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V/0987/2020

Interimsmaßnahme zum Erhalt der Betreuungsplätze der Kita Regenbogenkinder e.V. - Errichtungsbeschluss für einen Ein-Gruppen-Pavillon am Hoppengarten im Stadtteil Rumphorst, Bezirk Mitte

Vorlagen 19.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.12.2020, TOP 31

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2 V 0987 2020 Grundriss Pavillon

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Ansehen

Anlage 3 V 0987 2020 Kostenschätzung

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Ansehen

Anlage 1 V 0987 2020 Lageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage

9413 Zeichen

V/0987/2020 
V/0987/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Interimsmaßnahme zum Erhalt der Betreuungsplätze der Kita Regenbogenkinder e.V. -  
Errichtungsbeschluss für einen Ein-Gruppen-Pavillon am Hoppengarten im Stadtteil Rumphorst, 
Bezirk Mitte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   01.12.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   08.12.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   09.12.2020 Hauptausschuss Vorberatung 
   09.12.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer eingruppigen Pavillonanlage als Interims-
kita für die Kita Regenbogenkinder e.V. am Standort Hoppengarten zum Erhalt der bestehenden 
Betreuungsplätze zu. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster stimmt zu, dass eine Kita-Pavillonanlage, die aktuell an der Hei-
destraße für Lagerungszwecke genutzt wird, umgesetzt und für die Nutzung als Interimskita her-
gerichtet wird. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Herrichtung der städtischen Pavillonanlage einschließ-
lich der Gründungs- und Erschließungsarbeiten, Aufbau und Herrichtung der Freianlagen Inves-
titionsmittel in Höhe von 384.000,00 € benötigt worden. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Einrichtung mit 
 
 einer kleinen altersgemischten Gruppe für Kinder im Alter von 1-6 Jahren  
 
mit insgesamt 15 Plätzen, davon 5 u3-Plätzen und 10 ü3-Plätzen errichtet wird. 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben den Angeboten einer wöchentli-
chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreu-
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
25.11.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Gellinek 
Telefon: 492-5105 
GellinekS@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0987/2020 
ung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel an-
geboten werden. 
 
Die Inbetriebnahme ist für den 01.10.2021 geplant. Die Interimseinrichtung soll durch die Errich-
tung einer geplanten Kindertageseinrichtung an der gleichen Adresse abgelöst werden. Die Be-
schlussfassung für den Bau der neuen zweigruppigen Kita soll voraussichtlich im ersten Quartal 
2021 erfolgen. 
 
5. Es ist vorgesehen, nicht nur die Interimslösung vom Träger Kita Regenbogenkinder e.V. betrei-
ben zu lassen, sondern auch die am gleichen Standort neu zu erbauende zweigruppige Kita. Zur 
Trägervergabe und Erweiterung der Kita Regenbogenkinder e.V. wird eine gesonderte Be-
schlussfassung im Rahmen der Vorlage zur Gesamtentwicklung des Heerde-Kollegs in 2021 er-
folgen. Der Kita-Pavillon und der Neubau werden an den Träger im Rahmen der gesetzlichen 
Mietpauschale vermietet. Der Träger übernimmt einen Trägeranteil von 3,4% an den Betriebs-
kosten. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Umsetzung der Maßnahme entstehen Investitionskosten in Höhe von 384.000 €. Fördermit-
tel des Bundes- oder des Landes können hierfür nicht in Anspruch genommen werden, weil die Vo-
raussetzungen der einschlägigen Förderrichtlinie nicht erfüllt werden.  
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Investitionsmaßnahme 5165 Pavillon Hoppengarten    
Auszahlungen 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
2020 
2021 
15.000 
369.000 
 
Summe aller Auszahlungen  384.000  
 
Den zur Finanzierung erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlungen für das Jahr 2020 in Höhe 
von 15.000 € wird nach § 83 GO NRW zugestimmt. Deckung: Minderauszahlungen in der Produkt-
gruppe 0601, Investitionsmaßnahme 4200. 
 
Im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung 2021 sind die Belastungen in Höhe von 369.000 € im 
Wege der flexiblen Haushaltsführung innerhalb des investiven Budgets der Produktgruppe 0601 zu 
kompensieren. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Versorgungsituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungs-
platz.  
 
