V/0501/2017
69. Änderung FNP - Beschluss über die Stellungnahmen - Abschließender Beschluss
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V-0501-2017-Anlage-4-Planzeichnung
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r:J Änderungsbereich D 0 0 0 - Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Gewerbegebiet Flächen für den Gemein bedarf m Feuerwehr IJI Kirche m Jugendheim m Kindergarten c:::::I Sozialer Zweck D Kultureller Zweck D • Eli Schule :;:;:;:;:;:;:;:;:;:;:;:;:;:;:;:;:;:;:; E!I Militärische Einrichtung :;:::::::::::::::::::::::::::::::::::: Flächen für Ver- und Entsorgung 0 Mülldeponie I Abfall e Regenrückhaltebecken Grünflächen D Parkanlage []] Spielbereich A Q Sportplatz Sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraßen Altlast-/ Verdachtsfläche < 1 ha Altlast-/ Verdachtsfläche > 1 ha N ~ M. 1:15.000 1111111 MÜNSTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Plan zur 69. Änderung des Flächennutzungsplans "Oxford-Quartier" Stand: 24.05.2017 Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0501/2017
V-0501-2017-Anlage-1-Buergeranhoerung
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Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 1 von 5 N i e d e r s c h r i f t über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier (Roxeler Stra- ße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk West im Stadtteil Gievenbeck im Bereich des Oxford-Quartiers (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stadtbezirk: Münster - West Anlass: Aufstellung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 579: Gieven- beck - Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk West im Stadtteil Gievenbeck im Bereich des Oxford-Quartiers (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gie- venbecker Reihe / Niedenstiege) Zeit: 07.04.2016, 18:30 Uhr Ort: Aula des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums, Diekmannstraße 141, Münster Teilnehmer: ca. 250 Bürgerinnen und Bürger Leitung der Bürgeranhörung: Herr Bezirksbürgermeister Brinktrine Vertreter der Verwaltung: Herr Oberbürgermeister Lewe, Herr Stadtdirektor Schultheiß, Herr Thielen, Herr Schowe, Herr Kurz, Herr Franke, Frau Janssen, Herr Jaskowiak, Herr Leifken Vertreter der Arge Oxford: Herr Prof. Schultz-Granberg, Frau Pavel, Herr Herrmann, Herr Prof. Uhl Vertreter der BImA: Herr Stake, Herr Stephan Eröffnung Herr Brinktrine begrüßt die Bürgerinnen und Bürger, die Vertreter der Verwaltung, der Arge Oxford sowie Vertreter der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die letzte Bürgerinformation zur Entwicklung der Oxford-Kaserne fand im November 2014 statt. Mit der Bezeichnung dieser Veranstaltung als „frühzei- tige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) “ wird nun deutlich, dass der in- formelle Charakter der bisherigen Beteiligung verlassen wurde und hiermit das formelle Verfahren für die Bürgerschaft beginnt. Herr Brinktrine ruft die Bürgerinnen und Bürger auch in diesen kommenden Verfa h- rensschritten zu einer aktiven Teilnahme auf. Auf die Befragung durch das Institut für Geoinformatik (Uni- versität Münster) am Rande dieser Veranstaltung zum Zwecke einer wissenschaftlichen Arbeit weist Herr Brinktrine hin. Ferner informiert er über den geplanten Ablauf der Veranstaltung. Herr Oberbürgermeister Lewe begrüßt die Bürgerinnen und Bürger und weist darauf hin, dass das bish e- rige Ergebnis der städtebaulichen Planung ohne die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der umfangre i- chen Beteiligungsschritte nicht möglich gewesen wäre. Hiermit wurde ein Rahmen geschaffen, der über das Bebauungsplanverfahren nun gesichert werden muss. Die Regelungen des Bebauungsplans werden Verbindlichkeit schaffen. Eine Belebung der Oxford-Kaserne hat mittlerweile durch die Flüchtlingsunte r- bringungen stattgefunden. Dies ist sehr zu begrüßen. Neben dieser Nutzung, deren Dauer niemand a b- schätzen kann, hat die Verwaltung das Ziel, erste Entwicklungsabschnitte für Wohnungen aller Art gem. den Zielen der Partizipationsprozesse ab dem Jahr 2018 bereit zu stellen. Auch Herr Oberbürgermeister Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0501/2017 Gievenbeck - Oxford-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 2 von 5 Lewe ruft zu einer weiteren engagierten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Bebauungsplanve r- fahren auf. Vorstellung der Planungen Erläuterungen der Arge Oxford: Herr Prof. Schul tz-Granberg stellt das Team der Arge Oxford (Frau Pavel von Kéré Architecture, Herr Herrmann von bbz-Landschaftsarchitekten und Herr Prof. Uhl für die Regenwasserbewirtschaftung) vor und erläutert anschließend den erreichten Planungsstand. In den letzten 1 ¼ Jahren wurde das städtebauliche Strukturkonzept weiter qualifiziert. Auch wenn sich das jetzige Ergebnis oberflächlich betrachtet nicht wesentlich unterscheidet zum Verfahrensstand von 2014, konnten doch in Abstimmung mit den Fachämtern wesentliche Zielaussagen und Details konkret i- siert werden. Der jetzige Entwurfsstand mit Stand vom 30.11.2015 zeichnet sich durch folgende Aspekte aus: Die Flächennutzungen und Flächenausweisung nach öffentlichem / privatem Eigentum konnten konkret i- siert werden. Nutzungseinheiten und Gemeinschaften wurden identifiziert. Diese ermöglichen eine flexi b- le und abschnittsweise Entwicklung. Strukturell begründete Verdichtungen in Teilbereichen ermöglichen eine Erhöhung der Wohneinheiten von ca. 950 auf ca. 1.100 Wohneinheiten. Das Erschließungssystem wurde konkretisiert. Die zentrale Erschließung erfolgt über die zentrale Achse von der Roxeler Straße zum Arnheimweg / Gievenbecker Reihe. Vom Bernings Kotten erfolgt eine westl i- che Hauptanbindung. Für die Hauptachsen ist eine Tempo 30-Zonierung vorgesehen. Die Erschließung der einzelnen Quartiere erfolgt über Nebenstränge. Eine Buslinie kann von der Roxeler Straße zum Ber n- ings Kotten eingeschleift werden. Ein zentraler Haltepunkt ist am ehem. Exerzierplatz verortet. Die Stel l- plätze sind je zur Hälfte oberirdisch und in Tiefgaragen vorgesehen. Diese Verteilung ist robust und flex i- bel gegenüber evtl. verändertem Mobilitätsverhalten. Die Vorgaben des Denkmalschutzes wurden abgestimmt und die Objekte der Unterschutzstellung kon n- ten weitgehend berücksichtigt werden. Neben der Erschließungsstruktur mit dem Pflastermaterial, den Terrassenanlagen und der Umwährungsmauer ist ein Großteil der unter Schutz gestellten Gebäude zur Umnutzung berücksichtigt. Herr Prof. Schultz-Granberg erläutert Szenarien zur abschnittweisen Umnutzung des Areals unter B e- rücksichtigung der Flüchtlingsnutzung durch die Stadt Münster und d as Land NRW. Nördliche und nord- westliche Bereiche können unabhängig von dieser Nutzung abschnittsweise der allgemeinen Wohnnu t- zung zugeführt werden. Je nach Abstimmung mit dem Land NRW kann sich die Arge Oxford auch eine frühzeitige Entwicklung des Exerzierplatzes vorstellen. Die Mannschaftsgebäude wurden hinsichtlich einer Wohnentwicklung unter Denkmalaspekten untersucht. Die praktikabelste Lösung ist die Entwicklung hin zu 2-Spänner Einheiten. Lediglich je 4 Eingänge, die e i- ne barrierefreie Erreichbarkeit gewährleisten, sind in die prägenden östlichen Fassaden einzuarbeiten. Je einer dieser Zugänge ermöglicht über die bestehenden großzügigen Treppenhäuser Durchwegungen der Gebäude. Von kleinen Singlewohnung en bis hin zu großzügigen Familienwohnung en kann sich das An- gebot an Wohnraum je Mannschaftsgebäude vielfältig darstellen. Zu den westlichen Bereichen sind Ba l- kone vorstellbar. Fast alle Wohnungen sind barrierefrei gestaltet. Auch für die Garagenhallen gibt es Lösungsansätze, die den denkmalgeschützten Habitus berücksicht i- gen. Die Lösungen reichen von 4- 6 „Reihen-Wohnungen“ je Halle bis hin zur Unterbringung von 5- züg i- gen Kindertagesstätten. Für die Neubauten wurden Modellstudien durchgeführt, die auch anhand des bei der Bürgeranhörung ausgestellten Arbeitsmodells qualifiziert wurden. Die Studien belegen die Realisierbarkeit von unte r- schiedlichsten Haus- und Wohnungstypen und Eigentümerschaften. In Teilbereichen (Exerzierplatz und Haupterschließung) ist die Ergänzung von gewerblichen Einheiten im Erdgeschoss in bis zu fünfgescho s- sigen Gebäuden möglich. Es wird eine ortsnahe Regenwasserbewirtschaftung angestrebt. Möglichst viel Regenwasser soll im G e- biet versickern können und den Wasserhaushalt des Bodens weitestgehend nicht beeinfluss en bzw. die derzeitige Situation sogar verbessern. Eine Folge ist, dass das östlich außerhalb der ehem. Kasernena n- lage vorgesehene Regenwasserrückhaltebecken wesentlich kleiner dimensioniert werden kann. Der Ver- Gievenbeck - Oxford-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 3 von 5 siegelungsgrad wird von 43 % im Bestand auf 35 % gem. Entwurf verringert. Die Berücksichtigung von Gründächern bei den Neubauten trägt zur örtlichen Retention bei. Überschüssiges Regenwasser wird in offene Gräben, Mulden und Rinnen abgeführt. Hier versickert es oder es wird in das Regenwasserrüc k- haltebecken geleitet. Neben der ortsnahen Versickerung ist die Sichtbarmachung des Regenwassers im öffentlichen Raum ein wesentliches Ziel des Konzeptes. Der Exerzierplatz, mit seiner ursprünglichen Größe in etwa vergleichbar mit dem Domplatz, wird durch Neubauten auf ca. ¼ der Flächengröße verkleinert. Die zukünftige Platzstruktur wird dreigeteilt: Baumb e- stand mit Baumdach im nördlichen Bereich; Flächen zur Sichtbarmachung des Regenwassers mit evt. Wasserspielen und Wasserbehälter und Versickerungsbereichen; offene multifunktionale Platzfläche, z.B. für Veranstaltungen. Den Nachhaltigkeitsaspekt der Summe der Planungsinhalte dokumentiert ein durchgeführter PreCheck zur Nachhaltigkeitszertifizierung von Städtebaulichen Konzepten. Demnach liegt der Erfüllungsgrad bei 76 % gem. DGNB und würde Goldstatus bedeuten. Mit wenigen Nachbesserungen ist ein Platinstatus (ab 80 %) erreichbar. Als Ausblick hält Professor Schultz-Granberg fest: Wenn die dargestellten Entwurfsinhalte umgesetzt werden, entsteht ein neues Stadtquartier zum Wohlfühlen. Erläuterungen der Verwaltung: Herr Kurz erläutert, dass der soeben vorgestellte Entwurfsstand Grundlage für die Aufstellung des B e- bauungsplanes Nr. 579 und der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes ist, die der Rat der Stadt Münster am 16.03.2016 beschlossen hat. