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V/0980/2013

Steuerung von Leistungen mit Bezug zu Aufgaben für Arbeitssuchende (SGB II)

Vorlagen 09.01.2014

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V_980_2013 Anlage Schema Steuerung von Leistungen mit Bezug zum SGB II

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V_980_2013 Anlage Schema Steuerung von Leistungen mit Bezug zum SGB II

2771 Zeichen

Zielvereinbarungsdialog mit Land  
steuerungsrelevante Informationen über 
Fachausschüsse an Politik 
Schematische Darstellung der Steuerung von Leistungen mit Bezug zum SGB II 
 
 
 
 
 
I. Quartal II. Quartal III. Quartal IV. Quartal 
Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. 
            
      2.) Vorabstimmung der 
SGB II Ziele (Amt 59 – V) 
    
      • Aspekt  Zielvereinba-
 rung mit Land NRW     
      • Aspekt  kommunale 
 Ziele 
    
            
            
            
            
            
            
            
        
    
            
            
            
            
            
            
            
          
       
       
       
 
 
       
4.) Beratung und Be- 
schluss (ASGAf / Rat)  
komm. Zielvorstellungen 
als Grundlage für Ver- 
handlung mit dem Land  
 
            
           
           
Legende:  = Beteiligung des Verwaltungsvorstandes u nd der politischen Gremien 
  = Schritte der Aufstellung, Beratung und Verabsch iedung des Haushalts der Stadt Münster 
  = Anstoß und Federführung durch Amt 59  
  = Zielvereinbarungsdialog mit dem Land NRW 
 
   + Amtskennziffer = Abschluss der amts- / dezernatsinternen Fach- / Angebotsplanung für das kommende Haushaltsjahr = Erstellung des 
  Arbeitsprogrammes des jeweiligen Fachamtes.  
5.) ASGAf Be- 
schluss Ar- 
beitsmarkt- und 
Integrations- 
programm des 
Amtes 59 für 
das aktuelle 
Jahr 
lfd. Information über Stand 
des Verfahrens an Politik 6.) Kooperations- 
und Vernet- 
zungsbericht 
Ämter 
eing aben  
Einbringung 
HH 
Start des Prozesses 
durch 59 
1. Absprache Fachämter 
und Amt 59 
finale Abstim- 
mungsgesprä- 
che für Hh. 
zwischen Äm- 
tern und Amt 
59  
Präzisierung 
u. a. durch bilaterale, bedarfsorientierte 
Planungsgespräche (Workshops) 
zwischen 59 und F achämtern  
Verabschiedung 
HH 
Politik beschließt 
Zielvereinbarung mit 
Land  
1. ) Abstimmung Amt 59 - V  
Eckwerte- 
abfrage  
3.) Rahmenbedingungen 
/Handlungsoptionen 
(Vorlage von 59) 
Unterzeichnung 
der Zielvereinba- 
rung durch OB 50 53 
Fach - / Angebotsplanung ist ein, durch das gesamte Jahr in den Fachressource n kontinuierlich laufender Pr ozess.  
59 40 51 
Politik berät und verabschi edet

Beteiligte Dezernate, Einrichtungen und Fachämter:  
Dezernat OB, Dezernat des Oberbürgermeisters, 17 Frauenbüro, 
Dezernat IV, Dezernat für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport, 40 Amt für Schule und Weiterbildung, 51 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, 
Dezernat V, Dezernat für Recht, Soziales, Integration, Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz, V/MIA Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegen- 
heiten, 50 Sozialamt, 53 Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten sowie 59 Jobcenter Münster

Beschlussvorlage

15889 Zeichen

V/0980/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat V 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Steuerung von Leistungen mit Bezug zu Aufgaben für Arbeitssuchende (SGB II) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.03.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
11.03.2014 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
 Vorberatung 
12.03.2014 Integrationsrat Anhörung 
18.03.2014 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
19.03.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
26.03.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 
02.04.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Dem vorgelegten Konzept der Steuerung von Leistungen mit Bezug zu Aufgaben für Arbeitssu-
chende (SGB II) wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit dieser Vorlage sind keine unmittelbaren Kosten verbunden.  
 
