Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Monate Februar 2021 bis April 2021 aufgrund des § 1 Abs. 10 bis 12 der Coronabetreuungsverordnung vom 7. Januar 2021; hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 5 GONW
Verwaltungsvorlage 04 - 17 0227/2021 vom 11.05.2021
Stand: Am 11.05.2021 im Rat einstimmig beschlossen.
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Verwaltungsvorlage (04 - 17 0227 2021 A 1 Dringliche Entscheidung)
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Verwaltungsvorlage (Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Monate Februar 2021 bis April 2021 aufgrund des § 1 Abs. 10 bis 12 der Coronabetreuungsverordnung vom 7. Januar 2021; hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 5 GONW)
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