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0993/2026

Eingangsklassen am Musikzweig des Humboldt-Gymnasium Kartäuserwall 40, 50676 Köln-Altstadt/Süd, Schulnummer 166649

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.05.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2026, TOP 10.9

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 – Antrag der Schulkonferenz des Humboldt-Gymnasiums

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Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Rat

4485 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0993/2026 
Freigabedatum 22.05.2026 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eingangsklassen am Musikzweig des Humboldt- Gymnasium, Kartäuserwall 40, 50676 
Köln-Altstadt/Süd, Schulnummer 166649  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, dass ab dem Schuljahr 2027/28 jährlich drei der insgesamt sechs Ein-
gangsklassen (bei 6-Zügigkeit in der Sekundarstufe I) für die Klassen des Musikzweiges des 
Humboldt-Gymnasiums, Kartäuserwall 40, 50676 Köln-Altstadt/Süd, Schulnummer 166649, 
vorgesehen werden. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 15.06.2026 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.06.2026 
Rat 02.07.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit dem Beschluss zur schulrechtlichen Erweiterung des Humboldtgymnasiums von vier auf 
fünf Züge in der Sekundarstufe I im Jahr 2007 (Vorlage Ds-Nr.: 0207/007) hat der Rat der Stadt 
Köln festgelegt, das die „Hälfte der Schule“ (rechnerisch zweieinhalb Züge) im Musikzweig ge-
führt werden sollten. Hintergrund war, dass damals lediglich der Musikzweig im gebundenen 
Ganztag geführt wurde und die bauliche Erweiterung (mit gleicher Beschlussvorlage) die Ganz-
tagssituation entsprechend abbilden sollte. 
Inzwischen wird die Sekundarstufe I des Humboldtgymnasiums in Gänze im gebundenen Ganz-
tag geführt. 
Nach Einschätzung sowohl der Schulleitung als auch der Verwaltung führt die Festlegung auf 
jährlich drei Eingangsklassen für den Musikzweig nicht zu zusätzlichen Kosten für die Stadt 
Köln. Es werden weder zusätzlichen Räumlichkeiten noch zusätzlichen Instrumente benötigt. 
Die Kapazität in der Sekundarstufe I des Humboldt-Gymnasiums wurde mit Vorlage 4030/2022 
auf sechs Züge erhöht. In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung die gleichmäßige Vertei-
lung der Eingangsklassen auf den Musik- und Alexanderzweig jedoch nicht explizit benannt, da 
es sich hierbei nicht um eine sch ulrechtliche und genehmigungspflichtige Änderung im Sinne 
des § 81 Schulgesetz NRW handelt. 
Um Rechtssicherheit für die kommenden Anmeldeverfahren zu gewinnen, schlägt die Verwal-
tung dem Rat der Stadt Köln mit Bezug auf den Beschluss zu Ds-Nr.: 0207/007 vor, die Anzahl 
der Eingangsklassen gleichmäßig auf beide Zweige zu verteilen und bei der beschlossenen 
Sechszügigkeit in der Sekundarstufe I ab 2027/28 jährlich drei Eingangsklassen für den Musik-
zweig festzulegen. 
Die Schüler*innen des Musikzweiges haben nachmittags eigenen Unterricht durch die Rheini-
sche Musikschule (jedoch nicht als Einzelunterricht). Sie haben vertiefte Doppelstunden im Ta-
gesunterricht (in anderer Form als die Klassen des Alexanderzweiges) und erhalten ein spezi-
elles Musikzeugnis, welches den weiteren Weg (beispielsweise ins Studium) erlaubt/erleichtert. 
Als „NRW-Musikprofil-Schule“ hat das Humboldt-Gymnasium (im Musikzweig) das Recht, die 
Schüler*innen dieses Zweiges mittels eines Tests auszuwählen. Bei zu hoher Nachfrage nach 
Plätzen im Musikzweig wird dadurch das „Überhang-Losverfahren“ vermieden. 
Bei der Berechnung der Aufnahmekapazität der Schule gemäß § 46 Absatz 1 Schulgesetz 
NRW in Verbindung mit § 6 Absatz 5 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schul-
gesetz NRW bleibt der Musikzweig unberücksichtigt. Folglich berechnet sich die Aufnahmeka-
pazität des Humboldtgymnasiums nach den sechs Eingangsklassen.  
 
Anordnung der sofortigen Vollziehung 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingeleg te 
Rechtsmittel Einzelner gegen die vorgesehene Festlegung der Eingangsklassen für den Musik-
zweig des Humboldt-Gymnasiums, Kartäuserwall 40, 50676 Köln-Altstadt/Süd zu einem erheb-
lichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicher-
weise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse 
der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2027/28 Klarheit über das zukünftige Schul-
platzangebot im Musikzweig des Humboldt-Gymnasiums zu haben. Daher ist bei Ausführung

3 
des Beschlusses die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichts-
ordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – Antrag der Schulkonferenz des Humboldt-Gymnasiums

Anlage 2 – Antrag der Schulkonferenz des Humboldt-Gymnasiums

924 Zeichen

Beschlussvorlage der Schulleitung für die SK vom 17.12.2025 
Erweiterung der Zügigkeit der Musikklassen vor dem Hintergrund der beschlossenen 
6-zügigen Sek I 
 
 
Antrag der Schulleitung des Humboldt-Gymnasiums an die Schulkonferenz vom 
17.12.2025 „Grundsätzliche Aufnahme von drei Musikklassen im Musikzweig im 
Kontext der 6-Zügigkeit als Antragsvorlage für den Schulträger, die Stadt Köln“ 
 
Die Schulkonferenz möge beschließen, dass das Humboldt-Gymnasium 
-  angleichend an die vom Rat der Stadt zum Schuljahr 2023/2024 beschlossene 
Zügigkeitserweiterung auf 6 Züge (Klassen pro Jahrgangsstufe in der Sek I) –  bei 
der Stadt Köln als Schulträger beantragt, fortan 3 Musikklassen pro 
Aufnahmeverfahren in der 5. Jahrgangsstufe einzurichten. 
Begründung: Im o.g. Ratsbeschluss zur Zügigkeitserweiterung wurde die 
Angleichung nicht ausdrücklich mit aufgenommen. Die vorliegende Beschlussvorlage 
holt dies nun nach.

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

773 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
Gemäß § 76 SchulG NRW ist die Schule u.a. bei einer Änderung im Sinne des § 81 Abs. 2 SchulG NRW 
zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt durch die Stellungnahme der Schulkonferenz. Die Schulkonferenz 
ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule und setzt sich aus gewählten Vertreter*innen der 
Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen der Schule zusammen. Diese Mitglieder repräsentieren die 
Schulöffentlichkeit.

Beratungsverlauf (3)

15.06.2026 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
25.06.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2026 Rat
TOP 10.9 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kartäuserwall 40

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Details

Aktenzeichen
0993/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.05.2026
Erstellt
07.04.2026 13:48