3351/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Kombinierte Trinkwasserbrunnen für Menschen und Hunde, Aktenzeichen 127/25
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 27.11.2025 3351/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 15.12.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Kombinierte Trinkwasserbrunnen für Menschen und Hunde, Aktenzeichen 127/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. Gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Montag, 1. September 2025 20:10 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 01.09.2025 20:09:53 an Sie geschickt Anliegen: Anregung zur Aufstellung von kombinierten Trinkbrunnen für Bürger und Tiere Lieber Ausschuss für Bürgerbeteiligung, ich möchte anregen, nahe den Hundefreilaufflächen in den Parkanlagen der Stadt kombinierte Trinkbrunnen für Menschen und Hunde aufzustellen. Sie kennen dies sicher aus anderen Städten und dem Ausland oder auch von Autobahnraststätten. Ich füge Ihnen einen Link für einen solchen Wasserspender vom spanischen Hersteller Besten Dank und freundliche Grüße
Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 127/25 18.09.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO– Kombinierte Trinkwasserbrunnen für Menschen und Hunde, Aktenzeichen 127/25 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 01.09.2025. Ich habe eine Stellungnahme vom zu- ständigen Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erhalten aus der Folgendes hervorgeht: „Trinkwasserbrunnen sind ein wichtiger Baustein einer guten Hitzevorsorge. Sie erhö- hen die Aufenthaltsqualität in der Stadt vor allem an heißen Tagen maßgeblich. Die Stadt Köln hat den Nutzen und die Notwendigkeit von kostenlosen Trinkwasserbrun- nen in der Stadt erkannt. Neben den 16 bereits installiertenTrinkwasserbrunnen (eine Auflistung finden Sie hier: Hitze – Wasser und Trinken - Stadt Köln) hat die Verwal- tung daher die Errichtung weiterer Trinkwasserbrunnen geprüft. Mögliche Standorte für Trinkwasserbrunnen in den neun Stadtteilen wurden zwischenzeitlich auf ihre tech- nische Umsetzbarkeit hin geprüft, bzw. mögliche zukünftige Standorte schon einmal im Rahmen von Neuplanungen so vorbereitet, dass die Installation eines Trinkwasser- brunnens kurzfristig möglich wäre. Dazu zählen unter anderem stark frequentierte Grünanlagen und Parks. Die Standorte müssten im nächsten Schritt den Bezirksver- tretungen im Rahmen einer Beschlussvorlage zur finalen Entscheidung vorgelegt wer- den, die Entscheidung liegt somit bei der Politik. Bevor dies jedoch passieren kann, muss zunächst der Kölner Rat über eine Erweite- rung des bestehenden Trinkwasserbrunnenkonzeptes entscheiden. Dafür muss eine gesicherte Finanzierung der Folgekosten des Trinkwasserbrunnenbetriebs gegeben sein. Die Trinkwasserbrunnen in Köln werden in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie be- trieben, was eine mehrjährige Vertragsbindung und somit langfristige Absicherung der Finanzierung notwendig macht. Leider ist diese Absicherung in den laufenden Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 Haushaltsjahren 2025/2026 nicht gegeben, weshalb auch noch keine Entscheidung über Standorte und Ausbau in der Politik getroffen werden konnte. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln sucht nach Lösungen, kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch keine zeitliche Perspektive zur Aufstellung weiterer Trinkwasserbrunnen mitteilen. Für das Kölner Trinkwasserkonzept wurde darüber hinaus in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie das sogenannte Durchläufermodell konzipiert. Das hat vor allem hygie- nische Gründe. Das Trinkwasser in Köln ist so gut, dass es nicht zusätzlich desinfiziert oder gechlort werden muss. Dennoch könnte ein längeres „Stehen bleiben“ in der Lei- tung zu einer Verkeimung des Wassers führen. Zudem würde sich das Wasser in den Sommermonaten stark aufwärmen. Durch das stetige Durchlaufen wird ein jederzeit frisches, kühles und gesundes Trinkwasser gewährleistet. Der Durchfluss ist dabei sehr gering und in Relation zum üblichen Trinkwasserverbrauch in der Stadt nicht ver- schwenderisch. Ein weiterer Vorteil ist, dass das Wasser kontaktlos zur Verfügung steht und keine (teilweise anfällige) Automatik eingebaut ist. Durch die wasserführende Rinne am Trinkwasserbrunnen haben zudem auch Tiere wie Hunde oder Vögel immer die Mög- lichkeit, Wasser zu trinken. Bei einer Errichtung weiterer Trinkwasserbrunnen wäre die Funktion für Hunde somit auch mit diesem Modell gegeben. Es gibt in Köln noch weitere Möglichkeiten, um an kostenloses Trinkwasser zu gelan- gen. Dabei sind zum Beispiel die sogenannten Refill-Trinkstationen zu nennen. Wei- tere Informationen finden Sie dazu auch auf den Internetseiten des Hitzeportals der Stadt Köln.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln, Frau , unter der Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail: gruenflaechenamt@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbetei- ligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in dem Ausschuss, teilen Sie dies bitte der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaefts- stelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Ludwigstraße 8
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 3351/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 27.11.2025
- Erstellt
- 25.11.2025 08:04