V/0581/2009
Bauliche Maßnahmen für die beantragte Umwandlung des vierten Zuges der Wartburgschule, ev. Grundschule, in einen Ganztagszug
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
6642 Zeichen
V/0581/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Bauliche Maßnahmen für die beantragte Umwandlung des vierten Zuges der Wartburgschule, ev. Grundschule, in einen Ganztagszug Beratungsfolge 03.09.2009 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 15.09.2009 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 29.09.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 30.09.2009 Hauptausschuss Vorberatung 30.09.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung perspektivisch den Halbtagszug in einen Ganztagszug an der Wartburgschule umwandeln will. 2. Der Zeitpunkt der Umsetzung der Umwandlung des Halbtagszuges in einen Ganztagszug ist abhängig von der Haushaltslage und wird zu gegebener Zeit in einer separaten Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt. 3. Der Rat beschließt, dass vorbereitend für eine Umwandlung des Halbtagszuges der Wart- burgschule, ev. Grundschule, in einen Ganztagszug die erforderlichen baulichen Maßnah- men (z.B. Einbau Aufzug, Ergänzung Küchenausstattung, Verbesserung Akustik) mit einem Kostenvolumen von maximal 150.000 € umgesetzt werden. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass Baukosten in Höhe von max. 150.000 € entstehen. Vorlagen-Nr.: V/0581/2009 Auskunft erteilt: Frau Haase Ruf: 492 40 11 E-Mail: Haase@stadt-muenster.de Datum: 27.08.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0581/2009 III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlung für Baumaßnah- men Investitionsmaßnahme 4340 Wartburgschule – Baumaßnahmen 4. Ganztags- zug 2010 150.000 Insgesamt: 150.000 Der Rat stimmt zu, dass für die Gegenfinanzierung -soweit möglich- eingesparte Gelder aus dem Konjunkturprogramm II des Bundes oder Restmittel aus Investitionsmaßnahmen der Produktgrup- pe 0301 Leistungen für Schulen eingesetzt werden. Wenn die Gegenfinanzierung abschließend gesichert ist, wird die Verwaltung die Maßnahme in den Etat 2010 einstellen. Begründung: Ausgangslage Die Wartburgschule (evangelische Grundschule) in Münster-Gievenbeck ist vierzügig ausgerichtet. Lediglich ein Zug wird als Halbtagszug geführt. Drei Züge werden als gebundene Ganztagszüge geführt. Zum Schuljahr 2008/09 wurde der Zug mit gemeinsamem Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Kinder in einen gebundenen Ganztagszug umgewandelt. Bereits damals hat die Schulkonferenz der Wartburgschule den Wunsch formuliert, perspektivisch auch den letzten Halb- tagszug in einen Ganztagszug umzuwandeln. Antrag der Wartburgschule auf Umwandlung des letzten Halbtagszuges in einen Ganztags- zug Die Wartburgschule hat nunmehr beantragt, den letzten Halbtagszug in einen Ganztagszug um- zuwandeln und die dafür erforderlichen Baumaßnahmen durchzuführen sowie die Sach- und Per- sonalkosten bereitzustellen. Bei den Schulanmeldungen ist die Nachfrage nach Ganztagsplätzen in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Darüber hinaus beantragen viele Eltern, deren Kinder in der Halbtagsklasse eingeschult werden, aufgrund des hervorragenden Konzeptes des Ganztages einen Wechsel in den Ganztag. Vor dem Hintergrund der Auszeichnung zur Hauptpreisträgerschule der Stiftung Deutscher Schulpreis ist ein noch größerer Zulauf auf die Ganztagsplätze zu erwarten. Mit den bestehenden 3 Ganztagszügen kann der Bedarf nicht gedeckt werden. Aus diesen Gründen ist es auch aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und für die Schule eine konse- quente Weiterentwicklung, auch den vierten Zug in einen Ganztagszug umzuwandeln. - 3 - V/0581/2009 Allerdings müssten dafür die baulichen, finanziellen und personellen Voraussetzungen geschaffen werden. 1. Bauliche Voraussetzungen In dem Klassenhaus des Halbtagszuges ist kein Aufzug vorhanden. Da die Mahlzeiten in den Un- terrichtsräumen eingenommen werden, ist es erforderlich, einen Aufzug einzubauen, damit die Speisen aus dem Küchenbereich in die Unterrichtsräume transportiert werden kann. Beim Neubau des Schulgebäudes wurde die Küche für 2 Ganztagszüge ausgelegt. Die Kapazitä- ten sind ausgeschöpft. Bei einem weiteren Anstieg der Essenszahlen ist eine Ergänzung der Kü- cheneinrichtung und -ausstattung unumgänglich. Die Schule wünscht darüber hinaus eine Verbesserung der Akustik in allen Unterrichtsräumen, um den Lärmpegel zu senken. Nach ersten Ermittlungen ist für die Umsetzung der Maßnahmen mit Kosten in Höhe von rd. 150.000 € zu rechnen. 2. Personelle Voraussetzungen und lfd. Kosten Die Schule hat beantragt, ihr im Falle der Umwandlung des 4. Zuges in einen Ganztagszug im Endausbau 4 halbe Erzieherstellen zur Verfügung zu stellen. Aufgrund des jahrgangsübergreifen- den Unterrichts wären im ersten Jahr der Umwandlung 2 halbe Erzieherstellen und 2 Jahre später 2 weitere halbe Stellen erforderlich. Dies entspricht dem Standard der formal geführten städt. Ganztagsschulen im Grundschulbereich. Darüber hinaus würden zusätzliche Kosten für den Einsatz von hauswirtschaftlichen Gehilfinnen entstehen. Außerdem müssten Sachkosten sowie Verpflegungskostenzuschüsse bereitgestellt werden. Im Endausbau muss mit jährlichen Kosten in Höhe von rd. 146.000 € gerechnet werden. 3. Finanzielle Voraussetzungen Die Finanzierung erfolgt entweder -soweit möglich- aus eingesparten Geldern aus dem Konjunk- turprogramm II des Bundes oder aus Restmitteln aus investiven Maßnahmen der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“. Lösungsvorschlag Aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation und der schwierigen Perspektiven für das Haushalts- jahr 2010 und die mittelfristige Finanzplanung kann ein Ratsbeschluss über eine Umwandlung des 4. Zuges und die Bereitstellung der jährlichen Personal- und Sachkosten frühestens im Rahmen der Etatberatungen 2010 herbeigeführt werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein entsprechender Ratsbeschluss der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde, in diesem Fall die Bezirksregierung Münster, bedarf, zumal neben den städtischerseits zu finanzierenden Erzieherstellen vom Land auch ein 20 %iger Lehrerstellen- zuschlag erwartet wird. Es ist deshalb beabsichtigt, zunächst nur die erforderlichen Baumaßnahmen zu realisieren, um bereits die baulichen Voraussetzungen für den Ganztagszug zu schaffen. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0581/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.08.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37