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1318/2026

Jahresbericht Koordination Gewaltschutz in Kölner Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete für den Zeitraum 1. Januar - 31. Dezember 2025

Mitteilung Ausschuss 23.06.2026

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Mitteilung Ausschuss

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Gewaltschutzbericht 2025

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Mitteilung Ausschuss

1673 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/562/2 
 
Vorlagen-Nummer 23.06.2026 
 1318/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 15.09.2026 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 17.09.2026 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 25.09.2026 
 
Jahresbericht Koordination Gewaltschutz in Kölner Unterbringungseinrichtungen für 
Geflüchtete für den Zeitraum 1.Januar - 31.Dezember 2025 
Die etablierte Arbeit der städtischen Gewaltschutzkoordination und die Umsetzung des Ge-
waltschutzkonzeptes fußt auf der ständigen Kommunikation mit den Fachkräften der sozialen 
Arbeit, mit Geflüchteten, mit Beratungsstellen und Einrichtungsleiter*innen. Der Austausch, 
die Analyse von Einzelfällen, das Aufzeigen von Handlungsoptionen und das Entwickeln von 
Lösungen sind alltäglicher Bestandteil im Ablauf der Gewaltschutzarbeit.  
Die Stelle Gewaltschutzkoordination wurde im Jahr 2025 neu besetzt und führte die bisherige 
Arbeit erfolgreich weiter.  
Da der Gewaltschutz ein wichtiges Themenfeld und stetiger Prozess der sozialen Arbeit in 
den Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete in Köln ist, wurden weiterhin Schulungen 
des Fachpersonals durchgeführt, die die vorhandenen Qualifikationen erweitern beziehungs-
weise auf neuestem Stand erhalten.  
Außerdem hat sich Ende des Jahres 2025 die Arbeitsgruppe Konzept Gewaltschutz des Run-
den Tisches für Flüchtlingsfragen erneut zusammengesetzt und befasst sich mit der Fort-
schreibung des Konzepts. 
Der Jahresbericht des Gewaltschutzkoordinators für das Jahr 2025 wird als Anlage zur Kennt-
nis gegeben. 
 
 
Gez. Dr. Rau 
 
 
Anlage – Gewaltschutzbericht 2025

Gewaltschutzbericht 2025

35276 Zeichen

Gewaltschutzkoordination in den 
Unterbringungseinrichtungen  
für Geflüchtete 
Jahresbericht 2025  
 
Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen 
Amt für Wohnungswesen

2 
 
Inhalt 
 
1. Einleitung ............................................................................................................. 3 
2. Arbeitsfeld und Zielgruppen von Gewaltschutz ................................................... 3 
2.1 Arbeitsfeld ........................................................................................................ 3 
2.2 Zielgruppen ...................................................................................................... 4 
3. Unterbringungssituation und Bewohnerstruktur ................................................... 4 
3.1 Situation der Geflüchteten in den Unterkünften ............................................... 4 
3.2 Unterbringungseinrichtungen der Stadt Köln ................................................... 6 
3.3 Herkunftsländer der Geflüchteten mit Stand 31.12.2025 ................................. 7 
3.4 Altersstruktur der Geflüchteten mit Stand 31.12.2025 ..................................... 8 
3.5 Familienstruktur der Geflüchteten mit Stand 31.12.2025 ................................. 9 
4. Monitoring und Auswertung ................................................................................. 9 
4.1 Monitoring-Verfahren ....................................................................................... 9 
4.2 Vergleichsdaten 2024-2025 im Diagramm..................................................... 11 
4.3 Auswertung / Bewertung ............................................................................... 12 
5. Prävention ......................................................................................................... 12 
5.1 Fachberatung und Fallbesprechung .............................................................. 12 
5.2 Belegungsmanagement unter Gewaltschutzaspekten ................................... 13 
5.3 Förderprogramm Gewaltprävention ............................................................... 14 
6. Netzwerkarbeit und Weiterbildung ..................................................................... 16 
7. Fazit und Ausblick ............................................................................................. 17

3 
 
1. Einleitung 
Das Gewaltschutzkonzept ist seit 2019 ein zentraler Bestandteil der Arbeit des Sozia-
len Dienstes im Amt für Wohnungswesen und bildet den fachlichen Rahmen für die 
Gewaltprävention in den Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete. Im März 2025 
ist die bisherige Gewaltschutzkoordinatorin in den Ruhestand gegangen. Die im Rah-
men ihrer Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen, aufgebauten Strukturen und fachli-
chen Erkenntnisse bilden eine wesentliche Grundlage für die weitere Arbeit und flie-
ßen in die kontinuierliche Weiterentwicklung des Gewaltschutzes ein. Die Stelle 
konnte zeitnah wiederbesetzt werden.  
Die Arbeit im Berichtsjahr 2025 war von veränderten politischen Rahmenbedingun-
gen auf Bundes- und Landesebene geprägt. Einsparungen, strukturelle Anpassun-
gen und veränderte migrationspolitische Schwerpunktsetzungen wirkten sich zuneh-
mend auf die Unterbringungssituation und die Lebensbedingungen der Geflüchteten 
aus und stellten auch den Gewaltschutz in den Einrichtungen vor Herausforderun-
gen. Auch 2025 blieb Gewalt in unterschiedlichen Erscheinungsformen ein gesamt-
gesellschaftlich relevantes Thema, welches sich auf das Zusammenleben in den Un-
terkünften auswirkte, beziehungsweise sich auch dort widerspiegelte. 
 
