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V/0873/2021

Lern-, Erfahrungs- und Aufenthaltsqualität auf den Schulhöfen unserer Stadt verbessern!

Vorlagen 06.12.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.04.2022, TOP 23

Anlage A

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Ansehen

A-R-0020-2020-Schulhöfe_

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Ansehen

Haushaltsbegleitantrag

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

1689 Zeichen

Anlage A zur V/0873/2021
Kurzüberblick
Mit der Vorlage wird das weitere Vorgehen zum Antrag A-R/0020/2020 „Lern-, Erfahrungs- und
Aufenthaltsqualität auf den Schulhöfen unserer Stadt verbessern!“ sowie dem
Haushaltsbegleitantrag den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel: „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-,
Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ sowie „Wir werden Münster zu einer Stadt mit
höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, mit
breitem Freizeit- und Sportangebot, mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer
Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt.
Das Teilziel lautet: Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur Sanierung und Gestaltung von
Schulhöfen
Finanzierung
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein
Im Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein
Bereits veranschlagt? X Ja Nein T eilw.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
X überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Die Maßnahmen tragen zur Herstellung sicherer Schulhöfe im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht bei.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Das Gesamtkonzept zur Sanierung und Gestaltung von Schulhöfen trägt zu einer barrierearmen,
gendergerechten und ökologisch nachhaltigen Gestaltung bei, die das Wohlbefinden und die
Gesundheit von Kindern und Jugendlichen fördert.

A-R-0020-2020-Schulhöfe_

3269 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0020/2020  
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
 
 
16.06.2020 
Lern-, Erfahrungs- und Aufenthaltsqualität  
auf den Schulhöfen unserer Stadt verbessern! 
Ratsantrag 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:  
 
Der Rat fordert die Verwaltung auf, einen „Aktionsplan Schulhöfe“ zu entwickeln, der den zuständigen 
Fachausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Im Rahmen dieses Akti- 
onsplans sollen folgende Maßnahmen bzw. Aspekte berücksichtigt werden: 
 
1. Darstellung der baulichen Situation der Schulhöf e an den städtischen Schulen und Priorisie- 
rung der Herstellung und Instandsetzung qualifizierter und qualitativ hochwertiger Schulhofge- 
staltung an allen Schulen mit nachvollziehbarem Zeitplan; dabei soll ein nachhaltiges Gesamt- 
konzept erstellt werden, das auf offenen und transparenten Kriterien basiert 
2. bei allen Baumaßnahmen analog zur Schulbauerweit erungsplanung soll zeitgleich mit diesen 
Baumaßnahmen eine entsprechende Planung erfolgen 
3. Festlegung von grundlegenden Standards für die L ern-, Erfahrungs- und Aufenthaltsqualität 
Münsteraner Schulhöfe; dabei sind bewegungsfördernde und kreative Elemente ebenso zu be- 
rücksichtigen wie pädagogische Angebote (z. B. Schulgarten, Freiluftklassenzimmer, Bolzflä- 
chen, u. a.) oder Nachhaltigkeitsaspekte  
4. bei der konkreten Planung sind vorrangig die Sch ülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte 
einzubeziehen; die Schulhöfe sollen naturnah gestaltet und die Möglichkeiten zur Entsiegelung 
genutzt werden, um Naturerleben zu ermöglichen 
5. Entwicklung eines Konzepts für die Nutzung und Z ugänglichkeit von Schulhöfen als Bewe- 
gungs- und Aufenthaltsraum von Kindern und Jugendlichen außerhalb der festgelegten Schul- 
zeiten 
6. Bereitstellung der personellen und finanziellen Ressourcen zur Umsetzung des Aktionsplanes 
Schulhöfe. 
 
 
Begründung:  
 
Schulhöfe sollen als wichtiger Lernort für Kinder ihrer Bedeutung entsprechend aufgewertet und bes- 
ser genutzt werden können. Mit einem Aktionsplan Schulhöfe will die Stadt Münster als Schulträgerin 
dieser besonderen Verantwortung für den Erfahrungs- und Lernort Schule systematisch und verstärkt 
gerecht werden. Mit zunehmender Aufenthaltsdauer der Kinder an Schulen im Zuge des schulischen 
Ganztages soll auch der Nutzungswert der münsterschen Schulhöfe als Lern- und Erfahrungsort für

2 
 
 
 
Kinder gestärkt werden. Nach Unterrichtsschluss sind viele Schulhöfe leere, unzugängliche und unge- 
nutzte Flächen, z. T. mitten in der Stadt. Schulen, Schulhöfe und die Mensen als „Räume im Stadtteil“ 
sollten in Zukunft verstärkt für die Nutzung durch Bürger*innen geöffnet und in die Stadtteile eingebun- 
den werden. 
 
