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Bürgerantrag : Ablehnung einer Aufstellung der Skulptur "Walking Bag"

Stellungnahme der Verwaltung 191145-1 ST vom 13.01.2020

Stand: Am 23.01.2020 im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda zur Kenntnis genommen.

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    Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 191145-1 ST —— Bürgerantrag : Ablehnung einer Aufstellung der Skulptur "Walking Bag" Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 23.01.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Bezirksvertretung Bonn als nach den Bestimmungen des § 7 Abs. 2 d) der Bezirkssatzung zuständiges Gremium hat in ihrer Sitzung am 03.12.2019 der Aufstellung der von Erwin Wurm eigens für Bonn geschaffenen Skulptur "Walking Bag" an der Ecke Am Hof / Am Neutor zugestimmt. Der Beschluss ist rechtskräftig. Im Vertrauen auf diesen Beschluss hat die Stiftung für Kunst und Kultur e.V. den Auftrag zur Erstellung des Kunstwerkes an den Künstler erteilt. Sollte es zu einer Zurücknahme diese Beschlusses kommen, wäre mit einer Klage und Regressforderungen des Vereins zu rechnen. Die Verwaltung empfiehlt daher den Bürgerantrag abzulehnen. Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellerin wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n Keine Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Seite 1 von 1

Beratungsverlauf

  1. 23.01.2020

    Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda

    TOP 4.1.1, Entscheidung. Ergebnis: zur Kenntnis genommen

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