V/0049/2018/1
Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und Asylbewerber - Evaluations- und Erfahrungsbericht der Verwaltung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Ergänzungsvorlage Beschluss
1539 Zeichen
V/0049/2018/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und Asylbewerber - Evaluations- und Erfahrungsbericht der Verwaltung Beratungsfolge 14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 14.03.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt den mit der V/0049/2018 vorgelegten Bericht der Verwaltung zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen aussagekräftigen Vergleich mit den der Rahmenverein- barung beigetretenen Kommunen herzustellen und diesen den Gremien möglichst bis zur Ratssitzung am 04.07.2018 vorzulegen. 3. Die Verwaltung wird des Weiteren beauftragt, jährlich über konkrete Leistungs - und Kosten- entwicklung durch den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte Bericht zu erstatten. Begründung: Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung hat am 07.03.2018 beschlossen, dem Rat die Annahme der aufgeführten Beschlussvorschläge zur Vorlage (vorher: Berichtsvorlage) zu empfehlen. Die Verwaltung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der geänderten Beschlussempfehlung zu folgen. I.V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Vorlagen-Nr.: V/0049/2018/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Kappel Ruf: 492-5959 E-Mail: KappelG@stadt-muenster.de Datum: 08.03.2018 Öffentliche Beschlussvorlage
Berichtsvorlage
18154 Zeichen
V/0049/2018 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und Asylbewerber - Evaluations- und Erfahrungsbericht der Verwaltung Beratungsfolge 21.02.2018 Integrationsrat Bericht 07.03.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht 14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 14.03.2018 Rat Bericht Bericht: Ausgangslage Mit dem Beschluss des Rates vom 16.12.2015 (vgl. Vorlage V/0907/2015/1) wurde die Verwa l- tung beauftragt, unmittelbar den Beitritt zur Rahmenvereinbarung gem. § 264 Abs. 1 SGB V für die Krankenversorgung der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG zu erklären und mit der Techniker Krankenkasse (TK) zeitnah konkret e Absprachen und Vereinbarungen zur zügigen Umsetzung zu treffen. Daneben wurde die Verwaltung beauftragt, die Kostenentwicklung und die Entlastungen im Verwaltungsbereich zu evaluieren und dem Rat der Stadt Münster im 4. Quartal 2017 einen Erfahrungsberic ht vorzulegen. Mit dieser Vorlage legt die Verwaltung den Erfa h- rungsbericht etwas verspätet vor. Beitrittserklärung/Umsetzung Die Verwaltung hat am 17.12.2015 den Beitritt zur Rahmenvereinbarung gegenüber dem zustä n- digen Ministerium für Gesundheit, Emanz ipation, Pflege, Alter des Landes Nordrhein -Westfalen erklärt. Nach der Fristenregelung des § 3 der Rahmenvereinbarung ist der Beitritt zum 01.04.2016 wirksam geworden. Die Verwaltung hat unmittelbar Kontakt mit der TK aufgenommen, um die notwendigen Absp ra- chen zu treffen. Abweichend von der genannten Beitrittsfrist konnte mit der TK eine kurzfristige Umsetzung für alle der Stadt Münster neu zugewiesenen Flüchtlinge vereinbart werden, so dass die Versorgung mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ber eits im Januar 2016 durch die Verwaltung aufgenommen werden konnte. Vorlagen-Nr.: V/0049/2018 Auskunft erteilt: Herr Kappel Ruf: 492-5959 E-Mail: KappelG@stadt-muenster.de Datum: 16.01.2018 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0049/2018 Daneben hat die Verwaltung mit der TK die Verfahrensschritte zur Meldung der Bestandsfälle abgesprochen, die ab März 2016 sukzessive erfolgte. Priorisiert wurden dabei die Leistungsfälle mit erhöhten Bedarfslagen. Da die in der o. g. Beschlussvorlage veranschlagten Personalre s- sourcen nicht zeitnah zur Verfügung standen, konnte eine vollständige Versorgung