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde im Vergleich zum eigentlichen Kasernengelände vergrößert. Nördliche Bereiche des „Grünen Fingers“ wurden hinz u- gezogen, um eine evtl. Neuordnung der Sport- und Grünflächen zu regeln. Im östlichen Bereich des Gi e- venbachtals sind Flächen erforderlich, um die maßnahmebedingte Regenrückhaltung gewährleisten zu können. Die westlichen Bereiche, südlich von Bernings Kotten, sind erforderlich, um einen strukturell ve r- träglichen Übergang der Bestandsstrukturen zum Kasernenareal – hier das Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe - sicher zu stellen. Außerdem wird eine höhere Bebauungsmöglichkeit in diesem Bereich angestrebt, wie sie jetzt schon an der Dieckmannstraße rund um den Kreisverkehr existiert. Den formellen Ablauf der Bauleitplanung stellt Herr Kurz anhand eines Zeitplanes vor. Demnach ist der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan für Mitte 2017 vorgesehen. Die öffentliche Auslegung, bei der auch nachdrücklich alle Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen vorbringen können, ist für den Zeitraum um den Jahreswechsel 2016/2017 geplant. Im Anschluss an die Erläuterungen der Arge Oxford und der Verwaltung bittet Herr Brinktrine die Anw e- senden um Anmerkungen und Fragen. Gesprächspartner für das Publikum sind Herr Stadtdirektor Schultheiß, Herr Thielen, Herr Kurz und Herr Prof. Schultz-Granberg. Fragen der Bürgerinnen und Bürger • Eine Bürgerin weist darauf hin, dass das Coesfelder Kreuz verkehrlich überlastet ist. Ein anderer Bürger bestätigt, dass die Situation für stadteinwärts fahrende Pkw schlechter geworden ist. > Herr Schultheiß erläutert, dass es zu Spitzenzeiten an mehreren neuralgischen Kreuzung s- punkten im Stadtgebiet zu verkehrlichen Überlastungen kommt. Die entsprechenden Situati o- nen werden permanent beobachtet. Dennoch lassen sich die Verkehrsanlagen nicht immer an die Bedarfe der Spitzenzeiten anpassen. W o es möglich und zweckmäßig ist, wird entspr e- chend den jeweiligen Bedarfen die Verkehrssteuerung (Signalanlagen, Beschilderung) ang e- passt. In Einzelfällen sollte auch die Öffentlichkeit dafür Verständnis zeigen, dass über eine A n- passung der Verkehrssteuerung die Qualität der Sicherheit zulasten von Wartezeiten des mot o- risierten Verkehrs verbessert wird. • Ein Bürger weist darauf hin, dass die Erreichbarkeit des Kasernenareals für Pkw nur eingeschränkt möglich ist. > Herr Schultheiß und Herr Thielen weisen darauf hin, dass die verkehrliche Anbindungssituation nicht als überragend zu bezeichnen ist, sich aber immerhin noch als sehr gut bezeichnen lässt. Wie bei allen städtebaulichen Entwicklung en wird jedoch nicht nur in den Grenzen des Ge l- Gievenbeck - Oxford-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 4 von 5 tungsbereiches gedacht, sondern auch die darüber hinaus bestehende infrastrukturelle Einbi n- dung bewertet und ggf. angepasst. • Ein Bürger fragt, ob lediglich 1.100 Fahrradstellplätze eingeplant sind. > Herr Prof. Schultz-Granberg weist darauf hin, dass gem. Konzept 3.333 Stellplätze für Fahrr ä- der vorgesehen sind. • Eine Bürgerin äußert ihre Bedenken, dass die bestehende Einzelhandelsstruktur nicht ausreichend sein wird für die Neubürger und fragt, ob im Plangebiet neue Einzelhandelsflächen vorgesehen sind. > Herr Thielen weist darauf hin, dass mit dem Stadtbereichszentrum Roxeler Straße und der Ortsmitte um St. Michael die Angebotsstruktur ausreichend ist. Im Plangebiet selbst sind ledi g- lich kleinere, ergänzende Einzelhandelsstrukturen vorgesehen. • Ein Bürger weist darauf hin, dass im Zuge der Zunahme von Elektrofahrzeugen entsprechende Stromversorgungen einzuplanen sind. > Herr Prof. Schultz-Granberg bestätigt, dass im Rahmen der weiteren Konkretisierung dies zu berücksichtigen ist. • Eine Bürgerin weist darauf hin, dass zu Spitzenzeiten die V on-Esmarch-Straße komplett mit Fah r- radfahrern überfüllt ist. > Herr Schultheiß sagt zu, die Situation beobachten zu lassen. Ggf. seien auf der Grundlage einer Zählung Anpassungen vorzunehmen. • Ein Bürger bestätigt, dass der städtebauliche Entwurf sehr ambitioniert ist und in seinen Einzelteilen mit hoher Qualität versehen ist. Er fragt, wie diese Ansprüche im Rahmen der Realisierung gesichert werden können. > Herr Schultheiß und Herr Thielen bestätigen, dass die Qualitäten im Sinne der Verwaltung auch umgesetzt werden sollen. Neben dem Bebauungsplan wird hierfür die Ausarbeitung von Wet t- bewerben und städtebaulichen Verträgen eine große Rolle spielen. • Ein Bürger fragt, ob neben konventionellen Tiefgaragen der Einsatz von vollautomatischen Parki e- rungsanlagen vorgesehen ist. > Herr Prof. Schultz-Granberg weist darauf hin, dass die Berücksichtigung nicht ausgeschlossen ist. Aber Beispiele wie etwa in Tübingen zeigen, dass entsprechende Parkierungsanlagen in Spitzenzeiten an Akzeptanzgrenzen stoßen und die Anlagen z.B. durch die Eintragung von Salz im Winter korrosionsanfällig sind. • Ein Bürger weist darauf hin, dass er Mitglied einer Baugenossenschaft ist. Er hat die Sorge, dass schon viele Parameter festgesetzt sind und für Baugruppen oder Genossenschaften kein Gesta l- tungsspielraum mehr besteht. Er regt an, einen Teil des Quartiers noch nicht zu verplanen. In die- sem Zusammenhang wird die Ergänzungsfrage gestellt, wann sich Baugruppen oder Baugenosse n- schaften am besten in das Verfahren einschalten können. > Die Vertreter des Podiums verweisen darauf, dass das städtebauliche Grundgerüst sehr robust ist und über wenige Festsetzungen im Rahmen der Bauleitplanung ein hoher Realisierung s- spielraum in den Quartieren möglich bleiben soll. Ein bauleitplanerisches Grundgerüst ist j e- doch notwendig, um eine Verlässlichkeit für alle Interessierten zu gewährleisten und die Umse t- zung einer strukturellen Qualität zu sichern. Neben der Festsetzung von städtebaulichen Dic h- ten, die eine städtebaulich-räumliche Qualität sichern, ist ohnehin die Berücksichtigung von u m- fangreichen Freianlagen erforderlich, um die Ziele der Regenwasserbewirtschaftung zu erre i- chen. Somit wird auf privaten Freiflächen auch eine Gartennutzung möglich sein. > Betreffend die Beteiligung von Baugruppen und -genossenschaften wird darauf hingewiesen, dass bereits ein guter Kontakt zur Verwaltung besteht. Auf die zusätzlich eingerichtete Stelle im Amt für Wohnungswesen für das Klientel der Baugruppen, Baugemeinschaften und -genossenschaften wird verwiesen. Zur konkreten Vermarktung bzw. evtl . Interessenbekundungsverfahren kann zu diesem Zeitpunkt noch keine verlässliche Aussage getroffen werden, da bisher weder die Stadt Münster noch eine städtische Gesellschaft im Besitz der Liegenschaften ist und somit noch kein Konzept zur Vermarktung besteht. • Ein Bürger fragt, warum sich die Verhandlungen mit der BImA so in die Länge ziehen und ob es r e- gelmäßige Verhandlungsgespräche gibt. > Herr Schultheiß u6nd Herr Thielen bestätigen, dass es regelmäßige Verhandlungsgespräche gibt, in denen der Erwerb unter Berücksichtigung der komplexen Zusammenhänge nicht nur der Gievenbeck - Oxford-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 5 von 5 Oxford-Kaserne sondern auch der größeren York-Kaserne verhandelt werden . Das Ziel, mit der ersten Neubebauung in 2018 zu starten, wird aber weiterhin angestrebt und ist realistisch. • Ein Bürger fragt, welche Gebietskategorien festgesetzt werden sollen. > Herr Kurz erläutert, dass weitestgehend eine Allgemeine Wohnnutzung (WA) festgesetzt we r- den soll. Am Exerzierplatz und in Teilen an der Haupterschließungsachse sind Mischgebiete (MI) mit Reglementierung der Einzelhandelsnutzung vorgesehen. • Ein Bürger fragt, wann sich die Bürgerinnen und Bürger wieder an dem Planverfahren beteiligen können. > Herr Thielen und Herr Kurz stellen dar, dass im Rahmen der Bauleitplanung die nächste forme l- le Beteiligung zur Offenlegung vorgesehen ist. Darüber hinaus steht die Verwaltung für Anr e- gungen und Hinweise jederzeit zur Verfügung. Von diesem Angebot solle Gebrauch gemacht werden. Nach Aussage von Herrn Prof. Schultz-Grandberg freut sich auch die Arge Oxford j e- derzeit über Rückmeldungen. • Eine Bürgerin regt an, nicht zu dicht bzw. zu dunkel zu bauen. Es sollten zudem nicht nur dunkle Ziegelfassaden realisiert werden. > Herr Prof. Schultz-Granberg und Herr Thielen stellen dar, dass Ziegelfassaden nicht vorg e- schrieben werden sollen. Es wird auf die Bestandsgebäude verwiesen, die mit hochwertigem Mineralputz versehen sind. Vorstellbar ist, dass die Materialwahl möglichst offen gehalten wird. • Ein Bürger fragt, ob schon konkrete Investoren bekannt sind. Zudem fragt er, ob zukünftig die Ve r- mietung oder der Verkauf von Wohnungen vorgesehen ist. Er weist darauf hin, dass Wohnungen in Münster zu teuer sind. > Herr Prof. Schultz-Granberg und Herr Schultheiß weisen darauf hin, dass bisher kein konkreter Investor bekannt ist. Die zukünftigen Vergaben und Ausschreibungen sollen hinsichtlich der Nachfrageklientel weit gestreut werden. Es werden vielfältige Eigentums- und Wohnstrukturen angestrebt. Auf die Präsentation der Arge Oxford mit der Darstellung der möglichen, vielseitigen Clusterbildung wird hingewiesen. • Ein Bürger ist irritiert, da sich die Zahl der Wohnungen von 950 auf 1.100 erhöht hat. Im Rahmen der Mehrfachbeauftragung war von 800 Wohnungen die Rede. Nach seiner Ansicht wurde im Bete i- ligungsverfahren weder eine so hohe Wohnungsanzahl noch eine Höhe von bis zu fünf Geschossen gefordert. > Herr Prof. Schultz-Granberg stellt dar, dass im Rahmen der vergangenen Qualifizierung die entsprechende Verdichtung und Erhöhung von Baukörpern die städtebauliche Qualität unte r- stützt, wie z.B. bei der räumlichen Fassung des Exerzierplatzes. Mit einer durchschnittlichen Geschossigkeit von ca. 2,6 ist immer noch eine Orientierung an die Bestandssituation bzw. den Gievenbecker Strukturen gegeben. Die Verträglichkeit bzw. die städtebauliche Qualität kann am Arbeitsmodell sehr gut nachvollzogen werden. Für die Nachhaltigkeit eines Gebietes ist, da die Erstellung und Vorhaltung von Infrastruktur erforderlich ist, zudem eine gewisse Mindestdichte erforderlich. • Ein Bürger lobt die Grünflächenplanung und die Integration von Wasserflächen. Er regt an, auch an öffentliche Sitzgelegenheiten zu denken. > Herr Prof. Schultz-Granberg versichert, dass das Büro von Herrn Herrmann als beteiligte Lan d- schaftsarchitekten in der Arge Oxford diese Optionen vielseitig berücksichtigen wird. Ende der Veranstaltung Herr Brinktrine ruft zur weiteren intensiven Beteiligung auf und bedankt sich für die Anmerkungen und Fragen der Bürgerinnen und Bürger. Er spricht Herrn Prof. Schultz-Granberg und den Vertretern der Verwaltung für die Vorstellung der Planung seinen Dank aus und beendet die Veranstaltung um 20:15 Uhr. gez. Herr Brinktrine Bezirksbürgermeister gez. Herr Leifken Protokollführer
