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V/0280/2026

Zuschnitt des Bundestagswahlkreises - Antrag an den Rat Nr. A-R/0003/2026, CDU-Ratsfraktion "Keine Veränderung des Bundestagswahlkreiszuschnitts für die Stadt Münster"

Vorlagen 18.06.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 01.07.2026, TOP 13

Beschlussvorlage

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Anlage zu V-0280-2026, Antrag an den Rat Nr. A-R-0003-2026

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Beschlussvorlage

3910 Zeichen

V/0280/2026 
V/0280/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Zuschnitt des Bundestagswahlkreises -  
Antrag an den Rat Nr. A-R/0003/2026, CDU-Ratsfraktion Münster, "Keine Veränderung des 
Bundestagswahlkreiszuschnitts für die Stadt Münster" 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   01.07.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   01.07.2026 Rat Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass im Wahlkreis 128 Münster auf der Grundlage der 
zu berücksichtigenden Bevölkerungsgröße eine Abweichung von + 14 % festzustellen ist.  
 
Aus dieser Begründung heraus wird der Antrag nicht aufgegriffen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine. 
 
 
 
Begründung: 
 
Maßstab für eine Überprüfung der Bundestagswahlkreiszuschnitte und deren formale Bestimmung 
sind die Verfassungsgrundsätze der Wahlgleichheit und chancengleichen Wahl. So soll bundesweit 
derselbe Erfolgswert von Stimmen garantiert und die Chance, gewählt zu werden, in gleicher Weise 
gewährleistet bleiben.  
 
Als relevante Größe ist dabei der Entwicklung von Bevölkerungszahlen gegenüber der Beibehaltung 
von Stadtgrenzen besondere Bedeutung beizumessen. Dem trägt der Gesetzgeber durch die in § 3 
Absatz 1 Ziffer 3 Bundeswahlgesetz (BWahlG) festgelegten Toleranzgrenzen Rechnung. 
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice  
 
24.06.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Waldeyer  
Telefon: 492-3307 
waldeyer@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0280/2026 
Im Wahlkreis 128 Münster ist auf der Grundlage der zu berücksichtigenden Bevölkerungsgröße die 
Anzahl mit + 14 % an der Grenze zur absoluten Höchstgrenze festzustellen. Vor diesem Hintergrund 
ist die Stadt Münster aufgefordert, die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze zu unterstützen. Die Be-
deutung der langfristig unverändert gebliebenen Wahlgebietsgrenzen ist daher entsprechend der ge-
setzgeberischen Intention einzuordnen.  
 
Die Zuordnung der Bevölkerung zu einem Wahlkreis muss in demokratischer Weise vorrangig die 
Gleichheit des Erfolgswertes jeder Stimme und die Chancengleichheit für Wahlbewerberinnen und 
Wahlbewerber zur Folge haben. Dieses Ansinnen zu unterstützen, hält der Rat der Stadt Münster für 
geboten.  
 
In formeller Hinsicht ist eine Beteiligung der Vertretung weder in dem Prozess der Überprüfung durch 
die Wahlkreiskommission als unabhängigem Sachverständigengremium noch in dem weiteren Ent-
scheidungsverlauf vorgesehen. 
 
Die Wahlkreiskommission berichtet über die aktuelle Bevölkerungsentwicklung und erarbeitet die aus 
ihrer Sicht erforderlichen Änderungsvorschläge für die Wahlkreiseinteilung. Dies umfasst sowohl die 
Verteilung der Wahlkreise auf die Län der wie auch deren Abgrenzung innerhalb der Länder. Diese 
detaillierten Veränderungsvorschläge müssen begründet werden.  
Die Vorschläge fasst die Kommission in einem Bericht zusammen, den sie innerhalb von fünfzehn 
Monaten nach dem ersten Zusammentritt des Deutschen Bundestages, dem Beginn der Wahlperio-
de, dem Bundesministerium des Innern zuleitet (vgl. § 3 Absatz 4 Satz 1 BWahlG i.V.m. Art. 39 Ab-
satz 2 Grundgesetz).  
 
