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V/0734/2017

Absicherung von zentralen öffentlichen Veranstaltungsflächen und von Plätzen besonderer Bedeutung durch Polleranlagen

Vorlagen 07.09.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.09.2017, TOP 14

Beschlussvorlage

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Ansehen

Vorlage Nr. 0734-2017 Anlage 2

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Vorlage Nr. 0734-2017 Anlage 1

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Beschlussvorlage

16190 Zeichen

V/0734/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Absicherung von zentralen öffentlichen Veranstaltungsflächen und Plätzen von besonderer 
Bedeutung durch Polleranlagen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.09.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
19.09.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und  
                       E-Government Vorberatung 
20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
20.09.2017 Rat Entscheidung 
 
 
 
 
 Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster erhält ein Absicherungssystem für zentrale Veranstaltungsflächen und  
Plätze von besonderer Bedeutung durch feste und/oder absenkbare Poller. 
 
2. Die Stadt Münster beauftragt die Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI) mit der Ausfü h-
rungsplanung, dem Vergabeverfahren, dem Bau und dem Betrieb des Absicherungssystems. 
 
3. Das hierfür zu entrichtende Leis tungsentgelt an die WBI für die Errichtung der Poller am 
Schlossplatz als Pilotprojekt wurde bereits in den Entwurf für den Haushalt 2018 ff eing estellt. 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass wegen der Eilbedürftigkeit und Änderungen der Sicherheits-
lage noch ni cht alle Details der weiteren Planung und Ausführung bekannt sind, so dass für 
die Ausweitung des Absicherungssystems über den Schlossplatz hinaus derzeit noch keine 
Mittel veranschlagt sind.  
 
4. Dem Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government wird r e-
gelmäßig über den Fortgang berichtet. Sofern die geplante Ausweitung des Pollersystems 
über den Schlossplatz hinaus erfolgt, bevor im Rahmen des Haushaltsplans 2019 über die 
weitere Mittelbereitstellung entschieden wurde, werden die  benötigten Mittel unterjährig im 
Rahmen des beschlossenen Gesamthaushalts 2018 umgeschichtet. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0734/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Vechtel 
Ruf: 
492 32 80 
E-Mail: 
Vechtel@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.09.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0734/2017 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haus-
haltsjahr 
Betrag € Bemerkungen 
Produktgruppe 0201 Ordnungsrechtliche 
Angelegenheiten 
   
Zeile     13 Aufwendungen für  
Sach- u. Dienstleis-
tungen 
2018 ff. 30.000 
p.a. 
Mittel für 2018 ff. sind 
bereits im Haushalts-
planentwurf 2018 
veranschlagt. 
 
Die zur Finanzierung  erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2018 bei der 
Produktgruppe 0201 veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausfü hrung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 bzw. der mitt elfristi-
gen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.  
 
Begründung: 
 
Die schrecklichen Attentate von Nizza, Berlin, Jerusalem, Stockholm, London und Barcelona, bei d e-
nen mit LKW oder PKW Menschenansammlungen angegriffen wurden, zwingen z u einer fortlaufe n-
den Anpassung der Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen  im öffentlichen Raum . Hierzu besteht 
nach Auffassung des Polizeipräsidiums Münster und der Verwaltung eine besondere Dringlichkeit. 
 
Die Stadt ist als örtliche Genehmigungsbehörde verantwortlich für die Zulassung von Veranstaltungen 
auf öffentlichen Fläch en und Plätzen von besonderer Bedeutung.  Hierzu stimmt sie Sicherheitskon-
zepte mit der Polizei und allen zu beteiligenden Stellen ab. Die Polizei bringt im Rahmen der jeweil i-
gen Abstimmungsprozesse die aktuellen Lageeinschätzungen ein, so dass zeitnah auf Gefahrenla-
gen reagiert werden kann. 
 
Alle Verantwortlichen sind übereinstimmend der Auffassung, dass die jüngsten Terroranschläge nicht 
dazu führen dürfen, die vielfältigen Veransta ltungen, die zu r Lebensqualität unserer Stadt  gehören, 
derart mit Restriktionen zu überziehen, dass deren Durchführung nicht mehr möglich ist. Vielmehr soll 
durch gemeinsame Präventionsmaßnahmen von Stadt, Polizei und Veranstaltern auf aktuelle Gefah-
renlagen reagiert und diese mit einem hohen Maß an Sicherheit kompensiert werden.  
 
