0993/2026
Eingangsklassen am Musikzweig des Humboldt-Gymnasium Kartäuserwall 40, 50676 Köln-Altstadt/Süd, Schulnummer 166649
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0993/2026 Freigabedatum 22.05.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eingangsklassen am Musikzweig des Humboldt- Gymnasium, Kartäuserwall 40, 50676 Köln-Altstadt/Süd, Schulnummer 166649 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, dass ab dem Schuljahr 2027/28 jährlich drei der insgesamt sechs Ein- gangsklassen (bei 6-Zügigkeit in der Sekundarstufe I) für die Klassen des Musikzweiges des Humboldt-Gymnasiums, Kartäuserwall 40, 50676 Köln-Altstadt/Süd, Schulnummer 166649, vorgesehen werden. Ausschuss Schule und Weiterbildung 15.06.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.06.2026 Rat 02.07.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit dem Beschluss zur schulrechtlichen Erweiterung des Humboldtgymnasiums von vier auf fünf Züge in der Sekundarstufe I im Jahr 2007 (Vorlage Ds-Nr.: 0207/007) hat der Rat der Stadt Köln festgelegt, das die „Hälfte der Schule“ (rechnerisch zweieinhalb Züge) im Musikzweig ge- führt werden sollten. Hintergrund war, dass damals lediglich der Musikzweig im gebundenen Ganztag geführt wurde und die bauliche Erweiterung (mit gleicher Beschlussvorlage) die Ganz- tagssituation entsprechend abbilden sollte. Inzwischen wird die Sekundarstufe I des Humboldtgymnasiums in Gänze im gebundenen Ganz- tag geführt. Nach Einschätzung sowohl der Schulleitung als auch der Verwaltung führt die Festlegung auf jährlich drei Eingangsklassen für den Musikzweig nicht zu zusätzlichen Kosten für die Stadt Köln. Es werden weder zusätzlichen Räumlichkeiten noch zusätzlichen Instrumente benötigt. Die Kapazität in der Sekundarstufe I des Humboldt-Gymnasiums wurde mit Vorlage 4030/2022 auf sechs Züge erhöht. In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung die gleichmäßige Vertei- lung der Eingangsklassen auf den Musik- und Alexanderzweig jedoch nicht explizit benannt, da es sich hierbei nicht um eine sch ulrechtliche und genehmigungspflichtige Änderung im Sinne des § 81 Schulgesetz NRW handelt. Um Rechtssicherheit für die kommenden Anmeldeverfahren zu gewinnen, schlägt die Verwal- tung dem Rat der Stadt Köln mit Bezug auf den Beschluss zu Ds-Nr.: 0207/007 vor, die Anzahl der Eingangsklassen gleichmäßig auf beide Zweige zu verteilen und bei der beschlossenen Sechszügigkeit in der Sekundarstufe I ab 2027/28 jährlich drei Eingangsklassen für den Musik- zweig festzulegen. Die Schüler*innen des Musikzweiges haben nachmittags eigenen Unterricht durch die Rheini- sche Musikschule (jedoch nicht als Einzelunterricht). Sie haben vertiefte Doppelstunden im Ta- gesunterricht (in anderer Form als die Klassen des Alexanderzweiges) und erhalten ein spezi- elles Musikzeugnis, welches den weiteren Weg (beispielsweise ins Studium) erlaubt/erleichtert. Als „NRW-Musikprofil-Schule“ hat das Humboldt-Gymnasium (im Musikzweig) das Recht, die Schüler*innen dieses Zweiges mittels eines Tests auszuwählen. Bei zu hoher Nachfrage nach Plätzen im Musikzweig wird dadurch das „Überhang-Losverfahren“ vermieden. Bei der Berechnung der Aufnahmekapazität der Schule gemäß § 46 Absatz 1 Schulgesetz NRW in Verbindung mit § 6 Absatz 5 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schul- gesetz NRW bleibt der Musikzweig unberücksichtigt. Folglich berechnet sich die Aufnahmeka- pazität des Humboldtgymnasiums nach den sechs Eingangsklassen. Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingeleg te Rechtsmittel Einzelner gegen die vorgesehene Festlegung der Eingangsklassen für den Musik- zweig des Humboldt-Gymnasiums, Kartäuserwall 40, 50676 Köln-Altstadt/Süd zu einem erheb- lichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicher- weise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2027/28 Klarheit über das zukünftige Schul- platzangebot im Musikzweig des Humboldt-Gymnasiums zu haben. Daher ist bei Ausführung 3 des Beschlusses die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichts- ordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – Antrag der Schulkonferenz des Humboldt-Gymnasiums
Anlage 2 – Antrag der Schulkonferenz des Humboldt-Gymnasiums
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Beschlussvorlage der Schulleitung für die SK vom 17.12.2025 Erweiterung der Zügigkeit der Musikklassen vor dem Hintergrund der beschlossenen 6-zügigen Sek I Antrag der Schulleitung des Humboldt-Gymnasiums an die Schulkonferenz vom 17.12.2025 „Grundsätzliche Aufnahme von drei Musikklassen im Musikzweig im Kontext der 6-Zügigkeit als Antragsvorlage für den Schulträger, die Stadt Köln“ Die Schulkonferenz möge beschließen, dass das Humboldt-Gymnasium - angleichend an die vom Rat der Stadt zum Schuljahr 2023/2024 beschlossene Zügigkeitserweiterung auf 6 Züge (Klassen pro Jahrgangsstufe in der Sek I) – bei der Stadt Köln als Schulträger beantragt, fortan 3 Musikklassen pro Aufnahmeverfahren in der 5. Jahrgangsstufe einzurichten. Begründung: Im o.g. Ratsbeschluss zur Zügigkeitserweiterung wurde die Angleichung nicht ausdrücklich mit aufgenommen. Die vorliegende Beschlussvorlage holt dies nun nach.
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? Gemäß § 76 SchulG NRW ist die Schule u.a. bei einer Änderung im Sinne des § 81 Abs. 2 SchulG NRW zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt durch die Stellungnahme der Schulkonferenz. Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule und setzt sich aus gewählten Vertreter*innen der Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen der Schule zusammen. Diese Mitglieder repräsentieren die Schulöffentlichkeit.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kartäuserwall 40
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Details
- Aktenzeichen
- 0993/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.05.2026
- Erstellt
- 07.04.2026 13:48