Die Versorgungsquote im Bezirk Mitte liegt zum Kitajahr 2020/2021 für u3-Kinder bei 44,7% (1.446 
Plätze bei 3.232 Kinder) und für ü3-Kinder bei 100,5 % (2.545 Plätze für 2.533 Kinder). Damit sind die

- 3 - 
V/0987/2020 
erforderlichen Versorgungsquoten für die nächsten Jahre im Bezirk Mitte nicht erreicht und deshalb 
ist es neben der Planung neuer Plätze von besonderer Bedeutung, bestehende, etablierte Plätze zu 
sichern. Den Familien und den Mitarbeiter/innen der Kita Regenbogenkinder e.V. soll zudem eine 
Perspektive sowie ein gelungener Übergang sozialraumnah ermöglicht werden.  
 
Die Kündigung der Kita-Räumlichkeiten zum 14.03.2021 bzw. zum 30.09.2020, (zu dem Zeitpunkt 
mussten bereits die Büro-, Personal und Lagerräume geräumt werden) hat die Kita Regenbogenkin-
der e.V. in eine prekäre Situation gebracht. Sie mussten kurzfristig in einem angespannten Immobili-
enmarkt neue Räumlichkeiten finden, die zudem zu der KiBiz-Miete zu vermieten sind. Dies stellte 
sich trotz enormer Anstrengung der Eltern sowie der Verwaltung als besonders schwierig heraus. Es 
wurden viele Immobilien geprüft, die auf Grund fehlender Eignung bzw. nur mit unverhältnismäßigem 
Kostenaufwand herzustellender Eignung verworfen werden mussten. Trotz dieser intensiven Suche 
von Eltern und Verwaltung konnte keine Immobilie gefunden werden, die ein/e Investor/in bereit war, 
im Rahmen gegebener Vorgaben herzurichten.  
 
Die Regenbogenkinder würden diesem Beschlussvorschlag folgend am Standort Hoppengarten ab 
dem 01.10.2020 eine Interimskita in Form einer Pavillonanlage parallel zur Sanierung des ehemaligen 
Heerdes-Kollegs nutzen. Geplant ist, das ehemalige Kolleg nach umfassender Sanierung weiterhin 
als Produktionsort für Kunst und Kultur der Freien Szene zu nutzen. Dazu gehören Probebühnen und 
Produktionsräume für die darstellende Kunst sowie Räumlichkeiten für Artists-in-Residence. Im Zuge 
der Neugestaltung dazukommen werden die zweigruppige Kita – dessen Trägerschaft die Kita Re-
genbogenkinder e.V. übernehmen soll – und Räumlichkeiten zur Nutzung durch das Stipendienpro-
gramm Residence NRW+ für bildende Künstler/-innen und Kurator/-innen. Das Aufstellen und die 
Nutzung der Pavillonanlage als Interimskita stört den Verlauf des Gesamtprojektes nicht. 
 
Die mit dieser Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegte Lösung ist die einzige Möglichkeit den Fort-
bestand der Elterninitiative langfristig zu sichern. Die Möglichkeit, sozialraumnah und zudem in ein 
naturnahes Umfeld umzusiedeln sowie sich zukünftig – bei Umzug in die neu errichtete Kita an glei-
cher Stelle – auf zwei Gruppen vergrößern zu können, ist für die Elterninitiative eine nachhaltige Lö-
sung, die sie zukunftssicher aufstellt. Die Regenbogenkinder e.V. sind als Elterninitiative ein wichtiger 
Teil der Trägerlandschaft in Münster und tragen zu deren Pluralität als Grundstein des Wunsch-und 
Wahlrechtes von Eltern bei. 
 
Nach Fertigstellung des Neubaus wird die Verwaltung den Abbau bzw. die passende Umsetzung des 
Pavillons planen. 
 
2. Maßnahmenplanung: 
 
Auf der städtischen Fläche am Hoppengarten wird interimsweise eine Pavillonanlage in Container-
bauweise für eine Gruppe gemäß dem Raumprogramm des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien errichtet, um die bestehenden Plätze der Kita Regenbogenkita e.V. zu erhalten. 
 
Die Stadt Münster hat im Jahr 2018 die designierte Pavillonanlage hergerichtet und als Interimskita 
an der Heidestraße aufgestellt. An diesem Standort ist sie auf Grund des benachbarten Störfallbetrie-
bes nicht nutzbar und steht somit für eine Nutzung an einem anderen Standort zur Verfügung. Derzeit 
wird der Pavillon als Lagerfläche genutzt. Für vorhandene Lagerbedarfe müssten neue Lösungen 
gefunden werden. Dadurch könnten ggf. zusätzliche Kosten entstehen. 
 
