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Vorbescheid zur Errichtung einer temporären Stellplatzanlage mit 49 Stellplätzen über einen Benutzungszeitraum von 4 Jahren auf dem Grundstück Am Marksbach 28, Gemarkung Benninghofen, Flur 1 Flurstück 2056-Vorhaben nach § 35 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB)-Az. 61/5-3-054310

Beschlussvorlage 35819-24

Stand: Am 03.09.2024 in der Bezirksvertretung Hörde einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 03.09.2024

    Bezirksvertretung Hörde

    TOP 11.12. Ergebnis: einstimmig beschlossen

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