Mandari Insight

0609/2024

Ein neu definiertes Grundnetz für den motorisierten Individualverkehr (MIV-Grundnetz)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.08.2024

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Anlage 8 - Auszug BV Mülheim 02.09.2024

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Anlage 12, Auszug BV Porz 17.09.2024

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Anlage 15_Dokumentation BV-Fachgespräche MIV Grundnetz_Aug.-Sept 2024

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Anlage 13 - Auszug BV Lindenthal 23.09.2024

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Anlage 4_Punktwertverfahren je Untersuchungskorridor

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Anlage 14_Stellungnahme der Verwaltung zu BV-Beschlüssen

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Anlage 7, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 (Rodenkirchen) 17.06.2024 0609-2024

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Anlage 9 - Auszug BV Ehrenfeld 09.09.2024

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 17 Auszug Verkehrsausschuss 28.01.2025

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Anlage 16 - Auszug BV Chorweiler 07.11.2024

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 11 BV Rodenkirchen 16.09.2024

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Anlage 5_Netzplan für das neue MIV-Grundnetz

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Anlage 2_Bewertung des methodischen Vorgehens

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Anlage 10 Auszug Beschlussprotokoll BV Innenstadt 05.09.2024

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Anlage 3_Kriterienkatalog und Bewertungsschema

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Anlage 6_Straßenverzeichnis MIV-Grundnetz je Untersuchungskorridor

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Anlage 8 - Auszug BV Mülheim 02.09.2024

1450 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Herr Schultheis 
Telefon: (0221) 99322 
Fax:  (0221) 99412 
E-Mail: andre.schultheis@stadt-
koeln.de 
Datum: 03.09.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 30.Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 02.09.2024 
öffentlich 
9.2.2 Ein neu definiertes Grundnetz für den motorisierten Individualverkehr 
(MIV-Grundnetz) 
0609/2024 
 
Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den durch die CDU-Fraktion ergänzten 
Beschluss abstimmen: 
Geänderter Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
 
1. Der Rat beschließt das neue Grundnetz des motorisierten Individualverkehrs für 
die Stadt Köln (nachfolgend „MIV-Grundnetz“ genannt).  
 
2. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, das MIV-Grundnetz alle fünf Jahre zu 
überprüfen. Die erstmalige Revision erfolgt somit innerhalb des Jahres 2029. Et-
waige Veränderungen am MIV-Grundnetz werden dem Rat erneut zum Beschluss 
vorgelegt. 
 
Der Abschnitt Dünnwalder Mauspfad ab Leuchterstr. bis Höhenfelder Maus-
pfad/Wasserwerkstr. soll in das MIV-Grundnetz mit aufgenommen werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion 
und der Einzelmandatsträger Tücks (FDP) und Dworeck-Danielowski (AfD) gegen die 
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE 
und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI)

Anlage 12, Auszug BV Porz 17.09.2024

6549 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon: (0221) 221-97327 
Fax:  (0221)  
E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 18.09.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz 
vom 17.09.2024 
öffentlich 
7.1 Ein neu definiertes Grundnetz für den motorisie rten Individualverkehr 
(MIV-Grundnetz) 
0609/2024 
Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "MIV Grund- 
netz, DRS 0609/2024" 
AN/1267/2024 
 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion "Beschlussvorlage 0609/2024 MIV-Grund- 
netz" 
AN/1274/204 
 
I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/1267/2024:  
Ein Grundnetz für den MIV darf sich nicht nur an der Verkehrsbelastung orientieren, 
sondern muss auch für Netzkontinuitat (Netz ohne Locher) und die Erreichbarkeit je- 
des Stadtteils in Porz durch den MIV sorgen. 
Fraglich ist jedoch, ob der Rat der Stadt Köln außerhalb von Bundes-, Landes- und 
Kreisstraßen nach den Zuständigkeitsreglungen überhaupt die rechtliche Kompetenz 
für eine Ausweisung über die o.g. Straßen hinaus im Bezirk Porz hat. Nach dem Ab- 
grenzungskatalog vom September 2019 steht dem Rat 
der Stadt Köln nur die Entscheidungskompetenz für Landes- Bundes- und Kreisstra- 
ßen in Porz sowie den Alten Deutzer Postweg zu. Über alle anderen Straßen kann die 
BV Porz in eigener Zuständigkeit entscheiden. 
Entsprechend dem Beschluss der BV Porz am 01.09.2022 im Zusammenhang mit 
dem Radverkehrshauptnetz sind folgende weitere Straßen in das MIV Grundnetz auf- 
zunehmen sowie die rot gestrichelt dargestellten Straßen ebenfalls ohne Einschrän- 
kungen in das MIV Grundnetz zu übernehmen: 
- Siegburger Straße 
- Hauptstraße 
- Schmittgasse 
- Wahner Straße 
- Loorweg 
- Lülsdorfer Straße

- Sandbergstraße 
- Waldstraße 
- Akazienweg 
- Rather Straße 
- Poststraße 
- Am Bahnhof (Wahn) 
- Ernst-Mach-Straße 
- Albin-Kobes-Straße (Nachtigallenstraße bis Heidestraße) 
- Sportplatzstraße 
- Magazinstraße 
Die Planung des MIV Grundnetz Korridor 7 wird die Karlstraße aus dem Grundnetz 
genommen. Als Ersatz wird die Führung des Grundnetzes von der Hauptstr. über 
Steinstr., über Deutzer Weg 
→ Friedrichstr → 
Klingerstr.→ Kaiserstr. geführt. Diese Straßen sind im Korridor 7 zu erfassen. Damit 
bleiben die Innerstädtischen Porzer Planung unvoreingenommen möglich. 
Darüber hinaus ist ein neuer Punkt zu ergänzen: 
3. Alle Veränderungen an den Straßen, die nicht im MIV Grundnetz enthalten sind, un- 
terliegen dem Vorbehalt der Zustimmung der BV Porz entsprechend § 2 der Zustän- 
digkeitsordnung der Stadt Köln vom 04.04.2022 in Verbindung mit der Zuständigkeits- 
ordnung (ZustO). 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen, ge- 
gen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Stimme von Herrn Krasson (AfD), der Stimme 
von Herrn Krämer (parteilos) und der Stimme von Herrn Hallmann (Die PARTEI) zu- 
gestimmt . 
 
II. Beschluss über den Änderungsantrag AN/1274/2024 : 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung Maßnahmen zum Schutz der 
Anwohnenden der Straßen des MIV-Grundnetzes zu erarbeiten und umzusetzen. 
Hierbei sollen es sich insbesondere um Maßnahmen handeln, die die Lebensqualität 
der Anwohnenden sichern. Anwohnende sind vor Emissionen wie Lärm und Abgase 
ebenso wie vor Erschütterungen durch schwere Fahrzeuge zu schützen. 
Als geeignete Maßnahmen sind zu prüfen: 
- Temporeduzierungen 
- geräuscharmer Asphalt (Flüsterasphalt) 
- zusätzliches Straßenbegleitgrün 
- sichere Querungsmöglichkeiten für Anwohnende 
Diese Maßnahmen sind vorrangig umzusetzen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen und 
der Stimme von Herrn Krasson (AfD), gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der 
Stimme von Herrn Krämer (parteilos) und der Stimme von Herrn Hallmann (Die PAR- 
TEI) abgelehnt . 
 
III. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage:  
1. Der Rat beschließt das neue Grundnetz des motori sierten Individualverkehrs für 
die Stadt Köln (nachfolgend „MIV-Grundnetz“ genannt).

2. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, das M IV-Grundnetz alle fünf Jahre zu 
überprüfen. Die erstmalige Revision erfolgt somit innerhalb des Jahres 2029. Et- 
waige Veränderungen am MIV-Grundnetz werden dem Rat erneut zum Beschluss 
vorgelegt. 
 
Ein Grundnetz für den MIV darf sich nicht nur an der Verkehrsbelastung orien- 
tieren, sondern muss auch für Netzkontinuitat (Netz ohne Locher) und die Er- 
reichbarkeit jedes Stadtteils in Porz durch den MIV sorgen. 
Fraglich ist jedoch, ob der Rat der Stadt Köln außerhalb von Bundes-, Landes- 
und Kreisstraßen nach den Zuständigkeitsreglungen überhaupt die rechtliche 
Kompetenz für eine Ausweisung über die o.g. Straßen hinaus im Bezirk Porz 
hat. Nach dem Abgrenzungskatalog vom September 2019 steht dem Rat 
der Stadt Köln nur die Entscheidungskompetenz für Landes- Bundes- und 
Kreisstraßen in Porz sowie den Alten Deutzer Postweg zu. Über alle anderen 
Straßen kann die BV Porz in eigener Zuständigkeit entscheiden. 
Entsprechend dem Beschluss der BV Porz am 01.09.2022 im Zusammenhang 
mit dem Radverkehrshauptnetz sind folgende weitere Straßen in das MIV Grund- 
netz aufzunehmen sowie die rot gestrichelt dargestellten Straßen ebenfalls ohne 
Einschränkungen in das MIV Grundnetz zu übernehmen: 
- Siegburger Straße 
- Hauptstraße 
- Schmittgasse 
- Wahner Straße 
- Loorweg 
- Lülsdorfer Straße 
- Sandbergstraße 
- Waldstraße 
- Akazienweg 
- Rather Straße 
- Poststraße 
- Am Bahnhof (Wahn) 
- Ernst-Mach-Straße 
- Albin-Kobes-Straße (Nachtigallenstraße bis Heidestraße) 
- Sportplatzstraße 
- Magazinstraße 
Die Planung des MIV Grundnetz Korridor 7 wird die Karlstraße aus dem Grund- 
netz genommen. Als Ersatz wird die Führung des Grundnetzes von der Haupt- 
str. über Steinstr., über Deutzer Weg 
→ Friedrichstr → 
Klingerstr. → Kaiserstr. geführt. Diese Straßen sind im Korridor 7 zu erfassen. 
Damit bleiben die Innerstädtischen Porzer Planung unvoreingenommen mög- 
lich. 
 
3. Alle Veränderungen an den Straßen, die nicht im MIV Grundnetz enthalten 
sind, unterliegen dem Vorbehalt der Zustimmung der BV Porz entsprechend § 2 
der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vom 04.04.2022 in Verbindung mit 
der Zuständigkeitsordnung (ZustO). 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen, ge- 
gen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Stimme von Herrn Krasson (AfD), der Stimme 
von Herrn Krämer (parteilos) und der Stimme von Herrn Hallmann (Die PARTEI) zu- 
gestimmt .

Anlage 15_Dokumentation BV-Fachgespräche MIV Grundnetz_Aug.-Sept 2024

26167 Zeichen

Dokumentation Fachgespräche mit 
Bezirksvertretungen zum Thema 
MIV-Grundnetz 
(Videokonferenzen)
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung August / September.2024
Anlage 15

2
Agenda: 
• Begrüßung
• Rückblick auf den Erarbeitungsprozess
• Vorstellung Methodik und Kriterien
• Vorstellung Zielkonzept MIV-Grundnetz
• Fragen & Diskussion
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung

3
Teilnehmer: 
Fachgespräch 21.08.2024:
 Bürgeramt, Bezirksvertretung Chorweiler
 Bürgeramt, Bezirksvertretung Innenstadt
 Bürgeramt, Bezirksvertretung Kalk
 Bürgeramt, Bezirksvertretung Porz
 Bürgeramt, Bezirksvertretung Rodenkirchen
 Fraktion CDU, Bezirksvertretung Chorweiler
 Fraktion CDU, Bezirksvertretung Ehrenfeld
 Fraktion CDU, Bezirksvertretung Mülheim
 Fraktion CDU, Bezirksvertretung Porz
 Fraktion Die Linke, Bezirksvertretung Kalk
 Fraktion Die Linke, Bezirksvertretung Mülheim
 Fraktion FDP, Bezirksvertretung Porz
 Fraktion FDP, Bezirksvertretung Rodenkirchen
 Fraktion Grüne, Bezirksvertretung Innenstadt
 Fraktion Grüne, Bezirksvertretung Kalk
 Fraktion Grüne, Bezirksvertretung Mülheim
 Fraktion Grüne, Bezirksvertretung Nippes
 Fraktion Grüne, Bezirksvertretung Rodenkirchen
 Fraktion KlimaFreunde, Bezirksvertretung Innenstadt
 Fraktion SPD, Bezirksvertretung Ehrenfeld
 Fraktion SPD, Bezirksvertretung Kalk
 Fraktion SPD, Bezirksvertretung Mülheim
 Fraktion SPD, Bezirksvertretung Porz
 Fraktion SPD, Bezirksvertretung Rodenkirchen
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
Fachgespräch 02.09.2024:
 Bürgeramt, Bezirksvertretung Nippes
 Bürgeramt, Bezirksvertretung Rodenkirchen
 Fraktion CDU, Bezirksvertretung Chorweiler
 Fraktion CDU, Bezirksvertretung Nippes
 Fraktion CDU, Bezirksvertretung Lindenthal
 Fraktion CDU, Bezirksvertretung Porz
 Fraktion CDU, Bezirksvertretung Rodenkirchen
 Fraktion Die Linke, Bezirksvertretung Ehrenfeld
 Fraktion FDP, Bezirksvertretung Rodenkirchen
 Fraktion Grüne, Bezirksvertretung Chorweiler
 Fraktion Grüne, Bezirksvertretung Innenstadt
 Fraktion Grüne, Bezirksvertretung Chorweiler
 Fraktion Grüne, Bezirksvertretung Ehrenfeld
 Fraktion Grüne, Bezirksvertretung Kalk
 Fraktion Grüne, Bezirksvertretung Lindenthal
 Fraktion Grüne, Bezirksvertretung Rodenkirchen
 Fraktion SPD, Bezirksvertretung Lindenthal
 Fraktion SPD, Bezirksvertretung Porz
 Fraktion SPD, Bezirksvertretung Rodenkirchen

4
Begrüßung: 
Thorsten Siggelkow,
Leiter des Amts für nachhaltige  Mobilitätsentwicklung
Der Rat der Stadt Köln hat im Juni 2021 die Verwaltung beauftragt für 
den Motorisierten Individualverkehr (MIV) ein neues Grundnetz zu 
definieren.
In letzten drei Jahren wurde im Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 
ein Zielkonzept erstellt, welches zuletzt als Beschlussvorlage in die 
Sitzung des Verkehrsausschusses am 11.06.2024 eingebracht wurde. In 
der anschließenden Beratungsfolge der Bezirksvertretungen wurde der 
Wunsch geäußert Fachgespräche mit den Bezirksvertretungen 
durchzuführen. In den Fachgesprächen wird die Methodik der Erstellung 
vorgestellt. Mit dem Beschlussvorschlag über das MIV-Grundnetz sind 
unmittelbar keine Veränderungen im Straßennetz verbunden, es stellt 
allerdings eine Prämisse für die weiteren Planungen dar und dient der 
Verwaltung als Orientierung, welche Verkehrsträger in ihren Belangen 
prioritär berücksichtigt werden. In der Beschlussvorlage schlägt die 
Verwaltung eine regelmäßige Überprüfung des MIV-Grundnetzes in 
einem 5 Jahre Zyklus vor.
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung

5
MIV-Grundnetz 
Miljan Miljanović,
Amt für nachhaltige  Mobilitätsentwicklung
Abteilung Nahmobilität und Verkehrssimulation
Das MIV-Grundnetz basiert auf einem Ratsbeschluss vom 24. 
Juni 21. Der Ratsauftrag für das MIV-Grundnetz legt fest, dass 
der MIV auf Hauptverkehrsachsen gebündelt werden soll. Nur 
dort soll dieser zukünftig Vorrang haben. Die Erreichbarkeit der 
Veedel oder Zentren soll weiterhin gewährleistet werden. Auf 
Straßen die außerhalb des Grundnetzes liegen soll nicht mehr 
die Leistungsfähigkeit des Kfz-Verkehrs maßgebend sein.
Straßen, die nicht Teil des Grundnetzes sind, sollen als 
Stadträume mit Aufenthaltsqualität weiterentwickelt werden und 
dabei dem neuen Anspruch an Leistungsfähigkeit oder der 
Anpassung an die Klimafolgen gerecht werden.
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung

6
MIV-Grundnetz 
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung

7
MIV-Grundnetz
24.06.2021 Beschluss des Rates der Stadt Köln
23.08.2022 1. Mitteilung an Verkehrsausschuss
24.01.2023 2. Mitteilung an Verkehrsausschuss
01.-14.02.2023 Online-Beteiligung
09.03.2023 1. Sitzung Forum MIV-Grundnetz & Kfz-Mobilität (mit Akteuren)
05.06.2023 2. Sitzung Forum MIV-Grundnetz & Kfz-Mobilität (mit Akteuren)
16.10.2023 Fachgespräch mit verkehrspoliti schen Fraktionssprechern und Mitgliedern 
des Unterausschusses für regionale Zusammenarbeit
22.01.2024 3. Sitzung Forum MIV-Grundnetz & Kfz-Mobilität (mit Akteuren)
11.06.2024 Einbringen der Beschlussvorl age (0609/2024) im Verkehrsausschuss
Beschluss: zurückgestellt
bisherige Beratungsfolge
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung

 Korridoreinteilung
Das Stadtgebiet wurde in acht Korridore 
aufgeteilt. Im Linksrheinischen wurden 4 
und im Rechtsrheinischen 3 Korridore 
ausgewählt. Die Innenstadt bildet einen 
separaten Korridor. Die einzelnen Korridore 
orientieren sich nach topographischen 
Gegebenheiten (u. a. Rhein), trennenden 
Straßenzügen und lehnen sich an die 
Bezirksgrenzen an
MIV-Grundnetz: Vorgehensweise
8Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
Innenstadt

 Korridoreinteilung
1
2
MIV-Grundnetz: Vorgehensweise
9
 Filtern ähnlich verlaufender 
Straßenzüge mit 
Querschnittsbelastungen> 
5.000 Kfz/Tag
Straßenabschnitte mit einer gegenwärtigen 
Belastung von weniger als 5.000 Kfz/Tag wurden 
in die weitere Untersuchung nicht einbezogen. 
Bei diesen verkehrlichen Belastungsgrößen 
handelt sich um primär innerörtliche 
Sammelstraßen mit kleinteiliger 
Erschließungsfunktion, die nicht der Definition 
und den verkehrspolitischen Vorgaben des MIV-
Grundnetzes entsprechen. 
Geldernstr.
 Bepunktung entsprechend 
Kriterienkatalog
5,0
5,0
2,0
4,5
6,0
4,0 8,0 16,0 15,0
13,5
14,5
16,5
16,0
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
18,5
Beispiel: Auszug lrh. Korridor 1

 Korridoreinteilung 5
7
6
MIV-Grundnetz: Vorgehensweise
10Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
 Filtern ähnlich verlaufender 
Straßenzüge mit 
Querschnittsbelastungen> 
5.000 Kfz/Tag
Olpener Str.
Dillenburger Str.
Stadtautobahn
Wipperfürther Str.
Östlicher Zubringer
Gremberger Str.
Gießener Str.
Solinger Str.
Ostheimer Str.
Ostheimer Str.
Deutzer Ring
Deutz-Kalker-Str.
Deutz-Kalker-Str.
Opladener Str.
Gummersbacher Str.
Olpener Str.
Kalker Hauptstr. Bepunktung entsprechend 
Kriterienkatalog
10,0
9,0
22,5
8,5
5,0
5,5
23,0
9,0
6,0
13,5
19,0
6,5
22,0 9,5
13,5
11,5
12,0
Beispiel: Auszug rrh. Korridor 6

11
1. Stufe 
Straßen mit < 5.000 Kfz/Tag 0
Straßen mit 5.000 bis 10.000 Kfz/Tag 1
Straßen mit 10.000 bis 15.000 Kfz/Tag 2
Straßen mit 15.000 bis 20.000 Kfz/Tag 3
Straßen mit 20.000 bis 30.000 Kfz/Tag 4
Straßen über 30.000 Kfz/Tag 5
ja 2
Erschließung Gewerbegebiete und nachgeordnete Routen im Lkw-Durchfahrtsverbot Innenstadt 1
nein 0
ja, örtlicher Hauptverkehrszug 2
ja, örtliche Haupt- und Umgehungsstraße 1
nein 0
ja 1
nein 0
≤10 Min 2
>10 Min 1
keine Buslinien / keine Taktung 0
1 je Richtung 0
2 je Richtung 1
3 je Richtung 2
ja 0
nein 2
einseitig / zum Teil 1
ja 0
nein 1
heutiges Netz
6. Wieviele Spuren stehen je Fahrtirchtung zu Verfügung?
7. Bestehen sensible Randnutzungen?
8. Liegen polit.Beschlüsse zur Änderung des Straßencharakters vor (Umbau, etc…)?
4. Ist die Strecke im Mobilitätsrelevanten Verkehrsnetz (MRV) vorhanden?
5. Busnetz - Taktung auf der Strecke?
1. Kfz-Verkehrsbelastung
2. Ist die Strecke im Lkw-Führungskonzept als Vorrangroute ausgewiesen?
3. Ist der Straßenzug im Gesamtverkehrskonzept (GVK) ausgewiesen?
2. Stufe 
Keine Radverkehrsanlagen oder straßenunabhägig geführte Anlagen 3
gelbes Netz: von der Kfz-Fahrbahn getrennte Führung im Seitenraum (Radwege, Pop-Up) 2
gelbes Netz: Führungsform auf Kfz-Fahrbahn (Schutz- oder Radfahrstreifen) 1
grünes Netz: Mischform mit Kfz-Verkehr 0
gering 2
hoch 1
sehr hoch 0
Punktesystem anhand der politischen Beschlüsse für bestimmte Straßenzüge und 
der kurz-/mittelfristigen Veränderungen bzw. der zukünftigen Bedeutung des 
betreffenden Straßenzugs
10. Bedeutung für den Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion)
9. Zielkonzept für den Radverkehr
3. Stufe 
Verkehrszunahme 2
Stagnation 1
Verkehrsabnahme 0
Entwicklung des Kfz-Verkehrs unter Berücksichtigung der geplanten 
Nutzungsentwicklungen und modalen Verlagerungen zum Umweltverbund
11. Kfz-Verkehrsentwicklung (Zielkonzept)
MIV-Grundnetz: Vorgehensweise (Kriterienkatalog)
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
Insgesamt wurden rd. 440 Straßen bzw. Straßenabschnitte für das MIV-
Grundnetz untersucht. Bei sehr langen Straßen erfolgte eine 
abschnittsweise Betrachtung und Bewertung, da sich bei solchen Straßen 
die Funktion und der Charakter über den Verlauf hinweg deutlich 
verändern können. Deshalb wurden zum Beispiel Aachener Straße, 
Dürener Straße oder Venloer Straße in mehrere Abschnitte unterteilt.

12Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
MIV-Grundnetz: Vorgehensweise (Bepunktung)
Kriterium Straßenzug
Niehler Straße Punkte Riehler Straße 
(nördl. Zoobrücke)
Punkte Niederländer Ufer Punkte
An der Schanz 
(zw. Niederländer Ufer und 
Riehler Str.)
Punkte
An der Schanz 
(zw. Riehler Str. und Mülheimer 
Brücke)
Punkte
1Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 13.000 2 bis zu 14.500 2 bis zu 22. 000 4 bis zu 23.000 4 bis zu 19.000 3
2Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 ja 2 ja 2 ja 2 ja 2
3Ausweisung im GVK Netz öHuUstr 1 öHVZ 2 öHVZ 2 öHVZ 2 öHVZ 2
4Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min auf Teilstück 0,5 keine Buslinien 0 kei ne Buslinien 0 keine Buslinien 0 keine Buslinien 0
6Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 2 je Richtung 1 2  je Richtung 1 2 je Richtung 1 2 je Richtung 1
7sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 zum Teil Wohnen 1 zum Teil Wohnen 1 überw. Wohnen 0 zum Teil Wohnen 1
8polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1 kein 1
9Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb (Fahrbahn) 1 gelb (getrennt) 2 gelb (getrennt) 2 gelb (getrennt/Fahrbahn) 1,5 gelb (getrennt) 2
10Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 gering/hoch 1,5 gering/hoch 1,5 gering/hoch 1,5 gering 2
11Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/Stagnation 0,5 Stagnation 1 Stagnation 1 Stagnation 1 Stagnation 1
Gesamt 8,0 14,5 16,5 15,0 16,0
Kriterium Straßenzug
Amsterdamer Straße Punkte Boltensternstraße 
(nördl. Niehler Gürtel)
Punkte Boltensternstraße 
(südl. Niehler Gürtel)
Punkte Sebastianstraße Punkte Niehler Damm Punkte
1Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 25.000 4 bis zu 38.000 5 bis zu 20.000 3 bis zu 9.500 1 bis zu 9.000 1
2Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 ja 2 ja 2 nein 0 nein 0
3Ausweisung im GVK Netz öHuUstr 1 öHVZ 2 öHVZ 2 abschnittsw. öHuUstr 0,5 nein 0
4Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 nein 0 nein 0
5Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min 1 >10 Min auf Teilstück 0,5 >10 Min auf Teilstück 0,5 >10 Min 1 >10 Min auf Teilstück 0,5
6Mehrspurigkeit je Richtung 2 je Richtung 1 2 je Richtung 1 2 je Richtung 1 nein 0 nein 0
7sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 Wohnen/Gewerbe 1 überw. Wohnen 0 überw. Wohnen 0 einseitig Wohnen 1
8polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1 kein 1
9Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt) 2 gelb (getrennt) 2 gelb (getrennt) 2 grün/gelb (Fahrbahn) 0,5 grün 0
10Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 ger ing/hoch 1,5 hoch 1 hoch/ sehr hoch 0,5 hoch 1
11Kfz-Verkehrsentwicklung Zunahme 2 Stagnation/Zunahme 1,5 Stagnati on/Zunahme 1,5 Abnahme/Stagnat ion 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5
Gesamt 16,0 18,5 15,0 5,0 5,0
zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge
Beispiel: Auszug lrh. Korridor 1

13Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
MIV-Grundnetz: Vorgehensweise (Bepunktung)
zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge
Kriterium Straßenzug
Olpener Straße 
(westl. Frankfurter Str.)
Punkte Kalker Hauptstraße Punkte Solinger Straße Punkte Wipperführter Straße Punkte Ostheimer Straße 
(östl. Vingster Ring)
Punkte
1Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 11.500 2 bis zu 20.000 3 bis zu 10. 000 1 bis zu 14.000 2 bis zu 12.000 2
2Ausweisung als Lkw-Vorrangroute abschnittsweise 1 abschnittsweise 1 nein 0 abschnittsweise 1 ja 2
3Ausweisung im GVK Netz öHuUstr 1 öHuUstr 1 nein 0 nein 0 öHuUstr 1
4Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 abschnittsweise 0,5 ja 1
5Busnetz, Taktung auf der Strecke 10 Min auf Teilstück* 1 10 Min 2 10 Min* 2 keine Buslinie 0 >10 Min 1
6Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 Wohnen/Geschäftsstr. 0 zum Teil Wohnen 1 überw. Wohnen 0 einseitig Wohnen 1
8polit. Beschlusslage kein 1 Beschluss vorhanden 0k ein1k ein1k ein1
9Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt) 2 gelb (Fahrbahn) 1 grün 0 grün 0 gelb (getrennt) 2
10Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch/sehr hoch 0,5 sehr hoch 0 gering 2 hoch 1 gering/hoch 1,5
11Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/ Stagnation 0,5 Abnahme 0 Stagnation 1 Abnahme/Stagnation 0,5 Stagnation 1
Gesamt 10,0 9,0 9,0 6,0 13,5
Kriterium Straßenzug
Ostheimer Straße 
(westl. Vingster Ring)
Punkte Dillenburger Straße 
(östl. Rolshoverstr.)
Punkte Gremberger Straße Punkte Gießener Straße Punkte Östlicher Zubringer Punkte
1Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 12.000 2 bis zu 10.000 1 bis zu 7. 500 1 bis zu 10.000 1 bis zu 80.000 5
2Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 absc hnittsweise 1 abschnittsweise 0,5 nein 0 ja 2
3Ausweisung im GVK Netz öHuUstr 1 öHuUstr 1 nein 0 nein 0 öHVZ 2
4Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 nein 0 nein 0 ja 1
5Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min auf Teilstück 0,5 >10 Min 1 10 Min 2 10 Min 2 >10 Min auf Teilstück* 0,5
6Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 3 je Richtung 2
7sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 Gewerbe 2 Wohnen 0 zum Teil Wohnen 1 nein 2
8polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0k ein1
9Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt) 2 gelb (getrennt) 2g rün0g rün0 keine Radverkehrsanlagen 3
10Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch/ sehr hoch 0,5 gering 2 hoch 1 hoch 1 gering 2
11Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/Stagnation 0,5 Stagnation 1 Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5 Zunahme 2
Gesamt 8,5 13,0 5,0 5,5 22,5
Beispiel: Auszug rrh. Korridor 6

14
1
2
Geldernstr.
5,0
5,0
2,0
4,5
6,0
4,0 8,0 15,0
13,5
14,5
16,5
16,0
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
MIV-Grundnetz: Vorgehensweise (Bepunktung und Zuordnung)
 Nicht die absolute Punktzahl ist zur 
Einstufung eines Straßenzugs in MIV-
Grundnetz von Bedeutung, sondern das 
relative Verhältnis von gleich verlaufenden 
Straßenzügen (innerhalb des Korridors) 
untereinander. 
 Je höher die Punktzahl des Straßenzugs in 
einen definierten Korridor ist, desto höher ist 
die Bedeutung für den Kfz-Verkehr bzw. die 
Zugehörigkeit zum neu definierten 
Grundnetz MIV.
 Auch außerhalb des MIV-Grundnetzes wird 
MIV-Erschließung sichergestellt bzw. Kfz-
Verkehr abgewickelt werden können.
18,5
16,0
Beispiel: Auszug lrh. Korridor 1

15Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
 Nicht die absolute Punktzahl ist zur 
Einstufung eines Straßenzugs in MIV-
Grundnetz von Bedeutung, sondern das 
relative Verhältnis von gleich verlaufenden 
Straßenzügen (innerhalb des Korridors) 
untereinander. 
 Je höher die Punktzahl des Straßenzugs in 
einen definierten Korridor ist, desto höher ist 
die Bedeutung für den Kfz-Verkehr bzw. die 
Zugehörigkeit zum neu definierten 
Grundnetz MIV.
 Auch außerhalb des MIV-Grundnetzes wird 
MIV-Erschließung sichergestellt bzw. Kfz-
Verkehr abgewickelt werden können.
5
7
6
Olpener Str.
Dillenburger Str.
Stadtautobahn
Wipperfürther Str.
Östlicher Zubringer
Gremberger Str.
Gießener Str.
Solinger Str.
Ostheimer Str.
Ostheimer Str.
Deutzer Ring
Deutz-Kalker-Str.
Deutz-Kalker-Str.
Opladener Str.
Gummersbacher Str.
Olpener Str.
Kalker Hauptstr.
10,0
9,0
22,5
8,5
5,0
5,5
23,0
9,0
6,0
19,0
6,5
22,0
13,5
11,5
12,0
13,5
9,5
Beispiel: Auszug rrh. Korridor 6
MIV-Grundnetz: Vorgehensweise (Bepunktung und Zuordnung)

16
MIV-Grundnetz 
Zielkonzept
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
 Stand April 2024

17
MIV-Grundnetz
Beispiel: Bereits umgesetzte Maßnahmen im MIV-Grundnetz mit Stärkung Umweltverbund
Riehler Straße, Umwidmung einer Kfz-Spur zum Radfahrstreifen
Leistungsfähigkeit Kfz-Verkehr ist weiterhin gewährleistet
vorher
 nachher
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung

18
MIV-Grundnetz
Beispiel: Bereits umgesetzte Maßnahmen im MIV-Grundnetz mit Stärkung Umweltverbund
Aachener Straße, Umwidmung einer Kfz-Spur zur Busspur
Leistungsfähigkeit Kfz-Verkehr ist weiterhin gewährleistet
vorher
 nachher
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung

19
MIV-Grundnetz
bereits umgesetzte Maßnahmen im untergeordneten Netz mit Stärkung Umweltverbund
Kölner Ringe, Umwidmung einer Kfz-Spur zum Radfahrstreifen
Erschließung und Erreichbarkeit ist für Kfz-weiterhin sichergestellt
vorher
 nachher
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung

20
MIV-Grundnetz
bereits umgesetzte Maßnahmen im untergeordneten Netz mit Stärkung Umweltverbund
Friesenwall: Umwidmung zur Fahrradstraße
Erschließung und Erreichbarkeit ist für Kfz-weiterhin sichergestellt
vorher
 nachher
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung

21
Streckenabschnitte,
welche im Zielkonzept 
Bestandteil des MIV-Grundnetzes 
sind, jedoch Netzlücken im 
Radverkehrsnetz bzw. keine
Radverkehrsinfrastruktur
aufweisen:
MIV-Grundnetz
Handlungsbedarf
Radverkehr
• Niehler Gürtel
• Kölner Straße
Niehler Gürtel
Kölner Straße
Kyoto-/Victoria-/Ursulastr.
 Buchheimer Ring
Neue Weyerstr./Rothgerberbach
Luxemburger Straße
• Kyoto-/Victoria-/Ursulastr.
• Buchheimer Ring
• Neue Weyerstr./
Rothgerberbach
• Luxemburger Straße
weniger problematisch
etwas problematisch
sehr problematisch
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung

22
MIV-Grundnetz
Fragen & Anmerkungen
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
Wie wird umgestaltet und wer legt das fest, was passiert? Sind es beispielsweise die BVs die ent scheiden wie etwas umgestaltet wird oder ist 
es die Verwaltung? Die Beschlussvorlage zum MIV-Grundnetz legt nicht fest wie eine Umgestaltung erfolgen soll . Die paar gezeigten Beispiele zeigen 
wie es aussehen könnte. Jede geplante Umgestaltung wi rd von den Bezirksvertretungen mitentschieden. 
!
?
Ist es gewollt, dass die Expressbusse über die Strecken vom MIV Grundnetz fahren? Ein Expressbusliniennetz steht nicht im Widerspruch zum MIV-
Grundnetz. Die Stärkung des Umweltverbunde s soll auch auf den Strecken des MIV-Grundnetz es, unter der Prämisse einer prioritäre n Abwicklung des 
Kfz-Verkehrs, möglich sein.
Welche Zählungen liegen für die Festlegung zu Grunde? Sind Maßnahmen die geplant sind und Entwicklungen (Kreuzfeld;…) mit 
berücksichtigt? Die Belastungen der jeweiligen Strecken wurden dem Kölner Verkehrsmodell entnommen. Dieses wurde im Rahmen der 2. 
Fortschreibung des Luftreinhalteplans auf einen Zustand 2019 kalib riert. Für die größeren geplanten Flächenentwicklungen wie z. B. Kreuzfeld, Mülheimer 
Süden, Deutzer Hafen, Parkstadt S üd, Rondorf-Nordwest wurde die verk ehrserzeugende Wirkung berücksichtigt. 
Wie sieht es mit dem untergeordneten Netz aus, he rrscht da “Vogelfreiheit“ für den Radverkehr? Änderungen zur Stärkung des Umweltverbundes 
im untergeordneten Netz werden mit den Bezirksvertretungen abgesti mmt. Entsprechend Maßgabe des Antrags sollen Straßen, die nic ht Teil des 
Grundnetzes sind, als Stadträume mit Aufentha ltsqualität weiterentwickelt werden. 
Was ist mit anderen Anforderungen außer Leistungs fähigkeit z.B. Lärmschutz und andere Emissionen? Rechtliche Vorgaben werden unabhängig 
der Zugehörigkeit zum MIV-Grundnetzes berücksichtigt werden müssen.  Auf der Bergisch Gladbacher St raße ist seit 2019 aus Lärmsc hutzgründen 30 
km/h angeordnet. Im Zielkonzept ist die Bergisch  Gladbacher Straße Bestandteil des MIV-Grundnetzes. 
Was bedeutet Leistungsfähigkeit? Weder der Antrag noch das Zielkonzept legen den Begriff der Leistungsfähigkeit fest. Richtlinien geben bezüglich 
Verkehrsabwicklung bestimmte Qualitätsstufen vor. St raßenbaulastträger können Mindestanforderung festlegen.