Zur Absicherung von Veranstaltungen sollen daher an zentralen Veranstaltungsflächen und Plä tzen 
von besonderer Bedeutung versenkbare Poller installiert werden, die das Befahren m it Kraftfahrzeu-
gen bedarfsweise verhindern. Gleichzeitig können die Poller die Verkehrssicherheit erhöhen und Ver-
kehr lenken,  indem z.B. das widerrechtliche Befahren der Fußgängerzone n oder des Domplatzes  
verhindert wird.  
 
Allgemein anerkannt ist , dass ke in Absicherungssystem eine absolute Sicher heit garantieren kann. 
Polleranlagen sind zwar eine wichtige, aber nicht die einzige Komponente in den Sicherheitskonzep-
ten, die durch andere Maßnahme n (z. B. Einzäunungen, Einlasskontrollen, Sicherheitspersonal) im 
Bedarfsfall ergänzt werden muss. 
 
In die Planungen sind folgende Aspekte eingeflossen: 
 
I. Sicherung vor LKW-/PKW-Durchfahrten  
 
Unmittelbar nach dem Terroran schlag in Berlin (19.12.2016) wurden zur Sicherung der  Weihnachts-
märkte in Münster  Busse als Str aßensperren aufgestellt. Im Laufe des Jahres 2017 verlangten, z.B. 
die Karnevalsumzüge, der Send und das Stadtfest ebenfalls entsprechende Schutzvorkehrungen.

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V/0734/2017 
 
Die örtliche Ordnungsbehörde bewertet gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Münster das Gefäh r-
dungspotential öffentlicher Veranstaltungen. Zentrale Veranstaltungsflächen und Plätze von besonde-
rer Bedeutung sollen vor einer Durchfahrt von Kfz mit hoher Geschwindigkeit geschützt werden. Auf-
grund der möglichen Gefahrenszena rien müssen diese Flächen durch Sperren so gesichert werden, 
dass das Risiko auf ein Mindestmaß gesenkt wird. 
 
Straßensperren müssen dabei so gestaltet sein, dass Fahrzeuge der Gefahrenabwehr von Polizei, 
Feuerwehr und Rettungsdiensten sofort und unmittelbar bei Annäherung ohne erheblich e Verzöge-
rung passieren können. Die Entfluchtung der Veranstaltungsfläche darf nicht durch erhebliche Verri n-
gerung der Rettungswegbreite eingeschränkt oder gefährdet werden.  Aktuell erfolgen die Straße n-
sperren durch den Einsatz  von Containern oder L kw, deren Geeignetheit im Einzelfall  einer Testbe-
fahrung und Sicherheitsabnahme unterzogen wird. Dieses Verfahren ist sehr zeitaufwändig und kos-
tenintensiv. Daher ist vorgesehen, stadtzentrale öffentliche Straßen und Plätze durch eine Kombinati-
on von versenkbaren  Pollern und festen Pollern  zu sichern. Die Poller müssen bautechnisch so be-
schaffen sein, dass sie die Bewegungsenergie eines mit hoher Geschwindigkeit auffahre nden Kfz 
auffangen. Zusätzlich können für Veranstaltungen weitere (mobile) Sperren erforderlich werden. 
 
Die Sperrstellen sind detailliert  mit dem Polizeipräsidium Münster, der Feuerwehr, den Stadtwe rken, 
sowie dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW abzustimmen. Mit dem Pollersystem will 
die Stadt für zentrale Veranstaltungsflächen und Plätze von besonderer Bedeutung einen gesicherten 
Kernbereich zur Verfügung stellen. 
 
II. Erhöhung der Verkehrssicherheit  
 
Polleranlagen sollen primär der Gefahrenabwehr dienen. Zusätzlich können sie auch die Verkehrssi-
cherheit in den Fußgängerzonen erhöhen , indem sie un erlaubte Kfz -Verkehre unterbinden. Trotz 
großzügiger Anlieferzeiten (abends ab 19.00 Uhr bis morgens um 11.00 Uhr), werden Anli eferungen 
auch außerhalb dieser Zeit versucht. Oft ge nug sind dabei kritische Verkehrssituationen zu beobach-
ten. Mit dem Einsatz versenkbarer Poller kann dieses Fehlverhalten deutlich verringert werden. 
Zudem könnte das Parken auf dem mittleren Teil des Domplatzes verhindert werden, wenn zusätzlich 
zu den Pollern am Michaelisplatz versenkbare Poller auf der Westseite eingebaut werden. Die derzeit 
auf dem Domplatz (in Höhe des Paradieses) angebrachten einfachen Sperrpfosten werden oftmals 
entfernt. In der Folge wird auf der Mitte des Domplatzes widerrechtlich geparkt.  
 
