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V/0957/2015

PTA Berufsfachschule Münster - Ergänzende Fördermittel der Apothekerkammer Westfalen-Lippe

Vorlagen 11.11.2015

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A_Anlage 1_Vorlage_PTA_FörderungAKWL_KammerbeschlussAnl.1

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D_Anlage 3_Benutzungs- und Gebührensatzung 2016

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Beschlussvorlage

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B_Anlage_Vorlage_PTA_Förderung_Vertragneu

7421 Zeichen

Anlage 2 
 
 
Vertrag zur Förderung der Ausbildung von Pharmazeutisch-
technischen-Assistentinnen und Assistenten 
 
 
 
Zwischen der 
Apothekerkammer Westfalen-Lippe  
Bismarckallee 25, 48151 Münster 
vertreten durch die Präsidentin Frau Gabriele Regina Overwiening 
(als „AKWL“ benannt) 
 
und dem 
 
Schulträger der 
Städtischen Berufsfachschule 
für pharmazeutisch-technische Assistenten der Stadt Münster 
Amt für Schule und Weiterbildung 
Stadthaus 1, Klemensstraße 10, 48143 Münster  
 
vertreten durch 
 
___________________________ 
(als „Träger“ benannt) 
 
wird u nter Aufhebung aller zwischen den Parteien bestehenden Ver träge zur 
Förderung oder sonstigen Zahlung von Zuschüssen der PTA -Ausbildung folgende 
Vereinbarung geschlossen: 
 
Die Ausbildung zur/zum Pharmazeutisch -technischen-Assistenten/Assistentin* 
(„PTA“) gliedert sich in einen zweijährigen schulisch en Lehrgang  und einen 
praktischen Teil. Die schulische Ausbildung findet in PTA-Schulen statt.  
Der Träger ist verantwortlich für die PTA -Schule in Münster. Bislang ist der Träger 
vom Land Nordrhein -Westfalen mit 73,00 € pro Schüler/in und Monat gefördert 
worden. Nach Wegfall d er Förderung we rden alternative Finanzierungswege 
notwendig.

- 2 - 
 
Mit Unterzeichnung dieses Vertrages  beginnt eine Förderung des Trägers durch die 
AKWL, angelehnt an folgenden Zielen: 
 
 Erhöhung der Anzahl qualifizierter Bewerber 
 Verlässlich gute Ausbildung und Abschluss 
 Ergreifen und Ausüben des Berufs 
 Tätigkeit in westfälisch-lippischen Apotheken 
 Lange Verweildauer im Beruf 
 
Der Träger erhält 70,00  € je Schüler und Monat als Fördergeld , wenn er die 
Voraussetzungen zur Erlangung aller Gesamtfördersummen erfüllt.  
 
Hat der  Träger bereits aufgrund anderer bislang geltender Vereinbarungen 
Fördergelder für das Ausbildungsjahr 2015/2017 von der AKWL erhalten, beantragt 
jedoch für diesen Zeitraum nach diesem Vertrag Fördergel d, so erfolgt eine 
Verrechnung mit den bereits geleisteten Beträgen.  
 
1. Voraussetzungen zur Erlangung des Fördergeldes 
 
a) Antrag 
 
Der Träger hat  einen Antrag auf Auszahlung ( Anlage 1) des Fördergeldes  bei der 
AKWL zu stellen.  
 
Der Antrag ist bis Ende des dritten Quartals eines jeden Jahres für das im folgenden 
Kalenderjahr beginnende Schuljahr zu stellen. Für das Schuljahr 2016/2017 ist der 
Antrag bis zum Ende des ersten Quartals 2016 zu stellen. 
 
Für das Schuljahr 2015/2016  wird dieser Antrag rückwirkend für das laufende 
Schuljahr gestellt. Als Antrag für diese n Z eitraum wird der für das Schuljahr 
2016/2017 gestellte Antrag entsprechend angewendet.  
Der Träger verpflichtet sich, den Antrag wahrheitsgemäß auszufüllen und Rückfragen 
zu beantworten. 
 
Auf Anforderung der AKWL sind schriftliche Nachweise zu den im Antrag getätigten 
Angaben zu erbringen. 
 
In einem jährlich jeweils spätestens drei Wochen nach Antragsstellung stattfindenden 
Antragsgespräch wird darüber hinaus die Entwicklung der Ausbildung und der 
Auszubildenden besprochen sowie die Maßnahmen überprüft.

- 3 - 
 
Im Rahmen dieses Antraggespräches entwickeln die Parteien ein umfassendes Bild 
der Tätigkeit des Trägers. 
 
Zudem wird erwartet, dass der Träger regelmäßig seine Maßnahmen auf 
Sinnhaftigkeit und Nutzen überprüft. 
 
Die AKWL entscheidet über den Antrag binnen zwei Wochen nach dem 
Antragsgespräch. Die Entscheidung wird dem  Träger und der Schulleitung 
unverzüglich und unaufgefordert schriftlich mitgeteilt. 
 
b) Kriterien  
 
Die Auszahlung des Fördergeldes ist an die Erfüllung von Kriterien gekoppelt.  
 