 
Begründung: 
 
Mit Beschluss der Vorlage V/0715/2012/1 hat der Rat am 06.02.2013 die Verwaltung beauftragt, 
ihm ein Konzept, dessen Ziel die sachbezogene Steuerung des gesamten kommunalen Angebots 
im Bereich der Arbeitsförderung aus einer Hand durch die zuständige Dezernatsleitung ist, zur 
Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Dabei soll berücksichtigt werden, dass Redundanzen 
in der Verwaltung im Bereich der Arbeitsförderung zu vermeiden sind. Städtisches Know-how 
und bewährte Angebote (insbesondere die der VHS) sollen möglichst aufrechterhalten bleiben.  
 
Die Basisvorlage (V/0715/2012/1) hatte bereits deutlich gemacht, dass fachbezogene Planungen, 
aber auch verschiedene ämterübergreifende Handlungsstrategien teilweise isoli ert nebeneinander 
betrieben wurden. Es fehlte oft an einer wirkungsorientierten Aufeinanderbezogenheit und int e-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0980/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Graf von Plettenberg 
Ruf: 
492 70 52 
E-Mail: 
Plettenberg@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.01.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0980/2013 
grierter Ansätze. Das in Auftrag gegebene Konzept soll dies verbessern helfen. Gleichzeitig sind 
verschiedene Transferleistungen und Hilfesysteme  zu beachten. Diese aufeinander abzustimmen 
und ganzheitliche Handlungsansätze zu verfolgen bzw. diese zu steuern, stellt eine besondere 
Herausforderung dar. Das erfordert, ver schiedene Prozesse (Haushaltsaufstellung der Stadt 
Münster, Zielvereinbarungsdialog im SGB II-Bereich mit dem Land NRW sowie die Planungen d er 
Jugend-, Gesundheits-, Migrations -, Schul- und Sozialpolitik) zu berücksichtigen sowie zeitlich 
und inhaltlich aufeinander abzustimmen (s. Grafik). 
 
An dieser Stelle soll nicht unerwähnt bleiben, dass das Land aktuell die Einführung eines dezentra-
len Planungsverfahrens für die Zielsteuerung im SGB II vorsieht. Die Verwaltung sieht hierin einen 
Schritt in die richtige Richtung und begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich. Es bleibt allerdings zu 
hoffen, dass es nicht zu einem ständigen Wechsel der Systeme im Planungsprozess kommt, da 
dies in einem aufeinander abgestimmten System verschiedener Planungsprozesse natürlich e r-
heblichen Aufwand erzeugt. 
 
Bereits im November 2012 wurde in einem Workshop unte r Beteiligung der Dezernatsleitungen IV 
und V sowie der Amtsleitungen des Amtes für Schule und Weiterbildung (Amt 40), des Soziala m-
tes (Amt 50), des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51), des Amtes für Gesundheit, 
Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten (Amt 53) sowie des Jobcenters (Amt 59) die Einric h-
tung einer dezernats- und ämterübergreifenden Arbeitsgruppe beschlossen. Die Arbeitsgruppe hat 
im Frühjahr 2013 mit der Tätigkeit begonnen und insgesamt fünfmal getagt. Zunächst wurde eine 
Ist-Analyse der Leistungen mit Bezug zum SGB II, die von den jeweiligen Ämtern und Einrichtu n-
gen angeboten bzw. organisiert werden, durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass es zum E r-
hebungszeitpunkt 132 Leistungen gab, die einen Bezug zum SGB II haben u nd von den Ämtern 
und Einrichtungen der Stadt Münster entweder organisiert, finanziert oder selbst durchgeführt bzw.  
vermittelt werden. 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte sind ausweislich des Integrationsmonitorings (Vorlage 
V/0136/2013) 51,10 % der Lei stungsbeziehenden (dies umfasst auch die Kinder). Für diese Zie l-
gruppe bietet das Jobcenter beispielsweise Integrationskurse an, zu denen nur erwerbsfähige 
Leistungsberechtigte gem. § 7 SGB II Zugang haben. Diese Kurse werden durch das Bundesamt 
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert und anerkannt. Realisiert werden diese Kurse von 
verschiedenen Bildungsträgern (German Language Academy, Werkstatt für Bildung und Kultur, 
WipDaF e.V.). Flüchtlinge (ohne SGB II -Anspruch) haben keinen Anspruch auf Teiln ahme an den 
Integrationskursen des Bundes. Für diese Personengruppe werden Sprach- und Integrationsange-
bote von der Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten (V/MIA) vorge-
halten. Zu der Flüchtlingsberatung, welche die Integrati on von Migrantinnen/Migranten, insb. 
Flüchtlingen zum Ziel hat, gehören auch Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote. Das Sozia l-
amt f inanziert diese Leistung der Flüchtlingsberatung, die von der GGUA Flüchtlingshilfe e. V.  
durchgeführt wird. 
Die vorgenannten Angebote verdeutlichen, dass genau darauf zu achten sein wird, dass eine klare 
Zuordnung der jeweiligen Zielgruppen erfolgen muss, um Doppelangebote zu vermeiden bzw. die 
Angebote so aufeinander abzustimmen, dass sie aufeinander aufbauen und sich ergänzen. 
 
