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V/0983/2008

ÖPNV-Förderung Münster im Förderjahr 2008 gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW

Vorlagen 12.11.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2008, TOP 17

Richtlinie der Stadt Münster zur Änderung der Richtlinie vom 12.12.2007

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Beschlussvorlage

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Richtlinie der Stadt Münster zur Änderung der Richtlinie vom 12.12.2007

3204 Zeichen

1 
             Anlage zur Vorlage V/0983/2008 
 
 
Richtlinie der Stadt Münster zur Änderung  
der Richtlinie der Stadt Münster zum Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in 
Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) vom 07.03.1995 in der Fassung der Änderung durch 
Gesetz vom 19.06.2007 
für das Verfahren zur Gewährung einer Pauschale ab 2008 
Stand: 13.08.2008 
 
 
Die Richtlinie der Stadt Münster zum Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-
Westfalen (ÖPNVG NRW) vom 07.03.1995 in der Fassung der Änderung durch Gesetz vom 
19.06.2007 für das Verfahren zur Gewährung einer Pauschale ab 2008 wird wie folgt geändert: 
 
1. Ziffer 7.1 wird wie folgt geändert:     
 
Eine Pauschale wird nur auf Antrag gewährt. Dieser ist jeweils bis zum 31.03. bei der Stadt Münster  
mit den unter Ziff. 7.3 
 aufgeführten Unterlagen einzureichen. Anträge, die nach diesem Zeitpunkt ein-   
gehen, finden keine Berücksichtigung. Sobald sich Änderungen ergeben, die für das Antragsjahr 
maßgeblich sind, sind diese der Stadt Münster umgehend mitzuteilen.  
   
 
2. Ziffer 7.2 wird wie folgt geändert:  
 
Mindestens 80 % der jeweils zur Verfügung gestellten Landespauschale wird den 
anspruchsberechtigten   Verkehrsunternehmen als Zuwendung zur Anschaffung neuer Linienbusse 
und für die Sonstigen Investitionsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. 
Grundlage für die Berechnung  der Pauschale zur Ans chaffung neuer Busse bilden jeweils die 
Wagenkilometer und Wagenstunden 
. Die Summe aller unternehmensbezogenen Fahrleistungen 
im Gebiet der Stadt Münster ist die der Verteilung zu Grunde liegende Basisgröße. 
Für die Jahre 2008 bis 2010 werden jeweils die Betriebsleistungen des Vorvorjahres des 
Antragsjahres zu Grunde gelegt. 
 
3. Ziffer 7.3 wird wie folgt geändert:          
 
Nachfolgend angeführte Unterlagen sind bei der Stadt Münster einzureichen: 
• Grundantrag auf Gewährung einer Pauschale 
• Verteilungsschlüssel der bei allen Aufgabenträgern in NRW erbrachten 
Betriebsleistungen des Vorvorjahres  
• Erklärung über subventionserhebliche Tatsachen 
• Bilanz/Jahresabschluss des Vorjahres 
• Gewinn- und Verlustrechnung im Bilanzzeitraum 
• Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung 
• Angebotsbeschreibung für alle Neufahrzeuge 
• Gültige Konzession bzw. Fahrauftragsbestätigung bei  Auftragsunternehmen 
 
4. Ziffer 7.4 wird wie folgt geändert: 
 
Die Stadt Münster bestätigt den Eingang des Antrages auf Gewährung einer Pauschale schriftlich. 
Dieses gilt auch für Anträge, die vor Beginn des jeweiligen Zuwendungsjahres gestellt werden.
 
Ziffer 1.3 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Landeshaushaltsordnung, wonach Zuwendungen 
zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden dürfen, die noch nicht 
begonnen worden sind, findet insoweit keine Anwendung.  
Mit Erhalt der Eingangsbestätigung ist das Verkehrsunternehmen berechtigt, auf eigenes Risiko eine 
Bestellung der Fahrzeuge vorzunehmen. Die Lieferung der Fahrzeuge darf nicht vor Beginn des  
Bewilligungszeitraumes erfolgen.  Durch die Möglichkeit der vorzeitigen Bestellung besteht ein 
Rechtsanspruch auf Bewilligung der beantragten Pauschale weder dem Grunde nach noch in einer 
bestimmten Höhe.