der in Ve r- antwortung der Stadt Münster stehenden Flüchtlinge erst zum Jahresende 2016 erreicht werden. Im Jahreszeitraum 2016 hat die Verwaltung insgesamt ca. 2.500 Flüchtlingen den Zugang zum Gesundheitssystem über die eGK ermöglicht. Inklusive der anderweitigen bestehenden Krankenversicherungsverhältnisse hat sich die Verso r- gungsquote für die Flüchtlinge mit Zugang zur medizinischen Versorgung über eine Krankenka s- se wie folgt entwickelt: Datum Versorgungsquote 01.01.2016 26,66 % 01.04.2016 51,20 % 01.05.2016 62,04 % 01.06.2016 65,05 % 01.07.2016 69,51 % 01.08.2016 70,81 % 01.09.2016 76,56 % 01.10.2016 84,19 % 01.11.2016 88,01 % 01.12.2016 94,07 % 01.01.2017 100,00 % Landesweit sind aktuell lediglich 23 Kommunen der Rahmenvereinbarung beigetreten, eine u r- sprünglich teilnehmende Kommune hat inzwischen den Austritt aus der Rahmenvereinbarung erklärt. Erfahrungsbericht Die Zusammenarbeit mit der TK funktioniert reibungslos und ist inzwischen standardisiert. A n- fänglich aufgetretene Probleme, insbesondere im Meldeverfahren, bei der Zustellung der G e- sundheitskarten und bei der Abgrenzung der Zuständigkeiten, konnten kurzfristig abgestellt we r- den. Als Schwachstelle erweist sich lediglich der Übergangszeitraum ab Ankunft der Flüchtlinge in der städtischen Erstaufnahmeeinrichtung bis zum tatsächlichen Erhalt der Gesundheitskarte. Bedingt durch das notwendige Meldeverfahren, die Erstellung und den Versand der Gesundheitskarte entsteht ein Übergangszeitraum, in dem durch die TK Ersatzbescheinigungen oder durch das Sozialamt Behandlungsscheine ausgestellt werden müss en, um im Bedarfsfall die kurzfristige Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zu gewährleisten. Obwohl eine Ausweitung des Leistungsumfanges nicht erfolgte, ergibt sich durch die direkte I n- anspruchnahme der Leistungen über die eGK eine Verbesserung in d er Versorgung für die Men- schen, die sich wie folgt zusammenfassen lässt: „Normalität“ bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen für die Flüchtlinge, Teilhabe an einer professionellen, effizienten und effektiven Gesundheitsversorgung durch die Krankenkasse und Vereinfachung in der Abrechnungspraxis für die Leistungserbringer. 3 V/0049/2018 Das System erfährt deshalb von Leistungsberechtigten und Leistungserbringern überwiegend Zustimmung und ist von allen Beteiligten inzwischen anerkannt. Die Verwaltung ist zusamm en mit der TK gut aufgestellt, um auch bei ggf. wieder steigenden Flüchtlings -/ Zuweisungszahlen eine zeitnahe Versorgung mit Gesundheitskarten zu gewährleisten. Allerdings erweisen sich erwartungsgemäß die zahlreichen Änderungen in den persönlichen Ver- hältnissen der Geflüchteten, die der TK unverzüglich mitzuteilen sind und jeweils zur Ausstellung geänderter Gesundheitskarten führen, als arbeitsintensiv. Dies sind insbesondere die Vielzahl der Umzüge und die Änderungen der Haushaltsgemeinschaften, der Nam ensführungen, G e- burts- und Personenstandsdaten. Daneben führen aber auch die im Zusammenhang mit der m e- dizinischen Versorgung weiterhin durch die Stadt Münster abzuwickelnden Bedarfslagen, wie z. B. die Organisation und Finanzierung von Dolmetscherleistung en, dazu, dass erheblicher Ve r- waltungsaufwand bleibt. Die Verwaltung steht in regelmäßigem Austausch mit anderen, der Rahmenvereinbarung beig e- tretenen Kommunen. Offensichtlich anders als bei anderen beteiligten Krankenkassen erfolgen die Abrechnungen durch die TK vergleichsweise zeitnah, so dass der Stadt Münster bereits rel a- tiv aussagekräftiges Datenmaterial vorliegt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es innerhalb des Gesundheitssystems zu umfangreichen Nachberechnungen bei den durch die TK gemeldeten Ausgaben kommt, weil die Kosten durch die TK erst nach Abrechnung durch die jeweiligen ka s- senärztlichen Vereinigungen und Abrechnungsorganisationen an die Stadt Münster