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V/0530/2013

Offene Ganztagsschule - Aufstockung der Wochenstundenzahl für Koordinatoren/innen und Gruppenleitungen

Vorlagen 09.07.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.09.2013, TOP 28.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

9490 Zeichen

V/0530/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Offene Ganztagsschule - Aufstockung der Wochenstundenzahl für Koordinatoren/innen und 
Gruppenleitungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.09.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
11.09.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
17.09.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
24.09.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
25.09.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
25.09.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Für die Erhöhung der Wochenarbeitszeit von den Gruppenleitungen in den Offenen Ganztag s-
schulen um eine Stunde von 19,5 auf 20,5 Wochenstunden (J ahresarbeitszeit 22,78 Stunden) 
werden zum 01.01.2014 2,62 Planstellen EGr. S 6 im Teilergebnisplan 0602 „Kinder - und Jugend-
arbeit“ eingerichtet. Die Kosten werden über bereits vorhandene Mittel und damit ergebnisneutral 
finanziert. 
 
2. Für die Erhöhung der Wochenarbeitszeit der Koordinatoren/ -innen in der Offenen Ganztag s-
schule um zwei Stunden ab der vierten Gruppe vo n 25,32 auf 30,0 Wochenstunden (Jahresa r-
beitszeit 33,33 Stunden) werden zum 01.01.2014 1,92 Planstellen EGr. S 8  im Teilergebnisplan 
0602 „Kinder- und Jugendarbeit“ eingerichtet. Die Kosten werden über bereits vorhandene Mittel 
und damit ergebnisneutral finanziert. 
 
3. Die Finanzformel für den Grundbedarf in der Offenen Ganztagsschule wird entsprechend zum 
01.01.2014 geändert. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Für die Erhöhung der Wochenarbeitszeit von den Gruppenleitungen entstehen jährliche Mehrko s-
ten in Höhe von 120.600 €, für die der Koordinatoren/-innen in Höhe von 93.740 € pro Jahr. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0530/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Kentrup 
Ruf: 
492-5894 
E-Mail: 
kentrup@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.07.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0530/2013 
Die zusätzlich erforderlichen Aufwendungen , bei der Produktgruppe 0602, Zeile 11 (Personalau f-
wendungen) werden durch Mehrerträge aus Elternbeiträgen im offenen Ganztag  finanziert. Im 
Rahmen der Haushaltsanmeldungen 2014 wurden diese Mehrerträge bereits veranschlagt und auf 
der Aufwandsseite in entsprechender Höhe bei der Produktgruppe 0602, Zeile 15 (Transferau f-
wendungen) angesetzt. 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugenda r-
beit 
   
Zeile 11 
 
 
 
15 
Personalaufwendungen 
 
 
 
Transferaufwendungen 
ab 2014 
 
 
 
ab 2014 
 
120.600 
93.740 
214.340 
 
- 120.600 
- 93.740 
- 214.340 
 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Im Bericht des Amtes 51  „Offene Ganztagsschule in Münster – Bericht 2009 - 2012“ wurde u. a. 
die personelle Situation in den offenen Ganztagsschulen dargestellt. Daraus wird deutlich, dass die 
Gesamtpersonalsituation wegen der gestiegenen Anforderungen zu verbessern ist. Die Erh öhung  
der Arbeitszeit der Koordinatoren/innen sowie der Gruppenleitungen ist danach wie folgt vorz u-
nehmen:  
 
Die OGS -Koordinatorinnen sind mit 25,32 Wochenstunden und die Gruppenkräfte mit 19,5 W o-
chenstunden in den OGS beschäftigt. Seinerzeit wurde der er höhte Stundenumfang der Koordina-
torinnen von 5,82 Stunden als ausreichend angesehen, um die anfallenden Koordinations - und 
Organisationsarbeiten zu bewältigen. Die verbleibenden 19,5 Stunden sind für die sog. Arbeit am 
Kind/Gruppenarbeit vorgesehen.  
 