Beschlussvorlage

6424 Zeichen

V/0983/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
ÖPNV-Förderung Münster im Förderjahr 2008 gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.12.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
10.12.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
10.12.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den Sachbericht zur Gewährung der ÖPNV-Pauschale im Zuwendungsjahr    
2008 zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat stimmt der Anpassung der erlassenen Richtlinie zur neuen Verfahrensregelung zur 
ÖPNV-Förderung in Münster gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW zu. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine zusätzlichen Kosten und keine weiteren Folgekosten 
entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
keine 
 
 
 
 Begründung: 
 
1.  Sachbericht  
 
Das Land NRW hat mit der Novellierung des ÖPNVG NRW am 19.06.2007 die bisherige Fahr-
zeugförderung (nach §13 ÖPVG NRW 2004) in eine pauschalisierte ÖPNV-Förderung gemäß 
§11(2) des ÖPVG NRW 2008 umgewandelt. Di e neue ÖPNV-Pauschale wird den ÖPNV-
Aufgabenträgern (Landkreisen, kreisfreien Städten) ab dem 01.01.2008 gewährt und soll in 2010 
einer Revision unterzogen werden. 
Da mit der Neuregelung ab 2008 auch die bisher landesweit einheitlich festgelegten Verfahrens-
Vorlagen-Nr.: 
V/0983/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Averbeck 
Ruf: 
492 61 07 
E-Mail: 
Averbeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.11.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0983/2008 
richtlinien (VV) für die Busfahrzeugförderung entfallen sind, oblag es dem einzelnen ÖPNV-
Aufgabenträger, eigene Vergaberichtlinien für die Mittelverwendung wettbewerbsneutral zu erlas-
sen. 
Diese Richtlinie hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 12.12.2007 beschlossen (vgl. 
öffentliche Beschlussvorlage V/0836/2007), mit der Intention, die Landespauschale nach § 11 Abs. 
2 ÖPNVG NRW auch weiterhin vorwiegend zur Fahrzeugförderung der in Münster im Linienver-
kehr fahrenden Verkehrsunternehmen zu gewähren.  
Im Ergebnis hat es für die Verkehrsunternehmen bzgl. der Förderung ihrer Busbeschaffung im 
Vergleich zu den Vorjahren keine gravierenden Veränderungen gegeben. Der Verfahrensablauf 
blieb unverändert. 
Dieses bestätigt sich auch im laufenden Zuwendungsverfahren.  
 
Die Landespauschale beläuft sich im Zuwendungsjahr 2008 auf 2.131.606,19 €.  
Neben der klassischen Fahrzeugförderung werden auch weiterhin sog. Sonstige Investitionsmaß-
nahmen (SIV) gefördert.  
Im Bereich der Fahrzeugförderung wurden Zuwendungsanträge zur Anschaffung von 38 Bussen 
gestellt. 
Bei den Sonstigen Investitionsmaßnahmen werden fünf Maßnahmen gefördert. Durch das städti-
sche Wartehallenprogramm werden Haltestellen verbessert. Der ÖPNV wird darüber hinaus ver-
bessert durch die Neueinrichtung eines Videoüberwachungssystems am Hauptbahnhof, der Neu-
anschaffung eines Service- und Sicherheitsfahrzeuges und nicht zuletzt durch die Einrichtung ei-
ner mobilen Toilettenanlage. Abschließend wird die Aufenthalts- und Einstiegssituation an Halte-
stellen verbessert. 
Die Förderquote der Sonstigen Investitionsmaßnahmen beläuft sich einheitlich auf 80 %. Es wer-
den 18,60 % der Landespauschale, zzgl. der Zinseinnahmen, für diese Maßnahmen verwandt. 
Bei der Fahrzeugbeschaffung liegt die Förderquote bei  33,51 % und beträgt 81,40 % der Gesamt-
zuwendung. 
 
