V/0873/2021
Lern-, Erfahrungs- und Aufenthaltsqualität auf den Schulhöfen unserer Stadt verbessern!
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Anlage A
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Anlage A zur V/0873/2021 Kurzüberblick Mit der Vorlage wird das weitere Vorgehen zum Antrag A-R/0020/2020 „Lern-, Erfahrungs- und Aufenthaltsqualität auf den Schulhöfen unserer Stadt verbessern!“ sowie dem Haushaltsbegleitantrag den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel: „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ sowie „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, mit breitem Freizeit- und Sportangebot, mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. Das Teilziel lautet: Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur Sanierung und Gestaltung von Schulhöfen Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein T eilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Maßnahmen tragen zur Herstellung sicherer Schulhöfe im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht bei. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Das Gesamtkonzept zur Sanierung und Gestaltung von Schulhöfen trägt zu einer barrierearmen, gendergerechten und ökologisch nachhaltigen Gestaltung bei, die das Wohlbefinden und die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen fördert.
A-R-0020-2020-Schulhöfe_
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Antrag an den Rat A-R/0020/2020
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
16.06.2020
Lern-, Erfahrungs- und Aufenthaltsqualität
auf den Schulhöfen unserer Stadt verbessern!
Ratsantrag
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Der Rat fordert die Verwaltung auf, einen „Aktionsplan Schulhöfe“ zu entwickeln, der den zuständigen
Fachausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Im Rahmen dieses Akti-
onsplans sollen folgende Maßnahmen bzw. Aspekte berücksichtigt werden:
1. Darstellung der baulichen Situation der Schulhöf e an den städtischen Schulen und Priorisie-
rung der Herstellung und Instandsetzung qualifizierter und qualitativ hochwertiger Schulhofge-
staltung an allen Schulen mit nachvollziehbarem Zeitplan; dabei soll ein nachhaltiges Gesamt-
konzept erstellt werden, das auf offenen und transparenten Kriterien basiert
2. bei allen Baumaßnahmen analog zur Schulbauerweit erungsplanung soll zeitgleich mit diesen
Baumaßnahmen eine entsprechende Planung erfolgen
3. Festlegung von grundlegenden Standards für die L ern-, Erfahrungs- und Aufenthaltsqualität
Münsteraner Schulhöfe; dabei sind bewegungsfördernde und kreative Elemente ebenso zu be-
rücksichtigen wie pädagogische Angebote (z. B. Schulgarten, Freiluftklassenzimmer, Bolzflä-
chen, u. a.) oder Nachhaltigkeitsaspekte
4. bei der konkreten Planung sind vorrangig die Sch ülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte
einzubeziehen; die Schulhöfe sollen naturnah gestaltet und die Möglichkeiten zur Entsiegelung
genutzt werden, um Naturerleben zu ermöglichen
5. Entwicklung eines Konzepts für die Nutzung und Z ugänglichkeit von Schulhöfen als Bewe-
gungs- und Aufenthaltsraum von Kindern und Jugendlichen außerhalb der festgelegten Schul-
zeiten
6. Bereitstellung der personellen und finanziellen Ressourcen zur Umsetzung des Aktionsplanes
Schulhöfe.
