V/0949/2005
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, hier: Aufhebung der Stützungsmaßnahme "Übernahme der Schülerfahrkosten
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Beschlussvorlage
3601 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Freiherr-vom-Stein-Gymnasium; hier: Aufhebung der Stützungsmaßnahme "Übernahme der Schülerfahrkosten für Schüler/innen, die mehr als zwei Kilometer von der Schule entfernt wohnen" Beratungsfolge 22.11.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 01.12.2005 Bezirksvertretung Münster-West Vorberatung 07.12.2005 Hauptausschuss Vorberatung 07.12.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Die im Zusammenhang mit der Verlagerung des Fr eiherr-vom-Stein-Gymnasiums nach Gieven- beck vom Rat beschlossene Stützungsmaßnahme „Übernahme der Schülerfahrkosten für die nach der Schülerfahrkostenverordnung nicht berechtigten Schüler/innen, die ab dem Schuljahr 2001/02 die Klasse 5 des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums besuchen und mehr als zwei Kilometer von der Schule entfernt wohnen“ wird ab dem Schuljahr 2006/07 aufgehoben. Kosten/Folgekosten Keine Finanzierung/Mittelbereitstellung Entfällt Vorlagen-Nr.: V/0949/2005 Auskunft erteilt: Herr Mörchen Ruf: 492 40 50 E-Mail: MoerchW@stadt-muenster.de Datum: 07.11.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Begründung: Im Zusammenhang mit der Verlagerung des Freihe rr-vom-Stein-Gymnasiums nach Gievenbeck hat der Rat der Stadt Münster am 13.12.2001 u. a. beschlossen, in der Übergangsphase die Schü- lerfahrkosten für die nach der Schülerfahrkostenverordnung nicht berechtigten Schüler/innen zu übernehmen, die ab dem Schuljahr 2001/02 die Kla sse 5 des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums besuchen und mehr als zwei Kilometer von der Schule entfernt wohnen (vgl. Beschlussvorlage an den Rat Nr. 1265/2000). Nach der Schülerfahrkostenverordnung werden für Schüler/innen der Sekundarstufe I Fahrkosten übernommen, wenn sie mehr als 3,5 Kilometer von der Schule entfernt wohnen. Für den Großteil potenzieller Schüler/innen des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums aus Gievenbeck (= neuer Standort des Gymnasiums) liegt der bisherige Standort „Hindenburgplatz“ unterhalb der gesetzlich vorge- schriebenen Entfernung von 3,5 Kilometer. Durch die vorgenannte Stützungsmaßnahme sollte ein „Abwandern“ dieser Schüler/innen an andere Gymnasien aus Gründen der Fahrkostenübernahme durch den Schulträger verhindert werden. Letztmalig fand die o. a. Stützungsmaßnahme für die am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium ange- meldeten Schüler/innen des Schuljahres 2005/06 Anwendung. Ab dem Schuljahr 2006/07 wird das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium seinen Betri eb am neuen Standort in Gievenbeck, Dieckmann- straße, aufnehmen. Sofern die Stützungsmaßnahme nicht aufgehoben wird, erhalten Schülerinnen und Schüler, die vom Schuljahr 2001/02 bis zum Schuljahr 2005/06 am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium angemeldet und aufgenommen wurden, eine Schulwegjahreskarte, obwohl sich die Entfernung zur Schule am neuen Standort zum Teil deutlich unter 2 Kilometer verringern würde. Dieses ist Erziehungsbe- rechtigten, deren Wohnung knapp unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Entfernung von 3,5 Kilometer liegt und somit keine Schülerfahrkarte erhalten, schwer zu vermitteln. Es wird daher vor- geschlagen, diese Stützungsmaßnahme insgesamt für alle Schülerinnen und Schüler aufzuheben. Im Schuljahr 2005/06 erhalten 271 Schüler/innen aus Gievenbeck eine Schulwegjahreskarte. Die Kosten hierfür betragen jährlich 98.644,00 €. Die Schulwegjahreskarte kann nur für den Schulweg und während der üblichen Unterrichtszeiten und nicht privat genutzt werden. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0949/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 07.11.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37