V/0957/2015
PTA Berufsfachschule Münster - Ergänzende Fördermittel der Apothekerkammer Westfalen-Lippe
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B_Anlage_Vorlage_PTA_Förderung_Vertragneu
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Anlage 2 Vertrag zur Förderung der Ausbildung von Pharmazeutisch- technischen-Assistentinnen und Assistenten Zwischen der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Bismarckallee 25, 48151 Münster vertreten durch die Präsidentin Frau Gabriele Regina Overwiening (als „AKWL“ benannt) und dem Schulträger der Städtischen Berufsfachschule für pharmazeutisch-technische Assistenten der Stadt Münster Amt für Schule und Weiterbildung Stadthaus 1, Klemensstraße 10, 48143 Münster vertreten durch ___________________________ (als „Träger“ benannt) wird u nter Aufhebung aller zwischen den Parteien bestehenden Ver träge zur Förderung oder sonstigen Zahlung von Zuschüssen der PTA -Ausbildung folgende Vereinbarung geschlossen: Die Ausbildung zur/zum Pharmazeutisch -technischen-Assistenten/Assistentin* („PTA“) gliedert sich in einen zweijährigen schulisch en Lehrgang und einen praktischen Teil. Die schulische Ausbildung findet in PTA-Schulen statt. Der Träger ist verantwortlich für die PTA -Schule in Münster. Bislang ist der Träger vom Land Nordrhein -Westfalen mit 73,00 € pro Schüler/in und Monat gefördert worden. Nach Wegfall d er Förderung we rden alternative Finanzierungswege notwendig. - 2 - Mit Unterzeichnung dieses Vertrages beginnt eine Förderung des Trägers durch die AKWL, angelehnt an folgenden Zielen: Erhöhung der Anzahl qualifizierter Bewerber Verlässlich gute Ausbildung und Abschluss Ergreifen und Ausüben des Berufs Tätigkeit in westfälisch-lippischen Apotheken Lange Verweildauer im Beruf Der Träger erhält 70,00 € je Schüler und Monat als Fördergeld , wenn er die Voraussetzungen zur Erlangung aller Gesamtfördersummen erfüllt. Hat der Träger bereits aufgrund anderer bislang geltender Vereinbarungen Fördergelder für das Ausbildungsjahr 2015/2017 von der AKWL erhalten, beantragt jedoch für diesen Zeitraum nach diesem Vertrag Fördergel d, so erfolgt eine Verrechnung mit den bereits geleisteten Beträgen. 1. Voraussetzungen zur Erlangung des Fördergeldes a) Antrag Der Träger hat einen Antrag auf Auszahlung ( Anlage 1) des Fördergeldes bei der AKWL zu stellen. Der Antrag ist bis Ende des dritten Quartals eines jeden Jahres für das im folgenden Kalenderjahr beginnende Schuljahr zu stellen. Für das Schuljahr 2016/2017 ist der Antrag bis zum Ende des ersten Quartals 2016 zu stellen. Für das Schuljahr 2015/2016 wird dieser Antrag rückwirkend für das laufende Schuljahr gestellt. Als Antrag für diese n Z eitraum wird der für das Schuljahr 2016/2017 gestellte Antrag entsprechend angewendet. Der Träger verpflichtet sich, den Antrag wahrheitsgemäß auszufüllen und Rückfragen zu beantworten. Auf Anforderung der AKWL sind schriftliche Nachweise zu den im Antrag getätigten Angaben zu erbringen. In einem jährlich jeweils spätestens drei Wochen nach Antragsstellung stattfindenden Antragsgespräch wird darüber hinaus die Entwicklung der Ausbildung und der Auszubildenden besprochen sowie die Maßnahmen überprüft. - 3 - Im Rahmen dieses Antraggespräches entwickeln die Parteien ein umfassendes Bild der Tätigkeit des Trägers. Zudem wird erwartet, dass der Träger regelmäßig seine Maßnahmen auf Sinnhaftigkeit und Nutzen überprüft. Die AKWL entscheidet über den Antrag binnen zwei Wochen nach dem Antragsgespräch. Die Entscheidung wird dem Träger und der Schulleitung unverzüglich und unaufgefordert schriftlich mitgeteilt. b) Kriterien Die Auszahlung des Fördergeldes ist an die Erfüllung von Kriterien gekoppelt. Diese Kriterien sind: ba) Nachwuchswerbung bb) Auswahl der Bewerber bc) (schulische) Ausbildung - Lehrpersonal bd) (schulische) Ausbildung - Lehre be) (schulische) Ausbildung - Rahmenbedingungen bf) Berufsausübung Diese Kriterien werden im Antrag in einzelne Maßnahmen