Begründung:
Schulhöfe sollen als wichtiger Lernort für Kinder ihrer Bedeutung entsprechend aufgewertet und bes-
ser genutzt werden können. Mit einem Aktionsplan Schulhöfe will die Stadt Münster als Schulträgerin
dieser besonderen Verantwortung für den Erfahrungs- und Lernort Schule systematisch und verstärkt
gerecht werden. Mit zunehmender Aufenthaltsdauer der Kinder an Schulen im Zuge des schulischen
Ganztages soll auch der Nutzungswert der münsterschen Schulhöfe als Lern- und Erfahrungsort für
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Kinder gestärkt werden. Nach Unterrichtsschluss sind viele Schulhöfe leere, unzugängliche und unge-
nutzte Flächen, z. T. mitten in der Stadt. Schulen, Schulhöfe und die Mensen als „Räume im Stadtteil“
sollten in Zukunft verstärkt für die Nutzung durch Bürger*innen geöffnet und in die Stadtteile eingebun-
den werden.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster
Dr. Michael Jung Stephan Brinktrine Michael Da uskardt
Doris Feldmann Philipp Hagemann Marius Herwig
Dr. Cornelia Jäger Mathias Kersting Michael Kle yboldt
Marianne Koch Thomas Kollmann Gaby Kubig-Stelti g
Hedwig Liekefedt Mustafa Schat Anne Schulze Wi ntzler
Petra Seyfferth Ludger Steinmann Beate Vilhjalm sson
Maria Winkel
Haushaltsbegleitantrag
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BÜNDNIS 90 | DIE GRÜNEN fon Volt REN ARHEN GA! Mönsren Ratsfraktion 22.02.2021 Haushalts-Begleitantrag Lern-, Erfahrungs- und Aufenthaltsqualität auf den Schulhöfen unserer Stadt verbessern! Die Verwaltung wird gebeten, einen „Aktionsplan Schulhöfe“ mit folgenden Schwerpunkten für ein umfassendes Maßnahmen-Konzept zu entwickeln-und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung bis zum 3. Quartal 2021 vorzulegen: 1. Darstellung der baulichen Situation der Schulhöfe an den städtischen Schulen. Priorisierung der Herstellung und Instandsetzung qualifizierter und qualitativ hochwertiger Schulhofgestaltung an allen Schulen mit nachvollziehbarem . Zeitplan. Dabei ist ein nachhaltiges. Gesamtkonzept zu erstellen, das auf offenen und transparenten Kriterien basiert. 2. Bei allen bereits beschlossenen Baumaßnahmen erfolgt die Schulhof-Planung zeitgleich zu der existierenden Schulbauerweiterungsplanung. 3. Festlegung von m orndkgSräen Standards für die Lern-, Erfahrungs- und - Aufenthaltsqualität Münsteraner Schulhöfe. Dabei sind bewegungsfördernde und kreative Elemente ebenso zu berücksichtigen wie pädagogische Angebote (z.B. Schulgarten, Freiluftklassenzimmer u.a.) und Nachhaltigkeitsaspekte. Die "Schulhöfe sollen naturnah gestaltet werden — dabei sind alle Möglichkeiten zur Entsiegelung zu prüfen. 4. Bei der konkreten Planung sind vorrangig die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte sowie die Schulmitwirkungsgremien einzubeziehen. 5. :Konzeptentwicklung für die Nutzung und Zugänglichkeit von Schulhöfen als 'Bewegungs- und Aufenthaltsraum von Kindern und Jugendlichen außerhalb der festgelegten Schulzeiten. 6. Bereitstellung der personellen und finanziellen Ressourcen zur Umsetzung des Aktionsplanes Schulhöfe. 