2. Arbeitsfeld und Zielgruppen von Gewaltschutz 
2.1 Arbeitsfeld  
Das Gewaltschutzkonzept der Stadt Köln bildet die fachliche Grundlage der Arbeit im 
Bereich Gewaltschutz in den Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete. Die Ge-
waltschutzkoordination nimmt dabei eine koordinierende, beratende und strukturie-
rende Funktion ein. Zentraler Schwerpunkt ist der Schutz besonders vulnerabler Per-
sonen, insbesondere von Kindern, Frauen und weiteren schutzbedürftigen Gruppen. 
Die Arbeit umfasst die fachliche Begleitung von Krisen- und Eskalationssituationen 
sowie die fallbezogene Beratung der Fachkräfte der Sozialen Arbeit sowohl auf städ-
tischer Seite als auch in den Unterkünften. Weiterer Bestandteil der Arbeit ist der re-
gelmäßige fachliche Austausch mit den Gewaltschutzkoordinator*innen der Diakonie 
Michaelshoven und des DRK sowie die kontinuierliche Netzwerkarbeit mit internen 
und externen Akteur*innen. Ziel ist es, das gemeinsame Verständnis von Gewalt-
schutz weiter zu stärken und abgestimmte Vorgehensweisen zu entwickeln. Die Rolle 
der Gewaltschutzkoordination ist mittlerweile fest verankert in der fachlichen Arbeit 
der städtischen Kolleg*innen und der Kolleg*innen bei den beauftragten Betreuungs-
trägern. Zudem wurden Maßnahmen zum Kinderschutz, Frauenschutz und zum Um-
gang mit häuslicher Gewalt begleitet und weiterentwickelt.

4 
 
2.2 Zielgruppen 
Die Gewaltschutzarbeit in den Unterbringungseinrichtungen der Stadt Köln richtet 
sich an alle dort lebenden Geflüchteten. Entsprechend der Istanbul-Konvention liegt 
ein besonderer Fokus auf dem Schutz von Personen mit erhöhtem Risiko für Gewalt-
erfahrungen, Diskriminierung und Retraumatisierung. Zu den zentralen Zielgruppen 
zählen Kinder, Jugendliche und Frauen. Gerade für alleinlebende und schwangere 
Frauen, Familien mit hoher psychosozialer Belastung sowie Menschen mit psychi-
schen Erkrankungen oder Traumafolgestörungen sind Gewalterfahrungen besonders 
belastend. Eine weitere relevante Zielgruppe sind Geflüchtete mit LSBTIQ+-Hinter-
grund, deren Schutz vor Diskriminierung, erzwungenem Outing und gruppenbezoge-
ner Gewalt einen wesentlichen Bestandteil der Gewaltschutzarbeit darstellt. Mehr-
fachbelastungen durch Flucht, unsicherem Aufenthaltsstatus, beengten Wohnverhält-
nissen und eingeschränkten Unterstützungsangeboten erhöhen das Risiko für Ge-
walt- und Eskalationssituationen.  
Neben den Bewohner*innen richtet sich die Gewaltschutzarbeit auch an die Fach-
kräfte der Sozialen Arbeit in den Unterkünften sowie an städtische Sozialarbeitende, 
die übergeordnet in der Belegungssteuerung und der Unterbringungsorganisation tä-
tig sind. Sie werden bei Bedarf von der Gewaltschutzkoordination beratend begleitet, 
insbesondere bei der Einschätzung von Schutzbedarfen, bei Verlegungen unter Ge-
waltschutzgesichtspunkten sowie bei der Entwicklung geeigneter Schutzmaßnah-
men. 
 
3. Unterbringungssituation und Bewohnerstruktur 
3.1 Situation der Geflüchteten in den Unterkünften 
Mit Stand vom 31. Dezember 2025 waren in den Unterbringungseinrichtungen der 
Stadt Köln 9.224 Personen untergebracht. Im Berichtsjahr 2024 waren zum 31. De-
zember 2024 insgesamt 9.327 Personen untergebracht. Somit verbleibt der Stand 
auf einem ähnlich hohen Niveau. 
Die Entwicklung, dass Menschen zunehmend von Notunterkünften in abgeschlosse-
nen Wohnraum verlegt werden konnten, ist positiv zu bewerten. So ist der Anteil der 
Unterbringung in Wohnheimen von 12 Prozent im Jahr 2024 auf 14 Prozent im Jahr 
2025 gestiegen. Gleichzeitig ging die Unterbringung in Notunterkünften von 11 Pro-
zent auf 9 Prozent zurück. Die Unterbringung in Leichtbauhallen ist 2025 komplett 
entfallen. Diese Entwicklung stellt grundsätzlich eine Verbesserung der Unterbrin-
gung dar, da insbesondere Leichtbauhallen und Notunterkünfte aufgrund einge-
schränkter Rückzugsmöglichkeiten, hoher Belegungsdichte und begrenzter Pri-
vatsphäre als besonders herausfordernde Unterbringungsformen anzusehen sind. 
Positiv ist zudem zu bewerten, dass mehr Menschen aus Unterkünften mit Vollver-
pflegung in Unterkünfte mit eigener Kochmöglichkeit verlegt werden konnten. Auch 
dies trägt zu einer gewissen Stabilisierung des Alltags und zu einer Verbesserung