weiter geg e- ben werden können. Kostenevaluation Leistungsbereich Eine genaue periodengerechte Zuordnung der durch die TK abgerechneten Leistungsausgaben ist wegen der zeitlich teilweise verzögerten Abrechnungen innerhalb des Gesundheitssystems nur unter Vorbehalt möglich. Der folgende Kostenvergleich resultiert lediglich aus den bisher a b- gerechneten Durchschnittskosten. Der Vergleich der Leistungskosten der Krankenhilfe ergibt danach zunächst eine Steigerung der monatlichen Kosten je Person gegenüber den Ausgaben aus 2015 i. H. v. 77 %. Im selben Zei t- raum sind auch die nicht über die eGK abg ewickelten Leistungskosten der Bestandsfälle um 34 % gestiegen. Diese Werte liegen deutlich über dem vom statistischen Bundesamt prognost i- zierten Anstieg der Kosten im Gesundheitswesen von 5 % für das Jahr 2016. Kostenvergleich 2015 zu 2016 mit eGK Ein ausschließlicher Vergleich der Leistungskosten innerhalb der Leistungen nach dem AsylbLG erscheint nicht sachgerecht. Zu beachten sind vielmehr die gegenüber den Vorjahren deutlich umfassenderen Bedarfslagen in der medizinischen Versorgung, die sich gerade für die Stadt Münster auf Grund der guten Gesundheits - und Krankenhausversorgung insbesondere mit dem hierfür stark genutzten Universitätsklinikum durch entsprechende Mehrkosten auswirkt. Während sich die bisherigen Durchschnittskosten überwiegend auf ei nen Personenkreis bez o- gen, der schon mehrere Jahre im Bundesgebiet lebt, werden nunmehr in großem Maße neu au f- genommene Menschen mit bisher teilweise vollständig fehlender medizinischer Grundversorgung und vielschichtigen gesundheitlichen Bedarfslagen versorgt. Eine Vielzahl der seit 2016 über die eGK versorgten Flüchtlinge ist traumatisiert und hat anderweitige teils grundlegende gesundhei t- liche Versorgungsbedarfe, wodurch sich entsprechende Kostensteigerungen ergeben. Die Ko s- tenentwicklung spiegelt insowe it auch die Zuweisungspraxis der Bezirksregierung Arnsberg w i- der, gerade schwerkranke Flüchtlinge in Städte mit guter Versorgungsstruktur zuzuweisen. Inso- weit ist vermehrt festzustellen, dass Zuweisungen schwerkranker Flüchtlinge vorrangig in Städte mit spezialisierter Krankenhausversorgung, wie z.B. dem Universitätsklinikum Münster, erfolgen. 4 V/0049/2018 Kostenvergleich 2016 ohne eGK zu 2016 mit eGK – Differenz von 34 % Soweit innerhalb des Abrechnungsjahres die Kostendifferenz zwischen den über die eGK ve r- sorgten Flüchtlingen und denen, deren Kosten als Bestandsfälle noch über das bisherige (Kra n- kenschein-) System abgewickelt wurden, betrachtet wird, ist zu beachten, dass vorrangig Lei s- tungsfälle mit erhöhten Bedarfslagen umgestellt wurden. Dadurch sollte diesen Pe rsonen schnellstmöglich der Zugang zum Gesundheitssystem mittels eGK ermöglicht werden. Vor di e- sem Hintergrund erscheint auch die Kostendifferenz von 34 % plausibel, so dass insgesamt d a- von auszugehen ist, dass die Einführung der eGK nicht zu wesentlichen Kostensteigerungen in den Leistungen der Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge geführt hat. Im Ergebnis ist jedoch festzustellen, dass eine abschließende Kostenevaluation derzeit nicht möglich ist. Die Verwaltung hat deshalb gegenüber der Fachhochschule D üsseldorf Interesse an einer wissenschaftlichen vergleichenden Evaluation mit einer ähnlichen Kommune, die keine G e- sundheitskarte eingeführt hat, bekundet. Die Verwaltung wird über weitergehende Erkenntnisse berichten. Leistungsmissbrauch Die bislang mit einer Gültigkeitsdauer von 24 Monaten versehenen Gesundheitskarten sind bei Ende der Leistungsberechtigung durch das Sozialamt einzuziehen, um Missbrauch vorzubeugen. Im 2. Halbjahr 2016 waren hiervon ca. 1.100 Personen betroffen. Soweit bisher Abrechnung en vorliegen, wurden die Gesundheitskarten in diesem Zeitraum lediglich in 70 Fällen zu Unrecht weiter genutzt, wodurch im Ergebnis ein finanzieller Schaden