untergliedert. Diese Maßnahmen beziehen sich sowohl auf die Vergangenheit als auch auf geplante Aktivitäten. Neben den vorgeschlagenen Maßnahmen können weitere, eigene Maßnahmen umgesetzt oder geplant werden. c) Fördergeld Unter Fördergeld ist die Summe aller dem Träger zustehenden Gesamtfördersummen im Sinne der Ziffer 1e ) zu verstehen („ Fördergeld“). Das Fördergeld wird nur dann ausbezahlt, wenn in jedem Kriterium mindestens eine Maßnahme erfüllt wird. d) Förderwert Jeder Maßnahme ist - im Antrag erkennbar - eine gewisse Punktzahl von 1 bis 3 zugewiesen. Jeder Punkt entspricht einem Förderwert („Förderwert“) von 1,00 €. - 4 - e) Gesamtfördersumme Für jedes Kriterium ist eine im Antrag ersichtliche Gesamtfördersumme erreichbar, unabhängig davon, ob durch die Erfüllung der Maßnahmen ein höherer Wert erreicht wurde. Die Gesamtfördersumme stellt die maximale Gesamtförderung für ein Kriterium dar („Gesamtfördersumme“). f) Förderwerte für geplante Maßnahmen Geplante Maßnahmen sind grundsätzlich umzusetzen. Im Falle der Nichtumsetzung einer geplanten Maßnahme im vorgesehen Schuljahr sind diese Förderwerte jedoch nicht zurück zu gewähren. Sie sind von dem Träger im folgenden Schuljahr zur Erreichung der genannten Ziele einzusetzen. Sofern auch diese Nutzung unterbleibt, wird der entsprechende Förderwert bei dem darauffolgenden Förderantrag in Abzug gebracht. Eine Verwendung der Förderwerte zur Reduzierung der eigenen finanziellen Beteiligung des Trägers an den PTA-Schulen ist nicht möglich. 2. Entscheidung über Antrag Die Überprüfung der Angaben des Trägers sowie die Entscheidung über die Erfüllung der Maßnahmen und die damit verbundene Vergabe der Förderwerte erfolgt ausschließlich durch die AKWL. Die Entscheidung der AKWL ist unanfechtbar. 3. Auszahlung des Fördergeldes Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt halbjährlich zehn Tage nach Nennung der aktuellen Schülerzahlen durch die Träger. Der AKWL sind jeweils zum Ende eines Schulhalbjahres unaufgefordert die aktuellen Schülerzahlen zu nennen. Das Fördergeld wird diesen Zahlen regelmäßig unaufgefordert und unverzüglich angepasst. Der Träger verpflichtet sich, der AKWL unau fgefordert und rechtzeitig seine Bankverbindungen mitzuteilen. 4. Kündigungsfrist: Dieser Vertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten zum 31. Juli ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. - 5 - Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung bleibt bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bestehen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn die vereinbarte Förderung aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung für unzulässig erklärt wird. In einem solchen Fall unterbleiben unverzüglich sämtliche Zahlungen der AKWL . Es bestehen insoweit für den Träger auch keine weiteren finanziellen Ansprüche gegen die Apothekerkammer. 5. Vertragsbeginn Die Laufzeit des Vertrages beginnt zum 01.04.2016 und ist zunächst bis zum 31.12.2020 befristet. _______________________________ Datum, Ort ___________________________________________ Unterschrift Städtische Berufsfachschule für pharmazeutisch-technische Assistenten der Stadt Münster ___________________________________________ Unterschrift AKWL *Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.
C_Anlage_Vorlage_PTA_Förderung_Antragneu
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Anlage 1 (zum Vertrag): Antrag auf Förderung Einzureichen bei der Apothekerkammer Westfalen-Lippe z.Hd. Yvonne Heckmann Bismarckallee 25 48151 Münster bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Yvonne Heckmann Tel: 0251-520058-27 E-Mail: y.heckmann@akwl.de Antrag auf Förderung durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe „Sicherung der PTA-Ausbildung in Westfalen-Lippe“ 2 ALLGEMEINE ANGABEN Antragsteller (Schulträger) Schule Ansprechpartner (Träger) Ansprechpartner (Schule) Allgemeine Informationen Anzahl Schüler/innen Unterstufe: Oberstufe: Anzahl der Schulplätz Unterstufe: Oberstufe: Bewerber Stand der Bewerbungen für das neue Schuljahr Bewerber insgesamt für das vergangene Schuljahr (Stand: ) Bestandene Prüfungen (insgesamt) (2. Prüfungsabschnitt) Davon mit Wiederholung Nichtbestandene Prüfungen Notenschnitt sehr gut: gut: befriedigend: ausreichend: Abbrecherquote im letzten Schuljahr (gesamte Schule) Ø – Alter der Schüler/innen (Bewerber) Ø – Alter der Schüler/innen (Absolventen) Schulische Vorbildung der Bewerber Abitur: Fachoberschulreife: Sonstiges: Schulgeld für das kommende Schuljahr: Personal Approbierte: Anzahl hauptberuflicher Lehrer/innen: davon Vollzeit tätig: davon Teilzeit tätig: Anzahl Honorarkräfte: PTA: Anzahl hauptberuflicher Lehrer/innen: davon Vollzeit tätig: davon Teilzeit tätig: Anzahl Honorarkräfte: Weiterer Honorarkräfte: davon Vollzeit tätig: davon Teilzeit tätig: Antrag auf Förderung durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe „Sicherung der PTA-Ausbildung in Westfalen-Lippe“ 3 NACHWUCHSWERBUNG Maßnahme vergangenes Schuljahr (Jahr eintragen) kommendes Schuljahr (Jahr eintragen) Kooperationen mit allgemeinbildenden Schulen in der Region (2) ☐ ☐ Unterstützung bei der Suche von Praktikumsplätzen für Schüler/innen allgemeinbildender Schulen (2) ☐ ☐ Kooperationen mit öffentlichen Apotheken vor Ort (Entwicklung eines Leitfadens für Schülerpraktikanten; Informationen zur PTA- Ausbildung; …) (2) ☐ ☐ Kontakt zu örtlichen Arbeitsagenturen (1) ☐ ☐ Teilnahme an Nachwuchsmessen (in Kooperation mit der AKWL / Nutzung des AKWL-Messestandes; …) (3) Anzahl: _____ ☐ ☐ Informationsveranstaltungen für interessierte Schüler (variable Gestaltung nach Bedarf; Interesse und Bewerberklientel der jeweiligen Schule: Tag der offenen Tür, Schnuppernachmittage, Informationsabende; KAoA; …) (3) Anzahl der VA: _____ ☐ ☐ Attraktive Schulhomepage und Social-Media-Aktivitäten (z.B. Facebook-Präsenz;…) (2) www._________________.de / www.facebook.com/___________ ☐ ☐ Pressearbeit (2) ☐ ☐ Radiowerbung (1) ☐ ☐ Schaltung von Anzeigen in Printmedien (1) ☐ ☐ Eigene Informationsmaterialien bzw. Nutzung vorhandener Materialen (z.B. ABDA-PTA-Flyer;…) (2) ☐ ☐ Gesamt- fördersumme 14 € Antrag auf Förderung durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe „Sicherung der PTA-Ausbildung in Westfalen-Lippe“ 4 NACHWUCHSWERBUNG Weitere durchgeführte Maßnahmen Erläuterung zum Erfolg/Misserfolg der durchgeführten Maßnahmen Welche Maßnahmen/Projekte werden zusätzlich im kommenden Jahr ergriffen? Antrag auf Förderung durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe „Sicherung der PTA-Ausbildung in Westfalen-Lippe“ 5 AUSWAHL DER BEWERBER Maßnahme vergangenes Schuljahr (Jahr eintragen) kommendes Schuljahr (Jahr eintragen) Ganzjährige Aufnahmeverfahren (1) ☐ ☐ Sichtung der Bewerbungsunterlagen nach Eignung der Interessenten (1) ☐ ☐ Durchführung von individuellen Auswahl- und Aufnahmegesprächen (1) ☐ ☐ Prüfungen (1) ☐ ☐ Empfehlungen von Apotheken (1) ☐ ☐ Ortsnähe (1) ☐ ☐ Gesamt- fördersumme 5 € Antrag auf Förderung durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe „Sicherung der PTA-Ausbildung in Westfalen-Lippe“ 6 AUSWAHL DER BEWERBER Weitere durchgeführte Maßnahmen Erläuterung zum Erfolg/Misserfolg der durchgeführten Maßnahmen Welche Maßnahmen/Projekte werden zusätzlich im kommenden Jahr ergriffen? Antrag auf Förderung durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe „Sicherung der PTA-Ausbildung in Westfalen-Lippe“ 7 (SCHULISCHE) AUSBILDUNG - LEHRPERSONAL – Maßnahme vergangenes Schuljahr (Jahr eintragen) kommendes Schuljahr (Jahr eintragen) Gültiges Fortbildungszertifikat (3) Anzahl der Lehrer: _____ ☐ ☐ Fachwissenschaftliche Weiterbildung (2) Anzahl der Lehrer: _____ ☐ ☐ Pädagogische Fortbildung (2) Anzahl der Lehrer: _____ ☐ ☐ Pädagogische Weiterbildung (3) Anzahl der Lehrer: _____ ☐ ☐ Berufspraktische Erfahrung (2) Anzahl der Lehrer: _____ ☐ ☐ Berufsbegleitenden Tätigkeit in der Apotheke (2) Anzahl der