Mandari Insight

V/0501/2017

69. Änderung FNP - Beschluss über die Stellungnahmen - Abschließender Beschluss

Vorlagen 01.06.2017

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V-0501-2017-Anlage-4-Planzeichnung

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Ansehen

V-0501-2017-Anlage-1-Buergeranhoerung

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Ansehen

V-0501-2017-Anlage-2-Stellungnahmen

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Ansehen

V-0501-2017-Anlage-3-Begruendung

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0501-2017-Anlage-4-Planzeichnung

834 Zeichen

r:J Änderungsbereich 
D 0 
0 
0 
-
Wohnbaufläche 
Gemischte Baufläche 
Gewerbegebiet 
Flächen für den 
Gemein bedarf 
m Feuerwehr 
IJI Kirche 
m Jugendheim 
m Kindergarten 
c:::::I Sozialer Zweck 
D Kultureller Zweck 
D 
• 
Eli Schule :;:;:;:;:;:;:;:;:;:;:;:;:;:;:;:;:;:;:; 
E!I Militärische Einrichtung :;:::::::::::::::::::::::::::::::::::: 
Flächen für 
Ver- und Entsorgung 
0 Mülldeponie I Abfall 
e Regenrückhaltebecken 
Grünflächen 
D Parkanlage 
[]] Spielbereich A 
Q Sportplatz 
Sonstige überörtliche oder 
örtliche Hauptverkehrsstraßen 
Altlast-/ Verdachtsfläche 
< 1 ha 
Altlast-/ Verdachtsfläche 
> 1 ha N 
~ 
M. 1:15.000 
1111111 MÜNSTER 
Amt für 
Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
Plan zur 69. Änderung 
des Flächennutzungsplans 
"Oxford-Quartier" 
Stand: 24.05.2017 
Anlage 4
zur Vorlage Nr. V/0501/2017

V-0501-2017-Anlage-1-Buergeranhoerung

20451 Zeichen

Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 1 von 5 
N i e d e r s c h r i f t
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  
zum Bebauungsplanentwurf Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier (Roxeler Stra-
ße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk West
im Stadtteil Gievenbeck im Bereich des Oxford-Quartiers (Roxeler Straße / 
Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stadtbezirk: Münster - West 
Anlass: Aufstellung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 579: Gieven-
beck - Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / 
Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Stadtbezirk West im Stadtteil Gievenbeck im Bereich des 
Oxford-Quartiers (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gie-
venbecker Reihe / Niedenstiege) 
Zeit: 07.04.2016, 18:30 Uhr 
Ort: Aula des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums, Diekmannstraße 
141, Münster 
Teilnehmer: ca. 250 Bürgerinnen und Bürger 
Leitung der Bürgeranhörung: Herr Bezirksbürgermeister Brinktrine 
Vertreter der Verwaltung: Herr Oberbürgermeister Lewe, Herr Stadtdirektor Schultheiß, 
Herr Thielen, Herr Schowe, Herr Kurz, Herr Franke, Frau 
Janssen, Herr Jaskowiak, Herr Leifken 
Vertreter der Arge Oxford: Herr Prof. Schultz-Granberg, Frau Pavel, Herr Herrmann, 
Herr Prof. Uhl 
Vertreter der BImA:  Herr Stake, Herr Stephan 
Eröffnung 
Herr Brinktrine begrüßt die Bürgerinnen und Bürger, die Vertreter der Verwaltung, der Arge Oxford sowie 
Vertreter der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die letzte Bürgerinformation zur Entwicklung 
der Oxford-Kaserne fand im November 2014 statt. Mit der Bezeichnung dieser Veranstaltung als „frühzei-
tige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) “ wird nun deutlich, dass der in-
formelle Charakter der bisherigen Beteiligung verlassen wurde und hiermit das formelle Verfahren für die 
Bürgerschaft beginnt. Herr Brinktrine ruft die Bürgerinnen und Bürger auch in diesen kommenden Verfa h-
rensschritten zu einer aktiven Teilnahme auf. Auf die Befragung durch das Institut für Geoinformatik (Uni-
versität Münster) am Rande dieser Veranstaltung zum Zwecke einer wissenschaftlichen Arbeit weist Herr 
Brinktrine hin. Ferner informiert er über den geplanten Ablauf der Veranstaltung. 
Herr Oberbürgermeister Lewe begrüßt die Bürgerinnen und Bürger und weist darauf hin, dass das bish e-
rige Ergebnis der städtebaulichen Planung ohne die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der umfangre i-
chen Beteiligungsschritte nicht möglich gewesen wäre. Hiermit wurde ein Rahmen geschaffen, der über 
das Bebauungsplanverfahren nun gesichert werden muss. Die Regelungen des Bebauungsplans werden 
Verbindlichkeit schaffen. Eine Belebung der Oxford-Kaserne hat mittlerweile durch die Flüchtlingsunte r-
bringungen stattgefunden. Dies ist sehr zu begrüßen. Neben dieser Nutzung, deren Dauer niemand a b-
schätzen kann, hat die Verwaltung das Ziel, erste Entwicklungsabschnitte für Wohnungen aller Art gem. 
den Zielen der Partizipationsprozesse ab dem Jahr 2018 bereit zu stellen. Auch Herr Oberbürgermeister 
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0501/2017

Gievenbeck - Oxford-Quartier 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 2 von 5 
Lewe ruft zu einer weiteren engagierten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Bebauungsplanve r-
fahren auf.  
Vorstellung der Planungen 
Erläuterungen der Arge Oxford: 
Herr Prof. Schul tz-Granberg stellt das Team der Arge Oxford (Frau Pavel von Kéré Architecture, Herr 
Herrmann von bbz-Landschaftsarchitekten und Herr Prof. Uhl für die Regenwasserbewirtschaftung) vor 
und erläutert anschließend den erreichten Planungsstand.  
In den letzten 1 ¼ Jahren wurde das städtebauliche Strukturkonzept weiter qualifiziert. Auch wenn sich 
das jetzige Ergebnis oberflächlich betrachtet nicht wesentlich unterscheidet zum Verfahrensstand von 
2014, konnten doch in Abstimmung mit den Fachämtern wesentliche Zielaussagen und Details konkret i-
siert werden. Der jetzige Entwurfsstand mit Stand vom 30.11.2015 zeichnet sich durch folgende Aspekte 
aus: 
Die Flächennutzungen und Flächenausweisung nach öffentlichem / privatem Eigentum konnten konkret i-
siert werden. Nutzungseinheiten und Gemeinschaften wurden identifiziert. Diese ermöglichen eine flexi b-
le und abschnittsweise Entwicklung.  
Strukturell begründete Verdichtungen in Teilbereichen ermöglichen eine Erhöhung der Wohneinheiten 
von ca. 950 auf ca. 1.100 Wohneinheiten.  
Das Erschließungssystem wurde konkretisiert. Die zentrale Erschließung erfolgt über die zentrale Achse 
von der Roxeler Straße zum Arnheimweg / Gievenbecker Reihe. Vom Bernings Kotten erfolgt eine westl i-
che Hauptanbindung. Für die Hauptachsen ist eine Tempo 30-Zonierung vorgesehen. Die Erschließung 
der einzelnen Quartiere erfolgt über Nebenstränge. Eine Buslinie kann von der Roxeler Straße zum Ber n-
ings Kotten eingeschleift werden. Ein zentraler Haltepunkt ist am ehem. Exerzierplatz verortet. Die Stel l-
plätze sind je zur Hälfte oberirdisch und in Tiefgaragen vorgesehen. Diese Verteilung ist robust und flex i-
bel gegenüber evtl. verändertem Mobilitätsverhalten.  
Die Vorgaben des Denkmalschutzes wurden abgestimmt und die Objekte der Unterschutzstellung kon n-
ten weitgehend berücksichtigt werden. Neben der Erschließungsstruktur mit dem Pflastermaterial, den 
Terrassenanlagen und der Umwährungsmauer ist ein Großteil der unter Schutz gestellten Gebäude zur 
Umnutzung berücksichtigt.  
Herr Prof. Schultz-Granberg erläutert Szenarien zur abschnittweisen Umnutzung des Areals unter B e-
rücksichtigung der Flüchtlingsnutzung durch die Stadt Münster und d as Land NRW. Nördliche und nord-
westliche Bereiche können unabhängig von dieser Nutzung abschnittsweise der allgemeinen Wohnnu t-
zung zugeführt werden. Je nach Abstimmung mit dem Land NRW kann sich die Arge Oxford auch eine 
frühzeitige Entwicklung des Exerzierplatzes vorstellen.  
Die Mannschaftsgebäude wurden hinsichtlich einer Wohnentwicklung unter Denkmalaspekten untersucht. 
Die praktikabelste Lösung ist die Entwicklung hin zu 2-Spänner Einheiten. Lediglich je 4 Eingänge, die e i-
ne barrierefreie Erreichbarkeit gewährleisten, sind in die prägenden östlichen Fassaden einzuarbeiten. Je 
einer dieser Zugänge ermöglicht über die bestehenden großzügigen Treppenhäuser Durchwegungen der 
Gebäude. Von kleinen Singlewohnung en bis hin zu großzügigen Familienwohnung en kann sich das An-
gebot an Wohnraum je Mannschaftsgebäude vielfältig darstellen. Zu den westlichen Bereichen sind Ba l-
kone vorstellbar. Fast alle Wohnungen sind barrierefrei gestaltet.  
Auch für die Garagenhallen gibt es Lösungsansätze, die den denkmalgeschützten Habitus berücksicht i-
gen. Die Lösungen reichen von 4- 6 „Reihen-Wohnungen“ je Halle bis hin zur Unterbringung von 5- züg i-
gen Kindertagesstätten.  
Für die Neubauten wurden Modellstudien durchgeführt, die auch anhand des bei der Bürgeranhörung 
ausgestellten Arbeitsmodells qualifiziert wurden. Die Studien belegen die Realisierbarkeit von unte r-
schiedlichsten Haus- und Wohnungstypen und Eigentümerschaften. In Teilbereichen (Exerzierplatz und 
Haupterschließung) ist die Ergänzung von gewerblichen Einheiten im Erdgeschoss in bis zu fünfgescho s-
sigen Gebäuden möglich.  
Es wird eine ortsnahe Regenwasserbewirtschaftung angestrebt. Möglichst viel Regenwasser soll im G e-
biet versickern können und den Wasserhaushalt des Bodens weitestgehend nicht beeinfluss en bzw. die 
derzeitige Situation sogar verbessern. Eine Folge ist, dass das östlich außerhalb der ehem. Kasernena n-
lage vorgesehene Regenwasserrückhaltebecken wesentlich kleiner dimensioniert werden kann. Der Ver-

