V/0989/2017/1
Digitale Stadt Münster - Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0989/2017/1 DER OBERBÜRGERMEISTER citeq Betrifft Digitale Stadt Münster - Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung Beratungsfolge 08.03.2018 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 13.03.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government Vorberatung 14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 14.03.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Angesichts der hohen Dynamik , der Vielfalt und der Reichweite der globalen Digitalisierung richtet die Stadt Münster ihre Strategie und Planungen in diesem Handlungsfeld neu aus. Der Rat begrüßt das im Konzept „Digitale Stadt Münster – Digitalisierungsstrategie der Stadtve r- waltung“ (Anlage) von der Verwaltung dargestellte strategische Vorgehen einschlie ßlich der hier vorgestellten Leitsätze: Münsters Zukunft ist digital und lebenswert. Münster macht sich auf den Weg hin zu einer ganzheitlichen Digitalen Stadt („Smart Ci- ty“). Die Stadtverwaltung unterstützt grundsätzlich alle gesellschaftlichen Gruppen in Bürger- schaft, Wirtschaft und Wissenschaft in ihren Projekten und Prozessen der Digitalisierung. Die Stadtverwaltung ist sich ihrer Funktion auch für die nicht -digitale Aufgabenwahrneh- mung bewusst. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Strategiepapieres weitere Maßnahmen zur Digitalen Stadt Münster zu entwickeln , den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen und bis zum Jahr 2022 jährlich über den Stand der Umsetzung der Digitalisi e- rungsmaß-nahmen und die ggf. notwendige Weiter entwicklung des strategischen Ansatzes zu berichten. Zeitgleich mit der Ergänzungsvorlage werden daher Ratsvorlagen zu folge n- den IT-Themen vorgelegt: Vorlagen-Nr.: V/0989/2017/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Schoenfelder Ruf: 492-1800 E-Mail: Schoenfelder@citeq.de Datum: 20.02.2018 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0989/2017/1 2.1. Digitale Stadt Münster – Digitale Maßnahmenplanung 2.2. Digitale Stadt Münster – OpenData und Apps 2.3. Digitale Stadt Münster – Weiterentwicklung des virtuellen Rathauses durch ein Anfrage- und Antragsmanagement 2.4. Digitale Stadt Münster – Zwischenbericht zur Breitbandkoordination 2.5. Digitale Stadt Münster – „Smart City Münster“ Zwei weitere Vorlagen werden derzeit vorbereitet: Digitale Stadt Münster - WLAN / Mobilfunk zum gemeinsamenRatsantrag der CDU- Ratsfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. A-R/0045/2016 „Entwicklung eines Masterplans zur flächendeckenden Freifunk-Nutzung in Münster. Mit Freifunk Medienkompetenz und Teilhabe erhöhen“. Digitale Stadt Münster - Dokumentenmanagement: Elektronische Akten und Workflows. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine externe fachliche Unterstützung und Begleitung für die Implementierung des strategischen Konzeptes sicherzustellen. Zudem sollen vorbildliche Dig i- talisierungsvorhaben anderer Kommunen geprüft und ggf. zur Übernahme vorgeschlagen we r- den („Best practice“). 4. Die Verwaltung wird beauftragt, organisatorische Strukturen zu schaffen, die eine Koordini e- rung der Maßnahmen zur Digitalisierung in den Bereichen Stadtverwaltung, Stadtkonzern und Stadtgesellschaft ermöglichen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine nachhaltige Finanzierung der Digitalisierung im städti- schen Haushaltsplan und im Wirtschaftsplan der citeq im Rahmen der Finanzsituation der Stadt Münster sicherzustellen. 6. Der gemeinsame Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0045/2016 „Entwicklung eines Masterplans zur flächendeckenden Freifunk-Nutzung in Münster“ „Mit Freifunk Medienkompetenz und Teilhabe erhöhen“ sowie die Anträge der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0002/2015 „MünsterApp – moderner Service für Bürgerinnen und Bürger“ vom 27.01.2015, Nr. A-R/0046/2016 „Eine Familien-App für die familienfreundliche Stadt Münster“ vom 24.10.2016 und Nr. A-R/0050/2016 „Das virtuelle Rathaus weiterentwickeln“ vom 08.11.2016 sind mit dieser Vorlage erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die notwendigen Finanzmittel zur Um setzung der Digitalisierungsstrategie sind in Abhängigkeit von der jeweiligen Gesamthaushaltssituation bereitzustellen. Zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie sowie der unter 2. genannten IT -Maßnahmen sind im Rahmen der Finanzsituation zusätzlich im Haushalt der Stadt Münster Finanzmittel bereitzustellen. - 3 - V/0989/2017/1 Begründung: Zu 1. Die Attraktivität des Standortes Münster für Bürgerschaft, Wirtschaft und Gesellschaft ist in erheblichem Maße von einer gut entwickelten digitalen Infrastruktur abhängig. Dies ist schon heute ein zentraler Faktor. Dazu ist eine langfristige und auf