5 
 
der Unterbringungssituation bei, da mehr Selbstständigkeit, mehr Alltagsstruktur und 
ein höheres Maß an Eigenständigkeit ermöglicht werden. 
Gleichzeitig bleibt die Unterbringungssituation insgesamt herausfordernd. Dies gilt 
insbesondere für Familien und Kinder, wenn es an Rückzugsräumen fehlt oder be-
engte Wohnverhältnisse über längere Zeit bestehen. Gerade in Gemeinschaftsunter-
künften können fehlende Privatsphäre, Enge und eine hohe Belastung im Alltag Kon-
flikte begünstigen und sich negativ auf das Sicherheitsgefühl auswirken. 
Zudem ist der Wohnungsmarkt in Köln weiterhin sehr angespannt. Für viele Geflüch-
tete bestehen kaum realistische Möglichkeiten, eigenen Wohnraum auf dem freien 
Wohnungsmarkt zu finden. Dies hat zur Folge, dass auch Personen, die dem Grunde 
nach nicht mehr dauerhaft auf eine Unterbringung in den Einrichtungen angewiesen 
wären, deutlich länger als vorgesehen in den Wohnsituationen in den Unterbrin-
gungseinrichtungen verbleiben müssen. Allerdings sind die Auswirkungen einer lan-
gen Verweildauer differenziert zu betrachten: Einerseits führen längere Verweildau-
ern zu einer Stabilisierung, da sich soziale Strukturen, Routinen und ein Sicherheits-
gefühl entwickeln und manche Bewohner*innen daher gerne in ihren Unterkünften 
verbleiben wollen. Andererseits können insbesondere in Unterkünften mit beengten 
Wohnverhältnissen und fehlenden Rückzugsmöglichkeiten Belastungen zunehmen, 
die Konfliktdynamiken begünstigen. 
Eine weitere Herausforderung stellt die Unterbringung von Personen mit psychischen 
Problemlagen und/oder Suchterkrankungen dar. Gerade in gemeinschaftlichen Un-
terbringungsformen stoßen die Einrichtungen hier an Grenzen, da hohe Unterstüt-
zungsbedarfe, Konfliktdynamiken und eine fehlende Krankheitseinsicht in vielen Fäl-
len zu zusätzlichen Belastungen für das Zusammenleben führen. Hinzu kommt, dass 
auch die adäquate Versorgung der zunehmenden Anzahl von Menschen mit hohen 
medizinischen Bedarfen mit Herausforderungen verbunden ist. Dies betrifft insbeson-
dere Fälle, in denen ein erhöhter pflegerischer, therapeutischer oder medizinischer 
Unterstützungsbedarf besteht, der unter den gegebenen Rahmenbedingungen nur 
eingeschränkt aufgefangen werden kann, wenn äußere Unterstützungssysteme nicht 
zeitnah zur Verfügung stehen.

6 
 
3.2 Unterbringungseinrichtungen der Stadt Köln  
 
Erläuterungen zur Wohnsituation: 
- Die Gesamtbelegung ist im Vergleich zu 2024 leicht gesunken, wobei konven-
tionelle Wohnungen nach wie vor mit 28 Prozent den größten Anteil der Unter-
bringungsformen stellen. 
- Die Unterbringungen in Wohnheimen sind von 12 Prozent auf 14 Prozent ge-
stiegen, während die Unterbringungen in Notunterkünften von 11 Prozent auf 
9 Prozent zurückgegangen sind. 
- Insgesamt gab es 2025 eine leichte Verschiebung der Unterbringungen von 
den Notunterkünften in Richtung Wohnheime. 
- Auf Belegung der der bestehenden Ressourcen in Leichtbauhallen konnte in 
2025 verzichtet werden. 
 
Beherbergungsbetriebe; 
1.314; 14%
Leichtbauhallen; 
0; 0%
Mobile 
Wohneinheiten; 
886; 10%
Notaufnahme; 
455; 5%
Notunterkünfte; 
854; 9%
Systembauten; 
1.737; 19%
Systembau Holz; 
116; 1%
Wohnheime; 
1.293; 14%
Wohnungen; 
2.569; 28%
Verteilung der Unterbringungsarten 31.12.2025

7 
 
3.3 Herkunftsländer der Geflüchteten mit Stand 31.12.2025 
 
*Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, Chile, China, Dschibuti, Israel, Jemen, Malaysia, Mongolei, Myanmar, Philippinen, Sri Lanka, 
Venezuela, Vietnam sowie staatenlose beziehungsweise Menschen mit ungeklärter Nationalität. 
Erläuterungen zum Diagramm 
Die Grafik bildet die Vielzahl an Herkunftsregionen der Geflüchteten ab. Die wichtigs-
ten Herkunftsländer: 
- Ukraine: Im Vergleich zu 2024 ist der Anteil an Geflüchteten deutlich von 26,7 
Prozent auf 21,44 Prozent gesunken. Sie bilden jedoch immer noch die größte 
Gruppe. 
- Westbalkanländer inkl. Albanien: Der Anteil ist von 20,7 Prozent im Jahr 
2024 auf 17,7 Prozent in 2025 gesunken. 
- Syrien: Angestiegen ist die Zahl der Geflüchteten aus dieser Region von 12,1 
Prozent im Jahr 2024 auf 14 Prozent im Jahr 2025. 
- Afghanistan: Der Anteil der Geflüchteten aus Afghanistan ist von 9,2 Prozent 
auf 12,4 Prozent im Jahr 2025 angestiegen. 
Westbalkanstaaten 
(ehemaliges 
Jugoslawien, 
und Kosovo, 
Albanien); 17,70%
Türkei; 
3,10%
sonstige*; 
2,56%
Ägypten, Algerien, 
Libyen, 
Marokko, Tunesien; 
2,10%
Bangladesch, 
Pakistan, Indien; 
1,10%
Irak, Iran, Libanon; 
9,60%
Syrien; 
14,00%Afghanistan; 
12,40%
Russland; 
3,30%
Angola, Nigeria, 
Ghana, Guinea; 
5,50%
Eritrea, 
Somalia, 
(Süd)Sudan, 
Äthiopien; 
4,00%
Armenien, 
Aserbaidschan, 
Tadschikistan, 
Georgien, Kirgisistan, 
Turkmenistan, 
Kasachstan, 
Usbekistan; 3,20%
Ukraine; 21,44%

8 
 
3.4 Altersstruktur der Geflüchteten mit Stand 31.12.2025 
 
Erläuterung zum Diagramm:  
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren machten 2025 insgesamt 36,80 Pro-
zent der untergebrachten Personen aus und stellten damit eine wesentliche 
besonders schutzbedürftige Personengruppe in den Unterkünften dar.  
- Im Vergleich zu 2024 ist der Anteil der Minderjährigen von 35,4 Prozent auf 
36,8 Prozent wieder leicht angestiegen, während er im Jahr 2024 noch gesun-
ken war. 
- Auch der Anteil der größten Personengruppe der 25- bis 65-jährigen ist im 
Vergleich zu 2024 von 41,58 Prozent auf 45,72 Prozent angestiegen. 
- Verringert hat sich der Anteil der Personen über 66 Jahren von 4 Prozent im 
Jahr 2024 auf 1,86 Prozent in 2025. 
 