Diese Kriterien sind:  
 
ba) Nachwuchswerbung 
bb)  Auswahl der Bewerber 
bc)  (schulische) Ausbildung - Lehrpersonal 
bd)  (schulische) Ausbildung - Lehre 
be)  (schulische) Ausbildung - Rahmenbedingungen 
bf)  Berufsausübung 
 
Diese Kriterien werden im Antrag in einzelne Maßnahmen untergliedert. Diese 
Maßnahmen beziehen sich sowohl auf die Vergangenheit als auch auf geplante 
Aktivitäten. Neben den vorgeschlagenen Maßnahmen können weitere, eigene 
Maßnahmen umgesetzt oder geplant werden. 
 
c) Fördergeld 
 
Unter Fördergeld ist die Summe aller dem Träger zustehenden 
Gesamtfördersummen im Sinne der Ziffer 1e ) zu verstehen („ Fördergeld“). Das 
Fördergeld wird  nur dann ausbezahlt, wenn in jedem Kriterium mindestens eine 
Maßnahme erfüllt wird. 
 
d) Förderwert 
 
Jeder Maßnahme ist - im Antrag erkennbar - eine gewisse Punktzahl von 1 bis 3  
zugewiesen. Jeder Punkt entspricht einem Förderwert („Förderwert“) von 1,00 €.

- 4 - 
 
e) Gesamtfördersumme 
 
Für jedes Kriterium ist eine im Antrag ersichtliche Gesamtfördersumme erreichbar, 
unabhängig davon, ob durch die Erfüllung der Maßnahmen ein höherer Wert erreicht 
wurde. Die Gesamtfördersumme stellt die maximale Gesamtförderung für ein 
Kriterium dar („Gesamtfördersumme“).  
 
f) Förderwerte für geplante Maßnahmen 
 
Geplante Maßnahmen sind grundsätzlich umzusetzen.  Im Falle der Nichtumsetzung 
einer geplanten Maßnahme im vorgesehen Schuljahr sind diese Förderwerte jedoch 
nicht zurück zu gewähren. Sie sind von dem Träger im folgenden Schuljahr zur 
Erreichung der genannten Ziele einzusetzen.  
 
Sofern auch diese Nutzung unterbleibt,  wird der entsprechende Förderwert bei dem 
darauffolgenden Förderantrag in Abzug gebracht. 
Eine Verwendung der Förderwerte zur Reduzierung der eigenen finanziellen 
Beteiligung des Trägers an den PTA-Schulen ist nicht möglich. 
 
2. Entscheidung über Antrag 
 
Die Überprüfung der Angaben des Trägers sowie die Entscheidung über die 
Erfüllung der Maßnahmen und die damit verbundene Vergabe der Förderwerte 
erfolgt ausschließlich durch die AKWL. 
Die Entscheidung der AKWL ist unanfechtbar. 
 
3. Auszahlung des Fördergeldes 
 
Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt halbjährlich zehn Tage nach Nennung der 
aktuellen Schülerzahlen durch die Träger.  
Der AKWL sind jeweils zum Ende eines Schulhalbjahres unaufgefordert die aktuellen 
Schülerzahlen zu nennen. Das Fördergeld wird diesen Zahlen regelmäßig 
unaufgefordert und unverzüglich angepasst. 
Der Träger verpflichtet  sich, der AKWL unau fgefordert und rechtzeitig seine 
Bankverbindungen mitzuteilen. 
 
4. Kündigungsfrist: 
 
Dieser Vertrag kann mit einer Frist von  sechs Monaten zum 31. Juli ordentlich 
gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

- 5 - 
 
Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung bleibt bei Vorliegen eines wichtigen 
Grundes bestehen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn die 
vereinbarte Förderung aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung für 
unzulässig erklärt wird. In einem solchen Fall unterbleiben unverzüglich sämtliche 
Zahlungen der AKWL . Es bestehen insoweit für den Träger auch keine weiteren 
finanziellen Ansprüche gegen die Apothekerkammer.   
 
5. Vertragsbeginn 
 
Die Laufzeit des Vertrages beginnt zum 01.04.2016  und ist zunächst bis zum 
31.12.2020 befristet. 
 
 
 
_______________________________ 
Datum, Ort 
 
 
 
 
___________________________________________ 
Unterschrift Städtische Berufsfachschule            
für pharmazeutisch-technische Assistenten der Stadt Münster 
 
 
 
 
___________________________________________ 
Unterschrift AKWL 
 
 
 
 
 
 
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und 
weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei 
Geschlecht.

C_Anlage_Vorlage_PTA_Förderung_Antragneu

10416 Zeichen

Anlage 1 (zum Vertrag): 
 
 
 
Antrag auf Förderung  
 
 
 
 
 
 
 
Einzureichen bei der  
Apothekerkammer Westfalen-Lippe 
z.Hd. Yvonne Heckmann     
Bismarckallee 25 
48151 Münster 
 
bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:  
Yvonne Heckmann 
Tel:   0251-520058-27 
E-Mail:  y.heckmann@akwl.de

Antrag auf Förderung durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe 
„Sicherung der PTA-Ausbildung in Westfalen-Lippe“ 
2 
 
ALLGEMEINE ANGABEN 
 
Antragsteller (Schulträger) 
  
Schule  
Ansprechpartner (Träger) 
 
Ansprechpartner (Schule) 
 
 
 
Allgemeine Informationen  
Anzahl Schüler/innen  Unterstufe: 
Oberstufe: 
Anzahl der Schulplätz Unterstufe:  
Oberstufe:  
Bewerber  
 Stand der Bewerbungen für das neue 
Schuljahr  
 Bewerber insgesamt für das vergangene 
Schuljahr 
(Stand:            ) 
Bestandene Prüfungen (insgesamt)  
(2. Prüfungsabschnitt)  
Davon mit Wiederholung  
Nichtbestandene Prüfungen  
Notenschnitt 
sehr gut:       
gut:     
befriedigend:       
ausreichend:      
Abbrecherquote im letzten Schuljahr 
(gesamte Schule)  
Ø – Alter der Schüler/innen (Bewerber)   
Ø – Alter der Schüler/innen (Absolventen)  
Schulische Vorbildung der Bewerber 
Abitur:  
Fachoberschulreife:  
Sonstiges:  
Schulgeld für das kommende Schuljahr:   
Personal 
Approbierte:  
Anzahl hauptberuflicher Lehrer/innen:  
davon Vollzeit tätig:  
davon Teilzeit tätig:  
Anzahl Honorarkräfte:  
 