Das Bundesministerium des Innern leitet den Bericht unverzüglich dem Deutschen Bundestag zu und 
veröffentlicht einen entsprechenden Hinweis auf eine Veröffentlichung als Bundestagsdrucksache im 
Bundesanzeiger (vgl. § 3 Absatz 4 Satz 2 BWahlG).  
Ergeben sich nach diesem Zeitpunkt weitere Tatsachen, die auf eine Notwendigkeit der Veränderung 
der Wahlkreiseinteilung hindeuten, kann das Bundesministerium des Innern die Wahlkreiskommission 
um einen ergänzenden Bericht bitten, der dann ebenfalls dem Bundestag zugeleitet wird ( vgl. § 3 
Absatz 4 Satz 3 BWahlG).  
 
Der Bericht der Wahlkreiskommission ist für den Deutschen Bundestag eine nicht bindende Entschei-
dungshilfe. 
 
 
 
gez. 
Tilman Fuchs 
Oberbürgermeister 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
- Antrag an den Rat Nr. A-R/0003/2026

Anlage zu V-0280-2026, Antrag an den Rat Nr. A-R-0003-2026

2215 Zeichen

Ratsantrag 
Keine Veränderung des Bundestagswahlkreiszuschnitts für die Stadt 
Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster beschließt: 
1. Der Rat der Stadt Münster spricht sich gegen eine Veränderung des bisherigen 
Zuschnitts des Bundestagswahlkreises Münster aus. 
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diese Position gegenüber der Landesregierung 
Nordrhein-Westfalen, dem Ministerium des Innern sowie – soweit möglich – 
gegenüber der Wahlkreiskommission des Deutschen Bundestages zum Ausdruck zu 
bringen. 
3. Die Stellungnahme des Rates ist den münsterischen Bundestagsabgeordneten sowie 
den im Landtag vertretenen Fraktionen zur Kenntnis zu geben. 
 
Begründung 
Der bestehende Zuschnitt des Bundestagswahlkreises Münster hat sich über Jahre hinweg 
bewährt. Er bildet die gewachsene Struktur der Stadt Münster sachgerecht ab, berücksichtigt 
kommunale Identitäten und ermöglicht eine klare demokratische Zuordnung zwischen 
Wahlkreis, Stadtgebiet und politischer Verantwortung. 
Eine Veränderung des Wahlkreiszuschnitts würde die Einheit der Stadt Münster auf 
Bundesebene aufbrechen und die Transparenz für Wählerinnen und Wähler beeinträchtigen. 
Gerade in einer Großstadt mit klar erkennbarer kommunaler Identität ist es aus 
demokratischer Sicht sinnvoll, diese auch im Bundestagswahlkreis abzubilden. 
Die Einwohnerzahl im Bundestagswahlkreis Münster weicht nicht um mehr als 15 Prozent 
vom bundesweiten Durchschnitt ab. Die Stadt Münster erfüllt ihre Funktion als eigenständiger 
Wahlkreis und sollte dies auch künftig tun. 
Der Rat der Stadt Münster hält es daher für geboten, frühzeitig und klar gegenüber Land und 
Bund zum Ausdruck zu bringen, dass eine Veränderung des Bundestagswahlkreiszuschnitts 
für Münster nicht gewünscht ist. 
 
Münster, 19. Januar 2026 
 
gez. 
Stefan Weber 
Mathias Kersting 
Carmen Greefrath 
Angela Stähler  
Marcus Bielefeld 
Olaf Bloch 
Andreas Bracht 
 
 
Meik Bruns 
Dr. Dietmar Erber 
Walter von Göwels 
Alf Rüdiger Kaßenbrock 
Stefan Leschniok 
Babette Lichtenstein van Lengerich 
Jutta Malik 
 
 
Martin Peitzmeier 
Dr. Britta Riederer Freifrau 
von Paar 
Carolin Schwarz 
Jolanta Vogelberg 
Thomas Werth 
Peter Wolfgarten 
 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0003/2026

Beratungsverlauf (2)

01.07.2026 Hauptausschuss
TOP 7 Vorberatung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
01.07.2026 Rat
TOP 13 Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0280/2026
Typ
Vorlagen
Datum
18.06.2026
Erstellt
23.04.2026 15:37