Das vorgesehene Baufeld am Standort Hoppengarten ist für die Ein-Gruppen Kita einschließlich Ver-
kehrs- und Spielflächen ausreichend groß. Die Errichtung des Kita-Pavillons wird Fläche eines öffent-
lichen Spielplatzes beanspruchen. Die Reduzierung der Spielplatzfläche zu Gunsten der Interimskita 
gilt es möglichst gering zu halten, um die Versorgung mit öffentlichen Spielplätzen im Einzugsgebiet 
sicherzustellen. Da zum jetzigen Zeitpunkt der genaue Standort des Pavillons auf dem Gelände noch 
nicht feststeht, werden detaillierte Fragen zu der genauen Lage und Einzäunung des Außengeländes, 
der Erschließung sowie der Flächen für PKWs und Fahrräder im weiteren Planungsverlauf geklärt. 
Die Mindestgröße für die Außenspielfläche der Interimskita richtet sich nach Vorgaben des Landesju-

- 4 - 
V/0987/2020 
gendamtes und beträgt 10-12 Quadratmeter pro Kind.Eine Inaussichtstellung der Betriebserlaubnis 
von dem Landesjugendamt liegt für die Pavillonanlage bereits vor. 
 
Die Fertigstellung ist für Ende August 2021 projiziert, damit nach dem Umzug der Elterninitiative im 
September 2021, die Elterninitiative ab 01.10.2020 den Betrieb in der Pavillonanlage aufnehmen 
kann.  
 
Die Rahmenstruktur wird dem jugendhilfeplanerischen Bedarf angepasst. 
 
3. Fazit: 
 
Mit der geplanten Maßnahme werden bestehende Plätze erhalten und einer etablierten Elterninitiative 
eine zukunftsfähige Perspektive geschaffen.  
 
 
I.V. 
gez.  
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 Anlage A 
 Anlage 1 Lageplan 
 Anlage 2 Grundriss 
 Anlage 3 Kostenschätzung

Anlage A

4058 Zeichen

Anlage A zur V/0987/2020 
Kurzüberblick 
Zum Erhalt von 15 Betreuungsplätze der Kita Regenbogenkinder e.V. wird interimsweise am 
Hoppengarten eine Pavillonanlage als Interimskita aufgestellt. Diese wird bis zur Herstellung der 
dauerhaften Kita am gleichen Standort von der Kita Regenbogenkinder e.V. genutzt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601„Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf.  
 
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 -6 Jahren 
sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3 -jährige Kinder mit 
einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden 
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs-und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden 
Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens-und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien-
freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert.  
Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung am Hoppengarten werden bestehende Plätze im 
Bezirk Mitte erhalten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Den zur Finanzierung erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlungen für das Jahr 2020 in Höhe 
von 15.000 € wird nach § 83 GO NRW zugestimmt. Deckung: Minderauszahlungen in der Pro-
duktgruppe 0601, Investitionsmaßnahme 4200. 
 
Im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung 2021 sind die Belastungen in Höhe von 369.000 € im 
Wege der flexiblen Haushaltsführung innerhalb des investiven Budgets der Produktgruppe 0601 
zu kompensieren.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen:  SGB VIII §§ 22 –26

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach 
aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke 
Flüchtlingszuzüge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts-und Wirtschaftsstand-
ort" auf 326.000 Einwohner/innen steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flücht-
lingszuwanderungen könnte das Wachstum noch deutlich stärker ausfallen und Münster 
in 2030 bis zu 347.000 Einwohner/-innen zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche 
des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss.  
 
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der 
Kitaausbauplanung. 
 
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der 
kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, 
eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die be-
darfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3 -Kinder 
und der Ausbau von u3 -Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der 
Kindertagesbetreuung werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprach-
förderung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familien-
freundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreu-
ungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschafts-
standort.

