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V/0885/2010

Geschwister-Scholl-Gymnasium - Teilnahme am Schulversuch " Abitur an Gymnasien nach 12 oder 13 Jahren" - Antrag auf Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2011/2012

Vorlagen 24.11.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.12.2010, TOP 14

21_09_2010ZeitplanVar.I

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Beschlussvorlage

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Anlage_1_komplett_Vorlage_885_2010

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21_09_2010Eckpunkte_Var.I

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21_09_2010ZeitplanVar.I

1092 Zeichen

Anlage 3
 
Z
eitplan für den Start des Modellvorhabens „Wahl zwischen G8 und G9“ im 
Schuljahr 2011/2012 
 
Veröffentlichung der Eckpunkte  21. September 2010 
Informationsveranstaltungen durch BR 
für interessierte Schulen 
vor bzw. unmittelbar nach den 
Herbstferien 2010 
Votum von Lehrer- und 
Schulkonferenzen 
Bis Ende November 2010 
Anträge des Schulträgers bei der 
Bezirksregierung 
Bis Mitte Dezember 2010 
(Ratsbeschlüsse können ggf. bis 
23.12.2010 nachgereicht werden) 
Einreichung der Anträge durch die BR im 
MSW 
Bis 31.12.2010 
Genehmigung Januar 2011 
Anmeldeverfahren Frühjahr 2011  
Bei parallelen Bildungsgängen: 
Rückmeldung über die Zahlen für G8 
und G9 an BR  
Vor bzw. unmittelbar nach den 
Osterferien 2011 
Entwicklung einer APO für G9 Bis Ostern 2011 
Ergänzende curriculare Vorgaben und 
Hinweise für 5/6 
Bis zu den Osterferien 
Curriculare Vorgaben für die Jgst. 7-10  Bis April  2013  
Beginn des Modellversuchs und der 
wissenschaftlichen Begleitung 
Schuljahr 2011/2012 
Bildung Beirat Bis Ende 2010 
Beauftragung wissenschaftliche 
Begleitung  
Anfang 2011

Beschlussvorlage

12810 Zeichen

V/0885/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Geschwister-Scholl-Gymnasium - Teilnahme am Schulversuch " Abitur an Gymnasien nach 12 
oder 13 Jahren" in Form eines reinen G9 -Gymnasiums und - Antrag auf Umwandlung in eine 
gebundene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2011/2012 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
07.12.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
08.12.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
  
 
1. Der Rat stimmt der Teilnahme des Geschwister-Scholl-Gymnasiums am Schulversuch 
„Abitur an Gymnasien nach 12 oder 13 Jahren“ in der Form eines reinen G 9-Gymnasiums 
ab dem Schuljahr 2011/2012 zu. Der Antrag der Schule mit den Ergebnissen der Lehrer- 
und Schulkonferenz ist als Anlage beigefügt (Anlage 1). 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag an die Bezirksregierung Münster fristgerecht 
bis Mitte Dezember 2010 vorzulegen.  
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Geschwister-Scholl-Gymnasium zeitgleich die Um-
wandlung in eine gebundene Ganztagsschule mit Beginn des Schuljahres 2011/2012  be-
antragt hat. Er begrüßt das Anliegen der Schule und fordert die Verwaltung auf, die Schule 
beim Genehmigungsverfahren zur Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule zu un-
terstützen.  
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach Zustimmung des Landes zur Umsetzung des Ganz-
tages spätestens ab 2012 Kosten für den Betrieb entstehen werden. Die Verwaltung wird 
beauftragt, die genaue Höhe der Kosten zu ermitteln und zur Finanzierung eine Beschluss-
vorlage zeitnah zu erstellen.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0885/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Richard 
Ruf: 
492-4024 
E-Mail: 
RichardU@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.11.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0885/2010 
Zu Punkt 1 und 2:  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten/ Folgekosten entstehen werden. 
 
Zu Punkt 4:  
 
Erfahrungsgemäß ist damit zu rechnen, dass für den laufenden Betrieb der gebundenen Ganz-
tagsschule durch den stufenweisen Aufbau Aufwendungen für Personal- und Sachmittel von 
jährlich rd. 10.000 € für den städtischen Haushalt entstehen werden, die von Jahr zu Jahr um 
rd. 10.000 € steigen. Die Verwaltung prüft die Bereitstellung der Mittel ab dem HaushaItsjahr 
2012 und die Folgejahre. Im letzten Jahr der Umwandlung (2018) wird mit Folgekosten von 
jährlich 75.000 € zu rechnen sein. Die Entscheidung über die Beschlussfassung  -  Genehmi-
gung und Finanzierung – wird dem Rat in einer gesonderten Vorlage im Jahr 2011 vorgelegt.  
 
 
 
Begründung: 
Zu Beschlussvorschlag 1 und 2 
 
Ausgangslage 
Die Landesregierung NRW hat den Gymnasien einmalig zur Anmeldung zum Schuljahr 2011/2012 
die Möglichkeit eröffnet, am Schulversuch „Abitur an Gymnasien nach 12 oder 13 Jahren“ teilzu-
nehmen. 
 