Gievenbeck - Oxford-Quartier 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 3 von 5 
siegelungsgrad wird von 43 % im Bestand auf 35 % gem. Entwurf verringert. Die Berücksichtigung von 
Gründächern bei den Neubauten trägt zur örtlichen Retention bei. Überschüssiges Regenwasser wird in 
offene Gräben, Mulden und Rinnen abgeführt. Hier versickert es oder es wird in das Regenwasserrüc k-
haltebecken geleitet. Neben der ortsnahen Versickerung ist die Sichtbarmachung des Regenwassers im 
öffentlichen Raum ein wesentliches Ziel des Konzeptes.  
Der Exerzierplatz, mit seiner ursprünglichen Größe in etwa vergleichbar mit dem Domplatz, wird durch 
Neubauten auf ca. ¼ der Flächengröße verkleinert. Die zukünftige Platzstruktur wird dreigeteilt: Baumb e-
stand mit Baumdach im nördlichen Bereich; Flächen zur Sichtbarmachung des Regenwassers mit evt. 
Wasserspielen und Wasserbehälter und Versickerungsbereichen; offene multifunktionale Platzfläche, z.B. 
für Veranstaltungen. 
Den Nachhaltigkeitsaspekt der Summe der Planungsinhalte dokumentiert ein durchgeführter PreCheck 
zur Nachhaltigkeitszertifizierung von Städtebaulichen Konzepten. Demnach liegt der Erfüllungsgrad bei 
76 % gem. DGNB und würde Goldstatus bedeuten. Mit wenigen Nachbesserungen ist ein Platinstatus (ab 
80 %) erreichbar.  
Als Ausblick hält Professor Schultz-Granberg fest: Wenn die dargestellten Entwurfsinhalte umgesetzt 
werden, entsteht ein neues Stadtquartier zum Wohlfühlen. 
Erläuterungen der Verwaltung: 
Herr Kurz erläutert, dass der soeben vorgestellte Entwurfsstand Grundlage für die Aufstellung des B e-
bauungsplanes Nr. 579 und der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes ist, die der Rat der Stadt 
Münster am 16.03.2016 beschlossen hat. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde im Vergleich 
zum eigentlichen Kasernengelände vergrößert. Nördliche Bereiche des „Grünen Fingers“ wurden hinz u-
gezogen, um eine evtl. Neuordnung der Sport- und Grünflächen zu regeln. Im östlichen Bereich des Gi e-
venbachtals sind Flächen erforderlich, um die maßnahmebedingte Regenrückhaltung gewährleisten zu 
können. Die westlichen Bereiche, südlich von Bernings Kotten, sind erforderlich, um einen strukturell ve r-
träglichen Übergang der Bestandsstrukturen zum Kasernenareal – hier das Nebeneinander von Wohnen 
und Gewerbe - sicher zu stellen. Außerdem wird eine höhere Bebauungsmöglichkeit in diesem Bereich 
angestrebt, wie sie jetzt schon an der Dieckmannstraße rund um den Kreisverkehr existiert.  
Den formellen Ablauf der Bauleitplanung stellt Herr Kurz anhand eines Zeitplanes vor. Demnach ist der 
Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan für Mitte 2017 vorgesehen. Die öffentliche Auslegung, bei der 
auch nachdrücklich alle Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen vorbringen können, ist für den Zeitraum 
um den Jahreswechsel 2016/2017 geplant.  
Im Anschluss an die Erläuterungen der Arge Oxford und der Verwaltung bittet Herr Brinktrine die Anw e-
senden um Anmerkungen und Fragen. Gesprächspartner für das Publikum sind Herr Stadtdirektor 
Schultheiß, Herr Thielen, Herr Kurz und Herr Prof. Schultz-Granberg. 
Fragen der Bürgerinnen und Bürger 
• Eine Bürgerin weist darauf hin, dass das Coesfelder Kreuz verkehrlich überlastet ist. Ein anderer
Bürger bestätigt, dass die Situation für stadteinwärts fahrende Pkw schlechter geworden ist.
> Herr Schultheiß erläutert, dass es zu Spitzenzeiten an mehreren neuralgischen Kreuzung s-
punkten im Stadtgebiet zu verkehrlichen Überlastungen kommt. Die entsprechenden Situati o-
nen werden permanent beobachtet. Dennoch lassen sich die Verkehrsanlagen nicht immer an 
die Bedarfe der Spitzenzeiten anpassen. W o es möglich und zweckmäßig ist, wird entspr e-
chend den jeweiligen Bedarfen die Verkehrssteuerung (Signalanlagen, Beschilderung) ang e-
passt. In Einzelfällen sollte auch die Öffentlichkeit dafür Verständnis zeigen, dass über eine A n-
passung der Verkehrssteuerung die Qualität der Sicherheit zulasten von Wartezeiten des mot o-
risierten Verkehrs verbessert wird. 
• Ein Bürger weist darauf hin, dass die Erreichbarkeit des Kasernenareals für Pkw nur eingeschränkt
möglich ist.
> Herr Schultheiß und Herr Thielen weisen darauf hin, dass die verkehrliche Anbindungssituation
nicht als überragend zu bezeichnen ist, sich aber immerhin noch als sehr gut bezeichnen lässt. 
Wie bei allen städtebaulichen Entwicklung en wird jedoch nicht nur in den Grenzen des Ge l-

Gievenbeck - Oxford-Quartier 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 4 von 5 
tungsbereiches gedacht, sondern auch die darüber hinaus bestehende infrastrukturelle Einbi n-
dung bewertet und ggf. angepasst.  
• Ein Bürger fragt, ob lediglich 1.100 Fahrradstellplätze eingeplant sind.
> Herr Prof. Schultz-Granberg weist darauf hin, dass gem. Konzept 3.333 Stellplätze für Fahrr ä-
der vorgesehen sind. 
• Eine Bürgerin äußert ihre Bedenken, dass die bestehende Einzelhandelsstruktur nicht ausreichend
sein wird für die Neubürger und fragt, ob im Plangebiet neue Einzelhandelsflächen vorgesehen sind.
> Herr Thielen weist darauf hin, dass mit dem Stadtbereichszentrum Roxeler Straße und der
Ortsmitte um St. Michael die Angebotsstruktur ausreichend ist. Im Plangebiet selbst sind ledi g-
lich kleinere, ergänzende Einzelhandelsstrukturen vorgesehen.  
• Ein Bürger weist darauf hin, dass im Zuge der Zunahme von Elektrofahrzeugen entsprechende
Stromversorgungen einzuplanen sind.
> Herr Prof. Schultz-Granberg bestätigt, dass im Rahmen der weiteren Konkretisierung dies zu
berücksichtigen ist. 
• Eine Bürgerin weist darauf hin, dass zu Spitzenzeiten die V on-Esmarch-Straße komplett mit Fah r-
radfahrern überfüllt ist.
> Herr Schultheiß sagt zu, die Situation beobachten zu lassen. Ggf. seien auf der Grundlage einer
Zählung Anpassungen vorzunehmen. 
• Ein Bürger bestätigt, dass der städtebauliche Entwurf sehr ambitioniert ist und in seinen Einzelteilen
mit hoher Qualität versehen ist. Er fragt, wie diese Ansprüche im Rahmen der Realisierung gesichert
werden können.
> Herr Schultheiß und Herr Thielen bestätigen, dass die Qualitäten im Sinne der Verwaltung auch
umgesetzt werden sollen. Neben dem Bebauungsplan wird hierfür die Ausarbeitung von Wet t-
bewerben und städtebaulichen Verträgen eine große Rolle spielen.  
• Ein Bürger fragt, ob neben konventionellen Tiefgaragen der Einsatz von vollautomatischen Parki e-
rungsanlagen vorgesehen ist.
> Herr Prof. Schultz-Granberg weist darauf hin, dass die Berücksichtigung nicht ausgeschlossen
ist. Aber Beispiele wie etwa in Tübingen zeigen, dass entsprechende Parkierungsanlagen in 
Spitzenzeiten an Akzeptanzgrenzen stoßen und die Anlagen z.B. durch die Eintragung von Salz 
im Winter korrosionsanfällig sind.  
• Ein Bürger weist darauf hin, dass er Mitglied einer Baugenossenschaft ist. Er hat die Sorge, dass
schon viele Parameter festgesetzt sind und für Baugruppen oder Genossenschaften kein Gesta l-
tungsspielraum mehr besteht. Er regt an, einen Teil des Quartiers noch nicht zu verplanen. In die-
sem Zusammenhang wird die Ergänzungsfrage gestellt, wann sich Baugruppen oder Baugenosse n-
schaften am besten in das Verfahren einschalten können.
> Die Vertreter des Podiums verweisen darauf, dass das städtebauliche Grundgerüst sehr robust
ist und über wenige Festsetzungen im Rahmen der Bauleitplanung ein hoher Realisierung s-
spielraum in den Quartieren möglich bleiben soll. Ein bauleitplanerisches Grundgerüst ist j e-
doch notwendig, um eine Verlässlichkeit für alle Interessierten zu gewährleisten und die Umse t-
zung einer strukturellen Qualität zu sichern. Neben der Festsetzung von städtebaulichen Dic h-
ten, die eine städtebaulich-räumliche Qualität sichern, ist ohnehin die Berücksichtigung von u m-
fangreichen Freianlagen erforderlich, um die Ziele der Regenwasserbewirtschaftung zu erre i-
chen. Somit wird auf privaten Freiflächen auch eine Gartennutzung möglich sein.  
> Betreffend die Beteiligung von Baugruppen und -genossenschaften wird darauf hingewiesen, dass 
bereits ein guter Kontakt zur Verwaltung besteht. Auf die zusätzlich eingerichtete Stelle im Amt für 
Wohnungswesen für das Klientel der Baugruppen, Baugemeinschaften und -genossenschaften wird 
verwiesen. Zur konkreten Vermarktung bzw. evtl . Interessenbekundungsverfahren kann zu diesem 
Zeitpunkt noch keine verlässliche Aussage getroffen werden, da bisher weder die Stadt Münster 
noch eine städtische Gesellschaft im Besitz der Liegenschaften ist und somit noch kein Konzept zur 
Vermarktung besteht.  
• Ein Bürger fragt, warum sich die Verhandlungen mit der BImA so in die Länge ziehen und ob es r e-
gelmäßige Verhandlungsgespräche gibt.
> Herr Schultheiß u6nd Herr Thielen bestätigen, dass es regelmäßige Verhandlungsgespräche
gibt, in denen der Erwerb unter Berücksichtigung der komplexen Zusammenhänge nicht nur der