Am 11.12.2013 hat d er Rat m it Beschluss über die Vorlage V/0860/2013  die Verwaltung beau f-
tragt, ein Konzept vorzulegen, in dem dargestellt wird, wie die Integration der arbeitsbezogenen 
Maßnahmen aus dem bisherigen Projektbereich der VHS, soweit sie den stabilisierenden und akti-
vierenden Sektor der Kundinnen und Kunden des Jobcenters betreffen, in das Jobcenter vorbere i-
tet und nach Schaffung aller Voraussetzungen insbesondere nach Erhalt der erforderlichen Zertif i-
zierung durch das Jobcenter durchzuführen wäre. In 2014 werden diese Angebote noch durch die 
VHS angeboten bzw. durchgeführt. 
Darüber hinaus wird die VHS weiter Maßnahmen zur „Förderung der beruflichen Weiterbildung 
(FbW)“ anbieten, da diese Angebote allen Bürgerinnen und Bürgern offen stehen . Durch diese 
klare Aufgabentrennung zwischen der allgemeinen (beruflichen) Weiterbildung der VHS sowie der 
konsequenten, zielorientierten Förderung und Entwicklung der Kundinnen und Kunden (fa:z © = 
Förderansatz : Ziel) des Jobcenters sollen in Zukunft Sch nittstellen und Redundanzen vermieden 
und so zu klaren Verantwortungsstrukturen beigetragen werden (s. a. Vorlage V/0715/2012/1). Wie

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V/0980/2013 
der Rat beschlossen hat, wird die Verwaltung diesbezüglich dem Rat ein detailliertes Konzept noch 
im ersten Quartal 2014 zur Beschlussfassung vorlegen. 
 
Dieses Detailkonzept wird sich in das von der Arbeitsgruppe erarbeitete und nachfolgend b e-
schriebene Konzept der „Steuerung von Leistungen mit Bezug zu Aufgaben für Arbeitssuchende 
(SGB II)“ einfügen. 
 
 
Prozessablauf sowie Handlungs- und Steuerungsmöglichkeiten 
 
Der Planungsprozess beginnt am Anfang des Vorjahres (im Folgenden „laufendes Jahr“) und wird 
vom Jobcenter angestoßen. Nach einer ersten Abstimmung mit dem zuständigen Beigeordneten 
für Recht, Soziales, Integration, Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz (Dez. V) wird es im I. 
Quartal des laufenden Jahres den Prozess der Fach - und Angebotsplanung in Gang setzen und 
erste Absprachen mit den Fachämtern 40, 50, 51 und 53 treffen. Hier erfolgt ein erster wechselsei-
tiger Erwartungsaustausch zwischen dem Jobcenter und dem jeweils für die Leistungen zuständ i-
gen Fachamt sowohl hinsichtlich der Quantität als auch der Qualität des Leistungsangebotes als 
auch bezüglich der hierfür zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen der Fachämter. So 
wird hier z. B. die Erwartung des Jobcenters an das Sozialamt bezüglich der Erbringung von Lei s-
tungen der Schuldnerberatung (Umfang der im Folgejahr zu erbringenden Leistungen) artikuliert. 
Andererseits sollten beispielsweise arbeitsmarkt politische Maßnahmen mit quartiersbezogenen 
Vorhaben des Sozialamtes korrespondieren, um damit neben den arbeitsmarktpolitischen auch 
sozialpolitisch stabilisierende Effekte zu unterstützen. 
Diese Schritte müssen frühzeitig im Jahreslauf erfolgen, da sie b ereits Einfluss auf die Formuli e-
rung der Eckwerte für die Hauhaltsplanung haben können und somit hier berücksichtigt werden 
sollten. 
 
