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V/0069/2010

Optimierung der Klärgasverwertung in der Stadt Münster

Vorlagen 20.01.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2010, TOP 16

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

8149 Zeichen

V/0069/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Optimierung der Klärgasverwertung in der Stadt Münster zwischen der Stadtwerke Münster 
GmbH, den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster und der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.02.2010 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
02.03.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
10.03.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
17.03.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
17.03.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt  
 
1.1  die gegenwärtige Situation der Klärgasverwertung (- siehe Begründung zu 1.1). 
 
1.2  die beabsichtigte zukünftige Situation der Klärgasverwertung mit den erwarteten ökono-
mischen Vorteilen für die einzelnen Verfahrensbeteiligten (- siehe Begründung zu 1.2) 
 
 zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung 
 
2.1 den Kauf des Blockheizkraftwerkes von der  Stadtwerke Münster GmbH vorzubereiten. 
 
2.2 im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen einen Beschluss zur Vergabe eines Auf-
trages zur Planung einzuholen. 
 
2.3 auf Grundlage einer Entwurfsplanung einen Baubeschluss für die Sanierung des Block-
heizkraftwerkes vorzubereiten. 
 
2.4 einen Vertrag mit der Stadtwerke Münster GmbH über den Betrieb des Blockheizkraftwer-
kes vorzubereiten. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0069/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.02.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0069/2010 
Begründung: 
 
Zu 1.1: Gegenwärtige Situation der Klärgasverwertung für Eigenstromerzeugung  
 
Seit Ende 1988 werden das Klärgas aus der Hauptkläranlage und das Deponiegas aus den Zent-
raldeponien Münster I und II in einem von den Stadtwerken betriebenen Blockheizkraftwerk 
(BHKW Coerde) zur Strom- und Wärmeerzeugung eingesetzt. Der Strom wird in das öffentliche 
Netz eingespeist und den Stadtwerken aktuell nach dem Erneuerbaren Energiegesetz vergütet. 
Die Wärme wird zur Beheizung von Gebäuden auf dem Deponiegelände und der Hauptkläranlage 
genutzt sowie für die verfahrenstechnischen Prozesse in der Kläranlage verwendet. 
 
Die Stadt hat den Stadtwerken das Klär- und Deponiegas zu folgenden Leistungen überlassen: 
 
• Errichtung des BHKW inklusive Wärmenetz durch die Stadtwerke. 
• Belieferung der Hauptkläranlage und der Deponiegebäude mit Wärme. 
• Errichtung, Unterhaltung und Erneuerung von Gaserfassungsanlagen auf dem Deponiege-
lände. 
 
Der Vertrag ist zum 31.12.2008 ausgelaufen. Er wurde auf unbestimmte Zeit mit 4-wöchiger Kün-
digungsfrist zum Quartalsende verlängert, um die Verhandlungen zwischen der Stadt Münster und 
den Stadtwerken Münster abschließen zu können. 
 
Mit dem Betriebsbeginn der Bioabfallvergärungsanlage (BVA) im Jahre 1996 wurde das BHKW 
Coerde erweitert, um die zusätzlichen Gasmen gen aus der BVA ebenfalls für die Strom- und Wär-
meerzeugung zu nutzen. Die Gasnutzung aus der  BVA ist vertraglich bis 2015 zwischen den 
Stadtwerken Münster und den AWM geregelt. 
 
 
 
Zu 1.2: Zukünftige Situation der Klärgasverwertung
 
 
Konzeption 
 
Die zukünftige technische Konzeption zur Nutzung der Biogase aus  
 
• der Hauptkläranlage 
• der Deponien 
• der Bioabfallvergärungsanlage 
 
sieht folgendes vor: 
 
Die Stadtwerke werden das vorhandene BHKW der Stadt Münster übertragen, da nur durch diese 
neu geschaffenen Eigentumsverhältnisse die Möglichkeit besteht, den erzeugten Strom als Eigen-
verbrauch ohne Mehrwertsteuerbelastung zu verwenden. Unter Federführung des Tiefbauamtes 
werden in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken die technischen Anlagen saniert. Der Betrieb der 
sanierten Anlage soll von den Stadtwerken gegen Entgelt durchgeführt werden. Hierfür soll ein 
Betriebsführungsvertrag abgeschlossen werden. Der erzeugte Strom wird, ausgenommen von 
Überschussmengen, nicht ins öffentliche Netz eingespeist, sondern direkt der Hauptkläranlage und 
der Sickerwasserreinigungsanlage über eine eigene Zuleitung zur Verfügung gestellt. 
 
 
Wesentliche Vorteile des neuen Konzeptes
 liegen darin, dass  
 
1. die jeweiligen Kernkompetenzen im Konz ernverbund dort gebündelt werden, wo die größten 
Erfahrungsvorteile liegen.

