Satzung der Stadt Nettetal gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Abrundungssatzung) für den Bereich „Südlich Zur Lärche“ im Stadtteil Kaldenkirchen 1) Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB 2) Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB
Sitzungsvorlage ohne finanz. Auswirkungen 0103/2025-30 vom 27.11.2025
Stand: Am 27.11.2025 im Ausschuss für Stadtplanung und Mobilität einstimmig beschlossen.
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Sitzungsvorlage ohne finanz. Auswirkungen (34er Satzungsgebiet - KA-Suedlich Zur Laerche - Geltungsbereich)
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Sitzungsvorlage ohne finanz. Auswirkungen (Satzung der Stadt Nettetal gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Abrundungssatzung) für den Bereich „Südlich Zur Lärche“ im Stadtteil Kaldenkirchen 1) Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB 2) Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB)
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