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Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2385/2017 vom 03.08.2017

Stand: Am 14.09.2017 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 2385/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2018 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Haupt- satzung zuleitet. Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Stra- ßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufge- nommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder recht- lichen Tatbeständen (z.B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb geschlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Wohnungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufig- keiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. Anlagen
  • Anlage 3 BV 1 Zusammenfassung

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    Bezirk: Innenstadt, Satzungsänderungen zum 01.01.2018 Stadt Anlieger Stadt Anlieger alt: Barmer Platz A 1 1 2 Streichung alt: Barmer Str. A 1 1 2 Streichung neu: Elogiusplatz G 6 1, 8 Widmung alt: Leichlinger Str. bis Wendehammer ungerade Hausnummernseite A 1 2 Streich ung bis Wendehammer gerade Hausnummernseite A 1 1 2 Streichu ng alt: Lothringer Str. A 5 5 neu: Lothringer Str. von Metzer Str. bis Kleingedankstr. A 5 5 8 von Kleingedankstr. bis Eifelstr. A 3 3 4, 5 Senkung der Häufigkeit: Vorschlag Anlieger alt: Luxemburger Wall A 2 2 neu: Luxemburger Wall A 3 3 4, 5 Zunahme Verschmutzung alt: Pipinstr. H 6 6 Platzfläche zwischen Hohe Str. und Große Sandkaul G 6 3. Fahrbahn A 1 1 Parkplatz A 6 Umbenennung in Elogiusplatz neu: Pipinstr. H 6 6 Platzfläche zwischen Hohe Str. und Große Sandkaul G 6 3. Fahrbahn A 1 1 Straße Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Art der Änderung Bemerkung Fahrbahn Gehweg Bezirk: Innenstadt, Satzungsänderungen zum 01.01.2018 alt: Reichenspergerplatz H 3 3 neu: Reichenspergerplatz H 5 5 4, 5 Zunahme Verschmutzung alt: Taubengasse vor Nr. 1-21 A 5 Parkplätze A 3 neu: Taubengasse vor Nr. 1-21 A 5 Parkplätze A 5 4 Zunahme Verschmutzung alt: Turiner Str. H 5 5 3. und 4. Fahrbahn H 5 5 Kolonnade vor Nr. 9/Ecke Machabäerstr. H 5 2 Streichung neu: Turiner Str. H 5 5 3. und 4. Fahrbahn H 5 5 alt: Vohwinkeler Str. entlang der Messe A 1 1 2 Streichung gegenüber A 1 2 Streichung alt: Vorgebirgswall von Eifelstr. bis Wendeanlage A 1 gerade Hausnummernseite A 1 von Vorgebirgsstr. bis Wendeanlage A 1 gerade Hausnummernseite A 1 Zufahrt zum Kindergarten x x neu: Vorgebirgswall von Eifelstr. bis Wendeanlage A 2 4 Zunahme Verschmutzung gerade Hausnummernseite A 2 5 Zunahme Verschmutzung von Vorgebirgsstr. bis Wendeanlage A 2 4 Zunahme Versch mutzung gerade Hausnummernseite A 2 5 Zunahme Verschmutzung Zufahrt zum Kindergarten x x Bezirk: Innenstadt, Satzungsänderungen zum 01.01.2018 alt: Zülpicher Str. von Hohenstaufenring bis Moselstr. H 9 9 von Moselstr. bis Zülpicher Wall H 7 7 neu: Zülpicher Str. von Hohenstaufenring bis Moselstr. H 9 9 von Moselstr. bis Zülpicher Wall H 9 9 4, 5 Zunahme Verschmutzung
  • Anlage 2 BV 1 Legende

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    Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbahn 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinigung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigung D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 1
  • Anlage 1 BV 1 Vorblatt

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    S T A D T B E Z I R K 1

Beratungsverlauf

  1. 14.09.2017

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.16, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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