7. Es werden 50.000 Euro im Haushaltsplan 2021 dafür veranschlagt, in den Folgejahren 2022 — 2024 jeweils 250.000 Euro. j Begründung: Schulhöfe sollen als bedeutender Lernort für Kinder ihrer Bedeutung entsprechend aufgewertet und besser genutzt werden können. Mit einem Aktionsplan Schulhöfe will die Stadt Münster als Schulträger dieser besonderen Verantwortung für den Erfahrungs- und Lernort Schule systematisch und verstärkt gerecht werden. Mit zunehmender Aufenthaltsdauer der Kinder an Schulen im Zuge des schulischen Ganztages soll auch der Nutzungswert der münsterschen Schulhöfe als Lern- und Erfahrungsort für Kinder gestärkt. Nach Unterrichtsschluss sind viele Schulhöfe leere, unzugängliche und ungenutzte Flächen, z.T. mitten in der Stadt. Schulen, Schulhöfe und die Mensen als „Räume im Stadtteil“ sollten in Zukunft verstärkt für die Nutzung durch Bürger*innen geöffnet und in die Stadtteile eingebunden werden. Christoph Kattentidt . Doris Feldmann Annika Perk Albert Wenzel Matthias Glomb . Helene Goldbeck Anja Kallfelz - Michael Kleyboldt Tim Pasch Jule Heinz-Fischer und Fraktion Leon Herbstmann ‚Ulrike Kötter ‚ökologisch. gerecht. | Volt „progressiv. ® & e . Die Münster- Koalition ‘2021-2025 Lern-, Erfahrungs- und 0301| + 50.000,00 € +250.000,00€ | +250. 000, co © + 350.000,00 € Aufenthaltsqualität auf : SR den Schulhöfen unserer Stadt verbessern! BÜNDNIS 90 Janin DIE GRÜNEN DEERSREWUTEIRTE Cal münsren s. Haushaltsbegleitantrag Christoph Kattentidt Doris Feldmann Annika Perk Albert Wenzel Matthias Glomb Helene Goldbeck Anja Kallfelz Michael Kleyboldt Tim Pasch Jule Heinz-Fischer und Fraktion Leon Herbstmann Ulrike Kötter und Fraktion’ Bündhis 90/Die Grünen/GAL- . SPD-Fraktion Im Rat der Stadt Münster Volt Ratsgruppe Münster Ratsfraktion Münster » Bahnhofstraße 9 ’ Drubbel 4 ö Windhorststraße 7 ° 48143 Münster 48143 Münster 48143 Münster geschaeftsstelle@spd-fraktlon-muenster.de ratsgruppe@volt-Muenster.de, \ 0251 93132785 ratsfraktion@ögruene-muenster.de 0251 45314 0251 899 58-10 .
Beschlussvorlage
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V/0873/2021 V/0873/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Lern-, Erfahrungs- und Aufenthaltsqualität auf den Schulhöfen unserer Stadt verbessern! - A-R/0020/2020 - Beratungsfolge 25.01.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 01.02.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 09.02.2022 Hauptausschuss Vorberatung 09.02.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Bericht der Verwaltung zum Antrag an den Rat A-R/0020/2020 „Lern-, Erfahrungs- und Aufenthaltsqualität auf den Schulhöfen unserer Stadt verbessern!“ wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Leistungen für die Erstellung eines Gesamtkonzeptes für die Herstellung und Instandsetzung qualifizierter und qualitativ hochwertiger Schulhofgestaltung einschließlich einer Bestandsaufnahme sowie die Erstellung eines Qualitätskatalogs zur Schulhofgestaltung an ein externes Planungs- / Ingenieurbüro zu vergeben. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen nur erfolgen kann, wenn die personellen Ressourcen rechtzeitig und dauerhaft zur Verfügung gestellt werden. Auch bezüglich des langfristigen Erhalts qualitativ hochwertiger Schulhöfe wird zusätzliches Personal für die Pflege und Unterhaltung notwendig sein. Der konkrete zusätzliche Personal- und Finanzbedarf lässt sich erst nach Erstellung des Gesamtkonzeptes einschätzen. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 17.01.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Hoffmann T elefon:492-6730 HoffmannJoerg@stadt- muenster.de - 5 - V/0873/2021 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahm e 0720 Sanierung von Schulaußenanlagen Auszahlungen 2022 168.000 Kosten für die Erstellung des Gesamtkonzept es; der Ansatz 2022 beträgt insges. 550.000 € Summe aller Auszahlungen/Saldo 168.