V/0337/2024
Ergebnisse der Neuausrichtung "Medienentwicklungsplanung"
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Neuausrichtung Medienentwicklungsplan
151780 Zeichen
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Hintergrund und Vorgehen
Die Neuausrichtung des Medienentwicklungsplans (MEP) hat das Ziel, auch zukünftig zeit-
gemäßen und mediengestützten Unterricht sowie eine moderne Schulorganisation an den
trägereigenen Schulen zu ermöglichen. Eine stabile, sichere, bedarfsorientierte IT-System-
landschaft ist dafür notwendig. Der vorliegende Bericht stellt deshalb eine thematis che
Neuausrichtung der bereits bestehenden kommunalen MEPs dar und liefert Leitlinien für
die Weiterentwicklung. Die Konsolidierung des Bestands an IT-Ausstattung, eine Bedarfs-
ermittlung und die Ableitung von zukünftigen Mengengerüsten mit Kalkulation des resul-
tierendem Finanzbedarf waren die Hauptziele der Neuausrichtung. Die ifib consult GmbH
wurde als Tochtergesellschaft des Instituts für Informationsmanagement Bremen (ifib) mit
der Erstellung der MEP-Neuausrichtung beauftragt.
Die Stadt Münster agiert als kommunaler Träger für insgesamt 82 Schulen, darunter 45
Grundschulen, 3 Förderschulen, und 30 weiterführende Schulen (2 Gesamtschulen, 6 Re-
alschulen, 1 Sekundarschule, 11 Gymnasien, 4 Hauptschulen und 6 Berufskollegs).1 Des wei-
teren sind dem Träger die Klinikschule, die PRIMUS-Schule, ein Weiterbildungskolleg und
eine PTA-Berufsfachschule in Trägerschaft.2 In ihrer Rolle als Sachmittelausstatterin ist die
Stadt verantwortlich für die Bereitstellung und den Betrieb der IT-Ausstattung in den Schu-
len. Ein zentrales Steuerungsinstrument auf kommunaler Ebene zur Planung und Sicher-
stellung einer angemessenen IT-Ausstattung ist der Medienentwicklungsplan (MEP). Die
Stadt Münster hat bereits frühzeitig die strategische Entwicklung der IT-Ausstattung für die
trägereigenen Schulen vorangetrieben und in Medienentwicklungsplänen dokumentiert.
Beginnend 2012 mit ersten Überlegungen zur IT-Ausstattung und zum Support wurde der
MEP der Stadt Münster zuletzt im Jahr 2015 fortgeschrieben. Bis zum Jahr 2020 wurde
jährlich über die Fortschreibung berichtet, bevor im Jahr 2021 die Ziele für erreicht erklärt
wurden. Während der pandemischen Lage wurde die Ausstattung an mobilen Endgeräten
maßgeblich vorangetrieben und erste Klassenräume mit digitaler Präsentationstechnik aus-
gestattet. Die durch Förderprogramme neu eingebrachte Technik war nicht in der Preisliste
und im Servicekatalog der citeq abgebildet, so dass eine vollständige Neuausrichtung not-
wendig wurde.
Die Neuausrichtung des MEP betrachtet die allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft.
Die Berufskollegs werden aufgrund ihrer hochgradig individuellen Bedarfe in einem sepa-
raten Konzeptpapier betrachtet, das den vorliegenden MEP ergänzt.
Die Neuausrichtung des MEP für die Stadt Münster wurde in einem Vorgehen erstellt, in
dem die zentralen Akteurinnen und Akteure einbezogen waren. Im Rahmen einer Ist-Ana-
lyse wurden zunächst die verfügbaren Daten erfasst und die bestehende Ausstattung bewer-
tet. Hierzu wurden maßgebliche Unterlagen zur bestehenden IT-Ausstattung und Bestands-
daten des Schulträgers und dem IT -Dienstleister citeq herangezogen. Die bisherigen IT-
und Medienentwicklungspläne wurden gesichtet und zur Beschreibung der Ist-Situation
1 Vgl. Amt für Schule und Weiterbildung (2023): Schulstatistik 2023/24 (S. 10): https://www.stadt-
muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/40_schulamt/pdf/service/schulstatis-
tik_23-24.pdf
2 Analog zur amtlichen Schulstatistik vom Amt für Schule und Weiterbildung werden diese Schulen
separat aufgelistet. In der Kostenkalkulation der Neuausrichtung des MEP wurden neben den
(anderen) allgemeinbildenden Schulen die PRIMUS-Schule und die Klinikschule berücksichtigt.
herangezogen. Zusätzlich fand eine Befragung der Schulen statt, um die gegenwärtige Aus-
stattung mit Hard- und Software sowie die Beurteilung der Support- und Beratungsdienst-
leistungen im pädagogischen Bereich zu erfassen und in der anschließenden Kostenkalku-
lation berücksichtigen zu können. Die Schulformvertretungen wurden über den MEP-Bei-
rat eingebunden. Im Rahmen des Arbeitstreffens mit dem MEP-Beirat wurden die Befra-
gungsergebnisse vorgestellt und Bedarfe an die zukünftigen Ausstattungsstandards formu-
liert.
Während des Erarbeitungsprozesses fanden kontinuierliche Abstimmungen mit der Stab-
stelle Digitale Bildung am Amt für Schule und Weiterbildung statt. Der zentrale IT-Dienst-
leister des Schulträgers, citeq und citeq@school, wurde in den Prozess miteinbezogen. Über
den Verlauf fanden Abstimmungsgespräche statt, in denen relevante Informationen zu
etablierten Prozessen und Bestandsdaten ausgetauscht worden sind. Um den Ausbau orga-
nisatorischer Maßnahmen in der Medienentwicklungsplanung umfänglich zu betrachten,
fand ferner ein Strategieworkshop mit dem DigitalLabor statt.
Auf Grundlage dieser Ergebnisse konnten bedarfsorientierte Anforderungen für die zukünf-
tige IT-Ausstattung der Münsteraner Schullandschaft sowie ihren Betrieb und Support for-
muliert werden. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung wurden an-
schließend zusammengefasst, bewertet und in enger Abstimmung mit dem Schulträger in
Anforderungen für die zukünftige Ausstattungsplanung überführt. Für den Planungshori-
zonts von fünf Jahren wurde eine SOLL -Konzeption zur Umsetzung der angestrebten IT-
Ausstattung entwickelt. Das Ergebnis ist die Neuausrichtung des MEP, der sich strukturell
an den oben genannten inhaltlichen Aspekten orientiert und eine Strategie mit Empfehlun-
gen zur Umsetzung liefert. Eine dezidierte Maßnahmenplanung zur Umsetzung der formu-
lierten Leitgedanken erfolgt noch.
Es werden Mengengerüste für Investitionen sowie für Ersatz- und Neuausstattungen fest-
gelegt. Die Preise basieren auf der Beschaffungsdatenbank des Schulträgers oder der citeq.
Darüber hinaus werden die laufenden Kosten über den betrachteten Zeitraum kalkuliert .
Während der Umsetzungsphase können Anpassungen in der zeitlichen oder finanziellen
Planung erforderlich sein, beispielsweise aufgrund von Veränderungen in der Schulland-
schaft, der haushaltswirtschaftlichen Lage, detaillierter Ausschreibungsplanung, Marktfor-
schung oder Bauvorhaben.
Die vorliegende Neuausrichtung des MEP beginnt mit einem kurzen Überblick über die bil-
dungspolitischen Rahmenbedingungen, die für die Medienentwicklungsplanung von Rele-
vanz sind. Er stellt die Vorgaben des Landes vor und skizziert die bisherigen umfangreichen
Aktivitäten der Stadt Münster in diesem Bereich. Des Weiteren werden die handlungslei-
tenden Orientierungspunkte – Leitgedanken - für die Weiterentwicklung der schulischen
IT-Infrastruktur und -Ausstattung in den kommenden fünf Jahren erläutert. Die Kapitel 3
bis 5 widmen sich den einzelnen Ausstattungsmerkmalen. Dabei werden zunächst die Er-
gebnisse der Ist-Analyse präsentiert, gefolgt von Empfehlungen für die Weiterentwicklung,
Mengengerüsten und voraussichtlichen finanziellen Aufwänden. Kapitel 6 behandelt die or-
ganisatorischen Aspekte der Medienentwicklungsplanung für die Stadt Münster und be-
leuchtet den IT-Support. Das abschließende Kapitel fasst den Finanzrahmen gemäß den er-
stellten Mengengerüsten zusammen.
2 Ausgangslage und Rahmenbedingungen
Mit der Veränderung von zahl reichen Berufsbildern in der Arbeitswelt und der rasanten
Weiterentwicklung von Zukunftsthemen wie beispielsweise Künstliche Intelligenz, M a-
chine Learning und Robotik, welche zunehmend Einzug in die Lebenswelt der Bürger*in-
nen erhalten, ist eine fundierte Medienbildung Grundvoraussetzung für eine aktive und
mündige Teilhabe an der Gesellschaft. Bildung kommt hier eine Schlüsselrolle zu und damit
auch den kommunalen Schulträgern und der kommunalen Bildungspolitik. Relevante Rah-
menpapiere wie die KMK -Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ oder Landesvorgaben
werden skizziert und ihre Implikationen auf den MEP herausgearbeitet. Der zentrale Stel-
lenwert digitaler Bildung in allen Phasen der Bildungsbiografie von Schülerinnen und Schü-
lern wird dargestellt, um die nachfolgenden Leitgedanken und strategischen Orientierungs-
punkte der Neuausrichtung des MEP auf eine solide theoretische Grundlage zu stellen.
2.1 Gemeinsame Vorgaben der Länder
Nachdem 2012 ein erster Beschluss „Medienbildung in der Schule“3 durch die KMK veröf-
fentlicht wurde, besteht seit Beginn des Schuljahres 2018/19 für alle Schulen die Verbind-
lichkeit, die im Strategiepapier „Bildung in der digitalen Welt“ 4 aus 2016 konkretisierten
Medienkompetenzen zu lehren. Die zu erlernenden Kompetenzfelder gliedern sich wie in
der nachfolgenden Übersicht dargestellt:
Abbildung 1: Kompetenzfelder der KMK-Strategie
In dem Strategiepapier werden die Chancen des Medieneinsatzes beispielsweise zur Förde-
rung individualisierten sowie kollaborativen Lernens betont. Zudem wird auf die Wichtig-
keit von Medien hingewiesen, da diese Auswirkungen auf die selbstbestimmte Teilhabe an
Gesellschaft haben, sich auf Moral- und Wertvorstellungen auswirken, aber Kinder und Ju-
gendliche auch Medienkompetenzen bräuchten, um sich selbst vor Gefahren und Risiken,
die Medien mit sich bringen, schützen zu können. Konkrete Forderungen der KMK sind,
dass landesseitig Lehr- und Bildungspläne aktualisiert werden und die einzelnen Schulen
3 Vgl. https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschlu-
esse/2012/2012_03_08_Medienbildung.pdf
4 Vgl. https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2018/Digitalstrate-
gie_2017_mit_Weiterbildung.pdf
Medienkonzepte erarbeiten, in denen ihre spezifischen Anforderungen berücksichtigt wer-
den und die Inhalte der Aus- und Fortbildung für Lehrkräfte im Hinblick auf medienpäda-
gogische Kompetenzen aktualisiert werden.
In Ergänzung zur KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ wurde am 09.12.2021 zu-
dem der Beschluss „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“ im Rahmen der 376. Kultus-
ministerkonferenz verabschiedet.5 Dieser Beschluss ist als ergänzende Vertiefung der be-
reits aufgeführten KMK-Strategie zu verstehen und fokussiert Prozesse zur digitalen Schul-
entwicklung, die stets in Anlehnung an die sich verändernde digitale Realität und den kul-
turellen Wandel erfolgen sollen. Darüber hinaus werden die Anpassung der Prüfungskultur
und die didaktische und technische Qualifizierung von Lehrkräften betrachtet.
So steht in den Empfehlungen, die innerhalb des Beschlusses in Form prioritärer Maßnah-
men formuliert wurden6: Unter Einsatz digitaler Medien und Werkzeuge, die insbesondere
der Individualität und Kreativität der Lernenden gerecht werden, solle die Motivation und
Lernfreude der Schüler*innen gefördert werden. Für die Förderung eines tieferen Verständ-
nisses soll zudem der gezielte Einsatz digitaler Lerngegenstände, wie Simulationen, dyna-
mische Modellierungen sowie kollaboratives Problemlösen innerhalb von Lehr- und Lern-
prozessen erfolgen. Die Qualität des Unterrichts soll durch eine gezielte Kombination digi-
taler und analoger Lehr - und Lern-Settings unterstützt werden. Außerdem sollen Schü-
ler*innen Rückmeldungen zunehmend auch computergestützt erhalten, sodass das indivi-
dualisierte Üben unterstützt wird. Auf wissenschaftlich fundierter Basis sollen zudem neue
Prüfungsformate entwickelt werden, die neben der fachlichen Kompetenz auch die Aspekte
der Kreativität, Kollaboration, kritischen Denkens und Kommunikation überprüfen. Hin-
sichtlich der Prozesse zur digitalisierungsbezogenen Schulentwicklung sollen die Bereiche
Unterrichts-, Organisations-, Personal -, Kooperations- und Technologieentwicklung auf
Basis der pädagogischen Zielsetzung sinnvoll miteinander kombiniert werden. Im Kontext
der beruflichen Bildung soll der Einsatz digitaler Technologien das Zusammenwirken ver-
schiedener Lernorte ermöglichen und die Verknüpfung des schulischen und betrieblichen
Lernens fördern. Konzepte für einen digital gestützten Unterricht sollen von den Landesin-
stituten entwickelt und den Schulen zur Verfügung gestellt werden.
2.2 DigitalPakt Schule
Am 11.09.2019 veröffentlichte das Bundesland Nordrhein -Westfalen die Förderrichtlinie
zur Umsetzung des DigitalPakt Schule mit dem Ziel, die digitale Bildungsinfrastruktur auf
kommunaler Ebene bestmöglich auszubauen. In diesem Rahmen und den damit einherge-
henden Zusatzvereinbarungen stehen den nordrheinwestfälischen Schulen rund 1,4 Milli-
arden Euro zur Verfügung, wovon 1.054 Milliarden für die Ertüchtigung und Schaffung di-
gitaler Schulinfrastrukturen vorgesehen sind.7
Während eine Zuwendung von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
erfolgt, ist von den Schulträgern ein 10-prozentiger Eigenanteil aufzubringen.
5 Vgl. https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2021/2021_12_09-Leh-
ren-und-Lernen-Digi.pdf
6 Vgl. https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/lehren-und-lernen-in-der-digitalen-welt-kul-
tusministerkonferenz-verabschiedet-ergaenzende-empfehlung.html
7 Vgl. https://www.schulministerium.nrw/digitalpakt
Öffentliche Schulträger, Träger genehmigter Ersatzschulen sowie Träger staatlich aner-
kannter Pflegeschulen können die folgenden Maßnahmen beantragen:8
Vorhaben im Bereich der IT-Grundstruktur (Aufbau oder Verbesserung der digita-
len Vernetzung, schulisches WLAN und Präsentationsmedien),
Digitale Arbeitsgeräte, z. B. für technisch-naturwissenschaftliche oder berufsausbil-
dungsbezogene Zwecke,
Schulgebundene mobile Endgeräte (sofern Vorhaben der IT-Grundstruktur bereits
erfolgt sind und die Beschaffung fachlich-pädagogisch begründet werden kann) und
Maßnahmen zur Steigerung regionaler Angebote bzw. deren Qualität, wenn diese
von den Schulen nutzbar sind, z. B. Strukturen für professionelle Administration.
Zusammenfassend ist hervorzuheben, dass der DigitalPakt Schule primär den Aufbau der
Netzinfrastruktur von Schulen fokussiert und kein Programm für die Endgeräteversorgung
darstellt. Darüber hinaus werden über den DigitalPakt Schule auch landesübergreifende
Projekte gefördert. Der einheitliche Ver mittlungsdienst VIDIS unterstützt Schüler*innen
sowie Lehrkräfte beispielsweise in der komfortablen und sicheren An- und Abmeldung bei
unterschiedlichen Systemen und Online-Diensten. Die länderübergreifende Bildungsmedi-
eninfrastruktur SODIX ermöglicht zudem unter Verwendung der offenen Bildungsmedia-
thek MUNDO die Bereitstellung, Suche und Nutzung von Bildungsmedien auf Basis ausge-
wählter Quellen.9 Licence Connect zielt als landesübergreifende Maßnahme auf die Bereit-
stellung eines Vermittlungsdienstes zu Lizenzinformationen über Bildungsangebote ab.10
Bedingt durch die Herausforderungen der Covid -19-Pandemie wurde der DigitalPakt
Schule nachträglich erweitert. Mit den Zusatzvereinbarungen „Corona-Hilfe I: Sofortaus-
stattung“, „Corona-Hilfe II: Administration“ u nd „Corona-Hilfe III: Leihgeräte für Lehr-
kräfte“ wurden jeweils 500 Millionen Euro vom Bund bereitgestellt, um Schülerinnen und
Schülern, die zu Hause über kein adäquates Endgerät verfügen, digitale Teilhabe durch
schuleigene mobile Endgeräte zu ermöglichen, den lokalen IT-Support für die Schulen zu
stärken11 und Lehrkräfte bei der Durchführung digitalen Unterrichts durch die Beschaffung
mobiler Endgeräte zu unterstützen .12 Im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms hat
Nordrhein-Westfalen die Mittel des Bundes um 55 Millionen Euro aufgestockt.
In Ergänzung zu weiteren Landesprogrammen plant Nordrhein-Westfalen mit den Mitteln
des DigitalPakt Schule eine ganzheitliche, zeitgemäße Ausstattung der Schulen mit digitalen
Medien zu erreichen.
Aus einer Antwort vom 07.12.2023 der Bundesregierung 13 auf eine Große Anfrage der
CDU/CSU-Fraktion geht hervor, dass unter Berücksichtigung der ‚haushalterischen Rah-
menbedingungen‘ der DigitalPakt 2.0 weiter fokussiert werden soll. Weiterhin soll durch
8 Vgl. https://bass.schul-welt.de/18679.htm
9 Vgl. https://www.telekom-stiftung.de/sites/default/files/ifib-lernplattformen-final.pdf
10 Vgl. https://fwu.de/projekte/licence-connect/
11 Vgl. https://www.digitalpaktschule.de/de/corona-hilfe-ii-administration-1768.html
12 Vgl. https://www.digitalpaktschule.de/de/corona-hilfe-iii-leihgeraete-fuer-lehrkraefte-1772.html
13 Vgl. https://dserver.bundestag.de/btd/20/096/2009657.pdf
diesen das digital gestützte Lehren und Lernen unterstützt werden. 14 Danach ist mit dem
Beginn der Maßnahme frühestens zum Ende des Jahres 2025 zu rechnen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Medienentwicklungsplans liegen keine Erkenntnisse
vor, wann mit der Auflage des DigitalPakt 2.0 zu rechnen ist bzw. wie langfristig und nach-
haltig die Zuständigkeiten und Finanzierungsstrukturen in Bezug auf die digitale Ausstat-
tung der Schulen für die kommunalen Schulträger geregelt werden soll.
2.3 Landesstrategien für digitale Bildung
In den letzten Jahren wurden diverse Aktivitäten initiiert, um Beschlüsse der KMK landes-
seitig umzusetzen. Im Folgenden wird ein Überblick relevanter Maßnahmen gegeben.
2.3.1 Strategie NRW 4.0
Unter dem Titel „NRW 4.0“ hat die Landesregierung in einem umfangreichen Dialogpro-
zess das Leitbild „Lernen im Digitalen Wandel“15 entwickelt und im Jahr 2016 verabschie-
det. Bundesweit neuartig war die landesweite Verständigung auf einen bildungsbiografisch
orientierten Ansatz, nach dem neben den allgemeinbildenden Schulen, den berufsbilden-
den Schulen, dem tertiären Bildungsbereich, die Weiterbildung im Beruf und die frühkind-
liche Bildung dem entwickelten Leitbild folgen. Im Wesentlichen werden die Bereiche Me-
dienkompetenz, Anwendungskenntnisse und Informatik-Grundkenntnisse unterschieden,
als Teil der Allgemeinbildung verstanden und sollen damit allen Schülerinnen und Schü-
lern, Kindern und Jugendlichen vermittelt werden. In einer gemeinsamen Erklärun g der
Landesregierung, des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW und des Städte- und Ge-
meindebundes NRW zur Umsetzung des Programms „Gute Schule 2020“ wurden die fol-
genden vier Handlungsfelder festgelegt:
Medienkompetenz / Curriculare Entwicklung: Ausle gung der Lehrpläne auf eine
selbstbestimmte Teilhabe in der digitalen Welt im verbindlichen schulischen Medi-
enkonzept.
Infrastruktur und IT-Ausstattung: Breitbandanschlüsse, WLAN, Endgeräte in Schu-
len und die Möglichkeit, private Endgeräte zu nutzen.
Digitale Lehrmittel: Qualitative Verbesserungen und (länderübergreifende) Bereit-
stellung.
14 Vgl. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-982716
15 Vgl. https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/leitbild_lernen_im_digita-
len_wandel.pdf
Beratung und Qualifizierung: Infrastrukturberat ung in Zusammenarbeit mit der
Medienberatung NRW und Stärkung der Medienzentren sowie Fachmoderation in
der Lehrkräftefortbildung zur Medienkompetenzförderung.16
2.3.2 ReactEU
Die Europäische Union hat mit REACT -EU17 ein Hilfsprogramm etabliert, das darauf ab-
zielt, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in Europa zu
mildern. Die Abkürzung steht für "Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of
Europe" (Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas) und ist als Teil von
NextGenerationEU konzipiert, einem umfassenden Paket zur Bewältigung der aktuell her-
ausfordernden Zeiten.
