Mandari Insight

V/0962/2014

Abfallwirtschaftskonzept 2015

Vorlagen 04.12.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.02.2015, TOP 16

Anlage 3

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3

3310 Zeichen

V/0962/2014, Anlage 3: Chancen und Risiken eines PPP-Modells  
 
 
 
In Frage käme im konkreten Fall der MBRA ein sog. PPP -Gesellschaftsmodell. Als 
Auftragnehmer fungiert hier eine Projektgesellschaft, an der die öffentliche Hand und ein 
privates Unternehmen beteiligt sind.  Im Rahmen dieses Modells übernimmt die 
privatrechtlich organisierte Projektgesellschaft als Auftragnehmer Planung, Bau, 
Finanzierung und Betrieb des Projektgegenstandes für eine bestimmte Vertragsdauer. 
 
Mit Blick auf die Chancen eines solchen PPP-Gesellschaftsmodells ist festzuhalten: 
 
- Verschiedene Risiken, die während des Umbaus bzw. Betriebs der MBRA anfallen, 
können von der öffentlichen Hand auf das private Unternehmen verlagert werden. 
- Privatwirtschaftlich vorhandenes Know -how kann während der Umbau-  und 
Betriebsphase genutzt werden. 
- In der wissenschaftlichen Literatur wird häufig auch der Effizienzaspekt privater 
Leistungserbringung benannt: Danach wird eine bessere (Kosten- )Effizienz von 
privaten im Gegensatz zu öffentlichen Leistungserbringern erwartet. 
- Außerdem wird angeführt, dass sich PPP -Projekte schneller als konventionelle 
Projekte realisieren lassen. 
 
Den Chancen stehen allerdings auch einige Risiken gegenüber: 
 
- Ein Risikotransfer auf den privaten Partner bewirkt in der Regel auch eine Bepreisung 
dieser Risiken durch den Privaten bzw. im Rahmen des PPP -Verfahrens. 
Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass die Risikotragfähigkeit der 
öffentlichen Hand größer ist als die eines Privaten, weil ein Privater Risiken 
grundsätzlich schlechter als die öffentliche Hand streuen kann. Anders ausgedrückt: 
Die Übertragung eines bestimmten Risikos auf einen Privaten stellt sich damit teurer 
dar als die Übernahme dieses Risikos durch die öffentliche Hand. 
- Durch den Risikotransfer  auf den pri vaten Partner liegt  letztlich auch die 
Wahrnehmung der damit verbundenen Chancen beim Privaten. Bei einer positiven 
Marktentwicklung würde die öffentliche Hand daran nicht partizipieren. 
- Gerade die Einbindung zweier Partner in einer  Projektgesellschaft (privater Partner 
und öffentliche Hand) kann die Komplexität des PPP -Modells erhöhen. Es muss im 
vorhinein festgelegt werden, wer in der Projektgesellschaft welche Aufgaben 
übernimmt, wer wie an Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft partizipiert, wie die 
Geschäftsführung der Gesellschaft geregelt wird, wie das (vorhandene) Personal in 
der Gesellschaft mit welchen Tarifen eingesetzt wird etc. 
- Auch die mit PPP -Projekten verbundenen Transaktionskosten (das sind alle Kosten, 
die keine Produktions - bzw. Betriebsk osten sind und in einer Welt vollkommener 
Information entfallen würden; Beispiele sind Vertragsgestaltungskosten, 
Beratungskosten etc.)  stellen eine Hürde für die Vorteilhaftigkeit der PPP -Variante 
dar. 
- Da PPP-Vertragsverhältnisse im Regelfall deutlich länger als konventionelle 
Vertragsbeziehungen andauern, bringen diese langen PPP-Laufzeiten ein hohes Maß 
unvorhersehbarer Ereignisse sowie entsprechenden (auch vertraglichen) 
Anpassungsbedarf mit sich. 
- Auch wenn PPP-Projekte schneller umgesetzt werden als konventionelle Projekte, so 
gilt dies in der Regel ab Vergabezeitpunkt. Bei der PPP -Variante dauern dafür (Vor-) 
Planungen und Vergabeverfahren länger.

Anlage 2

2819 Zeichen

Anlage 2: Darstellung der Varianten I – IX der Studie zur Standortoptimierung 
 
 
Var 0: Ist – Situation am Entsorgungszentrum AWM, Basisjahr 2007 
 
Var I: Ist – Situation am Entsorgungszentrum AWM, Basisjahr 2016 
 
Var II: Mechanisch - Biologische Restabfallbehandlung in der MBRA Münster mit anschließender 
Deponierung auf Zentraldeponie, Neubau einer Bioabfallvergärungsanlage für Abfallfra k-
tionen Bio- und Grünabfall, Aufgabe der vorhandenen Bi oabfallvergärungsanlage (BVA), 
Basisjahr 2016 
 
Var III: Mechanisch – Biologische Restabfallbehandlung in der MBRA Münster mit anschließe n-
der Deponierung auf Zentraldeponie bis 2025, ab 2026 Umladung der Restabfälle und ex-
terne Entsorgung der Restabfälle, Neubau einer Bioabfallvergärungsanlage für Abfallfra k-
tionen Bio- und Grünabfall, Aufgabe der vorhandenen Bioabfallvergärungsanlage (BVA), 
Basisjahr 2016 
 
