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2026/0209

Baas-Halle, Pankratiusstr. 35, Energetische und sicherheitstechnische Sanierung

Magistratsvorlage 13.07.2026

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Nächste Beratung: Stadtverordnetenversammlung, Sitzung am 17.09.2026, TOP 32

2026/0209

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2026/0209

11044 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
29.07.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Jugendamt 
Stadtplanungsamt  
Amt für Klimaschutz und 
Klimaanpassung  
 
Amt: 
Immobilienmanagement 
der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (IDA)  
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0209 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: --- 
Kostenstelle:  25-00129 Investitionsnummer:  --- 
Kostenträger:  --- Sachkonto: --- 
 
Betreff: Baas-Halle, Pankratiusstr. 35, Energetische und sicherheitstechnische Sanierung  
 
Vorlage vom: 13.07.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat nimmt die von der IDA -Betriebskommission am 12.06.2026 beschlossene 
Vorlage zu Kenntnis und leitet diese an die Stadtverordnetenversammlung zur 
abschließenden Beschlussfassung weiter.  
 
2. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der energetischen  und sicherheitstechnischen 
Sanierung der BAAS -Halle zu. 
 
 
Anlagen: Datenschutzrel. -Anlage Sanierung Baas -Halle 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.07.2026 
 
Dienstliche Veranlassung und Baubedürfnis:  
Im Jahr 2019 wurde im Rahmen der Neustrukturierung der Kinder und Jugendarbeit IDA 
beauftragt, die bauliche Substanz der BAAS -Halle zu überprüfen, da die Halle künftig 
intensiver genutzt werden soll. Der Nutzungsschwerpunkt liegt dabei auf Sport, Bewegung 
und Ernährung.  
 
Die BAAS-Halle ist im Bebauungsplan als Halle für Sport und Bewegung festgesetzt. Zudem 
sind die Grundform der Halle sowie ihre Baugrenzen und Baulinien im Bebauungsplan 
verbindlich vorgegeben.  
 
Die Untersuchung des Gebäudes – einer ehemaligen Produktionshalle der Firma BA AS-Auf-
züge aus dem frühen 20. Jahrhundert sowie zugehöriger Nebenräume aus den 1980er 
Jahren – ergab, dass derzeit kein ausreichender Wärmeschutz vorhanden ist und die 
Beheizungsmöglichkeit für eine Nutzung im Winter eingeschränkt ist. Aus diesem Grund is t 
die Halle im Winterhalbjahr nur eingeschränkt nutzbar.  
 
Ziel des Projektes ist es daher, das Gebäude durch geeignete Wärmedämmmaßnahmen 
ganzjährig nutzbar zu machen. Gleichzeitig soll es an die erweiterten Anforderungen der 
zukünftigen Nutzung angepasst werden. Dazu zählen insbesondere der Umbau von Lager - 
und Büroräumen zu einer Küche, die Ausstattung der Halle mit einem elastischen 
Sportboden sowie die Herstel lung von Barrierefreiheit, etwa durch die Überarbeitung der 
Eingangsrampe und den Umbau der San itäranlagen. 
 
Darüber hinaus sollen die technischen Anlagen überprüft und auf den aktuellen Stand der 
Technik gebracht werden.  
 
Förderungen 
Eine im Jahr 2021 durch das Jugendamt in Zusammenarbeit mit der IDA beantragte 
Förderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den 
Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wurde nicht bewilligt. Im weiteren Planungsverlauf ist 
vorgesehen, in Kooperation mit dem Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung eine 
Förderung nach der Hessische n Kommunalrichtlinie Energie oder vergleichbarer 
energetischer Förderprogramme zu beantragen.  
 
Nutzung / Jugendamt  
Die BAAS-Halle wird derzeit vom Netzwerk ROPE e. V. genutzt. Seitens des Jugendamtes 
bestehen keine weiteren Bedarfe oder zusätzlichen Anford erungen. Nach aktueller 
Abstimmung zwischen dem Jugendamt und dem Träger Netzwerk ROPE e. V. ergibt sich 
folgender Stand:  
 
Sowohl das Jugendamt als auch der Träger sind weiterhin stark an der Aufrechterhaltung des 
Standortes und dem Erhalt der BAAS -Halle als Einrichtung der Kinder - und Jugendarbeit 
interessiert. Die Halle nimmt innerhalb der Darmstädter offenen Kinder - und Jugendarbeit 
eine wichtige und besondere Rolle als Raum für Bewegungsangebote ein. Ein vergleichbarer 
Raum, der für sportliche und ander e flächenintensive Angebote geeignet ist und der Kinder - 
und Jugendarbeit dauerhaft als eigenständige Einrichtung zur Verfügung steht, existiert 
nicht. Eine Verbesserung der räumlichen Situation beziehungsweise eine Sanierung der Halle 
wird daher ausdrückl ich befürwortet.