REACT-EU stellt das zweitgrößte Förderinstrument innerhalb von NextGenerationEU dar
und verfügt über Mittel in Höhe von 750 Mrd. Euro auf dem Preisniveau von 2018. Unter
Berücksichtigung der Preisentwicklung soll dieser Betrag in den kommenden Jahren auf
über 800 Mrd. Euro ansteigen. Diese Mittel dienen nicht nur der unmittelbaren Bewälti-
gung der Pandemiefolgen, sondern sollen auch langfristige Strategien zur Stärkung und
Vorbereitung Europas auf künftige Herausforderungen ermöglichen. Deutschland wird vo-
raussichtlich etwa 2,3 Mrd. Euro aus REACT-EU erhalten, die für Maßnahmen des Europä-
ischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds (ESF)
genutzt werden. Insbesondere werden damit Arbeitsplätze vor allem für Menschen in
schwierigen Situationen und junge Menschen, sowie Investitionen in die allgemeine und
berufliche Bildung über den ESF unterstützt.
Die erfolgreiche Umsetzung von REACT-EU hängt von drei Grundpfeilern ab - seiner Stärke
(finanzielle Zuweisung), Geschwindigkeit (durch Nutzung bestehender Programme bis
2023) und vollständigen Flexibilität der Umsetzungsregeln. Diese zusätzlichen Ressourcen
wurden den Mitgliedstaaten im Jahr 2021 und 2022 aus dem Europäischen Fonds für regi-
onale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF), dem Europäischen Fonds
für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) sowie dem Jugendbeschäftigungs-
initiative (YEI) zugewiesen. Auch Maßnahmen zur technischen Unterstützung konnten fi-
nanziert werden.
16 Vgl. Schule in der digitalen Welt“, Gemeinsame Erklärung der Landesregierung, des Städtetages,
des Landkreistages NRW und des Städte - und Gemeindebundes NRW zur Umset zung des Pro-
gramms „Gute Schule 2020“ (Schulministerium 2016)
17 Vgl. https://ec.europa.eu/regional_policy/funding/react-eu_en
Hinweis
Zum Schuljahr 2021 / 2022 wurde das Fach Informatik in NRW für die 5. und
6. Klasse verpflichtend eingeführt. Der Kernlehrplan ist im August 2021 in Kraft
getreten. Für die Schulen stehen Unterstützungsmaterialien und Hinweise auf der
Webpräsenz des QUA-LiS NRW zur Verfügung.
Vgl. Kernlehrplan Informatik für die Sekundarstufe I – Klassen 5 und 6 | Bildungsportal
NRW (schulministerium.nrw)
Die Förderung für Schulträger im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW)18 basierte auf
einem Index, der vier Indikatoren berücksichtigt: den Anteil von Schülerinnen und Schü-
lern mit Lern- und Entwicklungsstörungen, Schüler*innen mit Migrationshintergrund, die
SGB-II-Quote des Wohnorts und den Anteil der Wohnbevölkerung in Mehrfamilienhäusern
im entsprechenden Gebiet. Dieser Index bestimmte, welche Schulen förderbedürftig sind,
und der Fördersatz betrug grundsätzlich 500 € pro Schüler*in. In Grundschulen fanden die
ersten und zweiten Klassen mit 50% der Gesamtanzahl der Schüler*innen Berücksichtigung
und die dritten und vierten Klassen mit 100%. Daraus ergibt sich ein Anteil von insgesamt
75 % der Schüler*innen an Grundschulen, welcher für die Förderung relevant war. Beson-
dere Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro waren für Berufskollegs zur Förderung der be-
ruflichen Bildung vorgesehen. Bestimmte Bildungsgänge in Berufskollegs, Weiterbildungs-
kollegs und Förderschul -Berufskollegs wurden bevorzugt gefördert, um den besonderen
Bedürfnissen der Schüler*innen gerecht zu werden. Die Förderung konnte bis zu 100 % der
Ausgaben und maximal 500 € pro Gerät inklusive Zubehör betragen. D ie Schulträger er-
hielten ein Schulbudget gemäß festgelegter Höchstbeträge für die Ausstattung bestimmter
Schulen.
2.3.3 Digitalisierungsstrategie Schule NRW
Die „Digitalstrategie Schule NRW“ soll als Umsetzungsstrategie Ziele für die Digitalisierung
des schulischen Bildungsbereichs aufzeigen.19 Sie gilt bis 2025 und umfasst ein Finanzvo-
lumen von 1,9 Mrd. Euro. Es werden Handlungsfelder aufgezeigt, die sowohl an den Koali-
tionsvertrag der aktuellen Regierung als auch an die Strategie der Kultusministerkonferenz
anknüpfen. Diese sollen flächendeckend mit gleicher Qualität umgesetzt werden. Durch die
Digitalstrategie soll eine Verpflichtung auf ein gemeinsames Vorgehen geschaffen und Zu-
ständigkeitsfragen und die Finanzierbarkeit von Maßnahmen bis 2025 geklärt werden. Sie
bündelt bereits bestehende Maßnahmen und entwickelt diese weiter. Für ein Gelingen der
Strategie müssen alle Handlungsfelder auf allen Ebenen zusammen bearbeitet werden. Da-
bei sollen auch Fragen der sozialen Teilhabe und der Anforderungen von Schülerinnen und
Schülern mit besonderen Förderbedarfen berücksichtigt werden.
Es werden drei Handlungsfelder aufgezeigt. Das erste Handlungsfeld „Die pädagogischen
und didaktischen Chancen der Digitalisierung in den Mittelpunkt stellen – Schulen und
Unterricht entwickeln“ zeigt Maßnahmen auf, um Lernen mit digitalen Medien zu integrie-
ren. Es solle beispielsweise ein Pflichtfach Informatik in den Klassenstufen 5 und 6 in allen
Schulformen eingeführt werden. Außerdem solle bereits in der Grundschule z. B. in Mathe-
matik und im Sachunterricht mit informatischen Inhalten gearbeitet werden. Dafür sollen
Lehrkräfte die Möglichkeit einer Weiterbildung für das Fach Informatik erhalten. Perspek-
tivisch solle zudem jede Schule eine Lehrkraft als Digitalisierungsbeauftragte haben.
Das zweite Handlungsfeld „Lehrkräfte unterstützen und qualifizieren“ zeigt auf, inwiefern
die Lehrkräftebildung ergänzt werden solle. Genannt werden die Weiterentwicklung der
Lehramtsstudiengänge in Nordrhein-Westfalen und die Neufassung des Kerncurriculums
der Lehrkräfteausbildung im Vorbereitungsdienst.
18 Vgl. https://www.schulministerium.nrw/faq-foerderung-im-rahmen-der-react-eu-initiative
19 Vgl. https://broschüren.nrw/fileadmin/digitalstrategie-schule-nrw/pdf/digitalstrate-
gie_schule_nrw__web.pdf
Das dritte Handlungsfeld „Zugang zu digitalen Medien und digitaler Infrastruktur schaffen“
beschäftigt sich mit dem technischen Zugang. Digitale Infrastrukturen sollen geschaffen
und dauerhaft sichergestellt werden. Zudem werden Maßnahmen zur technischen Ausstat-
tung in den Schulen aufgezeigt. Lehrkräfte sollen mobile Endgeräte erhalten . Auch Schü-
ler*innen sollen, unter dem Hinweis auf trägerseitige Organisations - und Finanzierungs-
möglichkeiten, ausgestattet werden. Es solle zukünftig a uch auf digitale Schulbücher und
elektronische Prüfungen zurückgegriffen werden.20
2.3.4 Medienkompetenzrahmen NRW
Zentrales Instrument für die Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen zur Medienkompe-
tenzförderung ist der M edienkompetenzrahmen NRW21, in dem die verpflichtend zu för-
dernden Medienkompetenzbereiche erläutert und Hilfen für die Umsetzung geboten wer-
den (Abbildung 2).22
Die Kompetenzbereiche sind für Bildungsträger insofern relevant, als dass sie zusammen
mit weiteren Anforderungen aus Schlüssel - und Querschnittsqualifikationen und den fä-
cherspezifischen Vorgaben die Basis für die schulische Unterrichtsentwicklung darstellen,
aus der sich wiederum Anforderungen an die (IT-) Ausstattung der Schule ableiten lassen.
20 Vgl. „Digitalstrategie Schule NRW“ https://broschüren.nrw/fileadmin/digitalstrategie-schule-
nrw/pdf/digitalstrategie_schule_nrw__web.pdf
21 Vgl. https://medienkompetenzrahmen.nrw/
22 Bildnachweis: Medienberatung NRW. Das Dokument steht unter CC BY ND 4.0 Lizenz.
Abbildung 2: Medienkompetenzrahmen NRW
2.3.5 LOGINEO und Bildungsmediathek NRW
Auf der technischen Ebene ist LOGINEO NRW23 zu erwähnen, mit dem das Land den Schu-
len zentrale IT -Dienste, wie E-Mail, Kalender und Dokumentenaustausch rechtskonform
anbietet. Mit dem Single Sign -On-Verfahren soll ein komfortabler Zugriff auf weitere
Dienste ermöglicht werden. Mit LOGINEO LMS können Unterrichtsmaterialien zur Verfü-
gung gestellt werden sowie Lernfortschritte der Schüler*innen verfolgt und Rückmeldun-
gen erteilt werden. Es werden verschiedene Formate unterstützt und auch die Kommunika-
tion untereinander ist möglich. Mit dem LOGINEO MESSENGER ist die moderne Kommu-
nikation der Schüler*innen und Lehrkräfte untereinander und miteinander möglich. Es gibt
zudem eine Videokonferenzoption. Die Daten- und Rechtssicherheit ist gegeben. Schnitt-
stellen zu anderen Systemen sind angedacht.
Zu Beginn des Schuljahres 2021/22 w urden in Form der Bildungsmediathek NRW zwei
Plattformen (EDMOND NRW, learn:line) zusammengeführt. Hier können nun alle schul-
relevanten Bildungsinhalte verschiedenster Anbietender an einem Ort gefunden werden .
Die Inhalte können von der zuständigen Stelle der Kommunalverwaltung gekauft und allen
Lehrkräften der betreuten Schulen über das Portal zur Verfügung gestellt werden. In Müns-
ter erfolgt die Anschaffung über die Stadtbücherei und die Bereitstellung der Bildungsme-
diathek für die Schulen ist in die zentrale Schulserverlösung des Trägers integriert. Die Nut-
zung ist wiederum sowohl für Lehrkräfte als auch für Lernende kostenfrei. Sofern die Nut-
zungsbedingungen es zulassen, können Medien auch bearbeitet werden. Zu erreichen ist die
Bildungsmediathek über LOGINEO NRW, weiteren Lernplattformen und von verschiede-
nen Endgeräten aus.
2.3.6 Unterstützungssysteme und -angebote NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen hat zahlreiche eigene Initiativen ins Leben gerufen bzw. ko-
operiert in weiteren länderübergreifenden Projekten, die unterschiedliche Zielgruppen und
Themenstellungen im Bereich der Medienbildung adressieren. Darunter sind Angebote der
LfM24 für die Medienorientierung zur Prävention, Partizipation und Förderung der Medi-
enkompetenz wie bspw. ZEBRA, Medienscouts -NRW, Medienbox NRW , NRWision,
Klicksafe, JUUUPORT u.a. Darüber hinaus bietet das Bildungsportal25 als offizielle Inter-
netpräsenz des Schulministeriums - getragen von der Medienberatung NRW und in Koope-
ration mit den kommunalen Medienzentren in NRW - fortlaufend qualitätsgeprüfte Lern-
materialien und Bildungsmedien zur Gestaltung von mediengestützten Bildungsprozessen
über die Bildungsmediathek NRW an. . Das Angebot setzt sich u.a. aus den von kommuna-
len Medienzentren auf lokaler und auf Landesebene erworben en Inhalten sowie der Ein-
bindung einer bundesweit aufgestellten Datenbank des FWU, dem Medieninstitut der Län-
der, zusammen.26
Die Medienberatung NRW bietet als gemeinsames Angebot der Landschaftsverbände
Rheinland (LVR-Zentrums für Medien und Bildung) und Westfalen-Lippe (LWL-Medien-
23 Vgl. https://www.logineo.schulministerium.nrw.de/LOGINEO/Startseite/
24 Vgl. https://www.medienanstalt-nrw.de/zum-nachlesen/medienorientierung.html
25 Vgl. https://www.schulministerium.nrw/schule-bildung/bildungsthemen/medien
26 Vgl. https://www.schulministerium.nrw/die-bildungsmediathek-nrw
zentrums für Westfalen) im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung Unterstüt-
zung zur Gestaltung von Medien, Umgang mit digitalen Medien und Weiterentwicklung in
Bildungsprozessen. Weitere Themen der Medienberatung sind zudem die Entwicklung von
Medienkompetenz durch Konzeptentwicklung und in der Lehrplanentwicklung . Impulse
für die Digitalisierung der Lehrkräftebildung werden gegeben. Die kommunalen Schulträ-
ger sollen flankierend zu ihren Aufgaben unterstützt werden und die kontinuierliche Wei-
terentwicklung der Medienintegration gefördert werden.27
Auf kommunaler Ebene ist die Medienberatung NRW auch für die Qualifizierung von Me-
dienberater*innen und schulischen Digitalisierungsbeauftragten zuständig.28 Dies sind lo-
kal nach Städten bzw. Kreisen organisierte Teams, die als Medienberater *innen Schulen,
Medienzentren sowie Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) systemisch ori-
entiert beraten und den Aufbau von Netzwerken unterstützen. Ihre breitgefächerten Aufga-
benschwerpunkte den Einsatz bereitgestellter digitaler Medien und lernförderlicher IT-
Ausstattung im Unterricht beratend zu fördern und Grundlagen für einen verantwortungs-
vollen und rechtssicheren Umgang mit digitalen Medien zu schaffen. Dies schließt die Un-
terstützung von Landesprojekten und landesseitig bereitgestellte Software ein.29 Zudem
leistet die Medienberatung Informationsbereitstellung und Beratung in den Bereichen Da-
tenschutz und Informationssicherheit, Urheber- und Nutzungsrecht in Schule, Öffentlich-
keitsarbeit, Vermittlung und begleitet technische Innovationen im Unterrichtseinsatz.30 Be-
ratung zum Thema Datenschutz können Schulen außerdem durch die behördlichen Daten-
schutzbeauftragten erhalten.31
Die hohe Relevanz des Themas Medienbildung in Nordrhein-Westfalen spiegelt sich auch
in der Vorgabe zur Erstellung eines Medienkonzepts durch jede Schule wieder. Die Erstel-
lung eines Medienkonzepts – in dem ausgehend von der Unterrichtsentwicklung der Bedarf
an IT-Ausstattung dokumentiert wird – ist für Schulen verbindlich. Auch hierbei sind die
Medienberatenden unterstützend tätig.32 Die schulischen Medienkonzept e fließen in die
kommunale Medienentwicklungsplanung mit ein. Von der Medienberatung NRW gibt es
Informationsmaterial für die kommunale Medienentwicklungsplanung33 und für die schu-
lische Medienkonzepterstellung34 sowie Hinweise zur Gestaltung der lernförderl ichen IT-
Ausstattung35 in Schule. Die aufgeführten Unterstützungsangebote sollen Schulen und
27 Vgl. https://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/de/home.html
28 Vgl.https://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/de/themen/qualifizie-
rung_von_medienberatenden/qualifizierung_von_medienberatenden.html
29 Vgl. BASS 2023/2024 - 12-21 Nr. 19 Lehren und Lernen in der Digitalen Welt; Medienberaterin-
nen und Medienberater (schul-welt.de)
30 Vgl. https://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/de/themen/themen_ueber-
sicht.html
31 Vgl. „Schule und Unterricht in der digitalen Welt – 9 Fragen, 9 Antworten zur schnellen Orientie-
rung“ der Medienberatung NRW (Giering, Gade und Obermöller, 2018), S. 18
32 Vgl. https://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/de/themen/schultraegerbera-
tung/schultraegerberatung.html
33 Vgl. https://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/de/themen/schultraegerbera-
tung/schultraegerberatung.html
34 Vgl. https://medienkompetenzrahmen.nrw/fileadmin/pdf/Leitfaden_Medienkonzept_2019.pdf
35 Vgl. https://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung-NRW/Publikatio-
nen/Orientierungshilfe_es_neu.pdf
Schulträger bei der Medienentwicklungsplanung unterstützen. Kommunale Medienent-
wicklungsplanung wird als Prozess verstanden, in dem fachliche und pädagogische Ent-
scheidungen technische Entwicklungen bedingen. Vor diesem Hintergrund werden rele-
vante Akteurinnen und Akteure der jeweiligen Schullandschaft sowie ihre Positionen zu
technischen und finanziellen Möglichkeiten in diesen Prozess eingebunden und aus den Er-
gebnissen eine Gesamtstrategie entwickelt.
2.4 Gesamtstrategie Stadt Münster
Im Jahr 2003 hat die Stadt Münster den ersten Medienentwicklungsplan festgeschrieben.
Seitdem hat der Schulträger Standards für die IT -Ausstattung im pädagogischen und im
administrativen Bereich für die Schulen als Ziele festgelegt und entsprechend umgesetzt.
Im Jahr 2012 wurde eine Fortschreibung des MEP unternommen. Anschließend wurde die
Fortschreibung des MEP im Jahr 2015 im Zuge neuer technologischer und pädagogischer
Erfordernisse weiterentwickelt. Die Stabstelle „Digitale Bildung“ des Amts für Schule und
Weiterbildung wurde angesichts der zunehmend komplexen Anforderungen an Strategie-
entwicklung, Konzeption, Beschaffung, Beratung und Organisation der IT-Ausstattung der
Schulen installiert. In Zusammenarbeit mit weiteren Stellen, wie dem Amt für Immobilien-
management, dem stadteigenen IT-Dienstleister citeq und den Schulen ist die Medienent-
wicklungsplanung zur Daueraufgabe geworden. Um den bereits erreichten Sachstand für
die thematische Neuausrichtung des MEP nutzbar machen zu können, werden die vergan-
genen Fortschreibungen kurz umrissen.
2.4.1 Ziele der Fortschreibung des MEP 2012
Im Rahmen der Fortschreibung des MEP 2012 wird deutlich, dass sich die Stadt Münster
bereits frühzeitig strategisch auf die schulischen Erfordernisse der Schulen im Bereich Di-
gitale Medien in Pädagogik und Verwaltung eingestellt hat. So zeigt die Fortschreibung des
MEP 2012 auf, dass die Zielsetzung der MEP eine Standardisierung der IT-Infrastruktur
für alle Schulen der Stadt Münster erfolgt ist und ein umfassendes wie zukunftssicheres
Konzept für die IT-Wartung besteht.
Laut dem MEP 2012 der Stadt Münster dient die Standardisierung der IT-Infrastruktur der
Schulen dazu, dass Wartungs - und Betreuungsaufwände der IT-Infrastruktur verlässlich
kalkuliert und die zur Verfügung stehenden Mittel des MEP wirtschaftlich eingesetzt wer-
den können. Für die Fortschreibung des MEP hat die Stadt Münster neben der Festlegung
von technischen Entwicklungszielen ebenfalls Mechanismen für allgemeine Grundsatzent-
scheidungen bestimmt. So wurden bei der Fortschreibung stets die aktuellen technologi-
schen Standards geprüft, um sicherstellen zu können, ob sich diese über den Zeitverlauf
bewährt oder verändert haben. Technologische Neuheiten werden stets verfolgt, um diese
in der Fortschreibung der MEP nach Möglichkeit angemessen berücksichtigen zu können.
Die Wünsche von Schulen werden, sofern diese wirtschaftlich und technologisch umsetzbar
sind, in der Fortschreibung bedacht. Im MEP 2012 heißt es dazu , dass Maßnahmen und
Entscheidungen des MEP in einer Lenkungsgruppe, bestehend aus einer vertretenden Per-
son der Schulformen und dem Medienberater bzw. der Medienberaterin des Kompetenz-
teams Münster, stets beraten werden.
Folgende Zielsetzungen waren in der Fortschreibung des MEP 2012:36
Allgemeine Ziele:
„Die IT-Ausstattung soll kostenextensiv insbesondere bzgl. der laufenden Kosten
und damit dauerhaft finanzierbar sein.“
„Vorhandene IT-Komponenten können integriert werden, wenn wirtschaftlich und
technisch sinnvoll.“
„Die Infrastruktur soll zukunftssicher sein.“
„Eine angemessene Verfügbarkeit der Systeme ist sicherzustellen.“
Pädagogischer Bereich:
„Die pädagogischen Anforderungen der Schulen sollen möglichst optimal abgedeckt
werden.“
„Zur Sicherung einer hohen Verfügbarkeit der Systeme sollen die Administration
und die qualifizierte Wartung der Systeme durch professionelles Personal des Schul-
trägers erfolgen.“
„Um Anwendungsängste abzubauen, sollen die Systeme durch die Lehrkräfte und
Schülerinnen und Schüler einfach zu bedienen und gegen Manipulationsversuche
weitgehend geschützt sein.“
„Einzelne schulspezifische Administrationen und kleinere Fehlerbehebungen sollen
durch IT-Koordinationen in den Schulen (Fachlehrer mit entsprechender Einwei-
sung) ermöglicht werden.“
„Problemlose Zusammenarbeit mit zentralen Diensten wie Mailserver, Internet (Zu-
griffsverweigerung für unerwünschte Webseiten), Firewall für alle Schulen Ver-
hinderung des Missbrauchs des Internets.“
Verwaltung:
„Die Sicherung der personenbezogenen Schüler- und Lehrerdaten soll datenschutz-
rechtliche Anforderungen erfüllen.“
„Das Verwaltungsnetz muss vom pädagogischen Netz getrennt und auch gegen Ge-
fahren aus dem Internet geschützt sein.“
„Die Kommunikation und Information der Schulverwaltung mit dem Amt für Schule
und Weiterbildung und übergeordneten Stellen (Intranet) soll vereinfacht werden.“
„Die Funktionalitäten, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit sollen den Standards der
Stadtverwaltung entsprechen.“
36 Vgl. Amt für Schule und Weiterbildung / citeq (2012): Medienentwicklungsplan der Stadt Münster
– Stand: Januar 2012
2.4.2 Ziele der Weiterentwicklung des MEP 2015
Im Rahmen der letzten Weiterentwicklung37 des MEP im Jahr 2015 fand basierend auf den
oben genannten Grundsätzen und Zielen eine bedarfsorientierte Weiterentwicklung der IT-
Infrastruktur statt. Diese bezog sich auf technologische Entwicklungen, wie u.a. auf die ver-
stärkte Nutzung von Mobilgeräten im Schulunterricht und stellte somit die vermehrte Nutz-
barmachung und Bereitstellung von Informationen über das Internet in den Fokus.38 Aus-
gewählte Anforderungen und Wünsche, die von den Schulen an die citeq herangetragen
worden sind, wurden im Rahmen der Weiterentwicklung im Jahr 2015 aufgenommen und
konnten innerhalb des bereits vorhandenen Budgets umgesetzt werden:
Die Einführung einer schulintern en Kommunikations- und Lernplattform, inkl.