Gievenbeck - Oxford-Quartier 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 5 von 5 
Oxford-Kaserne sondern auch der größeren York-Kaserne verhandelt werden . Das Ziel, mit der 
ersten Neubebauung in 2018 zu starten, wird aber weiterhin angestrebt und ist realistisch. 
• Ein Bürger fragt, welche Gebietskategorien festgesetzt werden sollen.
> Herr Kurz erläutert, dass weitestgehend eine Allgemeine Wohnnutzung (WA) festgesetzt we r-
den soll. Am Exerzierplatz und in Teilen an der Haupterschließungsachse sind Mischgebiete 
(MI) mit Reglementierung der Einzelhandelsnutzung vorgesehen.  
• Ein Bürger fragt, wann sich die Bürgerinnen und Bürger wieder an dem Planverfahren beteiligen
können.
> Herr Thielen und Herr Kurz stellen dar, dass im Rahmen der Bauleitplanung die nächste forme l-
le Beteiligung zur Offenlegung vorgesehen ist. Darüber hinaus steht die Verwaltung für Anr e-
gungen und Hinweise jederzeit zur Verfügung. Von diesem Angebot solle Gebrauch gemacht 
werden. Nach Aussage von Herrn Prof. Schultz-Grandberg freut sich auch die Arge Oxford j e-
derzeit über Rückmeldungen.  
• Eine Bürgerin regt an, nicht zu dicht bzw. zu dunkel zu bauen. Es sollten zudem nicht nur dunkle
Ziegelfassaden realisiert werden.
> Herr Prof. Schultz-Granberg und Herr Thielen stellen dar, dass Ziegelfassaden nicht vorg e-
schrieben werden sollen. Es wird auf die Bestandsgebäude verwiesen, die mit hochwertigem 
Mineralputz versehen sind. Vorstellbar ist, dass die Materialwahl möglichst offen gehalten wird.  
• Ein Bürger fragt, ob schon konkrete Investoren bekannt sind. Zudem fragt er, ob zukünftig die Ve r-
mietung oder der Verkauf von Wohnungen vorgesehen ist. Er weist darauf hin, dass Wohnungen in
Münster zu teuer sind.
> Herr Prof. Schultz-Granberg und Herr Schultheiß weisen darauf hin, dass bisher kein konkreter
Investor bekannt ist. Die zukünftigen Vergaben und Ausschreibungen sollen hinsichtlich der 
Nachfrageklientel weit gestreut werden. Es werden vielfältige Eigentums- und Wohnstrukturen 
angestrebt. Auf die Präsentation der Arge Oxford mit der Darstellung der möglichen, vielseitigen 
Clusterbildung wird hingewiesen.  
• Ein Bürger ist irritiert, da sich die Zahl der Wohnungen von 950 auf 1.100 erhöht hat. Im Rahmen
der Mehrfachbeauftragung war von 800 Wohnungen die Rede. Nach seiner Ansicht wurde im Bete i-
ligungsverfahren weder eine so hohe Wohnungsanzahl noch eine Höhe von bis zu fünf Geschossen
gefordert.
> Herr Prof. Schultz-Granberg stellt dar, dass im Rahmen der vergangenen Qualifizierung die
entsprechende Verdichtung und Erhöhung von Baukörpern die städtebauliche Qualität unte r-
stützt, wie z.B. bei der räumlichen Fassung des Exerzierplatzes. Mit einer durchschnittlichen 
Geschossigkeit von ca. 2,6 ist immer noch eine Orientierung an die Bestandssituation bzw. den 
Gievenbecker Strukturen gegeben. Die Verträglichkeit bzw. die städtebauliche Qualität kann am 
Arbeitsmodell sehr gut nachvollzogen werden. Für die Nachhaltigkeit eines Gebietes ist, da die 
Erstellung und Vorhaltung von Infrastruktur erforderlich ist, zudem eine gewisse Mindestdichte 
erforderlich.  
• Ein Bürger lobt die Grünflächenplanung und die Integration von Wasserflächen. Er regt an, auch an
öffentliche Sitzgelegenheiten zu denken.
> Herr Prof. Schultz-Granberg versichert, dass das Büro von Herrn Herrmann als beteiligte Lan d-
schaftsarchitekten in der Arge Oxford diese Optionen vielseitig berücksichtigen wird. 
Ende der Veranstaltung 
Herr Brinktrine ruft zur weiteren intensiven Beteiligung auf und bedankt sich für die Anmerkungen und 
Fragen der Bürgerinnen und Bürger. Er spricht Herrn Prof. Schultz-Granberg und den Vertretern der 
Verwaltung für die Vorstellung der Planung seinen Dank aus und beendet die Veranstaltung um 20:15 
Uhr. 
gez. 
Herr Brinktrine 
Bezirksbürgermeister 
gez. 
Herr Leifken 
Protokollführer

V-0501-2017-Anlage-2-Stellungnahmen

13771 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage V/0501/2017 
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB, aber außerhalb der Bürgeranhörung am 07.04.2016  
Stellungnahme  Abwägungsinhalt  Abwägung  Beschlussvorschlag  
1  Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2016-00020  
Es wird angeregt, den Geltungsbereich des Plan-
gebiets nicht in den Bereich des Gievenbachtals 
zu erweitern.  
Der auf der Ostseite in den Grünzug des Gieve n-
bachtals erweiterte Änderungsbereich wurde und 
wird weit erhin als Grünfläche mit der Zweckbe-
stimmung Parkanlage dargestellt. Um hier Maß-
nahmen zur Regenwasserrückhaltung vor sehen 
zu können, wird in der Grünfläche zusätzlich das  
Planzeichen Zweckbestimmung Regenrückhalt e-
becken (RRB) dargestellt. Das geplante RRB – 
ergänzt um weitere Regenrückhaltemaßnahmen 
im Bereich der ehem. Kaserne – stellt sicher, dass 
die Einleitungsmenge in den Vorfluter Gievenbach 
auf eine natürliche Abflussspende gedrosselt wird.  
Der Anregung wird nicht g e-
folgt  
(Beschlussvorschlag 1.2.1).  
 
  
Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 1 von 7

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB im Zeitraum 12.04. bis 12.05.2016  
Behörde / TÖB  Abwägungsinhalt  Abwägung  Beschlussvorschlag  
BImA  
Bundesanstalt für 
Immobilienaufgaben  
11.05.2016  
1. Es wird an geregt, das Planzeichen „Zweckbe-
stimmung militärische Nutzung“ im Bereich des 
ehem. Offizierskasinos zu entfernen und ggf. 
das Grundstück in den Änderungsbereich auf-
zunehmen.  
 
2. Es wird angeregt, den Bereich des geplanten 
Kirchenzentrums wegen der größeren Variabil i-
tät im Hinblick auf eine zukünft ige Nutzung  
nicht als Fläche für den Gemeinbedarf, son-
dern als gemischte Baufläche darzustellen.  
 
 
 
 
3. Vorgetragen wurden Anregungen bzw. Ergän-
zungen der Begründung zum Thema Altlasten- / 
Altlastenverdachtsflächen 
Zu 1: Beide Anregungen wurden in der Plan -
zeichnung zur Offenlegung aufgegriffen und be-
rücksichtigt.  
 
 
 
Zu 2: Die Stadt Münster hält an dem konkreten 
Ziel der zukünftigen kirchlichen Nutzung durch die 
Lukas-Gemeinde fest. Die Kirchengemeinde hat 
zur Sic herung einer hohen und dem städtebaul i-
chen Konzept entsprechenden Gestalt qualität 
einen Realisierungs wettbewerb ausgelobt, der 
durch die Jury-Sitzung Anfang Juli 2017 entschi e-
den werden soll.  
 
Zu 3: Nach Auskunft der Unteren Umweltbehörde 
der Stadt Münster decken die bi sher vorliegenden 
Untersuchungsergebnisse nur einen Teil der ins-
gesamt erforderlichen Untersuchungen ab. Damit 
liegen insgesamt für das Plangebiet nicht die V o-
raussetzungen vor, schon jetzt für einzelne Fl ä-
chen eine Rücknahme der Kenn zeichnung als 
Altlastenverdachtsfläche im FNP vorzunehmen. 
Zu 1:  Eine Beschlussfassung 
erübrigt sich.  
 
 
 
 
Zu 2: Der Anregung wird nicht 
gefolgt  
(Beschlussvorschlag 1.2.2).  
 
 
 
 
 
 
Zu 3: Der Anregung wird nicht 
gefolgt  
(Beschlussvorschlag 1.2.3).  
 
  
Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 2 von 7

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers 
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB im Zeitraum 10.04. bis 10.05.2017  
Stellungnahme  Abwägungsinhalt  Abwägung  Beschlussvorschlag  
1  1. Es wird beantragt, die Einleitungsrechte, die 
Brückenrechte sowie die Wege- / Nutzungs-
rechte der Mandantin zur Potstiege und 
Niedenstiege zu berücksichtigen. 
 
 
 
2. Es bestehen Bedenken dagegen, dass die 
Grünfläche (Flurstück 752) von privatem Grün 
in Parkanlage geändert werden soll. Hierbei 
sind die verbrieften Rechte der Anlieger zu be-
rücksichtigen. 
Zu 1: Die Anregun g betrifft nicht die Darstellungs - 
bzw. Regelungsebene der Flächennutzungspl a-
nung, sondern betr ifft die Regelungsebene des 
rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 410 bzw. ist 
im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans 
Nr. 579 zu regeln.  
 
Zu 2: Im Unterschied zum Bebauungsplan kennt 
der Flächennutzungsplan  (FNP) keine Unter -
scheidung von privaten und öffentlichen Grünfl ä-
chen. Grünflächen wie die im Bereich des Grün-
zugs entlang des Gewässers Gievenbach werden 
im FNP –  und zwar unabhängig von den bes te-
henden Eigentumsverhältnissen – als Grünflächen 
mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. 
 
Zu 1: Der Anregung wird nicht 
gefolgt  
(Beschlussvorschlag 1.2.4).  
 
 
 
 
Zu 2: Der Anregung wird nicht 
gefolgt  
(Beschlussvorschlag 1.2.5).  
 
  
Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 3 von 7

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers 
Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB im Zeitraum 
31.03. bis 10.05.2017 
Behörde / TÖB  Abwägungsinhalt  Abwägung  Beschlussvorschlag  
BImA  
Bundesanstalt für 
Immobilienaufgaben  
05.05.2017  
1. Es wird angeregt, die Abgrenzung einer Wohn -
baufläche im nordwestlichen Planbereich der 
geplanten Abgrenzung des Vorentwurfs des 
Bebauungsplans Nr. 579 mit Stand vom 
01.03.2017 anzupassen.  
 
 
 
 
 
 
2. Es wird angeregt, den Bereich des geplanten 
Kirchenzentrums wegen der größeren Variabi li-
tät im Hinblick auf eine zukünftige Nutzung  
nicht als Fläche für den Gemeinbedarf, son-
dern als gemischte Baufläche darzustellen.  
 
 
 
 
3. Es wird angeregt, die Darstellung von Kinder -
garten-Standorten in der Planzeichnung des 
FNP dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 579 
mit Stand vom 01.03.2017 anzupassen. 
 
 
 
Zu 1: Durch die geringfügige Ä nderung der Pla n-
zeichnung werden die Grundzüge der Planung 
nicht berührt. Von der Änderung sind – außer der 
Grundstückseigentümerin – ansonsten weder die 
Öffentlichkeit noch Behörden bzw. sonstige Tr ä-
ger öffentlicher Belange betroffen. Die Zusti m-
mung der Eigentümerin gem. § 4a (3) Satz 4 
BauGB kann vorausgesetzt werden, da Anregerin 
und Grundeigentümerin identisch sind. Eine er-
neute Offenlegung ist daher nicht erforderlich. 
 
Zu 2:  Die Stadt Münster hält an dem konkreten 
Ziel der zukünftigen kirchlichen Nutzung durch die 
Lukas-Gemeinde fest. 
Die Kirchengemeinde hat 
zur Sicherung einer hohen und dem städtebaul i-
chen Konzept entsprechenden Gestaltqualität 
einen Realisierungs wettbewerb ausgelobt, der 
durch die Jury-Sitzung Anfang Juli 2017 entschi e-
den werden soll.  
 
Zu 3: Die Planzeichnung und Begründung zur 
69. Änderung werden entsprechend angepasst. In 
Bezug auf eine erneute öffentliche Auslegung 
gelten die Ausführungen zu 1. sinngemäß.  
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Kinder -
gärten auch ohne spezielle Kennzeichnung gem. 
§ 4 (2) Nr. 3 BauNVO als soziale Einrichtungen in  
Zu 1: Der Anregung wird g e-
folgt  
(Beschlussvorschlag 1.1.1). 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu 2: Der Anregung wird nicht 
gefolgt  
(siehe oben: Beschlussvor-
schlag 1.2.2).  
 