Das Ministerium informierte am 21.09.2010 alle Schulen, die Bezirksregierungen, die Schulträger, 
die Ersatzschulträger, die am Schulleben betei ligten Verbände und Organisationen und die Haupt-
personalräte mit einer Rundmail über den geplanten Schulversuch. Vor den Herbstferien führte die 
Bezirksregierung Münster für das Münsterland eine Informationsveranstaltung durch. Das Amt für 
Schule und Weiterbildung bat die Schulleitungen, die Thematik in den Konferenzen zu diskutieren 
und einen Beschluss der Lehrerkonferenz und der Schulkonferenz herbeizuführen. Von den 11 
städtischen Gymnasien haben zwischenzeitlich  10 ein ablehnendes Ergebnis ihrer Konferenzen 
mitgeteilt. Die Konferenzen des Geschwister-Scholl-Gymnasiums sprachen sich am 17.11.2010 für 
die Teilnahme am Schulversuch aus (Anlage 1). 
Die Beantragung zur Teilnahme setzt entsprechende Beschlüsse der Schulgremien sowie des 
Schulträgers als Antragsteller voraus. Über die Teilnahme entscheidet das Ministerium nach Prü-
fung der zuständigen Bezirksregierung im Januar 2011. 
 
Zielsetzung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung 
 
 
Ziel des Modellvorhabens ist es zu erproben, ob es Unterschiede bezüglich des Lern- und Schuler-
folgs von Schülerinnen und Schülern in einem G9 - Bildungsgang im Vergleich zum G8 - Bildungs-
gang am Gymnasium gibt und welche unterschi edlichen Wahrnehmungen der Eltern, der Schüle-
rinnen und Schüler und der unterrichtenden Lehrkräfte mit beiden Bildungsgängen verbunden sind.  
 
Dabei soll aufbauend auf den Erfahrungen des G8 - Gymnasiums Kindern und Jugendlichen mehr 
Lernzeit und zugleich mehr Unterrichtsstunden für individuelle Förderung zugebilligt werden, so 
dass den Lehrkräften auch an Gymnasien mehr Raum gegeben wird, der zum Umgang mit Hete-
rogenität genutzt werden kann. Insofern handelt es sich um eine Weiterentwicklung und nicht um 
eine Rückkehr zum früheren unverkürzten Bildu ngsgang am Gymnasium, was durch eine erhöhte 
Wochenstundenzahl deutlich wird. Informationen des Ministeriums zur Zeitdauer, Umfang und den 
grundlegenden Vorgaben sind der Anlage 2
 zu entnehmen. Ein Zeitplan für den Start des Modell-
vorhabens ist als Anlage 3 der Vorlage beigefügt.

- 3 - 
V/0885/2010 
Gründe der Schule 
Mit der Möglichkeit, das Abitur an Gymnasien nach 9 Jahren anzubieten, sieht sich das Geschwis-
ter-Scholl-Gymnasium in seiner bisherigen Ausr ichtung bestärkt, dem Ziel der individuellen Förde-
rung mehr Raum zu geben. In der Antragsbegründung führt die Schule aus, dass den Schülerin-
nen und Schülern mehr Zeit zum Lernen, insbesondere mehr Zeit für soziales und emotionales, 
kreatives und kritisches Lernen gegeben werden soll. Das Abitur im G-9 Bildungsgang erleichtert 
zudem die Teilnahme an außerschulischen Angeboten zur Stärkung sozialer Kompetenzen.  
 
Ein Ziel des Geschwister-Scholl-Gymnasiums ist es, mehr Schüler/Innenn einen höheren Schulab-
schluss zu ermöglichen. Auch Schüler/Innen, die langsamer lernen, sollen die Chance haben, das 
Abitur zu machen. Dabei möchte die Schule vielfältige Formen des selbstständigen Lernens anbie-
ten und mehr Gelegenheit zur Projektarbeit und Praktika geben. Studien- und berufsorientierte 
Bildungsinhalte zu vermitteln durch Betriebspraktia in der Stufe 10 und Auslandspraktika in der 
Oberstufe wird im neuen G9 - Bildungsgang mehr  Raum einnehmen. Im kulturellen und musisch-
ästethischen Bereich werden anspruchsvollere Inszenierungen möglich sein. 
Schüleraustausche mit den Partnerschulen  sollen möglichst vielen Schüler/Innen die Gelegenheit 
geben, ein Fremdsprachen-Zertifikat zu erwerben. 
Neben dem Abitur nach 9 Jahren sollen Schüler/Innen, die schneller lernen, die Möglichkeit haben, 
ein oder zwei Jahrgangsstufen zu springen. Z. B ist der direkte Übergang in die Qualifikationspha-
se am Ende der Klasse 10 bei entsprechenden Leistungen möglich.  
 
