V/0983/2008
ÖPNV-Förderung Münster im Förderjahr 2008 gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW
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Richtlinie der Stadt Münster zur Änderung der Richtlinie vom 12.12.2007
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Anlage zur Vorlage V/0983/2008
Richtlinie der Stadt Münster zur Änderung
der Richtlinie der Stadt Münster zum Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in
Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) vom 07.03.1995 in der Fassung der Änderung durch
Gesetz vom 19.06.2007
für das Verfahren zur Gewährung einer Pauschale ab 2008
Stand: 13.08.2008
Die Richtlinie der Stadt Münster zum Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-
Westfalen (ÖPNVG NRW) vom 07.03.1995 in der Fassung der Änderung durch Gesetz vom
19.06.2007 für das Verfahren zur Gewährung einer Pauschale ab 2008 wird wie folgt geändert:
1. Ziffer 7.1 wird wie folgt geändert:
Eine Pauschale wird nur auf Antrag gewährt. Dieser ist jeweils bis zum 31.03. bei der Stadt Münster
mit den unter Ziff. 7.3
aufgeführten Unterlagen einzureichen. Anträge, die nach diesem Zeitpunkt ein-
gehen, finden keine Berücksichtigung. Sobald sich Änderungen ergeben, die für das Antragsjahr
maßgeblich sind, sind diese der Stadt Münster umgehend mitzuteilen.
2. Ziffer 7.2 wird wie folgt geändert:
Mindestens 80 % der jeweils zur Verfügung gestellten Landespauschale wird den
anspruchsberechtigten Verkehrsunternehmen als Zuwendung zur Anschaffung neuer Linienbusse
und für die Sonstigen Investitionsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.
Grundlage für die Berechnung der Pauschale zur Ans chaffung neuer Busse bilden jeweils die
Wagenkilometer und Wagenstunden
. Die Summe aller unternehmensbezogenen Fahrleistungen
im Gebiet der Stadt Münster ist die der Verteilung zu Grunde liegende Basisgröße.
Für die Jahre 2008 bis 2010 werden jeweils die Betriebsleistungen des Vorvorjahres des
Antragsjahres zu Grunde gelegt.
3. Ziffer 7.3 wird wie folgt geändert:
Nachfolgend angeführte Unterlagen sind bei der Stadt Münster einzureichen:
• Grundantrag auf Gewährung einer Pauschale
• Verteilungsschlüssel der bei allen Aufgabenträgern in NRW erbrachten
Betriebsleistungen des Vorvorjahres
• Erklärung über subventionserhebliche Tatsachen
• Bilanz/Jahresabschluss des Vorjahres
• Gewinn- und Verlustrechnung im Bilanzzeitraum
• Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
• Angebotsbeschreibung für alle Neufahrzeuge
• Gültige Konzession bzw. Fahrauftragsbestätigung bei Auftragsunternehmen
4. Ziffer 7.4 wird wie folgt geändert:
Die Stadt Münster bestätigt den Eingang des Antrages auf Gewährung einer Pauschale schriftlich.
Dieses gilt auch für Anträge, die vor Beginn des jeweiligen Zuwendungsjahres gestellt werden.
Ziffer 1.3 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Landeshaushaltsordnung, wonach Zuwendungen
zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden dürfen, die noch nicht
begonnen worden sind, findet insoweit keine Anwendung.
Mit Erhalt der Eingangsbestätigung ist das Verkehrsunternehmen berechtigt, auf eigenes Risiko eine
Bestellung der Fahrzeuge vorzunehmen. Die Lieferung der Fahrzeuge darf nicht vor Beginn des
Bewilligungszeitraumes erfolgen. Durch die Möglichkeit der vorzeitigen Bestellung besteht ein
Rechtsanspruch auf Bewilligung der beantragten Pauschale weder dem Grunde nach noch in einer
bestimmten Höhe.
Beschlussvorlage
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V/0983/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft ÖPNV-Förderung Münster im Förderjahr 2008 gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW Beratungsfolge 03.12.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 10.12.2008 Hauptausschuss Vorberatung 10.12.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den Sachbericht zur Gewährung der ÖPNV-Pauschale im Zuwendungsjahr 2008 zur Kenntnis. 2. Der Rat stimmt der Anpassung der erlassenen Richtlinie zur neuen Verfahrensregelung zur ÖPNV-Förderung in Münster gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW zu. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine zusätzlichen Kosten und keine weiteren Folgekosten entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung keine Begründung: 1. Sachbericht Das Land NRW hat mit der Novellierung des ÖPNVG NRW am 19.06.2007 die bisherige Fahr- zeugförderung (nach §13 ÖPVG NRW 2004) in eine pauschalisierte ÖPNV-Förderung gemäß §11(2) des ÖPVG NRW 2008 umgewandelt. Di e neue ÖPNV-Pauschale wird den ÖPNV- Aufgabenträgern (Landkreisen, kreisfreien Städten) ab dem 01.01.2008 gewährt und soll in 2010 einer Revision unterzogen werden. Da mit der Neuregelung ab 2008 auch die bisher landesweit einheitlich festgelegten Verfahrens- Vorlagen-Nr.: V/0983/2008 Auskunft erteilt: Frau Averbeck Ruf: 492 61 07 E-Mail: Averbeck@stadt-muenster.de Datum: 10.11.