 
 
 
 
Zu 3: Der Anregung wird ge-
folgt  
(Beschlussvorschlag 1.1.2).  
 
 
 
 
Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 4 von 7

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers 
 
 
 
4. Es wird um Prüfung gebeten, ob ggf. die Vor -
aussetzungen vorliegen, für einzelne Flächen 
der Liegenschaft ehem. Kaserne eine Rüc k-
nahme der Kennze ichnung als Altlastenver-
dachtsfläche im FNP vorzunehmen.  
Ergänzend bittet die BImA um Prüfung, ob für 
die Flächen, für die nach Durchführung der ori-
entierenden Untersuchung bzw. von Detail -
untersuchungen ein Verdacht auf Kampfmittel 
ausgeräumt werden konnte und für die auf -
grund der zukünftigen Nutzung keine weiter -
gehenden Untersuchungen erforderlich sind, 
ob auf die Kennzeichnung dieser Bereiche als  
Altlastenverdachtsfläche im FNP verzichtet 
werden kann.  
Wohnbauflächen (W) bzw. Allgemeinen Wohn -
gebieten (WA) regelzulässig sind.  
 
Zu 4: Nach Auskunft der Unteren Umweltbehörde 
decken die bisher vorliegenden Untersuchungser-
gebnisse nur einen Teil der insgesamt erforderl i-
chen Untersuchungen ab. Damit liegen insgesamt 
für den größten Teil des Plangebiets weiterhin 
nicht die Voraussetzungen vor, schon jetzt für 
einzelne Flächen eine Rücknahme der Ken n-
zeichnung als Altlastenverdachtsfläche im FNP 
vorzunehmen. 
 
 
 
Zu 4: Der Anregung wird nicht 
gefolgt  
(siehe oben: Beschlussvor-
schlag 1.2.3).  
 
Behörde / TÖB  Abwägungsinhalt  Abwägung  Beschlussvorschlag  
IHK Nord Westfalen 
09.05.2017  
1. Aus der Perspektive der Wirtschaft wendet sich 
die IHK gegen die konkret geplanten Festset-
zungen hin zu einer „Gemischen Baufläche“ im 
Bereich der Straße Bernings Kotten. Ange-
sichts zu erwartender Nutzungskonflikte in der 
Gemengelage erachtet die IHK die Überpl a-
nung der festgesetzten Gewerbegebiete als 
nicht geboten. Im Sinne der ansässigen Betri e-
be wird eine P lanungs- und Investitionssicher-
heit gefordert. Den am konkreten Standort ge-
tätigten Investitionen sowie den strategischen 
Überlegungen zur Standortwahl muss Rec h-
Zu 1: Die bislang als Gewerbegebiete (GE) fest -
gesetzten Bereiche werden im aufzuhebenden 
Teil des Bebauungsplans Nr. 441 als Mischgebiet 
(MI) nach § 6 BauNVO festgesetzt. Mit der Fest -
setzung von Gewerbegebieten sollten einst die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur An-
siedlung von stadtteilorientierten Gewerbebetri e-
ben geschaffen werden. In den vergangenen Jah-
ren haben sich hier insbesondere Handwerks- und 
Dienstleistungsbetriebe angesiedelt. Darüber hi n-
aus befindet sich innerhalb des überplanten B e-
reichs das Feuerwehrgerätehaus des Lösch-
Zu 1: Der Anregung wird nicht 
gefolgt (Beschlussvor-
schlag 1.2.6).  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 5 von 7

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers 
nung getragen werden.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
zuges Gievenbeck  der Freiwilligen Feuerwehr 
Münster.  
Das im Rahmen der Aufstellung des Bebauungs -
plans erstellte schalltechnische Gutachten belegt, 
dass die hier derzeit ausgeübten Nutzungen der 
Gebietstypik eines Mischgebietes nach § 6 
BauNVO entsprechen. Insbesondere um im zu-
künftigen Oxford- Quartier die 
Verträglichkeit von 
Wohnen und Arbeiten zu gewährleisten, sollen 
störende Nutzungen,  die im bestehenden Bebau-
ungsplan Nr. 441 möglich w ären, durch die Über -
planung in MI-Gebiete im Rahmen der Aufstellung 
des Bebauungsplans Nr. 579 „Gievenbeck – 
Oxford-Quartier“ ausgeschlossen werden.  
In Anbetracht der Planungsziele kann ein verträg-
liches Nebeneinander von derzeitiger und künft i-
ger Nutzung ermöglicht werden. Eine Wiederauf-
nahme der militärischen Nutzung mit damit ein-
hergehenden Kasernen-  und Schießgeräusch-
emissionen ist ausgeschlossen, sodass hier ins -
gesamt – 
zugunsten der Konfliktvermeidung mit 
der heranrückenden Wohnbebauung – eine Über-
planung der GE -Gebiete geboten ist. Zudem wer-
den hier Wohnnutzungen ermöglicht, wodurch 
gemäß dem formulierten Entwick lungsziel die 
Nutzungsvielfalt in diesem Bereich erhöht werden 
kann. 
Diese Begründung zur Überplanung der 
Gewerbegebiete durch gemischte Bauflächen 
gem. des in Aufstellung befindlichen Bebauungs-
plans Nr. 579 gilt sinngemäß auc h für die 69. Ä n-
derung des FNP.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 6 von 7

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers 
2. Sollte im Zuge der Abwägung den Belangen 
der Wohnbaulandentwicklung Vorrang vor den 
Belangen der Wirtschaft eingeräumt werden, 
fordert die IHK ein dynamischen Flächen-
management: Entfallene Gewerbegebiete 
müssen an anderen Standorten durch neue 
Gewerbegebiete ersetzt werden, damit eine 
ausgeglichene Bilanz erhalten bleibt.  
Zu 2: Am 14.12.2016 hat der Rat der Stadt Mün s-
ter das Gewerbeflächenentwicklungskonzept 
Münster (GFK, Vorlage V/0723/2016) beschlos-
sen. Zielsetzung des GFK ist es, die Ver -
besserung und Verstetigung eines quantitativ 
ausreichenden, nachfragegerechte n und räumlich 
möglichst ausgewogenen Gewerbeflächenang e-
botes in Münster sicherzustellen.  
Mit dem Beschluss hat der Rat die Verwaltung 
beauftragt, kurz- bis mittelfristig für bereits im Flä-
chennutzungsplan (FNP) dargestellte gewerbliche 
Bauflächen bzw. für das Sondergebiet Technol o-
giepark Bebauungsplanverfahren zur Ausweisung 
und Erschließung als Gewerbeflächen bzw. als 
Sondergebiet Technologiepark einzuleiten. Soweit 
erforderlich sind auch die liegenschaftlichen V o-
raussetzungen für eine Gewerbeflächen-
aktivierung zu schaffen.  
Für die langfristige Sicherung von Industrie- , Ge-
werbe- und Büromarktflächen sollen – über den 
Rahmen des Regionalplans Münsterland hinaus – 
innerhalb eines Suchraums im westlichen Stadt -
gebiet, entlang der Achse der Bundesautobahn 
A1, geeignete Flächen auf eine zukünftige Aktivi e-
rung hin geprüft werden.  
Mit dem GFK Münster ist das Anliegen der IHK 
ausreichend und langfristig berücksichtigt. 
Zu 2: Der Anregung wird be-
reits außerhalb des vorli e-
genden Bauleitplanverfahrens 
gefolgt. Ein Beschlussvo r-
schlag erübrigt sich somit.  
 
Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 7 von 7

V-0501-2017-Anlage-3-Begruendung

42644 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0501/2017 
Begründung  
zur 69. Änderung des Flächennutzungsplans der 
Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West  
im Stadtteil Gievenbeck  
im Bereich des Oxford-Quartiers (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / 
Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)  
Inhalt Seite 
1.  Planungsanlass und Planungsziele ....................................................................................................... 2 
2.  Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3 
2.1  Ziele der Raumordnung und Landesplanung ............................................................................. 3 
3.  Änderungsbereich .................................................................................................................................. 4 
4.  Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 4 
4.1  Wohnbauflächen ......................................................................................................................... 4 
4.2  Gemischte Bauflächen ............................................................................................................... 4 
4.3  Flächen für den Gemeinbedarf ................................................................................................... 5 
4.3.1  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr ............................ 5 
4.3.2  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kirche und kirchlichen 
Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen ........................................................................ 5 
4.3.3  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim ......................... 5 
4.3.4  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten ........................ 5 
4.3.5  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sozialen Zwecken dienende 
Gebäude und Einrichtungen ........................................................................................................ 5 
4.3.6  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kulturellen Zwecken 
dienende Gebäude und Einrichtungen ........................................................................................ 5 
4.3.7  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule .................................. 5 
4.4  Flächen für Ver- und Entsorgung ............................................................................................... 5 
4.4.1  Zweckbestimmung Mülldeponie / Abfall ............................................................................ 5 
4.4.2  Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken ...................................................................... 6 
5.  Grünflächen ........................................................................................................................................... 6 
5.1  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage ................................................................. 6 
5.2  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spielbereich A ............................................................ 6 
5.3  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Sportplatz.................................................................... 6 
6.  Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke ............................................................ 6 
6.1  Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen ...................................................................................... 6 
7.  Umweltbericht ........................................................................................................................................ 7 
7.1  Rahmen der Umweltprüfung ....................................................................................................... 7 
7.2  Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung ................................. 7 
7.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ....................................................... 8 
7.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................ 8 
7.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) ....................................................... 12 
7.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 12 
7.7  Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 12 
7.8  Zusammenfassung ................................................................................................................... 12 
  