Wartung und Betreuung der Server und Support;
Breitbandige Anbindung von 20 Schulstandorten per Lichtwellenleiter (LWL) oder
per Richtfunktechnik an das citeq Netz;
Bereitstellung und Entwicklung eines zentralen Administrationstools (InfoMana-
gerMEP) für die IT-Kontakte der Schulen zur Benutzer- und Gruppenverwaltung,
Fernwartung der Windows-Rechner und Erstellung von HelpDesk-Aufträgen.
Folgende Ziele hat die Stadt Münster für die Weiterentwicklung des MEP im Jahr 2015 fest-
gelegt:39
Anbindung der Schulgebäude mit einer Breitbandleitung für die drei Netz-
werke, die durch die citeq eingerichtet und verwaltet werden: Pädagogik, Verwal-
tung und Gebäudeleittechnik (GLT ), um der vermehrten Nutzung von Internet-
diensten in den Schulen gerecht zu werden;
Bereitstellung eines flächendeckenden WLAN in den Schulen: Gewähr-
leistung einer intuitiv nutzbaren Anwendung; zeit- und userbezogene Deaktivierung
des WLAN durch Lehrkräfte; Errichtung von WLAN-Inseln im Erstausbau; die Nut-
zung von BYOD-Hardware durch Lehrkräfte und Schüler*innen;
Endgeräte- und netzunabhängiger Zugriff auf das Dateiverzeichnis im
pädagogischen Netzwerk: Möglichmachung des Zugriffs ins pädagogische Netz-
werk als Bindeglied zwischen privaten Endgeräten, privaten Netzwerken und dem
pädagogischen Netzwerk, um die Entwicklung von Parallelnetzwerken zu vermeiden
und ein Bindeglied zwischen privaten Endgeräten und Netzwerken sowie dem pä-
dagogischen Netzwerk bilden;
Vollständige Integration von schuleigenen PC und Notebooks in das pä-
dagogische Netzwerk, um eine einheitliche Softwareausstattung zu rea-
lisieren, inkl. des Bespielens des Systems mit dem Betriebssystem, der Software
37 Die Stadt Münster hat im Jahr 2015 Anpassungen an der Medienentwicklungsplanung vorgenom-
men, die im MEP als Weiterentwicklung bezeichnet werden, sodas s in diesem Bericht diese Be-
grifflichkeit für die Beschreibung des Sachstandes analog genutzt wird. In den Beschlussvorlagen
der Stadt Münster wird diese Weiterentwicklung des MEP auch als „Neukonzeption“ bezeichnet.
38 Vgl. Citeq / Stadt Münster (2015): Be darfsorientiere Weiterentwicklung des MEP – Weiterent-
wicklung des MEP im Jahr 2015 (S. 3-7).
39 Vgl. Stadt Münster (2015): Medienentwicklungsplan der Stadt Münster (MEP) – Handlungsvor-
schläge der Verwaltung zu den Bedarfen und Forderungen der Schulen der Stadt Münster (Anlage
1 Ratsvorlage V/0916/2015)
und den dazugehörigen Updates, automatisierte Einbindung von Geräten, um die
Ausstattung der Schulen zu erhöhen und eine Standardisierung der Softwareaus-
stattung zu realisieren;
Bereitstellung von iPads mit Komplettservice: Beschaffung, Anbindung an
ein Mobile-Device-Management-System, Administration, Softwareverteilung, Ga-
rantieabwicklung und anschließende Verwertung durch die citeq;
Vereinfachte und zentrale Software- und Updateinstallation: Erleichte-
rung der Installation von Softwareprodukten, Erleichterung und automatisierte Be-
reitstellung von Softwareupdates im pädagogischen Netzwerk;
Drahtlose Präsentationsmöglichkeiten für mobile Endgeräte.
Im Rahmen der Weiterentwicklung des MEP wird deutlich, dass die gesteckten Ziele fast
ausnahmslos erreicht worden sind. Die fast flächendeckende Implementierung und Stan-
dardisierung der IT-Basisinfrastruktur hat einen signifikanten Beitrag zur direkten Umset-
zung mehrerer zuvor genannter Ziele geleistet. Mit Projekten wie citeq@school als IT -
Dienstleister für die Schulen , wurden diese von Wartungs- und Betriebsaufgaben befreit
und der IT-Support wurde qualitätssichernd professionalisiert, konnte effizienter durchge-
führt werden. Die Anzahl an digitalen Endgeräten wurde deutlich erhöht. Durch die Bereit-
stellung von mobilen Endgeräten (iPads) konnten sowohl Schüler*innen als auch Lehr-
kräfte entsprechend den neusten technologischen Erfordernissen ausgestattet werden und
Digitale Medien zu festem Bestandteil von Unterricht und Schulorganisation werden.
2.4.3 Leitgedanken für die Neuausrichtung des MEP 2024
Die Stadt Münster konnte sich durch die Fortschreibung und Weiterentwicklung des MEP
einen verlässlichen Standard aufbauen und somit stets Veränderungen begegnen und flexi-
bel auf diese reagieren. Die Schulen der Stadt Münster verfügen bereits über umfängliche
IT-Ausstattung und eine professionalisierte, serviceorientiere Organisations- sowie IT-Sup-
portstruktur. Im Bestreben, einen kontinuierlich hohen Qualitätsstandard aufrechtzuerhal-
ten, werden und wurden organisatorische Aspekte wie Kommunikationsstrukturen und IT-
Supportstandards konsequent in Zusammenarbeit mit de m Amt für Immobilienmanage-
ment, dem IT-Dienstleister citeq bzw. citeq@school und den Schulen geplant und weiter-
entwickelt. Sie stellen eine dauerhafte Handlungsfähigkeit sicher, mit der auch zukünftigen
Entwicklungen und Innovationen kompetent und schnell begegnet werden kann. Um den
gegenwärtigen technologischen Standard aufrechtzuerhalten und kontinuierlich weiterzu-
entwickeln, sind für den Planungshorizont 2024 bis 2028 folgende Leitgedanken vorgese-
hen:
Alle Schulen verfügen über ausgebautes LAN/WLAN und eine leistungsfähige Breit-
bandanbindung.
Allen Schulen wird eine einheitliche Dienste-Landschaft angeboten.
Alle Unterrichtsräume erhalten moderne Präsentationstechnik und eine kabellose
Kopplungsmöglichkeit.
Schüler*innen verfügen über mobile Endgeräte.
Computerräume bleiben dem Grunde nach erhalten und werden ggf. durch Multi-
funktionsräume ergänzt.
Lehrkräfte mit Verwaltungsaufgaben und städt. Angestellte erhalten eine umfängli-
che, tätigkeitsbezogene Ausstattung.
Die Drucktechnik wird bedarfsorientiert angepasst und die Folgeausschreibung des
Rahmenvertrags (2026) vorbereitet.
Den Schulen wird ein M EP-Folgekostenetat für individuelle Softwareausstattung
sowie Peripherie und MINT-Zubehör bereitgestellt.
Ein zentrales Organisations- und Supportkonzept entlastet Schulleitungen von Pla-
nungsaufgaben und Lehrkräfte von Administrationsaufgaben und sichert e inheit-
lich einen hohen Qualitätsstandard.
Das Digitallabor bietet als zentraler Auflaufpunkt Raum für die Exploration neuer
Technologien, schulübergreifenden Austausch, Fachtage (z.B. SCHILF), Exkursio-
nen, medienpädagogische Beratung und zukünftig auch Med ienausleihe im Rah-
men der Digital Making Places des Landes NRW.
Die Leitgedanken wurden gemäß den maßgeblichen Vorgaben und Strategien auf Landes-
und Trägerebene konzipiert. Sie fungieren dabei als strategisch zu betrachtende Orientie-
rungspunkte, auf dessen Grundlage eine dezidierte Maßnahmenplanung durchgeführt wer-
den muss, Arbeitspakete formuliert und mit einer Zeitplanung feingeplant werden müssen.
Grundsätzlich nehmen die Leitgedanken alle Schulstandorte in den Blick und sind daher
als anvisierte, umzusetzende Orientierungspunkte für alle allgemeinbildenden Schulen zu
verstehen. Einige dieser Leitgedanken sind bereits in der Vorbereitung und Umsetzung und
werden aktiv von der Stadt Münster vorangetrieben, darunter der Ausbau der Schulnetz-
werke (LAN / WLAN), die Bereitstellung eines leistungsfähigen Internetzugangs oder die
Modernisierung der Präsentationstechnik.
In ihrer gemeinsamen Betrachtung fügen sich die Leitgedanken zu einer Gesamtstrategie
im Medienentwicklungsplan. Die Strategie setzt sich aus vier großen Bausteinen zusam-
men: Basisinfrastruktur, einheitliche Grundausstattung, Individualisierung sowie Support
und Wartung (Abbildung 2).
Die Basisinfrastruktur bildet das Fundament mit dem Betrieb einer breitbandigen Inter-
netanbindung an allen Schulstandorten an das städtische Glasfasernetz , dem Erhalt der
passiven Netzinfrastruktur sowie der Regelerneuerung und punktuellen Nachverdichtung
der Ausstattung. Mit einer einheitlichen Grundausstattung wird eine wartbare Umgebung
geschaffen, die die Nutzbarmachung von Synergieeffekten vorsieht, verlässlichen Betrieb
sichert, Erwartungskonformität bei den Nutzenden und auch im IT -Support erhöht und
flankierende Verwaltung sowie Abstimmungsprozesse effizient und lösungsfokussiert ge-
stalten lässt. Zu der einheitlichen Grundausstattung gehören fünf Säulen, bei denen die an-
gebotenen Lösungen sich durch Mengengerüste bzw. Homogenität auszeichnen und gleich-
zeitig Bedarfsorientierung gegeben ist:
Eine möglichst einheitliche Architektur im Hinblick auf die Serverlandschaft,
Mengengerüste für die Versorgung mit Endgeräten (Tablets, Notebooks, PCs),
eine flächendeckende und möglichst einheitliche Präsentationstechnik,
Software und Peripherie sowie Drucktechnik im Hinblick auf Standardsoftware, die
von vielen Schulen benötigt wird und auch ihr Management (Verteilung) sowie Be-
darfe an der Peripherie. Diese Säule ist in enger Verschränkung mit dem Baustein
Individualisierung zu denken,
die Versorgung mit einer möglichst einheitlichen Systemlösung und zentralen
Diensten.
Regelerneuerung bzw. Ertüchtigung ist in den einzelnen Ausstattungsmerk malen mitge-
dacht und in der Kalkulation vorgesehen.
Abbildung 2: Gesamtstrategie für die Neuausrichtung des MEP Stadt Münster 2024-2028
Im Strategieansatz ist ein separater Baustein für schulindividuelle Anforderungen vorgese-
hen. Individuelle Bedarfe lassen sich beispielsweise auf schulformbezogene, profilbezogene
oder fachbezogene Anforderungen zurückführen. Mit der Basisinfrastruktur und aufbauend
auf der einheitlichen Grundausstattung können diese Bedarfe schlank in die IT -System-
landschaft integriert und schnell einsatzfähig werden. Raum für Pilotprojekte oder andere
Projekte mit Innovationscharakter sind unkomplizierter technisch einzustellen und lassen
den Fokus auf ihre Umsetzung und ihren Erkenntnisgewinn und nicht ihre technische Be-
reitstellung zu.
Die Gesamtstrategie wird mit einem auf die IT -Systemlandschaft ausgerichteten IT-Sup-
portkonzept komplettiert. Ein fachkundiger, auskömmlich bemessener IT-Support ist not-
wendig, um digitale Medien nachhaltig zum selbstverständlichen Bestandteil von Schulor-
ganisation und Unterricht zu machen. Dieser muss auf eine wartbare IT-Systemlandschaft
treffen, die sich durch hohe Qualität und Kompatibilität der verwendeten Komponenten
auszeichnet. Die Aufgabenverteilung und interne Organi sation im IT -Supportbereich als
auch ihr Zusammenspiel mit den Schulen, mit weiteren Fachbereichen als organisations-
entwicklerische Aufgabe zu verstehen, ist wichtiger Bestandteil der Umsetzung eines MEP.
Hinweise zur Weiterentwicklung, fußend auf der Bestandsaufnahme, werden daher gege-
ben. Mit diesem gesamtstrategischen Ansatz und den Leitgedanken schafft Münster eine
wichtige Arbeitsgrundlage für die kommenden Jahre. Die Neuausrichtung des MEP selbst
stellt dabei ein zentrales Steuerungsinstrument dar, um unter den kreis- und schuleigenen
Rahmenbedingungen eine lernförderliche IT-Infrastruktur aufzubauen und dauerhaft zu
betreiben, die sich durch Verlässlichkeit sowie Flexibilität und Zukunftsorientierung aus-
zeichnet.
Aufbauend auf den oben formulierten, übergeordneten Leitgedanken sieht die thematische
Neuausrichtung des MEP Münster 2024 bis 2028 und die damit verbundene Kostenkalku-
lation folgende Schwerpunktthemen vor:
Weiterführung der bereits schnellen Internetanbindungen und Anbindung der rest-
lichen Schulen auf Glasfaserschlüssen;
Weiterführung der bereits bestehenden Schulnetzwerke (LAN / WLAN):
• Erhalt der passiven Netzwerkinfrastruktur
• Regelerneuerung und punktuelle Nachverdichtung der Ausstattung (z.B. in
den Turnhallen)
• Ertüchtigung der unversorgten Bereiche mit Access -Points (jeder Unter-
richtsraum soll mit einem Access-Point ausgestattet sein)
• Weiterführung und Vereinheitlichung der flächendeckend eingesetzten
Schulserverlösung (IServ). Das Angebot an zentralen Diensten kann bedarfs-
orientiert erweitert werden. Gleichzeitig ist die Kompatibilität mit der Ge-
samtlösung sicherzustellen und Konsolidierung von funktionsgleichen zent-
ralen Diensten sukzessive voranzutreiben.
Ausbau der Authentifizierung mit Single-Sign-on im Gesamtsystem
Prüfung der Errichtung eines Daten-Safe, der kollaboratives Arbeiten an Dateien
ermöglicht und Zusammenarbeit anlassbezogen mit externen Sachverständigen zu-
lässt.
Regelerneuerung der Endgeräte (Tablets, PC und Notebooks) , Erhalt der Compu-
terräume und Rückbau oder Umbau von Multifunktionsräumen bei Wunsch und
Vorabstimmung der Schule
Schüler*innen:
• Ausstattung mit Tablets: Für die Grundschulen sowie für die Real- und Ge-
samtschulen sowie Gymnasien in den Klassenstufen 5 bis 7 ist eine 2:1-Aus-
sattung vorhanden. Für Förderschulen, Hauptschulen sowie Realschulen,
Gesamtschulen und Gymnasien liegt eine 1:1-Ausstattung vor.
• Beschaffung von Ladekoffern
• Beschaffung von Zubehör für die Tablets (Touch Pen)
Lehrkräfte mit Verwaltungsaufgaben und städt. Angestellte:
• Erhalt und weitere Standardisierung der Ausstattung
• Standardisierung von Arbeitsplätzen für Schulleitungen, stellvertretende
Schulleitungen, IT-Koordinator*innen und Digitalisierungsbeauftrage, ab-
gestimmt auf die Erfordernisse des Personals
• Implementierung von Telefonie (VoIP)
Erneuerung der Präsentationstechnik und Prüfung der Implementierung einer ka-
bellosen Kopplungsmöglichkeit
Anpassung und Regelerneuerung der Drucktechnik und Vorbereitung der Aus-
schreibung eines Rahmenvertrags
Weiterführung der bestehenden Softwareausstattung
Erfassung und Lizenzierung der individuellen schulischen Bedarfe hinsichtlich fach-
spezifischer Software
Schaffung einer einheitlichen Dienstlandschaft
Hinweis
Kommunale Medienentwicklungsplanung ist als ein Prozess zu verstehen, der
nicht mit der Erstellung eines Plans endet, sondern dessen Umsetzung und Fort-
schreibung kontinuierlich implementiert, gesteuert und evaluiert werden muss.
3 Basisinfrastruktur
In Bezug auf di e strukturelle Integration des Medieneinsatzes in den Unterricht und die
Schulorganisation ist die Implementierung einer funktionsfähigen Basisinfrastruktur von
entscheidender Bedeutung. Dies beinhaltet die Bereitstellung und den Betrieb sowohl klas-
sischer als auch kabelloser Netzwerke (LAN und WLAN) sowie deren Anbindung an das
städtische Internet mittels Glasfaseranschlüssen. Eine leistungsstarke und idealerweise
synchrone Internetverbindung mag mit höheren Kosten verbunden sein, ist jedoch eine un-
abdingbare Voraussetzung für die Zentralisierung und Professionalisierung von Wartungs-
und Betriebsprozessen. Die Basisinfrastruktur umfasst darüber hinaus sämtliche zentrale
Dienste, die allen Schulen in Trägerschaft zur Verfügung gestellt werden. Zentrale Dienste
dienen der Sicherheit, Leistungsfähigkeit (Performance) und der Zugriffskontrolle auf
Plattformen, Software, Apps sowie Daten und sind damit integraler Bestandteil einer lern-
förderlichen IT-Infrastruktur.
3.1 Breitbandanbindung und Schulnetze
Mit der Weiterentwicklung des MEP im Jahr 2015 hat der Schulträger der Stadt Münster
eine solide Basis für den Ausbau der Breitbandanbindung an den Schulen gelegt. Die citeq
hat dazu Netzwerke für den pädagogischen Betrieb, die Verwaltung sowie Gebäudeleittech-
nik errichtet, die von der citeq selbst verwaltet werden sollen. Zum aktuellen Zeitpunkt hat
die Stadt Münster bereits einen Glasfaserausbau an der Mehrheit der städtischen Schulen
der Stadt realisiert. Die verfügbare Bandbreite beträgt 3.000 Mbits/s und wurde von
100Mbit/s angehoben. Die Anbindung der neun restlichen Schulen in den Außenbezirken
ist in Planung.40
Alle Schulen verfügen über ein ausgebautes WLAN, das auf ein strukturiert verlegtes Fest-
netz (LAN) aufsetzt. Schulen, die an das Breitbandnetz angeschlossen sind, verfügen außer-
dem über ein zusätzliches freies WLAN (sog. MEP-public), das individuell mitgebrachte Ge-
räte (BYOD) mit einem Internetzugang versorgt. Die Fortführung des Betriebs der vorhan-
denen Netzwerkinfrastruktur und bedarfsweise Ertüchtigung wird mit folgendem Leitge-
danken in der Neuausrichtung des MEP verankert:
Die Breitbandanschlüsse werden weitestgehend über die citeq abgerechnet. Die neun noch
nicht durch die LWL versorgten Schulen wurden separat kalkuliert. Die Kalkulation des
Breitbandesbetriebs beruht auf der Daten - bzw. Informationsbasis des Schulträgers. Die
passive Netzwerkinfrastruktur von Neubauten wird über das Immobilienmanagement be-
40 Vgl. Amt für Weiterbildung (2024): Planung und Entwicklung https://www.stadt-muens-
ter.de/schulamt/schule-in-muenster/planung-und-entwicklung#c255724
Alle Schulen verfügen über eine leistungsfähige Breitbandanbindung.
Alle Schulen verfügen über ausgebautes LAN / WLAN.
plant und ist hier nicht aufgeführt. Die aktiven Netzwerkkomponenten werden über die ci-
teq beschafft und betrieben, die folgende Tabelle 1 führt die Kosten dafür auf. Schulen, die
sich einen Standort teilen, sind zusammengefasst dargestellt.
Tabelle 1: Kostenkalkulation Breitbandanbindung und Netzwerkkomponenten für die Schulnetze
Die Kosten für die Netzwerkkomponenten sind ebenfalls in Tabelle 1 zusammengefasst. Je-
der Unterrichtsraum soll zukünftig mit einem Access Point ausgestattet sein. 2023 hat der
Ausbau bereits mit Mitteln aus dem DigitalPakt begonnen. Für eine Nachverdichtung wer-
den zusätzliche Access Points sowie deren Montage einkalkuliert, die durch einen externen
Dienstleistenden montiert werden. Des Weiteren enthält die Kalkulation die Regelerneue-
rung der vorhandenen Access Points. Bei der Auflistung der Kostenkalkulation ist zu be-
rücksichtigen, dass die laufenden jährlichen Gebühren hinsichtlich der Netzpauschale und
der Netzinfrastruktur für das pädagogische Netz mit der citeq zu klären sind.
Parallel werden die Voraussetzungen geprüft, sukzessive auf den WiFi 7-Standard zu wech-
seln. Damit kann perspektivisch vereinzelten Kapazitätsproblemen begegnet werden.
In de r Befragung und im MEP -Beirat äußerten die Vertreter*innen der Schulen den
Wunsch nach einer Versorgung der Turnhallen mit WLAN. Dieser Wunsch wird von der
Verwaltung geprüft.
3.2 Serversysteme und zentrale Dienste
Sämtliche zentralen Services, die allen Schulen zur Verfügung stehen, werden der einheitli-
chen Grundausstattung zugeordnet. Diese Services werden unter dem Begriff Systemlösun-
gen betrachtet, sind von zentraler Bedeutung oder auch Voraussetzung sowohl für den Un-
terricht als auch für die Vor- und Nachbereitung. Zudem sichern sie diesen gegen Angriffe
von außen ab und unterstützen den digitalen Unterricht sowie organisatorische Abläufe. Sie
werden synonym als zentrale Dienste bezeichnet.