PTA:  
Anzahl hauptberuflicher Lehrer/innen:  
davon Vollzeit tätig:  
davon Teilzeit tätig:  
Anzahl Honorarkräfte:  
 
Weiterer Honorarkräfte:  
davon Vollzeit tätig:  
davon Teilzeit tätig:

Antrag auf Förderung durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe 
„Sicherung der PTA-Ausbildung in Westfalen-Lippe“ 
3 
 
NACHWUCHSWERBUNG 
 
 
 
 
 
 
 
Maßnahme  
vergangenes 
Schuljahr 
(Jahr eintragen) 
kommendes 
Schuljahr 
(Jahr eintragen) 
Kooperationen mit allgemeinbildenden Schulen in der Region (2) ☐ ☐ 
Unterstützung bei der Suche von Praktikumsplätzen für 
Schüler/innen allgemeinbildender Schulen (2) ☐ ☐ 
Kooperationen mit öffentlichen Apotheken vor Ort (Entwicklung 
eines Leitfadens für Schülerpraktikanten; Informationen zur PTA-
Ausbildung; …) (2) 
☐ ☐ 
Kontakt zu örtlichen Arbeitsagenturen (1) ☐ ☐ 
Teilnahme an Nachwuchsmessen (in Kooperation mit der AKWL / 
Nutzung des AKWL-Messestandes; …) (3) 
Anzahl: _____ 
☐ ☐ 
Informationsveranstaltungen für interessierte Schüler (variable 
Gestaltung nach Bedarf; Interesse und Bewerberklientel der 
jeweiligen Schule: Tag der offenen Tür, Schnuppernachmittage, 
Informationsabende; KAoA; …) (3) 
Anzahl der VA: _____ 
☐ ☐ 
Attraktive Schulhomepage und Social-Media-Aktivitäten (z.B. 
Facebook-Präsenz;…) (2) 
www._________________.de / www.facebook.com/___________ 
☐ ☐ 
Pressearbeit (2) ☐ ☐ 
Radiowerbung (1) ☐ ☐ 
Schaltung von Anzeigen in Printmedien (1) ☐ ☐ 
Eigene Informationsmaterialien bzw. Nutzung vorhandener 
Materialen (z.B. ABDA-PTA-Flyer;…) (2) ☐ ☐ 
Gesamt-
fördersumme 
14 €

Antrag auf Förderung durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe 
„Sicherung der PTA-Ausbildung in Westfalen-Lippe“ 
4 
 
 
NACHWUCHSWERBUNG 
 
Weitere durchgeführte Maßnahmen 
 
 
 
 
Erläuterung zum Erfolg/Misserfolg der durchgeführten Maßnahmen 
 
 
 
 
Welche Maßnahmen/Projekte werden zusätzlich im kommenden Jahr ergriffen?

Antrag auf Förderung durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe 
„Sicherung der PTA-Ausbildung in Westfalen-Lippe“ 
5 
 
AUSWAHL DER BEWERBER 
 
 
  
Maßnahme  
vergangenes 
Schuljahr 
(Jahr eintragen) 
kommendes 
Schuljahr 
(Jahr eintragen) 
Ganzjährige Aufnahmeverfahren (1) ☐ ☐ 
Sichtung der Bewerbungsunterlagen nach Eignung der 
Interessenten (1) ☐ ☐ 
Durchführung von individuellen Auswahl- und 
Aufnahmegesprächen (1) ☐ ☐ 
Prüfungen (1) ☐ ☐ 
Empfehlungen von Apotheken (1) ☐ ☐ 
Ortsnähe (1) ☐ ☐ 
Gesamt-
fördersumme 
5 €

Antrag auf Förderung durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe 
„Sicherung der PTA-Ausbildung in Westfalen-Lippe“ 
6 
 
AUSWAHL DER BEWERBER 
 
Weitere durchgeführte Maßnahmen 
 
 
 
 
Erläuterung zum Erfolg/Misserfolg der durchgeführten Maßnahmen 
 
 
 
 
Welche Maßnahmen/Projekte werden zusätzlich im kommenden Jahr ergriffen?

Antrag auf Förderung durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe 
„Sicherung der PTA-Ausbildung in Westfalen-Lippe“ 
7 
 
(SCHULISCHE) AUSBILDUNG  
- LEHRPERSONAL – 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
Maßnahme  
vergangenes 
Schuljahr 
(Jahr eintragen) 
kommendes 
Schuljahr 
(Jahr eintragen) 
Gültiges Fortbildungszertifikat (3)  
Anzahl der Lehrer: _____ 
☐ ☐ 
Fachwissenschaftliche Weiterbildung (2) 
Anzahl der Lehrer: _____ 
☐ ☐ 
Pädagogische Fortbildung (2) 
Anzahl der Lehrer: _____ 
☐ ☐ 
Pädagogische Weiterbildung (3) 
Anzahl der Lehrer: _____ 
☐ ☐ 
Berufspraktische Erfahrung (2) 
Anzahl der Lehrer: _____ 
☐ ☐ 
Berufsbegleitenden Tätigkeit in der Apotheke (2) 
Anzahl der Lehrer: _____ 
☐ ☐ 
Kombination hauptberuflicher Lehrkräfte mit Nebenämtlern (mit 
hoher Anbindung an die öffentliche Apotheke) (2) 
Anzahl der Lehrer: _____ 
☐ ☐ 
Integration von Offizinapothekern als freie Mitarbeiter im 
Schulbetrieb (auch in die Lehrergremien) (2) 
Anzahl der Lehrer: _____ 
☐ ☐ 
Gesamt-
fördersumme 
11 €