 
  
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung   Stephan Brinktrine    Michael Da uskardt  
Doris Feldmann   Philipp Hagemann   Marius Herwig  
Dr. Cornelia Jäger   Mathias Kersting   Michael Kle yboldt 
Marianne Koch   Thomas Kollmann   Gaby Kubig-Stelti g 
Hedwig Liekefedt   Mustafa Schat    Anne Schulze Wi ntzler  
Petra Seyfferth   Ludger Steinmann   Beate Vilhjalm sson  
     Maria Winkel

Haushaltsbegleitantrag

3785 Zeichen

BÜNDNIS 90 |
DIE GRÜNEN fon Volt
REN ARHEN GA! Mönsren Ratsfraktion

22.02.2021

Haushalts-Begleitantrag

Lern-, Erfahrungs- und Aufenthaltsqualität auf den Schulhöfen unserer Stadt
verbessern!

Die Verwaltung wird gebeten, einen „Aktionsplan Schulhöfe“ mit folgenden
Schwerpunkten für ein umfassendes Maßnahmen-Konzept zu entwickeln-und dem
Ausschuss für Schule und Weiterbildung bis zum 3. Quartal 2021 vorzulegen:

1. Darstellung der baulichen Situation der Schulhöfe an den städtischen Schulen.
Priorisierung der Herstellung und Instandsetzung qualifizierter und qualitativ
hochwertiger Schulhofgestaltung an allen Schulen mit nachvollziehbarem

. Zeitplan. Dabei ist ein nachhaltiges. Gesamtkonzept zu erstellen, das auf offenen
und transparenten Kriterien basiert.

2. Bei allen bereits beschlossenen Baumaßnahmen erfolgt die Schulhof-Planung
zeitgleich zu der existierenden Schulbauerweiterungsplanung.

3. Festlegung von m orndkgSräen Standards für die Lern-, Erfahrungs- und
- Aufenthaltsqualität Münsteraner Schulhöfe. Dabei sind bewegungsfördernde und
kreative Elemente ebenso zu berücksichtigen wie pädagogische Angebote (z.B.
Schulgarten, Freiluftklassenzimmer u.a.) und Nachhaltigkeitsaspekte. Die
"Schulhöfe sollen naturnah gestaltet werden — dabei sind alle Möglichkeiten zur
Entsiegelung zu prüfen.

4. Bei der konkreten Planung sind vorrangig die Schülerinnen und Schüler, die
Lehrkräfte sowie die Schulmitwirkungsgremien einzubeziehen.

5. :Konzeptentwicklung für die Nutzung und Zugänglichkeit von Schulhöfen als
'Bewegungs- und Aufenthaltsraum von Kindern und Jugendlichen außerhalb der
festgelegten Schulzeiten.

6. Bereitstellung der personellen und finanziellen Ressourcen zur Umsetzung des
Aktionsplanes Schulhöfe.

7. Es werden 50.000 Euro im Haushaltsplan 2021 dafür veranschlagt, in den
Folgejahren 2022 — 2024 jeweils 250.000 Euro. j

Begründung:

Schulhöfe sollen als bedeutender Lernort für Kinder ihrer Bedeutung entsprechend
aufgewertet und besser genutzt werden können. Mit einem Aktionsplan Schulhöfe
will die Stadt Münster als Schulträger dieser besonderen Verantwortung für den
Erfahrungs- und Lernort Schule systematisch und verstärkt gerecht werden. Mit
zunehmender Aufenthaltsdauer der Kinder an Schulen im Zuge des schulischen
Ganztages soll auch der Nutzungswert der münsterschen Schulhöfe als Lern- und
Erfahrungsort für Kinder gestärkt. Nach Unterrichtsschluss sind viele Schulhöfe leere,
unzugängliche und ungenutzte Flächen, z.T. mitten in der Stadt. Schulen, Schulhöfe
und die Mensen als „Räume im Stadtteil“ sollten in Zukunft verstärkt für die Nutzung
durch Bürger*innen geöffnet und in die Stadtteile eingebunden werden.