23
MIV-Grundnetz
Fragen & Anmerkungen
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
Kann es Nachteile für die Kölner Außenbezirke geben wie zum Be ispiel Porzer Süd-Westen wegen fehlender MIV-Grundnetzlinien? Zum jetzigen 
Zeitpunkt sieht das MIV-Grundnetz in Porz relativ „dünn“ aus. Das Zielkonzept sieht vor, dass über das MIV-Grundnetz der gebünd elte Kfz-Verkehr zu 
den übergeordneten Zielen wie Veedel oder Zentren abgewickelt werden kann. Es ist nochmals zu bet onen, dass zur Sicherstellung d er Erschließung 
auch außerhalb des MIV-Grundnetzes Kfz-Verkehr abgewickelt wird. Mit weiteren geplan ten Entwicklungen der Flächenpotenziale, wi e z.B. Zündorf-Süd 
oder Wahn-West ist auch die Ertüchtigung der Straßeninfrastruktur vorgesehen. Di e Überprüfung und Zugehörigkeit zum MIV-Grundne tz soll zu diesen 
Zeitpunkt neu bewertet werden.
!
?
Für eine nachhaltige und praktikable Radinfrastruktur auf der Nord-Süd-Fahrt ist es unerlässlich, dass dem Radverkehr in Bälde es ermöglicht 
wird, vom Südfriedhof bis zur Mülheimer Br ücke ununterbrochen benutzen/fahren zu können.
Auf der Autobahn A59 treten oft Stausituati onen auf. Deshalb soll im Porz unbedingt ei n weiterer Nord-Süd ausgerichteter Streck enzug ins MIV-
Grundnetz einfügt werden. Vorzugsweise Frankfurter Straße und Grengeler Mauspfad. (Nachträgliche Anmerkung: Grengeler Mauspfad ist nördlich 
des Flughafenzubringers im Ziel konzept des MIV-Grundnetzes). Südlich des Flughafenzubringers weist Grengel er Mauspfad eine geringere Bepunktung 
als die Frankfurter Straße auf. Anzumerken ist, dass im Zielkonzept  nicht die im Flächennutzungsp lan hinterlegte Trasse der L 82 n eingetragen ist. Die 
geplante  L82n ist in der aktuellen Abfrage für den Landesstraßen bedarfsplan als Maßnahmen angemeldet. Weitere geplante Maßnahm en im 
Autobahnnetz, wie der 6-streifiger Ausbau der A 59 und die A 553 (R heinspange) können zur Entlastu ng des Porzer Straßennetzes f ühren.
Luftreinhalte- und Lärmschutzplan sollen mitberücksichtigt werden.
Venloer Straße sollte im Bereich des Gewerb egebiets ins MIV-Grundnetz übernommen werden. Nachträgliche Prüfung: Die Methodik vergleicht 
ähnlich verlaufende Straßenzüge eines Korridor s untereinander. Die Venloer Straße erreicht im betreffenden eine geringere Bepun ktung im Vergleich zur 
„konkurrierenden“ Hugo-Eckener-Straße und Widdersdorfer Straße. Dem entsprechend wurde die Venloer Straße nicht dem Zielkonzept des MIV-
Grundnetzes zugeordnet.

24
MIV-Grundnetz
Fragen & Anmerkungen
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
Hauptstraße Porz und Zündorf sollte ins MIV-Grundnetz aufgenommen we rden. Es darf nicht sein, dass aus Porz keine Verbindung zu r 
Innenstadt besteht. Ergebnisse für Hauptstra ße und Schmittgasse in Porz und Zündorf mitteilen. In Porz sind Abschnitte der Hauptstraße im 
Zielkonzept des MIV-Grundnetzes. Wiederholte Aussage, dass der Kfz-Verkehr auch außerhalb des MIV-Grundnetzes stattfinden kann.  Die Bewertung 
und Bepunktung der jeweiligen Strecken kann der Anlage der Beschlussvorlage entnommen werden.
!
?
Jeder Stadtteil sollte eine Kfz-Verbindung zum Stadtkern haben. Zukunftsprojekte dürfen nicht als Voraussetzung für das Zielkon zept des MIV-
Grundnetzes gesehen werden. 
Maarweg ist ab Stolberger Straße nur noch Wohngebiet. Ab dem Ab schnitt Widdersdorfer Straße soll der Verkehr auf die Stolberger Straße 
geleitet werden. Nachträgliche Prüfung: Die Methodik vergleicht ähnlich verlaufende Straß enzüge eines Korridors untereinander. Der Maarweg erreicht 
eine höhere Bepunktung im Vergleich zur „konkurrierenden“ Oskar-Jä ger-Straße. Dementsprechend wurde der Maarweg dem Zielkonzept  des MIV-
Grundnetzes zugeordnet. 
Die Neusser Straße ist nicht Bestandteil des MIV-Grundnetzes. Was wäre für den Kfz-Verkehr der Worst-Case-Fall und wer entschei det wie 
Straßenräume in untergeordneten Netz umgestaltet werden? Eine der Maßgabe des Ratsantrags ist die Berücksichtigung Liefer-, Wirtschafts-, Ziel-
und Quellverkehre. Die Erschließung und Erreichbarkeit für bestimmt e Nutzergruppen wird im untergeordneten Netz weiterhin gewäh rleistet. Es wird 
immer nur das umgesetzt, was die Politik auch beschließt.

25
MIV-Grundnetz
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
!
Prüfung und Korrektur der Verkehrsbelastung am Bayenthalgürtel (Korridor 4.2e). In der Gesamtbepunktung des Bayenthalgürtel änd ert sich nichts.
Anmerkungen zu den, im Nachgang der Fachgespräche, 
eingegangenen ortspezifischen Rückmeldungen:

Die Kalscheurener Straße ist im Zielkonzept Bestandteil des MI V-Grundnetzes. In Anlagen 4 (Punkwertverfahren je Untersuchungsko rridor) und 6 
(Straßenverzeichnis MIV-Grundnetz je Untersuchungskorridor) f ehlt die Bepunktung und Auflistung der Kalscheurener Straße.
26
MIV-Grundnetz
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
!
Anmerkungen zu den, im Nachgang der Fachgespräche, 
eingegangenen ortspezifischen Rückmeldungen:
Korridor 4  Am Eifeltor (zw. Stadtgrenze und Militärring)
Am Vorgebirgstor
Bayenthalgürtel
Bischofsweg
Bonner Landstraße
Bonner Straße
 Brühler Landstraße (zw. Stadtgrenze und Militärring)
 Brühler Straße (zw. Militärringstr. und Gürtel)
 Friedrich-Ebert-Straße (westl. Zum Forstbotanischen Garten)
  Giesdorfer Allee (westl. Vor dem Dorf)/Kiesgrubenweg
 Godorfer Hauptstraße/Bunsenstraße
Heinrich-Lübke-Ufer
Im Feldrain
Kalscheurener Straße
Kerkrader Straße
Klettenberggürtel
 Luxemburger Straße (zw. Militärringstr. und Universitätsstr.)
 Luxemburger Straße (zw. Stadtgrenze und Militärringstr.)
Marktstraße
Militärringstraße
Pohligstraße
Raderberggürtel
Raderthalgürtel
Rhein-Ufer-Straße
Schönhauser Straße
Wattigniesstraße
Weißhausstraße
Zollstockgürtel
 Zum Forstbotanischen Garten/Industriestraße

Anlage 13 - Auszug BV Lindenthal 23.09.2024

1967 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon: (0221) 221 93313 
 
E-Mail: steffen.wagener1@stadt-
koeln.de 
Datum: 25.09.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 23.09.2024  
öffentlich 
9.2.1 Ein neu definiertes Grundnetz für den motorisierten Individualverkehr 
(MIV-Grundnetz) 
0609/2024 
geänderter Beschluss: 
 
1. Der Rat beschließt das neue Grundnetz des motorisierten Individualverkehrs für 
die Stadt Köln (nachfolgend „MIV-Grundnetz“ genannt).  
2. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, das MIV-Grundnetz alle fünf Jahre zu 
überprüfen. Die erstmalige Revision erfolgt somit innerhalb des Jahres 2029. Et-
waige Veränderungen am MIV-Grundnetz werden dem Rat erneut zum Beschluss 
vorgelegt. 
 
 
 
(Änderungsantrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Vorlage wie folgt zu verändern:  
 
1. Maarweg wird von Widdersdorfer Straße aus dem GVK Grundnetz herausge-
nommen.  
 
2. Stadtwaldgürtel – Lindenthalgürtel und Sülzgürtel werden perspektivisch aus 
dem Grundnetz herausgenommen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
mehrheitlich zugestimmt 
13 Ja Stimmen 
6 Nein Stimmen (4 CDU, FDP AfD)

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener  
Telefon: (0221) 221 93313  
 
E-Mail: steffen.wagener1@stadt-
koeln.de 
Datum: 25.09.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 23.09.2024  
öffentlich 
 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
AN/1307/2024 
 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Vorlage wie folgt zu verändern:  
 
1. Maarweg wird von Widdersdorfer Straße aus dem GVK Grundnetz herausgenom-
men.  
 
2. Stadtwaldgürtel – Lindenthalgürtel und Sülzgürtel werden perspektivisch aus dem 
Grundnetz herausgenommen. 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
mehrheitlich zugestimmt 
 
13 Ja Stimmen 
6 Nein Stimmen (4 CDU, FDP AfD)

Anlage 4_Punktwertverfahren je Untersuchungskorridor

144081 Zeichen

Korridor 1.1a zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K1.1a
Untersuchungsgebiet
Autobahn A1 (Norden) / Rhein (Osten) / Innere Kanalstraße (Süden) / Autobahn A57 (Westen)
Kriterium
Robert-Perthel-Straße Punkte Escher Straße 
(nördl. Parkgürtel)
Punkte Escher Straße 
(südl. Parkgürtel)
Punkte Geldernstraße Punkte Longericher Straße Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 15.000 2 bis zu 8.500 1 bis zu 6.500 1 bis zu 6.000 1 bis zu 10.000 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 nein 0 abschnittsweise 1 nein 0 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz öHuUstr 1 nein 0 nein 0 nein 0 abschnittsw. öHuUstr 0,5
4 Ausweisung im MRV nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min 1 >10 Min auf Teilstück 0,5 keine Buslinien 0 10 Min 2 >10 Min 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen Industrie/Gewerbe 2 Wohnen/Schule 0 Wohnen/Gewerbe 1 überw. Wohnen 0 Wohnen/Gewerbe 1
8 polit. Beschlusslage kein 1 Beschluss vorhanden 0k ein1k ein1 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5 g rün0g rün0g rün0g rün0
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering 2 hoch/sehr hoch 0,5 hoch 1 hoch 1 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation 1 Abnahme 0 Abnahme 0 Abnahme 0 Abnahme 0
Gesamt 13,5 2,0 5,0 5,0 4,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug
Anlage 4

Korridor 1.1b zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K1.1b
Untersuchungsgebiet
Autobahn A1 (Norden) / Rhein (Osten) / Innere Kanalstraße (Süden) / Autobahn A57 (Westen)
Kriterium
Merheimer Straße 
(zw. Innere Kanalstr. und 
Sechzigstr.)
Punkte
Merheimer Straße 
(zw. Mauenheimer Gürtel und 
Schmiedegasse)
Punkte Jesuitengasse Punkte Kempener Straße Punkte Neusser Straße 
(nördl. Innere Kanalstr.)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 7.000 1 bis zu 18.000 3 bis zu 6.500 1 bis zu 11.000 2 bis zu 14.000 2
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz abschnittsw. öHuUstr 0,5 öHuUstr 1 nein 0 öHuUstr 1 nein 0
4 Ausweisung im MRV nein 0 abschnittsweise 0,5 nein 0 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke 10 Min 2 >10 Min auf Teilstück 0,5 keine Buslinien 0 >10 Min 1 >10 Min 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 1-2 je Richtung 0,5 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen zum Teil Wohnen 1 überw. Wohnen 0 Wohnen 0 überw. Wohnen 0 Wohnen/Geschäftsstr. 0
8 polit. Beschlusslage Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) grün 0 grün/gelb(Fahrbahn) 0,5 g rün0g rün0g rün0
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch/sehr hoch 0,5 hoch 1 hoch/sehr hoch 0,5 hoch 1 sehr hoch 0
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5 A bnahme/Stagnation 0,5 Abnahme 0 Abnahme 0
Gesamt 5,5 7,5 2,0 6,0 4,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 1.1c zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K1.1c
Untersuchungsgebiet
Autobahn A1 (Norden) / Rhein (Osten) / Innere Kanalstraße (Süden) / Autobahn A57 (Westen)
Kriterium
Niehler Straße Punkte Riehler Straße 
(nördl. Zoobrücke)
Punkte Niederländer Ufer Punkte
An der Schanz 
(zw. Niederländer Ufer und 
Riehler Str.)
Punkte
An der Schanz 
(zw. Riehler Str. und 
Mülheimer Brücke)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 13.000 2 bis zu 14.500 2 bis zu 22.000 4 bis zu 23.000 4 bis zu 19.000 3
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 ja 2 ja 2 ja 2 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz öHuUstr 1 öHVZ 2 öHVZ 2 öHVZ 2 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min auf Teilstück 0,5 keine Buslinien 0 keine Buslinien 0 keine Buslinien 0 keine Buslinien 0
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 2 je Richtung 1 2  je Richtung 1 2 je Richtung 1 2 je Richtung 1
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 zum Teil Wohnen 1 zum Teil Wohnen 1 überw. Wohnen 0 zum Teil Wohnen 1
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1 kein 1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(Fahrbahn) 1 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 gering/hoch 1,5 gering/hoch 1,5 gering/hoch 1,5 gering 2
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/Stagnation 0 ,5 Stagnation 1 Stagnation 1 S tagnation 1 Stagnation 1
Gesamt 8,0 14,5 16,5 15,0 16,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 1.1d zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K1.1d
Untersuchungsgebiet
Autobahn A1 (Norden) / Rhein (Osten) / Innere Kanalstraße (Süden) / Autobahn A57 (Westen)
Kriterium
Amsterdamer Straße Punkte Boltensternstraße 
(nördl. Niehler Gürtel)
Punkte Boltensternstraße 
(südl. Niehler Gürtel)
Punkte Sebastianstraße Punkte Niehler Damm Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 25.000 4 bis zu 38.000 5 bis zu 20.000 3 bis zu 9.500 1 bis zu 9.000 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 ja 2 ja 2 nein 0 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz öHuUstr 1 öHVZ 2 öHVZ 2 abschnittsw. öHuUstr 0,5 nein 0
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 nein 0 nein 0
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min 1 >10 Min auf Teilstück 0,5 >10 Min auf Teils tück 0,5 >10 Min 1 >10 Min auf Teilstück 0,5
6 Mehrspurigkeit je Richtung 2 je Richtung 1 2 je Richtung 1 2 je Richtung 1 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 Wohnen/Gewerbe 1 überw. Wohnen 0 überw. Wohnen 0 einseitig Wohnen 1
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1 kein 1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2 grün/gelb(Fahrbahn) 0,5 grün 0
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 gering/hoch 1,5 hoch 1 hoch/sehr hoch 0,5 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Zunahme 2 Stagnat ion/Zunahme 1,5 Stagnation/Zunahme 1,5 A bnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5
Gesamt 16,0 18,5 15,0 5,0 5,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 1.1e zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K1.1e
Untersuchungsgebiet
Stadtgrenze (Norden) / Rhein (Osten) / Militärringstraße und Bremerhavener Straße (Süden) / Autobahn A57 (Westen)
Kriterium
Volkhovener Weg/
Merianstraße 
(zw. Toni-Welter-Str. u. Mercatorstr.)
Punkte Mercatorstraße 
(nördl. Merianstr.)
Punkte Mercatorstraße 
(südl. Merianstr.)
Punkte
Neusser Landstraße 
(zw. Militärringstr. und 
Geestemünder Str.)
Punkte
Neusser Landstraße 
(zw. Geestemünder Str. und 
Oranjehofstr.)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 10.000 1 bis zu 14.000 2 bis zu 17.000 3 bis zu 9.000 1 bis zu 8.000 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 ja 2 ja 2 ja 2 abschnittsweise 1
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 öHuUstr 1 öHuUstr 1 öHVZ 2 nein 0
4 Ausweisung im MRV nein 0 ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min auf Teilstücken 0,5 keine Buslinien** 0 >10 Min* 1 >10 Min 1 >10 Min 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung 1-2 je Ri chtung 0,5 nein 0 2 je Richtung 1 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 nein 2 nein 2 überw. Gewerbe 2 überw. Gewerbe 2
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1 kein 1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) grün/gelb
(getrennt) 1 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 gering 2 gering 2 gering 2 gering 2
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/ Stagnation 0,5 Stagnation/Zunahme 1,5 St agnation/Zunahme 1,5 Zunahme 2 Stagnation 1
Gesamt 5,5 14,5 17,5 16,0 12,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
**- Anrufsammeltaxi (AST)181
Straßenzug

Korridor 1.1f zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K1.1f
Untersuchungsgebiet
Stadtgrenze (Norden) / Rhein (Osten) / Innere Kanalstraße (Süden) / Autobahn A57 (Westen)
Kriterium
Industriestraße 
(zw. Niehler Damm und A1)
Punkte Emdener Straße Punkte
Neusser Landstraße 
(zw. Oranjehofstr. und 
Blumenbergsweg)
Punkte Industriestraße 
(zw. A1 und Blumenbergsweg)
Punkte
Neusser Landstraße 
(zw. Blumenbergsweg und 
Stadtgrenze)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 40.000 5 bis zu 11.000 2 bis zu 7.000 1 bis zu 22.000 4 bis zu 13.000 2
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 ja 2 nein 0 ja 2 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz öHVZ 2 abschnittsw. öHuUstr 0,5 nein 0 öHVZ 2 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 abschnittsweise 0,5 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min auf Teilstücken* 0,5 keine Buslinien 0 >10 Min auf Teilstücken* 0,5 keine Buslinien 0 >10 Min 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung 2-3 je Richtung 1,5 2 je Richtung 1 nein 0 1-2 je Richtung 0,5 nein 0
7 sensible Randnutzungen nein 2 Industrie/Gewer be 2 zum Teil Wohnen 1 nein 2 zum Teil Wohnen 1
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 Beschluss vorhanden 0k ein1 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering 2 gering 2 gering/sehr hoch 1 gering 2 gering/sehr hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Zunahme 2 Abnahme/Stagnation 0,5 A bnahme/Stagnation 0,5 Zunahm e 2 Abnahme/Stagnation 0,5
Gesamt 21,0 14,0 6,5 18,0 12,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor 1.1g zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K1.1g
Untersuchungsgebiet
Stadtgrenze (Norden) / Rhein (Osten) / Innere Kanalstraße (Süden) / Autobahn A57 (Westen)
Kriterium
Lindweilerweg 
(südl. Militärringstr.)
Punkte Thujaweg Punkte Straberger Weg** 
(nordwestl. Worringer Landstr.)
Punkte Parallelweg Punkte Bruchstraße Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 13.000 2 bis zu 6.500 1 bis zu 7.000 1 bis zu 5.500 1 bis zu 9.000 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 nein 0 abschnittsweise 1 ja 2 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz öHuUstr 1 nein 0 abschnittsw. öHuUstr 0,5 nein 0 nein 0
4 Ausweisung im MRV nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min 1 >10 Min 1 > 10 Min* 1 keine Buslinien 0 >10 Min auf Teilstück 0,5
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen einseitig Wohnen 1 einseitig  Wohnen 1 zum Teil Wohnen 1,5 nein 2 zum Teil Wohnen 1
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1 kein 1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2 gelb(Fahrbahn) 1
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 gering/hoch 1,5 gering/hoch 1,5 gering 2 gering/hoch 1,5
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation 1 St agnation 1 Stagnation 1 St agnation 1 Stagnation 1
Gesamt 10,0 8,0 10,5 11,0 7,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
**- Straberger Weg südöstl. Worringer Landstr. < 5.000 Kfz/Tag, keine Bewertung
Straßenzug

