V/0371/2007
Satzung zur Änderung der Satzung der Volkshochschule
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Auszug aus der Satzung für die VHS Münsterm §§ 11 und 12
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Auszug aus der
Satzung zur Änderung der Satzung der VHS Münster
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Satzung zur Änderung der Satzung für die Volkshochschule der Stadt Münster Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994m, zule tzt geändert durch Gesetz vom 3.5.2005 (GV NRW Seite 498 ff.) i. V. § 4 Absatz 3 Weiterbildungsgesetz NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.4.2000 (GV NRW Seite 390), zuletzt geändert durch § 129 Nr. 4 Schulgesetz NRW vom 15.2.2005 (GV NRW Seite 1 02) hat der Rat der Stadt Münster am …. folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Volkshochschule Münster vom 17.12.1976 (Amtsblatt der Stadt Münster 1976 S. 201 ) i. d. F. der 1. Änderungssatzung vom 30.06.2005 (Amtsblatt der Stadt Münster 2005 S. 87) beschlossen Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 2 u. Absatz 2 (die nichtpädagogis chen Mitarbeiter wählen einen Vertreter als Mitglied der Volkshochschulkonferenz) entfallen. Artikel 2 § 10 erhält folgende Fassung: Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Dozentinnen un d Dozenten können jederzeit bei der VHS-Leitung oder den Fachbereichsleitungen Anregung en zur Arbeit der VHS oder zu ein- zelnen Bildungsveranstaltungen geben. Sie wirken ferner in der VHS-Vollversammlung mit. Artikel 3 § 11 erhält folgende Fassung: § 11 VHS-Vollversammlung (1) Die VHS-Vollversammlung tritt in der Regel einm al im Herbstsemester zusammen. Der Termin und die Tagesordnung werden rechtzeitig durc h Aushang in den Gebäuden Aegidii- markt 3 und VHS-Überwasser, bzw. durch Mitteilungen über die Dozentinnen und Dozenten in Kursen der weiteren Veranstaltungsstätten bekannt gegeben. Der Direktor/in leitet die Vollversammlung. (1) In der VHS-Vollversammlung werden Angelegenheit en der laufenden und künftigen Arbeit diskutiert und Empfehlungen an die VHS-Leitu ng und den Träger beschlossen. Diese beziehen sich vor allem auf - die Programmgestaltung - die Verbesserung der Lernbedingungen - die Grundsätze der Öffentlichkeitsarbeit und Werb ung. (2) Die Beschlüsse über mögliche Empfehlungen werde n mit einfacher Mehrheit der An- wesenden gefasst. (3) Der VHS-Vollversammlung gehören an: - die VHS Leitung - die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeit er der VHS - interessierte Dozentinnen und Dozenten, die im St udienjahr eine Veranstal- tung der VHS leiten - interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die im Studienjahr eine Veran- staltung der VHS besuchen. Artikel 4 § 12 entfällt
Beschlussvorlage
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V/0371/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Satzung zur Änderung der Satzung der Volkshochschule Beratungsfolge 05.06.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 13.06.2007 Rat Entscheidung 13.06.2007 Hauptausschuss Vorberatung Beschlussvorschlag: Die anliegende Satzung zur Änderung der Satzung der Volkshochschule Münster wird beschlos- sen. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten entstehen. Begründung: Gemäß § 4 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen räumt der Träger einer Einrichtung der Weiterbildung zur Sicherung einer bedarfsgerechten Planung und Durchführung von Lehrveranstaltungen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Teilnehmerin- nen und Teilnehmern ein Mitwirkungsrecht ein. Art und Umfang dieses Mitwirkungsrechts sind in einer Satzung festzulegen. In der Satzung für die Volkshochschule der Stadt Münster vom 17.12.1976 ist das Mitwirkungs- recht in den § 9 -12 durch die Teilnahme an der Volkshochschulkonferenz geregelt. Das bisherige Verfahren ist insbesondere im Hinblick auf die Wahl der Vertreter für die Volkshoch- schulkonferenz nicht mehr zeitgemäß und zu aufwändig. An die Stelle der Volkshochschulkonferenz mit gewählten Vertretern aus der Dozentenschaft, der Teilnehmerschaft und der Mitarbeiterinnen und Mita rbeitern der Volkshochschule soll die VHS- Vollversammlung treten, an der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volkshochschule, interes- sierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die im Studienjahr eine Veranstaltung der VHS besuchen und interessierte Dozentinnen und Dozenten, die im Studienjahr an der VHS unterrichten, teilneh- men können. Hiermit soll zum einen das aufwändige Wahlverfahren entfallen und gleichzeitig zum Ausdruck Vorlagen-Nr.: V/0371/2007 Auskunft erteilt: Herr Böll Ruf: 492 43 14 E-Mail: Boell@stadt-muenster.de Datum: 08.05.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0371/2007 gebracht werden, dass sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Dozentinnen und Dozenten jeder- zeit zu einzelnen Bildungsveranstaltungen und zur Arbeit der Volkshochschule an die Fachbe- reichsleitungen und die Volkshochschulleitung wenden können. Ein Auszug aus der VHS-Satzung vom 17.12.1976 über die Bestimmungen zur bisherigen VHS- Konferenz ist als Anlage beigefügt. Gez. Dr. Andrea Hanke Stadträtin Anlagen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0371/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.05.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37