Stellungnahme der Verwaltung
 
Zur Zeit besuchen insgesamt  729 Schüler/Innen das Geschwister-Scholl-Gymnasium, davon 344 
Schüler/innen die Sekundarstufe I und 385 Schüler/Innen die Sekundarstufe II. Die Entwicklung 
der vergangenen Jahre seit 2005/2006 zeigt bis 2008/2009 leichte Rückgänge in der Sekundarstu-
fe I und gleichzeitig eine leichte Zunahme in der Sekundarstufe II.  In den beiden letzten Jahren 
ergaben sich stärkere rückläufige Zahlen bei den Anmeldungen in die Sekundarstufe I, die Zahl 
der Schüler/Innen in der Obertstufe stieg hingegen: 
 
Schuljahr Schülerzahl 
S I 
Schülerzahl 
S II 
Gesamt 
2005/2006 557 268 825 
2006/2007 535 270 805 
2007/2008 505 299 804 
2008/2009 498 307 805 
2009/2010 467 306 773 
2010/2011 344 385 729 
 
Der wegfallende 10. Jahrgang im laufenden Schuljahr führt wie bei allen anderen Gymnasien zu 
einer stark angewachsenen Oberstufe mit vier Jahrgängen ( G8 - EF, 11. JG, 12. JG 13. JG). Nach 
Wegfall der doppelten Jahrgänge im Jahr 2013 ist unter Beibehaltung des G8 - Bildungsganges 
mit einem weiteren Rückgang der Schülerzahlen zu rechnen. Die Errichtung eines G9 - Bildungs-
ganges kann dieser Entwicklung entgegenwirken. 
Das Geschwister-Scholl Gymnasium verfügt laut Ratsbeschluss über eine vierzügige Aufnahme-
kapazität, tatsächlich wurden in den vergangen Jahren drei Eingangsklassen bzw. im Schuljahr

- 4 - 
V/0885/2010 
2010/11 zwei Eingangsklassen gebildet. Es kommt daher kein parallel laufender G 8 – G 9 Bil-
dungsgang in Betracht, da dieser vier parallele Eingangsklassen erfordert, sondern ein reiner G 9 - 
Bildungsgang. Durch die Umwandlung entstehen keine Folgekosten. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt 
jedoch nicht absehbar, ob das einmalige Angebot eines G9 – Gymnasiums in Münster zumindest 
mittelfristig auch Schüler aus anderen Stadtteilen annehmen. Dadurch könnten mittelfristig höhere 
Fahrtkosten entstehen.  
 
Fazit
 
Die Teilnahme am Schulversuch gibt dem Geschwister-Scholl-Gymnasium die Gelegenheit, sich 
der individuellen Förderung seiner Schüler/Innen stärker als bisher zu widmen, sein Profil zu stär-
ken und weiter zu schärfen. Insofern wird der Antrag seitens der Verwaltung ausdrücklich unter-
stützt. 
 
Verfahren
 
Die notwendigen Beschlüsse der Lehrerkonferenz als auch der Schulkonferenz liegen vor.  Sofern 
der Rat der Stadt Münster der Teilnahme am Sc hulversuch zustimmt, wird die Verwaltung den 
Antrag zusammen mit den Unterlagen des Geschwister-Scholl-Gymnasiums bis 15.12.2010 der 
Bezirksregierung Münster vorlegen. Bis 31.12.2010 reichen die Bezirksregierungen die Anträge an 
das Ministerium weiter. Die Entscheidung fällt dort im Januar 2011. 
 
 
Zu Beschlussvorschlag 3: Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule
 
 
Das Geschwister-Scholl-Gymnasium beantragt zeitgleich die Umwandlung in eine gebundene 
Ganztagsschule. Die Schulkonferenz hat die Erstellung eines Konzeptes zur Umsetzung des ge-
bundenen Ganztags am Geschwister-Scholl-Gymnasium und der Teilnahme der Schülerinnen und 
Schüler  an weiteren außerschulischen – freiwilligen – Angeboten beschlossen. Details müssen 
noch festgelegt werden. Die notwendige Beteiligung der Schulkonferenz im Rahmen der Mitwir-
kung von § 65  Absatz 2 Schulgesetz NW liegt dem Grunde nach vor. Detaillierte Angaben zu der 
teilnehmenden Schülerzahl je Jahr, der Organisation und den notwendigen Personal- und Sach-
kosten müssen seitens der Schule noch vorgelegt werden.  
Die Bezirksregierung Münster unterstützt nach eigenen Angaben das Vorhaben, da es der Intenti-
on der Landesregierung entspricht, Ganztagsplätze weiter auszubauen.  Sie erteilte den Hinweis, 
dass der Landesetat voraussichtlich erst im Mai 2011 verabschiedet werde. Zur Zeit seien keine 
zusätzlichen Mittel für Plätze im gebundenen Ganztag für Münster eingeplant. Möglicherweise 
können Mittel im Rahmen eines Nachtragshaushalts  eingesetzt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt 
könne zur Genehmigung ab dem Schuljahr 2011/2012 keine Aussage getroffen werden. Sie kann 
frühestens im Mai 2011 erfolgen, also deutlich nach den Anmeldeterminen.   
Nach den bisherigen Erfahrungen sind von der Stadt Münster im stufenweisen Aufbau folgende 
Aufwendungen zu kalkulieren und zu finanzieren: 
 
Personalkosten: Bereitstellung von zusätzlichen Schulsekretariatsstunden, die u.a. für die Aufga-
ben anfallen, die in direktem Zusammenhang mit dem gebundenen Ganztag stehen. Die Bemes-
sungsgrundlage für die Höhe der Sekretariatsstunden, die den städtischen Ganztagsschulen für 
den Ganztagsbetrieb zur Verfügung gestellt werden, wird bis zum Beginn des kommenden Schul-
jahres 2011/2012 überprüft. 
 