- 4 - 
Insbesondere seit der Corona -Pandemie haben Bewegungsangebote für Kinder und 
Jugendliche an Bedeutung gewonnen. In der BAAS -Halle werden niedrigschwellige 
Möglichkeiten zur Bewegung angeboten, die insbesondere auch Kinder und Jugendliche 
erreichen, die nicht an Sportvereine angebunden sind. Solche Angebote leisten einen 
wichtigen Beitrag zur Prävention von Suchtverhalten, fördern die soziale Integration in 
Gruppenkontexten und unterstützen das Erler nen eines fairen und gewaltfreien Umgangs  mit 
Konflikten. Darüber hinaus bieten sie Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, sich 
auszuprobieren und sich in einem geschützten Rahmen mit ihren eigenen Stärken und 
Schwächen auseinanderzusetzen.  
 
Die Halle ist als Ort der Offenen Kinder - und Jugendarbeit etabliert und wird von der 
Zielgruppe gut angenommen. Der Träger hat vor Ort tragfähige Strukturen aufgebaut und 
beabsichtigt, die Nutzung der Halle langfristig fortzuführen. Zudem bestehen Kooperationen 
mit weiteren Einrichtungen im Stadtteil. Auch  das Verhältnis zur Nachbarschaft wird als gut 
und kooperativ beschrieben.  
 
Städtebauliche Einordnung  
Die BAAS-Halle ist ein dezidierter Bestandteil des Bebauungsplans N24 – Martinsviertel, 
Block 22.23. Als Teil ehemaliger Fabrikgebäude konnte die Halle im  Sinne der 
sozialplanerischen Leitvorstellung erhalten werden um bestehende Defizite an Spiel - und 
Bewegungsflächen im Sanierungsgebiet auszugleichen und sie dauerhaft als Bewegungshalle 
nutzbar zu machen.  
 
Seitens des Stadtplanungsamtes wird im vorliegend en Fall – auch unter Berücksichtigung 
beschleunigter Verfahren (sogenannter „Bauturbo“)  keine Möglichkeit zur Umsetzung einer 
Wohnbebauung auf dem Grundstück gesehen. Hintergrund sind insbesondere der ungünstige 
Grundstückszuschnitt sowie die begrenzte Gr undstücksgröße, die eine Grenzbebauung 
erforderlich machen würden. Dies hätte zur Folge, dass Abstandsflächen auf benachbarten 
Grundstücken ausgelöst werden und entsprechende nachbarrechtliche Zustimmungen 
beziehungsweise Baulasten notwendig wären.  
 
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Vielzahl betroffener Nachbarinnen und Nachbarn 
einer solchen Lösung zustimmen würde, da eine mehrgeschossige Wohnbebauung aus ihrer 
Sicht eine Verschlechterung des bestehenden Zustandes darstellen würde. Darüber hinaus 
stünde eine solche Entwicklung im Widerspruch zu den von der Stadt formulierten 
Sanierungszielen für das Martinsviertel als ehemaliges Sanierungsgebiet gem. §142 BauGB . 
 
Denkmalschutz  
Das betreffende Gebäude ist kein Kulturdenkmal entsprechend § 2 Hessisches 
Denkmalschutzgesetz (HDSchG). Es befindet sich auch nicht innerhalb einer Gesamtanlage 
oder in der Umgebung eines Denkmals bzw. einer Gesamtanlage entsprechend § 2 HDSchG. 
Der Denkmalschutz ist nicht betroffen.  
 
Berücksichtigung des Klimavorbehalts im Bere ich Hochbau (Magistratsvorlage 2023/0097)  
Das Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung wurde von Beginn an in die Überlegungen zur 
Sanierung eingebunden. Mit der Sanierung sollen die städtischen Zielsetzungen für einen 
nachhaltigen Hochbau soweit möglich umg esetzt werden. Wesentliche Aspekte hierbei sind 
die Weiternutzung der Bestandssubstanz, die Verbesserung des Wärmeschutzes, die 
Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbaren Energien sowie zusätzliche 
Begrünungsmaßnahmen sein.