Christoph Kattentidt . Doris Feldmann Annika Perk
Albert Wenzel Matthias Glomb . Helene Goldbeck
Anja Kallfelz - Michael Kleyboldt Tim Pasch

Jule Heinz-Fischer und Fraktion

Leon Herbstmann
‚Ulrike Kötter

‚ökologisch.

gerecht.

| Volt „progressiv. ® & e
. Die Münster- Koalition
‘2021-2025

Lern-, Erfahrungs- und 0301| + 50.000,00 € +250.000,00€ | +250. 000, co © + 350.000,00 €
Aufenthaltsqualität auf : SR

den Schulhöfen unserer

Stadt verbessern!

BÜNDNIS 90 Janin
DIE GRÜNEN

DEERSREWUTEIRTE Cal münsren

s. Haushaltsbegleitantrag

Christoph Kattentidt Doris Feldmann Annika Perk
Albert Wenzel Matthias Glomb Helene Goldbeck
Anja Kallfelz Michael Kleyboldt Tim Pasch

Jule Heinz-Fischer und Fraktion

Leon Herbstmann
Ulrike Kötter

und Fraktion’

Bündhis 90/Die Grünen/GAL- . SPD-Fraktion Im Rat der Stadt Münster Volt Ratsgruppe Münster

Ratsfraktion Münster » Bahnhofstraße 9 ’ Drubbel 4 ö

Windhorststraße 7 ° 48143 Münster 48143 Münster

48143 Münster geschaeftsstelle@spd-fraktlon-muenster.de ratsgruppe@volt-Muenster.de,
\ 0251 93132785

ratsfraktion@ögruene-muenster.de 0251 45314
0251 899 58-10 .

Beschlussvorlage

19851 Zeichen

V/0873/2021
V/0873/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Lern-, Erfahrungs- und Aufenthaltsqualität auf den Schulhöfen unserer Stadt verbessern!
- A-R/0020/2020 -
Beratungsfolge
25.01.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
01.02.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
09.02.2022 Hauptausschuss Vorberatung
09.02.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Bericht der Verwaltung zum Antrag an den Rat A-R/0020/2020 „Lern-, Erfahrungs- und
Aufenthaltsqualität auf den Schulhöfen unserer Stadt verbessern!“ wird zur Kenntnis
genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Leistungen für die Erstellung eines Gesamtkonzeptes für
die Herstellung und Instandsetzung qualifizierter und qualitativ hochwertiger
Schulhofgestaltung einschließlich einer Bestandsaufnahme sowie die Erstellung eines
Qualitätskatalogs zur Schulhofgestaltung an ein externes Planungs- / Ingenieurbüro zu
vergeben.
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen nur erfolgen
kann, wenn die personellen Ressourcen rechtzeitig und dauerhaft zur Verfügung gestellt
werden. Auch bezüglich des langfristigen Erhalts qualitativ hochwertiger Schulhöfe wird
zusätzliches Personal für die Pflege und Unterhaltung notwendig sein. Der konkrete
zusätzliche Personal- und Finanzbedarf lässt sich erst nach Erstellung des Gesamtkonzeptes
einschätzen.
Amt für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit
17.01.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Hoffmann
T elefon:492-6730
HoffmannJoerg@stadt-
muenster.de