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Zu 1.) Die Stadt Münster betreibt im gesamten Stadtgebiet 82 Schulen (45 Grundschulen, 3 Förderschulen, 1 Schule für Kranke, 1 Primus-Schule, 1 Sekundarschule, 4 Hauptschulen, 6 Realschulen, 11 Gymnasien, 2 Gesamtschulen, 6 Berufskollegs, 1 Städtische Berufsfachschule für pharmazeutisch- technische Assistenten/innen der Stadt Münster, 1 Weiterbildungskolleg) an über 110 Schulstandorten. Neben den Schulgebäuden haben die Schulhöfe vor allem in den Pausenzeiten sowie im OGS-Bereich eine große Bedeutung für die Schülerinnen und Schüler. Die Gestaltung vieler Schulhöfe entspricht dabei nicht mehr dem Zeitgeist eines attraktiven Pausenraums und auch der bautechnische Zustand lässt z.T .zu wünschen übrig. Zudem sind die Schulhöfe auch wichtige Spiel- und Aufenthaltsorte für die Kinder und Jugendlichen im jeweiligen Stadtquartier außerhalb der Schulzeiten. Daher hat die Verwaltung im Haushaltsplan 2015 eine Investitionsmaßnahme für die Sanierung von Schulaußenanlagen in Höhe von 150.000 € aufgenommen, die im Haushaltsplan 2019 auf 300.000 € erhöht wurde. Im Rahmen der Etatberatungen 2021 wurde der Ansatz im Zusammenhang mit dem o.g. politischen Antrag für 2021 um 50.000 € und für 2022 – 2024 auf insges. 550.000 € erhöht. Zudem stehen noch weitere 77.720 € für die Gestaltung von Schulhöfen zur Verfügung. Die Finanzmittel reichen derzeit aus, um die Verkehrssicherheit auf den Schulhöfen zu erhalten und gezielte Maßnahmen an einzelnen Schulen zur Verbesserung der Qualität durchzuführen. Darüber hinaus wird ein großer Handlungsbedarf auf Schulhöfen seitens der Verwaltung gesehen und der Antrag an den Rat A-R/0020/2020 „Lern-, Erfahrungs- und Aufenthaltsqualität auf den Schulhöfen unserer Stadt verbessern!“ (Anlage 1) sowie der zum T eilgleichlautende Haushaltsbegleitantrag des Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 22.02.2021 (Anlage 2) grundsätzlich positiv bewertet. - 5 - V/0873/2021 Im Rahmen der Anträge wurde die Berücksichtigung bestimmter Maßnahmen und Aspekte gefordert (im Folgenden fett gedruckt). 1. Darstellung der baulichen Situation der Schulhöfe an den städtischen Schulen. Priorisierung der Herstellung und Instandsetzung qualifizierter und qualitativ hochwertiger Schulhofgestaltung an allen Schulen mit nachvollziehbarem Zeitplan. Dabei ist ein nachhaltiges Gesamtkonzept zu erstellen, das auf offenen und transparenten Kriterien basiert. Die Sanierungs- bzw. Umgestaltungsbedarfe sämtlicher Schulhofflächen zu erfassen, zu bewerten und in einem Gesamtkonzept zusammenzufassen ist eine umfangreiche Aufgabe und kurzfristig nicht leistbar. Ein nachvollziehbares Gesamtkonzept wäre jedoch für die Steuerung zukünftiger Maßnahmen auf Schulhöfen hilfreich, ähnlich der Sanierungsrangfolge für Spielplätze. Daher soll die Aufgabe wie unter Beschlusspunkt 2 beschrieben an ein externes Planungs- / Ingenieurbüro vergeben werden. Bei der bisherigen Auswahl von Schulhöfen bzgl. einer Sanierung standen bislang hauptsächlich die Informationen aus den verschiedenen Sicherheitsinspektionen zur Verfügung. Dabei wurden neben der reinen Sanierung aber auch immer Verbesserungen für das Spiel- und Nutzungsverhalten der Schüler/innen angestrebt. Hier wurden auch u.a. Bedarfsmeldungen der Schulen, Anfragen der Schüler/innenvertretungen, Fördervereine berücksichtigt. Neben den sicherheitsrelevanten Kriterien sind bei der zukünftigen Bewertung weitere Kriterien, die den Zustand des Schulhofes qualitativ und quantitativ darstellen, zu ergänzen. Im Rahmen dieser ganzheitlichen freiraumplanerischen Betrachtung finden auch die unter 3. geforderten grundlegenden Standards Eingang in die Bewertung. Bei der Bewertung der Schulhoffläche sollten aber noch weitere Abhängigkeiten (vor allem bei Bewertungsgleichstand) berücksichtigt werden. Faktoren