III. Verbesserung des Stadtbildes 
 
Die Qualität von Sperrmaterialien ist stark von den derzeitig verfügbaren  Komponenten abhängig 
(insbesondere Sandsäcke, Wasserbehälter, Container, Lkw, Busse). Als provisorische Maßnahmen 
sind diese Sperrmaterialien gut zu begründen. Sie gehen jedoch mit einer markanten Be einträchti-
gung des Stadtbildes einher.  Perspektivisch ist daher eine dauerhafte, stadtbildkonforme und gleich-
zeitig sichere Lösung gefordert.  
 
IV. Rücksichtnahme auf weitere Nutzungen  
 
1. Polizei und Feuerwehr  
Polizei und Feuerwehr sind am laufenden Pla nungs- und Ausführungsprozess beteiligt. Die Poller  
müssen zentral (vorgesehen ist die Einsatzzentrale der WBI) und dezentral schaltbar sein. Die Anfor-
derungen von Polizei und Feuerwehr auf einen unverzüglichen Zugriff werden berücksichtigt. Der 
Gefährdungseinschätzung des Polizeipräsidiums Münster kommt eine vorrangige Bedeutung zu. 
 
2. Bewohner/-innen und Lieferverkehr  
Außerhalb der Lieferzeiten soll es für den Regellieferverkehr keine Einfahrtsmöglichkeiten g eben. Für 
Bewohner/-innen, die mit privaten Wegerechten in die Fußgängerzonen einfahren dü rfen, wird eine 
praktikable Lösung entwickelt. Ebenso wird für besondere Ladesituationen ( z.B. Wohnungsumzüge, 
Renovierungen, Bauarbeiten und Krankentransporte) eine Öffnung der Anlage n auf Anmeldung

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V/0734/2017 
und/oder als technische Lösung für Fahrzeuge der Gefahrenabwehr sichergestellt.  
 
3. Baumschutz 
Da der Einbau der Polleranlagen zum Teil in den Wurzelbereich von Bäumen führt, erfolgen im Pl a-
nungs- und Bauprozess Abstimmungen mit dem Amt für Grünflächen, Umweltschutz  und Nachhaltig-
keit. 
 
4. Öffentlicher Personennahverkehr und weitere Aspekte 
Die Belange des Öffentlichen Personennahverkehrs werden berücksichtigt. Die Aspekte der Stadtg e-
staltung und Denkmalpflege sowie Besonderheiten größerer Sportveranstaltungen fließen in den Pla-
nungsprozess ein. 
 
V. Zulässigkeit einer Beauftragung der WBI GmbH 
 
Die Zulässigkeit einer Beauftragung der WBI wurde rechtlich geprüft. In einem Recht sgutachten vom 
06.07.2017 heißt es zusammenfassend: „ Aus unserer Sicht ist daher davon auszug ehen, dass die 
Stadt Münster die WBI mit der Errichtung der Antiterrorpolleranlagen beauftr agen kann.“ Gegen eine 
Vergabe an die WBI bestehen daher keine vergaberechtliche n Bedenken. Die Verwa ltung wird die 
erforderlichen vertraglichen Abstimmungen unter Beachtung der im Recht sgutachten aufgegebenen 
Rahmenbedingungen zeitnah abschließen. 
Der Gesellschaftszweck der WBI muss allerdings um die bauliche Sicherung öffentlicher Verkehrsfl ä-
chen erweitert werden. Hierzu wird dem Rat eine Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 
 
VI. Synergien einer Beauftragung der WBI GmbH 
 
Die WBI hält  aktuell für die Vernetzung ihrer Parkhäuser ein  autarkes Leitungsnetz vor und verfügt 
zudem über eine durchgehend besetzte Leitstelle. Das Leitungsnetz kann für die Steuerung der Po l-
leranlagen erweitert und genutzt werden. Eine Leistungserbringung durch die WBI ist daher technisch 
und organisatorisch naheliegend. Städtische Ämter (etwa das Tiefbaumt oder die Feuerwehr) müs s-
ten zeitaufwändig und kostenintensiv Zusatzstrukturen schaffen. Da her stellt die B eauftragung der 
WBI eine vergleichsweise schnell realisierbare und wirtschaftliche Lösung dar. 
 