Antrag auf Förderung durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe 
„Sicherung der PTA-Ausbildung in Westfalen-Lippe“ 
8 
 
(SCHULISCHE) AUSBILDUNG  
- LEHRPERSONAL – 
 
Weitere durchgeführte Maßnahmen 
 
 
 
 
Erläuterung zum Erfolg/Misserfolg der durchgeführten Maßnahmen 
 
 
 
 
Welche Maßnahmen/Projekte werden zusätzlich im kommenden Jahr ergriffen?

Antrag auf Förderung durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe 
„Sicherung der PTA-Ausbildung in Westfalen-Lippe“ 
9 
 
(SCHULISCHE) AUSBILDUNG  
- LEHRE - 
 
 
 
 
 
 
  
Maßnahme  
vergangenes 
Schuljahr 
(Jahr eintragen) 
kommendes 
Schuljahr 
(Jahr eintragen) 
Fortentwicklung der Lehre, Verbesserungspotentiale (2) ☐ ☐ 
Qualitätsentwicklungssysteme, Veränderungsmanagement (1) ☐ ☐ 
SAA für Prüfungen, Klausuren, sonstige Arbeitsabläufe (2) ☐ ☐ 
Curricula für prüfungsrelevante Unterrichtsfächer (Definition von 
obligatorischen Ausbildungszielen und durchführung von 
Lernzielkontrollen); Festgelegte Lehr.-Rahmenpläne (→ 
Prüfungsinhalte) (2) 
☐ ☐ 
Kooperationen der Lernorte / Teilnahme an Qualitätszirkeln (3) ☐ ☐ 
Methodenvielfalt (permanente Kommunikation und Interaktion) (3) ☐ ☐ 
Regelmäßige Lehrerkonferenzen zur Optimierung des Unterrichts (2) ☐ ☐ 
Regelmäßige Rückmeldung über Leistungsstände als 
Orientierungshilfe für die Auszubildenden (1) ☐ ☐ 
Außerschulisches Zusatzangebot (Nachhilfeangebote, DaZ, Ags, …) 
(3) ☐ ☐ 
Einbindung von Apotheken aus der Praxis und Firmen in den 
Unterricht (3) ☐ ☐ 
Arbeitsmarktgerechte Gestaltung des Apothekenpraxis- und 
Kommunikationsunterrichts (3) ☐ ☐ 
Handwerkliches Herstellen von pharmazeutischen Produkten (3) ☐ ☐ 
Wiederholungen und Prüfungsvorbereitungen (2) ☐ ☐ 
Verleih von Arbeitsmaterialien (2) ☐ ☐ 
Kleinere Klassen (2) (Klassenstärke <28) ☐ ☐ 
Gesamt-
fördersumme 
19 €

Antrag auf Förderung durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe 
„Sicherung der PTA-Ausbildung in Westfalen-Lippe“ 
10 
 
 
(SCHULISCHE) AUSBILDUNG  
- LEHRE - 
 
Weitere durchgeführte Maßnahmen 
 
 
 
 
Erläuterung zum Erfolg/Misserfolg der durchgeführten Maßnahmen 
 
 
 
 
Welche Maßnahmen/Projekte werden zusätzlich im kommenden Jahr ergriffen?

Antrag auf Förderung durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe 
„Sicherung der PTA-Ausbildung in Westfalen-Lippe“ 
11 
 
 
(SCHULISCHE) AUSBILDUNG 
- RAHMENBEDINGUNGEN - 
 
 
 
  
Maßnahme  
vergangenes 
Schuljahr 
(Jahr eintragen) 
kommendes 
Schuljahr 
(Jahr eintragen) 
Klassenlehrer als zuständige Ansprechpartner und 
Vertrauensperson (1) ☐ ☐ 
Regelmäßige Schüler-Lehrer-Gespräche (Schülerbefragungen, 
Evaluation der Lehre/der Lehrer, Zufriedenheit, 
Verbesserungsvorschläge; Sprechstunden) (2) 
☐ ☐ 
Praktikumsbegleitung (2) ☐ ☐ 
Intensive Vorbereitung der Praktika (im Arbeitsleben ankommen, 
Praxisschock vermeiden), Überprüfung des Unterrichts auf 
Praxistauglichkeit (2) 
☐ ☐ 
Informationsveranstaltung für Schüler/innen im 6-monatigen 
Praktikum (vor der 2. Prüfung) (2) ☐ ☐ 
Individuelle Betreuung und Beratung zur bestmöglichen, 
frühzeitigen Integration und Identifikation mit dem Schulbetrieb 
(„Willkommenskultur“ und „Mentoring“) (1) 
☐ ☐ 
Heranführung an der PTA-Campus (2) ☐ ☐ 
Räumliche und strukturelle Veränderungen (2) ☐ ☐ 
Zertifizierungen (1) ☐ ☐ 
Kooperation mit dem Förderverein vor Ort (2) ☐ ☐ 
Gesamt-
fördersumme 
11 €

Antrag auf Förderung durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe 
„Sicherung der PTA-Ausbildung in Westfalen-Lippe“ 
12 
 
(SCHULISCHE) AUSBILDUNG 
- RAHMENBEDINGUNGEN - 
 
Weitere durchgeführte Maßnahmen 
 
 
 
 
Erläuterung zum Erfolg/Misserfolg der durchgeführten Maßnahmen 
 
 
 
 
Welche Maßnahmen/Projekte werden zusätzlich im kommenden Jahr ergriffen?