Var IV: Restabfallvorbehandlung (Vollstrom) im MA -Teil der MBRA Münster und externe Entso r-
gung der Restabfälle, Nutzung des BA-Teils der MBRA Münster für die Vergärung der Ab-
fallfraktionen Bio- und Grünabfall, Aufgabe der vorhandenen Bioabfallvergärungsanlage 
(BVA), Basisjahr 2016 
 
Var V: Restabfallvorbehandlung (Teilstrom Haushaltsabfall) im MA -Teil der MBRA Münster und 
externe Entsorgung der Restabfälle, Nutzung des BA -Teils der MBRA Münster für die 
Vergärung der Abfallfraktionen Bio - und Grünabfall, Aufgabe der vorhandenen Bioabfal l-
vergärungsanlage (BVA), Basisjahr 2016 
 
Var VI: Restabfallvorbehandlung (Vollstrom) im MA-Teil der MBRA Münster und externe Behan d-
lung der Feinfraktion in MBA einschl. Transport, Deponierung der biologisch behandelten 
Feinfraktion auf ZD Münster, Nutzung des BA -Teils der MBRA Münster für die Vergärung 
der Abfallfraktionen Bio - und Grünabfall, Aufgabe der vorhandenen Bioabfallvergärung s-
anlage (BVA), Basisjahr 2016 
 
Var VII: Umladung der Restabfälle und externe Entsorgung (Vollstrom) der Restabfälle ohne Vo r-
behandlung ab 2016, Nutzung des BA-Teils der MBRA Münster für die Vergärung der Ab-
fallfraktionen Bio- und Grünabfall, Aufgabe der vorhandenen B ioabfallvergärungsanlage 
(BVA), Basisjahr 2016 
 
Var VIII: Aufgabe der MBRA Münster in 2015, Umladung der Restabfälle am Entsorgungszentrum 
AWM und externe Entsorgung (Vollstrom) der Restabfälle (MVA) ohne Vorbehandlung ab 
2016, Neubau einer Bioabfallvergärungsanlage für Abfallfraktionen Bio - und Grünabfall, 
Aufgabe der vorhandenen Bioabfallvergärungsanlage (BVA), Basisjahr 2016 
 
Var IX: Aufgabe der vorhandenen MBRA Münster in 2015, Umladung der Restabfälle und externe 
Entsorgung (Vollstrom) der Restabfälle ohne Vorbehandlung ab 2016, Betrieb der vo r-
handenen Bioabfallvergärungsanlage (BVA) für Bioabfall, Behandlung der Grünabfälle 
und Gärreste in der Kompostierungsanlage, Basisjahr 2016

Anlage 1

44 Zeichen

Anlage ) Standort Entsorgungszentrum Münster

Beschlussvorlage

26871 Zeichen

V/0962/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Abfallwirtschaftskonzept 2015 
- Optimierung des Anlagenverbundes am Entsorgungszentrum Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.01.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
29.01.2015 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
03.02.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung 
 und E-Government Vorberatung 
04.02.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
11.02.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt, 
1.1 die in der Begründung dargestellte rechtliche Ausgangslage,  
1.2 die erzielten ökologischen und ökonomischen Ergebnisse  
1.3 und die zukünftige Situation der Abfallwirtschaft in Münster  
zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat nimmt ferner die Hinweise: 
2.1  zum Initiativangebot der Fa. Remondis GmbH & Co KG, Region West, 
2.2 die Ergebnisse des Arbeitskreises Abfallwirtschaftskonzept (AK AWK 2012), 
2.3 die aktuellen Empfehlungen der politischen Sprecher des AK Abfallwirtschaft  incl. 
der PPP- Überlegungen 
 2.4 und die Hinweise zu den Chancen und Risiken des o.g. PPP- Modells  
  zur Kenntnis. 
 
3. Auf Basis der sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvollsten und vom Öko-Institut 
Darmstadt und IWA Institut empfohlenen Variante (siehe Pkt.1.3) stimmt der Rat der Stadt  
Münster den geplanten Maßnahmen zur Optimierung des Anlagenverbundes im Entsor-
gungszentrum Münster (EZM) zu. 
 
4. Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) mit 
dem Betrieb der Abfallbehandlungsanlage für Bio-, Grün- und Restabfälle ab dem 01.Juni 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0962/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Hasenkamp, Herr Möller,  
Herr Wöstmann 
Ruf: 
60 52 45 
E-Mail: 
WoestmannW@awm.stadt-
muenster.de  
Datum: 
23.01.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0962/2014 
2015 am Standort Zum Heidehof 52. Dafür werden zu diesem Zeitpunkt 2 Stellen EGr. 10 
und 10 Stellen EGr. 6 in der Stellenübersicht der AWM eingerichtet. 
 
5. Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) die 
notwendigen Schritte zur Rückübertragung und zum Umbau der Restabfallbehandlungs-
anlage Münster (MBRA Münster) einzuleiten.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Aufwendungen für den Kauf der Restabfallbehandlungsanlage Münster  (MBRA MS) und den 
Umbau der Anlage zur weiteren Nutzung sind im Wirtschaftsplan der AWM für das Jahr 2015 b e-
rücksichtigt. Die Betriebskosten und Personalkosten für den Betrieb des mechanischen Teils der 
Anlage für das Jahr 2015 sind im den Wirtschaftsplan  einkalkuliert. (Vorlage Wirtschaftsplan AWM 
2015, Nr. V/0835/2014).  
 
 
Begründung: 
 
1.1 Ausgangslage: 
 
Die Stadt Münster ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und hat mit der Erfüllung ihrer Au f-
gaben die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWM) beauftragt. Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die 
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, Abfallwirtschaftskonzepte über die Verwe r-
tung und Beseitigung der ihr überlassenen Abfälle aufzustellen. Die Anforderungen an das Abfal l-
wirtschaftskonzept werden im Landesabfallgesetz NRW beschrieben.  
 
Abfallwirtschaftskonzepte sind nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz regelmäßig fortzuschreiben. 
Das letzte Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Münster  stammt aus dem Jahre 2007. Eine For t-
schreibung wäre somit im Jahre 2012 notwendig gewesen. 
 
Insbesondere das Auslaufen der bestehenden Verträge mit den Firmen Remondis GmbH & Co. 
KG, Region West, und Stadtwerke Münster GmbH über den Betrieb der Restabfallbehandlungsan-
lage (MBRA Münster) und den Betrieb der Bioabfallve rgärungsanlage (BVA) zum 31.05.2015 und 
31.12.2016, hatten die AWM veranlasst,  frühzeitig erste Maßnahmen zu ergreifen und die hierfür 
erforderlichen Untersuchungen unter ökologischen und ökonomischen Aspekten zur Opt imierung 
der abfallwirtschaftlichen Maßnahmen einzuleiten. 
 
 
Aktuelle Situation der Abfallentsorgung in Münster 
 
Die in Münster anfallenden Abfallfraktionen werden durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
(AWM) über sogenannte Hol- und/oder Bringsysteme erfasst. Für die Behandlung und Entsorgung 
der den AWM angedienten Abfallfraktionen sind aktuell folgende Anl agen in Betrieb. Alle Anlagen 
befinden sich im Entsorgungszentrum Münster -Coerde (EZM). Eine Übersicht über den Standort 
ist in der Anlage 1) dargestellt. 
 
 Kompostierungsanlage für Grünabfälle und Gärrückstände aus der Bioabfallvergärungsa n-
lage (BVA), Jahreskapazität ca. 22.000 t Grünabfall und ca. 7.500 t Gärrückstand, Betre i-
ber: Abfallwirtschaftsbetriebe Münster  
 
 Bioabfallvergärungsanlage für Bioabfälle (BVA), Jahreskapazität ca. 16.5 00 t, Betreiber: 
Stadtwerke Münster, Ende der Vertragslaufzeit 31.12.2016 
 
 Mechanisch-biologische Restabfallbehandlungsanlage für Restabfälle, Sperrmüll, Gewe r-
beabfälle und Straßenkehricht (MBRA Münster), Jahreskapazität ca. 70.000 t, Betreiber: 
Remondis GmbH & Co. KG Bochum, Ende der Vertragslaufzeit 31.05.2015

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V/0962/2014 
 
 Zentraldeponie II der Stadt Münster, 3. Bauabschnitt, für vorbehandelte Restabfälle aus der 
MBRA Münster, Jahreskapazität ca. 30.000 t, Betreiber: Abfallwirtschaftsbetriebe MS, 
Laufzeitende und Verfüllung des 3. BA ca. Ende 1. Quartal 2016. 
 
 
Optimierung des Anlagenverbundes im Entsorgungszentrum Münster (EZM) 
 
1.2 Ergebnisse der ökologischen und ökonomischen Untersuchungen 
 
Die AWM haben bereits im Jahre 2010 das Öko -Institut Darmstadt und d ie Ingenieurgesell-
schaft für Industriebau, Wasser - und Abfallwirtschaft mbH (IWA) mit ersten Untersuchu n-
gen über mögl iche Optimierungsvarianten für die zukünftige Abfallwirtschaft in Münster 
beauftragt. Die AWM ha tten hierüber den Werksausschuss (Vorlage Nr. V/02 33/2011) und 
den Rat der Stadt Münster (Vorlagen -Nr. V/0112/2014 und V/0852/2014)) umfangreich info r-
miert.  
 
Die für die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes angesetzten Optimierungsma ß-
nahmen unterscheiden sich im Wesentlichen in den Veränderungen /Anpassungen der Behan d-
lungsschritte für die Restabfälle und die Bio- und Grünabfälle. Im Einzelnen handelt es sich hierbei 
um folgende Optionen: 
 
 die Schließung der MBRA Münster = Entsorgung aller Abfälle über eine externe MVA 
 
 die Behandlung der Restabfälle in der mechanischen Stufe der MBRA und Verwertung der 
aufbereiteten Fraktionen 
 
 die Behandlung der Bioabfälle in der Vergärungsstufe der MBRA mit anschließender Nach-
rotte in der Tunnelkompostierung 
 
 die Behandlung der Grünabfälle in der Nachrotte der M BRA gemeinsam mit dem Gärrest 
der Bioabfälle 
 
 die Schließung der Bioabfallvergärungsanlage (BVA). 
 
