V/1040/2020
Bebauungsplan Nr. 611 - Offenlegung
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Berichtsvorlage
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V/1040/2020 V/1040/2020 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Bebauungsplan Nr. 611: Westlich Albersloher Weg / Nördlich Willy-Brandt-Weg Kenntnisnahme des Planentwurfs zur öffentlichen Auslegung [Neubau Polizeipräsidium] Beratungsfolge 26.01.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 04.02.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 611: Westlich Albersloher Weg / Nördlich Willy-Brandt-Weg öffentlich auszulegen. Einordnung der Planung Die Stadt Münster plant zusammen mit der Polizei eine Verlagerung des Polizeipräsidiums in den Gewerbepark Loddenheide. Hintergrund der Planung ist, dass die verschiedenen Dienststellen der Polizei Münster aktuell auf insgesamt neun Standorte im Stadtgebiet verteilt sind. Aufgrund stetig steigender Be schäftigtenzah- len, fehlender Erweiterungsoptionen sowie altersbedingter Mängel an einzelnen Gebäuden besteht Bedarf an einer Neuordnung. Am neuen Standort sollen zukünftig verschiedene Einrichtungen der Polizei gebündelt werden. Unter anderem soll der St andort Raum bieten für eine Wache mit zentralem Polizeigewahrsam und einer Einsatzleitstelle, kriminaltechnische Untersuchungslabore, eine zentrale, multifunktionale Bespre- chungs- und Veranstaltungsfläche sowie eine öffentlich zugängliche Kantine. Auch ein einladendes, offenes und bürgerfreundliches Foyer als zentrale r Zugangsbereich für Gäste und Besucher soll am neuen Standort umgesetzt werden. Insgesamt sollen am neuen Standort die Rahmenbedingungen geschaffen werden, um der Polizeiar- beit in Münster langfristige und zukunftsfähige Perspektiven zu bieten. Als Ergebnis einer stadtweiten Standortanalyse wurde die Fläche im Gewerbegebiet Loddenheide, im Kreuzungsbereich Albersloher Weg und Willy -Brandt-Weg, als neuer Standort identifiziert. Das rund 31.850 m² große Plangebiet Stadtplanungsamt 04.01.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Sauer / Herr Husmann Telefon: 492-6113 / 492-6194 Sauer@stadt-muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/1040/2020 liegt aktuell größtenteils brach und wird durch den Dag -Hammarskjöld-Weg in zwei Bereiche unter- teilt. Die Standortentscheidung wurde durch den Rat der Stadt Münster mit Beschluss vom 12.02.2020 bestätigt (V/1218/2019). Mit der Vorlage zur Standortentscheidung wurde am 12.02.2020 auch der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 611: Westlich Albersloher Weg / Nördlich Willy -Brandt-Weg gefasst. Die Aufstel- lung eines neuen Bebauungsplans ist notwendig, da das Grundstück auf der Grundl age des derzeit dort geltenden Planungsrechts (Bebauungsplan Nr. 404: Loddenheide – Albersloher Weg / An den Loddenbüschen) nicht entsprechend den Anforderungen der Polizei bebaut werden kann. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 611 wird auch der Flächennutzungsplan (FNP) im betref- fenden Bereich geändert (109. Änderung des FNP). Zur Einleitung des FNP -Änderungsverfahrens erfolgt parallel zu dieser Berichtsvorlage eine Beschlussvorlage an den Rat (V/0972/2020). Kerninhalte der Planung Als Eckpunkte sollen durch den Bebauungsplan Nr. 611 unter anderem folgende Festsetzungen ge- troffen werden: Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Polizeipräsidium als ein zusammen- hängendes Grundstück Neuordnung der verkehrlichen Situation durch die Überplanung des Dag -Hammarskjöld- Weges und eine neue öffentliche Erschließungsstraße rahmensetzende Ausnutzungszahlen, die zum einen auf den Bestand und zum anderen auf die Standortanforderungen der Polizei reagieren Im Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 611 (siehe Anlage 1 zu dieser Vorlage) ist daher vorgesehen, ein großzügiges Baufeld festzusetzen. Das Maß der baulichen Nutzung soll festgesetzt werden durch eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,4. Die Zahlen ge- ben an, wie viel Fläche auf dem Grundstück überbaut werden darf (GRZ) und wie viel Geschossflä- che je Grundstücksfläche zulässig sind (GFZ). Zusätzlich soll durch eine maximale Bauhöhe von rund 27 Metern und eine Beschränkung auf maximal sechs oberirdische Geschosse sichergestellt werden, dass sich die zukünftigen Planungen verträglich in das Umfeld einfügen. Konkretisierung der Planung Das spätere städtebauliche Konzept für den Standort steht aktuell noch nicht fest. Das neue Polizei- präsidium soll durch einen Investor geplant, realisiert und an die Polizei vermietet werden. Zu diesem Zweck schreibt das Land NRW, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes NRW, vertre- ten durch das