- 5 - 
Vorgezogene Studie  
Anfang 2021 wurde durch das Ingenieurbüro Kleinhofen und Schulenberg eine vorgezogene 
Studie durchgeführt. Ziel war es, das Bestandsgebäude im Hinblick auf die zukünftige 
Nutzung sowohl in statischer, als auch in bauphysikalischer und brandschutztechnische r 
Hinsicht zu bewerten.  
 
Einzelne Empfehlungen der Studie wurden innerhalb der IDA kontrovers diskutiert, 
insbesondere im Hinblick auf die daraus resultierenden Kosten. Vor diesem Hintergrund wird 
angestrebt, die bestehende Bodenplatte nach Möglichkeit zu erhalten, anstatt sie vollständig 
zurückzubauen und zu erneuern. Ebenso soll geprüft werden, ob das vorhandene 
Dachtragwerk weiter genutzt werden kann.  
 
Um sowohl dem Charakter der Halle als auch der spezifischen Nutzung gerecht zu werden, 
sollen aufwendig e und kostenintensive Bauweisen weitgehend vermieden werden. So ist 
beispielsweise vorgesehen, das bestehende Sichtmauerwerk in seiner aktuellen Struktur zu 
erhalten, um umfangreiche und kostenintensive Putzarbeiten zu vermeiden.  
 
Bauzeit 
Als erster Schrit t soll eine statische und energetische Überprüfung der Gebäudehülle 
stattfinden, um die Planungen zu konkretisieren. Hierzu ist geplant mittels einer 
Machbarkeitsstudie, gegebenenfalls als besondere Leistung in der Objektplanung, zu 
untersuchen, ob Einspar potenziale wie der Erhalt der bestehenden Dachfachwerkträger, der 
Bodenplatte, der Fundamente und der Grundleitungen realisiert werden können.  
Im zweiten Schritt soll aufbauend auf den Ergebnissen aus dem ersten Schritt die 
Planungsleistungen mittels eines  Vergabeverfahren (UVGO/VGV) vergeben werden. Nach 
Abschluss der Leistungsphase 4, sollen die weiteren erforderliche Planungsleistungen und 
die notwendigen Baugewerke beauftragt werden.  
 
Grobplanung Terminablaufplan:  
 
 
BK-Beschluss 12.06.2026 
Mag-Beschluss/Stavo -Beschluss August 2026 – September 2026  
VgV Architekten und Fachplaner  Oktober 2026 – Januar 2027 
LPH 1 – 3 mit Kostenberechnung  Februar 2027 – September 2027  
Mag-Beschluss/Stavo -Beschluss Oktober 2027 – November 2027 
LPH 4 Baugenehmigungsverfahren  November 2027 – Juni 2028 
LPH 5,6,7 parallel (Ausführungsplan/Aufträge)  November 2028 – Juni 2029 
Baubeginn, Bauzeit  ab Juli 2028, ca. 1,5 bis 2 Jahre  
 
 
Projektleitung und Bauherrenvertretung  
Eigenbetrieb Immobilienmanagement Da rmstadt  
FB Hochbau 65.3 - SG Kitas und Soziales 65.3.4

- 6 - 
Lageplan mit Bestand  
 
 
 
Grundriss Bestand

- 7 - 
Grundriss Neubau (Studie)  
 
 
Darmstadt, 13.07.2026  
 
 
Dezernat IV  Dezernat II Dezernat III 
 
 
 
André Schellenberg  Barbara Akdeniz  Michael Kolmer  
Stadtkämmerer  Bürgermeisterin  Stadtrat

anlage 2

11154 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
29.07.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Jugendamt 
Stadtplanungsamt  
Amt für Klimaschutz und 
Klimaanpassung  
 
Amt: 
Immobilienmanagement 
der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (IDA)  
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 51 
III 69 
IV 65 VI 61 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0209 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
237 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: --- 
Kostenstelle:  25-00129 Investitionsnummer:  --- 
Kostenträger:  --- Sachkonto: --- 
 
Betreff: Baas-Halle, Pankratiusstr. 35, Energetische und sicherheitstechnische Sanierung  
 
Vorlage vom: 13.07.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat nimmt die von der IDA -Betriebskommission am 12.06.2026 beschlossene 
Vorlage zu Kenntnis und leitet diese an die Stadtverordnetenversammlung zur 
abschließenden Beschlussfassung weiter.  
 
2. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der energetischen  und sicherheitstechnischen 
Sanierung der BAAS -Halle zu. 
 
 
Anlagen: Datenschutzrel. -Anlage Sanierung Baas -Halle

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 12.08.2026 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.07.2026  
 
Dienstliche Veranlassung und Baubedürfnis:  
Im Jahr 2019 wurde im Rahmen der Neustrukturierung der Kinder und Jugendarbeit IDA 
beauftragt, die bauliche Substanz der BAAS -Halle zu überprüfen, da die Halle künftig 
intensiver genutzt werden soll. Der Nutzungsschwerpunkt liegt dabei auf Sport, Bewegung 
und Ernährung.  
 
Die BAAS-Halle ist im Bebauungsplan als Halle für Sport und Bewegung festgesetzt. Zudem 
sind die Grundform der Halle sowie ihre Baugrenzen und Baulinien im Bebauungsplan 
verbindlich vorgegeben.  
 
Die Untersuchung des Gebäudes – einer ehemaligen Produktionshalle der Firma BAAS -Auf-
züge aus dem frühen 20 . Jahrhundert sowie zugehöriger Nebenräume aus den 1980er 
Jahren – ergab, dass derzeit kein ausreichender Wärmeschutz vorhanden ist und die 
Beheizungsmöglichkeit für eine Nutzung im Winter eingeschränkt ist. Aus diesem Grund ist 
die Halle im Winterhalbjahr  nur eingeschränkt nutzbar.  
 
Ziel des Projektes ist es daher, das Gebäude durch geeignete Wärmedämmmaßnahmen 
ganzjährig nutzbar zu machen. Gleichzeitig soll es an die erweiterten Anforderungen der 
zukünftigen Nutzung angepasst werden. Dazu zählen insbesond ere der Umbau von Lager - 
und Büroräumen zu einer Küche, die Ausstattung der Halle mit einem elastischen 
Sportboden sowie die Herstel lung von Barrierefreiheit, etwa durch die Überarbeitung der 
Eingangsrampe und den Umbau der Sanitäranlagen.  
 
Darüber hinaus sollen die technischen Anlagen überprüft und auf den aktuellen Stand der 
Technik gebracht werden.  
 
Förderungen 
Eine im Jahr 2021 durch das Jugendamt in Zusammenarbeit mit der IDA beantragte 
Förderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den 
Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wurde nicht bewilligt. Im weiteren Planungsverlauf ist 
vorgesehen, in Kooperation mit dem Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung eine 
Förderung nach der Hessischen Kommunalrichtlinie Energie oder ver gleichbarer 
energetischer Förderprogramme zu beantragen.  
 
Nutzung / Jugendamt  
Die BAAS-Halle wird derzeit vom Netzwerk ROPE e. V. genutzt. Seitens des Jugendamtes 
bestehen keine weiteren Bedarfe oder zusätzlichen Anforderungen. Nach aktueller 
Abstimmung zwischen dem Jugendamt und dem Träger Netzwerk ROPE e. V. ergibt sich 
folgender Stand:  
 
Sowohl das Jugendamt als auch der Träger sind weiterhin stark an der Aufrechterhaltung des 
Standortes und dem Erhalt der BAAS -Halle als Einrichtung der Kinder - und Jugendarbeit 
interessiert. Die Halle nimmt innerhalb der Darmstädter offenen Kinder - und Jugendarbeit 
eine wichtige und besondere Rolle als Raum für Bewegungsangebote ein. Ein vergleichbarer 
Raum, der für sportliche und andere flächenintensive Angebote geeignet ist und der Kinder - 
und Jugendarbeit dauerhaft als eigenständige Einrichtung zur Verfügung steht, existiert 
nicht. Eine Verbesserung der räumlichen Situation beziehungsweise eine Sanierung der Halle 
wird daher ausdrücklich befürwortet.

- 5 - 
Insbesondere seit d er Corona-Pandemie haben Bewegungsangebote für Kinder und 
Jugendliche an Bedeutung gewonnen. In der BAAS -Halle werden niedrigschwellige 
Möglichkeiten zur Bewegung angeboten, die insbesondere auch Kinder und Jugendliche 
erreichen, die nicht an Sportvereine angebunden sind. Solche Angebote leisten einen 
wichtigen Beitrag zur Prävention von Suchtverhalten, fördern die soziale Integration in 
Gruppenkontexten und unterstützen das Erler nen eines fairen und gewaltfreien Umgangs mit 
Konflikten. Darüber hinaus biete n sie Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, sich 
auszuprobieren und sich in einem geschützten Rahmen mit ihren eigenen Stärken und 
Schwächen auseinanderzusetzen.  
 