Bei den Überlegungen fanden insbesondere Planungsvarianten eine Berücksichtigung, die für 
die Ausrichtung der Behandlung bzw. Verwertung dieser Abfallfraktio nen nach den Jahren 
2015/2016 wesentlich sein können . Da in diesen Jahren die bestehenden Verträge mit den B e-
treibern der Behandlungsanlagen MBRA (Remondis) und BVA (Stadtwerke MS) auslaufen, wurden 
eventuelle Änderungen bei diesen Entsorgungswegen simulie rt. Die Ergebnisse sollten wi e-
derum eine verbesserte Einschätzung über die ökologische und ökonomische Bewertung  
der Entsorgungswege erlauben. Die einzelnen Varianten sind in der Anlage 2) beschrieben. 
 
 
Ergebnisse aus den Untersuchungen der Jahre 2010 bis heute 
 
Berechnungen im Rahmen des Klimaschutzgutachtens des Öko -Instituts Darmstadt machen z u-
nächst deutlich, dass die seit Jahren in Münster praktizierte getrennte Erfassung und Verwe rtung 
von Abfällen zu erheblichen Erfolgen in der Reduzierung von Treibhausgasen geführt haben. 
 
Die folgende Abbildung 1) zeigt die Gesamtergebnisse des Klimaschutzgutachtens über die einge-
sparten CO2-Äquivalenten in Mg CO 2/a für die Jahre 1990, 2007 und 2020 (in drei Szen arien) im 
Überblick.

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V/0962/2014 
 
 
Es zeigt sich, dass der sehr gute Standard der Siedlungsabfallwirtschaft, der in Münster heu-
te schon erreicht  ist, gegenüber 1990 zu einer Ei nsparung von etwa 213.000 Mg CO 2 im Jahr 
2007 geführt hat 1. Weitere Steigerungspotenziale zeigen insbesondere die Szenarien 2020 I 
und 2020 II I, bei deren Umsetzung weitere 10.000 bis 11.000 Mg CO 2 je Jahr gegenüber 2007 
eingespart werden können. 
 
Die weiteren Ergebnisse der Klimabilanz zeigen darüber hinaus auf, welche Möglichkeiten für die 
Zukunft vorhanden sind. Ein Schwerpunkt könnte hierbei auf die Optimierung der Grünabfallbe-
handlung gelegt werden, da mit der Einführung einer stoffstromspezifischen Grünabfallbehan d-
lung weitere CO 2 - Einsparungen je Jahr zur Reduktion der Treibhausgase umgesetzt werden 
können. 
 
Bei der Wahl der aus Klimasicht besten Restabfallbehandlungsmethode schneiden die Szenari-
en bzw. Varianten mit einer Aufbereitung des Restabfalls in Münster besser ab als der direkte 
Abtransport in eine externe MVA. Ob die Behandlung in einer optimierten MBRA mit anschließe n-
der biologischer Nachbehandlung und Deponierung oder in einer umgebauten MBA  mit Abtrans-
port der Mittelkalorik in eine externe MVA erfolgt, wirkt sich dann bei gleichem Input nur noch g e-
ringfügig auf die Klimabilanz aus. 
 
 
GWP Gesamtbilanz 
-120.000
-100.000
-80.000
-60.000
-40.000
-20.000
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
160.000
1990 2007 2020 I 2020 II 2020 III
Mg CO2/a
Straßenkehr.
LVP / WST
Altholz
Altholz, beh.
Kühlgeräte
E-Schrott
Metalle
Papier, Wel.
Grünabfälle
Bioabfälle
Restmüll
HM-Deponie
 
Abbildung 1: Gesamtbilanz der THGE der Siedlungsabfallwirtschaft der AWM 
 
                                                
1  Um die Einsparungen in den Jahren zwischen 1990 und 2007 zu ermitteln, muss eine entspr echende 
Bilanz für jedes Jahr gemacht werden. Man kann davon ausgehen, dass die Jahre bis zur Einstellung der 
Deponierung ähnliche Ergebnisse zeigen wie das Jahr 1990, also demgegenüber keine relevanten Ei n-
sparungen gebracht haben, während Jahre, in denen die Abfallwirtschaft schon dem des Jahres 2007 
ähnlich waren, gegenüber 1990 etwa zu gleichen jährlichen Einsparungen führten wie das Jahr 2007 
selbst.

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V/0962/2014 
 
Die Untersuchungen bestätigen, dass die Abfallwirtschaft in Münster in den vergangenen 17 Ja h-
ren zwischen 1990 und 2007 nicht nur die früheren Klimabelastungen von umgerechnet 132.000 
Tonnen CO2 abgebaut hat. Es wurden zusätzlich die CO2–Bilanz entlastende Maßnahmen im Um-
fang von über 80.000 Tonnen CO2 bis 2007 verwirklicht. Insgesamt haben im Vergleich zu 1990 
Verbesserungen in Höhe von umgerechnet jährlich 213.340 Tonnen CO2 einen beachtlichen Bei-
trag zum Klimaschutz in Münster geleistet. 
 
