V/0632/2020
Bedarf zur Unterbringung von Sportgeräten
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Anlage A
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Anlage A zur V/0632/2020 Kurzüberblick Bedarf an städtischen Lagerflächen für die Sportverwaltung. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Beschlussfassung gemäß den Beschlussvorschlägen der Verwaltung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Bedarf an Lagerflächen für die Aufgabenerledigung des Sportamtes zu decken. Durch den Wegfall der Lagerflächen am ehemaligen Standort in der Hafenstraße, verfügt das Sportamt nicht mehr über ausreichend Raum um Sportgeräte für Sanierungsarbeiten zwi- schen zu lagern. Seitdem sind die Materialien des Veranstaltungsmanagements in einer ange- mieteten Lagerhalle innerhalb der Oxfordkaserne untergebracht. Zielerreichung Die Beschlussfassung dient dem Immobilienmanagement zur Erstellung einer Vorlage für die Unterbringung diverser Flächenbedarfe inkl. der Finanzierung der anfallenden Mietkosten. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind in der künftigen Vorlage des Amtes für Im- mobilien enthalten und werden über die interne Leistungsverrechnung abgebildet. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig Vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Entfällt.
Beschlussvorlage
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V/0632/2020 V/0632/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bedarf zur Unterbringung von Sportgeräten Beratungsfolge 19.08.2020 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä- chenmanagement Vorberatung 20.08.2020 Sportausschuss Vorberatung 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 26.08.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat beauftragt die Verwaltung , zur Deckung des Lagerflächenbedarfs für Sportgeräte und G e- genstände und Materiealien für Sportveranstaltungen im Umfang von ca. 600 m² geeignete Flächen anzumieten. II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind bei der Produktgruppe 0111 Immobilienma- nagement im Haushaltsplan 2020 veranschlagt. Hinsichtlich der Anmietungskonditionen wird auf die nicht-öffentliche Beschlussvorlage V/0731/2020 verwiesen. Begründung: Das Sportamt ist zuständig für die Neuanschaffungen von Sportgeräten in den städtischen Sportha l- len der Stadt Münster. Hierzu werden jährlich Sportgeräte im Wert von ca. 100.000 € beschafft. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit werden Großgeräte zentral beschafft und zwischen- gelagert, bevor diese kommissioniert und an die Standorte verteilt werden. Im Zuge der planmäßigen Instandhaltungen werden jährlich Sporthallenböden durch das Amt für I m- mobilienmanagement in Zusammenarbeit mit dem Sportamt saniert. D iese Sanierungen lösen die Zwischenlagerungen von vorhandenen Sportgeräten aus den Sporthallen aus. Das Sportamt möchte diese Möglichkeit nutzen, um bei der Umlagerung mangelhafte Sportgeräte direkt auszutauschen. Für diese Zwecke benötigt das Sportamt 400 m² Lagerfläche im Bereich Sportgeräte. Sportamt 06.08.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Zerbe Telefon: 492-5224 Zerbe@stadt-muenster.de - 2 - V/0632/2020 Für den Bereich Veranstaltungsmanagement, zu dem auch der jährlich stattfindende Sparkassen Münsterland Giro sowie diverse andere Veranstaltungen gehören, gibt es ebenfalls Lagerbedarf. Hier sind Banden, Werbematerialien, Absperrgitter und diverse weitere Artikel in der derzeit angemieteten Lagerhalle in der Oxfordkaserne untergebracht. Das Mietverhältnis dort ist auslaufend. Der Bedarf für diesen Bereich bemisst sich auf 200 m². Der Zugriff zu den Lagermöglichkei ten erfolgt durchschnittlich etwa ein - bis zweimal wöchentlich. Es muss sichergestellt sein, dass Anlieferungen von Speditionen und Kleinunternehmern problemlos vor Ort angenommen und eingelagert werden können. Für Veranstaltungen muss ein uneingeschränkte r Zugang auch täglich an Tages- und Nachtzeiten möglich sein. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hafenstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0632/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.07.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37