Die gesetzliche Vorgabe aus § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW, mindestens 80 % der Landespauschale 
für Zwecke des ÖPNV mit Ausnahme des SPNV an öffentliche und private Verkehrsunternehmen 
weiterzuleiten, wurde im Förderjahr 2008 mit einer Quote von 86,86 % deutlich erfüllt. 
 
Die genaue Verteilung der Fördergelder wird in den nachfolgenden tabellarischen Übersichten 
dokumentiert: 
 
 Anteil an der 
Gesamtzuwendung 
Zuwendung 2.131.606,19 € 400.724,00 € 18,60%
Zinsen 22.839,94 € 1.753.722,13 € 81,40%
Summe 2.154.446,13 € 2.154.446,13 € 100,00%Summe
Einnahmen Ausgaben
 SIV incl. ehem.Aufgaben-
trägerpauschale 
Fahrzeugbeschaffungen
 
 
Verteilung der Fahrzeugbeschaffungen
Anzahl der Busse Höhe der 
Pauschale 
 Anteil an der 
Pauschale            
Stadtwerke Münster 9 999.625,40 €         57,00%
RVM 13 205.979,90 €          11,75%
restliche 9 Unternehmen 16 548.116,80 €          31,25%
Summe 38 1.753.722,10 €     100,00%
Empfänger der Pauschale

- 3 - 
V/0983/2008 
Verteilung der Sonstigen Investitionsmaßnahmen und Aufgabenträgerpauschale
Empfänger Höhe der Pauschale
Anteil an der 
Pauschale          
Verb. von Haltestellen Amt 66 84.000,00 € 20,96%
Wartehallenprogramm Amt 66 99.200,00 € 24,76%
ehem. Aufgabenträgerpauschale Amt 61 150.000,00 € 37,43%
333.200,00 € 83,15%
Videosystem Hbf MS Stadtwerke Münster GmbH 38.475,00 € 9,60%
Mobile Toilettenanlage Stadtwerke Münster GmbH 10.649,00 € 2,66%
Service- u. Sicherheitsfahrzeug Stadtwerke Münster GmbH 18.400,00 € 4,59%
67.524,00 € 16,85%
400.724,00 € 100,00%
Pauschale 
Zwischensumme
Zwischensumme
Summe
 
 
Anteil der Pauschale an öffentliche und private Verkehrsunternehmen (mind. 80 %)
Empfänger
Höhe der 
Pauschale
Anteil an der 
Gesamtzuwendung
Fahrzeugbeschaffung Stadtwerke Münster 999.625,40 €          46,40%
SIV Stadtwerke Münster 67.524,00 € 3,13%
Stadtwerke Münster 50.000,00 € 2,32%
1.117.149,40 €    51,85%
Fahrzeugbeschaffung private Busunternehmen 754.096,70 €          35,00%
1.871.246,10 € 86,86%
Pauschale
Anteil an Aufgabenträgerpauschale
Zwischensumme
Summe
 
2. Anpassung der Richtlinie der Stadt Münster vom 12.12.2007 
 
Mit Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 12.12.2007 wurde die verfasste neue Verfahrens-
regelung für die Jahre 2008 – 2010 zur ÖPNV-Pauschale in Münster gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG 
NRW erlassen (vgl. V/0836/2007).  
Im laufenden Förderverfahren zeigte sich, dass die Ausgestaltung der Richtlinie überarbeitet wer-
den musste. Nur so konnte die mit der Richtlinie verfolgte Intention der größtmöglichen Kontinuität 
des Förderverfahrens umgesetzt werden.  
Die angepasste Richtlinie ist der Vorlage als Anlage beigefügt. 
 
 
I.V. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage: 
Richtlinie der Stadt Münster zur Änderung der Richtlinie der Stadt Münster zum Gesetz über den 
öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) vom 07.03.1995 in der 
Fassung der Änderung durch Gesetz vom 19.06.2007 für das Verfahren zur Gewährung einer 
Pauschale ab 2008

Beratungsverlauf (3)

03.12.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2008 Hauptausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2008 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0983/2008
Typ
Vorlagen
Datum
12.11.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37