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V/0537/2021

Finanzformel der e.V. Musikschulen in Münster und Honorare der Westf. Schule für Musik (WSfM)

Vorlagen 05.07.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.09.2021, TOP 41

gem. Antrag Fraktion B90/DieGrünen/GAL und CDU-Fraktion vom 05.11.2019

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Anlage A

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Berichtsvorlage

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Übersicht über die finanziellen Auswirkungen_Stand11082021

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gem. Antrag Fraktion B90/DieGrünen/GAL und CDU-Fraktion vom 05.11.2019

747 Zeichen

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Haushaltsantrag

Neue Finanzformel für die Musikschulen

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig vor den nächsten Haushaltsberatungen für 2021 eine
Vorlage zur Entscheidung vorzubereiten, in der die bestehende Finanzformel für die Westfälische
Schule für Musik und den Musikschulen mit dem Ziel überarbeitet bzw. erweitert wird, neben der

reinen Verteilung der Finanzmittebaugglisliswnnsm hehe Eos Babe kauen
berücksichtigen, ähnlich wie beim Theater Münster oder der freien Kulturszene.

Begründung:
Erfolgt mündlich.

Münster, 05.11.2019

Gez. #
Angela Stähler Christoph Kattentidt
und Fraktion und Fraktion

Anlage A

2866 Zeichen

Anlage A zur V/0537/2021 
Kurzüberblick 
Die Verwaltung hat den politischen Auftrag erhalten, die Finanzformel der e.V. Musikschulen so 
zu überarbeiten, dass die allg. jährlichen Kostensteigerung künftig mit berücksichtigt werden (Dy-
namisierung). Aufgrund der schwierigen haushalterischen Lage erfolgt mit der Vorlage zunächst 
eine Information, wie eine Dynamisierung aus Sicht der Westf. Schule für Musik (WSfM) und der 
e.V. Musikschulen aussehen könnte und warum auch die Honorare der freien Mitarbeiter/-innen 
der WSfM dabei mit zu betrachten sind. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die WSfM versteht sich als kulturelles Zentrum und unterstützt daher das ISM-Ziel „Wir werden 
als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrahlung entwickeln.“ 
Weiter ist sie ein wesentlicher Partner um das folgende ISM-Ziel zu erreichen: „Wir werden Müns-
ter zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- 
und Naturqualität, mit breitem Freizeit- und Sportangebot, mit hohem Wohnwert, Familienfreund-
lichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft.“ 
Eine Dynamisierung der Finanzformel der e.V. Musikschulen und der Honorare der freien Mitar-
beiter/-innen der WSfM trägt entscheidend dazu bei, die Musikschulversorgung sicherzustellen 
und den Standard des Leistungsangebots mindestens zu halten. Das Leistungsangebot der Mu-
sikschulen fördert soziale Kompetenz, Kreativität und Lernfähigkeit.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0403 WSfM und Förderung der Stadtteilmusikschulen 
Es handelt sich zunächst um eine Information, mit der keine finanziellen Auswirkungen ein-
hergehen. Eine Dynamisierung der Finanzformel hätte Auswirkungen auf den Ergebnisplan 
und würde auch zukünftige Haushaltsjahre belasten. 
  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Die WSfM wurde mit Ratsbeschluss im Jahre 1919 gegründet. 
Grundlagen der Arbeit der Westf. Schule für Musik sind: 
- Mitgliedschaft beim Verband deutscher Musikschulen e.V. (VdM) seit 1952 (Leitbild, Richtlinien 
und Strukturplan des VdM) 
- Mitgliedschaft der Stadt Münster im Deutschen Städtetag – Umsetzung KGSt-Gutachten Mu-
sikschule (2012) 
- Vertrag mit der JeKits-Stiftung („Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen) 
- Kooperationsvereinbarungen der WSfM mit Schulen in Münster im Bereich JEKISS („Jedem 
Kind seine Stimme“) und Klassenmusizieren 
- Vertragliche Beteiligung am Bundesprogramm „Kultur mach stark II“ in der kulturellen Integra-
tion sozial benachteiligter und geflüchteter Kinder und Jugendlicher 
- Vertrag zur gemeinsam initiierten „Jugendakademie“ zwischen der WWU Müns-
ter/Musikhochschule und der Stadt Münster/WSfM 
 