Lehrer: _____ ☐ ☐ Kombination hauptberuflicher Lehrkräfte mit Nebenämtlern (mit hoher Anbindung an die öffentliche Apotheke) (2) Anzahl der Lehrer: _____ ☐ ☐ Integration von Offizinapothekern als freie Mitarbeiter im Schulbetrieb (auch in die Lehrergremien) (2) Anzahl der Lehrer: _____ ☐ ☐ Gesamt- fördersumme 11 € Antrag auf Förderung durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe „Sicherung der PTA-Ausbildung in Westfalen-Lippe“ 8 (SCHULISCHE) AUSBILDUNG - LEHRPERSONAL – Weitere durchgeführte Maßnahmen Erläuterung zum Erfolg/Misserfolg der durchgeführten Maßnahmen Welche Maßnahmen/Projekte werden zusätzlich im kommenden Jahr ergriffen? Antrag auf Förderung durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe „Sicherung der PTA-Ausbildung in Westfalen-Lippe“ 9 (SCHULISCHE) AUSBILDUNG - LEHRE - Maßnahme vergangenes Schuljahr (Jahr eintragen) kommendes Schuljahr (Jahr eintragen) Fortentwicklung der Lehre, Verbesserungspotentiale (2) ☐ ☐ Qualitätsentwicklungssysteme, Veränderungsmanagement (1) ☐ ☐ SAA für Prüfungen, Klausuren, sonstige Arbeitsabläufe (2) ☐ ☐ Curricula für prüfungsrelevante Unterrichtsfächer (Definition von obligatorischen Ausbildungszielen und durchführung von Lernzielkontrollen); Festgelegte Lehr.-Rahmenpläne (→ Prüfungsinhalte) (2) ☐ ☐ Kooperationen der Lernorte / Teilnahme an Qualitätszirkeln (3) ☐ ☐ Methodenvielfalt (permanente Kommunikation und Interaktion) (3) ☐ ☐ Regelmäßige Lehrerkonferenzen zur Optimierung des Unterrichts (2) ☐ ☐ Regelmäßige Rückmeldung über Leistungsstände als Orientierungshilfe für die Auszubildenden (1) ☐ ☐ Außerschulisches Zusatzangebot (Nachhilfeangebote, DaZ, Ags, …) (3) ☐ ☐ Einbindung von Apotheken aus der Praxis und Firmen in den Unterricht (3) ☐ ☐ Arbeitsmarktgerechte Gestaltung des Apothekenpraxis- und Kommunikationsunterrichts (3) ☐ ☐ Handwerkliches Herstellen von pharmazeutischen Produkten (3) ☐ ☐ Wiederholungen und Prüfungsvorbereitungen (2) ☐ ☐ Verleih von Arbeitsmaterialien (2) ☐ ☐ Kleinere Klassen (2) (Klassenstärke <28) ☐ ☐ Gesamt- fördersumme 19 € Antrag auf Förderung durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe „Sicherung der PTA-Ausbildung in Westfalen-Lippe“ 10 (SCHULISCHE) AUSBILDUNG - LEHRE - Weitere durchgeführte Maßnahmen Erläuterung zum Erfolg/Misserfolg der durchgeführten Maßnahmen Welche Maßnahmen/Projekte werden zusätzlich im kommenden Jahr ergriffen? Antrag auf Förderung durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe „Sicherung der PTA-Ausbildung in Westfalen-Lippe“ 11 (SCHULISCHE) AUSBILDUNG - RAHMENBEDINGUNGEN - Maßnahme vergangenes Schuljahr (Jahr eintragen) kommendes Schuljahr (Jahr eintragen) Klassenlehrer als zuständige Ansprechpartner und Vertrauensperson (1) ☐ ☐ Regelmäßige Schüler-Lehrer-Gespräche (Schülerbefragungen, Evaluation der Lehre/der Lehrer, Zufriedenheit, Verbesserungsvorschläge; Sprechstunden) (2) ☐ ☐ Praktikumsbegleitung (2) ☐ ☐ Intensive Vorbereitung der Praktika (im Arbeitsleben ankommen, Praxisschock vermeiden), Überprüfung des Unterrichts auf Praxistauglichkeit (2) ☐ ☐ Informationsveranstaltung für Schüler/innen im 6-monatigen Praktikum (vor der 2. Prüfung) (2) ☐ ☐ Individuelle Betreuung und Beratung zur bestmöglichen, frühzeitigen Integration und Identifikation mit dem Schulbetrieb („Willkommenskultur“ und „Mentoring“) (1) ☐ ☐ Heranführung an der PTA-Campus (2) ☐ ☐ Räumliche und strukturelle Veränderungen (2) ☐ ☐ Zertifizierungen (1) ☐ ☐ Kooperation mit dem Förderverein vor Ort (2) ☐ ☐ Gesamt- fördersumme 11 € Antrag auf Förderung durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe „Sicherung der PTA-Ausbildung in Westfalen-Lippe“ 12 (SCHULISCHE) AUSBILDUNG - RAHMENBEDINGUNGEN - Weitere durchgeführte Maßnahmen Erläuterung zum Erfolg/Misserfolg der durchgeführten Maßnahmen Welche Maßnahmen/Projekte werden zusätzlich im kommenden Jahr ergriffen? Antrag auf Förderung durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe „Sicherung der PTA-Ausbildung