Nachhaltigkeit ausg e- richtete Konzeption erforderlich. Die Gestaltung des stetigen digitalen Wandel s sowie die Förderung von Digitalisierungsprojekten in der Verwaltung, des Stadtkonze rns und der Stadtgesellschaft dienen der nachhaltigen Verfolgung sozialer, ökologischer wie auch ök o- nomischer Ziele. Die Digitalisierung ist nicht als einmaliges, singuläres Projekt aufzufassen. Sie ist eine bereits laufende und nicht mehr umkehrba re perma nente technische Weite r- entwicklung, deren Ende nicht abzusehen ist . Umso wichtiger ist es, die Digitalisierung als nachhaltigen Prozess zu organisieren, damit die unterschiedlichen Akteure vor Ort in ihren jeweiligen Handlungs- und Lebensfeldern auch übermorgen noch den wachsenden Anfo r- derungen der digitalen Welt gerecht werden. Eine in diesem Sinne betriebene Digitalisierung bietet Chancen, den Wohlstand zu sichern und die Lebensqualität zu steigern. Wie in vielen anderen Bereichen entwickelt sich Mün s- ter auch im Bereich der Digitalisierung dynamisch und zukunftsgerichtet. Von den digitalen Diensten der Stadtverwaltung und der städtische n Tochterunternehmen profitieren Bü r- ger/innen und örtliche Unternehmen und Behörden schon jetzt in erheblichem Maße . Um im Rahmen der anstehenden Maßnahmenplanung die digitale Stadtverwaltung und den digitalen Stadtkonzern zu fördern, ist eine digitale Kultur in der Stadtverwaltung zu schaffen, in der die Digitalisierung gelebt und neue Services in erster Linie digital entwickelt werden („Digital First“). Im vorgelegten strategischen Konzept werden die Bereiche Stadtverwaltung, Stadtkonzern und Stadtgesellschaft angesprochen. Schwerpunkt sind allerdings die Aussagen zur Digita- lisierung der Stadtverwaltung. Zu 2. Im vorgelegten strategischen Konzept werden Leitlinien und Zielorientierungen für zukünfti- ge Digitalisierungsmaßnahmen formuliert sowie bereits laufende bzw. beschlossene Maßnahmen dargestellt. Darüber hinaus hat die Verwaltung die unter Beschlus s- punkt 2. genannten weiteren Maßnahmen zur Digitalen Stadt Münster entwickelt und entsprechende Vorlagen für die zuständigen Gremien erstellt. Weitere Vorlagen we r- den derzeit erarbeitet. Das vorgesehene Berichtswesen ist notwendig, um regelmäßig Rechenschaft zum Erreichten abzulegen und um einen einheitlichen Informationsstand aller Beteiligten zu gewährleisten. Zu 3. Im Sinne einer Beschleunigung der anstehenden Schritte wie auch einer Qualitätssicherung des vorgelegten strategischen Ansatzes sollte auf externe Beratungsleistung zurückgegrif- fen werden. Diese sollte zunächst zeitlich befristet beauftragt werden, um insbesondere in der Implementierungsphase des Konzeptes Unterstützung für die Verwaltung zu leisten. Ferner ist die systematische Wahrnehmung und Anal yse von Digitalisierungsvorhaben in anderen Kommunen vorgesehen, um auch auf diese Weise für die Stadt Münster bestmög- liche Handlungsoptionen vorzubereiten. Zu 4. Auf die Digitalisierung der Stadtgesellschaft kann die Verwaltung nur mittelbar Einfluss neh- men. Erkennbar ist jedoch die Sinnhaftigkeit einer koordinierenden Funktion. So kann ein Zusammenwirken mit den zu Punkt 1. der Begründung beschriebenen Bereichen Stadtve r- waltung und Stadtkonzern erreicht werden. Zu prüfen ist daher u.a. die Einrichtung e iner in der Verwaltung hochrangig angesiedelten Koordinierungsstelle. - 4 - V/0989/2017/1 Zu 53. Die anstehenden Digitalisierungsmaßnahmen in der Stadtverwaltung erfordern über die unter 2. genannten IT-Maßnahmen hinaus absehbar die Bereitstellung zusätzlicher Res- sourcen in größerem Umfang. Hierüber werden – in Abhängigkeit von der Gesamtsituation des städtischen Haushaltes - im Rahmen der IT-Ansätze im städtischen Haushalt und der Wirtschaftspläne der citeq sowie weiterer Beschlussvorlagen an die zuständigen Gr e- mien zu entscheiden sein. Zu 6. Die benannten Anträge sind damit erledigt. Bezüglich des Antrages Nr. A -R/0045/2016 „Entwicklung eines Masterplans zur flächend e- ckenden Freifunk-Nutzung in Münster“ „Mit Freifunk Medienkompetenz und Teilhabe erh ö- hen“ wird auf die A usführungen zu Punkt V. „WLAN/Mobilfunk“ im Konzept (Anlage) ve r- wiesen. Bezüglich der Anträge Nr. A -R/0002/2015 „MünsterApp – moderner Service für Bürgeri n- nen und Bürger“ und Nr. A -R/0046/2016 „Eine Familien -App für die familienfreundliche Stadt Münster“ wird auf die Ausführungen zu Punkt V. „OpenData und Apps“ im Konzept (Anlage) verwiesen. Bezüglich des Antrages Nr. A -R/0050/2016 „Das virtuelle Rathaus weiterentwickeln“ wird auf die Ausführungen zu Punkt V. „Ausbau der Onlinedienste (Virtuelles Rathaus )“ im Kon- zept (Anlage) verwiesen. I. V. Gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0989/2017/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.02.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37