Im II. Quartal erfolgen dann im Rahmen von zielgruppenbezogenen Workshops sowie bilateraler 
und bedarfsorientierter Planungsgespräche weitere Präzisierungen der Absprachen zwischen dem 
Jobcenter und beteiligten Fachämtern 40, 50, 51 und 53 sowie mit der Koordinierungsstelle für 
Migration und Interkulturelle Angelegenheiten  (V/MIA) und dem Frauenbüro (Amt 17). Dadurch, 
dass der örtliche Beirat des Jobcenters (§ 18d SGB II) an den Workshops teilnimmt, wird bereits 
ein wesentlicher Beitrag zur lokalen Vernetzung im Bereich arbeitsorientierter Sozialpolitik gelei s-
tet. Die Ergebnisse der Workshops werden insbesondere auf die Zielpl anung und das Arbeit s-
markt- und Integrationsprogramm des Jobcenters wirken. Auswirkungen auf die kommunale Haus-
haltsplanung werden die Fachämter bis zum Ende des II. Quartals in das Verfahren der Aufste l-
lung des Haushaltsplanentwurfs eingespeist. 
 
Sowohl d ie Analyse (Wirkung) und Reflexion der durchgeführten Maßnahmen im vergangenen 
Jahr als auch die schrittweise Präzisierung der zu planenden Angebote (Maßnahmen) können 
wiederum Auswirkung auf die Haushaltsplanung und auf die Zielplanung entwickeln. Von dah er 
erfolgt zu Beginn des III. Quartals eine weitere Vorabstimmung mit dem zuständigen Beigeordn e-
ten (Dez. V). Hier ist auch der Zeitpunkt erreicht, an dem ggf. noch vorhandene Unstimmigkeiten 
zwischen verschiedenen Fachämtern über die Bereitstellung von Re ssourcen notfalls auf Ebene 
der beteiligten Dezernate zu einem Kompromiss geführt werden. 
Dem schließt sich die finale Abstimmung über Auswirkungen der geplanten Angebote und Ma ß-
nahmen auf den städtischen Haushalt zwischen den Fachämtern und dem Jobcenter bis etwa Mit-
te September eines Jahres an. 
 
Ende des III., Anfang des IV. Quartals wird der Hauhaltsplanentwurf für das Folgejahr in den Rat 
und seine Gremien zur Beratung eingebracht. Parallel hierzu wird das Jobcenter eine Vorlage in 
die Beratung geben, w elche die Eckdaten und Rahmenbedingungen in der Grundsicherung für 
Arbeitssuchende für das Folgejahr beschreibt, um damit den Zusammenhang zwischen den in der 
Planung vorgesehenen Ressourcen, Handlungsschwerpunkten und den weiteren Zielen herzustel-
len. Dies bildet für die politischen Gremien die Basis, von der aus ggf. eigene Ziele und Schwe r-
punkte in diesem Handlungsfeld festgeletgt werden können. Da zu diesem Zeitpunkt die detaillie r-

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V/0980/2013 
ten Daten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales  (BMAS) zur konkr eten Detailplanung 
noch nicht vorliegen, kann diese Vorlage des Jobcenters allerdings nur eine Prognose sein. Au f-
grund der Erfahrungen des Jobcenters aus den Vorjahren und der Beobachtung der aktuellen und 
lokalen Situation des Wirtschafts - und Arbeitsmarktes sind indes keine großen Verwerfungen zw i-
schen der Prognose und den späteren Detailplanungen zu erwarten. 
Im gleichen Zeitraum werden den zuständigen Facha usschüssen und dem Rat im Rahmen einer 
Vorlage die kommunalen Zielvorstellungen, die als Grundlage und Handlungsspielraum für den um 
diese Zeit beginnenden Zielvereinbarungsdialog des Jobcenters mit dem Ministerium für Arbeit, 
Integration und Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen (MAIS) dienen, zur Beratung und En t-
scheidung vorgelegt. Sollte die Ziel vereinbarung nicht im beschlossenen Handlungsrahmen mö g-
lich sein, wird die Verwaltung erst nach Herstellung des Einvernehmens mit dem Ausschuss für 
Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung eine Zielvereinbarung mit modifizierten Zielwerten a b-
schließen (siehe auch Beschlussvorlage V/0715/2012/1). 
Das Jobcenter wird während der Zeit, die der Zielvereinbarungsdialog mit dem Land in Anspruch 
nimmt, die Fachpolitik auf geeignete Weise laufend über den aktuellen Verfahrensstand informi e-
ren. 
 