Zuschuss e.V. Musikschulen, V/0077/2011, Ratsbeschluss vom 16.02.2011

Berichtsvorlage

12306 Zeichen

V/0537/2021 
V/0537/2021 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Finanzformel der e.V. Musikschulen in Münster und Honorare der Westf. Schule für Musik (WSfM) 
Erweiterung um Dynamisierung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.08.2021 Kulturausschuss Bericht 
   28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht 
   29.09.2021 Hauptausschuss Bericht 
   29.09.2021 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
In dem Beschluss im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2020 zum gemeinsamen An-
trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU-Fraktion vom 05.11.2019 wurde die Ver-
waltung beauftragt, „eine Vorlage zur Entscheidung vorzubereiten, in der die bestehende Finanzfor-
mel für die Westfälische Schule für Musik und den Musikschulen mit dem Ziel überarbeitet bzw. er-
weitert wird, neben der reinen Verteilung der Finanzmittel auch die allgemeinen jährlichen Kosten-
steigerungen mit zu berücksichtigen, ähnlich wie beim Theater Münster oder der freien Kulturszene“ 
(Dynamisierung). 
 
Aufgrund der schwierigen haushalterischen Lage ist jedoch nicht klar, ob die nötigen finanziellen 
Spielräume für eine Dynamisierung gegeben sind. Daher erfolgt an dieser Stelle zunächst eine Infor-
mation. Die Verwaltung wird im Zuge der Corona-Pandemie weiterhin anlassbezogen zur Finanzlage 
berichten, vgl. Vorlage V/0377/2021. Damit wird das Bild über die Finanzlage und gesetzte Prioritäten 
nach und nach klarer werden. 
 
Die Westf. Schule für Musik (WSfM) und die e.V. Musikschulen haben über eine mögliche Dynamisie-
rung beraten und sprechen sich gemeinsam für folgenden Weg aus:  
 
1. Der städtische Zuschuss an die e.V. Musikschulen wird vom Beginn des Jahres 2022 an mit ei-
ner linearen Steigerung von 2 % pro Jahr fortgeschrieben (siehe Anlage, Variante I). Dabei bleibt 
die prozentuale Verteilung der Zuschüsse unter den e.V. Musikschulen unverändert. 
 
2. Die Honorare der freien Mitarbeiter/-innen der WSfM steigen mit Beginn des Jahres 2022 eben-
falls jährlich linear um 2 % (siehe Anlage, Variante I). 
Westf. Schule für Musik 
 
13.08.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Wameling 
Telefon: 492 4463 
Wameling@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0537/2021 
Verwaltung und Politik ist es ein Anliegen, die Personal - und Sachkosten sowie ihre Entwicklung in 
den städtischen Zuschüssen realistisch und standardisiert zu berücksichtigen. Im Zuge der Haus-
haltsplanberatungen 2019 wurden erste Beschlüsse über dynamisierte Zuschüsse gefasst. So wer-
den in den Bereichen Schule, Soziales und Gesundheit die Personalkostenanteile der laufenden städ-
tischen Zuschüsse an Dritte inzwischen grundsätzlic h mit einer Steigerungsrate fortgeschrieben, die 
der Tarifanpassung im öffentlichen Dienst/TVöD des Vorjahres entspricht (V/0070/2019). Auch die 
Personalkostenanteile in den Zuschüssen aus dem Budget des Amts für Kinder, Jugendliche und 
Familien steigen seit 2019 in Anlehnung am Tarifabschluss des Vorjahrs im öffentlichen Dienst (Be-
schlüsse zum Haushalt 2019). Im Kulturamt werden in Anlehnung an die Finanzformel des Theaters 
die für Dritte vorgesehenen Förderansätze seitdem mit einer linearen Steigerung von  2 % pro Jahr 
fortgeschrieben. Die Steigerung bezieht sich sowohl auf die Personal- als auch auf die Sachkostenan-
teile, ausgenommen sind lediglich reine Programmmittel und befristete Zuschüsse (vgl. Niederschrift 
über die Sitzung des Kulturausschusses am 28.11.2018, TOP 18, Nr. 14). Auf die e.V. Musikschulen 
sollte dieser Weg ausgeweitet und der Zuschuss mit Beginn des Jahres 2022 ebenfalls um 2 % pro 
Jahr fortgeschrieben werden. 
 