Korridor 1.2a zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge Anlage K1.2a
Untersuchungsgebiet
Autobahn A1 (Norden) / Rhein (Osten) / Innere Kanalstraße (Süden) / Autobahn A57 (Westen)
Kriterium
Innere Kanalstraße 
(zw. A57 und Zoobrücke)
Punkte Liebigstraße 
(nördl. A57)
Punkte Xantener Straße 
(westl. Amsterdamer Str.)
Punkte Barbarastraße Punkte Parkgürtel 
(zw. A57 und Escher Str.)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 76.000 5 bis zu 8.000 1 bis zu 8.000 1 bis zu 6.000 1 bis zu 27.000 4
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 abschnittsweise 1 nein 0 abschnittsweise 1 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz öHVZ 2 nein 0 nein 0 nein 0 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV ja 1 nein 0 nein 0 nein 0 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke keine Buslinien 0 >10 Min 1 >10 Min 1 keine Buslinien 0 keine Buslinien 0
6 Mehrspurigkeit je Richtung 3 je Richtung 2 nein 0 nein 0 nein 0 2 je Richtung 1
7 sensible Randnutzungen einseitig Wohnen 1 Wohnen/Gewerbe 1 überw. Wohnen 0 einseitig Wohnen 1 überw. Gewerbe 2
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1 kein 1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 hoch 1 hoch 1 hoch 1 gering/hoch 1,5
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation/Zunahme 1,5 St agnation 1 Stagnation 1 Stagnatio n 1 Abnahme/Stagnation 0,5
Gesamt 18,5 8,5 6,0 8,0 17,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 1.2b zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge Anlage K1.2b
Untersuchungsgebiet
Autobahn A1 (Norden) / Rhein (Osten) / Innere Kanalstraße (Süden) / Autobahn A57 (Westen)
Kriterium
Parkgürtel 
(zw. Escher Str. und 
Mauenheimer Gürtel)
Punkte Mauenheimer Gürtel Punkte Bergstraße Punkte Friedrich-Karl-Straße 
(westl. Neusser Str.)
Punkte Schmiedegasse Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 18.000 3 bis zu 23.000 4 bis zu 6.000 1 bis zu 13.000 2 bis zu 8.000 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 ja 2 nein 0 nein 0 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz öHVZ 2 öHVZ 2 nein 0 nein 0 nein 0
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 nein 0 ja 1 nein 0
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke keine Buslinien 0 >10 Mi n* 1 keine Buslinien 0 >10 Min 1 >10 Min auf Teilstück 0,5
6 Mehrspurigkeit je Richtung 2 je Richtung 1 2 je Richtung 1 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen Wohnen 0 zum Teil Wohnen 1 Wohnen 0 Wohnen 0 zum Teil Wohnen 1
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1 kein 1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt) 2 gelb(Fahrbahn) 1g rün0 gelb(Fahrbahn) 1g rün0
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 ger ing/hoch 1,5 hoch 1 hoch/sehr hoch 0,5 gering/hoch 1,5
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5
Gesamt 13,5 16,0 3,5 7,0 5,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor 1.2c zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge Anlage K1.2c
Untersuchungsgebiet
Autobahn A1 (Norden) / Rhein (Osten) / Innere Kanalstraße (Süden) / Autobahn A57 (Westen)
Kriterium
Friedrich-Karl-Straße 
(zw. Neusser Str. und 
Amsterdamer Str.)
Punkte
Friedrich-Karl-Straße 
(zw. Amsterdamer Str. und 
Boltenstern Str.)
Punkte Kapuzinerstraße Punkte Scheibenstraße Punkte Äußere Kanalstraße 
(zw. A57 und Robert-Perthel-Str.)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 19.000 3 bis zu 14.000 2 bis zu 5.500 1 bis zu 7.500 1 bis zu 24.000 4
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute abschnittsweise 1 abschnittsweise 1 nein 0 nein 0 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 nein 0 öHuUstr 1 öHuUstr 1 öHuUstr 1
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 nein 0 nein 0 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min 1 >10 Mi n 1 keine Buslinien 0 keine Buslinien 0 >10 Min* 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung 2 je Richtung 1 2 je Richtung 1 nein 0 1-2 je Richtung 0,5 2-3 je Richtung 1,5
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 Gewerbe 2 überw. Wohnen 0 zum Teil Wohnen 1 nein 2
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 Beschluss vorhanden 0k ein1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5 gelb(getrennt) 2g rün0 gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 ger ing/hoch 1,5 hoch/sehr hoch 0,5 gering/hoch 1,5 gering 2
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/Stagnatio n 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0 ,5 Stagnation/Zunahme 1,5
Gesamt 11,0 13,0 4,0 7,0 19,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor 1.2d zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge Anlage K1.2d
Untersuchungsgebiet
Stadtgrenze (Norden) / Rhein (Osten) / Innere Kanalstraße (Süden) / Autobahn A57 (Westen)
Kriterium
Butzweilerstraße 
(nordöstl. A57)
Punkte Wilhelm-Sollmann-Str./ 
Johannes-Rings-Str.
Punkte Militärringstraße/
Bremerhavener Straße
Punkte
Lindweilerweg 
(nördl. Militärringstr.)/
Pescher Weg
Punkte Geestemünder Straße Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 6.500 1 bis zu 10.000 1 bis zu 29.000 4 bis zu 13.000 2 bis zu 5.500 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 nein 0 ja 2 abschnittsweise 0,5 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 nein 0 öHVZ 2 nein 0 öHVZ/öHuUstr 1,5
4 Ausweisung im MRV nein 0 nein 0 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke keine Buslinien 0 keine Buslin ien 0 10 Min auf Teilstück 1 10 Min 2 >10 Min auf Teilstück 0,5
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 1-2 je Richtung 0,5 nein 0 1-2 je Richtung 0,5
7 sensible Randnutzungen nein 2 überw. Wohnen 0 nein 2 einseitig überw. Gewerbe 1,5 Industriegebiet 2
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1 kein 1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt) 2g rün0 gelb(getrennt) 2g rün0 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering 2 hoch 1 gering 2 gering 2 gering 2
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation 1 Stagnation 1 Stagnation/Zunahme 1 ,5 Stagnation 1 Zunahme 2
Gesamt 11,0 4,0 19,0 11,0 15,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 1.2e zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge Anlage K1.2e
Untersuchungsgebiet
Stadtgrenze (Norden) / Rhein (Osten) / Innere Kanalstraße (Süden) / Autobahn A57 (Westen)
Kriterium
Oranjehofstraße 
(südwestl. Neusser 
Landstr.)
Punkte
Oranjehofstraße 
(nordöstl. Neusser 
Landstr.)
Punkte Chorweiler Zubringer Punkte Willi-Suth-Allee Punkte Fühlinger Weg Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 8.000 1 bis zu 10.000 1 bis zu 25.000 4 bis zu 10.000 1 bis zu 7.500 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 nein 0 ja 2 nein 0 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 nein 0 öHuUstr 1 nein 0 nein 0
4 Ausweisung im MRV nein 0 nein 0 ja 1 nein 0 nein 0
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min 1 ke ine Buslinien 0 >10 Min* 1 10 Min 2 >10 Min 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 2 je Richtung 1 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 nein 2 nein 2 überw. Wohnen 0 Wohnen/Schulen 0
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 Beschluss vorhanden 0k ein1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5 gelb(getrennt) 2 keine Nebenanlage 3 grün 0 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering/hoch 1,5 gering 2 gering 2 hoch 1 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/St agnation 0,5 Stagnation/Zunahme 1,5 Stagnation/Zunahme 1,5 Stagnation 1 Stagnation 1
Gesamt 6,5 9,5 19,5 5,0 7,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor 1.2f zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge Anlage K1.2f
Untersuchungsgebiet
Stadtgrenze (Norden) / Rhein (Osten) / Innere Kanalstraße (Süden) / Autobahn A57 (Westen)
Kriterium
Merianstraße 
(zw. Mercatorstr. und 
Industriestr.)
Punkte Robert-Bosch-Straße Punkte Blumenbergsweg Punkte Worringer Landstraße Punkte St. Tönnis-Straße Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 17.000 3 bis zu 14.000 2 bis zu 10.000 1 bis zu 15.000 2 bis zu 7.000 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 abschnittsweise 1 ja 2 ja 2 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz öHuUstr 1 nein 0 öHVZ 2 öHuUstr 1 öHuUstr 1
4 Ausweisung im MRV ja 1 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke 10 Min 2 <10/ 20 Min 1,5 keine Buslinien 0 >10 Min 1 >10 Min 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung 2 je Richtung 1 1-2 je Richtung 0,5 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen nein 2 Industrie 2 nein 2 nein 2 überw. Wohnen 0
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1 kein 1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2g rün0
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering 2 gering 2 gering 2 gering 2 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation 1 Zunahme 2 Zunahme 2 Abnahme 0 Stagnation 1
Gesamt 18,0 13,5 14,0 13,0 6,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor 2.1a zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K2.1a
Untersuchungsgebiet
Stadtgrenze (Westen und Norden) / Autobahn A57 und Militärringstraße (Osten) / Aachener Straße (Süden)
Kriterium
Chorbuschstraße Punkte Am Baggerfeld Punkte Donatusstraße 
(nördl. Chorweiler Zubringer)
Punkte Escher Straße 
(Chorweiler)
Punkte Johannesstraße Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 15.000 2 bis zu 14.500 2 bis zu 20.000 3 bis zu 6.500 1 bis zu 5.500 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute abschnittsw. ja/nein 1 abschnittsw. ja/nein 1 ja 2 nein 0 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 nein 0 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min 1 >10 Min 1 10 Min 2 >10 Min auf Teilstück 0,5 keine Buslinien 0
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen zum Teil Wohnen 1 zum Teil Wohnen 1 Gewerbe 2 überw. Wohnen 0 zum Teil Wohnen 1
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1 kein 1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5 gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5 gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5 grün 0 grün/gelb(getrennt) 1
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering/hoch 1,5 gering/hoch 1,5 gering/hoch 1,5 hoch 1 gering/hoch 1,5
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5 Stagnatio n 1 Stagnation 1 Stagnation 1
Gesamt 10,5 10,5 15,0 4,5 7,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 2.1b zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K2.1b
Untersuchungsgebiet
Stadtgrenze (Westen und Norden) / Autobahn A57 und Militärringstraße (Osten) / Aachener Straße (Süden)
Kriterium
Donatusstraße 
(südl. Chorweiler Zubringer)
Punkte Venloer Straße 
(zw. Stadtgrenze und A1)
Punkte Venloer Straße 
(zw. A1 und Militärringstr.)
Punkte Freimersdorfer Weg Punkte Gregor-Mendel-Ring Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 9.000 1 bis zu 34.000 5 bis zu 25.000 4 bis zu 9.000 1 bis zu 22.000 4
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 ja 2 ja 2 nein 0 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 öHVZ 2 öHVZ 2 nein 0 öHuUstr 1
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min 1 > 10 Min 1 >10 Min 1 >10 Min 1 keine Buslinien 0
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 2 je Richtung 1 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 Gewerbe 2 zum Teil einseitig Wohnen 0,5 nein 2 nein 2
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1 kein 1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) grün 0 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoc h/sehr hoch 0,5 gering 2 gering 2 gering 2 gering 2
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnat ion 1 Stagnation/Zunahme 1,5 Stagnation/Zunahme 1,5 Stagnation 1 Stagnation 1
Gesamt 5,5 20,5 17,0 11,0 16,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 2.1c zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K2.1c
Untersuchungsgebiet
Stadtgrenze (Westen und Norden) / Autobahn A57 und Militärringstraße (Osten) / Aachener Straße (Süden)
Kriterium
Hauptstraße 
(Widdersdorf)
Punkte Lise-Meitner-Ring Punkte Brauweilerstraße Punkte Kölner Straße 
(Lövenich)
Punkte Ludwig-Jahn-Straße Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 9.000 1 bis zu 14.500 2 bis zu 12.000 2 bis zu 9.500 1 bis zu 6.500 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 ja 2 nein 0 nein 0 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 öHuUstr 1 nein 0 nein 0 nein 0
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 nein 0 ja 1 nein 0
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke 10 Min 2 keine Buslinien 0 10 Min 2 10 Min 2 >10 Min 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 nein 2 Wohnen 0 Wohnen/Gewerbe 1 Wohnen 0
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 Beschluss vorhanden 0k ein1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) grün 0 gelb(getrennt) 2g rün0g rün0g rün0
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) sehr hoch 0 gering 2 hoch/sehr hoch 0,5 hoch 1 hoch/sehr hoch 0,5
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation 1 Stagnation 1 Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahm e/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5
Gesamt 6,0 14,0 6,0 6,5 4,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 2.1d zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge K2.1d
Untersuchungsgebiet
Stadtgrenze (Westen und Norden) / Autobahn A57 und Militärringstraße (Osten) / Aachener Straße (Süden)
Kriterium
Bahnstraße 
(Weiden/Lövenich)
Punkte Aachener Straße
(westl. A1)
Punkte Aachener Straße
(zw. A1 und Militärringstr.)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] ca. 5.500 1 bis zu 33.000 5 bis zu 31.000 5
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 ja 2 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 öHVZ 2 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV nein 0 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke keine Buslinien 0 >10 Min auf Teilstück 0,5 10 Min auf Teilstück 1,5
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 2 je Richtung 1 2 je Richtung 1
7 sensible Randnutzungen Wohnen 0 Wohnen/Gewerbe 1 Wohnen/Gewerbe 1
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) grün 0 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) sehr hoch 0 hoch 1 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/Stagnation 0,5 Zunahme 2 Zunahme 2
Gesamt 2,5 18,5 19,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor 2.1e zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K2.1e
Untersuchungsgebiet
Autobahn A57 (Nordosten) / Äußere Kanalstraße u. Maarweg (Osten) / Aachener Straße (Süden) / Militärringstraße (Westen und Norden)
Kriterium
Alte Escher Straße/
Butzweilerstraße 
(nördl. Hugo-Eckener-Str.)
Punkte
Mathias-Brüggen-
Straße 
(nördl. Hugo-Eckener-Str.)
Punkte
Hugo-Eckener-Straße/ 
Butzweilerstraße 
(westl. Hugo-Eckener-Str.)
Punkte
Venloer Straße 
(zw. Militärringstr. und Äußere 
Kanalstr.)
Punkte Wilhelm-Mauser-
Straße
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 20.000 3 bis zu 12.000 2 bis zu 19.000 3 bis zu 20.000 3 bis zu 11.000 2
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 ja 2 ja 2 abschnittsweise 1 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz öHuUstr 1 öHVZ 2 öHVZ 2 abschnittsw. öHVZ 1 nein 0
4 Ausweisung im MRV abschnittsweise 0,5 ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min auf Teilstück* 0,5 keine Buslinie 0 10 Min auf Te ilstück 1,5 >10 Min auf Teilstück 0,5 10 Min 2
6 Mehrspurigkeit je Richtung 1-2 je Richtung 0,5 nein 0 1-2 je Richtung 0,5 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen Gewerbe/einseitig Wohnen 1,5 Industrie/Gewerbe 2 Gewerbe/W ohnen 1 überw. Wohnen 0 Gewerbe/Wohnen 1
8 polit. Beschlusslage Beschluss vorhanden 0 kein 1 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2 gelb(Fahrbahn) 1
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering 2 gering 2 gering 2 hoch 1 gering/hoch 1,5
11 Kfz-Verkehrsentwicklung St agnation 1 Stagnation 1 Stagnation 1 A bnahme/Stagnation 0,5 Stagnation 1
Gesamt 14,0 15,0 16,0 10,0 11,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor 2.1f zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K2.1f
Untersuchungsgebiet
Autobahn A57 (Nordosten) / Äußere Kanalstraße u. Maarweg (Osten) / Aachener Straße (Süden) / Militärringstraße (Westen und Norden)
Kriterium
Vogelsanger Straße 
(westl. Maarweg)
Punkte Vitalisstraße Punkte Widdersdorfer Straße 
(westl. Maarweg)
Punkte Stolberger Straße 
(westl. Maarweg)
Punkte
Aachener Straße 
(zw. Militärringstr. und 
Maarweg)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 12.000 2 bis zu 10.000 1 bis zu 24.000 4 bis zu 9.000 1 bis zu 30.000 4
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute abschnittsweise 1 ja 2 ja 2 ja 2 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz abschnittsw. öHVZ 1 öHuUstr 1 öHVZ 2 öHuUstr 1 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV nein 0 nein 0 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke 10 Min auf Teilstück 1,5 >10 Min 1 10 Min auf Teilstück 1,5 >10 Min 1 >10 Min 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 2-3 je Richtung 1,5
7 sensible Randnutzungen Gewerbe/Wohnen 1 überw.  Gewerbe 2 Gewerbe/Wohnen 1 Gewerbe/Wohnen 1 Wohnen/Geschäftsstr. 0
8 polit. Beschlusslage Beschluss vorhanden 0 kein 1 kein 1 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) grün/gelb(Fahrbahn) 0,5 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering/hoch 1,5 gering 2 gering/hoch 1,5 gering/hoch 1,5 hoch/sehr hoch 0,5
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/Stagnat ion 0,5 Stagnation/Zunahme 1,5 Stagnation/ Zunahme 1,5 Stagnation/Zunahme 1,5 Zunahme 2
Gesamt 9,0 12,5 17,0 11,0 16,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor 2.1g zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K2.1g
Untersuchungsgebiet
Autobahn A57 (Norden) / Innere Kanalstraße (Osten) / Aachener Straße (Süden) / Äußere Kanalstraße u. Maarweg  (Westen)
Kriterium
Iltisstraße Punkte Subbelrather Straße Punkte
Venloer Straße 
(zw. Äußere Kanalstr. Und 
Innere Kanalstr.)
Punkte
Vogelsanger Straße 
(zw. Maarweg und Innere 
Kanalstr.)
Punkte Helmholtzstraße Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 7.000 1 bis zu 17.000 3 bis zu 13.000 2 bis zu 15.000 2 bis zu 6.500 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 nein 0 nein 0 abschnittsweise 1 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 öHuUstr 1 nein 0 öHuUstr 1 nein 0
4 Ausweisung im MRV nein 0 ja 1 ja 1 ja 1 nein 0
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke keine Buslinien 0 >10 Min auf Teilstück 0,5 keine Buslinien 0 >10 Min auf Teilstück 0,5 >10 Min 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 überw. Wohnen 0 G eschäftsstraße 0 überw. Wohnen 0 überw. Wohnen 0
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(Fahrbahn) 1 gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5 grün 0 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn) 1
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 hoc h 1 sehr hoch 0 hoch/sehr hoch 0,5 hoch/sehr hoch 0,5
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation 1 Stagnat ion/Zunahme 1,5 Abnahme 0 Stagnation 1 Stagnation 1
Gesamt 5,0 10,5 3,0 8,0 4,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 2.1h zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K2.1h
Untersuchungsgebiet
Autobahn A57 (Norden) / Innere Kanalstraße (Osten) / Aachener Straße (Süden) / Äußere Kanalstraße u. Maarweg  (Westen)
Kriterium
Weinsbergstraße Punkte Widdersdorfer Straße
(östl. Maarweg)
Punkte Stolberger Straße
(östl. Maarweg)
Punkte Scheidtweilerstraße Punkte
Aachener Straße
(zw. Maarweg und Innere 
Kanalstr.)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 19.000 3 bis zu 17.000 3 bis zu 8.000 1 bis zu 10.000 1 bis zu 40.000 5
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 ja 2 ja 2 nein 0 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz öHVZ 2 öHVZ 2 nein 0 nein 0 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 nein 0 nein 0 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min 1 10 Min 2 >10 Min 1 keine Buslinie 0 >10 Min 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 2-3 je Richtung 1,5
7 sensible Randnutzungen einseitig Wohnen 1 Wohnen/Gewe rbe 1 Gewerbe/Wohnen 1 Gewerbe/Wohnen 1 überw. Wohnen 0
8 polit. Beschlusslage kein 1 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0k ein1 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5 gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5 gelb(Fahrbahn) 1g rün0 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 hoch 1 gering/hoch 1,5 hoch 1 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Zunahme 2 Zunahm e 2 Stagnation/Zunahme 1 ,5 Stagnation 1 Zunahme 2
Gesamt 15,5 15,5 9,0 5,0 17,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 2.2a zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge Anlage K2.2a
Untersuchungsgebiet
Stadtgrenze (Westen und Norden) / Autobahn A57 und Militärringstraße (Osten) / Aachener Straße (Süden)
Kriterium
Weilerstraße Punkte Pescher Straße Punkte Chorweiler Zubringer Punkte Longericher Str./
Pescher Weg
Punkte Auf dem Paulsacker Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 7.000 1 bis zu 6.000 1 bis zu 19.000 3 bis zu 9.000 1 bis zu 6.000 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute abschnittsw. ja/nein 1 nein 0 ja 2 nein 0 abschnittsweise 1
3 Ausweisung im GVK Netz abschnittsw. öHuUstr 0,5 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
4 Ausweisung im MRV nein 0 nein 0 ja 1 ja 1 nein 0
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min 1 10 Min* 2 20 Min* 1 >10 Min 1 keine Buslinie 0
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 1-2 je Richtung 0,5 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 einseit ig Wohnen 1 Wohnen/Gewerbe 1 überw. Wohnen 0 nein 2
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) grün 0 grün 0 gelb(getrennt) 2g rün0 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 hoch 1 gering 2 hoch 1 gering 2
11 Kfz-Verkehrsentwicklung St agnation 1 Stagnation 1 Stagnation/Zunahme 1,5 Stagnation 1 Stagnation 1
Gesamt 6,5 7,0 15,0 6,0 9,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor 2.2b zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge Anlage K2.2b
Untersuchungsgebiet
Stadtgrenze (Westen und Norden) / Autobahn A57 und Militärringstraße (Osten) / Aachener Straße (Süden)
Kriterium
Adrian-Meller-Straße Punkte
Widdersdorfer Landstraße/
Brauweilerstraße/
Goethestraße
Punkte Moltkestraße 
(Lövenich)
Punkte Egelspfad/
Vogelsanger Weg
Punkte Alter Militärring/
Wendelinstraße
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 13.000 2 bis zu 14.000 2 bis zu 7.000 1 bis zu 9.500 1 bis zu 7.000 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
4 Ausweisung im MRV ja 1 abschnittsweise 0,5 nein 0 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke 10 Min 2 10 Mi n 2 >10 Min 1 >10 Min auf Teilstück 0,5 10 Min 2
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 überw. Wohnen 0 Wohnen 0 überw. Wohnen 0 Wohnen 0
8 polit. Beschlusslage kein 1 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) grün 0 grün 0 grün 0 grün 0 grün 0
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 hoch 1 hoch 1 hoch 1 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnat ion 1 Stagnation 1 Abnahme/Stagnation 0 ,5 Stagnation 1 Abnahme/Stagnation 0,5
Gesamt 8,0 6,5 3,5 4,5 5,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 2.2c zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge Anlage K2.2c
Untersuchungsgebiet
Autobahn A57 (Nordosten) / Gürtel (Osten) / Aachener Straße (Süden) / Militärringstraße (Westen und Norden)
Kriterium
Militärringstraße 
(nördl. Venoer Str.)
Punkte Von-Hünefeld-Straße 
(nördl. Mattias-Brüggen-Str.)
Punkte
Mathias-Brüggen-
Straße 
(südl. Hugo-Eckener-Str.)
Punkte Äußere Kanalstraße 
(nördl. Venloer Str.)
Punkte Parkgürtel/
Ehrenfeldgürtel
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 34.000 5 bis zu 16.000 3 bis zu 14.000 2 bis zu 26.000 4 bis zu 28.000 4
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 ja 2 ja 2 ja 2 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz öHVZ 2 öHuUstr 1 öHuUstr 1 öHVZ 2 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke keine Buslinien 0 >10 Mi n 1 >10 Min auf Teilstück 0,5 10 Min 2 10 Min auf Teilstück 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung 1-2 je Richtung 0,5 2 je Richtung 1 nein 0 1-2 je Richtung 0,5 2 je Richtung 1
7 sensible Randnutzungen nein 2 Industrie/Gewerbe 2 I ndustrie/Gewerbe 2 überw. Wohnen 0 überw. Wohnen 0
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 Beschluss vorhanden 0k ein1 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt) 2,5 gelb(getrennt) 2 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering 2 gering 2 gering 2 hoch 1 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Zunahme 2 Stagnation 1 Stagnation 1 Zunahme 2 Stagnation/Zunahme 1,5
Gesamt 20,0 17,0 12,5 17,5 15,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 2.2d zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge Anlage K2.2d
Untersuchungsgebiet
Autobahn A57 (Norden) / Innere Kanalstraße (Osten) / Venloer Straße (Süden) / Militäringstraße (Westen)
Kriterium
Liebigstraße 
(südl. A57)
Punkte Innere Kanalstraße
(nördl. Venoer Str.)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 6.000 1 bis zu 65.000 5
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV nein 0 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min 1 keine Buslinien 0
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 3 je Richtung 2
7 sensible Randnutzungen Wohnen/Gewerbe 1 Wohnen/Gewerbe 1
8 polit. Beschlusslage kein 1 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation 1 Zunahme 2
Gesamt 7,5 18,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 2.2e zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge Anlage K2.2e
Untersuchungsgebiet
Venloer Straße (Norden) / Innere Kanalstraße (Osten) / Aachener Straße (Süden) / Militäringstraße (Westen)
Kriterium
Militärringstraße 
(südl. Venloer Str.)
Punkte Äußere Kanalstraße/
Maarweg
Punkte Oskar-Jäger-Straße Punkte Ehrenfeldgürtel/
Melatengürtel
Punkte Innere Kanalstraße 
(südl. Venloer Str.)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 32.000 5 bis zu 15.000 2 bis zu 12.000 2 bis zu 23.000 4 bis zu 62.000 5
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 ja 2 ja 2 ja 2 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz öHVZ 2 öHVZ 2 öHuUstr 1 öHVZ 2 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min auf Teilstück* 0,5 10 Min auf Teilstück 1 >10 Min auf Teilstück 0,5 10 Min auf Teilstück 1 10 Min auf Teilstück* 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung 2 je Richtung 1 1-2 je Richtung 0,5 nein 0 2 je Richtung 1 3 je Richtung 2
7 sensible Randnutzungen nein 2 überw. Wohnen 0 Wohnen/ Gewerbe 1 überw. Wohnen 0 einseitig Wohnen 1
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 Beschluss vorhanden 0k ein1 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt) 2,5 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5 gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering 2 hoch 1 hoch 1 hoch 1 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Zunahme 2 Zunahme 2 St agnation/Zunahme 1,5 Stagnation/Zunahme 1,5 Zunahme 2
Gesamt 21,0 14,5 11,5 16,0 19,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor 3.1a zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K3.1a
Untersuchungsgebiet
Aachener Straße (Norden) / Militärringstraße (Osten) / Luxemburger Straße (Süden) / Stadtgrenze (Westen)
Kriterium
Aachener Straße 
(westl. A1)
Punkte Aachener Straße 
(zw. A1 und Militärringstr.)
Punkte Ostlandstraße Punkte Am Weidenpesch/
Kölner Weg
Punkte Junkersdorfer Straße Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 33.000 5 bis zu 31.000 5 bis zu 7.000 1 bis zu 8.000 1 bis zu 10.000 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 ja 2 nein 0 nein 0 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz öHVZ 2 öHVZ 2 nein 0 nein 0 nein 0
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 nein 0 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min auf Teilstück 0,5 10 Min auf Teilstück 1,5 >10 Min 1 keine Buslinien 0 keine Buslinien 0
6 Mehrspurigkeit je Richtung 2 je Richtung 1 2 je Richtung 1 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen Wohnen/Gewerbe 1 Wohnen/Gewe rbe 1 überw. Wohnen 0 überw. Wohnen 0 Sportpark 1
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1 kein 1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2g rün0g rün0g rün0
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 hoch 1 hoch 1 hoch 1 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Zunahme 2 Zunahme 2 Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnatio n 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5
Gesamt 18,5 19,5 4,5 4,5 5,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 3.1b zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K3.1b
Untersuchungsgebiet
Aachener Straße (Norden) / Militärringstraße (Osten) / Luxemburger Straße (Süden) / Stadtgrenze (Westen)
Kriterium
Dürener Straße 
(zw. Stadtgrenze und 
Militärringstr.)
Punkte Toyota-Allee Punkte
Gleueler Straße 
(zw. Stadtgrenze und 
Militärringstr.)
Punkte
Berrenrather Straße 
(zw. Stadtgrenze und 
Militärringstr.)
Punkte
Luxemburger Straße 
(zw. Stadtgrenze und 
Militärringstr.)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 35.000 5 bis zu 6.500 1 bis zu 10.000 1 bis zu 12.000 2 bis zu 23.000 4
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 nein 0 nein 0 ja 2 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz öHVZ 2 nein 0 nein 0 öHuUstr 1 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV ja 1 nein 0 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min auf Teilstück 0,5 >10 Min auf Teilstück 0,5 keine Buslinien 0 >10 Min 1 keine Buslinien 0
6 Mehrspurigkeit je Richtung 1-2 je Richtung 0,5 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen überw. Gewerbe 2 Industrie/Gewerbe 2 nein 2 nein 2 nein 2
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1 kein 1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt) 2g rün0 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering 2 gering 2 gering 2 gering 2 gering 2
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Zunahme 2 Stagnation/Zunahme 1,5 A bnahme/Stagnation 0,5 Abnahm e/Stagnation 0,5 Zunahme 2
Gesamt 20,0 8,0 9,5 14,5 18,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 3.1c zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K3.1c
Untersuchungsgebiet
Aachener Straße (Norden) / Universitätsstraße (Osten) / Luxemburger Straße (Süden) / Militärringstraße (Westen)
Kriterium
Aachener Straße 
(zw. Militärringstr. und 
Maarweg)
Punkte
Aachener Straße 
(zw. Maarweg und 
Universitätsstr.)
Punkte Friedrich-Schmidt-
Straße
Punkte Dürener Straße 
(zw. Militärringstr. und Gürtel)
Punkte Dürener Straße 
(zw. Gürtel und Universitätsstr.)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 30.000 4 bis zu 40.000 5 bis zu 13.000 2 bis zu 16.000 3 bis zu 12.000 2
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 ja 2 nein 0 nein 0 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz öHVZ 2 öHVZ 2 nein 0 öHuUstr 1 öHuUstr 1
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 nein 0 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min 1 >10 Min 1 keine Buslinien 0 10 Min 2 10 Min 2
6 Mehrspurigkeit je Richtung 2-3 je Richtung 1,5 2-3 je Richtung 1,5 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen Wohnen/Geschäftsstr. 0 überw. Wohnen 0 einseitig Wohnen 1 überw. Wohnen 0 Wohnen/Geschäftsstr. 0
8 polit. Beschlusslage Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0k ein1k ein1k ein1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2g rün0 gelb(getrennt) 2g rün0
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch/sehr hoch 0,5 hoch 1 hoch 1 hoch 1 sehr hoch 0
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Zunahme 2 Zunahme 2 Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahm e/Stagnation 0,5 Abnahme 0
Gesamt 16,0 17,5 5,5 11,5 7,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 3.1d zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K3.1d
Untersuchungsgebiet
Aachener Straße (Norden) / Universitätsstraße (Osten) / Luxemburger Straße (Süden) / Militärringstraße (Westen)
Kriterium
Gleueler Straße 
(zw. Militärringstr. und 
Bachemer Str.)
Punkte
Bachemer Straße 
(zw. Gleueler Str. und 
Universitätsstr.)
Punkte Zülpicher Straße Punkte
Berrenrather Straße 
(zw. Militärringstr. und 
Universitätsstr.)
Punkte
Luxemburger Straße 
(zw. Militärringstr. und 
Universitätsstr.)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 12.000 2 bis zu 12.500 2 bis zu 7.000 1 bis zu 13.000 2 bis zu 24.000 4
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz abschnittsw. öHuUstr 0,5 nein 0 öHuUstr 1 abschnittsw. öHuUstr 0,5 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke 10 Min 2 10 Min 2 nein 0 10 Min 2 nein 0
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 1-2 je  Richtung 0,5 nein 0 nein 0 2 je Richtung 1
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 überw. Wohnen 0 Wohnen/Geschäftsstr. 0 überw. Wohnen 0 Wohnen/Geschäftsstr. 0
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1  Beschluss vorhanden 0  Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5 gelb(Fahrbahn) 1g rün0g rün0 gelb(Fahrbahn) 1
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 hoc h 1 sehr hoch 0 hoch/sehr hoch 0,5 hoch/sehr hoch 0,5
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/Stagnation 0 ,5 Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme 0 Abnahme 0 Zunahme 2
Gesamt 9,5 9,0 4,0 6,0 13,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 3.2a zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge Anlage K3.2a
Untersuchungsgebiet
Aachener Straße (Norden) / Militärringstraße (Osten) / Dürener Straße (Süden) / Stadtgrenze (Westen)
Kriterium
An der Alten Post Punkte
Bresslauer Straße 
(zw. Aachener Str. und 
Diepenbeekallee)
Punkte Vogelsanger Weg 
(südl. Aachener Str.)
Punkte Statthalterhofweg/
Marsdorfer Straße
Punkte Am Römerhof/
Salzburger Weg
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 11.000 2 bis zu 8.000 1 bis zu 8.500 1 bis zu 9.000 1 bis zu 8.000 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
4 Ausweisung im MRV nein 0 nein 0 ja 1 nein 0 nein 0
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min 1 keine Buslinien 0 keine Buslinien 0 >10 Min auf Teilstücken 0,5 >10 Min auf Teilstück 0,5
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 Wohnen 0 Wohnen 0 zum Teil Wohnen 1 einseitig Wohnen 1
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1 kein 1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) grün 0 grün 0 grün 0 grün 0 grün 0
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 hoch 1 hoch 1 hoch 1 gering/hoch 1,5
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation 1 Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5
Gesamt 6,0 3,5 4,5 5,0 5,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 3.2b zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge Anlage K3.2b
Untersuchungsgebiet
Aachener Straße (Norden) / Universitätsstraße (Osten) / Dürener Straße (Süden) / Militärringstraße (Westen)
Kriterium
Militärringstraße 
(zw. Aachener Str. und 
Dürener Str.)
Punkte Kitschburger Straße Punkte Stadtwaldgürtel Punkte
Universitätsstraße 
(zw. Aachener Str. und 
Dürener Str.)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 19.000 3 b is zu 13.000 2 bis zu 20.000 3 bis zu 45.000 5
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 nein 0 ja 2 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz öHVZ 2 nein 0 öHVZ 2 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV ja 1 nein 0 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke keine Buslinien 0 keine Buslinien 0 keine Buslinien 0 10 Min 2
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 2 je Richtung 1 2-3 je Richtung 1,5
7 sensible Randnutzungen nein 2 zum Teil Wohnen 1 Wohnen 0 einseitig 1
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) straßenunbahängig geführt 3g rün0 gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering 2 hoch 1 hoch/sehr hoch 0,5 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung St agnation/Zunahme 1,5 Abnahme 0 A bnahme/Stagnation 0,5 Stagnation 1
Gesamt 17,5 5,0 12,5 19,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 3.2c zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge Anlage K3.2c
Untersuchungsgebiet
Aachener Straße (Norden) / Universitätsstraße u. Luxemburger Straße (Osten) / Stadtgrenze (Westen u. Süden)
Kriterium
Horbeller Straße Punkte
Militärringstraße
(zw. Dürener Str. und 
Luxemburger Str.)
Punkte Mommsenstraße Punkte Lindenthalgürtel/
Sülzgürtel
Punkte
Universitätsstraße 
(zw. Dürener Str. und 
Luxemburger Str.)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 20.000 3 bis zu 14.000 2 bis zu 8.000 1 bis zu 17.000 3 bis zu 40.000 5
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute abschnittsweise 1 ja 2 nein 0 ja 2 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 öHVZ 2 nein 0 öHVZ 2 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 nein 0 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min 1 keine Buslin ien 0 keine Buslinien 0 >10 Min auf Teilstück 0,5 10 Min 2
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 2 je Richtung 1 2 je Richtung 1
7 sensible Randnutzungen nein 2 nein 2 Wohnen 0 überw. Wohnen 0 Wohnen/Uni 0,5
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 Beschluss vorhanden 0k ein1k ein1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) grün 0 straßenunbahängig geführt 3g rün0 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) ger ing/hoch 1,5 gering 2 hoch 1 hoch/sehr hoch 0,5 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation 1 Stagnation/Zunahme 1,5 Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5 Stagnation 1
Gesamt 11,5 16,5 2,5 13,5 18,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 4.1a zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K4.1a
Untersuchungsgebiet
Militärringstraße (Norden) / Rhein (Osten) / Stadtgrenze (Süden u. Westen) / Luxemburger Straße (Westen)
Kriterium
Luxemburger Straße 
(zw. Stadtgrenze und 
Militärringstr.)
Punkte
Am Eifeltor 
(zw. Stadtgrenze und 
Militärring)
Punkte
Brühler Landstraße 
(zw. Stadtgrenze und 
Militärring)
Punkte Godorfer Hauptstraße/
Bunsenstraße
Punkte Bonner Landstraße Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 23.000 4 bis zu 18.000 3 bis zu 15.000 2 bis zu 19.000 3 bis zu 12.000 2
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 ja 2 ja/nein 1 ja 2 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz öHVZ 2 nein 0 abschnittsw. öHVZ 1 nein 0 nein 0
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 ja 1 nein 0
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke nein 0 >10 Min 1 10 Min auf Teilstücken 1 >10 Min 1 >10 Min auf Teilstück 0,5
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen nein 2 Industriegebiet 2 zum Teil Wohnen 1 Industriegebiet 2 einseitig Wohnen 1
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1 kein 1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb
(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2,5 gelb/grün 1 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering 2 gering 2 abschnittsweise hoch 1 gering 2 einseitig hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Zunahme 2 Stagnation/Zunahme 1,5 Abnahme 0 Stagnation/Zunahme 1,5 Stagnation 1
Gesamt 18,0 16,0 10,0 15,5 8,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 4.1b zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K4.1b
Untersuchungsgebiet
Militärringstraße (Norden) / Rhein (Osten) / Stadtgrenze (Süden u. Westen) / Luxemburger Straße (Westen)
Kriterium
Emil-Hoffmann-Straße Punkte
Zum Forstbotanischen 
Garten/
Industriestraße
Punkte Konrad-Adenauer-
Straße
Punkte Brückenstraße/
Ringstraße
Punkte Sürther Straße 
(südl. Ringstr.)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 7.000 1 bis zu 22.000 4 bis zu 6.000 1 bis zu 8.500 1 bis zu 11.000 2
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute abschnittsweise 1 ja 2 abschnittsweise 1 nein 0 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 öHVZ 2 nein 0 abschnittsw. öHuUstr 0,5 nein 0
4 Ausweisung im MRV nein 0 ja 1 nein 0 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min 1 >10 Min auf Teilstück 0,5 keine Buslinien 0 >10 Min 1 >10 Min 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen Industrie/Gewerbe 2 nein 2 zum Teil Wohnen 1 überw. Wohnen 0 überw. Wohnen/Schulen 0
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) grün 0 gelb(getrennt) 2g rün0g rün0 grün/gelb(getr./Fahrb.) 1
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering 2 gering 2 hoch 1 hoch/sehr hoch 0,5 hoch/sehr hoch 0,5
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnat ion 1 Stagnation 1 Stagnation 1 Abnahme/ Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5
Gesamt 9,0 17,5 6,0 4,5 6,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 4.1c zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K4.1c
Untersuchungsgebiet
Militärringstraße (Norden) / Rhein (Osten) / Stadtgrenze (Süden u. Westen) / Luxemburger Straße (Westen)
Kriterium
Schillingsrotter Straße Punkte Kölnstraße Punkte Heinrich-Lübke-Ufer Punkte Hauptstraße Punkte Weißer Straße
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 8.000 1 bis zu 9.500 1 bis zu 18.000 3 bis zu 10.000 1 bis zu 9.000 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 abschnittsweise 1 nein 0 nein 0 abschnittsweise 1
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 nein 0 öHuUstr 1 nein 0 öHuUstr 1
4 Ausweisung im MRV nein 0 ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke
>10 Min auf Teilstück 0,5 >10 Min auf Teilstück 0,5 >10 Min 1 10 Min auf Teilstück 1 >10 Min 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 überw. Wohnen 0 nein 2
Wohnen/Geschäftsstr. 0 überw. Wohnen 0
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) grün 0 grün 0 gelb(getrennt) 2g rün0g rün0
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 hoch 1 gering 2 sehr hoch 0 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5 St agnation 1 Abnahme 0 Abnahme 0
Gesamt 4,0 6,0 14,0 3,0 6,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 4.1d zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K4.1d
Untersuchungsgebiet
Korridor Innenstadt (Norden) / Rhein (Osten) / Militärringstraße (Süden) / Luxemburger Straße (Westen)
Kriterium
Luxemburger Straße 
(zw. Militärringstr. und 
Universitätsstr.)
Punkte Rhöndorfer Straße Punkte Oberer Komarweg Punkte Kalscheurer Weg Punkte Höninger Weg Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 24.000 4 bis zu 8.000 1 bis zu 10.000 1 bis zu 9.500 1 bis zu 9.000 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 abschnittsweise 1 abschnittsweise 1 nein 0 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz öHVZ 2 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
4 Ausweisung im MRV ja 1 nein 0 ja 1 nein 0 nein 0
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke nein 0 nein 0 >10 Min 1 >10 Min 1 keine Buslinien 0
6 Mehrspurigkeit je Richtung 2 je Richtung 1 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen Wohnen/Geschäftsstr. 0 zum Teil Wohnen 1 nein 2 überw. Wohnen 0 überw. Wohnen 0
8 polit. Beschlusslage  Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0k ein1k ein1k ein1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(Fahrbahn) 1g rün0g rün0g rün0g rün0
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch/sehr hoch 0,5 hoch 1 gering 2 hoch 1 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Zunahme 2 Abnahme/Stagnation 0,5 Stagnation 1 Stagnation 1 Abnahme/Stagnation 0,5
Gesamt 13,5 4,5 10,0 5,0 3,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 4.1e zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K4.1e
Untersuchungsgebiet
Korridor Innenstadt (Norden) / Rhein (Osten) / Militärringstraße (Süden) / Luxemburger Straße (Westen)
Kriterium
Vorgebirgstraße Punkte Brühler Straße 
(zw. Militärringstr. und Gürtel)
Punkte Brühler Straße 
(zw. Gürtei und Bonner Str.)
Punkte Bonner Straße Punkte Rhein-Ufer-Straße Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 29.000 4 bis zu 20.000 3 bis zu 10.000 2 bis zu 24.000 4 bis zu 42.000 5
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute abschnittsweise 0,5 abschnittsweise 1 nein 0 abschnittsweise 1 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz öHuUstr 1 öHuUstr 1 nein 0 öHuUstr 1 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min 1 >10 Min 1 10 Min 2 ≤10 Min 2 10 Min auf Teilstück 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung 1-2 je Richtung 0,5 1-2 je Richtung 0,5 nein 0 2 je Richtung 1 2 je Richtung 1
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 Wohnen 0 Wohnen 0 überw. Wohnen 0 einseitig überw. Gewerbe 2
8 polit. Beschlusslage Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0k ein1 Beschluss vorhanden 0k ein1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) grün 0 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 hoch 1 hoch 1 sehr hoch 0 gering 2
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme 0 Abnahme/Stagnation 0,5 St agnation/Zunahme 1,5 Abnahm e 0 Stagnation/Zunahme 1,5
Gesamt 9,0 11,0 10,5 12,0 20,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 4.2a zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge Anlage K4.2a
Untersuchungsgebiet
Militärringstraße (Norden) / Rhein (Osten) / Stadtgrenze (Süden u. Westen) / Luxemburger Straße (Westen)
Kriterium
Kerkrader Straße Punkte Am Kölnberg Punkte Im Feldrain Punkte
Giesdorfer Allee 
(westl. Vor dem Dorf)/
Kiesgrubenweg
Punkte Wattigniesstraße Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 40.000 5 bis zu 10.000 1 bis zu 10.000 2 bis zu 22.000 4 bis zu 20.000 3
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 ja/nein 1 ja 2 ja 2 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz öHVZ 2 öHuUstr 1 nein 0 öHuUstr 1 öHuUstr 1
4 Ausweisung im MRV ja 1 nein 0 nein 0 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke keine Buslinien 0 >10 Min 1 >10 Min 1 keine Buslinien 0 keine Buslinien 0
6 Mehrspurigkeit je Richtung 2 je Richtung 1 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen nein 2 einseitig Wohnen 1 nein 2 nein 2 nein 2
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1 kein 1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) keine Radverkehrsanlage 3 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5 gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering 2 hoch 1 gering 2 gering 2 gering 2
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Zunahme 2 Abnahme 0 Z unahme 2 Stagnation/Zunahme 1 ,5 Stagnation/Zunahme 1,5
Gesamt 21,0 9,0 14,0 16,0 15,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 4.2b zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge Anlage K4.2b
Untersuchungsgebiet
Militärringstraße (Norden) / Rhein (Osten) / Stadtgrenze (Süden u. Westen) / Luxemburger Straße (Westen)
Kriterium
Am Feldrain Punkte Kapellenstraße 
(Rodenkirchen)
Punkte Rondorfer Hauptstraße/
Rodenkirchener Straße
Punkte
Friedrich-Ebert-Straße 
(westl. Zum Forstbotanischen 
Garten)
Punkte
Friedrich-Ebert-Straße 
(östl. Zum Forstbotanischen 
Garten)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 10.000 1 bis zu 10.000 1 bis zu 10.000 1 bis zu 12.000 2 bis zu 9.000 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute abschnittsweise 1 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz öHuUstr 1 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
4 Ausweisung im MRV nein 0 ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min 1 10 Min 2 10 Min 2 >10 Min 1 >10 Min 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen einseitig Wohnen 1 zum Teil Wohnen 1 überw. Wohnen 0 nein 2 überw. Wohnen 0
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 Beschluss vorhanden 0k ein1k ein1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5 grün/gelb(Fahrbahn) 0,5 grün 0 gelb(Fahrbahn) 2 gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoc h 1 gering/hoch 1,5 hoch/sehr hoch 0,5 gering 2 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/Stagnat ion 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahhme 0 A bnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5
Gesamt 9,0 8,5 4,5 11,5 7,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 4.2c zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge Anlage K4.2c
Untersuchungsgebiet
Korridor Innenstadt (Norden) / Rhein (Osten) / Stadtgrenze (Süden u. Westen) / Luxemburger Straße (Westen)
Kriterium
Maternusstraße Punkte Militärringstraße Punkte Markusstraße Punkte Klettenberggürtel Punkte Zollstockgürtel Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 7.000 1 bis zu 30.000 4 bis zu 9.500 1 bis zu 17.000 3 bis zu 16.500 3
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 ja 2 nein 0 ja 2 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 öHVZ 2 nein 0 öHVZ 2 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV nein 0 ja 1 nein 0 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke 10 Min 2 keine Buslinien 0 10 Min 2 10 Min 2 10 Min 2
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 1-2 je Richtung 0,5 nein 0 1 je Richtung 0 1-2 je Richtung 0,5
7 sensible Randnutzungen Wohnen/Geschäftsstr. 0 nein 2 überw. Wohnen 0 überw. Wohnen 0 Wohnen/Gewerbe 1
8 polit. Beschlusslage kein 1 Beschluss vorhanden 0k ein1 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) grün 0 straßenunabhängig geführt 3g rün0 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) sehr hoch 0 gering 2 hoch 1 hoch 1 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/Stagnation 0,5 Stagnation/Zunahme 1,5 Stagnatio n 1 Stagnation 1 Stagnation 1
Gesamt 4,5 18,0 6,0 13,0 15,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 4.2d zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge Anlage K4.2d
Untersuchungsgebiet
Korridor Innenstadt (Norden) / Rhein (Osten) / Militärringstraße (Süden) / Luxemburger Straße (Westen)
Kriterium
Gottesweg Punkte Weißhausstraße Punkte Pohligstraße Punkte Am Vorgebirgstor Punkte Raderthalgürtel Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 9.000 1 bis zu 22.000 4 bis zu 20.500 4 bis zu 17.000 3 bis zu 25.000 4
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 ja 2 ja 2 ja 2 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz öHuUstr 1 öHVZ 2 öHVZ 2 öHVZ 2 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV nein 0 ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min 1 keine Buslinien 0 10 Min 2 10 Min 2 10 Min 2
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 1-2 je Richtung 0,5 1 -2 je Richtung 0,5 2 je Richtung 1 2 je Richtung 1
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 Wohnen/Gewe rbe 1 Wohnen/Gewerbe 1 überw. Wohnen 0 Wohnen/Gewerbe 1
8 polit. Beschlusslage Beschluss vorhanden 0k ein1k ein1k ein1 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5 gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5 gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 hoch 1 hoch 1 hoch 1 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation 1 Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahm e/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5 Stagnation 1
Gesamt 6,5 14,5 16,5 15,5 16,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 4.2e zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge Anlage K4.2e
Untersuchungsgebiet
Korridor Innenstadt (Norden) / Rhein (Osten) / Militärringstraße (Süden) / Luxemburger Straße (Westen)
Kriterium
Raderberggürtel Punkte Bischofsweg Punkte Marktstraße Punkte Schönhauser Straße Punkte Bayenthalgürtel Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 20.500 4 bis zu 14.000 2 bis zu 11.000 2 bis zu 13.500 2 bis zu 24.000 4
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 ja 2 ja 2 ja 2 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz öHVZ 2 öHVZ 2 öHVZ 2 öHVZ 2 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke 10 Min 2 keine Bu slinien 0 keine Buslinien 0 keine Buslinien 0 10 Min 2
6 Mehrspurigkeit je Richtung 2 je Richtung 1 nein 0 nein 0 nein 0 2 je Richtung 1
7 sensible Randnutzungen Wohnen/Gewerbe 1 nein 2 Wohnen/Gewerbe 1 Wohnen/Gewerbe 1 Wohnen/Gewerbe 1
8 polit. Beschlusslage Beschluss vorhanden 0k ein1k ein1k ein1 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5 gelb(getrennt) 2 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 gering 2 hoch 1 hoch 1 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation 1 St agnation 1 Stagnation 1 St agnation 1 Stagnation 1
Gesamt 16,5 15,0 12,0 12,0 16,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor Innenstadt 1.0a Unterkorridor Nord (radiale Ausrichtung), linksrheinisch Anlage K Innenst.1.0a
Untersuchungsgebiet
Innere Kanalstraße (Westen u. Norden) / Rhein (Osten) / Kyoto- u. Ursulastraße (Süden)
Kriterium
Krefelder Straße Punkte Neusser Straße 
(südl. Innere Kanalstr.)
Punkte Niehler Straße 
(südl. Innere Kanalstr.)
Punkte Elsa-Brändström-
Straße
Punkte Konrad-Adenauer-Ufer 
(nördl. Theodor-Heuss-Ring)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 9.000 1 bis zu 13.000 2 bis zu 7.000 1 bis zu 8.500 1 bis zu 33.000 5
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 nein 0 nein 0 ja 2 ja, Quell-/Zielverkehr 1
3 Ausweisung im GVK Netz öHuUstr 1 öHuUstr 1 nein 0 öHVZ 2 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV nein 0 ja 1 nein 0 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke 10 Min 2 keine Buslinien 0 keine Buslinien 0 >10 Min* 1 >10 Min* 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 2 je Richtung 1 2 je Richtung 1
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0
Wohnen/Geschäftsstr. 0 Wohnen 0 einseitig Wohnen 1 einseitig Wohnen 1
8 polit. Beschlusslage kein 1 Beschluss vorhanden 0k ein1k ein1k ein1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) grün 0 grün 0 grün 0 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) sehr  hoch 0 sehr hoch 0 hoch 1 gering/hoch 1,5 gering/hoch 1,5
11 Zielkonzept Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme 0 Abnahme 0 Abnahme 0 Zunahme 2 Zunahme 2
Gesamt 5,0 4,0 3,0 14,5 18,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor Innenstadt 1.0b Unterkorridor Nord (radiale Ausrichtung), linksrheinisch Anlage K Innenst.1.0b
Untersuchungsgebiet
Innere Kanalstraße (Westen u. Norden) / Rhein (Osten) / Kyoto- u. Ursulastraße (Süden)
Kriterium
Riehler Straße 
(südl. Zoobrücke)
Punkte Ebertplatz 
(zw. Riehler Str. und Turiner Str.)
Punkte Turiner Straße Punkte Konrad-Adenauer-Ufer 
(südl. Theodor-Heuss-Ring)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 27.000 4 b is zu 30.000 4 bis zu 28.000 4 bis zu 35.000 5
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja, Quell-/Zielverkehr 1 ja, Quell-/Zielverkehr 1 ja, Quell-/Zielverkehr 1 ja, Quell-/Zielverkehr 1
3 Ausweisung im GVK Netz öHVZ 2 öHVZ 2 öHVZ 2 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min 1 10 Min 2 keine Buslinien 0 >10 Min* 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung 2 je Richtung 1 2 je  Richtung 1 2-3 je Richtung 1,5 2 je Richtung 1
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 Wohnen/Ge werbe 1 Wohnen/Gewerbe 1 einseitig Wohnen 1
8 polit. Beschlusslage 
Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0k ein1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 hoch 1 hoch 1 gering/hoch 1,5
11 Zielkonzept Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnat ion 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5 Zunahme 2
Gesamt 12,5 14,5 13,0 18,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor Innenstadt 1.1 Unterkorridor Nord (radiale Ausrichtung), rechtsrheinisch Anlage K Innenst.1.1
Untersuchungsgebiet
Mülheimer Brücke (Norden) / Bergischer u. Pfäzischer Ring (Osten) / Opladener Straße (Süden) / Rhein (Westen)
Kriterium
Auenweg Punkte
Deutz-Mülheimer-
Straße
(nördl. Messe-Kreisel)
Punkte
Deutz-Mülheimer-
Straße
(südl. Messe-Kreisel)
Punkte Bergischer Ring/
Pfälzischer Ring
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 15.000 2 b is zu 13.000 2 bis zu 41.000 5 bis zu 30.000 4
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja, Quell-/Zielverkehr 1 abschnittsweise 1 ja, Quell-/Zielverkehr 1j a2
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 abschnittsw. öHuUstr 0,5 öHVZ 2 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV ja 1 abschnittsweise 0,5 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min 1 >10 Min auf  Teilstück 0,5 keine Buslinien 0 10 Min auf Teilstück 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 2-3  je Richtung 1,5 2-3  je Richtung 1,5
7 sensible Randnutzungen überw. Gewerbe 2 Gewerbe/Wohnen 1 überw. Gewerbe 2 Gewerbe/Wohnen 1
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 Beschluss vorhanden 0k ein1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt) 2 grün/gelb(getrennt/Fahrbahn) 1 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering 2 gering/sehr hoch 1 hoch 1 gering 2
11 Zielkonzept Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation/Zunahme 1,5 Stagnati on/Zunahme 1,5 Stagnation/Zunahm e 1,5 Stagnation/Zunahme 1,5
Gesamt 13,5 10,0 17,0 19,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor Innenstadt 2.0a Unterkorridor Nord-Mitte (radiale Ausrichtung), linksrheinisch Anlage K Innenst.2.0a
Untersuchungsgebiet
Innere Kanalstraße (Norden und Westen) / Rhein (Osten) / Ost-West-Achse (Süden)
Kriterium
Innere Kanalstraße
(zw. A57 und Zoobrücke)
Punkte Innere Kanalstraße
(südl. A57)
Punkte Theodor-Heuss-Ring Punkte Hansaring Punkte Kaiser-Wilheim-Ring/
Hohenzollernring
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 76.000 5 bis zu 65.000 5 bis zu 6.000** 1 bis zu 19.500 3 bis zu 12.000 2
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 ja 2 ja, Quell-/Zielverkehr 1 nein 0 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz öHVZ 2 öHVZ 2 abschnittsw. öHuUstr 0,5 öHVZ 2 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 nein 0 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke keine Buslinien 0 10 Min auf Teilstück* 1 keine Buslinien 0 >10 Min auf Teilstück* 0,5 keine Buslinien 0
6 Mehrspurigkeit je Richtung 2-3  je Richtung 1,5 3 je Richtung 2 nein 0 1-2  je Richtung 0,5 nein 0
7 sensible Randnutzungen zum Teil Wohnen 1 einseitig Wohnen 1 Wohnen/Gewerbe 1 Wohnen/Geschäftsstr. 0 Wohnen/Geschäftsstr. 0
8 polit. Beschlusslage Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2g rün0 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn) 1
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering/ hoch 1,5 hoch 1 hoch/sehr hoch 0,5 sehr hoch 0 sehr hoch 0
11 Zielkonzept Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation/Zunahme 1,5 Stagnati on/Zunahme 1,5 Abnahme/Stagnatio n 0,5 Stagnation 1 Stagnation 1
Gesamt 17,5 18,5 4,5 9,0 7,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
**- je Richtung
Straßenzug

