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V/0217/2011

Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 33 für den Bereich Windthorststraße / Ludgeristraße / Prinzipalmarkt / Salzstraße / Loergasse / Loerstraße

Vorlagen 01.04.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.05.2011, TOP 26.1.1

Beschlussvorlage

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V-0217-2011-Anlage-2-Uebersicht

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Anlage-1-Begründung

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Beschlussvorlage

3250 Zeichen

V/0217/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 33 für den Bereich Windthorststraße / Ludgeristraße / 
Prinzipalmarkt / Salzstraße / Loergasse / Loerstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
19.05.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
25.05.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
25.05.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1.  Die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 33 für den Bereich Windthorststraße / Ludge-
ristraße / Prinzipalmarkt / Salzstraße / Loergasse / Loerstraße wird gemäß § 2 (1) und 1 (8) 
Baugesetzbuch (BauGB) zum Zwecke der öffentlichen Auslegung beschlossen. 
Die Begründung zur Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 33 wird ebenfalls beschlossen. 
 
2.  Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 33 
wird gemäß § 3 (1) Satz 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. 
 
3. Der Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 15.02.2006 zur Aufstellung des Bebauungs-
planes Nr. 503: Ludgeristraße / Klarissengasse / Stubengasse / Windthorststraße wird aufge-
hoben. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Der Stadt Münster entstehen durch die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 33 keine Kosten 
und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
1. Der Durchführungsplan Nr. 33 ist aufgrund der geringfügigen Festsetzungstiefe und -dichte zur 
geordneten weiteren städtebaulichen Entwicklung entbehrlich. In den noch rechtsverbindlichen 
Bereichen wird zur weiteren geordneten Entwicklung für absehbare Zeit kein Regelungsbedürf-
nis im Rahmen der Bauleitplanung gesehen. Die vorhandenen gesetzlichen Grundlagen des 
Baugesetzbuches sind in diesem Bereich zur Beurteilung von Bauvorhaben ausreichend. Die 
im Durchführungsplan Nr. 33 festgesetzten Verkehrsflächen stehen insbesondere im Bereich 
Vorlagen-Nr.: 
V/0217/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Hülk 
Ruf: 
492 61 90 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.04.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0217/2011 
Stubengasse der zwischenzeitlich realisierten Nutzung entgegen. Der Durchführungsplan soll 
aus den v.g. Gründen aufgehoben werden. 
 
2. Da sich die Aufhebung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht auswirkt, kann auf die 
frühzeitige Bürgerunterrichtung verzichtet werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben während 
der folgenden Offenlegung des Bebauungsplanes zum Zwecke der Aufhebung die Gelegenheit 
sich ausführlich über das Verfahren und seine Auswirkungen zu unterrichten. 
 
3. Im Zusammenhang mit der Planung des Hanseviertels hat der Rat 2006 den Beschluss zur 
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 503 gefasst. Dieser Bebauungsplan ist aufgrund der zwi-
schenzeitlich realisierten Bebauung aus städtebaulichen Gründen nicht mehr erforderlich. Der 
Aufstellungsbeschluss des Rates soll daher aufgehoben werden. 
 
Weitere Einzelheiten sind aus der anliegenden Begründung ersichtlich. 
 
Die Offenlegung des Durchführungsplanes Nr. 33 zum Zwecke der Aufhebung soll vor den Som-
merferien erfolgen. 
 
I.V.  
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Übersichtsplan

V-0217-2011-Anlage-2-Uebersicht

168 Zeichen

Bebauungsplan Nr. 33 - AufhebungStadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
ST ADT M T ÜNS ER Plangebiet - Maßstab 1:5000
Anlage 2
z
ur Vorlage Nr. V/0217/2011

Anlage-1-Begründung

3707 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage an den 
Rat Nr. 217/2011 
 
B e g r ü n d u n g  
 
zur Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 33 für den Bereich 
Windthorststraße / Ludgeristraße / Prinzipalmarkt / Salzstraße /  
Loergasse / Loerstraße 
 
Am 07.11.1960 wurde für den Bereich Windthorststraße / Ludgeristraße / Prinzipalmarkt / 
Salzstraße / Loergasse / Loerstraße nach den Vorschriften des Gesetzes über Maßnahmen 
zum Aufbau in den Gemeinden (Aufbaugesetz) vom 29.04.1950 (GV. NW. 1950 S.78) der 
Durchführungsplan Nr. 33 förmlich festgestellt. Inhalt dieses Durchführungsplanes, der im 
Sinne des § 173 Baugesetzbuches als übergeleiteter Bebauungsplan gilt, war die Schaffung 
der planungsrechtlicher Voraussetzungen u.a. zur Neuordnung der Grundstücke und des 
Straßennetzes sowie zur Errichtung des Stadthauses 1. 
 