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V/0873/2021
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahm
e
0720 Sanierung von
Schulaußenanlagen
Auszahlungen 2022 168.000 Kosten für die
Erstellung des
Gesamtkonzept
es;
der Ansatz
2022 beträgt
insges. 550.000
€
Summe aller Auszahlungen/Saldo 168.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g.
Produktgruppe veranschlagt.
Begründung:
Zu 1.)
Die Stadt Münster betreibt im gesamten Stadtgebiet 82 Schulen (45 Grundschulen, 3 Förderschulen,
1 Schule für Kranke, 1 Primus-Schule, 1 Sekundarschule, 4 Hauptschulen, 6 Realschulen, 11
Gymnasien, 2 Gesamtschulen, 6 Berufskollegs, 1 Städtische Berufsfachschule für pharmazeutisch-
technische Assistenten/innen der Stadt Münster, 1 Weiterbildungskolleg) an über 110
Schulstandorten. Neben den Schulgebäuden haben die Schulhöfe vor allem in den Pausenzeiten
sowie im OGS-Bereich eine große Bedeutung für die Schülerinnen und Schüler. Die Gestaltung vieler
Schulhöfe entspricht dabei nicht mehr dem Zeitgeist eines attraktiven Pausenraums und auch der
bautechnische Zustand lässt z.T .zu wünschen übrig. Zudem sind die Schulhöfe auch wichtige Spiel-
und Aufenthaltsorte für die Kinder und Jugendlichen im jeweiligen Stadtquartier außerhalb der
Schulzeiten.
Daher hat die Verwaltung im Haushaltsplan 2015 eine Investitionsmaßnahme für die Sanierung von
Schulaußenanlagen in Höhe von 150.000 € aufgenommen, die im Haushaltsplan 2019 auf 300.000 €
erhöht wurde. Im Rahmen der Etatberatungen 2021 wurde der Ansatz im Zusammenhang mit dem
o.g. politischen Antrag für 2021 um 50.000 € und für 2022 – 2024 auf insges. 550.000 € erhöht.
Zudem stehen noch weitere 77.720 € für die Gestaltung von Schulhöfen zur Verfügung. Die
Finanzmittel reichen derzeit aus, um die Verkehrssicherheit auf den Schulhöfen zu erhalten und
gezielte Maßnahmen an einzelnen Schulen zur Verbesserung der Qualität durchzuführen.
Darüber hinaus wird ein großer Handlungsbedarf auf Schulhöfen seitens der Verwaltung gesehen und
der Antrag an den Rat A-R/0020/2020 „Lern-, Erfahrungs- und Aufenthaltsqualität auf den Schulhöfen
unserer Stadt verbessern!“ (Anlage 1) sowie der zum T eilgleichlautende Haushaltsbegleitantrag des
Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 22.02.2021 (Anlage 2) grundsätzlich positiv bewertet.