Korridor Innenstadt 2.0b Unterkorridor Mitte (Nord-Süd Ausrichtung), linksrheinisch Anlage K Innenst.2.0b
Untersuchungsgebiet
Innere Kanalstraße (Norden und Westen) / Rhein (Osten) / Ost-West-Achse (Süden)
Kriterium
Tunisstraße 
(nördl. Komödienstr.)
Punkte
Tunisstraße 
(südl. Komödienstr.)/
Offenbachplatz
Punkte Nord-Süd-Fahrt Punkte
Rheinufertunnel/
Am Leystapel 
(nördl. Heumarkt)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 37.000 5 b is zu 48.000 5 bis zu 48.000 5 bis zu 45.000 5
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja, Quell-/Zielverkehr 1 ja, Quell-/Zielverkehr 1 ja, Quell-/Zielverkehr 1 ja, Quell-/Zielverkehr 1
3 Ausweisung im GVK Netz öHVZ 2 öHVZ 2 öHVZ 2 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke 10 Min 2 10 Min 2 10 Min 2 10 Min 2
6 Mehrspurigkeit je Richtung 2  je Richtung 1 2-3  je Richtung 1,5 2-3  je Richtung 1,5 2-3  je Richtung 1,5
7 sensible Randnutzungen Gewerbe/W ohnen 1 Gewerbe/Wohnen 1 Gewerbe/Wohnen 1 nein 2
8 polit. Beschlusslage 
Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0k ein1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn) 1 keine Radverkehrsanlagen 3
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 hoch/sehr hoch 0,5 hoch 1 gering 2
11 Zielkonzept Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme 0 Abnahme 0 Abnahme 0 Zunahme 2
Gesamt 15,0 15,0 15,5 22,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor Innenstadt 2.1 Unterkorridor Mitte (Nord-Süd Ausrichtung), rechtsrheinisch Anlage K Innenst.2.1
Untersuchungsgebiet
Opladener Straße (Norden) / Justinianstraße u. Östliche Zubringerstraße (Osten) / Severinsbrücke u. Deutzer Ring (Süden) / Rhein (Westen)
Kriterium
Mindener Straße Punkte Siegburger Straße 
(nördl. Im Hasenthal)
Punkte Justinianstraße Punkte Gotenring Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 41.000 5 b is zu 15.000 2 bis zu 17.500 3 bis zu 16.000 3
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja, Quell-/Zielverkehr 1 ja, Quell-/Zielverkehr 1 nein 0 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz öHVZ 2 öHuUstr 1 öHuUstr 1 nein 0
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min* 1 keine Buslinien 0 10 Min* 1 keine Buslinien 0
6 Mehrspurigkeit je Richtung 2-3  je Richtung 1, 5 1-2 je Richtung 0,5 1-2 je Richtung 0,5 nein 0
7 sensible Randnutzungen überw. Gewerbe 2 einseitig Wohnen 1 überw. Wohnen 0 überw. Wohnen 0
8 polit. Beschlusslage Kein 1 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt/Fahrbahn) 1,5 g rün0g rün0
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering 2 hoch 1 hoch 1 hoch/sehr hoch 0,5
11 Zielkonzept Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation/Zunahme 1,5 Stagnation 1 A bnahme/Stagnation 0,5 Abnahme 0
Gesamt 20,0 10,0 8,0 4,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor Innenstadt 2.2a Unterkorridor Mitte (radiale Ausrichtung), linksrheinisch Anlage K Innenst.2.2a
Untersuchungsgebiet
Subbelrather und Erftstraße (Norden) / Ringe (Osten) / Ost-West-Achse (Süden) / Innere Kanalstraße (Westen)
Kriterium
Subbelrather Straße/
Erftstraße/
Maybachstraße/
Am Kümpchenshof
Punkte Gladbacher Straße Punkte Venloer Straße Punkte Vogelsanger Straße Punkte
Aachener Straße/
Richard-Wagner-
Straße
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 28.000 4 bis zu 8.000 1 bis zu 12.000 2 bis zu 11.000 2 bis zu 35.000 5
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja, Quell-/Zielverkehr 1 nein 0 nein 0 nein 0 ja, Quell-/Zielverkehr 1
3 Ausweisung im GVK Netz öHVZ/öHuUstr 1,5 nein 0 öHuUstr 1 öHuUstr 1 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke kei ne Buslinien 0 keine Buslinien 0 10 Min** 2
10 Min auf Teilstück*/** 1 10 Min auf Teilstück* 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung 2 je Rich tung 1 nein 0 nein 0 nein 0 1-2 je Richtung 0,5
7 sensible Randnutzungen zum Teil Wohnen 1 überw. Wohnen 0 Wohnen/Geschäftsstr. 0 nein 2 Wohnen/Geschäftsstr. 0
8 polit. Beschlusslage Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 g rün0g rün0g rün0 grün/gelb(getrennt/Fahrbahn) 1
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 hoch/sehr hoch 0,5 hoch/sehr hoch 0,5 hoch 1 hoch/sehr hoch 0,5
11 Zielkonzept Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation 1 Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/ Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnati on 0,5
Gesamt 13,0 3,0 7,0 8,5 12,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
**- morgens und nachmittags in Hauptverkehrszeiten
Straßenzug

Korridor Innenstadt 2.2b Unterkorridor Mitte (Ost-West Ausrichtung), linksrheinisch Anlage K Innenst.2.2b
Untersuchungsgebiet
Kyoto-, Victoria-, Ursulastraße, Breslauer Platz und Goldgasse (Norden) / Tunisstraße und Nord-Süd-Fahrt (Osten) / Ost-West-Achse (Süden) / Ringe (Westen)
Kriterium
Am Kümpchenshof/
Kyotostraße/
Victoriastraße
Punkte
Christophstraße/
Gereonstraße/
Unter Sachsenhausen
Punkte
Magnusstraße/
Zeughausstraße/
Burgmauer
Punkte
Hahnenstraße/
Neumarkt/
Cäcilienstraße
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 25.000 4 b is zu 9.500 1 bis zu 13.500 2 bis zu 34.000 5
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja, Quell-/Zielverkehr 1 nein 0 nein 0 ja, Quell-/Zielverkehr 1
3 Ausweisung im GVK Netz öHVZ 2 nein 0 öHuUstr 1 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke keine Buslinie n 0 keine Buslinien 0 10 Min** 2 10 Min auf Teilstück 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung 2 je Richtung 1 nein 0 nein 0 2 je Richtung 1
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0
Wohnen/Geschäfts-
/Dienstleistungen 0 Wohnen/Geschäfts-
/Dienstleistungen 0 Wohnen/Geschäftsstr. 0
8 polit. Beschlusslage Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn) 1 grün/gelb(Fahrbahn) 0,5 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 hoch/sehr hoch 0,5 hoch/sehr hoch 0,5 sehr hoch 0
11 Zielkonzept Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation/Zunahme 1,5 Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahm e/Stagnation 0,5 Abnahme 0
Gesamt 12,5 4,0 7,5 12,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
**- morgens und nachmittags in Hauptverkehrszeiten
Straßenzug

Korridor Innenstadt 2.2c Unterkorridor Mitte (Ost-West Ausrichtung), linksrheinisch Anlage K Innenst.2.2c
Untersuchungsgebiet
Kyoto-, Victoria-, Ursulastraße, Breslauer Platz und Goldgasse (Norden) / Rhein (Osten) / Ost-West-Achse (Süden) / Tunisstraße und Nord-Süd-Fahrt (Westen)
Kriterium
Ursulastraße Punkte Breslauer Platz/
Goldgasse
Punkte An den Dominikanern Punkte Komödienstraße/
Trankgasse
Punkte
Cäcilienstraße/
Pipinstraße/
Heumarkt
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 33.000 5 bis zu 12.000 2 bis zu 8.500 1 bis zu 8.500 1 bis zu 32.000 5
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja, Quell-/Zielverkehr 1 ja, Quell-/Zielverkehr 1 nein 0 nein 0 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz öHVZ 2 öHVZ 2 nein 0 öHuUstr 1 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 nein 0 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke keine Buslinien 0 10 Min auf Teilstück* 1 10 Min*/** 2 10 Min auf Teilstück** 1 >10 Min auf Teilstück* 0,5
6 Mehrspurigkeit je Richtung 2-3 je Richtung 1,5 nein 0 nein 0 1-2 je Richtung 0,5 2 je Richtung 1
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 Geschäfts-/Dienstleistungen 0 Wohnen/Geschäfts-
/Dienstleistungen 0 Wohnen/Geschäfts-
/Dienstleistungen 0 Wohnen/Geschäftsstr. 0
8 polit. Beschlusslage Beschluss vorhanden 0k ein1 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering/hoch 1,5 sehr hoch 0 hoch/sehr hoch 0,5 hoch/sehr hoch 0,5 sehr hoch 0
11 Zielkonzept Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnati on/Zunahme 1,5 Stagnation 1 St agnation 1 Abnahme 0 Abnahme 0
Gesamt 14,5 10,0 5,5 6,0 11,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
**- morgens und nachmittags in Hauptverkehrszeiten
Straßenzug

Korridor Innenstadt 2.3 Unterkorridor Mitte (Ost-West Ausrichtung), rechtsrheinisch Anlage K Innenst.2.3
Untersuchungsgebiet
Rhein (Westen) / Opladener Straße (Norden) / Justinianstraße u. Östliche Zubringerstraße (Osten) / Severinsbrücke u. Deutzer Ring (Süden)
Kriterium
Opladener Straße Punkte Deutz-Kalker-Straße 
(westl. Östlicher Zubringer)
Punkte Deutzer Ring 
(westl. Östlicher Zubringer)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 36.000 5 bis zu 14.500 2 bis zu 60.000 5
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja, Quell-/Zielverkehr 1 nein 0 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz öHVZ 2 öHuUstr 1 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke 10 Min 2 10 Min* 2 10 Min*/** 2
6 Mehrspurigkeit je Richtung 2-3  je Rich tung 1,5 2 je Richtung 1 2 je Richtung 1
7 sensible Randnutzungen Gewerbe/Dienstleistungen 1 überw. Wohnen 0 nein 2
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt) 2g rün0 keine Radverkehrsanlagen 3
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 hoch 1 gering 2
11 Zielkonzept Kfz-Verkehrsentwicklung St agnation/Zunahme 1,5 Abnahm e/Stagnation 0,5 Zunahme 2
Gesamt 19,0 9,5 23,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
**- morgens und nachmittags in Hauptverkehrszeiten
Straßenzug

Korridor Innenstadt RHEINBRÜCKEN Anlage K Innenst.Brücken
Kriterium
Mülheimer Brücke Punkte Zoobrücke Punkte Deutzer Brücke Punkte Severinsbrücke Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 36.0001) 5 bis zu 100.000 5 bis zu 40.000 5 bis zu 77.000 5
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 ja 2 nein 0 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz öHVZ 2 öHVZ 2 öHVZ 2 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke keine Buslinien 0 >10 Min* 1 >10 Min* 1 10 Min*
/** 2
6 Mehrspurigkeit je Richtung 2 je Richtung2) 1 3 je Richtung 2 2 je Richtung 1 2 je Richtung 1
7 sensible Randnutzungen nein 2 nein 2 nein 2 nein 2
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb
(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 hoch 1 hoch 1 hoch 1
11 Zielkonzept Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/Stagnation 0,5 Zunahme 2 Abnahme 0 Zunahme 2
Gesamt 17,5 21,0 16,0 21,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
**- morgens und nachmittags in Hauptverkehrszeiten
1)- DTVw-Belastung 2019, vor Generalsanierung
2)- vor Generalsanierung
Straßenzug

Korridor Innenstadt 3.0a Unterkorridor Süd (radiale Ausrichtung), linksrheinisch Anlage K Innenst.3.0a
Untersuchungsgebiet
Ost-West-Achse (Norden), Ringe und Rhein (Osten), Korridor 4 (Süden), Innere Kanalstraße (Westen)
Kriterium
Bachemer Straße 
(östl. Universitätsstr.)
Punkte Lindenstraße 
(südöstl. Roonstr.)
Punkte Lindenstraße 
(nordwestl. Roonstr.)
Punkte
Luxemburger Straße 
(nördl. Universitätsstr.)/
Pfälzer Straße
Punkte
Höninger Weg 
(nördl. Pohligstr.)/
Eifelstraße
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 15.000 2 bis zu 14.500 2 bis zu 9.000 1 bis zu 28.000 4 bis zu 8.500 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 nein 0 nein 0 ja, Quell-/Zielverkehr 1 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 nein 0 nein 0 öHVZ 2 öHuUstr 1
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 nein 0 ja 1 nein 0
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke <10 Min 2 <10 Min 2 keine Buslinien 0 10 Min 2 keine Buslinien 0
6 Mehrspurigkeit je Richtung 1-2 je Richtung 0,5 nein 0 nein 0 2-3 je Richtung 1,5 nein 0
7 sensible Randnutzungen nein 2 überw. Wohnen 0 überw. Wohnen 0 Wohnen/Geschäftsstr. 0 überw. Wohnen 0
8 polit. Beschlusslage Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0k ein1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) grün 0 grün 0 grün 0 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 grün/gelb(Fahrbahn) 0,5
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) geri ng/hoch 1,5 hoch 1 sehr hoch 0 hoch/sehr hoch 0,5 hoch 1
11 Zielkonzept Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme 0 A bnahme 0 Abnahme 0 Stagnation/Zunahm e 1,5 Abnahme/Stagnation 0,5
Gesamt 9,0 6,0 1,0 15,0 5,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor Innenstadt 3.0b Unterkorridor Süd (radiale Ausrichtung), linksrheinisch Anlage K Innenst.3.0b
Untersuchungsgebiet
Ost-West-Achse (Norden), Ringe und Rhein (Osten), Korridor 4 (Süden), Innere Kanalstraße (Westen)
Kriterium
Vorgebirgstraße 
(nördl. Am Vorgebirgstor)
Punkte Bonner Straße 
(nördl. Schönhauser Str.)
Punkte Gustav-Heinemann-
Ufer
Punkte Agrippinaufer Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 25.000 4 b is zu 14.500 2 bis zu 41.000 5 bis zu 45.000 5
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja, Quell-/Zielverkehr 1 n ein 0j a2j a2
3 Ausweisung im GVK Netz öHVZ/öHuUstr 1,5 abschnittsw. öHuUstr 0,5 öHVZ 2 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 nein 0 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min auf Teilstück* 0,5 <10 Min 2 keine Buslinien 0 keine Buslinien 0
6 Mehrspurigkeit je Richtung 1-2 je Richtung 0, 5 1-2 je Richtung 0,5 nein 0 2-3 je Richtung 1,5
7 sensible Randnutzungen zum Teil Wohnen 1 Wohnen/Geschäftsstr. 0 überw. Gewerbe 2 überw. Gewerbe 2
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 hoch/sehr hoch 0,5 gering 2 gering 2
11 Zielkonzept Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme 0 Stagnat ion/Zunahme 1,5 Stagnation/Zunahme 1,5
Gesamt 13,0 9,0 17,5 19,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor Innenstadt 3.0c Unterkorridor Süd (radiale Ausrichtung), linksrheinisch Anlage K Innenst.3.0c
Untersuchungsgebiet
Ost-West-Achse (Norden), Rhein (Osten), Ringe (Süden und Westen)
Kriterium
Schaafenstraße Punkte Neue Weyerstraße/
Rothgerberbach
Punkte Blaubach 
(westl. Tel-Aviv-Str.)
Punkte Blaubach 
(östl. Tel-Aviv-Str.)
Punkte Perlengraben Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 6.500 1 bis zu 45.000 5 bis zu 17.500 3 bis zu 14.000 2 bis zu 35.000 5
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 ja, Quell-/Zielverkehr 1 nein 0 nein 0 ja, Quell-/Zielverkehr 1
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 öHVZ 2 öHVZ 2 öHuUstr 1 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV nein 0 ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke keine Buslinie n 0 >10 Min 1 >10 Min* 1 10 Min 2 keine Buslinien 0
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 2-3 je Richtung 1,5 2-3  je Richtung 1,5 2 je Richtung 1 2-3 je Richtung 1,5
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 Gewerbe/Wohne n 1 Gewerbe/Wohnen 1 Gewerbe/Wohnen 1 überw. Gewerbe 2
8 polit. Beschlusslage 
Beschluss vorhanden 0k ein1k ein1k ein1k ein1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) grün 0 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn) 1
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch/sehr hoch 0,5 gering/hoch 1,5 gering/hoch 1,5 gering/hoch 1,5 gering/hoch 1,5
11 Zielkonzept Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme 0 Stagnation/Zunahme 1,5 St agnation/Zunahme 1,5 Stagnation/ Zunahme 1,5 Stagnation/Zunahme 1 ,5
Gesamt 1,5 17,5 14,5 13,0 17,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor Innenstadt 3.0d Unterkorridor Süd (radiale Ausrichtung), linksrheinisch Anlage K Innenst.3.0d
Untersuchungsgebiet
Ost-West-Achse (Norden), Rhein (Osten), Ringe (Süden und Westen)
Kriterium
Mühlenbach Punkte An der Malzmühle/
Am Malzbüchel
Punkte Filzengraben Punkte Heumarkt Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 12.000 2 b is zu 9.000 1 bis zu 6.000 1 bis zu 12.500 2
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz öHuUstr 1 öHuUstr 1 öHuUstr 1 nein 0
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 nein 0 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke 10 Min 2 <10 Min* 2 10 Min* 2 10 Min 2
6 Mehrspurigkeit je Richtung 2 je Richtung 1 1-2 je Richtung 0,5 2 je Richtung 1 2 je Richtung 1
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 überw.  Wohnen 0 überw. Wohnen 0 Gewerbe/Wohnen 1
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn) 1 keine Radverkehrsanlage 3 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 hoch 1 hoch 1 hoch 1
11 Zielkonzept Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation/Zunahme 1,5 Stagnati on/Zunahme 1,5 Stagnation/Zunahm e 1,5 Stagnation/Zunahme 1,5
Gesamt 11,5 10,0 11,5 11,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor Innenstadt 3.0e Unterkorridor Süd (radiale Ausrichtung), linksrheinisch Anlage K Innenst.3.0e
Untersuchungsgebiet
Ost-West-Achse (Norden), Rhein (Osten), Ringe (Süden und Westen)
Kriterium
Am Weidenbach Punkte Ulrichgasse Punkte Tel-Aviv-Straße/
Neuköllner Straße
Punkte Bayenstraße Punkte Holzmarkt/
Am Leystapel
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 7.000 1 bis zu 27.000 4 bis zu 43.000 5 bis zu 47.000 5 bis zu 44.000 5
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 ja, Quell-/Zielverkehr 1 ja, Quell-/Zielverkehr 1j a2 ja, Quell-/Zielverkehr 1
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 öHVZ 2 öHVZ 2 öHVZ 2 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV nein 0 ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke keine Buslinien 0 kei ne Buslinien 0 10 Min auf Teilstück 1 >10 Min 1 <10 Min 2
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 2 je Richtung 1 1-3 je  Richtung 1 2-3 je Richtung 1,5 2-3 je Richtung 1,5
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 Gewerbe/Wohne n 1 Gewerbe/Wohnen 1 Gewerbe/ Wohnen 1 Gewerbe/Wohnen 1
8 polit. Beschlusslage 
Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0k ein1 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) grün(gepl. Fahrradstraße) 0 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch/ sehr hoch 0,5 hoch 1 gering/hoch 1,5 gering 2 gering 2
11 Zielkonzept Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme 0 Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5 Stagnation/Zunahme 1,5 Stagnation/Zunahme 1 ,5
Gesamt 1,5 12,5 15,0 20,0 19,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor Innenstadt 3.2a Unterkorridor Süd (tangentiale Ausrichtung), linksrheinisch Anlage K Innenst.3.2a
Untersuchungsgebiet
Ost-West-Achse (Norden), Rhein (Osten), Korridor 4 (Süden), Korridor 3 (Westen)
Kriterium
Moltkestraße 
(südl. Aachener Str.)
Punkte Roonstraße Punkte Habsburgerring/
Hohenstaufenring
Punkte Barbarossaplatz 
(zw. Hohenstaufen- und Salierring)
Punkte Salierring Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 16.000 3 bis zu 15.000 2 bis zu 12.000 2 bis zu 18.000 3 bis zu 12.000 2
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 nein 0 öHVZ 2 öHVZ 2 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke <10 Min 2 10 Min auf Teilstück 1 keine Buslinien 0 keine Buslinien 0 keine Buslinien 0
6 Mehrspurigkeit je Richtung 2 je Richtung 1 2 je Richtung 1 nein 0 1-3 je Richtung 1 nein 0
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 überw. Wohnen 0 Wohnen/Geschäfts-
/Dienstleistungen 0 Wohnen/Geschäfts-
/Dienstleistungen 0 Wohnen/Geschäfts-
/Dienstleistungen 0
8 polit. Beschlusslage Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 gelb(Fahrbahn) 1
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 hoch 1 hoch 1 sehr hoch 0 hoch 1
11 Zielkonzept Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5 A bnahme/Stagnation 0,5 Abnahm e/Stagnation 0,5 Abnahm e/Stagnation 0,5
Gesamt 9,5 7,5 7,5 9,0 7,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor Innenstadt 3.2b Unterkorridor Süd (tangentiale Ausrichtung), linksrheinisch Anlage K Innenst.3.2b
Untersuchungsgebiet
Ost-West-Achse (Norden), Rhein (Osten), Korridor 4 (Süden), Korridor 3 (Westen)
Kriterium
Sachsenring 
(nordwestl. Ulrichgasse)
Punkte Sachsenring 
(südöstl. Ulrichgasse)
Punkte Karolingerring Punkte Bonner Wall Punkte Ubierring Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 9.000 1 bis zu 9.500 1 bis zu 9.500 1 bis zu 7.000 1 bis zu 6.500 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 nein 0 nein 0 ja, Quell-/Zielverkehr 1 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz öHVZ 2 öHVZ 2 öHVZ 2 nein 0 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 nein 0 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke keine Buslinien 0 k eine Buslinien 0 keine Buslinien 0 >10 Min 1 >10 Min 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen zum Teil Wohnen 1 überw. Wohnen 0 Wohnen/Geschäfts-
/Dienstleistungen 0 Gewerbe/Wohnen 1 Wohnen/Geschäfts-
/Dienstleistungen 0
8 polit. Beschlusslage Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0k ein1 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering/hoch 1,5 hoch 1 hoch/sehr hoch 0,5 gering/hoch 1,5 sehr hoch 0
11 Zielkonzept Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5 A bnahme/Stagnation 0,5 Stagnat ion 1 Abnahme/Stagnation 0,5
Gesamt 8,0 6,5 6,0 8,5 7,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor 5.1a zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K5.1a
Untersuchungsgebiet
Stadtgrenze (Norden u. Osten) / Bergisch Gladbacher Straße (Süden) / Rhein (Westen)
Kriterium
Düsseldorfer Straße 
(zw. Stadtgrenze und Manforter Str.)/
Clevischer Ring
Punkte Mülheimer Zubringer Punkte Clevischer Ring 
(südl. Mülheimer Zubringer)
Punkte
Berliner Straße 
(zw. Dünnwalder Mauspfad 
und Leuchterstr.)
Punkte
Berliner Straße 
(zw. Leuchterstr. und 
Markgrafenstr.)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 27.000 4 bis zu 26.000 4 bis zu 50.000 5 bis zu 8.000 1 bis zu 14.000 2
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 ja 2 ja 2 abschnittsweise 1 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz öHVZ 2 öHVZ 2 öHVZ 2 öHuUstr 1 öHuUstr 1
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke 10 Min 2 >10 Min* 1 10 Min 2 >10 Min 1 10 Min 2
6 Mehrspurigkeit je Richtung 2 je Richtung 1 2  je Richtung 1 2-3 je Richtung 1,5 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen überw. Gewerbe 2 nein 2 Wohnen/Gewerbe 1 überw. Wohnen 0 zum Teil Wohnen 1
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt) 2 keine Nebenanlage 3 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 grün 0 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering 2 gering 2 hoch 1 hoch/sehr hoch 0,5 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation/Z unahme 1,5 Zunahme 2 Stagnation/Zunahme 1,5 Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5
Gesamt 20,5 21,0 19,5 6,0 12,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor 5.1b zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K5.1b
Untersuchungsgebiet
Stadtgrenze (Norden u. Osten) / Bergisch Gladbacher Straße (Süden) / Rhein (Westen)
Kriterium
Berliner Straße 
(zw. Stadtgrenze und 
Dünnwalder Mauspfad)
Punkte
Odenthaler Straße 
(zw. Stadtgrenze und 
Leuchterstr.)
Punkte
Odenthaler Straße 
(zw. Leuchterstr. und Berliner 
Str.)
Punkte
Leuchterstraße 
(zw. Odenthaler Str. und 
Berliner Str.)
Punkte Birkenweg/
Im Weidenbruch
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 10.000 1 bis zu 7.000 1 bis zu 5.500 1 bis zu 9.000 1 bis zu 10.000 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute abschnittsweise 1 ja 2 nein 0 ja 2 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz öHuUstr 1 öHuUstr 1 nein 0 öHuUstr 1 abschnittsw. öHuUstr 0,5
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 nein 0 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min* 1 >10 Min* 1 keine Buslinien 0 10 Min 2 >10 Min 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen nein 2 einseitig W ohnen 1 Wohnen 0 überw. Wohnen 0 zum Teil Wohnen 1
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1
Beschluss vorhanden 0k ein1k ein1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2g rün0 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 grün/gelb(getr./Fahrb.) 1
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering 2 gering/hoch 1,5 hoch 1 hoch 1 gering/hoch 1,5
11 Kfz-Verkehrsentwicklung St agnation 1 Stagnation 1 Abnahme/Stagnat ion 0,5 Stagnation 1 Stagnation 1
Gesamt 13,0 12,5 3,5 10,5 9,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor 5.1c zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K5.1c
Untersuchungsgebiet
Stadtgrenze (Norden u. Osten) / Bergisch Gladbacher Straße (Süden) / Rhein (Westen)
Kriterium
Paffrather Straße Punkte Bergisch Gladbacher 
Straße
Punkte Piccoloministraße Punkte Markgrafenstraße Punkte Dünnwalder Straße/
Mülheimer Freiheit
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 11.000 2 bis zu 35.000 5 bis zu 7.500 1 bis zu 12.000 2 bis zu 8.500 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 ja 2 abschnittsweise 1 ja 2 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz öHuUstr 1 öHVZ/öHuUstr 1,5 nein 0 öHuUstr 1 nein 0
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 nein 0 ja 0 nein 0
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min 1 10 Min auf Teilstück 1 >10 Min auf Teilstück 0,5 >10 Min* 1 keine Buslinien 0
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 1-2 je Richtung 0,5 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen zum Teil Wohnen 1 über w. Wohnen 0 Wohnen 0 einseitig Wohnen 1 Wohnen 0
8 polit. Beschlusslage kein 1 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0k ein1k ein1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 grün 0 gelb(getrennt) 2g rün0
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 hoch 1 hoch 1 hoch 1 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation 1 Stagnation 1 Abnahme/Stagnation 0 ,5 Stagnation 1 Abnahme/Stagnation 0,5
Gesamt 12,0 14,5 4,0 12,0 3,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor 5.1d zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K5.1d
Untersuchungsgebiet
Bergisch Gladbacher Straße (Norden) / Stadtgrenze (Osten) / Stadtautobahn und A4 (Süden) / Bergischer und Pfälzischer Ring (Westen)
Kriterium
Bensberger Marktweg Punkte Neufelder Straße Punkte Schnellweider Straße Punkte Schlagbaumsweg Punkte Alte Wipperfürther 
Straße
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 6.000 1 bis zu 6.500 1 bis zu 6.500 1 bis zu 6.000 1 bis zu 8.000 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 nein 0 nein 0 ja 2 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
4 Ausweisung im MRV nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min auf Teilstück 0,5 >10 Min auf Teilstück 0,5 keine Buslinien 0 10 Min 2 keine Buslinien 0
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen zum Teil Wohnen 1 zum Teil W ohnen 1 überw. Wohnen 0 zum Teil Wohnen 1 überw. Wohnen 0
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 Beschluss vorhanden 0k ein1k ein1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) grün/gelb(Fahrbahn) 0,5 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(getrennt) 2g rün0
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering/hoch 1,5 hoch 1 hoch 1 gering/hoch 1,5 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation 1 Stagnation 1 Stagnation 1 St agnation 1 Abnahme/Stagnation 0,5
Gesamt 6,5 7,0 4,0 11,5 3,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 5.1e zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K5.1e
Untersuchungsgebiet
Bergisch Gladbacher Straße (Norden) / Stadtgrenze (Osten) / Stadtautobahn und A4 (Süden) / Bergischer und Pfälzischer Ring (Westen)
Kriterium
Graf-Adolf-Straße Punkte Rendsburger Platz Punkte Heidelberger Straße 
(westl. Kalk-Mülheimer-Str.)
Punkte Heidelberger Straße 
(östl. Kalk-Mülheimer-Str.)
Punkte Stadtautobahn Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 7.500 1 bis zu 8.500 1 5.000 1 bis zu 10.000 1 bis zu 100.000 5
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 öHuUstr 1 nein 0 nein 0 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV nein 0 ja 1 nein 0 nein 0 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke 10 Min 2 keine Bus linien 0 keine Buslinien 0 keine Buslinien 0 >10 Min* 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 2 je Ri chtung 1 1-2 je Richtung 0,5 3 je Richtung 2
7 sensible Randnutzungen Wohnen/Schule 0 Wohnen/Sc hule 0 zum Teil Wohnen 1 überw. Wohnen 0 nein 2
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1 kein 1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) grün 0 grün 0 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 keine Radverkehrsanlagen 3
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch/sehr hoch 0,5 hoch/sehr hoch 0,5 hoch 1 hoch/sehr hoch 0,5 gering 2
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/Stagnation 0,5 Stagnation/Zunahme 1,5 St agnation/Zunahme 1,5 Stagnation 1 Zunahme 2
Gesamt 5,0 6,0 8,0 5,5 23,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor 5.2a zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge Anlage K5.2a
Untersuchungsgebiet
Stadtgrenze (Norden u. Osten) / Bergisch Gladbacher Straße (Süden) / Rhein (Westen)
Kriterium
Roggendorfstraße Punkte Stammheimer Ring Punkte Dünnwalder 
Kommunalweg
Punkte Prämonstratenserstr. Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 8.000 1 b is zu 9.000 1 bis zu 11.000 2 bis zu 7.000 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 abschnittsweise 1 ja 2 ja/nein 1
3 Ausweisung im GVK Netz öHuUstr 1 öHuUstr 1 öHuUstr 1 öHuUstr/nein 0,5
4 Ausweisung im MRV nein 0 nein 0 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min 1 >10 Min 1 >10 Min 1 >10 Min 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 überw. Wohnen 0 nein 2 überw. Wohnen 0
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 Beschluss vorhanden 0k ein1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) grün 0 grün 0 gelb(getrennt) 2g rün0
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 hoch 1 gering 2 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation 1 Stagnation 1 Abnahme/Stagnat ion 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5
Gesamt 6,0 7,0 13,5 7,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor 5.2b zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge Anlage K5.2b
Untersuchungsgebiet
Stadtgrenze (Norden u. Osten) / Bergisch Gladbacher Straße (Süden) / Rhein (Westen)
Kriterium
Dünnwalder Mauspfad 
(nördl. Birkenweg)
Punkte Zeisbuschweg/
Am Wildpark
Dünnwalder Mauspfad 
(südl. Birkenweg)/
Höhenfelder Mauspfad
Punkte Kalkweg Punkte Waltherstraße Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 9.000 1 bis zu 8.000 1 bis zu 10.000 1 bis zu 9.000 1 bis zu 6.500 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute abschnittsweise 1 nein 0 ja 2 ja 2 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz abschnittsw. öHuUstr 0,5 nein 0 öHuUstr 1 nein 0 nein 0
4 Ausweisung im MRV abschnittsweise 0,5 abschnittsweise 0,5 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min auf Teilstück* 0,5 >10 Min 1 >10 Min auf Teilstück* 0,5 >10 Min 1 keine Buslinien 0
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 einseitig Wohnen 1 nein 2 zum Teil Wohnen 1,5 Gewerbe 2
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 Beschluss vorhanden 0k ein1k ein1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) grün/gelb(Fahrbahn) 0,5 grün 0 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn) 1
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 gering/hoch 1,5 gering 2 gering 2 gering 2
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/Stagnatio n 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5
Gesamt 6,5 6,5 11,0 11,0 10,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor 5.2c zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge Anlage K5.2c
Untersuchungsgebiet
Stadtgrenze (Norden u. Osten) / Bergisch Gladbacher Straße (Süden) / Rhein (Westen)
Kriterium
Schanzenstraße 
(nördl. Keupstr.)
Punkte
Carlswerkstraße/
Schanzenstraße/
Cottbuser Straße
Punkte Honschaftsstraße 
(südl. Im Weidenbruch)
Punkte Gerhart-Hauptmann-
Straße
Punkte Wasserwerkstraße Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 7.000 1 bis zu 9.500 1 bis zu 16.000 3 bis zu 6.000 1 bis zu 7.500 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute abschnittsweise 1 nein 0 abschnittsweise 0,5 nein 0 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 nein 0 öHuUstr 1 nein 0 öHuUstr 1
4 Ausweisung im MRV nein 0 nein 0 ja 1 nein 0 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min 1 >10 Min auf Teilstück 0,5 >10 Min auf Teilstück 0,5 10 Min 2 keine Buslinien 0
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen überw. Gewerbe 2 überw. Gewerbe 2 überw. Wohnen 0 überw. Wohnen 0 Wohnen/Gewerbe 1
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1 kein 1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) grün 0 grün 0 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 grün 0 gelb(Fahrbahn) 1
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering/hoch 1,5 gering 2 hoch 1 hoch 1 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation/Z unahme 1,5 Stagnation/Zunahme 1,5 Stagnation 1 Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5
Gesamt 9,0 8,0 10,5 5,5 9,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 5.2d zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge Anlage K5.2d
Untersuchungsgebiet
Bergisch Gladbacher Straße (Norden) / Stadtgrenze (Osten) / Stadtautobahn und A4 (Süden) / Bergischer und Pfälzischer Ring (Westen)
Kriterium
Dellbrücker 
Hauptstraße
Punkte Mielenforster Straße Punkte Dellbrücker Mauspfad 
(nördl. Mielenforster Str.)
Punkte
Dellbrücker Mauspfad 
(südl. Mielenforster Str.)/
Brücker Mauspfad
Punkte Colonia-Allee Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 7.500 1 bis zu 8.500 1 bis zu 6.000 1 bis zu 14.000 2 bis zu 7.000 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute abschnittsweise 1 abschnittsweise 1 ja 2 ja 2 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 nein 0 öHuUstr 1 öHuUstr 1 nein 0
4 Ausweisung im MRV nein 0 nein 0 ja 1 ja 1 nein 0
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min 1 >10 Min auf Teilstück 0,5 >10 Min auf Te ilstück 0,5 >10 Min 1 10 Min auf Teilstück 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen Wohnen/Geschäftsnutzung 0 zum Teil Wohnen 1 überw. Wohnen 0 nein 2 überw. anbaufrei 2
8 polit. Beschlusslage Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0k ein1k ein1k ein1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) grün 0 grün/gelb(Fahrbahn) 0,5 grün/gelb(Fahrbahn) 0,5 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt)* 2,5
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) sehr hoch 0 gering/hoch 1,5 hoch 1 gering 2 gering 2
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5 Stagnatio n 1 Stagnation 1 Stagnation 1
Gesamt 3,5 6,0 9,0 15,0 12,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- Zum Teil keine Radverkehrsanlagen
Straßenzug