können u.a. Synergieeffekte mit anderen Baumaßnahmen, die Lage im Stadtgebiet und die entsprechende Demografie, die räumlichen Gegebenheiten, der Nutzungsdruck während und nach den Schulöffnungszeiten und das pädagogische Konzept sein. 2. Bei allen bereits beschlossenen Baumaßnahmen erfolgt die Schulhof-Planung zeitgleich zu der existierenden Schulbauerweiterungsplanung. Im Rahmen der Schulerweiterungsprojekte erfolgt innerhalb der Machbarkeitsstudie eine Analyse und Bewertung der Auswirkungen angedachter Hochbaumaßnahmen auf die Schulhofgestaltung und - nutzung, aber auch im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Gehölzbestand. Notwendige Maßnahmen zur Schulhofneu- bzw. -umgestaltung werden soweit möglich erfasst und ein Kostenrahmen ermittelt. Die eigentliche Planung der Schulhofflächen erfolgt im Anschluss an den Hochbauwettbewerb oder in Kombination als gemeinsamer Wettbewerb. Sie reagiert auf die hochbauliche Lösung und die damit verbundenen räumlichen Veränderungen im Freiraum, überwiegend einhergehend mit dem Verlust von Grünstrukturen sowie erhöhtem Nutzungsdruck durch eine Reduzierung der Schulhoffläche bei meist steigenden Schülerzahlen und längeren Nutzungszeiten. Das Verwaltungshandeln sowie die daraus resultierenden Vorschläge an die Politik bewegen sich hier im Spannungsfeld zwischen wachsender Stadt und den nur begrenzt zur Verfügung stehenden, bebaubaren Flächen. Die Zahl der Schüler und Schülerinnen steigt stetig, kurze Beine brauchen kurze Wege und im bebauten Umfeld stehen kaum Flächen für Schulbauten bereit, sodass zur Deckung der schulischen Bedarfe auf vorhandene Standorte mit den beschriebenen Auswirkungen zurückgegriffen werden muss. Bislang wurden bei allen umfangreicheren Schulerweiterungsprojekten auch die Schulhofflächen komplett oder zumindest in T eilenerneuert. Für 17 Grundschulen, 1 Gymnasium, 2 Realschulen und 3 Schulzentren wurde inzwischen ein Grundsatz- bzw. Errichtungsbeschluss zur Erweiterung bzw. zum - 5 - V/0873/2021 Neubau gefasst. Hier wurden bereits Schulhofplanungen unter Berücksichtigung des Gesamtbudgets eingeplant. Darüber hinaus bestehen Beschlüsse für zwei neue Grundschulen auf den Konversionsgebieten York und Oxford sowie für die Grundschule Albachten-Ost, bei denen selbstverständlich auch neue zeitgemäße Schulhöfe entwickelt werden. Anders verhält es sich bei den energetischen Sanierungen der Bestandsschulbauten ohne Erweiterung, in deren Rahmen die Schulhofflächen nicht grundsätzlich betrachtet werden. 3. Festlegung von grundlegenden Standards für die Lern-, Erfahrungs- und Aufenthaltsqualität Münsteraner Schulhöfe. Dabei sind bewegungsfördernde und kreative Elemente ebenso zu berücksichtigen wie pädagogische Angebote (z.B. Schulgarten, Freiluftklassenzimmer u.a.) und Nachhaltigkeitsaspekte. Die Schulhöfe sollen naturnah gestaltet werden – dabei sind alle Möglichkeiten zur Entsiegelung zu prüfen. Im Rahmen der Schulhofplanung werden seitens der Verwaltung neben den baurechtlichen Vorgaben, Leitungssanierungen, dem Themenblock Inklusion und Barrierefreiheit sowie den Vorgaben zur Verkehrssicherheit auch zeitgemäße Planungsansätze aus dem Bereich der Schulhofgestaltung berücksichtigt. Dazu gehören u.a. die Themen Klimaanpassung (z.B. Umgang mit Niederschlagswasser, Beschattung, Schutz vor Überhitzung, Naturerfahrung), Gendergerechtigkeit, altersspezifische Angebote, Sinnes- und Bewegungswahrnehmung und vielfältige Materialität, Raumgestaltung für Aufenthalt und ein breites Bewegungsangebot, soziale Kontrolle und Sicherheit, Vernetzung ins Stadtquartier, nachhaltige Mobilität