i. H. v. ca. 8.000 € entstanden ist. Der notwendige Einzug der Gesundheitskarten sowie die Abwicklu ng von Erstattungsverfahren bei unrechtmäßiger Nutzung der Karten verursachen einen nicht unerheblichen Verwaltungsau f- wand. Evaluierungs-/Optimierungsprozess landesweit Die Stadt Münster ist zusammen mit anderen der Rahmenvereinbarung beigetretenen Komm u- nen und den kommunalen Spitzenverbänden am Evaluationsprozess sowie an der Weiteren t- wicklung der Gesundheitskarte zusammen mit den Krankenkassen und dem federführenden M i- nisterium beteiligt. Im Ergebnis hat sich die Rahmenvereinbarung weitestgehend bewährt, Optimierungsprozesse wurden in verschiedenen Einzelpunkten angestoßen. Durch das nunmehr zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW ist deshalb eine Änderung der Rahmenvereinbarung erfolgt, die mit Wirkung zum 01.01.2018 in Kraft getreten ist. Neben redaktionellen Änderungen werden folgende inhaltliche Anpassungen vorgenommen: Neufassung Bisherige Fassung Bewertung Verwaltungskostenerstattung i.H.d. durchschnittlichen GKV*-Verwaltungskosten (für 2018 = 12,82 €) Verwaltungskostenerstattung i.H.v. 8 % der Sachausgaben, mindestens 10 € / Monat deutliches Einsparpotential, s.u. Kostenbeiträge MDK** als Aufwandpauschale bei tat- sächlicher Inanspruchnahme Kostenbeiträge MDK als feste Jahrespauschale von 10 € geringfügiges Einsparpoten- tial Aufnahme von Zahnersatz in die Rahmenvereinbarung Zahnersatz bisher von der Rahmenvereinbarung ausge- schlossen Die Nutzung des bei den Krankenkassen vorhande- nen Fachwissens ist zweck- mäßig. 5 V/0049/2018 Neufassung Bisherige Fassung Bewertung Streichung der Evaluations- klausel Evaluationsklausel zur Ange- messenheit der Verwaltungs- kosten Folge aus der Umstellung der Verwaltungskostener- stattung * Gesetzliche Krankenversicherung ** Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Mit der Umstellung der Verwaltungskostenerstattung auf einen festen Pro -Kopf-Monatsbetrag in Höhe der durchschnittlichen GKV -Verwaltungskosten wird einer der wesentlichen Kritikpunkte der Leistungsträger aufgegriffen. Es ist davon auszugehen, dass die nunmehr vorg esehene dy- namische Verweisung auf die durchschnittlichen Verwaltungskosten der GKV die Attraktivität der Gesundheitskarte aus kommunaler Sicht erhöhen wird. Für die Stadt Münster ist von einem Ei n- sparpotential bei den Verwaltungskosten von ca. 48 % auszuge hen. Daneben ergibt sich eine erhöhte Kalkulationssicherheit. Vor dem Hintergrund der dargestellten Erfahrungen, der Kostenevaluation und des aus der A n- passung der Rahmenvereinbarung zu erwartenden Einspar - und Optimierungspotentials wird die Verwaltung nicht vorschlagen, von dem zum 01.01.2018 eingeräumten Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Verfahren bei außergewöhnlichen Krankheitskosten Die Grundsatzproblematik der Abrechnungsfristen des § 4b Flüchtlingsaufnahmegesetz (Auße r- gewöhnliche Krankheitskosten) besteht hingegen weiterhin. Die Regelung sieht eine Kostene r- stattung außergewöhnlicher Krankenhilfekosten durch das Land NRW vor. Die Erstattungsko s- tengrenze wurde zwischenzeitlich auf 35.000 € pro Flüchtling pro Kalenderjahr abgesenkt (früher 70.000 €), so dass eine größere Anzahl von Einzelfällen erfasst wird. Die Kosten sind gegenüber der Bezirksregierung bis zum 30.06. des Folgejahres geltend zu machen. Diese Kostenerstattungsfrist wurde trotz des Drängens der beteiligten Kommunen bisher nicht an die Abrechnungsmodalitäten der Krankenkassen angepasst. Hier erfolgt, wie oben dargestellt, eine teilweise erheblich verzögerte Abrechnung der Kosten. Auf Anregung der an der Rahme n- vereinbarung teilnehmenden Kommunen und der kommunalen Spitzenverbände wurde durch die Landesregierung inzwischen zumindest eine vorläufige Lösung angestoßen, die aktuell zwar die kommunalen Einnahmen sichert (für das Abrechnungsjahr 2016 hat die Stadt Münster