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V/0949/2005

Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, hier: Aufhebung der Stützungsmaßnahme "Übernahme der Schülerfahrkosten

Vorlage 07.11.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.12.2005, TOP 13

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3601 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium; 
hier: Aufhebung der Stützungsmaßnahme "Übernahme der Schülerfahrkosten für Schüler/innen, 
die mehr als zwei Kilometer von der Schule entfernt wohnen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.11.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
01.12.2005 Bezirksvertretung Münster-West Vorberatung 
07.12.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
07.12.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Die im Zusammenhang mit der Verlagerung des Fr eiherr-vom-Stein-Gymnasiums nach Gieven-
beck vom Rat beschlossene Stützungsmaßnahme „Übernahme der Schülerfahrkosten für die nach 
der Schülerfahrkostenverordnung nicht berechtigten Schüler/innen, die ab dem Schuljahr 2001/02 
die Klasse 5 des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums besuchen und mehr als zwei Kilometer von der 
Schule entfernt wohnen“ wird ab dem Schuljahr 2006/07 aufgehoben. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Keine 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Entfällt 
Vorlagen-Nr.: 
V/0949/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Mörchen 
Ruf: 
492 40 50 
E-Mail: 
MoerchW@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.11.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
 
 
Begründung: 
 
Im Zusammenhang mit der Verlagerung des Freihe rr-vom-Stein-Gymnasiums nach Gievenbeck 
hat der Rat der Stadt Münster am 13.12.2001 u. a. beschlossen, in der Übergangsphase die Schü-
lerfahrkosten für die nach der Schülerfahrkostenverordnung nicht berechtigten Schüler/innen zu 
übernehmen, die ab dem Schuljahr 2001/02 die Kla sse 5 des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums 
besuchen und mehr als zwei Kilometer von der Schule entfernt wohnen (vgl. Beschlussvorlage an 
den Rat Nr. 1265/2000). 
 
Nach der Schülerfahrkostenverordnung werden für Schüler/innen der Sekundarstufe I Fahrkosten 
übernommen, wenn sie mehr als 3,5 Kilometer von der Schule entfernt wohnen. Für den Großteil 
potenzieller Schüler/innen des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums aus Gievenbeck (= neuer Standort 
des Gymnasiums) liegt der bisherige Standort „Hindenburgplatz“ unterhalb der gesetzlich vorge-
schriebenen Entfernung von 3,5 Kilometer. Durch die vorgenannte Stützungsmaßnahme sollte ein 
„Abwandern“ dieser Schüler/innen an andere Gymnasien aus Gründen der Fahrkostenübernahme 
durch den Schulträger verhindert werden. 
 
Letztmalig fand die o. a. Stützungsmaßnahme für die am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium ange-
meldeten Schüler/innen des Schuljahres 2005/06 Anwendung. Ab dem Schuljahr 2006/07 wird das 
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium seinen Betri eb am neuen Standort in Gievenbeck, Dieckmann-
straße, aufnehmen.  
 
Sofern die Stützungsmaßnahme nicht aufgehoben wird, erhalten Schülerinnen und Schüler, die 
vom Schuljahr 2001/02 bis zum Schuljahr 2005/06 am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium angemeldet 
und aufgenommen wurden, eine Schulwegjahreskarte, obwohl sich die Entfernung zur Schule am 
neuen Standort zum Teil deutlich unter 2 Kilometer verringern würde. Dieses ist Erziehungsbe-
rechtigten, deren Wohnung knapp unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Entfernung von 3,5 
Kilometer liegt und somit keine Schülerfahrkarte erhalten, schwer zu vermitteln. Es wird daher vor-
geschlagen, diese Stützungsmaßnahme insgesamt für alle Schülerinnen und Schüler aufzuheben. 
 
Im Schuljahr 2005/06 erhalten 271 Schüler/innen aus Gievenbeck eine Schulwegjahreskarte. Die 
Kosten hierfür betragen jährlich 98.644,00 €. Die Schulwegjahreskarte kann nur für den Schulweg 
und während der üblichen Unterrichtszeiten und nicht privat genutzt werden. 
 
 
 
I. V. 
 
 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

22.11.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2005 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2005 Hauptausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2005 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0949/2005
Typ
Vorlage
Datum
07.11.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37