Polizeipräsidium Münster, in einem EU-weiten Vergabeverfahren die Vermietung paral- lel zur Aufstellung des Bebauungsplans aus. Die durch die Investoren vorzulegenden Planungen ori- entieren sich an den Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 611. Beteiligungsschritte Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Behör- den und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB): Corona-bedingt wurde der Bebauungsplan Nr. 611 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung für vier Wochen ausgelegt und nicht in einer Präsenz veranstaltung öffentlich vorgestellt. Der Vorentwurf war zusammen mit einem Erläuterungstext vom 23. November bis zum 18. Dezember 2020 im Stadtportal sowie im Kundenzentrum des Stadthauses 3 während der Öffnungszeiten ein- sehbar. Telefonisch, per E -Mail od er nach Voranmeldung persönlich bestand für Interessierte die - 3 - V/1040/2020 Möglichkeit sich zu informieren und die Planung zu erörtern. Es wurden allerdings keine Anregungen oder Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit vorgetragen. Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und weitere Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB): Aktuell werden noch die für die öffentliche Auslegung erforderlichen Planunterlagen in Abstimmung mit den zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einge- gangenen Stellungnahmen erarbeitet. Sie können da her nicht vollständig Bestandteil dieser Vorlage sein. Die Anlagen 1 (Planzeichnung) und 2 (Textliche Festsetzungen) zu dieser Vorlage enthalten daher Vorabzüge mit den Kerninhalten der Planung. Rechtzeitig zur öffentlichen Auslegung werden die abgestimmten Unterlagen (Plan, Begründung, Stellungnahmen und Gutachten) vollständig vorlie- gen. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 611 soll im Anschluss an die Beratung in den politischen Gre- mien öffentlich ausgelegt werden. Zeitgleich soll die weitere Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden. Parallel dazu sollen auch die öffentliche Auslegung und die weitere Behördenbeteiligung zur 109. FNP-Änderung stattfinden. Siehe hierzu auch die entsprechend parallel zu beratend e Berichts- vorlage V/1039/2020. Kostenaspekte Durch die Offenlegung des Entwurfs des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die Optionen einer Übernahme der im Zuge der Umsetzung der Planung entstehende n Kosten durch den späteren Investor sind im Vergabeverfahren der Polizei zu erörtern. I. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Planzeichnung (Vorentwurf) Anlage 2 – Textliche Festsetzungen (Vorentwurf)
V-1040-2020-Anlage-1-Planzeichnung
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Stadtplanungsamt Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/1040/2020 NT
V-1040-2020-Anlage-2-Textliche-Festsetzungen
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Textliche Festsetzungen zum Vorentwurf / Seite 1 von 3 V o r a b z u g T e x t l i c h e F e s t s e t z u n g e n zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 611: Westlich Albersloher Weg / Nördlich Willy- Brandt-Weg 1 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 1.2 Maß der baulichen Nutzung - Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 durch Tiefgaragen bis zu einer GRZ von 1,0 - Geschosse unterhalb der Geländeoberfläche sind nicht auf die festgesetzte Geschoss- flächenzahl (GFZ) von 2,4 anzurechnen 1.3 Bauweise, Baulinie - es sind Gebäude von mehr als 50 m Länge zulässig (abweichende Bauweise) - Einhaltung der festgesetzten Baulinie zum Albersloher Weg hin in allen Vollgeschos- sen 1.4 Höhe baulicher Anlagen / Geschossigkeit - Bauhöhe von 84 m über Normalhöhennull (NHN) –entspricht ca. einer absoluten Bau- höhe von 27 m - Überschreitungen sind für technische Anlagen und technische, untergeordnete Bau- teile wie Lüftungs- und Kühlaggregate, Solarpaneele und Photovoltaikanlagen möglich, diese sind von den Außenwänden zurückgesetzt sein - innerhalb der festgesetzten Bauhöhe dürfen maximal sechs Geschosse (inkl. Staffelge- schosse) untergebracht werden - eine Ausnahme bilden Parkhäuser, die mehr als sechs Geschosse haben dürfen, so- fern die maximal zulässige Bauhöhe nicht überschritten wird und das Parkhaus nicht das höchste Gebäude im Plangebiet darstellt 1.5 Nebenanlagen, ruhender Verkehr, Zu- und Abfahrtsverbot - oberirdische Stellplätze, Carports und Garagen sowie Nebenanlagen sind nur inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig - das Zu- und Abfahrtsverbot im Bereich des Albersloher Weg kann ausnahmsweise durch eine Notüberfahrt unterbrochen werden, eine dauerhafte Befahrung ist auszu- schließen Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/1040/2020 Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 611 Westlich Albersloher Weg / Nördlich Willy-Brandt-Weg Textliche Festsetzungen zum Vorentwurf / Seite 2 von 3 1.6 Versiegelung / Freiflächen / Begrünung - es sind mindestens 10 % der Grundstücksfläche vollflächig dauerhaft zu begrünen, dazu zählen insbesondere die Vorgartenflächen (bis auf notwendige Zuwegungen und Zufahrten) - auch offene, ebenerdige Stellplätze sind mit wasserdurchlässigen Materialien (z. B. Po- renpflastern, offenfugige Pflasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o. ä.) anzule- gen - ergänzend sind Grundstücksbereiche, die nicht oder nicht dauerhaft befahrbar sein müssen, gärtnerisch zu gestalten oder mit Rasengittersteinen anzulegen - Flachdächer sind vollflächig fachgerecht mit mindestens 0,10 m begrünbarem Substrat zu bedecken, sowie mit einer standortgerechten Vegetation extensiv zu begrünen und als begrünte Fläche dauerhaft zu unterhalten; Ausnahmen sind für technischen Anla- gen sowie untergeordneten Bauteilen zulässig, sofern sichergestellt ist, dass zumin- dest 60 % der Dachflächen begrünt sind - für Außenwandflächen ohne Öffnungen ab einer Größe von 30 m² und Außenwände von Parkhäusern wird eine Begrünung festgesetzt - Auf Stellplatzanlagen ist je angefangenen sechs ebenerdigen Stellplätzen ein standort- gerechter Baum zu pflanzen 1.7 Passiver Schallschutz - Regelungen zum passiven Schallschutz allgemein und im Besonderen für Räume, die zum Schlafen genutzt werden 2 Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2.1 Fassadengestaltung - in Anlehung an das Umfeld werden Festsetzungen zur Fassadengestaltung aus dem Bebauungsplan Nr. 404 übernommen - Gebäudefassaden sind überwiegend in rotem Ziegelmauerwerk auszuführen –Materi- alkombinationen mit Putz, Naturstein, Stahl und Glas sind zulässig - Gebäudefassaden mit Ausrichtung auf den Albersloher Weg müssen mindestens zu 30 % durch Wandöffnungen gegliedert werden 2.2 Werbeanlagen - in Anlehung an das Umfeld werden die Festsetzungen zu Werbeanlagen aus dem Be- bauungsplan Nr. 404 übernommen 2.4 Einfriedigungen - Bauliche Sichtschutzanlagen in Form von Mauern, Gabionen, u.ä. sind entlang der Grundstücksgrenzen unzulässig. Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 611 Westlich Albersloher Weg / Nördlich Willy-Brandt-Weg Textliche Festsetzungen zum Vorentwurf / Seite 3 von 3 3 Hinweise 3.1 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften 3.2 Bodendenkmale 3.3 Kampfmittel 3.4 Altlasten 3.5 Bauzeitliche Grundwasserabsenkung 3.6 Störfallbetriebe 3.7 Artenschutz - Auflage zum Kiebitzschutz / Bauzeitenbeschränkung - Bauzeitenregelung Gehölze - Bauzeitenregelung Abbruch Bestandsgebäude - Risikomindernde Maßnahmen (ganzjährig) zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Kon- flikte
Anlage A
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Anlage A zur V/1040/2020 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Bericht zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen zum Bebauungs- plan für das geplante neue Polizeipräsidium im Gewerbepark Loddenheide. Der Bebauungsplan wird die Rahmenbedingungen für das Neubauvorhaben definieren. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist die Realisierung eines Neubaus für das Polizeipräsidium Münster, um die bisher über das Stadtgebiet verteilten Nutzungseinheiten der Polizei an einem Standort zu konzentrieren und zu- kunftsgerecht aufzustellen. Ein Teilziel hierzu ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen, um einen solchen Neubau genehmigen zu können. Mit der vorliegenden Berichtsvorlage werden die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans und die weitere Behördenbeteiligung eingeleitet, sodass danach mit dem Satzungsbeschluss des Ra- tes das Planverfahren auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung abgeschlossen werden kann. Neben der Aufstellung eines Bebauungsplans ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Finanzierung Durch die Offenlegung des Entwurfs des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos- ten. Die Optionen einer Übernahme der im Zuge der Umsetzung der Planung entstehenden Kosten durch den späteren Investor sind im Vergabeverfahren der Polizei zu erörtern. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Es besteht keine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für die aufgeführten Querschnittsthemen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Albersloher Weg
- Dag-Hammarskjöld-Weg
- An den Loddenbüschen
- Willy-Brandt-Weg 1
- Loddenheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/1040/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.12.2020
- Erstellt
- 11.12.2020 11:23