Die untersuchten Optimierungsszenarien zeigen, dass sich durch die möglichen Maßnahmen in 
den Bereichen Restabfall, Straßenkehricht, Leichtverpackungen sowie Bio - und Grünabfälle ein 
weiteres relevantes Reduktionspotenzial erschließen lässt. Insbesondere das Szenario mit  
 
- einer Weiternutzung der Mechanischen Aufbereitungsanlage der Restabfälle,  
- einer Nutzung der Biologischen Stufe der MBRA für die Vergärung der Bioabfälle  so-
wie einer Teilfraktion der Grünabfälle  
- einer energetischen hochwertigen Nutzung der holzhaltigen Teilfraktion der Grüna b-
fälle 
- sowie die Erweiterung des Gelben Sacks zur trockenen Wertstofftonne 
kann die Klimabilanz im Vergleich mit dem Zustand in 2007 um weitere knapp 11.000 Tonnen CO2 
jährlich verbessern.  
 
Unter rein ökonomischen Gesichtspunkten zeigen demgegenüber die Varianten mit der Entso r-
gung mehr oder weniger großer Mengen der in Münster anfallenden Restabfälle über eine MVA 
die höchsten Einsparpotenziale auf.  
 
Mit allen Varianten verbunden wäre aus heutiger S icht und unter Berücksichtigung der in 
den Gutachten festgelegten Rahmenbedingungen eine Senkung der jährlichen Behan d-
lungskosten. 
 
 
1.3 Zukünftige Situation der Abfallwirtschaft in Münster vor dem Hintergrund der Gesamter-
gebnisse  
 
Der Abfallmarkt hat sic h zu einem sehr komplexen System entwickelt,  an dem sowohl auf Seite 
des Abfallaufkommens als auch auf Verwerter - und Entsorgungsseite verschiedene Marktteilneh-
mer partizipieren. 
 
So entwickelten sich die Kosten der thermischen Behandlung von Abfällen insgesamt deutlich 
rückläufig, was mit Überkapazitäten bei den Müllverbrennungsanlagen zu begründen ist. 
 
Insbesondere werden Gewerbeabfälle seit einigen Jahren als frei handelbare Ware eingesetzt. Die 
Preise sind daher in den letzten Jahren stark gesunken. We nn auch die Preise aufgrund großer 
Importmengen derzeit stagnieren, ist eine ähnliche Tendenz auch für die Entwicklung der Preise 
für die Verbrennung von Siedlungsabfällen erkennbar. 
 
Eine genaue Bewertung über die weitere Entwicklung ist aus heutiger Sich t schwer abschät zbar. 
Die AWM beabsichtigen auch aus diesen Gründen die Entsorgung der Abfälle für die ene r-
getische Verwertung über öffentlich -rechtliche Vereinbarungen abzusichern.  Mit dieser 
Maßnahme ließe sich gleichzeitig die notwendige Entsorgungssicherheit für einen Zeitraum von 
mindestens 10 Jahren sicherstellen. 
 
Parallel zu der Kostenentwicklung der thermischen Behandlung stiegen die Erlöse für die Verwe r-
tung bestimmter Abfälle in den vergangenen Jahren an. So konnte die Erlössituation z.B. für Metal-

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V/0962/2014 
le aufgrund der Marktentwicklung deutlich verbessert werden.  Für die nahe Zukunft ist nicht e r-
kennbar, dass sich an dieser Situation grundsätzlich etwas ändern wird. 
 
Im Gegenteil: Mit dem Eigenbetrieb der Abfallbehandlungsanlage  für Rest-, Bio- und Grünab-
fälle am Standort Zum Heidehof 52 durch die AWM bestehen Chancen an der aus der Verga n-
genheit pos itiven Marktentwicklung der Preise für die Restabfallentsorgung teilzuhaben. Erlöse 
aus dem Verkauf von Wertstoffen fließen hierbei direkt in die Gebührenbedarfsberechnung ein 
und führen zu einer Entlastung des Gebührenzahlers.  
 
Nach sorgfältiger Abwägung der Alternativen  wird daher aus ökologischer und ökonomischer 
Sicht folgende Variante vorgeschlagen (s. auch Varianten IV und V, S. 8): 
 
Die in Münster anfa llenden Abfal lfraktionen werden durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
(AWM) über die bekannten Hol - und/oder Bringsysteme erfasst. Für die Behandlung und Entso r-
gung der den AWM angedienten Abfallfrakt ionen werden zukünftig die nachfolgend genannten 
Anlagen betrieben. Alle Anlagen befinden sich im Entsorgungszentrum Münster-Coerde (EZM).  
 