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V/0873/2021
Im Rahmen der Anträge wurde die Berücksichtigung bestimmter Maßnahmen und Aspekte gefordert
(im Folgenden fett gedruckt).
1. Darstellung der baulichen Situation der Schulhöfe an den städtischen Schulen.
Priorisierung der Herstellung und Instandsetzung qualifizierter und qualitativ
hochwertiger Schulhofgestaltung an allen Schulen mit nachvollziehbarem Zeitplan.
Dabei ist ein nachhaltiges Gesamtkonzept zu erstellen, das auf offenen und
transparenten Kriterien basiert.
Die Sanierungs- bzw. Umgestaltungsbedarfe sämtlicher Schulhofflächen zu erfassen, zu bewerten
und in einem Gesamtkonzept zusammenzufassen ist eine umfangreiche Aufgabe und kurzfristig nicht
leistbar. Ein nachvollziehbares Gesamtkonzept wäre jedoch für die Steuerung zukünftiger
Maßnahmen auf Schulhöfen hilfreich, ähnlich der Sanierungsrangfolge für Spielplätze. Daher soll die
Aufgabe wie unter Beschlusspunkt 2 beschrieben an ein externes Planungs- / Ingenieurbüro
vergeben werden.
Bei der bisherigen Auswahl von Schulhöfen bzgl. einer Sanierung standen bislang hauptsächlich die
Informationen aus den verschiedenen Sicherheitsinspektionen zur Verfügung. Dabei wurden neben
der reinen Sanierung aber auch immer Verbesserungen für das Spiel- und Nutzungsverhalten der
Schüler/innen angestrebt. Hier wurden auch u.a. Bedarfsmeldungen der Schulen, Anfragen der
Schüler/innenvertretungen, Fördervereine berücksichtigt. Neben den sicherheitsrelevanten Kriterien
sind bei der zukünftigen Bewertung weitere Kriterien, die den Zustand des Schulhofes qualitativ und
quantitativ darstellen, zu ergänzen. Im Rahmen dieser ganzheitlichen freiraumplanerischen
Betrachtung finden auch die unter 3. geforderten grundlegenden Standards Eingang in die
Bewertung.
Bei der Bewertung der Schulhoffläche sollten aber noch weitere Abhängigkeiten (vor allem bei
Bewertungsgleichstand) berücksichtigt werden. Faktoren können u.a. Synergieeffekte mit anderen
Baumaßnahmen, die Lage im Stadtgebiet und die entsprechende Demografie, die räumlichen
Gegebenheiten, der Nutzungsdruck während und nach den Schulöffnungszeiten und das
pädagogische Konzept sein.
2. Bei allen bereits beschlossenen Baumaßnahmen erfolgt die Schulhof-Planung
zeitgleich zu der existierenden Schulbauerweiterungsplanung.
Im Rahmen der Schulerweiterungsprojekte erfolgt innerhalb der Machbarkeitsstudie eine Analyse und
Bewertung der Auswirkungen angedachter Hochbaumaßnahmen auf die Schulhofgestaltung und -
nutzung, aber auch im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Gehölzbestand. Notwendige
Maßnahmen zur Schulhofneu- bzw. -umgestaltung werden soweit möglich erfasst und ein
Kostenrahmen ermittelt. Die eigentliche Planung der Schulhofflächen erfolgt im Anschluss an den
Hochbauwettbewerb oder in Kombination als gemeinsamer Wettbewerb. Sie reagiert auf die
hochbauliche Lösung und die damit verbundenen räumlichen Veränderungen im Freiraum,
überwiegend einhergehend mit dem Verlust von Grünstrukturen sowie erhöhtem Nutzungsdruck durch
eine Reduzierung der Schulhoffläche bei meist steigenden Schülerzahlen und längeren
Nutzungszeiten.
Das Verwaltungshandeln sowie die daraus resultierenden Vorschläge an die Politik bewegen sich hier
im Spannungsfeld zwischen wachsender Stadt und den nur begrenzt zur Verfügung stehenden,
bebaubaren Flächen. Die Zahl der Schüler und Schülerinnen steigt stetig, kurze Beine brauchen
kurze Wege und im bebauten Umfeld stehen kaum Flächen für Schulbauten bereit, sodass zur
Deckung der schulischen Bedarfe auf vorhandene Standorte mit den beschriebenen Auswirkungen
zurückgegriffen werden muss.
Bislang wurden bei allen umfangreicheren Schulerweiterungsprojekten auch die Schulhofflächen
komplett oder zumindest in T eilenerneuert. Für 17 Grundschulen, 1 Gymnasium, 2 Realschulen und 3
Schulzentren wurde inzwischen ein Grundsatz- bzw. Errichtungsbeschluss zur Erweiterung bzw. zum