Unter 3 Jahre; 
5,04%
3 bis 5 Jahre; 
5,76%
6 bis 10 Jahre; 
10,29%
11 bis 16 Jahre; 
13,43%
17 Jahre; 
2,28%
18 bis 25 Jahre; 
15,62%
26 bis 65 Jahre; 
45,72%
Ab 66 Jahre; 
1,86%

9 
 
3.5 Familienstruktur der Geflüchteten mit Stand 31.12.2025 
 
Erläuterungen zum Diagramm 
- Familien stellen in den Unterbringungseinrichtungen mit 73,44 Prozent unver-
ändert den größten Anteil der Geflüchteten. 
- Die Personengruppe der Alleinreisenden Männer hat sich kaum verändert und 
ist um 0,7 Prozent im Vergleich zu 2024 minimal gesunken, während im Jahr 
2023 noch ein Zuwachs um 2,15 Prozent verzeichnet wurde. 
 
4. Monitoring und Auswertung 
4.1 Monitoring-Verfahren 
Das Monitoring von Gewaltereignissen ist ein zentrales Instrument zur systemati-
schen Erfassung und Einordnung von Gewaltvorfällen in den Unterbringungseinrich-
tungen und hat sich als Grundlage für fachliche Einschätzungen und Steuerungsent-
scheidungen bewährt. 
Das Meldeverfahren stützt sich dabei auf breit aufgestellte Informationsquellen. 
Hierzu zählen die laufenden Tagesberichte, Wachbucheinträge und Sonderberichte 
der Sicherheitsdienste, Meldungen zu besonderen Vorkommnissen durch die Träger 
in den Unterbringungseinrichtungen sowie Mitteilungen der städtischen Sozialarbei-
ter*innen und Heimleiter*innen. Diese Berichte gehen in der Regel zeitnah nach ei-
nem Ereignis auch bei der Gewaltschutzkoordination ein und bilden eine wichtige 
Grundlage für die weitere Einschätzung von Vorkommnissen, Entwicklungen und 
möglicher Gefährdungslagen. Besondere Vorkommnisse (BVs) beschreiben dabei 
alleinreisende Männer; 
14,00%
alleinerziehende 
Männer; 0,81%
alleinreisende 
Frauen; 6,20%
alleinerziehende 
Frauen; 5,55%
Familien; 
73,44%

10 
 
Ereignisse, die außerhalb des regulären Wohnbetriebs auffallen und für die Einschät-
zung von Konflikt-, Gefährdungs- oder Eskalationslagen relevant sein können. Dabei 
ist die Aufgabe der Gewaltschutzkoordination, alle gemeldeten Vorfälle unter dem 
Aspekt des Gewaltschutzes zu prüfen, um dann gegebenenfalls mit den zuständigen 
Sozialarbeiter*innen in den Austausch zu gehen, welche weiteren Maßnahmen in 
Bezug auf die Vorkommnisse getroffen werden sollten.  
Es ist aber nach wie vor auch von einer gewissen Dunkelziffer auszugehen, bei der 
Vorfälle nicht gemeldet oder dokumentiert werden. Die Gründe hierfür sind vielfältig 
und reichen von Hemmschwellen bei Betroffenen und Meldenden über Unsicherhei-
ten im Umgang mit Vorfällen bis hin zu unterschiedlichen Einschätzungen darüber, 
was im Einzelfall als Gewalt wahrgenommen wird. Hinzu kommt, dass ein großer An-
teil der geflüchteten Personen in abgeschlossenen Wohneinheiten lebt und Gewalt 
im privaten Raum seltener sichtbar wird.  
Der Dokumentations- und Auswertungsaufwand des Monitoring-Verfahrens ist insge-
samt hoch und wird zusätzlich durch steigende Anforderungen an den Datenschutz 
nochmals erhöht, was die Verarbeitung der Daten zeitintensiv macht.

11 
 
4.2 Vergleichsdaten 2024-2025 im Diagramm 
 
Erfasste Gewaltvorkommnisse in Kategorien: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
VG=verbale Gewalt, BK=Bewohnerkonflikte, KS= Kinderstreitigkeiten, KWG=drohende Kindeswohlge-
fährdung, §8a = Meldung über Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII; SG=sexualisierte Gewalt, 
HG=häusliche Gewalt, KV= Körperverletzungen, MD=Morddrohungen, MDA=Morddrohungen Externe, 
SU=suizidale Absichten, BD=Bedrohungen, BDA=Bedrohung von außen, BDM=Beleidigung und Be-
drohung von Mitarbeitenden, RST=Ruhestörungen, PP=Psychische Probleme, Ras=Rassismus-Vor-
fälle 
799
915
114
147
38 29
83
254
29
3
38
500
76
205
360
201
16
462
625
85
114
36
36
99
152
30
1
35
355
65
154 165
229
13
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000
VG BK KS KWG §8a SG HG KV MD MDA SU BD BDA BDM RST PP RAS
2024 2025