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0983/2008 richtlinien (VV) für die Busfahrzeugförderung entfallen sind, oblag es dem einzelnen ÖPNV- Aufgabenträger, eigene Vergaberichtlinien für die Mittelverwendung wettbewerbsneutral zu erlas- sen. Diese Richtlinie hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 12.12.2007 beschlossen (vgl. öffentliche Beschlussvorlage V/0836/2007), mit der Intention, die Landespauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW auch weiterhin vorwiegend zur Fahrzeugförderung der in Münster im Linienver- kehr fahrenden Verkehrsunternehmen zu gewähren. Im Ergebnis hat es für die Verkehrsunternehmen bzgl. der Förderung ihrer Busbeschaffung im Vergleich zu den Vorjahren keine gravierenden Veränderungen gegeben. Der Verfahrensablauf blieb unverändert. Dieses bestätigt sich auch im laufenden Zuwendungsverfahren. Die Landespauschale beläuft sich im Zuwendungsjahr 2008 auf 2.131.606,19 €. Neben der klassischen Fahrzeugförderung werden auch weiterhin sog. Sonstige Investitionsmaß- nahmen (SIV) gefördert. Im Bereich der Fahrzeugförderung wurden Zuwendungsanträge zur Anschaffung von 38 Bussen gestellt. Bei den Sonstigen Investitionsmaßnahmen werden fünf Maßnahmen gefördert. Durch das städti- sche Wartehallenprogramm werden Haltestellen verbessert. Der ÖPNV wird darüber hinaus ver- bessert durch die Neueinrichtung eines Videoüberwachungssystems am Hauptbahnhof, der Neu- anschaffung eines Service- und Sicherheitsfahrzeuges und nicht zuletzt durch die Einrichtung ei- ner mobilen Toilettenanlage. Abschließend wird die Aufenthalts- und Einstiegssituation an Halte- stellen verbessert. Die Förderquote der Sonstigen Investitionsmaßnahmen beläuft sich einheitlich auf 80 %. Es wer- den 18,60 % der Landespauschale, zzgl. der Zinseinnahmen, für diese Maßnahmen verwandt. Bei der Fahrzeugbeschaffung liegt die Förderquote bei 33,51 % und beträgt 81,40 % der Gesamt- zuwendung. Die gesetzliche Vorgabe aus § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW, mindestens 80 % der Landespauschale für Zwecke des ÖPNV mit Ausnahme des SPNV an öffentliche und private Verkehrsunternehmen weiterzuleiten, wurde im Förderjahr 2008 mit einer Quote von 86,86 % deutlich erfüllt. Die genaue Verteilung der Fördergelder wird in den nachfolgenden tabellarischen Übersichten dokumentiert: Anteil an der Gesamtzuwendung Zuwendung 2.131.606,19 € 400.724,00 € 18,60% Zinsen 22.839,94 € 1.753.722,13 € 81,40% Summe 2.154.446,13 € 2.154.446,13 € 100,00%Summe Einnahmen Ausgaben SIV incl. ehem.Aufgaben- trägerpauschale Fahrzeugbeschaffungen Verteilung der Fahrzeugbeschaffungen Anzahl der Busse Höhe der Pauschale Anteil an der Pauschale Stadtwerke Münster 9 999.625,40 € 57,00% RVM 13 205.979,90 € 11,75% restliche 9 Unternehmen 16 548.116,80 € 31,25% Summe 38 1.753.722,10 € 100,00% Empfänger der Pauschale - 3 - V/0983/2008 Verteilung der Sonstigen Investitionsmaßnahmen und Aufgabenträgerpauschale Empfänger Höhe der Pauschale Anteil an der Pauschale Verb. von Haltestellen Amt 66 84.000,00 € 20,96% Wartehallenprogramm Amt 66 99.200,00 € 24,76% ehem. Aufgabenträgerpauschale Amt 61 150.000,00 € 37,43% 333.200,00 € 83,15% Videosystem Hbf MS Stadtwerke Münster GmbH 38.475,00 € 9,60% Mobile Toilettenanlage Stadtwerke Münster GmbH 10.649,00 € 2,66% Service- u. Sicherheitsfahrzeug Stadtwerke Münster GmbH 18.400,00 € 4,59% 67.524,00 € 16,85% 400.724,00 € 100,00% Pauschale Zwischensumme Zwischensumme Summe Anteil der Pauschale an öffentliche und private Verkehrsunternehmen (mind. 80 %) Empfänger Höhe der Pauschale Anteil an der Gesamtzuwendung Fahrzeugbeschaffung Stadtwerke Münster 999.625,40 € 46,40% SIV Stadtwerke Münster 67.524,00 € 3,13% Stadtwerke Münster 50.000,00 € 2,32% 1.117.149,40 € 51,85% Fahrzeugbeschaffung private Busunternehmen 754.096,70 € 35,00% 1.871.246,10 € 86,86% Pauschale Anteil an Aufgabenträgerpauschale Zwischensumme Summe 2. Anpassung der Richtlinie der Stadt Münster vom 12.12.2007 Mit Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 12.12.2007 wurde die verfasste neue Verfahrens- regelung für die Jahre 2008 – 2010 zur ÖPNV-Pauschale in Münster gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW erlassen (vgl. V/0836/2007). Im laufenden Förderverfahren zeigte sich, dass die Ausgestaltung der Richtlinie überarbeitet wer- den musste. Nur so konnte die mit der Richtlinie verfolgte Intention der größtmöglichen Kontinuität des Förderverfahrens umgesetzt werden. Die angepasste Richtlinie ist der Vorlage als Anlage beigefügt. I.V. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Richtlinie der Stadt Münster zur Änderung der Richtlinie der Stadt Münster zum Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) vom 07.03.1995 in der Fassung der Änderung durch Gesetz vom 19.06.2007 für das Verfahren zur Gewährung einer Pauschale ab 2008
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0983/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.11.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37