Sachkosten: Sachkosten für Catering und die hauswirtschaftlichen Kräfte sowie Sachkosten pro 
Schüler (u.a. Verbrauchsmaterialien, die im gebundenen Ganztag eingesetzt werden)

- 5 - 
V/0885/2010 
Es müssen Aufwendungen für Personal- und Sachmittel von rd. 10.000 € im ersten Jahr kalkuliert 
werden, die kontinuierlich jedes Jahr um diesen Betrag steigen und im letzten Jahr der Umwand-
lung im Jahr 2018 den Betrag von  75.000 € jährlich erreichen. 
 
Eine abschließende Beschlussfassung über die Umwandlung des Geschwister-Scholl-
Gymnasiums in eine Ganztagsschule und die damit verbundenen Kosten ab dem Schuljahr 
2012/2013 erfolgt, sobald die Konzeption mit der Schulaufsicht abgestimmt und die Kosten ab-
schließend ermittelt worden sind. Für den Fall, dass die Bezirksregierung Münster die Genehmi-
gung schon ab dem Schuljahr 2011/2012 erteilt, werden notwendige Kosten für Personal- und 
Sachmittel aus dem laufenden Budget finanziert. 
Im Hinblick auf das kommende Anmeldeverfahren benötigt die Schule dennoch bereits jetzt ein 
sehr deutliches positives Signal zum Ganztag, um auch entsprechend sicher und verlässlich infor-
mieren und agieren zu können.  
 
 
 
I.V. 
gez. 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlagen:  
 
Anlage 1: Antrag des Geschwister-Scholl-Gymnasiums  
Anlage 2: Grundlegende Vorgaben zum Modellvorhaben 
Anlage 3: Zeitplan für den Start des Modellvorhabens

Anlage_1_komplett_Vorlage_885_2010

12241 Zeichen

ANLAGE 1 
 
GESCHWISTER  - SCHOLL  - GYMNASIUM 
 Städtisches Gymnasium Münster 
 
 
 
 
______________________________________________________________________________________________ 
Postadresse: Internet:    Telefon: (0251) 21 10 28  
Von-Humboldt-Straße 14 www.scholl-muenster.de   (0251)  21 10 29 
48159  Münster e-mail: scholl-gy@stadt-muenster.de Fax:   (0251) 21 38 99 
 
 
 
22.11.2010 
 
 
 
Stadt Münster 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
Antrag auf „G 9“ 
Antrag auf „Gebundener Ganztag“ 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
das Geschwister-Scholl-Gymnasium stellt den Antrag, vom kommenden Schuljahr 2011/2012 an 
am Modellversuch des Landes „Abitur nach 13 Jahren (G 9 neu)“ teilnehmen zu können. 
Gleichzeitig beantragen wir, zu Beginn des kommenden Schuljahres mit der Umwandlung in eine 
„gebundene Ganztagsschule“ zu beginnen. 
Die Schulkonferenz vom 17.11.2010 hat die beiden Anträge beschlossen: 
- Der Antrag „G 9 – mehr Lernzeit bis zum Abitur“ w urde mit 19 Ja-Stimmen bei einer 
Enthaltung ohne Gegenstimmen beschlossen. 
- Der Antrag „Einführung des gebundenen Ganztags“ w urde mit 20 Ja-Stimmen ohne 
Enthaltung und ohne Gegenstimmen beschlossen. 
Die beiden Anträge liegen als Anlage bei. 
 
Ich hoffe auf eine zügige Weiterleitung unseres Antrages durch den Schulträger – und auf 
tatkräftige Unterstützung bei der Umsetzung des Modellprojektes. 
Vielen Dank. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Wilhelm Breitenbach 
(Schulleiter) 
 
2 Anlagen

1 
 
 
GESCHWISTER  - SCHOLL  – GYMNASIUM    
 Städtisches Gymnasium Münster 
 
 
 
 
Antrag an die Schulkonferenz vom 09.11.2010/17.11.2010
  
 
 
G 9 – mehr Lernzeit bis zum Abitur 
 
1. Das Geschwister-Scholl-Gymnasium wird von der Klasse 5 de s kommenden 
Schuljahres (2011/2012) an das Abitur nach 13 Jahren („G  9“) ermöglichen. 
Dazu werden die Schülerinnen und Schüler vom nächsten Sch uljahr an neun 
Jahre Zeit bis zum Abitur haben. 
 
2. Ziel ist es, unseren Kindern und Jugendlichen mehr Le rnzeit und zugleich 
mehr Unterrichtsstunden für individuelle Förderung zuzugestehen. Gleichzeitig 
soll den Lehrerinnen und Lehrern mehr Raum gegeben w erden, um auf die 
unterschiedlichen Lernvoraussetzungen eingehen zu können. 
 