Das BMAS wiederum sc hließt mit den Ländern Zielvereinbarungen ab. Der Zielvereinbarungspr o-
zess für das Jahr 2013 zwischen dem BMAS und dem MAIS ist Ende November 2013 zum A b-
schluss gekommen. Da diese Zielvereinbarung auch ihre Wirkung auf den Zielvereinbarungsdialog 
zwischen dem MAIS und der Stadt Münster entwickeln können muss, wird verständlich, dass es 
bis zum Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen MAIS und Kommunen zu entsprechend zeitl i-
cher Verzögerung kommt. So wird in der Regel in NRW erst im I. Quartal des Folgejahr es die Ziel-
vereinbarung vorgelegt und vom Oberbürgermeister unterzeichnet. 
Darüber hinaus sind die vereinbarten Ziele mit dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des 
Jobcenters verschränkt. Folglich kann dieses dann auch erst im I. Quartal dem zuständig en Fach-
ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 
 
Die jeweiligen Fachämter erstellen darüber hinaus ihre eigenen Arbeitsprogramme. Hierzu führen 
und pflegen sie in eigener Zuständigkeit die notwendigen Kooperationen mit ihren jeweiligen Par t-
nern innerhalb und außerhalb der Verwaltung und werden hierüber im erforderlichen Maß beric h-
ten und informieren. 
 
Der Rat und seine Gremien haben über das lokale Budget und die Verteilung dieses Budgets auf 
die einzelnen Leistungsarten zu entscheiden und eine Ausw ahl über konkrete Leistungsangebote 
zu treffen. 
In der als Anlage beigefügten Grafik wird die Steuerung von Leistung mit Bezug zum SGB II 
schematisch dargestellt. Insbesondere die mit Ziffern durchnummerierten Zeitabschnitte im Laufe 
eines Jahres verdeutlichen, wo Politik und Verwaltungsführung steuernd einwirken können. 
 
 
Kooperation und Vernetzung 
 
Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende sind vier Ziele gesetzlich festgelegt: die arbeitsmark t-
politischen Ziele „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“, „Verb esserung der Integration in Erwerbstä-
tigkeit“ und „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ und das sozialpolitische Ziel „Verbe s-
serung der sozialen Teilhabe“. Obwohl die Wirkungen der kommunalen Leistungen zur Erreichung 
der vier Ziele noch wenig empi risch erforscht und daher noch weitgehend unklar sind, besteht 
doch in Fachkreisen Übereinstimmung darin, dass eine vielfältige Kooperation und intensive Ve r-
netzung zur Zielerreichung beitragen können. Diese muss sowohl verwaltungsintern, über Amts - 
und De zernatsgrenzen hinaus, als auch mit Partnern außerhalb der Verwaltung betrieben und 
ausgebaut werden. 
In einem Kooperations- und Vernetzungsbericht, der den politischen Gremien Anfang / Mitte des II: 
Quartals des auf die Umsetzung folgenden Jahres vorgeleg t werden wird, werden die beteiligten 
Ämter auf das abgelaufene Jahr rückblickend über die durchgeführten Maßnahmen und die hierzu

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erforderliche Kooperations- und Vernetzungsarbeit mit internen und externen Akteuren berichten 
und ggf. mögliche Handlungsoptionen darstellen.  
 
Mit diesem Konzept ist ein erster Umsetzungsschritt erreicht. Es ist als lernendes System ausg e-
staltet, das der ständigen Beobachtung und Weiterentwicklung unterliegen soll. Die Verwaltung ist 
der Auffassung, dass mit diesem Konzept auf  die lokal differenzierten Problemlagen in Münster 
adäquat reagiert werden kann und die Einbeziehung unterschiedlicher Kompetenzen der unte r-
schiedlichen lokalen Akteure gelingen kann. 
 
 
 
In Vertretung 
gez. 
 
Thomas Paal 
Beigeordneter 
 
 
 
 
Anlagen: Schematische Darstellung der Steuerung von Leistungen mit Bezug zum SGB II

Beratungsverlauf (8)

11.03.2014 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.03.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.03.2014 Integrationsrat
TOP 2.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2014 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.03.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.03.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.04.2014 Hauptausschuss
TOP 50 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.04.2014 Rat
TOP 48 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0980/2013
Typ
Vorlagen
Datum
09.01.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37