2026/0209
Baas-Halle, Pankratiusstr. 35, Energetische und sicherheitstechnische Sanierung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2026/0209
11044 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
29.07.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Jugendamt
Stadtplanungsamt
Amt für Klimaschutz und
Klimaanpassung
Amt:
Immobilienmanagement
der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (IDA)
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0209
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: ---
Kostenstelle: 25-00129 Investitionsnummer: ---
Kostenträger: --- Sachkonto: ---
Betreff: Baas-Halle, Pankratiusstr. 35, Energetische und sicherheitstechnische Sanierung
Vorlage vom: 13.07.2026
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt die von der IDA -Betriebskommission am 12.06.2026 beschlossene
Vorlage zu Kenntnis und leitet diese an die Stadtverordnetenversammlung zur
abschließenden Beschlussfassung weiter.
2. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der energetischen und sicherheitstechnischen
Sanierung der BAAS -Halle zu.
Anlagen: Datenschutzrel. -Anlage Sanierung Baas -Halle
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.07.2026
Dienstliche Veranlassung und Baubedürfnis:
Im Jahr 2019 wurde im Rahmen der Neustrukturierung der Kinder und Jugendarbeit IDA
beauftragt, die bauliche Substanz der BAAS -Halle zu überprüfen, da die Halle künftig
intensiver genutzt werden soll. Der Nutzungsschwerpunkt liegt dabei auf Sport, Bewegung
und Ernährung.
Die BAAS-Halle ist im Bebauungsplan als Halle für Sport und Bewegung festgesetzt. Zudem
sind die Grundform der Halle sowie ihre Baugrenzen und Baulinien im Bebauungsplan
verbindlich vorgegeben.
Die Untersuchung des Gebäudes – einer ehemaligen Produktionshalle der Firma BA AS-Auf-
züge aus dem frühen 20. Jahrhundert sowie zugehöriger Nebenräume aus den 1980er
Jahren – ergab, dass derzeit kein ausreichender Wärmeschutz vorhanden ist und die
Beheizungsmöglichkeit für eine Nutzung im Winter eingeschränkt ist. Aus diesem Grund is t
die Halle im Winterhalbjahr nur eingeschränkt nutzbar.
Ziel des Projektes ist es daher, das Gebäude durch geeignete Wärmedämmmaßnahmen
ganzjährig nutzbar zu machen. Gleichzeitig soll es an die erweiterten Anforderungen der
zukünftigen Nutzung angepasst werden. Dazu zählen insbesondere der Umbau von Lager -
und Büroräumen zu einer Küche, die Ausstattung der Halle mit einem elastischen
Sportboden sowie die Herstel lung von Barrierefreiheit, etwa durch die Überarbeitung der
Eingangsrampe und den Umbau der San itäranlagen.
Darüber hinaus sollen die technischen Anlagen überprüft und auf den aktuellen Stand der
Technik gebracht werden.
Förderungen
Eine im Jahr 2021 durch das Jugendamt in Zusammenarbeit mit der IDA beantragte
Förderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wurde nicht bewilligt. Im weiteren Planungsverlauf ist
vorgesehen, in Kooperation mit dem Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung eine
Förderung nach der Hessische n Kommunalrichtlinie Energie oder vergleichbarer
energetischer Förderprogramme zu beantragen.
Nutzung / Jugendamt
Die BAAS-Halle wird derzeit vom Netzwerk ROPE e. V. genutzt. Seitens des Jugendamtes
bestehen keine weiteren Bedarfe oder zusätzlichen Anford erungen. Nach aktueller
Abstimmung zwischen dem Jugendamt und dem Träger Netzwerk ROPE e. V. ergibt sich
folgender Stand:
Sowohl das Jugendamt als auch der Träger sind weiterhin stark an der Aufrechterhaltung des
Standortes und dem Erhalt der BAAS -Halle als Einrichtung der Kinder - und Jugendarbeit
interessiert. Die Halle nimmt innerhalb der Darmstädter offenen Kinder - und Jugendarbeit
eine wichtige und besondere Rolle als Raum für Bewegungsangebote ein. Ein vergleichbarer
Raum, der für sportliche und ander e flächenintensive Angebote geeignet ist und der Kinder -
und Jugendarbeit dauerhaft als eigenständige Einrichtung zur Verfügung steht, existiert
nicht. Eine Verbesserung der räumlichen Situation beziehungsweise eine Sanierung der Halle
wird daher ausdrückl ich befürwortet.