V-0501-2017-Anlage-2-Stellungnahmen
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Anlage 2 zur Vorlage V/0501/2017 Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB, aber außerhalb der Bürgeranhörung am 07.04.2016 Stellungnahme Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag 1 Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2016-00020 Es wird angeregt, den Geltungsbereich des Plan- gebiets nicht in den Bereich des Gievenbachtals zu erweitern. Der auf der Ostseite in den Grünzug des Gieve n- bachtals erweiterte Änderungsbereich wurde und wird weit erhin als Grünfläche mit der Zweckbe- stimmung Parkanlage dargestellt. Um hier Maß- nahmen zur Regenwasserrückhaltung vor sehen zu können, wird in der Grünfläche zusätzlich das Planzeichen Zweckbestimmung Regenrückhalt e- becken (RRB) dargestellt. Das geplante RRB – ergänzt um weitere Regenrückhaltemaßnahmen im Bereich der ehem. Kaserne – stellt sicher, dass die Einleitungsmenge in den Vorfluter Gievenbach auf eine natürliche Abflussspende gedrosselt wird. Der Anregung wird nicht g e- folgt (Beschlussvorschlag 1.2.1). Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 1 von 7 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des Oxford-Quartiers Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB im Zeitraum 12.04. bis 12.05.2016 Behörde / TÖB Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag BImA Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 11.05.2016 1. Es wird an geregt, das Planzeichen „Zweckbe- stimmung militärische Nutzung“ im Bereich des ehem. Offizierskasinos zu entfernen und ggf. das Grundstück in den Änderungsbereich auf- zunehmen. 2. Es wird angeregt, den Bereich des geplanten Kirchenzentrums wegen der größeren Variabil i- tät im Hinblick auf eine zukünft ige Nutzung nicht als Fläche für den Gemeinbedarf, son- dern als gemischte Baufläche darzustellen. 3. Vorgetragen wurden Anregungen bzw. Ergän- zungen der Begründung zum Thema Altlasten- / Altlastenverdachtsflächen Zu 1: Beide Anregungen wurden in der Plan - zeichnung zur Offenlegung aufgegriffen und be- rücksichtigt. Zu 2: Die Stadt Münster hält an dem konkreten Ziel der zukünftigen kirchlichen Nutzung durch die Lukas-Gemeinde fest. Die Kirchengemeinde hat zur Sic herung einer hohen und dem städtebaul i- chen Konzept entsprechenden Gestalt qualität einen Realisierungs wettbewerb ausgelobt, der durch die Jury-Sitzung Anfang Juli 2017 entschi e- den werden soll. Zu 3: Nach Auskunft der Unteren Umweltbehörde der Stadt Münster decken die bi sher vorliegenden Untersuchungsergebnisse nur einen Teil der ins- gesamt erforderlichen Untersuchungen ab. Damit liegen insgesamt für das Plangebiet nicht die V o- raussetzungen vor, schon jetzt für einzelne Fl ä- chen eine Rücknahme der Kenn zeichnung als Altlastenverdachtsfläche im FNP vorzunehmen. Zu 1: Eine Beschlussfassung erübrigt sich. Zu 2: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.2). Zu 3: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.3). Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 2 von 7 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des Oxford-Quartiers Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB im Zeitraum 10.04. bis 10.05.2017 Stellungnahme Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag 1 1. Es wird beantragt, die Einleitungsrechte, die Brückenrechte sowie die Wege- / Nutzungs- rechte der Mandantin zur Potstiege und Niedenstiege zu berücksichtigen. 2. Es bestehen Bedenken dagegen, dass die Grünfläche (Flurstück 752) von privatem Grün in Parkanlage geändert werden soll. Hierbei sind die verbrieften Rechte der Anlieger zu be- rücksichtigen. Zu 1: Die Anregun g betrifft nicht die Darstellungs - bzw. Regelungsebene der Flächennutzungspl a- nung, sondern betr ifft die Regelungsebene des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 410 bzw. ist im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 zu regeln. Zu 2: Im Unterschied zum Bebauungsplan kennt der Flächennutzungsplan (FNP) keine Unter - scheidung von privaten und öffentlichen Grünfl ä- chen. Grünflächen wie die im Bereich des Grün- zugs entlang des Gewässers Gievenbach werden im FNP – und zwar unabhängig von den bes te- henden Eigentumsverhältnissen – als Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Zu 1: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.4). Zu 2: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.5). Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 3 von 7 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des Oxford-Quartiers Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB im Zeitraum 31.03. bis 10.05.2017 Behörde / TÖB Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag BImA Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 05.05.2017 1. Es wird angeregt, die Abgrenzung einer Wohn - baufläche im nordwestlichen Planbereich der geplanten Abgrenzung des Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. 579 mit Stand vom 01.03.2017 anzupassen. 2. Es wird angeregt, den Bereich des geplanten Kirchenzentrums wegen der größeren Variabi li- tät im Hinblick auf eine zukünftige Nutzung nicht als Fläche für den Gemeinbedarf, son- dern als gemischte Baufläche darzustellen. 3. Es wird angeregt, die Darstellung von Kinder - garten-Standorten in der Planzeichnung des FNP dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 579 mit Stand vom 01.03.2017 anzupassen. Zu 1: Durch die geringfügige Ä nderung der Pla n- zeichnung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Von der Änderung sind – außer der Grundstückseigentümerin – ansonsten weder die Öffentlichkeit noch Behörden bzw. sonstige Tr ä- ger öffentlicher Belange betroffen. Die Zusti m- mung der Eigentümerin gem. § 4a (3) Satz 4 BauGB kann vorausgesetzt werden, da Anregerin und Grundeigentümerin identisch sind. Eine er- neute Offenlegung ist daher nicht erforderlich. Zu 2: Die Stadt Münster hält an dem konkreten Ziel der zukünftigen kirchlichen Nutzung durch die Lukas-Gemeinde fest. Die Kirchengemeinde hat zur Sicherung einer hohen und dem städtebaul i- chen Konzept entsprechenden Gestaltqualität einen Realisierungs wettbewerb ausgelobt, der durch die Jury-Sitzung Anfang Juli 2017 entschi e- den werden soll. Zu 3: Die Planzeichnung und Begründung zur 69. Änderung werden entsprechend angepasst. In Bezug auf eine erneute öffentliche Auslegung gelten die Ausführungen zu 1. sinngemäß. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Kinder - gärten auch ohne spezielle Kennzeichnung gem. § 4 (2) Nr. 3 BauNVO als soziale Einrichtungen in Zu 1: Der Anregung wird g e- folgt (Beschlussvorschlag 1.1.1). Zu 2: Der Anregung wird nicht gefolgt (siehe oben: Beschlussvor- schlag 1.2.2). Zu 3: Der Anregung wird ge- folgt (Beschlussvorschlag 1.1.2). Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 4 von 7 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des Oxford-Quartiers 4. Es wird um Prüfung gebeten, ob ggf. die Vor - aussetzungen vorliegen, für einzelne Flächen der Liegenschaft ehem. Kaserne eine Rüc k- nahme der Kennze ichnung als Altlastenver- dachtsfläche im FNP vorzunehmen. Ergänzend bittet die BImA um Prüfung, ob für die Flächen, für die nach Durchführung der ori- entierenden Untersuchung bzw. von Detail - untersuchungen ein Verdacht auf Kampfmittel ausgeräumt werden konnte und für die auf - grund der zukünftigen Nutzung keine weiter - gehenden Untersuchungen erforderlich sind, ob auf die Kennzeichnung dieser Bereiche als Altlastenverdachtsfläche im FNP verzichtet werden kann. Wohnbauflächen (W) bzw. Allgemeinen Wohn - gebieten (WA) regelzulässig sind. Zu 4: Nach Auskunft der Unteren Umweltbehörde decken die bisher vorliegenden Untersuchungser- gebnisse nur einen Teil der insgesamt erforderl i- chen Untersuchungen ab. Damit liegen insgesamt für den größten Teil des Plangebiets weiterhin nicht die Voraussetzungen vor, schon jetzt für einzelne Flächen eine Rücknahme der Ken n- zeichnung als Altlastenverdachtsfläche im FNP vorzunehmen. Zu 4: Der Anregung wird nicht gefolgt (siehe oben: Beschlussvor- schlag 1.2.3). Behörde / TÖB Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag IHK Nord Westfalen 09.05.2017 1. Aus der Perspektive der Wirtschaft wendet sich die IHK gegen die konkret geplanten Festset- zungen hin zu einer „Gemischen Baufläche“ im Bereich der Straße Bernings Kotten. Ange- sichts zu erwartender Nutzungskonflikte in der Gemengelage erachtet die IHK die Überpl a- nung der festgesetzten Gewerbegebiete als nicht geboten. Im Sinne der ansässigen Betri e- be wird eine P lanungs- und Investitionssicher- heit gefordert. Den am konkreten Standort ge- tätigten Investitionen sowie den strategischen Überlegungen zur Standortwahl muss Rec h- Zu 1: Die bislang als Gewerbegebiete (GE) fest - gesetzten Bereiche werden im aufzuhebenden Teil des Bebauungsplans Nr. 441 als Mischgebiet (MI) nach § 6 BauNVO festgesetzt. Mit der Fest - setzung von Gewerbegebieten sollten einst die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur An- siedlung von stadtteilorientierten Gewerbebetri e- ben geschaffen werden. In den vergangenen Jah- ren haben sich hier insbesondere Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe angesiedelt. Darüber hi n- aus befindet sich innerhalb des überplanten B e- reichs das Feuerwehrgerätehaus des Lösch- Zu 1: Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlussvor- schlag 1.2.6). Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 5 von 7 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des Oxford-Quartiers nung getragen werden. zuges Gievenbeck der Freiwilligen Feuerwehr Münster. Das im Rahmen der Aufstellung des Bebauungs - plans erstellte schalltechnische Gutachten belegt, dass die hier derzeit ausgeübten Nutzungen der Gebietstypik eines Mischgebietes nach § 6 BauNVO entsprechen. Insbesondere um im zu- künftigen Oxford- Quartier die Verträglichkeit von Wohnen und Arbeiten zu gewährleisten, sollen störende Nutzungen, die im bestehenden Bebau- ungsplan Nr. 441 möglich w ären, durch die Über - planung in MI-Gebiete im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 „Gievenbeck – Oxford-Quartier“ ausgeschlossen werden. In Anbetracht der Planungsziele kann ein verträg- liches Nebeneinander von derzeitiger und künft i- ger Nutzung ermöglicht werden. Eine Wiederauf- nahme der militärischen Nutzung mit damit ein- hergehenden Kasernen- und Schießgeräusch- emissionen ist ausgeschlossen, sodass hier ins - gesamt – zugunsten der Konfliktvermeidung mit der heranrückenden Wohnbebauung – eine Über- planung der GE -Gebiete geboten ist. Zudem wer- den hier Wohnnutzungen ermöglicht, wodurch gemäß dem formulierten Entwick lungsziel die Nutzungsvielfalt in diesem Bereich erhöht werden kann. Diese Begründung zur Überplanung der Gewerbegebiete durch gemischte Bauflächen gem. des in Aufstellung befindlichen Bebauungs- plans Nr. 579 gilt sinngemäß auc h für die 69. Ä n- derung des FNP. Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 6 von 7 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des Oxford-Quartiers 2. Sollte im Zuge der Abwägung den Belangen der Wohnbaulandentwicklung Vorrang vor den Belangen der Wirtschaft eingeräumt werden, fordert die IHK ein dynamischen Flächen- management: Entfallene Gewerbegebiete müssen an anderen Standorten durch neue Gewerbegebiete ersetzt werden, damit eine ausgeglichene Bilanz erhalten bleibt. Zu 2: Am 14.12.2016 hat der Rat der Stadt Mün s- ter das Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster (GFK, Vorlage V/0723/2016) beschlos- sen. Zielsetzung des GFK ist es, die Ver - besserung und Verstetigung eines quantitativ ausreichenden, nachfragegerechte n und räumlich möglichst ausgewogenen Gewerbeflächenang e- botes in Münster sicherzustellen. Mit dem Beschluss hat der Rat die Verwaltung beauftragt, kurz- bis mittelfristig für bereits im Flä- chennutzungsplan (FNP) dargestellte gewerbliche Bauflächen bzw. für das Sondergebiet Technol o- giepark Bebauungsplanverfahren zur Ausweisung und Erschließung als Gewerbeflächen bzw. als Sondergebiet Technologiepark einzuleiten. Soweit erforderlich sind auch die liegenschaftlichen V o- raussetzungen für eine Gewerbeflächen- aktivierung zu schaffen. Für die langfristige Sicherung von Industrie- , Ge- werbe- und Büromarktflächen sollen – über den Rahmen des Regionalplans Münsterland hinaus – innerhalb eines Suchraums im westlichen Stadt - gebiet, entlang der Achse der Bundesautobahn A1, geeignete Flächen auf eine zukünftige Aktivi e- rung hin geprüft werden. Mit dem GFK Münster ist das Anliegen der IHK ausreichend und langfristig berücksichtigt. Zu 2: Der Anregung wird be- reits außerhalb des vorli e- genden Bauleitplanverfahrens gefolgt. Ein Beschlussvo r- schlag erübrigt sich somit. Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 7 von 7
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0501/2017 Begründung zur 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Gievenbeck im Bereich des Oxford-Quartiers (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Inhalt Seite 1. Planungsanlass und Planungsziele ....................................................................................................... 2 2. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3 2.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung ............................................................................. 3 3. Änderungsbereich .................................................................................................................................. 4 4. Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 4 4.1 Wohnbauflächen ......................................................................................................................... 4 4.2 Gemischte Bauflächen ............................................................................................................... 4 4.3 Flächen für den Gemeinbedarf ................................................................................................... 5 4.3.1 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr ............................ 5 4.3.2 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kirche und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen ........................................................................ 5 4.3.3 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim ......................... 5 4.3.4 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten ........................ 5 4.3.5 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen ........................................................................................................ 5 4.3.6 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen ........................................................................................ 5 4.3.7 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule .................................. 5 4.4 Flächen für Ver- und Entsorgung ............................................................................................... 5 4.4.1 Zweckbestimmung Mülldeponie / Abfall ............................................................................ 5 4.4.2 Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken ...................................................................... 6 5. Grünflächen ........................................................................................................................................... 6 5.1 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage ................................................................. 6 5.2 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spielbereich A ............................................................ 6 5.3 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Sportplatz.................................................................... 6 6. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke ............................................................ 6 6.1 Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen ...................................................................................... 6 7. Umweltbericht ........................................................................................................................................ 7 7.1 Rahmen der Umweltprüfung ....................................................................................................... 7 7.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung ................................. 7 7.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ....................................................... 8 7.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................ 8 7.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) ....................................................... 12 7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 12 7.7 Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 12 7.8 Zusammenfassung ................................................................................................................... 12 Begründung / Seite 1 von 13 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des Oxford-Quartiers 1. Planungsanlass und Planungsziele Die militärische Nutzung der Oxford -Kaserne in Gievenbeck wurde mit dem Abzug der britischen Streitkräfte Ende 2013 aufgegeben. In Anbetracht des in Münster bereits seit vielen Jahren erfolgreich praktizierten Grundsatzes „Innenentwicklung v or Außenentwicklung“, des absehbar hohen Bedarfs an neuen Wohnungen und der positiven Erfahrungen mit der Konversion ehemals militärisch genutzter Flächen in den 1990er Jahren, soll auf dem ca. 26 ha großen Areal ein urbanes, vielfältig durchmischtes Stadt quartier entstehen. Unter weitgehendem Erhalt der denkmalgeschützten Gesamtanlage soll sich das zukünftige Quartier in den Stadtteil integrieren und einen wichtigen Beitrag zur Steigerung des Wohnraum - angebotes in Münster leisten. Das ehem alige Kasernengelände steht im Eigentum des Bundes und wird durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet. Die Stadt Münster und die BImA haben 2012 eine Rahmenvereinbarung geschlossen, in der als Zielrichtung eine kooperative Entwicklung aller Konversionsliegenschaften ausgegeben wird. Am 27.06.2012 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Vorlage „Konversion von britischen Stationierungskräften genutzten Liegenschaften in Münster“ (V/0111/2012/1) ein städtebauliches Entwic klungskonzept für die Konversion der Oxford - Kaserne in Gievenbeck aufzustellen. Im Rahmen eines dialogorientierten Planungsprozesses mit der Bürgerschaft wurden in einem ersten Schritt Leitbildvorstellungen für die zivile Nachnutzung des Kasernengeländes erarbeitet. Zur Weiterentwicklung des Leitbildes zu einem städtebaul ich-freiraumplanerischen Gesamtkonzept schloss sich ein städtebauliches Gutachterverfahren mit Beiträgen von sechs ausgewählten Planungsteams an. Die Fachjury kürte den Entwurf der ArGe Ox ford, bestehend aus den Berliner Büros „Kéré Architecture“, „Schultz -Granberg Städtebau + Architektur“ und „bbz Landschaftsarchitekten“ sowie Prof. Uhl, Siedlungswasserwirtschaft , einstimmig zum Sieger und empfahl den Beitrag als Grundlage für die künftige städtebauliche Entwicklung des Kasernenareals. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) nahm den – entsprechend den Juryempfehlungen – überarbeiteten Wettbewerbsentwurf am 23.10.2014 zustimmend zur Kenntnis. Zusammengefasst sieht die Planung für das ca. 26 ha große, als Gesamtanlage denkmalgeschützte Areal, ein Stadtquartier mit ca. 1.200 Wohneinheiten vor. Neben der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579: Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) ist auch die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die bisherigen Darstellungen im Flächennutzungsplan umfassen für das Plangebiet Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtungen, Gewerbegebiete sowie Grünflächen mit verschiedenen Zweckbestimmungen. Ziel der FNP -Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele zur Errichtung eines neuen Stadtquartiers und seine Integration in den Stadtteil. Die Einleitung der beiden vorgenannten planungs rechtlichen Verfahren erfolgte durch den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 durch den Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung a m 16.03.2016. Beide Beschlüsse wurden im Amtsblatt Nr. 7 der Stadt Münster am 24.03.2016 öffentlich bekanntgemacht. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in Form einer Informationsveranstaltung am 07.04.2016 im Freiherr -vom-Stein-Gymnasium in Gievenbeck durchgeführt. Derzeit wird das Kasernengelände in Teilen vom Land NRW (Bezirksregierung Münster) unter Beteiligung der Stadt Münster als Erstaufnahmeeinrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Diese Nutzung soll im Laufe des Jahres 2018 beendet werden (vgl. Ratsvorlage Nr. V/0703/2016). Die Stadt Münster beabsichtigt, das Kasernengelände zu erwerben und durch eine zu gründende städtische Projektgesellschaft zu entwickeln. Begründung / Seite 2 von 13 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des Oxford-Quartiers Ehemaliges Offizierskasino (Roxeler Straße Nr. 349) Mit der Beendigung der militärischen Nutzung der Oxford -Kaserne endete auch die militärische Nutzung des ehemaligen Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße. Da auch dieses Grundstück im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung dargestellt ist, soll der FNP auch hier geändert werden. Hinweis zu § 1 a BauGB (Bodenschutzklausel) Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell ca. 305 .000 Einwohnern. Für das Jahr 2020 prognostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres Einwohnerwachstum auf mindestens ca. 312.000 Einwohner. Dies führt – zusammen mit den sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen im Jahr und einem derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen1. Um die Inanspruchnahme bisher nicht baulich genut zter Freiflächen im Sinne des Bodenschutzgebotes des BauGB zu minimieren, hat der Rat der Stadt bereits festgelegt, dass mindestens die Hälfte der Neubauwohnungen im Innenbereich und damit auf Brachflächen, im Gebäudeleerstand und in Baulücken geschaffen werden sollen. Dieser Wert wurde in der Vergangenheit regelmäßig deutlich überschritten, indem konsequent insbesondere gewerbliche Brachflächen, militärische Konversionsflächen, aber auch bauliche Nachverdichtungsmöglichkeiten genutzt wurden. Trotz dieser intensiven und erfolgreichen Bemühungen reicht eine reine Innenentwicklung in Münster vor dem Hintergrund der zu berücksichtigenden Flächenbedarfe nicht aus, um den prognostizierten Einwohnern ausreichend Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Im Baulandprogramm 2016-2025 (vgl. Vorlage Nr. V/0153/2016) hat die Stadt Münster vor dem Hintergrund der Bedarfssituation und der der verbindlichen Bauleitplanung vorg ehenden Wohnbauflächenkonzeptionen in zeitlichen Priorisierungen festgelegt, welche weiteren Außenbereichsflächen – aber auch welche (innenliegenden) Brach- und Konversionsflächen – für weitere Wohnbauzwecke zukünftig entwickelt werden sollen. Zur Kategorie der Brach- und Konversionsflächen gehört auch die aktuell in Rede stehende Planung „ 69. Änderung des FNP: Umnutzung der ehemaligen Oxford-Kaserne“. In der Abwägung zwischen den Belangen des Außenbereichsschutzes und den Belangen einer bedarfsgerechten Wohnraumversorgung für die Bevölkerung ist es vor dem Hintergrund der dargelegten Bedarfssituation nicht möglich, die Baulandentwicklung ausschließlich auf Innenbereichsflächen zu fokussieren. Bei der notwendigen Entwicklung von Außenbereichsflächen werden bereits möglichst nur Flächen in Anspruch genommen, die eine vergleichsweise geringere ökologische Wertigkeit besitzen. Die vorliegende Planung „69. Änderung des FNP: Umnutzung der ehem aligen Oxford-Kaserne“ entspricht daher in besonderer Weise den Anforderungen des § 1 a BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. 2. Planungsrechtliche Situation 2.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der geltende Regionalplan Münsterl and wurde am 16. 12.2013 vom Regionalrat Münster aufgestellt und am 27. 06.2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein- Westfalen bekannt gemacht. Seit dem 16. 02.2016 wird der Regionalplan durch den Sachlichen Teilplan Energie ergänzt. Im fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland wird der Änderungsbereich nördlich der Roxeler Straße überwiegend als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Teilflächen 1 vgl. Kompendium zum Handlungskonzept Wohnen, Münster 2014 s owie das Baulandprogramm 2016- 2025 (vgl. Vorlage V/0153/2016) Begründung / Seite 3 von 13 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des Oxford-Quartiers des Grünzugs „Grüner Finger“ im Norden sowie des Grünzugs entlang des Gievenbachs im Osten wie auch der Bereich südlich der Roxeler Straße werden als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich dargestellt. Auf Anfrage der Stadt Münster vom 12.04.2016 bei der Bezirksregierung Münster mit der Bitte um Stellungnahme, ob die beabsichtigten Darstellungen der 69. Änderung des Flächennutzungsplans mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind, hat die Bezirksregierung Münster mit Schreiben vom 20.05.2016 mitgeteilt, dass die Planung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist. Die Anfrage der Stadt Münster vom 12.04.2016 bei der Bezirksregierung Münster umfasste noch nicht den Bereich des ehem aligen Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße. Zeitgleich zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und zur B egründung gem äß § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB ) wird die Stadt Münster daher eine erneute Anfrage gem äß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) an die Bezirksregierung Münster mit der Bitte um Stellungnahme richten, ob die beabsichtigten Darstellungen der 69. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem erweiterten Plangebiet mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind. 3. Änderungsbereich Der Änderungsbereich befindet sich am südlichen Ortsrand des Stadtteils Münster -Gievenbeck und erstreckt sich auf die ca. 26 ha große und Ende 2013 freigezogene Oxford-Kaserne und angrenzende Bereiche; inklusive der ergänzend in den Änderungs bereich aufgenommen Teile weist das Plangebiet eine Fläche von rd. 40,5 ha auf. Der Änderungsbereich liegt im Wesentlichen nördlich der Roxeler Straße und westlich der Straße Gievenbecker Reihe. Zur Bewältigung möglicher planerischer Konflikte, die sich aus der räumlichen Nähe zwischen den gewerblichen Nutzungen und der heranrückenden Wohnnutzung ergeben könnten, wird der Bereich westlich der Kasernenfläche bis zur Dieckmannstraße in den Änderungsbereich des Flächennutzungsplans bzw. in den Geltungsbereich des Bebauungsplans miteinbezogen. Auf der Ostseite wird der Änderungsbereich teilweise in den Grünzug des Gievenbachtals erweitert, um hier Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung vorsehen zu können. Im Nordwesten grenzt das Gelände des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums an. Im Norden ragt der Änderungsbereich in die städtische Grünanlage „Grüner Finger“ hinein. Ein östlich des Änderungsbereichs angrenzender und ca. 15 Meter breiter Grünstreifen trennt das Kasernenareal von der Straße Gievenbecker Reihe. Den südlichen Endpunkt der ehem aligen Kasernen-Anlage markiert das ehem alige Offizierskasino. Das ebenfalls in den 1930er Jahren errichtete Kasernengebäude befindet sich südlich der Roxeler Straße, gegenüber de r Hauptzufahrt der ehem aligen Kaserne, und ist Bestandteil des erweiterten Änderungsbereichs. 4. Änderungsinhalte 4.1 Wohnbauflächen In Rahmen der 69. Änderung des FNP wird die bisher dargestellte Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung zu großen Teilen in Wohnbauflächen umgewidmet. 4.2 Gemischte Bauflächen Im Änderungsbereich w erden die bislang als Gewerbegebiet e dargestellten Flächen des Gewerbegebiets „Bernings Kotten“ , das zwischen der westlichen Kasernenmauer und der Dieckmannstraße liegt, zu gemischten Bauflächen umgewidmet. Ergänzend w ird eine gemischte Baufläche mittig im Westen des ehemaligen Kasernengeländes dargestellt. Begründung / Seite 4 von 13 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des Oxford-Quartiers 4.3 Flächen für den Gemeinbedarf 4.3.1 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr Der im Westen des Änderungsbereichs innerhalb des Gewerbegebiets „Bernings Kotten“ angesiedelte und entsprechend durch Planzeichen gekennzeichnete Standort des Feuerwehrgerätehauses des Löschzugs der freiwilligen Feuerwehr Gievenbeck wird beibehalten. Der alte Feuerwehrstandort östlich der ehem aligen Kaserne an der Straße Gievenbecker Reihe dagegen wird aus dem Flächennutzungsplan entfernt. 4.3.2 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kirche und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen Im Übergang zur nördlichen Grünfläche ist eine weitere Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kirche und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen dargestellt. Diese Gemeinbedarfsfläche ist für Einrichtungen der evangelischen Lukasgemeinde vorgesehen. 