usw. Ein zusammenfassendes Werk zur Festlegung von grundlegenden Standards im Sinne einer Checkliste kann zukünftig bei der Kommunikation und im Planungsablauf hilfreich sein sowie als Bewertungsgrundlage dienen. Die naturnahe Gestaltung und Entsiegelung von Schulhöfen muss bei jeder Maßnahme einzeln betrachtet werden. Bei den Schulerweiterungsmaßnahmen mit der Nachverdichtung der Gebäudestruktur und der dadurch entstehenden Reduzierung von Schulhofflächen bei gleichzeitig steigendem Nutzungsdruck hat sich gezeigt, dass eine naturnahe Gestaltung bzw. Entsiegelung von Schulhofflächen schwierig ist. Die Schulhöfe benötigten Spielangebote und befestigte sowie multifunktional nutzbare Flächen, die für einen kurzen Zeitraum (Pause) eine intensive Nutzung vieler Schülerinnen und Schüler ermöglichen. Besonders Pflanzflächen (Spielgebüsche) oder Rasenflächen werden vor allem bei kompakten Schulhöfen stark belastet und haben nicht ausreichend Zeit, um sich von der Nutzung zu erholen, da Ausweichflächen fehlen. Hat ein Schulhof ausreichend Fläche, wo sich der Spiel- und Nutzungsdruck verteilt, ist eine naturnahe Gestaltung und Entsiegelung möglich. Auch wenn eine naturnahe Schulhofgestaltung schwierig ist, können ökologisch wertvolle Punkte dennoch häufig realisiert werden, z.B. Schatten spendende Elemente wie Baumdächer, Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge oder pädagogische Ansätze wie Schulgärten oder kleine Biotope. 4. Bei der konkreten Planung sind vorrangig die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte sowie die Schulmitwirkungsgremien einzubeziehen. Schülerinnen und Schüler werden bei der Neugestaltung von Schulhöfen regelmäßig mit einbezogen. Dabei kann die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler unterschiedlich intensiv erfolgen. Hier werden in Rücksprache und unter Berücksichtigung der pädagogischen Konzepte der Schule verschiedene Beteiligungsmethoden genutzt. An der Pleisterschule haben z.B. die Lehrerinnen und Lehrer Planmaterialien mit in den Unterricht genommen und mit den Schülerinnen und Schülern Ideen - 5 - V/0873/2021 gesammelt. Die Ergebnisse wurden dann von den Klassensprechern dem Planungsteam vorgestellt. An der Dreifaltigkeitsschule fand ein Planungsworkshop mit dem Schülerparlament statt. Im Vorfeld hatten die Vertreterinnen und Vertreter des Schülerparlaments aber auch schon Ideen in ihren Klassen gesammelt. An der Thomas-Morus-Schule wurde eine kindgerechte Umfrage, an der sich alle Schülerinnen und Schüler beteiligen konnten, durchgeführt. Schulleitung und Lehrerkollegium haben im Rahmen der Planung ebenfalls Möglichkeiten, Vorschläge zu unterbreiten. Auch können sich auf Wunsch der Elternbeirat oder andere Schulgremien zur Schulhofgestaltung äußern. Hier ist meistens die Schulleitung die Schnittstelle, die die Informationen zusammenführt. 5. Konzeptentwicklung für die Nutzung und Zugänglichkeit von Schulhöfen als Bewegungs- und Aufenthaltsraum von Kindern und Jugendlichen außerhalb der festgelegten Schulzeiten. Es besteht eine Satzung zur außerschulischen Nutzung der Schulhöfe städtischer Schulen (kurz: Schulhofsatzung) aus dem Jahre 2002. Diese beinhaltet u.a., dass die Schulhöfe außerhalb der Schulzeiten Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren zum Spielen zur Verfügung stehen. Es dürfen auch ältere Jugendliche die Schulhöfe nutzen, sofern sie die jüngeren Kinder und Jugendlichen nicht behindern. Der Zeitraum der Nutzung ist bis 21.00 h, längstens aber bis zum Einbruch der Dunkelheit erlaubt. An Samstagen ist lediglich die Nutzung bis 18.00 h gestattet und