- 4 -
Insbesondere seit der Corona -Pandemie haben Bewegungsangebote für Kinder und
Jugendliche an Bedeutung gewonnen. In der BAAS -Halle werden niedrigschwellige
Möglichkeiten zur Bewegung angeboten, die insbesondere auch Kinder und Jugendliche
erreichen, die nicht an Sportvereine angebunden sind. Solche Angebote leisten einen
wichtigen Beitrag zur Prävention von Suchtverhalten, fördern die soziale Integration in
Gruppenkontexten und unterstützen das Erler nen eines fairen und gewaltfreien Umgangs mit
Konflikten. Darüber hinaus bieten sie Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, sich
auszuprobieren und sich in einem geschützten Rahmen mit ihren eigenen Stärken und
Schwächen auseinanderzusetzen.
Die Halle ist als Ort der Offenen Kinder - und Jugendarbeit etabliert und wird von der
Zielgruppe gut angenommen. Der Träger hat vor Ort tragfähige Strukturen aufgebaut und
beabsichtigt, die Nutzung der Halle langfristig fortzuführen. Zudem bestehen Kooperationen
mit weiteren Einrichtungen im Stadtteil. Auch das Verhältnis zur Nachbarschaft wird als gut
und kooperativ beschrieben.
Städtebauliche Einordnung
Die BAAS-Halle ist ein dezidierter Bestandteil des Bebauungsplans N24 – Martinsviertel,
Block 22.23. Als Teil ehemaliger Fabrikgebäude konnte die Halle im Sinne der
sozialplanerischen Leitvorstellung erhalten werden um bestehende Defizite an Spiel - und
Bewegungsflächen im Sanierungsgebiet auszugleichen und sie dauerhaft als Bewegungshalle
nutzbar zu machen.
Seitens des Stadtplanungsamtes wird im vorliegend en Fall – auch unter Berücksichtigung
beschleunigter Verfahren (sogenannter „Bauturbo“) keine Möglichkeit zur Umsetzung einer
Wohnbebauung auf dem Grundstück gesehen. Hintergrund sind insbesondere der ungünstige
Grundstückszuschnitt sowie die begrenzte Gr undstücksgröße, die eine Grenzbebauung
erforderlich machen würden. Dies hätte zur Folge, dass Abstandsflächen auf benachbarten
Grundstücken ausgelöst werden und entsprechende nachbarrechtliche Zustimmungen
beziehungsweise Baulasten notwendig wären.
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Vielzahl betroffener Nachbarinnen und Nachbarn
einer solchen Lösung zustimmen würde, da eine mehrgeschossige Wohnbebauung aus ihrer
Sicht eine Verschlechterung des bestehenden Zustandes darstellen würde. Darüber hinaus
stünde eine solche Entwicklung im Widerspruch zu den von der Stadt formulierten
Sanierungszielen für das Martinsviertel als ehemaliges Sanierungsgebiet gem. §142 BauGB .
Denkmalschutz
Das betreffende Gebäude ist kein Kulturdenkmal entsprechend § 2 Hessisches
Denkmalschutzgesetz (HDSchG). Es befindet sich auch nicht innerhalb einer Gesamtanlage
oder in der Umgebung eines Denkmals bzw. einer Gesamtanlage entsprechend § 2 HDSchG.
Der Denkmalschutz ist nicht betroffen.