in Westfalen-Lippe“ 13 BERUFSAUSÜBUNG Maßnahme vergangenes Schuljahr (Jahr eintragen) kommendes Schuljahr (Jahr eintragen) Vernetzung Stadt/Region (Informationsbereitstellung / Vermittlung von Praktikumsstellen, Arbeitsplätzen, Kontakt zur Arbeitsagentur) (2) ☐ ☐ Vermittlung von Praktikumsplätzen für die Schüler (2) ☐ ☐ Vermittlung von Praktikant/innen für die Apotheken (2) ☐ ☐ Benennung konkreter Ansprechpartner in der Schule (für Apotheke UND Praktikanten) (2) ☐ ☐ Intensive Vorbereitung der Praktika (im Arbeitsleben ankommen, Praxisschock vermeiden), Überprüfung des Unterrichts auf Praxistauglichkeit (2) ☐ ☐ Darstellung der Apotheke und deren Vorzüge als potentiellen Arbeitgeber im Fokus der Ausbildung (2) ☐ ☐ PTA-Campus – Mitgliedschaft der Schüler/innen (2) ☐ ☐ Weiterverfolgung der Laufbahnen der Schüler (Alumni-Netzwerke, Folgemanagement, Motivationssteigerung durch Best-Practice- Absolventen, Einladungen zu Wiedersehensfeiern, …) (2) ☐ ☐ Stellenbörse (2) ☐ ☐ Gesamt- fördersumme 10 € Antrag auf Förderung durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe „Sicherung der PTA-Ausbildung in Westfalen-Lippe“ 14 BERUFSAUSÜBUNG Weitere durchgeführte Maßnahmen Erläuterung zum Erfolg/Misserfolg der durchgeführten Maßnahmen Welche Maßnahmen/Projekte werden zusätzlich im kommenden Jahr ergriffen? Antrag auf Förderung durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe „Sicherung der PTA-Ausbildung in Westfalen-Lippe“ 15 INDIVIDUELLE ANGABEN / WEITERE INFORMATIONEN
A_Anlage 1_Vorlage_PTA_FörderungAKWL_KammerbeschlussAnl.1
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ANALE A 17.06.2015 PTA-Ausbildung Beschluss der Kammerversammlung auf Empfehlung des Kammervorstandes Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe unterstreicht mit diesem Beschluss den hohen Stellenwert einer wohnortnahen Ausbildung von Pnarmazeutisch-Technischen Assistentinnen und Assistenten (PTA) und die wichtige Rolle der PTA in den öffentlichen Apotheken zur Sicherstellung einer flächendeckenden und wohnortnahen Arzneimittelversorgung. Aufgrund des Rückzuges des Landes aus der Mitfinanzierung der PTA-Schulen, des mit dem demographischen Wandel einhergehenden Fachkräftemangels und auch der strukturellen Defizite im bestehenden Ausbildungssystem (derzeit brechen etwa 65 Prozent der Schüler-/innen ihre Ausbildung ab bzw. entscheiden sich gegen eine Tätigkeit in der öffentlichen Apotheke) wird es zunehmend schwieriger, die in den öffentlichen Apotheken nachgefragten PTA in ausreichender Zahl wohnortnah auszubilden. Daher gilt es, die Ausbildung an den vier Standorten der PTA-Fachschule Westfalen-Lippe e.V. in Castrop-Rauxel, Gelsenkirchen, Paderborn und Siegen sowie in den Schulen in städtischer Trägerschaft an den Standorten Hamm, Münster, Olsberg langfristig zu sichern. Dabei hat die Sicherung der Ausbildung Vorrang vor dem Erhalt bestehender Strukturen. Unter dieser Prämisse bemühen sich seit längerem die Spitzen von Apothekerverband Westfalen-Lippe, PTA-Fachschule Westfalen-Lippe e. V. und Apothekerkammer Westfalen-Lippe, u.a. auch unter Einschaltung externer Experten, um eine Neuausrichtung der PTA-Ausbildung. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe hat in diesem gemeinsamen Prozess stets verdeutlicht, dass ihr als Selbstverwaltung der Apothekerinnen und Apotheker in Westfalen-Lippe bei einer Unter- stützung enge organisatorische und finanzielle Grenzen gesetzt sind. Dieses hat Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens in einem persönlichen Gespräch mit Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening am 2. Juni 2015 noch einmal unterstrichen: Die Kammer können sich innerhalb dieser Grenzen zwar beteiligen, aber keinesfalls die komplette Finanzierung übernehmen. Die Unterstützungsmöglichkeit durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe für die PTA-Ausbildung findet somit folgende Grenzen: Die Kammer darf nicht als Betreiber einer PTA-Schule oder eines Trägervereins agieren. Die finanzielle Unterstützung sollte zum einen nicht mehr als zehn Prozent der Gesamtkosten der Ausbildung ausmachen (das wären 600 Euro pro PTA und Jahr). Sie darf zum anderen nicht die Summe übersteigen, die im Kammerhaushalt für die im Heilberufsgesetz festgeschriebenen originären Aufgaben der apothekerlichen Aus- und Fortbildung vorgesehen ist. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der weiteren Förderung der PTA durch Maßnahmen wie den PTA-Campus, Fortbildungsveranstaltungen für PTA, Zuschüsse an ehrenamtliche Prüfer der PTA-Kandidaten etc. mit einer jährlichen Summe von ca. 260.000 Euro unterstützt, beschließen die Delegierten der Kammerversammlung: 1. Die AKWL führt die von ihr seit vielen Jahren geleistete Grundförderung der PTA-Schulen in Höhe von 10,23 Euro je Monat und Schüler/-in längstens bis zum Abschluss des Ausbildungsjahrgangs 2015/2017 fort. 17.06.2015 PTA-Ausbildung 2. Ab Beginn des Ausbildungsjahres 2015/2017 kann diese Förderung durch eine Gesamtförderung - je nach Nachhaltigkeit der Ausbildung - bis zu 70,00 € je Monat und Schüler/in ersetzt werden. Dies setzt eine vorherige Beantragung durch die PTA-Schulen uararıe inea ha im di am ntrar arnıfaıemnioan arık wuale' un ara eia ia voraus. Diese haben in diesem Antrag aufzuzeigen, auf welchem Wege sie die PTA- Ausbildung nachhaltig sicherstellen, sodass ihre PTA-Auszubildenden verlässlich gut ausgebildet werden und belegen, in welchem Umfang ihre ausgebildeten PTA nach erfolgter Ausbildung in den westfälisch-lippischen Apotheken tätig werden. Der Nachweis von noch zu konkretisierenden Ausbildungsqualitäten ist durch die Schulen fortan jährlich zu führen. Die zusätzliche Förderung der Kammer bemisst sich somit an den „Köpfen“, die nachhaltig ausgebildet werden. Auf der Grundlagen unveränderter Schüler/-innenzahlen (der Haushaltsplan 2015 wurde auf der Basis von 659 Schüler/-innen erstellt) führt die erhöhte Förderung bei einer maximalen Ausschöpfung im Jahr 2015 (5 Monate x 59,77 x 659 Schüler/-innen) zu Mehrausgaben für die Kammer in Höhe von 196.942,15 Euro. Für den Haushaltsplan 2016 ergibt sich rechnerisch eine maximale Mehrbelastung des Haushaltes in Höhe von 553.600 Euro. Realistisch dürfte aber zunächst eine Ausschöpfung von etwa 50 Prozent der Maximalsumme an. Die Kammerversammlung beschließt, die Mehrausgaben für das Jahr 2015 notfalls aus der Rücklage zu bestreiten und regt für das Jahr 2016 eine moderate Erhöhung der Kammerbeiträge für die Selbstständigen an. So würde eine Erhöhung des umsatzbezogenen Beitrages von 0,098 auf 0,102 Prozent bereits zu Mehreinnahmen in Höhe von ca. 180.000 Euro führen, eine Erhöhung auf 0,110 Prozent zu Mehreinnahmen in Höhe von ca. 540.000 Euro führen. Die weiteren Details der Umsetzung sind von der Kammergeschäftsstelle in Zusammenarbeit mit den PTA-Schulleiter/innen zu entwickeln und vom Kammervorstand zu beschließen bzw. finden erstmals Eingang in den Haushaltsplan für das Jahr 2016. Appell an den Apothekerverband Westfalen-Lippe Darüber hinaus appelliert die Apothekerkammer Westfalen-Lippe an ihre Schwesterorganisation, den Apothekerverband Westfalen-Lippe, zeitnah das gemeinsam entwickelte sogenannte Stipendienmodell in Westfalen-Lippe umzusetzen. Als eingetragener Verein verfügt der Apothekerverband - anders als die Apothekerkammer - über die rechtlichen Grundvoraussetzungen für die Umsetzung, die zudem seinem in der Vereinsatzung festgeschriebenen Zweck, „der Förderung und Beratung der Apothekeninhaber sowie der Wahrnehmung und Vertretung ihrer (...) Interessen” entspricht. Bei der Umsetzung dieses Modells kann der Apothekerverband auch auf die vollumfängliche Unterstützung der Apotheker-kammer innerhalb der oben beschriebenen rechtlichen Grenzen setzen, sofern der Blickwinkel nicht auf die Schulen des Trägervereins verengt wird, sondern auch eine zeitnahe Umsetzung an den Schulstandorten in Hamm, Münster und Olsberg betrieben wird.