VII. Technik  
 
Aufgrund der besonderen Dringlichkeit haben Stadt und WBI unverbindliche Vorgespräche mit ve r-
schiedenen Firmen geführt. Zu r Auswahl der Systeme hat sich die Stadt Münster bei  der in Münster 
ansässigen Firma crashtest -service.com GmbH (cts) informiert. Die cts GmbH ist auf die Zertifizi e-
rung von Sicherungsanlagen spezialisiert. 
 
Die Polleranlagen sollen, je nach Gefährdungseinschätzu ng, dem Sicherheitsstandard M 30 oder M 
50 für Hochsicherheitspoller entsprechen. Bei M  30/50 entspricht dies einer Aufpralllast eines 7,5 t 
LKW mit einer Geschwindigkeit von 50/80 km/h. Die Poller sind entweder fest eingebaut oder a b-
senkbar. Aus Kostengrü nden wird die Anzahl versenkbarer Poller auf ein Minimum  beschränkt. Ne-
ben der Einsatzleitstelle der WBI erhalten Polizei und Feuerwehr gesonderte Zugriffsrechte.  
 
Die Poller sollen über optische Warnanlagen für den Verkehr verfügen und flexibel zentral u nd de-
zentral (vor Ort) steuerbar sein. Das Hochfahren wird durch ein akustisches und ein optisches Signal 
angekündigt. Hochgefahrene Poller sind beleuchtet.  
 
Die Poller am  Schlossplatz sollen sich regelmäßig im abgesenkten Zustand  befinden. Nur zum 
Schutz großer Veranstaltungen (z.B. Send) werden sie hochgefahren. Für die weiteren Stan dorte ist 
noch keine Entscheidung getroffen, wann die Poller abgesenkt oder hochgefa hren werden. Hier sind 
die ersten Einsatzerfahrungen abzuwarten. Grundsätzlich muss die Steuerung der Poller flexibel sein, 
um auf geänderte Rahmenbedingungen schnell reagieren zu können. 
 
Es erfolgen keine Videoaufzeichnungen.

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Mustermodelle der geplanten Technik sind in der Anlage 1 dargestellt. 
 
VIII. Kosten 
  
Da absenkbare Poller teurer als  feste Poller sind, wird die Zahl der absenkbaren Poller auf ein Min i-
mum begrenzt. An geeigneten Stellen werden daher vorrangig feste Poller eingesetzt.  
Die Kostenschätzung der WBI für die fünf Pollerstandorte am  Schlossplatz beläuft sich auf ca. 
500.000 € bis 600.000 €. Die Beträge werden durch die WBI über 20 Jahre abgeschrieben. Die Stadt 
Münster zahlt an die WBI ein jährliches Entgelt  in Höhe der Abschreibung, einer angemessenen Ver-
zinsung und der Betriebskosten.  
Dem gegenüberzustellen sind die Einsparungen, die aus ersparten Aufwendungen für mobile Sperren 
resultieren. Deren Kosten sind erheblich. So muss ten z.B. für die vier mobilen Sperrstellen aus A n-
lass der Weihnachtsmärkte im Jahre 2016 ca. 2.500 € /Tag aufgewendet werden. Für 2017 werden 
weitere Sperrstellen hinzukommen. Diese Kosten für mobile Sperren allein bei Veranstaltungen dür f-
ten perspektivisch bei 150.000 € p.a. liegen. Diese Kosten können zukünftig zwar nicht vol lständig 
entfallen, aber sie können deutlich reduziert  werden. Zudem fielen  bisher in der Höhe nicht genau 
bezifferbare Kosten für Planungen, Testaufbauten und Testbefahrungen, Auf - und Abbau sowie A b-
nahme mobiler Sperren zu Veranstaltungstagen an. Trotz dieser Einspareffekte wird der Einsatz der 
Poller voraussichtlich geringfügig teurer als das aktuelle Verfahren mit provisorischen Sperrstellen.  
 