Berücksichtigung des Klimavorbehalts im Bere ich Hochbau (Magistratsvorlage 2023/0097)
Das Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung wurde von Beginn an in die Überlegungen zur
Sanierung eingebunden. Mit der Sanierung sollen die städtischen Zielsetzungen für einen
nachhaltigen Hochbau soweit möglich umg esetzt werden. Wesentliche Aspekte hierbei sind
die Weiternutzung der Bestandssubstanz, die Verbesserung des Wärmeschutzes, die
Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbaren Energien sowie zusätzliche
Begrünungsmaßnahmen sein.
- 5 -
Vorgezogene Studie
Anfang 2021 wurde durch das Ingenieurbüro Kleinhofen und Schulenberg eine vorgezogene
Studie durchgeführt. Ziel war es, das Bestandsgebäude im Hinblick auf die zukünftige
Nutzung sowohl in statischer, als auch in bauphysikalischer und brandschutztechnische r
Hinsicht zu bewerten.
Einzelne Empfehlungen der Studie wurden innerhalb der IDA kontrovers diskutiert,
insbesondere im Hinblick auf die daraus resultierenden Kosten. Vor diesem Hintergrund wird
angestrebt, die bestehende Bodenplatte nach Möglichkeit zu erhalten, anstatt sie vollständig
zurückzubauen und zu erneuern. Ebenso soll geprüft werden, ob das vorhandene
Dachtragwerk weiter genutzt werden kann.
Um sowohl dem Charakter der Halle als auch der spezifischen Nutzung gerecht zu werden,
sollen aufwendig e und kostenintensive Bauweisen weitgehend vermieden werden. So ist
beispielsweise vorgesehen, das bestehende Sichtmauerwerk in seiner aktuellen Struktur zu
erhalten, um umfangreiche und kostenintensive Putzarbeiten zu vermeiden.
Bauzeit
Als erster Schrit t soll eine statische und energetische Überprüfung der Gebäudehülle
stattfinden, um die Planungen zu konkretisieren. Hierzu ist geplant mittels einer
Machbarkeitsstudie, gegebenenfalls als besondere Leistung in der Objektplanung, zu
untersuchen, ob Einspar potenziale wie der Erhalt der bestehenden Dachfachwerkträger, der
Bodenplatte, der Fundamente und der Grundleitungen realisiert werden können.
Im zweiten Schritt soll aufbauend auf den Ergebnissen aus dem ersten Schritt die
Planungsleistungen mittels eines Vergabeverfahren (UVGO/VGV) vergeben werden. Nach
Abschluss der Leistungsphase 4, sollen die weiteren erforderliche Planungsleistungen und
die notwendigen Baugewerke beauftragt werden.
Grobplanung Terminablaufplan:
BK-Beschluss 12.06.2026
Mag-Beschluss/Stavo -Beschluss August 2026 – September 2026
VgV Architekten und Fachplaner Oktober 2026 – Januar 2027
LPH 1 – 3 mit Kostenberechnung Februar 2027 – September 2027
Mag-Beschluss/Stavo -Beschluss Oktober 2027 – November 2027
LPH 4 Baugenehmigungsverfahren November 2027 – Juni 2028
LPH 5,6,7 parallel (Ausführungsplan/Aufträge) November 2028 – Juni 2029
Baubeginn, Bauzeit ab Juli 2028, ca. 1,5 bis 2 Jahre
Projektleitung und Bauherrenvertretung
Eigenbetrieb Immobilienmanagement Da rmstadt
FB Hochbau 65.3 - SG Kitas und Soziales 65.3.4
- 6 -
Lageplan mit Bestand
Grundriss Bestand
- 7 -
Grundriss Neubau (Studie)
Darmstadt, 13.07.2026
Dezernat IV Dezernat II Dezernat III
André Schellenberg Barbara Akdeniz Michael Kolmer
Stadtkämmerer Bürgermeisterin Stadtrat
anlage 2
11154 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
29.07.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Jugendamt
Stadtplanungsamt
Amt für Klimaschutz und
Klimaanpassung
Amt:
Immobilienmanagement
der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (IDA)
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 51
III 69
IV 65 VI 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0209
Magistratsbeschluss -Nr.