Die Personalkosten stellen mit einem Anteil von mehr als 90% den weitaus größ ten Kostenblock an 
den Musikschulen dar, wie eine Auswertung des Landesverbands der Musikschulen NRW aus 2020 
zeigt. Die durchschnittlichen Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst der letzten 20 Jahre liegen nach 
den Ergebnissen einer städtischen Arbeitsgruppe, die sich mit der Harmonisierung und Dynamisie-
rung der Zuschüsse an Dritte beschäftigt hat, bei rund 2,0  % bis 2,3 % (vgl. V/0792/2018). Auch die 
Sachkosten unterliegen einer Preissteigerungsrate. Insgesamt ist eine Steigerungsrate von 2 % daher 
angemessen. 
 
Die aktuelle Finanzformel ist in ihrer prozentualen Verteilung der Zuschüsse unter den Musikschulen 
abgestimmt. Es besteht Einigkeit mit den e.V. Musikschulen, dass die Finanzformel auch in den 
nächsten Jahren so fortgeführt werden soll. 
 
Eine dynamische Förderung der e.V. Musikschulen müsste auch gleichzeitig auf die Honorarkräfte 
der Westfälischen Schule für Musik ausgeweitet werden, damit auch deren Honorar künftig wie be-
schrieben an die Tarifentwicklung angepasst wird und es zu keinem entsprechenden Ungleichgewicht 
in der Stadt kommt. Das aktuelle Honorar für eine Unterrichtseinheit (45 Min.) an der WSfM wurde 
2019 mit 30  EUR festgelegt und liegt damit landesweit im oberen Drittel. Dies ist wegen der ver-
gleichsweise hohen Lebenshaltungskosten in Münster angemessen und für die Attraktivität der Mu-
sikschule entscheidend. Gute freie Musiklehrer/-innen werden mit einem fairen Honorar wertgeschätzt 
und als motivierte Mitarbeiter/-innen an die Musikschulen in Münster gebunden. Deshalb ist eine Dy-
namisierung, die sich wie dargestellt an der gemittelten Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst/TVöD 
orientiert, im Sinne einer nachhaltigen Honorarentwicklung geboten. 
 
 
Auswirkungen auf den Haushalt 
Zurzeit bekommen die Stadtteilmusikschulen einen jährlichen Zuschuss i.H.v. 813.730 EUR (festge-
schrieben bis 2024, vgl. Haushaltsplan 2021 mit Nachtrag; ab 2025: 663.730 EUR). Das Honorar liegt 
wie erläutert aktuell bei 30 EUR je Unterrichtseinheit.  
 
Die vorgeschlagene Steigerung von jährlich 2% würde in der Produ ktgruppe 0403 „ Westfälische 
Schule für Musik und Förd erung der Stadtteilmusikschulen“ in den Jahren 2022 -2025 zu folgenden 
nicht veranschlagten Aufwendungen/Mehraufwendungen führen: 
 
Zuschuss an die e.V. Musikschulen 
aktuell insgesamt 813.730 € 
* 813.730 € festgeschrieben bis 2024, vgl. Haushaltsplan 2021 mit Nachtrag; ab 2025: 663.730 €

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V/0537/2021 
 
Entwicklung 2022 und über den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung: 
  Steigerung Zuschuss 
(gerundet) 
  
  
2022 16.275 € 830.010 € 
  
  
2023 16.600 € 846.610 € 
  
  
2024 16.932 € 863.540 € 
  
  
2025 17.271 € 880.810 € 
  
  
 
Verteilung des Steigerungsbetrages 2022 auf die einzelnen e.V. Musikschulen 
Nienberge e.V. 31,58% 5.140 €  
Roxel e.V. 
 
25,40% 4.134 €  
Wolbeck e.V. 21,87% 3.559 €  
Albachten e.V. 21,15% 3.442 €  
  
100% 16.275 €  
 
 
Honorarkräfte WSfM 
Honoraransatz, SOLL 2020*, gerundet 
 
           
638.300 €  
* inkl. KSK, ohne das Projekt „Kultur macht stark“  
und die Honorare des Projektbereichs 
 
  Steigerung Ansatz 
(gerundet)  
  2022        12.766 €  651.070 € 
  2023        13.021 €  664.090 € 
  2024        13.282 €  677.370 € 
  2025        13.548 €  690.920 € 
  
      
 
Honorar je Unterrichtseinheit aktuell  
                
30,00 €  
       Steigerung Honorar je UE 
  2022             0,60 €               30,60 €  
  2023             0,61 €               31,21 €  
  2024             0,62 €               31,84 €  
  2025             0,64 €               32,47 €  
   
Die Erhöhungen wären im Haushaltsplan 2022 aufzunehmen, wobei die Honorarsteigerung erst zum 
Schuljahreswechsel umgesetzt werden sollte. Der Kostendeckungsgrad für die Produktgruppe fiele 
entsprechend geringer aus. 
 