 Mechanische Behandlungsanlage für Restabfälle, Sperrmüll und Gewerbeabfälle am 
Standort Zum Heidehof 52, Jahresmenge ca. 60.000 t, Betreiber: Abfallwirtschaftsbetrie be 
Münster (AWM) 
 
 Biologische Behandlungsanlage für Bio - und Grünabfälle am Standort Zum Heidehof 52, 
Jahresmenge ca. 40.000 t, Betreiber: Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) 
 
 Zentraldeponie II der Stadt Münster, 3. Bauabschnitt, Restverfüllung mit min eralischen Ab-
fällen bis voraussichtl. 2016, Betreiber: Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) 
 
 
Auf Basis dieser konzeptionellen Festlegungen sind weitere wesentliche Maßnahmen erforderlich: 
 
1. Kündigung des Betreibervertrages Bioabfallvergärungsanlage (BVA ) mit den Stadtwerken 
Münster zum 31.12.2016. Da die Kündigungsfrist am 31.12.2014 endete, wurde diese b e-
reits fristgerecht ausgesprochen. 
 
2. Übernahme und Rückübertragung der Restabfallbehandlungsanlage (MBRA Münster) 
durch AWM bis zum 31.05.2015. Eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich. 
 
3. Betrieb der Restabfallbehandlungsanlage (ehemalige MBRA Münster) durch die Abfallwir t-
schaftsbetriebe Münster (AWM) ab dem 01.Juni 2015. 
 
4. Umbau der Restabfallbehandlungsanlage (MBRA Münster) zur Behandlung von Bio - und 
Grünabfällen im Zeitraum 2015/2016. 
 
5. Betrieb der Behandlungsanlage für Bio- und Grünabfälle (ehemalige MBRA Münster) durch 
die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) spätestens ab dem 01.Januar 2017. 
 
6. Weitere, angepasste Nutzung der Betriebsflächen de r ehemaligen Kompostierungsanlage 
für die Vorbehandlung von Grünabfällen und einer qualifizierten Annahme von Grünabfä l-
len.  
 
7. Externe Entsorgung und Verwertung der anfallenden Straßenkehrichtmengen ab dem 
01.Juni 2015.

- 7 - 
V/0962/2014 
Die IWA bestätigt noch im Januar 20 15 unter Berücksichtigung eines Eigenbetriebes der Anl a-
gen durch die AWM prozentuale Einsparungen im Vergleich zu den heutigen MBRA Verarbe i-
tungskosten i.H.v. 25 – 27 %. 
 
Das entspricht einem Behandlungsentgelt von 124 €/t  – 128 €/t netto für die Verarbeitung von ca. 
100.000 t Bio-, Grün- und Restabfällen pro Jahr. 
 
Die Preisspannen beim Behandlungsentgelt ergeben sich aus dem noch nicht ermittelten Rüc k-
kaufswert der A nlage. Die bisher vorliegenden und bekannten Rückkaufswerte wurden bei der 
Berechnung zugrunde gelegt. 
 
 
2.1 Initiativ-Angebot der Firma Remondis GmbH & Co. KG, Region West 
 
Im November 2014 hatte der jetzige Betreiber der MBRA Münster, die Firma Remondis, ein Ko n-
zeptpapier mit eigenen Überlegungen zum Weiterbetrieb der Anlage vorgestellt. Die ses Papier 
liegt der Politik vor. 
 
Die Stadt Münster ist als öffentlich -rechtlicher Auftraggeber grundsätzlich dazu verpflichtet, 
Dienstleistungen dieser Art auszuschreiben, sofern sie diese nicht selbst erbringen kann oder will. 
Eine Ausschreibung für die  Betriebsführung der MBRA wurde jedoch nicht durchgeführt. Das A n-
gebot der Firma Remondis ist daher unverbindlich. 
 
Vor dem Hintergrund der Ist -Situation werden von Fa. Remondis die aus ihrer Sicht notwendigen 
Handlungsschritte und die Anforderungen an ein e etwaige Ausschreibung beschrieben. Remondis 
prognostiziert in der Unterlage eine prozentuale Einsparung von 12 – 16 % im Vergleich zu den 
heutigen Verarbeitungspreisen für die MBRA  i. H. v. 170 €/t netto. 
 
Das entspräche einem neuen Behandlungsentgelt v on 143 €/t – 150 €/t netto. Dieser Preis ist j e-
doch an Rahmenbedingungen geknüpft: 
 
1. die Laufzeit des Vertrages verlängert sich von heute 10 auf 15 Jahre 
2. es werden zusätzlich zu den Restabfällen auch die Bio - und Grünabfälle, die bislang von 
den Stadtwerken MS bzw. den AWM verarbeitet werden, an Remondis übergeben und 
3. der Verkauf des Biogases aus der Bioabfallbehandlung, das bisher im Eigentum der Stadt 
Münster ist, erfolgt zu marktüblichen Konditionen. 
 
Hinweis: Im Falle des Eigenbetriebs der Anlagen durch die Stadt Münster liegt die durch 
das IWA-Institut errechnete Einsparung im Ergebnis um ca. 1,9 Mio € jährlich höher bzw. bei 
einer Laufzeit von 15 Jahren um 28,5 Mio. € höher und soll zu einer Gebührenstabilität der 
nächsten 5 Jahre führen. 
 
2.2 Ergebnisse des Arbeitskreises Abfallwirtschaftskonzept (AK AWK) 
 
Um einen breiten Konsens über die zukünftige Abfallwirtschaft in Münster zu erreichen, hatten die 
AWM dem Betriebsausschuss der AWM die Bildung einer Arbeitsgruppe vor geschlagen, in der 
gemeinsam mit den Vertretern aus Politik und  AWM die weiteren Schritte zur Fortschreibung des 
Abfallwirtschaftskonzeptes vorbereitet werden. 
 