Antrag auf Förderung durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe 
„Sicherung der PTA-Ausbildung in Westfalen-Lippe“ 
13 
 
BERUFSAUSÜBUNG 
 
 
 
 
 
 
 
  
Maßnahme  
vergangenes 
Schuljahr 
(Jahr eintragen) 
kommendes 
Schuljahr 
(Jahr eintragen) 
Vernetzung Stadt/Region (Informationsbereitstellung / Vermittlung 
von Praktikumsstellen, Arbeitsplätzen, Kontakt zur Arbeitsagentur) 
(2) 
☐ ☐ 
Vermittlung von Praktikumsplätzen für die Schüler (2) ☐ ☐ 
Vermittlung von Praktikant/innen für die Apotheken (2) ☐ ☐ 
Benennung konkreter Ansprechpartner in der Schule (für Apotheke 
UND Praktikanten) (2) ☐ ☐ 
Intensive Vorbereitung der Praktika (im Arbeitsleben ankommen, 
Praxisschock vermeiden), Überprüfung des Unterrichts auf 
Praxistauglichkeit (2) 
☐ ☐ 
Darstellung der Apotheke und deren Vorzüge als potentiellen 
Arbeitgeber im Fokus der Ausbildung (2) ☐ ☐ 
PTA-Campus – Mitgliedschaft der Schüler/innen (2) ☐ ☐ 
Weiterverfolgung der Laufbahnen der Schüler (Alumni-Netzwerke, 
Folgemanagement, Motivationssteigerung durch Best-Practice-
Absolventen, Einladungen zu Wiedersehensfeiern, …) (2) 
☐ ☐ 
Stellenbörse (2) ☐ ☐ 
Gesamt-
fördersumme 
10 €

Antrag auf Förderung durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe 
„Sicherung der PTA-Ausbildung in Westfalen-Lippe“ 
14 
 
BERUFSAUSÜBUNG 
 
Weitere durchgeführte Maßnahmen 
 
 
 
 
Erläuterung zum Erfolg/Misserfolg der durchgeführten Maßnahmen 
 
 
 
 
Welche Maßnahmen/Projekte werden zusätzlich im kommenden Jahr ergriffen?

Antrag auf Förderung durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe 
„Sicherung der PTA-Ausbildung in Westfalen-Lippe“ 
15 
 
INDIVIDUELLE ANGABEN / WEITERE INFORMATIONEN

A_Anlage 1_Vorlage_PTA_FörderungAKWL_KammerbeschlussAnl.1

6280 Zeichen

ANALE A

17.06.2015
PTA-Ausbildung

Beschluss der Kammerversammlung auf Empfehlung des Kammervorstandes

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe unterstreicht mit diesem
Beschluss den hohen Stellenwert einer wohnortnahen Ausbildung von Pnarmazeutisch-Technischen
Assistentinnen und Assistenten (PTA) und die wichtige Rolle der PTA in den öffentlichen Apotheken
zur Sicherstellung einer flächendeckenden und wohnortnahen Arzneimittelversorgung.

Aufgrund des Rückzuges des Landes aus der Mitfinanzierung der PTA-Schulen, des mit dem
demographischen Wandel einhergehenden Fachkräftemangels und auch der strukturellen Defizite im
bestehenden Ausbildungssystem (derzeit brechen etwa 65 Prozent der Schüler-/innen ihre
Ausbildung ab bzw. entscheiden sich gegen eine Tätigkeit in der öffentlichen Apotheke) wird es
zunehmend schwieriger, die in den öffentlichen Apotheken nachgefragten PTA in ausreichender Zahl
wohnortnah auszubilden.

Daher gilt es, die Ausbildung an den vier Standorten der PTA-Fachschule Westfalen-Lippe e.V. in
Castrop-Rauxel, Gelsenkirchen, Paderborn und Siegen sowie in den Schulen in städtischer
Trägerschaft an den Standorten Hamm, Münster, Olsberg langfristig zu sichern. Dabei hat die
Sicherung der Ausbildung Vorrang vor dem Erhalt bestehender Strukturen. Unter dieser Prämisse
bemühen sich seit längerem die Spitzen von Apothekerverband Westfalen-Lippe, PTA-Fachschule
Westfalen-Lippe e. V. und Apothekerkammer Westfalen-Lippe, u.a. auch unter Einschaltung externer
Experten, um eine Neuausrichtung der PTA-Ausbildung.

Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe hat in diesem gemeinsamen Prozess stets verdeutlicht, dass
ihr als Selbstverwaltung der Apothekerinnen und Apotheker in Westfalen-Lippe bei einer Unter-
stützung enge organisatorische und finanzielle Grenzen gesetzt sind. Dieses hat
Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens in einem persönlichen Gespräch mit
Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening am 2. Juni 2015 noch einmal unterstrichen: Die
Kammer können sich innerhalb dieser Grenzen zwar beteiligen, aber keinesfalls die komplette
Finanzierung übernehmen.