Die Westf. Schule für Musik und die e.V. Musikschulen sind in ihren gemeinsamen Gesprächen ent-
sprechend dem politischen Auftrag von einer dauerhaften Dynamisierung ausgegangen. Aktuell hat 
der Rat der Stadt Münster einen Beschluss zur generellen Befristung städt. Zuschüsse gefasst, siehe 
Vorlage V/0378/2021. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die angespannte haushalterische 
Lage wäre zunächst auch eine Diskussion über eine Dynamisierung bis ins Jahr 2025 denkbar.

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V/0537/2021 
weitere Varianten 
Folgende weitere Varianten für eine Dynamisierung des Zuschusses an die e.V. Musikschulen sowie 
der Honorare hat die WSfM intern diskutiert und verworfen: 
 
Variante II - lineare Steigerung nur für den Personalkostenanteil des Zuschusses der e.V. Mu-
sikschulen und für die Honorare an der WSfM um 2 % pro Jahr 
 
Variante III - nachlaufende Berücksichtigung der tatsächlichen Tarifsteigerung im öffentlichen 
Dienst/TVöD nur für den  Personalkostenanteil des Zuschusses der e.V. Musik-
schulen und bei den Honoraren der WSfM 
 
Die Varianten II und III sehen allein eine Dynamisierung des Personalkostenanteils vor. Da natürlich 
auch die Sachkosten von Preissteigerungen betroffen sind, bleiben sie insofern unvollständig und 
weniger sachgerecht. Zudem sind die Varianten im Vergleich komplexer. Für beide Varianten würde 
eine einmalige Festlegung des Verhältnisses Personalkosten zu Sachkosten nötig. Der so festgelegte 
Personalanteil würde mit einem Prozentwert gesteigert, wohingegen der Zuschuss für die Sachkosten 
fix bliebe. Wechselnde Schwerpunkte bezüglich der Personal- und Sachkosten bei den Musikschulen 
könnten bei dieser Vorgehensweise deshalb in den Folgejahren zu deutlichen Verwerfungen führen. 
Eine nachlaufende Berücksichtigung der tatsächlichen Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst/TVöD 
wie in Variante III bildet die reale Tarifsteigerung zwar am besten ab, bringt aber nur für die Dauer der 
Tarifeinigung Planungssicherheit (Tarifrunde 2020: Festlegung für 2021 und 2022). Für die Folgejahre 
muss mit Schätzwerten gearbeitet werden. 
 
Insgesamt überwiegen die Vorteile der empf ohlenen Variante I, die neben der Planungssicherheit 
auch die gewünschte Harmonisierung mit der freien Kulturszene in der Handhabung bringt. Darüber 
hinaus kommt sie klar daher und wird der Sache mindestens ebenso gerecht wie die komplexeren 
Varianten II und III. Nicht zuletzt bleibt bei der Abwägung zu bedenken, dass die in Rede stehenden 
Mehraufwendungen nur einen geringen Anteil an den Gesamtaufwendungen der Stadt Münster ha-
ben. Auch dies spricht für einen möglichst einfachen Weg. 
 
Die finanziellen Auswirkungen aller drei Varianten sind in der Anlage gegenübergestellt. 
 
 
Stellungnahme des Finanzdezernates: 
 
Der finanzielle Gesamteffekt der Variante I beläuft sich im Planungszeitraum von 2022 bis 2025 auf 
296.274 €. Das ist angesichts der derzeitigen Haush altslage, die weiterhin von Corona -bedingten 
Belastungen geprägt ist, eine relevante Größenordnung. Unabhängig von der Einzelbewertung zu 
dieser Vorlage ist zu berücksichtigen, dass es derzeit keine einheitliche „Dynamisierung“ von Perso-
nalkostenzuschüssen an Dritte gibt. Gleiches gilt dem Grunde nach für die Entwicklung der Honorare 
in den unterschiedlichen städtischen Aufgabenfeldern. 
 