 
2. Weiteres Verfahren 
 
Die Leitungs-, Koordinations- und Verwaltungsaufgaben und die damit verbundene Organisations - 
und Steuerungsverantwortung haben sich aufgrund der stetig wachsenden Teilnehmerzahlen in 
den OGS deutlich erhöht und werden durch den OGS -Ausbau weiterhin zunehmen. Insbesondere 
in großen OGS (ab 4 Gruppen) nehmen die Aufgaben einen deutlich höheren Stellenwert als an 
kleineren OGS (s. auch OGS-Bericht 2012) ein.

- 3 - 
V/0530/2013 
Im Schuljahr 2013/14 werden (Stand: 01.07.2013) 
 
5   Schulen  1 Gruppe, 
7   Schulen 2 Gruppen,  
15 Schulen 3 Gruppen, 
4   Schulen 4 Gruppen, 
8   Schulen 5 Gruppen,  
3   Schulen 6 Gruppen, 
1   Schule        7 Gruppen 
 
bilden. Damit werden an 16 Schulen zwischen 4 und 7 Gruppen eingerichtet. 
 
 
2.1 Erhöhung der Wochenarbeitszeit von Gruppenleitungen 
 
Im OGS-Bericht wurde unter Ziffer 4.1 auf die Situation der Gruppenleitungen hingewiesen. Diese 
sind mit halber Stelle in den OGS tätig. Im Rahmen der Jahresarbeitszeit entspricht dies einer ta t-
sächlichen Arbeitszeit von wöchentlich 21,67 Stunden. Die Arbeit in der OGS beginnt in der Regel 
um 11.30 Uhr und endet um 16.00 Uhr. Das entspricht einer reinen Aufenthaltsdauer der Kinder 
von 22,5 Wochenstunden in der Gruppe. Zeiten für Vor - und Nachbereitung, Elterngespräche, Ab-
sprachen mit Lehrkräften und Teamsitzungen sind von den Gruppenleitungen mit dem vorhand e-
nen Zeitbudget nur schwierig zu leisten. Häufig fallen Überstunden an, die durch Freizeit ausgegl i-
chen werden müssen. Dies ist im Arbeitsalltag jedoch nur schwer umsetzbar.  
 
Daher besteht d er Bedarf, die Stunden der Gruppenleitungen ab dem 01.01.2014 um 1,0 W o-
chenstunden auf 20,5 Wochenstunden (JAZ 22,78 Stunden) zu erhöhen. Ab dem Schuljahr 
2013/14 werden 102 Gruppenkräfte in den OGS tätig sein. Hiervon ausgehend entsteht für die 
Umsetzung ein Mehrbedarf von 2,62 Vollzeitstellen (TVöD S 6).  
 
 
 
2.2 Erhöhung der Wochenarbeitszeit von Koordinatorinnen 
 
Um den anfallenden Aufgaben an den immer größer werdenden OGS gerecht werden zu können, 
ist es notwendig, die Stunden der Koordinationsstellen ab der 4. Gruppe (100 Kinder aufwärts) auf 
30 Wochenstunden (JAZ 33,33 Std.) ab dem 01.01.2014 zu erhöhen. 
 
Neben der pädagogischen Tätigkeit einer Gruppenleitung (Vor - und Nachbereitung, Elterngesprä-
che, Absprachen mit Lehrkräften und Teamsitzungen) ist e in/e Kooordinator/-in zuständig für vie l-
fältige Organisations -, Steuerungs -, Koordinations - und Verwaltungsaufgaben (Organisation und 
Gestaltung von Übergängen Kita/Schule, Führen von Elterngesprächen aller Gruppen, Beratung 
und Unterstützung in Erziehungs fragen, Vernetzungsarbeit im Sozialraum, individuelle Beratung 
für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarfen, Führen von Übergangsgesprächen mit Leh r-
kräften sowie der ständigen Weiterentwicklung des OGS -Konzeptes). Die Erfahrung zeigt, dass 
gerade in O GS-Schulen mit mindestens 4 Gruppen der zur Verfügung stehende Zeitrahmen bei 
weitem nicht ausreicht, um diese Tätigkeiten sowohl quantitativ als auch qualitativ zu erledigen. 
 