- 3 - 
V/0069/2010 
2. eine Anlagenplanung gemeinsam die Interessen aller berücksichtigt, aber aus einer Hand 
ausgeschrieben und realisiert werden kann.  
3. der Stadt keine Strombezugskosten aus dem öffentlichen Netz entstehen. 
4. ein größeres BHKW wirtschaftlicher betrieben werden kann. 
5. durch die neue Technik ein weiterer Beitrag zur CO
2-Minderung geleistet wird. 
6. durch Einsatz eines Gasspeichers ein kontinuierlicher Betrieb der Anlage gegeben ist. 
7. eine höhere Vergütung des Stromes durch verdrängten Bezug im Vergleich zur EEG-
Vergütung (Stromsteuer, Netznutzungsentgelt) erreicht wird. 
 
 
Offene Fragen / Unsicherheiten im Konzept
 
 
Offene Fragen ergeben sich aktuell in der detaillierten Auslegung der Anlagentechnik. Basis für die 
Auslegung der Anlagentechnik ist die zukünftig zu erwartende Gesamt-Biogasmenge. Besonders 
die Gasmenge aus dem rekultivierten Deponiebereich, für den wenige Erfahrungswerte vorliegen, 
ist mit Unsicherheiten behaftet. Für die Gasmengen aus der Hauptkläranlage und der Bioabfallver-
gärungsanlage werden kaum Veränderungen erwartet.  
 
Mit der Beauftragung der Planungsleistungen für die Anlage erfolgt der Start für die Umsetzung 
des Konzeptes. Das Ende der Realisierung ist unter Berücksichtigung von Unsicherheiten Anfang 
2012 zu erwarten. 
 
 
 
Zu 2.1: Kauf des Blockheizkraftwerkes von der Stadtwerke Münster GmbH
 
 
Nach ursprünglicher Absicht die Investition durch die Stadtwerke Münster GmbH zwecks Optimie-
rung der Klärgasverwertung zwischen den 3 Partnern vornehmen zu lassen, führte die Überprü-
fung der steuerlichen Rahmenbedingungen zu dem Ergebnis, dass die Investition besser durch die 
Stadt Münster selbst vorgenommen werden sollte.  Nach dem bestehenden Vertrag aus dem Jah-
re 1988 ist das vorhandene BHKW am Ende des Vertrages rückzubauen und die Fläche der Stadt 
zurückzugeben. Aufgrund der aktuellen Situation ist das Blockheizkraftwerk von der Stadtwerke 
Münster GmbH zu erwerben; dazu ist gutachterlich ein sachgerechter Kaufpreis festzustellen. 
 
 
Zu 2.2 – 2.3: Vergabe eines Planungsauftrages
  
 
Das Grobkonzept für die Auslegung der Anlagentechnik ist in den bisherigen Wirtschaftlichkeitsbe-
rechnungen berücksichtigt. Auf diesem Konzept aufbauend werden durch ein externes Planungs-
unternehmen die Untersuchungen konkretisiert und die abschließende Planung erstellt. Es wurden 
bereits mit mehreren Planungsbüros Gespräche geführt, von denen der Geeignetste nach Be-
schluss des Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen mit der Planung und Realisierung beauf-
tragt werden soll. Auf der Grundlage der Entwurfsplanung wird die Verwaltung einen Beschluss-
vorschlag für die Sanierung des Blockheizkraftwerkes dem Rat vorlegen, so dass die Leistungen 
zur Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme der Anlagentechnik anschließend ausgeschrieben 
und beauftragt werden können. Parallel dazu wird das Genehmigungsverfahren nach BImSchG 
durchgeführt. Der Baubeginn ist für Anfang 2011 vorgesehen. Sämtliche Planungsschritte erfolgen 
in enger Abstimmung mit den Stadtwerken, da diese aufgrund des langjährigen Betriebes des vor-
handenen BHKW über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. 
 
 
 
Zu 2.4: Betriebsführungsvertrag mit den Stadtwerken
 
 
Der Betrieb der sanierten Anlage soll von den Stadtwerken Münster gegen Entgelt durchgeführt 
werden. Hierfür soll ein Betriebsführungsvertrag abgeschlossen werden.

- 4 - 
V/0069/2010 
 
Neben der vertraglichen Regelung zwischen den Stadtwerken Münster und der Stadt ist zwischen 
dem Tiefbauamt und den AWM eine Vereinbarung zur Aufteilung der Erlöse sowie der Einsparung 
durch den Wegfall der Strombezugskosten aus dem Netz zu schließen. Hierbei sind neben den 
Investitions- und Betriebskosten der BHKW-Anlage das zur Verfügung gestellte Gasvolumen und 
die Gasqualität zu berücksichtigen. 
 
 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (3)

10.03.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2010 Hauptausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2010 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0069/2010
Typ
Vorlagen
Datum
20.01.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37