3. Schülerinnen und Schülern, die weniger Lernzeit be anspruchen, haben nach 
wie vor die Möglichkeit, mit Hilfe eines Förderkonzeptes zu r Beschleunigung 
innerhalb von acht Jahren das Abitur zu machen. Das Konze pt ermöglicht ei- 
nerseits individuelles Überspringen  einer Jahrgangsstufe, andererseits beglei- 
tetes Springen  nach der Jahrgangsstufe 7.1. 
 
4. Der G9-Bildungsgang umfasst 188 Wochenstunden und unt erscheidet sich 
dadurch vom „alten“ G9-Bildungsgang mit 179 Wochenstunde n. Von diesen 
188 Wochenstunden sind gem. § 3 APO S I 5 Wochenstunden für individuelle 
Förderung vorzuhalten. Die zweite Fremdsprache beginnt in Klasse 6, der 
Wahlpflichtbereich in Klasse 8; die Klasse 10 gehört zur Sekundarstufe I. 
 
 
Warum bleiben wir nicht bei G8? 
Die Kritik am „Turbo-Abitur“, an der Umsetzung des G8-K onzeptes in den Gymna- 
sien, ist nach wie vor aktuell. Viele Eltern und Schüleri nnen und Schüler – nicht nur 
in Nordrhein-Westfalen - empfinden den verkürzten Bildu ngsgang bis zum Abitur als 
Belastung, die ein kreatives und selbstständiges Lernen für  viele nur schwer möglich 
macht. Die Gelegenheit, schulische und außerschulische Erf ahrungen zu machen, 
die nicht nur durch die Anforderungen des Noten- und P unktesystems definiert wer- 
den, wird dadurch stark eingeschränkt. Das mit G8 verbunde ne Ziel, Abiturienten 
immer früher in Ausbildung und Studium zu bringen, wi rd an vielen Universitäten zu- 
nehmend skeptischer gesehen. 
Die Kritik von Eltern und Schülern wird von vielen Leh rern geteilt. Deshalb wollen wir 
am Geschwister-Scholl-Gymnasium das Angebot der Landesregie rung wahrnehmen 
und unseren Schülern wieder mehr Lernzeit bis zum Abit ur zugestehen. Grundlage 
unseres Unterrichtskonzeptes soll deshalb der 9jährige gymna siale Bildungsgang 
sein.

2 
Was haben die Schüler von G9? 
Zur Entwicklung der Persönlichkeit gehört soziales und emo tionales Lernen, kriti- 
sches und kreatives Denken sowie die Vermittlung geschlechter sensibler und inter- 
kultureller Kompetenzen. Darin lagen schon immer die S tärken des Geschwister-
Scholl-Gymnasiums, diese Stärken wollen wir weiterentwickeln. 
Unser Motiv ist nicht die Überlegung, dass Schüler den Le istungsanforderungen des 
verkürzten Bildungsganges nicht gewachsen sind. „G9 neu“ sol l vielmehr eine ver- 
besserte Qualität von Bildung in einem schülergerechten Umfeld ermöglichen.  
 
Unser Ziel ist es, 
> mehr individuelle Förderung zu garantieren - wir wo llen die längere Lernzeit nut- 
zen, um auf die individuellen Stärken und Schwächen unse rer Schüler stärker als 
bisher einzugehen und ihre individuellen Fähigkeiten u nd Kompetenzen möglichst 
optimal fördern zu können; 
> mehr Schülern einen höheren Schulabschluss zu ermöglich en – auch Schüler, die 
langsamer lernen, sollen die Chance haben, das Abitur zu machen; 
> mehr Formen selbstständigen Lernens zu ermöglichen – Me thodentraining, Freiar- 
beit und kooperative Lernformen dürfen nicht zu kurz kommen; 
> mehr Förderung des sozialen Lernens und der Mitverant wortung zu garantieren – 
„Soziales Lernen“ mit Hilfe des Programms Lions Quest un d des „Saerbeck-
Projektes“ soll in der Stundentafel festgeschrieben, die Mitarbeit bei der Schülerstif- 
tung „Courage“ und das Engagement in Patenschaften auch  für Grundschüler für 
möglichst viele ermöglicht werden; 
> mehr Gelegenheiten für Projektarbeit und Praktika an zubieten – zusätzliche Quali- 
fikationen können so intensiver vermittelt werden; 
> mehr studien- und berufsorientierende Bildungsinhalte zu vermitteln - Betriebsprak- 
tika in der Stufe 10 und Auslandspraktika in der Oberstu fe sollen den Blick über den 
Tellerrand weiten;  
> mehr Angebote im kulturellen und musisch-ästhetischen B ereich machen zu kön- 
nen – wir wollen die Tradition anspruchsvoller Theateri nszenierungen und musikali- 
scher Aktivitäten („Sounds of School“) von der Erprobungsstufe an fortschreiben und 
möglichst viele Schüler zum Mitmachen motivieren;  
> die Internationalisierung der Ausbildung voranzutrei ben – wir wollen möglichst vie- 
len Schülern die Gelegenheit bieten, am Austausch mit unseren Partnerschulen in 
Frankreich, Italien, den Niederlanden teilzunehmen, sch on von der 5. Klasse an bei 
längere Aufenthalten und Sprachkursen im Ausland (Hasti ngs, Oxford, Lyon) mitzu- 
machen und in allen modernen Fremdsprachen Sprachzertifikate zu erwerben; 
> überhaupt mehr Gelegenheiten für Aktivitäten zu biet en, die der Persönlichkeitsbil- 
dung unserer Schülerinnen und Schüler dienen und nicht nur auf schnelle Umset- 
zung und Verwertbarkeit von Lernprozessen ausgerichtet sind. 
Wir wollen uns mehr Zeit nehmen für unsere Schüler, um  ihnen eine bessere indivi- 
duelle Förderung zukommen zu lassen, ihre Kompetenzen gezi elt entwickeln zu 
können und Möglichkeiten für persönliche Lernerfahrungen und Lern erfolge zu ver- 
bessern.

