V/0280/2026
Zuschnitt des Bundestagswahlkreises - Antrag an den Rat Nr. A-R/0003/2026, CDU-Ratsfraktion "Keine Veränderung des Bundestagswahlkreiszuschnitts für die Stadt Münster"
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Beschlussvorlage
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V/0280/2026 V/0280/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Zuschnitt des Bundestagswahlkreises - Antrag an den Rat Nr. A-R/0003/2026, CDU-Ratsfraktion Münster, "Keine Veränderung des Bundestagswahlkreiszuschnitts für die Stadt Münster" Beratungsfolge 01.07.2026 Hauptausschuss Vorberatung 01.07.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass im Wahlkreis 128 Münster auf der Grundlage der zu berücksichtigenden Bevölkerungsgröße eine Abweichung von + 14 % festzustellen ist. Aus dieser Begründung heraus wird der Antrag nicht aufgegriffen. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Begründung: Maßstab für eine Überprüfung der Bundestagswahlkreiszuschnitte und deren formale Bestimmung sind die Verfassungsgrundsätze der Wahlgleichheit und chancengleichen Wahl. So soll bundesweit derselbe Erfolgswert von Stimmen garantiert und die Chance, gewählt zu werden, in gleicher Weise gewährleistet bleiben. Als relevante Größe ist dabei der Entwicklung von Bevölkerungszahlen gegenüber der Beibehaltung von Stadtgrenzen besondere Bedeutung beizumessen. Dem trägt der Gesetzgeber durch die in § 3 Absatz 1 Ziffer 3 Bundeswahlgesetz (BWahlG) festgelegten Toleranzgrenzen Rechnung. Amt für Bürger - und Ratsservice 24.06.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Waldeyer Telefon: 492-3307 waldeyer@stadt - muenster.de - 2 - V/0280/2026 Im Wahlkreis 128 Münster ist auf der Grundlage der zu berücksichtigenden Bevölkerungsgröße die Anzahl mit + 14 % an der Grenze zur absoluten Höchstgrenze festzustellen. Vor diesem Hintergrund ist die Stadt Münster aufgefordert, die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze zu unterstützen. Die Be- deutung der langfristig unverändert gebliebenen Wahlgebietsgrenzen ist daher entsprechend der ge- setzgeberischen Intention einzuordnen. Die Zuordnung der Bevölkerung zu einem Wahlkreis muss in demokratischer Weise vorrangig die Gleichheit des Erfolgswertes jeder Stimme und die Chancengleichheit für Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber zur Folge haben. Dieses Ansinnen zu unterstützen, hält der Rat der Stadt Münster für geboten. In formeller Hinsicht ist eine Beteiligung der Vertretung weder in dem Prozess der Überprüfung durch die Wahlkreiskommission als unabhängigem Sachverständigengremium noch in dem weiteren Ent- scheidungsverlauf vorgesehen. Die Wahlkreiskommission berichtet über die aktuelle Bevölkerungsentwicklung und erarbeitet die aus ihrer Sicht erforderlichen Änderungsvorschläge für die Wahlkreiseinteilung. Dies umfasst sowohl die Verteilung der Wahlkreise auf die Län der wie auch deren Abgrenzung innerhalb der Länder. Diese detaillierten Veränderungsvorschläge müssen begründet werden. Die Vorschläge fasst die Kommission in einem Bericht zusammen, den sie innerhalb von fünfzehn Monaten nach dem ersten Zusammentritt des Deutschen Bundestages, dem Beginn der Wahlperio- de, dem Bundesministerium des Innern zuleitet (vgl. § 3 Absatz 4 Satz 1 BWahlG i.V.m. Art. 39 Ab- satz 2 Grundgesetz). Das Bundesministerium des Innern leitet den Bericht unverzüglich dem Deutschen Bundestag zu und veröffentlicht einen entsprechenden Hinweis auf eine Veröffentlichung als Bundestagsdrucksache im Bundesanzeiger (vgl. § 3 Absatz 4 Satz 2 BWahlG). Ergeben sich nach diesem Zeitpunkt weitere Tatsachen, die auf eine Notwendigkeit der Veränderung der Wahlkreiseinteilung hindeuten, kann das Bundesministerium des Innern die Wahlkreiskommission um einen ergänzenden Bericht bitten, der dann ebenfalls dem Bundestag zugeleitet wird ( vgl. § 3 Absatz 4 Satz 3 BWahlG). Der Bericht der Wahlkreiskommission ist für den Deutschen Bundestag eine nicht bindende Entschei- dungshilfe. gez. Tilman Fuchs Oberbürgermeister Anlagen: - Antrag an den Rat Nr. A-R/0003/2026
Anlage zu V-0280-2026, Antrag an den Rat Nr. A-R-0003-2026
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Ratsantrag Keine Veränderung des Bundestagswahlkreiszuschnitts für die Stadt Münster Der Rat der Stadt Münster beschließt: 1. Der Rat der Stadt Münster spricht sich gegen eine Veränderung des bisherigen Zuschnitts des Bundestagswahlkreises Münster aus. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diese Position gegenüber der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, dem Ministerium des Innern sowie – soweit möglich – gegenüber der Wahlkreiskommission des Deutschen Bundestages zum Ausdruck zu bringen. 3. Die Stellungnahme des Rates ist den münsterischen Bundestagsabgeordneten sowie den im Landtag vertretenen Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Begründung Der bestehende Zuschnitt des Bundestagswahlkreises Münster hat sich über Jahre hinweg bewährt. Er bildet die gewachsene Struktur der Stadt Münster sachgerecht ab, berücksichtigt kommunale Identitäten und ermöglicht eine klare demokratische Zuordnung zwischen Wahlkreis, Stadtgebiet und politischer Verantwortung. Eine Veränderung des Wahlkreiszuschnitts würde die Einheit der Stadt Münster auf Bundesebene aufbrechen und die Transparenz für Wählerinnen und Wähler beeinträchtigen. Gerade in einer Großstadt mit klar erkennbarer kommunaler Identität ist es aus demokratischer Sicht sinnvoll, diese auch im Bundestagswahlkreis abzubilden. Die Einwohnerzahl im Bundestagswahlkreis Münster weicht nicht um mehr als 15 Prozent vom bundesweiten Durchschnitt ab. Die Stadt Münster erfüllt ihre Funktion als eigenständiger Wahlkreis und sollte dies auch künftig tun. Der Rat der Stadt Münster hält es daher für geboten, frühzeitig und klar gegenüber Land und Bund zum Ausdruck zu bringen, dass eine Veränderung des Bundestagswahlkreiszuschnitts für Münster nicht gewünscht ist. Münster, 19. Januar 2026 gez. Stefan Weber Mathias Kersting Carmen Greefrath Angela Stähler Marcus Bielefeld Olaf Bloch Andreas Bracht Meik Bruns Dr. Dietmar Erber Walter von Göwels Alf Rüdiger Kaßenbrock Stefan Leschniok Babette Lichtenstein van Lengerich Jutta Malik Martin Peitzmeier Dr. Britta Riederer Freifrau von Paar Carolin Schwarz Jolanta Vogelberg Thomas Werth Peter Wolfgarten Antrag an den Rat Nr. A-R/0003/2026
Beratungsverlauf (2)
Details
- Aktenzeichen
- V/0280/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.06.2026
- Erstellt
- 23.04.2026 15:37