12 
 
4.3 Auswertung / Bewertung  
Auffällig im Berichtsjahr sind die deutlichen Rückgänge der dokumentierten Konflikte 
unter den Bewohnenden um 32 Prozent (von 915 auf 625), bei verbaler Gewalt um 
42 Prozent (von 799 auf 462), bei Bedrohungen um 29 Prozent (von 500 auf 355), 
bei Ruhestörungen um 54 Prozent (von 360 auf 165) sowie bei Körperverletzungen 
um 40 Prozent (von 254 auf 152 Fällen). Ebenfalls rückläufig waren Beleidigung und 
Bedrohung von Mitarbeitenden mit einem Rückgang um 25 Prozent von 205 auf 154 
Fälle. 
Demgegenüber stiegen Fälle in Verbindung mit psychischen Problemen um 14 Pro-
zent von 201 auf 229. Bei Fällen von häuslicher Gewalt gab es einen Anstieg um 19 
Prozent von 83 auf 99 und auch im Bereich von sexualisierter Gewalt war ein Anstieg 
um 24 Prozent von 29 auf 36 Fälle zu verzeichnen. Die übrigen Kategorien bewegten 
sich im Vergleich der beiden Jahre nur geringfügig. Insgesamt fügt sich das Berichts-
jahr 2025 in die Tendenz an Gewaltvorkommnissen der Vorjahresberichte aus 2021 
bis 2023 ein, während das Berichtsjahr 2024 in einigen Kategorien einen sprunghaf-
ten Anstieg aufgewiesen hat.  
Auffällig war zudem, dass im Rahmen der erfassten Gewaltvorfälle deutlich häufiger 
ein Zusammenhang mit Alkoholkonsum sichtbar wurde. Dies galt auch für alkohol-
konsumbezogene Vorkommnisse ohne unmittelbaren Gewaltbezug. 
Auch psychische Problemlagen traten im Berichtszeitraum häufiger in Erscheinung. 
Im Vergleich der Jahre 2023 bis 2025 zeigt sich hier ein Anstieg, obwohl die Zahl der 
untergebrachten Personen im selben Zeitraum um rund 11 Prozent zurückgegangen 
ist. 
Die Gründe für den auffälligen Rückgang in einigen Bereichen sind nicht eindeutig zu 
identifizieren. Betrachtet man die vielfältigen Maßnahmen, die auch im Jahr 2025 in 
Bezug auf den Gewaltschutz in den Unterkünften getroffen wurden, so kann durch-
aus ein Zusammenhang zwischen den mittlerweile etablierten Gewaltschutzmaßnah-
men und dem Rückgang in einigen Kategorien hergeleitet werden. Gleichzeitig zei-
gen die Anstiege in anderen schutzrelevanten Bereichen, dass die Weiterentwicklung 
von Gewaltschutzstrukturen auch künftig erforderlich bleibt.  
 
5. Prävention 
5.1 Fachberatung und Fallbesprechung 
Im Berichtsjahr 2025 wurde die bereits etablierte fachliche Fallberatungsstruktur der 
Gewaltschutzkoordination von den Mitarbeitenden positiv aufgenommen und auch 
nach dem Wechsel in der Stellenbesetzung weiter umfassend genutzt. Die neutrale 
und beratende Funktion der Gewaltschutzkoordination erwies sich in Fallbesprechun-
gen als hilfreich und leistete einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung von tragfähigen 
Lösungen. Dabei wurde im Rahmen der Beratung Wert auf eine systemische Be-
trachtung der jeweiligen Fallkonstellation gelegt. Das weitere Vorgehen wurde daher 
erst nach Anhörung aller Beteiligten und nach einer möglichst umfassenden Einord-
nung der Situation abgestimmt. Ziel dieser Vorgehensweise war es, Konfliktlagen 
nicht isoliert auf einzelne Personen oder einzelne Vorfälle zu verkürzen, sondern sie

13 
 
in ihrem jeweiligen Beziehungs-, Kommunikations- und Handlungskontext zu verste-
hen. Diese systemische Betrachtung zielte darauf ab, unterschiedliche Perspektiven 
einzubeziehen, Wechselwirkungen sichtbar zu machen und auf dieser Grundlage 
tragfähige Lösungen zu entwickeln. 
Ausgenommen hiervon waren Konstellationen, in denen eine unmittelbare Gefähr-
dung bestand und ein sofortiges Handeln erforderlich war. Dies betraf insbesondere 
Fälle von Kindeswohlgefährdung sowie Fälle häuslicher Gewalt. In solchen Situatio-
nen standen Schutz, Gefahrenabwehr und die unverzügliche Einleitung geeigneter 
Maßnahmen im Vordergrund. 
Im Rahmen des Beratungs- und Reflexionsangebots bestand eine weitere Aufgabe 
darin, gemeinsam mit den Mitarbeitenden geeignete externe Hilfs- und Unterstüt-
zungsangebote zu identifizieren und darauf hinzuarbeiten, die Menschen in pas-
sende Hilfestrukturen zu vermitteln. Die kollegiale Beratung und Fallbesprechung 
wird künftig als regelmäßiges Beratungsangebot weiter in den einzelnen Teams ver-
ankert. 
 