3 
Was haben die „Schnelllerner“ von G9? 
Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler die Mö glichkeit, in 9 Jahren das 
Gymnasium bis zur Abiturprüfung zu durchlaufen.  
Für die SchülerInnen, die schneller lernen, besteht i m Anschluss an die Erprobungs- 
stufe (Klassen 5 und 6) die Möglichkeit, entsprechend ihr em Lerntempo ihren Bil- 
dungsgang zu beschleunigen. 
Dabei wird einerseits die Möglichkeit des individuellen Überspringens  einer Jahr- 
gangsstufe geboten; andererseits soll begleitetes Springen  im Anschluss an das 
Halbjahr 7.1 ermöglicht werden. Alle Beschleunigungsm aßnahmen werden durch 
intensive Beratung und individuelle Förderung und Unterstützung begleitet. 
Im Ergebnis soll somit für schneller lernende SchülerInne n die Möglichkeit bestehen 
das Abitur innerhalb von 8 (oder auch 7) Jahren zu abso lvieren. Letztlich entschei- 
den die Eltern mit, wie viel Lernzeit ihrem Kind bis zu m Abitur zur Verfügung stehen 
soll. 
Wir wollen uns Zeit nehmen für Schüler, die exzellente  Leistungen zeigen, genau so 
wie für solche, die individuelle Lernkrisen zu bewältigen haben. 
 
 
Anlage: 
- Stundentafel 
- pädagogische „Leuchttürme“ 
 
 
 
W. Breitenbach

Mögliche Stundentafel für die Jgst.5 
„Sternstunden“ können für Projektarbeit (auch fächerübergreifend) 
genutzt werden. 
„Lernzeiten“ bieten besonders in den Hauptfächern die Möglichkeit 
zur Freiarbeit und damit zur individuellen Vertiefung  der 
Unterríchtsinhalte.

Leuchttürme 
auf dem Weg der persönlichen 
Orientierung können sein: 
• Engagement in der Schülerstiftung Courage 
• soziales Lernen im Stundenplan, als Klassenge-
meinschaftstage und im Sozialpraktikum 
• Schülerakademien 
• berufs- und studienorientierende Praktika mit 
unseren Kooperationspartnern 
• Sprachförderung, Zwei-Sprachen-Modell, 
Sprachreisen bereits ab Klasse 5 
• Informatik für alle und von Anfang an 
• Theaterprojekt 
• Sport auch als Abiturfach 
Abitur nach 9 Jahren

GESCHWISTER  - SCHOLL  - GYMNASIUM 
 Städtisches Gymnasium Münster 
 
 
 
 
 
 
1 
 
 
Antrag an die Schulkonferenz vom 09.11.2010/17.11.2010
 
 
 
 
Einführung des gebundenen Ganztags 
 
 
 
Das Geschwister-Scholl-Gymnasium richtet mit Beginn des nä chsten Schuljahres 
2011/12 den gebundenen Ganztag ein. Das bedeutet, da ss von der kommenden 
Klasse 5 an der Ausbau zur gebundenen Ganztagsschule gemäß Erlass des Schul- 
ministeriums NRW in der Form vom 24. 4. 2009 vorgenommen wird. 
 
Dazu wird der entsprechende Antrag an die Stadt Münster als Schulträger gestellt. 
 
- Die Schule entwickelt dazu ein Ganztagskonzept, das berücksich tigt, dass der Zeit- 
rahmen sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit  an mindestens drei 
Unterrichtstagen über mindestens sieben Zeitstunden, d. h. in der Regel von 8 bis 15 
Uhr erstreckt. Die Teilnahme aller Schülerinnen und Schüler ist in diesem Zeitrahmen 
verpflichtend.  
- Bestandteil des Konzeptes sind weitere außerschulische An gebote, die die Schule 
über den Zeitrahmen von drei Tagen und sieben Zeitstun den hinaus im Rahmen der 
zur Verfügung stehenden Mittel durchführt. Die Teilnah me der Schülerinnen und 
Schüler an diesen Angeboten ist freiwillig.  
- Angebote, die über den Mindestzeitrahmen hinausgehen , können nach Beschluss 
der Schulkonferenz für Teile oder für die Gesamtheit d er Schülerschaft für teilnah- 
mepflichtig erklärt werden. 
- Der gesamte Zeitrahmen der gebundenen Ganztagsschulen richtet sich nach dem 
Bedarf der Eltern, der Schülerinnen und Schüler und nach der Unterrichtsorganisati- 
on. Die Schule kann in den unteren Klassen einen größ eren Zeitrahmen vorsehen 
als in den oberen Klassen. Die Schule entscheidet eigenver antwortlich über den ge- 
samten Zeitrahmen des Ganztagsbetriebs.  
- Das Ganztagskonzept der Schule wird von der Schulkonferenz beschlossen. Jähr- 
lich wird der Schulkonferenz über die Umsetzung des Konzept s und die Verwendung 
des Ganztagszuschlags Rechenschaft abgelegt.  
 