237
Internetfähig
Produkt-Nr.: ---
Kostenstelle: 25-00129 Investitionsnummer: ---
Kostenträger: --- Sachkonto: ---
Betreff: Baas-Halle, Pankratiusstr. 35, Energetische und sicherheitstechnische Sanierung
Vorlage vom: 13.07.2026
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt die von der IDA -Betriebskommission am 12.06.2026 beschlossene
Vorlage zu Kenntnis und leitet diese an die Stadtverordnetenversammlung zur
abschließenden Beschlussfassung weiter.
2. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der energetischen und sicherheitstechnischen
Sanierung der BAAS -Halle zu.
Anlagen: Datenschutzrel. -Anlage Sanierung Baas -Halle
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 12.08.2026
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.07.2026
Dienstliche Veranlassung und Baubedürfnis:
Im Jahr 2019 wurde im Rahmen der Neustrukturierung der Kinder und Jugendarbeit IDA
beauftragt, die bauliche Substanz der BAAS -Halle zu überprüfen, da die Halle künftig
intensiver genutzt werden soll. Der Nutzungsschwerpunkt liegt dabei auf Sport, Bewegung
und Ernährung.
Die BAAS-Halle ist im Bebauungsplan als Halle für Sport und Bewegung festgesetzt. Zudem
sind die Grundform der Halle sowie ihre Baugrenzen und Baulinien im Bebauungsplan
verbindlich vorgegeben.
Die Untersuchung des Gebäudes – einer ehemaligen Produktionshalle der Firma BAAS -Auf-
züge aus dem frühen 20 . Jahrhundert sowie zugehöriger Nebenräume aus den 1980er
Jahren – ergab, dass derzeit kein ausreichender Wärmeschutz vorhanden ist und die
Beheizungsmöglichkeit für eine Nutzung im Winter eingeschränkt ist. Aus diesem Grund ist
die Halle im Winterhalbjahr nur eingeschränkt nutzbar.
Ziel des Projektes ist es daher, das Gebäude durch geeignete Wärmedämmmaßnahmen
ganzjährig nutzbar zu machen. Gleichzeitig soll es an die erweiterten Anforderungen der
zukünftigen Nutzung angepasst werden. Dazu zählen insbesond ere der Umbau von Lager -
und Büroräumen zu einer Küche, die Ausstattung der Halle mit einem elastischen
Sportboden sowie die Herstel lung von Barrierefreiheit, etwa durch die Überarbeitung der
Eingangsrampe und den Umbau der Sanitäranlagen.
Darüber hinaus sollen die technischen Anlagen überprüft und auf den aktuellen Stand der
Technik gebracht werden.
Förderungen
Eine im Jahr 2021 durch das Jugendamt in Zusammenarbeit mit der IDA beantragte
Förderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wurde nicht bewilligt. Im weiteren Planungsverlauf ist
vorgesehen, in Kooperation mit dem Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung eine
Förderung nach der Hessischen Kommunalrichtlinie Energie oder ver gleichbarer
energetischer Förderprogramme zu beantragen.
Nutzung / Jugendamt
Die BAAS-Halle wird derzeit vom Netzwerk ROPE e. V. genutzt. Seitens des Jugendamtes
bestehen keine weiteren Bedarfe oder zusätzlichen Anforderungen. Nach aktueller
Abstimmung zwischen dem Jugendamt und dem Träger Netzwerk ROPE e. V. ergibt sich
folgender Stand:
Sowohl das Jugendamt als auch der Träger sind weiterhin stark an der Aufrechterhaltung des
Standortes und dem Erhalt der BAAS -Halle als Einrichtung der Kinder - und Jugendarbeit
interessiert. Die Halle nimmt innerhalb der Darmstädter offenen Kinder - und Jugendarbeit
eine wichtige und besondere Rolle als Raum für Bewegungsangebote ein. Ein vergleichbarer
Raum, der für sportliche und andere flächenintensive Angebote geeignet ist und der Kinder -
und Jugendarbeit dauerhaft als eigenständige Einrichtung zur Verfügung steht, existiert
nicht. Eine Verbesserung der räumlichen Situation beziehungsweise eine Sanierung der Halle
wird daher ausdrücklich befürwortet.
