V/0801/2018
Änderung des Tarifes für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH zum 01.01.2019
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Beschlussvorlage
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V/0801/2018 V/0801/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Änderung des Tarifes für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH zum 01.01.2019 Beratungsfolge 19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 19.09.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Preise des Tarifs für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH werden wie folgt verändert: Die Grundpreise werden ab dem 01.01.2019 er höht (s. Tabelle), der Mengenpreis bleibt unverändert. 2. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und Folgekosten für den Haushalt der Stadt Münster. Amt für Finanzen und Beteiligungen 30.08.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rothermundt Telefon: 492-2006 Rothermundt@stadt- muenster.de - 2 - V/0801/2018 Begründung: Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 (e) des G e- sellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegt der Beschlussfassung der Gesellschaf- terversammlung u. a. die Festsetzung und Änderung der allgemeinen Tarifpreise, s ofern sich der Be- reich, für den die Tarifpreise festgesetzt/geändert werden, nicht im Wettbewerb befindet. Einzelheiten zu den neuen Grundpreisen können der Vorlage an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH (Vorlage Nr. 26/2018, s. Anlage) entnommen werden. Die Stadtwerke Münster hatten die Preise des Allgemeinen Tarifs für die Versorgung mit Wasser zuletzt zum 01.12.2015 erhöht. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird am 04.09.2018 über den Beschluss beraten. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. I. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Vorlage an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH Nr. 26/2018
V_0801_2018_Anlage_Preisanpassung_Wasser_zum_01012019
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Seite 1 von 2 Münster, 21.08.2018 Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 26/2018 Betreff Änderung des Tarif s für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH zum 01.01.2019 Berichterstatter Herr Dr. Henning Müller-Tengelmann Antrag Der Aufsichtsrat wolle beschließen: Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen: Die Preise des Tarifs für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH werden wie folgt verändert: Der Grundpreis wird ab dem 01.01.2019 erhöht, der Mengenpreis bleibt un- verändert. Begründung Die Stadtwerke Münster haben die Preise des Allgemeinen Tarifs für die Versorgung mit Wasser zuletzt am 01.12.2015 angepasst. Nach gut drei Jahren Preiskonstanz wird aufgrund gestiegener Lohn- und Fremdbezugskos- ten (ca. 5%), Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie durch allgemeine Preis- steigerungen (Inflation kumuliert rd. 2,9%) eine Preiserhöhung notwendig. Basis für die Kalkulation des Wasserpreises ist der in der Branche anerkannte BDEW/VKU- Leitfaden. Dieser berücksichtigt ausschließlich Kostenveränderungen der vorangegangenen Jahre, zukünftige Kostensteigerungen werden dagegen nicht berücksichtigt . Die geplanten Kosten für Dipol sind aus diesem Grund noch nicht in der hier geplanten Preisanpassung enthalten. Abweichend vom Leitfaden wurden allerdings die vertraglich erforderlichen Erhö- hungen der Fremdbezugskosten für die Jahre 2018 und 2019 berücksichtigt. Es ist geplant, die Wasserpreise künftig alle zwei Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Seite 2 von 2 Ein großer Teil der fixen Kosten wird in unseren Tarifen über den Mengenpreis je m³ abge- deckt. Im Sinne einer kalkulatorisch ausgewogeneren und risikomindernden Preisgestaltung ist daher eine Weitergabe der gestiegenen Kosten in den Grundpreisen und nicht in den Mengenpreisen sinnvoll, so dass eine leicht höhere Abdeckung der fixen Kosten durch feste Erlösbestandteile als in der Vergangenheit erreicht wird. Die Grundpreise für Haushaltskunden (Qn 1,5 bis Qn 6) erhöhen sich je nach Zählergröße um maximal 2,30 €/Monat brutto. Zur Veranschaulichung stellen wir die finanziellen Auswirkungen für die folgenden aufge- führten Beispielkunden dar. Die Darstellung macht deutlich, dass die beabsichtigte Grund- preiserhöhung bei Bewohnern von Mehrfamilienhäusern – die häufig über geringere Ein- kommen als die Bewohner von Einfamilienhäusern verfügen – zu fast keiner Preiserhöhung führt. Berechnungswerte gerundet, EFH = Einfamilienhaus, MFH = Mehrfamilienhaus, WE = Wohneinheit. Haushalt: Qn 2,5, Gewerbe: Qn 10 angesetzt. Anmerkung: Die Menge für einen 1 -Personen Haushalt ergibt sich lt. Informationen vom bdew, dass eine Person Ø rd. 120 Liter/Tag verbraucht. Der 4-Personen Haushalt wurde nach der Verhältnismäßigkeit dementsprechend angesetzt. Im Vergleich mit 16 weiteren Unternehmen aus den Regionen Ruhrgebiet und Münsterland liegen die Wasserpreise der Stadtwerke Münster auch nach der Preisanpassung im hinteren Mittelfeld. Mögliche Preisanpassungen der betrachteten Unternehmen zum Jahreswechsel sind dabei noch nicht berücksichtigt. Stadtwerke Münster GmbH gez. Dr. Henning Müller-Tengelmann gez. Dr. Dirk Wernicke
Anlage A
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Anlage A zur V/0801/2018 Kurzüberblick Gemäß § 12 (e) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegt der Be- schlussfassung der Gesellschafterversammlung u. a. die Festsetzung und Änderung der allge- meinen Tarifpreise, sofern sich der Bereich, für den die Tarifpreise festgesetzt/geändert werden, nicht im Wettbewerb befindet. Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadt- werke Münster GmbH ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich der Stadt Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteiligung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonstigen Un- ternehmen, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sowie die Telekommunikation und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie Geschäfte jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar die- nen. Aufgrund gestiegener Lohn- und Fremdbezugskosten, Investitions- und Instandhaltungsmaß- nahmen sowie aufgrund allgemeiner Preissteigerungen im Bereich der Wasserversorgung wer- den Preiserhöhungen notwendig, u.a. um die geplanten haushaltsrelevanten Ausschüttungen der Stadtwerke Münster GmbH in den nächsten Jahren sicher zu stellen. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Die finanziellen Auswirkungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig k.A. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0801/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.08.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37