Korridor 5.2e zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge Anlage K5.2e
Untersuchungsgebiet
Bergisch Gladbacher Straße (Norden) / Stadtgrenze (Osten) / Stadtautobahn und A4 (Süden) / Bergischer und Pfälzischer Ring (Westen)
Kriterium
Johann-Bensberg-
Straße/
Isenburger Kirchweg
Punkte Ostmerheimer Straße Punkte Herler Ring Punkte Buchheimer Ring Punkte Frankurter Straße 
(nördl. Heidelberger Str.)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 7.000 1 bis zu 6.000 1 bis zu 13.000 2 bis zu 14.000 2 bis zu 20.000 3
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 abschnittsweise 1 ja 2 ja 2 abschnittsweise 1
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 nein 0 öHuUstr 1 öHuUstr 1 öHuUstr 1
4 Ausweisung im MRV nein 0 nein 0 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke 10 Min auf Teilstück 1 10 Min 2 10 Min 2 10 Min auf Teilstück* 1 10 Min 2
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen zum Teil Wohnen 1 zum Te il Wohnen 1 zum Teil Wohnen 1 überw. anbaufrei 1,5 Wohnen/Geschäftsstr. 0
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) grün 0 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(getrennt) 2 gelb(Fahrbahn) 1
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering/hoch 1,5 gering/hoch 1,5 hoch 1 gering 2 sehr hoch 0
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5 Stagnat ion 1 Stagnation 1 Abnahme 0
Gesamt 6,0 9,5 13,0 14,5 9,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor 5.2f zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge Anlage K5.2f
Untersuchungsgebiet
Bergisch Gladbacher Straße (Norden) / Stadtgrenze (Osten) / Stadtautobahn und A4 (Süden) / Bergischer und Pfälzischer Ring (Westen)
Kriterium
Frankurter Straße 
(südl. Heidelberger Str.)
Punkte Germaniastraße 
(nördl. Stadtautobahn)
Punkte Waldecker Straße Punkte Bertoldistraße Punkte
Kalk-Mülheimer-
Straße 
(nördl. Stadtautobahn)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 22.000 4 bis zu 7.500 1 bis zu 9.500 1 bis zu 8.000 1 bis zu 8.000 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 abschnittsweise 1 nein 0 nein 0 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz öHuUstr 1 nein 0 öHuUstr 1 öHuUstr 1 nein 0
4 Ausweisung im MRV ja 1 nein 0 ja 1 ja 1 nein 0
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke 10 Min 2 kei ne Buslinien 0 10 Min 2 10 Min 2 keine Buslinien 0
6 Mehrspurigkeit je Richtung 2 je Richtung 1 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen Wohnen/Gewerbe 1 Industrie/Gewerbe 2 Wohnen/Geschäftsstr. 0 zum Teil Wohnen 1 überw. Wohnen 0
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1 kein 1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt) 2g rün0 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn) 1g rün0
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering 2 gering 2 sehr hoch 0 hoch 1 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation 1 Stagnation 1 Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahm e/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5
Gesamt 18,0 8,0 7,5 9,5 3,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 6.1a zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K6.1a
Untersuchungsgebiet
Stadtautobahn und A4 (Norden) / Stadtgrenze (Osten) / A3 und A4 (Süden) / Frankfurter Straße (Westen)
Kriterium
Olpener Straße 
(östl. Frankfurter Str.)
Punkte
Rösrather Straße 
(zw. Frankfurter Str. und 
Rather Mauspfad)
Punkte
Rösrather Straße 
(zw. Rather Mauspfad und 
Stadtgrenze)
Punkte
Lützerathstraße 
(zw. Rösrather Str. und Rather 
Mauspfad)
Punkte
Lützerathstraße 
(zw. Rather Mauspfad und 
Stadtgrenze)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 19.000 3 bis zu 12.000 2 bis zu 17.000 3 bis zu 9.000 1 bis zu 16.000 3
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute abschnittsweise 1 abschnittsweise 1 abschnittsweise 1 nein 0 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz öHVZ/öHuUstr 1,5 öHuUstr 1 öHuUstr 1 öHuUstr 1 öHuUstr 1
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min auf Teilstück* 0,5 10 Min auf Teilstück 1 >10 Min* 1 keine Buslinien 0 keine Buslinien 0
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 überw. Wohnen 0 nein 2 Wohnen 0 nein 2
8 polit. Beschlusslage Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0k ein1 Beschluss vorhanden 0k ein1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 gelb(getrennt) 2 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch/sehr hoch 0,5 hoch/sehr hoch 0,5 gering 2 hoch 1 gering 2
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/St agnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5 Stagnation 1 Abnahme/Stagnation 0,5 Stagnation 1
Gesamt 9,5 8,5 15,0 5,5 15,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor 6.1b zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K6.1b
Untersuchungsgebiet
Stadtautobahn (Norden) / Frankfurter Straße (Osten) /  A4 und Östliche Zubringerstraße (Süden und Westen)
Kriterium
Olpener Straße 
(westl. Frankfurter Str.)
Punkte Kalker Hauptstraße Punkte Solinger Straße Punkte Wipperführter Straße Punkte Ostheimer Straße 
(östl. Vingster Ring)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 11.500 2 bis zu 20.000 3 bis zu 10.000 1 bis zu 14.000 2 bis zu 12.000 2
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute abschnittsweise 1 abschnittsweise 1 nein 0 abschnittsweise 1 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz öHuUstr 1 öHuUstr 1 nein 0 nein 0 öHuUstr 1
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 abschnittsweise 0,5 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke 10 Min auf Teilstück* 1 10 Min 2 10 Min* 2 keine Buslinie 0 >10 Min 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 Wohnen/Geschäftsstr. 0 zum Teil Wohnen 1 überw. Wohnen 0 einseitig Wohnen 1
8 polit. Beschlusslage kein 1 Beschluss vorhanden 0k ein1k ein1k ein1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt) 2 gelb(Fahrbahn) 1g rün0g rün0 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch/sehr hoch 0,5 sehr hoch 0 gering 2 hoch 1 gering/hoch 1,5
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme 0 Stagnation 1 Abnahme/Stagnation 0,5 Stagnation 1
Gesamt 10,0 9,0 9,0 6,0 13,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor 6.1c zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K6.1c
Untersuchungsgebiet
Stadtautobahn (Norden) / Frankfurter Straße (Osten) /  A4 und Östliche Zubringerstraße (Süden und Westen)
Kriterium
Ostheimer Straße 
(westl. Vingster Ring)
Punkte Dillenburger Straße 
(östl. Rolshoverstr.)
Punkte Gremberger Straße Punkte Gießener Straße Punkte Östlicher Zubringer Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 12.000 2 bis zu 10.000 1 bis zu 7.500 1 bis zu 10.000 1 bis zu 80.000 5
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 abschnittsweise 1 abschnittsweise 0,5 nein 0 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz öHuUstr 1 öHuUstr 1 nein 0 nein 0 öHVZ 2
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 nein 0 nein 0 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min auf Teilstück 0,5 >10 Min 1 10 Min 2 10 Min 2 >10 Min auf Teilstück* 0,5
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 3 je Richtung 2
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 Gewerbe 2 Wohnen 0 zum Teil Wohnen 1 nein 2
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0k ein1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2g rün0g rün0 keine Radverkehrsanlagen 3
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch/sehr hoch 0,5 gering 2 hoch 1 hoch 1 gering 2
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/ Stagnation 0,5 Stagnation 1 Abnahme/Stagnat ion 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5 Zunahme 2
Gesamt 8,5 13,0 5,0 5,5 22,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor 6.1d zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge Anlage K6.1d
Untersuchungsgebiet
Stadtautobahn (Norden) / Frankfurter Straße (Osten) /  A4 und Östliche Zubringerstraße (Süden und Westen)
Kriterium
Deutzer Ring 
(östl. Östlicher Zubringer)
Punkte
Deutz-Kalker-Straße 
(zw. Östlicher Zubringer und 
Gummersbacher Str.)
Punkte Deutz-Kalker-Straße 
(östl. Gummersbacher Str.)
Punkte Opladener Straße 
(Tunnel Stadthaus)
Punkte Gummersbacher 
Straße
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 27.000 4 bis zu 20.000 3 bis zu 14.000 2 bis zu 27.000 4 bis zu 13.000 2
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 abschnittsweise 0,5 nein 0 ja 2 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz öHuUstr 1 öHuUstr 1 nein 0 öHVZ 2 öHuUstr 1
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min* 1 10 Min* 2 10 Min auf Teilstück 1 10 Min* 2 >10 min 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung 2 je Richtung 1 2 je  Richtung 1 nein 0 2 je Richtung 1 2 je Richtung 1
7 sensible Randnutzungen nein 2 zum Teil W ohnen 1 überw. Wohnen 0 nein 2 Wohnen/Gewerbe 1
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt) 2g rün0g rün0 keine Radverkehrsanlage 3 gelb(Fahrbahn) 1
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering 2 hoch 1 hoch 1 gering 2 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Zunahme 2 Abnahme/Stagnation 0,5 A bnahme/Stagnation 0,5 Zunahm e 2 Abnahme/Stagnation 0,5
Gesamt 19,0 12,0 6,5 22,0 11,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor 6.2a zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge Anlage K6.2a
Untersuchungsgebiet
Stadtautobahn und A4 (Norden) / Stadtgrenze (Osten) / A3 und A4 (Süden) / Frankfurter Straße (Westen)
Kriterium
Bensberger Straße 
(nördl. A3, AS Königsforst)
Punkte Brücker Mauspfad 
(nördl. Kleinfeldchenweg)
Punkte
Brücker Mauspfad 
(südl. Kleinfeldchenweg)/
Rather Mauspfad 
(nördl. Lützeratherstr.)
Punkte Rather Mauspfad 
(südl. Lützeratherstr.)
Punkte Neubrücker Ring Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 18.000 3 bis zu 15.000 2 bis zu 10.000 1 bis zu 19.000 3 bis zu 10.000 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 ja 2 ja 2 ja 2 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz öHuUstr 1 öHuUstr 1 öHuUstr 1 abschnittsw. öHuUstr. 0,5 öHuUstr 1
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke keine Bu slinien 0 >10 Min 1 >10 Min 1 >10 Min 1 10 Min 2
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen nein 2 überw. Wohnen 0 nein 2 überw. Wohnen 0 einseitig Wohnen 1
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1 kein 1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb
(getrennt) 2 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering 2 hoch 1 gering 2 hoch 1 gering 2
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Zunahme 2 St agnation 1 Stagnation 1 St agnation 1 Stagnation 1
Gesamt 16,0 11,0 14,0 12,5 14,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 6.2b zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge Anlage K6.2b
Untersuchungsgebiet
Stadtautobahn und A4 (Norden) / Stadtgrenze (Osten) / A3 und A4 (Süden) / Frankfurter Straße (Westen)
Kriterium
Rather Kirchweg/
Hans-Schulten-Straße
Punkte L286n Punkte Frankfurter Straße 
(nördl. Olpener Str.)
Punkte Frankfurter Straße 
(südl. Olpener Str.)
Punkte Höhenberger Ring Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 12.000 2 bis zu 18.000 3 bis zu 22.000 4 bis zu 14.500 2 bis zu 10.000 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute abschnittsweise 1 ja 2 ja 2 ja 2 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz abschnittsw. öHuUstr. 0,5 öHVZ 2 öHVZ 2 öHuUstr 1 öHuUstr 1
4 Ausweisung im MRV abschnittsweise 0,5 ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke 10 Min 2 kei ne Buslinien 0 10 Min 2 10 Min 2 keine Buslinien 0
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 2 je Richtung 1 2 je Richtung 1 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen zum Teil Wohnen 1 nein 2 zum Teil Wohnen 1 zum Teil Wohnen 1 nein 2
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1 kein 1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt) 2 keine Radverkehrsanlagen 3 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering 2 gering 2 hoch 1 hoch 1 gering 2
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation 1 Zunahme 2 St agnation/Zunahme 1,5 Stagnatio n 1 Stagnation/Zunahme 1,5
Gesamt 13,0 19,0 18,5 14,0 13,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 6.2c zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge Anlage K6.2c
Untersuchungsgebiet
Stadtautobahn (Norden) / Frankfurter Straße (Osten) /  A4 und Östliche Zubringerstraße (Süden und Westen)
Kriterium
Vingster Ring/
Nohlenweg
Punkte Poll-Vingster Straße Punkte Kapellenstraße Punkte Rolshover Straße 
(nördlich Gremberger Str.)
Punkte
Rolshover Straße 
(zw. Gremberger Str. und 
Östlicher Zubringer)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 20.000 3 bis zu 6.500 1 bis zu 7.000 1 bis zu 14.000 2 bis zu 18.500 3
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 nein 0 nein 0 ja 2 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz öHVZ 2 nein 0 nein 0 öHuUstr 1 öHuUstr 1
4 Ausweisung im MRV ja 1 nein 0 nein 0 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke keine Buslinien 0 10 Min 2 >10 Min* 1 10 Min 2 10 Min 2
6 Mehrspurigkeit je Richtung 1-2 je Richtung 0,5 nein 0 nein 0 nein 0 1-2 je Richtung 0,5
7 sensible Randnutzungen nein 2 überw. Wohnen 0 überw. Wohnen 0 Wohnen/Geschäftsstr. 0 zum Teil Wohnen 1
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1 kein 1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt) 2 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) ger ing 2 hoch 1 hoch 1 hoch/sehr hoch 0,5 gering/hoch 1,5
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation/Zunahme 1,5 Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnat ion 0,5 Stagnation 1 Stagnation/Zunahme 1,5
Gesamt 17,0 6,5 5,5 12,0 16,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor 6.2d zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge Anlage K6.2d
Untersuchungsgebiet
Stadtautobahn (Norden) / Frankfurter Straße (Osten) /  A4 und Östliche Zubringerstraße (Süden und Westen)
Kriterium
Germaniastraße 
(südl. Stadtautobahn)
Punkte Eythstraße Punkte Buchforststraße Punkte Kalk-Mülheimer-
Straße
Punkte Vietorstraße Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 6.500 1 bis zu 6.000 1 bis zu 6.000 1 bis zu 7.500 1 bis zu 6.500 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
4 Ausweisung im MRV nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke keine Buslinien 0 10 Min auf Teilstück 1 10 Min auf Teilstück 1 keine Buslinien 0 keine Buslinien 0
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen einseitig Wohnen 1 Wohnen 0 Wohnen 0 überw. Wohnen 0 überw. Wohnen 0
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 Beschluss vorhanden 0k ein1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) grün 0 grün 0 grün 0 grün/gelb(Fahrbahn) 0,5 grün 0
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering 2 hoch/sehr hoch 0,5 hoch/sehr hoch 0,5 hoch 1 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation 1 Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5
Gesamt 6,0 4,0 4,0 3,0 3,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor 6.2e zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge Anlage K6.2e
Untersuchungsgebiet
Stadtautobahn (Norden) / Frankfurter Straße (Osten) /  A4 und Östliche Zubringerstraße (Süden und Westen)
Kriterium
Barcelona-Allee Punkte Istanbulstraße Punkte Walter-Pauli-Ring Punkte Straße des 17.Juni Punkte Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 7.000 1 bis zu 12.500 2 bis zu 20.000 3 bis zu 34.000 5
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 abschnittsweise 0,5 ja 2 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 nein 0 öHuUstr 1 öHuUstr 1
4 Ausweisung im MRV nein 0 nein 0 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min auf Teilstück* 0,5 keine Buslinien 0 >10 Min* 1 >10 Min auf Teilstück* 0,5
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 1- 2 je Richtung 0,5 1-2 je Richtung 0,5
7 sensible Randnutzungen Wohnen/Gewerbe 1 überw. Gewerbe 2 überw. Gewerbe 2 nein 2
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) grün 0 grün 0 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 gering/hoch 1,5 gering 2 gering 2
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnat ion 1 Stagnation 1 Zunahme 2 Zunahme 2
Gesamt 5,5 8,0 17,5 19,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor 7.1a zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge (primär Nord<>Süd) Anlage K7.1a
Untersuchungsgebiet
Severinsbrücke, Deutzer Ring, Östliche Zubringerstraße, A3 und A4 (Norden) / Stadtgrenze (Osten) / Kaiserstraße und Waldstraße (Süden) / Rhein (Westen)
Kriterium
Siegburger Straße 
(zw. Im Hasenthal und Auf dem 
Sandberg)
Punkte Siegburger Straße 
(südl. Auf dem Sandberg)
Punkte Kölner Straße 
(nördl. André-Citroen-Str.)
Punkte Kölner Straße 
(südl. André-Citroen-Str.)
Punkte Hauptstraße 
(nördl. Karlstr.)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 17.000 3 bis zu 24.000 4 bis zu 26.000 4 bis zu 22.000 4 bis zu 19.500 3
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute abschnittsweise 1 nein 0 ja 2 ja 2 abschnittsweise 1
3 Ausweisung im GVK Netz öHuUstr 1 öH uUstr 1 öHuUstr 1 öHuUstr 1 öHuUstr 1
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke keine Buslinien 0 10 Min auf  Teilstück 1 keine Buslinien 0 keine Buslinien 0 keine Buslinien 0
6 Mehrspurigkeit je Richtung 1-2 je Richtung 0,5 1-2 je Rich tung 0,5 2 je Richtung 1 2 je Richtung 1 1-2 je Richtung 0,5
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 überw. Wohnen 0 überw. Gewerbe 2 überw. Wohnen 0 überw. Wohnen 0
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) grün/gelb(getr./Fahrb.) 1 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 gelb(Fahrbahn) 1
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 hoch 1 gering 2 hoch 1 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/St agnation 0,5 Stagnation 1 Stagnation 1 Abnahm e/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5
Gesamt 10,0 12,5 17,0 12,0 9,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor 7.1b zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge (primär Nord<>Süd) Anlage K7.1b
Untersuchungsgebiet
Severinsbrücke, Deutzer Ring, Östliche Zubringerstraße, A3 und A4 (Norden) / Stadtgrenze (Osten) / Kaiserstraße und Waldstraße (Süden) / Rhein (Westen)
Kriterium
Friedrichstraße 
(nördl. Klingerstr.)/
Deutzer Weg
Punkte Klingerstraße Punkte Humboldtstraße 
(nördl. Theodor-Heuss-Str.)
Punkte Humboldtstraße 
(südl. Theodor-Heuss-Str.)
Punkte Neue Eilerstraße Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 6.500 1 bis zu 9.500 1 bis zu 9.000 1 bis zu 10.000 1 bis zu 8.500 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 ja 2 abschnittsweise 1 nein 0 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 öHuUstr 1 öHuUstr 1 öHuUstr 1 nein 0
4 Ausweisung im MRV nein 0 nein 0 ja 1 ja 1 nein 0
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min 1 <10 Min 2 ke ine Buslinien 0 10 Min auf Teilstück 1 keine Buslinien 0
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen zum Teil Wohnen 1 zum Teil W ohnen 1 überw. Gewerbe 2 Wohnen/Schule 0 Wohnen/Gewerbe 1
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1 kein 1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) grün 0 gelb(getrennt) 2 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 grün 0
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch 1 hoch 1 gering 2 hoch/sehr hoch 0,5 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation 1 St agnation 1 Stagnation 1 St agnation 1 Stagnation 1
Gesamt 8,0 12,0 11,5 8,0 5,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 7.1c zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge (primär Nord<>Süd) Anlage K7.1c
Untersuchungsgebiet
Severinsbrücke, Deutzer Ring, Östliche Zubringerstraße, A3 und A4 (Norden) / Stadtgrenze (Osten) / Kaiserstraße und Waldstraße (Süden) / Rhein (Westen)
Kriterium
Frankfurter Straße 
(zw. A4 und Theodor-Heuss-Str.)
Punkte
Frankfurter Straße 
(zw. Theodor-Heuss-Str. und 
Kaiserstr.)
Punkte Eilerstraße 
(nördl. Marhäuser Weg)
Punkte Eilerstraße 
(südl. Marhäuser Weg)
Punkte
Theodor-Heuss-
Straße 
(nördl. Frankfurter Str.)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 26.000 4 bis zu 19.000 3 bis zu 14.000 2 bis zu 8.000 1 bis zu 14.000 2
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 abschnittsweise 1 nein 0 ja 2 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz öHuUstr 1 öHuUstr 1 öHuUstr 1 nein 0 nein 0
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke 10 Min auf Teilstück 1 10 Min 2 >10 Min 1 keine Buslinien 0 >10 Min 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen überw. Gewerbe 2 überw. Wohnen 0 überw. Wohnen 0 nein 2 zum Teil Wohnen 1
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1 kein 1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt) 2 grün/gelb(getr./Fahrb.) 1 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 gelb(getrennt) 2 gelb(Fahrbahn) 1
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering 2 hoch/sehr hoch 0,5 hoch 1 gering 2 gering 2
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation/Zunahme 1,5 Stagnation 1 St agnation 1 Stagnation 1 Stagnation 1
Gesamt 17,5 11,5 9,5 12,0 12,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 7.1d zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge (primär Nord<>Süd) Anlage K7.1d
Untersuchungsgebiet
Severinsbrücke, Deutzer Ring, Östliche Zubringerstraße, A3 und A4 (Norden) / Stadtgrenze (Osten) / Kaiserstraße und Waldstraße (Süden) / Rhein (Westen)
Kriterium
Heumarer Mauspfad 
(nördl. Alte Forststr.)
Punkte Heumarer Mauspfad 
(südl. Alte Forststr.)
Punkte Bensberger Straße Punkte Grengeler Mauspfad 
(nördl. Waldstr.)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 13.000 2 bis zu 19.500 3 bis zu 10.000 1 bis 19.000 2
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 ja 2 ja 2 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 öHuUstr 1 öHuUstr 1 öHuUstr 1
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min* 1 >10 Min* 1 keine Buslinien 0 >10 Min* 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen zum Teil Wohnen 1 nein 2 nein 2 nein 2
8 polit. Beschlusslage Beschluss vorhanden 0k ein1k ein1k ein1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering 2 gering 2 gering 2 gering 2
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation 1 Stagnation 1 Stagnation 1 Stagnation 1
Gesamt 12,0 16,0 13,0 15,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor 7.1e zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge (primär Nord<>Süd) Anlage K7.1e
Untersuchungsgebiet
Kaiserstraße und Waldstraße (Norden) / Stadtgrenze (Osten und Süden) / Rhein (Westen)
Kriterium
Hauptstraße 
(südl. Karlstr.)
Punkte Schmittgasse Punkte Loorweg Punkte Sandbergstraße/
Lülsdorfer Straße
Punkte Ranzeler Straße Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 19.500 3 bis zu 10.000 1 bis zu 6.500 1 bis zu 6.000 1 bis zu 7.000 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz abschnittsw. öHuUstr. 0,5 nein 0 öHuUstr 1 nein 0 nein 0
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min auf Teilstück 0,5 >10 Min 1 >10 Min 1 >10 Min 1 keine Buslinien 0
6 Mehrspurigkeit je Richtung 1-2 je Richtung 0,5 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 überw. Wohnen 0 nein 2 Wohnen 0 nein 2
8 polit. Beschlusslage Beschluss vorhanden 0k ein1k ein1k ein1k ein1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 grün/gelb(getr./Fahrb.) 1 gelb(getrennt) 2g rün0 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoc h/sehr hoch 0,5 sehr hoch 0 gering 2 hoch 1 gering 2
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/Stagnatio n 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5 St agnation/Zunahme 1,5 Stagnation/ Zunahme 1,5 Stagnation/Zunahme 1,5
Gesamt 8,0 5,5 12,5 6,5 10,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 7.1f zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge (primär Nord<>Süd) Anlage K7.1f
Untersuchungsgebiet
Kaiserstraße und Waldstraße (Norden) / Stadtgrenze (Osten und Süden) / Rhein (Westen)
Kriterium
Liburer Landstraße Punkte Wahner Straße Punkte
Frankfurter Straße 
(zw. Nachtigallenstr. und 
Stadtgrenze)
Punkte
Frankfurter Straße 
(zw. Hermann-Löns-Str. und 
Nachtigallenstr.)
Punkte
Frankfurter Straße 
(zw. Kaiserstr. und
Hermann-Löns-Str.)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 15.000 2 bis zu 7.000 1 bis zu 19.000 3 bis zu 15.000 2 bis zu 14.000 2
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute abschnittsweise 1 nein 0 abschnittsweise 1 abschnittsweise 1 abschnittsweise 1
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 abschnittsw. öHuUstr. 0,5 öHuUstr 1 öHuUstr 1 öHuUstr 1
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min auf Teilstücken* 0,5 >10 Min 1 >10 Min 1 >10 Min* 1 >10 Min auf Teilstück 0,5
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen nein 2 zum Teil Wohnen 1 über w. Wohnen 0 zum Teil Wohnen 1 überw. Wohnen 0
8 polit. Beschlusslage kein 1
Beschluss vorhanden 0k ein1k ein1k ein1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 grün/gelb(getr./Fahrb.) 1 grün/gelb(getr./Fahrb.) 1 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gerin g 2 gering/hoch 1,5 hoch 1 gering 2 hoch/sehr hoch 0,5
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Abnahme/St agnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5 Stagnation/Zunahme 1,5 Stagnation 1 Stagnation 1
Gesamt 11,5 7,5 11,5 12,5 9,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor 7.1g zur Innenstadt radial ausgerichtete Straßenzüge (primär Nord<>Süd) Anlage K7.1g
Untersuchungsgebiet
Kaiserstraße und Waldstraße (Norden) / Stadtgrenze (Osten und Süden) / Rhein (Westen)
Kriterium
Linder Mauspfad Punkte Sportplatzstraße Punkte Rolandstraße Punkte Grengeler Mauspfad 
(südl. Waldstr.)
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 14.000 2 b is zu 6.000 1 bis zu 11.000 2 bis zu 10.000 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz öHuUstr 1 öHuUstr 1 nein 0 öHuUstr 1
4 Ausweisung im MRV nein 0 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min auf Teilstück 0,5 >10 Min 1 >10 Min 1 >10 Min auf Teilstück 0,5
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen zum Teil Wohnen 1 überw.  Wohnen 0 überw. Wohnen 0 zum Teil Wohnen 1
8 polit. Beschlusslage kein 1 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0k ein1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 grün 0 gelb(getrennt) 2 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoc h 1 hoch/sehr hoch 0,5 hoch/sehr hoch 0,5 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation 1 Stagnation 1 Stagnation 1 Stagnation 1
Gesamt 9,0 5,5 7,5 9,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 7.2a zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge (primär West<>Ost) Anlage K7.2a
Untersuchungsgebiet
Severinsbrücke, Deutzer Ring, Östliche Zubringerstraße und A4 (Norden) / Frankfurter Straße (Osten) / Stadtgrenze (Süden) / Rhein (Westen)
Kriterium
Im Hasental Punkte Am Grauen Stein Punkte
Rolshover Straße 
(südlich Östlicher Zubringer)/
Auf dem Sandberg
Punkte Rather Straße Punkte Gremberghovener 
Straße
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 10.500 2 bis zu 6.500 1 bis zu 21.000 4 bis zu 10.000 1 bis zu 8.000 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 abschnittsweise 1 abschnittsweise 1 nein 0 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz öHuUstr 1 nein 0 öHuUstr 1 nein 0 nein 0
4 Ausweisung im MRV ja 1 nein 0 ja 1 nein 0 nein 0
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke keine Buslinien 0 >10 Min auf Teilstück 0,5 10 Min 2 >10 Min auf Teilstück 0,5 keine Buslinien 0
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 1-2 je Richtung 0,5 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 Wohnen/Gewerbe 1 überw. Gewerbe 2 zum Teil Wohnen 1 überw. anbaufrei 2
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 Beschluss vorhanden 0 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) keine Nebenanlage 3 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 grün/gelb(getrennt/Fahrbahn) 1 gelb(Fahrbahn) 1
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering/hoch 1,5 gering/hoch 1,5 gering/hoch 1,5 gering/hoch 1,5 gering 2
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Zunahme 2 Stagnation 1 Stagnation/Zunahme 1,5 Abnahm e/Stagnation 0,5 Abnahme/Stagnation 0,5
Gesamt 13,5 8,0 17,0 5,5 6,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 7.2b zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge (primär West<>Ost) Anlage K7.2b
Untersuchungsgebiet
Severinsbrücke, Deutzer Ring, Östliche Zubringerstraße und A4 (Norden) / Frankfurter Straße (Osten) / Stadtgrenze (Süden) / Rhein (Westen)
Kriterium
Steinstraße Punkte
Theodor-Heuss-
Straße 
(südwestl. Frankfurter Str.)
Punkte Bergerstraße Punkte Kaiserstraße Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 22.000 4 b is zu 15.000 2 bis zu 12.000 2 bis zu 14.000 2
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 abschnittsweise 1 nein 0 ja 2
3 Ausweisung im GVK Netz öHuUstr 1 nein 0 nein 0 öHuUstr 1
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min auf Teilstück 0,5 10 Min 2 >10 Min auf Teilstück 0,5 10 Min 2
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen 0 Wohnen/Gewerbe 1 überw. Wohnen 0 Wohnen/Geschäftsstr. 0
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 gelb(getrennt) 2 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) geri ng/hoch 1,5 gering/hoch 1,5 hoch 1 hoch/sehr hoch 0,5
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation 1 St agnation 1 Stagnation 1 Stagnation/Zunahme 1,5
Gesamt 13,5 12,0 8,5 12,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 7.2c zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge (primär West<>Ost) Anlage K7.2c
Untersuchungsgebiet
Severinsbrücke, Deutzer Ring, Östliche Zubringerstraße und A4 (Norden) / Frankfurter Straße (Osten) / Stadtgrenze (Süden) / Rhein (Westen)
Kriterium
Bahnhofstraße/
Mühlenstraße
Punkte Philipp-Reis-Straße Punkte Karlstraße Punkte St.-Sebastianus-
Straße
Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 6.500 1 bis zu 7.000 1 < 5.000 0 bis zu 21.000 4
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 nein 0 nein 0 abschnittsweise 1
3 Ausweisung im GVK Netz nein 0 öHuUstr 1 öHuUstr 1 öHuUstr 1
4 Ausweisung im MRV ja 1 nein 0 nein 0 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke keine Buslinien 0 10 Min 2 keine Buslinien 0 10 Min 2
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen Wohnen/Geschäftsstr. 0 zum Teil Wohnen 1 überw. Wohnen 0 überw. Wohnen 0
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 Beschluss vorhanden 0
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) grün 0 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 gelb(Fahrbahn) 1 gelb(getrennt) 2
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch/sehr hoch 0,5 hoch 1 hoch 1 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation 1 Stagnation 1 Stagnation 1 Abnahme/Stagnation 0,5
Gesamt 4,5 9,5 5,0 12,5
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Korridor 7.2d zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge (primär West<>Ost) Anlage K7.2d
Untersuchungsgebiet
A3 und A4 (Norden) / Stadtgrenze (Osten und Süden) / Frankfurter Straße (Westen)
Kriterium
Maarhäuser Weg Punkte Hirschgraben Punkte Alte Kölner Straße Punkte Kennedystraße Punkte Waldstraße Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 19.000 3 bis zu 6.000 1 bis zu 5.500 1 bis zu 43.000 5 bis zu 10.000 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute ja 2 ja 2 nein 0 ja 2 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz öHuUstr 1 nein 0 nein 0 öHuUstr/öHVZ 1,5 nein 0
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 nein 0 ja 1 ja 1
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke 10 Min* 2 keine Buslin ien 0 keine Buslinien 0 >10 Min auf Teilstück* 0,5 10 Min 2
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0 2 je Richtung 1 nein 0
7 sensible Randnutzungen nein 2 zum Teil Wohnen 1 nein 2 nein 2 überw. Wohnen 0
8 polit. Beschlusslage kein 1 kein 1 kein 1 kein 1 kein 1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 keine Nebenanlage 3 grün 0
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) gering 2 gering/hoch 1,5 gering 2 gering 2 hoch/sehr hoch 0,5
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation 1 Stagnation 1 Stagnation 1 St agnation 1 Abnahme/Stagnation 0,5
Gesamt 16,5 10,0 8,5 20,0 6,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
*- keine Haltestellen auf der Strecke
Straßenzug