- 5 -
Insbesondere seit d er Corona-Pandemie haben Bewegungsangebote für Kinder und
Jugendliche an Bedeutung gewonnen. In der BAAS -Halle werden niedrigschwellige
Möglichkeiten zur Bewegung angeboten, die insbesondere auch Kinder und Jugendliche
erreichen, die nicht an Sportvereine angebunden sind. Solche Angebote leisten einen
wichtigen Beitrag zur Prävention von Suchtverhalten, fördern die soziale Integration in
Gruppenkontexten und unterstützen das Erler nen eines fairen und gewaltfreien Umgangs mit
Konflikten. Darüber hinaus biete n sie Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, sich
auszuprobieren und sich in einem geschützten Rahmen mit ihren eigenen Stärken und
Schwächen auseinanderzusetzen.
Die Halle ist als Ort der Offenen Kinder - und Jugendarbeit etabliert und wird von der
Zielgruppe gut angenommen. Der Träger hat vor Ort tragfähige Strukturen aufgebaut und
beabsichtigt, die Nutzung der Halle langfristig fortzuführen. Zudem bestehen Kooperationen
mit weiteren Einrichtungen im Stadtteil. Auch das Verhältnis zur Nachbarschaft wir d als gut
und kooperativ beschrieben.
Städtebauliche Einordnung
Die BAAS-Halle ist ein dezidierter Bestandteil des Bebauungsplans N24 – Martinsviertel,
Block 22.23. Als Teil ehemaliger Fabrikgebäude konnte die Halle im Sinne der
sozialplanerischen Leitvor stellung erhalten werden um bestehende Defizite an Spiel - und
Bewegungsflächen im Sanierungsgebiet auszugleichen und sie dauerhaft als Bewegungshalle
nutzbar zu machen.
Seitens des Stadtplanungsamtes wird im vorliegenden Fall – auch unter Berücksichtigung
beschleunigter Verfahren (sogenannter „Bauturbo“) keine Möglichkeit zur Umsetzung einer
Wohnbebauung auf dem Grundstück gesehen. Hintergrund sind insbesondere der ungünstige
Grundstückszuschnitt sowie die begrenzte Grundstücksgröße, die eine Grenzbebauun g
erforderlich machen würden. Dies hätte zur Folge, dass Abstandsflächen auf benachbarten
Grundstücken ausgelöst werden und entsprechende nachbarrechtliche Zustimmungen
beziehungsweise Baulasten notwendig wären.
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Vie lzahl betroffener Nachbarinnen und Nachbarn
einer solchen Lösung zustimmen würde, da eine mehrgeschossige Wohnbebauung aus ihrer
Sicht eine Verschlechterung des bestehenden Zustandes darstellen würde. Darüber hinaus
stünde eine solche Entwicklung im Widers pruch zu den von der Stadt formulierten
Sanierungszielen für das Martinsviertel als ehemaliges Sanierungsgebiet gem. §142 BauGB .
Denkmalschutz
Das betreffende Gebäude ist kein Kulturdenkmal entsprechend § 2 Hessisches
Denkmalschutzgesetz (HDSchG). Es befi ndet sich auch nicht innerhalb einer Gesamtanlage
oder in der Umgebung eines Denkmals bzw. einer Gesamtanlage entsprechend § 2 HDSchG.
Der Denkmalschutz ist nicht betroffen.