Die Halle ist als Ort der Offenen Kinder - und Jugendarbeit etabliert und wird von der 
Zielgruppe gut angenommen. Der Träger hat vor Ort tragfähige Strukturen aufgebaut und 
beabsichtigt, die Nutzung der Halle langfristig fortzuführen. Zudem bestehen Kooperationen 
mit weiteren Einrichtungen im Stadtteil. Auch das Verhältnis zur Nachbarschaft wir d als gut 
und kooperativ beschrieben.  
 
Städtebauliche Einordnung  
Die BAAS-Halle ist ein dezidierter Bestandteil des Bebauungsplans N24 – Martinsviertel, 
Block 22.23. Als Teil ehemaliger Fabrikgebäude konnte die Halle im Sinne der 
sozialplanerischen Leitvor stellung erhalten werden um bestehende Defizite an Spiel - und 
Bewegungsflächen im Sanierungsgebiet auszugleichen und sie dauerhaft als Bewegungshalle 
nutzbar zu machen.  
 
Seitens des Stadtplanungsamtes wird im vorliegenden Fall – auch unter Berücksichtigung  
beschleunigter Verfahren (sogenannter „Bauturbo“)  keine Möglichkeit zur Umsetzung einer 
Wohnbebauung auf dem Grundstück gesehen. Hintergrund sind insbesondere der ungünstige 
Grundstückszuschnitt sowie die begrenzte Grundstücksgröße, die eine Grenzbebauun g 
erforderlich machen würden. Dies hätte zur Folge, dass Abstandsflächen auf benachbarten 
Grundstücken ausgelöst werden und entsprechende nachbarrechtliche Zustimmungen 
beziehungsweise Baulasten notwendig wären.  
 
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Vie lzahl betroffener Nachbarinnen und Nachbarn 
einer solchen Lösung zustimmen würde, da eine mehrgeschossige Wohnbebauung aus ihrer 
Sicht eine Verschlechterung des bestehenden Zustandes darstellen würde. Darüber hinaus 
stünde eine solche Entwicklung im Widers pruch zu den von der Stadt formulierten 
Sanierungszielen für das Martinsviertel als ehemaliges Sanierungsgebiet gem. §142 BauGB . 
 
Denkmalschutz  
Das betreffende Gebäude ist kein Kulturdenkmal entsprechend § 2 Hessisches 
Denkmalschutzgesetz (HDSchG). Es befi ndet sich auch nicht innerhalb einer Gesamtanlage 
oder in der Umgebung eines Denkmals bzw. einer Gesamtanlage entsprechend § 2 HDSchG. 
Der Denkmalschutz ist nicht betroffen.  
 
Berücksichtigung des Klimavorbehalts im Bereich Hochbau (Magistratsvorlage 2023/0 097) 
Das Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung wurde von Beginn an in die Überlegungen zur 
Sanierung eingebunden. Mit der Sanierung sollen die städtischen Zielsetzungen für einen 
nachhaltigen Hochbau soweit möglich umgesetzt werden. Wesentliche Aspekte hi erbei sind 
die Weiternutzung der Bestandssubstanz, die Verbesserung des Wärmeschutzes, die 
Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbaren Energien sowie zusätzliche 
Begrünungsmaßnahmen sein.

- 6 - 
 
Vorgezogene Studie  
Anfang 2021 wurde durch das Ingenieurbüro Kleinhofen und Schulenberg eine vorgezogene 
Studie durchgeführt. Ziel war es, das Bestandsgebäude im Hinblick auf die zukünftige 
Nutzung sowohl in statischer, als auch in bauphysikalischer und brandschutztechnische r 
Hinsicht zu bewerten.  
 
Einzelne Empfehlungen der Studie wurden innerhalb der IDA kontrovers diskutiert, 
insbesondere im Hinblick auf die daraus resultierenden Kosten. Vor diesem Hintergrund wird 
angestrebt, die bestehende Bodenplatte nach Möglichkeit zu erhalten, anstatt sie vollständig 
zurückzubauen und zu erneuern. Ebenso soll geprüft werden, ob das vorhandene 
Dachtragwerk weiter genutzt werden kann.  
 