Korridor 7.2e zur Innenstadt tangential ausgerichtete Straßenzüge (primär West<>Ost) Anlage K7.2e
Untersuchungsgebiet
A3 und A4 (Norden) / Stadtgrenze (Osten und Süden) / Frankfurter Straße (Westen)
Kriterium
Nachtigallenstraße Punkte Heidestraße Punkte Am Linder Kreuz Punkte
1 Kfz-Belastung Bestand [Kfz/24h] bis zu 8.500 1 bis zu 26.000 4 bis zu 5.500 1
2 Ausweisung als Lkw-Vorrangroute nein 0 abschnittsweise 1 nein 0
3 Ausweisung im GVK Netz abschnittsw. öHuUstr. 0,5 öHuUstr 1 nein 0
4 Ausweisung im MRV ja 1 ja 1 nein 0
5 Busnetz, Taktung auf der Strecke >10 Min 1 >10 Min 1 >10 Min 1
6 Mehrspurigkeit je Richtung nein 0 nein 0 nein 0
7 sensible Randnutzungen überw. Wohnen/Schule 0 überw. Wohnen 0 überw. Wohnen 0
8 polit. Beschlusslage Beschluss vorhanden 0k ein1k ein1
9 Zielkonzept Radverkehr (gelbes oder grünes Netz) gelb(Fahrbahn/getrennt) 1,5 gelb(getrennt) 2g rün0
10 Bedeutung Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) hoch/sehr hoch 0,5 hoch 1 hoch 1
11 Kfz-Verkehrsentwicklung Stagnation 1 Stagnation/Zunahme 1,5 Stagnation 1
Gesamt 6,5 13,5 5,0
öHuUstr: Örtliche Haupt- und Umgehungsstraße
öHVZ: Örtlicher Hauptverkehrszug
Straßenzug

Anlage 14_Stellungnahme der Verwaltung zu BV-Beschlüssen

10187 Zeichen

ANLAGE 14 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu den Änderungs- und Zusatzanträgen der Be-
zirksvertretungen zum MIV-Grundnetz 
 
Grundsätzliches zum MIV-Grundnetz: 
Der als Anlage 5 beigefügte Lageplan stellt das MIV-Grundnetz dar. In diesem Plan 
sind Straßen sowohl mit durchgezogener Linie als auch einige wenige in gestrichelter 
Form dargestellt. Da es hierzu in der Vergangenheit aus dem politischen Raum Fra-
gen gab, möchte die Verwaltung an dieser Stelle die Bedeutung der beiden Linienfor-
men noch einmal erläutern. 
Grundsätzlich gehören alle Straßen auf dem Lageplan – sei es in durchgezogener o-
der gestrichelter Linienform – zum MIV-Grundnetz. In der Beteiligung interner und ex-
terner Fachleute wurde dazu geraten, eine zusätzliche Linienart (gestrichelte Linie) 
zu verwenden. Mit dieser sollen Straßenzüge gekennzeichnet werden, die hinsicht-
lich der Kriterien zum MIV-Grundnetz gehören, aber bezogen auf einen mittelfristigen 
Zeitraum (hier: 3-5 Jahre) bestimmte planerische Merkmale vorweisen, die Anlass 
dazu geben, diesen Straßenzug künftig ggf. dem untergeordneten Straßennetz zuzu-
ordnen. Zu diesen Merkmalen gehören z. B. vorliegende Beschlüsse oder eine prog-
nostizierte Abnahme der Verkehrsbelastung.  
Die Verwaltung ist der Expertenmeinung gefolgt und hat sich deshalb dafür entschie-
den, im Plan diese beiden unterschiedlichen Liniendarstellungen anzuwenden. Unbe-
nommen dieser differenzierten Kennzeichnung, die zu einem besseren Verständnis  
des Plans beitragen soll, erfordert eine Änderung des MIV-Grundnetzes grundsätz-
lich einen neuen Beschluss des Rates (vgl. Ziffer 2 des Beschlussvorschlages).  
 
 
Beschlüsse einiger Bezirksvertretungen zur Zuständigkeit: 
BV Innenstadt 
„Für die Straßen, die nicht Teil des MIV-Grundnetzes sind, ist die Zuständig-
keit perspektivisch an die Bezirksvertretungen zu übertragen.“ 
BV Rodenkirchen 
„Für die Straßen, die nicht Teil des MIV-Grundnetzes sind, ist die Zuständig-
keit perspektivisch an die jeweiligen Bezirksvertretungen zu übertragen.“ 
BV Porz 
„Darüber hinaus ist ein neuer Punkt zu ergänzen: 
3. Alle Veränderungen an den Straßen, die nicht im MIV Grundnetz ent-
halten sind, unterliegen dem Vorbehalt der Zustimmung der BV Porz entspre-
chend § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vom 04.04.2022 in Ver-
bindung mit der Zuständigkeitsordnung (ZustO).“

Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen können nicht durch den Rat oder seine 
Ausschüsse festgelegt werden. Denn ihre Zuständigkeit ergibt sich unmittelbar aus 
dem Gesetz (§ 37 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW). Weder die Zuständigkeitsord-
nung der Stadt Köln noch der Abgrenzungskatalog schaffen neue oder erweiterte Zu-
ständigkeiten der Bezirksvertretungen, die über die gesetzliche Regelung in der Ge-
meindeordnung NRW hinausgehen (keine abschließende Regelung). Die Zuständig-
keit für die Entscheidung in einer Angelegenheit ist daher für jeden Einzelfall geson-
dert zu prüfen. 
Die Kategorisierung einer Straße als Gemeindestraße bedeutet nicht automatisch 
eine Zuständigkeit einer Bezirksvertretung. Die Einordnung als Gemeindestraße, die 
nicht über die Bezirksgrenzen hinausführt, eröffnet lediglich die Möglichkeit, dass 
eine bezirkliche Angelegenheit (und Zuständigkeit der BV) gegeben sein könnte. 
 
 
BV Innenstadt:  
„3. Der Straßenzug "Erftstraße, Maybachstraße (Teilstück), Kyotostraße, Ursula-
straße" soll nicht Teil des MIV Grundnetzes w erden. Für die Straßen, die nicht Teil 
des MIV-Grundnetzes sind, ist die Zuständigkeit perspektivisch an die Bezirksvertre-
tungen zu übertragen.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Mit bis zu 14,5 Punkten erreicht der betreffende Straßenzug eine relativ hohe Punkt-
zahl, insbesondere im Vergleich zu konkurrierenden gleichverlaufenden Straßenzü-
gen Gladbacher Str./Christophstr./Gereonstr. und Venloer Str./Friesenplatz/Mag-
nusstr./Zeughausstr. 
Mangels Alternativrouten kann die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt den Ände-
rungsantrag nicht empfehlen. 
 
„4. Die Stadt möge prüfen, ob eine generelle Parkverbotszone entlang des MIV-
Grundnetzes, die Effektivität des Verkehrsflusses, die Sicherheit und die klimaschäd-
lichen Ausw irkungen verbessert.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Verwaltung hat die Parksituation entlang der im MIV-Grundnetz enthaltenen Stra-
ßenzüge geprüft und kommt zu der fachlichen Einschätzung, dass an den betreffen-
den Straßen aktuell ein sehr geringer Umfang an Parkmöglichkeiten besteht. Eine 
Veränderung der aktuellen Situation würde nach Einschätzung der Verwaltung kei-
nen messbaren Effekt auf den Verkehrsfluss und weitere Faktoren haben, da tat-
sächlich nur wenige und vereinzelte Ein- und Ausparkvorgänge stattfinden. Die Ver-
waltung hält eine generelle Parkverbotszone an den Straßen des MIV-Grundnetzes 
deshalb für nicht erforderlich.

BV Rodenkirchen:  
„3. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen begrüßt das MIV-Grundnetz und bittet da-
rum, die folgenden Punkte zu ergänzen: Der Straßenzug "Heinrich -Lübke-Ufer“, also 
der Bereich zw ischen Knotenpunkt Militärring und Brückenstraße, soll nicht Teil des 
MIV-Grundnetzes w erden. Für die Straßen, die nicht Teil des MIV-Grundnetzes sind, 
ist die Zuständigkeit perspektivisch an die jew eiligen Bezirksvertretungen zu übertra-
gen.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Mit 14,0 Punkten erreicht der betreffende Straßenzug eine relativ hohe Punktzahl, 
insbesondere im Vergleich zur „konkurrierenden“ Konrad-Adenauer-Straße (6,0 
Punkte). 
Da es sich um einen relativ kurzen Abschnitt handelt, kann die Verwaltung, unter Si-
cherstellung der Kfz-Befahrbarkeit, den Änderungsantrag empfehlen. 
 
 
BV Lindenthal:  
„1. Maarw eg w ird von Widdersdorfer Straße aus dem GVK Grundnetz herausge-
nommen.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Mit bis zu 14,5 Punkten erreicht der Straßenzug Äußere Kanalstraße/Maarweg eine 
relativ hohe Punktzahl. Insbesondere im Vergleich zu den konkurrierenden gleichver-
laufenden Straßenzügen Eupener Straße (keine Aufnahme im Kriterienkatalog da 
Verkehrsbelastung <5.000 Kfz/Tag) und Oskar-Jäger-Straße (11,5 Punkte).  
Mangels Alternativrouten kann die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt den geänder-
ten Beschluss nicht empfehlen. 
 
„2. Stadtw aldgürtel – Lindenthalgürtel und Sülzgürtel w erden perspektivisch aus 
dem Grundnetz herausgenommen.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Mit bis zu 12,5 bzw. 13,5 Punkten erreichen die betreffenden Straßenzüge zum jetzi-
gen Zeitpunkt eine „mittlere“ Punktzahl. 
Eine gestrichelte Darstellung wird im Zielkonzept als unkritisch gesehen. Das bedeu-
tet, dass bei der nächsten Aktualisierung des MIV-Grundnetzes (ab 2029) ein beson-
deres Augenmerk auf diese Straße gelegt werden kann, um diese ggf. dem unterge-
ordneten Netz zuzuweisen. Die Verwaltung kann den geänderten Beschluss empfeh-
len.

BV Porz:  
„Ein Grundnetz für den MIV darf sich nicht nur an der Verkehrsbelastung orientieren, 
sondern muss auch für Netzkontinuität (Netz ohne Locher) und die Erreichbarkeit je-
des Stadtteils in Porz durch den MIV sorgen. 
Fraglich ist jedoch, ob der Rat der Stadt Köln außerhalb von Bundes-, Landes- und 
Kreisstraßen nach den Zuständigkeitsreglungen überhaupt die rechtliche Kompetenz 
für eine Ausw eisung über die o.g. Straßen hinaus im Bezirk Porz hat. Nach dem Ab-
grenzungskatalog vom September 2019 steht dem Rat der Stadt Köln nur die Ent-
scheidungskompetenz für Landes- Bundes- und Kreisstraßen in Porz sow ie den Al-
ten Deutzer Postw eg zu. Über alle anderen Straßen kann die BV Porz in eigener Zu-
ständigkeit entscheiden. 
Entsprechend dem Beschluss der BV Porz am 01.09.2022 im Zusammenhang mit 
dem Radverkehrshauptnetz sind folgende w eitere Straßen in das MIV Grundnetz auf-
zunehmen sow ie die rot gestrichelt dargestellten Straßen ebenfalls ohne Einschrän-
kungen in das MIV Grundnetz zu übernehmen: 
- Siegburger Straße 
- Hauptstraße 
- Schmittgasse 
- Wahner Straße 
- Loorw eg 
- Lülsdorfer Straße 
- Sandbergstraße 
- Waldstraße 
- Akazienw eg 
- Rather Straße 
- Poststraße 
- Am Bahnhof (Wahn) 
- Ernst-Mach-Straße 
- Albin-Kobes-Straße (Nachtigallenstraße bis Heidestraße) 
- Sportplatzstraße 
- Magazinstraße 
Die Planung des MIV Grundnetz Korridor 7 w ird die Karlstraße aus dem Grundnetz 
genommen. Als Ersatz w ird die Führung des Grundnetzes von der Hauptstr. über 
Steinstr., über Deutzer Weg → Friedrichstr →Klingerstr.→ Kaiserstr. geführt. Diese 
Straßen sind im Korridor 7 zu erfassen. Damit bleiben die Innerstädtischen Porzer 
Planung unvoreingenommen möglich. “  
 
Stellungnahme der Verwaltung:

Mit Ausnahme des Loorwegs erreichen die aufgeführten Straßen eine sehr geringe 
Punktzahl. Bestimmte aufgelistete Straßen weisen im Bestand Kfz-Verkehrsbelastun-
gen geringer als 5.000 Kfz/Tag auf. Straßen und Straßenabschnitte mit einer gegen-
wärtigen Belastung von weniger als 5.000 Kfz/Tag wurden im Kriterienkatalog nicht 
aufgenommen. Bei diesen verkehrlichen Belastungsgrößen handelt es sich primär 
um innerörtliche Sammelstraßen mit großenteils nur kleinteiliger Erschließungsfunk-
tion, die nicht der Definition und den verkehrspolitischen Vorgaben des MIV-Grund-
netzes entsprechen.  
Anzumerken ist, dass auch außerhalb des MIV-Grundnetzes eine MIV-Erschließung 
sichergestellt wird bzw. Kfz-Verkehre abgewickelt werden können. 
Aus oben genannten Gründen kann die Verwaltung den Änderungsantrag, mit Aus-
nahme des Loorwegs, nicht empfehlen. 
Den Vorschlag, den Loorweg in MIV-Grundnetz aufzunehmen, kann die Verwaltung 
empfehlen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der betreffende Straßenab-
schnitt mit Außerortscharakter als "alleinstehender Ast" ohne Anbindung an das MIV-
Grundnetz dasteht. 
 
 
BV Mülheim:  
„Der Abschnitt Dünnw alder Mauspfad ab Leuchterstr. bis Höhenfelder Maus-
pfad/Wasserw erkstr. soll in das MIV-Grundnetz mit aufgenommen w erden.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Im Kriterienkatalog erreicht der betreffende Streckenzug 11,0 Punkte.  
Den geänderten Beschluss kann die Verwaltung empfehlen. Es wird jedoch darauf 
hingewiesen, dass der betreffende Straßenabschnitt mit Außerortscharakter als "al-
leinstehender Ast" ohne Anbindung an das MIV-Grundnetz dasteht.

Anlage 7, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 (Rodenkirchen) 17.06.2024 0609-2024

3232 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 17.06.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 17.06.2024  
öffentlich 
9.2.3 Ein neu definiertes Grundnetz für den motorisierten Individualverkehr 
(MIV-Grundnetz) 
0609/2024 
 
 
Protokollnotiz der FDP-Fraktion: 
Die FDP kann der Verwaltungsvorlage zu TOP 9.2.3 in Anbetrach t einer mindestens 
stagnierenden Verkehrswende nicht zustimmen. 
 
So verschließt sich die Vorlage doch den tatsächlichen verkehrlichen Gegebenheiten.  
 
Der nicht vereinbare Unterschied zwischen der Annahme der Verwaltung und der Rea-
lität kann vorliegend allein an zwei Themen festgemacht werden: 
 
1) 
So heißt es auf Seite 6, Unterpunkt 5 der Vorlage: „Perspektivisch ist mit der Fortset-
zung des Trends zur geringeren Nutzung des Kfz im Stadtgebiet, auch auf Strecken 
des MIV -Grundnetzes, insgesamt mit sinkende n Kfz-Verkehrsbelastungen auszuge-
hen.“ 
 
Hierzu reicht ein kurzer Blick in die Vorlage der selben Verwaltung der Stadt Köln unter 
TOP 7.1.2 (Vorlagen-Nr.: 1428/2024). Dort ist zu erkennen, dass es alleine im Stadtbe-
zirk Rodenkirchen im Vergleich zwischen den Jahren 2021 über 2022 bis 2023 zu einem 
Zuwachs von insgesamt 20.080 PKW kam. Ein etwaiges, nicht belastbares Argument, 
dass die Zuwachszahlen nicht gleichbedeutend mit PKW -Nutzungen sei, bricht bereits 
dann zusammen, wenn man erkennt, dass allein der Zuwachs der Gesamtzahl an PKW 
an gewerblichen Zulassungen von 2021 zu 2023 insgesamt 6.253 Zulassungen beträgt. 
Bereits objektiv wirtschaftlich betrachtet, werden diese gewerblich finanzierten PKW 
nicht lediglich angeschafft, um diese sodann überwiegend abzustellen. Ein Gleiches 
wird für die übrig en mehr zugelassenen 13.827 PKW gelten. Gründe für die Nutzung 
von PKW durch Bürger und Bürgerinnen sind auch aktuell vielfältig, wie zum Beispiel

Arbeitswege, familiär bedingte Fahrten, Teilhabe am sozialen Leben durch betagtere 
Menschen).  
 
2) 
Zum Thema ÖPNV wird auf die Vorlage, Seite 4, Unterpunkt 3, verwiesen. Dort heißt 
es: „Ebenso soll eine bedarfsgerechte Ausw eitung des Fahrplanangebotes von Bus und 
Stadtbahn auf Strecken des MIV-Grundnetzes w eiterhin möglich sein.“  In einer Zeit, in 
der die KVB hä nderingend Fahrpersonal sucht und auf zig Monate hinaus keine Per-
spektive zur Rückkehr zum eigentlichen Fahrplan abgibt, kann solch eine Begründung 
für die Vorlage nur als wirklichkeitsfremd und rein ideologisch bewertet werden.      
 
Folglich vermag der vorhandene Straßenraum für den MIV als Zielrichtung der Vorlage 
erst dann deutlich reduziert werden, wenn im Vorfeld die Voraussetzungen (zum Bei-
spiel reibungslos funktionierender ÖPNV, mängelfreie Radwege, Quartiersgaragen) ge-
schaffen worden sind. Dies ist jedoch auf absehbare Zeit nicht der Fall.“ 
 
 
Es besteht Beratungsbedarf. Es soll ein Fachgespräch durchgeführt werden. 
Die CDU-Fraktion stellt einen Vertagungsantrag. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt die Vorlage mit der Maßgabe, ein  
Fachgespräch durchzuführen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 9 - Auszug BV Ehrenfeld 09.09.2024

2926 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon: (0221) 221-94313 
Fax:  (0221) 221-94342 
E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -
koeln.de 
Datum: 10.09.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 31. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 09.09.2024  
öffentlich 
10.1 Ein neu definiertes Grundnetz für den motorisierten Individualverkehr (MIV-
Grundnetz) 
0609/2024 
1. Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion 
 
Dem Rat der Stadt Köln wird empfohlen folgenden Beschluss zu fassen: 
 
1. Der Rat beschließt das neue Grundnetz des motorisierten Individualverkehrs für die 
Stadt Köln (nachfolgend „MIV-Grundnetz“ genannt) unter Beachtung der Anmerkung 
der Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld. 
2. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, das MIV-Grundnetz zunächst nach Ablauf 
von einem Jahr, danach alle fünf Jahre zu überprüfen. Die erstmalige Überprüfung er-
folgt somit innerhalb des Jahres 2025. Etwaige Veränderungen am MIV-Grundnetz 
werden den Bezirksvertretungen zur Anhörung und erst dann dem Rat zum Beschluss 
vorgelegt. 
3. Die für den motorisierten Individualverkehr für die Stadt Köln vorgeschlagene Eintei-
lung der Stadt Köln, die von der Einteilung in Stadtbezirke abweicht und durch sog. 
Korridore ersetzt wird, wird abgelehnt. Wir fordern die Einteilung des MIV-Grundnetzes 
nach den vorhandenen Stadtbezirken. 
4. In das MIV-Grundnetz sollen die Mathias-Brüggen-Straße (südlich Hugo-Eckener-Str. 
bis Venloer Straße); der Mühlenweg (in westlicher Richtung ab Mathias-Brüggen-
Straße); Sandweg, (bis zur Subbelrather Straße) die Vogelsanger-Straße (bis zur Vita-
lisstraße); die Vitalisstraße (in südlicher Richtung bis zur Widdersdorfer Straße) und 
die Wilhelm-Mauser-Straße aufgenommen werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich abgelehnt gegen die Stimme von Bezirksvertreter Berg (CDU) bei Enthaltung der 
SPD-Fraktion und Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP). 
2. Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion 
„Der Gürtel soll auch im Stadtbezirk Ehrenfeld vollständig im MIV verbleiben.“ 
 
Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, Bezirksvertreter Berg (CDU-
Fraktion) und Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP).  
3. Abstimmung über die Beschlussvorlage  
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu 
fassen: 
1. Der Rat beschließt das neue Grundnetz des motorisierten Individualverkehrs für die Stadt 
Köln (nachfolgend „MIV-Grundnetz“ genannt).  
2. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, das MIV-Grundnetz alle fünf Jahre zu überprü-
fen. Die erstmalige Revision erfolgt somit innerhalb des Jahres 2029. Etwaige Verände-
rungen am MIV-Grundnetz werden dem Rat erneut zum Beschluss vorgelegt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen von Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) und 
Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP).

Beschlussvorlage Rat

22635 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68 
 
Vorlagen-Nummer 
 0609/2024 
Freigabedatum 
 27.05.2024 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ein neu definiertes Grundnetz für den motorisierten Individualverkehr (MIV-Grundnetz)
  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt das neue Grundnetz des motorisierten Individualverkehrs für die Stadt 
Köln (nachfolgend „MIV-Grundnetz“ genannt).  
 
2. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, das MIV-Grundnetz alle fünf Jahre zu überprü-
fen. Die erstmalige Revision erfolgt somit innerhalb des Jahres 2029. Etwaige Verände-
rungen am MIV-Grundnetz werden dem Rat erneut zum Beschluss vorgelegt. 
 
Verkehrsausschuss 11.06.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 13.06.2024 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.06.2024 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 17.06.2024 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2024 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.06.2024 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.06.2024 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 20.06.2024 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 05.09.2024 
Verkehrsausschuss 10.09.2024 
Rat 01.10.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Anlass zur Konzeption eines MIV-Grundnetzes 
Der Rat hat die Verwaltung im Juni 2021 damit beauftragt, für den MIV in Köln erstmals ein 
Grundnetz zu definieren (siehe Antrags-Nr. AN/0566/2021). In diesem Beschluss wurden ver-
kehrspolitische Ziele für dieses MIV-Grundnetz formuliert. Diese sind im Wesentlichen: 
 „Das Ziel ist, den vorhandenen Straßenraum für den MIV deutlich zu reduzieren, um den 
so gewonnenen Straßenraum neuen Funktionen zuzuordnen. Der MIV soll nur noch auf 
diesem reduzierten Grundnetz leistungsfähig mit Priorität in die übergeordneten Ziele wie 
Veedel oder Zentren fahren können.“ 
 „Die Erreichbarkeit der Innenstadt für Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, wie 
z. B. Anwohnende, Handwerkerinnen und Handwerker, Lieferverkehre, Menschen mit Be-
hinderung, Pflege- und Gesundheitsdienste bleibt erhalten.“ 
 „Straßen, die nicht Teil des Grundnetzes sind, sollen als Stadträume mit Aufenthaltsquali-
tät weiterentwickelt werden und dabei dem neuen Anspruch an Leistungsfähigkeit oder 
der Anpassung an die Klimafolgen gerecht werden.“ 
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag über das MIV-Grundnetz sind unmittelbar keine 
Veränderungen im Straßennetz verbunden. Das MIV-Grundnetz definiert die Vorrangrouten 
für die leistungsfähige Abwicklung des Kfz-Verkehrs und stellt die Erreichbarkeit der Veedel 
sicher. Das MIV-Grundnetz bietet perspektivisch außerdem die Grundlage und Voraussetzung 
dafür, Verkehrs- und Stadträume in Köln hinsichtlich der Mobilität und des Stadtbildes neu zu 
denken. Der Beschluss bietet damit den politischen Entscheidungsträger*innen den gestalteri-
schen Freiraum, Veedel oder Teile davon weiterzuentwickeln. Dieser Transformationsprozess 
eröffnet der Stadt weitere Perspektiven und Chancen bei der Stadtentwicklung. 
 
2. Warum ist ein MIV-Grundnetz erforderlich? 
Bislang definiert der immer noch gültige Generalverkehrsentwicklungsplan von 1992, welche 
Straßen innerhalb der Stadt Köln welche Funktion einnehmen. Da dieser seitdem nicht fortge-
schrieben wurde, entsprechen die dortigen Festlegungen nicht mehr den heutigen tatsächli-
chen Bedarfen. Das MIV-Grundnetz hat keinen unmittelbaren Einfluss auf den städtischen 
Verkehr, es stellt allerdings eine Prämisse für die weiteren Planungen dar und dient der Ver-
waltung als Orientierung, welche Verkehrsträger in ihren Belangen prioritär berücksichtigt wer-
den. 
Ein MIV-Grundnetz bietet die Sicherheit, dass trotz der zunehmenden Flächenkonkurrenz der 
verschiedenen Verkehrsträger, der Kfz-Verkehr und der Wirtschaftsverkehr zuverlässig und 
leistungsfähig abgewickelt werden können. Gleichzeitig bietet es im Sinne einer Planungsbe-
schleunigung die Möglichkeit den Umweltverbund nachhaltig zu stärken und alternative Mobili-
tätsformen oder städtebauliche Belange schneller weiterzuentwickeln. Auch außerhalb des 
Grundnetzes, wo der Kfz-Verkehr keine Priorität mehr genießt, wird eine grundsätzliche Er-
reichbarkeit mit dem Kfz weiterhin gesichert. Dies betrifft neben Anwohner*innen auch weitere 
Gruppen, die auf das Auto angewiesen sind, wie Handwerker*innen, Lieferverkehre oder Men-
schen mit Behinderung. Die konkrete Ausgestaltung der Erreichbarkeit geschieht anhand der

3 
örtlichen Gegebenheiten und Erfordernisse. 
Das MIV-Grundnetz fügt sich in die übrigen Netze der anderen Mobilitätsformen ein: ÖPNV-
Netzentwicklung, Mobilstationsnetz, Radverkehrshauptnetz, Fahrradstraßennetz, RadPendler-
Routen-Netz. Wie auch die anderen Konzepte ist es die Richtschnur für sämtliche Planungs-
vorhaben, die sukzessive umgesetzt werden. Konflikte zwischen diesen Netzen werden im 
Rahmen der jeweiligen Planung aufgelöst.  
 