Anlage 2 V 0987 2020 Grundriss Pavillon

1736 Zeichen

Trapetzblech nach Statik
1.15°
OKFF = 55,25 NN
3.44
25
3.00
25
3.29
40
5
15
2.67
17
50
EP
Standortnummer:
Zeichner/in
Zeichner/in
        
Bauen im Bestand
Amtsleiter / Technischer Leiter
Haustechnisches  
Datei:     
        
mit aktuellem Ausdruck vom:
Projektverzeichniss:
Änderungsnummer: 
A1
Massstab             1:100 AMT FÜR IMMOBILIENMANAGEMENT
Hochbautechnisches  Gebäudemanagement
Datei:
Projektleiter
Amtsleiter / Technischer Leiter
Fachstellenleiter/Abteilungsleiter
Bedarfsamt
Herr Philip
Architektur und Projektsteuerung
Herr Nienaber / Herr Michel
Gebäudemanagement
Herr Löckmann
Baugenehmigungsplan 
Kindergarten 
Errichtung einer 
in Pavillonbauweise
Herr Sterz
Herr Sterz Herr Schniedenharn / Herr Mümken
Aktueller Ausdruck:
NameNr
Datum
Art der Änderung:
LEGENDE:
Heidestraße
48167 Münster
1-Gruppn-Kindertageseinrichtung 
01.04.2018
Baugenemigungsplanung
Abst.
4.68 m²
Gruppe
43.21 m²
Küche
15.99 m² D-WC
6.25 m²
Personal
15.99 m²
17.32 m²
Schlafen U3/Ü3
PuMi
5.08 m²
Flur
23.38 m²
Schlafen U3
19.89 m²
Nebenraum
17.00 m²
AR Küche
6.25 m²
WC
12.76 m²
H-WC
6.25 m²
HA
6.25 m²
12
8.26
24
2.025
12
3.67
12
85 2.00
1.40 1.285 2.00
1.40
64 1.01
2.125 2.975 2.00
1.40 1.79
14.555
12
4.63
24
2.75
24
4.63
24
2.75
12
235
2.00
1.40 91 1.01
2.125 1.07 1.00
1.40
22 1.01
2.125 1.11 1.01
2.125 935 2.00
1.40 71 2.00
1.40
495
2.435 2.435 2.99 2.435 2.435 2.99
15.72
12
2.85
12
2.85
12
2.325
24
5.815
12
20 885
2.125
2.005 2.00
60 1.68 1.01
2.125
725
88 2.00
1.40 885 2.00
1.40
29
8.50 6.055
12
4.63
24
2.75
24
2.195
24
2.195
24
2.195
12
215
2.00
1.40
435
2.00
1.40
715
2.00
1.40
715
2.00
1.40
435
2.00
60
435
2.00
60
22
2.435 2.435 2.99 2.435 2.435 2.435
15.165
555
Ostansicht
Schnitt
Westansicht
Südansicht
Nordansicht
Grundriss

Anlage 3 V 0987 2020 Kostenschätzung

897 Zeichen

Kostenschätzung 
Projekt:
Bauherr: STADT MÜNSTER
AMT FÜR IMMOBILIENMANAGEMENT
Hochbautechnisches Gebäudemanagement
Albersloher Weg 33, 48143 Münster
* brutto
Nr. Summe
100
200 42.000,00€            
300 138.000,00€          
400 30.000,00€            
500 95.000,00€            
600
700 49.000,00€            
30.000,00€            
Gesamt brutto 384.000,00€          
aufgestellt Münster, den 17.11.2020
Baunebenkosten
Kostengruppen
Grundstück
Herrichten und Erschließen
Unvorhergesehenes (10%)
Demontage, versetzen und Montage einer bestehenden 1-Gruppen Kita in 
Containerbauweise 
Das Ergebnis dieser Kostenschätzung ist der erste Kostenwert zur weiteren Planung und kann durch 
weitere Planungen konkretisiert werden. Abweichungen zu höheren und niederigen Baukosten sind 
möglich.
Bauwerk - Baukonstruktionen
Bauwerk - Technische Anlagen
Außenanlagen
Ausstattung und Kunstwerke
Blatt 1 von 1

Anlage 1 V 0987 2020 Lageplan

128 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 2000
Datum: 18.11.2020
Notizen:
© Stadt Münster
H 5758 711
R 407 225
R 407 539
H 5759 151
0 50 100
Meter

Beratungsverlauf (4)

01.12.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2020 Hauptausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2020 Rat
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Heidestraße
  • Albersloher Weg 33
  • Hoppengarten

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0987/2020
Typ
Vorlagen
Datum
19.11.2020
Erstellt
16.11.2020 09:44