Die Unterstützungsmöglichkeit durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe für die PTA-Ausbildung
findet somit folgende Grenzen:

Die Kammer darf nicht als Betreiber einer PTA-Schule oder eines Trägervereins agieren. Die
finanzielle Unterstützung sollte zum einen nicht mehr als zehn Prozent der Gesamtkosten der
Ausbildung ausmachen (das wären 600 Euro pro PTA und Jahr). Sie darf zum anderen nicht die
Summe übersteigen, die im Kammerhaushalt für die im Heilberufsgesetz festgeschriebenen
originären Aufgaben der apothekerlichen Aus- und Fortbildung vorgesehen ist.

Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der weiteren Förderung der PTA durch
Maßnahmen wie den PTA-Campus, Fortbildungsveranstaltungen für PTA, Zuschüsse an
ehrenamtliche Prüfer der PTA-Kandidaten etc. mit einer jährlichen Summe von ca. 260.000 Euro
unterstützt, beschließen die Delegierten der Kammerversammlung:

1. Die AKWL führt die von ihr seit vielen Jahren geleistete Grundförderung der PTA-Schulen in
Höhe von 10,23 Euro je Monat und Schüler/-in längstens bis zum Abschluss des
Ausbildungsjahrgangs 2015/2017 fort.

17.06.2015
PTA-Ausbildung

2. Ab Beginn des Ausbildungsjahres 2015/2017 kann diese Förderung durch eine
Gesamtförderung - je nach Nachhaltigkeit der Ausbildung - bis zu 70,00 € je Monat und
Schüler/in ersetzt werden. Dies setzt eine vorherige Beantragung durch die PTA-Schulen

uararıe inea ha im di am ntrar arnıfaıemnioan arık wuale' un ara eia ia
voraus. Diese haben in diesem Antrag aufzuzeigen, auf welchem Wege sie die PTA-

Ausbildung nachhaltig sicherstellen, sodass ihre PTA-Auszubildenden verlässlich gut
ausgebildet werden und belegen, in welchem Umfang ihre ausgebildeten PTA nach erfolgter
Ausbildung in den westfälisch-lippischen Apotheken tätig werden. Der Nachweis von noch zu
konkretisierenden Ausbildungsqualitäten ist durch die Schulen fortan jährlich zu führen. Die
zusätzliche Förderung der Kammer bemisst sich somit an den „Köpfen“, die nachhaltig
ausgebildet werden.

Auf der Grundlagen unveränderter Schüler/-innenzahlen (der Haushaltsplan 2015 wurde auf der
Basis von 659 Schüler/-innen erstellt) führt die erhöhte Förderung bei einer maximalen
Ausschöpfung im Jahr 2015 (5 Monate x 59,77 x 659 Schüler/-innen) zu Mehrausgaben für die
Kammer in Höhe von 196.942,15 Euro. Für den Haushaltsplan 2016 ergibt sich rechnerisch eine
maximale Mehrbelastung des Haushaltes in Höhe von 553.600 Euro. Realistisch dürfte aber zunächst
eine Ausschöpfung von etwa 50 Prozent der Maximalsumme an.

Die Kammerversammlung beschließt, die Mehrausgaben für das Jahr 2015 notfalls aus der Rücklage
zu bestreiten und regt für das Jahr 2016 eine moderate Erhöhung der Kammerbeiträge für die
Selbstständigen an. So würde eine Erhöhung des umsatzbezogenen Beitrages von 0,098 auf 0,102
Prozent bereits zu Mehreinnahmen in Höhe von ca. 180.000 Euro führen, eine Erhöhung auf 0,110
Prozent zu Mehreinnahmen in Höhe von ca. 540.000 Euro führen.

Die weiteren Details der Umsetzung sind von der Kammergeschäftsstelle in Zusammenarbeit mit den
PTA-Schulleiter/innen zu entwickeln und vom Kammervorstand zu beschließen bzw. finden erstmals
Eingang in den Haushaltsplan für das Jahr 2016.

Appell an den Apothekerverband Westfalen-Lippe

Darüber hinaus appelliert die Apothekerkammer Westfalen-Lippe an ihre Schwesterorganisation, den
Apothekerverband Westfalen-Lippe, zeitnah das gemeinsam entwickelte sogenannte
Stipendienmodell in Westfalen-Lippe umzusetzen. Als eingetragener Verein verfügt der
Apothekerverband - anders als die Apothekerkammer - über die rechtlichen Grundvoraussetzungen
für die Umsetzung, die zudem seinem in der Vereinsatzung festgeschriebenen Zweck, „der Förderung
und Beratung der Apothekeninhaber sowie der Wahrnehmung und Vertretung ihrer (...) Interessen”
entspricht.

Bei der Umsetzung dieses Modells kann der Apothekerverband auch auf die vollumfängliche
Unterstützung der Apotheker-kammer innerhalb der oben beschriebenen rechtlichen Grenzen
setzen, sofern der Blickwinkel nicht auf die Schulen des Trägervereins verengt wird, sondern auch
eine zeitnahe Umsetzung an den Schulstandorten in Hamm, Münster und Olsberg betrieben wird.

D_Anlage 3_Benutzungs- und Gebührensatzung 2016

1392 Zeichen

Anlage 3 
 
 
 
Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Städtische Berufsfach-
schule für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen der Stadt Münster vom 17.06.2015 
 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekann t-
machung vom 14.07.1994 (GV NW 1994 S. 666/SGV NW 2023) , zuletzt geändert durch Gesetz 
vom 03.02.2015 (GV NRW S. 208), in Kraft getreten am 11.02.2015 und der §§ 1, 2 und 4 des 
Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW vom 21.10.1969 ( GV NW S. 712  / SGV NW 610) 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S. 687), in Kraft getreten am 21.12.2011, 
hat der Rat der Stadt Münster die nachstehende Satzung am 16.12.2015 beschlossen: 
 
 
Art. 1 
 
§ 13 der Benutzungs - und Gebührensatzung für die Städtische Berufsfachschule für pharmaze u-
tisch-technische Assistenten/innen der Stadt Münster erhält folgende Fassung: 
 
Absatz 1: „Die Gebühr nach § 12 Nr. 1 ist eine Jahresgebühr. Sie wird ab dem 01.09.2016 in monat-
lichen Raten in Höhe von 180,00 € gezahlt und kann während des Lehrgangs durch Rats-
beschluss angepasst werden. 
 