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V/0873/2021
Neubau gefasst. Hier wurden bereits Schulhofplanungen unter Berücksichtigung des Gesamtbudgets
eingeplant.
Darüber hinaus bestehen Beschlüsse für zwei neue Grundschulen auf den Konversionsgebieten York
und Oxford sowie für die Grundschule Albachten-Ost, bei denen selbstverständlich auch neue
zeitgemäße Schulhöfe entwickelt werden.
Anders verhält es sich bei den energetischen Sanierungen der Bestandsschulbauten ohne
Erweiterung, in deren Rahmen die Schulhofflächen nicht grundsätzlich betrachtet werden.
3. Festlegung von grundlegenden Standards für die Lern-, Erfahrungs- und
Aufenthaltsqualität Münsteraner Schulhöfe. Dabei sind bewegungsfördernde und
kreative Elemente ebenso zu berücksichtigen wie pädagogische Angebote (z.B.
Schulgarten, Freiluftklassenzimmer u.a.) und Nachhaltigkeitsaspekte. Die Schulhöfe
sollen naturnah gestaltet werden – dabei sind alle Möglichkeiten zur Entsiegelung zu
prüfen.
Im Rahmen der Schulhofplanung werden seitens der Verwaltung neben den baurechtlichen Vorgaben,
Leitungssanierungen, dem Themenblock Inklusion und Barrierefreiheit sowie den Vorgaben zur
Verkehrssicherheit auch zeitgemäße Planungsansätze aus dem Bereich der Schulhofgestaltung
berücksichtigt. Dazu gehören u.a. die Themen Klimaanpassung (z.B. Umgang mit
Niederschlagswasser, Beschattung, Schutz vor Überhitzung, Naturerfahrung), Gendergerechtigkeit,
altersspezifische Angebote, Sinnes- und Bewegungswahrnehmung und vielfältige Materialität,
Raumgestaltung für Aufenthalt und ein breites Bewegungsangebot, soziale Kontrolle und Sicherheit,
Vernetzung ins Stadtquartier, nachhaltige Mobilität usw. Ein zusammenfassendes Werk zur
Festlegung von grundlegenden Standards im Sinne einer Checkliste kann zukünftig bei der
Kommunikation und im Planungsablauf hilfreich sein sowie als Bewertungsgrundlage dienen.
Die naturnahe Gestaltung und Entsiegelung von Schulhöfen muss bei jeder Maßnahme einzeln
betrachtet werden. Bei den Schulerweiterungsmaßnahmen mit der Nachverdichtung der
Gebäudestruktur und der dadurch entstehenden Reduzierung von Schulhofflächen bei gleichzeitig
steigendem Nutzungsdruck hat sich gezeigt, dass eine naturnahe Gestaltung bzw. Entsiegelung von
Schulhofflächen schwierig ist. Die Schulhöfe benötigten Spielangebote und befestigte sowie
multifunktional nutzbare Flächen, die für einen kurzen Zeitraum (Pause) eine intensive Nutzung vieler
Schülerinnen und Schüler ermöglichen. Besonders Pflanzflächen (Spielgebüsche) oder Rasenflächen
werden vor allem bei kompakten Schulhöfen stark belastet und haben nicht ausreichend Zeit, um sich
von der Nutzung zu erholen, da Ausweichflächen fehlen. Hat ein Schulhof ausreichend Fläche, wo
sich der Spiel- und Nutzungsdruck verteilt, ist eine naturnahe Gestaltung und Entsiegelung möglich.
Auch wenn eine naturnahe Schulhofgestaltung schwierig ist, können ökologisch wertvolle Punkte
dennoch häufig realisiert werden, z.B. Schatten spendende Elemente wie Baumdächer, Maßnahmen
zur Überflutungsvorsorge oder pädagogische Ansätze wie Schulgärten oder kleine Biotope.
4. Bei der konkreten Planung sind vorrangig die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte
sowie die Schulmitwirkungsgremien einzubeziehen.
Schülerinnen und Schüler werden bei der Neugestaltung von Schulhöfen regelmäßig mit einbezogen.
Dabei kann die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler unterschiedlich intensiv erfolgen. Hier
werden in Rücksprache und unter Berücksichtigung der pädagogischen Konzepte der Schule
verschiedene Beteiligungsmethoden genutzt. An der Pleisterschule haben z.B. die Lehrerinnen und
Lehrer Planmaterialien mit in den Unterricht genommen und mit den Schülerinnen und Schülern Ideen

