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V/0290/2009

Stiftung Magdalenenhospital - Fortführung des Projektes "Von Mensch zu Mensch"

Vorlagen 27.04.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2009, TOP 26

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

12877 Zeichen

V/0290/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Stiftung Magdalenenhospital - Fortführung des Projektes "Von Mensch zu Mensch" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.06.2009 Stiftungskommission Vorberatung 
04.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
09.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
09.06.2009 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen  
                     mit Behinderungen Vorberatung 
09.06.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
10.06.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
16.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
16.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
18.06.2009 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
18.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
24.06.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
24.06.2009 Rat Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Die Stiftung Magdalenenhospital wird beauftragt, das Projekt „Von Mensch zu Mensch“ auf der 
Grundlage der in Ziffer 3 der Begründung genannten konzeptionellen Bestandteile ab 2010 fortzu-
führen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für das Projekt jährlich 110.000 € aus Mitteln der Stiftung 
Magdalenenhospital bereit zu stellen sind. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die Stiftung stellt ab 2010 jährlich einen Betrag von 110.000 € im Wirtschaftplan der Stiftung Mag-
dalenenhospital bereit. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0290/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Claahsen 
Ruf: 
492 59 03 
E-Mail: 
Claahsen@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.05.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0290/2009 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage und Ziele des Projekts 
 
 Das Projekt „Von Mensch zu Mensch“ startete  im Oktober 2003 in gemeinsamer Trägerschaft der 
Stiftung Magdalenenhospital und des Sozialamtes der Stadt Münster. 
 
 Der Grundgedanke zum Projekt „Von Mensch zu Mensch“ entstand aus dem 2002 entwickelten 
städtischen Konzept „Verantwortung übernehmen für die Menschen in unserer Stadt, ein stadtwei-
tes und stadtteilorientiertes Angebots- und Strukturkonzept für ältere, hilfe- und pflegebedürftige 
sowie demenzkranke Menschen“ (vgl. Vorlagen 20/2002 und 847/2002). In Anträgen der Fraktio-
nen von CDU und Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL sowie der Kommission zur Förderung der Integra-
tion von Menschen mit Behinderungen wurden die Weiterentwicklung und Verbesserung der häus-
lichen Pflege in Münster, Hilfen für Demenzkr anke und ihre Angehörigen sowie eine Stärkung des 
ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagements gefordert. In jedem Stadtteil sollten durch gut 
erreichbare Hilfestrukturen für ältere und hilfebedürftige Menschen Bedingungen geschaffen wer-
den, die es erleichtern, in der eigenen Häuslichkeit bleiben zu können. 
 
 Vor diesem Hintergrund entwickelten das Sozialamt der Stadt Münster und die Stiftung 
Magdalenenhospital 2003 das Konzept für das Projek t „Von Mensch zu Mensch“. Während sich 
die Stadt Münster zu Beginn des Jahrs 2006 aus Gründen der Haushaltskonsolidierung aus der 
Kooperationspartnerschaft mit der Stiftung Magdalenenhospital finanziell zurückziehen musste, 
wurde das Projekt mit erhöhten finanziellen wie organisatorischen Leistungen durch die Stiftung 
fortgeführt.  
 
 2. Projektstand 
  
 Nach der Aufbauphase in den Jahren 2003 bis 2006 endet die vom Rat im Mai 2006 beschlossene 
2. Projektphase am 31.12.2009. In den zurzeit 22 Stadtteilinitiativen, die fast flächendeckend auf 
dem Stadtgebiet von Münster arbeiten, sind weit über 400 Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich 
engagiert. Die Stiftung hat ab 2007 die Wirkungsweise dieses Ehrenamtsprojektes mit Hilfe der 
Fachhochschule Münster überprüft und kommt in ihrem Evaluationsbericht (siehe Vorlage  
V/1929/2008) zu dem Ergebnis, dass die ehrenamtlichen Angebote und Hilfen in besonderem Ma-
ße dazu beitragen, auf den Hilfebedarf älterer Menschen, der nicht durch professionelle Dienstleis-
tungen abgedeckt werden kann, zu reagieren und z. B. den Verbleib älterer Menschen in ihrer 
häuslichen Umgebung zu verlängern. Das Projekt ist in seinen vielfältigen Ansätzen geeignet, an 
der Seite von professionellen Dienstleistern die sozial- und wohnungspolitischen Bedarfe und Er-
fordernisse als Auswirkungen des demografischen Wandels wirkungsvoll zu flankieren. 
 
Jede der 22 Stadtteilinitiativen setzt sich aus einer kleineren oder größeren Gruppe von engagier-
ten Ehrenamtlichen zusammen. Oft werden die Initiativen dabei von Fachkräften aus sozialen Insti-
tutionen oder von Pfarrgemeinden unterstützt. 
Um eine kontinuierliche Qualität der ehrenamtlichen Hilfen gewährleisten zu können und auch, um 
die vielen Helferinnen und Helfer nicht zu überfordern, bietet das Projekt eine umfangreiche, kos-
tenlose Auswahl an Informations- und Qualifikationsthemen, so z. B. bei Fragen zur Unterhaltssi-
cherung, Informationen über psychische Alterserkrankungen, Betreuungsrecht oder Patientenver-
fügungen und Vorsorgevollmachten an. Von zentraler Stelle aus leistet die Projektleitung Bera-
tungs- und Begleitungshilfen zur Stabilisierung der ehrenamtlichen Arbeit der Stadtteilinitiativen 
und unterstützt den Aufbau neuer Gruppen. 
 