Neben der hier in Rede stehenden weiteren Dynamisierung der Zuschüsse für die e.V.-Musikschulen 
bzw. Erhöhung der Honorare für die Honorarkräfte der WSfM sind in den letzten Wochen und Mona-
ten bereits zahlreiche weitere Anträge auf Dynamisierung von Zuschüssen, auf erstmalige oder wei-
terzuführende Zuschussgewährungen an die Verwaltung herangetragen worden. 
 
Alle Zuschusserhöhungen bzw. Neubeantragungen zusammen genommen würden zu einer Haus-
haltsverschlechterung im siebenstelligen Euro -Bereich führen. Diese Spielräume sind im aktuellen 
Haushaltsplanentwurf, der Ende September in den Rat eingebracht wird, nicht gegeben.

- 5 - 
V/0537/2021 
Die Verwaltung bereitet die Zuschussanträge in den unterschiedlichen Themenbereichen wie üblich in 
Form von Vorlagen oder tabellarischen Aufstellungen auf, die für die Etatberatungen der Gremien 
vorgelegt werden und Hinweise zur Frage der Befristung von Zuschü ssen enthalten (vgl. Vorlage 
V/0378/2021). Die Verwaltung empfiehlt, die politische Beratung und Festlegung auf einzelne Zu-
schussanpassungen bzw. Neugewährung von Zuschüssen im Lichte aller vorliegenden Anträge zu 
treffen. In diesem Zusammenhang ist auch über die Befristung neuer Zuschüsse oder von Dynamisie-
rungen zu entscheiden. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen: 
 Anlage A 
 Übersicht über die finanziellen Auswirkungen 
 Gemeinsamer Antrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU -Fraktion vom 
05.11.2019