Einer Koordinatorin in einer OGS-Schule ab vier Gruppen stünden bei Umsetzung der beantragten 
Stundenaufstockung dann insgesamt 8,5 Stunden (JAZ 9,7 Std.) hierfür zur Verfügung. Dieser 
Zeitanteil würde die Möglichkeit bieten, die anfallenden Tätigkeiten leisten zu können, die für eine 
Anzahl ab 100 Kindern aufwärts einen höheren Zeitaufwand bedeuten als an kleineren OGS.

- 4 - 
V/0530/2013 
Neben der qualitativen Verbesserung der Arbeit in den Schulen bietet eine 30 -Stunden-Stelle den 
Vorteil, dass die Attraktivität der Stellen dauerhaft erhöht wird. Bereits jetzt bestehen Schwierigke i-
ten, Koordination sstellen zu besetzen. Die letzten internen Ausschreibungen in diesem Bereich 
zeigten deutlich, dass bei städtischen Beschäftigten unter den derzeitigen Bedingungen kein Int e-
resse an einer Koordinationsstelle in Offenen Ganztagsschulen besteht.  
 
Pro Koordinationsstelle bedeutet die Stundenaufstockung von 25,32 auf 30,0 Wochenstunden eine 
Stellenvermehrung um 0,12 Stelle. Bei derzeit 16 betroffenen Schulen/ Koordinationsstellen en t-
spricht dies einer Ausweitung des Stellenplans um 1,92 Vollzeitstellen (TVöD S 8). 
 
2.3 Anpassung der Finanzformel für den Grundbedarf in der Offenen Ganztagsschule 
 
In den Offenen Ganztagsschulen werden hauptamtliche Erzieherinnen und Erzieher nach einem 
feststehenden Schlüssel eingesetzt. Es ist notwendig, diesen Schlüssel im Rahm en der Stunden-
aufstockungen anzupassen. 
 
In jeder Gruppe (ab 25 angemeldeten Kindern bzw. ab 12 Kindern an Förderschulen) wird bisher 
eine hauptamtliche Kraft mit 25,32 Stunden (Koordinator/-in) eingesetzt. Durch die Umrechung auf 
die Jahresarbeitszeit (Fe rien bis auf eine Woche) ergibt sich eine Wochenarbeitszeit von 28,13 
Stunden. Sobald 50 (24 an Förderschulen) und mehr Kinder in einer Offenen Ganztagsschule a n-
gemeldet werden, wird bisher eine weitere Fachkraft mit 19,5 Stunden eingesetzt. Hier ergibt si ch 
eine Wochenarbeitszeit von 21,67 Stunden. Mit jeder weiteren Gruppe (75 Kinder, 100 Kinder 
usw.) wird eine weitere Kraft mit 19,5 Stunden eingesetzt.  
 
Diese Formel wird mit der Stundenaufstockung angepasst. Die Koordinationskraft erhält wie bisher 
25,32 Stunden, sobald eine Offene Ganztagsschule die vierte Gruppe (ab 100 Kindern) eröffnet, 
wird die Stelle der Koordinatorin / des Koordinators auf 30 Stunden aufgestockt. Die Fachkraft ab 
der zweiten Gruppe wird standardmäßig mit 20,5 Wochenstunden eingesetzt. 
 
 
Personalschlüssel vor und nach der Stundenaufstockung je voller Gruppe: 
 
 
 1. Gruppe  
(25 Kinder) 
2. Gruppe  
(50 Kinder) 
3. Gruppe  
(75 Kinder) 
Ab 4. Gruppe  
(100 Kinder) 
Bisherige Formel 
Koordinator/-in 25,32 25,32 25,32 25,32 
Gruppenleitung - 19,5 19,5 19,5 
Neue Formel 
Koordinator/-in 25,32 25,32 25,32 30,00 
Gruppenleitung - 20,5 20,5 20,5 
 
 
 
I.V. 
gez. 
 
 
Dr. Hanke 
Beigeordnete

- 5 - 
V/0530/2013

Beratungsverlauf (6)

05.09.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.09.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.09.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.09.2013 Hauptausschuss
TOP 25.1 Vorberatung
Zur Sitzung
25.09.2013 Rat
TOP 28.1 Entscheidung
Zur Sitzung
Vorberatung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0530/2013
Typ
Vorlagen
Datum
09.07.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37