3. Fortführung  
 
Das Projekt „Von Mensch zu Mensch“ hat sich in seiner dezentral bürgerschaftlichen Struktur so-
wohl für die in dem Projekt engagierten Ehrenamtlichen als auch für die durch diese Arbeit Unter-
stützen als sehr wirkungsvoll erwiesen. Es ist aus der sozialen Arbeit in den Stadtteilen nicht mehr

- 3 - 
V/0290/2009 
wegzudenken. „Von Mensch zu Mensch“ hat sich sowohl aus Sicht der im Projekt Helfenden und 
Hilfebedürftigen, als auch aus Sicht der Verwaltung als unverzichtbar erwiesen.  
 
Die Stiftung Magdalenenhospital möchte daher „Von Mensch zu Mensch“ als einen Beitrag im 
Kontext weiterer flankierender Stiftungsmaßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation älterer 
Mitbürgerinnen und Mitbürger in ihren Wohnquartieren und zur Förderung weiteren ehrenamtlichen 
Engagements von Bürgerinnen und Bürgern über das Jahr 2009 hinaus fortführen. Das Projekt 
bietet zurzeit bereits über 400 engagementbereiten Bürgern Einsatzfelder für freiwillige Tätigkeiten. 
Oft sind es ältere Menschen selber, die sich engagieren und durch ihre Mitarbeit in einer Stadtteil-
initiative wertvolle soziale Einbindung erfahren, die ihnen einen strukturierten und erfüllten Alltag 
im Alter ermöglicht.  
 
Die Ergebnisse der Projektevaluation wurden Anfang März 2009 mit Ehrenamtlichen der Stadtteil-
initiativen und Hauptamtlichen der Träger, die einzelne Initiativen vor Ort unterstützen,  auf einer 
Tagung vorgestellt, in Arbeitsgruppen erörtert und Anregungen und Wünsche hinsichtlich einer 
Fortführung von „Von Mensch zu Mensch“ erarbeitet.  
 
Demzufolge sind drei Förderbereiche von Bedeutung, auf die die Stiftung ab dem Jahr 2010 die 
Fortführung des Projektes aufbauen möchte: 
 
• Förderprogramm für die Stadtteilinitiativen 
 
Im Bereich der Organisation einer Stadtteilinitiative und beim Einsatz der freiwilligen Helfer 
fallen Kosten an, die von den Ehrenamtlichen privat nicht finanziert werden können. Der 
Einsatz von finanziellen Eigenmitteln kann von den Ehrenamtlichen nicht erwartet werden. 
Die Förderung folgt damit dem Grundsatz, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger unab-
hängig von seiner persönlichen wirtschaftlichen Situation engagieren können sollte.  
 Das Projekt wird somit die finanziellen Bedarfe einer Stadtteilinitiative mit einen Sockelbe-
trag von bis zu 3.000 € pro Jahr  für „Regiekosten“, wie z. B. Portokosten, Telefon, evtl. 
Raummiete, Referentenkosten zu besonderen Fragestellungen, kleinere Aufwandsent-
schädigungen, Fahrtkostenerstattungen, etc. fördern. Für das Förderprogramm bildet die 
Stiftung ab 2010 einen Ansatz in Höhe von insgesamt 66.000 €  auf der Grundlage von 
zurzeit 22 Stadtteilinitiativen. In den nächsten Jahren kann damit gerechnet werden, dass 
sich noch 2 bis 3 weitere Initiativen in bislang noch nicht beteiligten Stadtteilen bilden. Für 
diesen Fall wird sich der Ansatz erhöhen. Für den Fall, dass Stadtteilinitiativen ihre Arbeit 
einstellen oder weniger Fördermittel verbrauchen, sind geringere Kosten zu erwarten.  
 
• Information - Qualifizierung  - Vernetzung - Öffentlichkeitsarbeit 
 
 Ehrenamtliche Arbeit braucht strukturierte Unterstützung durch gezielte Austauschmög-
lichkeiten der Ehrenamtlichen selbst über ihre Arbeit.  Darüber hinaus benötigt sie ein 
passgenaues Angebot an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten , um Ehrenamtliche 
in ihrem Handeln zu stärken und um ihnen die Gewissheit zu geben, dass ihre Angebote 
und Leistungen eine für ehrenamtliche Arbeit angemessene Qualität haben. Dazu bildet die 
Stiftung ein Netzwerk aus geeigneten Fachkräften, das bedarfsgerechte Qualifizierungen 
anbietet. Die Konzipierung einer Fortbildung zum sogenannten „Freiwilligenkoordinator“ 
spielt dabei eine besondere Rolle. Freiwilligenkoordinatoren sollen künftig verstärkt die An-
gebote der Stadtteilinitiativen gestalten und den Einsatz von Ehrenamtlichen vorbereiten. 
Für diesen Aufgabenschwerpunkt stellt die Stiftung insgesamt 10.000 € bereit. Aus diesem 
Ansatz können z. B.  zwei bis drei Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, an denen zwi-
schen 80 und 100 Ehrenamtliche teilnehmen können, finanziert werden.