Basisinfrastruktur gesamt 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
Vernetzung (LAN & WLAN) Pädagogik
Menge (Neuans.) 317 500 800 400 - 2.017
Kosten (Neuans.) 43.751 € 68.730 € 111.874 € 57.305 € 0 € 281.660 €
Menge (Bestand) 1.983 2.300 2.800 3.600 4.000 4.000
Kosten (Bestand) 237.960 € 276.000 € 342.720 € 449.453 € 509.380 € 1.815.513 €
Menge 2.428 2.428 2.428 2.428 2.428 2.428
Kosten 145.680 € 145.680 € 148.594 € 151.565 € 154.597 € 746.116 €
Menge 2.428 2.428 2.428 2.428 2.428 2.428
Kosten 203.952 € 203.952 € 208.031 € 212.192 € 216.435 € 1.044.562 €
Breitband Pädagogik
Menge 10 10 10 10 10 10
Kosten 1.200 € 1.200 € 1.224 € 1.248 € 1.273 € 6.145 €
Menge 59 59 59 59 59 59
Kosten 212.400 € 212.400 € 216.648 € 220.981 € 225.401 € 1.087.830 €
Vernetzung (LAN & WLAN) Verwaltung
Menge 1.028 1.028 1.028 1.028 1.028 1.028
Kosten 61.680 € 61.680 € 62.914 € 64.172 € 65.455 € 315.901 €
Menge 6.270 6.453 6.753 6.353 5.953 7.970
Kosten 906.623 € 969.642 € 1.092.005 € 1.156.916 € 1.172.541 € 5.297.727 €
Gesamt
Breitbandbetrieb Internetanschluss (je Schule)
Breitbandbetrieb LWL-Leitungskosten
Laufende jährliche Gebühren (citeq)
Laufende jährliche Gebühren (citeq) und Kosten/Stück
Access Points inkl. Montage
Laufende jährliche Gebühren (citeq)
Netzpauschale inkl. Geräte im Schuleigentum
Netzpauschale
Netzinfrastruktur Pädagogik
Laut der Stadt Münster „[…] verfügen [alle städtischen Schulen] über einen Schulserver mit
pädagogischer Oberfläche von IServ. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und zum
Teil Eltern können über IServ kommunizieren und den Server für die Datenablage im pä-
dagogischen Kontext nutzen. Ein Aufgabenmodul sowie das Videokonferenztool "Big Blue
Button" vervollständigen die Funktionen. Über alle städtischen Schulen hinweg stieg das
Volumen des gesicherten Speichers von zuvor 1.275 im Jahr 2017 auf aktuell 200.000 Gi-
gabyte.“41 Die Schulen äußern sich zufrieden über die Plattformlösung. Für die Neuausrich-
tung des MEP Münster ist folgender Leitgedanke formuliert:
IServ bleibt weiterhin als einheitliche Schulserverlösung etabliert. Der Schulträger hat die
Nutzung der Landeslösung Logineo NRW für seine Schulen in Trägerschaft geprüft. Der
durch IServ bereitgestellte Funktionsumfang im Hinblick auf eine umfängliche Schulser-
verlösung, die beispielsweise ein MDM, eine Zugriffskontrolle etc. bereitstellt, wird durch
die Landeslösung noch nicht abgedeckt. Diese Funktionen sind essenzieller Bestandteil der
IT-Systemlandschaft und sollen zukünftig weiter wartungseffizient über eine Systemlösung
abgebildet werden. Des Weiteren ist IServ bei den Schulen akzeptiert und als einheitliche
Lösung im Schulalltag etabliert.
Zentrale Dienste (u.a. Virenschutz) werden durch die citeq bereitgestellt. Diese Lösung soll
flächendeckend weitergeführt und vereinheitlich werden. Die Schulen sollen über eigene
Server sowie einen Caching Server verfügen. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden An-
zahl an Tablets wird ab ungefähr einem Klassensatz vorhandener Geräte pro Standort ein
Caching-Server (Apple MacMini) beschafft. In der Kostenkalkulation für die Schulserverlö-
sung IServ sind die Betriebskosten bereits enthalten.
Tabelle 2: Kostenrechnung Serversysteme / zentrale Dienste
Dienste, wie u.a. Microsoft 365, beschaffen die Schulen eigenständig über den MEP-Folge-
kostenetat. Im Rahmen der Bedarfserhebung wurde deutlich, dass sich die Schulen Single-
Sign-on im Gesamtsystem und ein Zusammenspiel aller zentralen Dienste sowie einen si-
cheren „Daten-Safe“ wünschen. Dabei sind das kollaborative Arbeiten an Dateien und die
anlassbezogene Berechtigung von externen Sachverständigen für die Schulen wichtige An-
forderungen. Eine mögliche Lösungsfindung soll über die Neuausrichtung des MEP ange-
schoben werden und die citeq wird mit der Konzeption beauftragt.
41 Vgl. Amt für Weiterbildung (2024): Planung und Entwicklung https://www.stadt-muens-
ter.de/schulamt/schule-in-muenster/planung-und-entwicklung#c255724
Zentrale Dienste 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
IServ (Pauschale für alle Schulen) Kosten 506.880 € 506.880 € 517.018 € 527.358 € 537.905 € 2.596.041 €
Menge 45 45 45 45 45 45
Kosten 2.700 € 2.700 € 2.754 € 2.809 € 2.865 € 13.828 €
Menge 45 45 45 45 45 45
Kosten 509.580 € 509.580 € 519.772 € 530.167 € 540.770 € 2.609.869 €
Laufende jährliche Gebühren (citeq)
Gesamt
Caching Server (Apple Mac Mini)
Allen Schulen wird eine einheitliche Dienste-Landschaft angeboten.
Perspektivisch werden weitere Kommunikationskosten (Telefon) für die Verwaltung auf-
kommen. Hier bedarf es zukünftig weiterer Klärung mit den relevanten Stakeholdern. Zu-
künftig soll Telefonie (VoIP) als Service der citeq in Anspruch genommen werden. Dies be-
findet sich aktuell noch in Planung, sodass die Kosten dafür noch nicht vorliegen und de-
mensprechend in der Kalkulation noch nicht berücksichtigt werden konnten.
4 Hardware
Eine einheitliche Grundausstattung umfasst zum einen Server und Systeme und zum ande-
ren Präsentationstechnik, Endgeräte und Drucker. Die Hardwarekomponenten gewährleis-
ten sowohl die Versorgung der Schüler*innen als auch der Lehrkräfte mit verschiedenen
Arten von Endgeräten, wie Desktop-PCs, Notebooks oder Tablets. Zusätzlich sehen sie die
komfortable Nutzung von Drucktechnologie als Teil der Gesamtlösung vor.
4.1 Endgeräte
4.1.1 Einsatzbereich in der Pädagogik
Gemäß der Datengrundlage des Schulträgers stehen rund 25.000 iPad s zur Verfügung.
Rund 5.700 iPads wurden über das Sofortausstattungsprogramm des DigitalPakt Schule
angeschafft. Die Schulen verfügen über Computerräume, sofern die Standortbedingungen
dies erlauben, sodass rund 2.000 pädagogisch genutzte PCs an den Schulen vorhanden
sind. Des Weiteren befinden sich rund 580 Notebooks an den Schulen in pädagogischer
Nutzung. Über den DigitalPakt Schule war es zusätzlich möglich Lehrkräfte, Lehramtsan-
wärter*innen und Sozialarbeiter*innen im Landesdienst mit einem dienstlichen Endgerät
auszustatten.42 Derzeit werden die Geräte durch citeq@school als IT-Dienstleister betreut.
Die pädagogisch genutzten Endgeräte sind fester Bestandteil im Schulalltag. Folgende Leit-
gedanken werden im Rahmen der Neuausrichtung des MEP formuliert.
Die Ausstattungsstrategie mit Tablets sieht im Detail für Klassenstufen und Schulformen
unterschiedliche Ausstattungsverhältnisse vor. Für die Grundschulen und die Realschulen,
Gesamtschulen und Gymnasien von Klasse 5 bis 7 ist eine 2:1-Ausstattung mit Tablets be-
plant. Für Schüler*innen von Förderschulen und Hauptschulen über alle Klassenstufen hin-
weg sowie für Schüler*innen der Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien ab Klasse 8
ist eine 1:1-Ausstattung vorgesehen. Dieser Schlüssel konnte, auch mit Nutzung der Mittel
aus dem DigitalPakt Schule, bereits erreicht werden. Die Schulen sprachen sich im MEP -
Beirat für die Weiterführung dieser Ausstattung aus. Die Geräte würden genutzt und der
Ausstattungsschlüssel sei auskömmlich. Gleiches gelte für die Computerräume bzw. Note-
bookausstattung. Einige Schulen streben perspektivisch die Umgestaltung von klassischen
42 Vgl. Amt für Weiterbildung (2024): Planung und Entwicklung https://www.stadt-muens-
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Computerräume und -geräte bleiben dem Grunde nach erhalten und werden ggf. durch
Multifunktionsräume ergänzt.
Schüler*innen verfügen über mobile Geräte.
Computerräumen zu Multifunktionsräumen an, die z.B. auch Robotikszenarien besser um-
setzen lassen (z.B. Makerspaces). Die Umsetzungsoptionen sind mit Träger und Schul-IT
im Vorfeld zu erarbeiten und schulseitig konzeptuell zu hinterlegen.
Tabelle 3: Ausstattungsstrategie Endgeräte
Für den Planungshorizont wird daher die Regelerneuerung der Ausstattung mit pädago-
gisch genutzten Endgeräten vorgesehen, die gleichzeitig dafür genutzt werden soll, die An-
zahl der zu erneuernden iPads pro Jahr zunehmend anzugleichen. In den vergangenen Jah-
ren waren die Anschaffungen stark gebündelt, was sowohl IT-Dienstleistende, Schulträger
und Schulen vor logistische und organisatorische Herausforderungen bei der Beschaffung
und Inbetriebnahme stellt. In der Planung wird deshalb zunächst von einer idealtypischen
Gleichverteilung der Regelerneuerung über fünf Jahre ausgegangen. Verschiebungen kön-
nen sich während der Laufzeit der Neuausrichtung des MEP ergeben, wenn eine verlängerte
Nutzungsdauer der Endgeräte, zeitliche Unregelmäßigkeiten in den Beschaffungsprozessen
oder andere Einflussfaktoren auftreten. Die Kostenkalkulation für die Betreuung und Re-
gelerneuerung von Bestandsgeräten basiert auf den Preisen der citeq.
Tabelle 4: Kostenkalkulation für pädagogisch genutzte Endgeräte (Bestand der citeq)
In den folgenden Tabellen werden zwei Kalkulationsvarianten für die Tabletau sstattung
präsentiert, die eine Regelerneuerung über den Zeitraum der Neuausrichtung berücksich-
tigt. Für den Schulträger gibt es die Möglichkeit die Tablets zu kaufen und über den IT -
Dienstleister citeq entsprechend gegen ein Servicegebühr betreuen zu lass en. Alternativ
können die Tablets wie bisher über das Modell der citeq geleast werden. Kalkulationsvari-
ante I ist der Kauf von Tablets zuzüglich einer jährlichen Betreuungspauschale für den Sup-
port der iPads von 440.376 €. Insgesamt würden bei dem Ankauf der iPads und dem dazu-
gehörigen Support über die citeq in der Laufzeit der Neuausrichtung des MEP bis 2028 eine
Gesamtsumme von knapp 12,4 Mio. € entstehen.
Endgeräte 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
Gesamt
Menge (PC) (Bestand) 1.655 1.655 1.655 1.655 1.655 8.275
Menge (24" TFT) (Bestand) 1.523 1.523 1.523 1.523 1.523 1.523
Kosten (Bestand) 566.436 € 566.436 € 577.765 € 589.320 € 601.107 € 2.901.064 €
Menge (Bestand) 357 357 357 357 357 357
Kosten (Bestand) 175.644 € 175.644 € 179.156 € 182.741 € 186.395 € 899.580 €
Menge (Bestand) 103 103 103 103 103 103
Kosten (Bestand) 30.900 € 30.900 € 31.518 € 32.148 € 32.790 € 158.256 €
Menge 3.638 3.638 3.638 3.638 3.638 10.258
Kosten 774.503 € 774.503 € 789.962 € 805.732 € 821.815 € 3.960.423 €
Thinkbooks (SuS) (citeq)
Einmalige Kosten und laufende jährliche Gebühren (citeq)
Computerräume und
Einzelarbeitsplätze (Standard-PC, TFT
Monitor) (citeq)
Gesamt
Notebooks (SuS) (citeq)
Tabelle 5: Kostenkalkulation I für Tablets und Zubehör (Variante Kauf)
Kalkulationsvariante II zeigt die Kostenkalkulation für das Leasingmodell über die citeq .
Das Leasing der Endgeräte beläuft sich über den Planungshorizont ungefähr auf eine
Summe von 15,8 Mio. €.
Tabelle 6: Kostenkalkulation II für Tablets und Zubehör (Variante Leasing)
Momentan befinden sich der Schulträger und die citeq im Austausch über die Varianten
und ihre preisliche Abbildung im Preismodell für die Münsteraner Schulen. Je nach Ab-
stimmung können sich nach Abschluss de r Gespräche noch Anpassungsbedarfe ergeben
und kann damit auch eine Verschiebung oder Auflösung der momentan errechneten Preis-
differenz bedeuten. Eine dritte Option ist eine Leasingvariante der Geräte über einen exter-
nen Dienstleister mit zusätzlichem Service durch die citeq. Die Preisberechnung war zum
Zeitpunkt der Fertigstellung des Berichtes noch nicht abgeschlossen.
In der Berechnung des 2:1 Ausstattungsstandards wurden in beiden Varianten Klassensätze
zum Ausgleich einer eventuell ungeraden Anzahl von Schülerinnen und Schülern in einer
Klasse mit einem zusätzlichen Endgerät ausgestattet.
Ferner sind für die sichere Aufbewahrung der Endgeräte in Klassensätzen Ladekoffer (16
Tablets / Koffer) vorgesehen. Für die vorhandenen iPads wird eine Beschaffung üb er die
gesamte Zeit bis 2028 verteilt. Hierbei handelt es sich um investive Kosten.
Tabelle 7: Kostenkalkulation Aufbewahrung Tablets (investiv)
Tablets und Zubehör (SuS) - Variante Kauf 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
Gesamt
Menge 4.235 4.235 4.234 4.236 4.233 21.173
Kosten (Kauf) 1.905.750 € 1.943.865 € 1.982.275 € 2.022.875 € 2.061.871 € 9.916.636 €
Menge (Neuans.) 3.500 3.500 3.500 3.500 3.500 17.500
Kosten (Neuans.) 32.410 € 32.410 € 32.410 € 32.410 € 32.410 € 162.050 €
Menge 1 1 1 1 1 1
Kosten 8.000 € 8.160 € 8.323 € 8.490 € 8.659 € 41.632 €
Menge 1 1 1 1 1 1
Kosten 440.376 € 440.376 € 449.184 € 458.167 € 467.331 € 2.255.434 €
Menge 7.737 7.737 7.736 7.738 7.735 38.675
Kosten 2.386.536 € 2.424.811 € 2.472.192 € 2.521.942 € 2.570.271 € 12.375.752 €
Jährliche Pauschale für Kleinteile
Zubehör Tablets (Jinkai Touch Control
Pen)
Betreuungspauschale iPads (citeq)
Gesamt
Einmalige Kosten und laufende jährliche Gebühren (citeq)
Tablets (SuS)
Tablets und Zubehör (SuS) - Variante citeq 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
Menge 4.235 4.235 4.234 4.236 4.233 21.173
Kosten (citeq) 1.016.400 € 2.032.800 € 3.109.939 € 4.229.850 € 5.392.550 € 15.781.539 €
Menge (Neuans.) 3.500 3.500 3.500 3.500 3.500 17.500
Kosten (Neuans.) 32.410 € 32.410 € 32.410 € 32.410 € 32.410 € 162.050 €
Menge 1 1 1 1 1 1
Kosten 8.000 € 8.160 € 8.323 € 8.490 € 8.659 € 41.632 €
Menge 7.736 7.736 7.735 7.737 7.734 38.674
Kosten 1.056.810 € 2.073.370 € 3.150.672 € 4.270.750 € 5.433.619 € 15.985.221 €
Einmalige Kosten und laufende jährliche Gebühren (citeq)
Tablets (SuS)
Zubehör Tablets (Jinkai Touch Control
Pen)
Jährliche Pauschale für Kleinteile
Gesamt
Aufbewahrung Tablets (SuS) 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
Menge 265 265 265 265 265 1.325
Kosten 275.865 € 281.383 € 287.010 € 292.750 € 298.605 € 1.435.613 €
Menge 70 8 8 8 70 164
Kosten 213.850 € 24.929 € 25.427 € 25.936 € 231.478 € 521.620 €
Menge 33 10 10 10 30 93
Kosten 28.050 € 8.670 € 8.843 € 9.020 € 27.602 € 82.185 €
Menge 368 283 283 283 365 1.582
Kosten 517.765 € 314.982 € 321.280 € 327.706 € 557.685 € 2.039.418 €
Ladecubes (10 iPads)
Gesamt
Einmalige Kosten
Ladekoffer (16 iPads)
Ladeschränke (32 iPads)
4.1.2 Einsatz für Verwaltungsaufgaben
Um die Schulorganisation trägerseitig umfänglich zu ermöglichen, wird für die Ausstattung
von Lehrkräften mit Verwaltungsaufgaben und den städtischen Angestellten im Sekretariat
der Schulen folgender Leitgedanke gesetzt:
Eine Ausstattung in der Schulverwaltung ist zum aktuellen Zeitpunkt bereits umfänglich
vorhanden. Der Fokus in vorliegender Neuausrichtung des MEP liegt deshalb auf einer wei-
teren Standardisierung der Arbeitsplätze. Für Schulleitung und Funktionsrollen mit IT-na-
hen Aufgaben (Schulleitungen, stellvertretende Schulleitungen, Stundenplaner*innen so-
wie IT-Koordinationen und Digitalisierungsbeauftragte) sind daher Endgeräte inkl. Peri-
pherie vorgesehen. Für IT- und Digitalisierungsbeauftragte wird ein Arbeitsplatz pro Schule
berücksichtigt. Zusätzlich werden pro Grund- und Förderschule ein und pro weiterführende
Schule zwei weitere Arbeitsplätze ausgestattet, die für weitere Funktionsrollen bereitgestellt
werden.
Tabelle 8: Kostenkalkulation Arbeitsplatzausstattung Schulpersonal mit Verwaltungsaufgaben
4.2 Präsentationstechnik
Die Voraussetzungen für eine flächendeckende Ausstattung mit netzfähiger Präsentations-
technik hat der Schulträger bereits geschaffen: „In den zurückliegenden Jahren wurden die
Schulen mit vielen Netzwerkdosen vereinzelt nachgerüstet. Der DigitalPakt Schule ermög-
licht nun die Ertüchtigung der IT -Infrastruktur im gesamten Kontext der Schule, so dass
alle pädagogisch genutzten Räume mit digitaler Präsentationstechnik ausgestattet werden
können.“43 Außerdem hat der Rat mit den Grundsatzbeschlüssen zur weiteren Digitalisie-
rung der Schulen und Umsetzung des DigitalPakt Schule (V/0312/2020) den Standard „Di-
43 Vgl. Amt für Weiterbildung (2024): Planung und Entwicklung https://www.stadt-muens-
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Arbeitsplatzausstattung Schulpersonal 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
Gesamt
Menge 173 173 173 173 173 865
Kosten 197.220 € 197.220 € 201.164 € 205.187 € 209.291 € 1.010.082 €
Menge 64 64 64 64 64 320
Kosten 52.224 € 52.224 € 53.268 € 54.334 € 55.421 € 267.471 €
Menge 25 25 25 25 25 125
Kosten 18.900 € 18.900 € 19.278 € 19.664 € 20.057 € 96.799 €
Menge 74 74 74 74 74 370
Kosten 60.384 € 60.384 € 61.592 € 62.823 € 64.081 € 309.264 €
Menge 99 99 99 99 99 495
Kosten 73.656 € 73.656 € 75.129 € 76.632 € 78.165 € 377.238 €
Menge 435 435 435 435 435 2.175
Kosten 402.384 € 402.384 € 410.431 € 418.640 € 427.015 € 2.060.854 €
Schulleitungen, Stv. Schulleitungen
(Notebook, 2 Monitore, Telefon)
Unter-/Mittel-/Oberstufen-
koordinator*innen (PC, 2 Monitore)
Stundenplaner*innen (Power PC)
IT-Koordinator*innen, Digitalisierungs-
beauftragte (PC, 2 Monitore)
Gesamt PC
Zusätzliche Arbeitsplätze (PC, 1 Monitor)
Laufende jährliche Gebühren (citeq)
Lehrkräfte mit Verwaltungsaufgaben und städt. Angestellte erhalten eine umfängliche,
tätigkeitsbezogene Ausstattung.
gitale Tafel“ festgelegt. Dieser Standard impliziert ein Whiteboard, einen Kurzdistanzbea-
mer, Lautsprecher sowie Apple-TV.44 Bisher konnten noch nicht alle Schulen gemäß Stan-
dard ausgestattet werden, sodass insgesamt noch eine heterogene Ausstattung vorzufinden
ist. Zum Ende des DigitalPaktes im Oktober 2024 werden 605 pädagogisch genutzte Räume
an 58 Schulen ausgestattet sein. Die bereits mit dem Standard ausgestatteten Schulen seien
laut MEP-Beirat zufrieden, die Präsentationstechnik werde rege genutzt. Der Leitgedanke
der MEP-Neuausrichtung hinsichtlich der Präsentationstechnik lautet:
Der Ausbau mit dem Standard soll fortgeführt werden. Diese Neuausstattung soll prioritär
zur Regelerneuerung erfolgen. Eine Regelerneuerung der Bestandstechnik als einmalige In-
vestition ist ab 2028 vorgesehen. Im Kostenbudget der citeq sind noch durch die citeq be-
reitgestellte Beamer eingestellt. Dieser Bestand wird übergangsweise durch Einmalanschaf-
fungen ersetzt und laufen kostenmäßig aufgrund der erfüllten Abschreibungszeit während
der Laufzeit der MEP-Neuausrichtung aus.
Dokumentenkameras und Halterungen werden über die Schulen selbst beschafft und mit
dem MEP-Folgekostenetat finanziert.