Diese Arbeitsgruppe „AWK 2012“ hat in der Vergangenheit mehrfach getagt und auf Basis der E r-
gebnisse der Gutachten beschlossen  
 
 an der aus der Vergangenheit erfolgreich umgesetzten Politik der kleinteiligen abfallwir t-
schaftlichen Maßnahmen und  
 
 der ökologisch ausgerichteten Abfallwirtschaftspolitik der Stadt Münster fest zu halten.

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Mit dieser strategischen Ausrichtung wurden die AWM beauftragt, die Varianten mit einer weiteren 
Nutzung der MBRA Münster einer abschließenden qualifizierten Marktanalyse zu unterwerfen. Die 
MVA Varianten sollten nicht weiter verfolgt werden. 
 
Die finanziellen Auswirkungen  der geplanten Umstellungen im Abfallwirtschaftskonzept 2015 
wurden durch das Ingenieurbüro für Industriebau-, Wasser- und Abfallwirtschaft mbH (IWA)  
im Rahmen einer Kostenschätzung ermittelt.  
 
Die Kostenberechnung weist für die Variante 0 (Ist -Situation, 2012) für die Behandlung und 
Entsorgung der Rest-, Bio- und Grünabfälle Jahreskosten i.H.v. 16.227.270 € netto aus.  
 
Für die weiteren Modellvarianten wurde eine Kostenschätzung für das Jahr 2016 (Hochrechnung) 
vorgenommen. Auf Basis dieser Berechnung errechnen sich folgende mögliche Einsparungen.  Ein 
direkter, unmittelbarer Wertevergleich mit den Varianten I bis VI ist methodisch unzulässig, da bei 
den Berechnungen von unterschiedlichen Restabfallmengen und von einem Eigenbetrieb der A n-
lagen ausgegangen wird. 
 
Abbildung 2 Übersicht der kalkulierten Jahreskosten (Hochrechnung 2016) 
 
Block I 
 
Weiterbetrieb der mech a-
nisch biologischen 
Restabfallbehandlungsan-
lage (MBRA Münster) zur 
Restabfallbehandlung 
 
Var I 
 
 
Var II 
 
 
 
 
 
Var III 
 
Ist-Situation am Entsorgungszent-
rum AWM, Basisjahr 2016 
 
Mechanisch-Biologische Resta b-
fallbehandlung in MBRA Münster 
mit Deponie (extern), Neubau 
Bioabfallvergärungsanlage 
 
 
Mechanisch-Biologische Resta b-
fallbehandlung in MBRA Münster 
mit Deponie (extern) bis 2025, ab 
2026 externe Restabfallbehan d-
lung, Neubau Bioabfallverg ä-
rungsanlage 
 
 
100 % 
 
 
95,6 % 
 
 
 
 
  
81,3 % 
 
Block II 
 
Weiterbetrieb der mech a-
nischen Vorbehandlung s-
anlage zur Restabfallvo r-
behandlung und externe 
Entsorgung.  
 
 
 
Bioabfall- und Grünabfal l-
behandlung im BA-Teil der 
MBRA Münster 
 
Var IV 
 
 
 
 
 
Var V 
 
 
 
Var VI 
 
Mechanische Restabfal lbehand-
lung (Vollstrom) in MBRA Münster 
mit Entsorgung Restabfall (e x-
tern), Bioabfallbehandlung im BA -
Teil der MBRA Münster 
 
Wie Var IV, nur Mechanische 
Restabfallbehandlung mit Tei l-
strom der Restabfälle 
 
Mechanische Restabfallbehan d-
lung (Vollstrom) in MBR A Mün s-
ter, externe biologische Resta b-
fallbehandlung mit externer En t-
sorgung, Bioabfallbehandlung in 
BA-Teil der MBRA Münster 
 
 
78,1 % 
 
 
 
  
          
75,9 % 
 
 
 
82,6 %

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V/0962/2014 
Die Berechnungen basieren auf den vorhandenen Kostenstrukturen am Entsorgungszentrum 
Münster (EZM) und wurden je nach Erfo rdernis durch eigene Kalkulationen ergänzt. Die Kosten -
ansätze wurden differenziert nach der Ist -Situation (Variante 0) und den unte rsuchten Varianten 
(sh. Anlage 2) ausgewiesen. Sämtliche Aufwendungen incl. der Personal kosten für insgesamt 22 
Mitarbeiter sind in den Kostenansätzen berücksichtigt. Die Ergebnisse der Kostenbetrachtung 
wurden im Rahmen der Arbeitsgruppe vorgestellt. Diese wurden mit dem Arbeitskreis „AWK 2012“ 
erörtert und diskutiert. 
 
Im Gesamtergebnis zeigen die Varianten IV und V mit dem Weiterbetrieb der mechanischen 
Aufbereitungsstufe der MBRA Münster für Restabfälle und der Nutzung der biologischen 
Stufe der MBRA für Bio - und Grünabfälle aus ökologischer und ökonomischer Sicht die 
besten Ergebnisse. Hierüber besteht ein gemeinsamer Konsens im Arbeitskreis. 
 