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gesammelt. Die Ergebnisse wurden dann von den Klassensprechern dem Planungsteam vorgestellt.
An der Dreifaltigkeitsschule fand ein Planungsworkshop mit dem Schülerparlament statt. Im Vorfeld
hatten die Vertreterinnen und Vertreter des Schülerparlaments aber auch schon Ideen in ihren
Klassen gesammelt. An der Thomas-Morus-Schule wurde eine kindgerechte Umfrage, an der sich alle
Schülerinnen und Schüler beteiligen konnten, durchgeführt.
Schulleitung und Lehrerkollegium haben im Rahmen der Planung ebenfalls Möglichkeiten, Vorschläge
zu unterbreiten. Auch können sich auf Wunsch der Elternbeirat oder andere Schulgremien zur
Schulhofgestaltung äußern. Hier ist meistens die Schulleitung die Schnittstelle, die die Informationen
zusammenführt.
5. Konzeptentwicklung für die Nutzung und Zugänglichkeit von Schulhöfen als
Bewegungs- und Aufenthaltsraum von Kindern und Jugendlichen außerhalb der
festgelegten Schulzeiten.
Es besteht eine Satzung zur außerschulischen Nutzung der Schulhöfe städtischer Schulen (kurz:
Schulhofsatzung) aus dem Jahre 2002. Diese beinhaltet u.a., dass die Schulhöfe außerhalb der
Schulzeiten Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren zum Spielen zur Verfügung
stehen. Es dürfen auch ältere Jugendliche die Schulhöfe nutzen, sofern sie die jüngeren Kinder und
Jugendlichen nicht behindern. Der Zeitraum der Nutzung ist bis 21.00 h, längstens aber bis zum
Einbruch der Dunkelheit erlaubt. An Samstagen ist lediglich die Nutzung bis 18.00 h gestattet und
Sonn- und Feiertage sind momentan von der Nutzung ausgeschlossen.
Aufgrund auch eines weiteren Ratsantrags von CDU und Bündnis90/Die Grünen (A-R/0002/2020)
wird gerade vom Amt für Schule und Weiterbildung eine Neuregelung der Schulhofsatzung erarbeitet.
In dieser soll geregelt sein, dass die Schulhöfe auch an Sonn- und Feiertagen zum Spielen
freigegeben werden. Die neue Schulhofsatzung soll den politischen Gremien Anfang des Jahres 2022
zur Beratung vorgelegt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch die zunehmende Attraktivität
der Schulhofflächen und die gewünschte verstärkte Nutzung ebenfalls höhere Geräuschbelastungen
zu erwarten sein werden. Dadurch erhöht sich das Risiko von Anwohnerbeschwerden.
Zusammenfassend kann jedoch gesagt werden, dass die Schulhöfe grundsätzlich bereits jetzt für
Kinder und Jugendliche zum Spielen freigegeben sind.
6. Bereitstellung der personellen und finanziellen Ressourcen zur Umsetzung des
Aktionsplanes Schulhöfe.
Sobald die Bestandsaufnahme und Bewertung abgeschlossen ist und ein Gesamtkonzept erstellt
wurde, können die benötigten finanziellen Ressourcen für die nächsten Jahre benannt werden.
Hiervon abhängig sind auch die personellen Ressourcen, die benötigt werden, so dass sich hier leider
eine zeitliche Dissonanz ergeben wird. D.h. die zur Verfügung gestellten Finanzmittel können erst
verausgabt werden, wenn das benötigte Personal vorhanden ist.
7. Es werden 50.000 Euro im Haushaltsplan 2021 dafür veranschlagt, in den Folgejahren
2022 – 2024 jeweils 250.000 Euro.
Gemäß Haushaltsantrag wurde in der Produktgruppe 0301 (Leistungen für Schulen) die
Investitionsmaßnahme 0720 (Sanierung von Schulaußenanlagen) erhöht. Im Jahr 2021 wurden die
zusätzlichen Finanzmittel im Rahmen der Schulhofsanierung Overbergschule gebunden. Eine
Verwendung der Finanzmittel für 2022ff ist noch nicht abschließend geklärt. Ursprünglich vorgesehen
ist in 2022 die Sanierung des Schulhofes der Aegidii-Ludgeri-Schule und der 3. Bauabschnitt der
Martin-Luther-Schule. Zudem soll das Gesamtkonzept als Grundlage für weitere Sanierungen hieraus