Für alle Schulen wird in der Neuausrichtung des MEP für die Aulen (alternativ auch Mensen
bzw. Foren) eine Ausstattung mit Beamer und Apple TV als Standard vorgesehen . Ur-
sprünglich im Rahmen von Baubudgets mit Präsentationstechnik ausgestattete Aulen,
Mensen oder Foren veralten derzeit und werden für eine Reinvestition e ingeplant. Die
Apple-TVs werden von der citeq zur Verfügung gestellt.
Tabelle 9: Kalkulation Präsentationstechnik (Einmalige Kosten, investiv)
Tabelle 10: Kalkulation Präsentationstechnik (Jährliche Gebühren durch citeq)
Der Bedarf an Infomonitoren wurde seitens der Schulen über den MEP-Beirat adressiert.
Der Schulträger hat die Installation geprüft und a ufgrund von Brandschutzbedingungen
zeigt sich eine aktuelle Umsetzung schwierig. Zu diesem Zeitpunkt konnte die Bereitstellung
44 Vgl. Amt für Weiterbildung (2024): Planung und Entwicklung https://www.stadt-muens-
ter.de/schulamt/schule-in-muenster/planung-und-entwicklung#c255724
Präsentationstechnik 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
Menge 400 - 500 500 603 2.003
Kosten 635.200 € 0 € 826.078 € 842.599 € 1.036.498 € 3.340.375 €
Menge 15 15 15 15 14 74
Kosten 225.000 € 229.500 € 234.090 € 238.772 € 227.310 € 1.154.672 €
Menge 415 15 515 515 617 2.077
Kosten 860.200 € 229.500 € 1.060.168 € 1.081.371 € 1.263.808 € 4.495.047 €
Gesamt
Technikausstattung Aula
Beamer
Einmalige Kosten
Alle Unterrichtsräume erhalten moderne Präsentationstechnik und eine kabellose Kopp-
lungsmöglichkeit.
von Infomonitoren in der Kalkulation daher nicht berücksichtigt werden und sollte zu ei-
nem späteren Zeitpunkt erneut aufgegriffen werden.
4.3 Drucktechnik
Insgesamt befinden sich etwa 250 Druck- bzw. Kopiereinheiten unterschiedlicher Art (Mul-
tifunktionsgeräte, Kopierer, Einzelplatzdrucker) an den Schulen. Der Bedarf an gedrucktem
Material für Unterricht und Schulorganisation wird auch weiterhin gesehen. Folgender
Leitgedanke wird für die Neuausrichtung des MEP formuliert:
Die aktuelle Drucktechnik wird über einen Rahmenvertrag beschafft und ist mit einem Sup-
port seitens des Dienstleisters versehen. Für den pädagogischen Bereich sowie die Verwal-
tung sind unterschiedliche Gerätetypen in der Kostenkalkulation berücksichtigt. Perspekti-
visch werden die Drucker konsolidiert und ein bedarfsorientierter Ausstattungsstandard,
wie er sich in den anderen Ausstattungsmerkmalen etabliert hat, soll entwickelt und imple-
mentiert werden. Dabei können Konzepte wie Etagendrucker, Traktdrucker o.ä. geprüft
werden. Grundsätzlich ist Drucktechnik eng verknüpft mit den räumlichen Gegebenheiten
an den Schulstandorten zu beplanen und die Schulen sind zwecks Bedarf serfassung beim
Drucken und Implikationen in schulorganisatorischen und -logistischen Aspekte einzubin-
den.
Tabelle 11: Kostenrechnung Drucktechnik Pädagogik (citeq)
Die Leistungserbringung gemäß Rahmenvertrag bezüglich des Supports deckt momentan
nicht die Bedarfe und führt zu Problemen oder Unzufriedenheit bei der Nutzung der Druck-
technik im Schulalltag. Der Schulträger und citeq@school unterstützen die Schulen zusätz-
lich, um einen bedarfsgerechneten Service sicherzustellen. Während der Laufzeit der Neu-
ausrichtung des MEP ist der Rahmenvertrag auslaufend und es wird empfohlen, dass die
benötigten und momentan nicht gedeckten Serviceleistungen in der Leistungsbeschreibung
zur Ausschreibung als Anforderung formuliert werden.
Drucktechnik Pädagogik 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
Gesamt
Menge 77 77 77 77 77 77
Kosten 12.012 € 12.012 € 12.252 € 12.498 € 12.747 € 61.521 €
Menge 5 5 5 5 5 5
Kosten 1.680 € 1.680 € 1.713 € 1.748 € 1.783 € 8.604 €
Menge 11 11 11 11 11 11
Kosten 3.696 € 3.696 € 3.770 € 3.846 € 3.923 € 18.931 €
Menge 2 2 2 2 2 2
Kosten 936 € 936 € 955 € 974 € 993 € 4.794 €
Menge 1 1 1 1 1 1
Kosten 156 € 156 € 159 € 162 € 166 € 799 €
Menge 171 171 171 171 171 171
Kosten 16.416 € 16.416 € 16.744 € 17.080 € 17.421 € 84.077 €
Menge 22 21 21 21 21 21
Kosten 3.960 € 3.780 € 3.855 € 3.933 € 4.011 € 19.539 €
Menge 289 288 288 288 288 288
Kosten 38.856 € 38.676 € 39.448 € 40.241 € 41.044 € 198.265 €
Laufende jährliche Kosten (citeq)
Laserdrucker, A4, Netz, klein
Laserdrucker, A3, Netz, mittel
Farblaserdrucker, A4, Netz
Farblaserdrucker, A3, Netz
Multifunktionsdrucker bis 500 €
Einbindung Druck-/Kopiersystem
Scanner
Gesamt
Der Drucktechnik wird bedarfsorientiert angepasst und die Folgeausschreibung des Rah-
menvertrags (2026) vorbereitet.
Tabelle 12: Kostenrechnung Drucktechnik Verwaltung (citeq)
Drucktechnik Verwaltung 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
Gesamt
Menge 98 98 98 98 98 98
Kosten 15.288 € 15.288 € 15.594 € 15.905 € 16.224 € 78.299 €
Menge 13 13 13 13 13 13
Kosten 4.368 € 4.368 € 4.456 € 4.545 € 4.636 € 22.373 €
Menge 22 22 22 22 22 22
Kosten 7.392 € 7.392 € 7.540 € 7.691 € 7.845 € 37.860 €
Menge 13 13 13 13 13 13
Kosten 6.084 € 6.084 € 6.206 € 6.330 € 6.456 € 31.160 €
Menge 16 16 16 16 16 16
Kosten 2.496 € 2.496 € 2.545 € 2.597 € 2.650 € 12.784 €
Menge 6 6 6 6 6 6
Kosten 2.016 € 2.016 € 2.057 € 2.098 € 2.140 € 10.327 €
Menge 219 219 219 219 219 219
Kosten 21.024 € 21.024 € 21.445 € 21.873 € 22.311 € 107.677 €
Menge 24 24 24 24 24 24
Kosten 4.320 € 4.320 € 4.407 € 4.494 € 4.584 € 22.125 €
Menge 411 411 411 411 411 411
Kosten 62.988 € 62.988 € 64.250 € 65.533 € 66.846 € 322.605 €
Einbindung Druck-/Kopiersystem
Scanner
Gesamt
Multifunktionsdrucker bis 1000 €
Laufende jährliche Kosten (citeq)
Laserdrucker, A4, Netz, klein
Laserdrucker, A3, Netz, mittel
Farblaserdrucker, A4, Netz
Farblaserdrucker, A3, Netz
Multifunktionsdrucker bis 500 €
5 Software, Peripherie und Inhalte
Ein weiterer Aspekt der Medienentwicklungsplanung bezieht sich auf die Bereitstellung von
Software, die im pädagogischen Kontext der jeweiligen Schulformen sinnvoll eingesetzt
werden kann. Dies beginnt mit der Grundausstattung der Endgeräte mit essenziellen Pro-
grammen, die Sicherheit, Softwareergonomie und zentrale Wartung gewährl eisten. Im
Zuge des Ausbaus mobiler Endgeräte in der Stadt Münster gewinnen Softwarelösungen zu-
nehmend an Relevanz. Zum Beispiel ermöglicht die Verwendung von Apps auf Tablets die
Realisierung zusätzlicher pädagogischer Szenarien. Ebenso wächst das Angebot an webba-
sierten Lösungen für den Schulbereich stetig . Diese erfordern lediglich ein Account - und
Lizenzmanagement, um den Zugang zu online bereitgestellten Portalen, Anwendungen o-
der Content zu ermöglichen.
Über citeq@school wird den Schulen eine Basis -Softwareausstattung auf den Endgeräten
bereitgestellt. Außerdem ist für die Schulen eine individualisierte App- und Softwareaus-
stattung möglich. Die Software TaskCards wird zentral vom Schulträger bereitgestellt und
finanziert. Das Infomodul WebUntis wird den weiterführenden Schulen ebenfalls vom
Schulträger für den Schulverwaltungsbereich zentral bereitgestellt. Die Schulen können be-
darfsweise weitere Module über den MEP -Folgekostenetat anschaffen. Verlagsangebote
werden den Schulen aktuell nicht zentral zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich der Soft-
wareausstattung ergibt sich für den Schulträger für die Neuausrichtung folgender Leitge-
danke:
Ein Umstieg auf das Schulverwaltungsprogramm Schild-Zentral wird im Planungszeitraum
geprüft. Die dafür anfallenden Kosten sind noch nicht zu beziffern und können der Kosten-
kalkulation zu einem späteren Zeitpunkt hinzugefügt werden.
Tabelle 13: Kostenkalkulation Software, MINT und Peripherie
Die Befragung der Schulen hat verdeutlicht, dass die Schulen hinsichtlich der Software ei-
nen hohen Individualisierungsbedarf haben, insbesondere im Bereich der fachspezifischen
Softwarelösungen. Dazu dient der MEP-Folgekostenetat, der weiterhin eingeplant wird.
Der MEP-Folgekostenetat beläuft sich vom Jahr 2024 bis 2028 auf fast 2,3 Mio. € insge-
samt, die den Schulen für individualisierte Bedarfe zur Verfügung stehen. Die Schulform-
vertretungen im MEP-Beirat haben bestätigt, dass der Etat für größere Schulsysteme abso-
lut auskömmlich ist. Für kleinere Systeme wäre dies im Planungshorizont, auch vor dem
Den Schulen wird ein MEP-Folgekostenetat für individuelle Softwareausstattung sowie
Peripherie und MINT-Zubehör bereitgestellt.
Hintergrund der umfangreichen Basisausstattung bei gleichzeitig steigendem Bedarf an der
Gestaltung individueller Lernmöglichkeiten noch zu prüfen. Es wird daher empfohlen, jähr-
lich zu evaluieren, ob der Kostenetat korrekt bemessen ist und die mediengestützte Arbeit
der Schulen im Sinne der Gesamtstrategie befördert. Anschließend kann anlassbezogen
eine Anpassung des Etats erfolgen.
Tabelle 14: MEP-Folgekostenetat
Folgekostenetat 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
Menge 1 1 1 1 1 1
Kosten 426.875 € 439.148 € 453.575 € 481.811 € 497.200 € 2.298.609 €
Menge 1 1 1 1 1 1
Kosten 426.875 € 439.148 € 453.575 € 481.811 € 497.200 € 2.298.609 €
Gesamt
Folgekostenetat
6 Organisation, Support und Betrieb
Neben der strategischen Ausrichtung und der klaren Definition der zentralen Ausstattungs-
merkmale ist es von wesentlicher Bedeutung, die organisatorischen Aspekte der Medien-
entwicklungsplanung sowie die IT-Supportstrukturen zu betrachten. Eine solide Organisa-
tionsstruktur im Hinblick auf Bereitstellung und Betrieb einer lernförderlichen IT -Infra-
struktur mit wertebasierten Standards für Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen
den Beteiligten sichert eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung und dauerhafte Hand-
lungsfähigkeit. Die Stadt Münster hat in den vergangenen Jahren eine Organisationstruktur
sowie Support- und Betriebsstruktur entwickelt, die sich als fortschrittlich und bedarfsori-
entiert charakterisieren lässt und im Kern gestärkt fortgeführt werden sollte. Der Schulträ-
ger zeichnet sich durch ein großes und verlässliches Netzwerk aus verschiedenen Stakehol-
dern mit unterschiedlichen Aufgaben aus, welches er koordiniert. Im Rahmen der themati-
schen Neuausrichtung der Medienentwicklungsplanung wurde eine Analyse der Stakehol-
der mit ihren Kernaufgaben vorgenommen, sie ist in Abbildung 4 visualisiert.
Abbildung 3: Akteurslandschaft Stand 17.05.2023
Die Stadt Münster hat frühzeitig eine schulübergreifende Perspektive auf die Digitalisie-
rungsvorhaben an den Schulen eingenommen und die Weiterentwicklung der IT-System-
landschaft der trägereigenen Schullandschaft insgesamt in den Blick genommen (vgl. Kapi-
tel 2.4.1 und 2.4.2 über die langjährige Tätigkeit im Bereich der Medienentwicklungspla-
nung). Ferner zeigt sich die Stadt Münster konsequent transparent in der Planung, Umset-
zung und Prüfung von Vorhaben hinsichtlich der IT -Infrastruktur und -Ausstattung der
Schulen. So liefert das Amt für Schule und Weiterbildung Informationen zu verschiedenen
Belangen, die über eine Website öffentlich zugänglich sind.45
45 Vgl. Amt für Weiterbildung (2024): Planung und Entwicklung https://www.stadt-muens-
ter.de/schulamt/schule-in-muenster/planung-und-entwicklung#c255724
Zur erfolgreichen Umsetzung der Leitgedanken in der MEP-Neuausrichtung ist der Einbe-
zug aller am Bildungsprozess beteiligten Stakeholder von zentraler Bedeutung. Eine trans-
parente Kommunikation zwischen den Stakeholdern ist essenziell, da sich im Planungsho-
rizont technologische Möglichkeiten, pädagogische Bedarfe, politische Richtlinien und För-
derprogramme auf Bundes- und Landesebene verändern werden. Eine frühzeitige Sensibi-
lisierung für die Dringlichkeit von Veränderungen sowie die Betonung der Bedeutung und
Wirksamkeit des individuellen Handelns der Beteiligten können dabei unterstützend wir-
ken. Initiiert und legitimiert von einem politischen Beschluss, der von der Verwaltung um-
zusetzen ist, gehören zu den zentralen Stakeholdern gehören Schulvertretungen, Schü-
ler*innen und die Medienberatung NRW. Folgender Leitgedanke wird für die MEP-Neu-
ausrichtung formuliert:
Im Rahmen der Neuausrichtung des MEP soll die Bündelung und Koordination von Aufga-
ben stets bei der Stabstelle Digitale Bildung im Amt für Schule und Weiterbildung verankert
sein. Die Stabsstelle sichert eine ganzumfängliche Betrachtungsweise bei der Bearbeitung
der Anliegen. Damit wird eine zukunftssichere Planung erzielt und eine strukturierte Kom-
munikation zu allen Beteiligten sichergestellt. Die Stabsstelle arbeitet serviceorientiert. Ser-
viceorientierung ist fester Bestandteil der Arbeitskultur. Sie spielt eine entscheidende Rolle
im Kontext der Entwicklung und Umsetzung von Medienentwicklungsplänen. Serviceori-
entierung stellt sicher, dass die Bedürfnisse und Anforderungen der Schulen identifiziert
und effektiv erfüllt werden, indem eine flexible, responsive und nutzerzentrierte Unterstüt-
zung geboten wird. In der Zusammenarbeit mit Schulen, externen Dienstleistern und ande-
ren zentralen Beteiligten sollte die Serviceorientierung vor allem Transparenz, Kommuni-
kation und Kooperation in den Vordergrund stellen. Transparenz in allen Prozessen fördert
das gegenseitige Verständnis für Endscheidungen, Perspektiven und Rahmenbedingen.
Ferner fördert Transparenz das Vertrauen zwischen den Beteiligten und die gemeinsame
Zielerreichung. Durch klare Kommunikationswege und -methoden im Rahmen der Umset-
zung der MEP-Neuausrichtung werden Missverständnisse vermieden und die Effizienz ge-
steigert. Eine kooperative Arbeitskultur aller zentralen Beteiligten in der Münsteraner
Schullandschaft unterstützt den Gedanken der Gemeinschaft und der gegenseitigen Unter-
stützung. Zukünftig sollten Prinzipien wie Proaktivität in der Problemlösung, Offenheit und
Eigenverantwortung, kontinuierliche Weiterbildung und Anpassungsfähigkeit weiter ge-
stärkt und neben der internen Zusammenarbeit an der Stabsstelle auch darüber hinaus in
der Arbeitskultur verankert werden, um als Gemeinschaftsaufgabe eine vollständige Medi-
enintegration an den Münsteraner Schulen zu gewährleisten.
Im Rahmen der Fortschreibung des MEP im Jahr 2015 wurde bereits der Grundstein für
ein ausgearbeitetes Supportkonzept des Schulträgers der Stadt Münster gelegt, das über die
weiteren Jahre stets verbessert worden ist. Im Jahr 2017 wurde ein regelmäßiger techni-
scher Vor -Ort-Service mit dem Projekt citeq@school zur Abdeckung des schulischen
Grundbedarfs eingeführt. Ziel dieser Dienstleistung war die Entlastung und Unterstützung
der IT-Kontakte an den Schulen. Das Amt für Weiterbildung der Stadt Münster schreibt:
Ein zentrales Organisations- und Supportkonzept entlastet Schulleitungen von Planungs-
aufgaben und Lehrkräfte von Administrationsaufgaben und sichert einheitlich hohen
Qualitätsstandard.
„Den IT-Support aller digitalen Geräte im pädagogischen Zusammenhang übernehmen in
den Schulen Lehrkräfte mit der Funktion "IT-Kontakt". Erst wenn die an sie herangetrage-
nen technischen Probleme nicht innerhalb von 5 Minuten gelöst werden können, erfolgt die
weitere IT-Administration durch das Team citeq@School. Dieses Team übernimmt als IT-
Dienstleister auch die Administration aller digitalen Geräte durch ein Mobile-Device-Ma-
nagement (MDM). Für die optimale Betreuung der Schulen werden Fördermittel aus dem
DigitalPakt Schule eingesetzt.“46 Mit dem Projekt „citeq@school“ als Vor -Ort-Support
konnte eine verlässliche Dienstleistung geschaffen werden, die auf die besonderen Erfor-
dernisse und Bedürfnisse der Schulen ausgerichtet ist. Eine enge Abstimmung und Zusam-
menarbeit zwischen citeq@school und Stabsstelle ist gegeben und wirkt zusätzlich quali-
tätssichernd, stellt die Harmonisierung der Serviceleistung mit trägerseitigen handlungs-
leitenden Vorgaben oder Leitlinien sicher.
Für die weitere Organisation werden folgende Punkte herausgestellt:
Die Weiterführung des Service Desk mit Koordination der Meldungen und Anliegen
der Schulen durch das Team citeq@school wird empfohlen.
Die Schulen zeigen sich mit den Serviceleistungen der citeq@school höchst zufrie-
den. Zwischen den Schulen und dem Service-Team besteht großes Vertrauen, die
Zusammenarbeit ist produktiv. Die Fortführung der Kundenzufriedenheitsbefra-
gung wird daher als wichtiges Vehikel für die Sicherstellung auch eines zukünftig
zufriedenstellenden Supports gesehen, so die Stellungnahme des MEP-Beirats.
Die durch den DigitalPakt Schule entstandene Anschaffungswellen sollten sukzes-
sive geglättet werden.
Ein Austausch zu schulbezogener Organisation, Inventarisierung, schulinterne Ver-
fahrensentwicklung für die Logistik von Tablets, Schnittstellenarbeit mit der Stadt
und IT-Dienstleistern wird von den Schulen gewünscht. Bisher konnte aufgrund der
markanten Anschaffungswellen kein etablierter Standard, kein gemeinsames Best-
Practice herausgearbeitet werden.
Ein Vergleich von Kauf- zu Leasingmodell von Endgeräten und dem Servicemodell
durch die citeq ist sinnvoll.
Erarbeitung eines gemeinsamen Rollen- und Aufgabenkonzeptes. Im Rahmen eines
Service-Level-Agreement (SLA) können z.B. Vereinbarungen zwischen Schulträger
/ Schulen und der citeq als Leistungsanbieter geschlossen werden. Diese Vereinba-
rung erhalten Serviceleistungen und Anforderungen an der Umsetzung und Qualität
der Dienstleistungen. Im Rahmen dessen können Erwartungen und Verantwortlich-
keiten an den Service eines Dienstleisters formuliert werden, sodass u.a. eine zeit-
nahe Unterstützung gewährleistet werden kann.
Ausarbeitung eines IT-Sicherheitskonzepts, in dem Grundlagen zur Informationssi-
cherheit mit Schutzzielen und Maßnahmenkatalog verankert sind. Mögliche An-
griffe, Risiken und Bedrohungslagen sollen vermieden oder früh erkannt werden,
46 Amt für Weiterbildung (2024): Planung und Entwicklung https://www.stadt-muenster.de/schul-
amt/schule-in-muenster/planung-und-entwicklung#c255724
welche die Informationssicherheit bzw. Cybersecurity gefährden. Das IT -Sicher-
heitskonzept sollte sich an geltenden Standards und Normen orientieren, wie dem
IT-Grundschutz47 des Bundesamtes für Informationssicherheit (BSI) oder dem ISO
27001.48 Das IT-Sicherheitskonzept ist ein handlungsleitendes Grundlagenpapier
für einen sicheren IT-Betrieb und vereinfacht zusätzlich die Implementierung und
Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben.
Ein weiteres, wichtiges Unterstützungssystem für die Münsteraner Schullandschaft ist das
DigitalLabor. Das DigitalLabor hat sich zur zentralen Anlaufstelle für Lernen, Austausch,
Fort- Weiterbildung, Co-Working und Projektarbeit etabliert. Im Rahmen der Neuausrich-
tung des MEP wurde ein Workshop im DigitalLabor mit dem dortigen Team durchgeführt.
Zunächst wurde die Landschaft analysiert, in dem das DigitalLabor sich verortet und mit
seinen Kooperationspartnern agiert (Abbildung 4).