D_Anlage 3_Benutzungs- und Gebührensatzung 2016
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Anlage 3 Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Städtische Berufsfach- schule für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen der Stadt Münster vom 17.06.2015 Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekann t- machung vom 14.07.1994 (GV NW 1994 S. 666/SGV NW 2023) , zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV NRW S. 208), in Kraft getreten am 11.02.2015 und der §§ 1, 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW vom 21.10.1969 ( GV NW S. 712 / SGV NW 610) zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S. 687), in Kraft getreten am 21.12.2011, hat der Rat der Stadt Münster die nachstehende Satzung am 16.12.2015 beschlossen: Art. 1 § 13 der Benutzungs - und Gebührensatzung für die Städtische Berufsfachschule für pharmaze u- tisch-technische Assistenten/innen der Stadt Münster erhält folgende Fassung: Absatz 1: „Die Gebühr nach § 12 Nr. 1 ist eine Jahresgebühr. Sie wird ab dem 01.09.2016 in monat- lichen Raten in Höhe von 180,00 € gezahlt und kann während des Lehrgangs durch Rats- beschluss angepasst werden. Die Absätze 2 bis 4 bleiben unverändert. Art. 2 „Die Satzung zur Änderung der Benutzungs - und Gebührensatzung für die Städtische Berufsfac h- schule für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen der Stadt Münster tritt am 01.09.2016 in Kraft.“
Beschlussvorlage
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V/0957/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft PTA Berufsfachschule Münster - Ergänzende Fördermittel der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Beratungsfolge 01.12.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.12.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat nimmt den Beschluss der Apothekerkammer Westfalen -Lippe vom 17.06.2015 (A n- lage 1) zur zukünftigen ergänzenden Förderung der PTA -Schulen im Kammerbezirk zur Kenntnis. 2. Der Rat begrüßt die Bereitschaft und die Absicht der Kammer, mit der erhöhten ergänzenden Förderung die Ausbildung an den PTA -Schulen nachhaltig wohnortnah zu sichern und stimmt der Unterzeichnung des von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe vorgelegten Ver- tragsentwurfs (Anlage 2) zu. 3. Der Rat nimmt dabei zur Kenntnis, dass die z ukünftig von der Kammer zur Verfügung g e- stellten ergänzenden Fördermittel nicht zur Reduzierung der zum Vertragsabschluss best e- henden Schulträgerfinanzierung eingesetzt werden dürfen und beschließt, die Fördermittel zur Kompensation des bisher gewährten Zuschusses von 10,23 € / Monat / Schüler/in darüber hinausgehende Fördermittel zur Finanzierung von ergänzenden Sachausg a- ben und Honorarkosten zur Sicherung und Steigerung der Qualität der PTA-Schule zu verwenden. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung jährlich über die bewilligten Fördermittel und die beabsichtigten ergänzenden Sach - und Honoraraufwen- dungen zu berichten. Vorlagen-Nr.: V/0957/2015 Auskunft erteilt: Herr Wimmer Ruf: 492-4050 E-Mail: WimmerWo@stadt-muenster.de Datum: 11.11.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0957/2015 Kosten: Mit diesem Beschluss entsteht kein zusätzlicher Zuschussbedarf für die PTA-Berufsfachschule aus dem städtischen Haushalt. Erträge und Aufwendungen werden jährlich um die Höhe des Förde r- beitrages erhöht, der die bisher geleistete Grundförderung in Höhe von 10,23 € je Schül e- rin/Schüler und Monat übersteigt. Zum Förderbeginn kalkuliert die Verwaltung mit 35,00 € je Sch ü- lerin und Schüler und Monat. Da die Veränderungen zuschussneutral sind und die Förderhöhe von 2016 derzeit nicht absehbar ist, wird auf die Fertigung von Veränderungsblättern für den Etat 2016 verzichtet. Für den Etaten t- wurf 2017 ff. werden die dann bekannten Veränderungen eingearbeitet. Begründung: Zu Punkt 1. Nach der Anfang 2013 getroffenen Entscheidung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW, die Landesförderung für die ab 2013 beginnenden Lehrgänge an den PTA -Schulen einzustellen, konnte in zahlreichen Gesprächen mit der Apoth ekerkammer Westfalen-Lippe und dem Apothekerverband Westfalen-Lippe eine angestrebte Kompensation der wegfallenden Landesmittel durch eine zusätzliche finanzielle Beteiligung der Institutionen nicht erreicht werden. Der Rat hat daraufhin mit Beschluss vom 10.12.2014 (V/0528/2014 „Lehranstalt für pharmaze u- tisch-technische Assistenten/innen (PTA-Lehranstalt); hier: Änderung der Benutzungs- und Gebüh- rensatzung“) entschieden, die PTA -Berufsfachschule ab dem Lehrgangsbeginn 2015/2017 auch ohne Landesförderung respektive erhöhter Kammerzuschüsse einzügig fortzuführen. Die Finanzie- rung der PTA-Berufsfachschule wird weitgehend durch kommunale Mittel und Lehrgangsgebühren der Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowie ergänzend durch einen jährlich neu beschlossenen