IX. Standorte und Zeitplan 
 
Der Ausbau der Poller erfolgt stufenweise. 
Im beigefügten Lageplan (Anlage 2) sind die voraussichtlichen Pollerstandorte dargestellt. Detailän-
derungen werden sich im laufenden Ausbauprozess ergeben.  Der Gefährdungseinschätzung des 
Polizeipräsidiums Münster kommt bei der Auswahl der Standorte eine vorrangige Bedeutung zu. 
 
1. Stufe: Schlossplatz 
Es werden zuerst die Poller am Schlossplatz gebaut. Hier kann bereits eine Vielzahl öffentlicher Ver-
anstaltungen abgesichert werden (einmalig: Deutscher Katholikentag, laufend: u.a. Send, Veranstal-
tungen der Universität , Sportveranstaltungen). Die geringe Zahl der Anlieger erleichtert zudem die 
Abstimmung. Der für die Grundstücksverwaltung des Landes NRW zuständige Bau -und Liege n-
schaftsbetrieb NRW (BLB) hat ebenfalls ein Interesse an der Sicherung des Platzes und bereits seine 
grundsätzliche Zustimmung signalisiert. Der BLB hat an den bis herigen Vorgesprächen teilgeno m-
men. Bautechnisch von Vorteil ist es, dass am Schlossplatz relativ wenige unteri rdische Leitungen 
verlegt sind und die WBI über ein Leitungsnetz in der Nähe verfügt.  
 
2. Stufe: Innenstadt 
Auf der Basis der Einsatzerfa hrungen für den Schlossplatz werden die weiteren Poller so schnell als 
möglich eingebaut. Ziel ist es, bis Ende 2018 weitere Sperrstellen zugunsten des Weihnachtsmarktes 
mit Pollern auszustatten. Ein Abschluss der Bauarbeiten wird für 2019 angestrebt. Da aktuell viele 
Kommunen die Sicherung von zentralen Veranstaltungsflächen und Plätze n von besonderer Bede u-
tung durch Poller realisieren, sind Lieferverzögerungen allerdings nicht ausgeschlossen.  
   
I.V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlage 1 Musterdarstellung der Pollersysteme (Stand: 01.09.2017) 
 
Anlage 2 Lageplan der voraussichtlichen Pollerstandorte (Stand: 01.09.2017)

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V/0734/2017

Vorlage Nr. 0734-2017 Anlage 2

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10
Lageplan der voraussichtlichen
Pollerstandorte
Stand: September 2017
P Pollerstandort
Lageplan der voraussichtlichen Pollerstandorte
NR Standort
1 Schlossplatz, Einfahrt Neutor
2 Schlossplatz, geg. Überwasserstraße
3 Schlossplatz, geg.Frauenstraße
4 Schlossplatz, östl. Einfahrt Gerichtsstraße
5 Schlossplatz, westl. Einfahrt Gerichtsstraße
6 Domplatz / Paradies
7 Domplatz / Michaelisplatz
8 Roggenmarkt
9 Alter Fischmarkt
10 Michaelisplatz
11 Rothenburg
12 Ludgeristraße / Hötteweg
13 Ludgeristraße / Verspoel
14 Stubengasse
15 Loerstraße
16 Salzstraße / Loergasse
17 Salzstraße / Klosterstraße

Vorlage Nr. 0734-2017 Anlage 1

212 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0734/2017 
 
 
(Quelle: FAAC Unternehmensgruppe) 
 
 
 
(Quelle: FAAC Unternehmensgruppe)

(Quelle: Fa. ZABAG Security Engineering GmbH) 
 
 
 
(Quelle: Fa. ZABAG Security Engineering GmbH)

Beratungsverlauf (4)

12.09.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
19.09.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
20.09.2017 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (17)

  • Ludgeristraße
  • Salzstraße
  • Klosterstraße
  • Schlossplatz
  • Michaelisplatz 8
  • Überwasserstraße 3
  • Alter Fischmarkt 10
  • Gerichtsstraße 5
  • Frauenstraße 4
  • Roggenmarkt 9
  • Stubengasse 15
  • Domplatz
  • Rothenburg 12
  • Hötteweg 13
  • Verspoel 14
  • Loerstraße 16
  • Neutor 2

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Details

Aktenzeichen
V/0734/2017
Typ
Vorlagen
Datum
07.09.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37