 
Zentrale Ziele für die Gestaltung des Ganztagsbetriebs g emäß § 9 Abs. 1 Schulge- 
setz sind 
– die Ausgestaltung des zeitlichen Rahmens des Modellversuch s zur verlängerten 
Lernzeit bis zum Abitur (G9-Konzept)

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 Städtisches Gymnasium Münster 
 
 
 
 
 
 
2 
 
- die Schaffung verbesserter Bildungs- und Abschlusschancen du rch individuelle 
Förderung der Stärken und durch den Ausgleich von Ler nrückständen insbesondere 
von Lernschwächeren  
– der Ausgleich von Benachteiligungen von Schülerinnen  und Schülern aus  bil- 
dungsfernen Milieus  
– die Verbesserung der Chancen beim Übergang in Ausbil dung und Beruf nach Ab- 
schluss der Sekundarstufe I  
– die Förderung der Vereinbarkeit zwischen Beruf und Fa milienarbeit durch verlässli- 
che Unterrichts- und Betreuungszeiten am Vormittag und am Nachmittag 
Dabei wird eine enge Zusammenarbeit von Schule, Kinder - und Jugendhilfe, Kultur, 
Sport und weiteren Partnern als Grundlage des Ganztagsb etriebs angestrebt. Das 
GSG beteiligen daher gem. § 5 SchulG außerschulische, i. d.R. gemeinwohlorientier- 
te Partner, an der Erfüllung seines Bildungs- und Erziehungsauftrags. 
 
 
 
 
W. Breitenbach

21_09_2010Eckpunkte_Var.I

6098 Zeichen

Anlage 2 
 
 
S
chulversuch „Abitur an Gymnasien nach 12 oder 13 Jahren“ 
(Schulversuch gem. § 25 Abs. 1 und 4 SchulG) 
 
Zielsetzung: 
 
Ziel des Modellvorhabens ist es zu erproben, ob es Unterschiede bezüglich des  
Lern- und Schulerfolgs von Schülerinnen und Schülern in einem G9-Bildungsgang im 
Vergleich zum G8-Bildungsgang am Gymnasium gibt und welche unterschiedlichen 
Wahrnehmungen der Eltern, der Schülerinnen und Schüler und der unterrichtenden  
Lehrkräfte mit beiden  Bildungsgängen verbunden sind.  
 
Dabei soll aufbauend auf den Erfahrungen des G8-Gymnasiums Kindern und 
Jugendlichen mehr Lernzeit und zugleich mehr Unterrichtsstunden für individuelle 
Förderung zugebilligt werden, so dass  den Lehrkräften auch an Gymnasien mehr 
Raum gegeben wird, der zum Umgang mit Heterogenität genutzt werden kann. 
Insofern handelt es sich um eine Weiterentwicklung und nicht um eine Rückkehr zum 
früheren unverkürzten  Bildungsgang  am Gymnasium, was auch bereits durch eine 
erhöhte Wochenstundenzahl deutlich wird.  
 
Dabei kann es sowohl reine G9-Gymnasien geben als auch Gymnasien mit beiden 
Bildungsgängen „parallel“ unter einem Dach. Die Voraussetzungen hierfür ergeben 
sich aus den „Grundlegenden Vorgaben“ für den Schulversuch.  
 
Dieser Schulversuch soll wissenschaftlich evaluiert werden, was insbesondere bei 
einem parallelen Angebot von G8 und G9 an einer Schule von bundesweitem 
Interesse ist. 
Ein Beirat am Ministerium für Schule und Weiterbildung wird eingerichtet. 
 
 
Zeitdauer:  
 
Sieben Jahre (ein Durchgang durch die Sekundarstufe I und Einführungsphase der 
gymnasialen Oberstufe), beginnend  mit dem Schuljahr 2011/2012 (1.8. 2011). 
Danach auslaufend für die während des Versuchszeitraums eingeschulten 
Schülerinnen und Schüler, d.h. der Schulversuch läuft erst 2023/2024 aus. Für 
diesen vergleichsweise langen Zeitraum muss ggf. das Nebeneinander zweier 
zeitlich und inhaltlich unterschiedlicher Bildungsgänge organisiert und gestaltet 
werden.  
 
Schulträger können  einmalig zum Anmeldetermin Frühjahr 2011 entscheiden, ob sie 
die Teilnahme an diesem Modellversuch beantragen wollen.  
 