4.3.3 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim In der Grünfläche im nördlichen Teil des Areals ist eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen. Entsprechend wird der Standort im Flächennutzungsplan als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim dargestellt. 4.3.4 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten Aufgrund der durch die beabsichtigte Quartiersentwicklung ausgelösten Mehrbedarfe soll en innerhalb der Wohnbauflächen bzw. gemischten Bauflächen drei Kindertagesstätten errichtet werden. Die Planzeichnung zur 69. Änderung des FNP kennzeichnet diese Standort e mit dem entsprechenden Planzeichen Zweckbestimmung Kindergarten. 4.3.5 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen Innerhalb der zentralen Fläche für Gemeinbedarf können auch soziale Einrichtungen geschaffen werden. Die zentrale Fläche für den Gemeinbedarf wird daher mit dem Planzeichen Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen gekennzeichnet. 4.3.6 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen Innerhalb der zentralen Fläche für den Gemeinbedarf sind auch kul turellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen vorgesehen und diese ist deshalb mit dem entsprechenden Planzeichen gekennzeichnet. 4.3.7 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule In der zentralen Gemeinbedarfsfläche ist eine Grundschule geplant und mit dem entsprechenden Planzeichen gekennzeichnet. 4.4 Flächen für Ver- und Entsorgung 4.4.1 Zweckbestimmung Mülldeponie / Abfall Der von den Abfallwirtschaftsbet rieben Münster (AWM) im Gewerbegebiet „ Bernings Kotten “ betriebene Recyclinghof ist im wirksamen Flächennutzungsplan mit dem entsprechenden Planzeichen mit der Zweckbestimmung Mülldeponie / Abfall gekennzeichnet und wird beibehalten. Begründung / Seite 5 von 13 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des Oxford-Quartiers 4.4.2 Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken Der auf der Ostseite in den Grünzug des Gievenbachtals erweiterte Änderungsbereich wurde und wird weiterhin als Grünfläche der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Ein hier bisher vorgesehener und entsprechend gekennzeichneter Standort für einen Spielbereich A (Spielplatz) nördlich der Roxeler Straße ist gemäß der Grünordnung Münster in dem 2012 aktualisierten „Leitplan Spielflächen“ nicht mehr vorgesehen und wird entsprechend aus der Planzeichnung herausgenommen. Um hier Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung vorsehen zu können, w ird in der Grünf läche zusätzlich das Planzeichen Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken dargestellt. 5. Grünflächen 5.1 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage Alle im Änderungsbereich weiterhin dargestellten Grünflächen behalten auch weiterhin die Zweckbestimmung Parkanlage. Mit der Beendigung der militärischen Nutzung der Oxford -Kaserne endete auch die militäri sche Nutzung des ehemaligen Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße. Die Immobilie wurde zwischenzeitlich vom Universitätsklinikum Münster (UKM) erworben. Das Universitätsklinikum wird das denkmalgeschützte Gebäude zu einem Seminar - und Gästehaus umbauen. Das betreffende Grundstück ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung dargestellt. Im Rahmen der vorliegenden 69. FNP-Änderung soll dieser Bereich – entsprechend der umgebenden Darstellung im FNP – zu einer Grünfläche mit de r Zweckbestimmung Parkanlage umgewidmet werden. 5.2 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spielbereich A Die Darstellung eines Standorts mit der Zweckbestimmung für einen Spielbereich A (Spielplatz) in der Grünfläche westlich des Gievenbachs wurde aufgrund einer geänderten Zielsetzung zugunsten der Darstellung eines Standorts für ein Regenrückhaltebecken aufgehoben. In der nördlich im Ä nderungsbereich liegenden Grünfläche wird weiterhin eine Spielplatzanlage vorgesehen und durch das entsprechende Planzeichen dargestellt. 5.3 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Sportplatz In der nördlichen Grünfläche bestehen bereits einige sportlichen Zwecken dienende Einrichtungen bzw. sind solche auch zukünftig vorgesehen. Diese sind aber insgesamt als untergeordnete Einrichtungen innerhalb der Parkanlage „Grüner Finger Gievenbeck“ anzusehen und können daher mit dem entsprechenden Planzeichen Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt werden. 6. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke 6.1 Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen Aufgrund der jahrzehntelangen militärischen Nutzung ist der Boden der ehem aligen Kaserne z. T. erheblich kontaminiert. Inzwischen hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Rahmen einer Orientierenden Untersuchung (Phase II a) kontaminationsverdächtige Flächen (KVF) auf dem ehemaligen Kasernengrundstück auf mögliche Gefährdungspotenziale untersuchen lassen. Bei den Untersuchungen hat sich bei einer Vielzahl der kontaminationsverdächtigen Flächen dieser Verdacht nicht bestätigt. Vor diesem Hintergrund hat die BI mA im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem äß § 4 (1) BauGB zum Vorentwurf der 69 . Änderung des FNP angeregt, die Flächen, bei denen sich ein Begründung / Seite 6 von 13 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des Oxford-Quartiers Kontaminationsverdacht bei der Orientierenden Untersuchung (Phase II a) nicht bestätigt hat, im Flächennutzungsplan auch nicht als Altlastenverdachtsflächen zu kennzeichnen. Gemäß einer Abstimmung mit der Umweltbehörde aus dem Jahr 2009 sollen sanierte, ehe- malige Altlasten-/ Verdachtsflächen aus folgenden Gründen nicht mehr im FNP gekennzeichnet werden: • Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen werden die Sanierungsziele so definiert, dass nach Abschluss der Maßnahmen keine erheblichen umweltgefährdenden Stoffe mehr im Boden vorhanden sind. • Auch sanierte A ltlasten verbleiben nachrichtlich im Altlasten -/Verdachtsflächen-(ALV)- Kataster und werden weiterhin in der Altlastenkarte g eführt. Dadurch bleibt die Warnfunktion für zukünftig geplante Baumaßnahmen bzw. Nutzungsänderungen erhalten. Eine zusätzliche Warnfunktion im FNP ist entbehrlich. Die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse decken nur einen Teil der insgesamt erforderlichen Untersuchungen ab . Ein Gutachten zur Gefährdungseinschätzung der Bodenverunreinigungen im Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen liegt noch nicht vor. Damit liegen insgesamt nicht die Voraussetzungen vor, schon jetzt für einzelne Flächen eine Rücknahme der Kennzeichnung als Altlastenverdachtsfläche im FNP vorzunehmen. Aus diesem Grund ist im FNP weiterhin das gesamte Kasernengelände als Altlastenverdachtsfläche gekennzeichnet. Die Altlastensanierung soll durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert werden. 7. Umweltbericht 7.1 Rahmen der Umweltprüfung Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2 a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worden. Umfang und Detaillierungsgrad für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplans. 7.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung Die 69. Änderung verfolgt im Kern das Ziel, das ca. 26 ha große Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne einer Wohnbaunutzung (ca. 1.200 Wohneinheiten) sowie begleitender Infrastruktureinrichtungen zuzuführen. Die bisherige Darstellung als Fläche für den Gemeinbedarf (Militärische Einrichtung) wird abgelöst durch Darstellungen als Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen und verschiedene Flächen für den Gemeinbedarf. Der nördliche Teil des Kasernengeländes im Übergang zum „Grünen Finger“ wird als Grünfläche dargestellt. Das Gesamtgelände der Kaserne wird zudem aufgrund der militärischen Vornutzung als Altlasten-/ Verdachtsfläche gekennzeichnet. Mit der Beendigung der militärischen Nutzung der Oxford -Kaserne endete auch die militärische Nutzung des ehemaligen Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße. Das betreffende Grundstück ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung dargestellt und soll – entsprechend der umgebenden Darstellung im FNP – zu einer Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und Friedhof umgewidmet werden. Der Änderungsbereich umfasst zusätzlich die gewerblichen Flächen an der Straße Bernings Kotten, die zuk ünftig in Gänze als Gemischte Bauflächen dargestellt werden. Zur Realisierung der notwendigen Regenrückhaltung erfolgt ergänzend eine Darstellung eines Regenrückhaltebeckens im Gievenbachtal. Begründung / Seite 7 von 13 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des Oxford-Quartiers 7.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Der Änderungsbereich ist i m fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland überwiegend als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Teilflächen des Grünzugs „Grüner Finger“ im Norden sowie des Grünzugs entlang des Gievenbachs im Osten wie auch der Bereich südlich der Roxeler Straße werden als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich dargestellt. Der Landschaftsplan 3 (Roxeler Riedel , LP 3) umfasst Teilflächen des Änderungsgebietes im Norden („Grüner Finger“) und im Osten (Gievenbachtal). Im Süden, südlich der Roxeler Straße, umschließt der Geltungsbereich des LP 3 den Änderungsbereich (Grundstück des ehemaligen Offizierskasinos). Die Flächen haben das Entwicklungsziel „Erhaltung und Entwicklung einer mit naturnahen Lebensräumen ausgestatteten Landschaft sowie Sicherung der Freiraumfunktion.“ Die dargestellten Entwicklungsziele für die Landschaft sind bei allen behördlichen Maßnahmen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen (vgl. § 22 LNatSchG NRW). Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz (Trennungsgrundsatz nach § 50 BImSchG ), dem Bundesbodenschutzgesetz (Altlasten-/ Verdachtsflächen), dem Baugesetzbuch in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Hinblick auf Eingriffe in Natur und Landschaft sowie dem Artenschutz (BNatSchG). 7.