Begründung / Seite 1 von 13

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers 
 
1.  Planungsanlass und Planungsziele  
Die militärische Nutzung der Oxford -Kaserne in Gievenbeck wurde mit dem Abzug der 
britischen Streitkräfte Ende 2013 aufgegeben. In Anbetracht des in Münster bereits seit vielen 
Jahren erfolgreich praktizierten Grundsatzes „Innenentwicklung v or Außenentwicklung“, des 
absehbar hohen Bedarfs an neuen Wohnungen und der positiven Erfahrungen mit der 
Konversion ehemals militärisch genutzter Flächen in den 1990er Jahren, soll auf dem ca. 26 ha 
großen Areal ein urbanes, vielfältig durchmischtes Stadt quartier entstehen. Unter 
weitgehendem Erhalt der denkmalgeschützten Gesamtanlage soll sich das zukünftige Quartier 
in den Stadtteil integrieren und einen wichtigen Beitrag zur Steigerung des Wohnraum -
angebotes in Münster leisten.  
Das ehem alige Kasernengelände steht im Eigentum des Bundes und wird durch die 
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet. Die Stadt Münster und die BImA 
haben 2012 eine Rahmenvereinbarung geschlossen, in der als Zielrichtung eine kooperative 
Entwicklung aller Konversionsliegenschaften ausgegeben wird.  
Am 27.06.2012 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Vorlage 
„Konversion von britischen Stationierungskräften genutzten Liegenschaften in Münster“ 
(V/0111/2012/1) ein städtebauliches Entwic klungskonzept für die Konversion der Oxford -
Kaserne in Gievenbeck aufzustellen.  
Im Rahmen eines dialogorientierten Planungsprozesses mit der Bürgerschaft wurden in einem 
ersten Schritt Leitbildvorstellungen für die zivile Nachnutzung des Kasernengeländes erarbeitet. 
Zur Weiterentwicklung des Leitbildes zu einem städtebaul ich-freiraumplanerischen 
Gesamtkonzept schloss sich ein städtebauliches Gutachterverfahren mit Beiträgen von sechs 
ausgewählten Planungsteams an. Die Fachjury kürte den Entwurf der ArGe Ox ford, bestehend 
aus den Berliner Büros „Kéré Architecture“, „Schultz -Granberg Städtebau + Architektur“ und 
„bbz Landschaftsarchitekten“  sowie Prof. Uhl, Siedlungswasserwirtschaft , einstimmig zum 
Sieger und empfahl den Beitrag als Grundlage für die künftige städtebauliche Entwicklung des 
Kasernenareals. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
(ASSVW) nahm den –  entsprechend den Juryempfehlungen –  überarbeiteten 
Wettbewerbsentwurf am 23.10.2014 zustimmend zur Kenntnis. Zusammengefasst sieht die 
Planung für das ca. 26 ha große, als Gesamtanlage denkmalgeschützte Areal, ein Stadtquartier 
mit ca.  1.200 Wohneinheiten vor.  Neben der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579: 
Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / 
Niedenstiege) ist auch die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.  
Die bisherigen Darstellungen im Flächennutzungsplan umfassen für das Plangebiet 
Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtungen, Gewerbegebiete 
sowie Grünflächen mit verschiedenen Zweckbestimmungen. Ziel der FNP -Änderung ist die 
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele zur 
Errichtung eines neuen Stadtquartiers und seine Integration in den Stadtteil.  
Die Einleitung der beiden vorgenannten planungs rechtlichen Verfahren erfolgte durch den 
Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie den Beschluss zur Aufstellung des 
Bebauungsplans Nr. 579 durch den Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung a m 16.03.2016. 
Beide Beschlüsse wurden im Amtsblatt Nr.  7 der Stadt Münster am 24.03.2016 öffentlich 
bekanntgemacht. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in Form einer 
Informationsveranstaltung am 07.04.2016 im Freiherr -vom-Stein-Gymnasium in Gievenbeck 
durchgeführt.  
Derzeit wird das Kasernengelände in Teilen vom Land NRW (Bezirksregierung Münster) unter 
Beteiligung der Stadt Münster als Erstaufnahmeeinrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen 
genutzt. Diese Nutzung soll im Laufe des Jahres 2018 beendet werden (vgl. Ratsvorlage 
Nr. V/0703/2016).  
Die Stadt Münster beabsichtigt, das Kasernengelände zu erwerben und durch eine zu 
gründende städtische Projektgesellschaft zu entwickeln.  
Begründung / Seite 2 von 13

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers 
 
Ehemaliges Offizierskasino (Roxeler Straße Nr. 349)  
Mit der Beendigung der militärischen Nutzung der Oxford -Kaserne endete auch die militärische 
Nutzung des ehemaligen Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße. Da auch dieses 
Grundstück im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf mit der 
Zweckbestimmung Militärische Einrichtung dargestellt ist, soll der FNP auch hier geändert 
werden.  
Hinweis zu § 1 a BauGB (Bodenschutzklausel)  
Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell ca. 305 .000 Einwohnern. Für das Jahr 2020 
prognostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres 
Einwohnerwachstum auf mindestens ca. 312.000 Einwohner. Dies führt – zusammen mit den 
sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen im Jahr und einem 
derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen1.  
Um die Inanspruchnahme bisher nicht baulich genut zter Freiflächen im Sinne des  
Bodenschutzgebotes des BauGB zu minimieren, hat der Rat der Stadt bereits festgelegt, dass 
mindestens die Hälfte der Neubauwohnungen im Innenbereich und damit auf Brachflächen, im 
Gebäudeleerstand und in Baulücken geschaffen werden sollen. Dieser Wert wurde in der 
Vergangenheit regelmäßig deutlich überschritten, indem konsequent insbesondere gewerbliche 
Brachflächen, militärische Konversionsflächen, aber auch bauliche 
Nachverdichtungsmöglichkeiten genutzt wurden. Trotz dieser intensiven und erfolgreichen 
Bemühungen reicht eine reine Innenentwicklung in Münster vor dem Hintergrund der zu 
berücksichtigenden Flächenbedarfe nicht aus, um den prognostizierten Einwohnern 
ausreichend Wohnraum zur Verfügung stellen zu können.  
Im Baulandprogramm 2016-2025 (vgl. Vorlage Nr. V/0153/2016) hat die Stadt Münster vor dem 
Hintergrund der Bedarfssituation und der der verbindlichen Bauleitplanung vorg ehenden 
Wohnbauflächenkonzeptionen in zeitlichen Priorisierungen festgelegt, welche weiteren 
Außenbereichsflächen – aber auch welche (innenliegenden) Brach-  und Konversionsflächen – 
für weitere Wohnbauzwecke zukünftig entwickelt werden sollen. Zur Kategorie der Brach- und 
Konversionsflächen gehört auch die aktuell in Rede stehende Planung „ 69. Änderung des FNP: 
Umnutzung der ehemaligen Oxford-Kaserne“.  
In der Abwägung zwischen den Belangen des Außenbereichsschutzes und den Belangen einer 
bedarfsgerechten Wohnraumversorgung für die Bevölkerung ist es vor dem Hintergrund der 
dargelegten Bedarfssituation nicht möglich, die Baulandentwicklung ausschließlich auf 
Innenbereichsflächen zu fokussieren. Bei der notwendigen Entwicklung von 
Außenbereichsflächen werden bereits möglichst nur Flächen in Anspruch genommen, die eine 
vergleichsweise geringere ökologische Wertigkeit besitzen. Die vorliegende Planung 
„69. Änderung des FNP: Umnutzung der ehem aligen Oxford-Kaserne“ entspricht daher in 
besonderer Weise den Anforderungen des §  1 a BauGB, mit Grund und Boden sparsam und 
schonend umzugehen.  
2.  Planungsrechtliche Situation  
2.1  Ziele der Raumordnung und Landesplanung  
Der geltende Regionalplan Münsterl and wurde am 16. 12.2013 vom Regionalrat Münster 
aufgestellt und am 27. 06.2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein- Westfalen bekannt 
gemacht. Seit dem 16. 02.2016 wird der Regionalplan durch den Sachlichen Teilplan Energie 
ergänzt.  
Im fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland wird der Änderungsbereich nördlich der 
Roxeler Straße überwiegend als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Teilflächen 
1  vgl. Kompendium zum Handlungskonzept Wohnen, Münster 2014 s owie das Baulandprogramm 2016- 2025 
(vgl. Vorlage V/0153/2016)  
Begründung / Seite 3 von 13

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers 
 
des Grünzugs „Grüner Finger“ im Norden sowie des Grünzugs entlang des Gievenbachs im 
Osten wie auch der Bereich südlich der Roxeler Straße werden als Allgemeiner Freiraum- und 
Agrarbereich dargestellt.  
Auf Anfrage der Stadt Münster vom 12.04.2016 bei der Bezirksregierung Münster mit der Bitte 
um Stellungnahme, ob die beabsichtigten Darstellungen der 69.  Änderung des 
Flächennutzungsplans mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind, hat die 
Bezirksregierung Münster mit Schreiben vom 20.05.2016 mitgeteilt, dass die Planung mit den 
Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist.  
Die Anfrage der Stadt  Münster vom 12.04.2016 bei der Bezirksregierung Münster umfasste 
noch nicht den Bereich des ehem aligen Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße. Zeitgleich 
zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und 
zur B egründung gem äß § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB )  wird die Stadt Münster daher eine 
erneute Anfrage gem äß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) an die Bezirksregierung Münster 
mit der Bitte um Stellungnahme richten, ob die beabsichtigten Darstellungen der 69.  Änderung 
des Flächennutzungsplans mit dem erweiterten Plangebiet mit den Zielen der Raumordnung 
vereinbar sind.  
3.  Änderungsbereich  
Der Änderungsbereich befindet sich am südlichen Ortsrand des Stadtteils Münster -Gievenbeck 
und erstreckt sich auf die ca. 26 ha große und Ende 2013 freigezogene Oxford-Kaserne und 
angrenzende Bereiche; inklusive der ergänzend in den Änderungs bereich aufgenommen Teile 
weist das Plangebiet eine Fläche von rd.  40,5 ha auf. Der Änderungsbereich liegt im 
Wesentlichen nördlich der Roxeler Straße und westlich der Straße Gievenbecker Reihe.  
Zur Bewältigung möglicher planerischer Konflikte, die sich aus der räumlichen Nähe zwischen 
den gewerblichen Nutzungen und der heranrückenden Wohnnutzung ergeben könnten, wird der 
Bereich westlich der Kasernenfläche bis zur Dieckmannstraße in den Änderungsbereich des 
Flächennutzungsplans bzw. in den Geltungsbereich des Bebauungsplans miteinbezogen. Auf 
der Ostseite wird der Änderungsbereich teilweise in den Grünzug des Gievenbachtals erweitert, 
um hier Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung vorsehen zu können.  Im Nordwesten grenzt 
das Gelände des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums an. Im Norden ragt der Änderungsbereich in 
die städtische Grünanlage „Grüner Finger“ hinein. Ein östlich  des Änderungsbereichs 
angrenzender und ca.  15 Meter breiter Grünstreifen trennt das Kasernenareal von der Straße 
Gievenbecker Reihe.  
Den südlichen Endpunkt der ehem aligen Kasernen-Anlage markiert das ehem alige 
Offizierskasino. Das ebenfalls in den 1930er  Jahren errichtete Kasernengebäude befindet sich 
südlich der Roxeler Straße, gegenüber de r Hauptzufahrt  der ehem aligen Kaserne, und ist 
Bestandteil des erweiterten Änderungsbereichs.  
4.  Änderungsinhalte  
4.1  Wohnbauflächen  
In Rahmen der 69.  Änderung des FNP wird die bisher dargestellte Fläche für den 
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung zu großen Teilen in 
Wohnbauflächen umgewidmet.  
4.2  Gemischte Bauflächen  
Im Änderungsbereich w erden die bislang als Gewerbegebiet e dargestellten Flächen des 
Gewerbegebiets „Bernings Kotten“ , das zwischen der westlichen Kasernenmauer und der 
Dieckmannstraße liegt, zu gemischten Bauflächen  umgewidmet. Ergänzend w ird eine 
gemischte Baufläche mittig im Westen des ehemaligen Kasernengeländes dargestellt.  
Begründung / Seite 4 von 13