5.2 Belegungsmanagement unter Gewaltschutzaspekten 
Zentrales Ziel bleibt es, durch eine möglichst bedarfsgerechte Belegung Risiken für 
Konflikte, Übergriffe und Eskalationen frühzeitig zu minimieren und bestehende 
Schutzbedarfe angemessen zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere As-
pekte wie besondere Vulnerabilitäten, familiäre Konstellationen, gesundheitliche Ein-
schränkungen, psychische Belastungen sowie bereits bestehende Konfliktlagen. 
Auch Gewalterfahrungen, Hinweise auf häusliche Gewalt, Kindeswohlgefährdungen 
oder besondere Schutzbedarfe von Frauen, Kindern, psychisch erkrankten Personen 
und weiteren schutzbedürftigen Gruppen müssen im Rahmen der Belegungssteue-
rung berücksichtigt werden. 
Gleichzeitig zeigt sich im Berichtsjahr 2025 ein Spannungsfeld zwischen dem hohen 
Anteil besonders schutzbedürftiger Personengruppen und den begrenzteren Res-
sourcen im Unterbringungssystem. Dies kann eine differenzierte, präventive und am 
Einzelfall orientierte Belegungssteuerung erschweren, da eine höhere Auslastung 
der Unterkunftsressourcen auch dazu führen kann, dass kein ausreichender Spiel-
raum für notwendige Verlegungen vorhanden ist.  
Eine vollumfänglich bedarfsgerechte Unterbringung kann daher nicht in allen Fällen 
gewährleistet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Schutzbedarfe, gesund-
heitliche Einschränkungen, familiäre Bedarfe und bestehende Konfliktlagen auf eine 
insgesamt begrenztere Zahl an geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten treffen.  
Vor diesem Hintergrund gewinnt die enge Abstimmung zwischen Belegungssteue-
rung, Sozialer Arbeit in den Einrichtungen und Gewaltschutzkoordination zunehmend 
an Bedeutung. Ziel bleibt es, die vorhandenen Ressourcen möglichst risikominimie-
rend einzusetzen, Konfliktlagen frühzeitig zu erkennen und gewaltschutzrelevante 
Aspekte in Belegungsentscheidungen so weit wie möglich zu berücksichtigen.

14 
 
5.3 Förderprogramm Gewaltprävention 
Der Rat der Stadt Köln hat am 21. März 2024 das „Förderprogramm für Projekte zur 
Gewaltprävention und Stärkung von integrativen Angeboten für in städtischen Unter-
bringungsstandorten lebende Geflüchtete in Köln“ beschlossen (Link: Beschluss des 
Rates). Die Projekte sind im Jahr 2024 angelaufen und wurden im Jahr 2025 abge-
schlossen. 
Ziel des Förderprogramms war es, die Chancen auf eine gewalt- und diskriminie-
rungsfreie Teilhabe von geflüchteten Menschen in Köln zu fördern. Unterstützt wur-
den Maßnahmen zur Stärkung von Gewaltschutz, Partizipation, Kinderrechten, De-
mokratie und gesellschaftlicher Teilhabe. Insgesamt wurden neun Projekte mit einem 
Gesamtvolumen von 180.000,00 Euro gefördert. 
 
Träger Projekt Durchfüh-
rungsort 
Fördermit-
tel Zeitraum Kurzbeschreibung / 
Schwerpunkt 
Blau-Gelbes 
Kreuz Deutsch-
Ukrainischer 
Verein e.V. 
„Einheit in Vielfalt: In-
tegration für ein har-
monisches Köln“ 
Verschiedene 
Wohnheime für 
Geflüchtete 
17.641,80 
Euro 
01.07.2024-
30.06.2025 
Gewaltprävention, psy-
chosoziale Stabilisie-
rung, Frauen- und Fa-
milienarbeit 
DRK Kreisver-
band Köln e.V. „Young-men-sports“ Herkulesstraße 8.730,00 
Euro 
01.07.2024-
30.06.2025 
Sport- und Freizeitan-
gebot für vorwiegend 
alleinreisende junge 
Männer 
Fair.Stärken e.V. 
„Gewaltprävention 
für Familien in Unter-
bringungseinrichtun-
gen“ 
Wohnheime Ku-
ckucksweg und 
Ringstraße 
26.820,00 
Euro 
01.07.2024-
30.06.2025 
Gewaltfreie Konfliktlö-
sung, Eltern-Kind-
Kommunikation, Stär-
kung elterlicher Kom-
petenzen 
HennaMond e.V. 
„FEMpower - Em-
powermentprojekt für 
geflüchtete Frauen“ 
Verschiedene 
Wohnheime für 
Geflüchtete 
26.930,00 
Euro 
01.06.2024-
30.06.2025 
Geschlechtsspezifi-
sche Gewaltpräven-
tion, Empowerment, 
Frauenrechte 
Kölner Flücht-
lingsrat e.V. 
„Jugendtheater Ost. 
Brise - Für Respekt, 
Toleranz und Vielfalt“ 
Verschiedene 
Wohnheime für 
Geflüchtete 
22.713,00 
Euro 
01.07.2024-
30.06.2025 
Theaterarbeit, Teil-
habe, Konfliktkompe-
tenz, Emotionsregula-
tion 
Kölner Spiel-
werkstatt e.V. „Zusammen stark“ Wohnheim 
Geisbergstraße 
9.360,00 
Euro 
01.08.2024-
01.07.2025 
Spiel- und kunstpäda-
gogisches Gruppenan-
gebot für Kinder und 
Jugendliche 
Rom e.V. „Ihr seid willkommen“ 
Ringstraße, Ur-
bacher Weg, 
Poller Holzweg, 
Herkulesstraße, 
Severinswall 
36.000,00 
Euro 
01.07.2024-
30.06.2025 
Sprach- und Kulturmitt-
lung, Fallberatung, 
Workshops gegen An-
tiziganismus 
Kulturkinder e.V. „Männer machen mit“ Notunterkunft 
Herkulesstraße 
23.766,00 
Euro 
01.06.2024-
30.06.2025 
Kulturelle und kreative 
Angebote für Männer, 
Teilhabe, Vernetzung 
SKM Köln - Sozi-
aldienst Katholi-
scher Männer 
e.V. 
„Kontaktloses 
Boxtraining“ 
Männerunter-
kunft Hermann-
Heinrich-Gos-
sen-Straße 2 
8.032,50 
Euro 
01.08.2024-
31.07.2025 
Selbstbewusstsein, 
Aggressionsabbau, 
Konzentration, Res-
pekt und Fairness