Übersicht über die finanziellen Auswirkungen_Stand11082021

5124 Zeichen

Finanzformel der e.V. Musikschulen in Münster und Honorare der WSfM
Erweiterung um Dynamisierung
Anlage zur Vorlage V/0537/2021
Variante I Variante II Variante III
lineare Steigerung des Zuschusses um 2 % lineare Steigerung des Personalkostenanteils um 2 % nachlaufende Berücksichtigung der tatsächlichen Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst/TVöD
beim Personalkostenanteil
A Zuschuss an die e.V. Musikschulen A Zuschuss an die e.V. Musikschulen A Zuschuss an die e.V. Musikschulen
aktuell insgesamt* 813.730 € aktuell insgesamt* 813.730 € aktuell insgesamt* 813.730 €
   davon 90 % Personalkostenanteil** 732.357 €    davon 90 % Personalkostenanteil** 732.357 €
Entwicklung 2022 und über den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung:Entwicklung 2022 und über den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung:Entwicklung 2022 und über den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung:
Steigerung Zuschuss
(gerundet) Steigerung Personalkosten SachkostenZuschuss
(gerundet) Steigerung berücksichtigte Tarif-
steigerung aus VorjahrPersonalkosten SachkostenZuschuss
(aufgerundet)
2022 16.275 €      830.010 € 2022 14.647 € 747.004 € 81.373 € 828.380 € 2022 10.253 € 2021: +1,4% 742.610 € 81.373 € 823.990 €
2023 16.600 €      846.610 € 2023 14.940 € 761.944 € 81.373 € 843.320 € 2023 13.367 € 2022: +1,8% 755.977 € 81.373 € 837.350 €
2024 16.932 €      863.540 € 2024 15.239 € 777.183 € 81.373 € 858.560 € 2024 15.120 €2023: +2% geschätzt*** 771.097 € 81.373 € 852.470 €
2025 17.271 €      880.810 € 2025 15.544 € 792.727 € 81.373 € 874.100 € 2025 15.422 € 2024: +2% geschätzt 786.518 € 81.373 € 867.900 €
Verteilung des Steigerungsbetrages 2022 auf die einzelnen Verteilung des Steigerungsbetrages 2022 auf die einzelnen Verteilung des Steigerungsbetrages 2022 auf die einzelnen 
e.V. Musikschulen e.V. Musikschulen e.V. Musikschulen
Nienberge e.V. 31,58% 5.140 €        Nienberge e.V. 31,58% 4.626 € Nienberge e.V. 31,58% 3.238 €
Roxel e.V. 25,40% 4.134 €        Roxel e.V. 25,40% 3.720 € Roxel e.V. 25,40% 2.604 €
Wolbeck e.V. 21,87% 3.559 €        Wolbeck e.V. 21,87% 3.203 € Wolbeck e.V. 21,87% 2.242 €
Albachten e.V. 21,15% 3.442 €        Albachten e.V. 21,15% 3.098 € Albachten e.V. 21,15% 2.169 €
100% 16.275 €      100% 14.647 € 100% 10.253 €
B Honorare, WSfM B Honorare, WSfM B Honorare, WSfM
Ansatz Honorar: SOLL 2020*, gerundet 638.300 €          Ansatz Honorar: SOLL 2020*, gerundet 638.300 €    Ansatz Honorar: SOLL 2020*, gerundet 638.300 €    
* inkl. KSK, ohne das Projekt "Kultur macht stark" und Honorare des Projektbereichs* inkl. KSK, ohne das Projekt "Kultur macht stark" und Honorare des Projektbereichs * inkl. KSK, ohne das Projekt "Kultur macht stark" und Honorare des Projektbereichs
Steigerung Ansatz
(gerundet) Steigerung Ansatz
(gerundet) Steigerung Ansatz
(gerundet)
2022 12.766 €      651.070 € 2022 12.766 €      651.070 € 2022 8.936 €        647.240 €
2023 13.021 €      664.090 € 2023 13.021 €      664.090 € 2023 11.650 €      658.890 €
2024 13.282 €      677.370 € 2024 13.282 €      677.370 € 2024 13.178 €      672.070 €
2025 13.547 €      690.920 € 2025 13.547 €      690.920 € 2025 13.441 €      685.510 €
Honorar je Unterrichtseinheit aktuell 30,00 €              Honorar je Unterrichtseinheit aktuell 30,00 €        Honorar je Unterrichtseinheit aktuell 30,00 €        
Steigerung Honorar je UE Steigerung Honorar je UE Steigerung Honorar je UE
2022 0,60 €          30,60 €            2022 0,60 €          30,60 €               2022 0,42 €          30,42 €                         
2023 0,61 €          31,21 €            2023 0,61 €          31,21 €               2023 0,55 €          30,97 €                         
2024 0,62 €          31,84 €            2024 0,62 €          31,84 €               2024 0,62 €          31,59 €                         
2025 0,64 €          32,47 €            2025 0,64 €          32,47 €               2025 0,63 €          32,22 €                         
* 813.730 € festgeschrieben bis 2024, vgl. Haushaltsplan 2021 mit Nachtrag; ab 2025: 663.730 EUR
** Ein Verhältnis von 90% Personalkosten zu 10% Sachkosten wird ausgehend von der aktuellen 
Zuschusshöhe unterstellt. Der NRW Landesverband der Musikschulen hat eine entsprechende 
Kostenstruktur für die Musikschulen in NRW bestätigt. Das Verhältnis verschiebt sich in den Folgejahren, 
da die Förderung der Sachkosten in dieser Variante mit 81.373 EUR fix bleibt.
* 813.730 € festgeschrieben bis 2024, vgl. Haushaltsplan 2021 mit Nachtrag; ab 2025: 663.730 EUR
** Ein Verhältnis von 90% Personalkosten zu 10% Sachkosten wird ausgehend von der aktuellen Zuschusshöhe unterstellt. Der NRW 
Landesverband der Musikschulen hat eine entsprechende Kostenstruktur für die Musikschulen in NRW bestätigt. Das Verhältnis 
verschiebt sich in den Folgejahren, da die Förderung der Sachkosten in dieser Variante mit 81.373 EUR fix bleibt.
*** Die jüngste Tarifrunde 2020 umfasst die Jahre 2021 und 2022. Ab 2023 wird die Steigerungsrate anhand der durchschnittlichen 
Entwicklung der Vorjahre mit 2% geschätzt.
* 813.730 € festgeschrieben bis 2024, vgl. Haushaltsplan 2021 mit Nachtrag; ab 2025: 663.730 EUR

Beratungsverlauf (4)

25.08.2021 Kulturausschuss
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 11.10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.09.2021 Hauptausschuss
TOP 37 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.09.2021 Rat
TOP 41 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0537/2021
Typ
Vorlagen
Datum
05.07.2021
Erstellt
05.07.2021 10:50