Zuschuss der Apothekerkammer Westfalen -Lippe in Höhe von 10,23 € pro Lehrgangsteilnehmer und Monat gesichert. Im Juni 2015 hat die Kammerversammlung der Apothekerkammer Westfalen -Lippe einer erweiter- ten Finanzierung der PTA-Ausbildung in Westfalen-Lippe zugestimmt. Kernpunkte des Beschlusses sind der Ersatz der geleisteten Grundförderung der PTA -Schulen in Höhe von 10,23 € je Monat und Schüler/in ab Beginn des Ausbildungsjahres 2015/2017 durch ein Förderverfahren, mit einer maximalen Gesamtfördersumme von bi s zu 70,00 € je Monat und Schüler/in, um die nachhaltige Sicherstellung einer wohnortnahen PTA-Ausbildung zu fördern. Einzelheiten des Antrags - und Bewilligungsverfahrens sowie der inhaltlichen Anforderungen sind den beiden Teilen der Anlage 2 zur Vorlage zu entnehmen. - 3 - V/0957/2015 Zu Punkt 2. Der Rat der Stadt Münster hat mit der Ankündigung des Wegfalls der Landeszuweisung die Ve r- waltung beauftragt, mit den Kammern Gespräche zu einer erhöhten Teilfinanzierung der PTA - Berufsfachschule in Münster zu führen, um das Ausbildungsangebot in Münster abzusichern. O b- wohl die Kammern eine zusätzliche Kostenbeteiligung abgelehnt haben, hat der Rat der Stadt mit Blick auf seine oberzentrale Funktion für das Umland und die mit dem Abschluss der Ausbildung fast durchgängige Übernahme der überwiegend weiblichen Absolventinnen in den 1. Arbeitsmarkt die einzügige Fortführung der PTA-Berufsfachschule beschlossen. Die Absicht der Apothekerkammer Westfalen -Lippe, die mögliche Gesamtfördersumme für die PTA-Berufsfachschule deutlich a nzuheben mit dem Ziel, einen deutlichen Beitrag zur Sicherung einer wohnortnahen Ausbildung von pharmazeutisch -technischen Assistentinnen und Assistenten mit hoher Qualität und Verlässlichkeit zu leisten, ist vor diesem Hintergrund zu begrüßen. Die Bewilligung der Fördersummen ist in ihrer jeweiligen Höhe abhängig von den von der PTA - Berufsfachschule durchgeführten Maßnahmen zur Erreichung des Förderzieles und ihrer Anerken- nung durch die Apothekerkammer im Rahmen eines Antragsverfahrens. Die maximale Gesam tför- dersumme kann sich dabei auf bis zu 70,00 € pro Schülerin/Schüler und Monat belaufen. Das Antragsverfahren sowie die formalen und materiellen Voraussetzungen zur Bewilligung wünscht die Apothekerkammer Westfalen -Lippe in einem Vertrag mit dem Träger der P TA- Fachschulen Westfalen -Lippe e.V. sowie den jeweiligen Trägern der PTA -Schulen in Münster, Hamm sowie des Hochsauerlandkreises abzusichern. Zu Punkt 3. Der Vertragsentwurf zum Förderverfahren der PTA -Schulen legt fest (siehe Anlage 2, unter 1. f) letzter Absatz), dass „eine Verwendung der Förderwerte zur Reduzierung der eigenen finanziellen Beteiligung der jeweiligen Träger an den PTA -Schulen nicht möglich (ist).“ Der zum Haushaltsjahr 2015 festgelegte städtische Finanzierungsanteil in Höhe von ca. 266.000,00 € bleibt deshalb unbe- rührt. Unabhängig davon sind die PTA -Schulen und die jeweiligen Träger frei in der Verwendung der Fördermittel, sofern sie den Förderzielen entspricht. Über die zur Kompensation der bisher geleisteten Förderung der AKWL erforderlichen Fördermit- tel hinaus-gehende Zuschüsse können sowohl zu ergänzenden Personalmaßnahmen auf Hon o- rarbasis wie auch zur Verbesserung baulicher und sonstiger Ausstattungen, zum Erwerb von Lehrmaterial, für Kooperationen und Netzwerkarbeit oder für Ö ffentlichkeitsarbeit verwendet we r- den. Zu Punkt 4. Eine Beantragung von Fördermitteln ist erstmalig im 1. Quartal 2016 möglich. Der Antrag gilt rüc k- wirkend ab dem Beginn des Lehrgangsjahres 2015/2017 und gleichzeitig für den Beginn des Leh r- gangsjahres 2 016/2018. Die Anträge sind jährlich an die Apothekerkammer Westfalen -Lippe zu richten und werden von ihr unanfechtbar entschieden. - 4 - V/0957/2015 Die für diese Vorlage angenommene bewilligte Fördersumme in Höhe von 35,00 € je Schülerin und Schüler je Monat orientiert sich an der im Kammerbeschluss formulierten Prognose einer Aus- schöpfung von etwa 50 % der maximalen Fördersumme. Da die bewilligten Fördersummen von Jahr zu Jahr schwanken können, stehen für die Verwe n- dung der Fördermittel, die nicht zur Absenkung der Lehrg angsgebühr benötigt werden, unte r- schiedliche Finanzvolumina zur Verfügung. Die PTA -Schule wird die Verwendung dieser Mittel mit der Schulverwaltung abstimmen. Dem Ausschuss wird dazu im Jahresrhythmus berichtet. I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Anlage 1: Beschluss der Apothekerkammer Westfalen-Lippe vom 17.06.2015 Anlage 2: Vertragsentwurf Apothekerkammer Westfalen-Lippe Anlage 3: Nutzungs- und Gebührensatzung der PTA Berufsfachschule
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Bismarckallee 25
- Klemensstraße 10
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Details
- Aktenzeichen
- V/0957/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.11.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37