- 4 - 
V/0290/2009 
• Steuerung des Förderprogramms / fachliche Beratung und Begleitung der Initiativen 
 
Durch die Bildung eines Beirates zur Unterstützung des Förderprogramms ist die Vernet-
zung mit inhaltlich angrenzenden - meist professionellen Hilfeangeboten – sicher zu stellen. 
In der Kooperation mit Fachleuten aus der Sozialplanung, der Altenhilfe, aus dem Bereich 
Pflege und z. Β. der Gesundheitskonferenz oder Anbietern von Pflege- und Betreuungsleis-
tungen müssen die Schnittstellen zwischen den ehrenamtlich leistbaren und den professio-
nell notwenigen Hilfen definiert werden. Diese steuerungsrelevante Aufgabe ist von Bedeu-
tung, um künftig den Stellenwert und die Einbindung des Förderprogramms „Von Mensch 
zu Mensch“ z. B. in das Leistungsspektrum  von Pflegestützpunkten realistisch vornehmen 
zu können. 
 
Die Bereitstellung einer Fachkraft für die zentrale Steuerung und Vernetzung des För-
derprogramms und für die dezentralen Unterstützung der Initiativen in der Praxis wird 
von den Stadtteilinitiativen selbst sowohl im Rahmen der Evaluation als auch anlässlich der 
Fachtagung im Frühjahr 2009 als erforderlich bewertet. Das Spektrum dieser Aufgaben, die 
auch zukünftig mit einem Stundenanteil von ca. einer halben Stelle wahrgenommen werden 
sollen, reicht von der direkten konzeptionellen Beratung, der Vermittlung der Bürgerinnen 
und Bürger mit Hilfebedarf zu den Stadtteilinitiativen über die Unterstützung bei der Abwick-
lung der Öffentlichkeits- und Medienarbeit bis hin zu Hilfen beim Aufbau neuer Stadtteiliniti-
ativen und deren Vernetzung. Für die Dotierung einer halben Fachkraftstelle gemäß TVöD / 
Eingruppierung 8 / 9 kalkuliert die Stiftung einen durchschnittlichen Betrag von 30.000 € 
ein. Dazu kommen personalbedingte Nebenkosten, z. B. für die Ausstattung im IT-Bereich 
oder Mietkosten, etc. in Höhe von ca. 5.000 €. 
 
4. Förderung niedrigschwelliger Hilfe- und Betreuungsgruppen für an Demenz er-
 krankte Menschen 
  
In 4 der 22 Stadtteilinitiativen entwickelte sich in Verlauf der vergangenen Projektphasen 
ein Bedarf im Hinblick auf die Einrichtung einer wöchentlichen Betreuungsgruppe für de-
menzkranke Menschen. Parallel zu diesen Stadtteilinitiativen hat das Projekt „Von Mensch 
zu Mensch“ jeweils einen organisatorisch-konzeptionellen als auch einen finanziellen Be-
trag zum Aufbau der Betreuungsgruppen geleistet. Zwischenzeitlich ist mit dem Geron-
topsychiatrischen Zentrum der Alexianer in Münster vereinbart, dass jetzt und in Zukunft die 
beratende und begleitende Aufbauarbeit neuer Demenzbetreuungsgruppen vor dort aus 
übernommen wird. Das Projekt „Von Mensch zu Mensch“ wird dazu in Zukunft keine eige-
nen Leistungen anbieten. 
 
Auch vor dem Hintergrund der seit dem 01.07.2008 refinanzierbaren Kosten gemäß § 45b 
SGB XI für die Betreuung demenzerkrankter Menschen in ergänzenden wöchentlich ange-
botenen Betreuungsgruppen wird die Stiftung hierzu keine weiteren Mittel bereitstellen. Die 
Stiftung folgt damit dem Nachrangigkeitsgebot im Hinblick auf den Einsatz und die Verwen-
dung von Stiftungsmitteln; vorrangig sind gesetzliche oder öffentliche Mittel einzusetzen.  
 
5. Künftige Finanzierung  
Zur Finanzierung des Förderprogramms, für die Bereitstellung der Informations- und Quali-
fizierungsangebote sowie die zentrale Steuerung des Projektes stellt die Stiftung Magdale-
nenhospital künftig aus ihren jährlichen Erträgen Mittel in Höhe von 110.000 € zur Verfü-
gung. 
   
I. V. 
  
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (12)

27.05.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.06.2009 Stiftungskommission
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2009 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2009 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.10 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2009 Hauptausschuss
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2009 Rat
TOP 26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0290/2009
Typ
Vorlagen
Datum
27.04.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37