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers 
 
4.3  Flächen für den Gemeinbedarf  
4.3.1  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr  
Der im Westen des Änderungsbereichs innerhalb des Gewerbegebiets „Bernings Kotten“  
angesiedelte und entsprechend durch Planzeichen gekennzeichnete Standort  des 
Feuerwehrgerätehauses des Löschzugs der freiwilligen Feuerwehr Gievenbeck  wird 
beibehalten. Der alte Feuerwehrstandort östlich der ehem aligen Kaserne an der Straße 
Gievenbecker Reihe dagegen wird aus dem Flächennutzungsplan entfernt.  
4.3.2  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kirche und kirchlichen 
Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen 
Im Übergang zur nördlichen Grünfläche ist  eine weitere Fläche für den Gemeinbedarf mit der 
Zweckbestimmung Kirche und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen 
dargestellt. Diese Gemeinbedarfsfläche ist für Einrichtungen der evangelischen Lukasgemeinde 
vorgesehen.  
4.3.3  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim  
In der Grünfläche im nördlichen Teil des Areals ist eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe 
vorgesehen. Entsprechend wird der Standort im Flächennutzungsplan als Fläche für 
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim dargestellt.  
4.3.4  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten  
Aufgrund der durch die beabsichtigte Quartiersentwicklung ausgelösten Mehrbedarfe soll en 
innerhalb der Wohnbauflächen bzw. gemischten Bauflächen drei Kindertagesstätten errichtet 
werden. Die Planzeichnung zur 69.  Änderung des FNP kennzeichnet diese Standort e mit dem 
entsprechenden Planzeichen Zweckbestimmung Kindergarten.  
4.3.5  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sozialen Zwecken 
dienende Gebäude und Einrichtungen  
Innerhalb der zentralen Fläche für Gemeinbedarf können auch soziale  Einrichtungen 
geschaffen werden. Die zentrale Fläche für den Gemeinbedarf wird daher mit dem Planzeichen 
Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen gekennzeichnet.  
4.3.6  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kulturellen Zwecken 
dienende Gebäude und Einrichtungen  
Innerhalb der zentralen Fläche für den Gemeinbedarf sind auch kul turellen Zwecken dienende 
Gebäude und Einrichtungen vorgesehen und diese ist deshalb mit dem entsprechenden 
Planzeichen gekennzeichnet.  
4.3.7  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule  
In der zentralen Gemeinbedarfsfläche ist eine Grundschule geplant  und mit dem 
entsprechenden Planzeichen gekennzeichnet. 
4.4  Flächen für Ver- und Entsorgung  
4.4.1  Zweckbestimmung Mülldeponie / Abfall  
Der von den Abfallwirtschaftsbet rieben Münster (AWM) im Gewerbegebiet „ Bernings Kotten “ 
betriebene Recyclinghof ist im wirksamen Flächennutzungsplan mit dem entsprechenden 
Planzeichen mit der Zweckbestimmung Mülldeponie / Abfall gekennzeichnet und wird 
beibehalten.  
Begründung / Seite 5 von 13

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers 
 
4.4.2  Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken  
Der auf der Ostseite in den Grünzug des Gievenbachtals erweiterte Änderungsbereich wurde 
und wird weiterhin als Grünfläche der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Ein hier bisher 
vorgesehener und entsprechend gekennzeichneter Standort für einen Spielbereich A 
(Spielplatz) nördlich der Roxeler Straße ist gemäß der Grünordnung Münster in dem 2012 
aktualisierten „Leitplan Spielflächen“ nicht mehr vorgesehen und wird entsprechend aus der 
Planzeichnung herausgenommen. Um hier Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung vorsehen 
zu können, w ird in der Grünf läche zusätzlich das Planzeichen Zweckbestimmung 
Regenrückhaltebecken dargestellt.  
5.  Grünflächen  
5.1  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage  
Alle im Änderungsbereich weiterhin dargestellten Grünflächen behalten auch weiterhin die 
Zweckbestimmung Parkanlage.  
Mit der Beendigung der militärischen Nutzung der Oxford -Kaserne endete auch die militäri sche 
Nutzung des ehemaligen Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße. Die Immobilie wurde 
zwischenzeitlich vom Universitätsklinikum Münster (UKM) erworben.  Das Universitätsklinikum 
wird das denkmalgeschützte Gebäude zu einem Seminar - und Gästehaus umbauen. Das 
betreffende Grundstück ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für den 
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung dargestellt. Im Rahmen der 
vorliegenden 69.  FNP-Änderung soll dieser Bereich –  entsprechend der umgebenden 
Darstellung im FNP –  zu einer Grünfläche mit de r Zweckbestimmung Parkanlage umgewidmet 
werden.  
5.2  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spielbereich A  
Die Darstellung eines Standorts mit der Zweckbestimmung für einen Spielbereich A (Spielplatz) 
in der Grünfläche westlich des Gievenbachs wurde aufgrund einer geänderten Zielsetzung 
zugunsten der Darstellung eines Standorts für ein Regenrückhaltebecken aufgehoben. In der 
nördlich im Ä nderungsbereich liegenden Grünfläche wird weiterhin eine Spielplatzanlage 
vorgesehen und durch das entsprechende Planzeichen dargestellt. 
5.3  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Sportplatz  
In der nördlichen Grünfläche bestehen bereits einige sportlichen Zwecken dienende 
Einrichtungen bzw. sind solche auch zukünftig vorgesehen. Diese sind aber insgesamt als 
untergeordnete Einrichtungen innerhalb der Parkanlage „Grüner Finger Gievenbeck“ 
anzusehen und können daher mit dem  entsprechenden Planzeichen Zweckbestimmung 
Sportplatz dargestellt werden.  
6.  Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke  
6.1  Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen  
Aufgrund der jahrzehntelangen militärischen Nutzung ist  der Boden der ehem aligen Kaserne 
z. T. erheblich kontaminiert.  
Inzwischen hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Rahmen einer 
Orientierenden Untersuchung (Phase II  a) kontaminationsverdächtige Flächen  (KVF) auf dem 
ehemaligen Kasernengrundstück auf mögliche Gefährdungspotenziale untersuchen lassen. Bei 
den Untersuchungen hat sich bei einer Vielzahl der kontaminationsverdächtigen Flächen dieser 
Verdacht nicht bestätigt. Vor diesem Hintergrund hat die BI mA im Rahmen der frühzeitigen 
Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem äß § 4 (1) BauGB 
zum Vorentwurf der 69 . Änderung des FNP angeregt, die Flächen, bei denen sich ein 
Begründung / Seite 6 von 13

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers 
 
Kontaminationsverdacht bei der Orientierenden Untersuchung (Phase II  a) nicht bestätigt hat, 
im Flächennutzungsplan auch nicht als Altlastenverdachtsflächen zu kennzeichnen.  
Gemäß einer Abstimmung mit der Umweltbehörde aus dem Jahr 2009 sollen sanierte, ehe-
malige Altlasten-/ Verdachtsflächen aus folgenden Gründen nicht mehr im FNP gekennzeichnet 
werden:  
• Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen werden die Sanierungsziele so definiert, dass 
nach Abschluss der Maßnahmen keine erheblichen umweltgefährdenden Stoffe mehr im 
Boden vorhanden sind.  
• Auch sanierte A ltlasten verbleiben nachrichtlich im Altlasten -/Verdachtsflächen-(ALV)-
Kataster und werden weiterhin in der Altlastenkarte g eführt. Dadurch bleibt die 
Warnfunktion für zukünftig geplante Baumaßnahmen bzw. Nutzungsänderungen erhalten. 
Eine zusätzliche Warnfunktion im FNP ist entbehrlich.  
Die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse decken nur einen Teil der insgesamt 
erforderlichen Untersuchungen ab . Ein Gutachten zur Gefährdungseinschätzung der 
Bodenverunreinigungen im Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen liegt noch nicht vor. Damit 
liegen insgesamt nicht die Voraussetzungen vor, schon jetzt für einzelne Flächen eine 
Rücknahme der Kennzeichnung als Altlastenverdachtsfläche im FNP vorzunehmen. Aus 
diesem Grund ist im FNP weiterhin das gesamte Kasernengelände als Altlastenverdachtsfläche 
gekennzeichnet.  
Die Altlastensanierung soll durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert werden.  
7.  Umweltbericht  
7.1  Rahmen der Umweltprüfung  
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 
Abs. 4 und § 2 a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worden. Umfang und 
Detaillierungsgrad für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene des 
Flächennutzungsplans.  
7.2  Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung  
Die 69. Änderung verfolgt im Kern das Ziel, das ca. 26 ha große Gelände der ehemaligen 
Oxford-Kaserne einer Wohnbaunutzung (ca. 1.200 Wohneinheiten) sowie begleitender 
Infrastruktureinrichtungen zuzuführen. Die bisherige Darstellung als Fläche für den 
Gemeinbedarf (Militärische Einrichtung)  wird abgelöst durch Darstellungen als 
Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen und verschiedene Flächen für den Gemeinbedarf. Der 
nördliche Teil des Kasernengeländes im Übergang zum „Grünen Finger“ wird als Grünfläche 
dargestellt. Das Gesamtgelände der Kaserne wird zudem aufgrund der militärischen 
Vornutzung als Altlasten-/ Verdachtsfläche gekennzeichnet.  
Mit der Beendigung der militärischen Nutzung der Oxford -Kaserne endete auch die militärische 
Nutzung des ehemaligen Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße. Das betreffende 
Grundstück ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf mit der 
Zweckbestimmung Militärische Einrichtung  dargestellt und soll – entsprechend der 
umgebenden Darstellung im FNP –  zu einer Grünfläche mit den Zweckbestimmungen 
Parkanlage und Friedhof umgewidmet werden.  
Der Änderungsbereich umfasst zusätzlich die gewerblichen Flächen an der Straße Bernings 
Kotten, die zuk ünftig in Gänze als Gemischte Bauflächen  dargestellt werden. Zur Realisierung 
der notwendigen Regenrückhaltung erfolgt ergänzend eine Darstellung eines 
Regenrückhaltebeckens im Gievenbachtal.  
Begründung / Seite 7 von 13

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers 
 
7.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  
Der Änderungsbereich ist i m fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland überwiegend als 
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.  Teilflächen des Grünzugs „Grüner Finger“ im 
Norden sowie des Grünzugs entlang des Gievenbachs im Osten wie auch der Bereich südlich 
der Roxeler Straße werden als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich dargestellt.  
Der Landschaftsplan 3 (Roxeler Riedel , LP 3) umfasst Teilflächen des Änderungsgebietes im 
Norden („Grüner Finger“) und im Osten (Gievenbachtal). Im Süden, südlich der Roxeler Straße, 
umschließt der Geltungsbereich des LP  3 den Änderungsbereich (Grundstück des ehemaligen 
Offizierskasinos). Die Flächen haben das Entwicklungsziel „Erhaltung und Entwicklung einer mit 
naturnahen Lebensräumen ausgestatteten Landschaft sowie Sicherung der Freiraumfunktion.“  
Die dargestellten Entwicklungsziele für die Landschaft sind bei allen behördlichen Maßnahmen 
nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen (vgl. § 22 LNatSchG NRW).  
Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem 
Bundesimmissionsschutzgesetz (Trennungsgrundsatz nach § 50 BImSchG ), dem 
Bundesbodenschutzgesetz (Altlasten-/ Verdachtsflächen), dem Baugesetzbuch in Verbindung 
mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Hinblick auf Eingriffe in Natur und 
Landschaft sowie dem Artenschutz (BNatSchG). 
7.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose  
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen sind im 
Umweltbericht zu beschreiben und zu bewer ten. Sofern die Umweltprüfung im Hinblick auf die 
zu betrachtenden Schutzgüter keine oder nur eine geringe Erheblichkeit der Planung ergeben 
hat, wird auf eine vertiefte Beschreibung bzw. Wirkungsprognose verzichtet (vgl. Tabelle 1). 
Belange mit erheblicher Bedeutung werden im Folgenden detaillierter erläutert.  
Tabelle 1: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung   
Umweltbelang Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation 
Prognose der 
Umweltauswirkungen 
Bewertung * 
Mensch / 
menschliche 
Gesundheit  
 