 
Umfang: 
 
Schulversuche müssen aus rechtlichen Gründen begrenzt sein (§ 25 Abs. 1 Satz 2 
SchulG). Es sollen daher maximal 10 % der Gymnasien am Schulversuch teilnehmen

können, wobei möglichst eine regionale Verteilung auf die Schulamtsbezirke 
angestrebt wird. Gymnasien in privater Trägerschaft sollen einbezogen werden.  
 
 
Grundlegende Vorgaben: 
 
1. Gymnasien mit weniger als 4 Parallelklassen pro Jahrgang können nur als 
reine G9-Gymnasien an dem Modellversuch teilnehmen. Sie können 
gleichwohl im Rahmen innovativer Konzepte Schülerinnen und Schülern 
individuell den achtjährigen Bildungsgang – etwa durch Überspringen der 
Einführungsphase – ermöglichen (s.u. Ziffer 10). 
2. G8 parallel zu G9 kann im Hinblick auf Differenzierungserfordernisse des § 17 
APO-SI nur an Gymnasien mit prognostisch gesicherten mindestens 4 
Parallelklassen pro Jahrgang eingerichtet werden, von denen mindestens zwei 
dem G8-Bildungsgang und mindestens zwei dem G9-Bildungsgang 
entsprechen.  
3. Am Ende der Klasse 6 ist beim Abschluss der Erprobungsstufe letztmalig ein 
Wechsel innerhalb des Gymnasiums in einen G9- bzw. G8-Bildungsgang 
möglich. 
4. Der G9-Bildungsgang erhält aus Gründen der Vergleichbarkeit die gleiche 
Anzahl von Wochenstunden wie die Sekundarstufe I an Real-, Gesamt- und 
Hauptschulen (188 Wochenstunden) und unterscheidet sich dadurch vom 
„alten“ G9-Bildungsgang (179 Wochenstunden). Von diesen 188 
Wochenstunden sind gem. § 3 APO S I 5 Wochenstunden für individuelle 
Förderung vorzuhalten. 
5. Der G9-Bildungsgang kann sowohl mit flexiblen Angeboten zur Übermittags-
betreuung als auch im Ganztag eingerichtet werden.  
6. Für den Unterricht im G9 in den Klassen 5 und 6 werden auf der Grundlage 
der jetzigen Kernlehrpläne G8 bis zu den Osterferien 2011 ergänzende 
curriculare Vorgaben und Hinweise vorgelegt. Für die Klassen 7-10 erfolgen 
diese bis April  2013.  
7. Beginn der 2. Fremdsprache in Klasse 6 und Einsatz des Wahlpflichtbereichs 
in Klasse 8 wie in den  Bildungsgängen der Gesamt- und Realschule (sowie 
am G8, jedoch 1 Jahr längere Fortführung).  
8. Die Klasse 10 gehört im G9-Bildungsgang zur Sekundarstufe I und nicht wie 
im G8-Bildungsgang zur gymnasialen Oberstufe. Der mittlere Schulabschluss 
(FOR) und der dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 vergleichbare 
Abschluss werden damit noch in der Sekundarstufe I erworben.  
9. Teilnahme an Lernstandserhebungen und am  Zentralen Abschlussverfahren 
nach Klasse 10 des G9-Bildungsgangs.  
10. Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe durch 
Versetzung am Ende der Klasse 10 des G9-Bildungsgangs, ggf. auch direkter 
Übergang in die Qualifikationsphase bei herausragenden Leistungen.  
11. In der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe getrennte Kurse für  G9-
und G8-Schülerinnen und Schüler in den Kernfächern (bei parallelen 
Bildungsgängen an einer Schule), eingeschränkter Zugang zu 
Vertiefungsfächern.

Es gelten die Klassenbildungswerte wie für G8 (Klassenfrequenzrichtwert = 28), 
vergl. § 6 AVO. 
Dies gilt für alle während des Versuchszeitraums einzuschulenden Jahrgänge.  
 
 
Lehrerarbeitszeit  
 
Keine Veränderung der wöchentlichen Pflichtstunden. 
 
 
Antrag auf Teilnahme an dem Schulversuch 
 
Entscheidung des Schulträgers unter Berücksichtigung des Votums der Lehrer- und 
Schulkonferenz; Antrag des Schulträgers und Prüfung bei der zuständigen 
Bezirksregierung. Weiterleitung an das MSW und endgültige Entscheidung. 
 
Entwicklung eines Formblatts für die Vorprüfung in der BR und Genehmigung, z.B. 
pädagogisches Profil, vorgesehene Stundentafel und Verwendung der 
Ergänzungsstunden, Beratungskonzept und individuelle Fördermaßnahmen, 
Erklärung der Bereitschaft zur Mitarbeit bei der Evaluation des Schulversuches 
(Zeitplan siehe Anlage). 
Bei Anträgen auf parallele  Bildungsgänge ist eine Genehmigung unter dem 
Vorbehalt zu erteilen, dass genügend Anmeldungen für je zwei Bildungsgänge 
erreicht werden.

Beratungsverlauf (4)

30.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
07.12.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2010 Hauptausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2010 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Von-Humboldt-Straße 14

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0885/2010
Typ
Vorlagen
Datum
24.11.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37