15 
 
Das Projekt „Einheit in Vielfalt“ des Blau-Gelben Kreuzes Deutsch-Ukrainischer 
Verein e.V. kombinierte kreative, bewegungsorientierte und psychosoziale Angebote 
für Kinder, Jugendliche, Frauen und Familien. Dazu gehörten Tanz- und Bewegungs-
angebote, Gruppen- und Einzelangebote, psychologische Begleitung, Frauengrup-
pen sowie integrative Familienaktivitäten. Die hohe Wirksamkeit des Projektes in den 
Bereichen Gewaltprävention, familiäre Stabilisierung und interkulturelle Vernetzung 
konnte durch mehrere Befragungen der Teilnehmenden im Projektlauf bewertet und 
bestätigt werden. Bei Kindern und Jugendlichen wurden eine Verringerung von Ag-
gressivitätsverhalten sowie die Entwicklung konstruktiver Konfliktlösungsstrategien 
festgestellt. Insbesondere weibliche Teilnehmerinnen berichteten von einem gestärk-
ten Selbstbewusstsein und einer verbesserten gesellschaftlichen Teilhabe. 
 
Das Projekt „Young-men-sports“ des DRK Kreisverband Köln e.V. richtete sich vor 
allem an alleinreisende junge Männer. Zweimal wöchentlich wurden Sport- und Frei-
zeitangebote vor Ort sowie Besuche externer Einrichtungen umgesetzt. Das Angebot 
förderte regelgebundenes Miteinander, Gewaltprävention, Integration und tragfähige 
soziale Beziehungen; die positive Resonanz führte zu einer Verstetigung des Ange-
botes durch ehrenamtliches Engagement über den Förderzeitraum hinaus. 
 
Das Projekt „Gewaltprävention für Familien in Unterbringungseinrichtungen“ 
von Fair.Stärken e.V. arbeitete mit Kindern und Jugendlichen im Alter von zehn bis 
15 Jahren sowie deren Eltern. Im Mittelpunkt standen sichere Räume, klare Regeln, 
die Stärkung gewaltfreier Konfliktlösungsstrategien, die Verbesserung der Kommuni-
kation zwischen Eltern und Kindern sowie die Förderung elterlicher Kompetenzen. 
 
Das Projekt „FEMpower - Empowermentprojekt für geflüchtete Frauen“ von Hen-
naMond e.V. richtete sich an Frauen ab 18 Jahren aus verschiedenen Unterkünften. 
Im Fokus standen geschlechtsspezifische Workshops mit Gewaltpräventionsbezug, 
die Aktivierung individueller Ressourcen, die Stärkung des Selbstbewusstseins sowie 
die Vermittlung von Wissen zu Geschlechterrollen und Frauenrechten. 
 
Mit dem Projekt „Jugendtheater Ost.Brise - Für Respekt, Toleranz und Vielfalt“ 
erreichte der Kölner Flüchtlingsrat e.V. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene 
im Alter von zwölf bis 27 Jahren. Die regelmäßige Theaterarbeit stärkte Konfliktkom-
petenz, Selbstreflexion, Emotionsregulation, Teilhabe und Kultursensibilität und 
wirkte diskriminierungsabbauend. 
 
Das Projekt „Zusammen stark“ der Kölner Spielwerkstatt e.V. schuf ein offenes 
spiel- und kunstpädagogisches Gruppenangebot für Kinder und Jugendliche im 
Wohnheim Geisbergstraße. Gefördert wurden gewaltfreie Kommunikation, Konflikt-
bewältigung, soziale Kompetenzen und Teilhabe. Die Maßnahme zeigte insgesamt 
positive Wirkungen. Die Kinder stärkten ihre sozialen Kompetenzen und entwickelten 
gewaltfreie Handlungsstrategien. Zudem wurden ihre Selbstwirksamkeit sowie ihre 
Offenheit gegenüber kultureller Vielfalt gefördert. Die regelmäßige Durchführung der 
Maßnahme trug darüber hinaus zur Strukturierung des Alltags bei und ermöglichte

16 
 
Begegnungen, die den Abbau von Vorurteilen und die Entwicklung von Kultursensibi-
lität unterstützten. 
Aufgrund der hohen Beteiligung und der positiven Wirkung wurde das Angebot ab 
dem 1. November 2025 bis Februar 2026 durch das Amt für Integration und Vielfalt 
weiter finanziert. 
 
Mit dem Projekt „Ihr seid willkommen“ setzte Rom e.V. an mehreren Standorten 
ein Angebot zur Sprach- und Kulturmittlung, Fallberatung und Sensibilisierung um. 
Begleitungen zu wichtigen Terminen, Informationen zu Hilfestrukturen, Beratungsan-
gebote sowie Workshops für Fachkräfte zum Umgang mit Rassismus gegenüber 
Rom:nja und Sinti:zze stärkten sowohl die Bewohner*innen als auch die pädagogi-
schen Fachkräfte vor Ort. 
 
Das Projekt „Männer machen mit“ von Kulturkinder e.V. richtete sich an Männer in 
der Herkulesstraße und verknüpfte kulturelle und kreative Aktivitäten mit Empower-
ment, Teilhabe und sozialer Vernetzung. Die Auswertung zeigte, dass insbesondere 
externe kulturelle Angebote die Selbstwirksamkeit stärkten und neue Zugänge zum 
Stadtteil eröffneten. 
 
Das Projekt „Kontaktloses Boxtraining“ des SKM Köln - Sozialdienst Katholischer 
Männer e.V. war auf alleinreisende Männer mit Fluchterfahrung ausgerichtet. Ziel war 
die Förderung gruppendynamischer Prozesse, eines respektvollen Miteinanders so-
wie der konstruktive Umgang mit Frustration und körperlicher Konfrontation. Zugleich 
zeigte das Projekt, dass für eine stabile Teilnahme eine noch stärkere Orientierung 
an den aktuellen Interessen der Zielgruppe erforderlich ist. 
 