Die Ergebnisse der Kostenbetrachtung wurden im Rahmen der Arbeitsgruppe vorgestellt. Diese 
wurden mit dem Arbeitskreis „AWK 2012“ erörtert und diskutiert.  
 
 
2.3 Empfehlungen der politischen Sprecher des Arbeitskreises vom 15.01.2015 
 
Mit Schreiben v. 15.01.2015 stimmen die politischen Sprecher der im Arbeitskreis vertretenen Pa r-
teien den zuvor beschriebenen Maßnahmen grundsätzlich zu. 
 
Gleichzeitig empfehlen die politischen Vertreter die Gründung ein er Gesellschaft nach dem PPP 
Modell. Begründet wird dies mit nicht vorhersehbaren umweltpolitischen und gesetzlichen Entwick-
lungen in der Abfallwirtschaft und möglichen Risiken in der Vermarktung der Outputströme aus der 
Behandlungsanlage. 
 
Die Pflichten d es privaten Partners sollen dabei z.B. in der Mitfinanzierung des Umbaus der 
MBRA, die Betriebsführung der Behandlungsanlage, die Gestellung von Betriebspersonal und die 
Verwertung bzw. Entsorgung der Abfallstoffe liegen. 
 
 
Hinweise der AWM zu dieser Empfehlung  
 
Die grundsätzlichen Chancen und Risiken eines PPP -Modells sind in Anlage 3  dargestellt. Aus 
Sicht der AWM können im Rahmen eines solchen PPP -Modells die Anforderungen der Z ukunft 
insbesondere ökonomisch aber auch ökologisch nicht optimal gelöst werden, denn die Stadt Müns-
ter kann nur im Falle des Eigenbetriebs der Anlagen alle Abfallströme optimal steuern. 
 
Betriebswirtschaftlich können, außer den bereits unter Punkt 1.3 genannten Einsparungen für den 
Fall des Eigenbetriebs der Anlagen, zwei weiter e Vorteile gegenüber einem PPP -Modell genannt 
werden. Aufgrund der hohen Liquidität der AWM und der damit verbundenen geplanten Innenf i-
nanzierungsoption sollten anstehende Investitionsmaßnahmen (Rücknahme der Anlage, Umbau 
der Anlage) aufgrund erheblicher Z insvorteile seitens der Stadt Münster bzw. der AWM erfolgen. 
Zudem können nur im Falle eines Eigenbetriebs der Anlagen Umsatzsteuervorteile von ca. 4 -5 % 
auf den Gesamtumsatz jährlich geltend gemacht werden. 
 
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch der Hin weis auf die Dimension der anstehenden En t-
scheidung, denn es geht  bei dem vorgeschlagenen PPP -Modell nicht nur um eine Weiterfü h-
rung der Restmüllbehandlung durch die Fa. Remondis wie in den letzten 10 Jahren. 
 
Ganz im Gegenteil wird durch die jetzt vorgeschlagene Ausschreibung der Behandlung und der 
Verwertung  der Abfallfraktionen Restmüll + Biomüll + Grünabfall  (insgesamt rd. 100.000 Ge-
wichtstonnen) beinahe die gesamte Anlagentechnik, die heute noch von Remondis, den Stadtwe r-
ken Münster und den AWM betri eben wird, zukünftig nur noch durch einen einzigen Anbieter  
betrieben.

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V/0962/2014 
Die Einflussmöglichkeiten der Stadt Münster, im Sinne eines kleinteiligen optimierten Stoffstrom-
managements, werden damit trotz eines neuen Vertrages sehr eingeschränkt. 
 
Zusammenfassend bedeutet dies aus Sicht der AWM, dass weder im Falle des Betriebs der 
Anlagen in einer gemeinsamen Gesellschaft, noch im Falle einer Ausschreibung der B e-
handlung der Abfallmengen die oben dargestellten Einsparpotentiale erzielt werden können 
und somit eben nicht das wirtschaftlichste Angebot für die Bürgerinnen und Bürger ausg e-
wählt werden kann. 
 
Zudem können im Falle der Behandlung sämtlicher Abfallmengen in einer Anlage durch einen pr i-
vaten Dritten die hochgesteckten abfallpolitischen Ziel e der Stadt Münster bzw. der AWM nur 
schwer erreicht und ggf. zukünftig weiter optimiert werden. 
 
Darüber hinaus sind mit einer derart gewichtigen privaten Beteiligung der Fa. Remondis zwangs-
läufig weitreichende Auswirkungen für Beschäftigte der AWM und der Verlust bzw. die Redu-
zierung entsprechender Gewinnabführungen  z.B. durch kalkulatorische Zinsen  an den Hau s-
halt der Stadt Münster verbunden. 
 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage 1: Übersicht Entsorgungszentrum Münster 
Anlage 2: Varianten I – IX der Studie zur Standortoptimierung 
Anlage 3: Chancen und Risiken eines PPP-Modells

Beratungsverlauf (5)

27.01.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.01.2015 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.02.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.02.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.02.2015 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Zum Heidehof 52

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Details

Aktenzeichen
V/0962/2014
Typ
Vorlagen
Datum
04.12.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37