Sonn- und Feiertage sind momentan von der Nutzung ausgeschlossen. Aufgrund auch eines weiteren Ratsantrags von CDU und Bündnis90/Die Grünen (A-R/0002/2020) wird gerade vom Amt für Schule und Weiterbildung eine Neuregelung der Schulhofsatzung erarbeitet. In dieser soll geregelt sein, dass die Schulhöfe auch an Sonn- und Feiertagen zum Spielen freigegeben werden. Die neue Schulhofsatzung soll den politischen Gremien Anfang des Jahres 2022 zur Beratung vorgelegt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch die zunehmende Attraktivität der Schulhofflächen und die gewünschte verstärkte Nutzung ebenfalls höhere Geräuschbelastungen zu erwarten sein werden. Dadurch erhöht sich das Risiko von Anwohnerbeschwerden. Zusammenfassend kann jedoch gesagt werden, dass die Schulhöfe grundsätzlich bereits jetzt für Kinder und Jugendliche zum Spielen freigegeben sind. 6. Bereitstellung der personellen und finanziellen Ressourcen zur Umsetzung des Aktionsplanes Schulhöfe. Sobald die Bestandsaufnahme und Bewertung abgeschlossen ist und ein Gesamtkonzept erstellt wurde, können die benötigten finanziellen Ressourcen für die nächsten Jahre benannt werden. Hiervon abhängig sind auch die personellen Ressourcen, die benötigt werden, so dass sich hier leider eine zeitliche Dissonanz ergeben wird. D.h. die zur Verfügung gestellten Finanzmittel können erst verausgabt werden, wenn das benötigte Personal vorhanden ist. 7. Es werden 50.000 Euro im Haushaltsplan 2021 dafür veranschlagt, in den Folgejahren 2022 – 2024 jeweils 250.000 Euro. Gemäß Haushaltsantrag wurde in der Produktgruppe 0301 (Leistungen für Schulen) die Investitionsmaßnahme 0720 (Sanierung von Schulaußenanlagen) erhöht. Im Jahr 2021 wurden die zusätzlichen Finanzmittel im Rahmen der Schulhofsanierung Overbergschule gebunden. Eine Verwendung der Finanzmittel für 2022ff ist noch nicht abschließend geklärt. Ursprünglich vorgesehen ist in 2022 die Sanierung des Schulhofes der Aegidii-Ludgeri-Schule und der 3. Bauabschnitt der Martin-Luther-Schule. Zudem soll das Gesamtkonzept als Grundlage für weitere Sanierungen hieraus - 5 - V/0873/2021 finanziert werden. Zu 2.) Eine Bearbeitung des Antrages bzw. die Vorstellung von Ergebnissen ist aufgrund der umfangreichen Aufgabenstellung und der ausgelasteten Personalkapazitäten im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie im Amt für Schule und Weiterbildung kurzfristig nicht möglich. Derzeit werden Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen von Schulen priorisiert bearbeitet. Für die geforderte Bestandsaufnahme der Gesamtsituation der Schulhöfe inklusive Zustands- und Ausstattungsangebot sowie eine Erarbeitung eines aussagekräftigen Gesamtkonzeptes zur Sanierung mit belastbaren Kosten, stehen derzeit keine Personalressourcen zur Verfügung. Da auch seitens der Verwaltung die Notwendigkeit gesehen wird, soll ein externes Planungs- / Ingenieurbüro für die Durchführung der Aufgabe beauftragt werden. Ein entsprechendes Vergabeverfahren ist hierfür durchzuführen. Inhalt des Auftrages soll eine Bestandsaufnahme und Bewertung u.a. des bautechnischen Zustandes, der Verkehrssicherheit, des Spiel- und Sportwertes, des Aufenthaltswertes, von pädagogischen Angeboten, der Barrierefreiheit, von Erschließungsfunktionen sowie ökologischer Belange im Sinne von Grün- und Gehölzbestand und Regenwassermanagement sein. Nach der Bestandsaufnahme und Bewertung der Schulhöfe soll der Auftragnehmer eine Sanierungsrangfolge erstellen und den Sanierungsaufwand und Kostenrahmen je Maßnahme ermitteln. Im Rahmen des Auftrags soll zuerst ein Qualitätskatalog in Form einer