Die Absätze 2 bis 4 bleiben unverändert. 
 
 
Art. 2 
 
„Die Satzung zur Änderung der Benutzungs - und Gebührensatzung für die Städtische Berufsfac h-
schule für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen der Stadt Münster  tritt am 01.09.2016 in 
Kraft.“

Beschlussvorlage

8323 Zeichen

V/0957/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
PTA Berufsfachschule Münster - Ergänzende Fördermittel der Apothekerkammer Westfalen-Lippe 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.12.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.12.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Rat nimmt den Beschluss der Apothekerkammer Westfalen -Lippe vom 17.06.2015 (A n-
lage 1) zur zukünftigen ergänzenden Förderung der PTA -Schulen im Kammerbezirk zur 
Kenntnis. 
 
2. Der Rat begrüßt die Bereitschaft und die Absicht der Kammer, mit der erhöhten ergänzenden 
Förderung die Ausbildung an den PTA -Schulen nachhaltig wohnortnah zu sichern und 
stimmt der Unterzeichnung des von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe vorgelegten Ver-
tragsentwurfs (Anlage 2) zu.  
 
3. Der Rat nimmt dabei zur Kenntnis, dass die z ukünftig von der Kammer zur Verfügung g e-
stellten ergänzenden Fördermittel nicht zur Reduzierung der zum Vertragsabschluss best e-
henden Schulträgerfinanzierung eingesetzt werden dürfen und beschließt, die Fördermittel  
 
 zur Kompensation des bisher gewährten Zuschusses von 10,23 € / Monat / Schüler/in 
 
 darüber hinausgehende Fördermittel zur Finanzierung von ergänzenden Sachausg a-
ben und Honorarkosten zur Sicherung und Steigerung der Qualität der PTA-Schule  
 
zu verwenden.  
 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung jährlich über 
die bewilligten Fördermittel und die beabsichtigten ergänzenden Sach - und Honoraraufwen-
dungen zu berichten. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0957/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Wimmer 
Ruf: 
492-4050 
E-Mail: 
WimmerWo@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.11.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0957/2015 
Kosten:  
 
Mit diesem Beschluss entsteht kein zusätzlicher Zuschussbedarf für die PTA-Berufsfachschule aus 
dem städtischen Haushalt. Erträge und Aufwendungen werden jährlich um die Höhe des Förde r-
beitrages erhöht, der die bisher geleistete Grundförderung in Höhe von 10,23 € je Schül e-
rin/Schüler und Monat übersteigt. Zum Förderbeginn kalkuliert die Verwaltung mit 35,00 € je Sch ü-
lerin und Schüler und Monat.  
 
Da die Veränderungen zuschussneutral sind  und die Förderhöhe von 2016 derzeit nicht absehbar 
ist, wird auf die Fertigung von Veränderungsblättern für den Etat 2016 verzichtet. Für den Etaten t-
wurf 2017 ff. werden die dann bekannten Veränderungen eingearbeitet.  
 
 
 
Begründung: 
 
Zu Punkt 1. 
 
Nach der Anfang 2013 getroffenen Entscheidung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, 
Pflege und Alter des Landes NRW, die Landesförderung für die ab 2013 beginnenden Lehrgänge 
an den PTA -Schulen einzustellen, konnte in zahlreichen Gesprächen mit der Apoth ekerkammer 
Westfalen-Lippe und dem Apothekerverband Westfalen-Lippe eine angestrebte Kompensation der 
wegfallenden Landesmittel durch eine zusätzliche finanzielle Beteiligung der Institutionen nicht 
erreicht werden. 
 
Der Rat hat daraufhin mit Beschluss vom  10.12.2014 (V/0528/2014 „Lehranstalt für pharmaze u-
tisch-technische Assistenten/innen (PTA-Lehranstalt); hier: Änderung der Benutzungs- und Gebüh-
rensatzung“) entschieden, die PTA -Berufsfachschule ab dem Lehrgangsbeginn 2015/2017 auch 
ohne Landesförderung respektive erhöhter Kammerzuschüsse einzügig fortzuführen. Die Finanzie-
rung der PTA-Berufsfachschule wird weitgehend durch kommunale Mittel und Lehrgangsgebühren 
der Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowie ergänzend durch einen jährlich neu beschlossenen 
Zuschuss der Apothekerkammer Westfalen -Lippe in Höhe von 10,23 € pro Lehrgangsteilnehmer 
und Monat gesichert. 
 
Im Juni 2015 hat die Kammerversammlung der Apothekerkammer Westfalen -Lippe einer erweiter-
ten Finanzierung der PTA-Ausbildung in Westfalen-Lippe zugestimmt. 
 
Kernpunkte des Beschlusses sind 
 
 der Ersatz der geleisteten Grundförderung der PTA -Schulen in Höhe von 10,23 € je Monat 
und Schüler/in ab Beginn des Ausbildungsjahres 2015/2017 durch ein 
 
 Förderverfahren, mit einer maximalen Gesamtfördersumme von bi s zu 70,00 € je Monat 
und Schüler/in, 
 
 um die nachhaltige Sicherstellung einer wohnortnahen PTA-Ausbildung zu fördern. 
 