Abbildung 4: Akteurslandschaft DigitalLabor
Folgender Leitgedanke setzt in der Neuausrichtung des MEP einen Orientierungspunkt für
Weiterführung des Digitallabors:
47 BSI: IT -Grundschutz https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisatio-
nen/Standards-und-Zertifizierung/IT-Grundschutz/it-grundschutz_node.html
48 Vgl. Information Security, Cybersecurity and Privacy Protection — Information Security Manage-
ment Systems — Requirements: https://www.iso.org/standard/27001
Das DigitalLabor bietet als zentraler Anlaufpunkt Raum für die Exploration neuer Tech-
nologien, schulübergreifenden Austausch, Fachtage (z.B. SCHILF), Exkursionen, medien-
pädagogische Beratung und zukünftig auch Medienausleihe im Rahmen der Digital Ma-
king Places des Landes NRW.
Das DigitalLabor stärkt als zentraler Anlaufpunkt die Münsteraner Schullandschaft. Seine
Angebote schließen neben organisatorischen und administrativen Aufgaben des Schulträ-
gers, neben dem IT-Support eine wichtige Lücke zur pädagogischen Praxis und Schulent-
wicklung. Die Aufgaben eines kommunalen Medienzentrums werden an dem Ort Digital-
Labor optimal verschränkt mit den Aufgaben der Medienberatung NRW, da sich die jewei-
ligen Fachkräfte hier begegnen. Zusätzlich bietet das Dig italLabor die Exploration einer
Vielzahl von Technologien und neuesten Baukästen, wie 3D-Druck, Arduino etc. für Lehr-
kräfte und Schüler*innen. Auf diese Weise entstehen innovative Formate und auch exzel-
lente Ideen aus der Schullandschaft, die im DigitalLabor Gestalt annehmen und die Medi-
enentwicklung an den Schulen in Trägerschaft nachhaltig und qualitätsfördernd begleitet.
Folgende Punkte können für die Weiterentwicklung des DigitalLabor handlungsleitend
sein:
Das DigitalLabor entwickelt das eigene Portfolio weiter.
Schärfung der Angebote im Hinblick auf die Aufgaben eines kommunalen Medien-
zentrums.
Weiterentwicklung der Veranstaltungen und Formate für die jeweiligen Zielgrup-
pen. Erhebung zu Bedarfen an Schulungen zu diversen Themen und Produkten.
Ausbau eines Angebots mit standardisierten Veranstaltungen für Schulen.
Weiterentwicklung der strategischen Vernetzung und Kooperation zwischen den
Akteur*innen in Münster und Umland und dem DigitalLabor.
Weitere Vernetzungstreffen der Digitalisierungsbeauftragten könnten zur Platzie-
rung relevanter Themen und auch zum Austausch/Rückkopplung mit dem Träger
genutzt werden.
Die Versorgung des Digitallabors mit Räumlichkeiten und einer Ausstattung, die das
Portfolio mit Veranstaltungen umsetzen lassen. Dazu gehören Arbeitsplätze der dort
tätigen Fachkräfte, IT-Ausstattung und Laborgeräte (inkl. 3d-Drucker, Cutter, Ro-
botik-Sets sowie Zubehör, Verbrauchsmateralien), flexibel nutzbares Mobiliar und
Präsentationsmöglichkeit. Ebenfalls sind organisatorische Aspekte wie ein Zugangs-
konzept, Belegungsplanung und bauliche Anforderungen (z.B. an Zu - und Entlüf-
tung für Cutter) zu berücksichtigen.
Die Grundversorgung des Digitallabors mit der personellen Unterstützung im
Office-Management und Veranstaltungskoordination (Teilnehmendenmanage-
ment, organisatorische Vor- und Nachbereitung usw.), Grundversorgung mit einer
personellen Unterstützung für den IT-Support sowie mit Fachkräften zur Konzep-
tion und Durchführung von Angeboten.
Medienentwicklungsplanung ist als Prozess zu verstehen, der nicht mit der Erstellung und
Umsetzung eines Plans endet. Vielmehr sollten die Leitgedanken, Schwerpunktthemen und
Umsetzungsfortschritte im Planungshorizont regelmäßig überprüft und bedarfsweise nach-
geschärft oder angepasst werden. Dazu eignet sich ein formativer Ansatz, der Evaluations-
ergebnisse im Prozess zurückspiegelt und somit Anpassungen und Korrekturen während
der Laufzeit ermöglicht. Dieser steht im Gegensatz zu einem summativen Ansatz, der eine
Bewertung ausschließlich als Erfolgskontrolle zum Abschluss des vornimmt. Weiterhin
sollte die Neuausrichtung des MEP nach Ablauf des aktuellen Planungshorizontes fortge-
schrieben werden, wofür die Erhebung einer belastbaren Datengrundlage für die Ne upla-
nung notwendig ist, die eine Auswertung der Erfahrungen und Leitgedanken mit ihrer Maß-
nahmenplanung aus dem vorhergehenden MEP sowie zukunftsorientierte Schwerpunkt-
themen für die Weiterentwicklung von IT in Schule beinhaltet. Die Evaluation des Prozesses
zur Medienentwicklungsplanung erfordert daher Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen:
1. Berichtswesen des Schulträgers in einem festgelegten Turnus, beispielsweise jähr-
lich (Befragung, Stand der Implementierung, Kennzahlen aus dem IT-Support)
2. Berichtswesen der Schulen in einem festgelegten Turnus, beispielsweise jährlich (z.
B. Befragung, Jahresinvestitionsgespräche, Überarbeitung der Konzepte, Doku-
mentation von Innovationsprojekten),
3. Optional Befragung von Lehrkräften und päd. Personal, auch von Schüler*innen,
etabliert hat sich hier die Zufriedenheitsbefragung der citeq,
4. Review/Audit des MEP durch den Schulträger mit IT-Dienstleister,
5. Beurteilung der Resultate und ggf. Identifizierung von Nachsteuerungsbedarf durch
den Schulträger.
Das Review kann zur Mitte des laufenden Planungshorizontes erfolgen, um den Umset-
zungsstand zu bewerten und mögliche Anpassungen rechtzeitig zu identifizieren und ein-
zuleiten. Vertreterinnen und Vertreter des Trägers , der IT -Dienstleister (citeq, ci-
teq@school) und aller Schulformen sollten daran beteiligt werden. Gegebenenfalls sollten
noch weitere Beteiligte, wie das DigitalLabor, beteiligt werden. Die Durchführung wird
durch den Schulträger vorgenommen. Gegebenenfalls ist eine externe Moderation oder die
Durchführung von Befragungen durch eine externe Stelle sinnvoll, was vom Schulträger ab-
zuwägen ist.
7 Übersicht der Finanzaufwände
Mit der Neuausrichtung des Medienentwicklungsplans kann die Stadt Münster einen wich-
tigen Schritt unternehmen, die Medienintegration und Digitale Bildung an den Schulen in
Trägerschaft weiter voranzutreiben und erneut mit einem gesamtstrategischen Ansatz zu
hinterlegen. Dabei kann sie auf den bereits bestehenden Fortschreibungen bzw. Weiterent-
wicklungen des MEP aufbauen, mit deren Umsetzung bereits sowohl professionalisierte IT-
Support- und Betriebsstrukturen sowie eine Standardisierung der Ausstattung erreicht
worden ist. Die im MEP formulierten Leitgedanken knüpfen daran an und sollten im Zuge
der Operationalisierung in eine Maß nahmenplanung überführt werden. Der MEP fokus-
siert auf den Erhalt der IT-Systemlandschaft und die sukzessive Weiterentwicklung be-
währter Ausstattungsmerkmale und Strukturen. Gleichzeitig werden vor dem Hintergrund
des technologischen Fortschritts und pädag ogisch-didaktischen Entwicklungen neue Ak-
zente gesetzt. Die Schulen werden in die Lage versetzt, digitale Medien auch weiterhin so-
wohl instrumentell einzusetzen als auch gemäß ihrem Bildungsauftrag den Erwerb von Me-
dienkompetenzen und schulformspezifisch Informatikkompetenzen im Unterricht zu för-
dern.
Die Gesamtkosten für die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen belaufen sich über die
Laufzeit 2024 bis 2028 auf insgesamt rund 33,0 Mio. € bzw. 36,6 Mio. €, je nach der
gewählten Variante für die Tablet-Beschaffung. Davon sind rund 6,5 Mio. € investive Kos-
ten und die verbleibenden Finanzaufwände konsumtiv. Je nach der gewählten Variante für
die Tablet-Beschaffung belaufen sich die konsumtiven Kosten auf rund 26,4 Mio. € oder
etwa 30,0 Mio. €. Durchschnittlich ergeben sich über die Laufzeit Kosten von 6,6 Mio. €
bzw. 7,3 Mio. € pro Jahr.
Tabelle 15: Gesamtkostenübersicht (konsumtive und investive Ausgaben)
Die Aufschlüsselung der Kosten orientiert sich an den drei Säulen Verwaltung, Pädagogik
und Infrastruktur.
Die Kostenkalkulation aller Ausstattungsmerkmale fand auf Basis von aktuellen Bruttoprei-
sen statt. Dazu wurden aufgerufene Kosten von der Stadt Münster geliefert oder der Preis-
tafel der citeq entnommen. Im Rahmen der Kostenkalkulationen wurde ein jährlicher Preis-
anstieg von zwei Prozent berücksichtigt. Bei der Berechnung von Dienstleistungen der citeq
wurde der Preisanstieg ab dem Jahr 2026 einkalkuliert.
Für die Ausstattung der Helen-Keller-Schule wurde eine schulindividuelle Kostenkalkula-
tion durchgeführt, die sich an den Preisangaben der citeq orientiert (Anhang A.4).
Zusätzlich belaufen sich die Kosten im MEP-Folgekostenetat für individualisierte Bedarfe
der Schulen auf rund 2,3 Mio. € über die gesamte Laufzeit. Es wird empfohlen, jährlich zu
prüfen, ob der Kostenetat korrekt bemessen ist. Anschließend kann bedarfsweise eine An-
passung des Etats erfolgen.
Tabelle 16: MEP-Folgekostenetat
Da die Fortsetzung des DigitalPakt Schule aktuell zwar angekündigt, jedoch nicht sicher mit
einer verabschiedeten Bund-Länder-Vereinbarung unterlegt ist, konnten noch keine För-
dergelder in der Kostenkalkulation berücksichtigt werden. Eine Unterstützung des Bundes
und des Landes im Zuge eines DigitalPakt Schule 2.0 kann die städtisch aufzuwendenden
Kosten merklich reduzieren.
In der konkreten Umsetzung kann es zu Abweichungen in der Preisentwicklung der vorlie-
genden K ostenkalkulation kommen. Beispielsweise könnten sich durch den aktiven Zu-
kunftsprozess bei der citeq noch Anpassungsbedarfe ergeben. Ebenfalls stehen in einzelnen
Bereichen noch Entscheidungen aus, wie beispielsweise die Auswahl einer Variante für die
Tabletausstattung, die Einfluss auf den aufzuwendenden Finanzrahmen haben. Hinzu kom-
men mögliche weitere Aufwendungen für Gutachten, Beratungsleistungen und Schulungen.
Entsprechend muss die Kostenplanung kontinuierlich weiter verfeinert werden.
Folgekostenetat 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
Menge 1 1 1 1 1 1
Kosten 426.875 € 439.148 € 453.575 € 481.811 € 497.200 € 2.298.609 €
Menge 1 1 1 1 1 1
Kosten 426.875 € 439.148 € 453.575 € 481.811 € 497.200 € 2.298.609 €
Gesamt
Folgekostenetat
Anhang 1: Liste der Schulen
Name Schulform49
Albert-Schweitzer-Schule Förderschule
Erich Kästner-Schule Förderschule
Kompass-Schule Förderschule
Gesamtschule Münster-Mitte Gesamtschule
Mathilde-Anneke-Gesamtschule Gesamtschule
Aegidii-Ludgeri-Schule Grundschule
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde Grundschule
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge Grundschule
Astrid Lindgren-Schule Gelmer Grundschule
Bodelschwinghschule Grundschule
Clemensschule Hiltrup Grundschule
Davertschule Amelsbüren Grundschule
Dietrich-Bonhoeffer-Schule Grundschule
Dreifaltigkeitsschule Grundschule
Eichendorffschule Angelmodde Grundschule
Gottfried-von-Cappenberg-Schule Grundschule
Grundschule am Kinderbach Grundschule
Grundschule Kinderhaus-West Grundschule
Grundschule Loevelingloh Grundschule
Grundschule Sprakel Grundschule
Grundschule Wolbeck-Nord Grundschule
Hermannschule Grundschule
Idaschule Grundschule
Johannisschule Grundschule
Kardinal-von-Galen-Schule Handorf Grundschule
Kreuzschule Grundschule
Ludgerusschule Albachten Grundschule
Ludgerusschule Hiltrup Grundschule
Margaretenschule Grundschule
Marienschule Hiltrup Grundschule
Marienschule Roxel Grundschule
Martinischule Grundschule
Martin-Luther-Schule Grundschule
Matthias-Claudius-Schule Grundschule
Matthias-Claudius-Schule Handorf Grundschule
Mauritzschule Grundschule
Melanchthonschule Grundschule
49 Die Schulliste unterteilt nach den Schulformen können auf der Website der Schuldatenbank der
Stadt Münster eingesehen werden (https://www.stadt-muenster.de/schulamt/schule-in-muens-
ter/schuldatenbank).
Name Schulform49
Michaelschule Grundschule
Mosaik-Schule Grundschule
Nikolaischule Wolbeck Grundschule
Norbertschule Grundschule
Overbergschule Grundschule
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup Grundschule
Paul-Schneider-Schule Grundschule
Peter-Wust-Schule Grundschule
Pleisterschule Grundschule
Pötterhoekschule Grundschule
Theresienschule Grundschule
Thomas-Morus-Schule Grundschule
Wartburg-Grundschule Grundschule
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium Gymnasium
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Gymnasium
Geschwister-Scholl-Gymnasium Gymnasium
Gymnasium Paulinum Gymnasium
Gymnasium Wolbeck Gymnasium
Immanuel-Kant-Gymnasium Gymnasium
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium Gymnasium
Pascal-Gymnasium Gymnasium
Ratsgymnasium Gymnasium
Schillergymnasium Gymnasium
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Gymnasium
Hauptschule Coerde Hauptschule
Hauptschule Hiltrup Hauptschule
Hauptschule Wolbeck Hauptschule
Waldschule Kinderhaus Hauptschule
Helen-Keller Schule Klinikschule / Schule für Kranke
PRIMUS Schule PRIMUS-Schule
Erich-Klausener-Schule Realschule
Erna-de-Vries-Realschule Realschule
Geschwister-Scholl-Realschule Realschule
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup Realschule
Realschule im Kreuzviertel Realschule
Realschule Wolbeck Realschule
Sekundarschule Roxel / Friedrich-Hundertwasser-
Schule
Sekundarschule
Anne-Frank-Berufskolleg Berufskolleg
Aldolph-Kolping-Berufskolleg Berufskolleg
Hansa-Berufskolleg Berufskolleg
Hans-Böckler-Berufskolleg Berufskolleg
Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler-Berufskolleg Berufskolleg
Name Schulform49
Ludwig-Erhard-Berufskolleg Berufskolleg
Weiterbildungskolleg Münster Weiterbildungskolleg
Städt. Berufsfachschule für pharmazeutisch-technische
Assistenen/innen der Stadt Münster
PTA-Berufsfachschule
Während der Erstellung des MEP wurde die Gesamtschule Münster -West gegründet und
läuft ab dem Schuljahr 2024/25 ein. Sie ist in der Kalkulation des MEP noch nicht getrach-
tet. Ebenso können weitere Änderungen in der Schullandschaft, beispielsweise durch aus-
laufende Schulen, Anpassungen erforderlich machen.
Anhang 2: Schulformbezogene Kostenkalkulationen
A.1 Kostenkalkulation Grundschulen
Endgeräte 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
Grundschulen
Menge (PC) (Bestand) 180 180 180 180 180 180
Menge (24" TFT) (Bestand) 209 209 209 209 209 209
Kosten (Bestand) 64.728 € 64.728 € 66.023 € 67.343 € 68.690 € 331.512 €
Menge (Bestand) 60 60 60 60 60 60
Kosten (Bestand) 29.520 € 29.520 € 30.110 € 30.713 € 31.327 € 151.190 €
Menge (Bestand) 51 51 51 51 51 51
Kosten (Bestand) 15.300 € 15.300 € 15.606 € 15.918 € 16.236 € 78.360 €
Menge 500 500 500 500 500 500
Kosten 109.548 € 109.548 € 111.739 € 113.974 € 116.253 € 561.062 €
Tablets und Zubehör (SuS) - Variante Kauf 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
SuS/Tablets
Grundschulen 1,85 SuS/E.
Menge (Neuans.) 1.088 1.088 1.087 1.088 1.087 5.438
Kosten (Kauf) 489.600 € 499.392 € 508.912 € 519.567 € 529.472 € 2.546.943 €
Menge (Neuans.) 68 68 68 68 68 340
Kosten (Neuans.) 70.788 € 72.204 € 73.648 € 75.121 € 76.623 € 368.384 €
Menge 1.156 1.156 1.155 1.156 1.155 5.778
Kosten 560.456 € 571.664 € 582.628 € 594.756 € 606.163 € 2.915.667 €
Tablets und Zubehör (SuS) - Variante citeq 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
SuS/Tablets
Grundschulen 1,85 SuS/E.
Menge (Neuans.) 1.088 1.088 1.087 1.088 1.087 5.438
Kosten (citeq) 261.120 € 522.240 € 798.782 € 1.086.427 € 1.385.004 € 4.053.573 €
Menge (Neuans.) 68 68 68 68 68 340
Kosten (Neuans.) 70.788 € 72.204 € 73.648 € 75.121 € 76.623 € 368.384 €
Menge 1.156 1.156 1.155 1.156 1.155 5.778
Kosten 331.908 € 594.444 € 872.430 € 1.161.548 € 1.461.627 € 4.421.957 €
Gesamt
Einmalige Kosten und laufende jährliche Gebühren (citeq)
Tablets (SuS)
Ladekoffer (16 Tablets)
Gesamt
Einmalige Kosten und laufende jährliche Gebühren (citeq)
Einmalige Kosten
Thinkbooks (SuS) (citeq)
Gesamt
Computerräume und
Einzelarbeitsplätze (Standard-PC, TFT
Monitor) (citeq)
Notebooks (SuS) (citeq)
Ladekoffer (16 Tablets)
Tablets (SuS)
Arbeitsplatzausstattung Schulpersonal 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
Grundschulen
Menge 90 90 90 90 90 90
Kosten 102.600 € 102.600 € 104.652 € 106.745 € 108.880 € 525.477 €
Menge 46 46 46 46 46 46
Kosten 37.536 € 37.536 € 38.287 € 39.052 € 39.834 € 192.245 €
Menge 46 46 46 46 46 46
Kosten 34.224 € 34.224 € 34.908 € 35.607 € 36.319 € 175.282 €
Menge 136 136 136 136 136 136
Kosten 140.136 € 140.136 € 142.939 € 145.797 € 148.714 € 717.722 €
Laufende jährliche Gebühren (citeq)
Gesamt
IT-Koordinator*innen, Digitalisierungs-
beauftragte (PC, 2 Monitore)
Schulleitungen, Stv. Schulleitungen
(Notebook, 2 Monitore, Telefon)
Zusätzlicher Arbeitsplatz (PC, 1 Monitor)
Drucktechnik Pädagogik 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
Grundschulen
Menge 25 25 25 25 25 25
Kosten 3.900 € 3.900 € 3.978 € 4.058 € 4.139 € 19.975 €
Menge 2 2 2 2 2 2
Kosten 672 € 672 € 685 € 699 € 713 € 3.441 €
Menge 7 7 7 7 7 7
Kosten 2.352 € 2.352 € 2.399 € 2.447 € 2.496 € 12.046 €
Menge 2 2 2 2 2 2
Kosten 936 € 936 € 955 € 974 € 993 € 4.794 €
Menge 1 1 1 1 1 1
Kosten 156 € 156 € 159 € 162 € 166 € 799 €
Menge 52 52 52 52 52 52
Kosten 4.992 € 4.992 € 5.092 € 5.194 € 5.298 € 25.568 €
Menge 7 7 7 7 7 7
Kosten 1.260 € 1.260 € 1.285 € 1.311 € 1.337 € 6.453 €
Menge 96 96 96 96 96 96
Kosten 14.268 € 14.268 € 14.553 € 14.845 € 15.142 € 73.076 €
Laufende jährliche Kosten (citeq)
Laserdrucker, A4, Netz, klein
Laserdrucker, A3, Netz, mittel
Farblaserdrucker, A4, Netz
Farblaserdrucker, A3, Netz
Multifunktionsdrucker bis 500 €
Einbindung Druck-/Kopiersystem
Scanner
Gesamt
A.2 Kostenkalkulation Förderschulen
Drucktechnik Verwaltung 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
Grundschulen
Menge 21 21 21 21 21 21
Kosten 3.276 € 3.276 € 3.342 € 3.408 € 3.477 € 16.779 €
Menge 1 1 1 1 1 1
Kosten 336 € 336 € 343 € 350 € 357 € 1.722 €
Menge 14 14 14 14 14 14
Kosten 4.704 € 4.704 € 4.798 € 4.894 € 4.992 € 24.092 €
Menge 5 5 5 5 5 5
Kosten 2.340 € 2.340 € 2.387 € 2.435 € 2.483 € 11.985 €
Menge 3 3 3 3 3 3
Kosten 468 € 468 € 477 € 487 € 497 € 2.397 €
Menge 5 5 5 5 5 5
Kosten 1.680 € 1.680 € 1.714 € 1.748 € 1.783 € 8.605 €
Menge 66 66 66 66 66 66
Kosten 6.336 € 6.336 € 6.463 € 6.592 € 6.724 € 32.451 €
Menge 8 8 8 8 8 8
Kosten 1.440 € 1.440 € 1.469 € 1.498 € 1.528 € 7.375 €
Menge 123 123 123 123 123 123
Kosten 20.580 € 20.580 € 20.993 € 21.412 € 21.841 € 105.406 €
Multifunktionsdrucker bis 1000 €
Farblaserdrucker, A4, Netz
Farblaserdrucker, A3, Netz
Multifunktionsdrucker bis 500 €
Einbindung Druck-/Kopiersystem
Scanner
Gesamt
Laserdrucker, A3, Netz, mittel
Laufende jährliche Kosten (citeq)
Laserdrucker, A4, Netz, klein
Präsentationstechnik 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
Grundschulen
Menge 30 - - - - 30
Kosten 7.920,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 7.920 €
Menge (Bestand) 589 589 589 589 589 589
Kosten (Bestand) 35.340 € 70.680 € 108.140 € 147.071 € 187.515 € 548.746 €
Menge 9 9 9 10 9 46
Kosten 135.000 € 137.700 € 140.454 € 159.181 € 146.128 € 718.463 €
Kosten (citeq) 540 € 1.080 € 1.652 € 2.310 € 2.929 € 8.511 €
Menge 628 598 598 599 598 665
Kosten 178.800 € 209.460 € 250.246 € 308.562 € 336.572 € 1.283.640 €
Technikausstattung Aula
(Beamer inkl. Apple TV(citeq))
Einmalige Kosten und laufende jährliche Gebühren (citeq)
Gesamt
Beamer (citeq)
Streaminggerät (Apple TV) (citeq)
Endgeräte 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
Förderschulen
Menge (PC) (Bestand) 43 43 43 43 43 43
Menge (24" TFT) (Bestand) 42 42 42 42 42 42
Kosten (Bestand) 14.892 € 14.892 € 15.190 € 15.494 € 15.804 € 76.272 €
Menge (Bestand) 36 36 36 36 36 36
Kosten (Bestand) 17.712 € 17.712 € 18.066 € 18.428 € 18.796 € 90.714 €
Menge (Bestand) 1 1 1 1 1 1
Kosten (Bestand) 300 € 300 € 306 € 312 € 318 € 1.536 €
Menge 122 122 122 122 122 122
Kosten 32.904 € 32.904 € 33.562 € 34.234 € 34.918 € 168.522 €
Tablets und Zubehör (SuS) - Variante Kauf 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
SuS/Tablets
Förderschulen 1 SuS/E.