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen sind im Umweltbericht zu beschreiben und zu bewer ten. Sofern die Umweltprüfung im Hinblick auf die zu betrachtenden Schutzgüter keine oder nur eine geringe Erheblichkeit der Planung ergeben hat, wird auf eine vertiefte Beschreibung bzw. Wirkungsprognose verzichtet (vgl. Tabelle 1). Belange mit erheblicher Bedeutung werden im Folgenden detaillierter erläutert. Tabelle 1: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung Umweltbelang Beschreibung der heutigen Umweltsituation Prognose der Umweltauswirkungen Bewertung * Mensch / menschliche Gesundheit - Aktuell in Teilen als Flüchtlingsunterkunft genutzte Teilbereiche der Kaserne - z. T. brach liegende Kasernenareale - Lockere Wohnbebauung entlang der Gievenbecker Reihe (östlich angrenzend) - Schulstandort westlich angrenzend - Gewerbeflächen westlich angrenzend - Sport- und Freizeiteinrichtungen im Bereich des Grünen Fingers im Norden - Erhöhung der Quell- und Zielverkehre mit Auswirkungen auf das angrenzende Straßennetz - Verkehrslärmimmissionen, u.a. von der Roxeler Straße - Gewerbelärm von benachbarten Betrieben - ggf. Sportlärm / Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt - Ehemals intensiv gepflegte Freiflächen im Bereich der Kasernenanlagen - Rund 400 erfasste Bäume - z. T. Brachflächen mit ruderalem bzw. heckenartigem Gehölzaufwuchs - Verlust der Biotopfunktion (Brachen) - Vertiefte Artenschutzprüfung erfolgt im weiteren Verfahren - Keine erwarteten Beeinträchtigungen auf geschütztes Biotop durch Lage innerhalb einer öffentlichen / Begründung / Seite 8 von 13 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des Oxford-Quartiers Umweltbelang Beschreibung der heutigen Umweltsituation Prognose der Umweltauswirkungen Bewertung * - Ackerflächen und Wiesen-/ Gehölzbrachen im Gievenbachtal - Gesetzlich geschütztes Biotop nach § 42 LNatSchG NRW (GB-4011- 148) - Kein Hinweis auf Vorkommen verfahrenskritischer Tier- und Pflanzenarten Grünfläche - Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder europäische Vogelschutz-gebiete werden nicht berührt Boden - Schutzwürdige Böden (Plaggenesch) im südöstlichen Teil des Kasernengeländes sowie in Teilen des Gievenbachtals; anthropogene Überformung ist zu erwarten - Bereits erfolgte anthropogene Überformung mindert Eingriff in schutzwürdigen Boden - Der Neuversiegelung von Teilflächen steht die geringere Dichte der Wohnbauflächen im Vergleich zur militärischen Vor- nutzung (Entsiegelung) gegenüber - Freiraumschonung durch Maßnahme der Innenentwicklung - Altlasten-/ Verdachtsflächen im gesamten Bereich der ehemaligen Kaserne - Für die Altlasten-/ Verdachtsflächen erfolgt im weiteren Verfahren eine Gefährdungsabschätzung Wasser - Gievenbach einschließlich Überschwemmungsgebiet - Naturnaher Teich zwischen Kaserne und Schulgelände - Verbesserung des Abflussverhaltens vom Kasernengelände _ Klima / Luft - Klimatop der stark verdichteten Siedlungsbereiche gem. Klimaanalyse Münster - Kaltluftleitbahn Kinderbachtal - geringe Luftbelastung - Minimierung der Versiegelung angestrebt - keine nennenswerten Änderungen / Auswirkungen auf Kaltluftleitbahn _ Klimaschutz / Klimawandel - Energetisch veraltete Gebäudesubstanz - Energetische Optimierung - Vorsorge vor Klimawandel, u. a. durch Regenwassermanagement _ Landschaft - In sich abgeschlossenes Kasernenareal, z. T. mit prägender Außenmauer zum Landschaftsraum - Teilweise Bestandteil des Landschaftsplans 3 „Roxeler Riedel“ - Geringfügige Veränderungen in der äußeren Gestalt zum Landschaftsraum sind zu erwarten - Keine auf den Landschaftsplan rückwirkenden Auswirkungen durch Verbleib der öffentlichen Grünflächen Begründung / Seite 9 von 13 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des Oxford-Quartiers Umweltbelang Beschreibung der heutigen Umweltsituation Prognose der Umweltauswirkungen Bewertung * Sach- und Kulturgüter - Denkmal Oxfordkaserne - Überplanung des Kasernengeländes führt voraussichtlich zu Eingriffen in die Denkmalsubstanz. Ein sorgsamer Umgang mit dem Denkmal ist z. B. durch die geplante Erhaltung der zentralen Gebäudesubstanz vorgesehen Wechselwirkungen - Hohe Versiegelung wirkt nachteilig auf Wasserhaushalt und Klima - Durch Siedlungsumbau werden Minimierung der Versiegelung, Versickerung von Niederschlagwasser und Verbesserung des Kleinklimas ermöglicht _ * Bewertung: sehr erheblich / erheblich / wenig erheblich / – nicht erheblich (ggf. positiv) Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit Das geplante Wohngebiet ist Lärmimmissionen durch den Verkehrslärm der Roxeler Straße, aber auch von der internen Erschließungsstraße ausgesetzt. Ebenso sind mögliche gewerbliche Lärmimmissionen im Umfeld des Kasernengeländes in den Blick zu nehmen. Auf der Basis der bestehenden und prognostizierten Verkehrsbelastungen sowie durch den geplanten Abstand der Wohnbebauung ergeben sich keine Hinweise, dass es zu erheblichen Lärmkonflik ten kommen könnte, die nicht im Zuge des weiteren Bauleitplan verfahrens vermieden b zw. minimiert werden könnten. Zur Minimierung möglicher Konflikte zwischen der vorhandenen Gewerbenutzung und der heranrückenden Wohnbaunutzung wird eine Änderung der Darstellung von einem Gewerbegebiet zu einer Gemischten Baufläche vorgesehen. Die konkreten Anforderungen an den Lärmschutz werden im Zuge eines Schalltechnischen Gutachtens zum Bebauungsplan ermittelt. Schutzgüter Tiere / Pflanzen, Biologische Vielfalt Das Ge biet der Oxfordkaserne ist gekennzeichnet durch größere Freiflächen im Umfeld der ehemaligen Kasernennutzung. Hier überwiegt eine Rasen- bzw. Wiesennutzung mit zahlreichen Einzelbäumen. In den Randbereichen der ehemaligen Sportanlagen befinden sich Heckenstrukturen. Im Gievenbachtal erstreckt sich die Planänderung überwiegend auf Ackerflächen. Durch die Überplanung sind z. T. erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten. Dem gegenüber stehen auch Entsiegelungsmaßnahmen im Bereich größerer versi egelter Flächen. Für das bereits baulich genutzte Kasernengelände ist eine planungsrechtliche Einstufung nach § 34 BauGB (Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) gegeben. Ein Ausgleich für mögliche Eingriffe ist insofern nicht erforderl ich, da die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind bzw. zulässig waren (§ 1 a BauGB). In Bereichen mit vorhandenen Bebauungsplänen erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung eine konkrete Bilanzierung etwaiger Eingriffe. Dabei wird die neue Planung dem bislang geltenden Planungsstand gegenübergestellt. Von einem erheblichen Ausgleichsbedarf ist zurzeit absehbar nicht auszugehen. Begründung / Seite 10 von 13 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des Oxford-Quartiers Artenschutz Hinsichtlich der erforderlichen Prüfung des Artenschutzes liegen aus den laufenden Untersuchungen zur Artenschutzprüfung für den Bebauungsplan sowie aus den Daten der Umweltverwaltung keine Erkenntnisse über das Vorkommen von Arten vor, die der Änderung des Flächennutzungsplans grundsätzlich entgegenstehen könnten. Vereinzelt wurden planungsrelevante Arten nachgewiesen. Verfahrenskritische Arten sind nicht zu erwarten. Im weiteren Planverfahren erfolgt eine vertiefte Artenschutzprüfung, durch die ggf. erforderliche Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen für planungsrelevante Arten identifiziert werden können. Schutzgut Boden Im Änderungsbereich des Flächennutzungsplans befinden sich die Altlasten-/ Verdachtsflächen Nr. 544 A, 544 B und 518 F. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat im Rahmen einer Orientierenden Untersuchung kontaminationsverdächtige Flächen (KVF) auf dem ehemaligen Kasernengrundstück auf mögliche Gefährdungspotenziale untersuchen lassen (vgl. Kapitel 6.1). Die Orientierenden Untersuchungen ergaben für verschiedene Schadstoffe Belastungen oberhalb von Prüfwerten. Bei den Untersuchungen hat sich bei einer Vielzahl der kontaminationsverdächtigen Flächen dieser Verdacht nicht bestätigt. Ein Gutachten zur Gefährdungseinschätzung der Bodenverunreinigungen im Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen aber liegt nicht vor. Die vorliegende Orientierende Untersuchung erfüllt nicht die Anforderungen an ein Gutachten zur Gefährdungseinschätzung der Bodenverunreinigungen im Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen. Aus diesem Grund ist in der Planzeichnung zur 69. FNP-Änderung das gesamte Kasernengelände als Altlasten- / Verdachtsfläche gekennzeichnet. Mit Blick auf die zukünftige Nutzung des Geländes erfolgt im Rahmen der Bebauungsplanung eine vertiefte Betrachtung der Altlastensituation. Durch die Konversion des Kasernengeländes erfolgt im Sinne des Bodenschutzes eine wirksame Maßnahme der Innenentwicklung, die einerseits neue Flächeninanspruchnahmen im Außenbereich begrenzt und andererseits der Entsiegelung hochversiegelter Bereiche dient. Im Sine der Bodenschutzklausel des § 1 a BauGB ist daher die Planung sehr effizient. Das Gelände der Oxfordkaserne weist gemäß den Kar tierungen des Geologischen Dienstes NRW im südöstl ichen Bereich schutzwürdige Böden (Plaggenesche) auf. Der kulturhistorisch bedeutsame Plaggenesch dürfte durch die langjährige intensive Kasernennutzung jedoch soweit überformt sein, z. B. durch Geländeauf trag und -abtrag, dass der schutzwürdige Charakter hier nicht mehr erhalten ist. Im Gievenbachtal sind hingegen noch entsprechende Vorkommen möglich. Von einer maßgeblichen Beeinträchtigung ist insgesamt nicht auszugehen. Schutzgut Landschaft Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst in Teilbereichen im Norden („Grüner Finger“) und im Osten (Gievenbachtal) Flächen, die im Geltungsbereich des Landschaftsplans 3 (Roxeler Riedel) liegen. Die Flächen haben folgendes Entwicklungsziel: „Erhaltung und Entwicklung einer mit naturnahen Lebensräumen aus gestatteten Landschaft sowie Sicherung der Freiraumfunktion.