ca. 1,4 Mio. € angemeldet), aber einen erhöhten Verwaltungsaufwan d erfordert. Abschließende Regelungen bleiben abzuwarten. Entlastungen im Verwaltungsbereich Die Verlagerung des Großteils der Einzelfallbearbeitung medizinischer Versorgung zu den Kra n- kenkassen führt zu Einsparungen im Verwaltungshaushalt, die jedoch nicht konkret beziffert wer- den können. Die hier eingesparten Ressourcen sind weitestgehend dafür einzusetzen, neben den im Rahmen der eGK -Versorgung hinzugekommenen Aufgaben auch den sich aus den g e- sellschaftlichen Entwicklungen der Flüchtlingsversorgung / –integration, ergebenden Herausfo r- derungen, ausgeweiteten gesetzlichen Vorgaben und bundesaufsichtlichen Weisungen gerecht zu werden. So sind inzwischen in erheblichem Umfang zusätzliche Verwaltungsleistungen zu erbringen, beispielsweise durch die neue Woh nsitzregelung, Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen, veränderte Meldeverfahren nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (Stichwort: Monatspausch a- len), freiwillige Ausreisen oder auch zusätzliche Statistikaufgaben. Die gesellschaftliche Herausforderung der Versorgung und Integration von Flüchtlingen hat damit auch in der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG zu einer umfassenden Weiterentwicklung und Umstrukturierung des Aufgabenbereiches kommunaler Verwaltungen geführt. 6 V/0049/2018 Nicht zu vergessen: Die Träger der Leistungen we rden letztlich nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ dadurch entlastet, dass die Verwaltung von eher verwaltungsfremden Aufgaben entbunden wird. Die Kernkompetenz der GKV kann nämlich für eine kostengünstige, professi o- nelle und bedarfsdeckende Krankenversorgung aktiviert werden. Resümee Zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und Asylbewerber soll mit diesem Bericht grundsätzlich versucht werden, die Fragen einer mögli- chen Ersparnis im Verwaltung sbereich auf der einen und einer möglichen Kostensteigerung durch eine verstärkte Inanspruchnahme von Leistungen auf der anderen Seite zu beantworten. Eine fundierte Berechnung einschließlich einer validen Prognose wird für eine einzelne Komm u- ne aber abschließend nicht möglich sein. Für Münster kann aus Sicht der Verwaltung festgestellt werden, dass die Stadt gerade wegen des guten Angebots der Gesundheitsversorgung, insbesondere mit dem hierfür stark genutzten Universitätsklinikum, von hohen Zuweisungszahlen bei stark erkrankten Menschen betroffen ist und dies auch für eine nennenswerte Zahl von Folgeantragstellern eine Rolle bei der erneuten Asylantragstellung spielte. Andererseits berücksichtigte auch die frühere Praxis in Münster b e- reits wesentliche Züge des Verfahrens, das mit eGK noch optimiert und nicht zuletzt wegen der elektronischen Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden konnte. Es kommt aus Sicht der Verwaltung nicht zu so signifikanten Mehraufwendungen in Relation zu den frühe r in diesem Be- reich erbrachten Leistungen, dass von der Möglichkeit der Kündigung zum Austritt aus der Ra h- menvereinbarung Gebrauch gemacht werden sollte. Die Verwaltung hält den Schritt zur eGK - unabhängig von Wirkungen im Verwaltungs - und Fi- nanzbereich - zudem für ein gutes Signal für einen gleichberechtigten Zugang zu einer angemes- senen Gesundheitsversorgung für die zu uns kommenden Menschen. Die Krankenbehandlung für die Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird effektiver und effizien- ter gestaltet und die Gesundheitsversorgung der Leistungsberechtigten verbessert. Es wird letz t- lich vermieden, dass die geflüchteten Menschen als nicht gleichberechtigte Leistungsempfänger gekennzeichnet und damit in der Praxis diskriminiert werden. I.V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0049/2018/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.03.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37