Menge (Neuans.) 94 94 94 95 94 471
Kosten (Kauf) 42.300 € 43.146 € 44.009 € 45.367 € 45.787 € 220.609 €
Menge (Neuans.) 6 6 6 6 6 30
Kosten (Neuans.) 6.246 € 6.371 € 6.498 € 6.628 € 6.761 € 32.504 €
Menge 100 100 100 101 100 501
Kosten 48.552 € 49.523 € 50.513 € 52.001 € 52.554 € 253.143 €
Tablets und Zubehör (SuS) - Variante citeq 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
SuS/Tablets
Förderschulen 1 SuS/E.
Menge (Neuans.) 94 94 94 95 94 471
Kosten (citeq) 22.560 € 45.120 € 69.034 € 94.135 € 119.959 € 350.808 €
Menge (Neuans.) 6 6 6 6 6 30
Kosten (Neuans.) 6.246 € 6.371 € 6.498 € 6.628 € 6.761 € 32.504 €
Menge 100 100 100 101 100 501
Kosten 28.812 € 51.497 € 75.538 € 100.769 € 126.726 € 383.342 €
Tablets (SuS)
Ladekoffer (16 Tablets)
Gesamt
Einmalige Kosten und laufende jährliche Gebühren (citeq)
Tablets (SuS)
Ladekoffer (16 Tablets)
Gesamt
Notebooks (SuS) (citeq)
Thinkbooks (SuS) (citeq)
Einmalige Kosten
Gesamt
Einmalige Kosten und laufende jährliche Gebühren (citeq)
Computerräume und
Einzelarbeitsplätze (Standard-PC, TFT
Monitor) (citeq)
Arbeitsplatzausstattung Schulpersonal 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
Förderschulen
Menge 8 8 8 8 8 8
Kosten 9.120 € 9.120 € 9.302 € 9.488 € 9.678 € 46.708 €
Menge 3 3 3 3 3 3
Kosten 2.448 € 2.448 € 2.497 € 2.547 € 2.598 € 12.538 €
Menge 3 3 3 3 3 3
Kosten 2.232 € 2.232 € 2.277 € 2.322 € 2.369 € 11.432 €
Menge 11 11 11 11 11 11
Kosten 11.568 € 11.568 € 11.799 € 12.035 € 12.276 € 59.246 €
Laufende jährliche Kosten (citeq)
Schulleitungen, Stv. Schulleitungen
(Notebook, 2 Monitore, Telefon)
IT-Koordinator*innen, Digitalisierungs-
beauftragte (PC, 2 Monitore)
Gesamt
Zusätzlicher Arbeitsplatz (PC, 1 Monitor)
Drucktechnik Pädagogik 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
Förderschulen
Menge 15 15 15 15 15 15
Kosten 2.340 € 2.340 € 2.387 € 2.435 € 2.483 € 11.985 €
Menge - - - - - -
Kosten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Menge 1 1 1 1 1 1
Kosten 336 € 336 € 343 € 350 € 357 € 1.722 €
Menge - - - - - -
Kosten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Menge - - - - - -
Kosten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Menge 9 9 9 9 9 9
Kosten 864 € 864 € 881 € 899 € 917 € 4.425 €
Menge - - - - - -
Kosten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Menge 25 25 25 25 25 25
Kosten 3.540 € 3.540 € 3.611 € 3.684 € 3.757 € 18.132 €
Einbindung Druck-/Kopiersystem
Scanner
Gesamt
Multifunktionsdrucker bis 500 €
Laufende jährliche Kosten (citeq)
Laserdrucker, A4, Netz, klein
Laserdrucker, A3, Netz, mittel
Farblaserdrucker, A4, Netz
Farblaserdrucker, A3, Netz
Drucktechnik Verwaltung 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
Förderschulen
Menge 4 4 4 4 4 4
Kosten 624 € 624 € 636 € 649 € 662 € 3.195 €
Menge - - - - - -
Kosten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Menge 1 1 1 1 1 1
Kosten 336 € 336 € 343 € 350 € 357 € 1.722 €
Menge 2 2 2 2 2 2
Kosten 936 € 936 € 955 € 974 € 993 € 4.794 €
Menge 1 1 1 1 1 1
Kosten 156 € 156 € 159 € 162 € 166 € 799 €
Menge 1 1 1 1 1 1
Kosten 336 € 336 € 343 € 350 € 357 € 1.722 €
Menge 5 5 5 5 5 5
Kosten 480 € 480 € 490 € 499 € 509 € 2.458 €
Menge - - - - - -
Kosten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Menge 14 14 14 14 14 14
Kosten 2.868 € 2.868 € 2.926 € 2.984 € 3.044 € 14.690 €
Multifunktionsdrucker bis 1000 €
Einbindung Druck-/Kopiersystem
Scanner
Gesamt
Multifunktionsdrucker bis 500 €
Laufende jährliche Kosten (citeq)
Laserdrucker, A4, Netz, klein
Laserdrucker, A3, Netz, mittel
Farblaserdrucker, A4, Netz
Farblaserdrucker, A3, Netz
Präsentationstechnik 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
Förderschulen
Menge 2 - - - - 2
Kosten 528 € 0 € 0 € 0 € 0 € 528 €
Menge (Bestand) 47 47 47 47 47 47
Kosten (Bestand) 2.820 € 5.640 € 8.629 € 11.736 € 14.963 € 43.788 €
Menge 1 1 1 - - 3
Kosten 15.000 € 15.300 € 15.606 € 0 € 0 € 45.906 €
Kosten (citeq) 60 € 120 € 184 € 0 € 0 € 364 €
Menge 50 48 48 47 47 52
Kosten 18.408 € 21.060 € 24.419 € 11.736 € 14.963 € 90.586 €
Beamer (citeq)
Streaminggerät (Apple TV) (citeq)
Technikausstattung Aula
(Beamer inkl. Apple TV(citeq))
Gesamt
Einmalige Kosten und laufende jährliche Gebühren (citeq)
A.3 Kostenkalkulation weiterführende Schulen
Endgeräte 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
Weiterführende Schulen
Menge (PC) (Bestand) 1.432 1.432 1.432 1.432 1.432 1.432
Menge (24" TFT) (Bestand) 1.272 1.272 1.272 1.272 1.272 1.272
Kosten (Bestand) 486.816 € 486.816 € 496.552 € 506.483 € 516.613 € 2.493.280 €
Menge (Bestand) 261 261 261 261 261 261
Kosten (Bestand) 128.412 € 128.412 € 130.980 € 133.600 € 136.272 € 657.676 €
Menge (Bestand) 51 51 51 51 51 51
Kosten (Bestand) 15.300 € 15.300 € 15.606 € 15.918 € 16.236 € 78.360 €
Menge 3.016 3.016 3.016 3.016 3.016 3.016
Kosten 630.528 € 630.528 € 643.138 € 656.001 € 669.121 € 3.229.316 €
Tablets und Zubehör (SuS) - Variante Kauf 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
SuS/Tablets
Weiterführende Schulen 1,21 SuS/E.
Menge 3.053 3.053 3.053 3.053 3.052 15.264
Kosten (Kauf) 1.373.850 € 1.401.327 € 1.429.354 € 1.457.941 € 1.486.612 € 7.149.084 €
Menge (Neuans.) 191 191 191 191 191 955
Kosten (Neuans.) 198.831 € 202.808 € 206.864 € 211.001 € 215.221 € 1.034.725 €
Menge 3.244 1.401.518 1.429.545 1.458.132 1.486.803 7.150.039
Kosten 1.572.681 € 202.999 € 207.055 € 211.192 € 215.412 € 1.035.680 €
Tablets und Zubehör (SuS) - Variante citeq 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
SuS/Tablets
Weiterführende Schulen 1,21 SuS/E.
Menge 3.053 3.053 3.053 3.053 3.052 15.264
Kosten (citeq) 732.720 € 1.465.440 € 2.242.123 € 3.049.288 € 3.887.587 € 11.377.158 €
Menge (Neuans.) 191 191 191 191 191 955
Kosten (Neuans.) 198.831 € 202.808 € 206.864 € 211.001 € 215.221 € 1.034.725 €
Menge 3.244 3.244 3.244 3.244 3.243 16.219
Kosten 931.742 € 1.668.439 € 2.449.178 € 3.260.480 € 4.102.999 € 12.412.838 €
Computerräume und
Einzelarbeitsplätze (Standard-PC, TFT
Monitor) (citeq)
Notebooks (SuS) (citeq)
Gesamt
Thinkbooks (SuS) (citeq)
Einmalige Kosten
Tablets (SuS)
Ladekoffer (16 Tablets)
Einmalige Kosten und laufende jährliche Gebühren (citeq)
Gesamt
Einmalige Kosten und laufende jährliche Gebühren (citeq)
Tablets (SuS)
Ladekoffer (16 Tablets)
Gesamt
Arbeitsplatzausstattung Schulpersonal 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
Weiterführende Schulen
Menge 75 75 75 75 75 75
Kosten 85.500 € 85.500 € 87.210 € 88.954 € 90.733 € 437.897 €
Menge 64 64 64 64 64 64
Kosten 52.224 € 52.224 € 53.268 € 54.334 € 55.421 € 267.471 €
Menge 25 25 25 25 25 25
Kosten 18.900 € 18.900 € 19.278 € 19.664 € 20.057 € 96.799 €
Menge 25 25 25 25 25 25
Kosten 20.400 € 20.400 € 20.808 € 21.224 € 21.649 € 104.481 €
Menge 50 50 50 50 50 50
Kosten 37.200 € 37.200 € 37.944 € 38.703 € 39.477 € 190.524 €
Menge 189 189 189 189 189 189
Kosten 177.024 € 177.024 € 180.564 € 184.176 € 187.860 € 906.648 €
Unter-/Mittel-/Oberstufen-
koordinator*innen (PC, 2 Monitore)
Gesamt
Schulleitungen, Stv. Schulleitungen,
erweiterte Schulleitung (Notebook, 2
Monitore, Telefon)
Laufende jährliche Kosten (citeq)
Stundenplaner*innen (Power PC)
IT-Koordinator*innen, Digitalisierungs-
beauftragte (PC, 2 Monitore)
Zusätzliche Arbeitsplätze (PC, 1 Monitor)
Drucktechnik Pädagogik 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
Weiterführende Schulen
Menge 37 37 37 37 37 37
Kosten 5.772 € 5.772 € 5.887 € 6.005 € 6.125 € 29.561 €
Menge 3 3 3 3 3 3
Kosten 1.008 € 1.008 € 1.028 € 1.049 € 1.070 € 5.163 €
Menge 3 3 3 3 3 3
Kosten 1.008 € 1.008 € 1.028 € 1.049 € 1.070 € 5.163 €
Menge - - - - - -
Kosten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Menge - - - - - -
Kosten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Menge 110 110 110 110 110 110
Kosten 10.560 € 10.560 € 10.771 € 10.987 € 11.206 € 54.084 €
Menge 15 14 14 14 14 14
Kosten 2.700 € 2.520 € 2.570 € 2.622 € 2.674 € 13.086 €
Menge 168 167 167 167 167 167
Kosten 21.048 € 20.868 € 21.284 € 21.712 € 22.145 € 107.057 €
Gesamt
Laufende jährliche Kosten (citeq)
Laserdrucker, A4, Netz, klein
Laserdrucker, A3, Netz, mittel
Farblaserdrucker, A4, Netz
Farblaserdrucker, A3, Netz
Multifunktionsdrucker bis 500 €
Einbindung Druck-/Kopiersystem
Scanner
Drucktechnik Verwaltung 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
Weiterführende Schulen
Menge 73 73 73 73 73 73
Kosten 11.388 € 11.388 € 11.616 € 11.848 € 12.085 € 58.325 €
Menge 12 12 12 12 12 12
Kosten 4.032 € 4.032 € 4.113 € 4.195 € 4.279 € 20.651 €
Menge 7 7 7 7 7 7
Kosten 2.352 € 2.352 € 2.399 € 2.447 € 2.496 € 12.046 €
Menge 6 6 6 6 6 6
Kosten 2.808 € 2.808 € 2.864 € 2.921 € 2.980 € 14.381 €
Menge 12 12 12 12 12 12
Kosten 1.872 € 1.872 € 1.909 € 1.948 € 1.987 € 9.588 €
Menge - - - - - -
Kosten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Menge 148 148 148 148 148 148
Kosten 14.208 € 14.208 € 14.492 € 14.782 € 15.078 € 72.768 €
Menge 16 16 16 16 16 16
Kosten 2.880 € 2.880 € 2.938 € 2.996 € 3.056 € 14.750 €
Menge 274 274 274 274 274 274
Kosten 39.540 € 39.540 € 40.331 € 41.137 € 41.961 € 202.509 €
Multifunktionsdrucker bis 1000 €
Farblaserdrucker, A4, Netz
Farblaserdrucker, A3, Netz
Multifunktionsdrucker bis 500 €
Einbindung Druck-/Kopiersystem
Scanner
Gesamt
Laufende jährliche Kosten (citeq)
Laserdrucker, A4, Netz, klein
Laserdrucker, A3, Netz, mittel
Präsentationstechnik 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
Weiterführende Schulen
Menge 281 - - - 281
Kosten 74.184 € 0 € 0 € 0 € 0 € 74.184 €
Menge (Bestand) 1.201 1.201 1.201 1.201 1.201 1.201
Kosten (Bestand) 72.060 € 144.120 € 220.504 € 299.885 € 382.353 € 1.118.922 €
Menge 5 5 5 5 5 25
Kosten 75.000 € 76.500 € 78.030 € 79.591 € 81.182 € 390.303 €
Kosten (citeq) 300 € 600 € 918 € 1.248 € 1.592 € 4.658 €
Menge 1.487 1.206 1.206 1.206 1.206 1.507
Kosten 221.544 € 221.220 € 299.452 € 380.724 € 465.127 € 1.588.067 €
Gesamt
Einmalige Kosten und laufende jährliche Gebühren (citeq)
Beamer (citeq)
Streaminggerät (Apple TV) (citeq)
Technikausstattung Aula
(Beamer inkl. Apple TV (citeq))
A.4 Kostenkalkulation Ausstattung Helen-Keller-Schule
Ausstattung Helen-Keller-Schule (Verwaltung) 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
Menge 7 7 7 7 7 7
Kosten 504 € 504 € 514 € 524 € 535 € 2.581 €
Menge 3 3 3 3 3 3
Kosten 112 € 112 € 114 € 116 € 118 € 572 €
Menge 3 3 3 3 3 3
Kosten 36 € 36 € 36 € 36 € 36 € 180 €
Menge 1 1 1 1 1 1
Kosten 750 € 750 € 765 € 780 € 796 € 3.841 €
Menge 2 2 2 2 2 2
Kosten 1.560 € 1.560 € 1.591 € 1.623 € 1.655 € 7.989 €
Menge 2 2 2 2 2 2
Kosten 26 € 26 € 27 € 27 € 28 € 134 €
Menge 2 2 2 2 2 2
Kosten 84 € 84 € 86 € 87 € 89 € 430 €
Menge 6 6 6 6 6 6
Kosten 432 € 432 € 441 € 449 € 458 € 2.212 €
Menge 1 1 1 1 1 1
Kosten 120 € 120 € 122 € 125 € 127 € 614 €
Menge 1 1 1 1 1 1
Kosten 240 € 240 € 245 € 250 € 255 € 1.230 €
Menge 2 2 2 2 2 2
Kosten 168 € 168 € 171 € 175 € 178 € 860 €
Menge 30 30 30 30 30 30
Kosten 4.032 € 4.032 € 4.112 € 4.192 € 4.275 € 20.643 €
Vernetzung & Breitband: Laufende jährliche Gebühren (citeq)
Netzpauschale
Internet
Zentrale Dienste: Laufende jährliche Gebühren (citeq)
Virenschutz
Standard PC
Gesamt
Endgeräte: Laufende jährliche Gebühren (citeq)
Notebook
McAfee Total Protection Notebooks
Lenovo USB-Dockingstation
Monitor 24" TFT / Quartal
Drucktechnik: Laufende jährliche Gebühren (citeq)
Laserdrucker, A4, Netz, klein
Farblaserdrucker, A4, Netz
Einbindung Druck-/Kopiersystem
Ausstattung Helen-Keller-Schule (Pädagogik) 2024 2025 2026 2027 2028 MEP Gesamt
Menge 7 7 7 7 7 7
Kosten 1.848 € 1.848 € 1.885 € 1.923 € 1.961 € 9.465 €
Menge 34 34 34 34 34 34
Kosten 2.448 € 2.448 € 2.448 € 2.448 € 2.448 € 12.240 €
Menge 1 1 1 1 1 1
Kosten 3.600 € 3.600 € 3.600 € 3.600 € 3.600 € 18.000 €
Menge 3 3 3 3 3 3
Kosten 1.800 € 1.800 € 1.836 € 1.873 € 1.910 € 9.219 €
Menge 20 20 20 20 20 20
Kosten 15.600 € 15.600 € 15.912 € 16.230 € 16.555 € 79.897 €
Menge 3 3 3 3 3 3
Kosten 216 € 216 € 220 € 225 € 229 € 1.106 €
Menge 20 20 20 20 20 20
Kosten 4.800 € 4.800 € 4.896 € 4.994 € 5.094 € 24.584 €
Menge 3 3 3 3 3 3
Kosten 360 € 360 € 367 € 375 € 382 € 1.844 €
Menge 8 8 8 8 8 8
Kosten 672 € 672 € 685 € 699 € 713 € 3.441 €
Menge 99 99 99 99 99 99
Kosten 31.344 € 31.344 € 31.849 € 32.367 € 32.892 € 159.796 €
Gesamt
Access-Point
Schüler-/Lehrer iPad
Monitor 24" TFT / Quartal
Drucktechnik: Laufende jährliche Gebühren (citeq)
Laserdrucker, A4, Netz, klein
Einbindung Druck-/Kopiersystem
Endgeräte: Laufende jährliche Gebühren (citeq)
Standard PC
Notebook
LWL-Leitungskosten
Vernetzung & Breitband: Laufende jährliche Gebühren (citeq)
Netzpauschale
Beschlussvorlage
20152 Zeichen
V/0337/2024
V/0337/2024
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Ergebnisse der Neuausrichtung "Medienentwicklungsplanung"
Beratungsfolge
27.08.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
27.08.2024 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung
11.09.2024 Hauptausschuss Vorberatung
11.09.2024 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt den Bericht „Themenbezogene Neuausrichtung des Medienentwicklungsplanes für
Schulen in Trägerschaft der Stadt Münster“ zur Kenntnis und beschließt im Grundsatz die im Be-
richt beschriebenen Leitlinien für die Jahre 2024 bis 2028.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die vollständige Umsetzung der Leitlinien für den IT-Bestand
derzeit nicht im Haushalt abgebildet ist; diese erfolgt auf der Grundlage von einzelnen Umset-
zungsbeschlüssen in den kommenden Jahren, mit denen jeweils auch über die Finanzierung oder
eine reduzierte Umsetzung zu entscheiden ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Maßnahmenentwicklung im MEP zu berichten.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen (MEP)
2025 4.407.540
Amt für Schule und
Weiterbildung
19.08.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Zeisberg
Telefon: 492-2843
Zeisberg@stadt-
muenster.de
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V/0337/2024
Mit dem Beschluss dieser Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
Begründung:
Die Stadt Münster hat als Schulträgerin nach §78 Schulgesetz NRW die Aufgabe, die Schulen so
auszustatten, dass ein zeitgemäßer Unterricht und eine moderne Schulorganisation unterstützt wer-
den. Hierzu zählt längst und nicht erst seit Corona die Bereitstellung einer funktionsfähigen Basisinf-
rastruktur und eine IT -Ausstattung zur Ausführung von Verwaltungs - und Pädagogikaufgaben. Die
Stadt Münster nutzt als zen trales Steuerungsinstrument, zur Planung und Sicherstellung seit Jahren
(zunächst 2002, zuletzt 2015 mit der Vorlage V/0916/2015) einen Medienentwicklungsplan (MEP),
der entsprechend den geänderten Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten fortgeschrieben
wird.