Einzelheiten des Antrags - und Bewilligungsverfahrens sowie der inhaltlichen Anforderungen sind 
den beiden Teilen der Anlage 2 zur Vorlage zu entnehmen.

- 3 - 
V/0957/2015 
Zu Punkt 2. 
 
Der Rat der Stadt Münster hat mit der Ankündigung des Wegfalls der Landeszuweisung die Ve r-
waltung beauftragt, mit den Kammern Gespräche zu einer erhöhten Teilfinanzierung der PTA -
Berufsfachschule in Münster zu führen, um das  Ausbildungsangebot in Münster abzusichern. O b-
wohl die Kammern eine zusätzliche Kostenbeteiligung abgelehnt haben, hat der Rat der Stadt mit 
Blick auf seine oberzentrale Funktion für das Umland und die mit dem Abschluss der Ausbildung 
fast durchgängige Übernahme der überwiegend weiblichen Absolventinnen in den 1. Arbeitsmarkt 
die einzügige Fortführung der PTA-Berufsfachschule beschlossen. 
 
Die Absicht der Apothekerkammer Westfalen -Lippe, die mögliche Gesamtfördersumme für die 
PTA-Berufsfachschule deutlich a nzuheben mit dem Ziel, einen deutlichen Beitrag zur Sicherung 
einer wohnortnahen Ausbildung von pharmazeutisch -technischen Assistentinnen und Assistenten 
mit hoher Qualität und Verlässlichkeit zu leisten, ist vor diesem Hintergrund zu begrüßen. 
 
Die Bewilligung der Fördersummen ist in ihrer jeweiligen Höhe abhängig von den von der PTA -
Berufsfachschule durchgeführten Maßnahmen zur Erreichung des Förderzieles und ihrer Anerken-
nung durch die Apothekerkammer im Rahmen eines Antragsverfahrens. Die maximale Gesam tför-
dersumme kann sich dabei auf bis zu 70,00 € pro Schülerin/Schüler und Monat belaufen. 
 
Das Antragsverfahren sowie die formalen und materiellen Voraussetzungen zur Bewilligung 
wünscht die Apothekerkammer Westfalen -Lippe in einem Vertrag mit dem Träger der P TA-
Fachschulen Westfalen -Lippe e.V. sowie den jeweiligen Trägern der PTA -Schulen in Münster,  
Hamm sowie des Hochsauerlandkreises abzusichern.  
 
 
Zu Punkt 3. 
 
Der Vertragsentwurf zum Förderverfahren der PTA -Schulen legt fest  (siehe Anlage 2, unter 1. f) 
letzter Absatz), dass „eine Verwendung der Förderwerte zur Reduzierung der eigenen finanziellen 
Beteiligung der jeweiligen Träger an den PTA -Schulen nicht möglich (ist).“ Der zum Haushaltsjahr 
2015 festgelegte städtische Finanzierungsanteil in Höhe von ca. 266.000,00 € bleibt deshalb unbe-
rührt.  
Unabhängig davon sind die PTA -Schulen und die jeweiligen Träger frei in der Verwendung der 
Fördermittel, sofern sie den Förderzielen entspricht. 
 
Über die zur Kompensation der bisher geleisteten Förderung der AKWL  erforderlichen Fördermit-
tel hinaus-gehende Zuschüsse können sowohl zu ergänzenden Personalmaßnahmen auf Hon o-
rarbasis wie auch zur Verbesserung baulicher und sonstiger Ausstattungen, zum Erwerb von 
Lehrmaterial, für Kooperationen und Netzwerkarbeit oder für Ö ffentlichkeitsarbeit verwendet we r-
den. 
 
 
Zu Punkt 4. 
 
Eine Beantragung von Fördermitteln ist erstmalig im 1. Quartal 2016 möglich. Der Antrag gilt rüc k-
wirkend ab dem Beginn des Lehrgangsjahres 2015/2017 und gleichzeitig für den Beginn des Leh r-
gangsjahres 2 016/2018. Die Anträge sind jährlich an die Apothekerkammer Westfalen -Lippe zu 
richten und werden von ihr unanfechtbar entschieden.

- 4 - 
V/0957/2015 
Die für diese Vorlage angenommene bewilligte Fördersumme in Höhe von 35,00 € je Schülerin 
und Schüler je Monat orientiert sich an der im Kammerbeschluss formulierten Prognose einer Aus-
schöpfung von etwa 50 % der maximalen Fördersumme. 
Da die bewilligten Fördersummen von Jahr zu Jahr schwanken können, stehen für die Verwe n-
dung der Fördermittel, die nicht zur Absenkung der Lehrg angsgebühr benötigt werden, unte r-
schiedliche Finanzvolumina zur Verfügung. Die PTA -Schule wird die Verwendung dieser Mittel mit 
der Schulverwaltung abstimmen. Dem Ausschuss wird dazu im Jahresrhythmus berichtet. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Beschluss der Apothekerkammer Westfalen-Lippe vom 17.06.2015 
Anlage 2: Vertragsentwurf Apothekerkammer Westfalen-Lippe 
Anlage 3: Nutzungs- und Gebührensatzung der PTA Berufsfachschule

Beratungsverlauf (3)

01.12.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 38 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
16.12.2015 Rat
TOP 45 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bismarckallee 25
  • Klemensstraße 10

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Details

Aktenzeichen
V/0957/2015
Typ
Vorlagen
Datum
11.11.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37