V/0674/2021
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im 1. Halbjahr 2021
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Verzeichnis der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach § 83 GO NW für das 1. Halbjahr 2021 Datum der Be- willigung Art der Bereitstellung = über- /außerplanmäßig (1. Zeile lfd. Nr.) Zeile / Maßnahme Begründung Deckung = Mehrertrag/-einzahlung, Minderaufwand/-auszahlung (2. Zeile lfd. Nr.) Nr. Bezeichnung Nr. - Bezeichnung 1 30.03.2021 Überplanmäßige Aufwendungen 0116 Migrations- und Integrationsmanagement KI Teilergebnisplan 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.300 Haushaltsneutrale Mittelverlagerung für das Landesprogramm „Wertevermittlung, Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugendhilfe“. Mehrerträge 0602 Kinder- und Jugendarbeit 51 Teilergebnisplan 02 - Zuwendungen und allgemeine Umlagen 1.300 entsprechende Mehrerträge 2 22.04.2021 Überplanmäßige Auszahlungen 0605 Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien 51 Teilfinanzplan 0200 Möblierung HdJR 9.415 Anteilige Finanzierung der Möblierung im Haus des Jugendrechts Minderauszahlungen 0604 Familienförderung 51 Teilfinanzplan 0000 Beschaffungen PG 0604 1.620 entsprechende Minderauszahlungen Minderauszahlungen 0605 Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien 51 Teilfinanzplan 0000 Beschaffungen PG 0605 1.080 entsprechende Minderauszahlungen Minderaufwendungen 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 51 Teilergebnisplan 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 6.715 entsprechende Minderaufwendungen 3 16.06.2021 Überplanmäßige Auszahlungen 0405 Stadtmuseum 45 Teilfinanzplan 4120 Sonnenschutzsystem 53.000 Verschattung der Verwaltungsetage im Stadtmuseum Minderauszahlungen 0405 Stadtmuseum 45 Teilfinanzplan 0011 Besch. Kühleinheit 2.000 entsprechende Minderauszahlungen Minderaufwendungen 0405 Stadtmuseum 45 Teilergebnisplan 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 51.000 entsprechende Minderaufwendungen 4 21.06.2021 Außerplanmäßige Auszahlungen 0408 Geschichtsort Villa ten Hompel 41 Teilfinanzplan 0200 Beschaffungen Kulturobjekte VtH 1.000 Ankauf historischer Objekte zur Übernahme in den Bestand der Villa ten Hompel. Minderaufwendungen 0408 Geschichtsort Villa ten Hompel 41 Teilergebnisplan 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.000 entsprechende Minderaufwendungen 5 28.06.2021 Außerplanmäßige Auszahlungen 0101 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel) 33 Teilfinanzplan 1050 Beschaffungen 20.000 Beschluss der Bezirksvertretung Hiltrup vom 17.06.2021 (V/0448/2021): Anschaffung von Skulpturen. Minderaufwendungen 0101 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel) 33 Teilergebnisplan 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 20.000 entsprechende Minderaufwendungen Summe Teilergebnispläne 1.300 Summe Teilfinanzpläne 83.415 Betrag (volle €) lfd. Nr. Teilplan (konsumtive MB = Teilergebnisplan; investive MB = Teilfinanzplan) Amt Produktgruppe 1
Berichtsvorlage
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V/0674/2021 V/0674/2021 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im 1. Halbjahr 2021 Beratungsfolge 28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht 29.09.2021 Hauptausschuss Bericht 29.09.2021 Rat Bericht Bericht: Die Stadtkämmerin hat im 1. Halbjahr 2021 die in dem anliegenden Verzeichnis aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach § 83 GO NRW mit folgenden Sum- men genehmigt: 1. Teilergebnispläne 1.300 Euro Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge in Höhe von 1.300 Euro Minderaufwendungen in Höhe von 0 Euro 1.300 Euro 2. Teilfinanzpläne 83.415 Euro Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgt durch Mehreinzahlungen / Mehrerträge in Höhe von 0 Euro Minderauszahlungen / Minderaufwendungen in Höhe von 83.415 Euro 83.415 Euro Hinweise zu den Deckungsmöglichkeiten: Die Deckung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen soll nach § 83 GO NRW im laufenden Jahr gewährleistet sein. a) Mehraufwendungen in den Teilergebnisplänen (konsumtiv) Die Deckung erfolgt grundsätzlich durch Minderaufwendungen oder Mehrerträge in den Teilergebnis- plänen. Dabei darf der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht gemindert werden (§ 21 Abs. 3 i. Amt für Finanzen und Beteiligungen 07.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schäfer Telefon: 492-2016 SchaeferM@stadt- muenster.de - 2 - V/0674/2021 V. m. § 3 Abs. 2 Nr. 1 KomHVO NRW), d. h. Mehraufwendungen, die mit Mehrauszahlungen verbun- den sind, müssen auch Minderauszahlungen oder Mehreinzahlungen in gleicher Höhe gegenüber ste- hen. Mehraufwendungen, die im Budget einer Produktgruppe bzw. eines Amtes aufgefangen werden können, gelten nicht als überplanmäßige Aufwendungen. b) Mehrauszahlungen in den Teilfinanzplänen (investiv) Die Deckung erfolgt grundsätzlich durch Minderauszahlungen oder Mehreinzahlungen für Investitionen in den Teilfinanzplänen. Auch hier können konsumtive Minderauszahlungen (Minderaufwendungen) oder Mehreinzahlungen (Mehrerträge) zur Deckung der Mehrauszahlungen herangezogen werden, sofern der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht gemindert wird (§ 21 Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Nr. 1 KomHVO NRW). Mehrauszahlungen, die im Budget einer Produktgruppe bzw. eines Amtes auf- gefangen werden können, gelten nicht als überplanmäßige Auszahlungen. Zur Begründung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird auf die im anliegenden Verzeichn is enthaltenen Erläuterungen verwiesen. Dieser Bericht wird gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW zur Kenntnis gegeben. I.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Verzeichnis der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach § 83 GO NRW
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0674/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.09.2021
- Erstellt
- 03.09.2021 08:06