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V/0873/2021
finanziert werden.
Zu 2.)
Eine Bearbeitung des Antrages bzw. die Vorstellung von Ergebnissen ist aufgrund der umfangreichen
Aufgabenstellung und der ausgelasteten Personalkapazitäten im Amt für Grünflächen, Umwelt und
Nachhaltigkeit sowie im Amt für Schule und Weiterbildung kurzfristig nicht möglich. Derzeit werden
Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen von Schulen priorisiert bearbeitet.
Für die geforderte Bestandsaufnahme der Gesamtsituation der Schulhöfe inklusive Zustands- und
Ausstattungsangebot sowie eine Erarbeitung eines aussagekräftigen Gesamtkonzeptes zur
Sanierung mit belastbaren Kosten, stehen derzeit keine Personalressourcen zur Verfügung. Da auch
seitens der Verwaltung die Notwendigkeit gesehen wird, soll ein externes Planungs- / Ingenieurbüro
für die Durchführung der Aufgabe beauftragt werden. Ein entsprechendes Vergabeverfahren ist hierfür
durchzuführen.
Inhalt des Auftrages soll eine Bestandsaufnahme und Bewertung u.a. des bautechnischen Zustandes,
der Verkehrssicherheit, des Spiel- und Sportwertes, des Aufenthaltswertes, von pädagogischen
Angeboten, der Barrierefreiheit, von Erschließungsfunktionen sowie ökologischer Belange im Sinne
von Grün- und Gehölzbestand und Regenwassermanagement sein. Nach der Bestandsaufnahme und
Bewertung der Schulhöfe soll der Auftragnehmer eine Sanierungsrangfolge erstellen und den
Sanierungsaufwand und Kostenrahmen je Maßnahme ermitteln.
Im Rahmen des Auftrags soll zuerst ein Qualitätskatalog in Form einer Checkliste mit den
grundlegenden Standards (funktional und qualitativ) für die Gestaltung von Schulhöfen erarbeitet
werden. Hierbei ist zwischen Grundschulen und weiterführenden Schulen zu unterscheiden. Sie dient
im Rahmen der Bestandsaufnahme auch als Bewertungsgrundlage. Förderschulen sind in Hinblick
auf die speziellen Förderbedarfe auf Grundlage des Qualitätskatalogs individuell zu betrachten.
Die Erstellung des Gesamtkonzeptes soll in zwei Abschnitten erfolgen. Zuerst sollen alle
Grundschulen, die nicht durch eine Schulerweiterung betroffen sind, untersucht werden. Anschließend
sollen die weiterführenden Schulen, die nicht durch eine Schulerweiterung betroffen sind, bearbeitet
werden. Mit dem Abschluss des Gesamtkonzeptes ist ca. 1 Jahr nach Auftragserteilung zu rechnen.
Die Kosten für die Erstellung des Gesamtkonzeptes werden auf ca. 168.000 € geschätzt.
Zu 3.)
Für die Umsetzung zusätzlicher Instandsetzungs- und Gestaltungsmaßnahmen, die aus dem
Gesamtkonzept resultieren, sind sowohl eventuell im Amt für Schule und Weiterbildung als auch im
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit neue Personalstellen notwendig. Aufgrund der
Erfahrungen aus den bisherigen Personalbedarfen bei Schulhofsanierungen ist im Amt für
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit mindestens 1,0 Stellenanteil einzuplanen. Für den
zusätzlichen Bedarf im Amt für Schule und Weiterbildung, der sich insbesondere auf den Bereich der
laufenden Unterhaltung der Flächen und damit auf den Bereich der Hausmeisterdienste bezieht, sind
die Stellenanteile erst zu ermitteln, wenn die Sanierung geplant ist.
Die genauen Stellenanteile sind abhängig vom Umfang der Maßnahmen mit entsprechend zur
Verfügung gestellten Finanzmitteln in Verbindung mit den zeitlichen Vorgaben.
Für die Fortschreibung und Ergänzung des Gesamtkonzeptes als Steuerungsinstrument für die
Gestaltung und Instandsetzung von Schulhöfen sind die Personalressourcen dauerhaft zu erhalten.

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V/0873/2021
Hierzu gehört auch die Ergänzung von Schulhöfen aus dem Schulerweiterungsprogramm oder die
Anpassung von Standards sowie die regelmäßige Berichterstattung in politischen Gremien.
Neben den Ressourcen für die Planung, Koordinierung und Betreuung der notwendigen
Baumaßnahmen sind auch dauerhaft Personal- und Finanzressourcen für die Pflege- und
Unterhaltung zur Verfügung zu stellen. Denn eine Anpassung der Pflege- und
Unterhaltungsmaßnahmen ist notwendig, damit die Schülerinnen und Schüler die Qualitäten der
sanierten und aufgewerteten Schulhöfe langfristig nutzen können. Dies betrifft sowohl die
Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister als auch die Gärtnerinnen und Gärtner. Als Beispiel
kann hier der Wunsch nach Ballspielflächen mit belastbaren Sportböden wie Kunstrasen oder
Kunststoffbelag genannt werden. Diese unterscheiden sich von einfachen asphaltierten
Schulhofflächen, wie sie bislang bestehen, durch höheren Zeitaufwand und erhöhte Pflegeintensität
und benötigen für eine lange und nachhaltige Lebenszeit qualifizierte Pflege durch Fachkräfte. Der
zusätzliche Personal- und Finanzbedarf lässt sich erst nach Erstellung des Gesamtkonzeptes
einschätzen.
i.V.
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Antrag A-R/0020/2020
Anlage 2: Haushaltsbegleitantrag vom 22.02.2021

Beratungsverlauf (4)

01.02.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Hauptausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
06.04.2022 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bahnhofstraße 9
  • Drubbel 4

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0873/2021
Typ
Vorlagen
Datum
06.12.2021
Erstellt
17.11.2021 16:06