Das Förderprogramm leistete damit einen wichtigen Beitrag zur Gewaltprävention so-
wie zur Stärkung integrativer Strukturen in den städtischen Unterbringungsstandor-
ten. Die Projekte reduzierten Alltagsbarrieren, förderten Teilhabe und stärkten insbe-
sondere Frauen, Kinder, Jugendliche und weitere vulnerable Gruppen. Gleichzeitig 
lieferten sie wichtige Erkenntnisse für die bedarfsgerechte Weiterentwicklung künfti-
ger Angebote. 
 
6. Netzwerkarbeit und Weiterbildung 
Die Netzwerkarbeit sowie die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bil-
deten auch im Berichtsjahr 2025 einen Aufgabenschwerpunkt der Gewaltschutzkoor-
dination. Ziel war es, fachliche Entwicklungen im Themenfeld Gewaltschutz kontinu-
ierlich aufzugreifen, relevante externe Netzwerke einzubinden und das Wissen inner-
halb des Amtes für Wohnungswesen weiterzugeben. 
Die Gewaltschutzkoordination nahm im Jahr 2025 an verschiedenen Fort- und Wei-
terbildungsformaten zu gewaltschutzrelevanten Themen teil. Zugleich wurden Mitar-
beitende aus den einzelnen Teams gezielt in entsprechende Fortbildungsangebote

17 
 
einbezogen, um diese als Multiplikator*innen für die weitere Sensibilisierung inner-
halb des Sozialen Dienstes im Amt für Wohnungswesen zu stärken. 
Zu den im Jahr 2025 wahrgenommenen Fortbildungsangeboten gehörten unter an-
derem die Veranstaltung „Radikalisierungsprävention in Gemeinschaftsunter-
künften für Geflüchtete“ des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstel-
lung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und ein Online-Seminar 
zum Thema „Intervention bei häuslicher Gewalt“. Ein Inhouse-Seminar im Rah-
men des Projekts des LSVD+ - Queere Vielfalt „Fluchtgrund: queer“ - Queer Refu-
gees Deutschland zum Themenfeld Geflüchtete mit LGBTIQ+-Hintergrund wurde 
von allen Fachkräften der Sozialen Arbeit des Amtes für Wohnungswesen besucht. 
Darüber hinaus war die Gewaltschutzkoordination im Jahr 2025 fortlaufend in fachli-
chen Netzwerken vertreten. Hierzu gehörte insbesondere die regelmäßige Teilnahme 
am Netzwerktreffen Häusliche Gewalt sowie an weiteren Austauschformaten. Die 
Netzwerkarbeit dient dabei nicht nur der fachlichen Vernetzung, sondern auch der 
Aufnahme neuer Impulse für die Weiterentwicklung des Gewaltschutzes in den Un-
terkünften. 
Ergänzend fanden regelmäßige Arbeitstreffen mit den Gewaltschutzkoordinator*in-
nen des DRK und der Caritas statt. Die Treffen dienten dem fachlichen Austausch 
zum Thema Gewaltschutz. Durch den Austausch konnten das eigene Handeln reflek-
tiert und neue Ideen für die weitere Arbeit entwickelt werden. 
 
7. Fazit und Ausblick 
Das Arbeitsfeld Gewaltschutz ist als fortlaufender Prozess zu verstehen. Vor diesem 
Hintergrund wurde 2025 durch den runden Tisch für Flüchtlingsfragen eine Arbeits-
gruppe zur Überarbeitung des Gewaltschutzkonzeptes eingesetzt. An ihr beteiligen 
sich Vertreter*innen aus der Verwaltung (Amt für die Gleichstellung von Frauen und 
Männern, Gesundheitsamt) sowie von freien Trägern und Beratungsstellen (Caritas, 
DRK, Diakonisches Werk, Kölner Flüchtlingsrat). Die Arbeitsgruppe wird dem Run-
den Tisch nach Abschluss ihrer Arbeit die erarbeiteten Ergebnisse vorlegen. 
Im Berichtsjahr 2025 konnten die etablierten Strukturen des Gewaltschutzes weiter 
gefestigt werden. Bestehende Beratungs-, Reflexions- und Netzwerkstrukturen ha-
ben sich im Arbeitsalltag bewährt und wichtige fachliche Impulse für die soziale Ar-
beit in den Unterkünften gesetzt. Auch das 2025 erfolgreich abgeschlossene Förder-
programm Gewaltprävention hat die Standorte sinnvoll unterstützt und zur Stärkung 
gewaltpräventiver und integrativer Ansätze beigetragen.  
Dass sich der Gewaltschutz als Haltung und fester Bestandteil der täglichen Arbeit in 
den Unterkünften mittlerweile fest verankert hat, ist nicht zuletzt auch den intensiven 
Bemühungen aller Beteiligten zu verdanken.  
Die Unterbringungssituation bleibt zugleich auch weiterhin mit Herausforderungen 
konfrontiert. Vor dem Hintergrund sich verändernder Rahmenbedingungen sollten 
Unterbringungs- und Schutzaspekte eng im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten 
aufeinander abgestimmt werden. Dies gilt insbesondere mit Blick auf Rückzugsmög-
lichkeiten, Konfliktdichte und dem Schutz besonders vulnerabler Personen.

18 
 
Umso wichtiger ist es, die gegebenen Strukturen zu sichern und den Gewaltschutz in 
allen Fragen der Unterbringung geflüchteter Menschen konsequent zu berücksichti-
gen.

Beratungsverlauf (2)

15.09.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 5.12 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
17.09.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (7)

  • Herkulesstraße 8
  • Poller Holzweg
  • Geisbergstraße 9
  • Michaelshoven
  • Severinswall 36
  • Ringstraße 26
  • Straße 2 8

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
1318/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.06.2026
Erstellt
04.05.2026 11:14