- Aktuell in Teilen als 
Flüchtlingsunterkunft 
genutzte Teilbereiche der 
Kaserne  
- z. T. brach liegende 
Kasernenareale  
- Lockere Wohnbebauung 
entlang der Gievenbecker 
Reihe (östlich angrenzend)  
- Schulstandort westlich 
angrenzend  
- Gewerbeflächen westlich 
angrenzend  
- Sport- und 
Freizeiteinrichtungen im 
Bereich des Grünen 
Fingers im Norden  
- Erhöhung der Quell- und 
Zielverkehre mit Auswirkungen 
auf das angrenzende 
Straßennetz  
- Verkehrslärmimmissionen, u.a. 
von der Roxeler Straße  
- Gewerbelärm von benachbarten 
Betrieben  
- ggf. Sportlärm  
/ 
Tiere / Pflanzen / 
biologische Vielfalt  
 
- Ehemals intensiv gepflegte 
Freiflächen im Bereich der 
Kasernenanlagen  
- Rund 400 erfasste Bäume 
- z. T. Brachflächen mit 
ruderalem bzw. 
heckenartigem 
Gehölzaufwuchs  
- Verlust der Biotopfunktion 
(Brachen)  
- Vertiefte Artenschutzprüfung 
erfolgt im weiteren Verfahren  
- Keine erwarteten 
Beeinträchtigungen auf 
geschütztes Biotop durch Lage 
innerhalb einer öffentlichen 
/ 
Begründung / Seite 8 von 13

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers 
 
Umweltbelang Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation 
Prognose der 
Umweltauswirkungen 
Bewertung * 
- Ackerflächen und Wiesen-/ 
Gehölzbrachen im 
Gievenbachtal  
- Gesetzlich geschütztes 
Biotop nach § 42 
LNatSchG NRW (GB-4011-
148)  
- Kein Hinweis auf 
Vorkommen 
verfahrenskritischer Tier- 
und Pflanzenarten  
Grünfläche  
- Gebiete von gemeinschaftlicher 
Bedeutung (FFH-Gebiete) oder 
europäische Vogelschutz-gebiete 
werden nicht berührt  
Boden  
 
- Schutzwürdige Böden 
(Plaggenesch) im 
südöstlichen Teil des 
Kasernengeländes sowie in 
Teilen des Gievenbachtals; 
anthropogene Überformung 
ist zu erwarten  
- Bereits erfolgte anthropogene 
Überformung mindert Eingriff in 
schutzwürdigen Boden  
- Der Neuversiegelung von 
Teilflächen steht die geringere 
Dichte der Wohnbauflächen im 
Vergleich zur militärischen Vor-
nutzung (Entsiegelung) 
gegenüber  
- Freiraumschonung durch 
Maßnahme der Innenentwicklung  
 
- Altlasten-/ 
Verdachtsflächen im 
gesamten Bereich der 
ehemaligen Kaserne  
- Für die Altlasten-/ 
Verdachtsflächen erfolgt im 
weiteren Verfahren eine 
Gefährdungsabschätzung  
 
Wasser  
 
- Gievenbach einschließlich 
Überschwemmungsgebiet  
- Naturnaher Teich zwischen 
Kaserne und Schulgelände  
- Verbesserung des 
Abflussverhaltens vom 
Kasernengelände  
_ 
Klima / Luft  
 
- Klimatop der stark 
verdichteten 
Siedlungsbereiche gem. 
Klimaanalyse Münster  
- Kaltluftleitbahn 
Kinderbachtal  
- geringe Luftbelastung  
- Minimierung der Versiegelung 
angestrebt  
- keine nennenswerten 
Änderungen / Auswirkungen auf 
Kaltluftleitbahn  
_ 
Klimaschutz / 
Klimawandel  
 
- Energetisch veraltete 
Gebäudesubstanz  
- Energetische Optimierung  
- Vorsorge vor Klimawandel, u. a. 
durch Regenwassermanagement  
_ 
Landschaft  
 
- In sich abgeschlossenes 
Kasernenareal, z. T. mit 
prägender Außenmauer 
zum Landschaftsraum  
- Teilweise Bestandteil des 
Landschaftsplans 3 
„Roxeler Riedel“  
- Geringfügige Veränderungen in 
der äußeren Gestalt zum 
Landschaftsraum sind zu 
erwarten  
- Keine auf den Landschaftsplan 
rückwirkenden Auswirkungen 
durch Verbleib der öffentlichen 
Grünflächen  
 
Begründung / Seite 9 von 13

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers 
 
Umweltbelang Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation 
Prognose der 
Umweltauswirkungen 
Bewertung * 
Sach- und 
Kulturgüter  
 
- Denkmal Oxfordkaserne  - Überplanung des 
Kasernengeländes führt 
voraussichtlich zu Eingriffen in 
die Denkmalsubstanz. Ein 
sorgsamer Umgang mit dem 
Denkmal ist z. B. durch die 
geplante Erhaltung der zentralen 
Gebäudesubstanz vorgesehen  
 
Wechselwirkungen  
 
- Hohe Versiegelung wirkt 
nachteilig auf 
Wasserhaushalt und Klima  
- Durch Siedlungsumbau werden 
Minimierung der Versiegelung, 
Versickerung von 
Niederschlagwasser und 
Verbesserung des Kleinklimas 
ermöglicht  
_ 
* Bewertung:  
 sehr erheblich /  erheblich /  wenig erheblich / – nicht erheblich (ggf. positiv)  
Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit  
Das geplante Wohngebiet ist Lärmimmissionen durch den Verkehrslärm der Roxeler Straße, 
aber auch von der internen Erschließungsstraße ausgesetzt. Ebenso sind mögliche gewerbliche 
Lärmimmissionen im Umfeld des Kasernengeländes in den Blick zu nehmen. Auf der Basis der 
bestehenden und prognostizierten Verkehrsbelastungen sowie durch den geplanten Abstand 
der Wohnbebauung ergeben sich keine Hinweise, dass es zu erheblichen Lärmkonflik ten 
kommen könnte, die nicht im Zuge des weiteren Bauleitplan verfahrens vermieden b zw. 
minimiert werden könnten. Zur Minimierung möglicher Konflikte zwischen der vorhandenen 
Gewerbenutzung und der heranrückenden Wohnbaunutzung wird eine Änderung der 
Darstellung von einem Gewerbegebiet zu einer  Gemischten Baufläche vorgesehen. Die 
konkreten Anforderungen an den Lärmschutz werden im Zuge eines Schalltechnischen 
Gutachtens zum Bebauungsplan ermittelt.  
Schutzgüter Tiere / Pflanzen, Biologische Vielfalt  
Das Ge biet der Oxfordkaserne ist gekennzeichnet durch größere Freiflächen im Umfeld der 
ehemaligen Kasernennutzung. Hier überwiegt eine Rasen- bzw. Wiesennutzung mit zahlreichen 
Einzelbäumen. In den Randbereichen der ehemaligen Sportanlagen befinden sich 
Heckenstrukturen. Im Gievenbachtal erstreckt sich die Planänderung überwiegend auf 
Ackerflächen.  
Durch die Überplanung sind z.  T. erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten. 
Dem gegenüber stehen auch Entsiegelungsmaßnahmen im Bereich größerer versi egelter 
Flächen.  
Für das bereits baulich genutzte Kasernengelände ist eine planungsrechtliche Einstufung nach 
§ 34 BauGB (Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) gegeben. Ein 
Ausgleich für mögliche Eingriffe ist insofern nicht erforderl ich, da die Eingriffe bereits vor der 
planerischen Entscheidung erfolgt sind bzw.  zulässig waren (§ 1 a BauGB). In Bereichen mit 
vorhandenen Bebauungsplänen erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung eine 
konkrete Bilanzierung etwaiger Eingriffe. Dabei wird die neue Planung dem bislang geltenden 
Planungsstand gegenübergestellt. Von einem erheblichen Ausgleichsbedarf ist zurzeit 
absehbar nicht auszugehen.  
Begründung / Seite 10 von 13

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers 
 
Artenschutz  
Hinsichtlich der erforderlichen Prüfung des Artenschutzes liegen aus den laufenden 
Untersuchungen zur Artenschutzprüfung für den Bebauungsplan sowie aus den Daten der 
Umweltverwaltung keine Erkenntnisse über das Vorkommen von Arten vor, die der Änderung 
des Flächennutzungsplans grundsätzlich entgegenstehen könnten. Vereinzelt wurden 
planungsrelevante Arten nachgewiesen. Verfahrenskritische Arten sind nicht zu erwarten.  
Im weiteren Planverfahren erfolgt eine vertiefte Artenschutzprüfung, durch die ggf. erforderliche 
Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen für planungsrelevante Arten identifiziert werden 
können.  
Schutzgut Boden  
Im Änderungsbereich des Flächennutzungsplans befinden sich die Altlasten-/ Verdachtsflächen 
Nr. 544 A, 544 B und 518 F.  
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat im Rahmen einer Orientierenden 
Untersuchung kontaminationsverdächtige Flächen (KVF) auf dem ehemaligen 
Kasernengrundstück auf mögliche Gefährdungspotenziale untersuchen lassen (vgl. Kapitel 6.1). 
Die Orientierenden Untersuchungen ergaben für verschiedene Schadstoffe Belastungen 
oberhalb von Prüfwerten. Bei den Untersuchungen hat sich bei einer Vielzahl der 
kontaminationsverdächtigen Flächen dieser Verdacht nicht bestätigt. Ein Gutachten zur 
Gefährdungseinschätzung der Bodenverunreinigungen im Hinblick auf die zukünftigen 
Nutzungen aber liegt nicht vor. Die vorliegende Orientierende Untersuchung erfüllt nicht die 
Anforderungen an ein Gutachten zur Gefährdungseinschätzung der Bodenverunreinigungen im 
Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen. Aus diesem Grund ist in der Planzeichnung zur 
69. FNP-Änderung das gesamte Kasernengelände als Altlasten- / Verdachtsfläche 
gekennzeichnet.  
Mit Blick auf die zukünftige Nutzung des Geländes erfolgt im Rahmen der Bebauungsplanung 
eine vertiefte Betrachtung der Altlastensituation.  
Durch die Konversion des Kasernengeländes erfolgt im Sinne des Bodenschutzes eine  
wirksame Maßnahme der Innenentwicklung, die einerseits neue Flächeninanspruchnahmen im 
Außenbereich begrenzt und andererseits der Entsiegelung hochversiegelter Bereiche dient. Im 
Sine der Bodenschutzklausel des § 1 a BauGB ist daher die Planung sehr effizient.  
Das Gelände der Oxfordkaserne weist gemäß den Kar tierungen des Geologischen Dienstes 
NRW im südöstl ichen Bereich schutzwürdige Böden (Plaggenesche) auf. Der kulturhistorisch 
bedeutsame Plaggenesch dürfte durch die langjährige intensive Kasernennutzung jedoch 
soweit überformt sein, z.  B. durch Geländeauf trag und -abtrag, dass der schutzwürdige 
Charakter hier nicht mehr erhalten ist. Im Gievenbachtal sind hingegen noch entsprechende 
Vorkommen möglich. Von einer maßgeblichen Beeinträchtigung ist insgesamt nicht 
auszugehen.  
Schutzgut Landschaft  
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst in Teilbereichen im Norden („Grüner 
Finger“) und im Osten (Gievenbachtal) Flächen, die im Geltungsbereich des Landschaftsplans 3 
(Roxeler Riedel) liegen. Die Flächen haben folgendes Entwicklungsziel: „Erhaltung und 
Entwicklung einer mit naturnahen Lebensräumen aus gestatteten Landschaft sowie Sicherung 
der Freiraumfunktion.“ Die Flächen werden auch nach der Änderung des Flächennutzungsplans 
als Grünflächen dargestellt. In geringem Maße verändern sich dabei die Zweckbestimmungen. 
Darüber hinaus soll im Bereich des Gi evenbachtals ein Regenrückhaltebecken realisiert 
werden. Die Planung steht nicht im Widerspruch zu den Zielen der Landschaftsplanung. Eine 
Änderung ist daher nicht erforderlich.  
Begründung / Seite 11 von 13