Checkliste mit den grundlegenden Standards (funktional und qualitativ) für die Gestaltung von Schulhöfen erarbeitet werden. Hierbei ist zwischen Grundschulen und weiterführenden Schulen zu unterscheiden. Sie dient im Rahmen der Bestandsaufnahme auch als Bewertungsgrundlage. Förderschulen sind in Hinblick auf die speziellen Förderbedarfe auf Grundlage des Qualitätskatalogs individuell zu betrachten. Die Erstellung des Gesamtkonzeptes soll in zwei Abschnitten erfolgen. Zuerst sollen alle Grundschulen, die nicht durch eine Schulerweiterung betroffen sind, untersucht werden. Anschließend sollen die weiterführenden Schulen, die nicht durch eine Schulerweiterung betroffen sind, bearbeitet werden. Mit dem Abschluss des Gesamtkonzeptes ist ca. 1 Jahr nach Auftragserteilung zu rechnen. Die Kosten für die Erstellung des Gesamtkonzeptes werden auf ca. 168.000 € geschätzt. Zu 3.) Für die Umsetzung zusätzlicher Instandsetzungs- und Gestaltungsmaßnahmen, die aus dem Gesamtkonzept resultieren, sind sowohl eventuell im Amt für Schule und Weiterbildung als auch im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit neue Personalstellen notwendig. Aufgrund der Erfahrungen aus den bisherigen Personalbedarfen bei Schulhofsanierungen ist im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit mindestens 1,0 Stellenanteil einzuplanen. Für den zusätzlichen Bedarf im Amt für Schule und Weiterbildung, der sich insbesondere auf den Bereich der laufenden Unterhaltung der Flächen und damit auf den Bereich der Hausmeisterdienste bezieht, sind die Stellenanteile erst zu ermitteln, wenn die Sanierung geplant ist. Die genauen Stellenanteile sind abhängig vom Umfang der Maßnahmen mit entsprechend zur Verfügung gestellten Finanzmitteln in Verbindung mit den zeitlichen Vorgaben. Für die Fortschreibung und Ergänzung des Gesamtkonzeptes als Steuerungsinstrument für die Gestaltung und Instandsetzung von Schulhöfen sind die Personalressourcen dauerhaft zu erhalten. - 5 - V/0873/2021 Hierzu gehört auch die Ergänzung von Schulhöfen aus dem Schulerweiterungsprogramm oder die Anpassung von Standards sowie die regelmäßige Berichterstattung in politischen Gremien. Neben den Ressourcen für die Planung, Koordinierung und Betreuung der notwendigen Baumaßnahmen sind auch dauerhaft Personal- und Finanzressourcen für die Pflege- und Unterhaltung zur Verfügung zu stellen. Denn eine Anpassung der Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen ist notwendig, damit die Schülerinnen und Schüler die Qualitäten der sanierten und aufgewerteten Schulhöfe langfristig nutzen können. Dies betrifft sowohl die Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister als auch die Gärtnerinnen und Gärtner. Als Beispiel kann hier der Wunsch nach Ballspielflächen mit belastbaren Sportböden wie Kunstrasen oder Kunststoffbelag genannt werden. Diese unterscheiden sich von einfachen asphaltierten Schulhofflächen, wie sie bislang bestehen, durch höheren Zeitaufwand und erhöhte Pflegeintensität und benötigen für eine lange und nachhaltige Lebenszeit qualifizierte Pflege durch Fachkräfte. Der zusätzliche Personal- und Finanzbedarf lässt sich erst nach Erstellung des Gesamtkonzeptes einschätzen. i.V. gez. Matthias Peck Stadtrat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Antrag A-R/0020/2020 Anlage 2: Haushaltsbegleitantrag vom 22.02.2021
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Bahnhofstraße 9
- Drubbel 4
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Details
- Aktenzeichen
- V/0873/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.12.2021
- Erstellt
- 17.11.2021 16:06