Der Durchführungsplan wurde im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 
Nr. 201 (Neubau Karstadt / Umfeld Clemenskirche) und der Aufstellung des Bebauungspla- 
nes Nr. 491 (Neubebauung Stubengassen) teilweise aufgehoben. Ferner hatte der Rat für 
den Bereich des zwischenzeitlich realisierten Hanseviertels den Beschluss zur Aufstellung 
eines Bebauungsplanes gefasst. 
 
Der Durchführungsplan setzt keine Art der baulichen Nutzung sowie keine Grund- und Ge- 
schossflächenzahlen fest. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung werden lediglich für 
das damals geplante Stadthaus 1 und die Teilbereiche an der Westseite der Stubengasse 
und der Nordseite der Klemensstraße die zulässige Anzahl der Vollgeschosse festgesetzt. In 
wenigen weiteren Bereichen wurden ferner Flucht- und Baulinien ausgewiesen. Weiterge- 
hende Festsetzungen z.B. zur Bauhöhe, Dachneigung, …. wurden nicht getroffen. Die im 
noch rechtsverbindlichen Bereich des Durchführungsplanes heute vorhandene Bebauung 
wurde im Wesentlichen auf der Grundlage des § 34 Baugesetzbuch beurteilt.  
 
Die Verkehrsflächen wurden entsprechend den im Durchführungsplan getroffenen Festset- 
zungen im Wesentlichen realisiert. Ferner überplant z.B. das heute umgebaute Parkhaus 
Stubengasse die damals dort festgesetzte Verkehrsfläche (damalige Tankstelle). 
 
Im Zusammenhang mit der Neubebauung des Stubengassenparkplatzes ist die Einziehung, 
Teileinziehung und Neu-/Umwidmung der Straßen und Plätze in diesem Bereich erforderlich. 
Die Stubengasse und die Klarissengasse sind bislang dem allgemeinen Verkehr gewidmet. 
Durch ihre Lage zwischen den Fußgängerzonen der Ludgeristraße und Stubengasse ist die 
Widmung für den allgemeinen KFZ-Verkehr aufgrund des fehlenden Netzanschlusses in die- 
sem Bereich hinfällig. Zur Änderung der Widmungen in diesem Bereich wird ein gesondertes 
Verfahren durchgeführt. 
 
Der Durchführungsplan Nr. 33 ist aus den v.g. Gründen und aufgrund der geringfügigen 
Festsetzungstiefe und -dichte zur geordneten weiteren städtebaulichen Entwicklung entbehr- 
lich. In den noch rechtsverbindlichen Bereichen wird zur weiteren geordneten Entwicklung für 
absehbare Zeit kein Regelungsbedürfnis im Rahmen der Bauleitplanung gesehen. Die vor- 
handenen gesetzlichen Grundlagen des Baugesetzbuches sind in diesem Bereich zur Beur- 
teilung von Bauvorhaben ausreichend. 
 
Der Durchführungsplan soll daher insgesamt aufgehoben werden.

Durch die Aufhebung des Durchführungsplanes werden unter Berücksichtigung der Planin- 
halte die Belange des Umweltschutzes gem. § 1 (6) Nr. 7 BauGB nicht berührt.  
 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zur Aufhe- 
bung des Durchführungsplanes Nr. 33 für den Bereich Windthorststraße / 
Ludgeristraße / Prinzipalmarkt / Salzstraße / Bolandgasse / Alter Steinweg / 
Loergasse / Loerstraße 
 
Münster, 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (4)

10.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.05.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.05.2011 Hauptausschuss
TOP 22.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.05.2011 Rat
TOP 26.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Ludgeristraße
  • Salzstraße
  • Loerstraße
  • Klarissengasse
  • Stubengasse
  • Windthorststraße
  • Alter Steinweg
  • Prinzipalmarkt
  • Klemensstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0217/2011
Typ
Vorlagen
Datum
01.04.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37