Berücksichtigung des Klimavorbehalts im Bereich Hochbau (Magistratsvorlage 2023/0 097)
Das Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung wurde von Beginn an in die Überlegungen zur
Sanierung eingebunden. Mit der Sanierung sollen die städtischen Zielsetzungen für einen
nachhaltigen Hochbau soweit möglich umgesetzt werden. Wesentliche Aspekte hi erbei sind
die Weiternutzung der Bestandssubstanz, die Verbesserung des Wärmeschutzes, die
Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbaren Energien sowie zusätzliche
Begrünungsmaßnahmen sein.
- 6 -
Vorgezogene Studie
Anfang 2021 wurde durch das Ingenieurbüro Kleinhofen und Schulenberg eine vorgezogene
Studie durchgeführt. Ziel war es, das Bestandsgebäude im Hinblick auf die zukünftige
Nutzung sowohl in statischer, als auch in bauphysikalischer und brandschutztechnische r
Hinsicht zu bewerten.
Einzelne Empfehlungen der Studie wurden innerhalb der IDA kontrovers diskutiert,
insbesondere im Hinblick auf die daraus resultierenden Kosten. Vor diesem Hintergrund wird
angestrebt, die bestehende Bodenplatte nach Möglichkeit zu erhalten, anstatt sie vollständig
zurückzubauen und zu erneuern. Ebenso soll geprüft werden, ob das vorhandene
Dachtragwerk weiter genutzt werden kann.
Um sowohl dem Charakter der Halle als auch der spezifischen Nutzung gerecht zu werden,
sollen aufwendig e und kostenintensive Bauweisen weitgehend vermieden werden. So ist
beispielsweise vorgesehen, das bestehende Sichtmauerwerk in seiner aktuellen Struktur zu
erhalten, um umfangreiche und kostenintensive Putzarbeiten zu vermeiden.
Bauzeit
Als erster Schrit t soll eine statische und energetische Überprüfung der Gebäudehülle
stattfinden, um die Planungen zu konkretisieren. Hierzu ist geplant mittels einer
Machbarkeitsstudie, gegebenenfalls als besondere Leistung in der Objektplanung, zu
untersuchen, ob Einspar potenziale wie der Erhalt der bestehenden Dachfachwerkträger, der
Bodenplatte, der Fundamente und der Grundleitungen realisiert werden können.
Im zweiten Schritt soll aufbauend auf den Ergebnissen aus dem ersten Schritt die
Planungsleistungen mittels eines Vergabeverfahren (UVGO/VGV) vergeben werden. Nach
Abschluss der Leistungsphase 4, sollen die weiteren erforderliche Planungsleistungen und
die notwendigen Baugewerke beauftragt werden.
Grobplanung Terminablaufplan:
BK-Beschluss 12.06.2026
Mag-Beschluss/Stavo-Beschluss August 2026 – September 2026
VgV Architekten und Fachplaner Oktober 2026 – Januar 2027
LPH 1 – 3 mit Kostenberechnung Februar 2027 – September 2027
Mag-Beschluss/Stavo -Beschluss Oktober 2027 – November 2027
LPH 4 Baugenehmigungsverfahren November 2027 – Juni 2028
LPH 5,6,7 parallel (Ausführungsplan/Aufträge) November 2028 – Juni 2029
Baubeginn, Bauzeit ab Juli 2028, ca. 1,5 bis 2 Jahre
Projektleitung und Bauherrenvertretung
Eigenbetrieb Immobilienmanagement Da rmstadt
FB Hochbau 65.3 - SG Kitas und Soziales 65.3.4
- 7 -
Lageplan mit Bestand
Grundriss Bestand
- 8 -
Grundriss Neubau (Studie)
Darmstadt, 13.07.2026
Dezernat IV Dezernat II Dezernat III
André Schellenberg Barbara Akdeniz Michael Kolmer
Stadtkämmerer Bürgermeisterin Stadtrat
Beratungsverlauf (24)
Orte (1)
- Pankratiusstraße 35
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0209
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.07.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00