Mandari Insight

V/0801/2018

Änderung des Tarifes für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH zum 01.01.2019

Vorlagen 28.08.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.09.2018, TOP 15

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V_0801_2018_Anlage_Preisanpassung_Wasser_zum_01012019

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

1941 Zeichen

V/0801/2018 
V/0801/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Änderung des Tarifes für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH zum 01.01.2019 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   19.09.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Preise des Tarifs für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH werden wie folgt 
verändert: Die Grundpreise werden ab dem 01.01.2019 er höht (s. Tabelle), der Mengenpreis 
bleibt unverändert. 
 
 
 
2. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster 
GmbH wird ermächtigt, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und Folgekosten für den Haushalt der Stadt Münster.  
 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
30.08.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Rothermundt 
Telefon: 492-2006 
Rothermundt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0801/2018 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 (e) des G e-
sellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegt der Beschlussfassung der Gesellschaf-
terversammlung u. a. die Festsetzung und Änderung der allgemeinen Tarifpreise, s ofern sich der Be-
reich, für den die Tarifpreise festgesetzt/geändert werden, nicht im Wettbewerb befindet.  
Einzelheiten zu den neuen Grundpreisen können der Vorlage an den Aufsichtsrat der Stadtwerke 
Münster GmbH (Vorlage Nr. 26/2018, s. Anlage) entnommen werden. Die Stadtwerke Münster hatten 
die Preise des Allgemeinen Tarifs für die Versorgung mit Wasser zuletzt zum 01.12.2015 erhöht. 
 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird am 04.09.2018 über den Beschluss beraten. 
Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. 
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Reinkemeier  
Stadtkämmerer 
 
 
Anlage: 
 
Vorlage an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH Nr. 26/2018

V_0801_2018_Anlage_Preisanpassung_Wasser_zum_01012019

3272 Zeichen

Seite 1 von 2 
Münster, 21.08.2018 
 
 
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 26/2018 
 
Betreff 
Änderung des Tarif s für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH  zum 
01.01.2019 
 
 
Berichterstatter 
Herr Dr. Henning Müller-Tengelmann 
 
 
Antrag 
Der Aufsichtsrat wolle beschließen: 
Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen: 
 
Die Preise des Tarifs für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH werden wie 
folgt verändert: Der Grundpreis wird ab dem 01.01.2019 erhöht, der Mengenpreis bleibt un-
verändert. 
 
 
 
 
Begründung 
Die Stadtwerke Münster haben die  Preise des Allgemeinen Tarifs für die Versorgung mit 
Wasser zuletzt am 01.12.2015 angepasst. 
 
Nach gut drei Jahren Preiskonstanz wird aufgrund gestiegener Lohn- und Fremdbezugskos-
ten (ca. 5%), Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie durch allgemeine Preis-
steigerungen (Inflation kumuliert rd. 2,9%) eine Preiserhöhung notwendig.  
 
Basis für die Kalkulation des Wasserpreises ist der in der Branche anerkannte BDEW/VKU-
Leitfaden. Dieser berücksichtigt ausschließlich Kostenveränderungen der vorangegangenen 
Jahre, zukünftige Kostensteigerungen werden dagegen nicht berücksichtigt . Die geplanten 
Kosten für Dipol sind aus diesem Grund noch nicht in der hier geplanten Preisanpassung 
enthalten. Abweichend vom Leitfaden wurden allerdings die vertraglich erforderlichen Erhö-
hungen der Fremdbezugskosten für die Jahre 2018 und 2019 berücksichtigt. Es ist geplant, 
die Wasserpreise künftig alle zwei Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Seite 2 von 2 
Ein großer Teil der fixen Kosten wird in unseren Tarifen über den Mengenpreis je m³ abge-
deckt. Im Sinne einer kalkulatorisch ausgewogeneren und risikomindernden Preisgestaltung 
ist daher eine Weitergabe der gestiegenen Kosten in den  Grundpreisen und nicht in den 
Mengenpreisen sinnvoll, so dass eine leicht höhere Abdeckung der fixen Kosten durch feste 
Erlösbestandteile als in der Vergangenheit erreicht wird. 
 
Die Grundpreise für Haushaltskunden (Qn 1,5 bis Qn 6)  erhöhen sich je nach Zählergröße 
um maximal 2,30 €/Monat brutto.  
 
Zur Veranschaulichung stellen wir die finanziellen Auswirkungen für die folgenden aufge-
führten Beispielkunden dar. Die Darstellung macht deutlich, dass die beabsichtigte Grund-
preiserhöhung bei Bewohnern von Mehrfamilienhäusern – die häufig über geringere Ein-
kommen als die Bewohner von Einfamilienhäusern verfügen – zu fast keiner Preiserhöhung 
führt. 
 
 
Berechnungswerte gerundet, EFH = Einfamilienhaus, MFH = Mehrfamilienhaus, WE = Wohneinheit. Haushalt: Qn 2,5, Gewerbe: Qn 10 
angesetzt. 
Anmerkung: Die Menge für einen 1 -Personen Haushalt ergibt sich lt. Informationen vom bdew, dass eine Person Ø rd. 120 Liter/Tag 
verbraucht. Der 4-Personen Haushalt wurde nach der Verhältnismäßigkeit dementsprechend angesetzt. 
 
 
Im Vergleich mit 16 weiteren Unternehmen aus den Regionen Ruhrgebiet und Münsterland 
liegen die Wasserpreise der Stadtwerke Münster auch nach der Preisanpassung im hinteren 
Mittelfeld. Mögliche Preisanpassungen der betrachteten Unternehmen zum Jahreswechsel 
sind dabei noch nicht berücksichtigt. 
 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
 
gez. Dr. Henning Müller-Tengelmann   gez. Dr. Dirk Wernicke

Anlage A

2415 Zeichen

Anlage A zur V/0801/2018 
Kurzüberblick 
Gemäß § 12 (e) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegt der Be-
schlussfassung der Gesellschafterversammlung u. a. die Festsetzung und Änderung der allge-
meinen Tarifpreise, sofern sich der Bereich, für den die Tarifpreise festgesetzt/geändert werden, 
nicht im Wettbewerb befindet.  
Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadt-
werke Münster GmbH ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. 
 
Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich der Stadt 
Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die 
Betriebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteiligung an 
Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonstigen Un-
ternehmen, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, 
sowie die Telekommunikation und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie 
Geschäfte jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar die-
nen. 
 
Aufgrund gestiegener Lohn- und Fremdbezugskosten, Investitions- und Instandhaltungsmaß-
nahmen sowie aufgrund allgemeiner Preissteigerungen im Bereich der Wasserversorgung wer-
den Preiserhöhungen notwendig, u.a. um die geplanten haushaltsrelevanten Ausschüttungen der 
Stadtwerke Münster GmbH in den nächsten Jahren sicher zu stellen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Die finanziellen Auswirkungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
k.A.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A.

Beratungsverlauf (2)

19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2018 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0801/2018
Typ
Vorlagen
Datum
28.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37