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers 
 
Schutzgüter Sach- und Kulturgüter  
Das Gelände der ehemaligen Oxfordkaserne ist mit ihren innerhalb der Einfriedung befindlichen 
Gebäuden, Anlagen und der Einfriedung selbst  in die Denkmalliste der Stadt Münster 
eingetragen worden. Beseitigungen, Veränderungen und Nutzungsänderungen bedürfen der 
Zustimmung der zuständigen Denkmalbehörde. Im Rahmen der bisherigen Planungen bzw. i m 
Wettbewerbsverfahren wurde die Sicherung weiter Bestandteile der historischen Substanz 
vorgesehen. Die konkreten Auswirkungen auf das Denkmal sind im Zuge des weiteren 
Planverfahrens bzw. der Planumsetzung zu beurteilen.  
7.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante)  
Die gegenwärtige Darstellung im Flächennutzungsplan entspricht nach Aufgabe der 
militärischen Nutzung nicht mehr der aktuellen Nutzung. Ohne  eine entsprechende Änderung 
des Flächennutzungsplans ist die gewünschte Wohnbauentwicklung in Art und Umfang an 
diesem Standort nicht realisierbar. Bis auf weiteres  ist zumindest auf Teilflächen von  einer 
Nutzung für Flüchtlingsunterkünfte auszugehen.  
7.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
Anderweitige Planungsmöglichkeiten, die im Rahmen dieser Umweltprüfung in Betracht 
gezogen werden müssten, drängen sich nicht auf.  
7.7  Überwachung (Monitoring)  
Auf der Ebene des Flächennutzungsplans sind keine speziellen Monitoring- Maßnahmen 
vorgesehen bzw. erforderlich. Im weiteren Planverfahren sind ggf. Maßnahmen zum Monitoring 
zu ergreifen. Im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht unterrichten die zuständigen Behörden die 
Stadt Münster, sofern sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Baulei tplans 
Erkenntnisse über erheblich nachteilige Umweltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs.  3 
BauGB).  
Die Stadt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster 
kontinuierlich die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet von Münster. Mittels 
geeigneter Indikatoren kann die Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen 
Umweltstandards nachvollzogen werden. Die Umweltdaten Münster dienen damit in Münster 
einem gesamtstädtischen Monitoring der Umweltentwicklungen.  
7.8  Zusammenfassung  
Durch die 69. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans im Stadtteil Gievenbeck 
werden die planerischen Voraussetzungen zur Umnutzung des ca. 26 ha großen Areals der 
ehemaligen Oxfordkaserne für eine Wohnnutzung geschaffen. In diesem Zuge wird auch die 
begleitende Infrastruktur planerisch vorbereitet.  
Die Planung schont durch die Wiedernutzung der militärisch vorgenutzten Flächen in 
erheblichem Maße Freiflächen bzw. die natürlichen Ressourcen.  Zu berücksichtigende 
Umweltfolgen ergeben sich im Hinblick auf mögliche Eingriffe in Natur und Landschaft. Belange 
des Artenschutzes stehen der Änderung nicht entgegen. Zudem sind potenzielle Auswirkungen 
durch Lärmimmissionen und die vorhandenen  Altlasten-/ Verdachtsflächen in den Blick zu 
nehmen. Als bedeutender Belang ist auch die unter Denkmalschutz stehende Kaserne zu 
würdigen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) werden durch 
entsprechende Gutachten die Rahmenbedingungen ermittelt, um erheblich nachteilige 
Umweltauswirkungen zu vermeiden oder auszugleichen.  
 
 
 
Begründung / Seite 12 von 13

69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des Oxford-Quartiers 
 
 
Diese Begründung dient gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) als 
Anlage zu der durch den Rat der Stadt Münster am __________ 
abschließend beschlossenen 69. Änderung des Flächennutzungsplans 
der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster -West im Stadtteil Gievenbeck 
im Bereich des Oxford -Quartiers ( Roxeler Straße / Dieckmannstraße  / 
Gievenbecker Reihe / Niedenstiege).  
Münster, den __________ 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
 
Begründung / Seite 13 von 13

Beschlussvorlage

6275 Zeichen

V/0501/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West, im 
Stadtteil Gievenbeck im Bereich des Oxford-Quartiers (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / 
Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
1. Beschluss über die Stellungnahmen  
2. Abschließender Beschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.06.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
06.07.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
12.07.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der 69.  Änderung des Flächennutzungs-
plans (FNP) der Stadt Münster im Stadtbe zirk Münster-West, im Stadtteil Gievenbeck im B e-
reich des Oxford -Quartiers (Roxeler Straße  / Dieckmannstraße  / Gievenbecker Reihe  / 
Niedenstiege) wird wie folgt Beschluss gefasst:  
 
1.1 Der Entwurf 69. FNP-Änderung wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:  
 
1.1.1 Die Abgrenzung der Wohnbaufläche wird im nordwestlichen Bereich an die im B e-
bauungsplan Nr. 579 geplante Abgrenzung angepasst (Anlage 2, Seite 4).  
 
1.1.2 Die Darstellung von Kindergarten-Standorten wird an die im Bebauungsplan Nr. 579 
geplanten Festsetzungen angepasst (Anlage 2, Seite 4).  
 
1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereina nder 
wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf der 69.  FNP-Änderung nicht g e-
folgt: 
 
1.2.1 Der Anregung, den Geltungsbereich nicht in den Grünzug des Gievenbachtals zu 
erweitern (Anlage 2, Seite 1).  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0501/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit /  
Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 11 / 492 61 94 
E-Mail: 
Krause-Kaemereit@stadt-
muenster.de  
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.06.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0501/2017 
1.2.2 Der Anregung, den Bereich des geplanten Kirchenzentrums nicht als Fläche für den 
Gemeinbedarf, sondern als gemischte Baufläche darzustellen (Anlage  2, Seiten  2 
und 4).  
 
1.2.3 Der Anregung, für einzelne Flächen eine Rücknahme der Kennzeichnung als Altlas-
tenverdachtsfläche im FNP vorzunehmen (Anlage 2, Seiten 2 und 4).  
 
1.2.4 Der Anregung, die Einleitungsrechte, die Brückenrechte sowie die Wege -/ Nu t-
zungsrechte der Eingeberin zur Potstiege und Niedenstiege zu berücksichtigen (An-
lage 2, Seite 3).  
 
1.2.5 Den Bedenken gegenüber der Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbesti m-
mung Parkanlage im Bereich des Grünzugs entlang des Gievenbachs (Anlage  2, 
Seite 3).  
 
1.2.6 Den Bedenken gegenüber der Darstellung „Gemischte Baufläche“ im Bereich der 
Straße Bernings Kotten (Anlage 2, Seite 5) 
 
2. Der geänderte Entwurf der 69.  FNP-Änderung wird gemäß §  2 Baugesetzbuch (BauGB) a b-
schließend beschlossen. Die Begründung zur FNP-Änderung wird ebenfalls beschlossen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Durch die FNP-Änderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten.  
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: Der Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern, wurde vom Rat der Stadt Münster am 
16.03.2016 zusammen mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.  579 für 
das Oxford-Quartier gefasst (Vorlage Nr.  V/0087/2016). Der Änderungsbeschluss wurde vom 
Rat am 22.02.2017 um den Bereich des ehemaligen Offizierskasinos südlich der Roxeler 
Straße erweitert (V/1143/2016).  
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ge mäß §  3 (1) BauGB fand am 07.04.2016 in 
Gievenbeck in Form einer Bürgeranhörung statt. Vorgestellt wurden sowohl die Inhalte des 
Vorentwurfs zur 69.  FNP-Änderung als auch des städtebaulichen Entwurfs als Grundlage für 
den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 579: Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / 
Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege).  
Die während der Bürgeranhörung seitens der Bürgerinnen und Bürger vorgetragenen Fragen 
bzw. Anregungen wurden während der Veranstaltung entweder absc hließend beantwortet  
oder sie wurden während des weiteren Planungsverfahrens zur 69.  FNP-Änderung geprüft 
bzw. werden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr.  579 geprüft und ggf. in die 
Abwägung eingestellt. Insgesamt bezogen sich die Anregungen dabei fast ausschließlich auf 
die Konkretisierungs- bzw. Regelungsebene des Bebauungsplans, weshalb diesbezogen ke i-
ne Abwägungsvorschläge für die 69.  FNP-Änderung mit der vorliegenden Vorlage vorgelegt 
werden. Da in der Niederschrift der Bürgeranhörung ein e vollständige Unterscheidung zw i-
schen den Belangen der Flächennutzungsplanänderung und denen der Aufstellung des B e-
bauungsplans nicht vorgenommen wurde, wird die vollständige Niederschrift als Anlage  1 die-
ser Vorlage beigefügt.  
 
Die frühzeitige Beteiligu ng der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 
§ 4 (1) BauGB wurde vom 12.04. bis zum 12.05.2016 durchgeführt.  
 
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß §  3 (2) BauGB erfolgte vom 10.04. bis 
zum 10.05.2017. Die Beteiligung der Beh örden und sonstigen Träger öffentlicher Belange g e-
mäß § 4 (2) BauGB wurde parallel hierzu durchgeführt.

- 3 - 
V/0501/2017 
 
Die zu den Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen sind in Anlage  2 dargestellt. Über 
sie soll entsprechend den Beschlussvorschlägen 1.1.1 bis 1.2.6 Beschluss gefasst werden.  
 
Zu 2.:  Durch die gemäß den Beschlussvorschlägen 1.1.1 und 1.1.2 vorgesehenen geringfügigen 
Änderungen der Planzeichnung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Von de n 
Änderungen sind – außer der Grundstückseigentümerin – ansonsten weder die Öffentlichkeit 
noch Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange betroffen. Die Zustimmung der E i-
gentümerin gem äß § 4a (3) Satz  4 BauGB kann vorausgesetzt werden, da Anregerin und 
Grundeigentümerin identisch sind. Eine erne ute Offenlegung ist daher nicht erforderlich . Also 
kann der abschließende Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans gefasst werden.  
 
 
i. V.  
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
1. Niederschrift der Bürgeranhörung  
2. Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 
3. Begründung zur FNP-Änderung 
4. Planzeichnung

Beratungsverlauf (4)

29.06.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.07.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 38.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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12.07.2017 Rat
TOP 42.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Orte (8)

  • Roxeler Straße
  • Dieckmannstraße
  • Arnheimweg
  • Gievenbecker Reihe
  • Bernings Kotten
  • Niedenstiege
  • Potstiege
  • Domplatz

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Details

Aktenzeichen
V/0501/2017
Typ
Vorlagen
Datum
01.06.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37