Mandari Insight

V/0031/2007

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 412: Mecklenbeck - Ossenkampstiege / Schürbusch

Vorlagen 09.01.2007

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.02.2007, TOP 16.2.2

Anlage - Plan

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage - Plan

170 Zeichen

3. Änderung 
Anlage 
zur Vorlage Nr. 31/2007 
Bebauungsplan Nr. 412 - 3. Änderung Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER

Beschlussvorlage

1758 Zeichen

V/0031/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 412: Mecklenbeck - Ossenkampstiege / Schürbusch 
Beschluss zur Änderung 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
21.02.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
21.02.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Bebauungsplan Nr. 412: Mecklenbeck - Ossenkampstiege / Schürbusch ist gemäß §§ 2 (1) 
und 1 (8) Baugesetzbuch im Bereich nördlich der GAD-Zufahrt zu ändern. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Bebauungs-
planänderung keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
Begründung: 
Die GAD beabsichtigt eine zweite Zufahrt zum Grundstück Weseler Straße 500 zu ermöglichen, 
um die Mitarbeiterverkehre und die Kundenverkehre entzerren zu können. 
 
Zurzeit wird der Erweiterungsbau der GAD realisiert. In diesem Zuge soll die Verkehrssituation auf 
dem Grundstück der GAD neu geregelt werden. Die bisherige Zufahrt erschließt das Parkhaus und 
dient dem Anlieferverkehr. Die geplante neue Zufahrt soll eine direkte Erschließung des Erweite-
rungsgebäudes mit den vorgelagerten Sonderparkplätzen ermöglichen. 
 
Um die geplante weitere Zufahrt realisieren zu können ist eine Änderung des Bebauungsplanes 
Nr. 412 erforderlich.  
 
I.V. 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0031/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6120 / 6190 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.01.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (4)

07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.10 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2007 Hauptausschuss
TOP 16.2.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2007 Rat
TOP 16.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Bebauungsplan Nr. 412, 3. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
  • Ossenkampstiege
  • Weseler Straße 500
  • Schürbusch 3

Bebauungsplan Nr. 412, 3. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Ossenkampstiege / Schürbusch

Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0031/2007
Typ
Vorlagen
Datum
09.01.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37