“ Die Flächen werden auch nach der Änderung des Flächennutzungsplans als Grünflächen dargestellt. In geringem Maße verändern sich dabei die Zweckbestimmungen. Darüber hinaus soll im Bereich des Gi evenbachtals ein Regenrückhaltebecken realisiert werden. Die Planung steht nicht im Widerspruch zu den Zielen der Landschaftsplanung. Eine Änderung ist daher nicht erforderlich. Begründung / Seite 11 von 13 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des Oxford-Quartiers Schutzgüter Sach- und Kulturgüter Das Gelände der ehemaligen Oxfordkaserne ist mit ihren innerhalb der Einfriedung befindlichen Gebäuden, Anlagen und der Einfriedung selbst in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen worden. Beseitigungen, Veränderungen und Nutzungsänderungen bedürfen der Zustimmung der zuständigen Denkmalbehörde. Im Rahmen der bisherigen Planungen bzw. i m Wettbewerbsverfahren wurde die Sicherung weiter Bestandteile der historischen Substanz vorgesehen. Die konkreten Auswirkungen auf das Denkmal sind im Zuge des weiteren Planverfahrens bzw. der Planumsetzung zu beurteilen. 7.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) Die gegenwärtige Darstellung im Flächennutzungsplan entspricht nach Aufgabe der militärischen Nutzung nicht mehr der aktuellen Nutzung. Ohne eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans ist die gewünschte Wohnbauentwicklung in Art und Umfang an diesem Standort nicht realisierbar. Bis auf weiteres ist zumindest auf Teilflächen von einer Nutzung für Flüchtlingsunterkünfte auszugehen. 7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Anderweitige Planungsmöglichkeiten, die im Rahmen dieser Umweltprüfung in Betracht gezogen werden müssten, drängen sich nicht auf. 7.7 Überwachung (Monitoring) Auf der Ebene des Flächennutzungsplans sind keine speziellen Monitoring- Maßnahmen vorgesehen bzw. erforderlich. Im weiteren Planverfahren sind ggf. Maßnahmen zum Monitoring zu ergreifen. Im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht unterrichten die zuständigen Behörden die Stadt Münster, sofern sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Baulei tplans Erkenntnisse über erheblich nachteilige Umweltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3 BauGB). Die Stadt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster kontinuierlich die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet von Münster. Mittels geeigneter Indikatoren kann die Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen Umweltstandards nachvollzogen werden. Die Umweltdaten Münster dienen damit in Münster einem gesamtstädtischen Monitoring der Umweltentwicklungen. 7.8 Zusammenfassung Durch die 69. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans im Stadtteil Gievenbeck werden die planerischen Voraussetzungen zur Umnutzung des ca. 26 ha großen Areals der ehemaligen Oxfordkaserne für eine Wohnnutzung geschaffen. In diesem Zuge wird auch die begleitende Infrastruktur planerisch vorbereitet. Die Planung schont durch die Wiedernutzung der militärisch vorgenutzten Flächen in erheblichem Maße Freiflächen bzw. die natürlichen Ressourcen. Zu berücksichtigende Umweltfolgen ergeben sich im Hinblick auf mögliche Eingriffe in Natur und Landschaft. Belange des Artenschutzes stehen der Änderung nicht entgegen. Zudem sind potenzielle Auswirkungen durch Lärmimmissionen und die vorhandenen Altlasten-/ Verdachtsflächen in den Blick zu nehmen. Als bedeutender Belang ist auch die unter Denkmalschutz stehende Kaserne zu würdigen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) werden durch entsprechende Gutachten die Rahmenbedingungen ermittelt, um erheblich nachteilige Umweltauswirkungen zu vermeiden oder auszugleichen. Begründung / Seite 12 von 13 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des Oxford-Quartiers Diese Begründung dient gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) als Anlage zu der durch den Rat der Stadt Münster am __________ abschließend beschlossenen 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster -West im Stadtteil Gievenbeck im Bereich des Oxford -Quartiers ( Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege). Münster, den __________ Markus Lewe Oberbürgermeister Begründung / Seite 13 von 13
Beschlussvorlage
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V/0501/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West, im Stadtteil Gievenbeck im Bereich des Oxford-Quartiers (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Abschließender Beschluss Beratungsfolge 29.06.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 06.07.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.07.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der 69. Änderung des Flächennutzungs- plans (FNP) der Stadt Münster im Stadtbe zirk Münster-West, im Stadtteil Gievenbeck im B e- reich des Oxford -Quartiers (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) wird wie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Der Entwurf 69. FNP-Änderung wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: 1.1.1 Die Abgrenzung der Wohnbaufläche wird im nordwestlichen Bereich an die im B e- bauungsplan Nr. 579 geplante Abgrenzung angepasst (Anlage 2, Seite 4). 1.1.2 Die Darstellung von Kindergarten-Standorten wird an die im Bebauungsplan Nr. 579 geplanten Festsetzungen angepasst (Anlage 2, Seite 4). 1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereina nder wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf der 69. FNP-Änderung nicht g e- folgt: 1.2.1 Der Anregung, den Geltungsbereich nicht in den Grünzug des Gievenbachtals zu erweitern (Anlage 2, Seite 1). Vorlagen-Nr.: V/0501/2017 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Husmann Ruf: 492 61 11 / 492 61 94 E-Mail: Krause-Kaemereit@stadt- muenster.de Husmann@stadt-muenster.de Datum: 08.06.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0501/2017 1.2.2 Der Anregung, den Bereich des geplanten Kirchenzentrums nicht als Fläche für den Gemeinbedarf, sondern als gemischte Baufläche darzustellen (Anlage 2, Seiten 2 und 4). 1.2.3 Der Anregung, für einzelne Flächen eine Rücknahme der Kennzeichnung als Altlas- tenverdachtsfläche im FNP vorzunehmen (Anlage 2, Seiten 2 und 4). 1.2.4 Der Anregung, die Einleitungsrechte, die Brückenrechte sowie die Wege -/ Nu t- zungsrechte der Eingeberin zur Potstiege und Niedenstiege zu berücksichtigen (An- lage 2, Seite 3). 1.2.5 Den Bedenken gegenüber der Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbesti m- mung Parkanlage im Bereich des Grünzugs entlang des Gievenbachs (Anlage 2, Seite 3). 1.2.6 Den Bedenken gegenüber der Darstellung „Gemischte Baufläche“ im Bereich der Straße Bernings Kotten (Anlage 2, Seite 5) 2. Der geänderte Entwurf der 69. FNP-Änderung wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) a b- schließend beschlossen. Die Begründung zur FNP-Änderung wird ebenfalls beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die FNP-Änderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Begründung: Zu 1.: Der Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern, wurde vom Rat der Stadt Münster am 16.03.2016 zusammen mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 für das Oxford-Quartier gefasst (Vorlage Nr. V/0087/2016). Der Änderungsbeschluss wurde vom Rat am 22.02.2017 um den Bereich des ehemaligen Offizierskasinos südlich der Roxeler Straße erweitert (V/1143/2016). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ge mäß § 3 (1) BauGB fand am 07.04.2016 in Gievenbeck in Form einer Bürgeranhörung statt. Vorgestellt wurden sowohl die Inhalte des Vorentwurfs zur 69. FNP-Änderung als auch des städtebaulichen Entwurfs als Grundlage für den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 579: Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege). Die während der Bürgeranhörung seitens der Bürgerinnen und Bürger vorgetragenen Fragen bzw. Anregungen wurden während der Veranstaltung entweder absc hließend beantwortet oder sie wurden während des weiteren Planungsverfahrens zur 69. FNP-Änderung geprüft bzw. werden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 geprüft und ggf. in die Abwägung eingestellt. Insgesamt bezogen sich die Anregungen dabei fast ausschließlich auf die Konkretisierungs- bzw. Regelungsebene des Bebauungsplans, weshalb diesbezogen ke i- ne Abwägungsvorschläge für die 69. FNP-Änderung mit der vorliegenden Vorlage vorgelegt werden. Da in der Niederschrift der Bürgeranhörung ein e vollständige Unterscheidung zw i- schen den Belangen der Flächennutzungsplanänderung und denen der Aufstellung des B e- bauungsplans nicht vorgenommen wurde, wird die vollständige Niederschrift als Anlage 1 die- ser Vorlage beigefügt. Die frühzeitige Beteiligu ng der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB wurde vom 12.04. bis zum 12.05.2016 durchgeführt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 (2) BauGB erfolgte vom 10.04. bis zum 10.05.2017. Die Beteiligung der Beh örden und sonstigen Träger öffentlicher Belange g e- mäß § 4 (2) BauGB wurde parallel hierzu durchgeführt. - 3 - V/0501/2017 Die zu den Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen sind in Anlage 2 dargestellt. Über sie soll entsprechend den Beschlussvorschlägen 1.1.1 bis 1.2.6 Beschluss gefasst werden. Zu 2.: Durch die gemäß den Beschlussvorschlägen 1.1.1 und 1.1.2 vorgesehenen geringfügigen Änderungen der Planzeichnung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Von de n Änderungen sind – außer der Grundstückseigentümerin – ansonsten weder die Öffentlichkeit noch Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange betroffen. Die Zustimmung der E i- gentümerin gem äß § 4a (3) Satz 4 BauGB kann vorausgesetzt werden, da Anregerin und Grundeigentümerin identisch sind. Eine erne ute Offenlegung ist daher nicht erforderlich . Also kann der abschließende Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans gefasst werden. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: 1. Niederschrift der Bürgeranhörung 2. Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 3. Begründung zur FNP-Änderung 4. Planzeichnung
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Roxeler Straße
- Dieckmannstraße
- Arnheimweg
- Gievenbecker Reihe
- Bernings Kotten
- Niedenstiege
- Potstiege
- Domplatz
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Details
- Aktenzeichen
- V/0501/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.06.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37