Für die mitunter rasanten lokalen und globalen Entwicklungen in den letzten Jahren, beginnend mit
der organisatorischen Neugründung der Stabsstelle Digitale Bildung, einer sich anschließenden
Corona- und Energiekrise und damit einhergehend einer Zunahme der Bedeutung von IT, ist es jetzt
an der Zeit, den Medienentwicklungsplan von Grund auf, einschließlich der Finanzierung, neu zu
durchdenken, zu gestalten und zu formulieren. Dazu wurde ifib consult GmbH als Tochtergesellschaft
des Instituts für Informationsmanagement Bremen (ifib) vom Amt für Schule und Weiterbildung beauf-
tragt.
Für die Neuausrichtung wurden umfangreich alle Beteiligten – Schulen, Schulformvertreter*innen, der
Beirat MEP und die citeq – in Workshops, Umfragen und Gesprächen mit einbezogen. Die Ergebnis-
se sind in Form eines ausführlichen Berichtes dargelegt, der dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist.
Nach den Ausführungen zur Ausgangslage und den Rahmenbedingungen in Kapitel 2 sei insbeson-
dere für die grundlegenden Leitgedanken der Neuausrichtung des MEP 2024 auf Kapitel 2.4.3 des
Berichtes verwiesen (s. S. 17 ff.). Kapitel 3 bis 6 beinhalten jeweils eine Beschreibung der in Schule
vorhandenen Systeme sowie eine Mengenerhebung. Diese sind die Grundlage für Kapitel 7, in dem
die Finanzaufwände in tabellarischer Übersicht dargestellt sind. Sie beruhen auf einer von der citeq in
2024 bereitgestellten und überarbeiteten Kostentabelle.
Die Beschreibungen der Basisinfrastruktur (Kapitel 3), Software, Peripherie und Inhalte (Kapitel 5),
Organisation, Support und Betrieb (Kapitel 6) unterscheiden sich kaum von denen des bisherigen
MEP und seinen Fortschreibungen. Wesentliche Änderungen zeigen sich hingegen durch die ganz-
heitliche Betrachtung der Medien in Schulen und damit der erstmaligen Berücksichtigung von investi-
ven Kosten. Bisher enthielt der MEP ausschließlich konsumtive Kosten. Bei der Hardware (s. Kapitel
4) haben in den letzten Jahren die bedeutendsten Entwicklungen stattgefunden.
So sind mit Beschluss des Rates 1 die Schulen bzw. die Schüler*innen in den unteren Jahrgängen im
Verhältnis 1:2, den oberen Jahrgängen im Verhältnis 1:1 mit digitalen Endgeräten ausgestattet wor-
den. Dies erfolgte als einmalige Anschaffung mit einem dazu bereitgestellten Etat von 7.45 Mio. €.
Naturgemäß löst diese Anschaffung Folgekosten aus für Support und Refinanzierung.
Der aktualisierte MEP schließt nun auch die Reinvestitionen der mit den Fördermitteln einmalig finan-
zierten Geräte mit ein und beschreibt eine angepasste Standardausstattung der pädagogisc hen
Hardware, Verwaltungshardware und Drucktechnik. Zudem benennt der MEP erstmalig auch investi-
ve Kosten für die Ausstattung von Aulen/Mensen/Foren. Diese wurden häufig mit dem Erstbezug in
Betrieb genommen und über die Baukosten abgerechnet. Der Ersatz der jetzt in die Jahre gekommen
1 V/0473/2021 und V/181/2022
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V/0337/2024
Geräte muss sowohl für Bild- wie auch Tontechnik geplant werden.
Nach wie vor ist der Medienfolgekostenetat bei den Schulen von besonderer Bedeutung, auch wenn
sich die Bedarfe verschieben. Er wird vorrangig für den Kauf von schulspezifischer Software verwen-
det.
Die wichtigsten Änderungen der Hardware-Ausstattung werden im folgenden Abschnitt genauer be-
schrieben.
Änderungen der Hardware-Ausstattung
Während vor der Corona -Krise sich die IT -Ausstattung an Schulen relativ homogen gestaltete, sind
durch die Förderprogramme und Bereitstellung kommunaler Mittel sowie des technologischen Fort-
schrittes die Hardwareausstattungen der Schulen heterogener (PCs, VPN -Notebooks) und in der
Menge mehr geworden (iPads, Kurzdistanzbeamer).
Waren zuvor Grundschulen mit je einem Klassensatz iPads ausgestattet, besteht jetzt eine flächen-
deckende Ausstattung für Schülerinnen und Schüler (2:1 in Grundschulen, in weiterführenden Schu-
len der Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien Klassen 5 bis 7, 1:1 Ausstattung an genannten
weiterführenden Schulen ab Klasse 8, Hauptschulen Weiterbildungskolleg und Helen-Keller Schule).
So wurden in Q1/2019 insgesamt 190 iOS-Geräte betreut, in Q1/2024 waren es 34.002 iOS-Geräte.
Für das Laden der iPads ist eine Ladeinfrastruktur inklusive Reinvestition zu berücksichtigen. Gerä-
teänderungen von der 9. zur zukünftig 10. Generation haben auch Auswirkungen auf die Ladeinfra-
struktur und das zu beschaffende Zubehör (Ladekabel, Netzstecker, Hüllen).
Das Förderprogramm Digit alPakt Schule sorgt derweil für eine neue IT -Infrastruktur und damit für
eine Ausstattung mit digitaler Präsentationstechnik in pädagogisch genutzten Schulräumen: mit Be-
endigung des Förderprogramms 2024 werden 605 pädagogisch genutzte Räume an 58 Schulen mit
digitaler Präsentationstechnik ausgestattet sein. Dieser Standard gilt für alle Neu- und Umbauten von
Schulräumen. Mit der Vorlage V/0384/2022 zum sog. kommunalen Digitalpakt sind bereits Vorarbei-
ten seitens der Stabsstelle Digitale Bildung und dem Amt für Immobilienmanagement geleistet wor-
den, um auch die Räume der übrigen 20 Schulen entsprechend auszustatten. Die Umsetzung des
kommunalen Digitalpaktes steht jedoch unter dem Vorbehalt der Drittfinanzierung.
Ca. 3500 Lehrkräfte und weitere Landesbedienst ete sind durch ein weiteres Förderprogramm des
Landes flächendeckend mit mobilen Endgeräten ausgestattet worden. Für eine ausreichende Aus-
stattung von allen Anspruchsberechtigten wären aufgrund von Schulneugründungen und Stellenbe-
setzung in Teilzeit bis zu 3800 Geräte insgesamt zu finanzieren (1,9 Mio. €). Die Reinvestition dieser
Geräte ist finanziell nicht berücksichtigt worden. Die Verwaltung sieht diese Aufgabe unverändert
beim Land NRW.
Durch die Einführung der mobilen Endgeräte für Lehrkräfte gibt es wesentliche Änderungen in der
pädagogischen Hardware-Ausstattung der Schulen: waren bislang in den Grundschulen für die Klas-
sen 2 bis 4 je 1 Stand -PC vorgesehen, werden diese bei Reinvestitionen weniger angefragt. Hinge-
gen werden Notebooks aufgrund der vermeintlichen Flexibilität vermehrt gewünscht, jedoch ist nach-
weisbar, dass der Einsatz nicht immer auch erfolgt. Zum neuen Standard wird deswegen gehören,
nach einem halben Jahr nicht genutzter Hardware diese anderen Schulen zur Verfügung zu stellen.
Derzeit sind 580 pädagogisch nutzbare Notebooks an den Schulen im Einsatz. Die etwa 2000 PCs an
den Schulen verteilen sich im Wesentlichen auf die Informatikräume weiterführender Schulen, ein
weiterer Einsatzort sind pädagogische Lehrkräftearbeitsplätze in Teamz immern und Lehrkräftezim-
mern.
Auch die Hardware in der Verwaltung unterliegt gegenwärtig einem Wandel: eine wesentliche Ver-
besserung der Hardware -Ausstattung für Schulleitungen und Stellvertretende Schulleitungen wird
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V/0337/2024
derzeit durch den Austausch der PCs g egen ein VPN-Notebook im Rahmen von Reinvestitionen er-
reicht, falls erwünscht. Sie sind somit in der Lage, mobil zu arbeiten und vollständig auf das Verwal-
tungsnetz und ihre Daten zugreifen zu können.
Mit Verwaltungsgeräten werden weitere Lehrkräfte ausgestattet, die Verwaltungsaufgaben im schul-
organisatorischen Kontext wahrnehmen. Auch hier sind Änderungen nach Corona zu verzeichnen.
Der Trend an den Schulen geht dahin, die mehr werdenden Aufgaben auf mehr Personen zu verteilen
mit der Folge, dass mehr Ve rwaltungsarbeitsplätze angefragt werden. Diese können zum einen auf-
grund der nicht vorhandenen Infrastruktur (Räume, Netzwerkanschlüsse) und zum anderen aufgrund
eines begrenzten MEP-Budgets nicht umgesetzt werden. Der Trend muss hier, wie insgesamt bei
Verwaltungen hin zum Desk -Sharing gehen. Für folgende Funktionen wird jeweils ein Verwaltungs-
PCs gezählt: Schulleitungen, stv. Schulleitung, Unter -, Mittel-, Oberstufenkoordination, Stundenpla-
ner*in (Power -PC), einen Arbeitsplatz für IT -Koordination und Digitalisierungsbeauftragte*r zusam-
men und je Grundschule einen, je weiterführende Schule zwei zusätzliche PCs, deren Nutzung sie
frei zuteilen können. Jeder PC kann von allen Lehrkräften mit einer eingerichteten Verwaltungsken-
nung genutzt werden.
Durch die zunehmende Digitalisierung sind nicht nur in der Verwaltungsarbeit, sondern auch an Schu-
len die Drucktechnik nicht mehr in einem großen Ausmaß erforderlich. Daher wird die Drucktechnik
im Rahmen der Umstellung auf Geräte aus dem laufenden Rahmenvertrag der citeq bedarfsorientiert
angepasst.
Die Änderungen und bewährten Bestände zusammengenommen erfordern die Festlegung einer neu-
en Standardausstattung von Hardware an Schulen und eine neue Support- und Organisationsstruktur
mit wesentlichen Auswirkungen auf die Finanzbedarfe im MEP.
Konsumtive Finanzbedarfe
Der Fokus ab 2024 bis 2028 liegt auf einer nachhaltig gesicherten Finanzierung der Systeme des
bisherigen MEP zuzüglich der durch einmalige Finanzmittel bereit gestellten Geräte. Neben den bis-
herigen drei Säulen Basisinfrastruktur (B), Pädagogik (P) und Verwaltung (V) zeigt sich, dass eine
vierte Säule, welche die Folgekosten der flächendeckenden iPad-Versorgung zusammenfasst, sinn-
voll ist.
Die Summe MEP in Tabelle 1 wurde ermittelt, indem die neue Preisliste der citeq wie auch das über-
arbeitete Mengengerüst der drei Säulen zugrunde gelegt wurde. Für die Folgejahre wurde eine mode-
rate Kostensteigerung berücksichtigt. Die neue Preisliste ermöglicht eine angepasste Abschlagszah-
lung der citeq an dessen Ende möglichst keine Überschüsse nach der Jahresendabrechnung mehr
entstehen.
Die Helen-Keller-Schule wird aufgrund besonderer Anforderungen gesondert aufgelistet.
2024 2025 2026 2027 2028
Vernetzung WLAN Päd (B) 631.343 € 694.362 € 811.219 € 870.515 € 880.412 €
Breitband Pädagogik (B) 213.600 € 213.600 € 217.872 € 222.229 € 226.674 €
Vernetzung WLAN Verwaltung (B) 61.680 € 61.680 € 62.914 € 64.172 € 65.455 €
Zentrale Dienste (P) 509.580 € 509.580 € 519.772 € 530.167 € 540.770 €
Hardware Päd (PC, Nb, Monitore) 774.503 € 774.503 € 789.962 € 805.732 € 821.815 €
Hardware Verwaltung 402.384 € 402.384 € 410.431 € 418.640 € 427.015 €
Präsentationst. (Apple TV, Beamer) 192.852 € 220.440 € 337.273 € 458.692 € 584.831 €
Drucktechnik Pädagogik 38.856 € 39.676 € 39.448 € 40.241 € 41.044 €
Drucktechnik Verwaltung 62.988 € 62.988 € 64.250 € 65.533 € 66.846 €
Software 12.375 € 12.643 € 12.917 € 13.197 € 13.484 €
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V/0337/2024
Helen Keller Schule Pädagogik 31.344 € 31.344 € 31.849 € 32.367 € 32.892 €
Helen Keller Schule Verwaltung 4.032 € 4.032 € 4.112 € 4.192 € 4.275 €
Summe MEP 2.935.537 € 3.027.232 € 3.302.019 € 3.525.677 € 3.705.513 €
Tabelle 1: Auflistung der Kosten für das bisherige 3 -Säulenmodell (B: Basisinfrastruktur, P: Pädagogi-
sche Hardware, V: Verwaltungs -Hardware)
Ergänzt werden müssen die gesamten Folgekosten für die iPads. Die Preisliste der citeq weist erst-
malig eine Service-Pauschale in Höhe von 440.376 € für die Übernahme der Administration und des
Supports aus. Hinzu kommen Kosten für die Anschaffung von Zubehör wie Hüllen, Netzteile, Ladeka-
bel als Verbrauchsmaterial. Hier sind auch die sog. VPP -Kosten für die Beschaffung und Bereitstel-
lung von pädagogischen Apps für die iPads in Höhe von 20.000 € einberechnet. sowie Reparaturkos-
ten für Geräte mit Displayschäden o.ä. Für die Reinvestitionskosten wird weiterhin davon ausgegan-
gen, dass die Stadt Münster die iPads einmalig beschafft und die citeq die Geräte anschließend ad-
ministriert und supportet. Der Bericht zeigt deutlich, dass dies gegenüber dem Leasingmodell der
citeq derzeit das günstigste Modell ist. Für ein Leasing generell bei einem Unternehmen konnten kei-
ne Preisvorteile ausgemacht werden, zumal di e Organisation des Leasings enormen Personalauf-
wand bei den Schulen, der citeq und der Stabsstelle zur Folge hätte.
Zusammengenommen belaufen sich die Folgekosten für die nächsten Jahre wie in Tabelle 2, Zeile 1
bis 6, dargestellt. Die regelmäßige Reinvestition wird hier allein aus haushalterischen Gründen einge-
rechnet, so dass mit einem regelmäßigen Finanzierungsaufwand gearbeitet werden kann. Diese bil-
det derzeit die Grundlage der Reinvestitionsplanungen für die Stabsstelle und citeq@School. Organi-
satorisch wäre eine einmalige Anschaffung wie zu Beginn weniger Aufwand bei allen Beteiligten, nicht
zuletzt bei den Schulen. Die Geräte sind sehr durchmischt an den Schulen und müssen vereinzelt
nach Anschaffungsdatum sondiert und getauscht werden. Die Summe de r Reinvestitionen belaufen
sich bei beiden Modellen nach fünf Jahren auf 10.7 Mio. €
iPad-Kosten kon-
sumtiv 2024 2025 2026 2027 2028
1 iPads 1.905.750 € 1.943.865 € 1.982.275 € 2.022.875 € 2.061.871 €
2 Zubehör 52.410 € 52.410 € 52.140 € 52.140 € 52.140 €
3 Pauschale für Kleinteile 8.000 € 8.160 € 8.323 € 8.490 € 8.659 €
4 Reparaturkosten 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 €
5 Servicepauschale citeq 440.376 € 440.376 € 440.376 € 458.167 € 467.331 €
6 Summe iPads 2.556.536 € 2.594.811 € 2.633.114 € 2.691.672 € 2.740.001 €
7 Gesamt MEP+iPads 5.492.073 € 5.622.043 € 5.935.133 € 6.217.349 € 6.445.514 €
8 Veranschlagung MEP
im Haushalt 4.407.540 € 4.407.540 € 4.407.540 € 4.407.540 € 4.407.540 €
9 Differenz [Zeile7 -Zeile
8] -1.054.533 € -1.214.503 € -1.527.593 € -1.809.809 € -2.037.974 €
Tabelle 2: Zeile 1 -6 iPad -Folgekosten; Zeile 7 Gesamtkosten MEP (3 Säulenmodell, zzgl. iPad -
Folgekosten)
In den Jahren 2024 und 2025 können die zusätzlich benötigten Finanzmittel gegenüber den bisheri-
gen im Haushalt angemeldeten Mittel noch aus den Überschüssen der MEP der letzten Jahre begli-
chen werden. Ab 2026 reichen nach derzeitigem Stand die Mittel für die Aufrechterhaltung der aktuel-
len Ausstattung nicht mehr aus. Ab dem Jahr 2026 sind also zur Beibehaltung des Standards zusätz-
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V/0337/2024
liche Mittel erforderlich; alternativ kommt es bei gleichbleibender Finanzierung zu einer Reduzierung
der Ausstattung.
Die hier genannte Finanzierung berücksichtigt bislang kei ne Einnahmen durch weitere Förderpro-
gramme. Gleichwohl für die nächsten Jahre angekündigt, sind diese zum jetzigen Zeitpunkt nicht hin-
reichend bekannt, um eine finanzielle Entlastung zu garantieren. Auch können Einnahmen durch eine
Veräußerung der reinvestierten iPads nicht sicher in der Höhe benannt werden. Es wird angestrebt,
die gebrauchten iPads einem Refurbishing -Betrieb zukommen zu lassen. Die Höhe der Inzahlung-
nahme richtet sich aber u.a. nach den Gebrauchsspuren der Geräte, die aus der Ferne nicht beurteilt
werden können.
Die Reinvestition der mobilen Endgeräte für Lehrkräfte und andere Landesbedienstete ist nicht mit
eingerechnet, da dies nach Einschätzung der Verwaltung Aufgabe des Landes ist. Hier werden nur
dann zusätzliche Geräte bereitgestellt, wenn weitere Fördergelder zugesagt werden.
Investive Finanzbedarfe
Die bisherige Medienentwicklungsplanung sah bislang ausschließlich finanzielle Mittel im kon-
sumtiven Bereich vor. Zur gesamtheitlichen Betrachtung sind jedoch auch Geräte mit einzubeziehen,
die investive Finanzen erfordern. Zu diesen gehört die Technik in Aulen/Mensen/Foren, die Ladeinf-
rastruktur (im Bericht mit Aufbewahrung Tablets bezeichnet) und die Reinvestition der im Rahmen
des Förderprogramms DigitalPakt Schule eingebrachten Kurzdistanzbeamer. Jährlich b elaufen sich
diese Kosten auf ca. 1.4 Mio. €.
Weitere Maßnahmenplanung
Unabhängig von der Frage der Hardware -Standardausstattung sind darüber hinaus weitere Maß-
nahmen im Rahmen der Medienentwicklungsplanung an und für die Schulen vorgesehen. Diese fin-
den in enger Zusammenarbeit der Stabsstelle Digitale Bildung mit citeq@School statt.
Neben dem Wechsel auf Windows 11 in 2024, werden die Reinvestitionen, die während Corona zeit-
weise unterbrochen wurden, fortgeführt. Hierzu ist eine Ausführungsplanung notwendig, insbesonde-
re für die bevorstehe Monitor- und iPad-Reinvestition. Technisch wird an einer neuen Serverstruktur
gearbeitet, an einer MDM-Umstrukturierung, die Realisierung von weiteren SchILD-Schnittstellen.
Die Umsetzung des DigitalPaktes wird fortgeführt, gleichzeitig sind Verbesserungen der Servicestruk-
turen für die Schulen in Planung. Das schließt die Entwicklung einer Lösung für eine Datenbank zur
iPad-Ausleihe mit ein. Die Frage der zentralisierten Softwarebereitstellung wird die nächsten Jahre
von Bedeutung sein. Zentrale Fragen zur IT-Sicherheit und dem Datenschutz erfordern ebenfalls Lö-
sungen.
Als vorausschauende und die Stabsstelle Digitale Bildung in ihren Handlungen leitende Vision kann
die Beobachtung von schon jetzt virulenten Themen wi e Künstliche Intelligenz, VR - und XR -
Technologien, aber auch technologische Fortschritte für die digitale Präsentationstechnik oder Model-
lentwicklungen bei mobilen Endgeräten genannt werden. Zentral wird die Frage zu beantworten sein,
wie sich diese Systementwicklungen auf die Schullandschaft auswirken und Einfluss auf die Ausstat-
tung nehmen. Die Beantwortung dieser Frage wird eine dauerhafte Aufgabe im Rahmen der Medien-
entwicklungsplanung der nächsten Jahre sein. Hierfür wird das Digitallabor zentraler Ort für proaktive
Systemtestungen und -entwicklungen in Zusammenarbeit mit den Medienberaterinnen und Medien-
beratern sein, um den direkten Nutzen für die unterschiedlichen Schulformen zu erarbeiten.
Für diese Systemtestungen und -entwicklungen werden neue Be teiligungsformate für Interessierte
- 7 -
V/0337/2024
sowie Expert*innen und Praktiker*innen aus Schulen und dem Schulumfeld entwickelt und umgesetzt.
i.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Unterschrift
Anlagen:
Bericht: Themenbezogene Neuausrichtung des Medienentwicklungsplanes für die Schulen in Träger-
schaft der Stadt Münster
Anlage A
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Anlage A zur V/0337/2024 Kurzüberblick Die erweiterte digitale Ausstattung an Schulen, vor allem bedingt durch Förderprogramme wäh- rend der Corona-Pandemie, machten eine Neubewertung der Finanzierung erforderlich. In dieser Vorlage werden die wesentlichen Ergebnisse vorgestellt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Ausstattung von Schulen ist Aufgabe der Schulträger, die Kosten dafür sind in der Produkt- gruppe Leistungen für Schulen (0301) abgebildet. Ziel der Medienentwicklungsplanung ist die zeitgemäße Ausstattung von Schulen zur Unterstüt- zung der pädagogischen Aufgaben und Verwaltungstätigkeiten von Lehrkräften und zugehörigem Personal an Schulen Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Loevelingloh
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0337/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.05.2024
- Erstellt
- 15.05.2024 14:38