3. Einordnung des MIV-Grundnetzes in die Stadtstrategie 
Das MIV-Grundnetz ordnet sich in die Stadtstrategie passgenau ein. Zum einen zahlt es mit 
seinen verkehrspolitischen Zielen auf das Leitbild des neuen nachhaltigen Mobilitätsplans für 
die Stadt Köln ein. Dieser Plan ist auch unter dem Namen „Besser durch Köln – der nachhal-
tige Mobilitätsplan“ bekannt. Das Leitbild wurde am 7. September 2023 vom Rat beschlossen 
(siehe Vorlagen-Nr. 2060/2023).  
Zum anderen kann das MIV-Grundnetz künftig einen wichtigen Beitrag zur Klimaneutralität 
2035 leisten. Insbesondere dann, wenn für den nicht zum MIV-Grundnetz zugehörigen Ver-
kehrsraum Entwicklungsmaßnahmen initiiert, geplant und umgesetzt werden, die zu einer 
stärkeren Nutzung umweltfreundlicher Fortbewegung wie Fuß- und Radverkehr oder geteilter 
Mobilität führen (Stichwort: Shared Mobility). Insgesamt bildet das MIV-Grundnetz einen wich-
tigen Baustein für die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030Plus“. 
 
4. Verkehrspolitische Vorgaben für das MIV-Grundnetz 
Bei der Konzeption des MIV-Grundnetzes hat sich die Verwaltung eng an die verkehrspoliti-
schen Vorgaben aus 2021 gehalten. 
Im Einzelnen wurden sie wie folgt umgesetzt (Vorgaben aus der Antrags-Nr. AN/0566/2021 
nachfolgend in kursiv hervorgehoben): 
 „Basis sind die vorliegenden Verkehrsbelastungszahlen, angepasst an die Ziele von Köln-
Mobil 2025 und darüber hinaus: Der stadtweite Anteil des Umweltverbundes soll bis 2035 
auf 75 Prozent und innerhalb der Innenstadt von über 80 Prozent auf bis zu 90 Prozent 
erhöht werden.“ 
Die Verwaltung hat bei der Konzeption die ihr aktuell vorliegenden MIV-Belastungen be-
rücksichtigt. Die Zielvorgaben für den Umweltverbund können erreicht werden, wenn ins-
besondere der nicht zum MIV-Grundnetz zugehörige Verkehrsraum weiterentwickelt wird. 
Mit dem neuen „Verkehrsnachfragemodell Köln“ steht der Verwaltung ein geeignetes In-
strument und Rechenmodell zur Verfügung, mit dem sich die verkehrlichen Auswirkungen 
von verschiedenen Einzelmaßnahmen in der Regel prognostisch gut beurteilen lassen.  
Nachrichtlich sei erwähnt, dass der Anteil am Umweltverbund (Fuß, Rad, Bus und Bahn) 
bezogen auf den Quell- und Binnenverkehr in Köln aktuell bereits bei 75 Prozent und für 
den Bezirk Innenstadt bei 85 Prozent liegt. Diese Daten sind der aktuellsten Mobilitätsbe-
fragung aus dem Jahr 2022 entnommen (siehe Vorlagen Nr. 0368/2024). 
 “Um eine nachvollziehbare Umsetzbarkeit zu erreichen, wird das Stadtgebiet in Korridore 
eingeteilt, welche nacheinander einzeln betrachtet und bewertet werden.“ 
Das Stadtgebiet wurde in acht Korridore aufgeteilt. Im Linksrheinischen wurden vier und 
im Rechtsrheinischen drei Korridore ausgewählt. Die Innenstadt bildet einen separaten 
Korridor. Die einzelnen Korridore orientieren sich nach topographischen Gegebenheiten 
(u. a. Rhein), trennenden Straßenzügen und lehnen sich an die Bezirksgrenzen an. 
 „Besonders berücksichtigt werden dabei Liefer-, Wirtschafts-, Ziel und Quellverkehre.“ 
Diese Vorgabe wurde gleich zu Beginn der Bearbeitung bei der Auswahl und Festlegung 
der Bewertungskriterien für das MIV-Grundnetz berücksichtigt. Die Konzeption beruht da-
rauf, dass die vorgenannten Verkehre in dem neu definierten MIV-Grundnetz weiterhin 
leistungsfähig abgewickelt werden können.

4 
 „Das Grundnetz soll die Radverkehrskonzepte berücksichtigen und sollte insbesondere 
dem Gelben Netz nicht entgegenstehen oder zum Rückbau von Radinfrastruktur führen. 
Der ÖPNV muss weiterhin sowohl auf dem Grundnetz als auch auf den restlichen Stra-
ßen funktionieren.“ 
Diese Vorgabe wurde ebenfalls im Kriterienkatalog zur Bewertung aufgegriffen und veran-
kert. Dies betrifft sowohl die Zielkonzepte für den Radverkehr je Bezirk als auch das be-
stehende öffentliche Busliniennetz im Stadtgebiet. Für den Busverkehr wurde als Arbeits-
prämisse unterstellt, dass weiterhin attraktive Fahrmöglichkeiten im gesamten Stadtgebiet 
bestehen bleiben müssen und künftig außerdem nachfrageorientiert ausgebaut werden 
können. Bei eventuellen Umgestaltungen von Streckenabschnitten mit schienengebunde-
nen Verkehrsmitteln sind insbesondere deren Belange zu berücksichtigen. 
 „Die Erreichbarkeit der Innenstadt für Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, wie 
z. B. Anwohnende, Handwerker*innen, Lieferverkehre, Menschen mit Behinderung, 
Pflege- und Gesundheitsdienste bleibt erhalten.“ 
Diese Vorgabe wurde ebenfalls bei der Konzeption mitgedacht und berücksichtigt. Die Er-
reichbarkeit der Innenstadt und der einzelnen Stadtviertel bleibt für die vorgenannten Ver-
kehrsteilnehmer*innen weiterhin gewährleistet.  
 „Auf dem verbleibenden MIV-Grundnetz hat bis auf weiteres der MIV Priorität, auf allen 
anderen Straßen der Umweltverbund. Dort ist die Leistungsfähigkeit des Fuß- und Rad-
verkehrs maßgeblich.“ 
Im Zielkonzept werden Kfz-Verkehre auf dem MIV-Grundnetz gebündelt und prioritär ab-
gewickelt. Eine regelmäßige Evaluation und Fortschreibung des MIV-Grundnetzes lässt 
eine Flexibilität für künftige Anpassungen und Veränderungen zu.  
Ein Beispiel dafür, wie dies gemeint ist: Bei einer Verstetigung des Trends aus der Mobili-
tätsbefragung 2022, dass immer mehr Menschen in Köln das Fahrrad nutzen, kann dies 
in der Konsequenz dazu führen, dass Straßen, die aktuell dem MIV-Grundnetz zugeord-
net sind und dies perspektivisch auch bleiben, in der Raumaufteilung des Straßenquer-
schnittes durchaus Veränderungen erfahren können. Dies kann beispielsweise eine Re-
duzierung von Fahrspuren für den MIV bedeuten. Bei solchen Veränderungen bleibt der 
Grundsatz bestehen, dass dadurch die Leistungsfähigkeit im gesamten MIV-Grundnetz 
weiterhin sichergestellt werden muss. Die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit definiert 
sich nicht ausschließlich durch die Anzahl der für den Kfz-Verkehr zur Verfügung stehen-
den Fahrspuren, sondern ist auch von weiteren Faktoren abhängig. Dies ist mit Berech-
nungen der Leistungsfähigkeit entsprechend zu untermauern.  
Weitere Trends der Mobilität, die die Tendenz aufweisen, eine geringere Nutzung vom 
privaten PKW möglich zu machen, können und werden langfristig ebenfalls zu Verände-
rungen an der Struktur des MIV-Grundnetzes führen. Sei es durch vernetzte und autonom 
agierende Verkehrsmittel oder durch Mobilitätsformen, die künftig durch noch mehr Digi-
talisierung und Automatisierung geteilt werden. 
Bei der Konzeption hat die Verwaltung ein besonderes Augenmerk auf den öffentlichen 
Verkehr gelegt. Auf Straßen des MIV-Grundnetzes soll es – wie im übrigen Straßennetz 
auch – künftig weiterhin möglich bleiben, Beschleunigungsmaßnahmen, wie etwa die Be-
vorrechtigung von Bussen und/oder Bahnen an Lichtsignalanlagen, umsetzen zu können. 
Ebenso soll eine bedarfsgerechte Ausweitung des Fahrplanangebotes von Bus und 
Stadtbahn auf Strecken des MIV-Grundnetzes weiterhin möglich sein.  
 „Verlässt der MIV das Grundnetz, kann er dort, wo es notwendig ist, untergeordnet den 
Straßenraum weiter mitnutzen. Der Durchgangsverkehr der Kernstadt wird dabei auf ein 
notwendiges Maß reduziert.“ 
Eine Reduktion von motorisierten Durchgangsverkehren in der Kernstadt und in Wohn-
quartieren kann perspektivisch durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. durch Verände-
rungen, Einschränkungen und anderweitigen Anpassungen der Verkehrsführung oder 
etwa der Ausweitung multimodaler Mobilitätsangebote erreicht werden. Dies ermöglicht 
beispielsweise die Herrichtung von „Superblocks“. Die grundsätzliche Erreichbarkeit der

5 
Innenstadt mit dem MIV bleibt weiterhin sichergestellt. 
 „Straßen, die nicht Teil des Grundnetzes sind, sollen als Stadträume mit Aufenthaltsquali-
tät weiterentwickelt werden und dabei dem neuen Anspruch an Leistungsfähigkeit oder 
der Anpassung an die Klimafolgen gerecht werden.“ 
Mit der Einführung des MIV-Grundnetzes werden solche Entwicklungsperspektiven im 
Stadtgebiet möglich. Das MIV-Grundnetz bietet den gestalterischen Freiraum dafür, künf-
tig über solche neuen Nutzungskonzepte intensiv nachzudenken. Derartige Veränderun-
gen bedürfen noch gesonderter politischer Beschlüsse. Sie sind kein Bestandteil der vor-
liegenden Beschlussvorlage. Das MIV-Grundnetz schafft aber die notwendigen Voraus-
setzungen dafür, diesen Transformationsprozess jetzt in Gang zu setzen. 
 „Die Bewertung soll durch einen Facharbeitskreis aus Verkehrsplaner*innen und weiteren 
Fachleuten erfolgen. In den Prozess sollen darüber hinaus die Industrie- und Handels-
kammer, die Kreishandwerkerschaft, die Handwerkskammer, der Einzelhandelsverband, 
die Kölner Verkehrsbetriebe, die DEHOGA, Verkehrsverbände und ggf. weitere Institutio-
nen eingebunden werden.“ 
Die Erarbeitung des MIV-Grundnetzes erfolgte in enger Zusammenarbeit mit Expert*in-
nen innerhalb und außerhalb der Verwaltung.  
 
Beteiligt waren u. a. Politik, Polizei, Feuerwehr, KVB, Wirtschaftsverbände und Vereine 
wie ADAC, VCD, ADFC, IHK und HWK. In diesem Expertenkreis wurden insgesamt drei 
Workshops im Zeitraum von März 2023 bis Januar 2024 durchgeführt. Sie sind entspre-
chend dokumentiert: 
 1. Sitzung, 09. März 2023 (siehe unter https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/con-
tent/pdf68/mobilitaetsplan-forum-miv-grundnetz-1-sitzung-dokumentation.pdf) 
 2. Sitzung, 05. Juni 2023 (siehe unter https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/con-
tent/pdf68/mobilitaetsplan-forum-miv-grundnetz-2-sitzung-dokumentation.pdf) 
 3. Sitzung, 22. Januar 2024 (siehe unter https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/con-
tent/pdf68/mobilitaetsplan-forum-miv-grundnetz-3-sitzung-dokumentation.pdf) 
 „Um die Umsetzbarkeit über Korridore zu prüfen, wird die Verwaltung beauftragt, zu-
nächst drei Korridore (zwei links- und einen rechtsrheinisch) zu identifizieren und entspre-
chend ausgearbeitete Vorschläge vorzulegen.“ 
Die Bearbeitung erfolgte auftragsgemäß zunächst für drei Korridore. Über das Zwischen-
ergebnis für diese drei Korridore wurde der Verkehrsausschuss am 23. August 2022 infor-
miert (siehe Mitteilung: 1490/2022). 
 „Um den Bürger*innen sowie der Politik Transparenz über den Umsetzungszustand zu 
ermöglichen, ist über den Fortschritt regelmäßig zu berichten.“ 
Über den Arbeitsstand am MIV-Grundnetz wurde der Verkehrsausschuss regelmäßig in-
formiert. Das erste Mal am 23. August 2022 (siehe Vorlagen-Nr. 1490/2022) und ein wei-
teres Mal am 24. Januar 2023 (siehe Vorlagen-Nr. 3801/2023). 
Die Bürgerschaft wurde im Zeitraum vom 1. bis 14. Februar 2023 über die Beteiligungs-
plattform „Meinung für Köln“ in den Arbeitsprozess eingebunden und beteiligt. Ziel der Be-
fragung war es, die Sichtweisen der Bürger*innen mit einzubeziehen. Die Auswertung der 
Online-Beteiligung erfolgte durch ein externes Büro und liegt als Dokumentation vor 
(siehe unter https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf68/mobilitaetsplan-forum-
miv-grundnetz-1-sitzung-dokumentation.pdf).  
5. Methodisches Vorgehen für die Konzeption des MIV-Grundnetzes 
Die Verwaltung hat das methodische Vorgehen zur Konzeption des MIV-Grundnetzes von ei-
nem Beratungsbüro aus der Mobilitätsplanung bewerten lassen. Das Ingenieurbüro hat der 
Verwaltung hinsichtlich der handwerklichen Herangehensweise sowie der verwendeten Me-
thodik insgesamt eine fachlich fundierte Arbeit attestiert (siehe Anlage 2). Die Politik wurde zu

6 
Beginn der Arbeiten am MIV-Grundnetz über die ausgewählte Methodik informiert. 
Die Methodik selbst lässt sich kurz zusammengefasst wie folgt beschreiben: 
 Straßen und Straßenabschnitte mit einer gegenwärtigen Belastung von weniger als 5.000 
Kfz/Tag wurden in die weitere Untersuchung nicht einbezogen. Bei diesen verkehrlichen 
Belastungsgrößen handelt sich um primär innerörtliche Sammelstraßen mit kleinteiliger 
Erschließungsfunktion, die nicht der Definition und den verkehrspolitischen Vorgaben des 
MIV-Grundnetzes entsprechen. 
 Für die Beurteilung jeder einzelnen Straße bzw. jedes Straßenabschnittes wurden insge-
samt elf unterschiedliche Beurteilungskriterien gebildet (vgl. Anlage 3). 
 Insgesamt wurden rd. 440 Straßen bzw. Straßenabschnitte für das MIV-Grundnetz unter-
sucht (vgl. Anlage 4). 
 Die Beurteilung der Kriterien erfolgte methodisch nach einem so genannten „Punktwert-
verfahren“. Hierbei wurden in Abhängigkeit der einzelnen Merkmalsausprägungen für die 
Straßen und Straßenabschnitte verschieden hohe Punktwerte vergeben.  
 Das Kriterium der Kfz-Verkehrsentwicklung basiert auf den heutigen Kfz-Verkehrsmengen 
und der Abschätzung, wie sich diese bei Umsetzung von Maßnahmen im untergeordne-
ten Netz entwickeln können. Perspektivisch ist mit der Fortsetzung des Trends zur gerin-
geren Nutzung des Kfz im Stadtgebiet, auch auf Strecken des MIV-Grundnetzes, insge-
samt mit sinkenden Kfz-Verkehrsbelastungen auszugehen.  
 Bei sehr langen Straßen erfolgte eine abschnittsweise Betrachtung und Bewertung. Der 
Grund dafür ist, dass sich bei solchen Straßen die Funktion und der Charakter über den 
Verlauf hinweg deutlich verändern können. Deshalb wurden zum Beispiel die Venloer 
Straße und Dürener Straße in mehrere Abschnitte unterteilt. 
 Nach diesem oben beschriebenen Schema erfolgte sodann die Beurteilung für alle Korri-
dore auf identische Weise.  
 Die Zuordnung von Straßen und Straßenabschnitten zum MIV-Grundnetz erfolgte über 
das Prinzip der maximalen Punktzahl.  
 Auf diese Weise konnte für jeden Korridor am Ende ein entsprechendes Ranking der be-
trachteten Straßen und Straßenabschnitte hergestellt werden, die aus verkehrsplaneri-
scher Sicht mittel- bis langfristig, die erwarteten Verkehre abwickeln können. 
 Im Ergebnis bedeutet das, dass grundsätzlich nicht diejenigen Straßen und Straßenab-
schnitte zum MIV-Grundnetz gehören, die insgesamt die meisten Punkte im Stadtgebiet 
erzielt haben, sondern diejenigen, die eine maximale Punktzahl in ihrem Korridor erzielt 
haben. 
 Die ausgewählten Straßen und Straßenabschnitte wurden am Ende in einen Netzplan 
überführt, der das neue MIV-Grundnetz für das Stadtgebiet abbildet.  
6. Das neue MIV-Grundnetz für Köln 
Nach der unter Pkt. 4 beschriebenen Methodik wurden rd. 200 Straßen und Straßenabschnitte 
dem neuen MIV-Grundnetz in Köln zugeordnet. Das MIV-Grundnetz ist zum einen in einem 
Netzplan abgebildet (siehe Anlage 5). Zum anderen ist zusätzlich ein Straßenverzeichnis je 
Korridor beigefügt (siehe Anlage 6). 
Die im Netzplan gestrichelt ausgewiesenen Linien gehören aktuell zum MIV-Grundnetz. Sie 
werden von der Verwaltung mittel- bis langfristig bzw. bei der nächsten Aktualisierung, in Ab-
hängigkeit von der Entwicklung des Kfz-Verkehrs aber als Straßenzüge eingestuft, die auf-
grund der oben dargelegten Verkehrsentwicklung perspektivisch die Eignung hätten, zu einem 
späteren Zeitpunkt in das untergeordnete Netz überführt zu werden. Im Moment erfüllen sie 
noch die Funktion sogenannter Netzlückenschlüsse und tragen damit zur Leistungsfähigkeit 
des MIV-Grundnetzes insgesamt bei.  
Unabhängig vom MIV-Grundnetz existiert ein Vorbehaltsnetz der Feuerwehr. Änderungen am 
Vorbehaltsnetz der Feuerwehr bedürfen einer Freigabe durch die Feuerwehr. Es ist zu jeder 
Zeit sicherzustellen, dass sämtliche Fahrbeziehungen durch die Feuerwehr passierbar bzw.

7 
befahrbar bleiben. 
7. Regelmäßige Fortschreibung des MIV-Grundnetzes 
Da sich die Verkehrsverhältnisse in Köln stetig weiterentwickeln, empfiehlt die Verwaltung 
eine regelmäßige Überprüfung des neuen MIV-Grundnetzes. Vorgeschlagen wird eine Über-
prüfung in einem Abstand von jeweils fünf Jahren. Die erste Revision steht somit in 2029 an. 
Änderungen am MIV-Grundnetz sind grundsätzlich stets mit einem erneuten Ratsbeschluss 
verbunden. 
8. Zusammenfassung und Fazit 
Die Verwaltung hat zum ersten Mal ein MIV-Grundnetz für Köln entwickelt. Hierbei sind die 
verkehrspolitischen Vorgaben vollumfänglich berücksichtigt worden. Darüber hinaus sind in-
terne und externe Expert*innen in die Bearbeitung über Workshops mit eingebunden und die 
Stadtgesellschaft sowie Politik regelmäßig über Zwischenstände informiert worden. 
Mit dem MIV-Grundnetz werden Vorrangrouten für die leistungsfähige Abwicklung des Kfz-
Verkehrs definiert sowie die Erreichbarkeit der Veedel und Zentren sichergestellt. Mit dem Be-
schluss des MIV-Grundnetzes ergeben sich für die Stadt aber auch perspektivisch vielfältige 
Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des nicht zum MIV-Grundnetz zugehörigen Verkehrs- 
und Stadtraums. Dadurch können die Verkehrsarten des Umweltverbundes nachhaltig ge-
stärkt und ein wichtiger Beitrag zur Klimaneutralität 2035 geleistet werden. Das MIV-Grund-
netz zahlt mit seinen Zielen sowohl auf das Leitbild des nachhaltigen Mobilitätsplans Köln als 
auch auf die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030Plus“ passgenau ein. 
 
Auswirklungen auf den Klimaschutz: 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die Sektor spezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfül-
len. Mit den durch den Beschluss gewonnenen Handlungsspielräumen, die das MIV-Grund-
netz im Transformationsprozess der Mobilität perspektivisch bieten bzw. leisten kann, sind po-
sitive Beiträge in unterschiedlicher Größenordnung (abhängig von den jeweiligen Einzelmaß-
nahmen) für den Klimaschutz möglich.  
Anlagen: 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Bewertung des methodischen Vorgehens 
Anlage 3 Kriterienkatalog und Bewertungsschema 
Anlage 4 Punktwertverfahren je Untersuchungskorridor 
Anlage 5 Netzplan für das neue MIV-Grundnetz Köln 
Anlage 6 Straßenverzeichnis für das MIV-Grundnetz je Untersuchungskorridor 
(Hinweis: Anlage 4 kann im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden 
               und wird nicht umgedruckt).

Anlage 17 Auszug Verkehrsausschuss 28.01.2025

4844 Zeichen

Anlage 17 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon: (0221) 221-25909 
Fax:  (0221) 221-24447 
E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 29.01.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 42. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 28.01.2025  
öffentlich 
4.1 Ein neu definiertes Grundnetz für den motorisierten Individualverkehr 
(MIV-Grundnetz) 
0609/2024 
 Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 05.06.2024 
AN/0886/2024 
 Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Volt 
vom 28.01.2025 
AN/0151/2025 
1. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der FDP-Fraktion):  
  
Die Vorlage wird zurück in die Verwaltung überwiesen mit dem Auftrag, die Vor-
schläge der IHK einzuarbeiten. 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die CDU-Fraktion und die 
FDP-Fraktion 
 
2. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und 
Volt, AN/0151/2025): 
Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der nächsten Evaluation des MIV Grund-
netzes die Änderung der folgenden Punkte im Kriterienkatalog zu prüfen: 
● 5. Busnetz - Taktung auf der Strecke 
<=10 Min  Vorher: 2  Nachher:  0 
>10 Min  Vorher: 1  Nachher:  1 
keine Buslinien / 
keine Taktung  
Vorher: 0 Nachher:  2

2 
 
● 6. Zielkonzept für den Radverkehr 
Keine RadVA Vorher: 3  Nachher:  0 
gelbes Netz, getrennt:  Vorher: 2  Nachher:  3 
gelbes Netz, (Schutz- 
oder Radfahrstreifen):  
Vorher: 1  Nachher:  1 
grünes Netz: Misch-
form mit Kfz-Verkehr     
Vorher: 0 Nachher:  0 
● 11. Kfz-Verkehrsentwicklung  
Zunahme  Vorher: 2  Nachher:  1 
Stagnation  Vorher: 1 Nachher:  0 
Abnahme  Vorher: 0  Nachher:  -1 
● Neu. Lärmbelastung für Anwohner 
○ Es soll eine neue Kategorie eingeführt werden, welche die Einwohner-
dichte entlang der Straße berücksichtigt, da ein Grundnetz möglichst we-
nige Menschen durch stärkere Lärmbelastung betrifft. 
 
Zudem beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Ausarbeitung von Begleitmaßnah-
men für Anwohnende der neuen MIV-Grundnetzstraßen. Besonderen Wert soll hierbei 
auf Lärm-, Erschütterungs- und Abgasreduzierung gelegt werden. Maßnahmen hierzu 
sind vorrangig umzusetzen.  
Abstimmungsergebnis: Abgelehnt bei Stimmengleichheit (Zustimmung der Fraktio-
nen von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke. und Volt – Ablehnung der Fraktionen von 
CDU, SPD und FDP) 
 
3. Beschluss (Änderungsantrag der SPD-Fraktion, AN/0886/2024): 
Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung von Begleitmaßnahmen für 
Anwohnende der neuen MIV-Grundnetzstraßen. Besonderen Wert soll hierbei auf 
Lärm-, Erschütterungs- und Abgasreduzierung gelegt werden. Maßnahmen hierzu 
sind vorrangig umzusetzen. 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die CDU-Fraktion und die 
FDP-Fraktion 
 
4. Beschluss (Ergänzungen/Änderungen der Bezirksvertretungen Rodenkirchen, 
Lindenthal, Porz und Mülheim gem. Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 
14): 
 Der Straßenzug "Heinrich-Lübke-Ufer“, also der Bereich zwischen Knotenpunkt Mi-
litärring und Brückenstraße, soll nicht Teil des MIV-Grundnetzes werden. 
 Stadtwaldgürtel – Lindenthalgürtel und Sülzgürtel werden perspektivisch aus dem 
Grundnetz herausgenommen. 
 Der Loorweg wird in das MIV-Grundnetz aufgenommen.

3 
 
 Der Abschnitt Dünnwalder Mauspfad ab Leuchterstr. bis Höhenfelder Maus-
pfad/Wasserwerkstr. soll in das MIV-Grundnetz mit aufgenommen werden. 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die CDU-Fraktion und die 
FDP-Fraktion 
5. Geänderter Beschluss:  
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
Der Rat beschließt das neue Grundnetz des motorisierten Individualverkehrs für die 
Stadt Köln (nachfolgend „MIV-Grundnetz“ genannt) mit folgenden Änderungen/Ergän-
zungen:  
  
Der Straßenzug "Heinrich-Lübke-Ufer“, also der Bereich zw ischen Knotenpunkt Mili-
tärring und Brückenstraße, soll nicht Teil des MIV-Grundnetzes w erden. 
Stadtw aldgürtel – Lindenthalgürtel und Sülzgürtel w erden perspektivisch aus dem 
Grundnetz herausgenommen. 
Der Loorw eg w ird in das MIV-Grundnetz aufgenommen. 
Der Abschnitt Dünnw alder Mauspfad ab Leuchterstr. bis Höhenfelder Mauspfad/Was-
serw erkstr. soll in das MIV -Grundnetz mit aufgenommen w erden 
Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, das MIV-Grundnetz alle fünf Jahre zu über-
prüfen. Die erstmalige Revision erfolgt somit innerhalb des Jahres 2029. Etwaige Ver-
änderungen am MIV-Grundnetz werden dem Rat erneut zum Beschluss vorgelegt. 
Der Rat beauftragt die Verw altung mit der Ausarbeitung von Begleitmaßnahmen für 
Anw ohnende der neuen MIV-Grundnetzstraßen. Besonderen Wert soll hierbei auf 
Lärm-, Erschütterungs- und Abgasreduzierung gelegt w erden. Maßnahmen hierzu 
sind vorrangig umzusetzen. 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die CDU-Fraktion und die 
FDP-Fraktion

Anlage 16 - Auszug BV Chorweiler 07.11.2024

2167 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Büscher-Kallen 
Telefon:  (0221) 30718 
Fax:   (0221) 221-96400 
E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-
koeln.de 
Datum: 19.11.2024 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler 
vom 07.11.2024 
öffentlich 
9.2.1 Ein neu definiertes Grundnetz für den motoris ierten Individualverkehr 
(MIV-Grundnetz) 
0609/2024 
Bezirksvertreter Herr Kastenholz schlägt folgenden zusätzlichen Beschlusstext unter 
Punkt 3 vor: 
 
Alle Veränderungen an den Straßen im Stadtbezirk Chorweiler, die nicht im MIV Grundnetz 
enthalten sind, unterliegen dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksvertretung Chorweiler 
entsprechend § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vom 04.04.2022 in Verbindung 
mit der Zuständigkeitsordnung (ZustO). Im Einzelfall ist eine überbezirkliche Relevanz, die ei- 
nen Zustimmungsvorbehalt der Bezirksvertretung Chorweiler ausschließt, explizit darzulegen. 
 
Geänderter Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
 
1. Der Rat beschließt das neue Grundnetz des motori sierten Individualverkehrs für die Stadt 
Köln (nachfolgend „MIV-Grundnetz“ genannt). 
 
2. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, das M IV-Grundnetz alle fünf Jahre zu überprü- 
fen. Die erstmalige Revision erfolgt somit innerhalb des Jahres 2029. Etwaige Verände- 
rungen am MIV-Grundnetz werden dem Rat erneut zum Beschluss vorgelegt. 
 
3. Alle Veränderungen an den Straßen im Stadtbezirk  Chorweiler, die nicht im MIV 
Grundnetz enthalten sind, unterliegen dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirks- 
vertretung Chorweiler entsprechend § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln 
vom 04.04.2022 in Verbindung mit der Zuständigkeitsordnung (ZustO). Im Einzelfall 
ist eine überbezirkliche Relevanz, die einen Zustimmungsvorbehalt der Bezirksver- 
tretung Chorweiler ausschließt, explizit darzulegen.

Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich beschlossen  mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der 
Fraktion Bündnis´90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich, Herrn 
Schlimgen (FDP) gegen die Stimmen der AFD-Fraktion

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

909 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird in der Begründung beschrieben. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 11 BV Rodenkirchen 16.09.2024

4582 Zeichen

Anlage 11 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 16.09.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 16.09.2024  
öffentlich 
9.2.1 Ein neu definiertes Grundnetz für den motorisierten Individualverkehr 
(MIV-Grundnetz) 
0609/2024 
 
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
und der SPD-Fraktion zur Vorlage 0609/2024 
AN/1256/2024 
 
 Änderungsantrag der CDU-Fraktion 
AN/1228/2024 
 
Es liegt ein gemeinsamer Änderungsantrag (ÄA) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
und der SPD-Fraktion (AN/1256/2024) vor. 
Es liegt sodann noch ein Änderungsantrag (ÄA) der CDU-Fraktion (AN/1228/2024) 
vor: 
Herr Giesen lässt über die Änderungsanträge abstimmen: 
1. Beschluss (ÄA der CDU-Fraktion AN/1228/2024) 
 
Die Vorlage soll wie folgt ergänzt werden: 
Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, folgende Anpassungen am Netzplan  
(Anlage 5) im Korridor 4 vorzunehmen: 
1. Aufhebung der Differenzierung zwischen Straßen des Kfz-Grundnetzes und 
Streckenzügen, die mittelfristig im MIV-Grundnetz verbleiben, die jedoch 
Potenzial für ein untergeordnetes Netz aufweisen (alle Straßen werden mit 
durchgezogener Linie dargestellt, d.h.: 
a. Weißhausstraße – Pohligstraße – Am Vorgebirgstor – Vorgebirg-
straße – Bischofsweg – Schönhauser Straße 
b. Klettenberg- /Zollstock- / Raderthal- / Raderberg- / Bayenthal-Gürtel

2 
 
c. Brühler Str. (ab Gürtel nach Süden) / Brühler Landstraße (bis Orts-
umgehung Meschenich) 
d. L 186 Bonner Landstraße  
2. Ergänzung folgender Strecken zum MIV-Grundnetz:  
a) Vorgebirgsstraße (ab Zollstock-/Raderthal-Gürtel) – Ulrichgasse - Tel 
Aviv - Straße  
b) Wattigniesstraße (ab Industriestraße) - Am Feldrain  
c) Rodenkirchen: Hauptstraße / Weißer Straße (bis: Hammerschmidtstraße) 
-     Hammerschmidtstraße (bis Kreisel Am Feldrain, Auf dem Klemberg) 
 
Der Netzplan für das MIV-Grundnetz ist mit dem Radverkehrsnetzplan  
gemeinsam darzustellen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und 
der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, einer Stimme der 
FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau abgelehnt. 
(nicht anwesend: Frau Faßbender, Herr Nies) 
 
Sodann lässt Herr Giesen über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion abstimmen. 
 
2. Beschluss (Gemeinsamer ÄA der der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
und der SPD-Fraktion AN/1256/2024) 
 
Die Vorlage soll wie folgt ergänzt werden: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen begrüßt das MIV-Grundnetz und bittet  
darum, die folgenden Punkte zu ergänzen:  
Der Straßenzug "Heinrich-Lübke-Ufer“, also der Bereich zwischen Knotenpunkt 
Militärring und Brückenstraße, soll nicht Teil des MIV-Grundnetzes werden.  
Für die Straßen, die nicht Teil des MIV-Grundnetzes sind, ist die Zuständigkeit 
perspektivisch an die jeweiligen Bezirksvertretungen zu übertragen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und 
der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, einer Stimme der 
FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau zugestimmt. 
(nicht anwesend: Frau Faßbender, Herr Nies) 
 
Sodann lässt Herr Giesen über die so geänderte Beschlussvorlage abstimmen. 
 
3. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden geänderten  
Beschluss zu fassen: 
1. Der Rat beschließt das neue Grundnetz des motorisierten Individualver-
kehrs für die Stadt Köln (nachfolgend „MIV-Grundnetz“ genannt).  
2. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, das MIV-Grundnetz alle fünf 
Jahre zu überprüfen. Die erstmalige Revision erfolgt somit innerhalb des 
Jahres 2029. Etwaige Veränderungen am MIV-Grundnetz werden dem Rat 
erneut zum Beschluss vorgelegt. 
3. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen begrüßt das MIV-Grundnetz und  
bittet darum, die folgenden Punkte zu ergänzen:

3 
 
Der Straßenzug "Heinrich-Lübke-Ufer“, also der Bereich zwischen  
Knotenpunkt Militärring und Brückenstraße, soll nicht Teil des MIV-
Grundnetzes werden.  
Für die Straßen, die nicht Teil des MIV-Grundnetzes sind, ist die  
Zuständigkeit perspektivisch an die jeweiligen Bezirksvertretungen 
zu übertragen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und 
der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, einer Stimme 
der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau zugestimmt. 
(nicht anwesend: Frau Faßbender, Herr Nies)

Anlage 5_Netzplan für das neue MIV-Grundnetz

292 Zeichen

übergeordnetes Straßennetz (Autobahn)
Kfz-Grundnetz
geplante Umgehung
Streckenzüge die mittelfristig im MIV Grundnetz verbleiben, die jedoch Potenzial für ein untergeordnetes Netz aufweisen 
Autobahn Anschlussstellen
Autobahnkreuze
Nummerierung der Korridore
Legende
Zielkonzept Kfz-Grundnetz

Anlage 2_Bewertung des methodischen Vorgehens

11817 Zeichen

Im Auftrag von:  
Stadt Köln 
 
Datum: 
08.12.2022 
 
 
 
SUMP-Köln - Neustrukturierung des 
MIV-Grundnetzes 
 
 
Eine Einschätzung über die Vorgehensweise  
bei der Neudefinierung des MIV-Grundnetzes in Köln 
 
 
 
 
 
SUMP Köln

BERATUNG • PLANUNG •  INSPIRATION
SUMP Köln – MIV-Grundnetz 
 
Seite 2 von 10 
 
 
1. EINFÜHRUNG 3 
1.1 Zusammenfassung 3 
1.2 Hintergrund 3 
1.3 Darlegung der Vorgehensweise 5 
2. ANALYSE & EMPFEHLUNGEN 7 
2.1 Korridoraufteilung 7 
2.2 Parameter 7 
2.3 Bepunktung 8 
 
  
Colofon

BERATUNG • PLANUNG •  INSPIRATION
SUMP Köln – MIV-Grundnetz 
 
Seite 3 von 10 
1. EINFÜHRUNG 
1.1 Zusammenfassung 
Das folgende Dokument gibt eine Abschätzung zu der Neubewertung des MIV-Grundnetzes ab, 
welche im Rahmen des Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) Kölns stattfindet. Die 
Vorgehensweise der Bepunktung des Grundnetzes wird generell als Zielführende Methode 
eingeschätzt, welches in einem neu definierten Grundnetz resultieren kann. 
 
Insgesamt ist die Bepunktung jedoch sehr auf die existierende Situation ausgelegt und bestärkt diese 
auch im Bewertungsverfahren. So werden zum Beispiel viel befahrende Straßen hoch bepunktet, 
sodass eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass dies auch so bleibt. Viele der gewählten Kriterien 
führen zwangsweise zu einem Grundnetz, in welchem das zukünftige Straßennetz durch den MIV 
dominiert wird. Im Gegensatz zu dieser Feststellung ist die Empfehlung, als Resultat dieses 
Dokuments, die Notwendigkeit des MIV-Gebrauchs kritisch zu hinterfragen und in der Bewertung zu 
berücksichtigen, wo es im Grundnetz Potential gibt, den MIV durch den Verkehrsverbund zu 
verringern. Neben bereits bestehenden Tendenzen im Verkehrsverhalten ist außerdem empfohlen 
für jene Straßenführungen, für die politische Konzepte die vermehrten Nutzung alternativer 
Verkehrsmittel vorsehen, eine entsprechende Bepunktung anzuwenden. 
 
1.2 Hintergrund 
Für die Neudefinierung eines Grundnetzes für den Motorisierten Individualverkehr (Grundnetz-MIV), 
geht aus einem Beschluss des Rates (vom 24.06.2021) folgendes hervor:  
„Der Rat beauftragt die Verwaltung für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) ein neues 
Grundnetz zu definieren, mit dem Ziel, den vorhanden Straßenraum für den MIV deutlich zu 
reduzieren, um dem so gewonnenen Straßenraum neuen Funktionen zuzuordnen. 
Städte wie Köln stehen vor einer besonderen Herausforderung. Sie müssen als Wachstumsregion eine 
moderne, leistungsfähige Mobilität erhalten und gleichzeitig die Ziele für den Klimaschutz und die 
Luftreinhaltung erreichen.

BERATUNG • PLANUNG •  INSPIRATION
SUMP Köln – MIV-Grundnetz 
 
Seite 4 von 10 
Köln setzt dabei auf seine Leitziele aus dem Mobilitätskonzept Köln 2025: Durch die gezielte Stärkung 
des ÖPNV, der Förderung des Fahrrades und verbesserten Zugang zu weiteren umweltverträglichen 
Fortbewegungsformen (z.B. Car-Sharing) im Personen- und Güterverkehr wollen wir attraktive 
Alternativen für das Autofahren anbieten.“ 
Im Zuge dieser Mitteilung hat die Verwaltung für den MIV die Stadt Köln in sieben Korridore 
eingeteilt, die sich gemäß gegebener Topografie (Rheinlage und trennende Straßenzüge) ergeben. 
 
Abbildung 1 - Korridoreinteilung des Stadtgebiets

BERATUNG • PLANUNG •  INSPIRATION
SUMP Köln – MIV-Grundnetz 
 
Seite 5 von 10 
1.3 Darlegung der Vorgehensweise 
In Folge der Klassifizierung werden Straßenachsen ab Belastungsklassen von 10.000 Kfz/Tag 
betrachtet und bepunktet. Diese Verbindungen bilden das MIV-Grundnetz. Straßen mit einer 
Belastung von <5.000 Kfz/Tag sind innerörtliche Sammelstraßen und somit einem untergeordneten 
Erschließungsnetz zugeordnet. 
Im Folgenden sind berücksichtigte Kriterien, welche dem Punkteprinzip der Abbildung 1. 
Entsprechen, aufgelistet: 
1. Kfz-Verkehrsbelastung (0-5 Punkte) 
2. Ist die Strecke im Lkw-Führungskonzept als Vorrangroute ausgewiesen? (0-2 Punkte) 
3. Ist der Straßenzug im Gesamtverkehrskonzept (GVK) ausgewiesen? (0-2 Punkte) 
4. Ist die Strecke im Mobilitätsrelevanten Verkehrsnetz (MRV) vorhanden? (0-1 Punkt) 
5. Busnetz – Taktung auf der Strecke? (0-2 Punkte) 
6. Wie viele Spuren stehen je Fahrtrichtung zur Verfügung? (0-2 Punkte) 
7. Bestehen sensible Randnutzungen? (0-2 Punkte) 
8. Liegen politische Beschlüsse zur Änderung des Straßencharakters vor (Umbau etc.)? (0-1 
Punkt) 
9. Zielkonzept für den Radverkehr (0-3 Punkte) 
10. Bedeutung für den Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion) (0-2 Punkte) 
11. Kfz-Verkehrsentwicklung (0-2 Punkte) 
Optionale Kriterien, die bisher nicht verwendet wurden, sind außerdem: 
12. Schienenverkehr vorhanden? (0-1 Punkt) 
13. Ist die Strecke anbaufrei? (0-1 Punkt) 
14. Funktion der Straße? (0-1 Punkt) 
15. Anteil des Durchgangsverkehrs (nur mit makroskopischen Verkehrsmodell auswertbar) 
16. Synergieeffekte (Umbau oder Sanierung des Straßenzugs geplant?) 
Abbildung 2 - Bepunktung der Straßenachsen nach Belastungsklassen (Anlage 3, Kriterienkatalog mit Bewertungsschema)

BERATUNG • PLANUNG •  INSPIRATION
SUMP Köln – MIV-Grundnetz 
 
Seite 6 von 10 
Das Bewertungsschema baut auf drei verschiedenen Elementen auf: 
1. Heutiges Netz (Kriterium 1-8, 17 Punkte) 
2. Politischen Beschlüsse, kurz-/mittelfristige Veränderungen & zukünftigen Bedeutungen 
(Kriterium 9-10, 5 Punkte) 
3. Langfristige Kfz-Verkehrsentwicklung (Kriterium 11, 2 Punkte) 
Die Summe der Punkte bestimmt über die Einteilung in das MIV-Grundnetz. Straßen mit einer 
Bepunktung von <10 fallen aus dem Grundnetz. Straßen mit einer Bepunktung zwischen 10-15 
stehen zur Diskussion, während Straßen mit >15 im Grundnetz bleiben.

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SUMP Köln – MIV-Grundnetz 
 
Seite 7 von 10 
2. ANALYSE & EMPFEHLUNGEN 
Im Folgenden Teil wird die zuvor beschriebene Vorgehensweise, sowie die aufgestellten 
Bewertungskriterien evaluiert. Hier wird auf die Korridoreinteilung, die ausgewählten Parameter und 
die Bepunktung eingegangen. Neben der Analyse werden ggf. Alternativen zu angewendeten 
Methoden vorgestellt. 
2.1 Korridoraufteilung 
Die Korridore sind nach gegebener Typographie, also dem Rhein und den existierenden 
Verkehrsadern, eingeteilt. Der Rhein ist ein Dominantes Stadtattribute und daher ein sehr wichtiger 
Parameter in der Verkehrsplanung. Auch die Verkehrsadern stellen eine dominierende Rolle in dem 
Verkehrsbild der Stadt Köln dar und können somit ein guter Anhaltspunkt für die Korridoraufteilung 
sein. 
 
Für die Verwendung der Korridoraufteilung in der Zukunft, könnte ein alternativer Ansatz die 
Einteilung nach einem Zielnetz der Zukunft sein. So können Priorisierungen innerhalb der 
Aufteilungen so angepasst werden, dass Synergien berücksichtigt werden und eventuelle 
Entscheidungen des Gesamtnetzwerks beeinflussen. Die Aufteilung kann jedoch auch noch nach der 
Bewertung des MIV-Grundnetzes geschehen.  
2.2 Parameter 
Die gewählten Parameter berücksichtigen das existierende Verkehrsnetz, politische Beschlüsse, 
welche kurz- und mittelfristig Einfluss auf die Straßenzüge haben werden und geplante 
Nutzungsentwicklung bezüglich der modalen Verlagerung zum Umweltverbund. Diese 
Kategorienauswahl berücksichtig alle wichtigen Aspekte des aktuellen Grundnetzes, sowie 
formulierte Perspektiven. 
Das Ziel des SUMP Kölns ist die Entwicklung von Strategien und Maßnahmen zur Förderung der 
Mobilitätswende. Ein großer Bestandteil ist die Förderung des Umstiegs auf klimaschonende 
Verkehrsmittel. Diese werden in den Kriterien zwar berücksichtigt, fallen im Verhältnis zu der 
Nutzung von motorisierten Fahrzeugen allerdings eher gering aus. Mit dem Ziel die Fuß- und 
Radinfrastruktur auch kurzfristig auszubauen, wird die aktuelle Nutzung des MIV im Optimalfall

BERATUNG • PLANUNG •  INSPIRATION
SUMP Köln – MIV-Grundnetz 
 
Seite 8 von 10 
durch den erhöhten Umweltverbund geringer ausfallen. Für ein zukunftsgerechtes MIV-Grundnetz 
sollte sich dieser Effekt in der Auswertung klarer bemerkbar machen. Um das Konzept der geteilten 
Mobilität auch in der Bewertung des MIV-Grundnetzes wiederzuerkennen, könnte ein 
zukunftsorientiertes Bewertungsschema mehr Parameter alternativer Fortbewegungsmittel 
berücksichtigen, sodass alle Verkehrsmittel verhältnismäßig in die Wertung mit einfließen. 
2.3 Bepunktung 
Die Bepunktung der genannten Kriterien ermöglicht eine einfache Auswertung auf quantitativer 
Basis. Anschließend an den vorig genannten Punkt (2.2. Parameter), werden mit dem verwendeten 
Kriterienkatalog nicht alle Kriterien gerecht ihrer Auswirkung auf das Grundnetz bewertet. Beispiele 
hierfür sind Punkt 9. Und 10. Der Kriterien, in welchem z. B. das „politische Zielkonzept; grüne Netz: 
Mischform mit Kfz-Verkehr“ oder die Bedeutung für den „Fußverkehr (Aufenthaltsqualität); sehr 
hoch“ jeweils mit null Punkten, also neutral, in die Gesamtwertung mit eingehen. Um diesen 
Konzepten mehr Gewichtung zu geben, könnte eine negative Bepunktung eine Möglichkeit sein, den 
Effekt alternativer Verkehrsmittel deutlicher zu repräsentieren. Da politische Beschlüsse Ziele 
verschiedenster Art und Zielstellungen formieren können, ist außerdem eine qualitative (oder 
individuelle) Bewertung für jene Inhalte denkbar. Abhängig von den berücksichtigten politischen 
Beschlüssen ist der Einfluss auf den Verkehr, und somit die Gewichtung, unterschiedlich. Politische 
Beschlüsse, die zugunsten des Grundnetzes oder anderer Straßencharakteren (innerörtliche 
Sammelstraße, Erschließungsstraße, etc.) ausgelegt sind, spielen vermutlich eine wichtigere Rolle, als 
es die Punktevergabe derzeit suggeriert. Ist es also das Ziel bestimmte Straßenführung 
Fahrradorientierter zu gestalten oder mehr Lebensqualität (z. B. durch weniger Lärm oder Abgase) zu 
schaffen, sollte sich die Bepunktung, wie z. B. durch den Gebrauch von Negativwerten, verringern. 
Ein weiteres Beispiel für Straßenzüge die evtl. eine abweichende Bepunktung durchgehen sollten, 
sind Straßen mit Verkehrsintensitäten, die durch den MIV-gebrauch kurzer Distanzen (>5 km) 
entstehen. Diese Straßenzüge haben zwar eine hohe Verkehrsintensität, haben jedoch auch ein 
hohes Potential diese durch den Verkehrsverbund zu verringern.

BERATUNG • PLANUNG •  INSPIRATION
SUMP Köln – MIV-Grundnetz 
 
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3. FAZIT 
Die Neudefinierung des MIV-Grundnetzes ist die Chance ein Fundament für einen nachhaltigen 
Mobilitätsplan zu bilden. Nachhaltige Verkehrsmittel mit einer größeren Gewichtung in der 
Bewertung des MIV-Grundnetzes einfließen zu lassen, kann hierzu beitragen. Des Weiteren kann die 
stärkere Berücksichtigung von politischen Konzepten, die auf vorher genanntes eingehen, fördernd 
sein. Hier ist auch eine Qualitative Bewertung denkbar, die nach der Quantitativen Bewertung 
abschätzt, wie das bewertete Grundnetz im Vergleich zu formulierten (politischen) Konzepten des 
Verkehrs in Köln steht. Auch eine Negativ Bepunktung um Aspekte wie z. B. die Erhöhung der 
Lebensqualität, Verringerung des Lärms und der Abgase zu repräsentieren ist denkbar. 
Nachhaltige Verkehrskonzepte, wie z. B. die Stadt der kurzen Wege, verfolgen das Ziel Wege zu 
verkürzen und Aufenthaltsqualität zu schaffen. Diese Ziele könnten durch kompakte 
Siedlungsstrukturen und die Begünstigung des langsamen Verkehrs erreicht werden. So wird die 
Reduzierung des Verkehrsaufwands und des MIV erreicht, welcher potenziell durch den Rad- und 
Fußverkehr substituiert wird. Um diese Vision zu realisieren, gilt es das MIV-Grundnetz auf 
notwenige Verbindungen zu reduzieren und die Lebensqualität bzw. Verkehrssicherheit durch die 
Einführung urbaner Verkehrsstrukturen zu maximieren.

BERATUNG • PLANUNG •  INSPIRATION
SUMP Köln – MIV-Grundnetz 
 
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BERATUNG • PLANUNG • INSPIRATION
DELFT  • ‘S-HERTOGENBOSCH • ZWOLLE •  OTTAWA • DURHAM
Postfach 2873 • 2601  CW Delft • Niederlande • +31 (0)15 214 78 99 • info@mobycon.nl • www.mobycon.com

Anlage 10 Auszug Beschlussprotokoll BV Innenstadt 05.09.2024

3060 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
In Vertretung für Frau Brohl:  
Frau Pesch, Tel. 221 -26144 
Frau Brohl 
Telefon: (0221) 221-91709  
Fax:  (0221)  
E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 10.09.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 05.09.2024  
öffentlich 
3.2 Ein neu definiertes Grundnetz für den motorisierten Individualverkehr 
(MIV-Grundnetz) 
0609/2024 
3.2.1 Änderungsantrag zu TOP 3.11 (0609/2024) - Ein neu definiertes Grund-
netz für den motorisierten Individualverkehr (MIV-Grundnetz) Die Linke 
AN/0951/2024 
3.2.2 Änderungsantrag zu TOP 3.2 (0609/2024) Ein neu definiertes Grundnetz 
für den motorisierten Individualverkehr (MIV-Grundnetz), Änderunsgan-
trag B90/Die Grünen 
AN/1179/2024 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag Bündnis90/Die Grünen 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung begrüßt das MIV-Grundnetz und ergänzt den folgenden Punkt: 
Der Straßenzug "Erftstraße, Maybachstraße (Teilstück), Kyotostraße, Ursulastraße" 
soll nicht Teil des MIV Grundnetzes werden. Für die Straßen, die nicht Teil des MIV-
Grundnetzes sind, ist die Zuständigkeit perspektivisch an die Bezirksvertretungen zu 
übertragen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mit Stimmenmehrheit von Grüne, Die Linke und Klimafreunde gegen die Stimmen 
von CDU, SPD und FDP zugestimmt.

II. Abstimmung über den Änderungsantrag Die Linke 
3.2.1 Änderungsantrag zu TOP 3.11 (0609/2024) - Ein neu definiertes Grund-
netz für den motorisierten Individualverkehr (MIV-Grundnetz) 
AN/0951/2024 
Beschluss:  
Die Stadt möge prüfen, ob eine generelle Parkverbotszone entlang des MIV-Grund-
netzes, die Effektivität des Verkehrsflusses, die Sicherheit und die klimaschädlichen 
Auswirkungen verbessert. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mit Stimmenmehrheit von Grüne, Die Linke und Klimafreunde gegen die Stimmen 
von CDU, SPD und FDP zugestimmt. 
 
III. Abstimmung über die so geänderte Beschlussvorlage 
3.2 Ein neu definiertes Grundnetz für den motorisierten Individualverkehr 
(MIV-Grundnetz) 
0609/2024 
Ergänzter Beschluss: 
 
1. Der Rat beschließt das neue Grundnetz des motorisierten Individualverkehrs für die Stadt 
Köln (nachfolgend „MIV-Grundnetz“ genannt).  
2. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, das MIV-Grundnetz alle fünf Jahre zu überprü-
fen. Die erstmalige Revision erfolgt somit innerhalb des Jahres 2029. Etwaige Verände-
rungen am MIV-Grundnetz werden dem Rat erneut zum Beschluss vorgelegt. 
3. Der Straßenzug "Erftstraße, Maybachstraße (Teilstück), Kyotostraße, Ursulastraße" 
soll nicht Teil des MIV Grundnetzes werden. Für die Straßen, die nicht Teil des MIV-
Grundnetzes sind, ist die Zuständigkeit perspektivisch an die Bezirksvertretungen 
zu übertragen. 
4. Die Stadt möge prüfen, ob eine generelle Parkverbotszone entlang des MIV-Grund-
netzes, die Effektivität des Verkehrsflusses, die Sicherheit und die klimaschädli-
chen Auswirkungen verbessert. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mit Stimmenmehrheit von Grüne, SPD, Die Linke und Klimafreunde gegen die Stim-
men von CDU und FDP zugestimmt.

Anlage 3_Kriterienkatalog und Bewertungsschema

2838 Zeichen

Anlage 3
1. Stufe 
2. Stufe 
3. Stufe 
Basis sind die vorliegen Verkehrsbelastungszahlen, angepasst an die Ziele von Köln Mobil 2025 und 
darüber hinaus: Der stadtweite Anteil des Umweltverbundes soll bis 2035 auf 75 Prozent und innerhalb 
der Innenstadt von über 80 Prozent auf bis zu 90 Prozent erhöht werden.
Die gebietsbezogenen Nutzungsentwicklungen führen andersrum zur Zunahmen des 
Verkehrsaukommens (Rondorf-Nordwest, Wahn-West, Kreuzfeld, Zündorf-Süd, Deutzer-Hafen, etc...)
Punkte Anmerkung:
Straßen mit < 5.000 Kfz/Tag 0 Diese Straßen haben keine Bedeutung für das Grundnetz und wären 
bereits heute Bestandteil des untergeordneten Netzes.
Straßen mit 5.000 bis 10.000 Kfz/Tag 1
Straßen mit 10.000 bis 15.000 Kfz/Tag 2
Straßen mit 15.000 bis 20.000 Kfz/Tag 3
Straßen mit 20.000 bis 30.000 Kfz/Tag 4
Straßen über 30.000 Kfz/Tag 5
ja 2 sonstige über- und nachgeordnete Lkw-Vorrangrouten
Erschließung Gewerbegebiete und 
nachgeordnete Routen im Lkw-Durchfahrtsverbot Innenstadt 1
Im Korridor Innenstadt besteht Lkw-Durchfahrtsverbot. Strecken sind im Lkw-
Führungskonzept für Ziel-und Quellverkehr ausgewiesen.
nein 0
ja, örtlicher Hauptverkehrszug 2
ja, örtliche Haupt- und Umgehungsstraße 1
nein 0
ja 1
nein 0
≤10 Min 2
>10 Min 1
keine Buslinien / keine Taktung 0
1 je Richtung 0
2 je Richtung 1
3 je Richtung 2
ja 0 Wohnen, Geschäftsnutzung, Erholung
nein 2 Industrie- oder Gewerbegebiete
einseitig / zum Teil 1 Mischgebiete
ja 0
nein 1
Keine Radverkehrsanlagen oder straßenunabhägig geführte Anlagen 3
gelbes Netz: von der Kfz-Fahrbahn getrennte Führung im Seitenraum 
(Radwege, Pop-Up) 2
gelbes Netz: Führungsform auf Kfz-Fahrbahn (Schutz- oder Radfahrstreifen) 1
grünes Netz: Mischform mit Kfz-Verkehr 0
gering 2 Industrie- oder Gewerbegebiete
hoch 1 Wohnen
sehr hoch 0 Geschäftsstraße mit hohen Querungsbedarf
Verkehrszunahme 2
Stagnation 1
Verkehrsabnahme 0
heutiges Netz
Punktesystem anhand der politischen Beschlüsse für bestimmte Straßenzüge und der 
kurz-/mittelfristigen Veränderungen bzw. der zukünftigen Bedeutung des betreffenden 
Straßenzugs
Langfristige Entwicklung des Kfz-Verkehrs unter Berücksichtigung der geplanten 
Nutzungsentwicklungen und modalen Verlagerungen zum Umweltverbund
10. Bedeutung für den Fußverkehr (Aufenthaltsfunktion)
11. Kfz-Verkehrsentwicklung (Zielkonzept)
6. Wieviele Spuren stehen je Fahrtirchtung zu Verfügung?
7. Bestehen sensible Randnutzungen?
8. Liegen polit.Beschlüsse zur Änderung des Straßencharakters vor (Umbau, etc…)?
9. Zielkonzept für den Radverkehr
4. Ist die Strecke im Mobilitätsrelevanten Verkehrsnetz (MRV) vorhanden?
5. Busnetz - Taktung auf der Strecke?
Kriterienkatalog (Anwendung Bewertungsschema)
1. Kfz-Verkehrsbelastung
2. Ist die Strecke im Lkw-Führungskonzept als Vorrangroute ausgewiesen?
3. Ist der Straßenzug im Gesamtverkehrskonzept (GVK) ausgewiesen?

Anlage 6_Straßenverzeichnis MIV-Grundnetz je Untersuchungskorridor

7675 Zeichen

Stadt Köln, 68 Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 1
Auflistung Straßenzüge im MIV-Grundnetz
Korridor 1 Korridor 2 Korridor 3
Anlage 6
 Aachener Straße (zw. Militärringstr. und Maarweg)
 Aachener Straße(westl. A1)
 Aachener Straße(zw. A1 und Militärringstr.)
 Aachener Straße(zw. Maarweg und Innere Kanalstr.)
  Alte Escher Straße/Butzweilerstraße (nördl. Hugo-Eckener-Str.)
Am Baggerfeld
 Äußere Kanalstraße (nördl. Venloer Str.)
 Äußere Kanalstraße/Maarweg
Chorbuschstraße
Chorweiler Zubringer
 Donatusstraße (nördl. Chorweiler Zubringer)
 Ehrenfeldgürtel/Melatengürtel
Gregor-Mendel-Ring
  Hugo-Eckener-Straße/Butzweilerstraße (westl. Hugo-Eckener-Str.)
 Innere Kanalstraße (nördl. Venoer Str.)
 Innere Kanalstraße (südl. Venloer Str.)
Lise-Meitner-Ring
 Mathias-Brüggen-Straße (nördl. Hugo-Eckener-Str.)
 Militärringstraße (nördl. Venoer Str.)
 Militärringstraße (südl. Venloer Str.)
 Parkgürtel/Ehrenfeldgürtel
Subbelrather Straße
 Venloer Straße (zw. A1 und Militärringstr.)
 Venloer Straße (zw. Stadtgrenze und A1)
 Von-Hünefeld-Straße (nördl. Mattias-Brüggen-Str.)
Weinsbergstraße
 Widdersdorfer Straße (östl. Maarweg)
 Widdersdorfer Straße (westl. Maarweg)
 Aachener Straße (westl. A1)
 Aachener Straße (zw. A1 und Militärringstr.)
 Aachener Straße (zw. Maarweg und Universitätsstr.)
 Aachener Straße (zw. Militärringstr. und Maarweg)
 Berrenrather Straße (zw. Stadtgrenze und Militärringstr.)
 Dürener Straße (zw. Militärringstr. und Gürtel)
 Dürener Straße (zw. Stadtgrenze und Militärringstr.)
Horbeller Straße
 Lindenthalgürtel/Sülzgürtel
 Luxemburger Straße (zw. Militärringstr. und Universitätsstr.)
 Luxemburger Straße (zw. Stadtgrenze und Militärringstr.)
 Militärringstraße (zw. Aachener Str. und Dürener Str.)
 Militärringstraße (zw. Dürener Str. und Luxemburger Str.)
Stadtwaldgürtel
 Universitätsstraße (zw. Aachener Str. und Dürener Str.)
 Universitätsstraße (zw. Dürener Str. und Luxemburger Str.)
Amsterdamer Straße
 An der Schanz (zw. Niederländer Ufer und Riehler Str.)
 An der Schanz (zw. Riehler Str. und Mülheimer Brücke)
 Äußere Kanalstraße (zw. A57 und Robert-Perthel-Str.)
Blumenbergsweg
 Boltensternstraße (nördl. Niehler Gürtel)
 Boltensternstraße (südl. Niehler Gürtel)
 Butzweilerstraße (nordöstl. A57)
Chorweiler Zubringer
Emdener Straße
 Friedrich-Karl-Straße (zw. Amsterdamer Str. und Boltenstern Str.)
 Friedrich-Karl-Straße (zw. Neusser Str. und Amsterdamer Str.)
Geestemünder Straße
 Industriestraße (zw. A1 und Blumenbergsweg)
 Industriestraße (zw. Niehler Damm und A1)
 Innere Kanalstraße (zw. A57 und Zoobrücke)
  Lindweilerweg (nördl. Militärringstr.)/Pescher Weg
 Lindweilerweg (südl. Militärringstr.)
Mauenheimer Gürtel
 Mercatorstraße (nördl. Merianstr.)
 Mercatorstraße (südl. Merianstr.)
 Merheimer Straße (zw. Mauenheimer Gürtel und Schmiedegasse)
 Merianstraße (zw. Mercatorstr. und Industriestr.)
 Militärringstraße/Bremerhavener Straße
 Neusser Landstraße (zw. Blumenbergsweg und Stadtgrenze)
 Neusser Landstraße (zw. Militärringstr. und Geestemünder Str.)
Niederländer Ufer
Parallelweg
 Parkgürtel (zw. A57 und Escher Str.)
 Parkgürtel (zw. Escher Str. und Mauenheimer Gürtel)
 Riehler Straße (nördl. Zoobrücke)
Robert-Perthel-Straße
 Straberger Weg** (nordwestl. Worringer Landstr.)
Worringer Landstraße

Stadt Köln, 68 Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 2
Auflistung Straßenzüge im MIV-Grundnetz
Korridor 4
Anlage 5
Korridor Innenstadt Korridor 5
 Am Eifeltor (zw. Stadtgrenze und Militärring)
Am Vorgebirgstor
Bayenthalgürtel
Bischofsweg
Bonner Landstraße
Bonner Straße
 Brühler Landstraße (zw. Stadtgrenze und Militärring)
 Brühler Straße (zw. Militärringstr. und Gürtel)
 Friedrich-Ebert-Straße (westl. Zum Forstbotanischen Garten)
  Giesdorfer Allee (westl. Vor dem Dorf)/Kiesgrubenweg
 Godorfer Hauptstraße/Bunsenstraße
Heinrich-Lübke-Ufer
Im Feldrain
Kerkrader Straße
Klettenberggürtel
 Luxemburger Straße (zw. Militärringstr. und Universitätsstr.)
 Luxemburger Straße (zw. Stadtgrenze und Militärringstr.)
Marktstraße
Militärringstraße
Pohligstraße
Raderberggürtel
Raderthalgürtel
Rhein-Ufer-Straße
Schönhauser Straße
Wattigniesstraße
Weißhausstraße
Zollstockgürtel
 Zum Forstbotanischen Garten/Industriestraße
Bergisch Gladbacher Straße
 Berliner Straße (zw. Leuchterstr. und Markgrafenstr.)
 Berliner Straße (zw. Stadtgrenze und Dünnwalder Mauspfad)
Buchheimer Ring
 Clevischer Ring (südl. Mülheimer Zubringer)
Colonia-Allee
  Dellbrücker Mauspfad (südl. Mielenforster Str.)/Brücker Mauspfad
Dünnwalder Kommunalweg
  Düsseldorfer Straße (zw. Stadtgrenze und Manforter Str.)/Clevischer Ring
 Frankurter Straße (nördl. Heidelberger Str.)
 Frankurter Straße (südl. Heidelberger Str.)
Herler Ring
Markgrafenstraße
Mülheimer Zubringer
 Odenthaler Straße (zw. Stadtgrenze und Leuchterstr.)
Paffrather Straße
Schlagbaumsweg
Stadtautobahn
Agrippinaufer
  Am Kümpchenshof/Kyotostraße/Victoriastraße
Auenweg
Bayenstraße
 Bergischer Ring/Pfälzischer Ring
 Blaubach (westl. Tel-Aviv-Str.)
 Deutzer Ring (westl. Östlicher Zubringer)
 Deutz-Mülheimer-Straße (südl. Messe-Kreisel)
 Ebertplatz (zw. Riehler Str. und Turiner Str.)
Elsa-Brändström-Straße
Gustav-Heinemann-Ufer
 Holzmarkt/Am Leystapel
 Innere Kanalstraße (südl. A57)
 Innere Kanalstraße (zw. A57 und Zoobrücke)
 Konrad-Adenauer-Ufer (nördl. Theodor-Heuss-Ring)
 Konrad-Adenauer-Ufer (südl. Theodor-Heuss-Ring)
  Luxemburger Straße (nördl. Universitätsstr.)/Pfälzer Straße
Mindener Straße
Mülheimer Brücke
 Neue Weyerstraße/Rothgerberbach
Opladener Straße
Perlengraben
  Rheinufertunnel/Am Leystapel (nördl. Heumarkt)
Severinsbrücke
 Siegburger Straße (nördl. Im Hasenthal)
   Subbelrather Straße/Erftstraße/Maybachstraße/Am Kümpchenshof
Ursulastraße
Zoobrücke

Stadt Köln, 68 Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 3
Auflistung Straßenzüge im MIV-Grundnetz
Korridor 6
Anlage 5
Korridor 7
 Bensberger Straße (nördl. A3, AS Königsforst)
 Brücker Mauspfad (nördl. Kleinfeldchenweg)
   Brücker Mauspfad (südl. Kleinfeldchenweg)/Rather Mauspfad (nördl. Lützeratherstr.)
 Deutzer Ring (östl. Östlicher Zubringer)
 Dillenburger Straße (östl. Rolshoverstr.)
 Frankfurter Straße (nördl. Olpener Str.)
 Frankfurter Straße (südl. Olpener Str.)
Höhenberger Ring
L286n
 Lützerathstraße (zw. Rather Mauspfad und Stadtgrenze)
Neubrücker Ring
 Olpener Straße (östl. Frankfurter Str.)
 Opladener Straße (Tunnel Stadthaus)
 Ostheimer Straße (östl. Vingster Ring)
 Ostheimer Straße (westl. Vingster Ring)
Östlicher Zubringer
 Rather Kirchweg/Hans-Schulten-Straße
 Rather Mauspfad (südl. Lützeratherstr.)
 Rolshover Straße (nördlich Gremberger Str.)
 Rolshover Straße (zw. Gremberger Str. und Östlicher Zubringer)
 Rösrather Straße (zw. Rather Mauspfad und Stadtgrenze)
Straße des 17.Juni
 Vingster Ring/Nohlenweg
Walter-Pauli-Ring
Bensberger Straße
 Eilerstraße (südl. Marhäuser Weg)
 Frankfurter Straße (zw. A4 und Theodor-Heuss-Str.)
 Frankfurter Straße (zw. Hermann-Löns-Str. und Nachtigallenstr.)
  Frankfurter Straße (zw. Kaiserstr. und Hermann-Löns-Str.)
 Frankfurter Straße (zw. Nachtigallenstr. und Stadtgrenze)
 Frankfurter Straße (zw. Theodor-Heuss-Str. und Kaiserstr.)
 Grengeler Mauspfad (nördl. Waldstr.)
Heidestraße
 Heumarer Mauspfad (nördl. Alte Forststr.)
 Heumarer Mauspfad (südl. Alte Forststr.)
Hirschgraben
Im Hasental
Kaiserstraße
Kennedystraße
Klingerstraße
 Kölner Straße (nördl. André-Citroen-Str.)
 Kölner Straße (südl. André-Citroen-Str.)
Liburer Landstraße
Maarhäuser Weg
Philipp-Reis-Straße
  Rolshover Straße (südlich Östlicher Zubringer)/Auf dem Sandberg
 Siegburger Straße (südl. Auf dem Sandberg)
St.-Sebastianus-Straße
Steinstraße
 Theodor-Heuss-Straße (nördl. Frankfurter Str.)
 Theodor-Heuss-Straße (südwestl. Frankfurter Str.)

Beratungsverlauf (12)

02.09.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
05.09.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
05.09.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.09.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2024 Verkehrsausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
16.09.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
17.09.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.09.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.01.2025 Verkehrsausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
13.02.2025 Rat
TOP 10.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0609/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.08.2024
Erstellt
15.02.2024 10:16