Um sowohl dem Charakter der Halle als auch der spezifischen Nutzung gerecht zu werden, 
sollen aufwendig e und kostenintensive Bauweisen weitgehend vermieden werden. So ist 
beispielsweise vorgesehen, das bestehende Sichtmauerwerk in seiner aktuellen Struktur zu 
erhalten, um umfangreiche und kostenintensive Putzarbeiten zu vermeiden.  
 
Bauzeit 
Als erster Schrit t soll eine statische und energetische Überprüfung der Gebäudehülle 
stattfinden, um die Planungen zu konkretisieren. Hierzu ist geplant mittels einer 
Machbarkeitsstudie, gegebenenfalls als besondere Leistung in der Objektplanung, zu 
untersuchen, ob Einspar potenziale wie der Erhalt der bestehenden Dachfachwerkträger, der 
Bodenplatte, der Fundamente und der Grundleitungen realisiert werden können.  
Im zweiten Schritt soll aufbauend auf den Ergebnissen aus dem ersten Schritt die 
Planungsleistungen mittels eines  Vergabeverfahren (UVGO/VGV) vergeben werden. Nach 
Abschluss der Leistungsphase 4, sollen die weiteren erforderliche Planungsleistungen und 
die notwendigen Baugewerke beauftragt werden.  
 
Grobplanung Terminablaufplan:  
 
 
BK-Beschluss 12.06.2026 
Mag-Beschluss/Stavo-Beschluss August 2026 – September 2026  
VgV Architekten und Fachplaner  Oktober 2026 – Januar 2027 
LPH 1 – 3 mit Kostenberechnung  Februar 2027 – September 2027  
Mag-Beschluss/Stavo -Beschluss Oktober 2027 – November 2027 
LPH 4 Baugenehmigungsverfahren  November 2027 – Juni 2028 
LPH 5,6,7 parallel (Ausführungsplan/Aufträge)  November 2028 – Juni 2029 
Baubeginn, Bauzeit  ab Juli 2028, ca. 1,5 bis 2 Jahre  
 
 
Projektleitung und Bauherrenvertretung  
Eigenbetrieb Immobilienmanagement Da rmstadt  
FB Hochbau 65.3 - SG Kitas und Soziales 65.3.4

- 7 - 
Lageplan mit Bestand  
 
 
 
Grundriss Bestand

- 8 - 
 
Grundriss Neubau (Studie)

Darmstadt, 13.07.2026  
 
 
Dezernat IV  Dezernat II Dezernat III 
 
 
 
André Schellenberg  Barbara Akdeniz  Michael Kolmer  
Stadtkämmerer  Bürgermeisterin  Stadtrat

Beratungsverlauf (24)

10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 7
Zur Sitzung
10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 7
Zur Sitzung
10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 7
Zur Sitzung
10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 7
Zur Sitzung
10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 7
Zur Sitzung
15.09.2026 Ausschuss für Soziales, Gleichstellung, Familie, Kinderbetreuung und Wohnen
TOP 4
Zur Sitzung
15.09.2026 Ausschuss für Soziales, Gleichstellung, Familie, Kinderbetreuung und Wohnen
TOP 4
Zur Sitzung
15.09.2026 Ausschuss für Soziales, Gleichstellung, Familie, Kinderbetreuung und Wohnen
TOP 4
Zur Sitzung
15.09.2026 Ausschuss für Soziales, Gleichstellung, Familie, Kinderbetreuung und Wohnen
TOP 4
Zur Sitzung
15.09.2026 Ausschuss für Soziales, Gleichstellung, Familie, Kinderbetreuung und Wohnen
TOP 4
Zur Sitzung
17.09.2026 Stadtverordnetenversammlung
TOP 32
Zur Sitzung
17.09.2026 Stadtverordnetenversammlung
TOP 32
Zur Sitzung
17.09.2026 Stadtverordnetenversammlung
TOP 32
Zur Sitzung
17.09.2026 Stadtverordnetenversammlung
TOP 32
Zur Sitzung
TOP 237
TOP 4
TOP 237
TOP 4
TOP 4
TOP 237
TOP 4
TOP 237
TOP 4
TOP 237

Orte (1)

  • Pankratiusstraße 35

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Details

Vorlagen-Nr.
2026/0209
Typ
Magistratsvorlage
Datum
13.07.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00