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V/0371/2007

Satzung zur Änderung der Satzung der Volkshochschule

Vorlagen 08.05.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.06.2007, TOP 19

Auszug aus der Satzung für die VHS Münsterm §§ 11 und 12

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Satzung zur Änderung der Satzung der VHS Münster

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Beschlussvorlage

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Auszug aus der Satzung für die VHS Münsterm §§ 11 und 12

14 Zeichen

Auszug aus der

Satzung zur Änderung der Satzung der VHS Münster

2472 Zeichen

Satzung zur Änderung der Satzung für die Volkshochschule der Stadt Münster 
 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen in der 
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994m, zule tzt geändert durch Gesetz vom 
3.5.2005 (GV NRW Seite 498 ff.) i. V. § 4 Absatz 3 Weiterbildungsgesetz NW in der Fassung 
der Bekanntmachung vom 14.4.2000 (GV NRW Seite 390), zuletzt geändert durch § 129  
Nr. 4 Schulgesetz NRW vom 15.2.2005 (GV NRW Seite 1 02) hat der Rat der Stadt Münster 
am ….  folgende Satzung zur Änderung der Satzung der  Volkshochschule Münster vom 
17.12.1976 (Amtsblatt der Stadt Münster 1976 S. 201 ) i. d. F. der 1. Änderungssatzung vom 
30.06.2005 (Amtsblatt der Stadt Münster 2005 S. 87) beschlossen 
 
Artikel 1 
§ 9 Absatz 1 Satz 2 u. Absatz 2 (die nichtpädagogis chen Mitarbeiter wählen einen Vertreter 
als Mitglied der Volkshochschulkonferenz) entfallen. 
 
Artikel 2 
§ 10  erhält folgende Fassung: 
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Dozentinnen un d Dozenten können jederzeit bei der 
VHS-Leitung oder den Fachbereichsleitungen Anregung en zur Arbeit der VHS oder zu ein- 
zelnen Bildungsveranstaltungen geben. Sie wirken ferner in der VHS-Vollversammlung mit.  
 
 
Artikel 3 
§ 11 erhält folgende Fassung: 
 
§ 11 VHS-Vollversammlung  
 
(1) Die VHS-Vollversammlung tritt in der Regel einm al im Herbstsemester zusammen. Der 
Termin und die Tagesordnung werden rechtzeitig durc h Aushang in den Gebäuden Aegidii- 
markt 3 und VHS-Überwasser, bzw. durch Mitteilungen  über die Dozentinnen und Dozenten 
in Kursen der weiteren Veranstaltungsstätten bekannt gegeben.  
Der Direktor/in leitet die Vollversammlung. 
 
(1) In der VHS-Vollversammlung werden Angelegenheit en der laufenden und künftigen 
Arbeit diskutiert und Empfehlungen an die VHS-Leitu ng und den Träger beschlossen. 
Diese beziehen sich vor allem auf 
- die Programmgestaltung 
- die Verbesserung der Lernbedingungen 
- die Grundsätze der Öffentlichkeitsarbeit und Werb ung. 
 
(2) Die Beschlüsse über mögliche Empfehlungen werde n mit einfacher Mehrheit der An- 
wesenden gefasst. 
 
(3) Der VHS-Vollversammlung gehören an:  
- die VHS Leitung 
- die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeit er der VHS 
- interessierte Dozentinnen und Dozenten, die im St udienjahr eine Veranstal- 
tung der VHS leiten 
- interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die  im Studienjahr eine Veran- 
staltung der VHS besuchen. 
 
Artikel 4 
§ 12 entfällt

Beschlussvorlage

2468 Zeichen

V/0371/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Satzung zur Änderung der Satzung der Volkshochschule 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.06.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
13.06.2007 Rat Entscheidung
13.06.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die anliegende Satzung zur Änderung der Satzung der Volkshochschule Münster wird beschlos-
sen.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
Gemäß § 4 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen räumt der 
Träger einer Einrichtung der Weiterbildung zur Sicherung einer bedarfsgerechten Planung und 
Durchführung von Lehrveranstaltungen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Teilnehmerin-
nen und Teilnehmern ein Mitwirkungsrecht ein. Art und Umfang dieses Mitwirkungsrechts sind in 
einer Satzung festzulegen.  
 
In der Satzung für die Volkshochschule der Stadt Münster vom 17.12.1976 ist das Mitwirkungs-
recht in den § 9 -12 durch die Teilnahme an der Volkshochschulkonferenz geregelt.  
Das bisherige Verfahren ist insbesondere im Hinblick auf die Wahl der Vertreter für die Volkshoch-
schulkonferenz nicht mehr zeitgemäß und zu aufwändig.  
An die Stelle der Volkshochschulkonferenz mit gewählten Vertretern aus der Dozentenschaft, der 
Teilnehmerschaft und der Mitarbeiterinnen und Mita rbeitern der Volkshochschule soll die VHS-
Vollversammlung treten, an der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volkshochschule, interes-
sierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die im Studienjahr eine Veranstaltung der VHS besuchen 
und interessierte Dozentinnen und Dozenten, die im Studienjahr an der VHS unterrichten, teilneh-
men können.  
 
Hiermit soll zum einen das aufwändige Wahlverfahren entfallen und gleichzeitig zum Ausdruck 
Vorlagen-Nr.: 
V/0371/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Böll 
Ruf: 
492 43 14 
E-Mail: 
Boell@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.05.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0371/2007 
gebracht werden, dass sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Dozentinnen und Dozenten jeder-
zeit zu einzelnen Bildungsveranstaltungen und zur Arbeit der Volkshochschule an die Fachbe-
reichsleitungen und die Volkshochschulleitung wenden können. 
Ein Auszug aus der VHS-Satzung vom 17.12.1976 über die Bestimmungen zur bisherigen VHS-
Konferenz ist als Anlage beigefügt. 
 
 
 
 
Gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (3)

05.06.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2007 Hauptausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2007 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0371/2007
Typ
Vorlagen
Datum
08.05.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37