2 und 10 i. V. m. §§ 12 und 13 a Baugesetzbuch (BauGB) und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein -Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen. Die Begründung zur vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen. Vorlagen-Nr.: V/0158/2014 Auskunft erteilt: Herr Krause / Herr Husmann Ruf: 492 61 20 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 22.02.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0158/2014 II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die vorstehenden Beschlussvorschläge keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: 1. Der Beschluss zur Aufstellung der vorhabenbezogenen 1. Änderung des Beba uungsplans Nr. 310 wurde zur Nachverdichtung und Innenentwicklung im Rat der Stadt Münster am 11.12.2013 gefasst (Vorlage Nr. V/0836/2013). Die öffentliche Auslegu ng fand vom 30.12.2013 bis zum 30.01.2014 statt. Zur Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen vorgetragen, über die entsprechend den Beschlussvorschlägen 1.1.1 und 1.1.2 Beschluss gefasst werden soll. 2. Da der Entwurf der vorha benbezogenen Bebauungsplanänderung aufgrund der oben stehenden Beschlussvorschläge nicht geändert werden soll, kann der Satzungsbeschluss erfolgen (Beschlussvorschlag Nr. 2). 3. Im Zusammenhang mit der durch die vorliegende Bebauungsplanänderung geplanten Neubebauung sollen die Bestandsgebäude Goldstraße 67-73 saniert werden. Mit dem Vorhabenträger (Wohnungsverein von 1893 eG Münster) werden vertraglich folgende Verpflichtungen vereinbart: Realisierungsverpflichtung bis 3 Jahre nach Satzungsbeschluss. Verpflichtung zur Abstimmung der Gestaltung der Gebäude und des Freiraums mit der Stadt Münster. Freiwillige Verpflichtung des Vorhabenträgers (Wohnungsverein von 1893 eG Münster) zur Bereitstellung kompensatorischer Wohnungsangebote für die im Zuge der geplanten Kernsanierung des Altbaus Goldstraße 67 -73 aus baulich / gestalterischen und wirtschaftlichen Gründen nicht realisierbare Herstellung von „Wohngebäuden, die mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus gefördert werden können“ (vergleiche Textliche Fest setzung Nr. 1 des Bebauungsplan Nr. 310 „Enkingweg (Goldstraße / Kolpingstraße / Vinzenzweg / Niedersachsenring) “ (Kompensationsreg elung) an die Stadt Münster. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Stellungnahmen 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Planverkleinerung
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Bebauungsplan Nr. 310, 1. Änderung (amtlicher Umring) amtlich
- Kolpingstraße
- Mindener Straße 205
- Piusallee
- Enkingweg 46
- Vinzenzweg
- Albersloher Weg 33
- Promenade
Bebauungsplan Nr. 310, 1. Änderung
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Enkingweg (Goldstraße / Kolpingstraße / Vinzenzweg / Niedersachsenring) im Bereich Goldstraße / Enkingweg
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0158/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.02.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37